Wirecard – Ihr Recht in guten Händen bei der Lawtechgroup
Die Wirecard AG hat am 18.06.2020 eingeräumt, dass in Bilanz ausgewiesene Geld in Höhe von 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten nicht existiert. Als Folge stürzte der Aktienkurs daraufhin massiv ein und das Unternehmen musste Insolvenz anmelden. Aktuell prüfen wir intensiv mögliche Schadensersatzansprüche von betroffenen Aktionären der Wirecard AG. Sind auch Sie als Anleger betroffen? Als Aktionär und / oder Anleiheinhaber der Wirecard AG registrieren Sie sich über unsere Homepage (link weiter unten). Wir prüfen dann kostenfrei und unverbindlich Ihren Vertrag und setzten uns mit Ihnen in Verbindung.
Die Story
Es ist ein Untergang mit Ansage. Seit Jahren gab es Betrugs- und Geldwäschevorwürfe gegen den Zahlungsdienstleister Wirecard. Die Alarmzeichen verhallten ungehört oder wurden still und heimlich abgestellt. Wer die Fäden bei diesem Finanz-Skandal in der Hand hielt und wohin mindestens 1,9 Milliarden Euro von Treuhandkonten verschwunden sind, werden die Ermittlungsbehörden in den nächsten Jahren aufklären müssen.
Für die Aktionäre heißt es nun:
- Sie sollten Ihre Rechte wahren, um verlorenes Geld wiederzubekommen
- Sie sollten Ihre Ansprüche für das kommende Insolvenzverfahren anmelden
- Sie sollten abklären, ob zusätzliche Schadensersatzansprüche von ihnen geltend gemacht werden können.
Lawtechgroup steht geschädigten Anlegern zur Seite
- Als langjähriger Prozessfinanzierer für Bank- und Kapitalmarktrechtsstreitigkeiten mit Erfahrung aus über 5000 Verfahren.
- Unsere Kooperationsanwälte sind durchgehend seit 2016 von Handelsblatt und dem US-Verlag „Best Lawyer“ als „Deutschlands beste Anwälte“ im Kapitalmarktrecht ausgezeichnet.
- Erfahrene Vertreter bei maßgeblichen Musterverfahren wie beispielsweise gegen Clerical Medical Investmentgroup Ltd.
- Mit einer Task Force aus 6 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Finden Sie weiterführende Informationen auf unserer Homepage. Schließen Sie sich deshalb mit anderen betroffenen Anlegern zusammen und führen Sie gemeinsam ein sogenanntes Kapitalanleger-Musterverfahren (Kap-MuG-Verfahren). Erster Schritt ist die Registrierung als Geschädigter bei uns und unseren Kooperationsanwälten.
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Über Kooperationspartnerprogramm können wir jeden Makler am Erfolg partizipieren lassen!
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