Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. und der VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. haben gemeinsam  Informationen und Arbeitshilfen zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz erarbeitet und stellen diese nun allen Versicherungsvermittler:innen und unabhängigen Finanzdienstleister:innen zur Verfügung.

 

Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, kurz „Geldwäschegesetz“ (GwG) erfährt ständig Verschärfungen. Sehr umfangreich 2017, 2020 und nun auch wieder zum 1. August 2021. Es ist durch die diversen Novellierungen und Anpassungen nicht übersichtlicher geworden, sondern wirft in seiner Anwendung, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, eine Vielzahl von Fragen auf. Um den unabhängigen Finanzberater:innen bei der Umsetzung der Pflichten aus dem GwG eine praxisorientierte Hilfestellung zu geben, haben die beiden Verbände erneut gemeinsam eine Lösung erarbeitet. Zuletzt gelang dies bereits erfolgreich bei der Umsetzung der Transparenzverordnung im März 2021.

In Zusammenarbeit mit dem GwG-Spezialisten Andreas Sutter, Director protect bei der Digitalberatung und Agentur disphere interactive haben die auf Finanzdienstleistungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte Martin Klein und Norman Wirth einen Leitfaden entwickelt, der insbesondere Formulare und Arbeitshilfen für die praktische Umsetzung umfasst. Dieser richtet sich an alle unabhängigen Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler:innen in Deutschland, die unter das Geldwäschegesetz fallen. Die Unterlagen sind frei zugänglich und können kostenfrei über die Webseiten von AfW und VOTUM heruntergeladen werden.

„Nicht zuletzt der Wirecard-Skandal mit seinem multiplen Behördenversagen hat gezeigt, dass auch im Bereich der Geldwäschebekämpfung erheblicher Nachholbedarf besteht. Die unabhängigen Finanzberater und Finanzberaterinnen können mithilfe des Leitfadens von AfW und VOTUM nun mit gutem Beispiel vorangehen“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

VOTUM-Vorstand Martin Klein betont: „Die konsequente Umsetzung dieser Empfehlung sichert einen rechtskonformen Umgang mit dem komplexen Thema Geldwäsche. Die Verhinderung von Geldwäsche hat eine fundamentale Bedeutung für die Verbrechensbekämpfung. Die unabhängigen Vermittler:innen müssen sich hierbei ihrer Verantwortung bewusst sein, auch wenn ihr Geschäftsmodell zumeist auf einer langjährigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Kunden beruht und daher für Missbrauch weniger anfällig ist als Prozesse mit anonymen und unpersönlichen Abwicklungen.“

Im Dialog mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag DIHK setzen sich AfW und VOTUM zudem dafür ein, klare Vorgaben und Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen zu erreichen. Dies gilt insbesondere für eindeutige Bestimmungen, ab welcher Betriebsgröße die Bestellung von Geldwäschebeauftragten erforderlich ist.

Ergänzt wird die Informationsoffensive des AfW und VOTUM durch eine Gemeinschaftsveranstaltung, unterstützt von disphere interactive GmbH, Rechtsanwaltskanzlei Martin Klein und Wirth Rechtsanwälte, mit einem für alle Interessierte offenen Webinar am 24. August 2021, 10.00 Uhr.

Zur Anmeldung  https://www.edudip.com/de/webinar/gwg-arbeitshilfen/1548782

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de