Der Maklermarkt befindet sich seit einiger Zeit in sehr dynamischen Änderungen.

Konzentrationsprozesse durch Konsolidierer sowie eine erhöhte Nachfrage nach Dienstleistungen durch Maklerpools forcieren einen bisher nie gesehenen Wandel. Der führende Vermittlerverband Deutschlands, der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), bietet deshalb Versicherungsvermittlern beim Einstieg, Umstieg und Ausstieg als Versicherungsmakler zahlreiche im Mitgliedsbeitrag inkludierte und ausgezeichnete Leistungen an. Der BVK gehört seit vielen Jahren zu den führenden Verbänden für Versicherungsmakler und vertritt über seinen Vizepräsidenten Andreas Vollmer in allen namhaften Gremien des Maklermarktes die Stimme der Versicherungsmakler.

Die Leistungen des BVK reichen von fundierten rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Prüfungen bei der Existenzgründung, beim Kauf oder Verkauf von Maklerbeständen und bei der Anbindung an Maklerpools bis hin zur Klärung bei gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Fragen im Zuge der Gründung von Maklerunternehmen. Mitglieder des BVK können sich dabei auf eine persönliche und individuelle Beratung von spezialisierten Beratern des Verbandes verlassen, auch im Hinblick auf detaillierte Vertrags- und Haftungsfragen.

Mit speziellen Online-Workshops, Veranstaltungen und Fachbeiträgen in seiner Verbandszeitschrift „VersicherungsVermittlung“ bietet der BVK darüber hinaus eine kompetente Orientierung im Markt der Pools und Verbünde.

BVK-Mitglieder nutzen viele berufsspezifische Dienstleistungsangebote, wie z. B. das kostenlose Softwaretool zur Bewertung von Maklerbeständen und Vorzugskonditionen für Maklerverwaltungsprogramme. Das Spektrum wird abgerundet mit vielen weiteren, exklusiven Angeboten der BVK-Dienstleistungsgesellschaft, wie z. B. für die Unternehmensführung, das digitale Vermittlerbüro und den Datenschutz sowie die Mobilität und die Vertriebsunterstützung.

„Komplettiert wird dieses umfassende BVK-Angebot durch einen im Mitgliedsbeitrag inkludierten Rechtsschutz bei rechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Courtagezusagen“ erläutert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Damit können BVK-Mitglieder nach einer eingehenden rechtlichen Begutachtung durch BVK-Rechtsanwälte eine Prozesskostenübernahme in Anspruch nehmen. Das ist einzigartig.“

BVK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Eichele ergänzt: „In unserer Mitgliederberatung haben wir durchschnittlich 18.000 Vorgänge im Jahr zu bearbeiten und somit kennen wir den Markt und können jedem Mitglied maßgeschneidert eine Lösung anbieten.“

Der für Makler im BVK-Präsidium zuständige BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer ergänzt: „Jedes Mitglied kann darüber hinaus unsere Expertise in Maklerfragen nutzen, die sich aus der Arbeit unserer Kommission für Makler- und Mehrfachagenten sowie unserem Maklerbeirat ergibt. In beiden Gremien beraten ausgewiesene Kenner des Maklermarktes den BVK und unterstützen ihn bei der weiteren Ausgestaltung seiner besonderen Angebote für Versicherungsmakler.“

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de