In Zeiten von Niedrigzinsen und Inflation müssen Renditen zu Zinsäquivalenten werden. Die Investmentmöglichkeiten sind vielfältig und der Bedarf der Menschen, die investieren möchten, ist individuell.

 

Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) hat vier Investment-Typen identifiziert – ein Selbsttest zur schnellen und einfachen Orientierung für Vermittler und deren Kunden.

“Die Deutschen versparen sich in der andauernden Niedrigzinsphase – zu viele setzen noch auf das gute alte Sparbuch. Renditen müssen zu Zinsäquivalenten werden und seriöse Renditen gibt es aktuell nur in Zusammenhang mit Investment. Dabei geht es nicht um hohe Risikobereitschaft, sondern um individuell schlüssige Konzepte. Finanzielle Vorsorge folgt verschiedenen Motiven. Sie kann deshalb nur erfolgreich sein, wenn sie auf den einzelnen passt und in ihrer Gestaltung das vorhandene Kapital auf bestem Wege anlegt”, sagt Hermann Schrögenauer, Vorstand der LV 1871.

Abhängig vom Ziel des Investments, des Finanzwissens und der individuellen Risikobereitschaft hat die LV 1871 zusammen mit dem Investment-Experten Markus Gedigk vier verschiedene Investment-Typen identifiziert.

Typ 1: No risk, no fun – nimmt die Anlage selbst in die Hand und trägt das volle Risiko

Der “No risk, no fun”-Typ möchte eine größtmögliche Chance auf Rendite oder ganz gezielt in einzelne Unternehmen investieren. Dabei ist er selbstbestimmt und vertraut auf sein umfangreiches Finanzwissen. Er ist kein Zocker, aber risikoaffin, trägt das Risiko selbst und ist sich dessen bewusst. In Einzelaktien über ein Bankdepot findet er die passende Anlageform. Dabei gilt es zu bedenken: Umgekehrt proportional zur Chance auf Rendite entwickelt sich die Sicherheit der Anlage. Langfristige Sicherheit erzeugen kann man bei der Wahl von Einzelaktien über eine breite Streuung – quasi über das Managen eines eigenen Fonds. Dafür braucht es das nötige Wissen, Zeit, Startkapital und die Akzeptanz von starken Schwankungen im Vermögen.

Dazu der Profi-Tipp von Markus Gedigk: “Wer seine Kapitalanlage nicht komplett allein gestalten kann oder will, sollte auf Fonds setzen. Hier ist der Makler kompetenter Ansprechpartner und kann bei der Zusammensetzung eines individuellen Portfolios unterstützen. Übrigens: Alternativ zum Bankdepot bieten sich Vorteile einer Versicherung langfristig durch die Besteuerung während der Ansparphase und bei der Auszahlung.”

Typ 2: Better safe than sorry – überlässt seine sichere Geldanlage lieber den Fachleuten

Ein hohes Sicherheitsbedürfnis, rudimentäres Finanzwissen und das Bedürfnis nach Liquidität zeichnen diesen Typ aus. Oft handelt es sich um Berufseinsteiger, die Wert darauf legen, dass die Anlage keine große finanzielle Belastung mit sich bringt. Um Risiken oder Fehler zu vermeiden, verlassen sie sich gerne auf Experten. Wer sich in diesem Typ wiedererkennt, sollte auf standardisierte, fondsbasierte Versicherungslösungen setzen, die schon mit kleinen, monatlichen Beträgen starten und dadurch keine große finanzielle Belastung mit sich bringen.

Profi-Tipp für Vermittler: “Hier punkten Vermittler mit einer Cash-to-Go-Option beim Kunden, die einmalig und regelmäßig Auszahlungen ermöglicht. Außerdem bietet sich eine flexible Beitragsgarantie an, die bis zu 100 Prozent anwählbar ist”, sagt LV 1871 Experte Markus Gedigk.

Typ 3: Invest, don’t stress – möchte seine Anlage selbst gestalten, aber dabei an die Hand genommen werden

Zum Typ “Invest, don’t stress” gehören Personen, die berufserfahren sind, bereits ein solides Finanzwissen mitbringen und sich bei der Finanzplanung nicht aus der Ruhe bringen lassen. Sie wollen ihre Kapitalanlage zwar nicht komplett selbstständig angehen, suchen aber Anlagelösungen, die sie selbst mitgestalten können und die flexibel auf Bedürfnisse und Wünsche angepasst werden können. Das betrifft die Frequenz der Einzahlungen genauso wie ihre Höhe und die Abwägung von Risiko und Sicherheit.

Profi-Tipp von Markus Gedigk: “Hier sollte der Makler mit dem Kunden aus der großen Auswahl an Fonds, ETFs und Portfoliolösungen eine Zusammenstellung unter Rendite- und Risikoaspekten besprechen und festlegen. Darüber hinaus kann eine frei wählbare Beitragsgarantie Sinn machen. Beides ist über die Laufzeit flexibel und kostenfrei anpassbar.”

Typ 4: Semi Pro Broker – möchte sein Vermögen individuell, solide und langfristig anlegen

Wer in Finanzfragen versiert ist, einmalig größere Summen anlegen möchte und sich eine sichere und einfache Vermögens- und Nachlassplanung wünscht, ist ein “Semi Pro Broker”. Personen, die sich hier wiederfinden, möchten möglichst viel auf einmal geregelt wissen und sollten daher auf maßgeschneiderte Individuallösungen für anspruchsvolle Privatkunden setzen. Gerade bei großen Summen empfiehlt es sich, Experten zu Rate zu ziehen, dennoch möchte dieser Typ die Anlage aktiv mitgestalten. So braucht es Lösungen mit einem möglichst großen Portfolio, aus dem die Anleger wählen können.

Der Rat vom Investment-Experten? “Gerade Makler können mit Versicherungen Vorteile aus beiden Welten aufzeigen: eine Versicherung mit langfristiger Anlagestruktur und großer Diversifizierung ist hier eine rechts- und steuerkonforme Anlage mit einem deutlichen Renditevorteil nach Kosten und Steuern”, sagt Markus Gedigk.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

Top 3, wenn man nur Finanzvertriebe mit breitem Beratungsspektrum von Firmenversicherungen bis zur privaten Vermögensberatung berücksichtigt

 

Johannes Sczepan: “Ritterschlag für alle meine Kolleginnen und Kollegen.”

Bei einem branchenübergreifenden Vergleichstest von rund 17.000 Unternehmen hat sich Plansecur in der Kategorie “Finanzvertriebe” unter den Top 5 platziert. Unter denjenigen Finanzvertrieben, die ein breites Beratungsspektrum von Firmenversicherungen über die individuelle Finanzplanung bis hin zur privaten Vermögensberatung anbieten, steht Plansecur in der unabhängigen Übersicht unter den Top 3.

Der Test war vom Institut für Management- und Wirtschaftsforschung durchgeführt und in Focus (Ausgabe 6/2021) veröffentlicht worden. Für Plansecur reiht sich die Aufnahme in die Liste der fünf bzw. drei Besten in eine Serie mehrerer aktueller Auszeichnungen ein. Aus einem Vergleichstest der Finanzvertriebe in der Zeitschrift Capital (Ausgabe 11/2020) war Plansecur als Kostensieger hervorgegangen. Bei einem Vergleich in der Zeitschrift Test der Stiftung Warentest (Ausgabe 12/2020) landete Plansecur auf dem zweiten Platz.

Der jüngste Vergleich von Focus basiert auf automatisierten Auswertungen in den sozialen Netzwerken mittels Künstlicher Intelligenz und ist somit als besonders objektiv einzustufen. Mit 91 von 100 Punkten hat sich Plansecur dabei die Auszeichnung “Vorbildlich erfüllte Kundenwünsche” verdient. Drei weitere unter den Top 5 kamen ebenfalls auf über 90 Punkte. Mit dieser hohen Anerkennung liegt Plansecur auch im Vergleich mit artverwandten Branchen weit vorne: So hat bei den von Focus gewählten Kategorien Fintechs, Finanzberater, Finanzdienstleister, Direktbanken, Depotbanken, Direktversicherer, Onlinebroker und Fondsanlagegesellschaften jeweils überhaupt nur ein einziger Anbieter mehr als 90 Prozent Zustimmung von Kundenseite erhalten. “Unter 17.000 Unternehmen über viele Branchen hinweg zu den Besten zu gehören, ist vor allem der Verdienst unserer Beraterinnen und Berater”, gibt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan das Lob der Kunden weiter, und spricht von einem “Ritterschlag für alle meine Kolleginnen und Kollegen”.

Während die Querschnittsanalyse von Focus mittels Künstlicher Intelligenz ermittelt wurde, basierten die Bewertungen von Capital und Test, bei denen Plansecur ebenfalls weit vorne an der Spitze liegt, auf Leistungsvergleichen anhand von Fallbeispielen.

“Wir freuen uns über alle Auszeichnungen, ob mit menschlicher oder künstlicher Intelligenz”, sagt Johannes Sczepan. Er stellt zugleich klar: “Der wichtigste Maßstab unseres Handelns ist und bleibt die Zufriedenheit unserer Kunden.” Wie gerne die Kunden den unabhängigen Finanzdienstleister in Anspruch nehmen, spiegelt der Erfolg des Unternehmens im letzten Jahr wider. 2020 überstieg das verwaltete Depotvolumen erstmals die Marke von einer Milliarde Euro. Bei den Provisionserlösen verdoppelte sich das Wachstum im letzten Geschäftsjahr auf 23,7 Millionen Euro. Beim Vermittlungsvolumen gelang Plansecur sogar eine Verfünffachung des Wachstums auf rund 425,2 Millionen Euro.

Das Fundament der hohen Kundenzufriedenheit und des kontinuierlich guten Abschneidens bei Vergleichstests ist laut Plansecur die strikte Werteorientierung der Beratung. “Richtschnur unseres Handelns ist und bleibt eine von christlichen Grundwerten geprägte humane Ethik einschließlich eines nachhaltigen sozialen Engagements. Gerade angesichts der Turbulenzen unserer Zeit erfährt ein derart klarer Wertekanon viel Zustimmung in der Gesellschaft”, betont Johannes Sczepan. Er fügt hinzu: “Dadurch unterscheiden wir uns sicherlich von einer ganzen Reihe unserer Wettbewerber. Das ist gut so, und das wissen unsere Kunden losgelöst von unseren guten Ergebnissen bei Vergleichen zu schätzen.”

 

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Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Beratung heißt nicht notwendigerweise Face to Face: Video-Call und Telefon mit digitaler Unterstützung haben an Bedeutung gewonnen

 

Niedrige Zinsen, Wunsch nach Sicherheit in der Corona-Krise – die Nachfrage nach Immobilien und Finanzierungen ist hoch. Dabei wachsen Interesse und Angebot an digitalen Services, der Mensch als Berater bleibt aber für die Mehrheit unverzichtbar. Das berichtet Interhyp, Deutschlands größter Vermittler privater Baufinanzierungen, und bezieht sich dabei auf eine repräsentative Umfrage von Statista im Auftrag von Interhyp unter 1.000 Bundesbürgern. “Corona treibt die Digitalisierung in der Baufinanzierung voran, gleichzeitig bleibt der Wunsch nach Beratung und menschlicher Expertise groß”, sagt Mirjam Mohr, Interhyp-Vorständin für das Privatkundengeschäft. Laut der Umfrage ist für 80 Prozent der Deutschen eine Beratung in der Baufinanzierung ein Muss. 60 Prozent sehen technische Lösungen vor allem als eine Ergänzung zum persönlichen Kontakt. Nur drei Prozent vertrauen ausschließlich auf technische Lösungen und würden eine Baufinanzierung komplett online abschließen, weitere 16 Prozent könnten sich dies zumindest vorstellen. Persönliche Beratung bedeute dabei nicht notwendiger Face to Face – Videocall und Telefon mit digitaler Unterstützung haben in der Corona-Krise an Bedeutung gewonnen, berichtet Interhyp.

Die Befragten haben den ersten Lockdown sowie einige Monate der Pandemie erlebt. Dennoch unterscheidet sich der Wunsch nach Beratung nur wenig von einer gleichartigen Umfrage, die Interhyp im Dezember 2019, also kurz vor der Corona-Krise, durchgeführt hat. Damals antworteten 83 Prozent, dass sie eine Beratung durch einen Baufinanzierungsexperten für unverzichtbar halten, zwei Prozent vertrauten ausschließlich auf digitale Services und 15 Prozent konnten sich einen Online-Abschluss vorstellen. Für Interhyp-Vorständin Mirjam Mohr deckt sich dies mit den aktuellen Erfahrungen mit den Baufinanzierungskunden: “Der Immobilienkauf ist für viele Menschen die größte finanzielle Entscheidung im Leben. Sie wünschen sich dabei bei allen technischen Möglichkeiten doch in der Mehrzahl auch die Einschätzung einer Expertin oder eines Experten. Daran haben auch die Monate der Krise nichts Wesentliches geändert.” Um den Menschen aber weiterhin positive Kundenerlebnisse zu bieten, habe ein enormer Digitalisierungsschub in der Branche stattgefunden. Mirjam Mohr: “Wir waren bereits zuvor digital mit vielen Services gut aufgestellt, und haben diese ausgebaut und erweitert.” So biete Interhyp mit Interhyp Home, einem persönlichen Bereich auf der Website, Kunden die Möglichkeit, ihre Finanzierung Schritt für Schritt online selbst zu gestalten und dabei mit Beraterin oder Berater in Kontakt zu treten. Im Januar 2020 nutzte jeder dritte Baufinanzierungskunde bei Interhyp diese Plattform, heute ist es fast die Hälfte.

Die Umfrage von Interhyp mit Statista zeigt auch, dass zumindest ein Teil der Menschen nach den Erfahrungen in der Pandemie technischen Lösungen positiver gegenübersteht. So erklären 16 Prozent der in der Corona-Krise Befragten, dass sie gegenüber technischen Lösungen oder Tools in der Baufinanzierung offener geworden sind – gegenüber 75 Prozent, die sagen, ihre Einstellung habe sich nicht geändert. Allerdings sehen 8 Prozent technische Lösungen auch kritischer. Neue technische Lösungen haben auch in der direkten Beratung Einzug gefunden. Unter einer Beratung wird in der Corona-Krise nicht mehr nur das Gespräch von Angesicht zu Angesicht verstanden. Neben der Face to Face Beratung (78 Prozent) kam auch der Videocall (21 Prozent), das Telefon mit digitaler Unterstützung (29 Prozent) oder auch nur das Telefon in Frage (10 Prozent), wobei Mehrfachantworten möglich waren. “Zum Zeitpunkt der Befragung, die vor dem zweiten Lockdown stattfand, war die Vor-Ort-Beratung noch möglich. Aktuell beraten wir nicht Face to Face, sondern telefonisch, mit digitaler Unterstützung oder per Video-Call”, sagt Mirjam Mohr. Wenn dies nach dem Lockdown wieder möglich ist, werde Interhyp den Kunden wieder alle Wege einer persönlichen Beratung bieten, dabei digitale Services aber weiter nutzen und vorantreiben.

Online-Recherche für den ersten Überblick auf Platz 1

Wenn es darum geht, sich einen ersten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Baufinanzierung zu verschaffen, hat die digitale Welt laut Interhyp gegenüber der analogen Welt die Nase vorn – vor der Krise und in der Krise. Laut der Umfrage nach einigen Monaten der Pandemie nutzen 53 Prozent die Möglichkeit der Online-Recherche (vor Corona: 51 Prozent). 27 Prozent möchten dabei von einem vertrauenswürdigen Berater informiert werden, genauso viele wie vor der Corona-Krise. 14 Prozent setzen vor allem auf den Erfahrungsaustausch mit Familie, Freunden oder Bekannten setzen (vor der Krise: 17 Prozent). Interhyp, vor rund 20 Jahren als Online-Baugeldvermittler gestartet, hat das Bedürfnis nach guter Online-Information schon frühzeitig erkannt und bietet schon quasi von Beginn an kostenlose Tools und Services online an. Neben Interhyp Home gibt es zum Beispiel einen Zins-Check, mit dem ein erster Anbietervergleich möglich ist, einen Baufinanzierungsrechner, der die Finanzierung bis zum Ende der Zinsbindung kalkuliert, und einen Kauf-Miet-Rechner, der eine erste Orientierung über die Leistbarkeit eines Kaufs aufzeigt. Mirjam Mohr: “Baufinanzierung soll ganz leicht sein. Deshalb ermöglichen wir unseren Kunden, quasi spielerisch sehr viel selbst zu machen, bieten aber gleichzeitig an allen Kontaktpunkten auch Hilfe und Unterstützung durch unsere Experten.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Interhyp AG, Immobilienfinanzierer, Marcel­-Breuer­-Str. 18, D-­80807 München, Tel: 0049 89 20 30 70, Fax: 0049 89 20 30 75 1000, www.interhyp.de

JDC und Provinzial unterzeichnen Absichtserklärung zur Abwicklung von Versicherungsprodukten außerhalb des Provinzial Produktangebots und planen Gründung eines Joint Venture.

 

Rund 100 Sparkassen sollen über das Joint Venture binnen fünf Jahren eine Million neue Privatkunden über den S-Versicherungsmanager und die JDC Plattform betreuen.

Erhebliches Umsatz- und Ergebniswachstum in den kommenden Jahren erwartet.

Die JDC Group AG und der Provinzial Konzern haben heute eine Absichtserklärung über eine umfassende Kooperation zur Abwicklung von ausgewählten Versicherungsprodukten über die Sparkassen im Geschäftsgebiet der Provinzial für Privatkunden unterzeichnet.

Über eine Schnittstelle zum Sparkassen-Versicherungsmanager (S-VM), einem IT-System der öffentlichen Versicherungsunternehmen für Sparkassen zur Vermittlung von Versicherungen an Privatkunden, sollen Versicherungsprodukte außerhalb des Provinzial Produktangebots auf der JDC-Plattform gebündelt werden.

Um die Relevanz und Nachhaltigkeit der Kooperation auch gesellschaftsrechtlich abzubilden, planen JDC und Provinzial deshalb, eine gemeinsame Gesellschaft als Joint Venture zu gründen.

Die Absichtserklärung steht noch unter Gremienvorbehalt. Gemäß dieser Erklärung geht JDC davon aus, dass innerhalb von fünf Jahren bis zu 100 Sparkassen im Geschäftsgebiet der Provinzial ihr Geschäft über das Joint Venture abwickeln werden.

Damit verbunden werden Umsatz und Ergebnis der JDC in den kommenden Jahren erheblich steigen.

“Wir freuen uns darüber, dass die von uns entwickelte JDC-Bancassurance-Technologie über den S-VM nun in der Breite bei Sparkassen zur Anwendung kommen soll. Diese Kooperation mit dem Ziel von mindestens einer Million weiterer Kunden ist für die JDC-Plattform ganz sicher der größte Entwicklungsschritt seit Gründung der Gesellschaft im Jahr 2003”, freut sich JDC-Vorstand Ralph Konrad und ergänzt: “Aber das ist erst der Anfang unserer weiteren Entwicklung!”

 

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JDC Group AG, Kormoranweg 1, 65201 Wiesbaden, Tel: +49. 0611. 89 05 75-0, Fax: +49. 0611. 89 05 75-19, www.jdcgroup.de

Von Klaus Ostholt, Vorstand der A.S.I. Wirtschaftsberatung AG

 

Zweifellos war 2020 unter vielerlei Aspekten ein hartes Jahr. Dennoch ist die Versicherungswirtschaft sehr stabil durch das Krisenjahr gekommen ist und hat einige notwendige Schritte in Richtung digitaler Transformation schneller gemacht, als das sonst geschehen wäre. Auch die Leistungen der Berater waren sehr gefragt, denn nicht nur wir mussten unsere Agenda-Themen angehen, sondern auch die Mandanten verspürten ein Verlangen nach Beratung in finanziellen Belangen.

Aus wirtschaftlicher Sicht können wir deshalb auf ein ausgesprochen gutes Jahr zurückblicken. Wir haben aus der Krise viel gelernt. So wissen wir beispielsweise, dass die Beratung auch mit digitaler Unterstützung noch persönlich sein kann und das Band zwischen Beratern und Mandanten stabil ist. Ein aktives „Krisenmanagement“ hat uns Vertrauen eingebracht, die Wertschätzung der Beraterkompetenz ist gestiegen, das Expertenwissen der Beraterinnen und Berater in den neuen Fragestellungen rund um die Pandemie war ganz besonders gefragt. Die Krise hat für Verunsicherung bei den Mandanten gesorgt, diese Sorgen konnten wir aber gut auffangen und so zeigen, dass wir ein verlässlicher Partner sind.

Positive Entwicklungen nicht vergessen

Durch gute Beratung und Verlässlichkeit auch in Krisenzeiten ist das Ansehen der Vermittler wieder gestiegen. Hinzu kommt die Nachricht, dass zum Jahresende 2020 die Zahl der selbstständigen Vermittler entgegen des jahrelangen Trends wieder gestiegen ist. Alles kleine Aspekte, die aber zeigen, dass viele Berater einen guten Job machen. Im Laufe des Jahres 2021 wird sich zeigen, ob dieser positive Trend weiter anhält oder ob es die Krise gewesen ist, die für den Zulauf sorgte. Doch jetzt sollten wir das Momentum der Veränderung erhalten und als Startrampe für 2021 nutzen.

Was läuft 2021?

Der Start ins Jahr 2021 begann für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer guten Nachricht der Soli-Abschaffung. Durch den Wegfall der Steuerlast sollte ein wenig mehr im Portemonnaie hängen bleiben. Das könnte ein Trugschluss sein, denn die zeitgleich eingeführte CO2-Abgabe, die Rückkehr der Mehrwertsteuer zu den alten Sätzen und andere Eingriffe werden das Eingesparte wohl wieder aufzehren. Sachanlagen werden auch 2021 ein gefragtes Thema sein. Ob als Altersvorsorge oder Investitionsanlage, unser Blick auf das Thema Wohnen hat sich während der Lockdown-Zeit und mit der gewachsenen Bedeutung des Homeoffice verändert.

Zum Wohnen gibt es keine digitale Alternative

Die eigenen vier Wände sind wichtiger denn je geworden. Daher wird der Drang nach der eigenen Immobilie bei vielen Menschen größer werden. Denn gleichzeitig zählt sie zu den wertbeständigsten Sachwertanlagen und kann beim Vermögensaufbau helfen. Der Wohnungsmarkt ist nach wie vor überlastet, daher ist eine attraktive Immobilie in gefragter Lage eine dauerhafte Lösung, ob für sich selber oder als Einnahmequelle.

Das beginnende Jahr zu prognostizieren ist diesmal noch schwerer als sonst. Wir schwanken zwischen Risiko und Hoffnung, Ängsten und Optimismus. Dennoch wollen und werden sich die Menschen mit Ihrer Zukunft auseinandersetzen; die Nachfrage nach Expertenwissen und kompetenter Beratung bleibt daher hoch: 2021 ist definitiv ein chancenreiches Jahr für unsere Branche!

 

Verantwortlich für den Inhalt:

A.S.I. Wirtschaftsberatung AG, Von-Steuben-Straße 20, 48143 Münster, Telefon: 0251 / 2103-0, Telefax: 0251 / 2103-350, www.asi-online.de

Am 10. März 2021 treten für alle VersicherungsvermittlerInnen (§ 34d Gewerbeordnung) und unabhängige FinanzanlagenvermittlerInnen (§ 34f Gewerbeordnung) durch die EU-Transparenzverordnung neue Pflichten in Kraft.

 

Zum Stichtag müssen nicht nur Produktgeber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Auch Versicherungs- und AnlagevermittlerInnen mit Zulassung nach den Paragrafen 34d und 34f Gewerbeordnung haben zukünftig erweiterte Informationspflichten. Gemeinsam haben daher bereits am 11.2. die Verbände AfW und VOTUM für die betroffenen Versicherungs- und AnlagevermittlerInnen praxisnahe und leicht umsetzbare Hinweise und Formulierungsvorschläge zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten entwickelt. Abrufbar sind diese über diesen DOWNLOADLINK oder auf der Homepage des AfW.

„Der AfW wird im Rahmen seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung beim wichtigen Thema Nachhaltigkeit auch in Zukunft mit guten Partnern aktiv aber auch mehr proaktiv agieren.“ so Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Ergänzt wird daher die Informationsoffensive des AfW nun durch eine Gemeinschaftsveranstaltung mit der Standard Life Versicherung. In einem für alle interessierte TeilnehmerInnen offenen Webinar wird über die Umsetzung der kommenden Pflichten informiert, aber auch über das Thema Nachhaltigkeit und die Chancen, die darin für VermittlerInnen liegen und über kommende regulatorische Entwicklungen auf diesem Gebiet.

Wann: 23. Februar 2021, 11.00 Uhr

Anmeldelink   https://register.gotowebinar.com/register/6961943113269357071

Informieren werden die AfW-Vorstände Norman Wirth und Frank Rottenbacher (Going Public Akademie für Finanzberatung) sowie aus dem Haus Standard Life von Nils Wein, Head of Legal Services, und Christian Nuschele, Head of Sales & Marketing.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Goodbye Neukunde – Welcome Back Bestandskunde

 

Und, dass eine erhöhte Kundenbindung Ihr Unternehmen bis zu 75 % profitabler machen kann?

Darum mein Plädoyer für die Bestandskunden!

–        sie kaufen regelmäßig

–        ca. 70 % empfehlen Ihr Unternehmen weiter

–        sie sind bereit höhere Preise zu bezahlen, da sie von Ihrem Produkt bzw. Ihrem Service bereits überzeugt sind

–        sie sind offener für Upselling und Cross Selling

Gerade in stagnierenden Märkten verlieren Unternehmen im Schnitt gleich viele Bestandskunden, wie sie Neukunden hinzugewinnen. Daher steht die Jagd nach Neukunden in vielen Unternehmen an erster Stelle, Abschluss- und Neukundenbonifikationen sprechen hier für sich.

Ich erlebe in meiner täglichen Praxis immer wieder, dass 90 % der Kampagnen Neukundengewinnung zum Ziel haben. Auf die Frage, wie es denn um die Bestandskunden bestellt sei, herrscht meistens irritiertes Schweigen. Diese Taktik alleine ist jedoch riskant und teuer und wird Ihre Umsätze und Gewinne auf Dauer nicht gewährleisten.

Selbstverständlich sind Neukunden wichtig, denn sie sind die Bestandskunden der Zukunft. Jedoch muss jeder Neukunde von Ihrem Angebot überzeugt werden, Ihr Außendienst muss unter Umständen mehrere Besuche machen und ist längere Zeit mit der Beantwortung von offenen Fragen und Preisschlachten beschäftigt.

Bei einem Bestandskunden ist das nicht nötig, je länger sich Kunde und Kundenbetreuer kennen, desto effizienter die Abwicklung.

Loyale Kunden werden Ihr Unternehmen auch weiterempfehlen, d.h. Sie können Ihre Ergebnisse bei reduziertem Budget enorm steigern, denn „empfohlene Interessenten“ feilschen meistens nicht um jeden Euro.

Die Beziehung zu Kunden ist in unserer kurzlebigen Zeit natürlich brüchiger geworden, Produkte und Leistungen austauschbarer, und Loyalität muss sich verdient werden.

Genauso, wie Sie auf Neukunden aus sind, ist es Ihr Mitbewerber auch. Und schon wird aus Ihrem Bestandskunde ein Neukunde – aber nicht für Ihr Unternehmen.

Warum verlieren Unternehmen Bestandskunden?

In der Kurzfassung: Mangelndes Interesse und Respekt. Nichts ist tödlicher, als einen Bestandskunden wie Firmeninventar zu behandeln.

Während bestehende Kunden oft auf einen Rückruf oder ein Angebot warten müssen, wird der Neukunde umschwärmt.

Oder: der bestehende Betreuer ist weg, dessen Kunden werden nicht mehr laufend betreut und somit adieu laufender Umsatz.

Verlorene Kunden haben auch unangenehme Wahrheiten parat, etwas, dass Siegertypen im Verkauf gar nicht hören wollen. So kann es kommen, dass Ihre Verkäufer sich für Neukunden ins Zeug werfen, aber hochprofitable Bestandskunden ziehen lassen, da sie es unter ihrer Würde halten, einem Kunden „nachzulaufen“.

Dabei ist es relativ simpel, Bestandskunden zu halten!

–        Costumer service is not a department. It’s an attitude.

Anders gesagt: Bieten Sie ausgezeichneten Kundenservice!

Nach einer Studie haben 82 % der Befragten schon einmal ihr Verhältnis mit einem Unternehmen wegen schlechtem Kundenservice beendet. Und 79 % haben ihre negativen Erfahrungen an andere weitererzählt.

–        Priorisieren Sie Ihre Bestandskunden und seien Sie erreichbar

Gerade  bei Problemen ist eine schnelle Kontaktmöglichkeit ein klarer Wettbewerbsvorteil.

–        Bleiben Sie in Kontakt und sagen Sie auch mal „Danke“!

Regelmäßige „Service-Calls“ werden als Interesse wahrgenommen – aber bitte nicht inflationär anwenden!

–        Überlegen Sie sich laufende Aktionen speziell für Ihre Bestandskunden, überlegen Sie sich personalisierte Angebote (jawohl – Cross- und Upselling!)

–        Lassen Sie im Jahresrhythmus externe Kundezufriedenheitsumfragen durchführen.

Und setzen Sie das Feedback in die Tat um!

Wenn möglich beschränken Sie sich auf die wichtigsten 10 Punkte und nehmen Sie die Ergebnisse ernst – eine sinkende Zufriedenheit wird rasch mit sinkenden Umsätzen bestraft.

Was also tun wenn der Bestandskunde weg ist? Reaktivierung!

Zugegeben, einen Kunden zurückzuholen wird im Marketing nicht unbedingt als die günstigste Alternative angesehen, aber immer noch günstiger als Neukundengewinnung. Und wenn Sie einen Kunden zurückgewonnen haben – siehe erster Absatz dieses Artikels!

Je nach Branche und Produkt liegt die Abschlusswahrscheinlichkeit bei passiven und ehemaligen Kunden zwischen 30 und 60 %. Für mich daher unverständlich, warum viele Unternehmen dieses Potential links liegen lassen.

Ein ehemaliger Kunde kann Ihnen viel Feedback über seine Erfahrung mit Ihrem Unternehmen und Ihren Mitarbeitern geben. Oft waren es auch nur Kleinigkeiten, die für eine Missstimmung und eine Abwanderung zum Mitbewerber gesorgt haben. Dabei vergessen Menschen meist schnell und verzeihen kleinere Fehler auch gerne. Nutzen Sie diese Chance!

Gleichzeitig wird Ihre Datenbank wieder auf den aktuellen Stand gebracht, Kontaktdaten und  Ansprechpartner werden dadurch aktualisiert.

Passive Kunden können mit einem netten Anruf rasch wieder zu aktiven Kunden werden.

Ein paar Tipps & Strategien aus meiner Praxis dazu:

Am effektivsten zu bearbeiten sind Kunden, bei denen der Kontakt 2-3 Jahre zurück liegt. Die Ansprechpartner haben meistens (noch) nicht gewechselt, die Kontaktdaten sind halbwegs aktuell.

Mit Zunahme der kontaktlosen Jahre wird es exponentiell schwieriger. Ihre Kontakte von „damals“ gibt es im Unternehmen nicht mehr. Mit viel Glück kann man sich an die damals handelnden Personen noch dunkel erinnern, das erleichtert die Sache vielleicht etwas, aber trotzdem; Sie beginnen von Vorne – mit der Neukundengewinnung.

1)      Verschaffen Sie sich einen Überblick über das schlummernde Potential.

Erstellen Sie eine Liste der zu re-/ aktivierenden Kunden der letzten 2-3 Jahre samt den dazugehörigen Umsätzen, besser jedoch den Deckungsbeiträgen.

2)      Segmentierung in rentable und unrentable Kunden

3)      Ein guter Aufhänger sollte schon sein.

Wichtig ist, Anreize für Ihren Kunden zu schaffen, seine Neugier zu wecken. Gibt es neue Produkte oder neue Angebote? Hat der Betreuer gewechselt?

4)      Der Erfolg wird größer, wenn individuell auf den Gesprächspartner eingegangen wird.

Gehen Sie vor Allem gut vorbereitet in das Gespräch – sehen Sie sich im CRM die History an, überlegen Sie sich eine gezielte Ansprache!

5)      Ein zusätzliches Reklamationstraining und eine gut abgestimmte Einwandsbehandlung sind Pflicht, nicht Kür.

Warum Telefonmarketing gerade für diesen Bereich besonders sinnvoll ist:

–        Definitiv günstiger als Ihr Außendienst

–        Mit einem netten Anruf sind Sie rasch wieder in Verbindung mit Ihrem Kunden

–        Am Telefon führen Sie einen Dialog, dh Sie erhalten wertvolle Informationen über die momentane Situation Ihres Kunden. Per Mail, Online, Print, etc. führen Sie nur einen Monolog, der erfahrungsgemäß nicht wahrgenommen wird.

–        Negative Kauferlebnisse können hinterfragt und abgemindert werden

Zu guter Letzt:

Selbstverständlich sind Neukunden wichtig, denn sie sind die Bestandskunden der Zukunft!

Ihre Umsatz- und Gewinnvorstellungen erreichen Sie jedoch nur in Kombination mit einer effektiven Bestandskundenbetreuung.

Zum Abschluss möchte ich Ihnen das größte Erfolgsgeheimnis im Kundenservice verraten: Machen Sie es zur Chefsache, lassen Sie direkt an Sie berichten. Je mehr Managementebenen dazwischen sind, umso verschwommener und ineffizienter wird diese so wichtige Angelegenheit.

Wir helfen Ihnen gerne bei der strategischen Planung zur Re-/ Aktivierung und geben Ihnen Tipps  für eine erfolgreiche Bestandskundenbetreuung.

 

Susanne Görner ist Eigentümerin der 2001 gegründeten Marketing & More. Das Unternehmen bietet Telefonmarketing und Beratungsdienstleistungen an, unter anderem auch den Aufbau und die Betreuung von Inhouse-Callcentern.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Marketing & More, Susanne Görner, Obere Augartenstraße 18/9, A – 1020 Wien, Tel: 01 727 26 0, www.marketingmore.at

Mit der Transparenzverordnung (TVO) geht Europa einen weiteren Schritt beim wichtigen Zukunftsthema Nachhaltigkeit. Diese tritt nun am 10. März EU-weit in Kraft.

 

Heute werden bereits dreistellige Milliardenbeträge in nachhaltigen Geldanlagen verwaltet. Nun soll das Thema als Teil des EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzsystem regulatorisch fest im Finanzmarkt verankert werden. Dies hat auch Auswirkungen auf die Vermittler.

Zum Stichtag müssen nicht nur Produktgeber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Auch Versicherungs- und Anlagevermittler – in der TVO kollektiv als Finanzberater bezeichnet – haben erweiterte Informationspflichten.

„Wir sehen eine stark steigende Kundennachfrage zu nachhaltigen Kapitalanlagen und Versicherungsprodukten. Gleichzeitig ist die regulatorische Seite noch unübersichtlich. Zudem ist die verlässliche Beurteilung von nachhaltigen Produkten noch in der Entwicklung.“, so Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand von VOTUM.

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW ergänzt: „Versicherungsvermittler und Anlageberater haben hier eine Schlüsselposition, um ihren Kunden Orientierung zu bieten. Sie sollten diese Chance unbedingt ergreifen.“

VOTUM und AfW sind sich darüber einig, dass das Thema Nachhaltigkeit kein kurzfristiger Trend ist. Daher sollte auch im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung durch die Branche proaktiv agiert werden.

Gemeinsam haben daher die Verbände für die betroffenen Versicherungs- und Anlagevermittler praxisnahe und leicht umsetzbare Hinweise und Formulierungsvorschläge zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten entwickelt.

Die beiden Verbände werden weiterhin aktiv den Austausch zwischen Anbietern und Vermittlern zur Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen in der Finanzberatung fördern.

Abrufbar sind die Hinweise und Formulierungsvorschläge auf der Startseite der Homepage des AfW: https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/

 

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Mit Hilfe der JDC-Plattformtechnologie bieten die „Höhle der Löwen“-Stars von Finanzguru ihren Kunden künftig auch die Verwaltung und den Abschluss von Versicherungen an

 

Die JDC Group AG, einer der europaweit größten Anbieter von Plattformtechnologie für den Finanz- und Versicherungsbereich, hat eine weitreichende Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Fintech dwins GmbH abgeschlossen. Die dwins GmbH will mit Hilfe der Plattformtechnologie der JDC Group AG den Kunden ihrer Multibanking-App Finanzguru künftig auch die Verwaltung und den Abschluss von Versicherungen anbieten.

Vor zwei Jahren hat Finanzguru bei der TV-Gründershow „Die Höhle der Löwen“, bei der Investoren Startup-Ideen bewerten und echtes Geld investieren, eine Million Euro und damit das bisher größte Einzelinvestment der Show eingeworben. Die Finanzguru-App, an der auch die Deutsche Bank beteiligt ist, kategorisiert und analysiert anhand der Kontobewegungen der Nutzer die regelmäßigen Ausgaben und Verträge und bietet einen Optimierungsservice etwa für Strom- oder Gasverträge an. Im Januar 2021 brachte Finanzguru zudem seine eigene Karte auf den Markt. Mit ihr können die Finanzguru- Kunden von allen ihren Konten mit einer einzigen Karte bargeldlos zahlen.

In Kürze wird Finanzguru seinen mehr als 500.000 Kunden auch Versicherungsdienste anbieten. Dazu nutzen die Frankfurter das JDC-eigene Maklerverwaltungsprogramm iCRM und die darin integrierte API-Infrastruktur mit derzeit rund 200 Schnittstellen zu Versicherungsunternehmen. Über die JDC-Plattformtechnologie kann Finanzguru seinen Kunden dann umfassende Informationen zu Versicherungen aus allen Bereichen zur Verfügung stellen. Ziel des Unternehmens ist es, zusätzlich zu seiner Multibank-Funktionalität für seine Kunden auch Bancassurance-Dienstleister zu sein.

Alexander Michel, Gründer und Geschäftsführer der dwins GmbH, sagt zur Kooperation mit JDC: „Die intelligente API-Infrastruktur von JDC war für uns ausschlaggebend bei der Wahl unseres Partners. Mit ihr bieten wir unseren Kunden in der App künftig eine wirklich benutzerfreundliche und intuitive Oberfläche für die Verwaltung und später auch den Abschluss von Versicherungen.“

„Wenn die Endkunden-Profis von Finanzguru mit Ihrer App nun auf unsere JDC Prozesse und API setzen, ist das eine ganz besondere Auszeichnung für das, was wir als Pool-Plattform im Versicherungssegment leisten“, kommentiert Stefan Bachmann, Vorstand der JDC Group AG, den Vertragsabschluss. „Nachdem wir mit unserer Bancassurance-Strategie schon zahlreiche namhafte Häuser aus dem traditionellen Bankenbereich überzeugen konnten, ist die Zusammenarbeit mit Finanzguru eine Erweiterung des Plattformansatzes in den Allfinanz- und Fintech-Markt“, so Bachmann weiter.

 

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Übernahme von RVM bildet die wesentliche Grundlage

 

Nachdem die MLP Gruppe in den vergangenen Jahren das Angebot für Firmen- und institutionelle Kunden sowie ihre B2B-Dienstleistungen deutlich ausgeweitet hat, baut sie nun den Bereich Gewerbe- und Industrieversicherungen strategisch aus. Im ersten Schritt übernimmt MLP dazu 100 Prozent der Anteile an der RVM Versicherungsmakler GmbH & Co. KG. inklusive deren wesentlicher Tochtergesellschaften („RVM“). Mit einem langjährig bewährten Geschäftsmodell hat RVM als Industrieversicherungsmakler eine starke Ausrichtung auf den Mittelstand und betreut dort mehr als 2.500 Unternehmen.

RVM hat 2019 einen Umsatz von knapp 19 Mio. Euro erzielt. Der Gesamtkaufpreis, den MLP an die beiden Gesellschafter zahlt, liegt im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Dieser enthält einen Mechanismus, über den ein Teil des Kaufpreises nachgelagert an die Qualität der Geschäftsentwicklung bis Ende 2022 gekoppelt ist. Etwa die Hälfte des Kaufpreises begleicht MLP aus Barmitteln. MLP erwartet ab dem ersten vollen Geschäftsjahr, dem Jahr 2022, einen mittleren einstelligen Mio. Euro-EBIT-Beitrag aus dem neuen Segment Industrieversicherungsmakler, dem nach Vollzug der Transaktion in einem ersten Schritt RVM angehören wird.

„Durch die Akquisitionen von DOMCURA und DEUTSCHLAND.Immobilien betreuen wir jeweils mehr als 5.000 Vertriebspartner im B2B-Segment. Außerdem haben wir über FERI institutionelles Geschäft erfolgreich aufgebaut und sind mittlerweile der führende deutsche Makler für betriebliche Altersvorsorge. Der nächste Schritt beim Ausbau des Firmenkundengeschäfts besteht darin, den Markt für Industrieversicherungen zu erschließen. Damit verbreitern wir die Erlösbasis des Konzerns weiter, erhöhen den Anteil wiederkehrender Erlöse nochmals und werden über das Privatkundengeschäft hinaus zu einer marktgestaltenden Kraft“, sagt MLP Vorstandsvorsitzender Dr. Uwe Schroeder-Wildberg. „Mit der Akquisition von RVM haben wir die Grundlage für den systematischen Ausbau des neuen Segments Industrieversicherungsmakler gelegt. Im Zuge unserer Wachstumsstrategie planen wir in den nächsten Monaten weitere Zukäufe von mittelständisch geprägten Marktteilnehmern in diesem stark fragmentierten Wettbewerbsumfeld. Ziel ist es, mittelfristig eine wesentliche Position in diesem Markt einzunehmen.“

Kontinuität für Kunden von RVM sichergestellt

Für die mehr als 2.500 Bestandskunden, die mit RVM zusammenarbeiten, ist Kontinuität sichergestellt. Das Unternehmen wird unter derselben Marke und vom bewährten Management fortgeführt. „Innerhalb der MLP Gruppe profitieren wir von deren finanzieller Stärke und deutschlandweiter Ausrichtung. Wir können somit unser Geschäft weiterentwickeln und vernetzen. Zugleich bleiben wir der bekannte verlässliche Partner für unsere Kunden“, sagt Erich Burth, Geschäftsführer von RVM. Für das Unternehmen, das seinen Hauptsitz in Eningen/Reutlingen hat, sind derzeit rund 200 Mitarbeiter tätig.

„Ein wichtiger Faktor im Geschäft des Maklers RVM ist dessen mittelständische Identität, die wir innerhalb der MLP Gruppe auch weiterhin stärken werden. Ziel ist es, in einer bundesweit agierenden Organisation ein wesentlicher Ansprechpartner für den deutschen Mittelstand zu sein“, sagt Manfred Bauer, Produktvorstand bei MLP. „Weitere Potenziale bestehen im Zusammenwirken mit anderen Teilen der MLP Gruppe. So lässt sich bei MLP Geschäftskunden in der betrieblichen Altersvorsorge auch deren Bedarf im Bereich Industrieversicherung nun aus einer Hand bedienen. Gleichzeitig entstehen innerhalb der MLP Gruppe bei der Nutzung der IT-Infrastruktur und bei weiteren Prozessen im operativen Geschäft Synergien.“

Der Übernahmevertrag wurde heute unterzeichnet. Die Umsetzung des Vorhabens soll planmäßig im zweiten Quartal 2021 mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1.1.2021 vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kartellbehörde erfolgen. Ein wesentlicher Teil des RVM EBITs fällt aufgrund des saisonalen Geschäftsverlaufs im ersten Quartal eines Jahres an. Bis zur Umsetzung der Transaktion wird das Ergebnis für das Jahr 2021 im Eigenkapital abgebildet.

MLP wurde bei der Transaktion von GSK Stockmann und Ernst & Young beraten, RVM von der RWT Anwaltskanzlei GmbH und der Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH.

 

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MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Verkaufsdirektor Chris Lewin übernimmt Leitungsverantwortung / zusätzlicher Lehrgang an der Apella-Akademie zur Immobiliendarlehensvermittlung

 

Die Apella AG führt den im vergangenen Jahr neu aufgebauten Geschäftsbereich „Kapitalanlage-Immobilien“ mit der hauseigenen Abteilung für Immobilienfinanzierungen zusammen. Beide Segmente erzielten im vergangenen Jahr beachtliche Steigerungen. Durch die strategisch begründete Fusion soll dem Geschäft mit Immobilien und deren Finanzierung ein weiterer Schub verliehen werden. Die Leitungsverantwortung für den neuen Bereich übernimmt Verkaufsdirektor Chris Lewin, der außerdem mit der Apella-Akademie einen weiteren strategischen Bereich des Maklerpools führt.

In allen drei Bereichen setzt Apella zügiges Wachstum um. So stieg im vergangenen Jahr die vermittelte Darlehenssumme um knapp 35 Prozent, trotz der erschwerten Bedingungen, die für Immobiliengeschäfte durch die Corona-Pandemie entstanden waren. „Das entsprach unseren ehrgeizigen Zielen und der Januar 2021 hat mit 20 Prozent Steigerung bereits einen sehr guten Auftakt für das laufende Jahr gebracht“, ergänzt Apella-Vorstand Harry Kreis. Auch der neue Bereich Kapitalanlage-Immobilien lieferte mit einem vermittelten Volumen von 6,5 Millionen Euro einen gelungenen Einstand, obwohl das Geschäft eigentlich erst im August/September 2020 richtig starten konnte.

Den starken Zuwachs im Immobilienbereich begründete Apella-Vorstand Kreis vor allem damit, dass die Partner gemeinsam mit Apella ihre Prozesse in der Beratung und Vermittlung weiter effektivieren konnten. Daher werde auch die Bündelung der Leitungsverantwortung für die Akademie und den neuen Geschäftsbereich in einer Hand von Nutzen sein. Dafür hat Chris Lewin bereits ein erstes Beispiel geschaffen. So gehört neu zum Programm der Apella-Akademie ein Lehrgang für den Erwerb der Sachkunde nach Paragraf 34i (Immobiliendarlehensvermittlung), den die DSL Bank unterstützt. Dadurch fällt für die Apella-Partner nur der halbe Preis für den Lehrgang an.

„Mit dem neuen Lehrgang bekräftigen wir ein weiteres Mal unseren Anspruch, Maklern in Deutschland die beste Ausbildungsplattform zu bieten“, erklärt Harry Kreis. So gibt es bereits vier weitere Fachlehrgänge, die mit einem IHK-Abschluss enden, zum Beispiel für bAV-Berater und für die private Krankenversicherung. Der neue Lehrgang für die Immobiliendahrlehensvermittler wird nun auch für den fusionierten Bereich das erforderliche Rüstzeug anbieten. Mittelfristig, so die Planungen von Apella, soll er einmal 15 Prozent zum Gesamtumsatz des Maklerpools beitragen.

 

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Apella AG, Friedrich-Engels-Ring 50, 17033 Neubrandenburg, Tel: 0395 5 71 90 90, Fax: 0395 5 71 90 97, www.apella.de

Die VEMA eG führt in regelmäßigen Abständen Makler-Befragungen zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch. In der jüngsten Umfrage wurde nach den favorisierten Anbietern im Bereich der Bauversicherungen gefragt.

 

Baugeld bleibt weiterhin historisch günstig und macht sogar im Preis stetig steigende Immobilien für viele erschwinglich. Doch auch preiswerte Immobilien in ländlichen Regionen werden zunehmend attraktiver – und das New-Work-Konzept zeigt, dass das Arbeiten auch außerhalb der Ballungszentren funktioniert. Zudem ist das Bauland dort deutlich günstiger. Und eines steht fest: Auch weiterhin werden sich viele Bürger ihren Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. Bauversicherungen – also Bauherrenhaftpflicht-, Bauleistungs- und Bauhelferunfallversicherung – sind die Sparten, mit denen ein Versicherungsmakler diese Traumerfüllung fachlich begleiten kann.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Bei der Bauherrenhaftpflicht wurden diese drei Anbieter am häufigsten genannt:

Gothaer (23,40 Prozent der abgegebenen Nennungen)

Die Haftpflichtkasse (10,58 Prozent)

VHV (10,26 Prozent)

Bauleistungsversicherung

Hier sieht man die folgenden drei Versicherer als die wichtigsten an:

Alte Leipziger (23,33 Prozent; VEMA-Deckungskonzept)

Gothaer (16,32 Prozent)

VHV (14,79 Prozent)

Bauhelferunfallversicherung

Zuletzt bat man noch darum, die Bauhelferunfallversicherer zu bewerten. Hier ergab sich folgendes Ranking:

VHV (30,06 Prozent)

BGV (26,57 Prozent)

R+V-Gruppe (16,78 Prozent)

Im Rahmen der Qualitätsumfragen werden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in der jeweiligen Sparte zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Zu bewerten gilt es hierbei sowohl die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung als auch die Policierung. Und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall wird gefragt.

Die VEMA steht inzwischen über 3 700 mittelständischen Partnerbetrieben mit mehr als 23 000 Personen als zentrale Anlaufstelle zur Erleichterung der täglichen Arbeit zur Verfügung. Die Maklergenossenschaft zählt deutschlandweit zu den führenden Maklerdienstleistern. Auch im Jahr 2021 wird das gesamte Team der VEMA daran arbeiten, den Maklerkollegen weiterhin Mehrwerte zu schaffen – ganz getreu dem Firmenmotto „Von Maklern – für Makler“.

 

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VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Aon Studie: 82 % der Unternehmen weltweit hatten Pandemie nicht auf dem Schirm – Risiken und Resilienz müssen neu priorisiert und Agilität ausgebaut werden

 

Perspektivwechsel bei der Risikobetrachtung: Für 82 % der Unternehmen gehörten vor COVID-19 eine Pandemie oder andere größere Gesundheitskrisen nicht zu den TOP 10-Risiken. 31 % hatten keine Vorsorge für eine Pandemie getroffen. Dies ist eines der Ergebnisse einer aktuellen, internationalen Aon-Umfrage mit dem Titel „Reprioritizing Risk and Resilience for a Post-COVID-19-Future“. Die Studie des Beratungs- und Dienstleistungs-unternehmens zeigt: Unternehmen müssen sich auf drastisch veränderte Risiken einstellen und das Risikomanagement weiterentwickeln, um Widerstandsfähigkeit und Agilität aufzubauen.

Die COVID-19-Pandemie hat die Einschätzung von langwierigen und neu auftretenden Risiken durch Unternehmen fundamental verändert. In einer von Aon im Vorjahr (2019) durchgeführten globalen Umfrage unter mehr als 3.000 Risikomanagern lagen eine Pandemie und andere Gesundheitskrisen noch auf Platz 60 von 69 identifizierten Risiken. Entsprechend fiel es jetzt vielen Betrieben schwer, schnell zu reagieren und Notfallpläne umzusetzen. Die Studie von Aon legt nahe, dass viele Unternehmen ihrem Risikomanagement einen Reset verordnen müssen.

„Für Unternehmen geht es jetzt darum, sich wirkungsvoll in eine zukunftsfähigere Position zu bringen“ kommentiert Kai Büchter, CEO von Aon Commercial Risk Solutions, Health Solutions & Affinity. „Priorität dabei haben laut unserer Studie vor allem drei Bereiche: der klare Blick auf langwierige und neu auftretende Risiken, der Aufbau einer widerstandsfähigeren Belegschaft und den Zugang zu Kapital zu überdenken. Unternehmen brauchen neue, nachhaltige und flexible Lösungen, um sich in einem immer komplexeren und volatileren Umfeld zu behaupten – übrigens nicht nur bestimmt durch Pandemien, sondern ebenso durch Entwicklungen wie zum Beispiel Cyberrisiken, aber auch durch Klimawandel und den Einfluss geopolitischer Veränderungen auf Supply Chain Ketten.“ Dabei übernehmen Risikomanager eine zentrale Rolle: „Das Risikomanagement hat für ein Unternehmen geradezu strategische Bedeutung. Es trägt dazu bei, seine Resilienz zu stärken und damit Zukunftsfähigkeit zu sichern.“

Mehr als die Hälfte der Unternehmen geht übrigens davon aus, dass die Folgen der Pandemie noch länger als ein Jahr andauern werden. „Viele Unternehmenslenker überlegen, wie sie in den Aufbau einer größeren Widerstandsfähigkeit und Agilität investieren sollen“ berichtet Martin Stumpe,  Executive Director Multinational Clients bei Aon. „Schwerpunkte sind dabei der Einsatz neuer Technologien, die Widerstandskraft von Mitarbeitern und der Schutz von Vermögenswerten.“  Es herrscht beim weitaus größten Teil der befragten Unternehmen (80 %) Übereinstimmung darüber, dass die wichtigste Lehre, die man aus der Pandemie mitnehmen kann, die Notwendigkeit eines integrierten, agileren, unternehmensweiten Risikoansatzes ist. Dabei sollten alle Bereiche in einem Unternehmen eingebunden sein – wie zum Beispiel IT, Risikomanagement, Versicherung, HR, Finanzen, Recht, Kommunikation –um Krisen bestmöglich zu bewältigen.

Betrachtet man die Regionen im Vergleich, so zeigt die Aon-Studie Unternehmen im asiatisch-pazifischen Raum als besser gewappnet: 52 % von ihnen konnten auf bestehende Pandemiepläne zugreifen – geprägt durch Erfahrungen wie SARS und Schweinegrippe. In Nordamerika waren es nur 31 % und in EMEA-Staaten 30 %. Der Schutz von Menschen und Anlagen hatte über alle Branchen und Regionen hinweg höchste Priorität.

 

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AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Von Rechtsanwalt Oliver Timmermann, Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte

 

Dieser Artikel enthält alle Angaben, Hinweise und Beispiele, die für eine praktische Bewältigung der neuen EU Taxonomie- und Offenlegungsverordnung („Off-VO“) nötig sind, die als EU Verordnung ab dem 10.03.2021 unmittelbare Anwendung im nationalen Recht findet. Erstaunlicherweise findet die Offenlegungsverordnung nur für Firmen Anwendung, die mehr als drei Mitarbeiter haben (für die darunter liegenden bleibt ein „empfehlungscharakter“). Für Versicherungsmakler ist diese Verordnung im Rahmen der Beratung nach § 7b und 7c VVG (Beratung und Beurteilung von Versicherungsanlage-produkte) beachtlich. Auch für alle betroffenen Unternehmer werden wir hoffentlich alles „leichtverdaulich“ und eingängig dargestellt. Dies geschieht aber mit kalkulierter Grausamkeit erst im zweiten Teil dieses Textes. Der Verfasser ist nämlich dezidiert der Meinung, dass die neuen Vorgaben der EU-Bürokratie sich nicht außerhalb des Zusammenhanges, gleichsam als „Haferbrei zum Schwarzbrot“, verdauen lassen.

Wenn die BaFin es sich mit ihrem regulatorischen Zollstock nicht nehmen ließ, zu dem in Politik und Wirtschaft so ambitionierten Thema der „Nachhaltigkeit“ ein ganzes Handbüchlein herauszugeben ; die Regenwälder auch wegen der Printprodukte zu Themen wie „Nudging“ und „Verhaltenssteuerung“ immer kleiner werden, müssen hier zumindest ein, zwei Worte zu dem epistemologischen Überbau der neuen Verordnungen Erwähnung finden dürfen.

  1. Verhaltensökonomie oder der Weg zum libertären Paternalismus

Die Frage, was so etwas exotisches wie „Verhaltensökonomie“ mit etwas so „Eindeutigem“ wie einer neuen EU-Verordnung zutun hat, klärt sich auf, wenn man kurz erinnert, dass „Recht“ sich niemals nur auf die kodifizierten Texte des Parlamentes bzw. die Entscheidungen der Gerichte beschränkt. „Der Schwerpunkt der Rechtsentwicklung liegt auch in unserer Zeit, wie zu allen Zeiten, weder in der Gesetzgebung, noch in der Jurisprudenz oder Rechtsprechung, sondern in der Gesellschaft selbst“ – dieser Satz von Eugen Ehrlich ist heute Allgemeingut und darf als unbestritten gelten.

Recht hinkt den real-wirtschaftlichen Gegebenheiten und sozial-politischen Verfasstheiten einer Gesellschaft immer hinterher , weil jede Rechtsentwicklung auf einer vorangegangenen gesellschaftlichen Entwicklung beruht. Man nennt dies das sog. „Abstandstheorem“ oder „Phasenverzögerung“. Diese Funktionsbetrachtung macht zugleich deutlich, dass eine wichtige Funktion des Rechts darin besteht, Verhaltens- und Erwartungssicherheit zu schaffen. Rechtliche Institute entstehen aus den politisch-sozialen Bedingungen ihrer Zeit, sie erstarren nach dem Wegfall dieser Randbedingungen in dogmatischen Figuren, die dann so etwas wie „Verlässlichkeit“ schaffen und sich beharrlich halten, während neue gesellschaftliche Entwicklungen sich wieder davon abspalten, sog. cultural lag.

Kritik an diesem überkommenen Recht wird danach immer dann lauter, wenn es mit einer bestimmten Gesellschaft oder Teile davon nicht länger funktional ist, sondern aus angebbaren Gründen endgültig überholt genannt werden muss. Dies geschieht zumeist dann, wenn die Erwartungshaltungen großer Teile oder einflussreicher Gruppen der Bevölkerung sich grundlegend geändert haben.

Von da aus ist es nur noch ein kleiner Schritt zu der Verhaltensökonomie.

Ausgangspunkt der Überlegungen hier bildet das in der Ökonomik gebräuchliche Modell des homo oeconomicus (Wirtschaftsmensch). Eine kaum überschaubare Zahl empirischer Studien kommt jedoch zu dem Schluss, dass Menschen, verglichen mit dem homo oeconomicus, strukturelle Unterschiede aufweisen und deswegen – in einem ökonomischen Sinne – defizitäre Entscheidungen treffen. Sie sind beispielsweise häufig unzureichend informiert, können Wahrscheinlichkeiten nicht richtig abschätzen, handeln gedankenlos, richten sich nach dem Verhalten und den Meinungen ihrer Mitmenschen oder folgen ganz eigenen, nicht ökonomisch abbildbaren Motiven. Das Nudge-Konzept folgert aus diesen Befunden die Möglichkeit und die Notwendigkeit, durch verhaltensökonomisch informierte Maßnahmen auf die Menschen einzuwirken, um ihnen nach ihren eigenen Maßstäben zu „besseren“ Entscheidungen verhelfen zu können.

Der Staat könne mit diesem Schlussstein im Handlungsbogen der öffentlichen Hand – so das Versprechen – die Bürger in der Rolle eines Entscheidungsarchitekten lenken und dabei trotzdem deren individuelle Entscheidungsfreiheit wahren.

Das Nudging wird daher einem libertären Paternalismus zugeordnet. Es meint, jemandem in seinem eigenen Interesse einen kleinen Schubs (engl. to nudge) zu geben. Der Staat will sich die Rationalitätsanomalien des Menschen zu Nutzen machen, um Menschen zu ihrem eigenen Glück zu bewegen. Wohlgemerkt bewegen, nicht zwingen. Nudging will menschliches Verhalten also im wohlverstandenen Interesse der Betroffenen manipulieren. An die Stelle von staatlichen Verboten und Geboten tritt die bewusste Gestaltung der „Entscheidungsarchitektur“. Die Rahmenbedingungen des Entscheiders sollen so geformt werden, dass er zum „richtigen“ Verhalten gelenkt wird – bei vorgeblich voller Wahrung seiner Wahlfreiheit.

Die ersten prominenten Fälle staatlicher Interventionen auf verhaltenswissenschaftlicher Basis waren im angelsächsischen Raum zu beobachten: Sowohl der damalige Premierminister Großbritanniens David Cameron als auch US-Präsident Barack Obama befürworteten den intensiven Einsatz von Nudging. Kontinentaleuropäische Regierungen schlossen sich dem verhaltenswissenschaftlichen Ansatz an – aber später und zögerlicher. Diese Diskrepanz in der Handhabe des neuen Steuerungsmittels hat nun wiederum seine Ursache in den unterschiedlichen Traditionen.

Die angelsächsische Debatte – und damit soll unser kleiner Exkurs auch schon enden – ist gekennzeichnet von Skepsis gegenüber staatlichen Interventionen, was dort Regulierung zu einem schwierigen Unterfangen macht, da beinahe jede Intervention als Eingriff in individuelle Freiheiten und als staatlicher Paternalismus gesehen wird. Mit seinem Fokus auf Interessen und Rechten von Individuen oder Gruppen kann man das vorherrschende Regierungsmodell als Konkurrenzdemokratie bezeichnen. Steuern einzuführen oder zu erhöhen ist praktisch unmöglich. Nudges und das Konzept eines „sanften“ oder „libertären“ Paternalismus kann somit als Weg verstanden werden, der Politik Spielräume zu eröffnen, sodass die politischen Kräfte wieder eine gemeinsame Basis für Verhandlungen finden.

In Kontinentaleuropa und vor allem im deutschen Verfassungsrechtsdiskurs wird der Staat nicht so sehr als unabhängige, aus sich heraus bestehende Entität betrachtet, sondern — ausgehend von einem anderen Freiheitsbegriff — als Mechanismus der kollektiven Selbstbindung. Regulierung gilt hierzulande nicht in erster Linie als Einschränkung individueller Rechte, sondern als verfassungsrechtlich gerechtfertigte Förderung des Allgemeinwohls. Schön reguliert, ist halb gewonnen. US-Juristen sehen darin gern das Resultat eines konkordanz-demokratischen Systems, in dem es quasi keine Opposition mehr gibt. Der Begriff des „Paternalismus“, ob sanft oder hart, ist der öffentlichen und juristischen Debatte hier eher fremd, da staatlicher Interventionismus im Sozialstaat deutscher Provenienz – man mag dies bedauern, wird es aber nicht ändern können – die Regel und nicht die Ausnahme ist.

Erstes Zwischenergebnis

Recht leitet seine Geltung aus der Verfassung ab, ist also staatliches Recht. Deshalb heißt unser heutiger Rechtsbegriff etatistisch. Und er ist zugleich monistisch, denn jedenfalls der moderne Staat duldet keine andere autonome Rechtsquelle neben sich. In der Rechtsphilosophie heißt dieser Rechtsbegriff positivistisch, weil er auf das aktuell geltende, also das positive Recht abstellt. Nach diesem Grundverständnis funktionieren derzeit weitestgehend noch Rechtsanwälte und Gerichte. Die Auflösung dieses etatistischen Rechtsmodells hat aber längst begonnen, da neben dem verstaatlichten Recht andere Rechtserzeugnisse Anerkennung finden. Gesellschaftliche Umwälzungen haben diese monistisch-etatistische Sicht überholt. Allgemein wird heute also ein Bedeutungsverlust dieses staatlichen Rechts insgesamt konstatiert. Damit schließt sich der Kreis des o.g. cultural lags. Der Staat hat sich in den zurückliegenden Dekaden übernommen und von Staats wegen muss nun eine neue, konsensuale Streitkultur gefordert und gefördert werden. Der Staat ist längst nicht in Auflösung begriffen, aber vieles ist beweglicher oder flüssiger geworden. Das monistisch-etatistische Rechtsmodell scheint an vielen Ecken und Enden durchlöchert oder überwuchert. Wir leben, wie die Amerikaner sagen, in einer post westphalian world. Gemeint ist, dass der Zuschnitt der Nationalstaaten, wie er sich nach dem Westfälischen Frieden herausgebildet hat, nicht länger passt.

  1. Nachhaltigkeits-EU-Verordnungen – sustainable finance

Gedanklicher Ausgangspunkt der EU-Kommission bei der Erarbeitung ihres Aktionsplans „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ ist die Lenkung bzw. Regulierung von Geldströmen in Form von Kapitalanlagen. Die vorgeschlagenen neuen Regeln knüpfen an die bestehende Produktregulierung und Vertriebsregulierung an, enthalten aber auch ganz neue Ansätze in Form eines speziellen Offenlegungsregimes (vgl. unter 1.) sowie der Einführung eines einheitlichen Klassifizierungssystems (Taxonomie, vgl. unter 2.).

Die EU-Kommission hat die ESMA 2018 mit einer fachlichen Stellungnahme beauftragt, im Rahmen der geltenden Produktregulierung nötige Änderungen oder Ergänzungen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren zu gewährleisten. Die ESMA hat ihren Bericht („Final Report“) 2019 vorgelegt und Ergänzungen in der Delegierten VO (EU) Nr. 231/ 2013 sowie der Delegierten RL 2010/43/EU vorgeschlagen. Die beabsichtigten Änderungen betreffen jeweils organisatorische Anforderungen, Verhaltenspflichten und das Risikomanagement. Für den maßgeblichen Begriff des „Nachhaltigkeitsrisikos“ („sustainability risk“) wird auf die entsprechende Definition in der Offenlegungs-VO verwiesen.

Der Auftrag der EU-Kommission vom 2018 richtete sich außerdem an die EIOPA. Sie wurde – und hier wird es für den Versicherungsvertrieb interessant – gebeten, eine fachliche Stellungnahme („Technical Advice“) dazu vorzulegen, welche Änderungen oder Neuregelungen im Rahmen der Versicherungsvertriebs-RL IDD einschließlich diese konkretisierender Delegierter Rechtsakte erforderlich erscheinen.

Die EIOPA schlägt in ihrem „final report“ von 2019 nun Änderungen in der Delegierten VO (EU) 2017/2359 im Hinblick auf die Regelung von Interessenkonflikten sowie in der Delegierten VO (EU) 2017/2358 in Bezug auf die „Product Governance“ Anforderungen (insbesondere den Zielmarkt betreffend) vor. Ergänzend gab es einen Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Delegierten VO (EU) 2017/2359, der Aspekte der Geeignetheitsprüfung im Zusammenhang mit der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten betraf.

1.) Offenlegungs-VO

Einen ganz neuen Regelungsansatz verfolgt die EU-Kommission mit der Offenlegungs-VO, die in endgültiger und verbindlicher Fassung vorliegt.

  1. a) Wesentliche Begriffe und Anwendungsbereich

Neuartig ist bereits die Zusammensetzung des Adressatenkreises. Die Verordnung richtet sich an „Finanzmarktteilnehmer“ (vgl. Art. 2 Ziff. 1 lit. a) bis j) VO (EU) 2019/2088) und „Finanzberater“ (vgl. Art. 2 Ziff. 11 lit. a) bis f) VO). Unter einem „Finanzmarktteilnehmer“ sind ganz unterschiedliche Akteure – von einem Versicherungsunternehmen, das Versicherungsanlageprodukte anbietet, über eine Wertpapierfirma oder ein Kreditinstitut, bis hin zu einer Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung zu verstehen. „Finanzberater“ sind insbesondere Wertpapierfirmen oder Kreditinstitute, die Anlageberatung erbringen, sowie eben auch Versicherungsvermittler oder Versicherungsunternehmen, die zu Versicherungsanlageprodukten beraten.

Die von der Verordnung erfassten Produkte oder Instrumente werden als „Finanzprodukte“ bezeichnet (vgl. Art. 2 Ziff. 12 VO), worunter insbesondere verwaltete Portfolien, Versicherungsanlageprodukte, Altersvorsorgeprodukte, AIF und UCITS (und insoweit im Ergebnis die jeweils betreffenden Investmentfondsanteile) fallen.

Die weiter eingeführten und verwendeten zentralen Begrifflichkeiten im Hinblick auf die „Nachhaltigkeit“ sind folgende:

– nachhaltige Investition (vgl. Art. 2 Ziff. 17 VO),

– Nachhaltigkeitsrisiko (vgl. Art. 2 Ziff. 22 VO) und

– Nachhaltigkeitsfaktoren (vgl. Art. 2 Ziff. 24 VO).

Die nachhaltige Investition wird ausführlich und komplex definiert. In der Sache geht es um Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen (u.a. „Treibhausgasemissionen“) oder sozialen Zielen und Unternehmen, in die investiert wird, die „Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden“ (wobei u. a. die „Einhaltung der Steuervorschriften“ ausdrücklich erwähnt wird).

Ein Nachhaltigkeitsrisiko wird dem gegenüber definiert als „ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung“, woraus sich „wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition“ ergeben könnten. Nachhaltigkeitsfaktoren sind beschrieben als „Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung“.

Bei der Betrachtung der (teils vereinfacht wiedergegebenen) Begriffsbestimmungen fällt auf, dass es an Einheitlichkeit mangelt. Die bekannte Trias „ESG“ scheint zwar deutlich auf, wird aber nicht durchgängig verwendet. Während sich eine nachhaltige Investition auf Umweltbelange oder soziale Belange beziehen soll, und Aspekte der Unternehmensführung (engl.: „Governance“) dabei nur ein Ausschlussfaktor sein können, umfasst das Nachhaltigkeitsrisiko die Belange Umwelt, Soziales und Unternehmensführung gleichermaßen. Nachhaltigkeitsfaktoren sind dann zwar auch Umweltbelange und soziale Belange, doch ist hier statt von Unternehmensführung von Arbeitnehmerbelangen die Rede, und es werden außerdem ganz allgemeine und grundlegende Aspekte wie die Menschenrechte und schließlich die Bekämpfung von Korruption und Bestechung genannt.

  1. b) NEUE Offenlegungspflichten

(1) Überblick

Inhaltlich enthalten die Art. 3 bis 13 VO eine Reihe von unterschiedlichen und sich teilweise ergänzenden Offenlegungsanforderungen. Die Offenlegungspflichten für Finanzmarktteil- nehmer sind grundsätzlich weitergehend als diejenigen für Finanzberater. Die vorgeschriebene Art und Weise der Offenlegung kann je nach Zusammenhang differieren:

– auf Webseiten (vgl. Art. 3, 4, 5, 8, 9 und 10 VO),

– in vorvertraglichen Informationen (vgl. Art. 6, 7, 8, 9 VO) und/oder

– in regelmäßigen Berichten (vgl. Art. 8, 9, 11 VO).

Folgende Regelungsziele sind in den Artikeln enthalten:

– Art. 3 VO regelt die Offenlegung von Informationen zu Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Anlageentscheidungen bzw. (Anlage-) Beratungstätigkeiten;

– Art. 4 VO enthält Bestimmungen zur Offenlegung von „Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflicht“ (sog. „due diligence policies“) im Umgang mit den „wichtigsten nachteiligen Auswirkungen“ von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bzw. zur Offenlegung, ob bei einer (Anlage-)Beratung die „wichtigsten nachteiligen Auswirkungen“ auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden;

– Art. 5 VO erfordert die Offenlegung der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Vergütungspolitik;

– Gem. Art. 6 VO ist offenzulegen, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei Anlage-entscheidungen bzw. einer (Anlage-)Beratung einbezogen werden, und wie die etwaigen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der angebotenen oder empfohlenen Finanzprodukte bewertet werden und

– Art. 7 VO sieht vor, klare und begründete Erläuterungen dazu offenzulegen, ob und ggf. wie bei einzelnen Finanzprodukten die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden.

Für den Fall, dass Finanzprodukte bestimmte nachhaltigkeitsbezogene Eigenschaften aufweisen, enthalten Art. 8 und 9 VO ergänzende Anforderungen, die bei einer Offenlegung gem. Art. 6 VO zusätzlich zu beachten sind. Art. 8 VO ist anwendbar auf Produkte, mit denen „unter anderem ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen beworben“ werden, „sofern die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden“. Offenzulegen sind dann nähere Angaben dazu, wie diese Merkmale erfüllt werden, und inwiefern etwaige Referenzindizes mit diesen Merkmalen vereinbar sind. Art. 9 VO kommt zum Tragen, wenn mit einem Produkt eine nachhaltige Investition (vgl. Art. 2 Ziff. 17 VO) oder eine Reduzierung der CO2-Emissionen angestrebt wird. Dann sind „Erläuterungen“ bzw. ist „eine ausführliche Erklärung“ dazu erforderlich, wie das angestrebte Ziel jeweils erreicht werden kann. Soweit ein Index als Referenzwert verwendet wird, sind entsprechende Angaben darauf bezogen zu machen. Die Art. 10 und 11 VO enthalten weitere Anforderungen im Hinblick auf jeweils offenzulegende Details.

Im Rahmen der Art. 4, 6 und 7 VO kommt in Frage, dass der betreffende Finanzmarktteilnehmer oder Finanzberater Nachhaltigkeitsrisiken als nicht relevant erachtet. Dies hat er dann allerdings zu erklären bzw. begründen. Versicherungsvermittler oder Wertpapierfirmen, die (Anlage-)Beratung anbieten und weniger als drei Personen beschäftigen, müssen die Offenlegungs-VO gar nicht anwenden (vgl. Art. 17 Abs. 1 VO).

(2) Eingruppierung

Wenn man die auf den ersten Blick schwer unterscheidbaren einzelnen Offenlegungsanforderungen strukturieren möchte, lassen sich folgende wesentliche Pflichtengruppen unterscheiden:

– die vergütungsbezogenen Anforderungen (vgl. Art. 5 VO);

– die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Anlageentscheidungen bzw. (Anlage) Beratungstätigkeiten, unter Berücksichtigung etwaiger Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der betreffenden Finanzprodukte, und mit Weiterungen für Finanzprodukte mit besonderen Nachhaltigkeitsmerkmalen (vgl. Art. 3 und 6 VO, ggf. ergänzt durch Art. 8 oder 9 VO) und

– die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Anlageentscheidungen bzw. (Anlage-) Beratungstätigkeiten auf Nachhaltigkeitsfaktoren (vgl. Art. 4 und 7 VO).

Auch wenn der Wortlaut der einzelnen Vorgaben mitunter einen eindeutigen Bezug zu den betreffenden Finanzprodukten vermissen lässt, dürften die Anforderungen sinnvollerweise nur im Zusammenhang mit Finanzprodukten zu verstehen sein, die jeweils Gegenstand der Anlageentscheidung bzw. (Anlage-) Beratungstätigkeit sind. Ohne Produktbezug und ohne Erwerb von Produkten durch Anleger gäbe es auch hier letztlich keine einzubeziehenden Risiken oder zu berücksichtigenden Auswirkungen.

  1. c) Zweites Zwischenergebnis

Die skizzierten neuen Anforderungen (mit den noch ausstehenden weiteren Konkretisierungen) stellen nicht zu unterschätzende Herausforderungen für die betroffenen Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater dar. Die offenzulegenden Informationen betreffen weitgehend interne oder kundenbezogene Prozesse, Abläufe und Vorgänge, die so bislang nicht vorhanden waren und überhaupt erst geschaffen werden müssen, bevor an eine Offenlegung gedacht werden kann.

2.) Taxonomie-VO

Ein weiterer zentraler Baustein des von der EU-Kommission verfolgten Aktionsplans ist die Taxonomie-VO. Auch hierbei handelt es sich um einen neuartigen Regulierungsansatz von großer Tragweite. Die Grundidee dieser Verordnung ist es, ein einheitliches europäisches Klassifikationssystem zu schaffen, das eine konsistente und nachvollziehbare Beurteilung der Nachhaltigkeit einer bestimmten wirtschaftlichen Tätigkeit erlauben soll.

Die Taxonomie-Verordnung trat zwanzig Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft, also schon seit längerem, damals am 12. Juli 2020.

  1. a) Inhalt der VO

Die Taxonomie-VO ist anzuwenden auf Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte als ökologisch nachhaltige Investitionen oder Investitionen mit ähnlichen Merkmalen „bereitstellen“ (vgl. Art. 1 Abs. 2 lit. b) VO). Die Taxonomie-VO bezieht sich – anders als von Beginn an die Offenlegungs-VO – allerdings nur auf die ökologische Nachhaltigkeit einer Investition bzw. wirtschaftlichen Tätigkeit. Dreh- und Angelpunkt der Taxonomie-VO sind dem entsprechend die in Art. 9 VO definierten sechs Umweltziele.

Dies sind:

– Klimaschutz,

– Anpassung an den Klimawandel,

– nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,

– Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling,

– Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und

– Schutz gesunder Ökosysteme.

Art. 3 VO der Taxonomie-VO legt fest, welche Kriterien maßgeblich sind, um die ökologische Nachhaltigkeit einer Investition bzw. wirtschaftlichen Tätigkeit zu beurteilen. Es handelt sich gem. lit. (a) bis (d) um die folgenden vier Anforderungen, die sämtlich erfüllt sein müssen:

– die wirtschaftliche Tätigkeit trägt wesentlich zur Verwirklichung eines oder mehrerer Umweltziele,

– die wirtschaftliche Tätigkeit führt zu keiner erheblichen Beeinträchtigung eines der Umweltziele (vgl. Art. 12),

– die wirtschaftliche Tätigkeit wird unter Einhaltung eines festgelegten Mindestschutzes ausgeübt (vgl. Art. 13),

– die wirtschaftliche Tätigkeit steht im Einklang mit technischen Evaluierungskriterien, soweit diese von der EU-Kommission festgelegt worden sind (vgl. z.B.: Art. 6 Abs. 2, Art. 7 Abs. 2).

Art. 5 enthält eine korrespondierende Offenlegungspflicht. Danach müssen Finanzmarkt-teilnehmer, die Finanzprodukte als ökologisch nachhaltige Investitionen oder als Investitionen mit ähnlichen Merkmalen anbieten, offenlegen, inwiefern sie die vorstehend genannten Kriterien berücksichtigt haben.

III. Welche Frage muss dem Kunden gestellt werden?

Nun sollen die Punkte angesprochen werden, die für die „Beratung“ relevant werden können. Muss der Kunde entsprechend der Definition des Begriffs „Nachhaltigkeitspräferenzen“ initial danach gefragt werden, ob nachhaltige Produkte in seine Kapitalanlagestrategie integriert werden soll oder nicht?

Art. 4 Abs. 5 lit. a) Off-VO verpflichtet Finanzberater, eine Erklärung zu veröffentlichen, ob sie unter dem Gesichtspunkt der Proportionalität und der Arten der Finanzprodukte, die Gegenstand ihrer Beratung sind, bei ihrer Anlage- oder Versicherungsberatung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Sollten Finanzberater diese Auswirkungen nicht berücksichtigen, sind sie verpflichtet, zu erklären, warum sie diese Auswirkungen bei ihrer Beratung nicht berücksichtigen und ob bzw. ab wann sie beabsichtigen, dies zu ändern (vgl. Art. 4 Abs. 5 lit. b) Off-VO). Die jeweiligen Erklärungen sind durch die Finanzberater auf dem aktuellen Stand zu halten.

Hierzu – zu diesen originären Pflichten des Beraters – enthalten die Art. 12 und 13 RTS enthalten detaillierte Vorgaben wie Inhalt, Methodik und Darstellung dieser Erklärungen aussehen sollen.

Zur Konkretisierung der Vorschriften der Off-VO (oder SFDR) veröffentlichten die drei Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) bestehend aus EBA, EIOPA und ESMA 2020 ein gemeinsames Konsultationspapier für technische Regulierungsstandards zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen für Finanzmarktteilnehmer, Finanzberater und Finanzprodukte.

Finanzberater, welche die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Ausübung ihrer Beratungstätigkeit berücksichtigen, sind gem. Art. 12 RTS verpflichtet, eine Erklärung auf ihrer Internetseite in der Rubrik „Adverse sustainability impacts statement“ zu veröffentlichen.

Die Erklärung muss:

– Einzelheiten über das Verfahren zur Auswahl der Finanzprodukte enthalten, zu denen sie beraten;

– enthalten, wie die von den Finanzmarktteilnehmern veröffentlichten Informationen verwendet werden;

– darüber hinaus Informationen enthalten, ob und ggfs. wie der Finanzberater Finanzprodukte auf der Grundlage der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen gem. Anhang I Tabelle 1 einstuft und auswählt und

– schließlich sind alle Kriterien oder Schwellenwerte darstellen, die zur Auswahl von Finanzprodukten und zur Beratung über diese auf der Grundlage wichtigsten nachteiligen Auswirkungen verwendet werden.

Sollten sich Finanzberater allerdings dazu entscheiden, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht zu berücksichtigen, müssen sie die entsprechende Erklärung auf ihrer Internetseite gem. der Vorgaben in Art. 13 RTS veröffentlichen, sog. no consideration of sustainability adverse impacts.

  1. Ergebnis

Die Nachhaltigkeit ist ein Konzept, dass einen gesellschaftlichen Bewusstseinswandel wiederspiegelt, an dem Politik und Recht nicht mehr vorbeikommen. Die EU reagiert mit bürokratischen Governance-Strukturen, obwohl eigentlich nudging angedacht war?

Die EU-Regulierung zu „Sustainable Finance“ findet ihren Ursprung nämlich einerseits in der „2030 Agenda for Sustainable Development“ der UN von Herbst 2015 mit ihren 17 Zielen zur nachhaltigen Entwicklung. Zum anderen fußt sie auf dem „Paris Agreement“ aus Herbst 2016 mit der Verpflichtung, die Erderwärmung unter 2 Grad gegenüber dem vorindustriellen Stand zu halten. Die EU hat daraufhin Ende 2016 eine „High Level Expert Group“ damit beauftragt, eine Strategie für eine nachhaltige Finanzwirtschaft auszuarbeiten. Diese Gruppe legte dann einen Plan vor, den sich die EU-Kommission im März 2018 unter dem Titel „Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ zu eigen machte.

Es sollen:

– die Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umgelenkt werden, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen;

– die finanziellen Risiken, die sich aus dem Klimawandel, der Ressourcenknappheit, der Umweltzerstörung und sozialen Problemen ergeben, bewältigt werden;

– die Transparenz und Langfristigkeit in der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit gefördert werden.

Entsprechend dieser Zielsetzungen hat die Kommission unter anderem dem Versicherungssektor eine zentrale Rolle bei der Neuausrichtung des Finanzsystems auf Nachhaltigkeit zugedacht, weil die Versicherungen über erhebliches Kapital verfügen, das es anzulegen gilt.

Dieser immense bürokratische Aufwand wird betrieben, um in einem einheitlichen europäischen Wirtschaftsraum die ökonomischen Entscheidungsträger (Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater) dazu zu bewegen, im entsprechenden Sinne auf die Verbraucher zuzugehen. Bitte beachten Sie diese Verordnung künftig!

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.de

Wo findet ein Versicherungsvermittler wertvolle Hilfen und Tipps für sein Tagesgeschäft oder seine Weiterbildung?

 

Auf welchen Seiten kann er sich informieren? Im Folgenden werden verschiedene Webseiten vorgestellt, die dem Versicherungsvermittler sowohl bei seiner Weiterbildungspflicht als auch in seinem Marketing und in für ihn relevanten rechtlichen Fragen weiterhelfen.

V-Quiz.ch

V-Quiz.ch hat sich auf die Weiterbildung im Versicherungswesen spezialisiert und die erste Lernapp entwickelt, die mit allen Themen bestückt ist, die ein Versicherungsvermittler in seinem Tagesgeschäft und für seine Weiterbildung braucht. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, dass sie jederzeit und von überall her bedient werden kann. Somit entfallen die manchmal lästige Präsenzpflicht bei Weiterbildungsseminaren oder das lange Sitzen vorm Computer beim Online-Learning.

Die Lernapp ist in Österreich, Deutschland und der Schweiz ein anerkanntes Verfahren, mit denen die verpflichtenden Weiterbildunggstunden gemäss IDD abgeleistet werden können. In Deutschland ist sie durch gutberaten.de akkreditiert; für die Schweiz kann sie die Akkreditierung von Cicero vorweisen und in Österreich das Gütesiegel für Versicherungsmakler bzw. und Berater in Versicherungsangelegenheiten sowie Versicherungsagenten. Für die Nutzer der App bedeutet das, dass ihre Weiterbildungszeit angerechnet wird.

Die V-Quiz-App wurde 2018 in der Schweiz entwickelt als mobile Ergänzung zu vorhandenen Weiterbildungsangeboten. Seit September 2019 ist sie auch in Deutschland auf dem Markt. Sie umfasst über 7000 Fragen aus dem Versicherungswesen, die in zehn Bereiche aufgeteilt sind. Wer sich die V-Quiz-App herunterlädt, bekommt die Möglichkeit, mit jeder richtig beantworteten Frage Quiz-Punkte zu sammeln, die dann ganz problemlos in Weiterbildungszeit umgewandelt werden.

Mit dieser sehr anregenden Idee vermitteln die Erfinder der App versicherungsspezifisches Wissen, das sich jeder auf spielerische Art aneignen kann. Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.v-quiz.com

Die App können Sie sich downloaden unter:

Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=com.innotix.Quizzer.de

Apple: https://apps.apple.com/de/app/v-quiz-d/id1479673280

 

Datenschutz-für-Praktiker

Wer als Versicherungsvermittler eine eigene Homepage betreibt, muss immer informiert sein über den neusten Stand der Bestimmungen zum Datenschutz. Der Infodienst Datenschutz -für -Praktiker stellt auf seiner Webseite die aktuellen Urteile aus der Rechtsprechung vor und zeigt an aktuellen Beispielen, wie die Durchsetzung von datenschutzrechtliche Bestimmungen in der Praxis aussieht.

In seiner Reihe ‚Aktuelles‘ beschäftigt sich der Infodienst Datenschutz- für -Praktiker unter anderem mit dem ersten EU-Bericht zur Bewertung und Überprüfung der Datenschutzverordnungen und mit dem neusten Stand bei der Frage nach einem eigenen Gesetz zum Beschäftigtenschutz.

Interessant ist auch der Veranstaltungskalender mit Hinweisen auf einen Zertifikats-Lehrgang zum IT-Sicherheitsbeauftragten und Terminen für verschiedene Vorträge und Treffen zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit.

Mit Blick auf die Datenschutzbestimmungen, die für Webseiten gelten, bietet Datenschutz-für-Praktiker als Service ein kostenlosen Download an, in dem alle datenschutzrechtlich relevanten Punkte aufgeführt sind. Diese Checkliste zum Abhaken umfasst die Rechtsgrundlagen und die richtige Verarbeitung von Kunden- und Nutzerdaten und gibt damit dem Kunden die Sicherheit, dass er alle wichtigen Punkte bedacht hat. Mehr Informationen erhalten Sie unter: https://www.datenschutz-fuer-praktiker.de

Rockit.iron

Rockit.iron, die Maklerschmiede, will Versicherungsvermittler, die in Agenturen eingebunden sind, zur Selbstständigkeit führen, bzw. sie auf dem Weg dorthin unterstützen. Sie bietet das Fundament, von dem aus der dann selbstständig Tätige seinen zukünftigen Aufgaben gerecht werden kann. Konkret bedeutet das, dass sie mit ihrem Service auf eine Zukunft vorbereiten wollen, in der sich Kundenansprüchen verändern, die Anzahl der Digitalversicherer zunimmt und den Vergleichsportalen immer mehr Bedeutung zukommt.

Versicherungsvermittler müssen vorbereitet sein auf die zu lösenden Zukunftsaufgaben, wie sie zum Beispiel bei der Renten- oder Pflegeversicherung auftreten werden. Hier sind Versicherer gefragt, die entsprechende Lösungen und Produkte anbieten und die wichtigen Marktzugänge kennen. Zu solchen Versicherungsvermittler will Rockit mit seinem Service qualifizieren.

Rockit wurde vor mehreren Jahren von einem Einzelunternehmer gegründet. Mittlerweile verfügt die Maklerschmiede über eines der weitläufigsten Netzwerke In der Branche. In der Begleitungsphase zum Maklerstatus arbeitet es mit spezialisierten Anwälten, mit Steuerberatern und anderen Dienstleistern zusammen. Verschiedenen Gründer- und Startup-Zentren und andere Maklerpools gehören ebenfalls zum Netzwerk.

Rockit arbeitet auf Augenhöhe mit seinen Kunden. In einem ausführlichen Erstgespräch werden deren Beweggründe, Ziele und Wünsche erfragt und offengelegt. Danach werden die weiteren Schritte besprochen. Dabei scheut sich Rockit nicht zu sagen, ob sich eine selbstständige Tätigkeit jetzt oder später lohnt. Die weiteren Aktivitäten richten sich nach vorhandenen Zielen und Möglichkeiten des Kunden. Eine Frage steht dabei im Vordergrund: Soll der Einstieg in die Selbstständigkeit eher zeitnah erfolgen oder wird er in den nächsten drei bis vier Jahren realisiert? Daran richten sich die nächsten Schritte aus.

Durch die professionelle Begleitung wird der Kunde in die Lage versetzt, seine künftige Richtung, seine Geschäfts- und Produktpartner besser zu bestimmen. Rockit begleitet auf dem Weg in die Selbstständigkeit und sichert auch Unterstützung in den Anfangsjahren zu, so lange, wie Bedarf besteht. Dabei sind seine Mitarbeiter in ihren Entscheidungen völlig frei und nicht an andere Maklerpools gebunden. Mehr Informationen erhalten Sie unter: https://www.rockit-iron.de

Zeitfuerdeinbusiness

Wer als Versicherungsmakler selbstständig tätig ist, braucht in der Regel auch eine professionelle Internetpräsenz, um von Kunden wahrgenommen zu werden. Eine gut designte Webseite als digitale Visitenkarte allein bringt nicht immer den gewünschten Erfolg.

Allerdings hat nicht jeder die Zeit, sich außerhalb seines Kerngeschäfts auch noch intensiv um sein Online-Marketing oder um Social Media Kontakte zu kümmern. Diese Dinge in die Hände von professionellen Marketingmanagern zu geben, kann durchaus zu vermehrter Kundengewinnung beitragen. Viele Angebote, seine digitale Präsenz aufzubauen, bzw. zu verbessern, finden sich auf der Seite „Zeit-für-dein-Business“.

Saskia als virtuelle Marketingmanagerin hat sich auf die drei großen Bereiche in der digitalen Marketingberatung spezialisiert: auf das Content- und Social-Media-Management, auf E-Mail-Marketing und auf das digitale Vertriebsmarketing. Im Content- und Social-Media-Management berät Saskia nicht nur, sie übernimmt auch ein ganzes Paket an Aufgaben, um die sich ihre Kunden dann nicht mehr kümmern müssen. Sie übernimmt die Themenrecherche, stellt die Konzepte her und arbeitet die strategische Planung und den Radaktionsplan aus. Sie bereitet die Texte, Bilder und Videos für Webseiten, Blogs und verschiedene Social Media Plattformen auf und leitet die relevanten Inhalte weiter.

Wer eine E-Mail Kampagne plant und regelmäßig Newsletter an seine Kunden verschicken möchte, kann auch diese Aufgabe komplett delegieren. Saskia als virtuelle Marketingmanagerin übernimmt die Gestaltung nach Corporate Design und Redaktion und Versand der Mails. Sie erstellt Email-Kampagnen und kümmert sich um die Pflege der Empfängerlisten. Im digitalen Vertriebsmanagement übernimmt Saskia die Identifizierung von Kundenmerkmalen und -bedürfnissen und führt Kundenanalysen durch. Schließlich erstellt sie für diesen Bereich Email-Kampagnen und kümmert sich um deren Versand. Wer diesen Service in Anspruch nimmt, hat Zeit für seine eigentlichen Aufgaben. Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.zeitfuerdeinbusiness.de

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag

Der deutsche Industrie- und Handelskammertag hat auf seiner Seite die für Versicherungsvermittler rechtlich relevanten Themen für den Start in die Selbstständigkeit und darüber hinaus zusammengefasst. Für den Anfänger könnten die Seite nützliche Informationen enthalten. Sie befasst sich hauptsächlich mit seinen Pflichten und den nötigen Schritten, die er als Versicherungsvermittler einleiten muss, um seiner Tätigkeit nachgehen zu können.

Der künftige Versicherungsvermittler erfährt, wo er seine Erlaubniserteilung beantragen und welche schriftlichen Unterlagen er dort einreichen muss. Er muss zum Beispiel seine persönliche Zuverlässigkeit und seine geordneten Vermögensverhältnisse beweisen und Belege für eine Berufshaftversicherung und ebenso Belege für sein Sachverständnis im Versicherungswesen vorlegen. Die Seite verweist auf einen Link zur Sachkundeprüfung „geprüfte/r Versicherungsfachmann/ frau IHK“, der die relevanten Inhalte wiedergibt.

Auch die einzelnen Zuständigkeiten, bzw. die Zuständigkeitsorte in den einzelnen Bundesländern für Rücknahme und Widerruf, für Ordnungswidrigkeiten und Gewerbeversagungsverfahren sind übersichtlich dargestellt und können als pdf heruntergeladen werden.

Wer gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler tätig ist, muss sich in das entsprechende Online-Register eintragen lassen. Er kann sich über die Seite der DIHK das Antragsformular herunterladen. Er gewährt so Einsicht in seine gewerbebezogenen Daten, was für den Verbraucher mehr Transparenz schaffen soll. Ferner finden sich auf der Seite die Statistik „Vermittlerverzeichnisse“, in die alle Vermittler eingetragen sind, sowie Hinweise auf Schlichtungsstellen im Streitfall. Auch die neusten EU-Richtlinien zum Versicherungsvertrieb und die Stellungnahme der DIHK dazu werden aufgeführt. Für den künftigen Versicherungsvermittler hält diese Seite wichtige Informationen bereit, mit denen er rechtlich gesehen auf der „sicheren Seite“ ist. Mehr Informationen erhalten Sie unter: https://www.dihk.de

Rechtlicher Beistand in der Selbstständigkeit als Versicherungsvermittler: die Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte

Ein Versicherungsvermittler muss zahlreiche Vorschriften und Auflagen erfüllen, die sich zum Teil je nach neuer Gesetzeslage ändern. Eine kompetente Anwaltskanzlei, die immer informiert ist über die aktuelle Rechtslage, schafft da eine gewisse Sicherheit. Die Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte hat sich spezialisiert auf Vermittler, Tools und Vertriebe und bietet verschiedene Service-Leistungen an.

Die Rechtsanwälte unterstützen bei allen schriftlichen Unterlagen, informieren über den neusten Stand der Rechtslage und kümmern sich vor allem um die Forderungen, die aus angeblicher Falschberatung entstehen können. Auch geben sie Sicherheit in den Anforderungen, die durch gesetzliche Vorgaben an die Versicherungsvermittler gestellt werden. So muss zum Beispiel die Kundenerstinformation bestimmte Daten und Informationen enthalten. Auch für den Datenschutz gelten bestimmte Regeln. Die Zusammenarbeit mit einer Rechtanwaltskanzlei, die sich auf diese Dinge spezialisiert hat, gibt hier die nötige Sicherheit. Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.wirth-rechtsanwaelte.com

Dieser Artikel wurde geschrieben von: Thomas Köhler, Founder & CEO  Zaigen GmbH

 

Verantwortlich für den Inhalt: 

Thomas Köhler Founder & CEO, Zaigen GmbH, Speerstrasse 28, CH-8038 Zürich,Tel.: +41 77 524 60 37, www.v-quiz.de

„Grüner Wasserstoff ?!“ Wie geht das ?

 

Die Hy2gen AG entwickelt, baut und betreibt weltweit Anlagen zur Produktion von grünem Wasserstoff und e-Fuels, die auf Wasserstoff basieren.

Diese Produkte werden eingesetzt, um CO2 freie bzw. CO2 neutrale Treibstoffe zu realisieren.

Die ersten Anlagen werden in Kanada gebaut Standorte in Norwegen, Südfrankreich sowie Südafrika sind in Vorbereitung.

Ziel des Startups ist es Marktführer in der Produktion von Wasserstoff und e-Fuels für die Mobilität und Industrie zu sein.

Die Projektpipeline des noch jungen Unternehmens beläuft sich bereits auf ein Gesamtvolumen von mehr als 11 Gigawatt Elektrolyseur-Leistung, mit einer Produktionskapazität von über 1.522.400 Tonnen pro Jahr an CO2 freien Wasserstoff aus erneuerbaren Energien.

Zum Vergleich; eine Tonne grüner Wasserstoff spart ca. eine Tonne CO2 im Vergleich zu konventionellem Wasserstoff ein.

 

Die Hy2gen AG begibt erste grüne Anleihe.

Mit der Emission der ersten grünen Anleihe nimmt Hy2gen weitere Fahrt in Richtung Bau der ersten Anlagen zur Produktion im industriellen Maßstab von grünen eFuels, basierend auf grünem Wasserstoff auf.

Die Nachranganleihe mit einem Gesamtvolumen von EUR 7 Mio., einer Laufzeit von 5 Jahren und jährlicher Verzinsung wird ab dem 25.02.2021 ausgegeben.

Sie wird im Wege einer Privatplatzierung an ausgewählte Investoren,

in erster Linie aus dem institutionellen Bereich und im Übrigen in den Grenzen des Art. 1 Abs. 4 der EU-Prospektverordnung

EU/2017/1129 (prospektfreie Emission) begeben und nicht öffentlich angeboten.

Ansprechpartner:

Per-Christian Eder, Chief Operating Officer

HY2GEN AG

Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden, Germany

T:            +49 (0)611 950 171-90

F:            +49 (0)611 977 741 -11

M:           +41 (0)78 247 55 33

E:            p.eder@hy2gen.com

I:             www.hy2gen.com

 

 

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Lawtechgroup GmbH, Promenadeplatz  11, 80333 München, Tel: +49(089) -215 429 72, Fax: +49(089) – 215 429 73 , www.lawtechgroup.de

BVK kritisiert EU-Bürokratie

 

Trotz der immensen Belastungen durch die Corona-Pandemie müssen ab dem 10. März 2021 Versicherungskaufleute, die drei und mehr Mitarbeiter beschäftigen, bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten ihren Kunden Informationen über die Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen geben. Dies sieht die EU-Verordnung „über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ (Nr.2019/2088) vor. Sie soll helfen, die EU-Nachhaltigkeits- und Umweltziele auch im Finanz- und Versicherungssektor EU-weit zu erreichen.

„Wir sind verwundert über diese neuen und umfangreichen Informationspflichten, die nun auf die Vermittler zukommen“, sagt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Die EU-Bürokratie verkennt die derzeitigen Corona-bedingten Einbußen und Beschränkungen unserer Branche. Zudem muss die Vermittlerbranche erst einmal all die Regulierungen der letzten Jahre stemmen und umsetzen. Und jetzt sollen wir unseren Kunden noch erklären, ob die von uns vermittelten Produkte den EU-Nachhaltigkeitszielen entsprechen.“

Die EU-Transparenzverordnung zwingt Vermittler und Produktanbieter vorvertraglich bei allen Versicherungsanlageprodukten, also z. B. fondsgebundenen Versicherungen und kapitalbildenden Lebensversicherungen, auszuweisen, ob und wie die Investitionen Nachhaltigkeitskriterien und Umweltschutzaspekte berücksichtigen. Dazu gehören auch Bewertungen von Risiken und ihre Effekte auf die Rendite der Finanzprodukte. Auch wenn Versicherungsvermittler Nachhaltigkeitsrisiken als nicht relevant erachten, sind sie verpflichtet, eine klare und knappe Begründung hierfür zu liefern, wobei sie auf die Informationen der Produkteanbieter angewiesen sind. All diese Informationen sind auf den Internetseiten der betroffenen Vermittlerbetriebe zu veröffentlichen, so dass sie Kunden bereits bei der Geschäftsanbahnung oder vor Geschäftsabschluss zur Verfügung stehen.

„Obwohl eine Taxonomie, also eine Klassifikation der EU was konkret unter Nachhaltigkeit zu verstehen ist, noch aussteht, müssen wir Vermittler schon damit arbeiten“, kritisiert BVK-Präsident Heinz die EU-Vorgaben. „Um den Versicherungskaufleuten hierbei zu helfen, haben wir in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund eine Checkliste veröffentlicht. Anhand dieses Leitfadens können Betroffene sehen, ob und inwiefern sie von dieser EU-Transparenzverordnung betroffen sind. Diese Checkliste bieten wir allen Interessierten zum freien Download auf der BVK-Website (www.bvk.de) an.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Die registrierten Antragszahlen auf gesetzlichekrankenkassen.de haben sich im Januar 2021 zeitweise mehr als verzehnfacht.

 

Als wichtigste Gründe hierfür sieht Geschäftsführer Thomas Adolph die Unzufriedenheit vieler Versicherter mit den steigenden Zusatzbeiträgen, aber auch die zum Jahresbeginn 2021 vereinfachten Wechselbedingungen.

Ausgabensteigerungen des Gesundheitsministers belasten Kassen

Auch wenn die Corona-Pandemie 2020 einen gravierenden Einfluss auf viele Wirtschaftszweige hatte, waren es vor allem die erheblichen Ausgabenerhöhungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die bei den Krankenkassen zu Mehrbelastungen von rund 16,6 Milliarden Euro jährlich geführt haben.

Konnten diese erheblichen Mehrkosten auch zum Teil aus Steuermitteln finanziert werden, so mussten die Krankenkassen doch einen großen Teil davon aus den Beiträgen ihrer Mitglieder bezahlen. Da sie durch den Bundesgesundheitsminister verpflichtet wurden, einen großen Teil ihrer Rücklagen aufzulösen, sind weitere Beitragssteigerungen auch ab 2022 sehr wahrscheinlich.

Doch bereits zum Jahreswechsel 2020/2021 haben 40 der aktuell noch 103 Gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge zum Teil deutlich erhöht. Lediglich zwei Kassen konnten sie senken, wie Analysen von gesetzlichekrankenkassen.de zeigen.

Versicherte zeigen wenig Verständnis für Erhöhungen

Nur wenige Menschen sind bereit, neben den Belastungen der Corona-Pandemie auch noch eine Reduzierung ihres Nettoeinkommens durch höhere Krankenkassenbeiträge hinzunehmen. Da sich durch einen Krankenkassenwechsel zudem theoretisch bis zu 1.450 Euro pro Jahr sparen lassen, steigt die Wechselbereitschaft bei vielen Versicherten an.

Ein weiterer Grund hierfür ist die Vereinfachung des Krankenkassenwechsels. Während die Mitglieder zuvor noch selbst kündigen und die Kündigungsbestätigung in Papierform an die neue Kasse übersenden mussten, übernimmt dies seit 2021 komplett die neue Krankenkasse. Es ist nur noch eine Antragstellung nötig.

Dabei weist Geschäftsführer Thomas Adolph darauf hin, dass bei einem Wechseln nicht nur die Beträge von Bedeutung sein sollten, sondern auch die Leistungsunterschiede. “Hier gibt es zum Teil gravierende Differenzen, die sich langfristig materiell bemerkbar machen können.”

Über gesetzlichekrankenkassen.de

Auf gesetzlichekrankenkassen.de haben Versicherte die Möglichkeit, die Leistungen und Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenkassen miteinander zu vergleichen und auf diese Weise das für sie passende Angebot zu finden. Der seit 1999 von Thomas Adolph geführte Dienst gehört heute zu den meistgenutzten Vergleichsportalen für Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Kassensuche GmbH, Vilbeler Landstraße 186, 60388 Frankfurt, Tel: 06109-50560, Fax: 06109-505629, www.gesetzlichekrankenkassen.de

Im Frühjahr 2020 wurde das Resultate Institut in München mit dem FinanzBusinessPreis für Innovation ausgezeichnet.

 

Der Preis wurde für die Nachfolgelösung „Resultate Select“ verliehen, mit dem Makler ihren Bestandsverkauf am Ende ihres Berufslebens zu den bestmöglichen Konditionen umsetzen können. Zeit, dass wir uns ein Bild vom Markterfolg von „Resultate Select“ machen und dem Geschäftsführer des Resultate Instituts, Andreas Grimm einige Fragen stellen:

Andreas Wanschka: Herr Grimm, im Frühjahr 2020 haben wir Sie mit dem FinanzBusinessPreis ausgezeichnet…

Grimm: …und dann kam die Corona-Pandemie. Das hätte es wirklich nicht gebraucht. Wir hatten die Marketing-Offensive geplant und wollten richtig durchstarten mit Resultate Select und dann mussten wir die gesamte Planung über den Haufen werfen.

So, wie Sie das formulieren, sind sie nicht so ganz zufrieden?

Im Grunde sind wir sogar sehr zufrieden. Wir haben 2020 beim Resultate Institut das erfolgreichste Jahr der Unternehmensgeschichte gehabt. Wir haben ein tolles motiviertes Team und unglaublich spannende Nachfolgeprojekte mit unseren Kunden umsetzen dürfen. Nur mussten wir eben vieles, was wir vorhatten „einstampfen“: Die vielen Roadshows bei Maklerpools, die Messen und die ganzen Maklerfrühstücke, bei denen wir direkt mit den Maklern über unsere Lösung sprechen hätten können, sind ja alle ausgefallen. Das Thema Unternehmensnachfolge und Bestandsverkauf ist aber vielen Maklern so wichtig, dass sie das gerne mit jemandem besprechen wollen, den sie persönlich kennengelernt haben. Zuerst auf der Bühne und dann im Anschluss beim Mittag- oder Abendessen oder in einer Veranstaltungspause irgendwo in einer ruhigen Ecke.

Hat sich das auf Ihr Geschäft stark ausgewirkt?

Ja und nein – bei den mittelständischen und großen Maklerunternehmen geht das Geschäft in gewohnter Form weiter – nur eben ohne direkten Kontakt. Da haben wir auch jetzt wieder einige sehr spannende Projekte kurz vor der Platzierung. Da geht es allerdings um Unternehmenswerte im deutlich siebenstelligen Bereich.

Bei den kleinen Maklern hat man den „Pandemieschock“ dagegen sehr stark gemerkt: Anfangs Schockstarre, dann bei einigen panikartige Hektik und zuletzt haben wir von etlichen Maklern gehört, die schnell, schnell ihre Bestände verkauft haben, ohne dass sie uns kontaktiert haben. Teilweise zu Konditionen, die uns doch sehr gewundert haben, weil es für Panikverkäufe eigentlich gar keinen Grund gibt. Gerade für diese Makler wäre Resultate Select genau das Richtige gewesen. Besonders in einer solchen Zeit, hilft ein solches Verfahren, das richtige Kaufmodell zu identifizieren und sich auf einer sachlich fundierten Ebene entscheiden zu können. Das Thema ist für die meisten Bestandsinhaber schon emotional genug, da braucht es nicht auch noch eine Panikstimmung.

Wie meinen Sie das?

Wenn man unsicher ist, ob und wie die Märkte sich gerade entwickeln und ob es ein guter Zeitpunkt zu verkaufen ist, dann sollte man entweder einen kühlen Kopf bewahren und sehr überlegt vorgehen oder sich an jemanden wenden, der einem wirklich weiterhelfen kann. Nur darauf vertrauen, dass es der eine oder andere Anbieter von Kaufmodellen schon gut mit einem meinen wird, ist eine sehr schwache Entscheidungsgrundlage. Resultate Select dagegen ist ein Prozess, mit dem der Makler die wirtschaftlich attraktivste Form des Bestandsverkaufs für seinen Maklerbestand ganz sachlich ermitteln kann. Und das mit Garantie. Ohne störendes Bauchgefühl, ohne die vielen Ratgeber aus dem privaten und beruflichen Umfeld, die es alle zwar gut meinen, aber dann doch mehr Verwirrung als Klarheit bringen.

Wie haben Sie auf diese Pandemie reagiert?

Wir haben unser Team ins Home-Office geschickt und die ganze Kundenbetreuung auf online-Medien umgestellt – das ging zum Glück ganz einfach, weil wir unsere gesamte Infrastruktur schon so flexibel aufgesetzt hatten. Ob wir in einem Raum oder nur in einem virtuellen Raum sitzen, merkt man eigentlich nur in den Pausen, in denen der Kollege zum Kaffeetrinken fehlt. Und dann haben wir Webinare konzipiert, Beiträge und Kolumnen für Fachmagazine verfasst und sogar unser eigenes Buch, einen Leitfaden für den Bestandsverkauf und die Maklernachfolge geschrieben. Wir haben alles getan, damit unsere Makler die Informationen erhalten, die sie aufgrund der ausgefallenen Präsenzveranstaltungen nicht erhalten  konnten.

Und wir haben Resultate Select 2.0 entwickelt. Wir haben das Instrument weiterentwickelt, verfeinert und weitere Anbieter mit aufgenommen.

Was haben Makler von dieser Weiterentwicklung?

Letztlich können wir jetzt jedem Bestandsinhaber bundesweit alles anbieten: Bestandsverkauf gegen Einmalkaufpreis bzw. ratierlicher Bezahlung, sofortiger Ausstieg, perspektivischer Verkauf oder Verkauf mit anschließender Weiterarbeit. Auch verschiedene Formen der Maklerrenten sind im System hinterlegt, sogar die eine oder andere Bestandspacht. Auch für Unternehmensformen wie GmbHs, UGs, KGs etc. gibt es zwischenzeitlich Lösungen in Resultate Select. Wir haben Resultate Select einen verfeinerten Steuerrechner verpasst, mit dem noch besser als zuvor eine steuerliche Simulation erfolgen kann. Der Makler erhält so quasi die wirtschaftlich attraktivste Lösung nach Steuern und kann bei der Betrachtung sogar seine sonstigen zu versteuernden Einkünfte während der Bezugsphase der Vergütung aus dem Unternehmens- oder Bestandsverkauf mit in die Berechnung einbeziehen.

Für den Makler heißt das in der Konsequenz: Er braucht sich nicht mehr auf die Suche nach einem Käufer zu machen. Er braucht keine unendliche viele Vorgespräche mehr führen, muss keine Nerv aufreibenden Verhandlungen mehr führen. Er braucht nur das Vertrauen, dass am Ende der Analyse von Resultate Select das bestmögliche Ergebnis für ihn herauskommt.

Gibt es auch Makler, die nicht von Resultate Select profitieren können?

Leider gibt es einige Geschäftsfelder, für die es zur Zeit keinen nennenswerten Markt gibt. Das sind einerseits Bestände, die in bestimmte geschlossene Beteiligungen oder andere alternative Investmentprodukte vermittelt wurden. Auch Unternehmen, die sich mehrfach im Rechtsstreit mit ihren Kunden befinden, haben zum Teil Schwierigkeiten platziert zu werden. Vereinfach kann man sagen, je weniger der Makler sich um sein Unternehmen und seine Beratungsqualität gekümmert hat und je größer vermittelte Risiken in der Kapitalanlage sind, desto schwieriger wird der Vermittlungsprozess – auch in Resultate Select. Unsere Vermittlungsquote bei Resultate Select liegt momentan allerdings bei weit über 90%. Im klassischen Nachfolgeprozess „Fahrplan Nachfolge“ liegen wir da noch näher an den 100%.

Welche Risiken geht ein Makler ein, wenn er sich für einen Bestandsverkauf mit Resultate Select entscheidet?

Das größte Risiko, das ein Makler hat, besteht darin, dass über Resultate Select kein Angebot gefunden wird, weil der Bestand die Kriterien der Bestandskäufer nicht erfüllt. Für diesen seltenen Fall erstatten wir dem Makler 100% seines Honorars zurück – sodass er zumindest kein finanzielles Risiko eingehen muss.  In allen anderen Fällen sind wir überzeugt, dass er von uns das wirtschaftlich attraktivste Angebot überhaupt erhalten wird. Gleich ob es sich um einen Verkauf gegen einen festen oder variablen Kaufpreis oder ein Rentenmodell handeln sollte. Für kleine und mittlere Maklerbestände wird es vermutlich kein wirtschaftlicheres Modell geben, die optimale Lösung für den Bestandsverkauf zu finden.

Andreas Grimm ist Mitbegründer des Resultate Instituts in München. Der Branchenexperte bewertet mit seinen Kollegen bundesweit Maklerbestände und -unternehmen und verhilft ihren Inhabern zu einem erfolgreichen Bestandsverkauf oder zu einer gelungenen Unternehmensnachfolge.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Resultate Institut für Unternehmensanalysen und Bewertungsverfahren GmbH, Landwehrstr. 61, 80336 München,

www.resultate-institut.de

Wegen diverser Anfragen hier ein kurzes Statement zu dem inoffiziellen Entwurf eines BMF-Referentenentwurfs für das „Gesetz zur Deckelung von Abschlussprovisionen in der Restschuldversicherung“:

 

Es handelt sich bisher nicht um einen offiziell veröffentlichten Referentenentwurf. Eine Verbändeanhörung findet hierzu bisher nicht statt. Noch bleibt also die Hoffnung auf ein Umdenken im SPD-geführten Finanzministerium. Das zielt weniger auf die Tatsache ab, dass regulatorisch bei den Provisionen für Kreditrestschuldversicherungen eingegriffen werden soll. Da enthalten wir uns vorerst einer Wertung. Aber: Mit dem nun geplanten Gesetz würde erneut der Versuch seitens der SPD gestartet werden, rechtswidrig in die verfassungsrechtlich garantierte Berufsfreiheit und die Privatautonomie bei der Vergütungsgestaltung einzugreifen. In dem Gesetz geht es eben nicht nur um eine Deckelung der Provisionen bei Kreditrestschuldversicherungen, sondern um den verzweifelten Versuch der SPD, ihr wirres Ziel eines allgemeinen Provisionsdeckels doch noch durchzusetzen. Und das in einer Zeit, in der seitens der Politik gigantische Corona-Unterstützungsprogramme auch für den Mittelstand initiiert werden. Die SPD würde sich absolut unglaubwürdig machen, wenn sie andererseits mit einem solchen Gesetzesentwurf das so schon nicht üppige Einkommen eines ganzen Berufsstandes mal eben reduzieren will. Letztlich soll hier sogar rückwirkend in Provisionsgestaltungen bei den Bestandsprovisionen eingegriffen werden, was auch formal juristisch betrachtet unerträglich ist. Es sollen nach dem vorliegenden Entwurf privatautonom vereinbarte Vergütungsverträge einer ganzen Branche staatlicherseits für unwirksam erklärt werden. Ein absoluter Dammbruch und jede Branche muss sich fragen, ob sie als nächstes dran ist. Die SPD scheint schon im Wahlkampfmodus angekommen und würde mit einem solchen Gesetzesentwurf – sollte er offiziell werden – weiter in Richtung völligem Akzeptanzverlust bei Gewerbe und Mittelstand steuern. Es bleibt die Hoffnung auf Einsicht bei den Genossen und klare Kante beim Koalitionspartner CDU/CSU.

Mit besten Grüßen

Norman Wirth

– Geschäftsführender Vorstand –

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de