Die WWK Lebensversicherung a. G. ist in den Bereichen „Altersvorsorge“, „betriebliche Vorsorge“ und „Berufsunfähigkeit & Risiko Leben“ von der softfair GmbH, dem branchenweit bekannten IT-Dienstleiter für die Assekuranz, mit der Bestnote „hervorragend“ beim sogenannten Prozesssiegel ausgezeichnet worden.

 

Die Digitalisierung schreitet voran und ist auch in der Assekuranz zu einem entscheidenden Faktor geworden. Kornelius Niemeyer, Abteilungsleiter Verkaufstechnologie im Marketing, zeigt sich äußerst zufrieden mit dem Ergebnis des softfair Ratings und erklärt: „Wir haben die Bedürfnisse unserer Vertriebspartner umfassend erkannt und die Prozesse konsequent darauf ausgerichtet. Die in allen drei Bereichen der Lebensversicherung erhaltene Auszeichnung zeigt die hohe Leistungsfähigkeit der WWK eindrucksvoll auf.“

Matthias Brauch, Geschäftsführer softfair, erklärt in diesem Zusammenhang: „Die WWK hat ihre bei Erstveröffentlichung des softfair Prozesssiegels noch „sehr gut“ Wertungen zum Anlass genommen, ihre Prozessunterstützung für den freien Vertrieb konsequent weiter zu optimieren. Es freut mich sehr zu sehen, dass sich dieser Einsatz gelohnt und zu deutlichen Verbesserung ihrer Ergebnisse geführt hat. Ich gratuliere der WWK zum Prozesssiegel-Triple, dem Erreichen der Höchstwertung „hervorragend“ in allen drei Auszeichnungsbereichen zur Lebensversicherung.“

Den Marktteilnehmern auf Seiten des Vertriebs verschafft das Ranking einen aussagekräftigen Überblick, wie gut welcher Versicherer auf seinem Weg zur perfekten Prozessunterstützung vorangeschritten ist.

Die WWK wird auch künftig hohen Aufwand betreiben, um sukzessive weitere BiPRO-Normen umzusetzen und damit die technische Kommunikation mit Maklern kontinuierlich zu verbessern. Dies schafft den notwendigen Rahmen für eine effiziente und gewinnbringende Zusammenarbeit mit den Vermittlern.

 

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WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

Mit Urteil vom 10.07.2020 hat das LG Karlsruhe die Klage des P&R-Insolvenzverwalters gegen einen P&R-Investor abgewiesen.

 

Der Insolvenzverwalter der Kanzlei Jaffé hatte vor dem LG Ansprüche aus Insolvenzanfechtung geltend gemacht – und zwar in Höhe aller Zahlungen, die der Anleger in den vier Jahren vor der P&R-Pleite erhalten hatte. Zu den Hintergründen dieser sog. ‘Pilotklage’ hatten wir in ‘k-mi’ 42/19 berichtet.

Im Oktober 2019 teilte die Kanzlei Jaffé auf ‘k-mi’-Anfrage dazu folgendes mit: “Um etwaige Anfechtungsansprüche rechtssicher prüfen zu können (…), war es von Anfang an beabsichtigt (…) nur wenige Pilotprozesse zur Klärung der Rechtslage zu führen. Deshalb sind jetzt einzelne Anleger, die für ein solches Pilotverfahren in Betracht kommen, weil sie repräsentativ für eine Vielzahl von Anlegern stehen, im Vorfeld angeschrieben worden (…) Dabei handelt es sich durchweg um solche Anleger, die heute keine Forderung in den Insolvenzverfahren haben, da ihre Anlage vor der Insolvenz in voller Höhe zurückgeführt wurde. Die Rückforderungssumme ergibt sich dabei aus der Summe der Zahlungen, die die betroffenen Anleger von P&R in den letzten vier Jahren vor Insolvenzantragstellung erhalten haben (Mietzahlungen & Rückkauf) und beläuft sich dabei in der Regel auf einen Betrag zwischen 9.000 und maximal 30.000 Euro, wobei gezielt Anleger ausgesucht wurden, die aller Voraussicht nach in der Lage sind, eine entsprechende Klage auch führen zu können“ (vgl. ‘k-mi’ 42/19).

Mittlerweile sind acht Pilotprozesse hierzu anhängig. Mit dem Urteil des LG Karlsruhe liegt nun eine erste Entscheidung vor. Zum Hintergrund des Verfahrens: Nach § 134 Insolvenzordnung ist eine unentgeltliche Leistung anfechtbar, sofern sie vier Jahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurde. Solche Rückforderungen sind grundsätzlich auch für sog. ‘Scheingewinne’ bei ‘Schneeballsystemen’ möglich. Hierzu gibt es eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes z. B. zum Fall ‘Phoenix Kapitaldienst’. ‘k-mi’ hatte ebenso wie bei P&R (ab 1994) frühzeitig vor Phoenix (ab 1995) gewarnt. Inwiefern nun die u. a. an Phoenix herausgebildete BGH-Rechtsprechung auf P&R übertragbar ist, wird nun zur großen Frage.

Der Insolvenzverwalter, so der BGH seinerzeit zu Phoenix, “kann die Auszahlung von in ‘Schneeballsystemen’ erzielten Scheingewinnen durch den späteren Insolvenzschuldner als objektiv unentgeltliche Leistung nach § 134 Abs. 1 InsO anfechten.” Allerdings sagte der BGH auch: “Bei der Bestimmung der unentgeltlich ausgezahlten Scheingewinne ist die ursprüngliche Einzahlung in voller Höhe von den Auszahlungen abzuziehen und nicht nur der nach Ansicht des Klägers noch vorhandene Teil der Einlage” (z. B. BGH Az. IX ZR 18/10, IX ZR 60/10). Der Insolvenzverwalter kann also nicht nachträglich irgendwelche (fiktiven) Gebühren oder Verluste von der Einlage in Abzug bringen, um den Rückforderungsbetrag zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Pilotklage des P&R-Insolvenzverwalters im Grunde schon systemwidrig, da dieser dort alle Zahlungen im Vier-Jahreszeitraum vor der P&R-Insolvenz zurückfordert, unabhängig davon, ob es sich um Gewinne oder den Rückkauf handelt.

Hier wird es dann allerdings schon kompliziert, da bei einem Container-Investmentprogramm zunächst unklar ist, was Einlage und was Gewinnauszahlungen sind. Direktinvestments mit fester Rückkaufzusage gelten aus steuerlicher Sicht als ein Finanzierungsgeschäft bzw. eine Kapitalüberlassung. Mietzahlungen und Rückkaufpreis setzen sich steuerlich aus Tilgung und Zinsen zusammen und enthalten somit aus steuerlicher Sicht Kapitalrückzahlungen auf eine Einlage. Der Tilgungsanteil entspricht dem gezahlten Kaufpreis und die Zinsanteile unterliegen der Abgeltungsteuer. Dies trifft aber zum überwiegenden Teil nicht auf die Angebote bspw. von Magellan und P&R zu, die konzeptionell keine verbindliche Rückkaufzusage in festgelegter Höhe hatten: Diese galten aufsichtsrechtlich bis Ende 2016 nicht als Vermögensanlagen und aus steuerlicher Sicht als ‘Sonstige Einkünfte’ nach § 22 Nr. 3 EStG, samt planmäßigen Abschreibungen auf die Container.

Vor dem Hintergrund dieser juristischen Gemengelage durfte man gespannt sein, wie eine Einzelrichterin am Landgericht Karlsruhe den komplexen Fall, bei dem es um den Kauf von neun Containern durch den Investor ging, behandelt. Um es vorwegzunehmen: Ausgezeichnet! Das LG Karlsruhe argumentiert u. E. souverän, warum der Insolvenzverwalter keinen Anspruch darauf hat, Zahlungen von den P&R-Investoren zurückzufordern:  ++ Der Anleger hat “zu keinem Zeitpunkt Eigentum an neun Seefrachtcontainern des Typs HC1233GC erworben”  ++ Der Kauf- und der Verwaltungsvertrag sind einheitlich zu betrachten  ++ Anhaltspunkte dafür, “dass der vereinbarte Kaufpreis für die angegebenen Container unangemessen war und bereits die kaufvertraglichen Vereinbarungen einen unentgeltlichen Anteil enthalten haben, bestehen nicht”.

Auf der Grundlage dieser Feststellungen kommt das LG Karlsruhe zu dem Ergebnis, dass die vom Insolvenzverwalter behauptete “Unentgeltlichkeit” der Leistungen bzw. Zahlungen nicht feststeht. Zur Begründung legt das Gericht die Verträge unabhängig von der Eigentumsfrage folgerichtig als ‘Kapitalüberlassung’ aus und führt dazu wie folgt aus: “Die Zahlung des Garantiemietzinses gegen Kaufpreiszahlung ist nach dem hier vorliegenden vertraglichen Konstrukt zudem mit dem Versprechen einer gewinnunabhängigen Einlagenverzinsung bei einer Kommanditbeteiligung oder einer fest verzinsten Darlehensgewährung vergleichbar, welche ebenfalls als entgeltlich anzusehen sind (…) Die Verpflichtung zur Zahlung des garantierten Mietzinses war unabhängig von der sachenrechtlichen Individualisierung der Container, dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs sowie – bei dem Parteiwillen entsprechender Auslegung – auch unabhängig davon, ob ein initialer Eigentumsübergang tatsächlich rechtlich erfolgreich vollzogen wird, vereinbart. Den Parteien kam es für die weiteren Verpflichtungen der Insolvenzschuldnerin erkennbar im wesentlichen auf die Zahlung des Kaufpreises durch den Beklagten an. Diese war primär mit dem Anspruch auf Zahlung des Garantiemietzinses verknüpft.”

Die Eigentumsfrage tritt auch deshalb in den Hintergrund, da in der P&R-Vertragsgestaltung ein jederzeitiger Austausch der konkreten Container möglich war und somit im Grunde eine Kapitalüberlassung vorliegt: “Der Schwerpunkt der vertraglichen Verpflichtungen der Insolvenzschuldnerin lag in dem Einsatz des durch den Beklagten zur Verfügung gestellten, ‘Kaufpreis’ genannten Betrages im Seecontainergeschäft und der Zahlung des vereinbarten Garantiezinses, wobei der Insolvenzschuldnerin in der Verwaltung weitgehende Freiheiten eingeräumt waren (…) Die Insolvenzschuldnerin war also ermächtigt, jederzeit und ohne Abstimmung mit dem Beklagten, Container zu veräußern oder auszutauschen, ohne dass dies Einfluss auf die sonstigen vertraglichen Verpflichtungen der Parteien, insbesondere die Zahlung des garantierten Mietzinses, haben sollte.” Durch den “untrennbaren Zusammenhang” der Verträge ist dies nicht nur auf die ‘Mieten’, sondern analog auch auf die Zahlung des Rückkaufpreises anzuwenden.

“Gemeinsam mit unserem Mandanten bin ich sehr erfreut über das Urteil”, so Alexander Pfisterer-Junkert, Rechtsanwalt und Partner bei BKL Fischer Kühne + Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB/München, gegenüber ‘k-mi’: “Die Entscheidung macht auch über 54.000 geschädigten Investoren Hoffnung. Sollte das Urteil über den Instanzenzug Bestand haben, müssten sie neben dem bereits zu befürchtenden massiven Kapitalverlust durch die Insolvenz nicht auch noch die bereits auf vertraglicher Basis vereinnahmten Zahlungen wieder herausgeben. Ein Umstand, der sonst bei vielen Investoren zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen könnte. Dr. Stephan Schulz und ich haben das Verfahren von Beginn an gemeinsam bearbeitet und sind  zuversichtlich, denn schließlich ist das Gericht unserer Argumentation in weiten Teilen gefolgt. Es hat mit seinem dezidiert begründeten Urteil den vermeintlichen Anspruch des Insolvenzverwalters deutlich zurückgewiesen.”

‘k-mi’-Fazit: Die Entscheidung des LG Karlsruhe ist sehr sorgfältig begründet und damit schon sehr revisionsfest. Dies ist eine gute Nachricht für die meisten P&R-Investoren. Erklärter Wille des Insolvenzverwalters ist natürlich eine höchstrichterliche Entscheidung. Sofern beide Parteien übereinstimmen, ist eine direkte Sprungrevision zum BGH möglich. Hier werden die Karten natürlich neu gemischt, auch weil der Insolvenzverwalter neue Argumente vortragen könnte. Bislang hatte dieser sich auf die Eigentumsfrage und die damit behauptete Unentgeltlichkeit gestützt sowie darauf, dass die beklagten Anleger Gewinne zulasten späterer P&R-Investoren erzielt haben sollen. Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem laufenden!

 

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Die jüngste Bilanzveröffentlichung der BCA-Gruppe belegt für 2019 deutliche operative Zugewinne.

 

So ist bei Gesamterlösen in Höhe von 55,29 Mio. Euro das zurückliegende Geschäftsjahr mit einem Umsatzplus von insgesamt 8 Prozent verbunden. Die dafür maßgeblichen Bereichsergebnisse weisen für den Versicherungsbereich mit 18,39 Mio. Euro ein Plus von 11,4 Prozent sowie für die Investmentsparte bei 34,62 Mio. Euro eine Zuwachsrate von 4,8 Prozent aus. Darüber hinaus erreichte im Investmentbereich der Konzerngesamtbestand (Assets under Administration) mit 5,4 Mrd. Euro zum Jahresende 2019 ein neues Allzeithoch.

Für 2019 kennzeichnen im Besonderen zwei Merkmale die Bilanz der BCA-Gruppe: Zum einen konnten die Umsatzerlöse der Gruppe deutlich gesteigert werden. So wuchsen über den Berichtszeitraum hinweg die Konzernumsätze um 4,11 Mio. EUR (+8,0%) auf 55,29 Mio. EUR (2018: 51,18 Mio. EUR). Daneben war der Zukauf der asuro GmbH prägende Einflussgröße für die Schlussbilanz. Im Zuge dessen weist der Konzern beim Geschäftsabschluss 2019 ein Betriebsergebnis nach Steuern in Höhe von -745 TEUR (2018: 323 TEUR) aus. Die Bilanzsumme erhöhte sich um 1,8 Mio. EUR auf 19,4 Mio. EUR (2018: 17,6 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote des Konzerns lag zum Stichtag 31. Dezember 2019 bei 34,7 % (2018: 40,9%). Damit zeigt sie sich im Marktvergleich weiterhin als hoch.

Zu den aktuellen Konzernergebnissen erläutert Rolf Schünemann, Vorstandsvorsitzender der BCA AG: „Die erfreulichen Geschäftsergebnisse verdeutlichen, dass wir im Zuge unserer nochmals aufgestockten Investitionen in Infrastruktur und Digitalisierung viel Positives für unsere Makler haben bewirken können. Und natürlich hat darüber hinaus der Kauf von asuro mitsamt dahinterstehenden zusätzlichen Entwicklerkapazitäten zur Festigung unserer starken Marktpositionierung beigetragen. Wir konnten also insoweit hervorragende Rahmenbedingungen schaffen, um unsere Wachstumspotenziale immer besser auszuschöpfen.“

Bereichsergebnisse im Überblick

INVESTMENT: Der Kapitalanlagebereich war über den Berichtszeitraum hinweg mit starken Nettomittelzuflüssen von mehr als 500 Mio. EUR verbunden. In Folge dessen wuchs die Erlösseite (inklusive Private Investing, Depot-/Servicegebühren und geschlossene Fonds) um 1,59 Mio. EUR (+4,8%) auf 34,62 Mio. EUR. Zu alledem weist der Konzerngesamtbestand (Assets under Administration) zum Jahresende 2019 mit 5,4 Mrd. EUR (2018: 4,5 Mrd. EUR) und bei starker Zuwachsrate (+20%) sein bisheriges Allzeithoch aus.

VERSICHERUNG: Bei unvermindert anspruchsvollen Rahmenbedingungen in 2019 konnte sich das Versicherungsgeschäft weiter solide und organisch ausbauen. Dabei steigerten sich die Bereichserlöse insgesamt und im Vergleich zu 2018 um 1,88 Mio. EUR auf 18,39 Mio. EUR (+11,4 %). Ursächlich hierfür waren das Wachstum im Kompositbereich (+4,9%) sowie eine hohe Steigerungsrate in der Lebensversicherungssparte (+26,5%). Das Krankenversicherungssegment konnte sich gegenüber 2018 auf stabilem Niveau behaupten (+0,2%).

Ausblick zur Ertragslage für 2020

Der Gesamtvorstand wertet das ungebremste Konzernwachstum bis zum Corona-Shutdown Ende März dieses Jahres als deutliches Signal, dass die bisherigen Investitionsanstrengungen zwischenzeitlich ihre gewünschten positiven Wirkungen entfalten konnten. Zumal dem Vertrieb mit neuerlich hinzugewonnenen Digitalhilfen (u.a. durchgängig digitalisierte B2C-Abschlussstrecke, aufgerüstete asuro Finanzmanager-App, spartenübergreifendes Digital-Depot-Reporting, prozessoptimierte Bestandsübertragung) weitere ausgereifte Tools zur Verfügung stehen, um damit dem spürbaren Wachstumstrend einen nachhaltigen Schub zu verleihen.

Über den weiteren Ausblick konstatiert Dr. Frank Ulbricht, CFO der BCA-Gruppe sowie Vorstands-vorsitzender der zugehörigen Unternehmenstochter BfV Bank für Vermögen AG, abschließend: „Wir sind mit einem zweistelligen Umsatzwachstum in allen Sparten hervorragend in das Jahr gestartet. Auch haben wir trotz des virusbedingten Lockdowns in den Monaten März und April Umsätze verzeichnet, die über den krisenbedingten Erwartungen lagen. Derzeit können wir jedoch nicht abschätzen, wie sich die Wirtschaft und somit das Konsum- und Abschlussverhalten entwickeln wird. Dementsprechend ist es aufgrund dieser Unwägbarkeiten, beispielsweise eine zweite Welle und damit möglicherweise verbundene weitere Lockdowns, derzeit nicht möglich, eine seriöse Umsatzprognose für das Gesamtjahr abzugeben. Ungeachtet dessen halten wir an unseren erfolgreichen Digitalisierungsprojekten fest, um auch über diesen Weg unseren Support gezielt weiterzuentwickeln. Insofern sehen wir uns gerade auch in unruhigem Fahrwasser für alle Unwägbarkeiten weiterhin bestens gewappnet.“

 

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BCA AG, Hohemarkstr. 22, D-­61440 Oberursel, Tel: 06171 91 50­100, Fax: 06171 91 50­101, www.bca.de

Der Makler Nachfolger Club freut sich, mit der Wechselpilot GmbH sein jüngstes Mitglied vorstellen zu können und erhoffen sich von dieser Erweiterung des bestehenden Netzwerks bedeutende Synergieeffekte innerhalb der Mitgliedschaft des Vereins.

 

Mit Wechselpilot können Makler ihren Kunden bis zu 500 € im Jahr einsparen.

Von der Stiftung Warentest empfohlen, ausgezeichnet mit dem Deutschen Servicepreis 2020 von ntv und dem Deutschen Institut für Service-Qualität. Über 25.000 zufriedene Kunden. Mitglieder können mit Wechselpilot jedes Jahr die Strom- & Gasverträge Ihrer Mandanten – vollautomatisch und ohne Aufwand optimieren.

Wechselpilot verfolgt einen völlig neuen Ansatz im Bereich der Tarifoptimierung für Strom- und Gasverträge. Einmal angemeldet müssen sowohl die Makler als auch ihre Kunden sich nie wieder mit dem lästigen Thema Anbieterwechsel auseinandersetzen, da Wechselpilot jährlich und vor allem automatisch den optimalen Tarif für seine Kunden auswählt.

Auch in puncto Vergütungsmodell und Tarifauswahl beschreitet das junge Hamburger Unternehmen neue Wege. Anders als ein Vergleichsportal bezieht der Wechselservice keine Versorgerprovision. Dadurch bleibt Wechselpilot unvoreingenommen, unabhängig und spricht nur für solche Tarife eine Empfehlung aus, die den juristischen Check und die Prüfung des Experten-Gremiums bestanden haben. Umsätze realisiert Wechselpilot in Form einer erfolgsabhängigen Servicegebühr, die erst dann fällig wird, wenn der Kunde das Vertragsjahr beim neuen Anbieter abgeschlossen hat. Liegt die Schlussrechnung dieses Versorgers vor, berechnet Wechselpilot die tatsächliche Ersparnis im Vergleich zu den Tarifkonditionen des alten Lieferanten und erhebt auf den eingesparten Betrag eine Servicegebühr in Höhe von 20%.

Makler bzw. Finanzdienstleister können von Wechselpilot nicht nur im Rahmen ihrer privaten Energieverträge profitieren, sondern gleichzeitig ihre eigene Produktpalette um das Angebot des Wechselservices erweitern!

Weitere Informationen zum neuen Mitgliedsunternehmen: https://www.makler-nachfolger-club.de/wechselpilot-fuer-makler/

„Wir freuen uns sehr über den Entschluss von Wechselpilot, die Aktivitäten des Makler Nachfolger Clubs durch die Mitgliedschaft zu unterstützen. So sichern sich unsere Mitglieder mit einem einmaligen Aufwand nicht nur eine Sofortprovision, sondern gleichzeitig eine jährliche Beteiligung an den Ersparnissen Ihrer Kunden“, ergänzt Thomas Suchoweew, Vorstand beim Makler Nachfolger Club e.V.

 

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Makler Nachfolger Club e.V., Rothenbühlstraße 1, D­-96163 Gundelsheim, Tel.: 0951­420256, Fax: 0951­4072667, www.makler­-nachfolger-­club.de

Neue Asset-Klassen im Angebot: First Private baut über Partnerschaften Angebot an spezialisierten Asset-Management-Produkten aus

 

Die Frankfurter Fondsboutique First Private Investment Management erweitert ihr Vertriebsteam. Seit dem 1. Juli 2020 verstärkt Dietmar Koch (49) das 6-köpfige Sales-Team um Geschäftsführer Richard Zellmann. Als Senior Sales Manager wird er vor allem die Zielgruppe der regulierten institutionellen Investoren wie Versorgungswerke, Pensionskassen und Versicherungen betreuen.

Koch kommt von der Privatbank Hauck & Aufhäuser, wo er ebenfalls den Kontakt zu professionellen Investoren sowie den Aufbau der Abteilung Client Solutions verantwortet hat. Weitere Stationen seiner Laufbahn waren verschiedene Senior-Sales-Positionen bei der MainFirst Bank, Allianz Global Investors und UniCredit. Koch ist gelernter Bankkaufmann und schloss ein Studium zum Bankbetriebswirt an der Frankfurt School of Finance & Management ab.

Angebot an innovativen Investment-Lösungen wächst

Vertriebschef Zellmann freut sich über den erfahrenen Neuzugang, da er aufgrund seiner umfassenden Expertise institutionellen Investoren die gesamte Produkt- und Lösungspalette der FP Gruppe, unter anderem in den Bereichen Liquid Alternatives, Infrastruktur und quantitatives Aktienmanagement, passgenau anbieten kann. In diesem Zusammenhang plant First Private derzeit, unter dem Namen FP Investment Partners ihre Palette an Asset-Management-Produkten kontinuierlich zu erweitern. „Die letzten Monate waren turbulent und haben in fast allen Marktsegmenten Spuren hinterlassen“, so Zellmann. „Es zeigt sich einmal mehr, dass eine breite Diversifikation über Aktien, Real Assets und Alternatives unerlässlich bleibt und ein ausgeprägt aktives Management durch innovative Teams gefragt ist.“

Um seinen Investoren unkompliziert Zugang zu attraktiven Asset-Management-Produkten zu ermöglichen, setzt First Private zunehmend auf strategische Partnerschaften mit innovativen Boutiquen, die der etablierte Fondsinitiator unter anderem bei der Auflage, Strukturierung und Vermarktung von Investment-Fonds unterstützt. Gemeinsam decken First Private und seine Partner damit ein breites Spektrum an Investment-Lösungen in den Segmenten Aktien, Alternatives und Infrastruktur ab. Jüngster Partner ist beispielsweise der Hedge-Fonds-Advisor Resonanz Capital mit 2,7 Milliarden Euro Assets under Advisory. Bereits seit 10 Jahren dabei ist die auf Erneuerbare-Energien-Projekte spezialisierte re:cap global investors ag. Zellmann dazu: „Unsere Investoren erhalten so frühzeitig Zugang zu innovativen Strategien und neuen Alpha-Quellen, die dabei helfen, das Portfolio für die Zukunft krisensicherer aufzustellen.“

Genau das ist es, was für Koch den Ausschlag gab, sich First Private anzuschließen: „Ich bin überzeugt, dass wir heutzutage mit jedem Investor eine tiefe, vertrauensvolle Partnerschaft eingehen müssen. Dafür ist neben einer intensiven Begleitung der Analyseprozesse eines Investors vor allem ein umfangreiches, professionelles Lösungsangebot notwendig“ so Koch.

 

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First Private Investment Management KAG mbH, Westhafenplatz 8, D-60327 Frankfurt am Main, Tel: +49 (69) 50 50 82-0, Fax: +49 (69) 50 50 82-440, www.first-private.de

KAPITALANLAGE – NEWS  FÜR  EXECUTIVES  Ausgabe 15 vom 20. Juli 2020

 

Die Insolvenz der Wirecard AG hat zigtausend Aktionäre und Anleihebesitzer finanziell schwer geschädigt. Auch die Käufer von Derivaten anderer Emittenten sind betroffen. Rechtsanwalt Peter Mattil von der Kanzlei Mattil & Kollegen beschreibt für EXXECNEWS die Möglichkeiten für geschädigte Anleger, ihren Schaden zu kompensieren.

Weitere Themen der Exxec-News-Ausgabe 15:

u.a.

Quartalsumfrage: „Wann, wenn nicht jetzt, sind Berater beziehungsweise Vermittler gefragt?“

Professor Grönemeyer initiiert nachhaltigen Gesundheitsfonds

Mehr als ein Drittel der institutionellen Investoren besitzen Bitcoins

 

Hier die komplette Ausgabe: http://www.exxecnews.de/index.php/exxec-news.html

 

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EXXECNEWS Verlags GmbH, Alsterdorfer Straße 245, 22297 Hamburg, Tel: +49 (40) 5079 6760, www.exxecnews.de

Plansecur: Vorsorge für Familie und Alter am wichtigsten

 

Die Vorsorge für die Familie steht bei den meisten Menschen bei ihrer privaten Finanzplanung an erster Stelle. Dies ist ein Schlüsselergebnis des “Plansecur-Report: Finanzbranche 2020”, der auf einer Umfrage unter mehr als 100 Beratern der Finanzgruppe Plansecur basiert. Die Berater sollten Auskunft darüber geben, welche Themen ihre Kunden am meisten bewegen.

Demnach erfahren 69 Prozent der befragten Finanzberater im vertraulichen Gespräch eine besonders starke Nachfrage nach der Absicherung der Familie. Für weitere 29 Prozent gehört dies immerhin zu den wichtigen Themen bei der Kundenberatung. 57 Prozent (Mehrfachnennungen waren erwünscht) werden vor allem nach der Altersvorsorge gefragt, weitere 38 Prozent sind damit zumindest teilweise befasst. Bei 54 Prozent der Plansecur-Berater steht die Absicherung des Einkommens im Mittelpunkt beim Dialog mit der Kundschaft, bei weiteren 37 Prozent spielt dieser Aspekt jedenfalls eine maßgebliche Rolle. Die Finanzierung einer Immobilie, um in den eigenen vier Wänden zu wohnen, ist bei 53 Prozent der Berater ein wichtiger Gesprächsstoff mit ihren Kunden und gehört bei weiteren 37 Prozent wenigstens zum angesprochenen Themenspektrum dazu. Bei 40 Prozent der Berater stellt die Vermögensanlage ein besonders wichtiges Thema dar, bei weiteren 46 Prozent hat es eine gewisse Bedeutung. Ein gutes Drittel (34 Prozent) ist konkret mit der Ruhestandsplanung der Kundschaft befasst. Darüber hinaus ist für mehr als die Hälfte der Berater (52 Prozent) die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben bei der Kundenberatung ein Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt.

“Natürlich ist jede einzelne Beratung an den individuellen Wünschen des jeweiligen Kunden ausgerichtet. Aber die Statistik liefert doch interessante Einblicke, welche Themen für sehr viele Menschen besonders wichtig sind, wenn es um ihre persönliche Finanzplanung geht”, erklärt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan, und bringt es auf den Punkt: “Die Vorsorge für die Familie und das Alter stehen ganz klar an erster Stelle. Alles andere kommt danach.”

Da die Themen der Finanzplanung eng mit der Lebensplanung verknüpft sind, kommt den Plansecur-Beratern häufig eine Rolle als eine Art “Lebenslotse” für ihre Kunden zu, sind 53 Prozent der befragten Finanzprofis fest überzeugt. Weitere 40 Prozent fühlen sich zumindest zeitweise als Lebensberater ihrer Kunden. Auf jeden Fall ist ein Gespräch über die persönlichen Finanzen in erster Linie Vertrauenssache, sind sich 94 Prozent der Berater einig.

 

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Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Zwei Meldungen zur Rente sorgen derzeit für Schlagzeilen:

 

Seit Anfang des Monats bekommen die Ruheständler*innen in Deutschland mehr Geld, und der Bundesfinanzhof könnte noch in diesem Jahr die Steuerpflicht für Rentner*innen kippen. Gute Nachrichten für die ängstlichen Deutschen: Denn mehr als die Hälfte der Bundesbürger im erwerbsfähigen Alter glaubt, im Rentenalter Abstriche machen zu müssen. Das ergab eine Umfrage des digitalen Versicherungsmanagers CLARK zusammen mit dem Befragungsinstitut YouGov*. Besonders pessimistisch blicken Menschen zwischen 35 und 44 Jahren in die Zukunft: Jede/r zweite Befragte dieser Altersgruppe fürchtet, über den Renteneintritt hinaus arbeiten zu müssen.

Besonders alarmierend: Über alle Altersgruppen hinweg hält es jede/r vierte Befragte für wahrscheinlich, dass das Rentensystem in Deutschland zusammenbricht. Vor allem die 35- bis 44-Jährigen sowie die 25- bis 34-Jährigen gehen von dieser Prognose aus: In diesen Altersgruppen glauben mehr als vier von zehn Befragten, dass der Staat ihnen später keine Rente mehr zahlen kann. Zum Vergleich: Menschen über 55 gehen mehrheitlich davon aus, eine Rente zu erhalten (56 Prozent).

Private Vorsorge mit Luft nach oben

Trotz dieser Ängste planen die Deutschen ihre Altersvorsorge nur zögerlich: Durchschnittlich jeder fünfte Befragte der CLARK-Studie gibt an, sich noch nicht um seine Altersvorsorge gekümmert zu haben. Immerhin: Ebenso viele Befragte verfügen über eine betriebliche Altersvorsorge. Rund ein Drittel der Befragten hat eine klassische private Rentenversicherung abgeschlossen. Die Riester-Rente dagegen ist bei den Deutschen nicht besonders beliebt: Nur 18 Prozent der Befragten “riestern” noch. “Die gesetzliche Rente reicht für viele nicht aus, um ihren gewohnten Lebensstandard zu halten. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Altersvorsorge hilft langfristig, den Lebensabend finanziell realistisch zu planen”, so die CLARK-Versicherungsexperten.

Junge Menschen träumen von Betongold statt Bitcoin

Der Immobilienboom der vergangenen Jahre hat offenbar dazu beigetragen, dass die Deutschen den Besitz einer Wohnung oder eines Hauses mit Blick auf das Alter als erstrebenswert erachten. Zwar nennen lediglich 16 Prozent eine Immobilie zur Altersvorsorge ihr Eigen. Aber 27 Prozent halten Immobilienbesitz für den besten Ansatz, um eine drohende Rentenlücke zu schließen. Besonders die Jüngeren neigen zu dieser Einstellung: Bei rund einem Drittel aller Befragten zwischen 18 und 44 stehen Immobilien besonders hoch im Kurs. “Auf den ersten Blick ist das Eigenheim ein guter Grundstein für die Absicherung im Alter”, sagen die CLARK-Experten. “Aber aufgrund laufender Kosten, zum Beispiel für die Instandhaltung, und der Abhängigkeit vom Immobilienmarkt sollten sich Verbraucher im Alter nicht ausschließlich auf ihr Eigenheim verlassen. Es ist daher ratsam auf mehrere verschiedene Altersvorsorgeprodukte zu setzen.”

Apropos Kurs: Das vergleichsweise aggressive Marketing von Bitcoin-Anbietern prallt an den Deutschen bislang ab. Nur 2 Prozent der Befragten hält Bitcoin für ein geeignetes Instrument der Altersvorsorge.

Bedrohlicher Gender-Gap

Ein weiteres Ergebnis der Umfrage betrifft Unterschiede zwischen den Geschlechtern. 40 Prozent der Frauen können oder wollen keine Aussage darüber machen, wie sich Rentenlücken am besten schließen lassen. Bei den Männern sind es 28 Prozent. Ähnlich groß ist der Gender-Gap bei der Frage, ob nach Renteneintritt ein Job notwendig werden könnte: 39 Prozent der Frauen und 29 Prozent der Männer gehen davon aus. Außerdem scheuen Frauen eher als Männer vor Vorsorgestrategien zurück, die potenziell mit höheren Risiken einhergehen. Halb so viele Frauen wie Männer nutzen für die Altersvorsorge beispielsweise Aktien (13 Prozent), fondsgebundene Rentenversicherungen (7 Prozent) oder ETFs (6 Prozent).

*Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1021 Personen zwischen dem 12. und 15.05.2020 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

 

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Clark Germany GmbH, Goethestraße 10, 60313 Frankfurt, Tel: 069/ 153 229 339, www.clark.de

Jugendliche und junge Erwachsene, die jetzt die Schule verlassen, können noch bis zum 31. Juli als Schüler die Golden BU Start der Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) abschließen. Dadurch profitieren sie von reduzierten Beiträge in den ersten zehn Jahren bei vollem Berufsunfähigkeitsschutz.

 

„Der 31. Juli ist ein Datum, das Schüler und Eltern nicht verpassen sollten. Immer wieder erreicht uns die Frage, wie lange Schüler nach Verlassen einer Schule noch entsprechend eingestuft werden können. Wir regeln das sehr kundenfreundlich und haben Ende Juli des jeweiligen Jahres als fixen Stichtag definiert“, sagt Iris Bauer, Leiterin Produktmanagement und -entwicklung bei der LV 1871. Der Antrag als Schüler kann bis Ende Juli gestellt werden, wenn der Versicherungsbeginn spätestens auf den 1. August desselben Jahres fällt. Schüler profitieren von einem frühen Versicherungsstart Bei der Golden BU Berufsunfähigkeitsversicherung ist es für Eltern möglich, ihr Kind ab dem zehnten Lebensjahr für eine mögliche Berufsunfähigkeit abzusichern. Hat sich die Familie früh genug um eine mögliche Berufsunfähigkeitsversicherung für das Kind gekümmert, so bleibt es sein Leben lang in der günstigen Berufseinstufung – egal, welchen Beruf es später ausübt. Schüler und Studenten können zum Ende ihrer (Schul-)Ausbildung bzw. ihres Studiums von der Überprüfung der Berufseinstufung und Anpassung der Nachversicherungsobergrenze profitieren. Wenn erstmals eine Berufsausbildung angetreten wird oder der Start ins Studium ansteht, sind dies gute Zeitpunkte, um die Beiträge eigenständig anzuheben. Im Rahmen der Zukunftsgarantie der LV 1871 geschieht dies ohne erneute Risikoprüfung.

 

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LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

Das Stornovolumen in der Lebensversicherung ist im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2018 um 13,8 Prozent auf 14 Milliarden Euro [1] gestiegen (2018: 12,3 Mrd.), den höchsten Wert seit fünf Jahren. Die Stornoquote in Bezug auf den Jahresbeitrag des mittleren Bestandes liegt bei 4,2 Prozent.

 

„Die Deutschen verschenkten damit 2019 weit mehr als 90 Millionen Euro, weil sie ihre Lebensversicherung stornierten statt diese auf dem Zweitmarkt zu verkaufen“, sagt Efstratios Bezas, Leiter Vertrieb bei Policen Direkt. „Der Zweitmarkt als starker Partner in Krisenzeiten wird oft unterschätzt. Wir wären in der Lage gewesen, noch mehr Verbrauchern in finanzieller Notlage zu helfen. Das können wir gerade auch im Krisenjahr 2020 uneingeschränkt für Verträge sämtlicher Gesellschaften zusagen.“

Die Hochrechnung basiert auf der Annahme, dass lediglich 20 Prozent aller stornierten Verträge zweitmarktfähig gewesen wären mit einem durchschnittlichen Mehrwert von 3 Prozent. Bezas: „Tatsächlich landen nicht einmal 2 Prozent der gekündigten Lebensversicherungen im Zweitmarkt, auch weil eine gesetzliche Hinweispflicht auf Kündigungsalternativen fehlt.“ Der Forderung der BVZL-Unternehmen nach einem derartigen Hinweis ist der Gesetzgeber bis dato nicht nachgekommen.

Auswirkungen der COVID-19-Krise im Stornoverhalten erst 2021 sichtbar

Ein Verkauf bringt bei Liquiditätsbedarf nicht nur zwischen 3 und 6 Prozent, in Einzelfällen sogar 15 Prozent mehr als die Kündigung. Zusätzlich bleibt dem Verkäufer auf diese Weise ein beitragsfreier Rest-Todesfallschutz erhalten, der bei Kündigung oder Widerruf des Vertrages verloren geht.

Wie wichtig eine Hinweispflicht ist, zeigt der Blick auf aktuelle Entwicklungen angesichts der COVID-19-Krise: Policen Direkt hat im ersten Quartal eine Verdreifachung der Anfragen festgestellt. Mit 70 Prozent davon gehen vor allem Gewerbetreibende an ihre existenziellen Reserven. „Dass angesichts aktueller Notlagen viele immer noch ihre Altersvorsorge auflösen und beim Versicherer kündigen, wird sich in der kommenden Statistik zum Stornovolumen niederschlagen“, sagt Bezas.

Dabei gibt es für verschiedene Stufen des Liquiditätsbedarfes am Zweitmarkt passende Angebote. Mittelfristige Engpässe lassen sich beispielsweise über Policendarlehen überbrücken, zu deutlich besseren Konditionen als beim Versicherer. Auch beim Verkauf erhalten Kunden bei BVZL-Mitgliedern ihr Geld immer sofort und ohne Abzug.

[1] „Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2020, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

 

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Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat Ende Juni 2020 eine zweite „Corona-Umfrage“ unter seinen Mitgliedern durchgeführt, an der 461 Mitglieder teilgenommen haben.

 

Auf die Frage, wie die Mitglieder ihre geschäftliche Zukunft bis Jahresende 2020 einschätzen würden, antworteten knapp 31% mit „Katastrophe“ oder „Schlecht“, 36,5% waren noch „unentschieden“ und 31,3% schätzen ihre Geschäftsentwicklung in den kommenden 6 Monaten sogar mit „gut“ oder „sehr gut“ ein. Damit hat sich das Klima unter den Vermittlern in den vergangenen 8 Wochen etwas verbessert, denn Ende April hatten auf diese Frage noch 47% mit „Katastrophe“ oder „Schlecht“ geantwortet, 35% waren unentschieden und nur 18% blickten optimistisch in die Zukunft.

In konkreten Zahlen ausgedrückt heißt das, dass die befragten Vermittler im Durchschnitt einen Rückgang ihres Provisionsumsatzes um 14% im Vergleich zum Vorjahr erwarten.

„Viele Vermittler haben in einem bewundernswerten Tempo ihre Prozesse an die Corona-Wirklichkeit angepasst und fühlen sich so gerüsteter für die Zukunft“, analysiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Umfrageergebnisse. „Wenn natürlich ganze Kunden-Branchen wegbrechen, dann kann auch der am besten organisierteste Vermittler nicht dagegen ankommen. Hier braucht es auch Unterstützung seitens der Produktpartner, um diese Zeiten überstehen zu können“, so Rottenbacher weiter.

Auf die Frage, für welche Produkte die Vermittler durch die Corona-Krise eine steigende Nachfrage erwarten, antwortete fast jeder zweite Teilnehmer „offene Investmentvermögen“ (44,7%). Auf den Plätzen zwei und drei folgen Biometrie (31%) sowie Altersvorsorge (27%). Im Vergleich zur April-Umfrage hat damit die „gewerbliche Versicherung“ an Wichtigkeit verloren (von Platz zwei auf Platz sieben abgerutscht), was sicher mit den Diskussionen rund um das Thema Betriebsschließungsversicherung zu begründen ist.

50% der Kundentermine finden zurzeit telefonisch statt, 25% schon als Video-/Onlineberatung und ein weiteres Viertel in Form persönlicher Treffen. „75% aller Kundentermine finden somit zurzeit ohne direkten Kundenkontakt statt. Vor einem halben Jahr wäre diese hohe Zahl noch unvorstellbar gewesen“, analysiert AfW Vorstand Frank Rottenbacher.

 

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Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

In wenigen Tagen am 01.08.2020 tritt die novellierte Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) in Kraft.

 

‘k-mi’ war für Sie nicht nur an der vorhergehenden Verbändeanhörung beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) beteiligt, sondern hat auch bereits frühzeitig und ausführlich über die Änderungen durch MiFID II an der FinVermV berichtet (vgl. ‘k-mi’ 50, 51/18, 33, 36, 50/19, auch einsehbar über den Kurz-Link: www.kmi-verlag.de/finvermv ).

Wegen der Corona-Krise gelten momentan für Banken seitens BaFin und ESMA Erleichterungen u. a. beim Taping (vgl. ‘k-mi’ 14/20). Gilt dies dann ab dem 01.08.2020 auf für Vermittler nach § 34f und § 34h? Dazu haben wir beim Bundeswirtschaftsministerium nachgehakt. Vom BMWi heißt es dazu aktuell: “§ 18a FinVermV (‘Taping’) tritt am 01.08.2020 in Kraft. Eine Übergangsphase zur Erprobung der technischen Vorrichtungen ist nicht vorgesehen. Den Betroffenen stand aufgrund der langen Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten ein ausreichender Zeitraum für die Vorbereitung auf diese neue Anforderung zur Verfügung. Inwieweit die Vollzugsbehörden im Einzelfall Erleichterungen z. B. wegen der Coronakrise gewähren, liegt allein in deren Zuständigkeit. An uns wurde im übrigen bisher auch kein entsprechendes Anliegen herangetragen.”

Gegenüber ‘k-mi’ kommentiert RA Dr. Martin Andreas Duncker, Kanzlei Schlatter/Heidelberg, diesen Sachverhalt wie folgt und weist auf mögliche Fallstricke hin: “Die örtlichen IHKen und Gewerbeaufsichtsämter werden sich vermutlich mit allgemein-gültigen Erleichterungen zum Taping gegenüber den Vermittlern und Beratern schwer tun. Da scheint es mir schon wahrscheinlicher, dass man bei der Prüfung oder im Fall von Beschwerden für einen gewissen Übergangszeitraum aufsichtsrechtlich ‘ein Auge zudrücken’ könnte – so wie auch die Datenschutzbehörden nach Einführung der DSGVO mit der Verhängung knackiger Bußgelder zunächst eher zurückhaltend waren. Wer aber auch nach dem 01.08. per Telefon vermitteln oder beraten will, sollte sich nicht auf eine vielleicht wohlwollende Prüfung durch die Aufsicht verlassen, sondern konsequent die Telefongespräche aufzeichnen und archivieren, die sich auf die Vermittlung von oder die Beratung zu Finanzanlagen beziehen.  Denn selbst wenn die Aufsicht für eine Übergangszeit ein Auge zudrücken sollte, ist unklar, was das Nicht-Tapen entgegen dem Wortlaut der FinVermV zivilrechtlich, deckungsrechtlich und prozessual für Folgen haben könnte. Eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung könnte durchaus auf die Idee kommen, mit Verweis auf ihre AVB den Deckungsschutz zu verweigern, wenn der Vermittler für ein telefonisch geführtes Beratungsgespräch, das er ab dem 01.08.2020 geführt hat, keine Gesprächsaufzeichnung zu bieten hat.” Finanzanlagenvermittler haben jedoch auch den ‘Ausweg’, grds. keine telefonische Beratung bzw. Vermittlung anzubieten, so dass auch Taping überflüssig ist.

Auf diese Möglichkeit – und worauf dabei zu achten ist – weist RA Dr. Duncker in unserer heutigen Beilage hin. Es wird also spätestens jetzt Zeit, sich mit den Optionen zu beschäftigen. Hardware-unabhängige Taping-Lösungen sind bspw. schon von der MiFID-Recorder GmbH/München im Einsatz.

 

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Der Hamburger Gewerbeversicherungsmakler Gossler, Lübbers & Stahl nutzt künftig Datenpflegedienste von blau direkt.

 

Im Zuge der Prozessdigitalisierung setzt der Gewerbeversicherungsmakler Gossler, Lübbers & Stahl (GLS) zukünftig auf die Zusammenarbeit mit blau direkt. Das Traditionsunternehmen nutzt fortan die Infrastruktur des Systemanbieters mit dem Ziel der modernen, digitalen Bestandsführung und effizienten Kundenbetreuung.

„blau direkt hat uns mit der Effizienz seiner Prozesse überzeugt”, erklärt GLS-Geschäftsführer Thomas Kopp. „Bei schlanken Versicherungslösungen setzen wir künftig voll und ganz auf die Abwicklung durch blau direkt. Insgesamt bleibt unsere volle Unabhängigkeit jedoch für uns einer der wichtigsten Prämissen. Deshalb ist es für uns ein absolutes Plus, dass wir mit unseren Direktvereinbarungen die volle Souveränität behalten und dennoch Daten und Dokumente pflegen lassen können.” Gossler, Lübbers und Stahl gehört zu den unabhängigen mittelständischen Versicherungsmaklern in Deutschland und ist Teil der Gossler, Gobert & Wolters Gruppe, deren Wurzeln bis in das Jahr 1758 zurück reichen.

„Oft werden wir lediglich als Maklerpool wahrgenommen“, sagt Denes Caro, Key Account Manager bei blau direkt. „Dabei verfügen wir als Spezialist für Infrastrukturdienstleistungen über verschiedene Möglichkeiten, die Prozessoptimierung

von Unternehmen zu begleiten. Unsere Digitalisierungslösungen bieten wir unabhängig von der Frage an, über welche Anbindung das Geschäft läuft. Insofern freut es uns in besonderer Weise, zu zeigen, dass wir auch bei großen Maklerpartnern zur signifikanten Effizienz-Steigerung beitragen können.“

 

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blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Es ist kein Geheimnis, dass die demografische Entwicklung eine riesige Herausforderung für das hiesige Rentensystem bedeutet.

 

Immer weniger Erwerbstätige müssen für immer mehr Rentner aufkommen. Umso tragischer, dass der Gesetzgeber offenbar nicht effektiv genug gegensteuert und wichtige Zeit verstreichen lässt. Darauf jedenfalls lassen die Ergebnisse des „Allianz Global Pension Report“ schließen. Deutschland weist demnach einige Mängel auf und landet unter 70 analysierten Staaten nur auf Rang 26.

„Wir haben es leider versäumt, unser Rentensystem demografiefest aufzustellen“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Die Konsequenz kann nur sein, dass jeder Bürger noch stärker den Fokus auf seine private Altersvorsorge legt“, so Tilmes. Wichtige Unterstützung können hierbei professionelle CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals leisten.

In der viel beachteten Studie hat der Versicherungskonzern Allianz Rentensysteme und Rahmenbedingungen in 70 Ländern analysiert. So ging es unter anderem um die Fragen, ob das Rentensystem einen angemessenen Lebensstandard im Alter ermöglicht, wie nachhaltig die Vorsorge ist und ob die Finanzierung gesichert ist. Laut Studie zählen Schweden, Belgien und Dänemark zu den Ländern mit dem relativ besten Rentensystem.

Dass Deutschland auf Platz 26 nicht das einzige Land ist, das auf die Herausforderungen nicht ausreichend eingestellt ist, ist dabei nur ein schwacher Trost. „Insbesondere die Tatsache, dass Staaten wie Bulgarien, China und auch Kasachstan vor Deutschland liegen und sich offenbar besser und frühzeitiger um ihre Rentensysteme gekümmert haben, gibt zu denken“, kritisiert Prof. Tilmes.

Erst im Frühjahr hatte zwar eine eigens von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission Empfehlungen für die Zukunft der Rente ab 2025 abgegeben. „Aber zum einen waren die Vorschläge nicht konkret genug, zum anderen wurde es gerade bei der kapitalgedeckten Altersvorsorge verpasst, neue Akzente zu setzen“, kritisiert der FPSB-Vorstand, und verweist darauf, dass andere Länder – unter anderem Schweden, der Spitzenreiter der Studie – eben auch auf eine gezielte Förderung des privaten Aktiensparens setzen.

„Es ist deshalb ein Fehler, sich nur auf die gesetzliche Rente zu verlassen. Wer seinen Ruhestand angemessen bestreiten will, muss selbst vorsorgen und Geld gezielt und intelligent zurücklegen“, empfiehlt Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. Eine lebenslange finanzielle Absicherung ist für einen unbeschwerten Lebensabend von enormer Bedeutung. Und je früher man damit anfängt, desto besser.

Ein professionell erstellter Finanzplan kann dem verunsicherten Verbraucher helfen, mögliche Defizite in der Ruhestandsplanung aufzudecken. Nur solch ein genauer Fahrplan mit einer umfassenden Vermögens- und Rentenübersicht schafft die Voraussetzung, den lang ersehnten Ruhestand zufrieden und in finanzieller Freiheit genießen zu können. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Simulation von Risikoszenarien, wie ein starker Anstieg der Inflationsrate oder die finanziellen Aufwendungen bei einer eventuell auftretenden Pflegebedürftigkeit, um möglicherweise auftretende Finanzlücken im Alter auszuschließen.

Professionelle Finanzplaner helfen weiter

Wie groß auch immer die Versorgungslücke sein mag, alle wichtigen Fragen und Herausforderungen rund um das Thema Ruhestandsplanung können mit Hilfe professioneller Finanzplaner, wie die vom FPSB zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®-Professionals), frühzeitig erkannt und gelöst werden. In die Berechnungen fließen sowohl die persönlichen Risikopräferenzen, der familiäre Lebensplan sowie weitere wichtige Parameter, wie etwa bestehendes Vermögen, aber auch Verbindlichkeiten, mit ein.

 

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Eigenbeteiligung zur Mitarbeitermotivation nutzen

 

Finanzielle Gründe schrecken Mitarbeiter nicht davon ab, sich an ihrer betrieblichen Altersversorgung zu beteiligen. Im Gegenteil: Eigene Beiträge erhöhen die Wertschätzung der bAV. Dies ist ein Ergebnis eines Whitepapers, das Aon zum Thema „bAV im Spagat zwischen frei gestaltbar und paternalistisch“ veröffentlicht hat. Aus Sicht des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens darf die durch die aus der Flexibilität resultierenden Komplexität die Entscheidung für eine Eigenbeteiligung nicht behindern.

Die Frage ist: Warum beteiligen sich Arbeitnehmer nicht stärker an der bAV?

Laut Aon-Studien würde eine große Mehrheit (69 Prozent) der Arbeitnehmer bAV-Angebote nutzen, wenn der Arbeitgeber sich beteiligt bzw. ein gutes Angebot macht. 83,7 Prozent würden heute auf Konsum verzichten, um fürs Alter vorzusorgen. Tatsächlich waren es 2018 aber nur etwas mehr als 56,4 Prozent der Arbeitnehmer, die bereits eigene Beiträge in die bAV investierten. Carsten Hölscher, Partner bei Aon Retirement Solutions und Autor des Whitepapers, erläutert: „Für Arbeitnehmer ist das Thema bAV nach wie zu kompliziert. Viele fühlen sich überfordert, zwischen den verschiedenen Optionen richtig zu entscheiden, vor allem, wenn man die positiven Auswirkungen erst in ferner Zukunft spürt. Da sticht selbst das attraktivste Angebot nicht.“ Aon-Studien zufolge empfinden 61 Prozent der Arbeitnehmer das Thema bAV zufolge als „komplex“ bzw. „sehr komplex“.

Bereits bestehende Ansätze, Arbeitnehmer an der bAV zum Beispiel über finanzielle Anreize zu beteiligen, greifen offenbar nicht genug. Carsten Hölscher: „Wir brauchen einfache, flexiblere bAV-Lösungen, die zweierlei schaffen: den Arbeitnehmern die Entscheidung zur Eigenbeteiligung abnehmen und gleichzeitig Raum für persönliche Gestaltung lassen. Zum Beispiel mit vorkonfigurierten Standards, die auch individuelle Lebens- und Karriereverläufe berücksichtigen. Dies würde die Beteiligungsquoten erhöhen.“ In diesem Sinn können flexiblere und einfache Angebote des Arbeitgebers dazu beitragen, Mitarbeiter zu motivieren, mehr Eigenverantwortung zu übernehmen. „Dies wird bewirken,“ so Hölscher, „dass die Attraktivität der bAV steigt – und im selben Zug auch die des Arbeitgebers.“

Eigenbeteiligung zur Mitarbeitermotivation nutzen

83,7 Prozent der Arbeitnehmer in Großunternehmen sind bereit sich mit eigenen Beiträgen an der betrieblichen Altersversorgung zu beteiligen. Nur 56,4 Prozent von ihnen tun dies aber tatsächlich. Einer der Gründe dafür ist, dass ihnen das Thema zu komplex ist. Aon-Studien zufolge empfinden 60,9% Prozent der Arbeitnehmer das Thema bAV zufolge als „komplex“ bzw. „sehr komplex“. Viele Arbeitnehmer fühlen sich überfordert, zwischen den verschiedenen Optionen richtig zu entscheiden.

 

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Aon Solutions Germany GmbH, Luxemburger Allee 4, 45481 Mülheim a.d. Ruhr, Tel: +49 208 7006-2620, www.aon.com

Carlo Bewersdorf verlässt das Unternehmen

 

Der Vorstand der Hannoverschen Lebensversicherung AG hat Dr. Thomas Wüstefeld (37) mit Wirkung zum 01.07.2020 zum Generalbevollmächtigen für das Vorstandsressort Vertrieb berufen. Dr. Wüstefeld übernimmt diese Aufgabe von Carlo Bewersdorf (46), der das Unternehmen im freundlichen, bedauernden Einvernehmen verlässt, um sich neuen Aufgaben zu widmen.

Der promovierte Wirtschaftswissenschaftler und Experte für Marketing, Dr. Thomas Wüstefeld, kennt die Hannoversche Lebensversicherung sehr gut. Begonnen hat er seine Karriere 2011 als Vorstandsassistent des Vertriebsvorstandes der Hannoverschen Lebensversicherung. Im Anschluss leitete er die Gruppe Planung/Ausbildung/Prozesse im Direktvertrieb. Zuletzt verantwortete Dr. Wüstefeld die Abteilung Leben Grundsatz und war damit u.a. für die Entwicklung im Markt erfolgreicher Produkte verantwortlich.

Frank Hilbert, Sprecher des Vorstandes der Hannoverschen Lebensversicherung AG: „Wir freuen uns, mit Dr. Wüstefeld einen ausgewiesenen Experten und eine überzeugende Persönlichkeit für unser Lebensversicherungsgeschäft gewonnen zu haben, der die Hannoversche Lebensversicherung in all ihren Facetten gut kennt und bewiesen hat, dass er Erfolge erreichen kann. Er wird unser Unternehmen vertrieblich in unserer zunehmend digitalisierten Unternehmenswelt weiter vorantreiben. Dazu wünschen wir ihm viel Erfolg und eine glückliche Hand. Herrn Bewersdorf danken wir für die geleistete Arbeit, insbesondere für die Weiterentwicklung des Markenauftritts der Hannoverschen und den Ausbau der Internetpräsenz. Wir wünschen ihm für seine weitere Zukunft alles Gute.“

 

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VHV Holding AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover, Tel: +49.511.907-4807, Fax: +49.511.907-14807, www.vhv-gruppe.de, www.hannoversche.de

Die Kampagne feiert und stärkt die 150.000 Generali-Vertriebspartner und unterstreicht, dass Generali ein echter Liftetime Partner für ihre Kunden ist

 

Die Generali startet die erste globale Werbekampagne in ihrer 189-jährigen Geschichte. In einzigartiger Weise rückt sie ihre über 150.000 Vertriebspartner in den Fokus, die die wahre Bedeutung von Lifetime Partner für die Kunden verkörpern.

Die Kampagne unterstreicht auch die grundlegende Rolle, die die Vertriebspartner spielen. Sie sind die Helden von Generali, die ihre menschliche Note einsetzen, um den Kunden maßgeschneiderte Produkte und Dienstleistungen zu bieten. Sie sind die wahren Gesichter von Lifetime Partner in ihren lokalen Gesellschaften. Als solche stehen sie bei dieser Kampagne im Mittelpunkt und haben die einzigartige Möglichkeit, ihre eigenen lokalen Kampagnen so zu gestalten, dass sie sich selbst als wahre Bezugspunkte für eine kompetente Beratung ihrer Kunden rund um die Uhr positionieren.

Die Gesamtkampagne besteht aus drei Phasen, wobei sich die erste auf die Vertriebspartner konzentriert. Die zweite Phase, die im Oktober beginnen soll, ist der Marke gewidmet, während die dritte Phase im Jahr 2021 Schlüsselprodukte und Markenzeichen ins Zentrum setzen wird.

Die Kampagne wird zunächst in Italien und Spanien gestartet, dann in Polen, Indonesien, Ungarn und Österreich; gefolgt von einem Dutzend weiterer Länder, in denen die Gruppe über verschiedene Kanäle – Fernsehen, Print, Radio, Outdoor, soziale Medien und andere Web-Plattformen – tätig ist. Sie umfasst einen zeitgemäßen digitalen Medienmix und zielt auf die spezifischen Segmente ab, die für die Gruppe am interessantesten sind.

Isabelle Conner, Chief Marketing und Customer Officer der Generali Group, erklärt: „Der Aufbau einer starken Marke ist einer der Grundpfeiler der Strategie Generali 2021. Sie bedeutet, ein nahtloses Omni-Channel-Erlebnis, maßgeschneiderte Produkte und Dienstleistungen anzubieten, aber auch in der Lage zu sein, eine emotionale Verbindung zum Kunden herzustellen. Deshalb wollten wir jetzt mit einer sehr einfühlsamen, aber dennoch mutigen Botschaft ausgehen, zumal das Leben nach der Covid-19-Pandemie wieder in Schwung kommt.“ Sie fügt hinzu: „Die Einzigartigkeit von Generali ist unsere ‚Reditude‘ bzw. ‚Red Attitude‘: Rot ist unsere Farbe, sie steht für unsere Empathie und unsere Menschlichkeit, während unsere Haltung unser Geist, unsere Leidenschaft, unsere Dynamik und unsere Proaktivität ist. Dies sind die Qualitäten, nach denen die Menschen in einer Marke suchen – Qualitäten, die dem Leben der Kunden einen Mehrwert verleihen.“

Die globale Werbekampagne wurde in Zusammenarbeit mit der Marketing-Kommunikations-Agentur Dentsu entwickelt, die mit der Entwicklung und Bereitstellung einer globalen Kommunikationsplattform für die Geschäftsstrategie „Lifetime Partner“ der Generali beauftragt wurde.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, Tel: (089) 5121-0, Fax: (089) 5121-1000, www.generali.de

Ruhig war es in den vergangenen Jahren rund um die bAV nicht unbedingt – der Gesetzgeber hatte einiges an Neuerungen hervorgebracht:

 

Arbeitgeber sind nun verpflichtet die Beiträge ihrer Angestellten in die bAV zu bezuschussen, Arbeitnehmer werden entlastet, da die Betriebsrenten bis zu einer gewissen Höhe frei von Abgaben zur gesetzlichen Krankenkasse sind. Des Weiteren wird jetzt ein gewisser Anteil der Betriebsrenten nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet.

„Viele Verbesserungen also, die das Sparen in eine bAV attraktiver bzw. in vielen Fällen unschlagbar machen“, so Professor Dr. Thomas Dommermuth, Beiratsvorsitzender des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). Was aber, wenn, aufgrund der Corona-Krise, derzeit nur Kleinbeträge für das Sparen aufgewendet werden können? Dommermuth weiter. „Wichtig ist, dem Sparer niedrige Mindestbeiträge zu bieten, mit der Notwendigkeit aber, eine unkomplizierte Beitragserhöhung im bestehenden Vertrag zu ermöglichen, wenn es wieder aufwärtsgeht.“

Flexibilität in den Verträgen also, die in seiner Komplexität nur das IVFP in seinen Ratings abbildet. Erfreulicherweise kommen die Versicherer überwiegend ihren Kunden bei diesen Flexibilitäten entgegen und helfen somit, dass die Altersvorsorge im Allgemeinen auch weiterhin bespart werden kann.

Welche Tarife top sind, zeigt das aktuelle bAV-Rating

Im aktuellen bAV-Rating 2020 untersucht das IVFP zum zehnten Mal in Folge die Direktversicherungsprodukte. Es wurden 87 Tarife von 40 Anbietern auf bis zu 83 Kriterien hin untersucht. Die Einteilung der Tarife erfolgt dabei in die Kategorien „Klassik (BoLz)“, „Klassik Plus (BoLz/BzMl)“, „fondsgebunden mit Garantien (BoLz/BzMl)“, „Comfort“ und „Indexpolicen (BoLz/BzMl)“. Wie in den anderen Ratings auch, setzt sich die Gesamtnote aus vier Teilbereichsnoten (Unternehmen, Rendite, Flexibilität sowie Transparenz/Service) zusammen. Die Ergebnisse werden mit den Auszeichnungen “Exzellent – Sehr Gut – Gut“ bewertet, sowohl im Gesamtergebnis, als auch in den einzelnen Teilbereichen und die Versicherer sind innerhalb der Gesamtnoten alphabetisch sortiert.

Unter https://www.ivfp.de/DV-Produkt-Rating2020 stehen die Ergebnisse online zur Verfügung.

 

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Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Allianz kooperiert mit Philips / Gratis Zahnbürste bei Online-Abschluss der Dental-Tarife / Aktion läuft acht Wochen lang

 

Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) geht eine Kooperation mit dem Gesundheitstechnologie-Anbieter Philips ein. Gemeinsam möchten die beiden Partner die Zahngesundheit verbessern: Wer sich bis zum 31. August online mit der Zahnzusatzversicherung DentalPlus oder DentalBest absichert, erhält eine gratis Philips Sonicare EasyClean Schallzahnbürste. Dazu bekommen Versicherte nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist einen Gutscheincode per E-Mail zugeschickt. Diesen können sie auf der Philips-Website einlösen. Die Zahnbürste wird ihnen dann kostenlos nach Hause geliefert.

„Als ‚Partner for Health‘ begleiten wir unsere Kunden ein Leben lang bei allen Themen rund um ihre Gesundheit und bieten ihnen mehr als reine Versicherungsleistungen“ sagt Nina Klingspor, Vorstandsvorsitzende der APKV. „Mit dem Paket aus Zahnbürste und Zahnzusatzversicherung unterstützen wir Kunden nun wirkungsvoll dabei, ihre Zähne dauerhaft gesund zu halten.“

„Unsere Zahnbürsten werden für die Verbesserung der Zahn- und Mundgesundheit entwickelt“, sagt Gerrit Janssen, Marketing Lead Oral Healthcare Philips DACH. „Wir freuen uns, dass wir mit der Allianz einen erfahrenen Partner im Bereich Zahnzusatzversicherungen gefunden haben. Unsere Kunden können nun von einem Rundum-Schutz profitieren, der für noch mehr Sicherheit bei der Prävention sorgt.“

Weitere Informationen unter: https://www.allianz.de/angebot/gesundheit

 

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Allianz Deutschland AG, Königinstr. 28, D-­80802 München, Tel.: 0049 89 3800­0, Fax: 0049 89 3800­3425, www.allianz.de