Staatliches Fördervolumen steigt auf 175,5 Millionen Euro

 

Im Jahr 2020 hat der deutsche Staat die betriebliche Altersvorsorge (BAV) mit 175,5 Millionen Euro bezuschusst. Das Fördervolumen war damit fast doppelt so hoch wie im Vorjahr (2019: 89,1 Millionen Euro). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurde der staatliche Zuschuss im dritten Jahr nach seiner Einführung von fast 82 100 Arbeitgebern in Deutschland für über 1,0 Millionen Beschäftigte mit niedrigen Bruttolöhnen genutzt. Damit nahmen 4,2 % aller Arbeitgeber diese Fördermöglichkeit in Anspruch (2019: 3,4 %; 2018: 2,5 %). Im Durchschnitt wurden 171 Euro pro Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer gewährt (2019: 120 Euro).

Seit 2020 gelten höhere Grenzen für Förderbetrag und Einkommen. Demnach sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn bis zu einer Einkommensgrenze von 2 575 Euro zuschussberechtigt. Im Jahr 2019 hatte die Einkommensgrenze noch bei 2 200 Euro gelegen. Außerdem wurde der jährliche Förderhöchstbetrag von 144 Euro auf 288 Euro verdoppelt.

Die verstärkte Inanspruchnahme der Förderung war für alle Betriebsgrößen zu beobachten. Wie bereits im Vorjahr verzeichneten im Jahr 2020 große Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten den größten Zuwachs des Fördervolumens: Die angerechnete Summe stieg um 60,2 Millionen Euro auf 120,6 Millionen Euro. Die Großbetriebe machten mit 190 Euro im Durchschnitt auch die höchsten Beträge pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer geltend.

In absoluten Zahlen legten die Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten am meisten zu: Wie im Vorjahr führten rund 9 400 Betriebe diese Betriebsrente zusätzlich ein. Damit beteiligten sich 3,1 % der 1,4 Millionen Kleinstbetriebe (bis 10 Beschäftigte) in Deutschland an der Betriebsrentenförderung. Bei den kleinen (11 bis 50 Beschäftigte) und mittleren Betrieben (51 bis 250 Beschäftigte) waren es 6,0 % beziehungsweise 8,7 %, bei den großen Betrieben (ab 251 Beschäftigte) 14,5 %. Die Höhe der staatlichen Zuwendung war mit durchschnittlich 97 Euro pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer in den Kleinstbetrieben am geringsten.

Methodischer Hinweis:

Der 2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführte BAV-Förderbetrag ist ein staatlicher Zuschuss, der für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn bis zur jeweils geltenden Einkommensobergrenze gewährt wird. Der Zuschuss beträgt 30 % des Beitrags, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn als Betriebsrentenbeitrag an Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen zahlt.

Die Ergebnisse stammen aus der Statistik der Lohnsteueranmeldungen, die im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes eingeführt wurde. Sie umfasst die Lohnsteueranmeldungen aller Arbeitgeber in Deutschland.

 

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