CLARK übernimmt Maklergeschäft der SchneiderGolling & Cie. AG

 

Die Paetau Sports Versicherungsmakler GmbH gehört ab sofort zum digitalen Versicherungsmanager CLARK. Damit schließt CLARK nach der Übernahme der Malburg GmbH im Sommer 2018 die zweite Akquisition erfolgreich ab und befindet sich zum Jahresstart 2019 weiterhin auf rasantem Wachstumskurs.

Der digitale Versicherungsmanager CLARK übernimmt das Versicherungsmaklergeschäft der SchneiderGolling-Gruppe, das in der Firma Paetau Sports gebündelt ist. Mit der Übernahme unterstreicht CLARK seine Positionierung als Partner für mittlere und große

Versicherungsmakler und führt den Wachstumskurs der vergangenen Monate erfolgreich weiter. „Nach der Übernahme der Malburg GmbH im Sommer 2018 freuen wir uns, den nächsten Partner gefunden zu haben, den wir auf dem Weg in die Digitalisierung begleiten

können. Wir festigen damit unseren Anspruch, die Zukunftsfähigkeit der Branche aktiv voran zu treiben. Für die Kunden wird unser digitales Angebot zusätzlich zu den bisherigen Services zur Verfügung stehen“, erklärt Dr. Christopher Oster, Co-Gründer und CEO von CLARK. Die Akquisitionsstrategie beschleunigt und ergänzt das rasante organische Kundenwachstum durch die bestehenden Marketing-Kanäle. Seit der Gründung konnte CLARK so mehr als 150.000 Kunden mit seinem digitalen Angebot überzeugen.

Franz Rudolf Golling, Vorstand der SchneiderGolling & Cie. AG, erklärt die Übernahme durch den digitalen Versicherungsmanager: „Wir sind froh, mit CLARK einen Partner zu haben, bei dem unser noch verbliebenes Maklergeschäft in professionellen Händen liegt. Wir haben uns das digitale Angebot und die Arbeitsweise von CLARK sehr genau angeschaut und sind überzeugt, den richtigen Partner gefunden zu haben. Wir sehen die Digitalisierung als unabdingbaren Weg für die Zukunft – sowohl in der Kundenansprache als auch bei der Optimierung von internen Prozessen wird die Digitalisierung die Branche grundlegend verändern.“

Die Mitarbeiter der Paetau Sports Versicherungsmakler GmbH am Standort Berlin bleiben in den Bereichen Kundenservice und -beratung beschäftigt. Neben den bekannten persönlichen und telefonischen Kontaktmöglichkeiten haben die Kunden zusätzlich ab sofort die Möglichkeit, alle Vorteile des digitalen Versicherungsmanagements von CLARK zu nutzen.

„Die Erfahrungen mit der Malburg GmbH zeigen, dass auch Kunden, die Wert auf eine persönliche Beratung legen, großes Interesse an unserem digitalen Angebot haben und dieses aktiv nutzen. Wir werden deshalb auch weiterhin unser Wachstum durch Zukäufe von Versicherungsmaklern vorantreiben und sind in aktiven Gesprächen mit mehreren mittleren und großen Maklern“, erklärt Mathias Berg, Geschäftsführer der CLARK Germany GmbH und verantwortlich für die Akquisitionsstrategie.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Clark Germany GmbH, Goethestraße 10, 60313 Frankfurt, Tel: 069/ 153 229 339, www.clark.de

bAV-Vermittler beraten für Barmenia Versicherungen ab sofort online

 

„Digital beraten ist gerade bei komplexen Themen, wie der betrieblichen Altersversorgung, effizient“, erklärt Daniel Schmalley, Leiter des Kompetenzcenters Firmenkunden der Barmenia. „Mit dem bAV-Berater geben wir unseren Vermittlern die Beratungssoftware an die Hand, die bAV für alle einfach und transparent macht.“

„Vermittler wollen Arbeitgeber und Beschäftigte individuell und bestmöglich beraten“, erklärt Boris Haggenmüller, Geschäftsführer der xbAV Beratungssoftware GmbH, einem Unternehmen der xbAV AG. „Mit einer Software, die bAV für alle einfach macht, steigert der Vermittler seine Beratungsqualität enorm.“

Der „bAV-Berater“ führt den Vermittler entlang eines roten Fadens durch den gesamten Beratungsprozess. Die Softwarelösung ermittelt die individuelle Versorgungslücke, simuliert die Lohnabrechnung mit und ohne bAV, vergleicht bAV mit privater Vorsorge und beinhaltet die Nachsteuerbetrachtung in der Rentenphase. Alle Dokumente werden automatisch erstellt und können digital übermittelt werden. bAV wird transparent und nachvollziehbar.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Barmenia Versicherungen, Hauptverwaltung, Kronprinzenallee 12 ¬ 18, D-42094 Wuppertal Tel.: 0202/43800, Fax: 0202/438-2846, www.barmenia.de

Cybersicherheit und Datenschutz wird für Finanz- und Versicherungsmakler immer wichtiger: Jetzt können maxpool-Partner auf die Leistungen von Perseus zugreifen. 

 

Im Zeitalter der Digitalisierung können Datenschutzverstöße oder Hackerangriffe verheerende Folgen haben – doch Maßnahmen zur unumgänglichen Cybersicherheit gehen ins Geld. Damit sich auch kleine oder mittlere Unternehmen  umfassend wappnen können, haben maxpool und der Berliner Cybersicherheits-Dienstleister Perseus ein kostenfreies Angebotspaket exklusiv für maxpool-Partner geschnürt. Im „Perseus Club“ werden Online-Trainings, regelmäßige Phishing-Tests und ein „Werkzeugkasten für Cybersicherheit“ angeboten. Zu finden ist das Schutzpaket im maxINTERN in der Rubrik „Service“ unter www.maxpool.de.

maxpool unterstützt Makler dabei, sich und ihre Mitarbeiter für die Themen Datenschutz und Cybersicherheit zu sensibilisieren. maxpool-Partner können dabei im „Perseus Club“ gratis auf die innovativen Webinare mit Prüfung und Zertifikat und das Sicherheitsset des Dienstleisters Perseus zugreifen. Mit enthalten sind eine IT-Sicherheitsprüfung, der Kundenbereich mit Mitarbeiterstatistik und ein Browser-Check mit Passwort-Generator sowie regelmäßige Phishing-Tests – eine Leistung, die normalerweise kostenpflichtig ist.  „Wir möchten die maxpool-Makler darin unterstützen mit einem positiven Beispiel voranzugehen und die von ihnen vorgestellten Sicherheitsstandards selbst einzuhalten“, so Steffen Teske, CEO und Mitgründer von Perseus.

„Die simulierten Phishing-Mails sind eine wirksame Maßnahme, um das Bewusstsein für die Gefahren zu schärfen, die von mit Schadstoffen infizierten E-Mails ausgehen. Deshalb war es uns sehr wichtig, unseren Maklern diese Leistung ebenfalls kostenfrei anzubieten“, erklärt Daniel Ahrend, Mitglied der maxpool-Geschäftsleitung. Der Zugang zum virtuellen Schutzpaket erfolgt über die Website maxpool.de. Im „maxINTERN“ in der Rubrik „Service“ gibt es Infos über maxpool und Perseus sowie natürlich auch den Link zur einfachen Registrierung für den Perseus Club.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

maxpool Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH, Friedrich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg, Tel: +49 (40) 29 99 40 – 438,

Fax: +49 (40) 29 99 40 – 9430, www.maxpool.de 

Seit dem 01.01.2019 unterstützt die Exporo AG mit ihrer Fördermitgliedschaft die Arbeit des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW.

 

Exporo ist Deutschlands führende Plattform für digitale Immobilieninvestments. Sie bietet Anlegern einen Überblick über Immobilienprojekte, in die sie einfach, transparent und gebührenfrei investieren können. Dabei profitieren private Investoren von zwei sich ergänzenden Produktkategorien: Zum einen können sie sich kurzfristig und fest verzinst an renditestarken und geprüften Immobilienprojekten beteiligen – hier errichten Projektentwickler z.B. neue Wohngebäude oder sanieren Gewerbeobjekte über eine bestimmte Laufzeit. Und zum anderen, eine echte Innovation, können sich Anleger direkt an ausgewählten Bestandsimmobilien – wie ein Eigentümer – beteiligen, hierbei erhalten sie quartalsweise Ausschüttungen aus den Mietüberschüssen und sind zusätzlich am Immobilienwert beteiligt. Das Unternehmen beschäftigt inzwischen über 130 Mitarbeiter und hat seinen Sitz in der Hamburger HafenCity.

„Exporo baut auf einen hybriden Vertrieb, sowohl online, als auch auf die Zusammenarbeit mit Finanzberatern, Vermögensverwaltern und Marklern. Um diese Partner, über unseren internen Service hinaus, bestmöglich zu unterstützen haben wir uns entschlossen Fördermitglied beim AfW zu werden“, so Simon Brunke, CEO der Exporo AG.

„Wir freuen uns sehr über den Entschluss eines führenden und innovativen Anbieters digitaler Crowd-Investments im Immobilienbereich, die Aktivitäten des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. durch eine Fördermitgliedschaft tatkräftig zu unterstützen. Dafür danken wir Simon Brunke, dem CEO der Exporo AG, sehr herzlich“, ergänzt Matthias Wiegel, Mitglied des AfW Vorstandes.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Ackerstr. 3, 10115 Berlin, Tel: 030/63 96 437-0, Fax: 030/63 96 437-29, www.afw-verband.de

Einer der Besten in der Kategorie „Fintech“ hinsichtlich Beratung, Kundenzufriedenheit, Qualität und Service

 

Seit 2017 bietet die an der Frankfurter Börse notierte JDC Group AG (ISIN:DE000A0B9N37; Bloomberg: A8A.GR) den preisgekrönten elektronischen Finanz- und Versicherungsordner „allesmeins“ ihren angeschlossenen Vermittlern und Großkunden auch als White-Label-Version an. Nutzer der allesmeins App oder einer ihrer WhiteLabel-Versionen wickeln ihr Geschäft direkt über die JDC-B2B-Tochter Jung, DMS & Cie. und deren mandantenfähiger Verwaltungssoftware iCRM ab. Ein echter Margenvorteil, da ohne weitere Zwischenhändler die Einkaufskonditionen der JDCGruppe genutzt werden können. Dies überzeugt immer mehr große Unternehmen wie etwa die Lufthansa-Tochter Albatros. Zuletzt hatten auch die Direktbank comdirect oder die BMW-Tochter Bavaria Wirtschaftsagentur Absichtserklärungen für eine Kooperation unterschrieben.

Damit ist die JDC Group AG auf dem besten Wege, Marktführer in der Digitalisierung der Abwicklung von Versicherungs- und Finanzprodukten zu werden. Diese Entwicklung hat auch das F.A.Z-Institut, eine 100%ige Tochter der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, überzeugt und die JDC Group AG als einen der besten Finanzdienstleister Deutschlands ausgezeichnet.

Damit findet sich die JDC Group AG, die in den Markt historisch als Vertriebs- und Einkaufsplattform gestartet war, in einer Kategorie mit Online-Unternehmen wie der Berliner Smartphone-Bank N26 oder dem Online-Kreditvermittler Hypoport. Für ihre Studie „Deutschlands beste Finanzdienstleister“ hatte das F.A.Z.-Institut 1.000 Unternehmen untersucht und anhand der vier Kriterien Beratung, Kundenzufriedenheit, Qualität und Service bewertet. Vor diesem Hintergrund zeichnet die Studie diejenigen Unternehmen aus, die schon heute in ihrer Branche eine starke Position im Wettbewerb innehaben.

Stefan Bachmann, für die Digitalisierungsstrategie verantwortlicher Vorstand der JDC Group AG: „Die Gruppierung mit zuletzt viel beachteten Unternehmen wie N26 und Hypoport zeigt, dass wir unter den Online-Unternehmen angekommen sind. Wobei wir Wert darauf legen, dass gerade die gesamten Abwicklungsprozesse im Hintergrund der Kundenportale für die Transformation der Finanzbranche wichtig sind. Nur mit einer funktionierenden Plattform als Daten- und Digitalisierungsdienstleister kann Bancassurance mit Fokus auf den Endkunden möglich gemacht werden.“

Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender der JDC Group AG, ergänzt: „Ich freue mich darüber, dass wir laut F.A.Z.-Institut zu den Besten in den Bereichen Beratung, Kundenzufriedenheit, Qualität und Service gehören. Zufriedene Kunden sind die Grundlage für unser Geschäft und auch die Quelle für Weiterempfehlungen. Denn trotz unseres Fokus auf Technologie bleibt unser Geschäft ein people-business. Digital und persönlich eben.“

 

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JDC Group AG, Kormoranweg 1, 65201 Wiesbaden, Tel: +49. 0611. 89 05 75-0, Fax: +49. 0611. 89 05 75-19, www.jdcgroup.de

Verbraucherschützer sehen ein Verstoß gegen das Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot

 

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat am 19.2. die Cosmos Lebensversicherungs-AG (CosmosDirekt) wegen einer aktuell laufenden Gutscheinaktion abgemahnt. Konkret geht es um die Gewährung eines 50 Euro Amazon-Gutscheins bei Abschluss einer Risikolebensversicherung. Der Gesetzgeber hat die Abgabe einer Sondervergütung bei Abschluss eines Versicherungsvertrages reguliert, um Fehlanreize beim Vertragsabschluss zu vermeiden. Versicherer dürfen pro Versicherungsjahr maximal 15 Euro ihren Kunden schenken. „Die Aktion der Cosmos ist nach unserer Auffassung unlauter, daher haben wir sie abgemahnt und aufgefordert, die Gutscheinaktion sofort einzustellen“, so Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

„Bis zum 28.02. 50 Euro für Amazon.de sichern!”- mit diesem Slogan wirbt CosmosDirekt für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Damit verstößt der Versicherer nach Einschätzung des BdV gegen das Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot (§ 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)). Um Fehlanreize zu vermeiden, dürfen Versicherer höchstens 15 Euro pro Versicherungsjahr an Versicherungsnehmer*innen verschenken. Da der Versicherungsvertrag kurzfristig wieder gekündigt werden kann (z. B. bei monatlicher Zahlungsweise), kann die Höchstgrenze in Einzelfällen deutlich überschritten werden.

Der BdV hält die Risikolebensversicherung unter bestimmten Umständen für eine wichtige Versicherung (beispielsweise für Familien zur Absicherung von noch nicht getilgten Rückzahlungsverpflichtungen aus einer Immobilienfinanzierung). „Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer sollten sich für einen bestimmten Versicherungsschutz entscheiden, weil der angebotene Versicherungsschutz bedarfsgerecht ist und nicht, weil man einen 50 Euro-Einkaufsgutschein geschenkt bekommt“, darauf weist Kleinlein hin.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V., Postfach 11 53, D­-24547 Henstedt­-Ulzburg, Tel.: 04193/94222, Fax: 04193/94221,www.bundderversicherten.de

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, mit dem die sogenannte “Doppelverbeitragung” für die gesetzlich krankenversicherten Bezieher von Betriebsrenten bzw. Direktversicherungen beendet werden soll.

 

Trotz der zwischenzeitlichen Ablehnung durch die Bundeskanzlerin dauert aber die politische Diskussion an. Die diz AG Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen AG hat dazu die Meinung führender Wirtschaftsverbände erfragt und dabei – wie bei den Regierungsparteien – erhebliche Meinungsunterschiede festgestellt. Thorsten Kircheis, Vorstand der diz AG, weist allerdings darauf hin, dass ein Teil der Mehrfachbelastung auch heute schon ganz einfach legal vermieden werden kann – über die diz-Konzeption “Betriebliche Altersversorgung für Mitarbeiter”.

“Kein Unternehmen muss auf die Politiker warten, um seine Beschäftigten wenigstens in der Ansparphase von doppelten Beiträgen zu entlasten”, rät entsprechend diz-Fachberater Thorsten Jandausch: “Im Rahmen einer Unterstützungskasse fallen für Zuschüsse des Arbeitgebers überhaupt keine Sozialversicherungsbeiträge an. Dies muss mit einer unternehmensindividuellen Versorgungsordnung angemessen zum Gesamtgehalt geregelt werden. Die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung liegt damit in der richtigen Gestaltung während der Anwartschaftsphase. Mit dem Beratungsansatz von diz AG kann für jeden Arbeitnehmer eine optimierte Berechnung vorgenommen werden.”

Auslöser für die neue Gesetzesinitiative war der 31. Bundesparteitag der CDU am 7./8. Dezember 2018. Dort hatten sich die Delegierten für ein Ende der doppelten Beitragspflicht ausgesprochen. Diese Problematik stellt sich immer dann, wenn sowohl während der Anspar- bzw. Anwartschaftsphase als auch während des späteren Leistungsbezugs Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Die Rede ist von rund 6 Millionen betroffenen Betriebsrentnern. Dazu zählen insbesondere jene Arbeitnehmer, die etwas mehr als aktuell 268 EUR pro Monat zur Entgeltumwandlung bringen. Auf Entgeltumwandlungen, die über dieser Höchstbeitragsgrenze in der der bAV liegen, werden auch in der Ansparphase Sozialversicherungsbeiträge erhoben – davon kann man jedoch durch das diz-Konzept über einen anderen Durchführungsweg befreit werden. Hinzu kommt, dass die Betriebsrenten in der Auszahlungsphase – anders als die gesetzliche Rente – mit dem vollen Beitragssatz belastet werden, d.h. auch mit der gemeinhin als “Arbeitgeberanteil” bezeichneten Hälfte. “Der Begriff Doppelverbeitragung bezieht sich damit auf unterschiedliche Sachverhalte”, bemerkt Thorsten Kircheis: “das erschwert die Diskussion”. Viele Arbeitnehmer empfinden die gegenwärtige Rechtslage jedenfalls als ungerecht und benennen sie als Ablehnungsgrund für den Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung. Gleichwohl hatte das Bundesverfassungsgericht die Regelung für immerhin “zulässig” erklärt.

Die Abschaffung der Mehrbelastung würde – je nach Ausgestaltung einer Neuregelung – den gesetzlichen Gesundheitskassen künftig einen Einnahmeausfall von bis zu 3 Milliarden EUR bescheren. Nun will der Gesundheitsminister zwar die Doppelverbeitragung abschaffen, aber auf Einnahmen trotzdem nicht verzichten, “Bliebe die Kompensation dieser Ausfälle alleinige Aufgabe der gesetzlich Versicherten, entspräche das einem Beitragssatzanstieg um mindestens 0,2 Beitragspunkte”, erläuterte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums auf Anfrage der diz AG. Um nicht allein die Versicherten zu belasten fordere Minister Spahn einen Steuerzuschuss oder eine Kompensation aus dem Gesundheitsfonds. Dort sind aktuell hohe Überschüsse aufgelaufen – laut Handelsblatt das Vierfache der vorgeschriebenen Mindestreserve. Lothar Binding, der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, sieht stattdessen alle Beitragszahler in der Pflicht zum Ausgleich der Einnahmeausfälle.

Führende Wirtschaftsverbände äußern sich differenziert. So kommentiert René Bohn, Leiter des Referats Arbeitsmarkt und soziale Sicherung bei Die Familienunternehmer e.V. gegenüber der diz AG: “Für Steuerzuschüsse besteht aktuell kaum noch Spielraum. Es wird auch sehr schwer werden, die 40%-Grenze für die Gesamtbelastung aus der sozialen Sicherung einzuhalten. Ich hätte mir daher eher den Verzicht auf die jüngsten Rentenpakete gewünscht und dafür mehr Mittel für die Pflege sowie auch für die kompensationslose Abschaffung der Doppelverbeitragung.”

Der BVMW Bundesverband Mittelständische Wirtschaft wurde von der aktuellen Diskussion überrascht. Dort soll das Thema in der nächsten Sitzung der Bundesfachkommission Arbeit und Soziales diskutiert werden, die jedoch erst Mitte März stattfindet.

Die BDA Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeber lehnt es ab, dass generell alle Betriebsrentner in der Auszahlungsphase nur einen halben Beitrag bezahlen sollen. Kernaussage: (Es) “würde zugleich die große Mehrzahl der Betriebsrentner von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen entlastet, deren Betriebsrenten aus beitragsfreiem Einkommen finanziert wurde. Damit käme es in den meisten Fällen der betrieblichen Altersvorsorge dazu, dass hier – anders als bei privater Altersvorsorge und der gesetzlichen Rentenversicherung – weder in der Anspar- noch in der Leistungsphase eine volle Verbeitragung erfolgt.”

Der Wirtschaftsrat der CDU (Wirtschaftsrat Deutschland) sieht in der der hohen Belastung der Betriebsrenten mit Sozialabgaben einen “Renditekiller”. Generell sei “die betriebliche Altersvorsorge attraktiver zu gestalten, indem die Belastung mit Sozialabgaben abgemildert und die Förderung ausgeweitet wird. Es darf nach Verbesserung der Rahmenbedingungen nicht länger strittig sein und muss transparent ausgewiesen werden, dass die Rendite der zweiten Säule der Alterssicherung nach Abzug aller Kosten eindeutig positiv ist.” Ein Statement zur strittigen Finanzierungsfrage war vom Wirtschaftsrat nicht zu erhalten.

Die MIT Mittelstandsvereinigung der CDU hatte in ihren Beschlüssen ebenfalls keine Aussage hinsichtlich >Einnahmeverzicht oder Gegenfinanzierung< getroffen. Auf Anfrage erfuhr die diz AG: “Da wir die betriebliche Vorsorge insgesamt mit der Maßnahme stärken wollen, sehen wir es eigentlich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe an, und deshalb muss es aus Steuermitteln bezahlt werden.”

Der DGB Deutscher Gewerkschaftsbund fordert auch, “die doppelte Beitragslast zu lindern”, und verlangt ebenfalls die Gegenfinanzierung aus Steuermitteln. Fall dies nicht möglich sei, regt der DGB an: “Es könnte jedoch zumindest sichergestellt werden, dass künftig bereits verbeitragte Anteile der Betriebsrente nicht erneut verbeitragt werden. Die Attraktivität der Betriebsrenten und die Konsistenz der Regelungen könnte auch verbessert werden, wenn bei beitragsfreier Entgeltumwandlung künftig die tatsächlich vom Arbeitgeber eingesparten Sozialbeiträge in vollem Umfang in die Betriebsrente eingezahlt werden müssten.” Diese eventuelle Form der Kompensation, so äußerte ein Insider aus dem Unternehmerlager, sei wohl eine große Furcht der Arbeitgeberverbände und ein ungenannter Grund, weshalb die BDA an der aktuellen Regelung lieber nicht rütteln möchte.

 

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diz Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen AG, Landsberger Allee 366 (Pyramide 18. OG), 12681 Berlin,

Tel: +49 (0)30 56 59 25-288 Mobil +49 (0)170-2355226, www.diz.ag

Jonas Piela, Geschäftsführer des Berliner InsurTech-Startups prosperity über Vor- und Nachteile der geplanten Respekt-Rente

 

“Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss im Alter mehr haben als jemand, der nie gearbeitet hat” – mit diesen Worten begründete Bundesarbeitsminister Hubertus Heil seinen Entschluss, Geringverdiener mit einer Rente zu würdigen, die zehn Prozent über der Grundsicherung liegen soll. Hierzu gehören alle, die mindestens 35 Jahre gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben, deren Einkommen als geringfügig eingestuft wird. Das hört sich prinzipiell sehr vielversprechend an. Denn jeder Mensch sollte sorgenfrei seiner Zeit als Rentner entgegenblicken können.

Auch wenn die Idee grundlegend gut ist, reicht die Respekt-Rente allein nicht aus, um das Thema Altersarmut zu bekämpfen, da sie nur eine kleine Gruppe Menschen berücksichtigt: Derzeit erfüllen gerade einmal 150.000 Rentner die Voraussetzungen (Quelle: Berliner Morgenpost) der Respekt-Rente. So haben Geringverdiener, die 34 Jahre oder weniger gearbeitet haben, keinen Anspruch darauf.

Meiner Meinung nach wäre es sinnvoll Menschen zu ermutigen und zu befähigen, ihr Geld gewinnbringend selbst anzulegen. Die Idee hinter der Respekt-Rente ist, das Problem am Ende für sie zu lösen. Allerdings sollte man Bürger zusätzlich unterstützen dieses mit Hilfe von privater Altersvorsorge rechtzeitig selbst anzugehen. Dazu muss das Thema Vorsorge zunächst einmal für alle Menschen offen und verständlich gestaltet werden. Denn viele klappen bereits bei dem Wort “Vorsorge” – aus Unwissenheit oder Angst vor unseriösen Beratern – die Scheuklappen hoch. Anderen fehlt es an Motivation. Hier müssen Anreize geschaffen werden, wie beispielsweise Steuererleichterungen. Besonders Geringverdiener sollten für private Vorsorge steuerlich entlastet werden. Selbst wenn man als Geringverdiener nur kleine Beträge spart, können diese, wenn sie entsprechend angelegt werden, zu einer größeren Summe heranwachsen.

 

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Prosperity Solutions AG, Industriering 40, 9491 Ruggell, Fürstentum Liechtenstein ,  Tel: +423 265 3440, https://prosperity.app

Die Verbraucherzentrale Bremen hat Insolvenz angemeldet und hat nun eine „Restrukturierung in Eigenverwaltung“ initiiert. Grund für die Maßnahme sind Fehler bei der Altersvorsorge der eigenen Mitarbeiter.

 

Der Bundesverband Finanzdienstleistung sieht sich in seiner Kritik an der mangelnden Qualifizierung der Mitarbeiter von Verbraucherzentralen gerade in Fragen der Altersvorsorge und Risikoabsicherung bestätig. Es wird hier erneut ein bereits seit Jahren durch den AfW angesprochenes Defizit sichtbar: Die für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler und -berater verpflichtende Qualifikation ist bei den Mitarbeitern der Verbraucherzentralen nicht gewährleistet. Gewerblich tätige Berater müssen ihre Sachkunde gegenüber der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachweisen, wogegen gleiches für die staatlich geförderten Verbraucherschützer nicht gilt.

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW dazu: „Wir halten Verbraucherzentralen in vielen Bereichen für wichtig und gut. Aber gerade weil sie Missstände im Markt anprangern, sollten sie selbst Vorbild sein. Ständig müssen sich unsere Mitglieder von den vermeintlichen Verbraucherschützern pauschal und ohne belastbare Grundlage vorhalten lassen, provisionsexzessiv und qualitativ schlecht zu beraten. Und seit Jahren weisen wir darauf hin, dass es schwerlich sein kann, wenn in den staatlich subventionierten Beratungsstellen ohne klare Ausbildungs- und Qualifizierungsanforderungen die Bürger auch in Altersvorsorgefragen beraten werden. Schlimm, wenn es jetzt sogar dort die eigenen Mitarbeiter betrifft.“

Der AfW wird auch in Zukunft auf Wettbewerbsgleichheit mit den Verbraucherzentralen und nachweisbar qualifizierte Beratung – wie bei den eigenen Mitgliedern selbstverständlich – in den Verbraucherzentralen drängen.

 

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Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Ackerstr. 3, 10115 Berlin, Tel: 030/63 96 437-0, Fax: 030/63 96 437-29, www.afw-verband.de

Die Einführung einer „Grundrente“, wie sie vom Bundesarbeits- und Sozialministerium konzipiert wird, begegnet nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) grundlegenden Bedenken. Dies hat der Verband in einer Stellungnahme an das BMAS mitgeteilt.

 

„Eine pauschale Verteilung von Rentenzuschlägen nach dem Gießkannenprinzip ohne eine Bedürftigkeitsprüfung lehnen wir ab“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Denn das entspricht nicht der Generationengerechtigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung, die eine Balance zwischen den rentenfinanzierenden Erwerbstätigen und den Rentnern zum Ziel hat und dem Äquivalenzprinzip verpflichtet ist. Stattdessen befürworten wir eine zielgerichtete Unterstützung von Rentenempfängern, die sich in der Vergangenheit trotz jahrzehntelanger Erwerbstätigkeit keine existenzsichernde Rente aufbauen konnten.“

Nach Ansicht des BVK könnte das Problem der Altersarmut zukünftiger Rentnergenerationen dadurch beseitigt werden, indem die allgemeine Wertigkeit von Arbeitsplätzen erhöht wird und damit ein Lohnniveau erreicht, das Rentenanwartschaften ohne eine spätere sozialstaatliche Unterstützung im Rentenalter ermöglicht. Zudem könnten Änderungen in der Steuergesetzgebung, geänderte Hinzuverdienstgrenzen bei Witwen-/ Witwerrenten sowie eine stärkere Förderung von Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigten zu höheren Renten führen.

„Auch die zusätzliche Förderung und der Ausbau der privaten und betrieblichen Altersvorsorge können Altersarmut verhindern“, so Heinz. „Statt also mit der sogenannten Respektrente die eigene Wahlklientel zu bedienen, sollte eine zukunftszugewandte Politik steuerfinanzierte Mittel so einsetzen, dass Arbeitskräfte besser qualifiziert werden und eine höhere Ausbildung genießen, die später eine bessere Entlohnung und somit Rentenanwartschaften gestatten.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Fünf Berater/innen unter den Top 100 der „Finanzberater des Jahres 2019“

 

Die LAUREUS AG PRIVAT FINANZ, die Private-Banking-Tochter der genossenschaftlichen Sparda-Bank West eG, ist erneut vom Finanzen Verlag ausgezeichnet worden. Mit Frank Byszio, Frank Isselmann, Annika Schiewald, Michaela Moll und Siegfried Suszka platzierten sich gleich fünf Berater/innen in den Top-100 der „Finanzberater des Jahres 2019“. Bereits seit 2005 schaffen es Laureus-Experten regelmäßig in die Top-100-Liste. „Mit dem erneut erfolgreichen Abschneiden unserer Finanzberater/innen erhalten wir auch von unabhängiger Seite die Bestätigung, dass unsere Kundenberatung den höchsten Ansprüchen genügt“, freut sich Anja Metzger, Vorstand der LAUREUS AG PRIVAT FINANZ.

Das jährliche Ranking des Fachmagazins Euro hat sich in der Finanzbranche längst als anerkannte Auszeichnung für Berater etabliert. So müssen die Teilnehmer in diesem über mehrere Monate laufenden Contest nicht nur ein Depot managen – mit dem Ziel, das Startkapital möglichst risikoarm zu mehren. In einem umfangreichen Fragebogen muss auch das Know-how zu unterschiedlichen Themen wie etwa Erbrecht, Kapitalanlagen und Versicherungswesen unter Beweis gestellt werden.

Darüber hinaus erhält die LAUREUS AG auch aus Kundensicht Bestätigung für die hohe Qualität ihrer Finanzberatung. So schafften es Michaela von Fragstein und Frank Isselmann in die Liste der Top 500 Berater 2019 des Kundenbefragungsportals WhoFinance. Auf dem führenden Bewertungsportal für Finanzberatung, auf dem über 84.000 Finanzberater gelistet sind, benoten Kunden die mit ihrem Berater gemachten Erfahrungen auf einer Skala von 1 bis 5 Sternen. Dabei wird jede Kundenbewertung vor der Veröffentlichung im Internet durch WhoFinance geprüft. „Vor allem da Neukunden im Vorfeld der Beratung nur schwer beurteilen können, ob ihr Berater über ein breit gefächertes Finanzwissen verfügt und sie somit kompetent und zielführend beraten kann, sind solche Auszeichnungen und Ranglisten eine gute Orientierung“, sagt Anja Metzger.

Die beiden Auszeichnungen bestätigen einmal mehr, dass sich die überdurchschnittliche Qualifikation des Laureus-Teams bezahlt macht. „Nur mit dem notwendigen Wissen gepaart mit einem hohen ethischen Anspruch und Engagement der Berater, die persönliche Situation intensiv zu hinterfragen,  können wir für unserer Kunden die individuell passenden Lösungen rund um Vorsorge, Vermögensstrukturierung und Vermögensnachfolgeplanung identifizieren“, weiß Anja Metzger. Alle 15 Laureus-Berater sowie ihre Führungskräfte sind durch das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. zertifizierte Finanzplaner (Certified Financial Planner und/oder European Financial Advisor). Ein Gros der Berater ist zudem Geprüfter privater Finanzplaner nach DIN ISO 22222. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. erfüllt eine wichtige Funktion in der Öffentlichkeit: Es zertifiziert die geeigneten Finanzplaner, überwacht deren ethisches Verhalten bei der Berufsausübung, hält das öffentlich zugängliche Register der Zertifikatsträger in Deutschland bereit und nimmt bei entsprechendem Nachweis der vorgeschriebenen Weiterbildung die Re-Zertifizierung vor. Damit sind zertifizierte Finanzplaner exzellent ausgebildete Berater. Sie betreuen bei anderen Finanzinstituten in der Regel erst Vermögen ab einer Million Euro. Bei der LAUREUS AG können Kunden mit einem freien Vermögen ab 250.000 Euro oder einem Jahreseinkommen ab 100.000 Euro die Vorteile von top-ausgebildeten Finanzplaner nutzen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Laureus AG Privat Finanz, Ludwig-Erhard-Allee 15, D-40227 Düsseldorf, Tel: 0211 / 16098­0, www.laureus­ag.de

– NUR, WENN SIE AN DIE EINE WICHTIGE SACHE GEDACHT HABEN! –

Beitrag von Rechtsanwälten Sebastian Karch/ Stephan Michaelis (Kanzlei Michaelis)

 

Einen Maklervertrag brauchen Sie im Wesentlichen, wenn Sie den Vertragsschluss gut dokumentieren, eine Vollmacht einholen und die Haftung beschränken wollen sowie einige andere vernünftige Regelungen treffen möchten. Eine Regelung zum „Datenschutz und Nachfolge“ brauchen Sie aber unbedingt, wenn Sie Ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen bewahren wollen. Denn mit der von uns vorbereiteten Vereinbarung wird es möglich sein, dass Sie auch nach Ihrem Tod den von Ihnen betreuten Bestand von oder für Ihre Erben verkaufen lassen. Sie haben also die Möglichkeit den Wert Ihres Bestandes durch einen Verkauf nach dem Tod zu vererben. Darum sollten Sie diesen Artikel unbedingt lesen, wenn Sie Ihren Erben etwas Gutes tun möchten:

Denn jeder Makler sollte neben dem aktuellen Tagesgeschäft auch einen Blick in seine Zukunft werfen. Dabei wird sein Augenmerk neben philosophischen Fragen zur eigenen Sterblichkeit auch zwangsläufig auf rechtliche Fragen zur Weitergabe seines Bestandes an einen Nachfolger fallen, insbesondere datenschutzrechtliche Fragen, wie etwa:

„Was ist bei der Maklernachfolge datenschutzrechtlich zu regeln? Reicht ein einfaches Informationsschreiben nach der Übertragung aus oder muss ich jeden Kunden vorher einzeln anschreiben und Einwilligungen einholen?“

Kommt für den Makler eine gesetzliche Rechtsnachfolge in Betracht und erlöschen seine Verträge aufgrund der Vereinbarung einer Nachfolgeklausel nicht, so hat er hinsichtlich des Datenschutzes auch nur wenig zu regeln, da dies bereits das Gesetz für ihn übernimmt. Hat sein Erbe/Erbin eine Zulassung nach § 34d GewO kann dieser gesetzliche Nachfolger die weitere Betreuung vornehmen und hat einen Anspruch auf die Courtage. Natürlich wäre auch der Bestandsverkauf möglich. Dieser Weg wurde fast 100 Jahre praktiziert, ist aber wegen der Erlaubnispflicht nach § 34d GewO für viele nicht mehr möglich, weil die Erben eben keine Zulassung und Sachkunde haben.

In den meisten Fällen allerdings werden die sogenannten „Assets“, also die Werte des Unternehmens – z.B. die courtagepflichtigen Versicherungsverträge – an einen Erwerber (vertraglich) verkauft und weitergegeben (Asset Deal). Dies ist dann eine vertragliche Rechtsnachfolge, welche immer ein datenschutzrechtliches Thema beinhaltet.

„Liegt eine Einwilligung des Kunden, der stets „Herr seiner Daten“ bleiben soll, in die Datenweitergabe vor? Wie kann der den Bestand erwerbende Makler dem Versicherer das nachweisen?“

Den ganzen Artikel lesen  https://kanzlei-michaelis.de/datenschutzrechtliche-einwilligung-in-maklernachfolge-ist-ein-bestandsverkauf-nach-dem-tod-des-einzelmaklers-noch-moeglich/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737,

www.kanzlei-michaelis.de

Sowohl europaweit wie auch in Deutschland hat der Rückversicherungsmakler Aon sein Geschäft im Bereich fakultative Rückversicherung in den letzten Jahren stark ausgebaut.

 

Diese Aktivitäten werden jetzt konsequent fortgeführt. Um den Ausbau weiter voranzutreiben, wird neben der Deutschlandzentrale in Hamburg und einem Büro in München zum 1. April 2019 ein zusätzlicher Standort in Köln geschaffen. Jan-Oliver Thofern, Chairman & CEO des deutschen Rückversicherungsmaklers Aon erklärt: “Mit unserem neuen Standort in Köln sind wir in der Lage, unsere Kunden noch effizienter zu betreuen. Ich bin davon überzeugt, dass die Präsenz an diesem wichtigen Versicherungsplatz unseren Kundenservice noch weiter stärkt.” In Deutschland sind rund 1.650 Mitarbeiter an zwölf Standorten für Aon tätig. Köln ist die jüngste Niederlassung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, D­20355 Hamburg Tel.: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Versicherungsmakler und unabhängige Finanzanlagenvermittler sind durch die Regulierungsmaßnahmen wie die IDD-Umsetzung und die DSGVO 2018 stark beansprucht worden.

 

Das zeigt die Auswertung des AfW-Vermittlerbarometers, der großen, jährlichen Branchenumfrage an dem sich erneut über 1.300 Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler beteiligt haben. Ein erfragter Themenkomplex, der Ende 2018 durchgeführten Umfrage, betraf die Umsetzung der DSGVO in den Vermittlerunternehmen.

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Auf die Frage „Ist Ihr Unternehmen DSGVO-konform aufgestellt?“ antworteten 64% der Vermittler mit „Ja“, 4% mit „Nein“ während sich 28% immer noch unsicher sind, ob sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Ergänzend wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer befragt, wie viele Stunden sie für die DSGVO-Umsetzung benötigt haben. Der durchschnittliche Zeitaufwand pro registriertem Makler oder Finanzanlagenvermittler wurde mit 34 Stunden angegeben.

„34 Stunden durchschnittlicher Zeitaufwand pro Makler bedeutet, dass allein alle registrierten Makler die unglaubliche Zahl von 1.587.732 Stunden für die Umsetzung der DSGVO aufgewandt haben“, so Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW und selbst ausgebildeter Datenschutzbeauftragter. „Gesamtwirtschaftlich erscheint der Aufwand Dimensionen zu haben, der durch die Politik doch sehr zu hinterfragen und auszuwerten sein sollte. Riesiger Aufwand, immer noch große Unsicherheit und geringe Akzeptanz in der Bevölkerung – das sollte zu denken geben.“

 

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Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Ackerstr. 3, 10115 Berlin, Tel: 030/63 96 437-0, Fax: 030/63 96 437-29, www.afw-verband.de

Versicherungsmakler schickt Scout in die Start-up-Szene

 

Die Ecclesia Gruppe baut ihre Präsenz in der deutschen Hauptstadt aus. So eröffnet der zur Gruppe gehörende Spezialmakler für universitäre Großkliniken ECCLESIA Mildenberger HOSPITAL GmbH (EMH) ein eigenes Büro in Berlin. Der Heilwesen-Spezialist Jens Richter übernimmt die Leitung der dortigen Ecclesia-Niederlassung. Der Unternehmensstandort wird außerdem mit dem Start-up-Spezialisten Fabian Tinkloh ver-stärkt.

Jens Richter übernimmt die Ecclesia-Niederlassung

Die Ecclesia Gruppe, führender Versicherungsmakler für Kirche, Gesundheitswesen und Sozialwirtschaft, hat einen Wechsel in der Leitung der Berliner Niederlassung eingeleitet. Jens Richter verstärkt zum 1. März die Unternehmensgruppe und wird die Verantwortung für die Niederlassung sukzessive von Frank Weßelborg übernehmen. Am 1. Juli soll dieser Prozess abgeschlossen sein.

Jens Richter ist ein „waschechter“ Berliner. Der 46-Jährige war bisher für ein anderes Maklerhaus als Mitglied der Regionalleitung Ost tätig und dort auch spartenverantwortlich für den Bereich Haftpflicht und Heilwesen.

Jens Richter bringt umfangreiche Erfahrung mit. Die Leitung der Ecclesia Gruppe ist über-zeugt davon, dass Richter auf dieser Basis die erfolgreiche Arbeit seines Vorgängers in Berlin fortsetzen und den engen Kontakt zu den Kunden weiter vertiefen wird. „Seine Aufgabe wird es sein, Absicherungslösungen zu schaffen, die die Besonderheiten des Berliner Marktes mit seinen lokalen und hauptstädtischen Komponenten berücksichtigen“, sagt Uwe Hingst, zuständiger Geschäftsführer in der Ecclesia Gruppe. Frank Weßelborg leitet künftig den Standort der Unternehmensgruppe in der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover.

ECCLESIA Mildenberger HOSPITAL mit eigenem Büro in Berlin

Universitätskliniken haben aufgrund ihrer Größe und der hohen Spezialisierung einen besonderen Absicherungsbedarf, dem der Spezialmakler ECCLESIA Mildenberger HOSPITAL GmbH (EMH) Rechnung trägt. Am 1. März eröffnet das Unternehmen der Ecclesia Gruppe ein eigenes Büro in der Hauptstadt, um auch räumlich in der Nähe der Unikliniken in Berlin und Ostdeutschland zu sein. Die Ecclesia-Niederlassung an der Gutenbergstraße in Charlottenburg nimmt die EMH-Dependance auf; so können die Spezialisten Synergieeffekte aus der Kooperation mit ihren Kollegen anderer Gruppenunternehmen erzielen. Neben den Geschäftsführern der EMH, Franz-Michael Petry und Carsten Stracke, sowie dem Schadenteam ist Sebastian Vahle Ansprechpartner des Spezialmaklers in Berlin und bei den Kunden vor Ort.

Fabian Tinkloh wird Scout in der Berliner Start-up-Szene

Aus Freiburg im Breisgau zieht es Fabian Tinkloh in die Hauptstadt. Dort wird er ab dem 1. April für die Ecclesia Gruppe als Start-up-Scout tätig. Fabian Tinkloh hat ein duales Studium mit dem Schwerpunkt Industrieversicherung bei einem Versicherungsmakler absolviert und war im Anschluss seit Oktober 2017 als Vertriebsassistent der Geschäftsleitung eines Maklerhauses in Freiburg tätig. Der 25-Jährige will sich in der boomenden Berliner Start-up-Szene mit relevanten Start-ups in der digitalen Medizinbranche vernetzen und jungen Unter-nehmen die Leistungen des Versicherungsmaklers für das digitale Gesundheitswesen näherbringen. Mit early secure hat die Ecclesia ein Absicherungskonzept entwickelt, das Start-ups im Gesundheitswesen von bedeutenden Risiken entlastet. Schließlich sollen die Teams die Köpfe frei haben, um ihre Ideen nach vorn zu bringen. Die Ecclesia Gruppe engagiert sich vielfältig in der Gründerszene: Sie ist Mitglied des InsurHUB in Berlin, des Insurlab als Vernetzungsplattform für Start-ups aus der Versicherungswelt sowie Partner der Insurtech-Plattform des Bundesverbands Deutsche Startups.

 

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Ecclesia Gruppe, Klingenbergstraße 4, 32756 Detmold, Tel: +49 (0) 5231 603-6912, Fax: +49 (0) 5231 603-606912, www.ecclesia-gruppe.de

Das Wirtschaftsforum der SPD e.V. lehnt den von der Bundesregierung geplanten gesetzlichen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung ab:

 

“Wir müssen die private Altersvorsorge vielmehr stärken und dafür sorgen, dass möglichst viele private Rentensparer flächendeckend erreicht und beraten werden“, sagt der Schatzmeister des Wirtschaftsforum der SPD e.V., Harald Christ. Eine Deckelung von Provisionen bewirke das Gegenteil. Hinzu kämen verfassungs- und europarechtliche Bedenken: „Die heute veröffentlichten Gutachten des Bundesverbands Finanzdienstleistung, des Verbands Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa (VOTUM) und der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Forderung der Versicherungsmakler sind eindeutig: Ein Provisionsdeckel würde gegen das Grundrecht auf Gewerbefreiheit verstoßen und zu Wettbewerbs- und Marktverzerrungen in Europa führen.“

Sorge, dass die Anzahl der Versicherungsvermittler weiter abnimmt

„Die Vermittler von Lebens- und Rentenversicherungen dürfen nicht ins berufliche Abseits gestellt werden“, meint das Präsidiumsmitglied des Wirtschaftsforum der SPD e.V. Betroffen wären mehr als 200.000 Versicherungsvermittler, an denen über 100.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplatze hängen: „Die Vermittler haben in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Die Anzahl der Versicherungsvermittler ist alleine im ersten Quartal 2018 um 7.000 zurückgegangen“, erklärt Christ. Das Wirtschaftsforum der SPD e.V. habe die Sorge, dass ein gesetzlicher Provisionsdeckel dazu beitragen könne, dass die Anzahl der Vermittler in Deutschland weiter abnehme und davon auszugehen sei, dass ohne Beratung die flächendeckende private Altersvorsorge insbesondere für Einkommensschwache auch hierzulande zurückgehen werde: „Weniger private Altersvorsorge durch weniger Vermittler trifft vor allem die Geringverdiener“, so Christ.

Es gibt bereits einen indirekten Provisionsdeckel in der Lebensversicherung

Die Höhe der Abschlussprovisionen unterliegt bereits einer indirekten Begrenzung, die mit dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) weiter verschärft wurde. Die politisch gewünschten Maßnahmen haben sich mit dem LVRG bewahrt, da der Rückgang der Abschlussprovisionen durch das LVRG bei 13 Prozent liegt und die kalkulierten Abschlusskosten branchenweit um 20 Prozent sowie die Vergütung der Vermittler um 5 Prozent zurückgegangen sind. Der LVRG-Evaluationsbericht bietet keine Grundlage dafür, dass aktuell steigende bzw. erhöhte Provisionszahlungen in der Lebensversicherung zu beobachten sind.

 

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VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Die BCA AG erwirbt 100 Prozent der Frankfurter asuro GmbH.

 

Die in 2015 gegründete IT-Schmiede wird künftig das hauseigene Software-Know-how wie auch Manpower in die BCA bei kommenden technischen Projekten einbringen. Hierdurch forciert der Oberurseler Maklerpool den zügigen Aufbau einer ganzheitlichen und digitalen Prozess-, Daten- und Service-Plattform in großen Schritten. Mit der Übernahme des FinTechs unterstreicht der Maklerdienstleister seine Zielsetzung, sich eine marktführende Position im Wettbewerb der Pools zu sichern.

Die Bereitstellung optimaler digitaler Daten- und Prozessplattformen wird immer mehr zum zentralen Wettbewerbsfaktor in einem sich konsolidierenden Marktumfeld. Tonangebende Einflussgrößen für Maklerpools stellen an dieser Stelle speziell die zwei Faktoren „Zeit“ und „IT-Kapazitäten“ dar. Mit dem Kauf der asuro GmbH hat die BCA AG sich dazu entschieden, seine erfolgreiche hauseigene IT-Entwicklungsarbeit mit exakt diesen zusätzlichen Kapazitäten auszustatten. So konstatiert in diesem Zusammenhang BCA-Vorstandsvorsitzender Rolf Schünemann: „Wir freuen uns sehr darüber, dass wir mit dem Erwerb von asuro ein branchenerfahrenes FinTech hinzugewinnen konnten. Konsequent erweitern wir somit unsere Entwicklungskapazitäten und werden zudem über eine noch raschere Umsetzungsgeschwindigkeit bei kommenden technischen Projekten verfügen. Überdies konnte uns asuro von seiner innovativen Plattform mitsamt den dahinterstehenden Systemkomponenten schnell begeistern. So lassen sich deren Funktionalitäten vergleichsweise leicht in unsere Systemlandschaft integrieren. Im Ergebnis verbinden wir somit das Beste aus zwei IT-Welten.“

Als 100-prozentige Tochter der BCA AG bleibt asuro eigenständige Marke mit eigenem Geschäftsmodell. Diesbezüglich wird der bisherige Geschäftsführer Carlos Reiss in gleicher Funktion seine über 30-jährige Branchenexpertise und Markterfahrung in die BCA-Gruppe einbringen. Reiss begrüßt es sehr nun Teil der BCA-Gruppe zu sein und äußert sich wie folgt zu den kommenden Aufgaben: „Hohe Kollaborationskompetenz und beiderseitige Projekterfahrung bilden beste Voraussetzungen für die Umsetzung kommender Projekte.“ „Gemeinsam mit dem IT-Kompetenzteam aus dem Hause BCA setzen wir alles daran, den Aufbau einer ganzheitlich orientierten Digitalservice-Plattform auf die nächste Evolutionsstufe zu befördern,“ ergänzt Simon Farr CTO bei asuro. So werden die neuen technischen Angebote dazu beitragen den Beratungsalltag der Maklerpartner in allen Facetten bestmöglich zu entlasten. BCA-Vorstand Christina Schwartmann betont in diesem Zusammenhang: „Unser Ziel bleibt der Ausbau unserer DIVA Software hin zu einer ganzheitlichen digitalen Prozess-, Daten- und Serviceplattform. Mit den bestehenden Funktionen sind wir bereits auf einem sehr guten Weg. Mit asuro gewinnen wir deutlich an Geschwindigkeit bei der Umsetzung kommender Entwicklungen.“

Auch Dr. Frank Ulbricht, Vorstand von BCA und BfV Bank für Vermögen AG, sieht die Übernahmen der asuro durch BCA äußerst positiv: „DIVA vernetzt als zielgruppen- und gesellschaftsübergreifende Plattform gleichberechtigt für die beiden tragenden Säulen Investment und Versicherung. Neue erstklassige digitale Servicekomponenten und Beratungstools, die sich Dank der asuro-Übernahme nun schneller umsetzen lassen, werden demnach dafür sorgen die Beratungseffizienz für freie Vermittler weiter zu optimieren.“ So zeigt man sich in Oberursel überzeugt davon, dass der Stellenwert finanzstarker Komplettdienstleister wie BCA, die zudem über einen erstklassigen Digitalservice verfügen, zunehmen wird. „Mit umfassendem Produktsortiment, technischen Dienstleistungen sowie persönlicher Betreuung gehören wir zu den führenden Maklerpools und bieten allen Vermittlern ideale Lösungsmodelle für gegenwärtige Branchenanforderungen. Hierbei tragen Investitionen wie der Kauf von asuro dazu bei, dass sich unsere Maklerpartner vollständig auf ihre eigentliche Kernkompetenz, der Finanz- und Vorsorgeberatung ihrer Kunden, konzentrieren können“, so Schünemann.

 

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BCA AG, Hohemarkstr. 22, D-­61440 Oberursel, Tel.: 06171 91 50­100, Fax: 06171 91 50­101, www.bca.de

Die auf Vertriebsmarketing-Lösungen für Versicherungsvermittler spezialisierte expertenhomepage GmbH ist seit Februar 2019 mit der auf Vertriebs- und Vermittlerrecht spezialisierten Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte eine Kooperation eingegangen.

 

Durch die Fachanwälte werden die Prozesse und Vorgaben für die automatisierte Erstellung von Impressum, Kundenerstinformation und die anderen relevanten Rechtsdokumenten im Online-Geschäftsverkehr rechtlich und insbesondere auch auf IDD-Konformität geprüft, welche in der Makler-Homepage und den Marketing-Kampagnen des jeweiligen Maklerunternehmens eingebunden sind.

Die expertenhomepage GmbH ist Spezialist für digitale Vertriebsmarketing-Lösungen für die Versicherungsbranche: Mit dem Homepage-System von expertenhomepage können Versicherungsmakler mit wenigen Handgriffen ihren eigenen Internet-Auftritt erstellen. Die DIGiDOR Marketing-Plattform ermöglicht es Versicherungsmaklern, regelmäßig und weitestgehend automatisiert mit interessanten Themen auf den Displays ihrer Kunden zu erscheinen und so als Experte im Kopf zu bleiben.

Wolfram Lefèvre, Gründer und Geschäftsführer von expertenhomepage zur Kooperation: „Die sich stetig wandelnden regulatorischen Anforderungen an die Außendarstellung auf der eigenen Makler-Homepage und bei sonstigen digitalen Auftritten machen sowohl eine professionelle Erstellung als auch eine für den Makler möglichst automatisierte Aktualisierung der notwendigen Angaben unerlässlich. Insofern freuen wir uns, dass wir mit der Anwaltskanzlei Wirth ausgewiesene Vermittlerrechts- und IDD-Experten gewinnen konnten.“

Rechtsanwalt Norman Wirth, Gründer und Partner bei Wirth-Rechtsanwälte zu der neuen Zusammenarbeit: „Natürlich freue ich mich darüber, mit einem Unternehmen wie expertenhomepage, das schon langjährig, seriös und mit hoher Qualität am Markt tätig ist, zukünftig zu kooperieren. Wir bringen gern unser Know How im Vermittlerrecht ein, unterstützt doch diese Bündelung der Kräfte auch die weitere Professionalisierung der Branche.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

Fehlende Beratungsleistung widerspricht EU-Vorgaben

 

Versicherungen setzen immer stärker auf den Online-Vertrieb ihrer Serviceleistungen. 90 Prozent der Versicherer bieten inzwischen Online-Produkte an. Die Hälfte dieser Services können auch online gebucht werden. Jedoch: 20 Prozent der Versicherungsunternehmen, die im Internet abschließbare Versicherungen vertreiben, bieten keine Online-Beratung zu ihren Produkten an. 14 Prozent verlangen einen expliziten Beratungsverzicht von ihren Kunden.

Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie der Managementberatung 67rockwell, die gemeinsam mit Prof. Dr. Matthias Beenken, Professor für Versicherungswirtschaft an der Fachhochschule Dortmund und Dr. Maximilian Teichler, Rechtsanwalt in einer Kanzlei für Versicherungsmanagement, durchgeführt wurde.

“Verbraucher werden im Fernabsatzgeschäft von Versicherungen noch nicht ausreichend geschützt”, so Tim Braasch, Leiter der Studie und Geschäftsführender Gesellschafter von 67rockwell. “Die EU hat hierfür die Insurance Distribution Directive (IDD) aufgesetzt, in der Versicherungen dazu angehalten werden, im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln. Diese Richtlinien erfüllen bislang nur wenige deutsche Versicherer”.

Auch Vergleichsportale unterliegen den Richtlinien der IDD. Etwa zwei Drittel dieser Portale, so zeigt die Studie, bieten neben dem Vergleich von Versicherungen auch die direkte Online-Buchung an. Ein Beratungsverzicht wird in keinem der untersuchten Portale verlangt. Umso schwerwiegender: In vier von zehn Fällen erfolgt dennoch keinerlei Beratung der Kunden.

“Dabei lassen sich die Standards für den Vertrieb ohne Beratung laut IDD mit einem durchaus vertretbaren Aufwand umsetzen. Kunden treffen dann bewusstere Entscheidungen und sind enger an das Unternehmen gebunden”, erklärt Braasch.

Die Studie zeigt außerdem: Viele Versicherer verzichten bewusst auf den Online-Abschluss ihrer Produkte. So zeigt sich beispielsweise, dass 80 Prozent der Risikolebensversicherungen nicht online buchbar sind. Alle Risikolebensversicherer, die einen Online-Abschluss anbieten, verlangen einen vorherigen Beratungsverzicht.

“Es ist ausgesprochen bedenklich, dass es trotz erheblicher Investitionen in die Digitalisierung nur wenige deutsche Versicherer schaffen, ihren Kunden online eine vollständige und rechtskonforme Antragsstrecke bis zum Produktabschluss anzubieten”, fasst Tim Braasch die Ergebnisse der Untersuchung zusammen. Die Folgen können schwerwiegend sein. “Versicherer und Vermittler sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie sich unter Umständen serienmäßige Probleme ins Haus holen”.

Zentrale Ergebnisse der Studie auf einen Blick:

Versicherungen gesamt (n=135):

– 90 Prozent der Versicherer bieten Online-Produkte an

– bei 50 Prozent dieser Produkte ist ein Online-Abschluss möglich

– von den Versicherern, die einen Online-Abschluss anbieten,  vertreiben 20 Prozent die Services ohne Beratung, 14 Prozent verlangen einen Beratungsverzicht

Risikolebensversicherungen (n=36):

– 83 Prozent bieten keinen Online-Vertragsabschluss an

– 17 Prozent bieten einen Online-Abschluss an; der Abschluss erfolgt ausschließlich mit vorherigem Beratungsverzicht

Zahnzusatzversicherungen (n=29):

– 55 Prozent bieten einen Online-Abschluss an

– von diesen Versicherern vertreiben 30 Prozent das Produkt ohne Beratung

– ein Online-Abschluss mit Beratung und ohne Beratungsverzicht wird lediglich von 10 Prozent der Versicherer angeboten

– weitere 20 Prozent verlangen zusätzlich zur Beratung einen Beratungsverzicht

Vergleichsportale (n=15):

– 67 Prozent der untersuchten Produktgruppen auf den erhobenen Vergleichsportalen bieten einen Online-Abschluss an

– in keinem Fall wird ein Beratungsverzicht verlangt

– in 40 Prozent der online abschlussfähigen Antragsstrecken erfolgt keine Beratung

Kompositversicherungen (n=72):

– 60 Prozent bieten einen Online-Abschluss an

– Hausratsversicherung (n=29):

o 60 Prozent bieten einen Online-Abschluss an

o 30 Prozent der Versicherer, die einen Online-Abschluss anbieten, vertreiben ihr Produkt ohne Beratung, 20 Prozent verlangen einen Beratungsverzicht

– Kraftfahrtversicherungen (n=28):

o 54 Prozent bieten einen Online-Abschluss an

o 30 Prozent der Versicherer, die einen Online-Abschluss anbieten, vertreiben ihr Produkt ohne Beratung, 20 Prozent verlangen einen Beratungsverzicht

– Reiseversicherung inkl. Reisegepäck und Reiserücktritt (n=15):

o nur 10 Prozent bieten einen Online-Abschluss an

o 20 Prozent der Versicherer, die einen Online-Abschluss anbieten,  vertreiben ihr Produkt ohne Beratung und verlangen einen Beratungsverzicht

 

Über die Autoren der Studie:

Tim Braasch, Leiter der Studie, ist Gründer und Geschäftsführender Gesellschafter der 67rockwell Consulting GmbH, einer auf die Versicherungswirtschaft fokussierten Managementberatung. Innerhalb von 67rockwell verantwortet er die Bereiche Unternehmensstrategie, Marketing und Vertrieb. Aktuell berät er seine nationalen und internationalen Kunden insbesondere in Fragen des profitablen Wachstums und der operativen Exzellenz.

Prof. Dr. Matthias Beenken lehrt Versicherungswirtschaft an der Fachhochschule Dortmund. Seine Schwerpunkte in Lehre, Forschung und Publikationen sind der Wandel des Versicherungsvertriebs und des Versicherungsmarketings durch Regulierung und veränderte Marktverhältnisse.

Dr. Maximilian Teichler ist Inhaber der Kanzlei für Versicherungsmanagement in Hamburg, Lehrbeauftragter für Versicherungsrecht an der Hamburg School of Business Administration (HSBA) und ehemaliges Mitglied der Reformkommission des Versicherungsvertragsrechts (VVG).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

67rockwell Consulting GmbH, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg, Tel. +49 40 80 900 37 00, www.67rockwell.de

Wer als Vermittler Kunden betreut, die als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat arbeiten, muss künftig eine persönliche D&O-Versicherung empfehlen.

 

Der Grund: Manager in Deutschland haften gesetzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn sie ihre Pflichten verletzen. Ohne eine individuelle Absicherung droht diesen Kunden im Ernstfall der finanzielle Ruin. Auf diese Folgen weist jetzt die neue DIN-Norm 77230 hin, erklärt der D&O-Spezialanbieter VOV in Köln.

Eine versäumte Frist, eine falsche Abrechnung oder eine zu lasche Kontrolle. Nicht immer steckt kriminelle Energie dahinter, wenn Managern ein Fehler unterläuft. Trotzdem müssen sie nach deutschem Recht auch für einfache Versäumnisse finanziell geradestehen. Entsteht dem Unternehmen ein Schaden, sind die verantwortlichen Gremien sogar dazu verpflichtet, betroffene Manager dafür zur Kasse zu bitten. Was viele nicht wissen: Wem vorgeworfen wird, seine Pflichten verletzt und dadurch einen Schaden verursacht zu haben, muss selbst den Gegenbeweis antreten. Und das kostet Geld. “Bei einem Rechtsstreit kommen schnell Kosten im fünfstelligen Bereich zusammen, die der Betroffene ohne eine Versicherung aus eigener Tasche bezahlen muss”, sagt D&O-Experte Lars Sapara von der VOV.

Zusätzlich zu den Anwalts- und Gerichtskosten kommt noch der Schadenersatz, den Manager aus eigener Tasche zu zahlen haben, wenn sie sich den Fehler wirklich selbst ankreiden lassen müssen. Vor allem bei wirtschaftlich bedeutenden Folgen wie einer Insolvenz stehen nicht selten Forderungen von mehreren Millionen Euro im Raum. Über dieses Risiko wissen die Entscheider häufig selbst kaum Bescheid. Sie brauchen deshalb einen Vermittler, der auf diese Gefahren hinweist und eine passende Versicherung vorschlägt. Doch daran denken die Finanzplaner oft nicht. Deshalb sieht Lars Sapara die DIN 77230 positiv. “Wer nach der neuen DIN-Norm berät, stolpert automatisch über die Haftungsfalle für Kunden, die stark exponiert sind durch ihre Stellung im Unternehmen.”

Vermittlern liefert die DIN-Norm einen 42 Themengebiete umfassenden Fragenkatalog, der offenlegt, in welchen Bereichen die Kunden vorsorgen sollten. Die Finanzanalyse liefert unabhängige und gut zu vergleichende Ergebnisse, um die richtige Versicherungen für jeden Kunden auszuwählen. Lars Sapara rät für die beste Absicherung von Managern zu einer persönlichen D&O-Versicherung, obwohl auch viele Unternehmen inzwischen Firmenpolicen abschließen, um Gremienmitglieder zu schützen. Doch die Unternehmensdeckung birgt auch Nachteile. So müssen sich die versicherten Personen eine gemeinsame Versicherungssumme teilen, dürfen die Vertragsinhalte nur selten mitbestimmen und verlieren das Mitspracherecht ganz, wenn sie das Unternehmen verlassen oder in den Ruhestand treten. Dabei haften sie auch nach dem Ausscheiden noch zwischen fünf und zehn Jahren.

“Wer keine bösen Überraschungen erleben will, sollte eine persönliche D&O-Versicherung abschließen”, sagt Haftungsexperte Lars Sapara. Das gelte vor allem, weil weder die private Haftpflicht noch die Privatrechtsschutz-Versicherung Streitigkeiten abdeckt, die sich aus dem Vorwurf ergeben, unternehmerische Pflichten verletzt zu haben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VOV GmbH, Im Mediapark 5, 50670 Köln, Tel: +49 221 931293-57, www.vov.eu