Höchstnoten von Morgen & Morgen, Franke und Bornberg und Stiftung Warentest für BU-Tarife

 

Die Dialog, der Maklerversicherer der Generali in Deutschland, ist für ihre Biometrie-Tarife von führenden Rating-Agenturen erneut mit Spitzenbewertungen ausgezeichnet worden. Zu Beginn des Jahres 2021 hatte das Unternehmen seine neue Tarifgeneration Leben mit vielen innovativen Leistungsmerkmalen in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und in der Risikolebensversicherung auf den Markt gebracht. In der BU stellen schwere Erkrankungen einen Leistungsauslöser, unabhängig vom BU-Grad 50%, dar.

Bei finanziellen Engpässen gewährt die Dialog ihren Kunden eine Beitragsstundung oder eine befristete Beitragsfreistellung. In der Risikolebensversicherung hat die Dialog alle Tarife auf ein höheres Qualitätsniveau gehoben. Zudem wurde eine Dread Disease Zusatzversicherung eingeführt. Die Untersuchungsgrenze für das Ärztliche Zeugnis wurde auf 500.000 Euro erhöht.

SPEZIFISCHER EINSATZ UND LEISTUNGSMERKMALE IN DER BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG POSITIV BEWERTET

Das Analysehaus Morgen & Morgen ging im Rating von Berufsunfähigkeitsversicherungen sehr detailliert vor: Untersucht wurden die Angebote in der betrieblichen Altersversorgung (bAV), in den Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen sowie in den Selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen mit eingeschlossener Arbeitsunfähigkeits- und Pflegeoption. Die Dialog bietet diese spezifischen Produktlösungen sowohl im Kollektivgeschäft der bAV als auch im Privatkundengeschäft an. Die von Morgen & Morgen zugrunde gelegten Teilratings berücksichtigen die BU-Bedingungen (Gewichtung: 40%), BU-Kompetenz (30%), BU-Beitragsstabilität (20%) und den BU-Antrag (10%). Hervorragend bewertet wurden bei der Dialog unter anderem die Antragsprüfung und die Leistungsregulierung. Insgesamt erhielt die Dialog für ihre BU-Versicherung die Spitzennote 5 Sterne („Ausgezeichnet“).

Auch Franke und Bornberg zeichnete alle drei BU-Tarife der Dialog (SBU-professional, SBU-go-professional, SBU-solution®) mit der Höchstnote FFF+ („Hervorragend“) aus. Für ihren map-report führte die Rating-Agentur ein BU-Stabilitätsrating durch. Im Teilbereich Beitrag wurden Prämienkalkulation, Bestandsrisiken und Scoring untersucht, im Teilbereich Stabilität die Konstanz der Risikoüberschüsse und die Schadenquote, im Teilbereich Finanzstärke wurden die Bilanzkennzahlen zugrunde gelegt. Die Dialog erhielt als Rating-Ergebnis ein mmm („Sehr gut“).

Schließlich untersuchte auch Stiftung Warentest die im deutschen Markt angebotenen BU-Versicherungen. Für die Dialog wurde deren Klassik-Tarif SBU-professional geprüft und mit der Bestnote „Sehr gut“ ausgezeichnet.

HÖCHSTNOTE UND ANERKENNUNG DES MARKTSTANDARDS FÜR DIE DIALOG IN DER RISIKOLEBENSVERSICHERUNG

Die Rating-Agentur Franke und Bornberg stellte die im Markt angebotenen Risikolebensversicherungen auf den Prüfstand. Für die Dialog wurde deren Spitzentarif RISK-vario® Premium untersucht. Das Ergebnis war die beste im Markt vergebene Note 0,5 – das entspricht der Top-Bewertung FFF+ („Hervorragend“).

Zum ersten Mal untersuchte das Institut für Finanz-Markt-Analyse (infinma) die Erfüllung des Marktstandards für Risikolebensversicherungen. Bewertet wurden die Bedingungen auf der Basis von insgesamt 19 Qualitätsmerkmalen. Die Dialog wurde für ihre Risikolebensversicherung auf der Basis der übertroffenen Erfüllung des Marktstandards von infima zertifiziert. Für den Markt fiel das Gesamtergebnis dagegen ernüchternd aus: Mehr als zwei Drittel der untersuchten Tarife erfüllten den Marktstandard nicht.

 

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Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, Tel: (089) 5121-0, Fax: (089) 5121-1000, www.generali.de , www.dialog-versicherung.de

Deutschlands exklusive Anlegerschutzplattform DFPA-Infopools für Finanzprofis & Kapitalanlageberater 

 

Mit ihren Informationspools bringt die DFPA Deutsche Finanz Presse Agentur maximale Transparenz in den Markt für Sachwert-Beteiligungen. Nun wurden die Informationen und Services nochmals erweitert: Alle öffentlich verfügbaren Informationen über Kapitalanlage-Anbieter wurden von der Redaktion zusammengetragen, analysiert und zur kostenfreien Nutzung und Recherche für Finanzberater, -vermittler und -investoren aufbereitet.

Mit über zwei Millionen Besuchen im vergangenen Jahr hat sich die Website von DFPA Deutsche Finanz Presse Agentur (www.dfpa.info) durch die laufende tagesaktuelle Berichterstattung über private und institutionelle Anlagethemen, über neue Produkte, personelle Veränderungen, neue Entwicklungen am Finanzmarkt sowie weitere Finanznachrichten zum unverzichtbaren Nachrichtenmedium der deutschen Finanz- und Kapitalanlagebranche entwickelt.

Besonders für Anlageberater und Finanzanlagenvermittler haben dabei die DFPA-Infopools zu alternativen Investmentfonds (AIF) und Vermögensanlagen überragende Bedeutung erlangt: „Wer zu Finanzanlagen berät oder diese vermittelt, ist rechtlich verpflichtet, sich vollumfassend über die Anlagen, ihre Entwicklung und ihre Anbieter zu informieren. Wer dies unterlässt, läuft in Gefahr, sich unübersehbaren Schadensersatzansprüchen auszusetzen. Mit den DFPA-Infopools steht professionellen Nutzern eine Informationsquelle zur Verfügung, die prägnant und übersichtlich alle entscheidungsrelevanten Informationen bietet“, erklärt der Gründer der Deutschen Finanz Presse Agentur, Dr. Dieter E. Jansen.

DFPA Anlegerschutz-Plattform Informationspools – einzigartiger Service aus der Finanzbranche für die Finanzbranche

Um maximale Transparenz in den Markt für Sachwert-Beteiligungen zu bringen, hat die DFPA alle öffentlich verfügbaren Informationen über Kapitalanlage-Anbieter (nach KAGB und Vermögensanlagengesetz und andere) zusammengetragen, analysiert und in der Anlegerschutz-Plattform „Informationspools“ auf www.dfpa.info/informationspools-auswahl.html zur kostenfreien Nutzung und Recherche aufbereitet.

Das umfangreiche Datenmaterial der DFPA-Infopools hat sich über Jahre aufgebaut. Denn nach Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) betraten neue, teilweise noch wenig bekannte Unternehmen den Finanzmarkt – die Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen). Um diese Unternehmen vorzustellen, entwickelten die Kapitalanlage-Zeitung EXXECNEWS (www.exxecnews.de) und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly den „5×5-Fragebogen“, mit dem insgesamt 25 Fragen zur Leitungs- und Eigentümerstruktur, zur Kernkompetenz, zum Asset- und Risikomanagement, zum Vertrieb und zur Transparenz des jeweiligen Finanzunternehmens gestellt werden. Ein vergleichbarer Fragebogen wurde ebenfalls für die Initiatoren von Vermögensanlagen erstellt.

Heute stellen die laufend aktualisierten „5×5-Fragen“ und ihre Beantwortung einen der Schwerpunkte der DFPA-Infopools dar und liefern kompakt die Informationen, die ansonsten von Beratern und Investoren zeitaufwendig zusammengesucht werden müssten. Sie gehen meist über die Angebote auf den Websites der Finanzunternehmen hinaus. Da sie zudem einem einheitlichen Schema folgen, ermöglichen sie auch die Vergleichbarkeit der Unternehmen untereinander.

Daneben stellen die DFPA-Infopools die Manager der Unternehmen mit jeweils einer Kurz-Vita vor und bieten den bequemen Zugang zu ihren Websites. Umfassende Finanzinformation vermitteln die in den DFPA-Infopools publizierten Jahresabschlüsse der KVGen und ihrer AIF sowie der Emittenten von Vermögensanlagen. Diese werden zusammen mit den gesetzlich geforderten Lageberichten in die DFPA-Infopools aufgenommen, sobald sie im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Sie ermöglichen die Beurteilung der Kapitalanlage über mehrere Jahre hinweg und geben gleichzeitig ohne großen Rechercheaufwand einen Überblick über alle Offerten eines Anbieters. Soweit von Anbietern Performance- oder Leistungsberichte erstellt werden, sind auch diese in den DFPA-Infopools zu finden und runden zusammen mit Angaben über aktuelle und Emissionen seit 2017 das Informationsangebot ab.

Mit wenigen Klicks erschließen die DFPA-Infopools derzeit die Kapitalmarktinformationen über 42 KVGen und 19 Initiatoren von AIF sowie von 28 Anbietern von Vermögensanlagen. Für weit über 200 AIF und Vermögensanlagen stehen aktuelle und historische Wirtschaftsdaten zur Verfügung. „Mit den DFPA-Infopools werden die beiden wichtigen Finanzbereiche alternative Investmentfonds und Vermögensanlagen sowie deren Player umfassend porträtiert und abgedeckt. Finanzexperten, Berater, Vermittler und Investoren finden in den DFPA-Informationspools sämtliche Informationen und Publikationen der Kapitalverwaltungsgesellschaften und Vermögensanlageninitiatoren, um so die notwendige Plausibilitätsprüfung und die daraus abgeleitete optimale Finanzberatung durchführen zu können“ betont der ausgewiesene Branchenkenner Dr. Jansen abschließend.

Die aktuellen Daten über Märkte, Unternehmen und Angebote der Finanzbranche gibt es auf der zentralen Informationswebsite dfpa.info. Das Jahrbuch der Deutschen Anlageberatung sowie das PROBERATER Kompendium widmen sich jährlich wesentlichen thematischen Schwerpunkten der Finanzdienstleistungs- und Kapitalanlagebranche und runden die Finanzprofiservices der DFPA als unverzichtbare Informations- und Nachschlagewerke ab.

 

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EXXECNEWS Verlags GmbH, Alsterdorfer Straße 245, 22297 Hamburg, Tel: +49 (40) 5079 6760, www.exxecnews.de

Mehr als 16 Millionen Menschen in Deutschland haben eine Zahnzusatzversicherung.

 

Diese soll einen Großteil der Kosten für Zahnersatz übernehmen. Allerdings ist der Schutz oft nicht gerade günstig. Der Geldratgeber Finanztip hat jetzt zehn leistungsstarke Tarife unter die Lupe genommen. Das Fazit: Kunden sollten nachrechnen, ob sie sich versichern oder für kommende Behandlungen lieber Geld beiseitelegen. Wer die Versicherungslösung wählt, für den empfiehlt Finanztip die Tarife “ZZ Pro90” der Huk-Coburg und Huk24, “Plan Z1” der Generali, “Zahn 85” der Ottonova und “Megadent” der Halleschen.

Gesetzlich Versicherte müssen bei Zahnersatz praktisch immer einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Von den 332 Euro, die Krankenkassen für eine Krone ansetzen, sind das zwischen 83 und 133 Euro. Kronen aus Keramik oder Implantate kosten deutlich mehr -Mehrkosten, für die allein die Patienten aufkommen. “Tatsächlich müssen Versicherte sämtliche Behandlungen, die über die Kassenleistung hinaus gehen, selbst bezahlen”, sagt Julia Rieder, Versicherungs-Expertin bei Finanztip. Dabei hilft eine Zahnzusatzversicherung. Der Schutz ist allerdings nicht billig: “Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung kostet schnell 300 Euro im Jahr oder mehr. Ob sich das wirklich lohnt, hängt stark davon ab, ob Betroffene in Zukunft viel und hochpreisigen Zahnersatz benötigen.”

Alternativ Geld beiseitelegen

Soll etwa ein fehlender Zahn ersetzt werden, bekommen Versicherte von der Kasse bis zu 576 Euro Zuschuss. Den gibt es unabhängig davon, ob eine Zahnbrücke die Lücke schließt oder ein Implantat. “Wer sich für ein 3.000 Euro teures Implantat entscheidet, muss 2.424 Euro selbst bezahlen. Hier würde die Versicherung einspringen – allerdings gibt es bei vielen Tarifen einen Eigenanteil von 10 bis 20 Prozent. Von der Versicherung gäbe es dann nur etwa 2.000 Euro”, erklärt Rieder. Das Beispiel zeigt: Damit sich die Versicherung lohnt, müssten Versicherte regelmäßig alle sechs bis sieben Jahre eine Implantat-Behandlung in Anspruch nehmen. Wird eine größere Zahnbehandlung aber nur ab und zu fällig, ist es meist günstiger, Geld dafür zurückzulegen, etwa auf einem Tages- oder Festgeldkonto.

Finanztip empfiehlt fünf Tarife mit guter Leistung und fairem Preis

Wer regelmäßig behandelt werden muss und dabei nicht auf teuren Zahnersatz verzichten möchte, für den kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein. Beim Abschluss gibt es jedoch einiges zu beachten: “Für bereits anstehende Behandlungen kommt die Versicherung nicht auf”, warnt Rieder. “Bei vielen Tarifen gibt es zudem eine Wartezeit, d.h. in den ersten drei bis acht Monaten können Versicherte keine Leistung in Anspruch nehmen. Darüber hinaus zahlen die Versicherungen in den ersten drei bis fünf Jahren nur eine begrenzte Summe.” Finanztip hat im April 2021 zehn leistungsstarke Tarife verglichen und empfiehlt davon fünf Tarife, die gute Leistungen zu einem fairen Preis bieten: “ZZ Pro90” der Huk-Coburg und Huk24, “Plan Z1” der Generali, “Zahn 85” der Ottonova und “Megadent” der Halleschen.

Weitere Informationen: Ratgeber Zahnzusatzversicherung: https://www.finanztip.de/krankenzusatzversicherung/zahnzusatzversicherung/

 

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Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH, Hasenheide 54,10967 Berlin, Tel: 030 / 220 56 09 – 80, www.finanztip.de

BMW i3/s bei der Kfz-Versicherung 32 Prozent günstiger als vergleichbarer 116i

 

Die Kfz-Versicherung für ein Elektroauto kann bis zu einem Drittel günstiger sein als für einen vergleichbaren Verbrenner. Das haben Beispielberechnungen von CHECK24 ergeben. So kostet der Vollkaskoschutz für einen BMW i3/s im Schnitt der fünf günstigsten Anbieter nur 273 Euro im Jahr. Für einen vergleichbar motorisierten BWM 116i zahlen Verbraucher*innen dagegen 403 Euro jährlich.1) Die Kfz-Versicherung für den Stromer kostet damit 32,2 Prozent weniger.

Ähnlich sieht das beim Vergleich zwischen einem Ford Mustang Mach-e und dem benzinbetriebenen Ford Mustang 2.3 aus (-22,7 Prozent). Den elektrischen Mini Cooper SE versichern Verbraucher*innen 22,5 Prozent günstiger als einen Cooper S mit Verbrennungsmotor.

Beim Vergleich von 28 Elektromodellen mit einem vergleichbaren Verbrenner versichern Verbraucher*innen in 20 Fällen das E-Auto günstiger. Nur in acht Fällen kostet die Kfz-Versicherung des Verbrenners weniger.

“Unsere Berechnungen zeigen, dass die Kfz-Versicherung für Elektroautos häufig günstiger ist als für vergleichbare Verbrenner”, sagt Dr. Rainer Klipp, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. “Versicherer kalkulieren für jedes Pkw-Modell Faktoren wie Unfallhäufigkeit oder die Anzahl an Diebstählen. Fahrer*innen von E-Autos scheinen oft sicherer im Verkehr unterwegs zu sein als Halter*innen von Verbrennern.”

Beliebte Elektroautos ohne Pendant mit Verbrennungsmotor, wie z. B. den Tesla Model 3 versichern Verbraucher*innen im Beispiel durchschnittlich ab 529 Euro jährlich.1 Beim Tesla Model S schlägt die Vollkaskoversicherung mit im Schnitt 796 Euro zu Buche, für einen Mercedes-Benz EQV werden 439 Euro fällig.

Zehn Prozent der Autokäufer und Kaufwilligen haben E-Auto angeschafft bzw. planen dies zu tun

Elektroautos sind häufig nicht nur bei der Kfz-Versicherung günstiger als Verbrenner, sondern auch bei den Betriebskosten. Eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von CHECK24 kommt dennoch zu folgendem Ergebnis: Nur zehn Prozent der Befragten, die sich in den vergangenen zwölf Monaten einen Pkw gekauft haben oder dies planen, haben ein Elektroauto gekauft oder planen dies.2) 50 Prozent haben sich für einen Benziner entschieden bzw. planen den Kauf, bei 22 Prozent fällt die Wahl auf einen Pkw mit Dieselmotor und bei 13 Prozent auf einen Hybrid.

34 Prozent der Kfz-Versicherungstarife versichern den Akku von E-Autos ausreichend mit

34 Prozent aller Kfz-Versicherungstarife versichern den Akku eines E-Autos ausreichend mit. Darauf sollten Verbraucher*innen mit Elektroauto oder Hybridantrieb achten. Denn ein defekter Akku kostet schnell einige Tausend Euro. Im Kfz-Versicherungsvergleich von CHECK24 sehen Verbraucher*innen auf einen Blick, welche Tarife den Akku mitversichern.

 

1)Profil: Profil: Fahrzeugwechsel, Mann (35 Jahre) verheiratet, Angestellter, keine Kinder im Haushalt, Erstzulassung: Februar 2021, geplanter Erwerb & Halterzulassung: Mai 2021, Gebrauchtwagen, Barkauf, nur private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 12.000 km/Jahr, Fahrer: nur Versicherungsnehmer, kein Wohneigentum, Straße (öffentlich), ADAC, Haftpflicht (SF 15) und Vollkasko (SF 15) mit 500 Euro Selbstbeteiligung inkl. Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung, Werkstattauswahl: alle Tarife, jährliche Beitragszahlweise; Erstwagen, Fahrzeughalter: Versicherungsnehmer, keine Punkte, 06126 Halle

2)Quelle: YouGov. Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag von CHECK24, an der 2.030 Personen zwischen dem 18.5. und 20.5.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse sind gewichtet und repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

 

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CHECK24 Vergleichsportal GmbH, Erika-Mann-Str. 62-66, 80636 München, Tel: 089 – 200 047 1010, Fax: 089 – 200 047 1011,www.check24.de

„Finanzielle Unabhängigkeit mit 50: Wie der Ausstieg gelingt“ oder „In 5 Schritten zur finanziellen Freiheit“ – Angebote und Schlagzeilen wie diese gibt es derzeit viele.

 

Denn wer träumt nicht von der finanziellen Unabhängigkeit und von dem anhaltenden Zustand, sich keine Gedanken um Geld mehr machen zu müssen? Das gilt insbesondere für Frauen, die durch Elternzeit und Kindererziehung sehr häufig berufliche Nachteile sowie Einbußen beim Vermögensaufbau und der Altersvorsorge hinnehmen müssen. „Doch finanzielle Unabhängigkeit bedeutet nicht, dass man viel Geld haben muss. Häufig reichen ein paar Tausend Euro auf dem eigenen Konto“, erklärt Annika Peters, CFP®, Geschäftsführerin bei der FrauenFinanzBeratung Barbara Rojahn & Kolleginnen. Die zertifizierte Finanzplanerin weiß aus der Beratungspraxis, dass es immer noch zahlreiche verheiratete Frauen gibt, die kein eigenes Konto besitzen. „Dabei bedeutet Geld immer auch Freiheit“, so Peters.

Sie berät Frauen auch in schwierigen Situationen wie beispielsweise einer Scheidung oder dem Tod des Partners und stellt dabei immer wieder fest: „Es gibt leider Frauen, die in eine Abhängigkeit geraten, weil sie ihre finanzielle Situation nicht mehr selbst in der Hand haben. Dann fehlt das Geld für eine eigene Wohnung oder auch den juristischen Rat, um eigene Rechte, zum Beispiel den Unterhalt, einzuklagen.“

Nachteile behindern finanzielle Unabhängigkeit

„Frauen brauchen genau wie Männer finanzielle Unabhängigkeit durch eigenes Einkommen, Vermögen und Alterseinkommen“, sagt auch Claudia Rankers, CFP®, Geschäftsführerin vom Rankers Family Office und Vorstandsvorsitzende vom Landesfrauenrat Rheinland-Pfalz. Sie verweist auf die bestehenden Nachteile. Denn auch wenn Frauen den besseren Abschluss an Schulen und Universitäten aufweisen können, verdienen sie im Vergleich zu Männern durchschnittlich deutlich weniger, sind seltener in Führungspositionen, haben weniger Vermögen sowie in der Folge ein geringeres Alterseinkommen.

„Die gute Nachricht aber lautet: Frauen können die finanzielle Unabhängigkeit dennoch erreichen“, betont die zertifizierte Finanzplanerin. Schließlich seien Frauen die erfolgreicheren Anlegerinnen, wie verschiedene Untersuchungen immer wieder bestätigen. Frauen seien zudem risikoaverser und kostenbewusster, der Erhalt des Vermögens stehe im Vordergrund. „Alles gute Voraussetzungen für einen strukturierten Vermögensaufbau, der in der Aufbauzeit und bei der späteren Verwendung Spaß macht“, erklärt Rankers.

„Die Finanzplanung ist der Schlüssel zur finanziellen Unabhängigkeit“, sagt Finanzexpertin Peters. Entscheidend sei es, die Ziele vorweg genau zu definieren. Und ob man mit einem ausreichenden Einkommen oder einer Million auf dem Konto glücklich ist, darüber sind sich die ForscherInnen bis heute nicht einig. „Glück und Unabhängigkeit muss also jeder für sich selbst definieren, dass Geld dabei eine Rolle spielt, sollte man aber nicht unterschätzen und nicht vernachlässigen“, betont Peters.

Unterstützung durch professionelle Finanzplanerinnen

Der erste Schritt auf dem Weg zu einer finanziellen Unabhängigkeit ist jedoch, sich jetzt um die persönlichen Finanzen zu kümmern und sich dazu professionelle Unterstützung zu holen. „Wir helfen mit Finanzwissen und einer individuellen Finanzplanung“, so die beiden Finanzexpertinnen, die beide als CFP®-Professionals Mitglied im Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland) sind.

Beispiel Konto: So muss ein gemeinsames Konto nicht heißen, dass man nicht auch noch jeweils ein eigenes getrenntes Konto besitzt. „In einer Beziehung sollte jeder Partner den Überblick über die eigenen und die gemeinsamen Finanzen haben. Das gilt auch für die langfristige Planung, die Absicherung und den Vermögensaufbau“, empfiehlt Peters und weist damit auf die Vorteile der privaten Finanzplanung hin. Die vom FPSB Deutschland zertifizierten Finanzplanerinnen (CFP®) beraten Frauen bei der finanziellen Lebensplanung und erarbeiten mit ihren Kundinnen Finanzpläne, die in alle Lebenssituationen passen.

Initiative Frauen*Finanzplanung

Der FPSB Deutschland als Verband der Financial Planner und Estate Planner möchte die Finanzplanung für Frauen verstärkt in den Fokus rücken. Dazu wurde die Initiative Frauen*Finanzplanung ins Leben gerufen. Die Initiative will Frauen durch hochqualifizierte Finanzplanerinnen (CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals) helfen, fit in Finanzthemen zu werden, um ihr Leben finanziell unabhängig und selbstbestimmt zu gestalten – denn Finanzplanung ist Lebensplanung.

Frauen bei wichtigen Weichenstellungen ihres Lebens ganzheitlich zu unterstützen, ist Berufung für viele vom FPSB Deutschland lizensierte Finanzplanerinnen. Ein weiteres Ziel der Initiative Frauen*Finanzplanung ist es deshalb, noch mehr Frauen für eine Karriere als zertifizierte Finanzplanerin zu gewinnen.

Das Financial Planning Standards Board Ltd. – FPSB ist ein globales Netzwerk mit derzeit 26 Mitgliedsländern und rund 190.000 Zertifikatsträgern. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an. Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern.

 

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Der Immobilienmarkt hat sich in der Corona-Krise als vergleichsweise solide erwiesen – Dennoch birgt die Anlageklasse Risiken – Welche Fallstricke Anleger bei Immobilieninvestments unbedingt im Auge behalten sollten

 

Immobilien gelten als eine der beliebtesten Anlageformen hierzulande. Und gemeinhin als sicher – wie der Beiname „Betongold“ schon suggeriert. Dazu trug zuletzt auch bei, dass sich die Immobilienpreise selbst in der aktuellen Corona-Pandemie recht stabil entwickelt haben. So kletterte der Immobilienpreisindex des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (VDP) im ersten Quartal 2021 auf einen neuen Höchststand. Insgesamt waren die Immobilienpreise – trotz des Corona-bedingten Lockdowns – demnach um 6,2 Prozent gegenüber dem ersten Quartal des Vorjahrs gestiegen.

„Aber wie so oft steckt der Teufel im Detail“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland). „Denn wer genauer hinsieht, erkennt eine starke Spreizung bei der Entwicklung der einzelnen Segmente.“ Demnach sind die Preise für Wohnimmobilien um 8,4 Prozent gestiegen, dagegen gaben die Preise von Gewerbeimmobilien 1,5 Prozent nach – und das zum ersten Mal seit elf Jahren. Und nach einer Analyse des Immobilienresearch der Deka hat die Corona-Krise 2020 am Büromarkt einen Nachfragerückgang europaweit um 40 Prozent bewirkt. Auch für Einzelhandelsobjekte und Hotels waren die Auswirkungen des Lockdowns schmerzhaft. Dagegen ging der Bereich Logistik sogar gestärkt daraus hervor.

Immobilie ist nicht gleich Immobilie

Natürlich aber spielt auch die Lage bei Immobilien stets eine entscheidende Rolle. So kletterten die Preise in den A-Lagen, also in den Metropolen und Ballungszentren, seit der Finanzkrise deutlich stärker als in den so genannten B- und C-Lagen. „Diese recht unterschiedlichen Entwicklungen zeigen schon, dass Immobilie nicht gleich Immobilie ist und Anleger sehr genau hinsehen müssen“, erklärt Tilmes.

„Bei einem Investment in den Gewerbeimmobilienmarkt, wo zum Beispiel offene Immobilienfonds überwiegend investiert sind, müssen Anleger Konjunktureinbrüche, strukturelle Veränderungen wie die Trends zu mehr Online-Shopping oder Homeoffice sowie unvorhergesehene Schocks wie Covid19 berücksichtigen“, warnt der Experte, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. „Das alles kann die Nachfrage nach bestimmten Gewerbeimmobilien dämpfen und zu Verlusten führen.“

Wohnimmobilienstandorte München und Frankfurt am stärksten überbewertet

Aber auch Wohnimmobilien sind keine Einbahnstraße. Zwar erscheint der kurz- bis mittelfristige Ausblick angesichts anhaltend niedriger Zinsen und des Nachfrageüberhangs nach Wohnungen vor allem in den Ballungszentren positiv. Dennoch gilt es für Immobilieninvestoren einiges zu beachten.„Um zunächst bei der Makroperspektive zu bleiben, ist beispielsweise mittel- bis langfristig ein Zinsanstieg nicht auszuschließen, und dann kann eine Anschlussfinanzierung richtig teuer werden“, warnt Tilmes.

Auch drohen an manchen Orten die Immobilienmärkte zu überhitzen – laut dem UBS Global Real Estate Bubble Index sind die Standorte München und Frankfurt am Main weltweit am stärksten überbewertet. Wer dort jetzt investiert, geht das Risiko ein, zu teuer zu kaufen und bekommt auch nur noch geringe Mietrenditen. „Die werden dann noch durch nicht umlagefähige Nebenkosten sowie durch notwendige Rücklagen für Reparaturen geschmälert“, warnt der Experte weiter. „Dazu kommen zunehmend strengere energetische Auflagen sowie das Risiko politischer Eingriffe am Immobilienmarkt, wie wir es zuletzt mit dem Mietenstopp schon gesehen haben.“ Ganz zu schweigen von einem möglichen Ärger mit Mietern.

Professionelle Unterstützung gerade bei Immobilieninvestments ratsam

Wer in Immobilien investieren will, sollte sich deshalb Unterstützung von Experten wie den vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®-Professionals) holen. Sie können analysieren, ob eine Immobilie oder ein Immobilieninvestment grundsätzlich in die langfristige Finanzplanung eines Kunden passt. Hier gilt es entsprechende Kennzahlen zu berücksichtigen, wie z.B. die Objektrendite und die Eigenkapitalrendite. Und dann dahingehend beraten, in welcher Form, also als Direktanlage oder als indirekte Beteiligung über ein Finanzprodukt, sich ein Investment auf den Einzelfall bezogen am ehesten lohnt. Zudem können sie ihren Kunden einen Überblick darüber verschaffen, welche Regionen und Marktsegmente sich am besten eignen und wo Vorsicht geboten ist. „Insbesondere direkte Immobilieninvestments sind eine Lebensentscheidung, die wesentlichen Einfluss auf die Finanzen eines Anlegers hat. Deshalb zahlt es sich aus, das besonders genau durchzurechnen“, so Tilmes Fazit.

 

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Die Corona-Pandemie hat das Berufsleben von vielen Menschen hierzulande auf den Kopf gestellt.

 

Doch im Vergleich zu Home Office-Regelungen oder Hygienevorschriften im Büro, leiden bestimmte Berufsfelder besonders stark unter den aktuellen Umständen. Zum heutigen International Sex Worker Day macht der digitale Versicherungsmanager CLARK auf die Herausforderungen in der Arbeitswelt von Sexarbeiter:innen aufmerksam und beschäftigt sich mit den Versicherungsfragen dieser stark stigmatisierten Berufsgruppe.

Sexarbeit – ein Job wie jeder andere?

Obwohl es das älteste Gewerbe der Welt ist, ist Prostitution auch heute noch für viele ein Tabuthema. Laut Statistischem Bundesamt gab es in Deutschland Ende 2019 rund 40.000 Prostituierte.* Auch wenn Sexarbeit in Deutschland legal ist und die Arbeitsverhältnisse im Prostitutionsgesetz verankert sind, bestehen hierzulande noch immer starke Vorurteile gegenüber der Branche. Dabei handelt es sich bei Prostitution um einen regulären Beruf. Dank der Gesetzeslage in Deutschland können Sex-Arbeiter:innen auch fest angestellt werden und sich sozialversichern. Doch trotz offizieller Anmeldung, ist die Dunkelziffer an illegal Arbeitenden hoch. Die Corona-Pandemie hat die Lage für Sex-Arbeiter:innen zusätzlich verschlechtern. In solchen Krisenzeiten wird deutlich, wie wichtig gesundheitliche und finanzielle Sicherheit ist – ganz egal welchem Beruf man nachgeht. Doch können sich Prostituierte hierzulande richtig absichern?

Krankenversicherung & BU für Sexarbeiter:innen?

Wer als Sexarbeiter:in nicht fest angestellt ist, sondern selbstständig arbeitet, muss sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern. Dabei gibt es einerseits die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich versichern zu lassen. Der Beitrag liegt grundsätzlich bei 14,6 Prozent des Einkommen, zuzüglich des Zusatzbeitrags der jeweiligen Krankenkasse. Alternativ können sich Selbstständige privat krankenversichern. Allerdings müssen für die Aufnahme in die private Krankenkasse, die Berufsgruppe und Vorerkrankungen angegeben werden. Den Erfahrungen der CLARK-Expert:innen nach, sind Versicherungsgesellschaften bei der Aufnahme von Sexarbeiter:innen eher vorsichtig. Für diese Berufsgruppe ist es demnach deutlich schwerer, die Gesundheit privat abzusichern. Ähnlich sieht es beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus. Auch hier schließen die meisten Gesellschaften Sexarbeiter:innen aufgrund der Risiken ihres Berufes von vornherein aus.

Altersvorsorge ist wichtig – unabhängig vom Beruf

Bei der Altersvorsorge stellt der Beruf wiederum kein Hindernis dar. Selbstständige Sexarbeiter:innen zahlen jedoch nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Um trotzdem finanziell fürs Alter vorzusorgen, gibt es folgende Alternativen: Mit der sogenannte Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, sparen Selbstständige einen monatlichen Beitrag, den sie zum Eintritt des Rentenalters verrentet ausbezahlt bekommen. Ebenso ist es sinnvoll, mithilfe privater Rentenprodukte den Ruhestand zusätzlich finanziell abzusichern. Die CLARK-Expert:innen empfehlen, sich in Sachen Vorsorgeplanung stets unabhängig beraten zu lassen: “Aus welchen konkreten Altersvorsorgeprodukten die Vorsorgeplanung aufgebaut werden sollte, muss für jeden individuell bestimmt werden. Bei CLARK unterstützen wir all unsere Kund:innen dabei, ihren Versicherungsschutz zu optimieren – ganz egal welchen Beruf sie ausüben”, so die Expert:innen abschließend.

Quellen: *www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Prostituiertenschutz/_inhalt.html

 

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Clark Germany GmbH, Goethestraße 10, 60313 Frankfurt, Tel: 069/ 153 229 339, www.clark.de

Die digitale Transformation ist für Versicherungsvermittler aktuell eine der wichtigsten Herausforderungen.

 

Um in diesem Bereich in Zukunft noch stärker aufgestellt zu sein, arbeiten die Basler Versicherungen seit dem 1. April 2021 mit dem Digitalisierungsdienstleister salesurance zusammen. Thomas Winkenbach, Bereichsleiter des Exklusivvertriebes der Basler Versicherung, hat folgende Zielsetzung vorgegeben: „Wir wollen unseren Außendienstpartnern mit der Digitalisierungsoffensive den Rücken stärken und sie für die Zukunft mit den richtigen Werkzeugen ausstatten, damit die Agenturen in der digitalen Welt konkurrenzfähig bleiben. Besonders wichtig ist die regionale Marke und digitale Wahrnehmung im Umfeld der Agentur.“

In dem Projekt „Der digitale Berater 2021“, das von der Basler Agenturberatung und dem Basler Onlinemarketing-Team begleitet wird, betreut salesurance die Vertriebspartner über ein „Personal-Trainer Prinzip“ 12 Monate aktiv. Im Fokus steht hierbei das Thema Neukundengewinnung über Suchmaschinen, Social Media Marketing (Facebook, Instagram), Businessnetzwerke (Xing, LinkedIn) sowie Bewertungsmanagement. Auch die Agenturprozesse der Vermittler werden auf die digitalen Kanäle ausgerichtet – mit den Schwerpunkten Leadmanagement, Online-Terminierung und Online-Beratung.

Die Digitalisierung hat mit der Corona-Krise an Fahrt aufgenommen. „Der Lockdown zwingt die Kunden verstärkt in den digitalen Raum. Versicherungsvermittler, die online nicht vertreten sind und keine optimale Online-Präsenz sowie digitale Beratungsmöglichkeiten anbieten, verlieren deutlich an Relevanz und damit an Umsatz.“, erklärt Jürgen Fink, Geschäftsführer der salesurance. Mit einer intelligenten Strategie zur Neukundengewinnung können Vermittler ihren Standort online positionieren, regionale Online-Marken aufbauen und das qualitative Leadvolumen sowie den Umsatz nachweislich steigern.

 

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Basler Versicherungen, Basler Str. 4, D-61345 Bad Homburg, Tel: +49 6172 1252 ­ 20, Fax: +49 6172 1254 ­ 56, www.basler.de

Die eigene Nachfolgeplanung ist für viele Makler die wichtigste strategische Fragestellung.

 

Welchen Einfluss die Herausforderung durch die Digitalisierung darauf hat, ergründet das Policen Direkt-Maklerbarometer 2021. “Auch Versicherungsmakler spüren, dass ihr Geschäftsmodell wie der Rest der Gesellschaft vom digitalen Wandel herausgefordert wird“, erklärt Dr. Philipp Kanschik, Geschäftsführer von Policen Direkt. „In vielen Gesprächen finden wir Versicherungsmakler jenseits ihrer Belastungsgrenze. Die COVID-19-Krise ist nicht spurlos an ihnen vorübergegangen. Wir sind uns sicher, dass sich hier in relativ kurzer Zeit mit den Ansprüchen der Kunden auch der Digitalisierungsdruck drastisch erhöht hat.”

Sind Makler gezwungen, ihre Strategie anzupassen?

Das Policen Direkt Maklerbarometer 2021 will dem auf den Grund gehen und fragt die Versicherungsmakler direkt, wo die Belastungen im Büro besonders groß sind und wo sie ich Unterstützung und Freiräume wünschen. Im Mittelpunkt der Erhebung steht nach wie vor, ob ein Ausstieg bereits geplant ist und wie und womit Makler ihren Ruhestand bestreiten wollen.

Die erste Auflage des Maklerbarometers 2019 brachte als alarmierendes Ergebnis zutage, dass knapp 85 Prozent der Versicherungsmakler ihre Nachfolge noch nicht geregelt hatten, obwohl fast jeder Dritte geplant hatte, in den nächsten 5 Jahren in Ruhestand zu gehen. Möglicherweise könnten neue bürokratische Restriktionen diesen Druck noch weiter erhöht haben. Zuletzt haben mehr als 1.000 Vermittler laut europäischer Versicherungsaufsicht Eiopa ihre Erlaubnis verloren, weil sie Beratungs-, Dokumentations- und Weiterbildungspflichten nicht eingehalten haben.

Je höher die Teilnehmerzahl, desto repräsentativer ist das Bild. Direkt zum Maklerbarometer 2021 (Umfrage). https://pdv3.typeform.com/to/JHpLlK13/

 

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Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH, Rotfeder-Ring 5, 60327 Frankfurt am Main, Tel: + 49 69 900 219 114,Fax: + 49 69 900 219 4114, www.policendirekt.de

Vor allem bei Verbraucherschützern gelten Provisionsverbote als Erfolgsmodell.

 

“Provisionsverbot: Europäische Beispiele verdeutlichen Erfolg”, behauptete der vzbv noch Anfang 2019 bezogen auf die Niederlande und das Vereinigte Königreich. Handfeste Belege z. B. für eine Verbesserung des Anlegerschutzes durch ein Provisions-verbot gibt es keine. Im Gegenteil: Eine Studie der EU-Kommission hat im Jahr 2018 u. a. mittels Mystery-Shopping festgestellt, dass z. B. in den Niederlanden Testanleger “systematisch auf die Websites der Institute umgeleitet wurden, wo sie eigenständig im Execution-Only-Modus investieren konnten” (vgl. ‘k-mi’ 29/18). Diese – für die meisten Normalanleger oft alternativlose – Verlagerung des Anlageverhaltens von der persönlichen Beratung hin zur Selbstentscheidung ‘ins Netz’ scheint somit eine Folge eines Provisionsverbots zu sein. Denn die EU-Kommission stellte 2018 fest: “Das Verbot von Zuwendungen in den Niederlanden und im Vereinigten Königreich war ein starker Treiber für Fonds-Supermärkte, Online-Broker und Online-Investmentplattformen von etablierten Anbietern.” Das Provisionsverbot entzieht dem Markt aber massiv Beratungskapazität, die durch Online-Angebote und Robo-Advisor-Modelle nur für die wenigsten ersetzt werden kann.

Diese Zweifel am ‘Erfolgsmodell Provisionsverbot’ haben nun neue Nahrung aus England erfahren: Bereits im Dezember 2020 veröffentlichte die britische Aufsicht FCA den neusten Evaluierungsbericht zur Finanzmarktreform und zum Provisionsverbot in Großbritannien unter dem Titel “Evaluation of the impact of the Retail Distribution Review and the Financial Advice Market Review”. Dessen Ergebnisse wurden hier trotz ihrer Brisanz, wohl auch durch die allgegenwärtige Corona-Pandemie, bislang kaum wahrgenommen. Denn die Zahlen und Schlussfolgerungen zeigen, dass das Provisionsverbot endgültig zum Flop gerät! Nachfolgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse des jüngsten Berichts:

++ Der Markt für Beratung in UK ist wettbewerbsschwach. Es gibt viele hohe Honorare, aber wenig Anreize, günstige Honorare anzubieten  ++ Die Beratungsquote ist von niedrigen 6 % (vgl. ‘k-mi’ 28/17) lediglich auf enttäuschende 8 % gestiegen  ++ 40 % der Firmen haben formale Mindestanlagegrenzen, beginnend ab 50.000 Pfund. Ca. 10 % der Firmen geben sich nur mit Kunden ab 1 Mio. Pfund ab  ++ Die 60 % der Firmen ohne formale Mindestanlagegrenzen haben jedoch im allgemeinen vergleichbare hohe Kundendepots: “Dies deutet darauf hin, dass der Zugang zu Beratung in der Praxis für Verbraucher mit kleineren Töpfen/Depots eingeschränkt ist”, so das verheerende Fazit der FCA  ++ Die Aufsicht gibt dazu auch ein Beispiel: “Beispielsweise kann die Beratung zu einer Rentenübertragung (defined benefit pension transfer) kostenpflichtig sein in einem Bereich von £ 3.500 oder £ 4.500. Wenn die Beratungsgebühr im Verhältnis zum Investitionswert erheblich ist, kann es sein, dass die Beratung zu diesen Kosten nicht im Interesse des Kunden liegt.“  ++ Robo-Advisors, die eigentlich als Wunderwaffe zur Schließung der Beratungslücke in Folge des Provisionsverbots gedacht waren (vgl. ‘k-mi’ 17/17), sind bislang nur ein Nischen-Thema bzw. es gibt kaum Nachfrage dafür (“remain only a small fraction of the overall market”)  ++ Die FCA nennt ebenfalls Daten zur Zahlungsbereitschaft bei Honoraren: “Die Mehrheit möchte weniger als 1 % des Wertes des investierbaren Vermögens zahlen”, so die FCA-Studie. “In Pfund und Pence entspricht dies nicht mehr als 100 GBP bei einer Investition von 10.000 GBP, 250 GBP bei einer Investition von 25.000 GBP und 500 GBP bei einer Investition von 50.000 GBP. Die meisten würden erwarten, nicht mehr als 250 GBP zu zahlen, unabhängig vom investierten Betrag.” Mit dem sprichwörtlichen britischen Understatement verpackt die FCA dieses vernichtende Urteil zum Provisionsverbot wie folgt: “Diese Antworten zur Zahlungsbereitschaft stimmen nicht mit den auf dem Markt allgemein üblichen Beratergebühren überein.”

Die Reaktionen in England waren entsprechend kritisch. Der britische Versicherer-Verband ABI fordert ‘eine Reform der Reform’: “Da 72 % der Menschen nicht in der Lage sind, für Finanzberatung zu bezahlen, und die Mehrheit der Menschen nur einmalige Beratung wünscht, muss die FCA die Änderungen vorantreiben, die der Beratungs-Markt benötigt. Der gesetzliche Rahmen für Beratung muss angepasst werden, um Kunden in die Lage zu versetzen, eine einfachere und erschwinglichere Beratung zu erhalten, die mehr Hilfe bietet.” Der britische ‘Financial services professional’ und Finanz-Blogger Clive Shelton analysierte den Evaluierungsbericht im Februar 2021 zudem im Hinblick auf den Berater-Markt: “Für alle, die daran interessiert sind, die Massen (nicht nur die wohlhabenden HNW) zum Sparen und Investieren zu ermutigen”, so Shelton, sei die Lektüre des Evaluierungsbericht “ein Muss” und “schockierend” zugleich (Übersetzung durch ‘k-mi’): “Angesichts der meisten Maßnahmen der FCA in Bezug auf Zugang, Erschwinglichkeit und Qualität des Dienstleistungsspektrums sind diese Schlüsselelemente der Regulierung ein schockierender Misserfolg. Die Umfrage der FCA zeigt, dass Verbesserungen bislang bestenfalls marginal sind. Auf der Nachfrageseite 52 Mio. Erwachsene in Großbritannien. Die Zahl der Verbraucher, die Rat (advice or guidance) erhalten und verschiedene Kanäle nutzen, ist bedauerlich. Nur 8 % (4,1 Mio.) hatten in den letzten 12 Monaten Zugang zu Finanzberatung, während 68 % (36 Mio.) überhaupt keine Beratung (advice or guidance) erhielten.” Um auch nur die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung zu erreichen und die FCA-Ambitionen in Bezug auf Verbraucher zu verwirklichen, so der Experte und ehemalige leitende Mitarbeiter der Bank of England Shelton weiter, “müsste jeder derzeitige Finanzberater mindestens 1.000 Erwachsene betreuen und jedes Unternehmen müsste über 50.000 Kunden haben. Um den Wettbewerb zu erhöhen und den Wunsch, Dienstleistungen für einen breiteren Anlegerkreis bereitzustellen, muss man die Anzahl der Berater und Planner erhöhen (…) Die FCA muss darüber nachdenken, was getan werden kann, um diesen Mangel an Fachleuten in der Industrie zu beheben”.

Das Provisionsverbot hat den Finanzdienstleistungsmarkt in UK in eine Zwickmühle gesteuert: Durch das Provisionsverbot und die massive Regulierung gibt es viel zu wenige Berater. Laut dem aktuellen Evaluierungsbericht sind es für Retail-Investments ca. 27.500 Financial Adviser in Großbritannien. Weitere knapp 9.000 verteilen sich auf Banken, Investment Manager und Börsen-Makler und Sonstige. Allein die Anzahl der Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO ist in Deutschland höher! Dieses wettbewerbsschwache Umfeld in Großbritannien hat für Verbraucher nachweisbar extrem nachteilige Folgen in Form von hohen Honoraren und geringem Zugang zu Beratung für Normalverdiener. Wie ‘k-mi’ zuletzt anhand weiterer FCA-Analysen wie z. B. der ‘Retail Investments Product Sales Data (PSD)’ dokumentierte, ist in Großbritannien die Beratungsquote z. B. bei Investmentfonds von 57 % im Jahr 2006 auf 10 % im Jahr 2019 gefallen! (vgl. ‘k-mi‘ 32/20). Das Resultat: Großbritannien steht laut ESMA EU-weit bei der 3-Jahres-Performance-Analyse von Aktienfonds, Rentenfonds und Mischfonds aus dem Retail-Segment im Zeitraum 2016–2018 jeweils an hinterster Stelle, teilweise weit abgeschlagen. Bei Mischfonds ziehen sie sogar den EU-weiten Schnitt ins Negative (‘k-mi’ 16/20). Aber auch das Ziel, umsatzabhängige Vergütungen und damit mögliche Interessenkonflikte durch ein Provisionsverbot zurückzudrängen, ist in England gescheitert: Der Anteil der Honorare am Gesamtumsatz von Beratern sinkt permanent, allein im Jahr 2019 um 14 % gegenüber dem Vorjahr. Mittlerweile führt dies dazu, dass der Anteil der laufenden Servicegebühren bei 70 % liegt, Tendenz steigend. Berater können in Großbritannien also nicht von Honoraren leben, sondern der Markt ist bestimmt von einer ‘Honorarberatung light’, die für Verbraucher keinen Mehrwert hat (vgl. ‘k-mi’ 32/20)!

‘k-mi’-Fazit: Ein u. a. durch das Provisionsverbot überregulierter Beratermarkt wird wettbewerbsschwach und erzeugt einen Nachfrage-Überhang. Das bedeutet, dass die verbliebenen Berater sich die Kunden und die Preise aussuchen können. Das Ergebnis eines Provisionsverbots ist, das zeigen die Daten aus England überdeutlich, dass nur noch ‘Besserverdienende’ eine Beratung erhalten, ohne dass mögliche systemische Interessenkonflikte aus umsatzabhängigen Vergütungen beseitigt werden. Man wählte damit in Großbritannien die denkbar schlechteste Regulierungs-Kombination. Provisionsverbot und auch BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler sind somit eben kein Vorbild für Deutschland, es sei denn, man will bewusst auf eine Beratungslücke zusteuern! Neueste Daten aus Deutschland zu Versicherungsprodukten zeigen zudem, dass trotz eines inzwischen guten Angebots von Nettoprodukten die Nachfrage nach Honorarberatung weiter gering bleibt (vgl. ‘k-mi’ 14/21). Der aktuelle FCA-Evaluierungsbericht zeigt ebenfalls: Die Träume von einer Schließung der Beratungslücke durch automatisierte Robo-Advice-Angebote für die breite Masse ist ausgeträumt!

 

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Experten sehen Krankenversicherer als Benchmark

 

Das F.A.Z.-Institut hat gemeinsam mit dem Institut für Management- und Wirtschaftsforschung (IMWF) in einer aktuellen Studie die Kundenberatung von 20.000 Unternehmen untersucht. Die Debeka Krankenversicherung geht dabei mit vollen 100 Punkten als Branchensieger hervor. Insgesamt konnte das Koblenzer Unternehmen in den Kategorien Preis-Leistung, Kundenberatung, Preis, Qualität, Weiterempfehlung und Service überzeugen. In dem Untersuchungszeitraum vom 1. April 2020 bis 31. März 2021 nahmen die Experten mithilfe von Social Listening 438 Millionen Online-Quellen unter die Lupe. Die Herausgeber der Studie betonen: „Für serviceorientierte Unternehmen ist es von existenzieller Bedeutung, eine exzellente Reputation als Berater zu haben. Dieses hilft ihnen sich vom Wettbewerb absetzen zu können.“

„Diese Auszeichnung zeigt, dass wir mit unseren mehr als 16.000 Angestellten – und insbesondere unseren 8.500 Mitarbeitern in der Beratung vor Ort – nicht nur nah bei unseren Mitgliedern sind, sondern auch, dass die von uns gesetzten Maßstäbe an eine umfassende Kundenberatung hohen Standards entspricht,“ sagt Thomas Brahm, Vorstandsvorsitzender der Debeka-Versicherungen. „Wir sind genossenschaftlich geprägt und daher zählt bei uns das Füreinander. Das Ergebnis der Untersuchung belegt für mich eindrucksvoll, dass es sich bei unserem Kundenversprechen nicht nur um eine Worthülse handelt, sondern dass wir gegenüber unseren Mitgliedern Wort halten. Das ist auch der Grund, warum wir bei der Debeka schon immer auf einen festangestellten Außendienst gesetzt haben. Er garantiert den Service, den wir uns als Unternehmen vorstellen.“

 

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Debeka Versicherungen, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18, D-56058 Koblenz, Tel: 0261/4980, Fax: 0261/4983737, www.debeka.de

Nachdem der MLP-Konzern im Februar mit dem Erwerb von RVM die Grundlage für den strategischen Ausbau des neuen Segments Industrieversicherungsmakler gelegt hat,

 

werden nun die Adolph Jahn GmbH & Co. KG, die Ed. Sengstack & Sohn GmbH & Co. KG, die Hans L. Grauerholz GmbH sowie die Erich Schulz GmbH ein weiterer Teil davon. Der Firmenverbund verfügt über große Expertise im Bereich Transportversicherungen und erzielt mit zusammengenommen 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen jährlichen Umsatz von gut 2 Mio. Euro. Mit der Transaktion gehören nun 100 Prozent der Anteile des Firmenverbunds zum MLP-Konzern. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Eine Genehmigung durch die Kartellbehörde ist nicht erforderlich. Das Closing der Transaktion ist für das dritte Quartal 2021 geplant. Für den Ausbau des Segments Industrieversicherungsmakler, das durch die RVM-Gruppe abgebildet wird, sind weitere Zukäufe angestrebt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Das Präsidium des BVK hat auf seiner Sitzung am 27. Mai 2021 entschieden, BVK-Geschäftsführer Hubertus Münster zum stellvertretenden Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zu ernennen.

 

Hubertus Münster ist Rechtsanwalt und arbeitet seit dem Jahr 1998 für den BVK. Bereits seit 2001 ist er Geschäftsführer der BVK-Bildungsakademie und seit 2012 Geschäftsführer des BVK.

Zu seinen Aufgaben gehören neben der Leitung der Bildungsakademie unter anderem die Zusammenarbeit mit der Initiative “gut beraten” sowie dem GDV im Gemeinschaftsausschuss. Neben diverser Sonderaufgaben gehört auch die rechtliche Beratung der Mitglieder im Handelsvertreter- und Maklerrecht zu den Aufgaben des Fachanwalts für Versicherungsrecht.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Unterstützung beim erfolgreichen Berufseinstieg

 

Die A.S.I. Wirtschaftsberatung AG richtet eine virtuelle Karrieremesse für Studierende vom 7. bis 10. Juni 2021 aus. In der viertägigen Vortragsreihe „Contact-Your-Career @ A.S.I. – Arbeitgeber hautnah digital“ stellen verschiedene namhafte Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen ihre Einstiegsmöglichkeiten vor. Die Messe bietet Studierenden der Wirtschafts-, Natur-, Ingenieurwissenschaften, Informatik und weiteren Fachrichtungen die Möglichkeit, in den Austausch mit potenziellen Arbeitgebern zu treten und soll ihnen so den Karrierestart erleichtern.

„In den vergangenen zwölf Monaten war es eine große Herausforderung für junge Menschen und Unternehmen, zueinanderzufinden. Den Ausfall zahlreicher Kontaktmöglichkeiten in Form von Präsenzmessen wollen wir mit unserer ersten eigenen Karrieremesse auffangen“, sagt Jan-Gunther Berner, Wirtschaftsberater bei A.S.I. und Initiator der Messe „Wir haben ein attraktives Teilnehmerfeld für die Studierenden zusammengestellt.“

Mit dem Angebot wendet sich die A.S.I. Wirtschaftsberatung aus Münster sowohl an die Stellensuchenden als auch an die Unternehmen, für die eine Akquisition von talentierten Fachkräften in Pandemie-Zeiten viel schwieriger geworden ist. Mit der Karrieremesse bietet A.S.I. den Firmen eine Bühne, um sich und ihre Einstiegsmöglichkeiten in 45-minütigen Vorträgen vorzustellen. Der Einladung sind insgesamt rund 30 Unternehmen aus diversen Branchen der Wirtschaft gefolgt. Interessierte Studierende können kostenlos teilnehmen und erhalten Einblicke in verschiedene Branchen, zudem können die Teilnehmenden Ihre Bewerbungsunterlagen von Profis kostenlos prüfen lassen.

A.S.I. bereitet seit über 50 Jahren junge Menschen erfolgreich auf den Berufseinstieg vor. Mit zahlreichen Webinaren/Seminaren und Informationsveranstaltungen erhalten Studierende vor, während und nach dem Studium eine exzellente Vorbereitung auf den Beruf.

Mit der Contact-Your-Career @ A.S.I. Messe unterstützt das Unternehmen zudem die SOS-Kinderdörfer. Die Teilnahme ist kostenlos für alle Studierenden. Mit freiwilligen Spenden soll jedoch das Engagement des Vereins unterstützt und so Kindern in Not geholfen werden.

Über A.S.I:

A.S.I. ist eine mittelständische Wirtschaftsberatung für gehobene Privatkunden, Ärzte, Zahnärzte, Wirtschaftswissenschaftler und Ingenieure mit über 30 Geschäftsstellen und mehr als 140 Wirtschaftsberatern. Seit 1969 bietet das Unternehmen als Finanzmakler die Vermittlung und lebensbegleitende Betreuung von Versicherungen, Geldanlagen und Finanzierungen an. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung zur Existenzgründung, Praxisführung und –abgabe bei Ärzten und Zahnärzten. Mit einem Provisions- und Honorarumsatz von über 24 Mio. Euro gehört das Unternehmen zu den größten Allfinanzberatern in Deutschland.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

A.S.I. Wirtschaftsberatung AG, Von-Steuben-Straße 20, 48143 Münster, Telefon: 0251 / 2103-0, Telefax: 0251 / 2103-350, www.asi-online.de

Der Erstversicherungsmakler von Aon gibt einen weiteren personellen Neuzugang bekannt: 

 

Ab Juni 2021 übernimmt Marcel Kunau (32) die Vertriebsleitung im Bereich Real Estate für den Norden und Westen Deutschlands. Kunau kommt vom Industriemakler Funk. Hier war er die letzten drei Jahre als Key Account Manager für die Immobilienwirtschaft und Industrie tätig und hat maßgeblich zum Aufbau des Verbandsnetzwerks in der Immobilienwirtschaft und zur Neukundengewinnung beigetragen. Seine berufliche Laufbahn begann der gelernte Versicherungskaufmann vor über 10 Jahren bei Willis als Fachbetreuer Haftpflicht/Rechtsschutz/Financial Lines in Bremen. Anschließend war Kunau mehrere Jahre für die NordWest Assekuranz tätig, wo er den Aufbau und die Strukturierung der Geschäftsentwicklung im Neugeschäft vorantrieb.

„Mit Marcel Kunau holen wir einen ausgewiesenen Branchenexperten im Bereich Real Estate an Bord. Wir freuen uns sehr, einen Spezialisten gewinnen zu können, der unsere Kunden durch seine tiefgreifende Expertise in den Regionen Nord und West optimal unterstützen wird“, kommentiert Michael Hendriks, Managing Director Commercial Risk Solutions bei Aon Deutschland.

“Die Stärkung der regionalen Specialties und Branchen spielt für Aon eine entscheidende Rolle“, so Hendriks weiter. „Marcel Kunau wird in seiner Funktion als Vertriebsleiter Real Estate den Ausbau strategischer Partnerschaften und die Expansionsstrategie unseres Unternehmens in der Wohnungs- und Gewerbeimmobilienwirtschaft konsequent vorantreiben.“

Qualitätsumfrage zu den BHVs für IT-Unternehmen, Architekten und Ingenieure und Landwirte

 

Die Absicherung gegen mögliche Haftungsrisiken ist ganz sicher eine der wichtigsten betrieblichen Sicherheitsvorkehrungen, die ein Entscheider treffen kann. Die Anforderungen an eine Haftpflichtversicherung fallen von Branche zu Branche sehr unterschiedlich aus. Pauschale Aussagen wie „die Betriebshaftpflicht der xy Versicherung ist die beste“ können daher niemals richtig sein. VEMA teilte ihrer Qualitätsumfragen in diesem Segment daher nach verschiedenen Branchen auf, damit die Bewertungen mehr Aussagekraft erhalten.

Im ersten Teil der BHV-Risiken widmete man sich ´:

IT-Betrieben

Architeken und Ingenieuren

Landwirten

 

Gefragt wurde nach den im Neugeschäft wichtigsten Anbietern in der jeweiligen Branchensparten und nach der Einschätzung dieser. Wo stimmen Qualität, Sach- und Schadenbearbeitung?

Die Maker der Genossenschaft gaben die nachstehenden Einschätzungen ab:

BHV für IT-Unternehmen:

Hiscox (25,17 Prozent der abgegebenen Nennungen)

Markel (22,61 Prozent)

Allianz (6,29 Prozent)

BHV für Architekten und Ingenieure:

VHV (31,35 Prozent)

HDI (15,44 Prozent)

Markel (8,79 Prozent)

BHV für Landwirte:

R+V (25,17 Prozent)

Concordia (22,44 Prozent)

Versicherungskammer Bayern (8,98 Prozent)

Die VEMA eG führt in regelmäßigen Abständen Makler-Befragungen zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch. Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Sparten zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung sowie die Policierung. Und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall wurde gefragt.

Die VEMA steht inzwischen über 3.900 mittelständischen Partnerbetrieb mit mehr als 25.000 Personen als zentrale Anlaufstelle zur Erleichterung der täglichen Arbeit zur Verfügung. Die Maklergenossenschaft zählt zu den führenden Maklerdienstleister. Auch in 2021 wird das gesamte Team der VEMA weiter daran arbeiten, Ihren Maklerkollegen weitere Mehrwerte zu schaffen. Ganz getreu dem Firmenmotto „Von Maklern – für Makler!“.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

BVK stärkt Rolle des Berufsstands

 

Die Delegiertenversammlung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), die Corona-bedingt virtuell am 27. Mai stattfand, beschloss einstimmig den Leitantrag „Überregulierung und Pandemie – Versicherungsvermittlung im Wandel“. Die Delegierten stellen die Forderung, den sozialpolitischen Auftrag der Versicherungsvermittler als Lotsen bei der Absicherung von Lebensrisiken ihrer Kunden anzuerkennen. Sie verlangen eine deutliche Entbürokratisierung und eine Stärkung der Vermittlerbetriebe. Konsequenterweise bestehen die Delegierten auch auf ein Aussetzen von weiteren Regulierungen bis die Evaluierung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD abgeschlossen ist. Neue Regulierungsvorhaben, die den Berufsstand zusätzlich belasten würden, wie etwa der „Digital Operational Resilience Act“ (DORA), lehnt der BVK strikt ab. Auch eine klare Absage erteilen die Delegierten jeglichen Planspielen zur Einführung eines Provisionsdeckels bei Lebensversicherungen und der Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Forderungen an die neue Bundesregierung

Der BVK mahnt zudem eine echte Reform der kapitalgedeckten Altersvorsorge bei der zukünftigen Bundesregierung an. Hierfür will der Verband das Zulagenverfahren der Riester-Rente verschlanken und u. a. den Sparern ermöglichen, mehr Renditechancen durch einen Wegfall der Beitragsgarantie zu nutzen, um mehr Altersvorsorgekapital zu akkumulieren. Auch will der BVK die qualifizierte Expertise der Vermittlerschaft bei den Beratungen zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige einbringen und das duale Gesundheitssystem erhalten bzw. die privaten Krankenversicherungen stärken.

An die Adresse der Versicherungsunternehmen gerichtet, verlangt der BVK ein auskömmliches Vergütungssystem ohne Vertriebssteuerungen über Bonifikationen. Die Delegierten fordern zudem, mehr nachhaltige Produkte anzubieten, da diese von den Kunden immer stärker nachgefragt werden. Nachhaltigkeit im Vertrieb sieht der BVK als ein wesentliches Zukunftsthema an und wird es aktiv in den nächsten Jahren begleiten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Die Lloyd Fonds AG (Deutsche Börse Scale, ISIN DE000A12UP29) ist mit ihren Produktlösungen ab sofort auch in Österreich über ihr WealthTech LAIC Vermögensverwaltung GmbH aktiv.

 

Diese hat die Zustimmung der BaFin erhalten, im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs Finanzdienstleistungen in Österreich zu erbringen („EU-Pass“). „Österreich ist ein zusätzlicher Wachstumsmarkt für unser leistungsstarkes Produktangebot. Wir bieten nun auch dort institutionellen und privaten Anlegern sowohl Zugang zu LAIC, unserer KI-basierten Vermögensverwaltung, als auch zu unseren aktiv gemanagten Publikumsfonds der Marke LLOYD FONDS“, sagt Dipl.-Ing. Achim Plate, Chief Executive Officer der Lloyd Fonds AG.

Der digitale Vermögensverwalter LAIC Vermögensverwaltung GmbH ist im April 2020 in Deutschland an den Start gegangen und verwaltet inzwischen in seinen Produktlösungen mehr als 100 Mio. Euro. Das Angebot in Österreich beinhaltet zunächst fünf breit diversifizierte LAIC-Mischfonds mit unterschiedlichen Risikostrategien und Nachhaltigkeitsschwerpunkten. Zusätzlich können institutionelle Kunden in den LAIC – Digital Institutional Europe investieren. „Der österreichische Markt hat für uns ebenfalls strategische Bedeutung. Jährlich zu erwartende Steigerungsraten von nahezu 55 Prozent in der digitalen Vermögensverwaltung bis 2025 lassen auf nachhaltiges Interesse der österreichischen Kunden an KI-basierten Anlagelösungen schließen“, sagt Dipl. Kaufmann Hans-Jürgen Röwekamp, Geschäftsführer der LAIC Vermögensverwaltung GmbH, der die Erschließung des Marktes verantwortet.

Neben den LAIC-Produktlösungen können Privatanleger und institutionelle Kunden in Österreich zukünftig auch die Produktangebote im Bereich der offenen, durch erfahrene Fondsmanager aktiv gemanagten, Publikumsfonds erwerben. Die Betreuung der Vertriebspartner erfolgt zunächst über den Münchener Standort des Lloyd Fonds-Konzerns. Dipl.-Kaufmann Peter Vogel wird eine optimale Betreuung der institutionellen Vertriebspartner im Auftrag der LAIC Vermögensverwaltung GmbH sicherstellen. „Wir freuen uns, dass wir nun auch das große Interesse österreichischer Investoren an unseren mehrfach ausgezeichneten Aktien-, Renten- und Multi-Asset-Fondsstrategien bedienen können“, so Peter Vogel.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Lloyd Fonds AG, Amelungstraße 8 – 10, D­-20354 Hamburg, Tel: 040/ 32 56 78­210, Fax: 040/ 32 56 78­99, www.lloydfonds.de

Garantie-OPTIMIERER des IVFP

 

Und immer wieder grüßt die Gretchenfrage: Wie viel kommt denn aus einer privaten Rentenversicherung insbesondere in Form einer Fondspolice zu Ruhestandsbeginn raus? „Da die Ablaufleistung einer Fondspolice an die Entwicklung der Kapitalmärkte gebunden ist, ist es schlicht nicht möglich, die exakte Höhe der Ablaufleistung am Ende der Ansparphase vorneweg auszuweisen“, erklärt Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). (Die damit verbundenen Probleme können Sie im folgenden Blogbeitrag nachlesen https://www.ivfp.de/modellrechnungen/). Stehen Berater/Innen und Kunden/Innen vor der Frage, ob und in welcher Höhe eine Garantie etwa in Form einer Beitragsgarantie eingeschlossen werden soll, werden sie bisher allein gelassen. Die bisherige Systematik mit starren Hochrechnungen hilft an dieser Stelle nicht weiter. Sie vermittelt den Eindruck, dass der Einschluss von Garantien keine Auswirkungen auf die errechneten Ablaufleistungen hat – hier besteht die große Gefahr einer Fehlberatung!

Der GarantieOPTIMIERER des IVFP schafft Abhilfe. Mit Hilfe moderner Simulationsverfahren ist es nun möglich, die Auswirkung der Garantiehöhe auf die zu erwartende Ablaufleistung aufzuzeigen.

Mit Hilfe weniger Eingaben lassen sich hierbei Chance-Risikoprofile für unterschiedliche Garantiestufen eines Tarifs ermitteln. Im Bildbeispiel etwa ist bei einer monatlichen Sparrate von 100 Euro, einer Anspardauer von 30 Jahren und bei einem Garantieverzicht eine mittlere Ablaufleistung (IVFP-Wert) von ca. 64.420 Euro zu erwarten. Diesen Wert erachtet das IVFP als realistische Ablaufleistung, die der Kunde aus dem Produkt beim jeweils gewählten Garantieniveau zu erwarten hat. Aus der Veränderung des IVFP-Wertes bei verschiedenen Garantieniveaus kann nun die Wirkung einer Garantie auf die Ablaufleistung sichtbar gemacht werden. Möchten Kunden nicht auf die Garantie verzichten, so verringert sich der IVFP-Wert auf 50.760 Euro bei einer 80 % Garantie. Anders formuliert, der Garantieeinschluss „kostet“ in diesem Beispiel 13.660 Euro – ein Umstand der Kunden bisher nicht ausreichend vermittelt werden konnte. Zusätzlich geben die abgebildeten Profile auch einen Aufschluss über die Chancen (auf z.B. 155.766 Euro) und die Risiken (von nur 27.412 Euro), die bei einem Garantieverzicht entstehen. Dadurch ist es nun möglich, dem Kunden die Wirkung eines Garantieverzichts in der vom Kunden präferierten Fondspolice adäquat aufzuzeigen. Das IVFP ermittelt auf Basis der kundenindividuellen Eingaben in Echtzeit den IVFP-Wert, sowie die dazugehörigen Chance-Risikoprofile. Erst durch diese transparente Darstellung werden Kunden in die Lage versetzt, sich eine qualifizierte Meinung zu der für sie optimalen Garantiestufe zu bilden. Für Kunden, die eine Fondspolice (mit Garantie) kaufen, ist eine solche Entscheidungsgrundlage unerlässlich. Denn eine Hochrechnung mit einem fixen Renditewert über die gesamte Laufzeit ist definitiv unrealistisch und birgt das große Risiko, dass Kunden auf Grundlage einer Fehlberatung ihr Vorsorgeziel nicht erreichen.

Versicherer, die sich für einen Einsatz des GarantieOPTIMIERERs interessieren, können das IVFP kontaktieren. Ein Demozugang zu der neuartigen Beratungssoftware steht ebenfalls zur Verfügung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Die Deutsche Rückversicherung AG mit Sitz in Düsseldorf und die im Bereich biometrische Risiken hochspezialisierte SCALA Finanzgruppe aus Kronach haben eine umfassende strategische Partnerschaft vereinbart.

 

Die beiden Unternehmen wollen künftig vor allem bei der Entwicklung neuartiger Produkte zur Absicherung biometrischer Risiken eng zusammenarbeiten. Im Mittelpunkt steht dabei die Entwicklung moderner Produktlösungen zur Einkommensabsicherung für das Online-Portal WORKSURANCE.de. Gemeinsam wollen der Rückversicherer und der Biometrie-Spezialist Produkte konzipieren, die sich explizit für den Online-Direktvertrieb eignen, um darüber onlineaffinen Kundengruppen ein zeitgemäßes Angebot zur Absicherung der Arbeitskraft anbieten zu können.

„Um der seit Jahren stagnierenden Versorgungsquote im Bereich der Einkommensabsicherung entgegenzuwirken, braucht es neue Produktideen und -konzepte, um neue Kundengruppen zu erreichen. Gemeinsam mit der Deutschen Rück wollen wir dafür Ansätze entwickeln und für eine vertriebliche Umsetzung mit ausgewählten Erstversicherern vorbereiten“, sagen Christian Schwalb (Geschäftsführer) und Philip Wenzel von der SCALA Finanzgruppe.

„Mit Ihren umfänglichen Praxiserfahrungen als Biometrie-Spezialisten stellt SCALA für uns einen sehr guten Sparringspartner für Produktentwicklungen im Segment der Einkommensabsicherung dar. Gemeinsam können wir unsere Stärken in diesem Bereich optimal einsetzen“, sagt Dr. Barbara Ries, Bereichsleiterin Leben/Kranken Markt- und Produktmanagement bei der Deutschen Rück.

 

Verantwortlich für den Inhalt:  

SCALA & Cie. Holding GmbH, Kronachallee 8, 96317 Kronach, Tel: 09261-962860, Fax: 09261-9628611, www.scala-holding.com