Die HanseMerkur verstärkt ihren Nachhaltigkeitskurs und richtet alle im Vermögen der Konzerngesellschaften gehaltenen Kapitalanlagen nachhaltig aus.

 

Die Einstufung erfolgt gemäß Artikel 8 der „Offenlegungsverordnung“ SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) der EU. Im Zuge dessen wird das Unternehmen bereits bis 2029 die CO²-Emissionen des Portfolios um mindestens 50 Prozent reduzieren. Als Basis dient das Jahr 2021. Zusätzlich zur Reduktion der Portfolioemissionen umfasst die Zieldimension der HanseMerkur verantwortliches Investieren und Engagement sowie Finanzierungen in den Übergang zu einer klimaneutralen Welt. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen erfolgen in Übereinstimmung mit den Zielen der Net-Zero Asset Owner Alliance (AOA), der sich die HanseMerkur im vergangenen Jahr angeschlossen hat. Das von den Vereinten Nationen einberufene Netzwerk der weltweit größten Kapitalanleger plant, bis 2050 die Kohlendioxidemissionen ihres Anlageportfolios auf netto Null herunterzufahren.

Mit ihren Anlageaktivitäten fördert die HanseMerkur zum einen die nachhaltige Ausrichtung von Unternehmen und Portfolios. Zum anderen sollen notwendige Transitionsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft angestoßen werden. Vor diesem Hintergrund hat die HanseMerkur ihr gesamtes Sicherungsvermögen nachhaltig im Sinne von Art. 8 der „Offenlegungsverordnung“ ausgerichtet. Damit bezieht das Hamburger Versicherungsunternehmen bei allen Investments ESG-Kriterien systematisch mit ein.

„Um die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zur Klimaneutralität voranzutreiben, braucht es konkrete und messbare Zielsetzungen. Mit unserem ambitionierten Zwischenziel, die Treibhausgasemissionen in unseren Kapitalanlagen bis 2029 mindestens zu halbieren, leisten wir einen Beitrag zu einem nachhaltigeren Wirtschaften. Denn als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist das Handeln im Sinne der Gemeinschaft und Generationengerechtigkeit maßgeblicher Teil unseres Selbstverständnisses“, fasst Eberhard Sautter, Vorstandsvorsitzender HanseMerkur, die Bestrebungen zusammen.

Das Vorhaben ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität gemäß des Pariser Klimaabkommens bis 2050. Der im vergangenem Jahr erfolgte Beitritt in das Nachhaltigkeitnetzwerk AOA und die damit verbundene Kraft der globalen Gemeinschaft bildet einen wertvollen Rahmen, um die Nachhaltigkeitsbestrebungen zunehmend in die Operationalisierung zu bringen.

Im Hinblick auf die drei Zieldimensionen geht das Unternehmen dabei wie folgt vor: Für die „Reduktion der Portfolioemissionen“ um 50 Prozent bis 2029 setzt die HanseMerkur in erster Linie bei ihren eigenen Investitions- und Geschäftsprozessen an. Die Reduktion bezieht sich insbesondere auf das Portfolio gelisteter Aktien- und Unternehmensanleihen. Die Investitionen in Immobilien liegen hinsichtlich der Treibhausgasemissionen bereits auf dem Reduktionspfad. Für das Ziel „Verantwortliches Investieren und Engagement“ setzt sich die HanseMerkur in ihrer Rolle als institutioneller Anleger auch für den Wandel zu einer emissionsarmen Wirtschaft ein. Dies geschieht, indem sie beispielsweise den direkten Engagement-Dialog mit mindestens den 20 Emittenten sucht, die den größten Beitrag zu den Treibhausgasemissionen des Portfolios leisten. Ein weiteres Vehikel ist die zielgerichtete Ausübung von Stimmrechten. Beim dritten Klimaziel „Finanzierung des Übergangs zu einer klimaneutralen Welt“ strebt die HanseMerkur Investitionen in klimapositive Anlageformen an. Im Einklang mit der EU Taxonomie sollen diese Investitionen stetig erhöht werden.

Über die HanseMerkur

Die HanseMerkur ist mit einem Jahresumsatz von 3,3 Mrd. Euro (2021) die einzige selbständige und konzernunabhängige Versicherungsgruppe am Finanzplatz Hamburg. Die Wurzeln des 147 Jahre alten Personenversicherers liegen in der Krankenversicherung, die bis heute die Hauptsparte des Unternehmens ist. Die HanseMerkur ist zudem Spezialist für den privaten Ergänzungsschutz gesetzlich Krankenversicherter und mit rund 1,26 Millionen Zusatzversicherten (2021) in diesem Segment einer der größten deutschen Anbieter. Darüber hinaus gehört sie mit einer Beitragseinnahme von 183 Mio. Euro (2021) im Geschäftsfeld Reise und Freizeit zu den marktführenden Unternehmen der touristischen Assekuranz.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HanseMerkur Versicherungsgruppe, Siegfried­-Wedells-­Platz 1, ­20354 Hamburg, Tel: 040/4119­0, www.hansemerkur.de

Allianz ist Versicherungspartner bis Ende 2035 / Einfache Zugangswege für Kundinnen und Kunden / Gemeinsame Investitionen in Digitalisierung

 

Die seit 2009 bestehende, erfolgreiche Partnerschaft der Allianz und der Commerzbank AG im Bereich Bancassurance wird um weitere 12 Jahre fortgesetzt. Beide Häuser vereinbarten, den Exklusivvertrieb von Versicherungs- und Vorsorgeprodukten der Allianz über 2023 hinaus bis Dezember 2035 weiterzuführen.

„Mit der Allianz haben wir einen starken Partner. Er bietet erstklassige Lösungen bei den Themen Versicherungen und Vorsorge. Von diesem Angebot werden unsere Kundinnen und Kunden profitieren“, so Thomas Schaufler, Vorstand Privat- und Unternehmerkunden bei der Commerzbank AG. „Unser Ziel ist, Kundinnen und Kunden den besten Service zu bieten. Deshalb haben wir vereinbart, die Digitalisierung dieser Produkte weiter voranzutreiben und so den Zugang für die Kundinnen und Kunden deutlich zu vereinfachen“, so Schaufler weiter.

„Wir arbeiten nun seit fast 14 Jahren vertrauensvoll mit der Commerzbank zusammen und freuen uns, diese Partnerschaft weiter zu vertiefen und auszubauen. Unsere gemeinsamen Kundinnen und Kunden profitieren dabei von erstklassigen Produktangeboten sowie einer exzellenten Beratung und Betreuung in Finanz- und Versicherungsfragen. Die Kooperation mit der Commerzbank ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Bancassurance-Strategie und bietet auch in Zukunft großes Wachstumspotenzial für beide Partner“, sagt Andreas Kanning, Vorstandsvorsitzender der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG.

Die Versicherungs- und Vorsorgeprodukte der Allianz sollen künftig den Kundinnen und Kunden aller Marken der Commerzbank zur Verfügung stehen. Dazu zählen neben den Privatkunden auch die Unternehmer- und Firmenkunden der Bank. Das Angebot der Allianz besteht aus Produkten der Allianz Lebensversicherungs-AG, Allianz Versicherungs-AG, Allianz Private Krankenversicherungs-AG, Allianz Trade und Allianz Partners.

Der Vertrieb wird in Zukunft über alle Zugangswege erfolgen: In den Filialen und Beratungscentern der Commerzbank sowie im Online- und Mobile Banking. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allianz werden mit ihrer Versicherungs- und Vorsorgeexpertise in den Filialen unterstützen und stehen den Kundinnen und Kunden auch remote in Spezialisten- und Expertenteams zur Verfügung.

 

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Allianz Deutschland AG, Königinstr. 28, D-­80802 München, Tel.: 0049 89 3800­0, Fax: 0049 89 3800­3425, www.allianz.de

Kunden können Garantieniveau während der Laufzeit anpassen / Neue Festsetzung nach jeweils zwölf Monaten möglich / Für Vorsorgekonzept InvestFlex und InvestFlex Green mit Garantie

 

Die Allianz Lebensversicherung hat für ihr Vorsorgekonzept InvestFlex und die Variante InvestFlex Green, die ausnahmslos nachhaltige Fonds enthält, ein flexibles Garantieniveau eingeführt. Nun können Kundinnen und Kunden bei neu abgeschlossenen Verträgen das Garantieniveau der gezahlten Beiträge während der Laufzeit nach oben und nach unten anpassen. Sie können zum Beispiel zum Start einer lang laufenden Police das Garantieniveau eher niedrig ansetzen, um damit die Chancen der Kapitalmärkte verstärkt zu nutzen, und später für mehr Sicherheit das Niveau nach oben anpassen; oder Senkungen und Steigerungen während der Laufzeit flexibel wählen. Zudem können sie ebenfalls immer neu entscheiden, ob sie für den Vertrag eine dynamische Garantieerhöhung, die hohe Erträge sichert, aktivieren oder deaktivieren.

Dabei lässt sich das Garantieniveau in Zehn-Prozent-Schritten zwischen 10 und 80 Prozent bei laufenden Beiträgen bzw. bis zu 90 Prozent bei Einmalbeitrag wählen und später entsprechend anpassen. Die Neufestsetzung des Garantieniveaus ist nach Ablauf von mindestens zwölf Monaten möglich. Sind die Voraussetzungen für eine Anpassung erfüllt, nehmen Kundinnen und Kunden auf Wunsch die Anpassung zu jedem Bankarbeitstag vor. Die flexible Garantieanpassung gilt für die PrivatRente und die Basisvorsorge.

Das fondsgebundene Vorsorgekonzept InvestFlex der Allianz Lebensversicherung bietet die freie Wahl der Anlagestrategie, auch während der Laufzeit. Für die Ausrichtung der Kapitalanlage stehen zahlreiche qualitätsgeprüfte Fonds und ETFs zur Auswahl. Kundinnen und Kunden können Fonds selbst auswählen oder von Experten zusammenstellen lassen und die Anlagelösungen jederzeit flexibel und kostenlos anpassen. Wie bei allen Vorsorgekonzepten von Allianz Leben dient das Sicherungsvermögen bei der InvestFlex mit Garantie als sichere und wertstabile Basis.

Im Juli 2021 ist Allianz Leben mit einer neuen Variante des fondsgebundenen Vorsorgekonzepts InvestFlex an den Start gegangen. InvestFlex Green verbindet die nachhaltige Strategie, die die Allianz als Unternehmen und Investor seit Jahren verfolgt, mit einem ausschließlich nachhaltigen und qualitätsgeprüften Fondsangebot. Im Rahmen ihrer Vorsorge können Kundinnen und Kunden so einen Beitrag für ein nachhaltiges Morgen leisten.

 

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LG Frankfurt sieht unzureichende Begründung der PKV

 

Die Private Krankenversicherung Barmenia hat vor Gericht eine Niederlage im Streit um unrechtmäßige Beitragserhöhungen erlitten. Das Landgericht Frankfurt hat die Unzulässigkeit von Prämienanpassungen mit Urteil vom 16. April 2020 festgestellt (Az.: 2-23 O 198/19). Die Beitragsanpassungen waren aus Sicht des Gerichts unzureichend begründet. Der Kläger hat Anspruch auf Rückerstattung der zu viel bezahlten Beiträge in Höhe von 10.000 Euro. Der Bundesgerichtshof hat Tarifanpassungen mit Urteilen vom 16. Dezember 2020 enge Grenzen gesetzt, die viele Versicherungen nicht einhalten (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Zahlreiche Landgerichte und Oberlandesgerichte folgen der BGH-Rechtsprechung und erklären Beitragsanpassungen für unwirksam. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Privatversicherten einen kostenlosen Online-Check an. Wir holen für die Verbraucher die zu viel bezahlten Beiträge zurück.

Beitragserhöhung des Barmenia nicht ausreichend begründet

Private Krankenkassen passen ihre Beiträge regelmäßig an. Die Anpassungen müssen jedoch nach den Urteilen des Bundesgerichtshofes ausreichend begründet werden. Im Mittelpunkt der Begründung muss die Rechnungsgrundlage stehen, aus der hervorgeht, warum die Beiträge erhöht werden müssen. Also: Haben sich die Leistungen der Versicherung oder die Sterbewahrscheinlichkeit dauerhaft verändert? Wenn es sich nur um eine vorübergehende Änderung handelt, reicht die nicht dazu aus, die Beiträge zu erhöhen. In diesen Grenzen lässt der BGH Beitragserhöhungen zu. Wie sah das jetzt in dem vorliegenden Fall der Barmenia aus?

Das Landgericht Frankfurt hat in seinem Urteil kritisiert, dass die Barmenia den Versicherungsnehmer nicht ausreichend über die Gründe der Beitragserhöhung informiert hatte. Daher war die Anhebung der Versicherungsprämie unzulässig. Das Gericht erklärt die Beitragserhöhungen für die Jahren 2010, 2011, 2012, 2015, 2016 und 2018 für unwirksam, weil die hier maßgeblichen Gründe nicht mitgeteilt worden sind. Diese unbegründete Prämienanpassung lösen aus Sicht des Gerichts keine Zahlungspflicht des Versicherungsnehmers aus.

Für das Gericht ist wichtig, dass in der Mitteilung zur Begründung der Prämienanpassung die Rechnungsgrundlage zu nennen ist, deren Veränderung die Prämienanpassung ausgelöst hat, also die Veränderung der Leistungsausgaben bzw. Versicherungsleistungen und/oder der Sterbewahrscheinlichkeit bzw. Sterbetafeln, weil die Veränderung zumindest einer dieser beiden Rechnungsgrundlagen oder gegebenenfalls auch beider in § 155 VAG ausdrücklich als Voraussetzung für eine Prämienanpassung genannt sind.

Nicht ausreichend bei der Begründung ist insofern, dass in Informationsblättern allgemein darauf hingewiesen wird, dass eine Veränderung einer der beiden genannten Rechnungsgrundlagen eine Prämienanpassung auslösen kann, ohne klar darauf hinzuweisen, welche geänderte Rechnungsgrundlage für die in Rede stehende konkrete Prämienerhöhung maßgeblich war. Eine bloße Erläuterung der allgemeinen gesetzlichen und tariflichen Grundlagen reicht nicht aus. Weitere Anforderungen an die Mitteilung sind dagegen nicht zu stellen. Das alles hat die Barmenia nicht erfüllt.

Dem Versicherten stand eine Erstattung von 10.000 Euro zu.

Für die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer ist das Urteil eine Bestätigung dafür, dass sich Versicherte gegen Prämienerhöhungen zur Wehr setzen sollten. Pauschale Angaben zu den gesetzlichen Vorgaben für eine Erhöhung sind unzureichend. Private Krankenversicherungen sind dafür bekannt, regelmäßig ihre Beiträge enorm zu erhöhen. Verbraucher sind diesen Erhöhungen jedoch nicht wehrlos ausgeliefert.

Wann stehen die Chancen für eine Rückzahlung besonders gut?

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst nochmals die wichtigen Punkte zusammen, wonach ein Rückzahlung möglich wird.

Fehlende bzw. nicht ausreichende Begründung der Beitragsanpassung (§203 Abs. 5 VVG).

Zu niedrige Kalkulation der Tarife bei Versicherungsbeginn und Erhöhung dann zu dem Zweck, auf eine ausreichende Berechnungsgrundlage zu kommen (§155 Abs. 3 Satz 2 VAG).

Schwellenwert werden nicht erreicht. Nur wenn Krankheitskosten um mehr als 10 Prozent über den kalkulierten Ausgaben liegen, dürfen höhere Beiträge verlangt werden. Steigt die Lebenserwartung sind es 5 Prozent (§§203 Abs. 2 VVG, 155 Abs. 3 VVG)

Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Gemeinsam und individuell finden wir den richtigen Weg, Ihr Geld zurückzufordern.

 

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Verkehrs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Einsteinallee 1/1, 77933 Lahr,Tel: 07821 / 92 37 68 – 0, www.dr-stoll-kollegen.de

Chancen auf Rückerstattung stehen gut

 

Ende 2021 erhöhten die meisten Privaten Krankenversicherungen ihre Beiträge – und zwar in enormer Höhe. Und schon jetzt zittern die Beitragszahler vor dem Jahreswechsel. Werden die Beiträge erneut erhöht? Kann ich mir die Versicherung noch leisten? Angst ist ein schlechter Ratgeber. Denn zahlreiche Beitragserhöhungen unterschiedlichster Krankenversicherungen der vergangenen Jahre sind von Gerichten für unwirksam erklärt worden. Die PKV-Kunden haben ihre zu viel bezahlten Beiträge zurückerhalten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen die Messlatte für Beitragserhöhungen sehr hoch gelegt. Zahlreiche Landgerichte und Oberlandesgerichte folgen der BGH-Rechtsprechung und erklären Beitragsanpassungen für unwirksam. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Privatversicherten einen kostenlosen Online-Check an. Wir holen für die Verbraucher die zu viel bezahlten Beiträge zurück.

Beitragserhöhung müssen durch PKV detailliert begründet werden

Private Krankenkassen passen ihre Beiträge regelmäßig an. Die Anpassungen müssen jedoch nach den Urteilen des Bundesgerichtshofes ausreichend begründet werden. Die Rechnungsgrundlage muss detailliert erklärt werden, warum die Beiträge erhöht werden müssen. Bietet die Krankenkasse aufgrund des technischen Fortschritts mehr Leistungen an? Hat sich die Sterbewahrscheinlichkeit dauerhaft verändert? Vorübergehende Änderungen rechtfertigen keine höheren Beiträge. In diesen Grenzen lässt der BGH Beitragserhöhungen zu. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer geht auf wichtige Fragen zur Rückerstattung der PKV-Beiträge ein:

Was steckt hinter der Rechnungsgrundlage?

Zur Berechnung der Prämien der Krankenversicherung werden Wahrscheinlichkeitstafeln und statistische Daten herangezogen. Da geht es um Sterbewahrscheinlichkeiten, Invaliditäts- und Krankheitsgefahr, Krankheitsdauer, Anzahl an Krankenhaus- und Pflegetage, Sicherheitszuschlag bei bestimmten risikobehafteten Tätigkeiten, Zinsen und das Erreichen festgelegter Schwellenwerte, an denen Beitragserhöhungen fällig werden.

Wann könnten Ansprüche verjähren?

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und der Verbraucher von seinem Anspruch Kenntnis erlangt hat. Das mit der Kenntnis ist kompliziert. Gesichert kann man davon ausgehen, dass die aktuellen Beitragserhöhungen und die der vergangenen drei Kalenderjahre noch nicht verjährt sind. Daher rät unsere Kanzlei zum schnellen Klagen, damit die Verjährung nicht die Rückerstattung stoppt. Ganz wichtig aber: Ob die weiter in der Vergangenheit liegenden Prämienanpassungen als verjährt einzustufen sind, ist gerichtlich nicht abschließend geklärt. Hier könnten noch bis zu zehn Jahren berechtigte Ansprüche geltend gemacht werden.

Warum müssen PKV ihre Beitragserhöhung begründen?

Generell können Private Krankenversicherung nachträglich Prämien und Tarife anpassen. Das liegt daran, dass die Krankenversicherung langfristig und zukunftsorientiert arbeiten muss. Die Prämienanpassung ist rechtlich geregelt und unterliegt daher der rechtlichen Überprüfung durch Gerichte. Da eine Prämienerhöhung einseitig vorgenommen wird, müssen die maßgeblichen Gründe dafür dem Versicherungsnehmer mitgeteilt werden. Diese Begründungspflicht hat auch der Bundesgerichtshof in Urteilen unterstrichen.

Welche Krankenversicherungen sind betroffen?

Jede Krankenversicherung in Deutschland kann seine Prämienanpassung unzureichend begründet haben. An deutschen Gerichten haben mittlerweile die meisten namhaften Versicherungen verloren. Daher macht es Sinn, die Versicherungsunterlagen anwaltlich überprüfen zu lassen.

Wie sieht der Bundesgerichtshof PKV-Beitragserhöhungen?

Der BGH hat in zwei Fällen am 16. Dezember 2020 entschieden, dass die Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 unwirksam waren. Der Versicherer muss dem Kunden die zu viel gezahlten Beiträge zurückerstatten. Die Begründung für die Erhöhung sah das Gericht als nicht ausreichend an (Az.; IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Ein durchschnittlicher Arbeitnehmer sollte die Begründung zur Prämienerhöhung nachvollziehen können.

Wann stehen die Chancen für Rückzahlung besonders gut?

Fehlende bzw. nicht ausreichende Begründung der Beitragsanpassung (§203 Abs. 5 VVG).

Zu niedrige Kalkulation der Tarife bei Versicherungsbeginn und Erhöhung dann zu dem Zweck, auf eine ausreichende Berechnungsgrundlage zu kommen (§155 Abs. 3 Satz 2 VAG).

Schwellenwert werden nicht erreicht. Nur wenn Krankheitskosten um mehr als 10 Prozent über den kalkulierten Ausgaben liegen, dürfen höhere Beiträge verlangt werden. Steigt die Lebenserwartung sind es 5 Prozent (§§203 Abs. 2 VVG, 155 Abs. 3 VVG)

Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Gemeinsam und individuell finden wir den richtigen Weg, Ihr Geld zurückzufordern.

 

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Verkehrs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Einsteinallee 1/1, 77933 Lahr,Tel: 07821 / 92 37 68 – 0, www.dr-stoll-kollegen.de

Versicherte, die einen privaten Krankentagegeldtarif abgeschlossen haben, müssen bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 12 Monaten mit erheblichen Kürzungen ihrer versicherten Krankentagegeldleistungen rechnen.

 

Bei gravierenden Fällen sogar bis auf null. Vertragsbedingungen sind diesbezüglich ausnahmslos mangelhaft oder ungenügend.

Das Problem: Nach den Vertragsbedingungen der privaten Krankentagegeldversicherung ist marktweit maximal das in den letzten 12 Monaten aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen versicherbar. Was konkret dazu zählt, ist unklar.

Im Leistungsfall kann der PKV-Versicherer – trotz vorangegangener Beitragszahlung – das versicherte Krankentagegeld auch während des Leistungsfalls herabsetzen, wenn das Nettoeinkommen aus beruflicher Tätigkeit in den letzten 12 Monaten entsprechend niedriger als das versicherte Krankentagegeld war. Das ist dann der Fall, wenn Versicherte – wie beispielsweise verstärkt während der Corona-Pandemie – innerhalb der letzten 12 Monate bereits einmal arbeitsunfähig waren. In dieser Zeit erhaltene Lohnfortzahlung oder Krankentagegeld zählen vertragsgemäß nicht als Nettoeinkommen aus beruflicher Tätigkeit und können bei der Ermittlung des im wiederholten Krankheitsfall zu zahlenden Krankentagegeldes vertragsgemäß abgezogen werden. Im Zweifel bis auf „Null“.

PremiumCircle hat aktuell die Vertragswerke von 28 PKV-Versicherern (zusammen mit einem Marktanteil von 99,40% bezogen auf die Anzahl der Versicherten) im Hinblick auf die vertraglich garantierten Leistungen (MB/KT 2009 § 4 Abs. 4 und § 4 Abs. 2 bzw. unternehmensindividuelle Tarifbedingungen) analysiert und im Schulnotensystem mit „sehr gut“, „gut“, „mangelhaft“ und „ungenügend“ bewertet.

Zusätzlich wurden alle 28 Unternehmen mit einem Fragenkatalog (4 Fragen) zu ihrer diesbezüglichen Leistungspraxis befragt. Diese wurden von 23 PKV-Versicherern (Marktanteil 83,90%) beantwortet. 3 PKV-Versicherer (Marktanteil 7,10%) haben nicht geantwortet und 2 PKV-Versicherer (Marktanteil 8,40%) haben ausdrücklich geäußert, nicht an der Studie teilnehmen zu wollen. Die Bewertung der Antworten erfolgte ebenso im Schulnotensystem.

Die Analyse der vertraglich garantierten Leistungen ergab, dass die Vertragsbedingungen – im Falle einer zweiten Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 12 Monaten – bei 21 PKV-Versicherern (70,5% Marktanteil) als „mangelhaft“ und bei 7 (Marktanteil 27,5%) gar als „ungenügend“ einzustufen sind.

Bezogen auf die tatsächliche aktuelle Leistungspraxis wurden die Antworten der teilnehmenden Versicherer ausgewertet. 12 PKV-Unternehmen (Marktanteil 51,10%) erhalten die Bewertung „sehr gut“, 5 (Marktanteil 10,8%) „gut“, 5 (Marktanteil 18,3%) „mangelhaft“ und 1 (Marktanteil 3,7 %) „ungenügend“.

Ergebnis: Unsere Studie zeigt, dass PKV-Versicherte in der Krankentagegeldversicherung im Hinblick auf die Höhe ihrer Leistung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit keine vertragliche Klarheit haben. Die Vertragsklauseln gemäß oder in Anlehnung an den § 4 MB/KT 2009 werden im Hinblick auf eine 2. Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 12 Monaten von den PKV-Versicherern unternehmensindividuell nach Belieben ausgelegt und interpretiert. Für Versicherte ein existenzielles Glücksspiel, das von den Versicherern selbst durch Überarbeitung der Vertragsbedingungen oder vom Gesetzgeber beendet werden muss.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

PremiumCircle Deutschland GmbH, Kaiserstraße 177 , D­-61169 Friedberg,Tel.: 06031 16959­0, www.premiumcircle.de , www.vorsorgefachforum.de

Klimaschutz ist Zukunftsvorsorge für Mensch und Planeten.

 

Deshalb reduzierte die Bayerische ihren CO2-Ausstoß im abgelaufenen Geschäftsjahr erneut stark und kompensiert die verbliebenen Emissionen durch Klimaschutzprojekte. Als ein Vorreiter in der Branche gleicht die Versicherungsgruppe zusätzlich die CO2-Emissionen ihres selbstständigen Exklusivvertriebs aus.

Dank einer ambitionierten Nachhaltigkeitsstrategie und der ökologischen Sensibilisierung der Mitarbeitenden reduzierte die Bayerische ihren CO2-Ausstoß aus eigener Kraft von 991 Tonnen im Jahr 2020 auf 652 Tonnen im Geschäftsjahr 2021. Hierfür prüfte der Versicherer zum Beispiel die Pendlerwege der Mitarbeitenden, den eigenen Fuhrpark, die Betriebsgastronomie, den Energiebedarf und den Papierverbrauch. Die 652 Tonnen CO2 aus ihrem Tagesgeschäft gleicht die Bayerische durch zertifizierte Klimaschutzprojekte weltweit aus. Zusätzlich kompensiert die Gruppe 690 Tonnen CO2 für den selbständigen Exklusivvertrieb.

„Unseren Anspruch als nachhaltiger Versicherer bekräftigten wir jüngst mit der Aufnahme von Nachhaltigkeitsaspekten in unsere Unternehmensvision“, sagt Dr. Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Bayerischen. „Diesem Anspruch lassen wir jetzt erneut Taten folgen. Am meisten freut es mich, dass wir auch im vergangenen Jahr gemeinsam mit allen Kolleginnen und Kollegen an einem Strang gezogen haben und unseren CO2-Ausstoß aus eigener Kraft deutlich reduzieren konnten. Mit der Kompensation der noch nicht vermeidbaren Emissionen leisten wir zudem einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz in verschiedenen Ländern der Welt – und greifen damit zugleich den vom Klimawandel am stärksten Betroffenen unter die Arme.“

Für den Emissionsausgleich unterstützt die Bayerische in diesem Jahr unter anderem Projekte zum Schutz und der nachhaltigen Nutzung von Wäldern in Kolumbien und Indonesien, zur Methangasvermeidung in Deutschland, für die Installation energieeffizienter Kochöfen und den Waldschutz in verschiedenen afrikanischen Ländern sowie zur Wärmeversorgung aus Holzabfällen in Bulgarien.

Die Bayerische kompensiert ihren Treibhausgas-Ausstoß bereits seit dem Geschäftsjahr 2019. Alle für den Ausgleich unterstützten Projekte sind offiziell registriert, folgen den Regularien des Kyoto-Protokolls und sind zusätzlich nach den strengen Anforderungen des unabhängigen und gemeinnützigen Gold Standard (GS) beziehungsweise des Verified Carbon Standard Association (VCS) zertifiziert.

Über die CO2-Kompensation hinaus fördert die Bayerische und ihr Exklusivvertrieb für jede ausgeglichene Tonne CO2 die Initiative RegioWald, die Wälder und Flächen in Deutschland wiederaufforstet und zu diesem Zweck mindestens 15.000 neue Bäume pflanzt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Tel: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Das Institut für Management- und Wirtschaftsforschung (IMWF) hat im Auftrag von Deutschlandtest und Focus Money die Studie „Deutschlands Beste“ durchgeführt.

 

Die Ergebnisse sollen Aufschluss darüber geben, welche Unternehmen, Marken und Firmen aus Kundensicht herausragend sind. Für die Studie konnten rund 58 Millionen Nennungen zu gut 20.000 Unternehmen und Marken identifiziert und zugeordnet werden. Das Quellenset umfasste 438 Millionen Onlinequellen wie Blogs, Foren, Web- und Nachrichtenseiten. Mit „Deutschlands Beste“ wurden in diesem Jahr verschiedene Unternehmen aus mehr als 200 Branchen ausgezeichnet. Bei den privaten Krankenversicherern erhielt die uniVersa dieses Prädikat bereits zum zweiten Mal in Folge verliehen. Die Studie wurde im Nachrichtenmagazin Focus in der Ausgabe 35/2022 Ende August veröffentlicht.

 

Verantwortlich für den Inhalt

uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Studie Zukunft der Werbung

 

Große Banner, die nervig blinken, personalisierte Werbe-Botschaften, die immer zur rechten Zeit aufpoppen oder „Informationen“, die Sie unbedingt gerade benötigen: Wer im Internet unterwegs ist, kennt all das – und vieles mehr. Auch Versicherer nutzen vielfältige Werbe-Optionen. Welche Chancen und Risiken für Unternehmen damit einhergehen, zeigt nun die aktuelle AMC-Studie.

Es liegt in der Natur der Sache: Vielfältige Möglichkeiten bedeuten auch eine hohe Komplexität. Welcher Kanal ist der richtige, welche Werbeform passt, welche Content-Plattform ist geeignet? Nur einige Fragen unter vielen. Die aktuelle AMC-Studie „Die Zukunft der Werbung“ zeigt nicht zuletzt, dass das Instrumentarium der digitalen Werbung für einzelne Versicherer immer schwerer beherrschbar wird. Also lieber alles beim Alten lassen und analog bleiben? Natürlich nicht!

Die AMC-Studie hat Chancen und Risiken gleichermaßen im Blick. Sie lässt diejenigen zu Wort kommen, die bereits viel Erfahrung sammeln konnten und zugleich einen versierten Blick in die Zukunft werfen. Über 20 Expert*innen aus der Versicherungsbranche sowie deren Dienstleister reflektieren u.a., welche Zielrichtung Werbung künftig haben sollte, was dies für Werbeverantwortliche heute und morgen bedeutet, und welche Werbekanäle für wen in der Versicherungsbranche interessant sind.

Dafür verbindet die aktuelle AMC-Studie drei Perspektiven:

Einschätzung der Versicherer zum aktuellen Stand ihrer Werbeaktivitäten und zukünftiger Entwicklungen

Stellungnahmen zur Marktentwicklung von Entscheidern aus der Versicherungs- und der Werbebranche

Thesen und Lösungsansätze von Dienstleistern und Versicherern zur Zukunft der Werbung

Dazu AMC-Geschäftsführer Stefan Raake: „Was mich besonders freut: Die Studie ist eine echte Gemeinschaftsarbeit von vielen AMC-Netzwerkpartnern. Wie es künftig mit der Werbung und der Werbebranche weitergeht, kann die Studie natürlich nicht abschließend beantworten. Aber Tendenzen sind erkennbar: Wie Versicherer heute agieren, wie Dienstleister und Werbetreibende sich auf künftige Entwicklungen einstellen – Antworten auf diese Fragen gibt unsere Untersuchung.“

Ein Blick in die Studie: Große Einigkeit unter den teilnehmende Expert*innen herrscht darüber, dass die meisten der aktuell genutzten Online-Werbeformen stark zunehmen werden. An Relevanz verliert hingegen klassische Werbung in TV, Zeitungen und Zeitschriften sowie in Fachmagazinen und auf Plakaten.

Auch bei den Herausforderungen hat man große Gemeinsamkeiten: So ist es besonders schwierig, qualifiziertes Personal zu finden und Mitarbeitende im Innen- und Außendienst fit zu machen für die neuen digitalen Optionen. Fakt ist: Es werden schlichtweg mehr online-affine Kolleg*innen, u.a. für Customer Experience, Marketing Analytics oder auch Social-Media, gebraucht. Datenmanagement und Regulatorik fordern den Beteiligten ebenfalls viel ab – Tendenz steigend.

Oder doch lieber gar keine Werbung? Für Versicherer ist das sicher keine Option. Für diese wird sich die Frage stellen: Will man sich auf bestimmte Zielgruppen fokussieren – oder doch lieber jeden erreichen? So oder so eine echte Meisterleistung, wenn die Werbung den Kunden erreicht. Denn schließlich sind Konsument*innen heute sehr geschickt darin, Werbung zu ignorieren oder wegzuklicken. So oder so eine echte Meisterleistung wenn’s klappt.

Die Werbung ist tot – es lebe die Werbung? Die Studie zeigt vielfältige Einblicke in gelungene Umsetzungen der Branche, Herausforderungen und Perspektiven. Mehr zur Studie: www.amc-forum.de/?webcode=2476

Interviews u.a. mit Barmenia, Die Haftpflichtkasse, DEVK, ERGO, R+V, SIGNAL IDUNA und Zurich zu den Themen: Werbekanäle / Employer Branding / Regionale Werbung / Online-Gaming und Social Media / Versicherer als echte Kundenversteher / Gelebte Marke, gelebte Haltung / Kampagnen clever managen / Unternehmensleitbilder / Nachhaltigkeit als Positionierung / Räume machen Leute. Mit Beiträgen von adesso experience, Artegic, BRAND AD, msg systems, MSR, PBM, SPORTFIVE, DVL, Kantar und CREATIVE CONNECTOR.

Kontakt: AMC Finanzmarkt GmbH, Désirée Schubert, schubert@amc-forum.de. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Fachbeiträge senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.

Der AMC ist das moderierte Netzwerk der Assekuranz und ihrer Partner. Der AMC bietet seinen Mitgliedsunternehmen Trends, Best Practices und Erfahrungen für Marketing und Vertrieb. www.amc-forum.de

 

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AMC Finanzmarkt GmbH, Lützowstraße 35, 40476 Düsseldorf, Tel. +49 221 – 99 78 68 0, Fax +49 221 – 99 78 68 20, www.amc-forum.de

 

Analyse der Debeka für das Jahr 2021: Weitere Hauptursachen sind Krebs und der Bewegungsapparat

 

Erstmals auch Corona Grund für Berufsunfähigkeit – Psyche auf Platz eins / Analyse der Debeka für das Jahr 2021: Weitere Hauptursachen sind Krebs und der Bewegungsapparat

Zum ersten Mal taucht Corona als Ursache für Berufsunfähigkeit in der Statistik der Debeka für das Jahr 2021 auf. Das bedeutet, dass im zweiten Pandemie-Jahr einige Versicherte wegen einer Covid-19-Infektion und deren Folgen dauerhaft nicht mehr ihrer beruflichen Tätigkeit nachkommen können und der Versicherer dafür eine Invalidenrente zahlt. Der Anteil psychischer Erkrankungen ist mit großem Abstand Ursache Nummer eins, wenn Menschen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Das geht aus einer aktuellen Analyse der Debeka hervor. Dafür hat der viertgrößte Lebensversicherer in Deutschland seinen Bestand von etwa 451.000 gegen Berufsunfähigkeit Versicherten für das Jahr 2021 ausgewertet. Berücksichtigt wurden dabei die in dem Jahr etwas mehr als 950 neu eingetretenen Leistungsfälle. Die drei Hauptgründe: Für 44,9 Prozent waren psychische Erkrankungen Grund für die Berufsunfähigkeit. Als zweiten Grund führt die Debeka mit 15,4 Prozent Geschwülste (zum Beispiel Krebserkrankungen) an. Mit 11,9 Prozent war der Bewegungsapparat – Rücken, Gelenke etc. – der drittgrößte Anlass, nicht mehr arbeiten zu können.

Corona als Ursache

Erstmals in der Geschichte der Debeka schlägt sich die Corona-Pandemie in der Berufsunfähigkeitsstatistik nieder: In sechs Fällen war eine Covid-19-Erkrankung und deren Folgen Grund für eine Berufsunfähigkeit. Das macht bei den neu eingetretenen Leistungsfällen im Jahr 2021 etwa 0,6 Prozent aus. Erste Leistungsanträge auf Berufsunfähigkeit wegen Covid-19 erhielt die Debeka im vierten Quartal 2020. Nach vollständiger Einreichung der Unterlagen wurde in beiden Fällen im Jahr 2021 eine vollständige Berufsunfähigkeit festgestellt. Warum machte sich Corona noch nicht in der Berufsunfähigkeitsstatistik für das Jahr 2020 bemerkbar? Möglich sind folgende Erklärungen: Wenn jemand über einen längeren Zeitraum erkrankte, leisteten zunächst andere Träger, zum Beispiel Lohnersatzleistungen. Zudem fehlte kurz nach Ausbruch der Pandemie eine Arztprognose zur Berufsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten. Darüber hinaus waren hauptsächlich ältere Menschen schwer an Covid-19 erkrankt, die keinen Berufsunfähigkeitsschutz (mehr) hatten.

Anteil der Psyche gestiegen

Der Anteil psychischer Erkrankungen als Hauptursache für Berufsunfähigkeit schwankt seit Jahren zwischen 40 und 45 Prozent. Nachdem er im Jahr 2020 mit 40,6 Prozent rückläufig war, übertraf er mit 44,9 Prozent 2021 sogar leicht das Niveau von 2019 (44,1 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Anteil der Psyche als Grund, seinem Job nicht mehr nachkommen zu können, im Jahr 2021 um 4,3 Prozentpunkte.

Andere Hauptursachen gesunken

Laut Debeka ist der Anteil des Bewegungsapparates als Ursache für Berufsunfähigkeit im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 Prozentpunkte (von 2020 insgesamt 14,1 Prozent) auf 11,9 Prozent gesunken. Neubildungen – also bösartige und gutartige Tumore – als Grund haben ebenfalls leicht abgenommen, um 1,5 Prozentpunkte auf 15,4 Prozent (von 2020 insgesamt fast 16,9 Prozent).

Mehr Rente an mehr Empfänger gezahlt

Rund 67,2 Millionen Euro Rente (Vorjahr: 63,3 Millionen Euro) zahlte die Debeka im Jahr 2021 insgesamt an Menschen, die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen. Damit leistete die Debeka knapp 6,2 Prozent mehr Rente für Berufsunfähigkeit als im Vorjahr. Empfänger waren knapp 7.650 (Vorjahr: ca. 7.500) Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit nicht mehr – oder nur noch eingeschränkt – verrichten konnten. Davon waren ca. 6.810 Vollinvalide (Vorjahr: ca. 6.670) und 833 Teilinvalide (Vorjahr: 819).

 

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Debeka Versicherungen, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18, D-56058 Koblenz, Tel: 0261/4980, Fax: 0261/4983737, www.debeka.de

Die Europäische Kommission hat die kartellrechtliche Freigabe zur Beteiligung der HUK-COBURG an der Werkstattkette pitstop jetzt erteilt.

 

Der Versicherer übernimmt 25,1 Prozent und baut damit das Serviceangebot für seine Kunden und Kundinnen konsequent weiter aus. Dazu werden die pitstop-Werkstätten in das Angebot des Autoservice-Netzwerks aufgenommen, so dass dieses um rund 300 auf dann 450 Werkstätten in über 200 Städten erweitert wird. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

Seit 2016 vermittelt die HUK-COBURG-Autoservice GmbH Werkstattleistungen wie Inspektion, Haupt- und Abgasuntersuchung und Räderwechsel an Kfz-Versicherungskunden und Kundinnen der HUK-COBURG und HUK24. Unter www.huk-autoservice.de lässt sich die jeweilige Dienstleistung online auswählen, sowie bei vielen Werkstätten ein Termin buchen und direkt online bezahlen.

 

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HUK ­Coburg Versicherungen, Bahnhofsplatz, D­-96444 Coburg Tel: 09561/960, Fax: 09561/963636, www.huk.de

Ausbildungsumfrage 2022 von BWV und AGV erschienen

 

Die jährlich erscheinende Ausbildungsumfrage aus der Reihe der Bildungsumfragen der Versicherungswirtschaft ist heute erschienen. Mit ihr stellen der BWV Bildungsverband und der AGV Standardzahlen und Benchmarks zu aktuellen Trends in der beruflichen Erstausbildung zur Verfügung. Nach zwei Jahren Corona interessierte insbesondere welche Bedeutung der Mobilarbeit in der Ausbildung nach der Pandemie gegeben wird und ob die Fähigkeit und Bereitschaft sich weiterzuentwickeln und das eigene Berufsleben verantwortlich zu gestalten, die sog. personalen Kompetenzen, bei den Berufseinsteiger:innen für das New Normal der Arbeitswelt wichtiger geworden sind. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Ausbildungspraxis in den Vertriebseinheiten.

Auch in 2021, im zweiten Jahr der Corona-Pandemie, wurde in der Assekuranz sehr gut ausgebildet. Wie im Vorjahr konnten drei Topwerte gehalten werden: knapp 90 % aller Ausbildungsplätze wurden besetzt, 99 % aller Auszubildenden haben die Abschlussprüfung bestanden und 70 % der Absolvent:innen erhielten einen Anschlussvertrag. Von den nicht übernommenen Auszubildenden bleiben in diesem Jahr besonders viele der Branche erhalten. Mehr als die Hälfte machen sich im Außendienst selbstständig (§ 84 HGB).

Im New Normal zeigen sich folgende Trends für die Ausbildung: Der überwiegende Anteil der Versicherer plant Mobilarbeit anzubieten und dafür auch die entsprechenden Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Den Ausbilder:innen kommt dabei eine wesentliche Rolle zu: feste Austauschzeiten, eine sehr gute Erreichbarkeit und individuelle Einteilung der mobilen Arbeitsanteile sind wesentlich für das Gelingen dieser Arbeitsform. Bei der Vermittlung neuer Lerninhalte wird jedoch weiterhin das Präsenzlernen bevorzugt.

Die Ergebnisse weisen auch bei der zukünftigen Bedeutung personaler Kompetenzen eine große Übereinstimmung auf: 87 % der Befragten äußern, dass deren Bedeutung gestiegen ist. Wie in der Ausbildungsumfrage 2017 ist im Recruiting die Kompetenz Eigeninitiative/-verantwortung auf Platz 1 geblieben. Die antwortenden Unternehmen geben an, dass diese Kompetenz u.a. bei der Mobilarbeit besonders benötigt und damit gestärkt wird.

Die Antworten zu den Fragen zur Ausbildungspraxis in den Vertriebseinheiten verdeutlichen, dass es ein gutes Zusammenspiel zwischen Versicherungsunternehmen und Vertriebseinheiten gibt. Der Vertrieb profitiert häufig von finanzieller Unterstützung bei der Qualifizierung der Ausbilder:innen und beim Auswahlverfahren sowie der Einstellung der Auszubildenden.

Alle Ergebnisse der 19. Ausbildungsumfrage können Sie unter www.bildungsumfragen-versicherung.de aufrufen. Sie basieren auf den Rückmeldungen von 62 Versicherungsunternehmen bzw. Unternehmensgruppen, die 92 % der Beschäftigten im Innen- und angestellten Außendienst repräsentieren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V., Arabellastraße 29, 81925 München, Tel. 089 922001-845, www.bwv.de

lga Losing-Malota wird Head of Broking DACH – Safak Okur wird Head of Strategy and Innovation DACH

 

WTW, eines der weltweit führenden Unternehmen in den Bereichen Advisory, Broking und Solutions, befördert zwei Talente aus seinem Geschäftsbereich Corporate Risk & Broking (CRB): Das Unternehmen ernennt Olga Losing-Malota (38) zur Head of Broking DACH sowie Safak Okur (42) zum Head of Strategy and Innovation DACH. Zudem wird sein Verantwortungsbereich als Head of Carrier Management ebenfalls auf den Bereich DACH ausgedehnt. Beide gestalten damit künftig die Entwicklung des Geschäftsbereichs CRB in Deutschland, Österreich und der Schweiz aktiv mit. CRB berät Unternehmen zu Erfassung, Management und dem Transfer von Risiken.

„Mit Olga Losing-Malota und Safak Okur holen wir zwei starke Nachwuchs-Manager in verantwortliche Positionen“, sagt Reiner Schwinger, Head of DACH/Polen bei WTW. „Beide haben viel Erfahrung mit anspruchsvollen Risiken und bringen starke Geschäftsbeziehungen in die Industrieversicherung mit. Sie verfügen über eine hohe analytische und innovative Kompetenz bei der Absicherung von Risiken – der ideale Mix, um unsere Kunden in turbulenten Zeiten wie diesen optimal zu bedienen“, ergänzt Thomas Olaynig, Head of Corporate Risk & Broking bei WTW.

Zwei Berater mit breitem Erfahrungsspektrum

Losing-Malota verfügt über 20 Jahre Erfahrung auf der Makler- wie auf der Versichererseite. Seit 2018 war sie bei WTW als Head of Property für die Sparten Property und Engineering Lines inklusive Großschaden zuständig. „Olga Losing-Malota ist mit dem Unternehmen WTW bestens vertraut, international vernetzt und verfügt über hervorragende Fachexpertise und Marktkenntnisse”, so Olaynig. Ihre Aufgabe wird es in den kommenden Jahren sein, die Broking- und Schadeneinheit strategisch neu auszurichten.

Safak Okur ist seit 2006 bei WTW und bleibt neben seiner neuen Aufgabe weiterhin als Head of Carrier Management und Portfolio Management verantwortlich. Olaynig: „Safak Okur hat seit seiner Ausbildung in unserem Unternehmen zahlreiche Karrierestufen erreicht. Damit bringt er alle Voraussetzungen mit, um nun zielführende Strukturen für die Region DACH maßgeblich mitzugestalten und sich fokussiert um strategische Themen der kommenden Jahre zu kümmern.“

Unternehmen werden Risiken künftig individueller analysieren

Losing-Malota und Okur sind Teil zahlreicher personeller Veränderungen, mit denen sich WTW als Risikoberater und Broker mit hoher Spezialkompetenz neu formiert. „Die Risikolandschaft für Unternehmen wird zunehmend komplex“, erklärt Losing-Malota. „Zugleich verringern sich die Kapazitäten der Versicherer, um schwierige Risiken wie etwa das Cyber- oder das Inflationsrisiko abzusichern. In dieser unsicheren Situation müssen Unternehmen ihre Risiken individuell bewerten und transferieren – dafür brauchen sie mehr denn je einen Makler, der nicht nur die bestehenden Deckungen fortführt, sondern auch mit frischem Blick auf die Lage schaut und Präventionsmaßnahmen sowie eine gesunde Risikoeigentragung berücksichtigt.“

Okur ergänzt: „Wer gute Beziehungen zu den Versicherungsmärkten hat, findet im Anschluss an eine ausgereifte Risikoanalyse auch eine bilanzfreundliche Versicherungslösung für alle weiteren Risiken. Ich freue mich darauf, unsere Expertise und digitale Tools künftig auch über Deutschland hinaus nutzen zu können und so WTW als marktführenden Risikoberater bei Kunden zu positionieren.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WillisTowersWatson, Eschersheimer Landstraße 50, D-­60322 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 1505 5119 , www.willistowerswatson.com

Die WWK Lebensversicherung a. G. gehört zu den „fairsten betrieblichen Altersvorsorgern“, so das Ergebnis einer von der Fachzeitschrift Focus-Money in Zusammenarbeit mit dem Analysehaus ServiceValue veröffentlichten Studie.

 

Untersucht wurde dabei die Fragestellung, welche Anbieter sich als fairste Partner für Unternehmen und deren Mitarbeitern besonders eignen. Als einer von wenigen Anbietern erhielt die WWK auch in der 5-Jahres-Wertung für eine langfristig durchgängige Gesamt-Fairness die Auszeichnung „Sehr Gut“. Thomas Heß, Marketingchef und Organisationsdirektor bei der WWK sagt: „Die Auszeichnung mit der Bestnote „Sehr Gut“ ist eine starke Bestätigung für unser stetiges Bestreben die Durchdringung von betrieblicher Altersvorsorge in der Bevölkerung weiter voran zu bringen und hebt die hohe Leistungsfähigkeit unserer Produktgeneration WWK IntelliProtect® 2.0 hervor.“

Ruven Simon, Leiter bAV Partnervertrieb, ergänzt: „Gewürdigt werden insbesondere auch unsere neuen digitalen Serviceangebote und die damit verbundenen deutlichen Vereinfachungen bei der Verwaltung und der Einrichtung von bAV-Verträgen. Nach der erst kürzlich erhaltenen Bestnote beim bAV-Kompetenz Rating des IVFP-Instituts freuen wir uns über eine weitere tolle Auszeichnung.“

Focus-Money hat gemeinsam mit ServiceValue zum achten Mal die Fairness der Anbieter betrieblicher Altersvorsorge untersucht. In die aktuelle Bewertung 2022 flossen mehr als 3.100 Kundenurteile ein. Die Auszeichnug „Fairster betrieblicher Altersvorsorger“ resultiert aus den fünf Kategorien „Faire Produktleistung“, „Faire Kundenberatung“, „Fairer Kundenservice“, „Faire Kundenkommunikation“ und „Faires Preis-Leistungsverhältnis“, die in gleichen Teilen in das Gesamtergebnis einfließen. Die WWK erhielt aus Sicht der Kunden in allen Bereichen mit die höchsten Zustimmungswerte.

Die WWK Lebensversicherung a. G. zählt mit Beitragseinnahmen von über einer Milliarde Euro zu den 25 größten Lebensversicherungen in Deutschland. Von der Beitragssumme der abgerechneten Produktion in Höhe von 3,9 Mrd. Euro entfallen inzwischen fast 750 Mio. Euro auf das bAV-Geschäft (2021). Geführt wird das Unternehmen als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Als solcher ist die WWK ausschließlich ihren Kunden, also den Mitgliedern, verpflichtet und agiert unabhängig von Aktionärsinteressen. Solidität und Finanzstärke zeichnen die WWK aus. Auf das Geschäftsvolumen bezogen ist die Gesellschaft seit langer Zeit einer der substanz- und eigenkapitalstärksten Lebensversicherer in Deutschland.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

FRISS, Anbieter der meistverbreiteten KI-basierten Betrugs-, Risiko- und Compliancelösung für Komposit-Versicherer weltweit, und msg nexinsure, ein unabhängiger Anbieter von Kernlösungen für die Versicherungsbranche, gaben heute ihre Zusammenarbeit für eine gezielte Schadenbearbeitung bekannt.

 

Ziel der Zusammenarbeit ist es, die Arbeit der Sachbearbeiter zu erleichtern. Sie sehen direkt in msg.P&C Factory einen umfassenden Überblick über alle mit einem Schaden verbundenen Risiken. Auf diese Weise können sie mehr Schadenfälle bearbeiten, ungerechtfertigte Schadenzahlungen reduzieren und eine flexible Dunkelverarbeitung von legitimen Schadenfällen sicherstellen. Sachbearbeiter können sich somit voll und ganz ihren ehrlichen Kunden widmen und diese unterstützen, während gleichzeitig dubiose Risiken zur weiteren Überprüfung markiert werden.

„Unsere Standardsoftware msg.P&C Factory bietet Versicherern eine End-to-End-Abwicklung aller Kerngeschäftsprozesse und unterstützt somit die digitale Transformation in allen Bereichen. Wir freuen uns, dass wir unseren Kunden durch die Partnerschaft mit FRISS eine hochinnovative und automatisierte KI-Lösung zur Betrugserkennung in der Schadenregulierung anbieten können“, so Thomas-Michael von Zelewski, Bereichsleiter Sales & Marketing bei msg nexinsure ag.

„FRISS bietet End-to-End-Support über die gesamte Laufzeit der Police hinweg und konzentriert sich darauf, Betrüger aufzuhalten, bevor sie ehrlichen Kunden schaden können. Dank unserer Partnerschaft mit msg nexinsure können Versicherer die sofort einsatzbereite Kombination aus leistungsstarker KI, Betrugsmustern, internen und externen Datenquellen sowie Geschäftsregeln, die auf Expertenwissen basieren, direkt aus ihrer robusten Kernlösung heraus nutzen“, erklärt Bas de Graaf, Global Partner Manager bei FRISS. „Das schafft Vertrauen, da Versicherer die Risiken für jeden eingehenden Schadenfall ganzheitlich betrachten können. Gleichzeitig bleibt die Datenschutzkonformität während des gesamten Prozesses gewährleistet. Ich freue mich darauf, die Kunden von msg nexinsure bei ihrer digitalen Transformation zu unterstützen und ihre Customer Journey neu zu gestalten.“

Über msg nexinsure

msg nexinsure ag (Teil der msg-Unternehmensgruppe) bietet als IT-Dienstleister zukunftsfähige Softwarelösungen für die Versicherungsbranche. Die msg.Insurance Suite wird gemeinsam mit dem Schwesterunternehmen msg life unter dem neu etablierten gemeinsamen Branding msg insur:it vermarktet. Die marktführende msg.Insurance Suite bildet eine vollständige End-to-End-Versicherungsplattform für alle Sparten mit allen Querschnittssystemen und vorgefertigten Musterlösungen in einer produktzentrierten Architektur.

Als Teil der msg.Insurance Suite verfolgt msg.P&C Factory einen produktorientierten Ansatz, der es Versicherungsunternehmen ermöglicht, schnell und flexibel innovative, zielgruppenorientierte Produkte und Versicherungspakete zu entwickeln. Das System unterstützt Versicherer bei der Produktentwicklung, der Optimierung des Vertriebsmanagements, der Verwaltung von Versicherungsanträgen und -portfolios sowie der Schadenbearbeitung. Die Komplettlösung baut auf mehreren vordefinierten, flexibel konfigurierbaren Musterprodukten für die jeweiligen Sparten auf. Sie unterstützt den gesamten Produktlebenszyklus von der Produktmodellierung bis zur Datenvererbung, Simulation, Versionierung, Prüfung und Freigabe.

Über FRISS

FRISS konzentriert sich zu 100 % auf die automatisierte Betrugs- und Risikoerkennung sowie auf Compliancelösungen für Komposit-Versicherer weltweit. Die KI-basierten Erkennungslösungen für Underwriting, Schadenbearbeitung und Betrugserkennung unterstützen Versicherer im Aufbau vollständig digitaler End-to-End-Prozesse. Mit mehr als 300 Implementierungen in über 40 Ländern gilt FRISS als zuverlässiger Berater, der Kunden eine sichere digitale Transformation garantiert und Lösungen auf ihre spezifischen Bedürfnisse zuschneidet. Versicherer können eine nahtlose Integration und Produkte mit kurzer Time-to-Value (TTV) erwarten. Dank der Serie-B-Finanzierung in Höhe von 65 Millionen US-Dollar im Jahr 2021 wird es FRISS ermöglicht, seinen Kunden auch zukünftig modernste Technologien zur Verfügung zu stellen und somit Versicherern auf ihrem Weg durch eine sich stetig verändernde Betrugslandschaft zur Seite zu stehen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

FRISS, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln, Tel: +49 221 56 94 120, www.friss.com

Die Generali Deutschland AG stellt als Teil der neuen Business Unit „Germany, Austria and Switzerland“ die Weichen für weiteres profitables und nachhaltiges Wachstum

 

 

 

  • Giovanni Liverani (58) übernimmt als CEO die neu geschaffene Geschäftseinheit und wird Aufsichtsratsvorsitzender der Generali Deutschland AG
  • Stefan Lehmann (49) wird zum neuen Vorstandsvorsitzenden der Generali Deutschland AG und Country Manager Germany ernannt
  • Benedikt Kalteier (38) übernimmt neu geschaffene Vorstandsposition des Chief Distribution Officer

Innerhalb der internationalen Generali Group startet zum 1. September 2022 die neu geschaffene Geschäftseinheit, die die Länder Deutschland, Österreich und Schweiz umfasst. Dazu gibt die Generali Deutschland AG, als Teil der neuen Business Unit, Veränderungen im Aufsichtsrat und Vorstandsteam bekannt, die zum 1. September 2022 wirksam werden. Mit der neuen Aufstellung stellt die Generali in Deutschland die Weichen, um ihre ehrgeizigen Ziele zur Steigerung des profitablen Wachstums im deutschen Markt zu erreichen und ihre Marktanteile gemeinsam mit ihrem starken Vertriebspartner, der Deutschen Vermögensberatung AG, weiter auszubauen.

Die Führung der neu geschaffenen Business Unit „Germany, Austria and Switzerland“ übernimmt Giovanni Liverani, der in seiner vorherigen Funktion   als CEO der Generali Deutschland seit 2015 den erfolgreichen Turnaround des Unternehmens vollzogen hat. Als CEO der neuen Geschäftseinheit wurde Giovanni Liverani zudem in den Aufsichtsrat der Generali Deutschland AG gewählt, dessen Vorsitz er mit Wirkung zum 1. September 2022 übernimmt. Er hat bereits den Vorsitz des Aufsichtsrats der Generali in Österreich inne und wird demnächst zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Generali in der Schweiz ernannt.

Mit rund 18 Milliarden Euro Prämieneinnahmen im Versicherungsgeschäft und insgesamt 13 Millionen Kunden ist die Generali mit ihren Ländergesellschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz der zweitgrößte Erstversicherer in dieser Region.

Neuer Vorstandsvorsitzender der Generali Deutschland AG ist Stefan Lehmann. Als Country Manager Germany berichtet er künftig an Giovanni Liverani. Stefan Lehmann ist außerdem, neben Giovanni Liverani, neues Mitglied des Generali Group Management Committee, dem Top-Management-Gremium der Generali Group. Lehmann, der seit 2004 in verschiedenen Führungspositionen für die Generali in Deutschland tätig ist, war von 2017 bis 2021 Chief Financial Officer der Generali Deutschland AG und wurde zum 1. Januar 2022 zum Chief Business Officer Exclusive berufen. In dieser Funktion ist er im Vorstand seit Jahresbeginn zuständig für die langjährige, erfolgreiche Vertriebspartnerschaft der Generali mit der Deutschen Vermögensberatung. Lehmann wird auch weiterhin Vorstandsvorsitzender der Generali Deutschland Lebensversicherung AG und der Generali Deutschland Versicherung AG bleiben.

Ebenfalls zum 1. September übernimmt Benedikt Kalteier die im Vorstand der Generali Deutschland AG neu geschaffene Position des Chief Distribution Officer. In dieser Funktion ist er zusätzlich zu seinen bestehenden Aufgaben auch für den bisherigen Vorstandsbereich von Stefan Lehmann verantwortlich. Kalteier wurde Ende 2020 als Chief Business Officer Digital in den Vorstand der Generali Deutschland AG berufen.

GENERALI IN DEUTSCHLAND

Die Generali ist eine der führenden Erstversicherungsgruppen im deutschen Markt mit Beitragseinnahmen von 14,9 Mrd. € und rund 10 Mio. Kunden. Als Teil der internationalen Generali Group ist die Generali in Deutschland mit den Marken Generali, CosmosDirekt und Dialog in den Segmenten Leben, Kranken und Schaden/Unfall tätig. Ziel der Generali ist es, für ihre Kunden ein lebenslanger Partner zu sein, der dank eines hervorragenden Vertriebsnetzes im Exklusiv- und Direktvertrieb sowie im Maklerkanal innovative, individuelle Lösungen und Dienstleistungen anbietet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, Tel: (089) 5121-0, Fax: (089) 5121-1000, www.generali.de

Die Versicherungsgruppe die Bayerische hat einen weiteren Kooperationspartner bei der betrieblichen Altersvorsorge gewonnen.

 

Die Deutsche Unterstützungskasse e.V. (DUK) haben besonders die konsequent nachhaltigen Fondsprodukte der Unternehmenstochter Pangaea Life GmbH überzeugt. Mit der Deutschen Unterstützungskasse e.V. (DUK) hat die Bayerische eine der führenden freien Unterstützungskassen gewonnen, die eine webbasierte Abwicklungsplattform für Unterstützungskassenzusagen anbietet. Über 3.400 Unternehmen haben der DUK bis jetzt die Verwaltung und Rückdeckung der eigenen Versorgungsverpflichtungen anvertraut.

Für die DUK von besonderem Interesse ist die konsequent nachhaltige und transparente Anlagestrategie der Pangaea Life GmbH. Die Tochter der Versicherungsgruppe die Bayerische bietet zwei Fondsprodukte an. Beide investieren in nachhaltige Sachwerte und sind nicht börsennotiert. “Wir freuen uns, die Bayerische als neuen Produktpartner mit Pangaea Life gewonnen zu haben. Die konsequent nachhaltigen Produktlösungen von Pangaea Life ergänzen unser Portfolio hervorragend”, so Christian Willms, Vorstand der Deutschen Unterstützungskasse (DUK).

Pangaea Life bietet zwei Fonds an: Der Pangaea Life Blue Energy wurde 2017 aufgelegt und investiert weltweit in Projekte der erneuerbaren Energien, also Windkraft, Wasserkraft und Solarenergie. Die durchschnittliche Performance liegt seit Auflage nach Fondskosten bei 9,3 Prozent pro Jahr. Der Fonds ist nicht börsenbasiert und hat somit eine Volatilität von nur 5,6 Prozent pro Jahr. Der Pangaea Life Fonds Blue Living investiert in nachhaltige Wohnimmobilien in den Ballungszentren in Deutschland. Seit der Auflage vor einem Jahr beträgt die Rendite knapp 4 Prozent, bei geringer Volatilität von 4,1 Prozent pro Jahr.

“Wir sind froh, mit der DUK einen exzellent positionierten, fachlich versierten und großen Partner im bAV-Markt gewonnen zu haben. Wir versprechen uns von der Kooperation ein weiteres Wachstum bei bAV-spezialisierten größeren Maklern”, so Ute Thoma, Leiterin Betriebliche Vorsorge Vertrieb und Geschäftsfeldverantwortliche Unternehmensvorsorgewelt.

Die Bayerische ist mit den Pangaea Life Fonds als neuer, nachhaltiger Rückdeckungsanbieter an Bord. Die gesamten Versorgungsverpflichtungen der Unternehmenskunden werden durch die DUK kongruent rückgedeckt bei verschiedenen Versicherungsunternehmen. Die Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung bringt eine große Verantwortung bezüglich der Kapitalanlage und der damit verbundenen Auswahl des Produktgebers. Entscheidet sich das Unternehmen hier für rentable und nachhaltige Lösungen, wie sie Pangaea Life bietet, zahlt das dann auch auf die Nachhaltigkeitsstrategie dieses Unternehmen ein.

Über die Deutsche Unterstützungskasse e.V.

Die Deutsche Unterstützungskasse e.V. arbeitet unabhängig von Versicherungsgesellschaften in ganz Deutschland. Sie hat als erste Unterstützungskasse das sogenannte Portfolio-Konzept und das Tantiemen-Modell eingeführt. Mit dem Portfolio-Konzept können Vermittler bei der Ausfinanzierung von Versorgungszusagen gegenüber Kunden das Kapitalanlagerisiko über mehrere Versicherer und Anlagemodelle diversifizieren. Beim Tantiemen-Modell können unregelmäßig fließende oder einmalige Vergütungen in eine Unterstützungskassenzusage umgewandelt werden.

Weitere Informationen: www.deutsche-unterstuetzungskasse.de

die Bayerische

Die Versicherungsgruppe die Bayerische wurde 1858 gegründet und besteht aus den Gesellschaften Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. (Konzernmutter), BL die Bayerische Lebensversicherung AG und der Kompositgesellschaft BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG. Die gesamten Beitragseinnahmen der Gruppe betragen über 722 Millionen Euro. Die Gruppe steigert ihr Eigenkapital kontinuierlich und liegt dabei weit über dem Branchenschnitt. Es werden Kapitalanlagen von über 5 Milliarden Euro verwaltet. Mehr als 12.000 persönliche Berater stehen den rund 1 Millionen Kunden der Bayerischen bundesweit zur Verfügung. Die Ratingagentur Assekurata hat der Konzernmutter in einem aktuellen Bonitätsrating die Qualitätsnote A- (“sehr gut”) verliehen und bescheinigt dem Unternehmen eine weit über der Branche liegende Finanzkraft. Der BA die Bayerische Allgemeine AG wurde ebenfalls im Rahmen eines Bonitätsratings ein A- verliehen. Die BL die Bayerische Lebensversicherung AG hat im Rahmen eines umfassenden Unternehmensratings ein A+ erhalten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Tel: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Bei der Beratung einer Risikolebensversicherung der EUROPA können Vermittler ab 1. September ihren Kunden einen besonderen Vorteil bieten:

 

Für Paare wird der Online-Abschluss noch günstiger. Dafür erhalten sie eine Todesfall-Absicherung, die seit Jahren nicht nur eine ausgezeichnete Kombination aus Preis und Leistung vereint. Die EUROPA bietet zudem einen hervorragenden Service für Kunden und Vermittler.

Schließen zwei Partner bis 31. Dezember 2022 über einen elektronisch generierten Antrag jeweils eine Risikolebensversicherung bei der EUROPA ab, profitieren sie von der Paar-Aktion. Beide Verträge erhalten dann jeweils ein Prämienguthaben in Höhe von 25 Euro. Die Laufzeit der Verträge muss mindestens zwei Jahre betragen.

Bester Service durch nur vier Gesundheitsfragen

“Die Risikolebensversicherung der EUROPA ist aber nicht nur bei Preis und Leistung auf höchstem Niveau. Wir möchten unseren Kunden und Vermittlern auch den besten Service bieten”, betont Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand der EUROPA Lebensversicherung. Seit 2018 bietet die EUROPA deshalb zum Beispiel den eGesundheitsCheck an. Durch das innovative digitale Tool muss der Kunde beim Abschluss einer Risikolebensversicherung nur vier Gesundheitsfragen beantworten. Diese sind einfach und eindeutig formuliert. Erforderliche Rückfragen erzeugt das System automatisch. Ergänzende Fragebögen fallen so in den meisten Fällen weg. Neben den Gesundheitsangaben prüft das digitale Tool auch Informationen zu besonderen Hobbys. Diese werden ebenfalls bei der Berechnung des Beitrages berücksichtigt. Dadurch folgt am Ende des Online-Abschlusses in der Regel direkt eine Entscheidung über den Antrag. “Der Kunde hat also sofort Gewissheit, ob sein Antrag angenommen wurde. Das sorgt für Vertrauen”, sagt Dr. Hofmeier. Der Vorteil für den Vermittler ist, dass der Vertrag durch die direkte Entscheidung schneller policiert wird.

Persönliche Ansprechpartner für bessere Beratung

Ebenfalls punkten kann die EUROPA bei Vermittlern mit einem persönlichen Ansprechpartner. Dieser steht mit umfangreichem Fachwissen zur Verfügung. Dadurch können Vermittler ihre Kunden noch präziser und individueller beraten. Rückfragen werden zudem besonders schnell beantwortet: E-Mails noch am selben Tag, Rückrufe erfolgen umgehend.

Mehr zur EUROPA Risikolebensversicherung und den Teilnahmebedingungen der Paar-Aktion gibt es unter www.europa.de/produkte/risiko-leben. Freie Vermittler erhalten für sie speziell aufbereitete Informationen beim Makler Service-Team unter 0221 5737-300, per E-Mail an vep@europa.de oder unter www.europa-vertriebspartner.de/produkte/risiko-leben.

Über die EUROPA

Die EUROPA-Gesellschaften gehören zum Continentale Versicherungsverbund. Gegründet wurden sie 1959 in Köln. Dort ist heute noch der Sitz der beiden Unternehmen, der EUROPA Lebensversicherung AG und der EUROPA Versicherung AG. Die EUROPA betreut insgesamt 1,5 Millionen Versicherungsverträge sowie 1,8 Millionen Versicherte in Reise-, Rahmen- und Gruppenversicherungsverträgen. Kunden und Vermittler profitieren von einer attraktiven Produktpalette, umfangreichem Service und sehr guter Beratung. In zahlreichen unabhängigen Tests und Rankings werden die beiden Unternehmen immer wieder ausgezeichnet – für ihre Produkte und ihre Beratungsqualität. Zudem beweist die EUROPA, dass hohe Qualität und guter Service dauerhaft günstig sein können: Mit 0,7 Prozent ist die EUROPA laut Wirtschaftswoche im Mittelwert über die vergangenen drei Jahre der Lebensversicherer mit der niedrigsten Verwaltungskostenquote in Deutschland. Das heißt, der Großteil der Beiträge fließt in den Schutz der Kunden. Eine niedrige Quote deutet auf Sparsamkeit in der Verwaltung hin.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

EUROPA Versicherungen, Piusstraße 137, 50931 Köln, Tel: 0221 5737-200, Fax: 0221 5737-233, www.europa.de

Optimale Existenz- und Liquiditätssicherung für Inhaber von Arztpraxen und Handwerksbetrieben

 

Ob Krankheit, Unfall oder Quarantäne – im Falle eines Ausfalls tragen Ärzte und selbständige Handwerker hohe finanzielle Risiken. Erträge werden nicht erwirtschaftet und fixe Kosten für Personal, Miete, Leasing- und Kreditraten fallen weiter an. Krankentagegeldversicherungen dienen vornehmlich der Einkommensabsicherung. Mit der neuen Ausfallversicherung der INTER lassen sich der entgangene Gewinn und die fortlaufenden Kosten in wählbarer Höhe und mit Unterversicherungsverzicht absichern und somit die Versorgungslücke schließen.

“Die INTER begleitet traditionell viele Selbstständige über ihren gesamten Karriereweg. In großer Zahl sind das Ärzte mit eigener Praxis und Inhaber eines Handwerksbetriebes”, sagt Vertriebsvorstand Michael Schillinger. “Wir als INTER wollen diese Menschen mit einem zeitgemäßen, umfassenden Versicherungsschutz unterstützen und sie so vor den finanziellen Folgen eines Betriebs- oder Praxisausfalls schützen.” Besonderen Wert hat die INTER dabei auf einen ganzheitlichen Schutz durch eine Krankentagegeld- und Ausfallversicherung gelegt. So unterstützt sie Ihre Vermittler in der Beratung durch Spezialisten im Underwriting und digitale Tools zur Bedarfsermittlung und -absicherung, um Kunden eine optimale Existenz- und Liquiditätssicherung zu ermöglichen.

Mit der Premium-Variante haben Ärzte die Option auf einen umfassenderen Kündigungsverzicht: Die INTER verzichtet hier zeitlich unbefristet sowohl auf das Kündigungsrecht im Versicherungsfall als auch auf das ordentliche Kündigungsrecht zum Vertragsablauf.

Alle Highlights auf einen Blick:

Erhöhte Versicherungssummen, Eintritts- und Endalter

Flexiblere Karenz- und Haftzeiten

Krankheitsbedingte Ausfälle durch Pandemie/Epidemie sind versichert

Vielzahl verbesserter Produktleistungen inklusive optionalem Kündigungsverzicht für Ärzte

Möglichkeit zum Ausschluss der versicherten Gefahr Krankheit

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Inter Versicherungen, Erzbergerstr. 9­15, D­-68165 Mannheim, Tel: 0621/427­427, Fax: 0621/427­944, www.inter.de

HDI Studie sieht Optimierungspotenzial beim Cyberschutz

 

Cyberangriffe gegen die Unternehmens-IT kleiner und mittelständischer Unternehmen gibt es täglich. Einen wirksamen Schutz gegen solche Angriffe und deren Folgen können Präventionsmaßnahmen leisten. Dazu gehören technische genauso wie organisatorische Maßnahmen oder auch solche, die Mitarbeiter für die Cyberrisiken sensibilisieren. Eine Studie der HDI Versicherung zeigt hier beträchtliches Potenzial zur Verbesserung des Cyberschutzes auf.

Die Studie zum Thema Cybersicherheit erstellte das Forschungs- und Beratungsinstitut Sirius Campus im Auftrag der HDI Versicherung. Dazu befragte das Institut Ende letzten Jahres Freiberufler sowie IT- und Versicherungs-Entscheider von mehr als 500 kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Ein Ergebnis der Studie: Viele Unternehmen können durch die Kombination von Präventionsmaßnahmen ihren Cyberschutz wirksam erhöhen.

Technische Maßnahmen an erster Stelle

Technische Maßnahmen sind die gängigsten Vorkehrungen, mit denen sich Unternehmen gegen Bedrohungen aus dem Cyber-Raum schützen. Firewalls, Spam-Schutz und automatische Datensicherungen durch Backups werden laut HDI Studie am häufigsten verwendet. So gaben 83 Prozent der Befragten an, dass sie Firewalls installiert hätten, 81 Prozent nannten Spam-Schutz und 80 Prozent automatisierte Backups. Seltener eingesetzt werden zum Beispiel Multi-Faktor Authentifizierungen (55%) oder verschlüsselte Zugänge zum Unternehmensnetzwerk zum Beispiel über VPN (66%).

Die technischen Maßnahmen haben für die Unternehmen den Vorteil, dass sie einen guten Basisschutz bieten und häufig mit einem überschaubaren Aufwand umzusetzen sind. Allerdings reichen technische Lösungen allein nicht aus. Das zeigen sowohl Untersuchungen als auch die Schadenbilder von erfolgreichen Cyberangriffen. Organisatorische Maßnahmen und Mitarbeiterschulungen sind weitere entscheidende Bausteine.

Standards, Notfallmanagement, Mitarbeiterschulungen

Organisatorische Präventionsmaßnahmen umfassen zum Beispiel verbindliche Passwort-Standards oder Schwachstellen-Scans der IT und im weiteren Sinne auch die Vorbereitung von Notfallmaßnahmen für einen Cyberangriff. Am weitesten verbreitet (bei 72% der KMU) sind verbindliche Standards für den Umgang mit Passwörtern. Kritischer sieht es dagegen in Sachen Notfallmanagement aus. So sind die Zuständigkeiten bei einem Cyberangriff lediglich bei jedem zweiten Unternehmen (55%) eindeutig festgelegt.

Angriffe, die auf die Schwachstelle “Mensch” zielen, sind in der Praxis am erfolgversprechendsten – für den Angreifer. “Im Rahmen der Studie wurden von betroffenen Unternehmen Angriffsmethoden wie Phishing-Mails oder Social Engineering mit Abstand am häufigsten genannt. Denn Mitarbeiter, die E-Mail-Anhänge von Unbekannten öffnen oder auf zweifelhafte Links klicken, können Kriminellen unkontrollierte Zugänge in die IT-Systeme öffnen”, stellt HDI Vorstand Malte Dittmann fest. Umso überraschender ist das Ergebnis, dass laut HDI Studie nur knapp die Hälfte (48%) der befragten Unternehmen mindestens einmal jährlich Mitarbeiterschulungen zur Cybersicherheit einsetzt. Ein Viertel (25%) der KMU testen ihre IT-Sicherheit durch simulierte E-Mailangriffe.

Kombinierte Präventionsmaßnahmen halbieren Schadenhöhe

Cyberangriffe sind vielfältig und die Schwachstellen, auf die diese zielen, immer wieder andere. Deshalb gibt es auch nicht die eine wirksame Präventionsmaßnahme, die den perfekten Schutz bietet. Die HDI Cyberstudie zeigt deutlich: Erst eine Kombination aus technischen Vorkehrungen und organisatorischen Regeln mit Maßnahmen zur Mitarbeitersensibilisierung verspricht einen möglichst wirksamen Schutz.

So waren 31 Prozent aller befragten Unternehmen in der letzten Zeit von erfolgreichen Cyberangriffen betroffen. Von denjenigen, die mehr als zehn der untersuchten Präventionsmaßnahmen einsetzen, waren es lediglich 18 Prozent. Noch signifikanter war der Unterschied bei der durchschnittlichen Schadenhöhe: Sie lag bei den 23 Prozent der befragten Unternehmen, die mehr als zehn Maßnahmen einsetzten bei 54.000 EUR – im Vergleich zu durchschnittlich 95.000 EUR bei der Betrachtung aller betroffenen KMU.

Risiko-Audits erhöhen die Informationssicherheit

Cyberrisiken sind extrem dynamisch und immer im Einzelfall zu bewerten. “Eine individuelle Beurteilung der Risiken durch ein Cyber-Sicherheitsaudit ist deshalb auch für KMU von zentraler Bedeutung”, betont HDI Vorstand Dittmann. Folgerichtig wünscht sich auch die Hälfte aller Befragten eine externe Bewertung ihrer Cyber-Risiken durch ein Audit als Zusatzleistung einer Cyberversicherung. Durch ein Audit werden mögliche Schwachstellen der IT-Infrastruktur festgestellt und potenzielle Gegenmaßnahmen aufgezeigt. Im Rahmen der Cyber-Versicherung bietet HDI mit dem “Security Baseline-Check” daher ein Audit ihres Kooperationspartners Perseus Technologies zu vergünstigten Konditionen an.

 

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