Für einen guten Sattel und Zubehör müssen Pferdebesitzer oft tief in den Geldbeutel greifen.

 

Schnell kommen hier mehrere tausend Euro zusammen. Doch wer zahlt, wenn der Sattel gestohlen wird? Die uniVersa erklärt Zusammenhänge und gibt nützliche Tipps.

In der Hausratversicherung ist der Sattel nebst Zubehör gegen Einbruchdiebstahl in der eigenen Wohnung, in gemeinschaftlich genutzten Räumen von Mehrfamilienhäusern sowie in Nebengebäuden am versicherten Grundstück versichert. Doch viele Reiter deponieren ihren Sattel und ihre Ausrüstungsgegenstände dauerhaft im Reitstall in einer Sattelkammer oder einem Spint. „Hier kommt es auf die Versicherungsbedingungen an“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Beispielsweise sind im neuen best-Tarif der uniVersa auch Sport- und Freizeitgeräte bis 10.000 Euro versichert, die sich nicht nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Darunter fallen auch der Sattel und das Zubehör. „Marktstandard sei das allerdings nicht“, so Bösl. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte mit seinem Anbieter im Vorfeld klären, ob Versicherungsschutz besteht. Voraussetzung bleibt jedoch, dass die Sattelkammer oder der Spint abgeschlossen war. Denn versichert ist nur Einbruchdiebstahl und nicht ein einfacher Diebstahl. Erstattet wird dann der Neuwert zum Zeitpunkt des Schadentags. Dazu ist es ratsam, sich die Sattelnummer zu notieren, Kaufbelege aufzubewahren und die Straftat polizeilich anzuzeigen.

 

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