DSGVO betrifft auch und insbesondere die Finanz­ und

Versicherungsvermittlungsbranche

Die EU­Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt europaweit am 25.05.2018 in Kraft.
Diese betrifft auch und insbesondere die Finanz­ und
Versicherungsvermittlungsbranche. Daher haben sich im Bewusstsein ihrer Verantwortung für eine gute Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben die Datenschutzfachleute der maßgeblichen Maklerpools am 02.05.2018 in München zu einem Fortsetzungstreffen zusammengefunden. Bereits das 1. Treffen am 11.04.2018 fand auf Initiative und organisiert vom Bundesverband Finanzdienstleistung AfW statt. Ziel dieser Treffen ist die Schaffung eines brancheneinheitlichen datenschutzkonformen Standards.

Die Teilnehmer bekräftigten die Position des AfW ­ resultierend aus einer Umfrage bei den Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesländer ­, dass Versicherungsmakler mit weniger als 10 Mitarbeitern, welche mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind, keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, solange sie nicht in einem überdurchschnittlichen Maße personenbezogene Daten umfangreich verarbeiten (Pressemitteilung des Verbandes vom 23.04.2018).

Hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Maklern und Pools waren sich die Anwesenden darüber einig, dass sich diese über mehrere Varianten rechtlich korrekt darstellen lässt. Welches der in Frage kommenden Modelle das jeweils richtige ist, hängt von der spezifischen und objektiv gegebenen Zusammenarbeit zwischen Maklern und Pool ab und wird von den Pools jeweils mit größtem Verantwortungsgefühl für die jeweils betroffenen Kunden sowie für die kooperierenden Makler geklärt und dargestellt. Eine einheitliche, standardisierte Aussage hierzu verbietet sich aufgrund der unterschiedlichen Aufstellung und Geschäftsmodelle der teilnehmenden Pools.

Die Anwesenden waren sich ausdrücklich darüber einig, dass vorbehaltlich der Möglichkeit der Datenverarbeitung wegen vorliegendem berechtigtem Interesse nach Art. 6 DSGVO grundsätzlich die Einholung einer Einwilligung des Kunden durch die Makler, in der auch auf die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Pools Bezug genommen wird, erforderlich sein wird, um dem Transparenzgedanken der DSGVO Rechnung zu tragen. Lediglich vorsorglich werden die Pools mit geeigneten und angemessenen Vorkehrungen dafür Sorge tragen, dass eine Einwilligung des Kunden vorliegt und dies anhand geeigneter Maßnahmen überprüfen.

Die Anwesenden vereinbarten, dass eine einheitliche Einwilligungserklärung über den Verband erarbeitet werden soll, mit dem Ziel, diese als Branchenstandard zu etablieren. Hierbei soll auch die Kooperation mit weiteren Brancheninitiativen gesucht werden.

Die Anwesenden waren sich darüber einig, dass ein rückwirkendes Anschreiben der betroffenen privaten Endkunden in Bezug auf die konkrete Zusammenarbeit zwischen Maklern und Pools – in Ermangelung eines expliziten gesetzlichen Erfordernisses ­ nicht für erforderlich gehalten wird.

Auch für eine analoge Anwendung sahen die Anwesenden keinen Raum. Zwar werde derzeit in der Literatur eine solche Verpflichtung mit Blick auf den Erwägungsgrund 171 S. 3 zur DSGVO, welcher aussagt, dass eine neue Einwilligung nach DSGVO dann eingeholt werden muss, wenn eine vorherige Einwilligung nach Bundesdatenschutzgesetz nicht korrekt eingeholt worden ist, diskutiert, eine analoge Anwendung auf die Informationsverpflichtung nach Art. 13 ff. DSGVO, welche auf den Zeitpunkt der Erhebung abstellen würde, ergebe sich aus dem klaren Wortlaut der Norm jedoch nicht.

Die Anwesenden vereinbarten eine weitere intensive Zusammenarbeit und Begleitung bei der praktischen Umsetzung der DSGVO über den 25.05.2018 hinaus.

Geschäftsführender Vorstand des AfW Norman Wirth zieht folgendes Fazit: „Es ist sehr zu begrüßen, dass die teilnehmenden Pools, die auch in der Initiative „Pools für Makler“, welche vor einigen Jahren durch den AfW initiiert wurde, ihre Verantwortung im Rahmen dieser Treffen wahrnehmen. Sie zeigen bei der Befassung mit dem komplexen Thema Datenschutz eine hohe Bereitschaft, zu praxisnahen aber auch dem Anliegen der DSGVO gerecht werdenden Lösungen zu kommen. Zu 100 % perfekte Lösungen wird es bei der Umsetzung dieses komplexen Gesetzes sicherlich in keinem Unternehmen ­ auch in anderen Branchen – geben können. Viele Punkte sind auch noch unklar und es wird in Einzelfragen in Zukunft vielleicht auch zu Änderungen in der rechtlichen Bewertung kommen. Aber eines ist allen Beteiligten klar: Nichts tun ist keine Option.“

Anwesend waren bei dem Treffen

ARUNA GmbH, blau direkt GmbH und Co. KG, degenia Versicherungsdienst AG, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, FondsKonzept AG, Fondsnet Holding GmbH, Jung DMS & Cie.Pool GmbH, Netfonds AG, VFV GmbH – Der Sachpool, WIFO GmbH.

Verantwortlich für den Inhalt:

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., Ackerstr. 3, D­10115 Berlin Tel.: 030/20454403, Fax: 030/20634759
www.afw­verband.de

Kooperation mit xbAV

In Kooperation mit xbAV, dem führenden Technologieanbieter für die Digitalisierung der
betrieblichen Altersversorgung (bAV), können Vermittler für die SIGNAL IDUNA auch ihre Arbeitgeberkunden digital und in einer Lösung beraten.

Die Vertriebslösung „bAV­Berater“ von xbAV deckt jetzt ­ neben der vollständigen Arbeitnehmerberatung ­ alle Themen der Arbeitgeberberatung ab. Komplexe bAV­Zusammenhänge werden Schritt für Schritt nachvollziehbar. Die Nutzung bleibt intuitiv und einfach.

Elektronisch unterschreiben

Nach erfolgreicher Beratung erhält der Vermittler automatisch alle vorausgefüllten Dokumente und kann sie optional unmittelbar elektronisch unterschreiben lassen. Der Antrag wird digital übermittelt.

Sichere Daten

Um seine Daten zu schützen, ist ab sofort die Zwei­Faktor­Authentifizierung (2FA) möglich. Neben Benutzernamen und Passwort ist für die Anmeldung eine PIN erforderlich, die über eine App auf dem Smartphone generiert wird. Benutzername und Passwort allein werden dadurch nutzlos.
„Beratungssoftware, die dem Arbeitgeber die bAV in allen Punkten verständlich macht, webbasiert und systemgeführt ist, bringt den Vertrieb deutlich nach vorne“, sagt Clemens Vatter, Konzernvorstand der SIGNAL IDUNA und zuständig für die Lebensversicherung. „Im Gespräch klickt sich der Vermittler zusammen mit seinem Kunden durch die gesamte Beratung und macht ihm die bAV ­ in all seiner Komplexität ­ leichter verständlich.“

„Unternehmen brauchen für Aufbau oder Überarbeitung ihres Versorgungswerks professionelle Beratung. Es geht um fundierte Informationen über Durchführungswege, Portabilität, Zuschüsse, gesetzliche Änderungen, BRSG und Tarifvertragsregelungen“, erklärt Boris Haggenmüller, Geschäftsführer bei xbAV Beratungssoftware. „Gerade die digitale Abbildung von komplexen Zusammenhängen bringt allen Beteiligten eine völlig neue Transparenz und die Beratung gewinnt an Qualität.“

Der „bAV­Berater“ führt den Vermittler entlang eines roten Fadens durch den gesamten Beratungsprozess ­ für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ­ inklusive aller vertriebsrelevanten Schritte.

Verantwortlich für den Inhalt:

Signal Iduna (Zentrale), Neue Rabenstraße 15­19, D­20351 Hamburg Tel.: 040 4124 3834, Fax: 040/41242846
www.signal­iduna.de

Für das aktuelle Jahr peilt die Netfonds Gruppe neue Rekordmarken an

Die Hamburger Finanzplattform Netfonds AG hat das Jahr 2017 in der Gruppe trotz eines wettbewerbsintensiveren Umfelds und stärkeren Regulierungsdrucks so erfolgreich wie nie zuvor abgeschlossen. Mit 97,3 Millionen Euro erzielte das Unternehmen einen neuen Rekordumsatz. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Anstieg um über 20 Prozent. Die Provisionserlöse kletterten auf das Rekordniveau von 93 Millionen Euro.

Netfonds generierte ca. 70% der Umsätze aus dem Investmentgeschäft, doch auch im Versicherungsbereich konnte das Unternehmen neue Meilensteine setzen. So stieg die Anzahl verwalteter Versicherungsverträge von 400.000 in 2016 auf 450.000 im Jahr 2017. Der Provisionsumsatz in dieser Sparte wuchs auf über 21 Millionen Euro. Während der Marktanteil bei den klassischen Maklerunternehmen ausgebaut wurde, nutzten auch immer mehr große Unternehmen, wie Banken und Vertriebe, den Service der Finanzplattform.

Für das aktuelle Jahr peilt die Netfonds Gruppe neue Rekordmarken an. Der Umsatz soll auf über 110 Millionen Euro wachsen und die „Assets under Aministration“ auf über 12 Milliarden Euro gesteigert werden. Die Anzahl der Mitarbeiter an den Standorten Hamburg und Frankfurt soll auf 180 ausgebaut werden. „Das Wichtigste für uns bleibt, auch in 2018 in neue Technologien sowie neue, gut ausgebildete Mitarbeiter zu investieren“, so der Vorstandsvorsitzende Karsten Dümmler.

Verantwortlich für den Inhalt:

Netfonds AG, Süderstraße 30, D­20097 Hamburg Tel.: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100 www.netfonds.de

Kostenloses E­Book für Makler

Die Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung kurz DSGVO ist momentan in aller Munde und Unternehmen haben nur noch bis zum 25.05.2018 Zeit, die neuen Anforderungen umzusetzen.

Es erreichen uns viele Fragen von Maklerkollegen, die Schwierigkeiten mit der Umsetzung haben. Wie ist das Verarbeitungsverzeichnis anzulegen, was sind den technische & organisatorische Maßnahmen in meinem Betrieb, was sind Auftragsverarbeiter, was bedeutet DSMS? Diese und viele weitere Fragen wurden immer wieder gestellt.

In Internet und bei Google, bei Versicherungsgesellschaften und Pools erhält man zum Teil widersprüchliche Aussagen und am Schluss weiss der betroffene gar nicht mehr, was er tun soll.

Grund genug für unser Vorstandsmitglied Oliver Petersen einen DSGVO­Praxisleitfaden für Versicherungsmakler zu schreiben. Er ist u.a. geprüfter betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter und hat viel Praxiserfahrung in das neue E­Book einfliessen lassen.

Wir freuen uns, dieses neue E­Book als echten Praxishelfer unseren Mitgliedern und allen interessierten Maklern kostenfrei zur Verfügung zu stellen können.

Das neue E­Book vom Makler Nachfolger Club e.V.:
„DSGVO ­ ein Praxisleitfaden für Versicherungsmakler”
Dieses prall gefüllte E­Book mit vielen Praxis­Tipps ist für alle Makler völlig gratis! Aus dem Inhalt:

DSGVO ­ was ist das denn? Verarbeitungsverzeichnis Auftragsverarbeiter
Technische u. organisatorische Maßnahmen Datenschutzfolgenabschätzung Datenschutzmanagementsystem Datenschutzbeauftragter

Checkliste

Jeder Makler kann diese E­Book jetzt gratis hier anfordern.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und eine erfolgreiche Umsetzung bis zum 25.05.2018.

Verantwortlich für den Inhalt:

Makler Nachfolger Club e.V., Rothenbühlstraße 1, D­96163 Gundelsheim Tel.: 0951­420256, Fax: 0951­4072667
www.makler­nachfolger­club.de

Zulassung schließt bisherige Lücke für alle Vermittler nach §§ 34 c bis i GewO

Unter der Trägerschaft des VOTUM­Verbandes hat die neue „Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs­, Anlage­ und Kreditvermittlung“ ihren Betrieb aufgenommen. Sie ist für den Bereich der Finanzanlagenvermittler nach § 34 f und der Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i GewO die erste branchenspezifische und nicht­staatliche Schlichtungsstelle. „Mit der Einrichtung der Schlichtungsstelle schließen wir eine bestehende Lücke für die freien Finanzdienstleister und möchten so dazu beitragen, dass die außergerichtliche Streitbeilegung eine größere Akzeptanz findet“, erklärt Rechtsanwalt Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM­ Verbandes.

Für Gewerbetreibende, die den gesamten Bereich der Versicherungs­, Anlage­ und Kreditvermittlung gegenüber ihren Kunden anbieten, bedeutet die neue Schlichtungsstelle eine erhebliche organisatorische Verbesserung. Zur Erfüllung ihrer Hinweispflicht mussten sie ihre Kunden bislang auf vier unterschiedliche Schlichtungseinrichtungen verweisen. Die ohnehin komplexen Erstinformationspflichten wurden dadurch unnötig aufgebläht. Nun können Allfinanzdienstleister für alle Schlichtungsfragen an die neue Schlichtungsstelle verweisen.

Die Schlichtungsstelle steht allen Gewerbetreibenden der §§ 34 c bis i GewO offen und ist nicht an eine Mitgliedschaft im VOTUM­Verband gebunden. „Wir möchten, dass jeder registrierte Vermittler die Schlichtungsstelle nutzen kann. Sie war von Beginn an als Lösung für die gesamte Branche gedacht, deshalb haben wir uns ausdrücklich gegen einen ‚Closed Shop‘ für VOTUM­Mitglieder entschieden“, so Dr. Sebastian Grabmaier, Mitglied im Vorstand des VOTUM­Verbandes und Vorstandsvorsitzender von Jung, DMS & Cie.

Die Neutralität der Schlichtungsstelle wird durch die Unabhängigkeit der beiden Ombudsmänner sichergestellt. Die zwei erfahrenen Streitmittler Wolfgang Arenhövel, ehemaliger Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen, und Klaus Schlüter, vormals Präsident des Amtsgerichts Bremen, sind in ihrer Position an Weisungen nicht gebunden. Mit der Einbindung Arenhövels und Schlüters wird die neu ins Leben gerufene Institution von deren jeweils mehrjähriger Expertise im Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung profitieren. So sind beide bereits seit 2014 gemeinsam für die Ombudsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. tätig. Die Zulassung der Schlichtungsstelle erfolgte durch das Bundesamt für Justiz.

Eine Inanspruchnahme des Schlichtungsverfahrens ist für Verbraucher kostenfrei. Die von den Gewerbetreibenden im konkreten Schlichtungsfall zu entrichtenden Vergütungen liegen deutlich unterhalb der anfallenden Kosten bei den staatlichen Sammelschlichtungsstellen. In welchem Umfang Gewerbetriebende die Schlichtungsstelle nutzen, wird von ihnen selbst bestimmt. So können sie bspw. im Bereich der Versicherungsvermittlung weiterhin mit dem Versicherungsombudsmann zusammenarbeiten und die neue Schlichtungsstelle lediglich im Bereich der Anlage­ und Kreditvermittlung nutzen.

Die bestehenden staatlichen Sammelschlichtungsstellen waren von Beginn an nur als Übergangslösung konzipiert. Spezielles Branchen Know­how kann dort nur begrenzt erwartet werden. „Unabhängig von den bestehenden Angeboten für die verschiedenen Bereiche der Vermittlerbranche verstand es sich für uns von selbst, dass für die Berufsgruppe der über 37.000 registrierten Finanzanlagenvermittler und über 50.000 registrierten Immobiliardarlehensvermittler eine einheitliche Lösung geschaffen werden musste“, sagt Franz­Josef Rosemeyer, Mitglied des VOTUM­Vorstands und Vorsitzender der A. S. I. Wirtschaftsberatung.

„Die Öffnung der neuen Schlichtungsstelle auch für den Bereich der Versicherungsvermittlung verstehen wir als Zeichen dafür, dass die Versicherungsvermittlung von den Produkten bzw. der Leistung der Versicherungsunternehmen getrennt betrachtet werden kann, ohne dass damit eine Konkurrenz zum Versicherungsombudsmann entstehen soll. Ohnehin liegt die Anzahl der Schlichtungsfälle, die zulässig gegen Vermittler gerichtet sind, unter 1 % der Gesamtbeschwerdefälle“, erklärt Martin Klein.

„Die Einrichtung der Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs­, Anlage­ und Kreditvermittlung belegt, dass die Branche ihrer volkswirtschaftlich wichtigen Tätigkeit mit Verantwortung nachgeht und hierbei auch selbstregulierende Elemente schafft“, sagt Dr. Matthias Wald, Mitglied im VOTUM­Vorstand und Leiter Vertrieb bei Swiss Life Deutschland.

Unter www.schlichtung­finanzberatung.de können sich Verbraucher und interessierte Vermittler über die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung informieren. Neben detaillierten Erläuterungen zum konkreten Ablauf des Schlichtungsverfahrens können sie sich dort auch in elektronischer, telefonischer oder schriftlicher Form an die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle wenden. In einem aktuellen Informationsblatt fasst die Schlichtungsstelle zudem die Hinweispflichten für Vermittler bezüglich der außergerichtlichen Streitbeilegung und möglichen Schlichtungsstellen zusammen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Votum e.V., Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs­Unternehmen in Europa e.V., Glockengießerwall 2 , D­20095 Hamburg
Tel.: 040 / 696 508 ­ 11 , Fax: 040 / 696 508 ­ 88
www.votum­verband.de

Der Maklerverbund CHARTA trennt sich von Lars Widany und ernennt Dietmar Diegel zum neuen Vorstandsvorsitzenden

Beim Maklerverbund CHARTA Börse für Versicherungen AG gibt es personelle Veränderungen. Der Aufsichtsrat hat den bisherigen Vorstandsvorsitzenden Lars Widany seiner Aufgaben mit sofortiger Wirkung enthoben. Die Nachfolge wurde bereits geregelt.

Neuer Vorstandsvorsitzender ist ab sofort Dietmar Diegel. Nach Stationen in der Verlagsbranche und der Telekommunikation blickt der Diplom­Kaufmann auf mehr als 17 Jahre erfolgreiche Tätigkeit in der Versicherungswirtschaft zurück. Langjährige Führungserfahrung hat Diegel als Marketing­ und Vertriebs­Direktor bei der Aegon Lebensversicherungs­AG sowie den Monuta Versicherungen, an deren Aufbau im deutschen Markt er auch maßgeblich beteiligt war, gesammelt. Er verfügt zudem über ausgewiesene Expertise auf den Gebieten Business Development, Kooperationen und Digitalisierung. Zuletzt hat er in beratender Tätigkeit den Aufbau von Marketing und Vertrieb beim Markteintritt der DELA Lebensversicherung mitgestaltet.

Diegel ist 52 Jahre alt, ist verheiratet, Vater von 2 Kindern und lebt in Düsseldorf. Im CHARTA­Vorstand verantwortet er die Ressorts Personenversicherung, Komposit und Marketing/Vertrieb. Sein Vorstandskollege Michael Franke ist, wie schon in der Vergangenheit, für die Ressorts IT, Maklerrecht und berufsständische Fragen verantwortlich.

Über CHARTA
CHARTA Börse für Versicherungen AG ist der Verbund von und für qualifizierte Versicherungsmaklerinnen und ­makler. Er wurde 1994 gegründet und steht seitdem ausschließlich im Eigentum der angeschlossenen Makler.

CHARTA hat den Markt und das Bild des Versicherungsmaklers seit mehr als 20 Jahren entscheidend geprägt. Über 400 Mitgliedsbetriebe haben sich für ihre CHARTA entschieden.

CHARTA stärkt Makler in ihrer Unabhängigkeit, fördert kollegialen Austausch und Zusammenarbeit und konzipiert leistungsfähige Deckungskonzepte mit Alleinstellungsmerkmalen. Der Verbund vertritt Maklerinteressen gegenüber Versicherern und nimmt Einfluss auf Maklerverträge, Konditionen, Produkte und Services.

CHARTA entwickelt exklusive Softwarelösungen und intelligenten Workflow, unterstützt IDD­konforme Arbeitsprozesse, steigert die Effizienz und macht das Geschäftsmodell von Maklern zukunftssicher.

Verantwortlich für den Inhalt:

Charta, Börse für Versicherungen AG, Steinstr. 31, D­40210 Düsseldorf Tel.: 0211/86439­0, Fax: 0211/86439­98
www.charta.de

Volumen des Bereiches Fondsadvisory auf deutlich mehr als 3 Milliarden Euro angestiegen

Der Finanzdienstleister NFS Netfonds Financial Service GmbH hat die Erlöse von 2016 auf 2017 um über 30% Prozent auf die neue Bestmarke von 31,1 Millionen Euro gesteigert. Gemeinsam mit den beiden Schwestergesellschaften NFS Capital AG und NFS Hamburger Vermögen erwirtschafteten die regulierten Institute der Netfonds Gruppe einen Umsatz von EURO 38,7 Millionen.

Parallel dazu wuchs das bei den Beratern angelegte Kundenvermögen im Jahresvergleich deutlich von 5,15 auf über 7 Milliarden Euro. Eine Vielzahl neuer Fondsmandate ließ das Volumen des Bereiches Fondsadvisory auf deutlich mehr als 3 Milliarden Euro ansteigen. Zwischenzeitlich nutzen 25 Fondsinitiatoren das Haftungsdach der NFS Netfonds bzw. die Dienstleistungen der Auslagerung des Portfoliomanagements an die Schwestergesellschaft NFS Capital AG.

„Die NFS Netfonds stärkt damit ihre Stellung als Deutschlands erfolgreichstes Haftungsdach“, freuen sich die geschäftsführenden Gesellschafter Peer Reichelt und Christian Hammer. „Die Zahlen belegen zudem, dass sich die NFS Netfonds extrem positiv entwickelt“, ergänzt Hammer, der in dem Zuge auf die Umstrukturierungen und Unsicherheiten im Bankensektor hinweist. Die NFS Netfonds konnte im besonderen Maße gerade auch von der Schwäche der Banken profitieren und im vergangenen Jahr die Zahl der angebundenen Beratungsunternehmen von 290 auf 315 steigern. Die Gesamtzahl der Berater stieg somit sogar von 385 in 2016 auf 419 zu Ende des Jahres 2017. Dieser Trend hält auch im neuen Geschäftsjahr unvermindert an. In den ersten drei Monaten dieses Jahres konnte die NFS Netfonds bereits 18 neue Partner hinzugewinnen.

Die NFS Netfonds Financial Service GmbH versteht sich als technologiegetriebene Plattform und als Haftungsdachdienstleister und KWG Lizenzgeber für Privatkundenbetreuer, Wealth Manager und Fondsberater bzw. Fondsinitiatoren. Mit unserer „Mifid­konformen“ Online­Beraterplattform, dem digitalen „Kunden­Onboarding“ für Konto­/Depoteröffnungen und Vermögensverwaltung sind wir die technologische und regulatorische Schnittstelle zwischen Kunde, Berater und Bank. NFS Netfonds ist Taktgeber bei der Digitalisierung. „Das zeigt sich etwa beim Beratungsprozess nach MiFID II. NFS setzt darauf die Vorteile und Möglichkeiten innovativer IT­Prozesse mit dem Know­ how und den Kompetenzen der Berater zu verknüpfen. Die Berater können sich somit voll auf Ihre Kunden und die Portfolioberatung konzentrieren, so die Geschäftsführer der NFS Netfonds.

Sämtliche Finanzinstrumente wie etwa Aktien, Zertifikate und Anleihen können durch die Berater der NFS Netfonds dank der Haftungsübernahme durch die KWG Lizenz der NFS Netfonds vermittelt werden. Einen besonderen Erfolg konnte im vergangenen Jahr die Vermögensverwaltungsplattform der NFS Netfonds, die „NFS Hamburger Vermögen“ vermelden. So stieg das verwaltete Vermögen um ca. 70% auf erstmals über 500 Millionen Euro zum Jahresende 2017.

Ausblick 2018

Auch für das laufende Jahr erwartet die Geschäftsführung der NFS Netfonds eine Fortsetzung des positiven Trends der letzten Jahre. Sowohl eine Vielzahl neuer Berater aus dem gehobenen Privatkundensegment der Banken als auch Fondsinitiatoren werden voraussichtlich auch im Jahr 2018 Partner der NFS Netfonds werden. Insbesondere für den Bereich Vermögensverwaltung der NFS Hamburger Vermögen wird auch in diesem Jahr ein hohes zweistelliges Wachstum erwartet. Die alles beeinflussenden Faktoren wie die Digitalisierung der Finanzdienstleistungsbranche, die Schwäche und Umstrukturierungen der Banken und die regulatorischen Herausforderungen sind die natürlichen Wachstumstreiber für ein disruptives, technologiebasiertes Unternehmen wie die NFS Netfonds Financial Service GmbH.

Verantwortlich für den Inhalt:

Netfonds AG, Süderstraße 30, D­20097 Hamburg Tel.: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100 www.netfonds.de

Datenschutzbeauftragter, Hilfe zur Selbsthilfe, Pooltreffen

Das Inkrafttreten der bereits 2016 vom EU­Parlament beschlossenen
Datenschutzgrundverordnung rückt näher. Diese Verordnung gilt für alle
Mitgliedsstaaten verbindlich und ab dem 25.05.2018 unmittelbar. Mit dieser Verordnung
wird die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Unternehmen und auch öffentliche Stellen innerhalb der Europäischen Union geregelt. Sie gilt also auch für unsere gesamte Branche. Eine Vielzahl von Fragen zur Umsetzung der DSGVO sind bereits bei uns eingegangen und wurden weitestgehend auch beantwortet.

Eine der häufigsten und drängendsten Fragen, die beim Verband ankam, ist die Frage nach der Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten. Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mehr als 9 Mitarbeiter (dazu zählen auch freie Mitarbeiter und Praktikanten) mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind. Eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht aber auch ­ unabhängig von der Mitarbeiterzahl ­ wenn das betreffende Unternehmen regelmäßig besonders geschützte Daten (also etwa Gesundheitsdaten) verarbeitet.

„Hierzu haben wir sämtliche Landesdatenschutzbeauftragen der einzelnen Bundesländer in Deutschland angeschrieben. Wir baten um Mitteilung darüber, wie die behördliche Sicht auf ein Versicherungsmaklerunternehmen diesbezüglich ist.“ erläutert Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, das Vorgehen des Verbandes. Das Ergebnis ist insgesamt nicht ganz eindeutig, aber doch mit einer sehr klaren Tendenz. So haben sich Berlin, Brandenburg und Bayern klar gegen die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten ausgesprochen. Andere Bundesländer wie Hamburg und Mecklenburg­Vorpommern äußerten sich dahingehend, dass sie es zumindest für zweifelhaft halten, dass ein Datenschutzbeauftragter erforderlich ist. Eine generelle Beurteilung würde man jedoch nicht vornehmen und es käme auf den konkreten Einzelfall an. Damit bleibt die Möglichkeit etwas offen, ob ein Datenschutzbeauftragter für erforderlich gehalten wird. Dies wäre ganz besonders der Fall, wenn von einer „umfangreichen Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten (z.B. Gesundheitsdaten)“ ausgegangen wird. Dass Gesundheitsdaten regelmäßig in einem Maklerunternehmen erhoben, verarbeitet und auch weitergegeben werden, ist klar. Dass dies umfangreich ist, ist regelmäßig in einem durchschnittlichen Maklerunternehmen im Sinne der DSGVO nicht der Fall. Insbesondere sieht die DSGVO eine Pflicht zu einem Datenschutzbeauftragten in den Fällen von Anwälten oder Ärzten, welche allein praktizieren, nicht vor. So heißt es in Erwägungsgrund 91 der DSGVO: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte nicht als umfangreich gelten, wenn die Verarbeitung personenbezogene Daten von Patienten oder von Mandanten betrifft und durch einen einzelnen Arzt, sonstigen Angehörigen eines Gesundheitsberufes oder Rechtsanwalt erfolgt.“ Eine Parallele ist entsprechend zu ziehen. Eine umfangreiche Verarbeitung von personenbezogenen Daten wäre der Fall, wenn ein überproportional großer Kundenstamm im Vergleich zu anderen Maklerunternehmen selber Ausrichtung und Größe vorhanden wäre oder die Nutzung von Big Data­Anwendungen vorgenommen werden würde. Gleiches gilt bei einem Geschäftsmodell, was mehr auf Masse als vielleicht auch auf persönlichen Kundenkontakt ausgerichtet ist, wie dies im großen Stil zum Beispiel bei Check24 der Fall ist.

Wirth: „Wir halten es daher grundsätzlich für nicht erforderlich, dass ein durchschnittlich aufgestelltes Versicherungsmaklerunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten bestellt.“

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darüber informieren, dass es am 11.04.2018 und in Fortsetzung am 02.05.2018 Treffen der Datenschutzfachleute der maßgeblichen Maklerpools und von Softwareunternehmen auf Initiative und organisiert vom AfW gab und gibt. Ziel dieser Treffen ist die Schaffung einer weitestgehend brancheneinheitlichen datenschutzkonformen Zusammenarbeit zwischen Maklern und Maklerpools.

Teilnehmer bisher:
ARUNA GmbH, BCA AG, blau direkt GmbH und Co. KG, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, FondsKonzept AG, Fondsnet Holding GmbH, Jung DMS & Cie.Pool GmbH, maxpool Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH, NAFI GmbH, Netfonds AG, Softfair GmbH, VFV GmbH – Der Sachpool,

Verantwortlich für den Inhalt:

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., Ackerstr. 3, D­10115 Berlin Tel.: 030/20454403, Fax: 030/20634759
www.afw­verband.de

Hybrid-­Ansatz ermöglicht plattform­unabhängigen Einsatz der App

Die Gothaer stellt für ihren selbständigen Außendienst eine moderne BeratungsApp zur
Verfügung. Auf diese Weise eröffnet sie den Vertriebsmitarbeitern vielfältige neue Möglichkeiten für eine interaktive Beratung auf Augenhöhe mit ihren Kunden. Gleichzeitig unterstützt der Kölner Versicherer mit der Bereitstellung einer Hybrid­App die Gerätevielfalt der Vertriebsmitarbeiter und ermöglicht so einer Großzahl potenzieller Nutzer die App auf ihrem Gerät einzusetzen.

„Mit dem Launch unserer BeratungsApp begegnen wir dem veränderten Kundenverhalten im digitalen Zeitalter direkt an der Schnittstelle zu Vertrieb und Kunde“, betont Thomas Berg, Leiter Vertriebsmanagement bei der Gothaer. „Vertriebsmitarbeiter können mit Unterstützung der BeratungsApp ihre Kunden jetzt viel stärker in die Beratung einbinden, gemeinsam mit ihnen interagieren und ihren Kunden ein digitales Beratungserlebnis bieten. Damit punkten sie vor allem auch bei den jüngeren Zielgruppen.“

Der Launch der App für die Windows­Plattform ist für Ende Mai 2018 geplant. Er soll erfolgen, nachdem die Gothaer ihrem Exklusiv­Vertrieb die Möglichkeit bietet, sukzessive auf sogenannte „Convertibles“ ­ Laptop­Computer, die sich mechanisch in ein Tablet verwandeln lassen ­ umzusteigen. Nach diesem Rollout wird die Gothaer BeratungsApp perspektivisch 1.600 potenziellen Nutzern zur Verfügung stehen. Der Roll­out der Hybrid­App für die iOS­Plattform erfolgte bereits Ende Januar 2018.

Mit der Realisierung der App hat die Gothaer die compeople AG beauftragt. Der IT­Dienstleister ist Experte für mobile Vertriebslösungen für die Finanz­ und Versicherungsbranche. Für die Gothaer hat die compeople AG eine vielfach erprobte Standard­Beratungs­App mit einem hohen Reifegrad zur Verfügung gestellt und entsprechend der spezifischen Anforderungen des Exklusivvertriebs der Gothaer weiterentwickelt.

Die Gothaer BeratungsApp zeichnet sich durch eine umfangreiche Funktionalität und eine hohe Benutzungsfreundlichkeit aus. Sie deckt alle Gothaer Vorsorgefelder ­ von der Gesundheit und Vorsorge über die Sicherheit bis zum Vermögen ­ ab. Darüber hinaus bietet die Beratungs­App eine übersichtliche Struktur, eine ansprechende grafische Gestaltung und als Besonderheit eine Zeichen­ und Highlight­Funktion. Mit dieser kann der Vertriebsmitarbeiter an jeder Stelle des Beratungsprozesses eine Notiz anlegen.

Für den Kunden ermöglicht die App mit ihren zahlreichen interaktiven Anwendungen vor allem einen einfachen Einstieg in komplexe Themen. So können beispielsweise interaktiv verschiedene Vorsorge­ und Absicherungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation, Wünsche und Ziele durchgespielt werden. Dies erzeugt eine neue Form von Transparenz und Nachvollziehbarkeit beim Kunden und weckt sein Interesse am nächsten Schritt, einer umfassenderen Beratung im Rahmen der Gothaer Konzeptberatung.

Perspektivisch ist auch eine technische Anbindung an das CRM­System angedacht. Damit realisiert die Gothaer konsequent die entscheidenden Schritte für eine vernetzte Kommunikation aller Kundenkontaktpunkte.

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, D­50969 Köln Tel.: 0221/ 308­34531, Fax: 0221/ 308­34530 www.gothaer.de

Lufthansa­-Tochter sieht in Defino­-Zertifikat Wettbewerbsvorteile

Die in Köln ansässigen Lufthansa­Tochtergesellschaften Albatros Versicherungsdienste
GmbH und Albatros Service Center GmbH, lassen ihre sämtlichen angestellten
Versicherungsberater vom Heidelberger Defino Institut für Finanznorm GmbH für den
Einsatz DIN SPEC­konformer Finanzanalyse zertifizieren. Albatros als einer der größten
deutschen Belegschaftsmakler betreut unter anderem Mitarbeiter der Lufthansa Group,
der Deutschen Post DHL Group und der Coca Cola European Partners. Zum Auftakt der
Maßnahme haben in den vergangenen Wochen die ersten Albatros Kundenberater in Hamburg, Köln, Frankfurt und München ihre Defino­Zertifizierungsprüfung erfolgreich abgelegt. Aufgrund des aktuellen expansiven Stellenaufbaus sollen bis zum Ende des Jahres auch alle Neueinstellungen abschließend zertifiziert sein.

Albatros Service Center­Geschäftsführer Christian Bleses sagt: „Durch die konsequente Umsetzung der DIN SPEC 77222 „Standardisierte Finanzanalyse für Privathaushalte“ unterstreichen wir und jeder einzelne unserer Kundenberater unseren Anspruch auf Qualität. Das betrifft vor allem die Verlässlichkeit und die Nachvollziehbarkeit unserer Dienstleistung. Wir unterstützen damit zugleich bewusst die von Defino und der Finanzbranche angestrebten Verbesserungen zu mehr Verbraucherschutz durch DIN­Standards.“

Die Defino­Zertifizierung der Albatros­Berater ist ein weiterer Bestandteil der Neuausrichtung des Albatros Belegschaftsgeschäfts, wozu auch die unlängst bekannt gegebene Kooperationsvereinbarung zwischen Albatros und der JDC­Gruppe, die Albatros seit 2018 bei allen Backoffice­Tätigkeiten unterstützt, zählt. „Die JDC Group gehörte bereits 2013 zu den ersten Marktteilnehmern, die die Bedeutung der vom Defino Institut initiierten Standards für Themen wie Verbrauchervertrauen, Digitalisierung und Effizienz erkannt haben“, so der JDC Vorstandsvorsitzende Dr. Sebastian Grabmaier. „Wir empfehlen daher allen unseren Anbindungen und Partnern die Zertifizierung für die regelmäßige Umsetzung DIN SPEC­konformer Prozesse durch Defino.“ Die JDC Group ist einer der größten Maklerpools in Deutschland.

Veröffentlichung des Normentwurfs demnächst erwartet

Die nun auch von Albatros umgesetzte standardisierte Finanzanalyse war der erste vom Defino Institut initiierte DIN­ Standard. Dieser wird aktuell von einem 39­köpfigen und prominent besetzten Gremium beim Deutschen Institut für Normung zu der ersten DIN­Finanznorm in Deutschland weiterentwickelt. Der Normentwurf soll Ende Mai veröffentlicht werden, die letztendliche Veröffentlichung der Norm wird für das vierte Quartal 2018 erwartet.

Schon die regelmäßige Arbeit nach der DIN SPEC ist IDD­relevant, weil sie Interessenkonflikte zwischen Beratern und Verbrauchern weitgehend ausschließt. Wenn die standardisierte Finanzanalyse zur DIN­Norm wird, bekommt ihre nachgewiesene Umsetzung darüber hinaus Haftungsrelevanz. „Dann interessieren sich auch die VSH­Versicherer für die Defino­Zertifizierung als einzige Gewähr für die Sachkunde der Berater über den Inhalt des DIN Standards, die Selbstverpflichtung zum regelmäßigen Einsatz und die Verfügbarkeit DIN­konformer Hilfsmittel“, prognostiziert Defino­ Geschäftsführer Dr. Klaus Möller. Defino erwartet deshalb einen großen Ansturm auf die Defino­Zertifikate. Albatros Service Center ­Geschäftsführer Christian Bleses: „Wir haben dann mindestens ein Jahr Vorsprung vor dem überwiegenden Teil des Marktes und können unseren Kunden frühzeitig eine nachweislich zertifizierte Beratungsleistung anbieten.“

Verantwortlich für den Inhalt:

DEFINO Gesellschaft für Finanznorm mbH, Bergheimer Str. 147, D­69115 Heidelberg Tel.: 06221­6733410, Fax: 06221­6734028
www.defino.de

Initiative ZUKUNFT FÜR FINANZBERATER und führende Vermittlerverbände wollen das Image der Finanzberatung verbessern

„Gutes tun und noch mehr darüber reden“: So könnte die Agenda lauten, mit der die Initiative ZUKUNFT FÜR FINANZBERATER den Berufsstand der Finanzberater aller Zulassungen künftig noch stärker positionieren will. Führende Vermittlerverbände unterstützen das Vorhaben bereits aktiv. „Das Image der Versicherungs­ und Finanzbranche ist nach wie vor nicht so, wie es gesellschaftspolitisch eigentlich sein sollte“, betont Christian Schwalb, Gründer der Initiative. Er verweist dabei auf eine aktuelle Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung aus dem Jahr 2017.

Die Studie zum Image verschiedener Berufsgruppen hatte unter anderem ergeben, dass nur 23 Prozent der befragten Verbraucher in Deutschland ihrem Versicherungsvertreter vertrauen. „Hier müssen wir ansetzen. Nur wenn wir das Image unserer Zunft nachhaltig verbessern, werden wir auch wieder mehr Menschen für uns begeistern können ­ und unter anderem die drängenden Nachwuchsprobleme der Branche lösen“, sagte Schwalb auf dem jüngsten Treffen der Initiative Ende März in Berlin.

Zur Vorbereitung und Abstimmung über konkrete Maßnahmen hatte die Initiative in die Hauptstadt eingeladen. Neben ihren Vertretern waren auch führende Repräsentanten von Vermittlerverbänden gekommen, um praktische Ideen einzubringen und Unterstützung zu bieten: Frank Rottenbacher vom AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen e.V., Christian Sünderwald von der Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen e.V. (SdV), Hans Peter Wolter von der Vereinigung zum Schutz für Anlage­ und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) und Harald Banditt von der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM). Auch der VOTUM e.V. mit Martin Klein unterstützt die Zusammenarbeit.

„Uns alle verbinden gemeinsame Interessen.“

„Uns geht es um praktische Fortschritte und nicht um Absichtserklärungen“, fasste Christian Schwalb die Motivation des Treffens zusammen und kündigte weitere Gespräche an: „In Berlin wurden schon erste sehr konkrete Maßnahmen besprochen, die wir in weiteren Treffen schärfen und dann mit unseren Partnern umsetzen wollen. Es bleibt spannend, und wir freuen uns auf die nächsten Schritte.“

„Nur gemeinsam können wir etwas bewegen. Daher würden wir uns sehr wünschen, dass auch weitere bedeutende Verbände wie der BDVM (Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V.) und der BVK (Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.) als wichtige berufsständische Vereinigungen die Initiative mit unterstützen. Bei aller unterschiedlicher Ausrichtung, verbinden uns doch auch viele gemeinsame Herausforderungen und Interessen,“ resümierte Christian Sünderwald (SdV) zum Treffen in Berlin.

Frank Rottenbacher (AfW) merkte an, dass die Initiative „eine sehr gute Möglichkeit für eine gemeinsame verbandsübergreifende Maßnahme“ darstelle und somit unterstützungswürdig sei. Die Initiative verstehe sich keinesfalls als Dachverband oder übergeordnete Struktur, sondern ausschließlich als Gemeinschaftsprojekt, in dem die Interessen gebündelt und so mit vereinter Kraft gefördert werden können, ergänzte Schwalb.

Die Initiative ZUKUNFT FÜR FINANZBERATER wurde Ende 2016 von Christian Schwalb (BSC|Die Finanzberater) und einzelnen Marktteilnehmern wie der Profinanz AG, der Lieblingsmakler Jena GmbH & Co. KG und der BU­ Expertenservice GmbH ins Leben gerufen. Als Unterstützer engagieren sich schon einige der genannten Branchenverbände, der Online­Stellenmarkt versicherungskarrieren.de. sowie die Medienagentur NewFinance und der FW­Verlag. Gefördert wird die Initiative bis dato von den Produktherstellern Volkswohl Bund und der Versicherungsgruppe die Bayerische. Weitere Informationen stehen unter www.zukunftfuerfinanzberater.de zur Verfügung.

Verantwortlich für den Inhalt:

SCALA & Cie. Holding GmbH, Kronachallee 8, D­96317 Kronach Tel.: 09261/962860, Fax:
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IDD­Handbuch von HonorarKonzept klärt auf

Vor knapp zwei Monaten ist die IDD in Kraft getreten. Grund genug für einen Check­Up: Waren die Vermittler ausreichend vorbereitet? Welche Auswirkungen zeigen sich bisher in der Praxis? Wo befinden sich Stolpersteine für Vermittler? Wie geht es in den nächsten Wochen und Monaten weiter?

Die IDD kam nicht überraschend und dennoch besteht bei vielen Maklern
Handlungsbedarf. Einige Fragen sind ungeklärt. In Schwierigkeiten sind vor allem diejenigen geraten, die die Herausforderung unterschätzt oder auf eine Verschiebung spekuliert haben. So ist es nicht verwunderlich, dass noch nicht alle Marktteilnehmer IDD­ready sind. „In Gesprächen mit Maklern spüren wir immer noch Unsicherheit zu den seit dem 23. Februar geltenden Anforderungen. Auch die anhaltend hohe Teilnehmerzahl unserer IDD­Seminare ist ein Zeichen dafür“, so Volker Britt, Geschäftsführer der HonorarKonzept.

Stolperstein Weiterbildungspflicht

Gerade in Sachen Weiterbildungspflicht besteht Optimierungsbedarf. Die Vermittler werden zu 15 Stunden jährlich verpflichtet und können diese auch bei HonorarKonzept mit einem erfolgreichen Abschluss der erforderlichen und so genannten Lernerfolgskontrolle erwerben. In der Breite, besonders bei Quereinsteigern oder weniger spezialisierten Mitarbeitern, wird das sicher zu einer Qualitätsverbesserung führen. Volker Britt, der selbst an der Deutschen Makler Akademie lehrt, gibt aber zu bedenken: „Makler mit bereits überdurchschnittlichem Versicherungsknowhow werden davon kaum profitieren. Für sie wird die derzeit vorliegende Orientierung innerhalb eines Verordnungsentwurfs am engen Lernkorsett der Sachkundeprüfung zu höheren Weiterbildungskosten ohne nennenswerte Vorteile führen. Hier sollten die Weiterbildungsthemen innerhalb der dann finalen Verordnung erweitert werden.“

Stolperstein Geeignetheitsprüfung

Größere IDD­Fragezeichen kommen aber aus der täglichen Praxis. Ein perfektes Beispiel hierfür ist die Frage nach der regelmäßigen Eignungsbeurteilung bei Versicherungsanlageprodukten. Die sehnsüchtig erwartete Versicherungsvermittlungsverordnung fehlt und so sind die notwendigen Details noch nicht geregelt. Muss ich mich bei einem Produkt, das eine Laufzeit von 30 Jahren hat, mindestens 30 Mal mit meinem Kunden zusammensetzen? Welchen Umfang muss die laufende Prüfung besitzen? Oder ist die laufende Geeignetheitsprüfung keine Pflicht und ich kann sie nur anbieten? Genügt es, die Prüfung intern durchzuführen und dem Kunden das Ergebnis mitzuteilen? Britt weiß: „Die Antworten am Markt hierauf sind vielfältig und reichen von ‚Die Ausnahme ist die Regel‘ bis zu ‚Es gibt keine Ausnahme von der Regel‘. Das sollte der Gesetzgeber dringend konkretisieren.“

Stolperstein Interessenskonfliktvermeidung

Auch beim Thema Interessenskonfliktvermeidung herrscht mancher Orts Ratlosigkeit. Warum zeigt allein die vorgeschriebene Offenlegungspflicht. Hierbei müssen Vermittler eine genaue Beschreibung etwaig bestehender Interessenkonflikte vornehmen. Der Kunde muss dabei über die Art und Ursache des Interessenkonflikts, seine damit einhergehenden Risiken und die seitens des Beraters getroffenen Maßnahmen aufgeklärt werden. Mehr noch: Der Berater muss am Ende einen deutlichen Hinweis abgeben, dass die festgelegten Maßnahmen und Verfahren zur Vermeidung bzw. zum Umgang mit dem Interessenkonflikt nicht ausreichen, das Risiko einer Schädigung der Kundeninteressen abzuwenden. „Auch deshalb empfehlen wir Maklern den Einstieg in die Honorarberatung, denn hier sind Anreize per se ausgeschlossen“, sagt Britt.

Stolperstein Randthemen

Neben den oft in der Presse behandelten IDD­Anforderungen gehören aber auch Randthemen zum must have. Die Einrichtung eines Beschwerdemanagements ist beispielsweise für Vermittler ebenfalls seit Ende Februar Pflicht – auch für diejenigen, die das bisher nicht mitbekommen haben.

Einen umfassenden und lückenlosen Anforderungskatalog zu allen IDD­Themen bietet in diesem Zusammenhang das IDD­Handbuch, das HonorarKonzept seit Kurzem seinen Partnern kostenfrei zur Verfügung stellt. Es ist praxisbezogen und wird laufend aktualisiert. „Die vollständige Umsetzung der IDD wird sich noch über das gesamte Jahr 2018 hinziehen. Finanzberater sind gezwungen, die Entwicklung weiter eng zu verfolgen. Wer erst jetzt anfängt und nicht alles beachtet, ist deutlich im Nachteil und geht echte Risiken ein“, resümiert Britt.

Verantwortlich für den Inhalt:

HonorarKonzept GmbH, Herzberger Landstr. 25, D­37085 Göttingen Tel.: 0551 / 4 88 29 66, Fax: 0551 / 4 88 29 77 www.honorarkonzept.de

Von Lars Widany, Vorstandsvorsitzender der CHARTA Börse für Versicherungen AG, Düsseldorf

Ein von der Aufsicht verordneter Provisionsdeckel geistert durch die Medien. Warum auch als Behörde die gesetzgeberische und demokratisch legitimierte Gestaltung abwarten? Selbst ist der Mann. Und der handelt natürlich, wenn andere zögern.

Von 2,5 % ist zu lesen und weiteren 1,5 % im Ausnahmefall als Gesamtvergütung, also der Summe aller Vergütungen während der Vertragslaufzeit. Die zusätzlichen 1,5 % werden an Qualitätskriterien geknüpft, die der Vermittler zu erfüllen hat. Die BaFin meint sie zu kennen, und identifiziert hierfür die Storno­ und Beschwerdequote als Messlatte.

Die Stornoquote kann natürlich ein sinnvolles Indiz sein, solange abschlussnahe Zeiträume betrachtet werden. Beschwerdestatistiken sind vielfältig interpretierbar, ein Blick hinein lohnt allemal. Der Bericht des Ombudsmanns weist für 2016 insgesamt 14659 zulässige Beschwerden über Versicherer aus. Davon entfielen auf die Lebensversicherung 3707. Über Vermittler gab es im gleichen Zeitraum 344 Beschwerden, wobei nur 137 zulässig waren. Bei über 200000 registrierten Vermittlern mit Millionen von Beratungen ein Wert, der Respekt abnötigt. Das Gesamtbild lässt irgendwie an Böcke und Gärtner denken.

Während man über Kriterien und deren Bewertung geteilter Meinung sein kann, findet ein entscheidender Aspekt bei der BaFin­Initiative scheinbar keine Berücksichtigung: Die wirtschaftliche Tragfähigkeit für den Vermittler.

Eine zu geringe Vergütung macht die Vermittlung zu einem Zuschussgeschäft und nimmt dem Berater jede Chance auf einen angemessenen Ertrag.

Die Konsequenz ist absehbar und bereits auf heutigem Vergütungsniveau in zahlreichen Maklerhäusern gelebte Praxis. Man zieht sich aus diesem Segment insgesamt oder, was jenseits der Interessen der Versicherungswirtschaft noch weitgehend harmlos wäre, auf andere Produktangebote zurück. Die Folgen sind weitreichend für unsere Branche und für die Vorsorge unserer Bevölkerung.

Absicherung ist eine Investition, die es typischerweise ohne Beratung nicht oder nur selten gibt. Das Vorsorgeniveau sinkt also und wer an digitale Kompensation denkt, ist seiner Zeit und dem Verbraucher zu weit voraus.

Ein Spiel mit dem Feuer, das die BaFin hier treibt. Die Zeche bezahlt der Vermittler, die Konsequenzen indes gehen viel weiter. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Politik oder auch die Versicherungswirtschaft selbst hier mit Weitblick und Besonnenheit handelt.

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Charta, Börse für Versicherungen AG, Steinstr. 31, D­40210 Düsseldorf Tel.: 0211/86439­0, Fax: 0211/86439­98
www.charta.de

Finanzanalyse­App schließt die Lücke zur Volldigitalisierung von der Datenaufnahme bis zur Auswertung

Die Maklersoftware.com GmbH, ein Tochterunternehmen der Smart InsurTech GmbH, hat für die OVB Vermögensberatung AG eine Finanzanalyse­App entwickelt. Die App ermöglicht die bidirektionale und volldigitale Aufnahme von Kunden­ und Vertragsdaten. Die Anwendung ist bereits live in Betrieb und unterstützt rund 1.500 OVB Berater im Vertrieb. „Mit der App schließen wir eine entscheidende Lücke. Die Volldigitalisierung von der Datenaufnahme bis zur Auswertung ist sichergestellt“, sagt Frank Burow, CFO/COO der OVB Vermögensberatung AG.

Die App schafft eine digitale Version des papierhaften Datenerfassungsbogens für Kundendaten. Durch die integrierte Fotofunktion zur Hinterlegung von Dokumenten kann der Vermittler jederzeit bequem auf die erforderlichen Unterlagen zurückgreifen. Zudem ermöglicht die OVB Finanzanalyse­App eine Zeichnungsfunktion, welche die Visualisierung von Informationen rund um die OVB Vermögensberatung AG und den Versicherungsmarkt ermöglicht.

„Für die Berater im Außendienst ist der digitale Datenzugriff unabdingbar“, sagt Frank Burow. „Mit der OVB Finanzanalyse­App schaffen wir eine weitere Optimierung der Kundenberatung und beschleunigen unsere Prozesse immens. Die hohe Akzeptanz nach Einführung zeigt, dass diese Entscheidung richtig war und bestätigt uns darin, auch weitere Ausbaustufen der Digitalisierung mit einem verlässlichen Partner, wie der Hypoport­Tochter, anzugehen. In dem gemeinsamen Projekt mit Maklersoftware.com konnten wir auf beiden Seiten Potenziale heben.“

„Aus Sicht der Smart InsurTech ist die Entwicklung der Finanzanalyse­App ein weiterer digitaler Fortschritt für die Versicherungswirtschaft“, ergänzt Ludwig Reitinger, Geschäftsführer der Maklersoftware.com GmbH und Mitglied des Management Boards der Smart InsurTech GmbH. „Wir sind stolz darauf, einen Mehrwert für die Berater geschaffen zu haben, die sich mit dieser Lösung auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können und unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden.“

Verantwortlich für den Inhalt:

Smart InsurTech GmbH, Klosterstraße 71, D­10179 Berlin Tel.: +49 30 420 86 1935, Fax:
www.smartinsurtech.de

Neue Online­Plattform der SIGNAL IDUNA Asset Management

Erfolgreicher Vertragsabschluss: Das Berliner Fintech growney und die SIGNAL IDUNA Asset Management GmbH, ein Unternehmen der SIGNAL IDUNA Gruppe, haben eine Kooperation vereinbart. Gemeinsam wollen sie im Laufe des zweiten Quartals 2018 eine neue Online­Plattform etablieren, über die die Außendienstpartner der SIGNAL IDUNA Asset Management online­affinen Kunden einen einfachen, komfortablen und bedarfsgerechten Abschluss von Fondssparplänen und Einmalanlagen ermöglichen können.

growney wird im Rahmen einer Software­as­a­Service­Lösung (SaaS) die nötigen
Technologien und Prozesse für die neue Online­Plattform der SIGNAL IDUNA Asset Management bereitstellen. Darüber hinaus unterstützt der Robo Advisor bei der Gestaltung von digitalen und hybriden Kommunikations­, Vertriebs­ und Marketingansätzen.

Die Online­Plattform greift auf ausgewogene Fondsportfolios zurück. Die Zusammensetzung der einzelnen Portfolios sowie die Bereitstellung der Produkte erfolgt über das Fondsmanagement der SIGNAL IDUNA Asset Management. „Wir sind überzeugt, dass digitale Technologien in der Anlageberatung und –vermittlung eine immer bedeutendere Rolle einnehmen werden“, sagt Frank Leinemann, Geschäftsführer der SIGNAL IDUNA Asset Management. „Mit growney haben wir einen Partner gefunden, der unser digitales Angebot zeitnah und professionell realisieren kann.“

Ein weiterer Vorteil: Die Sutor Bank ist als depotführende Stelle sowohl Partner von growney als auch von der SIGNAL IDUNA Asset Management. Somit war die Implementierung neuer Schnittstellen nur in geringem Maße erforderlich und hat den Plan eines zügigen Markteintritts begünstigt. „Wir freuen uns auf die Herausforderung und die Arbeit mit einem Asset Manager der SIGNAL IDUNA Gruppe“, sagt Gerald Klein, Gründer und Geschäftsführer von growney. „Wir möchten mit diesem Digitalisierungsprojekt dem klassischen Vertrieb effiziente Beratungs­ und Vermittlungstools an die Hand geben und dabei gemeinsam neue Wege bestreiten.“

Verantwortlich für den Inhalt:

growney GmbH, Gustav­Meyer­Allee 25, Geb. 12, D­13355 Berlin Tel.: +49 (0)30 2201 2467­0, Fax: +49 (0)30 2201 2467­8 www.growney.de

Produktion in allen Kernbereichen um 10 bis 15 Prozent gesteigert

Der Exklusivvertrieb der Basler Versicherungen wächst in allen Kernbereichen um zehn bis fünfzehn Prozent und baut die Vermittlerzahl kontinuierlich aus.

Der Exklusivvertrieb der Basler Versicherungen konnte im Jahr 2017 die Produktion in allen Kernbereichen um 10 bis 15 Prozent steigern. Die Prämieneinnahmen stiegen um 3 Prozent. Die Vermittlerzahl wächst kontinuierlich und konnte seit dem Jahr 2015 um 15 Prozent auf aktuell 501 gesteigert werden.

Das Wachstum kommt zu gleichen Teilen aus dem vorhandenen Vertrieb und aus der Gewinnung neuer Vermittler. Hauptursache, so Thomas Winkenbach, Leiter des Exklusivvertriebes, ist die Neuausrichtung der Produktwelt, die Einführung eines transparenten Leistungs­ und ertragsorientierten Vergütungssystems sowie verstärke Aktivitäten zur Gewinnung neuer Vermittler.

Neue Wege geht der Exklusivvertrieb aber auch in der Kundenberatung. Nach der bereits erfolgten Einführung der Onlineberatung, wird im Laufe dieses Jahres der Vertrieb komplett mit neuer Hardware und einem neuen CRM­System ausgestattet. Das traditionell starke Kooperationsgeschäft bekommt ebenfalls eine integrierte neue Angebotsplattform. Auch die digitale Signatur wird um die optionale Smartphone­Nutzung erweitert.

Damit sieht Winkenbach den Exklusivvertrieb bestens auf die Zukunft vorbereitet und ergänzt: “Der Exklusivvertrieb der Basler Versicherungen fokussiert sich auf Privat­ und mittelständische Gewerbekunden mit einer vollumfänglichen Angebotspalette. Er steht für qualitativ hochwertige Beratung und Versicherungsprodukte zu attraktiven Preisen. Langfristige Kooperationen ergänzen das Produktportfolio.”

Verantwortlich für den Inhalt:

Basler Versicherungen, Basler Str. 4, D­61345 Bad Homburg Tel.: +49 6172 1252 ­ 20, Fax: +49 6172 1254 ­ 56 www.basler.de

Inhaberkontrollverfahren bei BaFin und FMA erfolgreich durchlaufen

Die JDC Group AG, das führende Advisortech Unternehmen in Europa,
teilt heute mit, dass die Hallmann Holding International Investment GmbH, Wien, die Absicht des Erwerbs weiterer Aktienpakete über die heute gehaltenen 9,14 Prozent angezeigt hat. Zu diesem Zweck hat HHI erfolgreich das aufsichtsrechtlich notwendige Inhaberkontrollverfahren bei der deutschen Bankaufsichtsbehörde BaFin und der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA abgeschlossen.

Unternehmen, Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die Absichtserklärung, wie Dr. Sebastian Grabmaier, CEO der JDC­ Group kommentiert: „Schon heute ist Klemens Hallmann als Aufsichtsratsmitglied ein wichtiger Berater der Gesellschaft. Wir freuen uns darüber, dass sein Unternehmen ihr Aktienpaket deutlich aufstocken will und damit neben Ralph Konrad und mir eine wesentliche Beteiligung halten wird.“

Verantwortlich für den Inhalt:

JDC Group Aktiengesellschaft, Kormoranweg 1, D­65201 Wiesbaden Tel.: +49 (0)611 89 05 75­0, Fax: +49 (0)611 89 05 75­19 www.jdcgroup.de

BVK unterstützt seine Mitglieder

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU­Datenschutz­Grundverordnung
(DS­GVO) für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Dazu erklärt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK):

„Der Schutz persönlicher Daten ist zwar in einer von Informationen bestimmten Welt richtig und wichtig, doch für Kleinbetriebe, die die meisten Versicherungsagenturen nun mal sind, bedeutet die DS­GVO einen Riesenaufwand“, erklärt BVK­Präsident Michael H. Heinz. „Schließlich müssen sich nun die Agenturen bis Ende Mai mit 99 Artikeln und 172 Erwägungsgründen der DS­GVO herumschlagen und ein rechtssicheres Datenschutzmanagement implementieren, um weiterhin rechtssicher personenbezogene Daten ihrer Kunden im Zuge eines Versicherungsabschlusses abzuspeichern, zu erheben und mit ihren Geschäftspartnern zu teilen.“

Der BVK appelliert daher an alle Mitglieder und die gesamte Vermittlerbranche, die neue Rechtslage sehr ernst zu nehmen. Dabei unterstützt der Verband seine Mitglieder. So hält der BVK für alle Vertriebswege umfangreiche Merkblätter, Checklisten und Formulare für Datenschutz­Einwilligungserklärungen bereit. Diese können unkompliziert über den internen Mitgliederbereich der BVK­Website abgerufen werden. Mitglieder haben darüber hinaus gegen ein gesondertes Honorar die günstige Möglichkeit, eine individuelle Beratung durch die Datenschützer der Gindat GmbH zu beauftragen. Mit dieser Unterstützung können sie sich auf die DS­GVO vorbereiten und ihr rechtssicher entsprechen.

„Auf diese Weise sollten unsere Mitglieder gut für die neuen Herausforderungen gewappnet sein“, betont BVK­Präsident Heinz.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­53115 Bonn Tel.: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50
www.bvk.de

AssCompact AWARD ­ Pools & Dienstleister 2018

Die Studie „AssCompact AWARD – Pools & Dienstleister 2018″ verdeutlicht, dass die
Bedeutung der Maklerpools ansteigt und mehr und mehr Geschäft über die Intermediäre
eingereicht wird. Die Welt der Pools und Dienstleister aus Sicht der unabhängigen
Vermittler hat die Studie „AssCompact AWARD – Pools & Dienstleister 2018″ unter die
Lupe genommen. Dabei wurde ermittelt, mit welchen Pools und Dienstleistern die
Makler derzeit in den vier analysierten Bereichen Vorsorge/Leben, Kranken, Sach/HUK und Finanzanlage/Finanzierung am meisten zusammenarbeiten und wie es insgesamt um das Poolgeschäft bestellt ist. Möchte man den Poolfavoriten unter den unabhängigen Vermittler küren, lässt sich ein Pool mit deutlichem Abstand an die Spitze setzen. Aber auch anderen Gesellschaften gelang im Vergleich zur Vorjahresstudie ein Sprung nach vorn.

Anstieg von Vermittlungen über Pools

Es ist laut der AssCompact­Studie ein Anstieg von Geschäftsanteilen über alle Bereiche hinweg zu verzeichnen, die über Pools abgeschlossen werden. Die befragten Vermittler reichen also mehr Vermittlungen über Pools ein, als direkt über die Produktgeber. Im Bereich Vorsorge/Leben werden derzeit 57,9% über Pools generiert (Vorjahresstudie: 56,3%), im Bereich Kranken sind es 61,7% (59,0%), in Sach/HUK 56,1% (55,7%) und in der Kategorie Finanzanlage/Finanzierung sogar 72,2% (64,8%). Dieser Trend wird sich nach Angaben der Befragten fortsetzen: Mehrheitlich wird eine wachsende Bedeutung der Pools erwartet.

Fonds Finanz setzt sich ab

Als Maklerfavorit unter den Pools, Dienstleistern und Genossenschaften hat sich besonders ein Name herauskristallisiert: Fonds Finanz kann in allen Bereichen ihren 1. Rang aus dem Vorjahr verteidigen und dabei den Vorsprung auf die Verfolger nochmals deutlich ausbauen. In der Kategorie Vorsorge/Leben folgen auf den Plätzen 2 und 3 die VEMA Versicherungs­Makler­Genossenschaft und blau direkt, die sich damit im Vergleich zur Vorjahresstudie jeweils um einen Platz verbessern können. Dieselbe Konstellation ergibt sich für die Kategorie Kranken. Und auch im Bereich Sach/HUK heißen die Nächstplatzierten hinter Fonds Finanz VEMA und blau direkt, allerdings verteidigen sie hier ihre Vorjahresplatzierungen. Andere Namen finden sich in der Kategorie Finanzanlage/Finanzierung: Hier landet die BCA/BfW Bank für Vermögen auf dem Silberrang hinter Fonds Finanz und verbessert sich damit um zwei Plätze im Vergleich zu 2017. Dritter im Bunde ist auf dem Bronzerang die Prohyp, die ebenfalls zwei Plätze gutmachen kann.

BCA kann sich überall verbessern

Jenseits der Top­3­Platzierungen gelingen einigen Pools bzw. Dienstleistern teils beachtliche Sprünge nach vorn: Im Bereich Vorsorge/Leben sind die Verbesserungen von BCA und Apella erwähnenswert, die sich hier von Rang 6 auf 4 bzw. von Rang 10 auf 7 vorschieben konnten. Im Bereich Kranken verbessert sich die BCA sogar vom 8. Platz im Vorjahr auf Rang 4, und Invers schiebt sich von Rang 7 auf 5. Mehrere Verschiebungen gab es auch im Bereich Sach/HUK: aruna landet vom Vorjahresrang 9 diesmal auf Rang 5; BCA macht drei Plätze gut und schiebt sich von 10 auf 7; germanBroker.net springt von Platz 14 auf 8. Starpool Finanz kann sich in der Kategorie Finanzanlage/Finanzierung um einen Rang verbessern und wandert von 8 auf 7.

Zur Studie
An der Studie „AssCompact AWARD – Pools & Dienstleister 2018″ beteiligten sich 546 Makler und Mehrfachagenten. Die Stichprobe stellt ein sehr gutes Abbild der Assekuranz­ und Finanzvermittler hinsichtlich der Alters­ und Geschlechtsstruktur dar. Die Studie kann hier bezogen werden.

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, D­95448 Bayreuth Tel.: 0921/757580, Fax: 0921/512852
www.bbg­online.de

Die im zitierten GfK­-Report genannten Versicherungsvertreter sind rechtlich dem Lager der Versicherer zuzurechnen

Unter der Überschrift „Versicherungsvertreter genießen wenig Vertrauen“ veröffentlichte
die „Versicherungswirtschaft heute“ am 23. März 2018 das Ergebnis des aktuellen „Trust
in Professions Report 2018“, veröffentlicht vom GfK­Verein. Dieses Ergebnis zwingt den Bundesverband Finanzdienstleistung AfW zu nachfolgender Klarstellung.

„Es herrscht leider in der Breite der Bevölkerung, die Politik eingeschlossen, ein bedauerliches Unwissen über den völlig unterschiedlichen Status von Kolleginnen und Kollegen, die der wichtigen Aufgabe nachgehen, die Deutschen gegen Risiken aller Art abzusichern“, beschreibt AfW­Vorstand Matthias Wiegel die aktuelle Wissenslage in der deutschen Öffentlichkeit.

Die im zitierten GfK­Report genannten Versicherungsvertreter sind rechtlich dem Lager der Versicherer zuzurechnen. Sie „vertreten“, wie deren Berufsbezeichnung schon deutlich macht, die “Versicherer“. Sie sind also deren „verlängerter Arm“. Machen sie Fehler, sind diese Fehler haftungsrechtlich dem Versicherer zuzurechnen.

Im Gegensatz dazu sind die vom Bundesverband Finanzdienstleistung AfW vertretenen „freien Finanzdienstleister und Makler“ eben keine Versicherungsvertreter, sondern Vertreter der Interessen ihrer Kunden, in deren Lager sie auch rechtlich stehen. Sie beraten ihre Kunden bei der Identifikation von Risiken und schlagen Lösungen zu deren Beseitigung vor. Dabei stehen sie dem Kunden gegenüber voll in der Verantwortung und haften auch persönlich für mögliche Fehler.

Dem Bundesverband Finanzdienstleistung AfW scheint es gerade nach der neuerlichen Veröffentlichung der GfK­Studie wichtiger denn je, diese große Unterschiedlichkeit im Status der beiden Gruppen deutlich herauszustellen und auch der Politik klar zu machen.

Damit verbindet der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW den Appell an alle freien Vermittler und Makler, die sich noch nicht in einem eindeutig ihre Interessen vertretenden berufsständigen Verband organisiert haben, dies dringend zu tun. Nur die klare Abgrenzung zum Versicherungsvertreter wird dazu beitragen, der Bevölkerung, dem Verbraucherschutz und der Politik möglichst rasch den grundlegenden Unterschied zum freien und unabhängig agierenden Makler deutlich zu machen.

„Dafür steht der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, dafür setzt er sich ein, dafür kämpft er. Kämpfen Sie mit!“ appelliert AfW­Vorstand Matthias Wiegel.

Verantwortlich für den Inhalt:

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., Ackerstr. 3, D­10115 Berlin Tel.: 030/20454403, Fax: 030/20634759
www.afw­verband.de