Geschäftsstellenleiter von Baufi24 können ihre Selbständigkeit mit maßgeschneiderten Leistungsmerkmalen und Preisvorteilen absichern

 

Das Münchener Insurtech Finanzchef24 und das Hamburger Fintech Baufi24 kooperieren: Die Franchisenehmer von Baufi24 können ihre unternehmerische Tätigkeit ab sofort mit einer eigens für sie entwickelten Versicherungslösung absichern. Exakt auf die Bedürfnisse der selbständigen Baufinanzierungsspezialisten von Baufi24 abgestimmt, bietet die Absicherungslösung von Finanzchef24 neben der obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung auch Bausteine einer Inhaltsversicherung, Cyber-Police und Betriebshaftpflicht. Finanzchef24 bietet den Geschäftsstellenverantwortlichen damit eine ganzheitliche Absicherung gegen unterschiedliche Risiken aus einer Hand zu attraktiven Konditionen, unkomplizierte Prozesse sowie individuelle Beratung und Betreuung.

Tomas Peeters, CEO bei Baufi24, kommentiert die Zusammenarbeit: „Unsere Geschäftsstellenleiter repräsentieren unsere Marke und ergänzen unsere digitale Baufinanzierungsberatung für unsere Kunden vor Ort. Im Rahmen unseres Wachstums erweitern wir auch die  Geschäftsstellen vor Ort. Damit sich unsere Franchisenehmer auf unsere Kunden konzentrieren können, sind sie mit Finanzchef24 in ihrer Selbständigkeit optimal abgesichert.“

Benjamin Papo, Co-CEO bei Finanzchef24, ergänzt: „Wir freuen uns sehr, dass mit Baufi24 ein wachstumsstarkes Fintech für seine Franchisepartner auf uns setzt. Diese Kooperation unterstreicht unsere Leistungsfähigkeit: Unternehmern bieten wir unkomplizierte digitale Prozesse und individuelle, persönliche Beratung und Betreuung durch unsere Spezialisten. Zudem können wir mit unserem Knowhow, unseren Partnern und unseren Prozessen maßgeschneiderte, zielgruppenspezifische Versicherungslösungen entwickeln, die es so bislang nicht gibt. Denn Kundennähe heißt für uns, genau die Lösungen anzubieten, die die Kunden wirklich brauchen.“

Über Finanzchef24

Finanzchef24 definiert den Markt der Gewerbeversicherungen für Einzel- und Kleinunternehmer (SME) neu. Das Münchener Insurtech vereint digitale Kommunikation und Prozesse mit der Kompetenz des Versicherungsspezialisten und der Unabhängigkeit einer Plattform. Unternehmer erhalten so die für sie optimale Absicherung und können sich voll auf ihr Geschäft konzentrieren. Über 40 Versicherer machen ihre Lösungen effizient und zielgenau den richtigen Kunden zugänglich. Das Konzept von Finanzchef24 hat bereits 45.000 aktive Kunden überzeugt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Finanzchef24 GmbH, Hohenlindener Str. 1, 81677 München, Tel: 089 716 772 700, Fax: 089 716 772 900, www.finanzchef24.de

Technische, rechtliche und marketingtechnische Aspekte im Contract-Management kombiniert

 

Die Servicegesellschaft für Finanzberatungsgesellschaften Definet AG und der Münchner Entwickler von digitalen Vertriebssystemen  Disphere interactive GmbH gehen eine enge Entwicklungspartnerschaft ein und nutzen ihre jeweils verschiedenen Know-how-Schwerpunkte für zukünftige gemeinsame Entwicklungen und Lösungen. Beide Gesellschaften haben bereits das erste gemeinsame Projekt erfolgreich umgesetzt. Weitere Lösungen sind in Vorbereitung.

„Mit der Definet Gruppe und den angeschlossenen Vertrieben steht uns ein starker Entwicklungspartner zur Seite. Die Kombination aus hochqualifizierter Unterstützung, Unabhängigkeit und dem Wissen um die Belange von vielen Hundert Vermittlern und Ihren Kunden ist einfach ideal. Die enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit wird unsere Produkte ständig optimieren und sinnvoll erweitern“, so Disphere-Geschäftsführer Patrick Hüttemann.

Plattform diContract® spart mehr als 90 Prozent des bisherigen Arbeitsaufwandes beim Contract-Management ein

Als erstes Gemeinschaftsprojekt haben beide Gesellschaften  die Plattform für Kunden-Contract-Management  diContract® implementiert und konsequent auf die Belange der Endkunden und Vertriebe ausgerichtet beziehungsweise erweitert. Die Plattform ersetzt den mühseligen manuellen Prozess der Einho¬lung von Vollmachten und Verträgen durch einen End-to-End-digitalisierten Prozess. Die Nutzungsquote der Vermittler steigt täglich und die Reaktionszeiten der Kunden erfolgt häufig schon in den ersten 24 Stunden.

Dazu Jens Kolmsee, Vorstand der Definet AG: „Für unsere Partnervertriebe ist die vollumfängliche technische Unterstützung sehr wichtig. Daher bietet die Definet mit der diContract-Plattform  ab sofort allen Partnern eine technische Lösung an, um die zunehmenden gesetzlichen Anforderungen rechtssicher zu meistern – und dieses mit einem minimalen Zeitaufwand für jeden ein¬zelnen Vertriebler.“

So sei es gelungen, den zeitlichen Aufwand der Definet-Mandanten um mehr als 90 Prozent zu verringern. Die Kooperation mit Disphere sei deshalb besonders wichtig, weil Disphere technische, rechtliche und marketingtechnische Aspekte „perfekt kombiniert“, so Kolmsee.

Über die DEFINET AG

Der Dienstleister DEFINET AG bietet umfangreiche Backoffice-Leistungen für Finanzberatungsunternehmen und Einzel-Makler mit einer Erlaubnis nach § 93 HGB. Aus einer Hand erhalten angeschlossene Partner Leistungen wie Aus- und Weiterbildung, Marketing- und Vertriebsunterstützung sowie Produktempfehlungen. Hinzu kommen auf die Finanzberatungsbranche zugeschnittene Leistungsmodule wie IT-Services und Vertriebsimpulse durch die Vernetzung mit anderen Marktteilnehmern über die DEFINET-Community. Das Dienstleistungsspektrum basiert auf einem flexiblen Modul-Konzept.

Aufsichtsratsvorsitzender ist Thomas Scholl. Vorstände sind Mathias Horn, Jens Kolmsee und Jörg Röckinghausen. Sitz des Unternehmens ist Eschborn.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Definet AG, Mergenthalerallee 15-21, D-65760 Eschborn, Tel: 06196/5868-405, www.definet.de

Ab Oktober bietet ROLAND zahlreiche neue Leistungen für Gewerbekunden und Privatkund:innen

 

ROLAND bietet zahlreiche neue Leistungen und unterstreicht seinen Anspruch auf die Marktführerschaft im Gewerbebereich. Im Privatkundenbereich hat ROLAND seine Leistungen weiter an den aktuellen Bedürfnissen der Kund:innen ausgerichtet. Mit einem umfassenden Angebot in der außergerichtlichen Konfliktbeilegung schafft ROLAND einen Beitrag zu sozialer Nachhaltigkeit in der Gesellschaft.

Zum 1. Oktober führt ROLAND einen neuen Tarif mit vielen neuen Leistungen für die Kund:innen ein und orientiert sich dabei konsequent an deren aktuellen Bedürfnissen. Für Geschäftskunden zeigt sich das zum Beispiel beim Vertrags- oder beim Patent- und Urheber-Rechtsschutz, der in dieser Form ein Alleinstellungsmerkmal am Markt genießt. Für Privatkund:innen gibt es nun konkrete rechtliche Hilfe für Stalking-Opfer oder die Beratung in psychosozialen Angelegenheiten.

Neue, innovative Leistungen für Gewerbekunden

„Mit unserem neuen Tarif und den neuen Leistungen, die es zum Teil in dieser Form am Markt sonst nicht gibt, unterstreichen wir unseren klaren Anspruch auf die Marktführerschaft im Gewerbebereich“, erklärt der Vorstandsvorsitzende Rainer Brune. „Diesen Weg werden wir auch in Zukunft weiter konsequent beschreiten. An uns führt im Gewerbebereich kein Weg vorbei.“

So sind als ein Highlight im neuen Firmen-Rechtsschutz von ROLAND nun Streitigkeiten rund um ausgewählte Verträge mitversichert, zum Beispiel Streitigkeiten wegen Versicherungsverträgen oder Neben- und Investitionsgütergeschäften. Außerdem sichert der neue Plus-Baustein Konflikte rund um Patent- und Urheberrechte ab – dies ist in dieser Form einzigartig am Markt.

Ein weiteres Highlight für Gewerbekunden ist die neu hinzugekommene Abwehr von Rechtsstreitigkeiten im Wettbewerbsrecht. Zudem können nun mit IT-Hacker-Angriffen und dem Management von Reputationsschäden weitverbreitete unternehmerische Risiken abgesichert werden. Für ausgewählte Fokusbranchen gibt es im neuen Tarif besonders attraktive Prämien. Hierzu zählen das verarbeitende Gewerbe, die Baubranche oder Informations- und Kommunikationsdienstleister wie zum Beispiel Softwarefirmen.

Tarif richtet sich an den Bedürfnissen der Kund:innen aus

Auch im Privatkundenbereich richtet ROLAND sein Angebot an den aktuellen Bedürfnissen der Kund:innen aus. So können nun beispielsweise Stalking-Opfer mit dem Straf-Rechtsschutz auf die Hilfe eines Anwalts zurückgreifen, um eine Strafanzeige zu stellen. Eine weitere Neuerung besteht im Compass-Beratungswegweiser, mit dem sich Kund:innen in psychosozialen Angelegenheiten kostenlos beraten lassen können. Bei Problemen jeglicher Art hilft dann ein marktführender Dienstleister mit einer individuellen Beratung weiter, zum Beispiel bei Mobbing-Fällen oder nach einer Umweltkatastrophe.

Außergerichtliche Konfliktbeilegung schafft soziale Nachhaltigkeit

Eine zentrale Rolle spielen im neuen Tarif mehr denn je die zahlreichen Angebote für eine außergerichtliche Konfliktbeilegung. Denn eines steht fest: Ein klassisches Gerichtsverfahren führt häufig zwar zu einem Urteil, aber nicht zu einem konsensualen Ergebnis. Denn beim Streit vor Gericht gewinnt oft nur eine der beiden Parteien, der Streit wird selten nachhaltig gelöst. Geeigneter sind dagegen oftmals außergerichtliche Verfahren, die auf eine einvernehmliche Lösung abzielen. ROLAND bietet hier verschiedene Facetten der außergerichtlichen Streitbeilegung an. So können Konfliktparteien zum Beispiel mit einem Mediationsverfahren eine gemeinsame Lösung finden, ohne „Gewinner“ und „Verlierer“ zu erzeugen.

„Mit einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung können unsere Kund:innen ohne Gerichtsverfahren schnell, konstruktiv und vor allem nachhaltig zum Ziel kommen“, erklärt Dr. Ulrich Eberhardt, Vorstandsmitglied von ROLAND Rechtsschutz. „Das ist für uns mehr als ein reines Rechtsschutz-Angebot. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einem nachhaltig sozialen Miteinander und zu einer fairen und chancengleichen Gesellschaft.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Deutz-Kalker Straße 46, D-50679 Köln, Tel: 0221/82 77-500, Fax: 0221/82 77-460, www.roland-rechtsschutz.de

Capital Pioneers ist ein digitaler Marktplatz für regulierte und auf Plausibilität geprüfte Investitionen in Sachwerte.

 

Als Tochterunternehmen der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG sind sie seit Jahren mit allen Themen rund um die Sachwertinvestition vertraut. “Wir sind davon überzeugt, dass Sachwerte einen wichtigen Beitrag zum erfolgreichen Vermögensaufbau leisten können. Gerade deshalb wollen wir den Maklern und Vermittlern ohne eigene Zulassung nach §34f GewO oder §32 KWG die Möglichkeit eröffnen, deren Kunden die attraktiven Beteiligungen anzubieten und daran zu partizipieren”, Capital Pioneers über sich. Über die Vermittlungsplattform wird Interessenten:innen der Zugang zu Sach- und Substanzinvestitionen drastisch vereinfacht. Zur Auswahl stehen Anlageprodukte aus dem Bereich der alternativen Investmentfonds und Vermögensanlagen.

Für Vermittler:innen werden die Anforderungen an Dokumentation und Organisation im Anlagegeschäft immer schwieriger, ganz zu schweigen von den Haftungs- und Reputationsrisiken. Auf der anderen Seite sind die Produkte gerade in Zeiten von steigender Inflation, fehlenden Basisinvestments und Strafzinsen eine sinnvolle und notwendige Ergänzung in vielen Portfolios. Damit die Angebote die Kunden:innen erreichen können, stellt Capital Pioneers mit ihrer Plattform einen Zugang für alle zur Verfügung. Mit einem attraktiven Tippgebermodell können die Vermittler:innen über Capital Pioneers ihre Kundschaft zu der Plattform einladen und erhalten bei jedem Produktabschluss eine attraktive Vergütung. Ein absoluter Kundenschutz garantiert die Vergütung auch für Folgegeschäfte. Die Haftung, das Risiko und alle Abwicklungsschritte liegen bei CP Capital Pioneers.

“Wir sind davon überzeugt, mit unserer Unterstützung der Arbeit des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und der Förderung eines freien Vertriebs von Finanzdienstleistungen zu leisten”, so der Geschäftsführer Torsten Filenius.

Matthias Wiegel, Mitglied des Vorstandes im AfW: “Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. freut sich sehr über den Entschluss von Capital Pioneers als Tochtergesellschaft der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG zu einer Fördermitgliedschaft im AfW. Gerade jetzt nach der Bundestagswahl ist das ein wichtiges Signal der Rückenstärkung für den freien und unabhängigen Vertrieb von Finanzdienstleistungen in Deutschland.”

Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter: www.capitalpioneers.de

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen.

Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Titelverteidigung als beliebtester Maklerpool

 

Im Rahmen der jährlichen Umfrage „Maklers Lieblinge“ des Fachmagazins procontra wurde die Fonds Finanz wie auch im Vorjahr mit dem ersten Platz ausgezeichnet. An der zweiwöchigen Online-Umfrage nahmen 1.022 Leser der procontra teil.

Von insgesamt zehn ausgezeichneten Maklerpools feierte die Fonds Finanz einen erdrutschartigen Sieg und wurde von der deutlichen Mehrheit der Vermittler als beliebtester Maklerpool gekürt.

Die Auszeichnung „Maklers Lieblinge“ der procontra wurde in diesem Jahr zum achten Mal verliehen. Die Studie kürt die Lieblings-Pools der Makler in den Einzelbereichen „Maklerbetreuung“, „Maklerpool und Verbund“ sowie „Spartenprodukte“. In der Kategorie „Maklerpool und Verbund“ standen die Kriterien Produkt- und Anbieterzugang, Zugang zu Vergleichsrechnern, Webinar- und Weiterbildungsangebot, die Reduzierung des administrativen Aufwands sowie Informations- und Expertenveranstaltungen im Fokus. Bei allen Punkten wählten 60,8 % der Vermittler die Fonds Finanzauf den ersten Platz und katapultierten den Maklerpool weit vor seine Konkurrenz.

„Anlässlich unseres 25-jährigen Firmenjubiläums haben wir mit der Auszeichnung ‚Maklers Lieblinge 2021‘ als beliebtester Maklerpool nun einen Grund mehr zu feiern. Ich freue mich sehr über diesen besonderen Titel, den wir unseren Maklern zu verdanken haben. Dass die Fonds Finanz den Titel nun zum zweiten Mal in Folge für sich gewinnen konnte, spiegelt unseren Anspruch wider, immer ganz im Sinne der Makler zu handeln. Das Thema Digitalisierung steht dabei auch in Zukunft an oberster Stelle und dafür wird die Fonds Finanz alle Hebel in Bewegung setzen, um unsere angebundenen Makler weiterhin mit einem hervorragenden Service zu unterstützen“ erklärt Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz.

Unter den 1.022 Teilnehmern waren 91,6 % Makler und Mehrfachagenten. Die weiteren Teilnehmer untergliedern sich auf andere Vermittlerformen wie Vertreter, Honorarberater oder angestellte Verkäufer.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Gute Nachrichten für Arbeitnehmer:

 

Wer über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) im Rahmen einer Entgeltumwandlung verfügt, hat ab dem kommenden Jahr ein gesetzliches Anrecht auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber – unabhängig davon, wann er den Vertrag abgeschlossen hat. Bislang galt der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss nur für Neuverträge, künftig müssen auch Bestandsverträge unterstützt werden. Das sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber nun wissen.

Ab dem 1. Januar 2022 tritt die nächste Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) in Kraft. Demnach sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen Zuschuss von 15 Prozent zu jeder bAV zu zahlen – wenn diese in Form einer Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erfolgt. Voraussetzung für den Zuschuss ist zudem, dass Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einsparen, wenn Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttolohns in bAV-Beiträge umwandeln. Bislang galt die Regelung nur für neue Verträge ab dem Stichtag 1. Januar 2019. Nun wird der Zuschuss auch für ältere Entgeltumwandlungsvereinbarungen verpflichtend – womit mehr Arbeitnehmer ein Anrecht auf einen Zuschuss erhalten. „Mit der neuen Regelung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die bAV weiter zu stärken und die Leistung zu erhöhen. Schließlich ist die bAV ein bedeutender Baustein in der ergänzenden Vorsorge und eine der wichtigsten Lohnzusatzleistungen“, erklärt Ralf Raube, Bereichsvorstand Betriebliche Altersvorsorge beim Finanzdienstleister MLP.

Komplexe Fragestellungen für Unternehmen

Allerdings stehen viele Arbeitgeber mit der neuen Regelung vor einer komplexen Herausforderung. Gerade Unternehmen, die in der Vergangenheit mehrere Anbieter zugelassen bzw. den Mitarbeitern die Produkt- und Anbieterauswahl überlassen haben, müssen sich auf die gesonderte Prüfung jedes einzelnen Vertrags einstellen. Dabei sind zahlreiche Fragen zu klären:

Wo wird der Arbeitgeberzuschuss eingezahlt? Nicht jeder Anbieter wird die Erhöhung eines Bestandsvertrages, der zu alten Konditionen abgeschlossen wurde, zulassen.

Kann in diesem Fall ein zweiter Vertrag in Höhe des Zuschusses bei einem weiteren Anbieter abgeschlossen werden? Und reicht die Höhe des Zuschusses dafür überhaupt aus?

Wäre eine alternative Lösung, dass der Arbeitgeber einen prozentualen Anteil innerhalb eines bestehenden Vertrags übernimmt und der Arbeitnehmer somit weniger zahlen muss?

Kann der bestehende Arbeitgeberbeitrag überhaupt als „Zuschuss“ gewertet werden oder muss das Unternehmen einen zweiten Arbeitgeberbeitrag explizit als „Zuschuss zur Entgeltumwandlung“ einführen?

Berechnung pauschal oder „spitz“?

Eine weitere Frage betrifft die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses. Dieser kann pauschal 15 Prozent des umgewandelten bAV-Beitrags betragen – oder aber „spitz“ erfolgen, also in Höhe der tatsächlichen Einsparungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Bei einer spitzen Berechnung fällt der Verwaltungsaufwand allerdings deutlich höher aus, da der Arbeitgeber die Bezugswerte monatlich abgleichen muss: Verändern sich Gehälter, muss auch der Zuschuss angepasst werden.

Arbeitgeber sollten sich generell fragen, in welcher Höhe sie einen Zuschuss zahlen wollen. Bei einem Großteil der Gehälter – nämlich bei denen, die unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung liegen – spart der Arbeitgeber im Fall einer Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge von mehr als 19 Prozent ein. „Deshalb empfehlen wir, einen pauschalen Zuschuss von 20 Prozent an alle Arbeitnehmer zu zahlen. Der Arbeitgeber steigert damit die eigene Attraktivität und ebenso die Mitarbeitermotivation. Zudem erhöht er die Akzeptanz in der Belegschaft und hält gleichzeitig den Verwaltungsaufwand gering“, sagt Raube.

Was müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nun tun?

Die nächste Stufe des BRSG ist für alle Arbeitgeber verpflichtend – Arbeitnehmer müssen also nicht selbst aktiv werden. Sofern sie aber noch keine Information über die neuen Regelungen von ihrem Arbeitgeber erhalten haben, sollten sie ihn bzw. die Personalabteilung auf mögliche Änderungen in ihren Bestandsverträgen ansprechen.

Arbeitgeber wiederum haben nun zahlreiche Fragestellungen zu klären, wobei tarifvertragliche Regelungen die Komplexität zusätzlich erhöhen können. Die Beschäftigung mit dem Thema sowie dessen Umsetzung erfordern Zeit und Fachwissen. Unternehmen sind deshalb gut beraten, sich professionelle Unterstützung zu sichern – und können so sicherstellen, dass die Lösungen rechtssicher sind und die Vorgaben des BRSG fristgemäß umgesetzt werden.

Eine wesentliche Hilfe bei der Organisation von betrieblichen Vorsorgeangeboten kann auch die Nutzung eines Online-Portals wie das tpc-portal sein. Das Portal vereinfacht auf digitalem Weg die Beratungs-, Beantragungs- und Verwaltungsprozesse für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zudem bietet das Portal umfassende Informationen zu weiteren betrieblichen Vorsorgeangeboten wie Berufsunfähigkeit, Todesfall, Krankenvorsorge sowie betriebliche Wertkonten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Wenn eine Versicherungsmaklerin* (oder Versicherungsmakler, *wegen der Gesellschaftsform sprechen wir im weiteren aber nur von der weiblichen Form) zu einer Schadenersatzzahlung von über EUR 5.000.000,00 verurteilt wird, erweckt allein schon die besondere Schadenhöhe große Aufmerksamkeit.

 

Geht diese Schadenhöhe über die vertraglich bestehende Versicherungssumme hinaus und wie kann das sein? Greift nicht eventuell auch eine Haftungsbegrenzungsklausel der Versicherungsmaklerin durch ihren Maklervertrag?

Das Besondere an der Entscheidung des Landgerichts Hamburg mit dem Aktenzeichen 413 HKO 27/20 ist aber, dass der Maklerin eine Betreuungspflichtverletzung vorgeworfen wird, für die sie nach § 63 VVG haften soll.

Zuletzt war dann noch die Frage zu klären, ob die zuvor entstandenen vergeblichen Prozesskosten auf Deckungsschutz in Höhe von immerhin € 259.449,69, die die Kundin zur Geltendmachung des Deckungsanspruches gegenüber dem Versicherer aufgewendet hatte, als Schadenersatzposition gegenüber der Versicherungsmaklerin geltend gemacht werden können?

Schauen wir uns einmal die wesentlichen Stationen des Sachverhaltes an, die ich für Sie stark verkürzt wiedergebe:

  1. SACHVERHALT

Die Versicherungsnehmerin betreibt seit 1990 ein Bewachungsgewerbe im Rahmen dessen sie unter anderem mobile Kontrolldienste durchführt und Werk- und Objektschutz übernimmt. Seit dem 01.01.2008 war die Versicherungsnehmerin im Rahmen einer allgemeinen Haftpflichtversicherung versichert. Am 16.02.2015 schloss die Versicherungsnehmerin mit der Versicherungsmaklerin einen Maklervertrag.

In dem bestehenden Versicherungsvertrag wurden Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, welche entstehen durch […] Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer […] ausgeschlossen.

Auch die Beschädigung und Vernichtung bewachter Sachen wurde hinsichtlich der Ersatzleistung auf EUR 1.000.000,00 je Versicherungsfall, EUR 2.000.000,00 für alle Schäden eines Versicherungsjahres begrenzt, mit einer Selbstbeteiligung von 10%.

Die Versicherungsnehmerin schloss dann ab September 2016 drei „Alarmüberwachungsverträge“. In diesen Verträgen verpflichtete sich die Klägerin zum Verschluss der Flutschutztore.

Jedenfalls hatte am 20.10.2016 eine Mitarbeiterin der Versicherungsnehmerin die „Hochwasserverträge“ mit den neuen Kunden an die Maklerin weitergeleitet. Hier habe es seitens der Versicherungsmaklerin keine Reaktion gegeben, die „Hochwasserverträge“ mit den neuen Kunden nicht zu unterzeichnen.

Am 27. Dezember 2016 kam es dann zu erheblichen Schäden, da im Rahmen eines Hochwassers wegen mangelhaften Verschlusses der Flutschutztore Wasser in die zu schützenden Objekte eingedrungen war.

Der Versicherer versagte die Haftpflichtdeckung mit der Argumentation, dass über die Klausel § 4 Abs. 1 Nr. 5 AHB Ansprüche ausgeschlossen sind, da es sich um einen Überschwemmungsschaden handelte, der nicht ausdrücklich mitversichert war.

Zu erwähnen ist wohl auch, dass die Versicherungsmaklerin den Versicherungsvertrag zum 01.01.2017 umdecken wollte und dass das Angebot des künftigen Versicherers auch den Versicherungsschutz für den Verschluss von Flutschutztoren enthielt.

Die Versicherungsnehmerin klagte also nunmehr vor dem Landgericht Hamburg gegen die Versicherungsmaklerin auf Feststellung der Freihaltung dieser über eine Haftpflichtversicherung versicherbaren Schadenersatzansprüche der Objekteigentümer durch das unzureichende Verschließen der Flutschutztore.

  1. UMFANG DER BETREUUNGSPFLICHT

Fraglich ist also, ob die Versicherungsmaklerin eine Beratungspflicht verletzt hat und vollumfänglich für diesen Millionen-Schaden selbst einstehen muss?

Der Versicherungsmaklerin wurde eine unzureichende Risikoanalyse schon mit Abschluss des Maklervertrages vorgeworfen. Außerdem habe sie eine Erkundigungs- und Informationspflicht gegenüber der Versicherungsnehmerin. So habe es die Maklerin unterlassen, zu Beginn des Mandates und fortlaufend eine Analyse der aktuellen Situation mit dem Ziel der vollständigen Abdeckung der mit dem Betrieb verbundenen Risiken vorzunehmen. Es komme hinzu, dass jedenfalls die Dokumentation einer solchen Analyse fehle, was dazu führe, dass die Versicherungsmaklerin die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der angeblichen Maßnahmen treffe.

Das Gericht stellte fest, dass die Versicherungsmaklerin weitgehende Pflichten habe:

Die Versicherungsmaklerin habe für den Kunden einen individuellen und an das Risiko angepassten Versicherungsschutz zu versorgen, von sich aus das Risiko zu untersuchen und ungefragt über ihre Bemühungen zu unterrichten. Im Rahmen der laufenden Betreuung muss eine Versicherungsmaklerin das versicherte Risiko überwachen und der Versicherungsnehmerin bei Veränderungen darauf hinweisen und auf eine Anpassung hinwirken (vgl. Sachwalterentscheidung BGH, Urteil vom 22.05.1985 – IV a ZR 190/83; BGH, Urteil vom 10.03.2016 – I ZR 147/14; OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 19.05.2017 – 10 U 53/17; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2011 – 3 U 192/10). Diese Pflichten hat die Versicherungsmaklerin verletzt, indem sie das Risiko des „Flutschutzes“ nicht versichert hat (LG Hamburg, Urteil vom 09.09.2021 – AZ: 413 HKO 27/20).

Denn jedenfalls bei Abschluss der „Flutschutzverträge“ in 2016 hätte sie die mangelnde Deckung des Versicherungsschutzes erkennen und auf dieses hinweisen müssen.

Grundsätzlich hat die Versicherungsmaklerin das versicherte Risiko selbstständig zu überwachen. Allerdings muss sie nur dann tätig werden, wenn sie über Veränderungen, die aus der Sphäre der Versicherungsnehmerin herrühren, beispielsweise durch Aufnahme neuer Risiken, in Kenntnis gesetzt wird (OLG Hamburg, Urteil vom 27.09.2018 – 1 U 2/18). Ein solcher Hinweis hat durch die Übersendung des Vertragsentwurfes der „Flutschutzverträge“ mit der Email am 20.10.2016 stattgefunden.

Gleichwohl hat das Gericht eine Beweisaufnahme über eine strittige Aufklärungen durchgeführt, die ein Mitarbeiter der Versicherungsmaklerin geleistet haben will. Das Gericht ist nach einer Beweiswürdigung der Aussagen jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass die beklagte Versicherungsmaklerin nicht die verbleibenden Unklarheiten im Rahmen der persönlichen Anhörung bei Gericht aufklären konnte. Unverständlich ist aus meiner persönlichen Sicht aber, warum das Gericht davon ausgegangen ist, dass die Versicherungsmaklerin für etwaige Unklarheiten einer Beratung beweispflichtig sei. Vermutlich erwartete das Gericht eine sekundäre Darlegungslast seitens der Versicherungsmaklerin. Wer hier aber wie im Rahmen einer Beweisaufnahme darlegungs- und beweispflichtig ist, würde ich persönlich anders als das Landgericht Hamburg beurteilen.

  1. BEGRENZUNG AUF DIE VERSICHERUNGSVERTRAGLICHE DECKUNGSSUMME

Die Versicherungsmaklerin hatte noch weiter vorgetragen, dass kein Versicherungsschutz bestünde, weil diverse Haftungsausschlüsse (gem. § 23, 26, 81, § 103 VVG oder nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 AHB) eingreifen würden und die Haftung für Sachschäden bewachter Sachen auf eine Ersatzleistung von € 1 Mio. begrenzt sei (mit 10% Selbstbeteiligung).

Das Landgericht Hamburg begründet die volle Haftungsverantwortlichkeit der Versicherungsmaklerin aber mit einer weitreichenden Quasi-Haftung. Durch die Quasi-Deckung ist die Versicherungsnehmerin so zu stellen, wie sie bei richtiger Beratung und entsprechender richtiger Versicherung gestanden hätte. Es ist also eine hypothetische Deckung anzuschlagen. Daher ist nicht die Höchsthaftungssumme aus der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung maßgeblich, sondern die einer hypothetisch passenden Versicherungssumme. Allerdings sagt das Gericht auch, dass es im vorliegenden Fall die Versicherungsmaklerin versäumt hätte vorzutragen, dass es auch bei einer Versicherung von Flutschäden nicht üblich sei, die Höchsthaftungssumme im Ergebnis auf mehr als € 900.000,00 (€ 1 Mio. minus 10% SB) festzusetzen.

  1. HAFTUNGSBEGRENZUNGSKLAUSEL

Die Versicherungsmaklerin wurde auch nicht damit gehört, dass sie eine Haftungsbegrenzungsklausel im Maklervertrag vereinbart hatte. Diese lautet:

Der Makler haftet für Vermögensschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, die Gesamtleistung für Vermögensschäden ist begrenzt auf einen Betrag von € 2,5 Mio. Die Haftung der Maklerin auf Schadenersatz für die Verletzung von Betreuungspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffungsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Diese Haftungsbeschränkungsklausel hat das Landgericht Hamburg ebenfalls für unwirksam erklärt. Die AGB sehen eine Haftungsbeschränkung der Versicherungsmaklerin auch bei grober Fahrlässigkeit vor. Eine solche Klausel verstößt gegen §§ 309 Nr. 7 lit. b), 310 BGB.

Demzufolge wurde die Versicherungsmaklerin verurteilt, der Kundin sämtliche Schäden und Kosten aus dem Schadenereignis vom 27.12.2016 zu ersetzen, insbesondere sie von der Inanspruchnahme der Geschädigten freizuhalten.

  1. KOSTEN DES VORPROZESSES AUF DECKUNGSKLAGE

Die erfolglose Deckungsklage der Kundin über alle Instanzen gegenüber dem Versicherer, die Prozesskosten in Höhe von € 259.449,69 ausgelöst hatte, musste die Versicherungsmaklerin nicht noch zusätzlich übernehmen Denn das Gericht war der Auffassung, dass diese Kosten keinen ersatzfähigen Schaden darstellen. Schäden nur unfreiwillige Einbüßen am Vermögen. Freiwillige Vermögensopfer, die im Eigeninteresse des Gläubigers erfolgen, sind Aufwendungen. Der Deckungsprozess wurde im eigenen Interesse und aus freier Entscheidung geführt, so dass diese erheblichen Verfahrenskosten nicht vom Versicherungsmakler zu befriedigen sind. (a.A. war wohl OLG Dresden Urteil vom 19.5.2020

Aktenzeichen: 4 U 2660/19)

  1. FAZIT:

Besonders bemerkenswert ist, dass das Gericht im Wesentlichen auf eine Betreuungshaftung ab Kenntnis der Versicherungsmaklerin abstellt und diesen Anspruch mit § 63 VVG begründet. Ich persönlich meine, dass hier die Anspruchsgrundlage des § 280 BGB richtiger wäre, dies ändert aber am Ergebnis nichts. Gleichzeitig verlangt das LG Hamburg im Einklang mit der ursprünglichen Sachwalterentscheidung eine aktive Betreuungstätigkeit des Versicherungsmaklers, wenn er Kenntnis von risikorelevanten Umständen erhält.

Überlasst ein Bewachungsunternehmen zu schließende Kundenverträge, dann scheint der Versicherungsmakler verpflichtet zu sein, die Inhalte der Verträge (z. B. Flutschutz) mit den Inhalten der bestehenden Versicherungsverträge abzugleichen und auf Deckungslücken hinzuweisen. Geht also der bestehende Maklerkunde mit neuen Vertragsabschlüssen Risiken ein, die grundsätzlich versicherbar wären, aber über den bestehenden Versicherungsvertrag nicht gedeckt sind, so stellt diese fehlende Analyse und Beratung auch im Rahmen der Betreuung eine haftungsbegründende Beratungspflichtverletzung eines Versicherungsmaklers dar.

Im konkreten Fall hätte die Versicherungsmaklerin also den Hinweis mitteilen müssen, dass diese neuen „Flutschutzverträge“ so nicht von der Versicherungsnehmerin abgeschlossen werden dürfen, bis nicht der Versicherungsschutz auch auf diese einzugehenden Risiken – Flutschutz – angepasst worden sei. Allerdings war das Gericht (nach der Beweisaufnahme) der Auffassung, dass in dem streitgegenständlichen Telefonat der Mitarbeiter der Versicherungsmaklerin nicht darauf hingewiesen habe, dass die überlassenen „Flutschutzverträge“ wegen der Deckungslücke nicht umgesetzt werden dürfen.

Bemerkenswert ist des Weiteren, dass nach Auffassung des Landgerichts Hamburg die Quasi-Haftung nicht auf den bestehenden Versicherungsvertrag begrenzt ist, sondern auf eine hypothetisch richtige Haftpflichtversicherungssumme. Auch hierüber lässt sich möglicherweise streiten, denn die Versicherungsnehmerin hat sich ja bewusst und bestimmt nach ausreichender Aufklärung für die vertraglich vereinbarten Versicherungssummen entschieden? Aber passt nach Kenntnis dieses „Quasi-Haftung-Urteils“ auch Ihre Versicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung noch? Welche hypothetischen Schadenrisiken haben Sie im Bestand?

Insofern musste auch über die Wirksamkeit der Haftungsbegrenzungsklausel entschieden werden. Bitte schauen Sie auch nochmal in Ihre eigenen Maklerverträge. Eine Haftungsbeschränkung darf nicht für grobe Fahrlässigkeit vereinbart sein. Deshalb darf ein Ausschluss der Haftungsbegrenzung nicht nur den Vorsatz ausschließen, sondern muss auch für den Fall der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen sein. In den regelmäßig verwendeten Maklerverträgen können Sie Ihre Haftungsbegrenzung für Betreuungspflichtverletzungen nur bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen vereinbaren. Eine Haftungsbegrenzung darf nicht für eine Haftung wegen grob fahrlässigen Verhaltens gelten. Folglich war die o.g. Haftungsbegrenzungsklausel unwirksam.

Auf gute und intensive Betreuung Ihrer Kunden!

 

Ihr,

Stephan Michaelis LL.M.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.de

Durch eine grassierende Inflation, steigende steuerliche Belastungen und die Unsicherheit an den Märkten ist es für Anleger nicht leicht, das eigene Vermögen zu bewahren.

 

Zeit für Gegenmaßnahmen: Beim 1. Asset Protection Kongress am 20. und 21. Oktober können sich Unternehmer, Mittelstand und Verbraucher bei international tätigen Top-Speakern umfassend über ihre Vermögenssicherung informieren. Die Themen: Investitionen im In- und Ausland, Kryptowährungen und Aktien, Edelmetalle und Sachwerte, Steuern und Recht.

„Die Sicherung des Vermögens ist mehr denn je das Thema Nummer eins für Verbraucher“, sagt Peter Härtling, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für RuhestandsPlanung und Veranstalter des Asset Protection Kongresses. Die Risiken steigen und dem privaten Vermögen droht der Wertverfall. „Und das umso mehr, da sich Kapitalanlagen und Altersvorsorge nicht mehr ausreichend verzinsen“, so Härtling. Nicht zuletzt sorgt die derzeit stark steigende Inflation für eine nicht mehr schleichende, sondern schnelle Geldentwertung. Dazu kommen steuerliche Belastungen bei der Vermögensübertragung.

Auf dem 1. Asset Protection Kongress am 20. und 21. Oktober 2021 informieren daher 20 international tätige Investment-, Versicherungs-, Rechts- und Steuerexperten über Chancen und Risiken der Vermögenssicherung und skizzieren mögliche Lösungen für das eigene Kapital. Nach der Anmeldung können alle Vorträge auch nach der Veranstaltung noch heruntergeladen und angesehen werden.

  1. Asset Protection Kongress: 20. und 21. Oktober 2021 – Die Teilnahme am Online-Kongress ist kostenlos, eine Anmeldung unter www.Asset-Protection-Kongress.de ist nötig.

 

Hintergrund Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH:

Die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH mit Sitz in Altötting ist ein bundesweit tätiger Dienstleister für unabhängige Finanzberater. Als Gründungsmitglied des Bundesverbandes Der Ruhestandsplaner Deutschland e.V. BDRD ist die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung in besonderem Maße der Qualität und hohen ethischen Standards in der Beratung verpflichtet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH, Martin-Moser-Straße 27, 84503 Altötting, Tel. (08671) 9641-0, www.dgfrp.de

Service: Kostenlose Beratung und einfache Vertragsverwaltung im Kundenkonto

 

CHECK24 bietet den besten Versicherungsmanager. Das ergab eine Analyse des Deutschen Instituts für Service-Qualität (DISQ).1) Das Münchner Vergleichsportal sicherte sich den ersten Platz vor Wettbewerbern wie Clark oder Wechsel Gott. Neben dem Gesamtsieg gewann CHECK24 auch die Teilkategorie Nutzungserlebnis.

Die Expert*innen vom DISQ analysierten die Kundenerfahrungen mit sieben Versicherungsmanagern. Der Fokus der Untersuchung lag auf dem Kundenerlebnis. Neben der Analyse der Internetauftritte werteten die Expert*innen auch Kundenerlebnisse zu Informationen über und beim Einstieg in das Produkt sowie bei Online- und App-Nutzung aus. Insgesamt wurden 91 Kontakte mit den Insurtechs ausgewertet.

“CHECK24 geht mit dem Qualitätsurteil “gut” als Testsieger hervor”, schreibt das DISQ. “Sowohl in puncto Information und Einstieg als auch hinsichtlich des Nutzungserlebnisses erzielt das Unternehmen den Branchenbestwert. Besonders zufrieden zeigen sich die Nutzer mit den bereitgestellten Vertragsunterlagen; der Anbieter erweckt zudem einen sehr sympathischen Gesamteindruck. Der Nutzungsprozess der Check24-Lösung erweist sich als einfach und komfortabel. Auch der Internetauftritt schneidet mit einem guten Ergebnis ab.”

Service: Kostenlose Beratung und einfache Vertragsverwaltung im Kundenkonto

CHECK24 bietet an sieben Tagen die Woche eine persönliche Beratung per Telefon, Chat und E-Mail. Verbraucher*innen sehen und verwalten ihre Verträge im Kundenkonto, beispielsweise können sie so Schäden melden, Vertragsdaten ändern oder Verträge kündigen. Diese und weitere kostenlose Serviceleistungen wissen über 15 Millionen Kund*innen zu schätzen.

1)Quelle: https://disq.de/2021/20210929-Insurtechs.html [29.9.2021]

 

Verantwortlich für den Inhalt:

CHECK24 Vergleichsportal GmbH, Erika-Mann-Str. 62-66, 80636 München, Tel: 089 – 200 047 1010, Fax: 089 – 200 047 1011,www.check24.de

Mit der Nominierung zum BundesCasting am 29.09.2021 haben 12 junge Unternehmerinnen und Unternehmer das Finale des Jungmakler Award 2021 erreicht. Die Preisverleihung findet am 28. Oktober auf dem DKM Forum hybrid 2021 in Dortmund statt.

 

Das Rennen um den Thron beim Jungmakler Award 2021 geht in die letzte und entscheidende Phase. Beim BundesCasting am 29.09.2021 in Köln präsentieren sich 12 Kandidaten und Kandidatinnen in den Räumlichkeiten der Zurich Versicherung und stellen ihr Geschäftsmodell einer hochkarätigen Jury vor. Es ist das erste persönliche Zusammentreffen der Konkurrenten um den Titel „Jungmakler/in des Jahres 2021“. Die RegioCastings, bei denen sich die Finalisten gegen eine starke Konkurrenz durchgesetzt haben, wurden digital durchgeführt.

Konrad Schmidt, Geschäftsführer der bbg Betriebsberatungs GmbH und Veranstalter des Jungmakler Awards ist gespannt auf dieses erste Treffen der Finalisten: „Die Erfahrungen aus den letzten Jahren zeigen, dass das Netzwerk, das aus diesem Wettbewerb entsteht, neben dem Titel und den Preisen der Gewinn für wirklich alle Wettbewerbs-Teilnehmer ist. Ich freue mich auf den Austausch der Kandidatinnen und Kandidaten beim Finale und natürlich bei der Preisverleihung auf dem DKM Forum hybrid am 28.10.2021 in Dortmund.“

Vielfältige Finalisten

Die Finalteilnehmer des Jungmakler Award 2021 sind:

Lars Andreas Duckek, 4beauty Assekuranzmakler GmbH

Markus Eisenhut, Finanzmensch

Markus Gerner, baugeld & mehr Finanzvermittlung GmbH

Franziska Geusen, Hans John Versicherungsmakler GmbH

Stephan Heider, BANK ROCKER

Marie Lauchstädt, Immobilinienfinanzierungen Marie Lauchstädt

Hava Misimi, Yfinance GmbH

Philipp Scharpf, Immotege GmbH

Marie Christina Schröders, SaFiVe GmbH & Co. KG

Kai Senfleben, Kai Senfleben Baufinanzierung

Alexander Teßmann, Versicherungsgeek

Timo Vierow, tvv GmbH

 

Hintergrund

Er ist das Qualitätssiegel für den unternehmerischen Nachwuchs der Finanz-, Immobilien- und Versicherungsbranche: Der Jungmakler Award geht in seine 12. Auflage. Hinter dem Jungmakler Award steht die Idee, junge Vermittler der Finanz-, Immobilien- und Versicherungswirtschaft zu fördern und damit eine qualitativ hochwertige Beratungskultur in Deutschland zu erhalten. Der Wettbewerb wird von 45 Förderern aus der Finanz- und Versicherungswirtschaft unterstützt. Informationen und Teilnahmebedingungen unter www.jungmakler.de.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.dewww.asscompact.dewww.die-leitmesse.dewww.dkm365.de

Als Veranstalter des diesjährigen HEIMSPIELs zeigten sich der Versicherungs- und Investmentpool BCA AG und die BfV Bank für Vermögen AG mehr als zufrieden.

 

Zahlreiche Fachgespräche, kollegialer Austausch, erstklassige Referenten und eine ausgezeichnete Atmosphäre bestimmten die Veranstaltung, die im DORINT Hotel Frankfurt/Oberursel stattfand. Besonderes Highlight war sicherlich der erstklassige Auftritt von Rolf Töpperwien und Stefan Kuntz, wobei Letztgenannter als neuer türkischer Nationaltrainer quasi direkt aus dem Flieger aus Istanbul zur BCA-Veranstaltung kam.

Nach langer Corona-bedingter Pause war endlich wieder HEIMSPIEL-Zeit. So nahmen rund 200 Teilnehmer an der vierten Auflage des BCA-Kongresses teil. „Ich möchte mich bei allen Teilnehmern bedanken. Die Stimmung war hervorragend und es war einfach nur schön, endlich wieder auf direktem Wege in den Veranstaltungsräumlichkeiten, an den Ständen, beim kleinen Snack oder auch auf der Abendveranstaltung miteinander kommunizieren zu können. Des Weiteren hat mich das positive Feedback vieler Maklerpartner sehr gefreut. Es zeigt uns, wie wichtig und richtig unser HEIMSPIEL ist“, hält BCA-Vorstandsvorsitzender Rolf Schünemann die besondere Atmosphäre des Events fest.

Zahlreiche Produktpartner an Bord

Neun Versicherungs- und zehn Investmentworkshops sorgten für umfassende Informationsvermittlung. Darüber hinaus wurden zahlreiche Produktlösungen vorgestellt. Auch die BCA und die BfV waren mit eigenen Ständen und einem Informationsraum zur Softwarelösung DIVA am Start. Zahlreiche Auskünfte konnten somit zur DIVA und zu weiteren angebotenen BCA-Tools wie u. a. der asuro Finanzmanager-App, dem Depot-Reporting oder dem Investment-Shop gegeben werden. Daneben wurden brandaktuelle Vorhaben wie die alsbald kommende Makler-Rente beim HEIMSPIEL präsentiert.

Stefan Kuntz: direkt aus Istanbul nach Oberursel!

Das absolute Highlight beim diesjährigen HEIMSPIEL war jedoch der Besuch von Stefan Kuntz. Obwohl der Europameister von 1996 erst letzten Montag als neuer türkischer Nationaltrainer vorgestellt wurde, nahm der gebürtige Saarländer nur wenige Stunden später an der BCA-Veranstaltung teil. Der einstige ZDF-Sportreporter Töpperwien und Kuntz hatten der BCA AG vor vielen Wochen mündlich zugesagt. „Aufgrund der jüngsten Entwicklungen hätten wir ganz klar Verständnis dafür gehabt, wenn der einstige Torschützenkönig kurzfristig abgesagt hätte – noch dazu, da sich zeitgleich die Europameister von 1996 im Europapark in Rust trafen“, so Rolf Schünemann. Der Vorstandsvorsitzende der BCA AG weiter: „Doch anstatt abzusagen, informierte uns mein Freund Rolf Töpperwien, dass Stefan Kuntz es irgendwie hinbekommen möchte. Und schließlich konnten wir den frisch gekürten türkischen Trainer bei uns in Oberursel begrüßen. Das hat uns sehr gefreut und zeigt, wie verlässlich und bodenständig der bisherige deutsche U21-Erfolgscoach geblieben ist.“

Unterhaltung pur

Im Gespräch mit dem Fußballexperten Rolf Töpperwien berichtete Stefan Kuntz in sehr unterhaltsamer Art und Weise über sein neues Engagement in der Türkei und die bevorstehenden Aufgaben und erzählte im Stil eines Entertainers alte Fußballanekdoten. Geschichten über eine wilde Autofahrt mit dem Torhüter und damaligen Beşiktaş-Mitspieler Raimond Aumann auf einer mehrspurigen Autobahn in Istanbul inklusive Polizeieinsatz oder das Händeschütteln mit Queen Elizabeth vorm Europameisterschaftsfinale (Mutter Kuntz hatte ihn vorab telefonisch angewiesen, eine ganz tiefe Verbeugung vor der Queen zu machen) sorgten bei den Teilnehmern für mehrere Lachanfälle. Darüber hinaus erhielten die Teilnehmer Auskunft, weshalb es mit dem Bundestrainer-Job nichts wurde. Kurzum: Der Talk zwischen Rolf Töpperwien und Stefan Kuntz war ein absolutes Highlight!

Das positive Feedback der Teilnehmer bestätigt dann auch der BCA-Verantwortliche, dass „nach dem HEIMSPIEL immer vor dem HEIMSPIEL“ ist. In diesem Sinne freuen sich die BCA-Verantwortlichen bereits auf rege Teilnahme am HEIMSPIEL 2022.

 

Über die BCA AG:

Eckdaten: Die BCA AG mit Sitz in Oberursel im Taunus zählt seit Gründung 1985 zu den marktführenden Maklerpoolgrößen Deutschlands. Neben der Muttergesellschaft gehören zur Unternehmensgruppe die Wertpapierhandelsbank BfV Bank für Vermögen AG mit flexiblem Haftungsdachkonzept und hauseigener Fondsvermögensverwaltung PRIVATE INVESTING, die CARAT Fonds Service AG, die BCA Versicherungsvermittlungsservice GmbH (VVS GmbH), sowie die IT-Schmiede asuro GmbH. Die BCA-Gruppe unterhält derzeit mit rund 9.000 unabhängigen Finanzdienstleistern eine Vertriebspartnerschaft. Der Konzernumsatz betrug im Geschäftsjahr 2019 rund 55,29 Millionen Euro, das Eigenkapital lag bei 6,74 Millionen Euro.

Dienstleistungsspektrum: Angebundenen Maklern bietet die Poolgruppe einen zeitgemäßen All-inclusive Service für die Finanz- und Versicherungsberatung. Dazu zählen auf Basis einer umfassenden Vertriebs- und Organisationsunterstützung u.a. die prämierte elektronische Beratungs- und Abwicklungsplattform DIVA sowie ein zielgruppengerechter Marketingsupport. Mit Fokus auf die Investmentsparte stehen angeschlossenen Finanzvermittlern aktuell mehr als 8.000 ausgewählte Investmentfonds zur Verfügung. Dieser breit gefächerte Asset-Fundus wird begleitet durch fundierte Kapitalmarktanalysen und Einzelfonds-Reportings sowie detaillierte TopFonds-Listen. Darüber hinaus profitieren Finanzdienstleister von innovativen digitalen Tools, wie etwa dem Investment-Shop mit durchgängiger Online-Direktabschlussstrecke, oder einem modernen Depotreporting. Das Angebotsuniversum im Versicherungsbereich deckt die gesamte Bandbreite aller gängigen Produktsparten renommierter Gesellschaften ab und Maklerpartner können im Rahmen ihrer Produktselektion auf modernste Vergleichstools, übersichtliche Kriterienkataloge sowie hauseigene Deckungskonzepte zurückgreifen. Eine Endkunden-App für Versicherung und Investment – inklusive integrierter Chat-Funktion und digitaler Bestandsübertragungsoption – rundet das insgesamt starke Leistungsspektrum ab.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

BCA AG, Hohemarkstr. 22, D-­61440 Oberursel, Tel: 06171 91 50­100, Fax: 06171 91 50­101, www.bca.de

Auch eine globale Pandemie kann die positive Entwicklung der VEMA nicht stoppen.

 

Am 28. September nahm die Maklergenossenschaft ihren 4.000sten Partnerbetrieb auf. Damit stehen die Produkte und Dienstleistungsangebote der VEMA 28.000 Personen für ihre tägliche Arbeit zur Verfügung.

Seit der Gründung im Jahr 1997 durch 100 Mitgliedern des Versicherungs-Makler-Verbandes VMV e. V. entwickelte sich die VEMA von einer geschlossenen Einkaufsgemeinschaft zum führenden bundesweit agierenden Maklerdienstleister. Ihrem satzungsgemäßen Auftrag, Mehrwerte für die angeschlossenen Versicherungsmakler zu schaffen, blieb sie in den vergangenen 24 Jahren stets treu. Dabei verfolgte sie immer einen gesamtheitlichen Ansatz und beschränkte sich nicht nur auf bestimmt Bereiche des Bedarfs einer Maklerfirma. So wuchs ein facettenreiches Angebot an Produktveredelungen, technischen Lösungen, Weiterbildungsangeboten und einer Vielzahl weiterer Dienste, das seinesgleichen sucht. Die regelmäßig sehr guten Bewertungen der internen Zufriedenheitsumfrage unter den angeschlossenen Maklerkollegen zeigt, dass man das Ohr immer am Bedarf der Praxis hat. Von Maklern – für Makler! ist bei VEMA nicht nur ein Slogan, sondern wird aktiv gelebt.

Zielgruppe der Genossenschaft bleibt der mittelständische Versicherungsmakler, welcher die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt. Eine jüngst durchgeführten betriebswirtschaftlichen Befragung untern den angeschlossenen Kollegen ergab interessante Einblicke. Im Schnitt arbeiten 7 Personen bei einem VEMA-Makler, die Courtageeinnahmen von mehr als 400.000 Euro erwirtschaften. Fast 60 % des Umsatzes stammen dabei aus dem Kompositbereich. Berücksichtigt man die Kfz-Sparte mit, steigt der Anteil sogar auf 75 %. 2020 wurden 250 Mio. Euro Courtageumsatz über die VEMA abgewickelt bzw. unter Zuhilfenahme ihrer Angebote umgesetzt. Der Gesamtprovisionsumsatz liegt damit bei über 270 Mio. Der Gesamtprovisionsumsatz ist die direkt an den VEMA-Partner vergütete Courtage durch den Versicherer zuzüglich des bilanzierten Courtageumsatzes und der gewährten Umsatzbeteiligung unserer Mitglieder. Partnerunternehmen die aktiv mit uns zusammen arbeiten können einen Genossenschaftsanteil zeichnen. Sie werden Miteigentümer der Genossenschaft und bestimmen die Richtung mit. Das lohnt sich doppelt. In 2021 werden wieder 6,6 Mio. Euro als Umsatzbeteiligung an die Genossenschaftsmitglieder ausgeschüttet werden.

Die VEMA befindet sich ausschließlich im Besitz ihrer Makler und finanziert sich über Overheadzahlungen der Versicherer.

Sich auf dem Erreichten auszuruhen passt nicht zur Philosophie der Maklergenossenschaft. Daher arbeitet das gesamte Team an beiden Standorten mit 170 Mitarbeiter/innen daran, das Angebot weiter auszubauen. VEMA bleibt der starke, zuverlässige Partner auf den man nachhaltig bauen kann. Von Maklern – für Makler!

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Wie können wir unsere Steuerlasten reduzieren und Vermögen in Sicherheit bringen?

 

Wie verhindern wir die enormen Erbschaftssteuern?

Wie vermeiden wir Vermögensabgabe, Inflation und Lastenausgleich?

 

Alle Antworten erhalten Sie am Kongress! Online, Kostenlos! Jetzt Freikarte holen!

Kostenfreie Anmeldung: www.Asset-Protection-Kongress.de

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH, Martin-Moser-Straße 27, 84503 Altötting, Tel. (08671) 9641-0, www.dgfrp.de

Die Absicherung gegen mögliche Haftungsrisiken ist ganz sicher eine der wichtigsten betrieblichen Sicherheitsvorkehrungen, die ein Entscheider treffen kann.

 

Die Anforderungen an eine Haftpflichtversicherung fallen von Branche zu Branche sehr unterschiedlich aus. Pauschale Aussagen wie „die Betriebshaftpflicht der xy Versicherung ist die beste“ können daher niemals richtig sein. VEMA teilte ihrer Qualitätsumfragen in diesem Segment daher nach verschiedenen Branchen auf, damit die Bewertungen mehr Aussagekraft erhalten.

Im dritten und letzten Teil der BHV-Risiken widmete man sich: Ärzten, Tierärzten, Heilnebenberufen

Gefragt wurde nach den im Neugeschäft wichtigsten Anbietern in der jeweiligen Branchensparten und nach der Einschätzung dieser. Wo stimmen Qualität, Sach- und Schadenbearbeitung?

Die Maker der Genossenschaft gaben die nachstehenden Einschätzungen ab:

Ärzte:

HDI (26,41 Prozent der abgegebenen Nennungen)

Alte Leipziger (17,60 Prozent)

Dialog (8,31 Prozent)

 

Tierärzte:

HDI (17,60 Prozent)

Alte Leipziger (16,80 Prozent)

Allianz (11,20 Prozent)

 

Heilnebenberufe:

Continentale (34,91 Prozent)

die Haftpflichtkasse (14,15 Prozent)

HDI (8,81 Prozent)

Die VEMA eG führt in regelmäßigen Abständen Makler-Befragungen zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch. Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Sparten zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung sowie die Policierung. Und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall wurde gefragt.

Die VEMA steht inzwischen fast 4.000 mittelständischen Partnerbetrieb mit rund 28.000 Personen als zentrale Anlaufstelle zur Erleichterung der täglichen Arbeit zur Verfügung. Die Maklergenossenschaft zählt zu den führenden Maklerdienstleister. Auch in 2021 wird das gesamte Team der VEMA weiter daran arbeiten, Ihren Maklerkollegen weitere Mehrwerte zu schaffen. Ganz getreu dem Firmenmotto „Von Maklern – für Makler!“.

Die Auswertungen beider Umfragen können per Mail unter jessica.raeder@vema-eg.de angefordert werden.

 

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VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Mitte Mai gründete die Fonds Finanz mit der Pension Benefits AG eine Tochterfirma für die produktneutrale Firmenkundenberatung.

 

Seit dem 01. September erweitert Andreas Hofmann als Mitglied des Vorstands die Führungsebene des Unternehmens. Neben den Vorstandsmitgliedern Claus Gillen und Bernd Steinhart verantwortet er ab sofort das Ressort Vertrieb. Das Münchner Unternehmen beschäftigt sich mit betrieblicher Altersvorsorge, betrieblicher Krankenversicherung sowie Corporate Benefits und unterstützt Vermittler gezielt bei der Beratung von Firmenkunden.

Seit Mai erweitert die Pension Benefits AG das Portfolio der Fonds Finanz. Über das Angebot können die Vertriebspartner der Fonds Finanz und Arbeitgeber auf verschiedene Services zugreifen, die eine produktneutrale Firmenberatung bei den Themen bAV, bKV und Corporate Benefits ermöglichen – und das rechtssicher sowie mit bundesweiter Vor-Ort-Beratung. Der gebürtige Hesse Andreas Hofmann (45) vervollständigt nun den Vorstand der Pension Benefits AG. Hofmann verantwortet den Geschäftsbereich Vertrieb: Hier fungiert er als Ansprechpartner für Kunden sowie Makler, ist verantwortlich für die Ausgestaltung und Planung der Konzepte, er organisiert die dazugehörige, rechtssichere Versorgungsordnung und unterstützt mit seinem Fachwissen Weiterbildungsmaßnahmen.

„Aktuell besitzt kein anderer Maklerpool ein vergleichbares Angebot zur gesellschaftsneutralen Firmenkundenberatung. Makler sind daher gezwungen, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das verursacht Kosten und ist, spätestens wenn es um das Thema Provisionsabrechnung oder Beteiligungsmodelle geht, komplex und undurchsichtig“, erklärt Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz, und führt weiter aus: „Daher freue ich mich sehr, dass das Angebot unserer Tochterfirma Pension Benefits so gut angenommen wurde und wir mit Andreas Hofmann einen weiteren Experten für den Vorstand gewinnen konnten.“

„In der betrieblichen Altersvorsorge gibt es jedes Jahr sehr viele gesetzliche Veränderungen. Ein klassischer Makler kann diese oftmals allein nicht mehr bewältigen“, weiß Andreas Hofmann, Vorstand der Pension Benefits AG. „Daher ist es mein Ziel, das Leistungsangebot der Pension Benefits gemeinsam mit meinen Kollegen Claus Gillen und Bernd Steinhart als starke Marke auf dem Markt zu etablieren. Dabei ist es mir ein besonderes Anliegen, mit den Maklern und den Arbeitgebern auf Augenhöhe zu kommunizieren, um für alle die bestmögliche Lösung zu finden“, so Hofmann.

Hofmann begann seine Karriere in der Finanzbranche vor über 20 Jahren bei der R+V Versicherung als einer der ersten bAV-Firmenberater Deutschlands. 2009 wechselte er zur Formaxx AG, wo er den Grundstein für die Firmenberatung legte und zuletzt als Direktor bAV Deutschland tätig war. Seit 2016 war er bis zu seinem Ausscheiden Geschäftsführer der Finum Pension Consulting GmbH, einer Tochter der FiNUM.Finanzhaus AG, die er mit aufgebaut und im Bereich bAV etabliert hat. Seit vielen Jahren ist Andreas Hofmann zudem als Dozent für den Bereich bAV bei verschiedenen Institutionen wie der IHK im Einsatz.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Strategische Beteiligung der Versicherungskammer an JDC Group

 

Die JDC Group AG (ISIN DE000A0B9N37) und die Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts (Versicherungskammer), der größte öffentliche Versicherer Deutschlands, beabsichtigen eine umfassende Kooperation im Zusammenhang mit dem S-Versicherungsmanager, einem zentralen IT-System zur Vertriebsunterstützung der öffentlichen Versicherer im Versicherungsgeschäft für Privatkunden der Sparkassen. Einen entsprechenden Kooperationsrahmenvertrag haben beide Seiten gestern unterzeichnet.

Wie bereits für die Provinzial und deren angeschlossene Sparkassen soll die Plattformtechnologie der JDC der Maschinenraum für die Geschäftsabwicklung und Backoffice-Funktionalitäten im Hintergrund des S-Versicherungsmanagers werden. Dazu werden die JDC Plattform und der S-Versicherungsmanager über eine Schnittstelle technisch eng verzahnt.

Zur Absicherung der langfristigen Kooperation hat sich die Versicherungskammer strategisch an der JDC Group AG beteiligt. Hierfür hat der Vorstand der JDC Group AG gestern unter Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 13.128.461 unter Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals 2021 durch Ausgabe von 540.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien und unter Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre zu erhöhen. Die Versicherungskammer wird alle neuen Aktien zeichnen. Der JDC fließt durch die Kapitalerhöhung ein zusätzliches Eigenkapital von rund 10,7 Mio. EUR zu.

“Wir freuen uns darüber, mit der Versicherungskammer nach der Provinzial den zweiten und zudem größten öffentlichen Versicherer als Kunden zu gewinnen. Das ist eine weitere langfristige Kooperation, mit der wir die Versicherungsplattform Nummer 1 im Bereich der Sparkassen und in ganz Deutschland werden wollen”, erläutert Ralph Konrad, CFO der JDC Group.

“Wir heißen die Versicherungskammer als Aktionär der JDC sehr herzlich willkommen”, ergänzt Dr. Sebastian Grabmaier, CEO der Gesellschaft. “Mit einem tollen Image, einem Top-Zugang zu den Sparkassen in ihrem Geschäftsgebiet und ihrer sehr großen Finanzkraft ist die Versicherungskammer ein Aktionär, wie sich die JDC keinen besseren wünschen kann. Wir freuen uns über das immense gemeinsame Vertriebspotential!”

“Die starke Basis, der digitale Ansatz und die Erfahrungen der JDC Group haben uns überzeugt”, ergänzt Dr. Stephan Spieleder, Vorstandsmitglied im Konzern Versicherungskammer und zuständig für IT. “Als Technologie- und Abwicklungspartner ergänzt die JDC Group unseren S-Versicherungsmanager sehr komplementär. Mit ihm haben wir bereits die Weichen für die Zukunft gestellt und gehen nun den nächsten Schritt in Richtung Plattform-Ökonomie, dem zukunftsprägenden Geschäftsmodell in der IT der Versicherungskammer.

“Mit der Kooperation wollen wir das Potential unserer Vertriebsstärke und die führende Vertriebstechnik der JDC als Ergänzung zum von uns entwickelten S-Versicherungsmanagers bündeln”, sagt Klaus G. Leyh, Vorstand Vertrieb & Marketing der Versicherungskammer. “So schaffen wir durch die optimale Kombination aus Vertriebs- und Backoffice Funktionalitäten einen Mehrwert für Kunden*innen, Vertriebspartner*innen und Unternehmen.”

Über die JDC Group AG

Die JDC Group AG (ISIN: DE000A0B9N37) bietet unter den Marken Jung, DMS & Cie., allesmeins und Geld.de eine digitale Plattform für Versicherungen, Investmentfonds und alle anderen Finanzprodukte und -dienstleistungen. Indem sie sämtliche Produktanbieter des Finanzmarktes mit kompletter Produktpalette und vollständiger Daten- und Dokumentenversorgung anbietet und abwickelt, schafft sie über ihre Sichtsysteme und Schnittstellen den perfekten Arbeitsplatz für Finanzintermediäre aller Art (Makler, Vertreter, Firmenverbundene Vermittler, Banken, Ausschließlichkeitsorganisationen, FinTechs) und das erste echte Financial Home für Finanzdienstleistungskunden. Über Smartphone-App, Tablet oder PC erhalten Kunden und Vermittler eine komplette Übersicht über das individuelle Versicherungs- und Fondsportfolio, einfache Abschlussstrecken und Übertragungsmöglichkeiten und zudem einen vollständigen Marktvergleich, so dass Kunden und Berater Absicherung und Vorsorge einfach und in idealem Leistungs-Kostenverhältnis optimieren können. Über 300 gut ausgebildete Berater unter der Marke FiNUM ergänzen das Plattformangebot für anspruchsvolle und gehobene Privatkunden. Mit mehr als 16.000 angeschlossenen Plattformnutzern, rund 1,5 Millionen Kunden, einem jährlichen Absatz mit rund zwei Milliarden Euro Bewertungssumme, einem Fondsbestand von über fünf Milliarden Euro und jährlichen Versicherungsprämien von 750 Millionen Euro sind wir einer der Marktführer im deutschsprachigen Raum. JDC setzt auf Nachhaltigkeit und hat sich den ESG-Kriterien verpflichtet: Als Digitalisierungsdienstleister hilft JDC, viele Tonnen Papier einzusparen und den Alltag von Finanzintermediären und Kunden einfacher zu machen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

JDC Group AG, Kormoranweg 1, 65201 Wiesbaden, Tel: +49. 0611. 89 05 75-0, Fax: +49. 0611. 89 05 75-19, www.jdcgroup.de

Seit 10 Jahren versorgen wir das MaklerNetzwerk mit fundierten Informationen

 

und stecken unsere Leidenschaft in die Themen Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung und erhalten Sie komprimiertes Wissen und aktuelle Berichte an nur einem Tag.

Besuchen Sie unser VorsorgeFachForum® 2021 am Dienstag, den 05.10.2021, in der Messe Stuttgart. Sichern Sie sich einen der letzten freien Plätze und fordern Sie einen limitierten Promotionscode für eine kostenfreie Teilnahme unter vorsorgefachforum@premiumcircle.de an.

www.vorsorgefachforum.de

PremiumCircle Deutschland GmbH. Wir schaffen Transparenz.

Veranstaltungsort Stuttgart

05.10.2021

08:30 Uhr – 18:00 Uhr

 

ICS Internationales Congresscenter

Messepiazza 1

70629 Stuttgart

 

Verantwortlich für den Inhalt:

PremiumCircle Deutschland GmbH, Kaiserstraße 177 , D­-61169 Friedberg,Tel.: 06031 16959­0, www.premiumcircle.de , www.vorsorgefachforum.de

Höhepunkt im Jubiläumsjahr der germanBroker.net AG

 

Der mittlerweile 8. gBnet-Partnertag fand am 17. September am Firmenstandort in Hagen statt. Mit Rücksicht auf die anhaltende Corona-Lage lud der Maklerverbund seine Partner in diesem Jahr in die großzügigen Räumlichkeiten der Stadthalle Hagen ein. „Wir blicken voller Stolz auf 20 erfolgreiche Jahre gBnet. In unserem Jubiläumsjahr konnten wir circa 200 Teilnehmer zum Partnertag begrüßen. Unser etabliertes Veranstaltungsformat wurde von unseren Partnermaklern wieder sehr gut angenommen, ebenso die neue Location“, so Hartmut Goebel, Vorstand. Per Live-Stream direkt aus dem Plenum verfolgten weitere gBnet-Partner das Programm virtuell.

Der Maklerverbund stellte Neuigkeiten zu den Bereichen Komposit Privat, Digitale Prozesse, Investment und Nachhaltigkeit vor. „Insbesondere die neue Schadenplattform M1, die im November ihren Roll-out finden wird, begeistert unsere Partner schon jetzt,“ erläutert Goebel. „Zudem bedeutet die Erweiterung der Angebotslandschaft über den gBnet-eigenen Tarifrechner für viele Makler eine weitere Erleichterung im Tagesgeschäft.“

Vor Ort präsentierten sich im Ausstellerbereich 28 Versicherer und Kooperationspartner und luden die gBnet-Partner zum persönlichen Austausch ein. Unter anderem waren die Allianz, als Partner des Maklerverbundes seit Firmengründung im Jahr 2001, sowie die Basler und die Helvetia als Träger der gBnet-eigenen Konzepte im Bereich Sach Privat und Gewerbe vertreten.

Der Partnertag fand im Jubiläumsjahr seinen Abschluss in einer festlichen Jubiläumsgala in der Schauburg Iserlohn.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

germanBroker.net Aktiengesellschaft, Feithstr. 129, D-­58097 Hagen, Tel.: (02331) 8045­171, Fax: (02331) 8045­3171, www.germanbroker.net

Aufzeichnungspflicht gilt auch bei Videoberatung zum Beispiel über Microsoft Teams

 

Die MiFID-Recorder GmbH bietet mit dem MiFID-Recorder eine einfache, sichere und kostengünstige Lösung für die rechtskonforme Aufzeichnung von Telefon- und Videoberatung gemäß den geltenden Vorschriften im Finanzdienstleistungsumfeld. Während man bei der Aufzeichnung von Telefonberatung bereits einen relevanten Teil des Marktes bedient, gewinnt nun auch die revisionssichere Archivierung von Videoberatung immer mehr an Bedeutung.

Gerade in der jüngeren Vergangenheit haben sich virtuelle Beratungen flächendeckend etabliert und werden künftig eine immer wichtigere Rolle bei der Abwicklung von Geschäftsprozessen bei Banken, Haftungsdächern, Maklerpools, Vermögensverwaltungen, Finanzvertrieben und Einzelvermittlern (34f/34h) spielen.

Dabei gilt für virtuelle Beratungen bei KWG Instituten und Beratern, die der FinVermV unterliegen, die strenge Aufzeichnungspflicht gleichermaßen und auch hier gilt es die vom Gesetzgeber festgeschriebenen Kriterien für die Speicherung wie Revisionssicherheit, Unveränderbarkeit, Speicherdauer oder DSGVO-Konformität strikt einzuhalten.

Microsoft Teams hat sich als eine der führenden Lösungen auch für Videotelefonie, Videoberatung und die Virtualisierung von Kommunikation, Geschäftsprozessen und Zusammenarbeit etabliert. Auch im Finanzdienstleistungsumfeld ist die Akzeptanz der Lösung beeindruckend und virtuelle Beratungen mit Hilfe von Teams sind inzwischen ein unverzichtbarer Bestandteil im Arbeitsalltag vieler Organisationen und Einzelvermittler.

Da es mit Microsoft Teams nicht möglich ist, Beratungen gemäß den in der EU geltenden Vorschriften zu speichern, bietet die auf die rechtssichere Archivierung von Beratungsgesprächen spezialisierte MiFID-Recorder GmbH hier nun eine entsprechende Erweiterung. Mit dem MiFID-Recorder ist es möglich, sehr einfach eine Verknüpfung zwischen MS Teams und der Archivierungslösung herzustellen und Beratungsgespräche bei Bedarf MiFID II und FinVermV konform aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen können dann

jederzeit, wie auch die aufgezeichneten Telefonberatungen, über die Admin-Oberfläche des MiFID-Recorders abgerufen werden. Hierzu steht eine Suchmaske zur Verfügung, mit der nach Gesprächstyp, Berater, Kunde, Datum und Uhrzeit oder einer Vorgangsnummer, sofern hinterlegt, gesucht werden kann. Die gesetzlich geforderte Wiederfindbarkeit von Aufzeichnungen und die unmittelbare Bereitstellung im Bedarfsfall sind damit sichergestellt.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Nutzer mit einer Einzel- oder einer Unternehmenslizenz arbeitet. Wurde die Verknüpfung einmal hergestellt, so funktioniert die Archivierung künftig automatisch. Die Speicherung erfolgt auf einer dedizierten, von KPMG zertifizierten und von der MiFID-Recorder GmbH in einem hoch sicheren Rechenzentrum in Deutschland betriebenen Speicherinfrastruktur. Auf Wunsch haben Kunden die Möglichkeit, zusätzlich eine georedundante Speicherung zu beauftragen.

Als offizieller Microsoft Partner bietet die MiFID-Recorder GmbH eine akkreditierte Aufzeichnungslösung, der vom Wirtschaftsprüfer durch eine Zertifizierung gemäß IDW PS 880 für Softwareprodukte, uneingeschränkte MiFID II und FinVermV Konformität attestiert wird. Damit ist auch die Voraussetzung für eine rechtssichere Auslagerung von Aufzeichnung und Archivierung geschaffen.

Thomas Jasper, Geschäftsführer der MiFID-Recorder GmbH, sagt dazu: Um unserem Anspruch als der Standard für die MiFID II und FinVermV konforme Aufzeichnung von Telefon- und Videoberatung wahrgenommen zu werden, ist es wichtig, dass der MiFID-Recorder Anbindungen zu etablierten Drittsystemen anbietet. Die Verknüpfung mit Microsoft Teams ist hier aufgrund der Verbreitung der Lösung und weil Teams alleine die gesetzlichen Vorgaben für Finanzdienstleister nicht erfüllen kann ein Meilenstein.

Über MiFID-Recorder

Die MiFID-Recorder GmbH ist ein führender Anbieter von professionellen und zertifizierten Lösungen zur rechtskonformen Aufzeichnung von Telefon- und Videoberatung für Banken, Haftungsdächer, Maklerpools, Vermögensverwalter und Finanzvermittler. Neben der aus der MiFID II-Richtlinie und der Neufassung der FinVermV resultierenden Anforderungen, liegt der Fokus bei der Entwicklung der Produkte auf der einfachen Integrierbarkeit in den Arbeitsalltag bzw. bestehende Geschäftsprozesse. Der MiFID-Recorder zählt zu den am meisten genutzten, unabhängigen Taping-Lösungen am deutschen Markt und verfügt über ein Prüfzertifikat gemäß IDW PS 880 für Softwareprodukte. Darüber hinaus ist die MiFID-Recorder GmbH DIN ISO/IEC 9001:2015 (Qualitätsmanagement) und DIN ISO/IEC 27001:2017 (Informationssicherheit) zertifiziert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MiFID-Recorder GmbH, Rüdesheimer Str. 11, 80686 München, Tel: +49 89 189 279 269, www.mifid-recorder.com

Sirius Campus Servicebarometer Assekuranz untersucht Status Quo und Begeisterungspotenzial der relevantesten Kundenkontakte im Versicherungsmarkt

 

Der klassische Vertreterkontakt beeinflusst noch immer im hohen Maße die Kundenbegeisterung mit einer Versicherungsgesellschaft. Dabei leisten Vertreter in den Augen der Kunden einen hervorragenden Job. Drei Viertel der Vertreterkunden (75%) bewerten ihren Vertreter nämlich als „sehr gut“ oder sogar „ausgezeichnet“. Das spiegelt sich auch in einer deutlich höheren Weiterempfehlungsbereitschaft (NPS) der Versicherungsmarke wider. Im gesamten Versicherungsmarkt erreicht der NPS nur 4 Punkte (auf der NPS-Skala von -100 bis +100), ein im Vergleich zu anderen Branchen geringer Wert. Vertreterkunden empfehlen dagegen überdurchschnittlich oft ihre Versicherungsmarke weiter und erzielen einen NPS von 14 Punkten bzw. 17 Punkten bei Kunden von Vertretern in Geschäftsstellen. Kunden mit anderen Hauptberatungsorten bleiben hinter dieser Bestmarke: Maklerkunden NPS=-15, Bankkunden NPS=-2, Direktkunden der Zentrale (Mail oder telefonisch) NPS=5 und Direktkunden im Online-Kontakt NPS=4.

Mit der Neuauflage des Servicebarometer Assekuranz untersucht Sirius Campus auf Basis von über 26.000 Interviews aus den Jahren 2018 bis 2020 insgesamt 12 Kontaktstellen und Serviceprozesse in der Assekuranz hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Weiterempfehlungs-bereitschaft (NPS) sowie die Kundenbindung an eine Gesellschaft. Auf Basis von über 200 untersuchten konkreten Serviceerlebnissen werden Basisfaktoren und Begeisterungsstifter herausgearbeitet. Das Servicebarometer Assekuranz bildet damit eine Grundlage für ein umfassendes und wirksames Begeisterungsmanagement.

Vertreter begeistern vor allem durch individuellen Kundenservice

Die stärksten Begeisterungsstifter im Vertreterkontakt sind eine individuelle Beratung unter Berücksichtigung der persönlichen Kundensituation und die Empfehlung passender Produktvarianten. Im Marktdurchschnitt erleben fast alle Vertreterkunden (91%) diese Beratungsqualität in ihrer meist langjährigen Beziehung zu einer Versicherungsagentur. Dabei werden Vertreter dieser fünf Versicherungsgesellschaften am besten beurteilt (in alphabetischer Reihenfolge): Debeka, Gothaer, Signal-Iduna, Württembergische und Zurich. „Ein differenziertes Angebotsportfolio sollte die Bedürfnisse der relevantesten Kundentypen in 3 bis 4 Produktvarianten abbilden“, empfiehlt Dr. Oliver Gaedeke, Geschäftsführer der Sirius Campus GmbH. „Eine anschauliche und kundenzentrierte Leistungsspreizung im Angebotsportfolio hat auch einen sehr positiven Einfluss auf die Beratungsqualität.“

Vertreter gewinnen und binden die preisbereiten Partner der vier Select Typen am häufigsten von allen Beratungsorten, jedoch schätzen auch Optimierer und Vorsichtige die Betreuung durch Vertreter.

Die Schadenregulierung – der Moment der Wahrheit – begeistert kaum mehr als die Hälfte der Kunden

Das Vertrauen in ein Versicherungsprodukt und -anbieter wird im Schadenfall – dem Moment der Wahrheit – überprüft. Kaum mehr als die Hälfte der Kunden (57%) sind von der Regulierung ihres Schadens in den letzten 6 Monaten begeistert. 16 Prozent sind sogar unzufrieden, und das auch bereits vor der Corona Pandemie. Die 5 Versicherer mit der besten Kundenbeurteilung bei der Schadenregulierung sind (in alphabetischer Reihenfolge): HUK-Coburg, LVM, Provinzial, VGH und Zurich. Dabei ist die Abwicklungsschnelligkeit bis zur Auszahlung weniger von Bedeutung als eine kümmernde Haltung des Versicherers. 81 Prozent der Schadenkunden haben das Gefühl, dass sich ihr Versicherer für sie einsetzt. Meistens setzen sich die Vermittler ein, die mehrheitlich die Schäden ihrer Kunden bearbeiten (Vertreter: 39%, Geschäftsstellen: 11%, Makler: 8%). Ein Viertel (26%) der Schadenmeldungen erfolgt telefonisch in der Zentrale und immerhin schon 11 Prozent digital, meist über die Homepage und ganz selten über eine Smartphone-App. „Es sind ganz bestimmte und einfache Kommunikationselemente und Unterstützungsangebote, die Kunden in der Schadenregulierung begeistern“, macht Dr. Oliver Gaedeke aufmerksam. „Die Darstellung des Ablaufs der Regulierung und die Veranschaulichung, was der Vermittler bzw. Agenturmitarbeiter alles machen wird, sind hierbei die wirksamsten Informationen für die Kundenbegeisterung.“

Über die Untersuchung

Die umfangreiche Untersuchung bietet ein umfassendes Datenfundament und praktikable Anpacks für die Gestaltung der wichtigsten Serviceprozesse und des Begeisterungsmanagements. Neben der Ermittlung der wichtigsten Service-Elemente durch Treiberanalysen, werden psychologische Service-Levels sowie Basis- und Begeisterungsfaktoren ermittelt. Darüber hinaus liegen zielgruppenorientierte Untersuchungen auf Basis der Select Typen vor. Auf Kundennachfrage bietet Sirius Campus auch individualisierte Berichte, mit Sonderanalysen nach individuellen Gesellschaften oder unternehmensspezifischen Zielgruppen an. Dies umfasst konkrete Ansatzpunkte für Kundenbindungs- und Cross-Selling-Strategien. Weitere Informationen sowie eine Bezugsmöglichkeit des Servicebarometer Assekuranz sind hier hinterlegt oder bei Florian Trippler (florian.trippler@siriuscampus.de, Direkt: +49 152 38 24 66 46) zu erfragen.

Internet-Link: https://www.siriuscampus.de/2021/09/28/servicebarometer-assekuranz-2021/

Über die Sirius Campus GmbH

Die Sirius Campus GmbH ist ein Forschungs- und Beratungsinstitut mit Sitz in Köln, das sich auf die Optimierung von Beratungs- und Verkaufsprozessen spezialisiert hat. Auf Grundlage von Behavioral Economics und mit einer entscheidungspsychologischen Marktsegmentierung – den „Select-Typen“ – entwickelt Sirius Campus Ansprache-, Beratungs- und Angebotskonzepte, die das Absatzpotenzial und die Preisbereitschaft an unterschiedlichen Touchpoints maximal abschöpfen. Dabei steht das Pricing von Angeboten als wirksamster Hebel für den Unternehmensertrag im Zentrum unserer Beratungsleistung. Sirius Campus bietet Marketing- und Vertriebsmanagern den entscheidenden Wissensvorsprung, um Marktpotenziale frühzeitig zu erkennen und mit wirksamen Anpacks erfolgreich zu gewinnen. Weitere Informationen: www.siriuscampus.de – http://www.select-typen.de

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Sirius Campus GmbH, Im Klapperhof 33c, 50670 Köln, Tel: 0221 42 330 200, www.siriuscampus.de