Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat vergangene Woche zusammen mit dem Fachmagazin procontra Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler:innen gefragt, wie sie abstimmen würden, wenn am kommenden Sonntag Bundestagswahl wäre („Sonntagsfrage“).

 

Von den teilnehmenden 585 Vermittler:innen würden 45,6% der FDP ihre Stimme geben, gefolgt von der CDU/CSU mit 22,6% auf Platz zwei. Die AfD kommt mit 10,4% knapp vor den Grünen, die 10,1% erzielen. Die Linke liegt mit 3,4% sogar noch vor der SPD, die nur 2,2% der Stimmen erhält.

Damit gewinnt die FDP im Vergleich zur letzten AfW-Sonntagsfrage aus dem November 2020 knappe 16% hinzu, während die CDU/CSU 14,5% verliert. Die anderen Parteien sind quasi unverändert.

„Möglicherweise schlägt hier das Riester-Desaster der Bundesregierung unmittelbar auf das Wahlergebnis durch.“, analysiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher das Ergebnis.

An der Online-Umfrage nahmen 557 Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler:innen in der Zeit vom 29.06.2021 bis 05.07.2021 teil.

 

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Beitrag von Tobias Schulz und Christian Küchler, beide Director bei EY Innovalue

 

Die Vergütung der Ausschließlichkeitsvermittler ist ein Dauerthema: Zusammenschlüsse von Vertriebsorganisationen, regulatorische Vorstöße des Gesetzgebers, neue Steuerungssysteme oder verändertes Kundenverhalten betreffen fast immer auch die Vergütungssysteme. Aber nur die wenigsten Versicherer trauen sich, dieses Thema konsequent anzugehen.

Mammutaufgabe: Vier Perspektiven in einem System Die Notwendigkeit und der Wille, die Vergütungsysteme zu modernisieren sind da. Aber zur Umsetzung kommt es meist nur, wenn harte gesetzliche Vorgaben dazu zwingen. Oft wird eine vermeintlich einfachere Teillösung gewählt: „Wir führen es nur für neue Vermittler ein.” Dadurch koexistieren über die Zeit immer mehr Vergütungsmodelle, die teilweise schon Jahrzehnte alt sind und z.B. mit ihrer einseitigen Fokussierung auf Mehrumsatz moderne Steuerungsansätze erschweren. Denn die Rahmenbedingungen haben sich stark verändert:

– Kunden erwarten einen reibungslos funktionierenden Omnikanalvertrieb

– Der Gesetzgeber stellt den Verbraucherschutz an erste Stelle

– Ausschließlichkeitsvermittler erwarten eine motivierende und an ein verändertes Aufgabenspektrum angepasste Vergütung

– Der Versicherer möchte auch Kundenzufriedenheit, Qualität der Beratung und Betreuung oder dem Nutzungsgrad digitaler Beratungsinstrumente steuern

 

Die Crux: Wechsel-Bereitschaft und IT

In diesen veränderten Rahmenbedingungen führt das dauerhafte Festhalten an alten Vergütungslogiken zu Wettbewerbsnachteilen. Eine grundlegende Neugestaltung ist notwendig. Die größte Herausforderung dabei ist es, die Bereitschaft von möglichst vielen Vermittlern zu einem System-Wechsel zu gewinnen. Die zweite große Herausforderung ist die Technik. Existierende Systeme basieren häufig auf jahrzehntealter Software und Infrastruktur und können viele potenziell vergütungsrelevante Daten und Kennzahlen gar nicht oder nur eingeschränkt bereitstellen. Jede Anpassung ähnelt der sprichwörtlichen „Operation am offenen Herzen“ und birgt unkalkulierbare Risiken. Somit ist die Neugestaltung der Vergütungssystematik auch fast automatisch mit einer Modernisierung der Vergütungssysteme verbunden.

Was muss also getan werden, um ein modernes Vergütungsmodell zu konzipieren und wichtiger noch erfolgreich für einen möglichst großen Anteil der Ausschließlichkeitsvermittler umzusetzen?

 

  1. Vergütungssystematik abhängig von verschiedenen Steuerungsgrößen definieren Woran werden die Ausschließlichkeitsorganisation in Summe und der einzelne Vermittler gemessen? Die genauen Größen sind im Detail von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich, sollten aber neben der Dimension Umsatz unbedingt auch die Dimensionen Rentabilität und Kundenzufriedenheit umfassen. Damit ist dann auch die Basis für eine Vergütungssystematik geschaffen, die attraktiv für erfolgreiche Vermittler sein kann und gleichzeitig dem Versicherer eine Steuerung hin zu rentablerem Geschäft ermöglicht. Bausteine einer solchen Systematik können z.B. Schaden- und Stornoquoten, Nutzungsquoten digitaler Prozesse, der Grad der Professionalität in der Kundebetreuung und natürlich auch die Zufriedenheit der Kunden mit ihrem Vermittler sein.

 

  1. Taktisches und ökonomisches Kalkül verbinden Um abzuschätzen, wie ein neues System wirkt, muss dass Provisionsaufkommen auf der Basis von Echtdaten simuliert werden. Im Abgleich mit den Werten der geltenden Vergütungssystematiken und den zu erwartenden Steuerungseffekten auf Unternehmensseite, wie beispielsweise die Entwicklung der Schadenquoten, wird hier bereits eine erste grobe Adjustierung der oben genannten neuen Stellschrauben vorgenommen. Im nächsten Schritt werden Gewinner und Verlierer der neuen Vergütung auf Vermittlerebene analysiert. Auf dieser Faktenbasis werden dann Details der Vergütungssystematik angepasst.

 

  1. Spreu vom Weizen trennen

Die Gewinner im neuen Vergütungssystem haben einen klaren Anreiz, auf das neue Vergütungssystem umzustellen. Anders sieht es bei Vermittlersegmenten aus, die nicht bzw. erst nach Anpassungen hin zu niedrigerer Storno-/Schadenquoten oder höherer Kundenzufriedenheit zu den Gewinnern des neuen Vergütungssystems zählen. Für die Letzteren sollte, für einen klar definierten Zeitraum, der Übergang in das neue Vergütungssystem finanziell unterstützt und somit Anreize und Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden, um in dieser Zeit z.B. Schadenquoten im Bestand oder die Kundenbetreuung zu verbessern.

 

Positive Steuerungseffekte nutzen

Die Summe der zuvor beschriebenen Maßnahmen kann durchaus dazu führen, dass das Provisionsaufkommen im neuen Modell gegenüber dem Status-Quo zunimmt. Diese oft  höheren Ausgaben führen bei einer gut ausgestalteten Vergütungssystematik aber trotzdem zu einer höheren Profitabilität, da positive Steuerungseffekte die höheren Provisionsaufwände mehr als ausgleichen. Dem steigenden Provisionsaufkommen stehen Mehrumsatz, Margensteigerung und geringerer Bestandsabrieb gegenüber.

Marktbehauptung nur durch Fortschritt

Fazit ist: Die Einführung eines neuen Vergütungsmodells kann sowohl für (erfolgreiche) Vermittler als auch den Versicherer wirtschaftlich attraktiv sein, wenn es gelingt, die Parameter des Modells gut auszutarieren und durch neue IT-Anwendungen den administrativen Aufwand und die Fehleranfälligkeit zu reduzieren.

Über EY Innovalue – a member of EY-Parthenon EY Innovalue ist eine strategische Managementberatung für die Finanzdienstleistungsindustrie. Das 2001 gegründete Unternehmen ist spezialisiert auf die Bereiche Insurance, Payments und Banking. EY Innovalue bietet hochspezialisiertes, umsetzungsorientiertes Consulting und schafft messbaren Beratungserfolg. Die Berater verbinden ausgeprägtes Markt-Know-how mit langjährig erprobter Fach- und Methodenkenntnis. Nach mehr als 500 abgeschlossenen Projekten mit hoher Wertschöpfung unterstreicht eine Weiterempfehlungsrate von 94 Prozent die Expertise von EY Innovalue.

 

 

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In Zusammenarbeit mit der Finanz-und Versicherungsverlag fvv GmbH erleichtert blau direktmit der ersten Auflage der BÜ-Fibel die effiziente und rechtssichere Bestandsübertragung für Vermittler.

 

Neben der bereits zweiten Auflage der Import-Fibel startet der Technologiemarktführer blau direkt nun auch mit der sogenannten BÜ-Fibel (Bestandsübertragung) und erleichtert Maklern die Arbeit erheblich. Da die Kundenbindung immer wichtiger wird, wächst die Bedeutung des Prozesses Bestandsübertragung. Hierbei ist die effiziente und rechtssichere Übertragung von Beständen für Vermittler entscheidend. Die BÜ-Fibel bündelt das wichtigste Know-how zur Thematik der Bestandsübertragung. Neben den rechtlichen Grundlagen befinden sich in dem Kompendium zahlreiche praktische Hilfen und Tipps, wie sich Verträge von vielen Versicherern und Pools effizient und rechtssicher übertragen lassen. Dazu gibt es für die wichtigsten Versicherer und Pools Kapitel, bei denen Makler alles Wichtige zusammengefasst erhalten.

“Das wir heute Bestandsübertragungen per Mausklick anbieten können, basiert auf der umfangreichen fachlichen Vorarbeit, die wir in diesem Kompendium zusammengetragen haben. Die BÜ-Fibel bietet uns beispielsweise die Grundlage, für hervorragende App-Technologie. So können angebundene Makler nur die Police des zu übertragenen Vertrages abfotografieren. Die App wertet die Police mittels künstlicher Intelligenz aus und legt den Vertrag automatisch an. Zeitgleich wird die Übertragung des Vertrages in den Bestand des Maklers veranlasst. Alles ist vollautomatisch”, erklärt Sascha Korinth, Head of Transfer of Portfolio bei blau direkt. “Durch unsere BÜ-Fibel bekommen die Makler noch mehr Informationen zu diesen Möglichkeiten und zusätzlich auch noch viel mehr Hintergrundwissen zu Bestandsübertragungen vermittelt”, so Sascha Korinth weiter.

Die BÜ-Fibel ist für jeden Versicherungsmakler, der von seiner zuständigen IHK eine Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO erhalten hat und damit auf das breite Produktspektrum in der Versicherungswirtschaft zurückgreifen darf. Mit dieser Fibel erhalten Makler ein Kompendium, das ihnen ihre Arbeit deutlich erleichtert und sie dabei unterstützt, echte Werte aufzubauen oder – falls man schon aktiv in der Planung des Ruhestandes ist – den Wert des Bestandes durch Übertragungen noch einmal deutlich zu steigern.

Bestellt werden kann die BÜ-Fibel zum käuflichen Erwerb auf Amazon:

https://www.amazon.de/gp/product/394606602X. Teilnehmer des 60-Tage-Test-Programms von blau direkt auf https://www.blaudirekt.de/kennenlernen/ erhalten neben der zweiten Auflage der Import-Fibel auch ein kostenfreies Exemplar der BÜ-Fibel.

 

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blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Die Honorarberatung gewinnt zunehmend an Bedeutung.

 

Zudem lässt die bevorstehende Bundestagswahl 2021 erwarten, dass die Beratung gegen Honorar weiter gefördert wird. Die LV 1871, die myLife und die HonorarKonzept haben deshalb eine strategische Partnerschaft geschlossen, um Makler schon jetzt zu unterstützen und bestmöglich vorzubereiten. Das gemeinsame Ziel: die weitere Etablierung und der Ausbau des Honorargeschäfts im deutschen Markt.

„Die Honorarberatung ist ein strategisch wachsendes Feld und viele Makler nutzen dies bereits heute insbesondere bei gehobenen Privatkunden. Wir sehen eine steigende Nachfrage sowohl bei Maklern als auch bei Kunden. Im fondsgebundenen Bereich konnten wir 2020 ein Neugeschäftswachstum von 49 Prozent verzeichnen – der Anteil an alternativer Vergütung liegt bei uns bei rund 40 Prozent. Umso mehr freuen wir uns über die neue Partnerschaft“, sagt Hermann Schrögenauer, Vorstand der LV 1871.

Gemeinsame Power für die weitere Etablierung der Honorarberatung

„Als Versicherer, der ausschließlich auf provisionsfreie Vorsorge- und Investmentlösungen setzt, können wir die überaus positive Entwicklung des Honorarmarktes bestätigen. Allein 2020 haben wir unsere Beitragseinnahmen im Neugeschäft mit fondsgebundenen Nettopolicen um knapp 40 Prozent gesteigert“, fügt Jens Arndt, Vorstandsvorsitzender der myLife Lebensversicherung AG hinzu. „Die enge Partnerschaft wollen wir nutzen, um gemeinsam weiter zu wachsen“, kommentieren Schrögenauer und Arndt die Kooperation. Heiko Reddmann, Geschäftsführer der HonorarKonzept, ergänzt: „Mit der LV 1871, der myLife und der HonorarKonzept schließen sich drei starke Marktplayer zusammen. Alle agieren fair, transparent und partnerschaftlich – mit klarer Ausrichtung und im Netto- und Honorargeschäft erfolgreich. Diese gemeinsame Power wollen wir Vermittlern und Kunden weitergeben.“

Unterstützung auf dem Weg zum Honorarberater und Investmentprofi

Geplant sind mehrere Schritte der Zusammenarbeit. Im ersten Schritt werden von der Kooperation Vermittler profitieren, die das digitale Coaching-Angebot Coach me NETTO der LV 1871 und die Coaching- und Weiterbildungsplattform der HonorarKonzept nutzen. Coach me NETTO wird dabei zum Bindeglied der Kooperation und zum Türöffner für die Honorarberatung. Hier finden Berater nicht nur umfangreiches Fachwissen, sondern vernetzen sich außerdem mit Experten der Branche. So unterstützen die Kooperationspartner selbstständige Vermittler auf dem Weg zu erfolgreichen Honorarberatern und bei der Weiterbildung zum Investmentprofi. Das digitale Angebot ist jederzeit verfügbar und ermöglicht Maklern einen individuellen Schulungsverlauf.

 

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LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert die Verabschiedung des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinGGw), das bereits zum 1. August in Kraft tritt.

 

Durch dieses Gesetz wird das Transparenzregister zur Bekämpfung von Geldwäsche zu einem Vollregister. Damit sind alle juristischen Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen. Bislang konnten verpflichtete Gesellschaften, die mit allen notwendigen Angaben bereits in einem öffentlichen Register, wie dem Handelsregister oder dem Partnerschaftsregister, eingetragen waren, von einer sogenannten Mitteilungsfiktion profitieren, die nun entfällt. „Der BVK hat bereits im Gesetzesentwurf kritisiert, dass nun alle Unternehmen von der Eintragungspflicht betroffen sein sollen. Etwa 1.500 Vermittlergesellschaften in verschiedenen Rechtsformen dürften allein im BVK von dieser Änderung betroffen sein“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz.“ „Die fortlaufende Pflege, die nun in zwei Registern stattzufinden hat, ist eine weitere Verwaltungsbelastung für jedes Vermittlerunternehmen“, so Heinz weiter.

Auch sind durch dieses Gesetz alle Unternehmen betroffen, nicht nur diejenigen, die als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz gelten. „Wer bislang nicht zum Verpflichtetenkreis gehörte, wird die Eintragungspflicht kaum wahrnehmen, mit Sanktionen in Form von Bußgeldern jedoch rechnen müssen“, kritisiert Heinz. Übergangsfristen für die Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten sind für GmbHs und Genossenschaften bis zum 30. Juni 2022, für AGs und KGs auf Aktien bis zum 31. März 2022 und für sonstige Vereinigungen, zu denen auch die Personengesellschaften zählen, bis zum 31. Dezember 2022.

 

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Die Zukunft für Finanzdienstleister

 

Erst Corona, dann die Bundestagswahl, und danach?

Was wird aus unserem Geld?

Viele Bürger befürchten weitere Krisen, massive Steuererhöhungen, Zwangsabgaben und Vermögensverluste!

Mittlerweile entwickelt sich das Thema “Asset Protection” auch in Deutschland zu einem außergewöhnlich schnell wachsenden Bereich innerhalb der ansonsten relativ stagnierenden Finanzbranche. Der Grund dafür: Unternehmer und Privatpersonen haben kein Vertrauen mehr in Banken, Versicherer und den Staat. Sie wollen ihr Vermögen schützen!

Für Sie als Finanzdienstleister ist Asset Protection eine einzigartige Chance! Denn Kunden suchen Rat. Jetzt liegt es an Ihnen, die passenden Lösungen zu bieten. Diese und noch viel mehr erfahren Sie am Kongress.

 

Erster Deutscher Asset Protection Kongress  am 20.+ 21. Oktober 2021 Anmeldung und mehr: www.asset-protection-kongress.de/kongress/

 

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Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH, Martin-Moser-Straße 27, 84503 Altötting, Tel. (08671) 9641-0, www.dgfrp.de

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. und der VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. haben gemeinsam  Informationen und Arbeitshilfen zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz erarbeitet und stellen diese nun allen Versicherungsvermittler:innen und unabhängigen Finanzdienstleister:innen zur Verfügung.

 

Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, kurz „Geldwäschegesetz“ (GwG) erfährt ständig Verschärfungen. Sehr umfangreich 2017, 2020 und nun auch wieder zum 1. August 2021. Es ist durch die diversen Novellierungen und Anpassungen nicht übersichtlicher geworden, sondern wirft in seiner Anwendung, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, eine Vielzahl von Fragen auf. Um den unabhängigen Finanzberater:innen bei der Umsetzung der Pflichten aus dem GwG eine praxisorientierte Hilfestellung zu geben, haben die beiden Verbände erneut gemeinsam eine Lösung erarbeitet. Zuletzt gelang dies bereits erfolgreich bei der Umsetzung der Transparenzverordnung im März 2021.

In Zusammenarbeit mit dem GwG-Spezialisten Andreas Sutter, Director protect bei der Digitalberatung und Agentur disphere interactive haben die auf Finanzdienstleistungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte Martin Klein und Norman Wirth einen Leitfaden entwickelt, der insbesondere Formulare und Arbeitshilfen für die praktische Umsetzung umfasst. Dieser richtet sich an alle unabhängigen Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler:innen in Deutschland, die unter das Geldwäschegesetz fallen. Die Unterlagen sind frei zugänglich und können kostenfrei über die Webseiten von AfW und VOTUM heruntergeladen werden.

„Nicht zuletzt der Wirecard-Skandal mit seinem multiplen Behördenversagen hat gezeigt, dass auch im Bereich der Geldwäschebekämpfung erheblicher Nachholbedarf besteht. Die unabhängigen Finanzberater und Finanzberaterinnen können mithilfe des Leitfadens von AfW und VOTUM nun mit gutem Beispiel vorangehen“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

VOTUM-Vorstand Martin Klein betont: „Die konsequente Umsetzung dieser Empfehlung sichert einen rechtskonformen Umgang mit dem komplexen Thema Geldwäsche. Die Verhinderung von Geldwäsche hat eine fundamentale Bedeutung für die Verbrechensbekämpfung. Die unabhängigen Vermittler:innen müssen sich hierbei ihrer Verantwortung bewusst sein, auch wenn ihr Geschäftsmodell zumeist auf einer langjährigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Kunden beruht und daher für Missbrauch weniger anfällig ist als Prozesse mit anonymen und unpersönlichen Abwicklungen.“

Im Dialog mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag DIHK setzen sich AfW und VOTUM zudem dafür ein, klare Vorgaben und Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen zu erreichen. Dies gilt insbesondere für eindeutige Bestimmungen, ab welcher Betriebsgröße die Bestellung von Geldwäschebeauftragten erforderlich ist.

Ergänzt wird die Informationsoffensive des AfW und VOTUM durch eine Gemeinschaftsveranstaltung, unterstützt von disphere interactive GmbH, Rechtsanwaltskanzlei Martin Klein und Wirth Rechtsanwälte, mit einem für alle Interessierte offenen Webinar am 24. August 2021, 10.00 Uhr.

Zur Anmeldung  https://www.edudip.com/de/webinar/gwg-arbeitshilfen/1548782

 

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Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

 

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VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Unter den gesetzlichen Krankenkassen bietet die DAK-Gesundheit den besten Maklerservice, so das Ergebnis der „GKV Maklerumfrage 2021“.

 

Auf den Plätzen: Hanseatische Krankenkasse (HEK) und Techniker Krankenkasse (TK). Damit konnte dieses Trio in der von DFSI Deutsches Finanz-Service Institut, wmd-Brokerchannel.de und makleraktiv.de durchgeführten Umfrage die Top-Platzierungen der Vorjahre erneut bestätigen. Die Befragung liefert zudem Erkenntnisse, welche Unterstützung die „perfekte“ Krankenkasse Vermittlern bieten sollte.

Um Profis zu überzeugen, braucht es mehr als ein paar nette Flyer oder Hochglanzbroschüren. Anders als viele Mitglieder Gesetzlicher Krankenkassen klopfen Versicherungsmakler und Mehrfachagenten die Angebote der Krankenkassen auf Schwachstellen ab, bevor sie diese empfehlen. Aber warum sollten Makler sich überhaupt mit der GKV beschäftigen? Ist die Provision, die gesetzliche Krankenkassen für die Vermittlung eines Kunden zahlen, doch nicht gerade üppig. Dr. Marco Metzler, Fachbeirat des Deutschen Finanz-Service Instituts in Köln, sieht das anders: „Die GKV ist bei etwa 90 Prozent aller Bundesbürger ein erstklassiger Türöffner für den Verkauf weiterer Policen. Viele gesetzlich Krankenversicherte wollen nämlich bessere Leistungen als die GKV sie bietet“, weiß der Versicherungsexperte. „Und nur private Zusatzversicherungen bringen GKV-Versicherte auf das gewünschte Versorgungsniveau.“ Makler, die hier kein Fachwissen aufbauen, verschenken Umsatzpotenzial, findet Metzler.

Welche (Dienst-)Leistungen der Kassen die Vertriebsprofis, die bereits mit GKVen im Geschäft sind, besonders wichtig finden, ermitteln wmd-Brokerchannel.de, www.makleraktiv.de und Deutsches Finanz-Service Institut (DFSI) seit Jahren mit Hilfe ihrer „Umfrage zur Vertriebsunterstützung Gesetzlicher Krankenkassen“, kurz GKV-Maklerumfrage. An der aktuellen Befragung von Mitte Mai bis Mitte Juni 2021 nahmen 488 Makler teil, gut 13 Prozent mehr als im vergangenen Jahr.

Dabei sollten die unabhängigen Vertriebsprofis detailliert darlegen, was ihnen bei Kooperationen mit Gesetzlichen Krankenkassen besonders wichtig ist und welche Kassen diese Anforderungen am besten erfüllen. Ein interessantes Ergebnis vorweg: Praktisch alle Umfrageteilnehmer hatten direkte Vertriebsvereinbarungen mit einer oder mehreren Krankenkassen geschlossen. Nur ein Makler arbeitete im Bereich GKV mit einem Maklerpool zusammen.

Gut vier von zehn (42,71 Prozent) hatten mit drei Kassen direkte Vereinbarungen getroffen. Schaut man dann auf die Ergebnisse im Detail, stellt man fest: Sowohl bei der Kundengewinnung, als auch bei Vertriebsunterstützung und beim Service, setzen Makler, die bereits GKV-Geschäft schreiben, besonders auf die Aspekte, die ihnen einen Vorteil bei ihren Kunden verschaffen. So finden 57,99 Prozent der Teilnehmer Marke und Image der empfohlenen Kasse zur Kundengewinnung sehr wichtig. Gefolgt von gewonnenen Tests – etwa bei Stiftung Warentest. Dies finden 56,76 Prozent äußerst wichtig. Für ebenso viele Makler sind zudem Bonusprogramme ein äußerst wichtiges Mittel zur Kundengewinnung. Die Höhe des Beitragssatzes ist hingegen lediglich für 51,43 Prozent der Befragten äußerst wichtig. Fast ebenso vielen Maklern (51,23 Prozent) ist sehr wichtig, dass die Krankenkasse den Kunden nicht auf eigene Faust Zusatzversicherungen verkaufen will.

Dagegen sehen deutlich weniger der befragten Versicherungsexperten (45,49 Prozent) eine starke Finanzkraft und stabile Beiträge der Krankenkasse als sehr wichtig zur Kundengewinnung an. Mit 45,29 Prozent sind noch etwas weniger Befragte der Meinung, Top-Leistungen über dem GKV-Standard, die zu einem geldwerten Vorteil führen, seien sehr wichtig zur Kundengewinnung. Auch ein bundeseinheitlicher, qualitätsgesicherter Service (46,72 Prozent) und ein dichtes Netz von Geschäftsstellen (50,82 Prozent) schaffen es nicht in die Top-Five zur Kundengewinnung.

Bei der Vertriebsunterstützung durch die Kassen finden 61,89 Prozent der Befragten fachliche und verkaufsfördernde Schulungen sehr wichtig, dicht gefolgt von Verkaufstrainings vor Ort. Das finden 60,66 Prozent der Vertriebsprofis sehr wichtig. Dagegen rangieren Roadshows (sehr wichtig: 49,18 Prozent) und spezialisierte Mitarbeiter zur Maklerbetreuung (44,06 Prozent) deutlich weiter hinten. Dazwischen liegen der Wunsch nach persönlichen Ansprechpartnern (53,28 Prozent) und der nach einer unterstützenden Präsenz der Krankenkasse bei Messen und Veranstaltungen (56,56 Prozent).

Im Vertriebspartner-Service erwarten die meisten Befragten von exzellenten Krankenkassen, dass sie spezielle Verkaufsmaterialien kostenlos zur Verfügung stellen (sehr wichtig: 69,26 Prozent), eine Stornoprävention durch telefonisches Nachfassen beim Absprungwilligen betreiben (65,57 Prozent) sowie einen geschützten Online-Bereich mit speziellen Vermittler-Services (61,27 Prozent). Interessant: Eine zeitnahe Abrechnung und schnelle Auszahlung finden dagegen gerade mal 33,81 Prozent der Makler sehr wichtig. Auf ähnlich niedrigem Niveau rangiert der Wunsch nach ausgebildetem Fachpersonal anstelle von Callcenter-Mitarbeitern (sehr wichtig: 32,38 Prozent) und eine kostenlose Fachhotline (31,56 Prozent).

Dagegen wünschen sich Makler von der perfekten Krankenkasse, dass diese von sich aus auf fehlende Antragsunterlagen hinweist – für 55,12 Prozent der Vertriebsprofis ist das äußerst wichtig. Auch Online-Tools zur Beitragsberechnung, zur Verfolgung des eingereichten Geschäfts, zum Hochladen fehlender Dokumente sowie zum Vergleich von Krankenkassen werden mit „Sehr wichtig“-Werten zwischen 53,07 Prozent und 55,74 Prozent ebenso als durchaus bedeutsame Service-Leistung eingestuft, wie vorformulierte Kündigungsvordrucke zum Download (54,30 Prozent).

Und welche Kassen erfüllen diese Anforderungen aktuell am besten? Hier konnte jeder Befragte drei Stimmen angeben.

Und wie schon in den Vorjahren schaffte es die DAK-Gesundheit auf Platz eins. Sie konnte bei 488 Befragten 474 Stimmen einsammeln. Auch auf den Plätzen gab es keine Veränderung: Mit lediglich acht Stimmen weniger (462 Stimmen) sicherte sich die HEK – Hanseatische Krankenkasse Silber. Und Bronze ging an die Techniker Krankenkasse (TK) mit 446 Stimmen. Alle anderen Krankenkassen sind in der Gunst der Makler weit abgeschlagen.

Nähere Informationen zu den Unternehmen makleraktiv.de, DFSI Deutsches Finanz-Service Institut und wmd-Brokerchannel, die gemeinsam die GKV-Maklerumfrage durchführen:

Der wmd-brokerchannel.de wurde im Februar 2001 als Informationsplattform für Finanz- und Versicherungsvermittler gegründet. Der wöchentliche Newsletter wird dienstags und donnerstags an Vertriebe, Makler, Vermittler verschickt. Messungen von Marktforschungsinstituten zufolge erreicht der wmd-brokerchannel.de wöchentlich mehr als jeden vierten Vermittler in der Branche. eMagazine, eStudien und Printausgaben komplettieren das Angebot in optimaler Form.

Das Internetportal www.makleraktiv.de stellt zugelassenen Versicherungsvermittlern eine interaktive Kassensuche zur Unterstützung ihrer Kunden sowie provisionierte Abwicklungsmöglichkeiten für rund 70 Gesetzliche Krankenkassen kostenfrei zur Verfügung.

Die DFSI Deutsches Finanz-Service Institut GmbH ist ein unabhängiger Datendienst, der marktrelevante Informationen zu Versicherern, Banken, sonstigen Finanzdienstleistern und Gesetzlichen Krankenkassen sammelt und bewertet. Dabei werden zu Finanzprodukten die Informationen, die für Privatkunden entscheidungsrelevant sind, gebündelt und als Produktratings dargestellt. Hier fließen insbesondere Daten aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), Leistungs- und Servicedaten des Versicherers sowie Preis- und Prämiendaten ein. Das DFSI erstellt seit 2008 branchenweite Leistungstests zu Finanzprodukten. Bei der Entwicklung der Test- und Ratingmethodik wird das DFSI durch Experten des institutseigenen Fachbeirats unterstützt. Diese verfügen über jahrelange Erfahrungen im deutschen Ratingmarkt und der Finanzdienstleistungsbranche.

Mehr Informationen zu den Ergebnissen der Studie finden Sie unter www.dfsi-institut.de

 

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DFSI Deutsches Finanz-Service Institut GmbH, Heinrich-Brüning-Str. 2a, 50969 Köln, Tel: +49 (0)221 6777 4569 0, www.dfsi-institut.de

Ab Juli 2021 belohnt der Maklerpool die Treue seiner Kooperationspartner mit attraktiven Zusatzleistungen.

 

Zusammenarbeit ist keine Einbahnstraße: MAXPOOL setzt zukünftig noch stärker auf eine langfristige Geschäftsbeziehung zu seinen Maklern und launcht sein neues Mehrwerteprogramm für angebundene Partner. Exklusive Angebote, einzigartige Deals und spannende Vorteile erweitern die umfangreiche Bandbreite zusätzlicher Mehrwerte, die über das bestehende Leistungsspektrum hinausgehen. Dabei wird auf eine ausgewogene Mischung aus Entertainment und Business gesetzt: Neben fachlichen Unterstützungsleistungen oder umfassendem Marketingsupport erhalten Makler im Rahmen des neuen Programms auch die Möglichkeit, an exklusiven Veranstaltungen teilzunehmen oder Sonderkonditionen bei Partnerunternehmen wie Mercedes Benz, Mont Blanc und Fitness First zu nutzen. Die Vorteile des Mehrwerteprogramms sind nach Kategorien gestaffelt, die sich aus dem eingereichten Courtageumsatz des einzelnen Maklers ergeben. Auf diese Weise profitieren besonders jene Makler, die intensiv mit MAXPOOL zusammenarbeiten. Die Chance, von den wechselnden Angeboten und zeitlich begrenzten Deals zu profitieren, sind jedoch grundlegend für alle Kooperationspartner gleich. Die Teilnahme erfolgt automatisch durch die Einreichung geschriebener Geschäfte.

„MAXPOOL bietet Maklern alles, was sie für ein erfolgreiches Maklerleben benötigen. Unser Anspruch ist es, die Zusammenarbeit mit unseren Partnern auszubauen und zu zeigen, wie sehr wir dieses Vertrauen und den Einsatz schätzen. Leistungen durch exklusive Angebote entsprechend zu honorieren, soll nicht nur neue Anreize schaffen, sondern auch zeigen, wie wichtig die gemeinsame Arbeit für uns ist“, erklärt MAXPOOL-Vertriebsvorstand Kevin Jürgens. „Bei der Entwicklung des Mehrwerteprogramms haben wir darauf geachtet, dass die Vorteile nicht nur den Erfolgsweg des Maklers unterstützen, sondern auch die persönliche Beziehung zu uns stärken. Deshalb finden sich in dem Programm auch exklusive Treffen mit dem Vorstand, ein Meet & Greet mit dem Backoffice und ein gemeinsamer Besuch des Hamburger Hafengeburtstags fixiert“, so Jürgens weiter.

 

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MAXPOOL Maklerkooperation GmbH, Friedrich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg, Tel: +49 (40) 29 99 40 – 437,Fax: +49 (40) 29 99 40 – 9430, www.maxpool.de 

Die Mitgliederversammlung des europäischen Berufsverbandes für Finanzberater und -planer, die European Financial Planning Association (EFPA), hat ein neues Führungsteam gewählt

 

Die Mitgliederversammlung des europäischen Berufsverbandes für Finanzberater und -planer, die European Financial Planning Association (EFPA), hat ein neues Führungsteam gewählt. Fast alle Vorstandsmitglieder standen für eine Wiederwahl zur Verfügung und wurden einstimmig für die nächste Wahlperiode von 3 Jahren bestätigt.

An der Spitze bleibt somit Präsident Emanuele Carluccio, auch Peter Asmussen wurde als Vertreter Deutschlands als Vice-Chairman im Amt bestätigt. Einzige Änderung: Brendan O’Ciobhain ersetzt künftig den scheidenden Direktor von EFPA Großbritannien, Charles Munn. Der Brite bekam für sein langjähriges Engagement den EFPA-Ehrenpreis verliehen.

EFPA ist eine europäische Dachorganisation mit Sitz in Brüssel, die professionelle Standards für Finanzberater und -planer in Europa festlegt und damit das öffentliche Vertrauen stärkt. Der Verband hat das Ziel, höchste Qualitätsstandards in der Finanzberatung und -planung privater Haushalte in Europa zu etablieren und zu fördern. In Deutschland werden die Interessen und Zertifizierungen von EFPA vom FPSB Deutschland e.V. wahrgenommen, der die deutschen EFA-Professionals vertritt.

Aktuell sind nach EFPA-Angaben 69.300 Finanzplaner europaweit als EFPA European Financial Advisor® EFA zertifiziert, Tendenz steigend. In Deutschland sind es mittlerweile 1.409 EFA-Professionals, die die europäische Qualitätsmarke des EFPA European Financial Advisor® EFA-Zertifikats tragen.

„Mit dem Zertifikat werden Finanzdienstleister, aber auch Personen aus den beratenden Berufen ausgezeichnet, die je nach Ausbildung, Erfahrung und ethischem Anspruch zur Spitze zählen“, erläutert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des FPSB Deutschland. „Sie dokumentieren mit dem Zertifikat, dass bei ihnen nicht nur ein erworbener Titel zählt, sondern auch die Ausbildung und Prüfung für das notwendige Zertifikat an einem akkreditierten Weiterbildungsinstitut stattgefunden haben muss, welches die hohen Standards der europaweit agierenden EFPA-Organisation erfüllt.“

Über den FPSB Deutschland e.V.

Das Financial Planning Standards Board Ltd. – FPSB ist ein globales Netzwerk mit derzeit 27 Mitgliedsländern und über 192.000 Zertifikatsträgern. Dessen Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an.

Zentrale Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln. Wichtige Gütesiegel sind der CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, der CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER®-Professional, der EFPA European Financial Advisor® EFA und der CGA® CERTIFIED GENERATIONS ADVISOR. Der FPSB Deutschland hat ferner den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen. Dafür arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen.

Ein weiteres Anliegen des FPSB Deutschland ist die Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der Verband den Verbraucher-Blog www.frueher-planen.de lanciert. Er informiert neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über alle relevanten finanziellen Themen und beinhaltet drei Online-Rechner zur Berechnung der Altersrente und der Basisrente sowie zur Optimierung der Fondsanlage.

 

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Im Geschäftsjahr 2020 steigerte der Maklerverbund germanBroker.net AG (gBnet) seinen Umsatz um rund 9 Prozent auf jetzt 19,59 Millionen Euro und blieb damit auch weiterhin auf einem nachhaltigen Wachstumspfad.

 

Die größten Zuwachsraten erzielte gBnet im Komposit-Bereich (Privat/Sach plus 28,5 Prozent, Gewerbe plus 36,4 Prozent). Zudem verzeichnet das Erlösergebnis mit 18,82 Prozent das höchste Wachstum seit Gründung des Unternehmens im Jahr 2001. Der Vorsteuergewinn lag 2020 bei 340 Tausend Euro.

„Die vor allem der Corona-Krise zu schuldenden schwierigen Marktumstände, gepaart mit einem anhaltenden Konsolidierungsdruck, haben den Poolmarkt im letzten Jahr erneut vor große Herausforderungen gestellt“, so Vorstand Hartmut Goebel. „Vor diesem Hintergrund freut es uns natürlich besonders, dass wir – neben einer sehr soliden Umsatzsteigerung von rund 9 Prozent – für das Geschäftsjahr 2020 den höchsten Erlöszuwachs seit Gründung erzielt haben. Einmal mehr ein Beweis dafür, dass das Geschäftsmodell von gBnet extrem belastbar ist. Unsere Partner profitieren von einer hohen Produktqualität, der ständigen Weiterentwicklung unserer Angebote und Dienstleistungen, dem kontinuierlichen Ausbau unserer Kompetenzcenter, aber auch von der konsequenten Optimierung digitaler Geschäftsprozesse. Dies trägt wiederum zum dynamischen Wachstumskurs von gBnet bei“, erläutert Goebel. Im zurückliegenden Jahr erhöhte sich zudem die Zahl der Partner-Makler auf über 500 Häuser mit mehr als 3.000 Beschäftigten.

In Bezug auf die Betreuungsdichte nimmt gBnet mit rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin eine Spitzenposition unter den Maklerverbünden ein.

Im Geschäftsjahr 2020 kommt für die Aktionäre eine Dividende in Höhe von 10 Prozent zur Ausschüttung, in der anteilig ein „Jubiläumsbonus“ enthalten ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von gBnet werden über Bonuszahlungen ebenso am Unternehmenserfolgt beteiligt.

„Wir waren, beziehungsweise sind, trotz Corona nach wie vor sehr performant aufgestellt und blicken zuversichtlich auf das laufende Geschäftsjahr. So können sich unsere Partner auf ein weiterhin starkes und verlässliches Netzwerk freuen“, so der Vorstand mit Blick auf die aktuelle Marktsituation.

Im Jubiläumsjahr („20 Jahre gBnet“) wartet der Maklerverbund mit Neuigkeiten auf Produkt- und Prozessebene auf, beispielsweise mit der innovativen Erweiterung des gBnet-PartnerPortals und der Forcierung der Angebote zum Thema Nachhaltigkeit. „Am 17. September 2021 laden wir zum mittlerweile 8. gBnet-Partnertag ein. Wir halten das eine oder andere Highlight für unsere Gäste bereit“, so Goebel weiter. „Mit der Erfahrung aus dem Vorjahr und einem bewährten Hygiene- und Sicherheitskonzept werden wir gemeinsam mit unseren Partnern endlich einmal wieder eine Präsenzveranstaltung im großen Rahmen genießen können.“

gBnet veröffentlicht seine Jahresabschlüsse sowie weitere Informationen zur wirtschaftlichen Entwicklung auf der Webseite www.germanbroker.net

 

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germanBroker.net Aktiengesellschaft, Feithstr. 129, D-­58097 Hagen, Tel.: (02331) 8045­171, Fax: (02331) 8045­3171, www.germanbroker.net

Auch Schadenersatzansprüche aus Betriebsunterbrechung versicherbar

 

Der Industrieversicherer HDI Global startet ein neues Haftpflichtkonzept für Industrieunternehmen, das auch IT-Vermögensschäden in einem Vertrag abdeckt. Die neue Police smartProtect Tech E&O bietet Unternehmen neben der üblichen Betriebs-, Produkt- und Umwelt-Haftpflichtversicherung auch Versicherungsschutz für Software- und IT-Dienstleistungen. Das neue Konzept von HDI Global wird damit den neuen Haftungsrisiken im Zeitalter der digitalen Fabrik gerecht.

Die Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen und Dienstleistungen hat sich zum maßgeblichen Wachstumstreiber in der Industrie und bei den Kunden von HDI Global entwickelt. Digitale Produkte und Services, wie zum Beispiel Cloud-Lösungen und Big-Data-Anwendungen, stehen dabei im Fokus. Gleichzeitig erhöht sich damit das Risiko von Schadenersatzforderungen durch Kunden und Geschäftspartner aufgrund von IT-Vermögensschäden. Mit seiner neuen Versicherungslösung trägt HDI Global dieser veränderten Risikolage deutscher Industrieunternehmen und dem daraus folgenden Bedarf an IT-Haftpflichtschutz Rechnung.

„Auch Unternehmen aus traditionellen Branchen wie Elektrotechnik, Maschinenbau, Logistik usw. beschäftigen inzwischen viele Mitarbeiter oder ganze Abteilungen, die selbst Software entwickeln und eine erhebliche Wertschöpfung in diesem Bereich erzielen“, erklärt Michael Sossdorf, verantwortlicher Produkt-Entwickler bei HDI Global. „Aus diesen Angeboten entstehen für die Unternehmen neue Risiken. Durch fehlerhafte Software kann es zu Schäden kommen, die nicht durch die traditionelle Industriebetriebs- und Produkthaftpflichtversicherung abgesichert sind.“

Ein praktisches Beispiel: Die von einem Maschinenbauer gelieferte Software verursacht den Ausfall der Steuerung des Maschinenparks seines Kunden. Infolgedessen kann zwei Tage lang nicht produziert werden. Für die hierdurch entstandenen Vermögensschäden fordert der Kunde von dem Maschinenbauer Schadenersatz für Vermögensschäden durch Betriebsunterbrechung und entgangenen Gewinn.

Rundum-Schutz zur Absicherung vielfältiger Haftpflichtrisiken

Mit dem neuen Haftpflichtkonzept bietet HDI Global einen Rundum-Schutz zur Absicherung der Vielzahl an Haftungsrisiken in einem Vertrag.

Neben bekannten Deckungselementen, wie zum Beispiel einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung sowie einer Umwelthaftpflichtversicherung bietet der Rundum-Schutz mit der „Tech E&O Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung“ auch Deckung für betriebliche Risiken, wie z.B.:

Softwareherstellung, -implementierung, -modifikation, -wartung und -pflege sowie Softwarehandel

Elektronischer Datenerfassung und -verarbeitung

Analyse, Beratung und Schulung

Versichert werden hier IT-Vermögensschäden, z.B. im Zusammenhang mit:

Produktionsausfall / Betriebsunterbrechung / Entgangener Gewinn

Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäßer Vertragserfüllung

Schutz- und Urheberrechte

Versicherungsschutz besteht hier auch für Eigenschäden und weitere Deckungserweiterungen. Dazu zählen insbesondere Eigenschäden beim Rücktritt des Auftraggebers aber auch bei Unterschlagung, Untreue oder Betrug durch Mitarbeiter. Eigenschäden bei Verlust von Dokumenten, Ausfall von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen sowie Deckungserweiterungen für Datenschutzverfahren oder bei Vereinbarung eines pauschalierten Schadenersatzes sind hier ebenso enthalten.

 

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HDI Global SE, Riethorst 2, D­-30659 Hannover, Tel.: +49 511 3747­2022, Fax: +49 511 3747­2025, www.hdi.global/de/de

Das Stornovolumen in der Lebensversicherung ist um 5 Prozent auf 13,3 Milliarden Euro [1] gesunken (2019: 14 Mrd.), abgesehen vom Vorjahr der höchste Wert seit Verabschiedung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) 2014.

 

Laut GDV wurden 2,55 Prozent der Verträge storniert (2019: 2,7%). Die Stornoquote im Bezug auf den mittleren Bestand an laufenden Jahresprämien beträgt laut Assekurata-Schätzungen 4,7 Prozent (2019: 4,5%).

„Die Verbraucher kennen den Wert ihrer Garantien und versuchen gerade in der COVID-19-Krise auch, die in den Policen vielfach enthaltene Absicherung biometrischer Risiken wie Todesfall oder Berufsunfähigkeit so lange wie möglich aufrecht zu erhalten“, erklärt Henning Kühl, Leitender Aktuar von Policen Direkt und Versicherungsmathematiker (DAV). „Angesichts des weiter hohen Stornovolumens haben die Deutschen dennoch auch 2020 mehr als 100 Millionen Euro verschenkt, weil sie Ihre Lebensversicherung stornierten statt auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen zu verkaufen. Das ist umso bemerkenswerter, als alle im Zweitmarkt organisierten Unternehmen im vergangenen Jahr den Ankauf um 20 Prozent steigern konnten.“

Die Hochrechnung basiert auf der Annahme, dass lediglich 20 Prozent aller stornierten Verträge zweitmarktfähig gewesen wären. Zudem wurde berücksichtigt, dass Policen Direkt 2020 im Schnitt den Kunden rund 4,5 Prozent Mehrwert bezahlen konnte, vielfach sogar deutlich mehr.

Der Anteil der im Zweitmarkt gehandelten Policen hat sich auch durch den Ankauf von Fondspolicen mit Garantieanteil erhöht und liegt jetzt bei knapp 4 Prozent gemessen am Stornovolumen. Der Wert bleibt damit deutlich ausbaufähig, ein politischer Willen für eine gesetzliche Hinweispflicht ist parteiübergreifend nicht erkennbar.

Kühl: „Staatliche Hilfen und das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht haben bis dato eine Pleitewelle verhindert. Der Liquiditätsbedarf und damit Anfragen aus dem gewerblichen Bereich bleiben aber auch in 2021 auf unverändert hohem Niveau.“

Für verschiedene Stufen des Liquiditätsbedarfes gibt es am Zweitmarkt passende Angebote. Mittelfristige Engpässe lassen sich beispielsweise über Policendarlehen oder über den Verkauf mit Rückerwerbsoption überbrücken, zu deutlich besseren Konditionen als beim Versicherer. Auch beim Verkauf erhalten Kunden bei BVZL-Mitgliedern ihr Geld immer sofort und ohne Abzug.

[1] Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2021, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV  .

 

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Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH, Rotfeder-Ring 5, 60327 Frankfurt am Main, Tel: + 49 69 900 219 114,Fax: + 49 69 900 219 4114, www.policendirekt.de

Die meisten Bundesbürger müssen sich in Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) versichern, so will es der Gesetzgeber.

 

Und dass, obwohl man sich nur bei Privaten Krankenversicherungen exakt den Krankenversicherungsschutz zusammenstellen kann, den man für sich und seine Familie möchte. Nicht zuletzt deshalb entschieden sich rund 8,74 Millionen Deutsche, denen die Politik die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Absicherung gelassen hat, für die Private Krankenversicherung (PKV).

Doch sind längst nicht alle PKV-Anbieter finanziell und produkttechnisch auf der gleichen Höhe. Deshalb stellen sich schon die Fragen: Wer bietet die besten Produkte? Wer ist finanziell sehr gut aufgestellt, was Rückschlüsse auf die kommende Beitragsentwicklung zulassen kann. Welche Unternehmen bieten den besten Service?

Um diese Fragen zu beantworten, hat die DFSI Ratings GmbH auch 2019 wieder alle 33 in Deutschland aktiven Privaten Krankenversicherer hinsichtlich Substanzkraft, Produktqualität und Service untersucht und die Ergebnisse hier komprimiert für Berater und PKV-Interessierte erstellt.

Hier die komplette PDF-Ausgabe des Ratings: pkv_dfsi_studie_2019_20

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DFSI Ratings GmbH, Am Vorgebirgstor 1, 50969 Köln, Thomas Lemke Geschäftsführer, Tel: +49 (0)221 6777 4569 0, Fax: +49 (0)221 423 468 38, www.dfsi-ratings.de

Welche der Unternehmen sind aktuell am besten aufgestellt?

 

Auch die Privaten Krankenversicherer legen Kundengelder am Kapitalmarkt an – inzwischen insgesamt rund 288 Milliarden Euro. Werfen diese Anlagen nicht mehr die prognostizierten Renditen ab, müssen Versicherer ihre PKV-Tarife neu kalkulieren, so will es der Gesetzgeber. Die Folge: Höhere Beiträge für die Versicherten.
Dennoch bleibt es weiter für viele attraktiv in die Private Krankenversicherung zu wechseln.

Doch wer bietet die besten Produkte? Wer besticht in der Service-Qualität? Welche Unternehmen sind finanziell sehr gut ausgestattet, um künftige Herausforderungen im Sinne ihrer Kunden am besten zu meistern?

Antworten darauf gibt dieses Qualitätsrating der Privaten Krankenversicherung 2020/21. Dafür untersuchte DFSI Ratings den Markt der Privaten Krankenversicherung und stellt wichtige Kennzahlen zu jedem Unternehmen übersichtlich als Entscheidungshilfe für Kunden und als Beratungsunterlage für Makler und Berater zur Verfügung.

Hier die komplette PDF-Ausgabe des Ratings:  pkv_dfsi_studie_2020_21

 

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DFSI Ratings GmbH, Am Vorgebirgstor 1, 50969 Köln, Thomas Lemke Geschäftsführer, Tel: +49 (0)221 6777 4569 0, Fax: +49 (0)221 423 468 38, www.dfsi-ratings.de

Was steckt dahinter und welche To-dos haben Arbeitgeber?

 

Die wertpapiergebundene Versorgungszusage fristet bis dato eher ein Schattendasein. Dabei kann in Kombination mit der vor allem im Mittelstand weit verbreiteten Direktversicherung ein modernes und attraktives Versorgungswerk ausgestaltet werden, auch unter Einbeziehung grüner Kapitalanlagen. Interessant ist diese Versorgungszusage zudem mit Blick auf die bevorstehende Absenkung des Höchstrechnungszinses für Lebensversicherer auf 0,25 Prozent zum 1. Januar 2022. Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH, fasst die wichtigsten Punkte zu dieser Zusageart zusammen und zeigt auf, was dies für Arbeitgeber bedeutet.

Wertpapiergebundene Versorgungszusage – was ist das?

Bei der wertpapiergebundenen Versorgungszusage handelt es sich um eine Art der Direktzusage, die in § 253 Abs. 1 Satz 3 Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt ist. „Die Höhe der Versorgungszusage ergibt sich aus dem Wert einer Kapitalanlage und ist demnach im eigentlichen Sinn die reine Form der Beitragszusage. Das bedeutet: Der Arbeitgeber zahlt den vereinbarten Beitrag. Was dann daraus wird, ist für ihn unerheblich“, so Michael Hoppstädter. Aber: Die reine Beitragszusage ist für Direktzusagen nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) nicht zulässig. Daher muss eine bAV in Form einer wertpapiergebundenen Versorgungszusage als sogenannte beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) ausgestaltet werden. Zum Beispiel, indem der Arbeitgeber den vollständigen Beitragserhalt garantiert – was einem Garantiezins von 0 Prozent entspricht. „Es ist natürlich auch möglich, einen höheren Zins zu garantieren, etwa 1 oder 2 Prozent. Das macht das Modell für die Arbeitnehmer sehr attraktiv, allerdings trägt der Arbeitgeber die Risiken“, betont der Longial Geschäftsführer.

Unabhängig von der Zinsschmelze

Ein Vorteil daraus: Bei einer solchen Versorgungszusage muss keine versicherungsmathematische Bewertung der Verpflichtungen für die Handelsbilanz erfolgen, solange die Wertpapiere nicht weniger wert sind als die garantierte Leistung. Denn der Wert der Kapitalanlage gibt die Höhe der Rückstellung vor. Das Problem klassischer Direktzusagen – der stetig sinkende Zins für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen, also die sogenannte Zinsschmelze – besteht laut Hoppstädter bei der wertpapiergebundenen Versorgungszusage nicht.

Ohne Auswirkung auf Bilanzkennzahlen

Die Kapitalanlage wird in der Regel verpfändet oder über einen Treuhänder, ein sogenanntes Contractual Trust Arrangement (CTA), gesichert. Das Kapital gilt dann als Deckungsvermögen und muss in der Bilanz nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit der Verpflichtung beziehungsweise Rückstellung saldiert werden. De facto sind damit keine Rückstellungen in der Bilanz auszuweisen. Lediglich der Beitrag wird als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt und die Versorgungszusagen finden sich als Information im Anhang der Bilanz. Damit wirkt sich die wertpapiergebundene Versorgungszusage nicht auf Bilanzkennzahlen aus.

Und warum genau jetzt?

Die Aktienmärkte erreichen seit Jahren immer neue Höchststände. Auch die Corona-Pandemie hat nur zu einem kurzzeitigen Rückschlag dieses Trends geführt. Vermeintlich sichere Anlagen rentieren im Minuszinsbereich. In der wertpapiergebundenen Versorgungszusage genießt das Unternehmen alle Freiheiten der Kapitalanlage und kann so eine Kapitalanlage mit einem eigenen Chance-/Risikoprofil auswählen. Denn die individuelle Kapitalanlage richtet sich nach Wunsch und Vorlieben des Unternehmens beziehungsweise, sofern dies vereinbart wurde, des Versorgungsberechtigten. Da es sich um eine vertragliche Vereinbarung handelt, sind spätere einvernehmliche Änderungen der Kapitalanlage möglich, sodass auch bei langen Laufzeiten flexibel auf geänderte Rahmenbedingungen reagiert werden kann. Ein weiterer Vorteil ist laut Hoppstädter die Möglichkeit hoher Einmalzahlungen, etwa durch Entgeltumwandlung von Bonifikationen oder Gewinnbeteiligungen. Einzahlungen können nahezu unbegrenzt steuerfrei eingebracht werden.

Individuelle Ausgestaltung

Auch die Versorgungsleistung kann individuell ausgestaltet werden. So sind Einmalzahlungen oder die Auszahlung beispielsweise in fünf Raten üblich. Wünscht der Versorgungsberechtigte eine lebenslange Rente, kann auch das über die Einzahlung des zur Verfügung stehenden Kapitalbetrages in eine sofort beginnende Rentenversicherung dargestellt werden. „Positiv zu bewerten ist darüber hinaus, dass sich die wertpapiergebundene Zusage für die Altersleistung hervorragend mit einer Direktversicherung für die Absicherung bei Berufsunfähigkeit kombinieren lässt“, schließt Hoppstädter ab.

Gründe für das bisherige Schattendasein

Die Vorteile liegen auf der Hand, gerade in Zeiten niedriger Zinsen. Doch warum wurde der wertpapiergebundenen Zusage bisher keine Beachtung geschenkt? „Einer der Hauptgründe ist wohl, dass diese Art der Zusage bisher wenig bekannt ist. Weiterhin stehen sowohl Arbeitgeber als auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Direktzusage häufig kritisch gegenüber“, so der Longial Geschäftsführer. Die Direktzusage wird in der Regel mit einer Leistungszusage gleichgesetzt, ohne die kreativen Gestaltungsmöglichkeiten genauer zu betrachten.

To-dos für Arbeitgeber

Sind Arbeitgeber interessiert, im Unternehmen eine wertpapiergebundene Versorgungszusage anzubieten, sollten sie ein passendes Beitragsmodell ausgestalten. Anschließend gilt es, sich Gedanken über die Kapitalanlage zu machen. Hier stehen alle Möglichkeiten zur Verfügung, darunter grüne Kapitalanlagen, ESG-konforme (Environment, Social, Governance) Kapitalanlagen oder Infrastruktur-Anlagen. Versicherungen, Fonds, ETFs oder Direktinvestments können ebenfalls in die wertpapierorientierte Zusage einbezogen werden. Auch themenbezogene Versorgungswerke sind denkbar. Ein Unternehmen aus dem Segment regenerative Energie könnte beispielsweise ausschließlich in Unternehmen der gleichen Branche investieren. Zuletzt gilt es, die Insolvenzsicherung zu regeln: „Auch wenn der PSVaG auch für die wertpapiergebundene Zusage einsteht, so gibt es den Arbeitnehmern meist ein gutes Gefühl, wenn die Kapitalanlage zusätzlich gesichert wird. Bei Einzelpersonen wie Gesellschafter-Geschäftsführern eignet sich dafür eine Verpfändung. Als Gruppenlösung dient häufig ein CTA“, ergänzt der Longial Experte.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Longial GmbH, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf, Tel: +49 (0) 211 4937-7600, Fax: +49 (0) 211 4937-7631, www.longial.de

Der Markt des gewerblichen Kompositgeschäfts ist für Makler aus verschiedenen Gründen ungebrochen sehr attraktiv.

 

In der Zeit der Corona-Krise hat sich gezeigt, dass die regelmäßigen Einkünfte eines soliden Kompositbestands dabei helfen, auch Ausnahmesituationen gut zu überstehen. Durch die Komplexität der Materie bietet er ein hervorragendes Spielfeld, um mit Fachkompetenz punkten zu können.

Weiterhin befindet sich nach wie vor der größte Teil an gewerblichen Versicherungsverträgen in der Betreuung von Ausschließlichkeitsorganisationen. Makler haben den Vorteil, aus dem Markt die passendsten Produkte für einen Kunden herauszusuchen und miteinander zur bestmöglichen Lösung zu kombinieren. Gerade auch dann, wenn es um das Hab und Gut eines Firmenkunden geht, zeigt sich spätestens im Schadenfall, dass „ein Bischen weniger Versicherungsschutz“ schnell zu „keinem Cent Leistung“ führen kann.

Bei der jüngsten Befragung der VEMA-Makler wurde nach deren Favoriten bei gewerblicher Inhalts- und gewerblicher Gebäudeversicherung gefragt.

Inhaltsversicherung:

AXA (13,23 Prozent der abgegebenen Nennungen, VEMA-Deckungskonzept)

Alte Leipziger (8,62 Prozent, VEMA-Deckungskonzept)

Allianz (7,92 Prozent, VEMA-Deckungskonzept

Gew. Gebäudeversicherung:

AXA (12,40 Prozent, VEMA-Deckungskonzept)

Allianz (11,07 Prozent)

SV SparkassenVersicherung (8,5 Prozent, VEMA-Deckungskonzept)

In beiden Sparten finden sich unter den zehn meistgenannten Anbietern – bis auf eine Ausnahme im Gebäudebereich – ausschließlich Deckungskonzepte der VEMA. Hier konnte mit den Anbietern der VEMA-Klauselbogen zur gewerblichen Sachversicherung verhandelt werden, durch den die Standardprodukte der verschiedenen Versicherer in vielen Bereichen massiv aufgewertet werden. Dies führt zu einer deutlichen Entschärfung des Konfliktpotentials im Schadenfall.

Zum Gebäudebereich sei noch zu sagen, dass hier – ähnlich, wie im Bereich Wohngebäude – der hohe Anteil älterer Bestandsimmobilien natürlich Auswirkungen auf die allgemeine Schadensituation bei dieser Art von Objekten hat. Diese kann im Einzelfall stark mit den Annahmerichtlinien verschiedener Versicherer kollidieren, was die Auswahlmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Leistungsstärke der Tarife stark einschränken kann.

Die VEMA eG führt in regelmäßigen Abständen Makler-Befragungen zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch. Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Sparten zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung sowie die Policierung. Und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall wurde gefragt.

Die VEMA steht inzwischen über 3.900 mittelständischen Partnerbetrieb mit mehr als 25.000 Personen als zentrale Anlaufstelle zur Erleichterung der täglichen Arbeit zur Verfügung und zählt zu den führenden Maklerdienstleistern.

Die Auswertungen beider Umfragen können per Mail unter jessica.raeder@vema-eg.de angefordert werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Der in versicherungsrechtlichen Fragen hochangesehene 12. Senat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat mit am 30.6.2021 verkündetem Urteil (Geschäftszeichen 12 U 4/21) entschieden,

 

dass Versicherungsschutz in einer Betriebsschließungsversicherung auch dann besteht, wenn die Schließung durch einen „Lock-down“ aufgrund der Corona Pandemie erfolgt ist. Dies geht aus einer heute veröffentlichten Pressemitteilung OLG hervor.

Mit der Corona-Krise gerieten insbesondere unzählige Hotels und Restaurant aber auch Kitabetreiber, Handwerker, Ladenbetreiber und viele andere Gewerbebetriebe in existentielle finanzielle Not. Viele hatten für diesen Fall mit einer Betriebsschließungsversicherung vorgesorgt. Diverse Versicherer lehnten die Übernahme der Versicherungsleistung ab, unterbreiteten Zahlungsangebote, die in vielen Fällen inakzeptabel waren und sprachen die Kündigung der Versicherungspolice aus. Wirth-Rechtsanwälte bearbeitet eine Vielzahl dieser Fälle. Ein äußerst relevantes Urteil erging nun zugunsten der Betroffenen.

Das Oberlandesgericht hatte über die Schließung eines Hotels mit angeschlossener Gaststätte zu entscheiden. Die dem Oberlandesgericht Karlsruhe vorgelegenen Versicherungsbedingungen enthielten Regelungen, die nahezu identischen in vielen Betriebsschließungsversicherungen vereinbart wurden. Dabei wurde in den Versicherungsbedingungen mehrfach auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) Bezug genommen und bestimmt, dass eine Entschädigung für eine Betriebsschließung „beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten und Krankheitserreger (siehe Nr. 2)“ geleistet wird. Die „Nr. 2“ enthielt dann einen Katalog auf die „folgenden, im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten oder Krankheitserreger“, wobei Sars-COV-2 bzw. Covid-19 dort nicht aufgeführt waren.

Hierzu führte das Oberlandesgericht nun aus, dass die Begrenzung auf diesen Katalog nicht hinreichend klar und verständlich erfolgte und daher unwirksam sei. Es stellte insbesondere darauf ab, dass durch die mehrfache Nennung des Infektionsschutzgesetzes dem Versicherungsnehmer der Eindruck vermittelt wird, dass jede Betriebsschließung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes vom Versicherungsschutz umfasst sei. Dass demgegenüber in der oben erwähnten Nr. 2 eine Beschränkung des Versicherungsschutzes enthalten ist, wird dem Versicherungsnehmer nicht deutlich vor Augen geführt. Darüber hinaus stellt das Oberlandesgericht Karlsruhe klar, dass auch die vielfach verwendeten Allgemeinverfügungen den Versicherungsfall auslösen und es unschädlich sei, dass SARS-Cov-2 und Covid-19 erst im Mai 2020 im Infektionsschutzgesetz als meldepflichtige Krankheit geregelt wurden. Zuvor wurden sie lediglich im Rahmen einer Verordnung als meldepflichtige Krankheit bzw. meldepflichtigen Krankheitserreger geregelt.

„Nachdem jüngst mehrere Oberlandesgerichte in vergleichbaren Fällen zu erkennen gegeben haben, dass kein Versicherungsschutz bestehen soll, ist dieses Urteil umso mehr zu begrüßen. Es zeigt, dass die rechtliche Entwicklung weiterhin sehr dynamisch ist. Letztlich wird abschließend darüber der Bundesgerichtshof entscheiden. Wir sind optimistisch, dass auch der BGH die so auch von Beginn an durch uns vertretene Rechtsauffassung bestätigen wird.“ so Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing, Partner der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte.

Über Wirth-Rechtsanwälte: Seit 1998 vertrauen anspruchsvolle Mandanten in Rechtsfragen auf die Kompetenz der bundesweit tätigen Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte. Die in der Kanzlei tätigen Anwälte haben sich insbesondere auf das Versicherungs-, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie gewerblichen Rechtschutz und Datenschutz spezialisiert.

 

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Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

Die Bedeutung digitaler Elemente im Berater-Alltag wird, auch vor dem Hintergrund der Coronapandemie, weiter stark ansteigen. Davon gehen 95% der befragten Vertriebspartner in einer Umfrage der European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) aus

 

Bei einer aktuellen Umfrage der European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) unter 121 Finanzprofis in Deutschland hat die überwiegende Mehrheit die Überzeugung geäußert, dass die Digitalisierung trotz der bereits erreichten Fortschritte weiter voranschreiten wird: 95% der Befragten haben angeben, dass ihrer Meinung nach die Bedeutung digitaler Elemente in der Beratung weiter steigen oder sogar stark steigen wird. „Dieses Ergebnis macht deutlich, dass die digitale Unterstützung der Beratung eher noch am Anfang steht und noch deutlich zunehmen wird. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie schnell erste digitale Schritte umgesetzt werden können. Die Berater erwarten, dass dieser Trend sich fortsetzen wird“, sagt Kai Friedrich, Sprecher der Geschäftsführung von ebase.

Die im vergangenen Jahr, vor dem Hintergrund von Corona, teilweise eingeführten Video-Beratungsformate sowie die verstärkte Nutzung von Online-Banking und -Brokerage sind nur als erster Schritt anzusehen, wie die Umfrage zeigt. Für eine Weiterentwicklung, beispielsweise mit digitalen Tools, die bei der Beratung unterstützen, scheinen Berater ausgesprochen aufgeschlossen zu sein. „Allerdings muss beachtet werden, dass das digitale Angebot nicht bei allen Finanzprofis gleich weit entwickelt ist. Dennoch ist sehr positiv, dass der Trend in diese Richtung zeigt, ganz gleich, von welchem Niveau aus.“

Eine steigende Bedeutung digitaler Elemente ist allerdings nicht damit gleichzusetzen, dass persönliche Beratung weniger wichtig wird, stellt Friedrich klar: „Die Zukunft ist nicht analog oder digital, ganz viel wird über hybride Modelle gehen. Wir sind überzeugt, dass in vielen Fällen der Berater weiter im Mittelpunkt steht, er aber verstärkt digitale Elemente einsetzen wird.“

Digitale Lösungen können auch den anfallenden Arbeitsaufwand bei Beratern reduzieren, wie zum Beispiel durch eine Online-Depoteröffnung oder durch ein ausführliches, online abrufbares Reporting. ebase bietet schon heute diese und zahlreiche weitere Möglichkeiten bei der digitalen Unterstützung und wird diese noch weiter ausbauen.

„Vermittler-Fokus-Umfrage“

Die „Vermittler-Fokus-Umfrage“ ist eine online-basierte Umfrage unter den Vertriebspartnern der B2B-Direktbank ebase, wie beispielsweise IFAs, und spiegelt deren Einschätzung wider.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

European Bank for Fund Services GmbH (ebase), Richard-­Reitzner-­Allee 2, D-­85540 Haar b. München, Tel: 0180/5005984,Fax: 0180/5005802, www.ebase.de

Der europäische Assetmanager Candriam erweitert sein Vertriebsteam für das institutionelle Geschäft in Deutschland.

 

Azhar Cheema unterstützt seit dem 1. Juli 2021 als Senior Sales Manager das Candriam Team in Frankfurt. Zuvor war Cheema im Institutional Sales Teams des Assetmanagers Danske Bank in seiner Heimatstadt Frankfurt tätig und betreute institutionelle Kunden in Deutschland und Österreich. Tanja Bender, Niederlassungsleiterin für Candriam in Deutschland und Österreich, sagt: „Wir sind mit großen Wachstumsplänen angetreten und ich freue mich, mit Azhar Cheema das Team weiter verstärken zu können. Er ist ein Profi im Bereich Institutional Sales und wird uns beim Ausbau unserer Kundenbeziehungen und der intensiven Betreuung unterstützen.“

„Insbesondere die Produktvielfalt bei Candriam begeistert mich. Als Sales Manager kann ich auf Investmentlösungen von High Yiled über thematische Aktienstrategien bis Private Markets zugreifen. Durch die große Familie um die New York Life Versicherung und die enge Zusammenarbeit mit den Schwestergesellschaften von Candriam ist es unserem Team möglich, vielfältigste Kundenwünsche zu erfüllen“, sagt Azhar Cheema.

Vor seiner Zeit bei der Danske Bank A/S Asset Management war Cheema mehrere Jahre im Sales und Client Relationship Management bei Oddo Asset Management in Frankfurt am Main und Paris tätig, bevor er intern in den Institutional Client Service bei Oddo BHF Asset Management in Düsseldorf wechselte. Mit Finanzen, Investments und der Börse kam der gebürtige Frankfurter bereits während seines Studiums in Berührung, als er fünf Jahre lang bei der ARD-Börsenredaktion in Frankfurt am Main arbeitete. Cheema studierte Business Administration an der Goethe Universität Frankfurt mit einer Spezialisierung im Bereich Finance und ist Diplom-Kaufmann. Neben Deutsch spricht er Englisch, Französisch und Urdu als Muttersprache.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Candriam Luxembourg – Zweigniederlassung Deutschland, Fellnerstraße 5, D-60322 Frankfurt, Tel.: +49 69 2691903-0, www.candriam.de