Neue Ausgabe Beteiligungsreport

 

Liebe Leser des BeteiligungsReport,

Neuregelungen für Finanzanlagenvermittler ab 1. August 2020

Zur Umsetzung der Vorgaben der EUFinanzmarktrichtlinie (MiFID II) wurden zusätzliche Wohlverhaltensregelungen für gewerbliche Finanzanlagenvermittler in die Finanzanlagenvermittlungsverordnung aufgenommen bzw. bestehende Regelungen an die Vorgaben der MiFID II angepasst. Betroffen sind Finanzanlagenvermittler/-innen und Honorar-Finanzanlagenberater/-innen mit einer Erlaubnis nach § 34f bzw. § 34h Gewerbeordnung (GewO) und ihre mitvermittelnden Angestellten.

Im Wesentlichen geht es um folgende Neuregelungen:

Vermeidung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten Es wird eine neue Pflicht zur Vermeidung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten und zur Ausgestaltung der Nun ist es da. Die Auswirkungen der MIFID II schlagen nun auch auf den Markt der Finanzanlagenvermittler (FAV) durch, und bringen gewaltige Veränderungen mit. Vor allem das Taping ist die wohl gravierende Neuerung: jedes Beratungsgespräch am Telefon muss nun aufgezeichnet und archiviert werden. Dazu bieten sich zwar zahlreiche Dienstleister an, aber die entstehenden Kosten und meist ein deutlich geänderter Workflow erschweren die Arbeit in Zukunft.

Wie die geneigten Leser wissen, ist der Verfasser dieser Zeilen nicht nur seit Jahren Herausgeber dieser Zeitung, sondern auch als Sachverständiger tätig und im Prüfungsausschuss für die Vergabe der § 34 f (GewO)-Lizenzen bei der IHK tätig. Im Zuge dieser Tätigkeit wird man auch von den jeweils zuständigen IHKs auf dem Laufenden gehalten. Die Information zu den Änderungen zum 01.08.2020 sind eine prägnante Zusammenfassung sozusagen von höchster Stelle, die ich Ihnen nicht vorenthalten will. Vergütungsstruktur, durch die Interessenkonflikte vermieden werden sollen, eingeführt.

Weitere Informationen in der neuen Ausgabe des Beteiligungsreport:

 

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