„Ob es nun um einen – ich mach mal ein paar Beispiele – ob es einen Provisionsdeckel für Versicherungen gibt, also dass da nicht so viel gezahlt wird.

 

Da sitzen harte Leute im Bundestag, die wissen, warum sie das bekämpfen. Nicht aus allgemeinen Erwägungen, sondern die haben viele, die schätzen die Leute, die die Provisionen kassieren, um es mal höflich zu sagen“. Die jüngsten Äußerungen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz in der Talkshow Anne Will stellen die gesamte Vermittlerbranche unter Generalverdacht – und die im Grundgesetz verankerte Tätigkeit der Interessenvertretung wird mit Bestechung gleichgesetzt. VOTUM-Vorstand Martin Klein bezieht mit diesem Pressestatement klar Stellung.

Martin Klein: Die Äußerungen von Olaf Scholz zeigen, dass dem Kanzlerkandidaten der Noch-Regierungspartei SPD der moralische Kompass verloren gegangen ist.

Ehrlich arbeitende Versicherungsvermittler, die sich auch während der Pandemie mit hohem Einsatz unmittelbar um die existentiellen und sehr persönlichen Belange von Verbrauchern kümmern, werden gleichgesetzt mit zwielichtigen Geschäftemachern, die eine Notlage für den persönlichen Profit nutzen. Dieser Blick auf eine ganze Berufsbranche ist nicht nur schief, sondern gar verachtend.

Viele Versicherungsvermittler waren und sind für ihre – häufig auch selbständigen – Kunden in der Pandemie Krisenhelfer und Kummerkasten, da viele von ihnen bei den durch Finanz- und Wirtschaftsministerium zu verantwortenden Hilfsmaßnahmen schlicht vergessen wurden.

Einen besonderen Geschmack bekommen diese Einlassung, die eine ganze Branche als „Kassierer“ abqualifiziert, aus dem Mund eines Politikers, der Privatbankern, die bei dem Versuch erwischt wurden, den Staat betrügerisch um über 100 Mio. Euro zu erleichtern, Privataudienzen gewährt um sich ihre Unschuldsbeteuerungen anzuhören. Für den Finanzminister einer „Arbeiterpartei“ zeigt sich hier eine nahezu pathologische Orientierungslosigkeit.

Flankiert wird Scholz durch seinen Staatsekretär Jörg Kukies, der – wie kaum jemand zuvor in diesem Amt – weiterhin in regelmäßigen Treffen die Nähe zu Vertretern amerikanischen Großbanken sucht. Ob Ex-Chef-Banker Kukies dem Sparbuchinhaber Scholz verraten hat, dass deren Geschäftsmodell auf Provisionen fußt, ebenso wie das des vom BMF protegierten Scheinriesen Wirecard?

Kanzlerkandidat Olaf Scholz – ein Minister, der in Talkshows aus dem Glashaus mit Steinen wirft, während sich mit der Insolvenz der Greensill Bank der nächste Skandal des deutschen Finanzmarkts und der von seinem Ministerium beaufsichtigten BaFin abzeichnet.

Auch der in Scholz‘ Äußerungen verpackte Generalverdacht, dass einzelne Verbände der Versicherungsbranche Bestechung betreiben, ist mehr als nur haltlos. Bei VOTUM haben wir einen sehr transparenten Haushalt und noch nie Zahlungen an Politiker oder Parteien vorgenommen. Und damit sind wir sicherlich nicht allein in der Verbändelandschaft.

Auch das Gesetz zur Schaffung eines Lobbyregisters bereitet uns keinerlei Sorge oder Kopfzerbrechen. Wir setzen uns bei Gesetzgebungsverfahren mit Sachverstand, Argumenten und einem realitätsgeschulten Blick auf die Auswirkungen für Verbraucher und Betroffene ein.

Im Fall des geplanten Provisionsdeckels waren wir, aufgrund der Tatsache, dass sich das Finanzministerium für Argumente taub zeigte, gezwungen – zusammen mit anderen Verbänden und Initiativen – als Ultima Ratio eine Verfassungsbeschwerde vorzubereiten.

Das diesbezüglich vorbereitend eingeholte Rechtsgutachten des ehemaligen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier war eindeutig in seiner Beurteilung: Das Gesetzgebungsverfahren ist verfassungswidrig. Hier zeigt sich wie wichtig es ist, dass sich Berufsgruppen in Interessenverbänden organisieren. Der einzelne Vermittler oder aber auch ein Unternehmen wäre nicht in der Lage, diesen berechtigten Widerstand zu organisieren.

Es wäre ein Beleg von Kompetenz und Verfassungstreue gewesen, wenn sich das Ministerium von Herrn Scholz mit den Argumenten des Gutachtens befassten hätte. Dies hat man den Finanzpolitikern der CDU/CSU Fraktion und auch der FDP überlassen, welche zu einem entsprechenden Ergebnis gelangt sind. Wenn man engagierte demokratische Abgeordnete nunmehr plump der Bestechlichkeit bezichtigt, ist das einfach unwürdig und billig. Es zeugt nicht von der Achtung vor unserem Grundgesetz, die zum unverzichtbaren Rüstzeug eines Kanzlers gehört.

Rechtsanwalt Martin Klein ist geschäftsführender Vorstand des Branchenverbands VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. An die VOTUM-Mitgliedsunternehmen sind 100.000 unabhängige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler angebunden. Die Mitarbeiter und Kooperationspartner unserer Mitglieder beraten über 11 Millionen Verbraucher zu Fragen der Absicherung im Alter, der Vermögensbildung und des maßgeschneiderten Versicherungsschutzes.

 

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VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Auf die Versicherer rollen Vergleichsanfechtungen und Ansprüche wegen Umsatzausfällen aus dem zweiten Lockdown zu

 

Wegen des doppelten Shutdowns in der Coronakrise ist die Mehrzahl der 165.000 Hotels und Gastrobetriebe nach einem Sommerintermezzo bis zum heutigen Tag geschlossen. Gegen entsprechende Umsatzausfälle hatten sich rund 40.000 Betriebe versichert. Weil die meisten Versicherer eine Entschädigung ablehnen, klagen immer mehr Gewerbetreibende gegen die Assekuranzen. Allein beim Landgericht München waren bis Januar 2021 rund 140 Klagen eingegangen.

Hochgerechnet auf alle 115 Landgerichte in Deutschland wären das rund 16.100 Klagen. Dazu kommen weitere Klagen von Gastro- und Hotelbetrieben, die sich eigentlich bereits mit ihrer Assekuranz auf eine Entschädigung im Vergleichsweg geeinigt hatten. Der Hintergrund: Im April 2020 vereinbarten auf Initiative des bayerischen Wirtschaftsministers der Hotel- und Gaststättenverband Bayern und etliche Versicherer einen Kompromiss. Neben der Allianz waren auch die Versicherungskammer Bayern, die Zurich, die Haftpflichtkasse Darmstadt sowie weitere Unternehmen beteiligt. Die Versicherer nahmen an, dass der wirtschaftliche Schaden der Gastronomen durch staatliche Unterstützungsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld und Soforthilfen um rund 70 Prozent reduziert sein würde. Davon ausgehend sagten sie zu, von den 30 verbleibenden Prozent die Hälfte zu übernehmen.

Doch diese magere Ausbeute halten immer mehr Gewerbetreibende, die den Vergleich Zähne knirschend unterschrieben hatten, für eine Milchmädchenrechnung. Ihre Anwälte sind da noch direkter: Den 15 Prozent Kompromiss nennen sie sittenwidrig, weil die staatlichen Hilfen erstens vielfach gar nicht bei den Gastronomen ankamen und zweitens nichts an der laut Versicherungsvertrag geschuldeten Einstandspflicht ändert. Der Münchener Donisl-Wirt Reindl, der einen entsprechenden Vergleich mit der Allianz abgeschlossen hatte und daraufhin 94.815 Euro Entschädigung für die Betriebsschließung erhielt, kündigte an, den Vergleich anzufechten und die restlichen 85 Prozent einzufordern, also 537.285 Euro. Eine entsprechende Klage soll sich in Vorbereitung befinden. Wie die Gerichte die Rechtslage einschätzen, bleibt abzuwarten.

Dagegen liegen aus der Zeit des ersten Shutdowns im Frühjahr 2020 erste Urteile vor. Spektakulär ist sicher der Richterspruch des Landgerichts München, das Anfang Oktober 2020 die Versicherungskammer Bayern dazu verurteilte, dem Pächter des Münchener Augustinerkellers rund eine Million Euro zu zahlen (Az.: 12 O 5895/20). Doch andere Entscheidungen geben den Assekuranzen recht. Grund für die divergierende Rechtsprechung ist, dass sich die Sachverhalte der verhandelten Verfahren erheblich voneinander unterscheiden. Das beginnt bei den unterschiedlichen Versicherungsbedingungen in den Versicherungsverträgen und deren Auslegung. Gestritten wird auch über die Frage, ob und welche staatlichen Leistungen sich der Versicherungsnehmer anrechnen lassen muss und ob die Versicherung dem Versicherungsnehmer vorhalten kann, dass er das Außerhausgeschäft, also To-Go-Produkte, nicht oder nicht ausreichend angekurbelt habe. Last but not least müssen die Gerichte klären, ob die staatlich reglementierte Wiedereröffnung einer Betriebsschließung gleichkommt. Denn die behördlichen Vorgaben an die Hygienestandards bedeuten für viele Gastronomen einen erheblichen Umsatzrückgang, den die Betriebsschließungsversicherer eigentlich auffangen müssten. Damit ist auch fraglich, ob der zweite Lock Down versichert ist.

Der Ausgang der Verfahren ist auch deshalb noch völlig offen, weil es sich um juristisches Neuland handelt. So mancher Gastronom scheut in dieser David gegen Goliath Situation den einsamen Gang vor Gericht. Doch das muss nicht sein. Denn Prozessfinanzierer sehen gute Erfolgschancen für Klagen gegen die Betriebsschließungsversicherungen. So führt die Omni Bridgeway, der weltweit führende Prozessfinanzierer, bereits mehrere Verfahren für Gastronomen und Hoteliers, die – teilweise sehr hohe – Einbußen im ersten und zweiten Lockdown erlitten haben und die Versicherer die Zahlungen verweigerten.

Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Knut Pilz vertritt diese Mandanten gegen große Versicherungskonzerne. Sein Zwischenfazit macht Hotel- und Gastrobetreibern Mut: „Zwischenzeitlich kristallisiert sich in der Rechtsprechung heraus, dass nahezu jeder Fall individuelle Besonderheiten hat und die Versicherungsbedingungen sehr viele Unterschiede im Detail aufweisen.“ Oft seien es ‘Kleinigkeiten’ mit großer Wirkung, die über den Erfolg/Misserfolg eines Prozesses entscheiden. „Umso wichtiger ist es für die Versicherungsnehmer, dass sie finanzielle Sicherheit haben, um – wenn notwendig – den Instanzenweg auszuschöpfen. Hier bietet Omni Bridgeway den Betroffenen den finanziellen Spielraum, um adäquate Ergebnisse, sei es durch gerichtliche Entscheidungen oder im Vergleichswege zu erreichen”, sagt der Namenspartner der Berliner Wirtschaftskanzlei Pilz Wesser & Partner Rechtsanwälte mbB.

Die Chancen für einen Prozesserfolg der Gewerbetreibenden am Ende des Instanzenzuges sieht Omni Bridgeway trotz zahlreicher ablehnender erst- und zweitinstanzlicher Urteile als gut an, denn alle unklaren Versicherungsbedingungen sind im Zweifel von der Justiz zugunsten der Versicherungsnehmer auszulegen. Ob die Erfolgsaussichten auch für Fälle aus dem aktuellen Lockdown positiv einzuschätzen sind, bedarf noch eingehender Prüfung. Hier argumentieren die meisten Versicherer, dass es sich um einen zweiten Versicherungsfall zu einem gleichen Umstand handele, der nur einmal versichert sei. Viel spricht für die gegenteilige Ansicht: Die pandemische Lage war im März 2020 eine andere als im Sommer und Herbst und Winter des vergangenen Jahres. Das betrifft einmal die unterschiedlichen Infektionszahlen also auch die Verbreitungsgeschwindigkeit. Zudem blieben die Grenzen während des ersten Lockdowns ebenso geschlossen wie die Werkshallen der produzierenden Industrie.

 

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Wenn nicht jetzt, wann dann?

 

Die Pandemie bestimmt nahezu alles, auch in Unternehmen. Dennoch bleiben Herausforderungen wie der Fachkräftemangel, unzureichende Altersvorsorge sowie ein kalkulierbarer Pensionsaufwand weiterhin aktuell. Daher sollten, trotz schwieriger Prognosen, wann sich die Wirtschaft wieder erholt, einige Aufgaben rund um die Versorgung gerade jetzt in Angriff genommen werden. Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH, zeigt auf, wo Arbeitgeber ansetzen können.

Lösungen für verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss ab 2022

Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent auf die Entgeltumwandlung gilt ab 2022 für alle entsprechenden Vereinbarungen. „Für Arbeitgeber heißt das: baldmöglichst handeln“, so Michael Hoppstädter. Er empfiehlt etwa, den Arbeitgeberzuschuss beispielsweise in den bestehenden Direktversicherungsvertrag einfließen zu lassen, das erhöht die Versorgungsleistung für den Arbeitnehmer. Wenn das bei dem Versicherer nicht möglich ist, sollte der Zuschuss in einen neuen Direktversicherungsvertrag fließen. Dabei gilt es, die Annahmerichtlinien der Produktgeber, zum Beispiel für Mindestbeiträge oder Mindestlaufzeiten, zu beachten. Eine weitere Option: Die Entgeltumwandlungsvereinbarung so abändern, dass der Einzahlungsbetrag, zur Direktversicherung gleichbleibt, während sich der Eigenanteil des Arbeitnehmers entsprechend anpasst.

Matching-Modelle als Wertschätzung

Beim Kampf um qualifizierte Mitarbeiter kann die bAV oft ein entscheidender Faktor kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) gegenüber großen Firmen sein. „Matching contribution“, die Kombination von Arbeitgeberbeitrag und Entgeltumwandlung, ist ein Zeichen der Wertschätzung, das auch KMU setzen können, ohne unkalkulierbare Risiken einzugehen. „Nach unserer Erfahrung liegt der Beitrag der Arbeitgeber in solchen Modellen bei 30 bis 50 Prozent des Beitrags, der vom Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung finanziert wird“, verdeutlicht der Longial Geschäftsführer. „Die alleinige Weitergabe des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses wird nicht wertschätzend wahrgenommen – im Gegenteil.“

Förderung für niedrige Einkommen

Nur 30 bis 37 Prozent der Arbeitnehmer mit geringen Einkommen (bis 2.500 EUR brutto monatlich) haben eine bAV. Gleichzeitig haben 90 Prozent dieser Beschäftigten Interesse an einer betrieblichen Altersvorsorge – das zeigt eine aktuelle Studie. Mit der Förderung nach § 100 Einkommensteuergesetz gibt es genau dafür eine Lösung: Das Unternehmen bekommt 30 Prozent Zuschuss für Arbeitgeberbeiträge bis zu 960 Euro jährlich, die für eine neue bAV von Mitarbeitern mit einem Einkommen von maximal 2.575 Euro monatlich aufgewendet werden. „Leider nutzen diese Förderung in erster Linie Firmen mit 250 Beschäftigten und mehr“, so Hoppstädter. Dabei ist es mit Blick auf die wachsende Altersarmut, die oft schlechte Altersversorgung der Mitarbeiter mit niedrigem Einkommen sowie deren Wunsch nach einer betrieblichen Vorsorge auch ein Teil der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen, hier tätig zu werden – bei überschaubaren Kosten.

Pensionsrückstellungen im Blick behalten

Unternehmen mit Direktzusagen müssen in ihrer Bilanz die dafür notwendigen Pensionsrückstellungen ausweisen. Diese steigen zunehmend an und belasten mindestens noch die nächsten fünf Jahre sowohl die Bilanz als auch die Gewinn- und Verlustrechnung. Lösungsansätze für eine Entlastung, abhängig von den Wünschen und Zielen des Unternehmens, gibt es viele: „Von der Umstellung der Leistungszusagen auf beitragsorientierte Systeme über die Ausfinanzierung, mit und ohne Nutzung von Treuhandlösungen (CTA) zur Insolvenzsicherung, durch flexible Produkte und attraktiver Wertentwicklung bis hin zur Auslagerung der Verpflichtungen auf Pensionsfonds als externe Versorgungsträger“, fasst der Longial Geschäftsführer zusammen.

Versorgungswerke neu aufstellen

Weiterhin ist kein Ende der Niedrigzinsphase in Sicht. Die Folge: Versicherer senken ihre Leistungen, beispielsweise durch Reduzierung der Rentenfaktoren in ihren Produkten oder des Garantieniveaus. Die Deutsche Aktuarvereinigung empfiehlt die Absenkung des Höchstrechnungszinses für Lebensversicherer auf 0,25 Prozent zum 1.1.2022. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Versorgungswerke auf neue Beine zu stellen. „Früher getroffene Entscheidungen für einen Produktanbieter oder einen Durchführungsweg sollten hinterfragt, Beitrags- und Leistungskomponenten überdacht und neugestaltet sowie Risiken aus bestehenden Systemen entfernt werden“, rät Hoppstädter.

 

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Longial GmbH, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf, Tel: +49 (0) 211 4937-7600, Fax: +49 (0) 211 4937-7631, www.longial.de

FPSB Deutschland rät: Pflegekosten müssen fester Bestandteil der Finanzplanung sein

 

Rund 2,7 Millionen – so viele Menschen haben sich laut dem Robert-Koch-Institut seit Beginn der Pandemie in Deutschland mit dem Corona-Virus infiziert. Die meisten davon gelten zwar als genesen. Doch Experten warnen, dass die Langzeitfolgen der Erkrankung noch immer drastisch unterschätzt würden. So geht etwa die Weltgesundheitsorganisation (WHO) davon aus, dass ernsthafte Langzeitfolgen etwa 20 Prozent der Patienten betreffen könnten – unabhängig davon, ob sie einen milden oder schweren Krankheitsverlauf hatten. Und eine Analyse von über 10.000 Kundendaten der DKV Deutsche Krankenversicherung AG aus dem Herbst 2020 zeigt, dass Covid-19 Infizierte auch nach Abschluss der stationären Behandlung oft nicht gesund sind, sondern unter langanhaltenden Beeinträchtigungen leiden. Die unter “Long Covid” zusammengefassten Symptome sind zwar noch nicht eindeutig definiert, betreffen aber fast den gesamten Körper.

„Die enorm schnelle Ausbreitung des Corona-Virus hat uns gezeigt, wie rasch und unerwartet Krankheit einen treffen kann“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Dass jetzt auch gesundheitliche Spätfolgen durch Covid-19 drohen, bedeute zugleich ein Umdenken beim Thema Pflegerisiko.

„Zumal Pflegebedürftigkeit keine Frage des Alters ist. Erkrankungen wie Corona, aber auch schwere Unfälle können jeden treffen“, so Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. Doch die soziale Pflegeversicherung wird bei den wenigsten Bürgern ausreichen, um die Kosten im Pflegefall zu decken.

Nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen ist der durchschnittliche Eigenanteil für die Pflege hierzulande in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Laut aktueller Berechnungen liegt der Eigenanteil für pflegebedingte Aufwendungen, Investitionskosten sowie Unterkunft und Verpflegung durchschnittlich bei 2.068 Euro. Das bedeutet, mehr als 2000 Euro müssen im Schnitt aus eigenen Mitteln bezahlt werden – pro Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist bei diesem Betrag bereits berücksichtigt.

Leider denken immer noch viele Verbraucher hierzulande, dass die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten für einen vollstationären Pflegeplatz in kompletter Höhe übernimmt. Doch das ist ein Irrglaube. „Pflege kostet Geld“, kommentiert Prof. Tilmes und fügt hinzu: „Nur die wenigsten Menschen hierzulande besitzen so viel Kapital, um die privaten Pflegekosten aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten zu können.“ Er rät dringend dazu, nicht nur für sich selbst, sondern auch für Familienangehörige ein finanzielles Extrabudget für den Pflegefall zu bilden. „Hohe Sparleistungen sind erforderlich, damit bei der Pflege keine Versorgungslücke entsteht“, appelliert der Experte.

„Umso wichtiger ist, dass sich jeder so früh wie möglich mit dem Thema private Zusatzversicherung beschäftigt“, erklärt Prof. Tilmes. Denn wer spät damit beginnt, muss mit sehr hohen Beiträgen rechnen. Die Vielzahl an Tarifvarianten am Markt lässt es oft schwierig erscheinen, das Passende zu finden. Davon sollte sich jedoch niemand abschrecken lassen, sondern sich in dem Fall vielmehr gezielt kompetenten Rat einholen.

Wichtige Unterstützung leisten hier qualifizierten Fachleute, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten unabhängigen CFP®-Professionals. Sie geben Auskunft darüber, wie man das Pflegerisiko frühzeitig in der individuellen Finanzplanung berücksichtigt und damit sich und seine Familie richtig absichern kann.

Außerdem können die Experten die möglichen Unterhaltspflichten für Kinder und Eltern abschätzen und organisatorisch begleiten. „Ein wesentlicher Aspekt der individuellen Finanzplanung ist auch das Durchspielen möglicher Risikoszenarien und deren Auswirkungen auf die Vermögenssituation“, erläutert Tilmes. Zum Beispiel werden inflationäre Entwicklungen oder finanzielle Aufwendungen bei einer möglichen Pflegebedürftigkeit simuliert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Deutschlands ältester Maklerverbund CHARTA kooperiert mit der Smart InsurTech AG, Betreiber der Versicherungsplattform SMART INSUR.

 

Die rund 400 an den Verbund angeschlossenen Versicherungsmakler können nun aus einer Hand ein Komplettpaket aus cloud-basiertem Maklerverwaltungsprogramm, KI-gestütztem Dokumentenservice, Qualitätsbewertung, Versicherungsvergleich und einer Beratungslösung, inklusive elektronischer Signatur nutzen. Gleichzeitig bietet CHARTA mit dem Programm CHARTA-STARTHILFE eine einzigartige Unterstützung für Ein- und Umsteiger ins Maklergeschäft.

„Als Verbund unabhängiger Makler, die zugleich unsere Miteigentümer und Aktionäre sind, liegt es uns am Herzen, unsere Partner bestmöglich für die Herausforderungen der Digitalisierung aufzustellen“, so Dietmar Diegel, Vorstand der CHARTA Börse für Versicherungen AG. „Dafür sind technische Erleichterungen in der administrativen Bearbeitung essenziell – so gewinnen unsere Vermittler mehr Zeit für eine qualitativ hochwertige Beratung ihrer Kunden.“

Bestandsaufwertung durch Digitalisierung

Für CHARTA ist die Kooperation mit Smart InsurTech, einem Unternehmen des börsennotierten Technologie-Netzwerks Hypoport SE, ein Katalysator für weiteres Wachstum. CHARTA-Makler können aus einer Hand sämtliche Plattform-Technologien entlang der Customer Journey einsetzen und mittels Schnittstellen integrieren. Dies beginnt mit einem cloud-basierten Maklerverwaltungsprogramm, das ein Frontend für Vertriebssteuerung und -controlling sowie ein Programm für die Bestandsverwaltung und Abrechnung umfasst. Indem beide Systeme auf die gleiche Datenbasis zugreifen, ist eine reibungslose, zielgruppenorientierte Datenaufbereitung möglich. Die Vertriebsleistung wird so gesteigert. Durch Automation und Dunkelverarbeitung von Geschäftsabläufen können die Prozesse optimiert werden. „Diese Digitalisierungsmöglichkeiten sind auch für ältere Makler im Hinblick auf die Wertsteigerung und Übergabe ihres Bestands spannend“, erläutert Dietmar Diegel.

„Einen weiteren Hebel bildet der vollumfängliche Dokumentenservice Smart GEVO“, ergänzt Matthias Hansen, Vorstandsvorsitzender der Smart InsurTech AG. „Er kommt bei sämtlichen Vertragsveränderungen zum Einsatz und verarbeitet mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz Dokumente. Dabei werden Geschäftsvorfälle beschleunigt. Zukünftig wird Smart GEVO ebenfalls Versicherungsvertragsdaten automatisch aktualisieren.“ Das Komplettpaket für CHARTA-Partner umfasst des Weiteren einen Versicherungsvergleich sowie eine Qualitätsbewertung u.a. nach Kriterien der Stiftung Warentest. Auch eine Funktion für Beratung, Analyse und Abschluss ist Bestandteil der Versicherungsplattform SMART INSUR. „Durch die Bündelung dieser vielfältigen Technologien in einer Hand laufen Daten nicht mehr durch externe Drittsysteme“, so Matthias Hansen weiter. „Vielmehr sind sie sicher, transparent und können jederzeit online abgerufen werden. Wichtig ist uns auch die Unabhängigkeit der Nutzer. Sie bleiben Inhaber ihrer Daten und behalten die Direktverbindung zum Versicherer.“

Exklusive Schnittstelle zum CHARTA-Vergleichsrechner „Beraten und Tarifieren“

Außerdem ist eine exklusive Schnittstelle zum CHARTA-Vergleichsrechner mit nahtlosem Übergang aus dem Maklerverwaltungsprogramm in den CHARTA-Vergleicher „Beraten und Tarifieren“ – ohne gesonderte Anmeldung unter Mitnahme der Kundendaten – möglich. Somit ist eine sofortige und direkte Berechnung von Produkten gewährleistet. In dieser Form einzigartig: Alle erzeugten Dokumente inkl. Antrag werden in das Maklerverwaltungsprogramm überführt. Kein weiteres manuelles Erfassen ist erforderlich.

Vergütung nach Nutzungsintensität

Mit dem Einsatz der ganzheitlichen Plattform-Technologie geht ein neues Vergütungsmodell einher. An Stelle starrer Lizenzen orientieren sich die Kosten an der Nutzungsintensität nach aktiver Bestandsgröße. Verläuft das Geschäft eines an die Plattform angebundenen Maklers erfolgreich, so steigt die Transaktionsgebühr in Relation zur Nutzung der Technik. Ist ein Geschäftsjahr weniger erfolgreich, so fällt sie geringer aus. Das macht die Kosten transparent und kalkulierbar.

CHARTA-STARTHILFE

Das Programm CHARTA-STARTHILFE richtet sich insbesondere an Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich noch im Aufbau ihres Maklergeschäfts befinden. CHARTA-Partner können in der Startphase ihres Geschäfts die komplette SMART INSUR Plattform für den Zeitraum von bis zu drei Jahren kostenfrei nutzen. Auf diese Weise können sie alle verfügbaren Ressourcen in den Aufbau ihres Unternehmens stecken. Nähere Informationen hierzu erhalten Interessenten direkt bei CHARTA (info@charta.de).

Über CHARTA Börse für Versicherungen AG: von Maklern für Makler

Unser Verbund setzt seit über 25 Jahren vielfältige Akzente im Maklermarkt. Wir stehen für mehr Professionalität, mehr Haftungssicherheit, unbeschränkten Marktzugang, volle Transparenz zu Produktgebern und Produkten, erprobte Marketingkonzepte, optimierte Arbeitsprozesse, leistungsfähige Software und vieles mehr. Als Gemeinschaft engagierter Versicherungsmakler entwickelt CHARTA Gestaltungsanspruch und Nachfragemacht. Wir nehmen Einfluss auf Maklerverträge, Konditionen, Produkte, Prozesse und auf die Services der Versicherer und helfen etablierten Maklern, Newcomern und Umsteigern, zusammen das zu erreichen, was allein kaum geht.

Aktuell haben sich rund 400 Versicherungsmakler überall in Deutschland für CHARTA entschieden. Sie schätzen unser exzellentes Wissen, die Prinzipien der Solidarität und Kooperation und betreiben mit CHARTA ihren eigenen Maklerverbund, ohne Einflüsse von Produktgebern, externen Anteilseignern oder Investoren. Mehr Informationen finden Sie unter www.charta.de.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

CHARTA Börse für Versicherungen AG, Schirmerstraße 71, 40211 Düsseldorf, Tel: +49 211  86439-47, Fax: +49 211 86439-98, www.charta.de

„In Zeiten anhaltend historisch niedriger Zinsen sollte im Bereich der Altersvorsorge vermehrt auf kapitalmarktorientierte Fondsanlagen gesetzt werden. Die Fondspolice ist hierbei gegenüber der direkten Fondsanlage aufgrund der Abgeltungssteuerfreiheit in vielen Fällen im Vorteil – insbesondere bei langen Anlagehorizonten.

 

Bereits bei einer Vertragslaufzeit ab 15 Jahren können Fondspolicen eine höhere Rendite als die Direktanlage in Fonds erzielen.“, erklärt Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). Der im Beratermarkt überaus beliebte FondsanlagenOPTIMIERER des IVFP ermöglicht den neutralen Vergleich zwischen Fondspolicen und einer Fonds-Direktanlage unter Berücksichtigung steuerlicher Effekte.

Fondsanlagenoptimierer

Berater haben die Möglichkeit den FondsanlagenOPTIMIERER kostenfrei über folgende acht Versicherungsgesellschaften zu nutzen: Allianz, Canada Life, DEVK, HDI, neue leben, Nürnberger, Standard Life, Stuttgarter Versicherung und Swiss Life. Durch die Integration der jeweiligen Tarife werden auch tarifspezifische Effekte, wie die Weitergabe von Kickbacks oder die Verwendung der besonders günstigen institutionellen Anlageklassen, abgebildet.

„Ein weiterer Vorteil der Fondspolicen besteht in der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos durch die Wahl einer lebenslangen Rente zu Ruhestandsbeginn.“, erläutert Prof. Michael Hauer. Bei der Fonds-Direktanlage gibt es hingegen nur die Möglichkeit eines Entnahmeplanes. Ist das Kapital allerdings einmal aufgebraucht, werden keine weiteren Zahlungen mehr geleistet. Das Langlebigkeitsrisiko trägt hier allein der Anleger. Mehr Informationen finden Sie unter https://www.ivfp.de/software/fondsanlagenoptimierer/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Vergabe von Partner, Service und Investment Awards – Zentrale Auswahlkriterien: Bilanzstärke, Servicequalität und Rendite-Risiko-Profil

 

Zum wiederholten Mal hat MLP seine Produktpartner mit Partner, Service und Investment Awards ausgezeichnet. Die Partner Awards werden in den Kategorien Vorsorge, Krankenversicherung, Sachversicherung und Immobilien vergeben. Die Gesamtbewertung erfolgt – je nach Kategorie – nach den Kriterien Bilanzanalyse, Servicebefragung von Kunden und Beratern, dem Marktanteil sowie der Prozessqualität. Der Service Award zeichnet besondere Servicequalität der Partnerunternehmen gegenüber MLP Beraterinnen und MLP Beratern aus und wird ebenfalls in den Kategorien Vorsorge, Kranken- und Sachversicherung sowie Immobilien vergeben. Der Investment Award wird an herausragende Vermögensverwalter und Fonds verliehen – zentrales Kriterium ist hier das Rendite-Risiko-Profil in den Jahren 2019 und 2020.

„Bei MLP werden Produktpartner durch einen umfangreichen, qualitätsgesicherten Prozess ausgewählt. Die besonderen Stärken einzelner Partner möchten wir mit Vergabe der Awards anerkennen“, sagt MLP Produktvorstand Manfred Bauer.

MLP Partner Awards: In der Kategorie „Vorsorge“ belegt die Allianz den ersten Platz, gefolgt von Alte Leipziger auf Platz 2 und Hannoversche auf Platz 3. Auf dem ersten Platz im Bereich „Krankenversicherung“ liegt die Allianz, die nachfolgenden Plätze gehen an Hallesche und uniVersa. In der Kategorie „Sachversicherung“ kommt die Barmenia auf den Spitzenplatz, auf Platz 2 und 3 folgen Concordia und die Haftpflichtkasse. LEWO sichert sich den ersten Platz in der Kategorie „Immobilien“, Pro Urban liegt auf Platz 2 und GRK Immobilien auf Platz 3.

MLP Service Awards: Für die beste Servicequalität im Bereich „Altersvorsorge“ wird Volkswohl Bund auf Platz 1 ausgezeichnet, danach kommen Alte Leipziger auf Platz 2 und Ideal auf Platz 3. Bei der „Krankenversicherung“ belegt uniVersa den ersten Platz, auf den nachfolgenden Plätzen liegen Barmenia und Hallesche. In der Kategorie „Sachversicherung“ liegen Barmenia, Hiscox und Concordia punktgleich auf dem ersten Platz. In der Kategorie „Immobilien“ erreichte LEWO den Spitzenplatz, vor der Alpha Real Estate Group auf dem zweiten und Pro Urban auf dem dritten Platz.

MLP Investment Awards: Im defensiven Anlagenbereich kann der Fonds „DWS Concept DJE Alpha Renten Global“ besonders überzeugen, während im ausgewogenen Bereich „Phaidros Funds Balanced“ und im dynamischen Segment „Flossbach von Storch – Multiple Opportunities“ hervorstechen.

Bei der Kategorie titan-Fonds, der Auswahl von hochwertigen Fonds aus verschiedenen Themengebieten im Vermögensmanagement, zeichnet MLP „Comgest Growth Europe Opportunities“ als Gewinner aus. Die Auszeichnung für den besten Nachhaltigkeitsfonds erhält „Vontobel Fund – mtx Sustainable Emerging Markets Leaders“.

Im Rahmen der Berater- und Kundenbefragung wurden im Sommer 2020 mehr als 1.000 Berater und insgesamt rund 3.000 Kunden der 61 einbezogenen Gesellschaften befragt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Erste betriebliche Einkommensabsicherung für Klein- oder Kleinstunternehmen ab zwei Personen durch exklusiver Partnerschaft mit elipsLife

 

Bundesweit sind knapp die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kleinst- oder Kleinunternehmen beschäftigt. Im Fall einer Berufsunfähigkeit (BU) sind sie schlecht oder gar nicht abgesichert. Das liegt zum einen daran, dass viele Berufstätige durch Vorerkrankungen an den strengen Gesundheitsfragen der Versicherer scheitern und zum anderem, dass Versicherer Kollektiv-Verträge für Betriebe meist erst ab einer Mitarbeiterzahl von 20 Personen anbieten. Damit fallen rund 20 Millionen Berufstätige durch das Raster möglicher Absicherungen. Nicht so beim Münsteraner Maklerpool [pma:]: „Wir haben mit der elipsLife eine exklusive Partnerschaft abgeschlossen, die auch Klein- oder Kleinstunternehmen in Kollektiv-Verträge aufnehmen. Das bedeutet, dass schon ab zwei Personen BU-Schutz gewährt wird“, berichtet Dr. Bernward Maasjost, Geschäftsführer der [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH, begeistert von seinem neuesten Partnerschafts-Coup.

elipsLife ist eine Versicherungsgesellschaft für institutionelle Kunden mit Hauptsitz in Vaduz/Liechtenstein. Das Unternehmen ist in ganz Europa sowie den USA tätig. Dank der Spezialisierung auf biometrische Risiken können bei der betrieblichen Einkommenssicherung für Unternehmen Kleinstkollektive bereits ab zwei Mitarbeitenden gebildet werden. Und das hat, wie Maasjost und sein Team wissen, maßgebliche Vorteile für Unternehmen wie Mitarbeitende:

  • Ein Kollektivvertrag für alle Mitarbeitenden
  • Existenzsichernde Einkommensabsicherung bei Berufsunfähigkeit bis 48.000 Euro
  • Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall bis 300.000 Euro
  • Keine individuelle Gesundheitsprüfung
  • Indirekte Gehaltserhöhung, rein arbeitgeberfinanziert – kostenfrei für den Arbeitnehmer
  • Zusätzliche Absicherung der Unternehmensführung zu gleichen Konditionen
  • Das elipsLife Care Management unterstützt bei der Gesunderhaltung der Belegschaft und reintegrativen Maßnahmen

 

Dr. Bernward Maasjost ist über den Abschluss der exklusiven Partnerschaft für den deutschen Markt mehr als zufrieden: „Dieses innovative Produkt aus dem Bereich der betrieblichen Einkommens- und Hinterbliebenenabsicherung schließt eine Lücke im B2B-Geschäft unserer Partner. Wir sind froh, dass wir bundesweit die ersten sind, die so ein Angebot auf den Markt bringen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

pma Finanz­ und Versicherungsmakler GmbH, Münsterstraße 111, D­-48155 Münster, Tel.: +49(0)251/70017­0, Fax: +49(0)251/70017­111, www.pma.de

Ab 2022 müssen Arbeitgeber auch bei älteren bAV-Verträgen Zuschüsse zur Entgeltumwandlung zahlen – Aon schafft Paketlösungen für leichtere Umsetzung

 

Ab 2022 bringt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eine Neuerung für Arbeitgeber: Ab dann sind sie verpflichtet, auch bei älteren Verträgen (vor 2019 abgeschlossen), 15 % Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu leisten – sofern sie dabei Sozialabgaben sparen und Tarifverträge nicht dagegensprechen. Die Regelungen sind vielfältig und kompliziert, das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon bietet Paketlösungen an, welche die Umsetzung dieser Regelung deutlich vereinfachen.

Das neue Gesetz gilt für Verträge, die eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds betreffen. Die Umsetzung wird aufwändig für Arbeitgeber: „Allein die Entscheidung zugunsten der pauschalen oder „spitzgerechneten“ Zuschuss-Variante entscheidet in erheblichem Maße über den Aufwand der Administration,“ erläutert Anja Kahl, Teamleiterin am Standort Hamburg. „Arbeitgeber müssen einiges an Daten sichten. Unter anderem gilt es zu prüfen, welche tariflichen bzw. betrieblichen Regelungen greifen, und wie die Struktur von Belegschaft und Gehältern aussieht. Soll der Zuschuss für alle gelten? Ist das Ganze arbeitsrechtlich abgesichert?“ Und das ist erst der Anfang: „Erst wenn diese Rahmenbedingungen geklärt sind“, ergänzt Anja Kahl, „kann die praktische Umsetzung erfolgen. Die bringt es unter anderem mit sich, dass jeder neue Vertrag oder auch die Änderung eines bestehenden Vertrages die Unterschrift des Mitarbeiters braucht, vorab ist in jedem Einzelfall eine individuelle Information erforderlich.“

Ein eigenes Kapitel ist darüber hinaus die Abstimmung mit den Versicherern: „Die Vertragsgestaltung ist entscheidend bei der Umsetzung der Zuschüsse“, weiß Marcus Schnelle, Senior Consultant bei Aon. „Bestehende Verträge lassen sich oft nicht einfach erhöhen, umso mehr ist es von Belang, eine für alle Seiten gute Lösung auszuhandeln.“

Um sowohl Aufwand als auch Komplexität bei der Gewährung der Zuschüsse zu reduzieren, hat Aon Dienstleistungspakete für Unternehmen geschnürt: „Diese Paketlösungen lassen sich für Arbeitgeber individuell konfigurieren. Bereits mit dem Basispaket sparen sie viel Zeit und Aufwand bei der Entscheidung, wie der Zuschuss gezahlt werden soll,“ erklärt Marcus Schnelle. „Das Komfortpaket umfasst auch die Mitarbeiter-Kommunikation, inklusive Service-Telefon. Noch einen Schritt weiter geht Komfort-Plus, ein Angebot, das auch die Abstimmung mit dem Versicherer einschließt. Ganz gleich, in welchem Rahmen unsere Unterstützung gewünscht ist: Unser Ziel sind immer Lösungen, die unseren Kunden Sicherheit und Planbarkeit bringen.“

In jedem Fall sind Arbeitgeber gut beraten, sich rechtzeitig auf die Umsetzung der neuen Regelung vorzubereiten. Aon bietet dazu unter anderem am 30. April 2021 die Möglichkeit, an einem Online-Event teilzunehmen. Interessenten können sich hier für die Veranstaltung vormerken lassen aon.deutschland@aon.com.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Aon Solutions Germany GmbH, Luxemburger Allee 4, 45481 Mülheim a.d. Ruhr, Tel: +49 208 7006-2620, www.aon.com

Es ist vielfach noch ein Tabuthema: Wie sollen Finanzberater mit Kunden umgehen, die rechtlich zwar als entscheidungsfähig gelten, tatsächlich aber aus verschiedenen Gründen und individuellen Umständen besondere Unterstützung benötigen?

 

Ein Tabuthema ist es auch deshalb, weil die Gefahr besteht, dass diese schutzbedürftigen Personen aufgrund individueller Dispositionen möglicherweise anfällig sind für finanzielle Nachteile oder gar finanziellen Missbrauch. Um solche Risiken auszuschließen und Finanzplanern Hilfestellung bei der Beratung dieses speziellen Personenkreises zu geben, hat der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) einen Leitfaden veröffentlicht, der maßgeblich vom FPSB Europe, dem Zusammenschluss aller europäischen FPSB-Netzwerkpartner, initiiert wurde.

Ein wichtiges Motiv für die Initiative ist es, dass Regulierungsbehörden weltweit zunehmend besorgt über die finanzielle Ausbeutung schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen sind. „Der Praxisleitfaden zielt deshalb darauf ab, das Verständnis für die verschiedenen und zum Teil speziellen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beratung von schutzbedürftigen Personen zu verbessern“, erläutert FPSB-Vorstandsvorsitzender Prof. Rolf Tilmes. „Gleichzeitig wollen wir damit FPSB-Professionals unterstützen, damit sie ihren ethischen und beruflichen Verpflichtungen bei der Beratung schutzbedürftiger Personen gerecht werden können.“

Die Gründe für die Schutzbedürftigkeit sind vielfältig. Geringe Lese-, Schreib-, Rechen- oder Finanzkenntnisse gehören ebenso dazu wie Sprachbarrieren, eine Scheidung, der Tod des Ehepartners oder eines geliebten Menschen sowie Demenz oder andere psychische Erkrankungen. Und selbst ein großer finanzieller Gewinn, etwa beim Lotto oder durch eine Erbschaft, kann einen Menschen ein Stück weit aus der Bahn werfen, so dass er als schutzbedürftig angesehen werden kann.

„Hier gilt es im Sinne qualitativ hochwertiger professioneller Beratung, besonders aufmerksam, sensibel und kundenorientiert zu agieren“, betont Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist.

Ganz wichtig dabei: Der Praxisleitfaden kann und will nicht alle möglichen Fragen und Probleme, die in einer bestimmten Situation auftreten können, adressieren. Zudem sollen damit auch nicht neue Standards geschaffen werden, um staatliche oder behördliche Verpflichtungen in einem bestimmten Gebiet zu ersetzen. „Der Praxisleitfaden ist gedacht als Ergänzung, aber nicht als Ersatz, zu bestehenden nationalen Gesetzen und Vorschriften“, verdeutlicht Prof. Tilmes.

 

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Am 30.03.2021 und am 20.04.2021 wird die Roadshow jeweils von 09:30 – 13:00 Uhr live gesendet.

 

Die Roadshow VHV-Live! findet in diesem Jahr erneut als digitale Roadshow – jetzt neu – per Livestream statt. Diskutiert werden aktuelle Branchenthemen und Produktinnovationen der VHV: Die VHV Experten referieren zum neuen Kfz-Tarif, dem innovativen Cyber-Schutzbrief und zur neuen Unfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Darüber hinaus wird RA Stephan Michaelis als Gastredner Haftungsfallen rund um die Kfz-Versicherung rechtlich beleuchten.

Plätze begrenzt – Jetzt noch schnell anmelden

Anmelden kann man sich unter www.vhv-weiterbildung.de. Pro Veranstaltung stehen 2000 Plätze zur Verfügung. Mehr Informationen zur digitalen VHV-LIVE!-Roadshow 2021 gibt es unter: https://www.vhv-partner.de/magazin/2021/04/roadshows?utm_source=newsletter&utm_medium=email

Gut zu wissen: Die Teilnahme an den VHV Roadshows zahlt auf die IDD-Anforderungen ein. Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat und eine Zeitgutschrift über 135 Minuten Weiterbildung der Initiative „gut beraten“.

Pro Veranstaltung haben die Teilnehmer die Chance eins von 10 Büchern von Rechtsanwalt Stephan Michaelis sowie ein IPhone 12 Pro zu gewinnen. Teilnahmebedingung ist die durchgängige Anwesenheit von 09:30 -13:00 Uhr.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VHV Holding AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover, Tel: +49.511.907-4807, Fax: +49.511.907-14807, www.vhv-gruppe.de

Tilman Kay übergibt den Vorsitz der Geschäftsführung zum Jahresende an Jochen Körner

 

Tilman Kay (62) wird zum 31. Dezember 2021 den Vorsitz der Geschäftsführung der Ecclesia Holding GmbH niederlegen und nach Vollendung des 63. Lebensjahres zum 28. Februar 2022 in den Ruhestand treten. Sein Nachfolger als Unternehmensleiter wird Jochen Körner (46), der bereits seit 2017 zunächst als Generalbevollmächtigter und seit dem 1. Januar 2018 als Geschäftsführer der Ecclesia Holding die Verantwortung für die Industrie- und Spezialmakler der Gruppe wahrnimmt.

In den vergangenen 20 Jahren hat die Ecclesia Gruppe durch stetigen Ausbau der Marktanteile, den Aufbau neuer Geschäftsfelder und die Übernahme und Integration von Wettbewerbern ihren Umsatz vervielfacht und die Rentabilität deutlich gesteigert; für das Jahr 2021 erwartet die Geschäftsführung ein weiteres Wachstum auf mehr als 300 Mio. Euro Umsatzerlöse. Das Unternehmen ist inzwischen der größte deutsche Versicherungsmakler für Unternehmen und Institutionen und erwirtschaftet rund 30 Prozent der Umsätze im Ausland.

„In den letzten drei Jahren haben wir die Unternehmensstrategie der Ecclesia Gruppe neu justiert und durch hohes organisches Wachstum sowie den Zugewinn von weiteren sehr wettbewerbsfähigen Unternehmen die Basis für eine noch erfolgreichere Zukunft geschaffen. Diese positive Ausgangsposition halte ich für den optimalen Zeitpunkt, die Führung der Ecclesia Gruppe in neue Hände zu legen. Ich freue mich sehr über die Entscheidung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung für

Jochen Körner und damit für eine Nachfolge aus dem eigenen Haus, mit der auch eine Kontinuität in der Führung der Unternehmensgruppe sichergestellt ist. Mit Jochen Körner erhält die Ecclesia Gruppe einen hervorragenden Unternehmer und Versicherungsmakler mit exzellenter nationaler und internationaler Expertise als Unternehmensleiter, der bereits seit seinem Eintritt sehr erfolgreich für die Unternehmensgruppe tätig ist“, heißt es in einer Botschaft von Tilman Kay an die Belegschaft.

Über eine neue Struktur und Besetzung der Ressorts in der Geschäftsführung der Ecclesia werden Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung zu gegebener Zeit entscheiden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Ecclesia Gruppe, Ecclesiastraße 1-432758 Detmold, Tel: +49 (0) 5231 603-6912, Fax: +49 (0) 5231 603-606912, www.ecclesia-gruppe.de

Die meist im Rhythmus von zwei Jahren wiederkehrende Inspektion von Windenergieanlagen ist für die Betreiber ein aufwendiges Geschäft. Mittels Einsatz von Drohnen kann die Prüfung sehr viel schneller und effizienter durchgeführt werden.

 

Instandhaltungsmaßnahmen gehören für die Betreiber von Windenergieanlagen (WEA) zum Standard. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden auch Berichte mit Kriterien zur Obliegenheitserfüllung und damit zur Erfüllung des Versicherungsschutzes erstellt. Für die Inspektion von Rotorblättern muss die WEA gestoppt werden. In der Regel steigt dann ein Kletterteam von der Gondel per Abseiltechnik am Rotorblatt ab. Das Kletterteam kontrolliert die Rotorblätter und erstellt ein Fotoprotokoll über Unregelmäßigkeiten. Das ist sehr aufwendig, kostenintensiv und für die beteiligten Personen oft riskant. Der Prozess dauert meist mehrere Stunden – die Betreiber generieren in dieser Zeit keinen Ertrag mit ihrer Anlage. Da die Dokumentation händisch erfolgt, können Berichte kaum verglichen werden und es werden keine künftig verwertbaren Daten gewonnen.

Die Alternative: Inspektion per Drohne

Mit Funk SmartInspect WEA bietet Funk gemeinsam mit FairFleet eine Alternative, bei der der Kunde Technologie, intelligente Auswertung und Handlungsempfehlungen aus einer Hand erhält. Die Obliegenheitserfüllung gegenüber dem Versicherer ist dabei weiterhin gewährleistet. Für den Anwendungsfall WEA wurde ein standardisiertes Flugprotokoll entwickelt, welches alle Parameter der Inspektion erfasst. Dafür wird die Anlage in einer vorgegebenen Position angehalten, anschließend werden Fixpunkte mit der Drohne eingelesen und das Flugprotokoll wird gestartet. Dann fotografiert die Drohne die Anlage aus mehreren Positionen. Diese Aufnahmen werden mittels Algorithmen ausgewertet und in einer automatischen Berichterstellung zusammengefasst. Anhand der Bilder werden Unregelmäßigkeiten aufgezeigt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Diese effiziente Methode ist geeignet, um die Inspektion der WEA im Rahmen des Versicherungsschutzes durchzuführen. Dabei ist das Vorgehen nicht an bestimmte Versicherer gebunden, sondern wird von Funk für interessierte Kunden umgesetzt.

Möglich ist diese aktuell einmalige Methode der WEA-Inspektion bei gleichzeitiger Nutzbarmachung für das Versicherungsmanagement durch die Kooperation des internationalen Versicherungsmaklers und Risk Consultants Funk auf der einen und FairFleet, Experte für Drohnendienstleistungen, auf der anderen Seite. Im Rahmen des Programms Funk Beyond Insurance arbeiten beide Unternehmen an verschiedenen Projekten, in denen Risikomanagement, Versicherungsmanagement für Unternehmen sowie Drohnendienstleistungen und künstliche Intelligenz (KI) zusammenspielen und neue Möglichkeiten eröffnen.

Hendrik F. Löffler, geschäftsführender Gesellschafter bei Funk, kommentiert: „Durch den Einsatz von Drohnen können WEA-Inspektionen noch effizienter und vor allem standardisierter erfolgen. Die gewonnenen Daten können optimal ausgewertet und verglichen werden, sodass Zusammenhänge deutlich werden.“

Florian Waubke, CEO und Co-Founder bei FairFleet, sagt: „Durch die Kooperation mit Funk und die Entwicklung von neuen Dienstleistungen können wir unser Know-how nun für eine weitere Branche nutzbar machen. Wir freuen uns, WEA zu befliegen und dabei nun auch die Risikoabsicherung berücksichtigen zu können.“ Für FairFleet ist die Inspektion der Rotorblätter von Windkraftanlagen eine natürliche Erweiterung des Portfolios im Bereich erneuerbarer Energien. Schon seit zwei Jahren ist FairFleet sehr aktiv bei der Inspektion von Solaranlagen tätig. Diese werden mit Thermalkameras beflogen, Temperaturanomalien werden identifiziert und durch KI-basierte Methoden werden die Rückschlüsse in eine strukturierte Fehleranalyse überführt. So erhalten Unternehmen schnell und unabhängig einen vollen Leistungsüberblick der Anlage. Mehr Informationen unter: funk-gruppe.de/smart-inspect

 

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Funk Gruppe GmbH, Internationaler Versicherungsmakler und Risk Consultant, Valentinskamp 20, 20354 Hamburg, Tel: +49 40 35914-0,Fax +49 40 35914-407, www.funk-gruppe.de

Videoidentifikation ermöglicht digitalen und geldwäschekonformen Abschluss von Lebensversicherungen des Konzerns Versicherungskammer

 

München. Beschleunigt durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie nutzen immer mehr Kund*innen Online-Services. Auch beim Konzern Versicherungskammer haben die nichtphysischen Kontakte zugenommen. Eine persönliche Beratung inklusive Abschluss einer Versicherung lässt sich bereits seit einem Jahr für Kund*innen der Versicherungskammer mittels Screensharing und interaktivem Co-Browsing ganz einfach digital umsetzen. Das ist nun auch bei Policen möglich, für die sich Kund*innen bislang zu einer Identifikationsprüfung persönlich bei einem Termin vor Ort ausweisen mussten – wie etwa für Lebensversicherungen.

Selbstständige Videoidentifizierung rund um die Uhr

Neben einer digitalen und interaktiven Beratungssoftware, steht den Kund*innen und Vertriebspartner*innen der Versicherungskammer nun die Option der Videoidentifikation über die identity Trust Management AG zur Verfügung. Nach dem persönlichen virtuellen Beratungsgespräch und der Antragsunterzeichnung mit der digitalen Unterschrift, gelangen die Kund*innen per Link zur Videoidentifikation. Anschließend führen sie diese selbstständig über die identity Trust Management AG durch. Der Service ist ortsunabhängig und rund um die Uhr (24/7/365) möglich. Sobald der Identifikationsvorgang abgeschlossen ist und die Identität der Kund*innen bestätigt wurde, wird die Police an die Kund*in versandt.

„Mit diesem Verfahren können wir die Angebote in der fallabschließenden Online-Beratung noch weiter ausbauen und in der Lebensversicherung durchweg digital sowie fallabschließend policieren“, sagt Isabella Martorell Naßl, Vorstandsmitglied für die Gesundheits,- Pflege- und Reiseversicherung im Konzern Versicherungskammer und Bereichsleiterin Kunden- und Vertriebsservice und Koordination Operations. Der Service zur geldwäschekonformen Videoidentifizierung kann für alle Produkte der Lebensversicherung genutzt werden und wird für weitere Sparten, wie die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr, ausgebaut. „Damit möchten wir unseren Kund*innen auch über die kontaktreduzierte Zeit hinaus einen bequemen und vor allen Dingen zuverlässigen Service bieten.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, D­-80530 München, Tel: 089 ­ 2160 ­ 3050, Fax: 089 ­ 2160 ­ 3009, www.vkb.de

Sirius Campus Kundenmonitor Assekuranz untersucht Einstellungen und Verhalten junger Versicherungskunden

 

Die aktuelle Corona-Pandemie und die damit einhergehende Wirtschaftskrise haben die Pläne und zukünftigen Perspektiven vieler junger Leute beeinflusst und werden sie auch langfristig prägen. Während die Zukunftswahrnehmung älterer Leute im Vergleich zu 2017 pessimistischer geworden ist, sehen junge Leute (18 bis 35 Jahre) ihre Zukunft ähnlich optimistisch wie noch vor vier Jahren. So blicken etwa 80 Prozent der jungen Leute unter 35 positiv in ihre Zukunft. Diese positive Einstellung überträgt sich auch auf ihre Einschätzung von Versicherungen: 81 Prozent der jungen Leute gehen davon aus, dass Versicherungen auch in Zukunft unverzichtbar sein werden, vor allem Haftpflicht-, Kfz-, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Am ehesten als verzichtbar werden Lebens- und Renten- sowie private Unfallversicherungen bewertet.

Der subjektive Bedarf für Absicherungen sowie der Einfluss von Eltern und Großeltern auf die Absicherungsbereitschaft bei jungen Leuten wird in der Sirius Campus Marktuntersuchung „Ziel-gruppe: Junge Leute“ untersucht. Mit über 2.000 Online-Interviews unter privaten Entscheidern und Mitentscheidern zu Versicherungen, davon 447 im Alter von 18 bis 35 Jahren, liefert die Untersuchung viele Impulse, wie die nächste Generation der Versicherungsnehmer durch Agenturen, Makler oder Direktvertriebe gewonnen werden kann. Die repräsentative Stichprobe wurde im Oktober 2020 erhoben.

Junge Leute – die Kunden von morgen gewinnen

Junge Leute besitzen bekanntermaßen noch deutlich weniger Versicherungsprodukte als ältere Versicherungsnehmer. Dafür ist die Absicht zukünftig weitere Versicherungen abzuschließen in etwa doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung. Dementsprechend hoch ist auch das Potenzial für Versicherer unter jungen Leuten Neukunden zu gewinnen und bestehende Jungkunden durch Cross-Selling stärker zu binden. Die überdurchschnittliche Wechsel- und Kündigungshäufigkeit unter jungen Kunden verdeutlicht zugleich die Wichtigkeit zielgruppengenauer Kommunikation, Angebote und Betreuung. Junge Leute befinden sich in einer Art Orientierungsphase, wie sie sich versicherungsmäßig für ihre Leben einrichten wollen.

Eine wirksame Gestaltung dieser Maßnahmen setzt ein tiefergehendes Verständnis der Kunden-gruppe junger Leute voraus. „Eine differenzierte Betrachtung der Zielgruppe lohnt, da sich auch innerhalb der augenscheinlich homogenen Gruppe junger Leute signifikante Unterschiede in vertrieblich relevantem Verhalten, Bedürfnissen und Mentalitäten zeigen.“ gibt Christoph Müller, Gründer und Geschäftsführer der Sirius Campus, zu bedenken. Junge Leute zwischen 18 und 35 Lebensjahren befinden sich in deutlich unterschiedlichen Lebensstadien, was sich auch im Grad

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Sirius Campus PM KuMo Junge Leute

ihrer Selbstständigkeit und finanzieller Unabhängigkeit äußert und sich erheblich auf ihre Absicherungsbedürfnisse und ihren Stil der Informationssuche auswirkt.

  • So stehen 18- bis 25-Jährige grundsätzlich vielen Angeboten offen gegenüber, allerdings lassen sich sie in Versicherungsfragen vielfach von ihren Eltern beraten, was der grundsätzlichen Offenheit meist entgegenwirkt.
  • 26- bis 30-Jährige setzen ihre Offenheit gegenüber verschiedenen Produkt- und Betreuungsansätzen auch um und nutzen beispielsweise Angebote der Online-Kundenbetreuung erheblich häufiger als andere Altersgruppen.
  • Die 31- bis 35-Jährigen erleben sich in Versicherungsfragen kompetenter als jüngere, sind eigenständiger in ihren Entscheidungsprozessen und ihre Versicherungsmentalität gleicht mehr der älterer Kundengruppen.

Abweichende Vorstellungen vom idealen Versicherer

Die Vorstellungen junger Leute vom idealen Versicherer weichen deutlich von älteren Versicherungsnehmern ab. Während ältere Versicherte ihren idealen Versicherer als einen etablierten, traditionellen Konzern mit stabilen und günstigen Beiträgen beschreiben, der als persönlicher Begleiter und Vertrauter fungiert und sich durch hohe Erreichbarkeit – bestenfalls vor Ort – aus-zeichnet, ist für junge Leute der ideale Versicherer deutlich moderner und bietet günstigere Einstiegspreise. Auch wenn sie sich den Versicherer als persönlichen Begleiter und Vertrauten wünschen, erwarten junge Leute doch deutlich mehr digitale Services und Kontaktpunkte von ihrem Idealversicherer als ältere Kundengruppen. Zusätzlich zeichnet sich der ideale Versicherer junger Leute durch mehr Internationalität und Überregionalität aus.

Über die Untersuchung

Die über 100-seitige Untersuchung betrachtet die Einstellungen und Erwartungen junger Leute an die Versicherungen der Zukunft. Die psychologischen Faktoren Selbstwirksamkeit, Kontrollüberzeugungen und Zukunftswahrnehmung unter Versicherungsnehmern werden untersucht und das Idealbild einer Versicherung aus Kundenperspektive wird ermittelt. Darüber hinaus wer-den die Einstellungen zu Versicherungen und Präferenzen beim Versicherungsabschluss unter besonderer Beachtung von Altersunterschieden erhoben. Zusätzlich wird der Einfluss der Eltern und Großeltern auf das Versicherungsverhalten junger Leute beleuchtet. Differenzierte Analysen über soziodemographische und Vertriebsanbindungsgruppen sowie über die Select Typen bieten Versicherern konkrete Ansatzpunkte für Kundenbindungs- und Cross-Selling-Strategien. Weitere Informationen sowie eine Bezugsmöglichkeit sind hier hinterlegt.

Über die Sirius Campus GmbH: Sirius Campus ist ein Forschungs- und Beratungsinstitut mit Sitz in Köln, das sich auf die Optimierung von Beratungs- und Verkaufsprozessen spezialisiert hat. Auf Grundlage von Behavioral Economics und mit einer entscheidungspsychologischen Marktsegmentierung – den Select Typen – entwickelt Sirius Campus Ansprache-, Beratungs- und Angebotskonzepte, die Absatzpotenzial und Preisbereitschaft an unterschiedlichen Touchpoints maximal abschöpfen. Dabei steht das Pricing von Angeboten als wirksamster Hebel für den Unternehmensertrag im Zentrum unserer Beratungsleistung. Sirius Campus bietet Marketing- und Vertriebsmanagern den entscheidenden Wissensvorsprung, um Marktpotenziale frühzeitig zu erkennen und mit wirksamen Anpacks erfolgreich zu gewinnen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Sirius Campus GmbH, Im Klapperhof 33c, 50670 Köln, Tel: 0221 42 330 200, www.siriuscampus.de

Der „Soli“ entfällt seit Jahresanfang für die meisten Steuerzahler. In einer Umfrage gaben 39 Prozent der Befragten an, das so gesparte Geld in Produkte für die eigene Alters- und Gesundheitsvorsorge oder in Aktien zu investieren.

 

Das ist das zentrale Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts INNOFACT, das im Auftrag der R+V Versicherung im Februar bundesweit 1.042 Menschen telefonisch befragte (Mehrfachnennungen waren möglich). Den Angaben zufolge wollen 17 Prozent den eingesparten Solidaritätszuschlag („Soli“) für die Altersvorsorge zurücklegen und weitere 6 Prozent in die eigene Gesundheitsvorsorge investieren. Genau 16 Prozent planen ein Investment in Aktien.

19 Prozent sind unentschlossen, 12 Prozent wissen nichts vom Soli-Wegfall

Fast jeder fünfte Befragte (19%), der vom Soli-Wegfall weiß, ist dagegen noch unentschlossen, wofür er das zusätzliche Geld ausgeben wird. Außerdem plant der Umfrage zufolge ein Viertel (24%), das gesparte Geld nicht auszugeben und auf dem Konto zu lassen. Weitere 21 Prozent wollen dagegen verstärkt konsumieren und planen Ausgaben für Hobbys und Konsumgüter. Jeder achte Befragte (12%) wusste dagegen gar nicht, dass der Soli überhaupt wegfällt. Diesen Personen wurden die Fragen nach der Verwendung des zusätzlichen Betrages nicht gestellt.

R+V „Soli-Rechner“ berechnet die Ersparnis

Beim Soli wird ein Zuschlag von 5,5 Prozent auf Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuern erhoben. Wer zum Beispiel 1.000 Euro Lohnsteuer abführt, zahlt zusätzlich 55 Euro Soli. Seit Januar 2021 müssen den Soli jedoch etwa 90 Prozent aller Einkommensteuerpflichtigen gar nicht mehr zahlen, für weitere rund 6 Prozent fällt er geringer aus.

Wie groß die persönliche Ersparnis ist, kann jeder Interessierte ganz einfach berechnen. Die R+V Versicherung bietet unter www.ruv.de/service/soli-rechner einen kostenlosen „Soli-Rechner“ an. Der Nutzer muss lediglich das Bruttoeinkommen sowie den Familienstand eingeben und erfährt sofort die monatliche Ersparnis. Den „Soli-Rechner“ des genossenschaftlichen Versicherers R+V bieten auch zahlreiche Volksbanken und Raiffeisenbanken auf ihren eigenen Internetseiten an.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel: 0611/533­0, Fax: 0611/533­4500, www.ruv.de

Die Tariflöhne und -gehälter sind in Deutschland im vergangenen Jahr nach den vorläufigen Angaben des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung um zwei Prozent gestiegen – innerhalb von fünf Jahren sogar um 12,7 Prozent.

 

„Da sich mit dem steigenden Einkommen oftmals auch der Lebensstandard ändert, sollte man bei der Vorsorge auch an den Ausbau der Arbeitskraftabsicherung denken“, erklärt die uniVersa Versicherung. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind meist Nachversicherungsgarantien enthalten, über die man die getroffene Vorsorge ohne erneute Gesundheitsprüfung ausbauen kann. Der Joker kann aber je nach Anbieter nur innerhalb bestimmter Fristen gezogen werden, bei der uniVersa zum Beispiel sechs Monate nach der Gehaltserhöhung oder alle fünf Jahre ab Versicherungsbeginn. Auch bei einer privaten Krankentagegeldversicherung, die bei längerer Arbeitsunfähigkeit leistet, ist eine Anpassung an das gestiegene Einkommen möglich. Dort beträgt die Frist meist zwei Monate, innerhalb der das Krankentagegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten aufgestockt werden kann.

 

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Rainer Breeck wird Chief Innovation Officer, Marcel Roeder steigt zum Deputy Chief Broking Officer auf und übernimmt das German Broking Center

 

Mit der Schaffung und Neubesetzung von Führungspositionen reagiert der Erstversicherungsmakler von Aon auf den harten Markt und will das erfolgreiche Wachstum der letzten Jahre fortsetzen und ausbauen. So wird Rainer Breeck die neu geschaffene Funktion des Chief Innovation Officer innerhalb der Holding von Aon Deutschland übernehmen. Breeck ist seit sieben Jahren bei Aon, zuletzt verantwortete er das German Broking Center. Im Laufe seiner Karriere hatte er verschiedene Führungspositionen bei Erst- und Rückversicherern inne. Dort hat Breeck, neben seinen fachlichen Tätigkeiten, auch Organisations- und IT-Entwicklungen erfolgreich verantwortet. Diese Expertise ist die richtige Voraussetzung für einen Teil seiner neuen Aufgabe, nämlich die Entwicklung des MGAs One Underwriting weiter voran zu treiben. „Ich freue mich sehr“, so Kai-Frank Büchter, CEO von Aon Deutschland, „dass wir mit Rainer Breeck einen langjährig erfahrenen Experten für diese Position aus unseren internen Reihen gewinnen konnten. Unter seiner Federführung werden wir unsere Position für produkt- und prozessgetriebene Innovationen für unsere Kunden und Partner stark ausbauen.“

Auch im Broking Bereich gibt es Veränderungen. Die Aufgaben in diesem herausfordernden Markt wird ab Januar Marcel Roeder verantworten, der Deputy Chief Broking Officer wird und in das Management Team Deutschland aufrückt. Er übernimmt außerdem die Leitung des German Broking Center. Der Volljurist ist seit vierzehn Jahren bei Aon tätig und war zuletzt Chief Broking Officer für das Specialty Geschäft. Zuvor hatte er über zehn Jahre erfolgreich die Financial Services Group geleitet. „Marcel Roeder ist einer der marktweit anerkannten Top-Spezialisten in Deutschland mit internationaler Broking Erfahrung. Aufgrund seiner spartenübergreifenden Expertise und auch den jüngsten Erfahrungen aus einer der härtesten Erneuerungsrunden im Bereich der D&O-Versicherungen, ist er für diese Aufgabe in einem sich verändernden Marktumfeld die optimale Besetzung.“ erläutert Hartmuth Kremer-Jensen, Geschäftsführer und Chief Broking Officer beim Erstversicherungsmakler.

Die Führung der Financial Services Group wird interimistisch Andrea Michalczyk-Schröder übernehmen. Die Volljuristin war bei Aon in den letzten Jahren als Strategic Broker Financial Lines tätig. „Sie hat sich durch die Betreuung von komplexen Versicherungsprogrammen und multinationalen Kunden einen exzellenten Namen im Markt erarbeitet“, berichtet Kremer-Jensen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Aon Solutions Germany GmbH, Luxemburger Allee 4, 45481 Mülheim a.d. Ruhr, Tel: +49 208 7006-2620, www.aon.com

wohnrechner.online ermöglicht es Verbrauchern jetzt, die Wohnungsgröße gem. der WoFLV zu ermitteln

 

Zwei von drei Wohnungen in Deutschland sind falsch berechnet. Öffentliche Institutionen wie der Mieterschutzbund, TÜV, Stiftung Warentest propagieren immer wieder, dass in zwei von drei Fällen die angegebenen Wohnflächen in Mietverträgen, Bauzeichnungen nicht der tatsächlichen Wohnfläche entsprechen. Mit dem Wohnrechner.online – http://www.wohnrechner.online – hat die Wohnrechner.online GmbH nun ein auf dem deutschen Markt einzigartiges Produkt entwickelt, das auf einfache Art jedem Wohnraumnutzer die Wohnflächenberechnung nach WoFLV ermöglicht.

“In dieser Zeit erachte ich es als besonders wichtig, den Menschen weitreichende, finanzielle Entlastungen zu eröffnen”, so der zweifach DEKRA-zertifizierter Sachverständige und Geschäftsführer der Wohnrechner.online GmbH, sowie Inhaber der Firma Baudetektive Dierksen. http://www.baudetektive-dierksen.de

Mit dem Wohnrechner.online können alle Menschen, die wohnen oder sich mit dem Thema Wohnraum beschäftigen (Privatpersonen, Makler, Hausverwaltungen), sehr einfach Wohnfläche selbständig gemäß der Wohnflächen Verordnung ausrechnen und anschließend beim Vermieter oder Verkäufer ihre daraus entstehende Rechtsansprüche geltend machen.

Alle Informationen zur Berechnung von Wohnraum sind über die Seite von Wohnrechner.online zu finden. http://www.wohnrechner.online

 

Verantwortlich für den Inhalt:

W.O. wohnrechner. online GmbH, Ferdinand von Schill Str. 12, 19386 Lübz, Tel: 038731 – 200 82, www.wohnrechner.online

Als beste Privathaftpflichtversicherung für Familien wurde der Tarif „Prima E-Dok“ der S.L.P. Vertriebsservice AG (SLP) in der gerade erschienenen Ausgabe der Reihe „Handelsblatt testet“ gekürt. Das jährlich erscheinende Rating erstellt das Handelsblatt in Kooperation mit dem Analysehaus Franke und Bornberg GmbH.

 

Tarif „Prima E-Dok“ siegt mit großem Preisvorsprung

Untersucht wurden 40 Tarife mit diesem angenommenen Praxisfall: Ein 30-jähriger Mann möchte für sich und seine Familie mit zwei Kindern eine Haftpflichtversicherung mit mindestens zehn Millionen Euro Deckungssumme und ohne Selbstbehalt abschließen. Zudem sollen diese Einschlüsse enthalten sein: Schäden durch deliktunfähige Kinder, eine Forderungsausfalldeckung, Kosten für Schlüsselverlust und Schäden durch Gefälligkeitshandlungen. Im Rating wurden zu 70 Prozent die Leistungsstärke mit den Beurteilungen von Franke und Bornberg und zu 30 Prozent der Beitrag gewichtet. Unter den 14 Anbietern mit der Bewertung „Sehr gut“ siegte SLP deutlich mit einem über 16 Prozent niedrigeren Preis gegenüber dem Zweitplatzierten. Der prämierte Tarif steht für eine besonders schnelle Abwicklung, da alle Dokumente per E-Mail verschickt werden. Daher ist auch die besonders kostengünstige Kalkulation möglich.

Auch für Senioren unschlagbar preiswert

Für Versicherungsnehmer, die älter als 55 Jahre sind, gibt es bei SLP zusätzlich einen Nachlass von 23,5 Prozent. Damit wird der Preis-Leistungs-Sieger des Handelsblatt-Ratings noch preiswerter für diese Zielgruppe und liegt mit einem über 36 Prozent niedrigeren Preis vor dem Zweitplatzierten.

Inhaltlich überzeugend

Zusätzlich zu den vom Handelsblatt-Rating geforderten Leistungseinschlüssen sind im Tarif „Prima E-Dok“ beispielweise auch diese Extras enthalten: Erweiterung des mitversicherten Personenkreises auf alle im Haushalt lebende Personen, Mitversicherung von Beschädigung oder Verlust von gemieteten und geliehenen Sachen.

Die SLP-Haftpflichtkonzepte wurden schon mehrfach prämiert, zum Beispiel durch „FFF“ von Franke und Bornberg, „Fünf Kompasse“ von Ascore Das Scoring GmbH, ein „Sehr gut“ bei Stiftung Warentest (Note 0,8) und nicht zuletzt durch frühere Handelsblatt-Ratings.

„Diese wiederholte Auszeichnung ist eine tolle Anerkennung für unsere Arbeit.“ so Sören Häger, Leiter SHU bei der S.L.P. AG. „In dem stark umkämpften Segment mit vielen Anbietern und Tarifen freuen wir uns ganz besonders, dass wir wieder ganz vorn sind. Das ist eine Bestätigung für alle Vermittler, die unsere Produkte schon verkaufen, dass sie ihren Kunden nur das Beste vom Besten anbieten. Und für diejenigen, die das noch nicht tun, ist es vielleicht ein Ansporn, uns einmal kennen zu lernen.“ Die Produktinformationen und Online-Rechner zu allen Konzepten sind auf der Webseite www.slp-vermittlerportal.de zu finden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

S.L.P. Vertriebsservice AG, Erfenschlager Straße 17-19, 09125 Chemnitz, Tel: 0371-3828027, www.slpag.de