Vollständige Depot­- und Transaktionsdaten jetzt über Fundsaccess verfügbar

 

Die Hamburger Sutor Bank hat die erfolgreiche Kooperation mit dem Münchner Softwarehaus Fundsaccess ausgebaut und bietet jetzt einen erweiterten Service für Vertriebspartner an. Ab sofort stehen Maklerpools, Vermögensverwaltern und Vertrieben die vollständigen Depotdaten ihrer Kunden auch über Fundsaccess zur Verfügung – einschließlich der Transaktionsdaten.

„Eine logische Weiterentwicklung, um den Service für unsere Vermittler auszubauen“ meint Michael Gott, Vertriebsleiter der Sutor Bank. „Nachdem wir bereits seit 2016 unseren Vermittlern die Stammdaten der Kunden über Fundaccess zugänglich machen, ist das neue Angebot die konsequente Abrundung eines umfassenden Services.“

Bislang waren Depot­- und Transaktionsdaten der Kunden ausschließlich über eine SOBACO Betax Schnittstelle und das Vermittlerportal der Sutor Bank verfügbar. Gott: „Wir erreichen jetzt auch bei Fundsaccess das Informationsniveau, das sich viele Vertriebspartner wünschen.“

 

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Sutor Bank, Max Heinr. Sutor oHG, Hermannstr. 46, D-­20095 Hamburg, Tel.: 040 82223163, Fax: 040 80801319, www.sutorbank.de

Tarife von ottonova können ab sofort über die Online­ Vermittlung von Friendsurance abgeschlossen werden

 

Der digitale Versicherungsmakler Friendsurance und die digitale Krankenversicherung ottonova arbeiten zukünftig Hand in Hand. Beide Insur-Tech­-Unternehmen haben es sich zum Ziel gesetzt, Versicherungen und deren Verwaltung einfacher zu machen und Kunden durch neue digitale Services zu begeistern. Ab sofort können die innovativen Tarife von ottonova über die Online­-Vermittlung von Friendsurance abgeschlossen werden.

Die digitale Versicherungsplattform von Friendsurance hat Deutschlands erste komplett digitale Krankenversicherung ottonova in sein Portfolio aufgenommen. Ab sofort können Kunden von Friendsurance von den innovativen Leistungen von ottonova profitieren: Vom rund um die Uhr erreichbaren Concierge­-Service über den digitalen Arztbesuch bis hin zur digitalen Patientenchronik im Timeline­Format haben Kunden von ottonova ihre gesundheitsrelevanten Vorgänge in einer speziellen Smartphone­-App stets griffbereit.

Friendsurance bietet seinen Kunden das weltweit erste Peer­to-­Peer Versicherungsmodell, bei dem sich Versicherte in Gruppen zusammenschließen, gegenseitig die Kosten im Schadensfall tragen und am Ende des entsprechenden Versicherungsjahres Beitragsrückerstattungen erhalten, wenn sie schadensfrei geblieben sind. Beide Insur-Tech­ Unternehmen gelten als Vorreiter in der Versicherungsbranche und gestalten diese dank digitaler Services und innovativer Leistungen einfacher und kundenfreundlicher.

Die Details der beiden über Friendsurance angebotenen Krankenversicherungstarife Business Class und First Class sind auf ottonova.de/friendsurance übersichtlich dargestellt und können ohne Papierformulare und Kleingedrucktes und ohne Umwege online abgeschlossen werden.

„Friendsurance ist für uns ein idealer Kooperationspartner, um unser Versicherungsmodell digital­affinen Kundengruppen zugänglich zu machen. Wir freuen uns, dass auch unsere Versicherten in Zukunft vom innovativen Versicherungsmanagement von Friendsurance profitieren können“, kommentiert Roman Rittweger, Gründer und CEO von ottonova, den Start der Zusammenarbeit.

Mit der Kooperation kommen beide Unternehmen dem gemeinsamen Ziel näher, die verkrustete Versicherungsbranche mit ihren modernen, komplett digitalen und konsequent aus Kundensicht gestalteten Angeboten zu revolutionieren.

 

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Alecto GmbH, Friendsurance, Schützenstraße 6, D-­10117 Berlin, Tel.: +49 (0) 30 5770 5862 1 , www.friendsurance.de

BiPRO­-Normen werden digital ausgeliefert

 

Das Brancheninstitut für Prozessoptimierung (BiPRO) fördert unternehmensübergreifende Geschäftsprozesse der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche, indem es seine Normen ab jetzt digital anbietet.

Hintergrund ist, dass die Digitalisierung nur gelingen kann, wenn die Schnittstellen­ Kommunikation zwischen Unternehmen und den Vermittlerbetrieben reibungslos funktionieren und Daten einheitlich verarbeitet werden.

„Daran hat es aber in der Vergangenheit immer wieder gehapert“, sagt BVK­ Vizepräsident Andreas Vollmer, der stellvertretender Vorsitzender des BiPRO-­Beirats ist. „Beispielsweise hatten wir zwar die BiPRO­-Norm 430 zur Versendung von Dokumenten entwickelt, diese jedoch nur in analoger Form auf Papier vorgehalten. Die Folge war, dass die Programmierer zwar diese Norm umsetzten, sie aber unterschiedlich in den jeweiligen Programmen interpretierten, was zu Inkompatibilitäten zwischen den Marktteilnehmern führte. Das ist so, als würden zwar alle dieselbe Sprache sprechen, aber in unterschiedlichen Dialekten. Damit waren Missverständnisse und Bruchstellen zwischen den Marktteilnehmern regelrecht vorprogrammiert.“

Das will jetzt das BiPRO abstellen und stellt die Normen als Software-­Bausteine digital zur Verfügung. „Die Norm wird als Code ausgeliefert und nicht mehr nur als Dokument“, so Frank Schrills, geschäftsführender Präsident des BiPRO. „Dabei gehe es nicht darum, etablierten Softwareanbietern das Wasser abzugraben und eigene Software zu entwickeln. Vielmehr gehe es darum, die Entwicklung und Anpassung von API­-Schnittstellen für alle Marktbeteiligten zu beschleunigen und zu vereinfachen.“

Denn erst wenn alle in derselben Datensprache kommunizieren, kann die Grundvoraussetzung der Digitalisierung, der Datenaustausch, gelingen.

„Um dies weiter voranzutreiben und möglichst viele Marktteilnehmer zusammenzubringen, werden wir ca. in einem halben Jahr am 16./17. Januar 2019 eine Maklerinfoveranstaltung in Düsseldorf durchführen“, informiert BVK­-Präsident Michael H. Heinz. „Dort sollen dann das BiPRO, die Versicherungswirtschaft und Entwickler von Maklerverwaltungsprogrammen weitere Schritte in Richtung reibungsloser Digitalisierung gehen.“

 

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D-53115 Bonn, Tel.: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Gute Berater können Marktanteile gewinnen

 

Mit ihrer Beratungsleistung Geld zu verdienen, wird für viele Finanzberater zunehmend schwieriger. Das liegt zum einen an den stark gestiegenen Kosten durch die Regulierung. Zum anderen müssen Berater aber nach MiFID II zum ersten Mal wirklich auch einen Preis unter ihre eigene Leistung setzen. „Und das fällt einigen noch erkennbar schwer“, sagt Swen Köster, Senior Vice President und Head of Sales beim Luxemburger Vermögensverwalter Moventum.

„Bislang war es für Finanzberater einfach, sich mit den Kosten der eigenen Leistung hinter den Gebühren der Produktanbieter zu verstecken. Der Ausgabeaufschlag bei Fonds wurde ja von der Fondsgesellschaft erhoben“, sagt Köster. „Einen eigenen Kostenblock ‚Beratung‘ gab es nicht.“ Mit den Transparenzpflichten von MiFID II hat sich das geändert. Jetzt wird Kunden klar gezeigt, was der Finanzberater für seine Leistung erhält. „Berater müssen den Mehrwert ihrer Dienstleistung nunmehr wirklich vor ihren Kunden argumentieren“, sagt Köster.

„Bereits die Einführung des § 34f GewO für Finanzanlagenvermittler vor fünf Jahren hat zu einem drastischen Einschnitt bei der Zahl der Berater geführt“, sagt Swen Köster. „Ich vermute, dass knapp die Hälfte damals ausgestiegen ist.“ Heute, nach Einführung von MiFID II, hat sich das Thema weiter verschärft: „Besonders bei kleinen Depots kostet die Einzelfondsberatung aufgrund der immensen Dokumentationspflichten zu viel Zeit, die Beratung wird schnell zum Verlustgeschäft“, so Köster.

Auch in der Vermögensverwaltung spüren unabhängige Finanzberater Gegenwind: Banken bitten ihre weniger vermögenden Kunden in die hauseigene Vermögensverwaltung. Auf der anderen Seite drängen Robo Advisor in den Markt und kostengünstige ETF-­Angebote geben dem Kunden das Gefühl, eine Vermögensverwaltung sei günstig zu haben. So sinkt die Zahlungsbereitschaft einiger Kunden für die dringend erforderliche Beratungsleistung noch weiter.

„Das wird die Spreu noch weiter vom Weizen trennen“, ist sich Köster sicher. „Der Beratermarkt, der aufgrund der schwierigen Situation zusätzlich noch mit Nachwuchsproblemen zu kämpfen hat, wird sich daher gesundschrumpfen. Am Ende wird sich Qualität in der Beratung durchsetzen: ein klarer Mehrwert für alle Kunden, die bereit sind, dafür zu zahlen. Und so wird dann auch für die Berater, die übrigbleiben, das Stück vom Kuchen letztendlich größer.“

 

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MOVENTUM S.C.A., Speicherstrasse 57­59 , D-­60327 Frankfurt, Tel.: 069 7561 771, Fax: 069 7430 8074, www.moventum.de

Knapp 75% des Vermögens und 50% der Kaufkraft befinden sich bei den 35 Millionen häufig konzeptionell unberatenen Bürgern über 50

Aber welche Bedürfnisse und welche Opportunitäten diese Zielgruppe in der zweiten Lebenshälfte bietet, scheint vielen in der Finanzvorsorgebranche noch immer unbekannt zu sein.

Viele Finanzvorsorgeberater sind auf der Suche nach neuen Kunden und Geschäftsmodellen.

Zum Glück stehen wir erst am Beginn des Megatrends „Demografischer Wandel. Fokussieren sie sich auf die Zielgruppe Erfahrung, die Kunden 50plus“, ist die Empfehlung, von Olaf Neuenfeldt, Vorstand der Initiative Ruhestandsplanung. Die schon beginnenden Trends werden sich in den nächsten Jahren noch verstärken, da die geburtenstärksten Jahrgänge der sogenannten „Baby-­Boomer“ jetzt erst in die Zielgruppe 50plus reinwachsen.

Aber das scheint nicht so einfach zu sein. Vorstand Olaf Neuenfeldt meint dazu: „Es gibt Themen, die offensichtlich mehr Sexappeal haben. Zum Beispiel die Digitalisierung, die natürlich auch zu Recht viel Fokus bekommt. Wir würden uns wünschen, dass auch die Veränderungen durch die demografische Entwicklung, also die dramatische Verschiebung der Bevölkerungsstruktur, hin zu mehr erfahrenen und unberatenen Kunden, eine ähnliche Aufmerksamkeit bekommen würde.“ Im Jargon der Digitalisierung wäre wohl die größte „Disruption“ in der Finanzvorsorge der Fokus auf den Kunden 50plus. Das passiert noch nicht genug.

Opportunitäten in der Zielgruppe gibt es genug. Der Bedarf ist ungewöhnlich hoch. Ein wichtiger Beratungsansatz ist z.B. die Einkommensstrategie in der Ruhestandsphase, also wie sichert der Kunde seinen Lebensstandard und Konsum. Offene Punkte sind zusätzlich Themen wie Patientenverfügungen, Vollmachten und Nachlassplanung, z.B. Testament. Maximal 20% der Bürger haben hier richtig vorgesorgt.

Finanzvorsorgeprotagonisten tun sich häufig schwer in der Zielgruppe. Alle notwendigen Beratungskomponenten sind vorhanden, aber es ist kein einfaches Geschäftsfeld. „Die Beratungssituation ist häufig komplex, die Kunden sind erfahren und die Themen sind emotional belegt. Da braucht man eine gute Ausbildung, Verständnis für die Zielgruppe, vorsichtiges Vorgehen und neues Handwerkszeug“ analysiert Ronald Perschke, ebenfalls Vorstand der Initiative Ruhestandsplanung die Anforderungen an die Berater.

Ruhestandsplanung ist konzeptionelle Beratung: Erfahrene Kunden erwarten Mehrwerte und konzeptionelle Beratung. Der nahende Ruhestandsbeginn ist ein guter Anlass, die Finanzen gründlich zu überprüfen. Auch wenn man sich schon im Ruhestand befindet, lohnt es sich, die aktuelle Versorgung noch einmal unter die Lupe zu nehmen und bei Bedarf zu optimieren. Ruhestandsplanung ist nicht einfach nur verlängerte Altersvorsorge. Es gibt fundamentale strategische, strukturelle und thematische Unterschiede zur Altersvorsorge.

Vorstand Ronald Perschke empfiehlt: „Von schon gemachten Erfahrungen kann man hier profitieren, daher ist unsere Empfehlung, dass man sich hier helfen lässt, z.B. durch die Initiative Ruhestandsplanung e.V., deren Experten sich hier seit 6 Jahren um das Thema Ruhestandsplanung kümmern. Das Produkt der Ruhestandsplanung ist vor allem die Beratungsleistung des Ruhestandsplaners! Ziel ist ein aufgeklärter Kunde, der weiß wo er steht, was er tun muss und der ruhig schlafen kann!“

 

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Initiative Ruhestandsplanung e.V., Dudenstraße 10, D-­10965 Berlin, Tel.: +49 (0) 30­68 29 858­0, www.initiativeruhestandsplanung.de

Silbervorkommen reichen bis 2028

 

Euro­kritisches Kabinett in Italien, Regierungskrise in Spanien, unsichere Brexit­ Verhandlungen und fortwährende Niedrigzinsen: Die Liste der Negativmeldungen für Anleger ist lang. „Viele Menschen verlieren das Vertrauen in den Euro und suchen sichere Lösungen für ihr Geld“, sagt Peter Härtling, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Ruhestands-Planung, DGfRP, und rät daher zur Silber­-Ratio­-Strategie.

Silber wird schon seit Jahrtausenden als Werkstoff geschätzt: Es ist relativ weich, gut zu verarbeiten und leitet Wärme und Strom. Während Gold traditionell gehortet wird, kommt Silber großteils in der Industrie zum Einsatz. So wird Silber in der Elektro­- und Solarbranche genutzt, in der Pharmaindustrie und Medizintechnik verbraucht sowie als Lötlegierung und chemischer Katalysator verwendet. „In jedem Neufahrzeug, in allen Handys und Computerchips ist Silber verbaut“, weiß Peter Härtling.

Da Silber in der Natur etwa zehn­ bis fünfzehnmal häufiger vorkommt als Gold, müssten allein aufgrund der Rohstoffvorkommen für eine Einheit Gold 15 Einheiten Silber bezahlt werden. „Mittlerweile ist Gold aber deutlich teurer geworden und Silber stark unterbewertet“, sagt Peter Härtling. Die Gold­-Silber­-Ratio beträgt zurzeit daher etwa 80, 2011 war das Verhältnis Gold­ zu Silberpreis bei circa 1:35.

Die Commerzbank rechnet für 2018 damit, dass mehr Silber nachgefragt werden wird als Gold und prognostiziert, dass eine Unze Silber in diesem Jahr durchschnittlich 17,25 US-­Dollar kosten wird. Aktuell liegt der Preis für eine Unze Silber bei 16,40 US­-Dollar (Stand 5. Juni 2018). „Für die kommenden Jahre erwarten Experten eine Vervielfachung des Silberpreises“, so Härtling. Die Gründe dafür: Aktuell liegt der stark schwankende Silberpreis aufgrund weltweiter Spekulationen mit Zertifikaten, die ein Vielfaches der tatsächlichen Silberproduktion ausmachen, sehr weit unter dem Preisniveau von 50 Dollar pro Unze von vor rund 35 Jahren und das trotz des massiv gestiegenen Verbrauchs. Ein Recycling im großen Stil lohnt bei diesen Preisen kaum. Dabei muss man wissen, dass die weltweit bekannten Silbervorkommen nur noch etwa bis 2028 reichen werden. Danach wird es durch die Verknappung für die Industrie wohl sehr teuer, Silber zu verwenden, doch Alternativen sind bei der Vielfalt von Nutzungen und Weltpatenten nicht in Sicht.

„Dies macht physisches Silber zu einer der derzeit wahrscheinlich lukrativsten Investitionsformen und zu einer interessanten Beimischung für die persönliche Ruhestandsplanung“, sagt Peter Härtling: „Steigt der Silber­-Preis wie erwartet wieder an und verringert sich damit das Verhältnis von Gold zu Silber, kann dann für das so günstig erworbene Silber mehr Gold gekauft werden.“

Hintergrund Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH:
Die Deutsche Gesellschaft für Ruhestands-Planung mbH mit Sitz in Altötting ist ein bundesweit tätiger Dienstleister für unabhängige Finanzberater. Als Gründungsmitglied des Bundesverbandes Der Ruhestandsplaner Deutschland e.V. BDRD ist die Deutsche Gesellschaft für Ruhestands-Planung in besonderem Maße der Qualität und hohen ethischen Standards in der Beratung verpflichtet.

 

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Deutsche Gesellschaft für Ruhestands-Planung mbH , Martin­-Moser-­Str. 27, D­-84503 Altötting Tel.: 08671/9641­0, Fax: 08671/9641­15, www.dgfrp.de

Gute Nachfrage nach Sachversicherungen und BU

 

Die aktuellen regulatorischen Anforderungen scheinen den Vermittlern aufs Gemüt zu drücken. Laut der aktuellen Studie AssCompact TRENDS II/2018 sinkt die Vertriebsstimmung – und das deutlich. Nachdem die Motivation im vergangenen Quartal auf einem Vierjahreshoch war, hat sie nun nachgelassen und fällt um 5,9 Prozentpunkte auf 60,1%. Die Zufriedenheit gibt ebenfalls um 2 Prozentpunkte nach und liegt nun bei 51,7%.

Sonderthema: Fehlanreize und Interessenskonflikte

Die Studienmacher haben sich in der aktuellen Studie auch an ein heikles Thema herangewagt: Fehlanreize und Interessenskonflikte. Seitens des Gesetzgebers, der Verbraucherschützer und auch der Branche selbst sind diese „Vertriebsinstrumente“ der Anbieter verpönt und werden kritisch beäugt. Vielfach wird – wohl nicht zu Unrecht – vermutet, dass dadurch nicht immer im Sinne der Kunden gehandelt werde.

Trotzdem scheint es laut der Studie AssCompact TRENDS II/2018 Fehlanreize im Markt zu geben: 22% der befragten Vermittler stimmen dem uneingeschränkt zu, 41% zumindest teilweise. Und 31% der Vermittler geben an, dass ihnen Fälle von Anreizen Seiten der Produktgeber bekannt sind, die im Widerspruch zu den gesetzlich fixierten und auch freiwillig eingegangenen Handlungsmaximen stehen. Persönlich sieht sich laut Studie immerhin jeder Vierte gelegentlich einem solchen Anreiz ausgesetzt.

Aus Vermittlersicht müsse sich, um Fehlanreize zu reduzieren, etwas am Vergütungssystem ändern. 53% der befragten Vermittler gehen davon aus, dass ein Courtagemodell mit erhöhter Bestandscourtage Abhilfe in Sachen Fehlanreize schaffen könnte.

Gute Nachfrage nach Sachversicherungen und BU

Die Studie gibt auch Aufschluss darüber, welche Produkte derzeit gut vermittelt werden. So können Makler insbesondere mit dem Sachgeschäft und der Berufsunfähigkeitsversicherung bei ihren Kunden punkten. Wenig vermittelt werden hingegen vor allem die private und betriebliche Krankenversicherung sowie die klassische Lebensversicherung und die Gruppenunfallversicherung.

Top­-Anbieter aus Vermittlersicht

Bei den Top­-Anbietern der Vermittler in den untersuchten 39 Produktlinien kam es zu keinen großen Veränderungen. Einen großen Sprung nach oben machte lediglich im Bereich der Technischen Versicherung (z. B. Maschine, Elektronik etc.) die Mannheimer von Platz 11 auf Platz 2.

AssCompact TRENDS Studie

Die Studienreihe „AssCompact TRENDS“ untersucht in regelmäßigen Abständen die Meinung der Vermittler zu Produkten, Anbietern und dem Marktgeschehen und deutet diese als wichtigen Indikator für die Stimmungslage im Vertrieb von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen. Darüber hinaus geben die TRENDS-­Studien Auskunft über die von unabhängigen Vermittlern favorisierten Produktanbieter je Sparte und untersuchen die Erwartungen für die Zukunft und der Produkttrends. Das Sonderthema der Studie im 2. Quartal 2018 lautet „Fehlanreize und Konflikte“.

An der aktuellen Studie „AssCompact TRENDS II/2018“ haben 381 Makler und Mehrfachvertreter teilgenommen. Das Durchschnittsalter der teilnehmenden Vermittler lag bei 53 Jahren, die durchschnittliche Branchenerfahrung bei 25 Jahren. Die Studie kann zum Einzelpreis von 1.300 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. oder als Abonnement zum Vorzugspreis erworben werden. Ansprechpartner ist Florian Stasch (Tel.: +49 921­75758­38, E-­Mail: stasch@bbg­ gruppe.de).

 

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bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, D-­95448 Bayreuth, Tel.: 0921/757580, Fax: 0921/512852, www.bbg­online.de

In 2017 nur 297 Beschwerden

 

Laut Jahresbericht 2017 des Ombudsmanns für Versicherungen, Professor Dr. Günter Hirsch, sanken die Beschwerden gegen Versicherungsvermittler zum Vorjahr um 13,7 Prozent. Die anerkannte Schlichtungsstelle verzeichnete im Berichtsjahr nur 297 Beschwerden (2016: 344) über Versicherungsvermittler.

„Dieses Ergebnis ermutigt uns, weiterhin engagiert und unbeirrt auf dem Weg zur Neupositionierung der Versicherungsvermittler zu einem ehrbaren, qualifizierten und kundenorientierten Berufsstand zu gehen“, kommentiert der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael H. Heinz, den Jahresbericht. „Dieses Ergebnis ist umso bemerkenswerter, weil das Beschwerdeaufkommen insgesamt um 1,7 Prozent auf 14.910 in 2017, dem höchsten Stand in einem Jahr gestiegen ist.“

Setzt man diese äußerst geringe Beschwerdequote über Versicherungsvermittler in Verhältnis zu rund 400 Millionen vermittelter Versicherungsverträge ist statistisch gesehen das Beschwerdeaufkommen über Versicherungsvermittler selbst im Promillebereich kaum darstellbar.“

 

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D-­53115 Bonn, Tel.: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Partner­- und Kooperationsvertrieb entsteht

Die Bayerische baut ihren Maklervertrieb unter Leitung von Maximilian Buddecke um:
Der „Partner­ und Kooperationsvertrieb“ entsteht. Neben einer neuen
Aufbauorganisation werden Profile und Verantwortlichkeiten in den Regionen neu ausgerichtet. Die rund 25 bundesweit aktiven Regionalleiter und Vertriebsdirektoren unterstützen Makler, Mehrfachagenten und Kooperationen und werben für eine aktive Zusammenarbeit mit der Bayerischen. Dabei werden diese mit umfassenden Vollmachten ausgestattet, um einen spürbaren Mehrwert bieten zu können.

Organisiert werden die Regionalleiter in drei Vertriebsdirektionen. Die Leitung der Vertriebsdirektion Nord verantwortet Mathias Clemens, die Vertriebsdirektion Mitte Björn Fischer und die Vertriebsdirektion Süd Daniel Regensburger. Der Support für überregionale Vertriebe wird in der neu eingerichteten Vertriebsdirektion Key Account unter Leitung von Thorsten Affeld organisiert. Außerdem wird für die Betreuung und Gewinnung von Banken eine eigene Vertriebsdirektion unter Leitung von Volker Eisele installiert.

Eine Besonderheit der neuen Aufstellung besteht darin, dass die Regionalleiter als Repräsentanten der Bayerischen in ihrer Region Ansprechpartner und Problemlöser für alle in der Region aktiven Vertriebspartner der Bayerischen werden ­ unabhängig davon, ob diese mit einem Maklerpool, einem Verbund oder der Bayerischen direkt zusammenarbeiten.

Damit kann der Versicherer schneller auf die Anforderungen der Vermittler eingehen und einen nochmals verbesserten Service bieten. Die Regionalleiter sind angestellte Mitarbeiter der Bayerischen und als Ansprechpartner für das gesamte Sortiment der Bayerischen verantwortlich. Unterstützt werden diese durch ihre Teampartner im Makler­Dienstleistungs­ Center unter der Leitung von Dominik Brandt, einer zentralen Serviceeinheit und dem Underwriting.

„Mit dem neuen Partner­ und Kooperationsvertrieb wollen wir unseren Ambitionen, weitere Marktanteile zu gewinnen, Ausdruck verleihen. Wir bauen auf die Regionen und auch auf den mittelständischen Makler und Mehrfachagenten. Unsere Regionalleiter werden in der Lage sein, vertriebliche Impulse zu geben und dazu beitragen, konkrete Anforderungen unserer Partner zu lösen. Gleichzeitig heben wir den internen Wettbewerb zwischen Direktanbindungen und Partnern von Maklerpools oder Verbünden auf. Wir wollen jeden Partner, der sich für eine aktive Zusammenarbeit mit uns entscheidet, nach besten Kräften unterstützen“, führt Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe, aus.

„Die Regionalleiter sind mehr als nur Betreuer. Sie haben die Aufgabe, etwas voranzubringen, unsere Partner zu unterstützen, wertvollen Input zu liefern und als Spezialist in der jeweiligen Region aktiv zu sein. Daher sieht unsere neue Strategie nicht nur eine Änderung der Struktur vor, sondern auch eine durchgehende Qualifikation unserer Ansprechpartner. Im Rahmen einer aktiven Partnerschaft wollen wir den bestmöglichen Service bieten“, ergänzt Maximilian Buddecke, Leiter des neuen Vertriebswegs der Bayerischen.

Neben den Vertriebsdirektionen gehören die Pangaea Life GmbH unter Leitung von Uwe Mahrt und Daniel Regensburger sowie der digitale Assekuradeur asspario Versicherungsdienste AG unter Leitung der Vorstände Holger Koppius, Frank Löffler und Maximilian Buddecke zum Partner­ und Kooperationsvertrieb.

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die Bayerische, Thomas­Dehler­Str. 25, D­81737 München Tel.: 089/6787­0, Fax: 089/6787­9150 www.diebayerische.de

DGfRP: Jede neue Regulierung verunsichert Berater und Makler

Die Datenschutz­Grundverordnung (DSGVO) geht in die Schlussgerade: Am 25. Mai muss das Regelwerk von allen Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, umgesetzt sein. Doch rechtfertigt der Aufwand, der landauf, landab für die DSGVO gemacht wird, überhaupt den Nutzen? „Gerade in unserer Branche, in der Vertrauen das A und O ist und daher für Finanzberater immer schon strenge Regeln kannte, dürfte die DSGVO kein Problem sein“, sagt Philipp von Wartburg, Geschäftsleiter Technologie & IT bei der Deutschen Gesellschaft für RuhestandsPlanung, DGfRP. „Und doch verunsichert jede Regulierung Berater und Makler erneut und führt zu einer weiteren Konsolidierungswelle.“

Die Zahl der registrierten Versicherungsvermittler war 2017 schon deutlich um fast 8.000 gesunken und ist im ersten Quartal 2018 erneut zurückgegangen: So waren in den ersten drei Monaten des Jahres mehr als 9.300 Personen weniger im Vermittlerregister des Deutschen Industrie­ und Handelskammertags erfasst. „Der Rückgang der Vermittler hilft weder den Kunden noch der Branche weiter“, sagt von Wartburg. „Viele Kunden können und wollen sich nicht über Robo­Advisor beraten lassen, sodass gute Beratung von immer weniger qualifizierten Vermittlern geleistet werden muss. Das kann nur dazu führen, dass die Beratungsqualität sinkt“, so von Wartburg.

Doch niemand müsse Angst haben vor der DSGVO, erklärt von Wartburg: „Vieles war schon immer so, nur wurde es bisher nicht kontrolliert.“ Ausführliche Informationen sind auf der Homepage der DGfRP unter „Aktuell/DSGVO“ zu finden. Hier nur die wichtigsten Punkte, die Makler beachten sollten:

• Datenschutz betrifft Hardware und Software und in der Regel auch Papier.
• Schaffen Sie sich einen Mehrwert für das eigene Unternehmen und installieren Sie einen Stellvertreter, machen Sie Notfallpläne, verbessern Sie Ihre Prozesse etc.
• Eine Datenverarbeitung muss rechtmäßig sein. Definieren Sie daher den legitimen Zweck. Die Abfrage des Geburtsdatums für den Newsletter­Versand ist beispielsweise nicht erlaubt.
• Sichern und verschlüsseln Sie Ihre Festplatte.
• Transparenz wird erfordert. Verarbeitungstätigkeiten müssen in einem Verzeichnis dokumentiert werden.
• E­Mails wird es auch weiterhin geben, aber: Verschlüsseln Sie Ihre Mitteilungen.
• Erweitern Sie die E­Mail­Signatur um den Datenschutz­Ansprechpartner und ­Beauftragten.
• Dokumentieren Sie alle Maßnahmen.
• Passen Sie Ihre Datenschutzerklärungen um Ansprechpartner, Kontaktdaten, Rechtsgrundlagen etc. an.
• Setzen Sie das „Recht auf Vergessen“ konsequent um. Wenn die Daten zum Beispiel noch aus Dokumentationsgründen benötigt werden, müssen sie zumindest gesperrt werden. Eine Löschung aus dem Archiv bzw. Backup ist nicht notwendig.
• Sollte doch mal etwas passiert sein, muss das der zuständigen Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden.

Diese Bestimmungen dürften in einer Branche, in der Vertrauen das A und O ist und daher für Finanzberater immer schon strenge Regeln kannte, kein Problem sein. Die meisten Makler sind denn auch an Systeme wie Verwaltungs­ und Beratungsplattformen angeschlossen, die jede neue Regelung direkt umsetzen. „Bei der DGfRP sind alle Systeme wie Quixx, Extranet und Finalife sicher und verschlüsselt – und das schon seit geraumer Zeit“, sagt Philipp von Wartburg. „So können sich unsere Makler darauf verlassen, dass die DSGVO bei ihnen problemlos über die Bühne geht.“

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Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH , Martin­Moser­Str. 27, D­84503 Altötting Tel.: 08671/9641­0, Fax: 08671/9641­15
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Vermittler sind betroffen

Seit 25.5.2018 gilt die EU­Datenschutz­Grundverordnung (DS­GVO). Damit werden personenbezogene Daten stärker geschützt. Die DS­GVO wird das Bundesdatenschutzgesetz ablösen.

In 99 Artikeln sowie 172 Erwägungsgründen entwickelt die DS­GVO ihre Prinzipien wie Rechtmäßigkeit von Daten, Transparenz, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Vertraulichkeit und Rechenschaftspflicht. Nach der DS­GVO gilt zudem der Zweckbindungsgrundsatz der Datenerhebung, wonach personenbezogene Daten grundsätzlich nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und weiterverarbeitet werden dürfen.

Vermittler sind betroffen

Da Versicherungsvermittler in ihrer Praxis mit vielen personenbezogenen Daten operieren, sind sie unmittelbar von der DS­GVO betroffen. Dadurch bedeutet die neue Verordnung für Vermittler wachsende Anforderungen an den Datenschutz mit vielen administrativen und präventiven Zusatzarbeiten.

„Der Schutz persönlicher Daten ist zwar in einer von Informationen bestimmten Welt richtig und wichtig, doch für Kleinbetriebe, die die meisten Versicherungsagenturen nun mal sind, bedeutet die DS­GVO einen Riesenaufwand, z. B. bei der Dokumentation und durch die Einführung eines umfassenden Datenschutzmanagements “, erklärt BVK­Präsident Michael H. Heinz.

Unterstützung bei der Umsetzung der DS­GVO

Deshalb ruft der BVK seine Mitglieder auf, die DS­GVO nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Schließlich sieht die Verordnung drastisch erhöhte Sanktionen und Strafen bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes vor, um dem Datenschutz mehr Nachdruck zu verleihen.

Dafür bietet der BVK Mitgliedern umfangreiche Unterstützung an und hat bereits vor Wochen in einer Checkliste über die von Vermittlern abzuarbeitenden Punkte informiert:

Checkliste zur Umsetzung der DS­GVO

• Feststellung des Handlungsbedarfs und Ermittlung des rechtlichen „Soll­Zustands“ nach der DS­GVO • Abklärung der Rechtsgrundlage, auf der Daten erhoben werden, und ggf. Erneuerung / Einholung der Kundeneinwilligungen für die Datenverarbeitung
• Erstellung eines Datenschutzmanagements und einer Dokumentation darüber

• Gewährleistung von Betroffenenrechten auf Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und Einschränkung der Datenverarbeitung und deren Übertragbarkeit
• Ggf. Einschaltung von Dienstleistern und die vertragliche Absicherung, dass die Dienstleistung DS­GVO­konform erbracht wird bzw. Überarbeitung bestehender Datenschutz­verträge
• Überprüfung von bestehenden Betriebsvereinbarungen und DS­GVO­konforme Abänderung
• Abklärung von Speicherfristen von Daten und Einführung von Löschkonzepten und ­fristen
• Einsetzung von effektiven Maßnahmen zur IT­Sicherheit nebst Verfahren zur Überprüfung ihrer Wirksamkeit.

Darüber hinaus haben BVK­Mitglieder viele Möglichkeiten, über das auf den Datenschutz spezialisierte Unternehmen Gindat GmbH vergünstigt Dienstleistungen im Bereich des Datenschutzes abzurufen. So können sich BVK­Mitglieder über den internen Mitgliederbereich unter www.bvk.de wichtige Handreichungen und Checklisten zur DS­GVO runterladen, durcharbeiten und auch gegen ein gesondertes Honorar einen persönlichen Gindat­ Datenschutzbeauftragten kontaktieren.

Zudem informiert die Verbandszeitschrift VersVerm laufend und ausführlich über die Auswirkungen der DS­GVO auf die Vermittlerpraxis.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­53115 Bonn Tel.: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50
www.bvk.de

VorsorgeFachForum am 20.Juni 2018 in Mannheim mit politischer Beteiligung -­ PremiumCircle-­Chef Claus-­Dieter Gorr im Interview

 

Das Thema private Berufsunfähigkeitsversicherung wird aktuell so dargestellt, dass die meisten Anträge auf Berufsunfähigkeit ­ über 75 Prozent der Fälle ­ von den Versicherern bezahlt werden. Sie kritisieren dagegen die Praxis der Versicherer und haben dazu auch eine Befragung bei den Gesellschaften durchgeführt. Zu welchem Ergebnis kommen Sie?

Claus­-Dieter Gorr: Das Problem sind nicht die Durchschnittswerte der Branche, sondern die erheblichen unternehmensindividuellen Spreizungen beispielsweise bei der Anzahl der abgelehnten Fälle, der Bearbeitungsdauer, Leistungsdauer, den gewonnen und verlorenen Gerichtsprozessen. Der GDV veröffentlicht die Durchschnittswerte und niemand weiß, welcher Versicherer im Rahmen aktueller Momentaufnahmen gut oder schwache Leistungskennzahlen hat. Unsere Erhebung hat gezeigt, dass die unternehmensindividuellen Kennzahlen teilweise weit über 100 % von den Durchschnittswerten abweichen. Das gilt in beide Richtungen.

Beim nächsten VorsorgeFachForum in Mannheim gehen Sie wieder sehr tief in die Thematik Berufsunfähigkeitsversicherungen und Arbeitskraftabsicherungen sowie private Krankenversicherung. Wie viel Wissen sollte hier ein Versicherungsmakler oder Vermittler bereits haben um von der Veranstaltung profitieren zu können?

Claus-­Dieter Gorr: Jeder Makler wird von der Teilnahme am VorsorgeFachForum profitieren. Diejenigen, die fachlich noch nicht tief versiert sind, erhalten jede Menge Anreize ihr Fachwissen aufzubauen, diejenigen, die bereits tief in der Thematik drin sind, vertiefen es erheblich. Dies gilt insbesondere für den medizinischen Teil von Professor Dr. Konrad, die Regulierungsprozesse in der BU-­Leistungsprüfung und die aktuelle Marktanalyse zur privaten Krankenversicherung.

Was können die Teilnehmer von der großen Vorstands-­Diskussionsrunde erwarten?

Claus­-Dieter Gorr: Im Unterschied zu Hannover haben wir diesmal mit Herrn Dr. Schick, dem finanzpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen, einen fachkompetenten Politiker eingebunden. Es wird sicher wieder eine spannende kontroverse Diskussion.

Sind für das VFF in Mannheim noch Teilnehmer­-Plätze frei?

Claus­-Dieter Gorr: Aufgrund der ausnehmend guten Feedbacks des ersten VFF in Hannover, haben wir die Teilnehmerzahl nochmals erhöht. Wer sich noch anmelden möchte, erhält von den teilnehmenden Versicherern oder von PremiumCircle direkt einen Voucher zur kostenfreien Teilnahme.

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PremiumCircle Deutschland GmbH, Kaiserstraße 177 , D­-61169 Friedberg,Tel.: 06031 16959­0, www.premiumcircle.de

KAB Maklerservice GmbH besteht seit 1999 und ist als

Konzeptschmiede schwerpunktmäßig im Bereich Komposit tätig

Die KAB unterstützt mit Ihrer Fördermitgliedschaft seit dem 1.4.2018 die Arbeit des Bundesverbandes Finanzdienstleistung AfW e.V.

Die KAB Maklerservice GmbH besteht seit 1999 und ist als Konzeptschmiede schwerpunktmäßig im Bereich Komposit erfolgreich tätig. Diverse Produktauszeichnungen bestätigen dies. Die KAB versteht sich als serviceorientierter Dienstleister, der seinen Service und die Kommunikation auf Augenhöhe mit seinen Maklerkollegen sicherstellt. Durch regionale Partnermeetings, die Maklerbetreuer und Firmenberater entwickelt KAB eine intensive und partnerschaftliche Zusammenarbeit.

“Dies bildet, neben stabilen und modernen Rahmenkonzepten der KAB, die Plattform des Erfolges. Hohe Investitionen in die Digitalisierung zur Arbeitserleichterung für die angeschlossenen Maklerkollegen im Tagesgeschäft sehen wir als Pflichtprogramm.” sagt Volker Kropp, Geschäftsführer der KAB. Den Service der KAB stellen neben den 31 Innendienstmitarbeitern auch regional tätige Maklerbetreuer und Firmenberater für die angeschlossenen über 2200 Maklerpartner sicher.

“Durch unsere Mitgliedschaft im AfW wollen wir als Maklerpool die Aktivitäten des Verbandes unterstützen und stärken. Gerade in der heutigen schnelllebigen Zeit der Veränderungen, sei es beim Gesetzgeber, den Marktgegebenheiten und der Digitalisierung ist die Arbeit und Wirkung eines Verbandes wie die des AfW notwendig.” erklärt Volker Kropp, Geschäftsführer KAB.

Weitere Informationen unter: www.kab­maklerservice.de

“Der Entschluss der KAB Maklerservice GmbH zu einer Fördermitgliedschaft im Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat uns sehr gefreut. Die Unterstützung unserer Arbeit durch die sehr serviceorientierte KAB,”
kommentierte Matthias Wiegel, Mitglied des Vorstandes beim AfW, “hilft dem AfW dabei, den großen Herausforderungen des freien Vertriebs von Finanzdienstleistungen weiterhin erfolgreich zu begegnen.”

Verantwortlich für den Inhalt:

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., Ackerstr. 3, D­10115 Berlin Tel.: 030/20454403, Fax: 030/20634759
www.afw­verband.de

Stärkung der Aktivitäten in Baden­-Württemberg und Bayern

Chubb in Deutschland verstärkt mit Sven Schauenburg (56) in Stuttgart und Peter Schmid (47) in München ab sofort ihr Team der Business Development Manager (BDM), wie der Versicherer mitteilte. Damit bekräftigt Chubb ihr Engagement hinsichtlich einer flächendeckenden bundesweiten Maklerbetreuung sowie des Ausbaus der lokalen Büros in Deutschland.

Als spartenübergreifende Ansprechpartner in ihren jeweiligen Regionen werden die beiden BDM sich auf die vertrieblichen Aktivitäten des sogenannten Mid Market­ Geschäfts sowie auf den weiteren Aufbau und der Pflege der entsprechenden Geschäftsbeziehungen zu Maklerpartnern konzentrieren. Beide berichten an Christian Kruppa, Director Broker & Middle Market bei Chubb in Deutschland.

Sven Schauenburg verfügt über 32 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche, die er bei Erstversicherern, firmenverbundenen Vermittlern sowie Maklerhäusern sammelte. Der zertifizierte Risikomanager kommt von Aon Risk Solutions zu Chubb, wo er als Key Accounter für internationale Großkunden tätig war. Seine berufliche Laufbahn begann Schauenburg mit der Ausbildung zum Versicherungskaufmann beim Gerling­Konzern.

Peter Schmid ist seit 20 Jahren im Versicherungsbereich tätig, und hatte sowohl bei Erstversicherern als auch bei Maklern verschiedene Positionen inne. Seiner Berufskarriere startete der Betriebswirt (VWA) seinerzeit
als Auszubildender bei der DEVK­Versicherung und arbeitete zuletzt als Account Manager Vertrieb bei HDI Global SE.

„Die Fach­ und Vertriebsexpertise von Sven Schauenburg und Peter Schmid werden entscheidend zur weiteren Stärkung unserer Aktivitäten in Baden­Württemberg und Bayern beitragen. Als lokale Ansprechpartner werden sie unseren dortigen Vertriebs­ und Maklerpartnern unsere Möglichkeiten unmittelbar und kompetent vor Ort aufzeigen“, erläutert Andreas Wania, Country President und Hauptbevollmächtigter der Chubb in Deutschland.

Verantwortlich für den Inhalt:

Chubb Insurance Company of Europe S.A., Fleethof; Stadthausbrücke 1­3, ­20355 Hamburg Tel.: 040/369805100, Fax: 040/369805192
www.chubb.com

Die DSGVO tritt in Kraft. Vermittler müssen viel beachten. Wirth ­ Rechtsanwälte hat hierfür mit einem spezialisiertem Netzwerk ein effizientes und preiswertes Do­It­Yourself­Datenschutztool für Vermittler entwickelt

Die bereits 2016 vom EU­Parlament beschlossene Datenschutzgrundverordnung tritt in Kraft. Diese Verordnung gilt für alle Mitgliedsstaaten verbindlich und ab dem 25.05.2018 unmittelbar. Mit dieser Verordnung wird die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Unternehmen und auch öffentliche Stellen innerhalb der Europäischen Union geregelt. Sie gilt also auch für die gesamte Versicherungs­ und Finanzbranche.

Rechtsanwalt Norman Wirth, TÜV­zertifizierter Datenschutzbeauftragter schätzt ein: „Viele Unternehmen haben bisher versäumt, die geforderten Änderungen in ihren Abläufen vorzunehmen und die notwendigen Dokumentationen zu erstellen. Aber nichts tun ist keine Option, schon wegen der drohenden Abmahngefahren und behördlichen Sanktionen. Eine sachgerechte und kurzfristig umsetzbare Lösung ist mit überschaubarem administrativem und zeitlichem Aufwand möglich, um sich DSGVO­konform aufzustellen.“

Als Minimalanforderungen zum Nachweis der Einhaltung der DSGVO werden auch folgende Dokumente benötigt:
1. Datenschutzinformation (Damit werden Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit und den Kunden erfüllt. Auf einer vorhandenen Website wird in einer klar verständlichen Sprache erläutert, wie datenschutzkonform mit allen personenbezogenen Daten umgegangen wird.)
2. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (Für bestimmte Verarbeitungsvorgänge, bzw. bestimmter besondere Kategorien von Daten, wie Gesundheitsdaten, wird eine solche ausdrückliche Einwilligung des Kunden zur Verarbeitung der Daten benötigt.)
3. Datenschutzkonzept (Mit einem solchen, dokumentierten Konzept kommt man der Auskunfts­ und Rechenschaftspflicht gegenüber Behörden oder Betroffenen nach und zeigt auf, wie das eigene Unternehmen die geltenden Datenschutzbestimmungen umsetzen.)
4. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, inkl. Auftragsverarbeitungsverzeichnis und Risikobewertung (Das ist letztlich ein Bestandteil des Datenschutzkonzeptes, in denen jeder datenschutzrelevanter Geschäftsprozess auf Konformität mit den DSGVO­Vorgaben geprüft wird.)
5. Übersicht über die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die sogenannten TOMs (Diese Übersicht beschreibt die tatsächliche Umsetzung des Datenschutzes in ihrem Unternehmen.)
6. Datensicherheitskonzept (Das Datensicherheitskonzept bezieht sich auf die technische und organisatorische Sicherheit der personenbezogenen Daten und beinhaltet die IT­Richtlinie und diverse Handlungsanweisungen für die Mitarbeiter.)
7. Verpflichtungserklärung zur Vertraulichkeit (Alle Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter zur Vertraulichkeit in Sinne der DSGVO verpflichten.)

Zudem müssen Unternehmen ihre Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichten und zum Datenschutz schulen. Nicht zuletzt muss natürlich nicht nur auf dem Papier alles stimmen, sondern es müssen die erforderlichen technisch– organisatorischen Maßnahmen umgesetzt werden. Welche das sind, ist individuell zu klären. Das beginnt bei sicheren Passwörtern auf allen Computern und Diensthandys und geht eventuell bis hin zum Wechsel des Cloud­Anbieters.

Wirth­Rechtsanwälte hat gemeinsam mit einem hochspezialisierten Team von Netzwerkpartnern ein EdV­gestütztes, onlinebasiertes Tool für Vermittler entwickelt, mit dem eine Abarbeitung der DSGVO­Vorgaben erfolgen kann. Diese Lösung basiert auf insgesamt 3 Stufen und ist auf www.vermittler­datenschutz.de zu finden.

1. Stufe – Checkliste mit Erläuterungen
Diese 1. Stufe bietet Unternehmen, die bereits einen hohen Datenschutz­Standard haben, eine Checkliste, aus der sich der Anpassungsbedarf dem Grunde nach ergibt. Diese Checkliste nebst individuellen Umsetzungserläuterungen wird kostenfrei zur Verfügung gestellt.

2. Stufe – Fragenkatalog inklusive anschließendem Maßnahmenplan
Dies ist die effiziente und preiswerte Do­It­Yourself­Variante für Einzelkämpfer und kleinere Unternehmen, aber auch als perfektes Tool für den eventuell notwendigen Datenschutzbeauftragten geeignet. Auf dieser Stufe wird den Unternehmen die Möglichkeit gegeben, sich DSGVO­konform aufzustellen, unabhängig vom Ist­Zustand. Das Ergebnis ist eine Vielzahl von individuellen Unterlagen und Hinweisen, die die Anwender DSGVO­ready machen.
Auf Grundlage einer vorgeschalteten Abfrage erhält man ein personalisiertes Datenschutzkonzept mit dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten des Unternehmens, sowie einen personalisierten Maßnahmenplan mit allen noch wichtigen To­do`s, sowie eine Beschreibung der TOMs ( technisch­organisatorischen Maßnahmen). Des Weiteren enthalten sind diverse praxisrelevante Muster und Bespiele.
Ziel dieser Stufe 2 ist es, dass die Unternehmen ohne weitere externe Hilfe die erforderlichen administrativen Tätigkeiten selbst erledigen können und anhand der ausgewiesenen Hinweise auch die sonstige praktische Umsetzung in Ihrem Unternehmen selbst erledigen.

3. Stufe – externer Datenschutzbeauftragter
Ergibt sich für das betreffende Unternehmen die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, kann eine solche Stelle entweder intern besetzt (es sei denn, es handelt sich um einen Einzelunternehmer ohne weitere Mitarbeiter), oder ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Dieser erfüllt dann die gesetzlich vorgegebenen Prüf­ und Kontrollpflichten und steht beratend zur Seite. Die Vermittlung eines externen Datenschutzbeauftragten zu einem äußerst attraktiven Preis – aufgrund der Vorarbeit durch Stufe 2. – kann dann angefordert werden.

Rechtsanwalt Wirth: „Entstanden ist die Idee zu diesem Tool auf Grund der unglaublich vielen Fragen aus der Vermittlerschaft in den letzten Monaten zum Thema Datenschutz. Hier war ein dringender Bedarf erkennbar, eine einfache, preiswerte und schnelle Lösung zu bieten, wie wir sie nun mit dem Tool geschaffen haben.“

Ansprechpartner zu dieser Meldung:
Rechtsanwalt Norman Wirth, kanzlei@wirth­rae.de

Verantwortlich für den Inhalt:

Wirth­Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­10623 Berlin Tel.: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1 www.wirth­rechtsanwaelte.com

Weitere Beiträge zu diesem Unternehmen:

DSGVO für Vermittler

AssCompact AWARD ­ BU/Arbeitskraftabsicherung 2018

AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2018: Biometrie bei Maklern weiter hoch im Kurs

Der Geschäftsbereich „BU/Arbeitskraftabsicherung“ gewinnt für die unabhängigen Vermittler weiter an Wert. Allerdings ist der Blick in die Zukunft etwas getrübt: Anders als im Vorjahr sind die Vermittler mit der Geschäftsprognose in diesem Beratungsgebiet zurückhaltender. Zu diesem und weiteren Ergebnissen kommt die Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2018“ gekommen.

Bayreuth, 03.05.2018. Eine aktuelle Studie von AssCompact hat den Geschäftsbereich „BU/Arbeitskraftabsicherung“ von Maklern und Mehrfachagenten unter die Lupe genommen und dabei auch die Top­Anbieter aus Vermittlersicht identifiziert.

Deutlicher Courtagezuwachs

Im Jahr 2017 konnten viele Vermittler ein Umsatzplus im Geschäftsfeld Biometrie verbuchen: 42% berichten von einem Courtagezuwachs von etwa 30%. Für weitere 46% der Vermittler verlief das Geschäft mit der Arbeitskraftabsicherung zumindest nicht schlechter. Lediglich 12% gaben eine Verschlechterung an. Bei den Erwartungen an die zukünftige Entwicklung der privaten Vorsorge/Biometrie im Allgemeinen zeigten sich die Makler im Vergleich zum Vorjahr etwas zurückhaltender und gehen von einem stagnierenden Geschäft auf hohem Niveau aus.

ALTE LEIPZIGER und Canada Life führen das Feld weiterhin an

Die Makler und Mehrfachagenten wurden im Rahmen der Studie auch zu deren Geschäftsanteilen in den Bereichen BU und Dread Disease/MultiRisk (Leben) befragt. Sowohl ALTE LEIPZIGER (BU) als auch Canada Life (Dread Disease/MultiRisk (Leben)) konnten ihren Siegerrang des Vorjahres erfolgreich verteidigen. Auch die weiteren Plätze im Bereich BU blieben unverändert: Swiss Life auf Platz 2 und VOLKSWOHL BUND auf Platz 3. Im gemischten Bereich Dread Disease /MultiRisk (Leben) konnten sich VOLKSWOHL BUND (Platz 2) und Allianz (Platz 3) um jeweils einen Platz im Vergleich zum Vorjahr verbessern.

Hohe Servicequalität zahlt sich aus

Das im Vorjahr stark angestiegene durchschnittliche Serviceniveau der Anbieter (+10%) konnte gehalten werden. Die Top­3­Unternehmen im Bereich BU kommen auf 89 (VOLKSWOHL BUND) bzw. 88 (ALTE LEIPZIGER und Canada Life) von 100 möglichen Punkten. Im Bereich Dread Disease/ MultiRisk (Leben) führt der VOLKSWOHL BUND (86 Punkte) vor Canada Life und NÜRNBERGER (Ernstfallschutz) mit jeweils 84 Punkten.

Das hohe Serviceniveau zahlt sich für die Unternehmen aus. So möchte ein Großteil der Vermittler die Zusammenarbeit mit den servicestarken Unternehmen zukünftig intensivieren. Insbesondere Swiss Life, Stuttgarter, Canada Life und VOLKSWOHL BUND können sich über ein entsprechend positives Feedback im Bereich BU freuen. Im Bereich Dread Disease/MultiRisk (Leben) werden hingegen Swiss Life, NÜRNBERGER (Ernstfallschutz) und Allianz mit einem hohen Zuspruch belohnt.

Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung“

An der Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2018″ beteiligten sich 435 Makler und Mehrfachagenten. Die Stichprobe stellt ein sehr gutes Abbild der Assekuranz­ und Finanzvermittler hinsichtlich der Alters­ und Geschlechtsstruktur dar. Die Studie kann hier bezogen werden. Ansprechpartner ist Florian Stasch (Tel. 0921 75758­38, E­Mail: stasch@bbg­gruppe.de).

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, D­95448 Bayreuth Tel.: 0921/757580, Fax: 0921/512852
www.bbg­online.de

Smart InsurTech automatisiert IDD­Prüfung

Die Maklersoftware.com GmbH, ein Tochterunternehmen der Smart InsurTech GmbH, hat ihre Beratungssoftware hinsichtlich der neuen IDD­Richtlinien erweitert. Durch die Integration der IDD­geforderten Angemessenheits­ und Geeignetheitsprüfung in den Beratungsprozess können Vermittler die Beratung ohne Systembruch durchführen. Das System speichert die Daten direkt in den Kundenstammdaten. So hat der Vermittler unabhängig von der Versicherungssparte jederzeit Zugriff auf alle Informationen. Die Auswertung der Angemessen­ und Geeignetheitsprüfung mit Tarifempfehlung erfolgt vollautomatisch.

Die Software erstellt einen übersichtlichen Vergleich aller Tarife mit den jeweiligen Risikoklassifizierungen sowie einer Beurteilung der Eignung anhand der angegebenen Risikopräferenzen des Kunden. Die Produktempfehlung wird direkt in die Beratungsdokumentation übernommen.

Für den Vermittler wird so erheblicher Mehrwert generiert. Durch die durchgehende und medienbruchfreie Beratung bzw. Angebotserstellung gewinnt er Zeit. Die übersichtliche Gegenüberstellung der Tarife, inklusive Empfehlung zur Eignung nach IDD, schafft Sicherheit.

Mit Inkrafttreten der Insurance Distribution Directive (IDD) am 23. Februar 2018 haben Versicherungsvermittler neue Verpflichtungen im Beratungsprozess. Vermittler müssen u.a. Wohlverhaltensregeln einhalten, Kunden vor Abschluss von Versicherungsverträgen das Vergütungsmodell offenlegen und eine Angemessenheits­ und Geeignetheitsprüfung durchführen. Ziel der IDD ist, einheitliche Beratungsrichtlinien sicherzustellen, Verbraucherschutz zu stärken und Kunden eine höhere Transparenz zu ermöglichen. IDD­konforme und medienbruchfreie Maklerverwaltungsprogramme unterstützen Versicherungsvermittler dabei immens.

Verantwortlich für den Inhalt:

Smart InsurTech GmbH, Klosterstraße 71, D­10179 Berlin Tel.: +49 30 420 86 1935, Fax:
www.smartinsurtech.de

Speziell für die Honorarberatung aufgelegte Produkte gewinnen an Marktanteil

Nachdem der Luxemburger Vermögensverwalter Moventum seine Gebührenstruktur angepasst hat und nun eine Honorarberater­Tranche seiner Vermögensverwaltungsportfolios anbietet, ist die Nachfrage nach den neuen Clean­ Share­Classes stark gestiegen.

„Wir freuen uns über das große Interesse, das sicher darauf zurückzuführen ist, dass
die neue Honorar­Variante für unsere Portfolios, die Clean­Share­Classes allokiert, allen Honorarberatern von Nutzen ist“, sagt Swen Köster, Senior Vice President und Head of Sales bei Moventum. „Seit der Umstellung auf MiFID II arbeiten wir mit drei getrennten Gebühren: einer Plattform­Gebühr für Kontoführung und Transaktionskosten, einer Managementgebühr für das Asset Management sowie einer Servicegebühr für die vom Berater erbrachten Dienstleistungen“, erklärt Köster.

Moventum ist dabei in der Lage, die zwischen Kunden und Berater individuell vereinbarte Servicegebühr abzuwickeln. „Dabei ist es für uns gleich, ob ein Festhonorar vereinbart wird, eine volumenabhängige Gebühr oder ein Stundensatz“, sagt Köster. Der Berater sei hier frei in seiner Gestaltung. „Das scheint auch der Grund zu sein, weshalb das Angebot gut ankommt.“

Die Honorarberater­Varianten kommen dem Wunsch vieler Kunden nach einer hohen Kostentransparenz entgegen. „Schon bislang gab es ja viele unterschiedliche Varianten für Honorarberater, bei denen aber oft die Erstattung der Provisionen im Nachgang erfolgte“, sagt Köster. Durch die Nutzung der Clean­Share­Classes entstehen sofortige Performancevorteile beim Kunden.

Verantwortlich für den Inhalt:

MOVENTUM S.C.A., Speicherstrasse 57­59 , D­60327 Frankfurt Tel.: 069 7561 771, Fax: 069 7430 8074
www.moventum.de

Starker Jahresstart: Antragseingang Neugeschäft über 50% im Plus gegenüber Vorjahr

Die JDC Group AG (ISIN DE000A0B9N37) hat mit dem heute veröffentlichten testierten Konzernabschluss ihre am 13. März bekannt gegebenen vorläufigen Ergebnisse zum Geschäftsjahr 2017 bestätigt. Der Umsatz erhöhte sich im Jahresvergleich um 8,2 % auf 84,5 Mio. EUR (2016: 78,1 Mio. EUR).

Das EBITDA stieg dagegen deutlich stärker. Bereinigt um einmalige Aufwendungen im Zusammenhang mit den erfolgten Großkundenprojekten sowie der Umsetzung der rechtlichen Änderungen im Zuge der Umsetzung der europäischen Richtlinien MiFID II und IDD in Höhe von rund 0,7 Mio. EUR in 2017 stieg das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) um rund 63 Prozent auf 3,9 Mio. EUR (2016 ebenfalls bereinigt um Einmaleffekte in Höhe von 0,3 Mio. EUR: 2,4 Mio. EUR). Unbereinigt stieg das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) um rund 19 Prozent auf 3,2 Mio. EUR (2016: 2,7 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) blieb aufgrund gestiegener Abschreibungen für Amortisationen mit 0,2 Mio. EUR konstant (2016: 0,2 Mio. EUR). Der Grund für die gestiegenen Abschreibungen waren Investitionen in die erworbenen Versicherungsbestände.

Die positive operative Entwicklung des Unternehmens wird auch von der Entwicklung der weiteren Kennzahlen zum Geschäftsjahr 2017 untermauert. So erhöhte sich der operative Cashflow auf 3,2 Mio. EUR (2016: 1,2 Mio. EUR) deutlich. Beide Geschäftsbereiche, Advisortech und Advisory, legen im Gesamtjahr 2017 bei den Kennzahlen Umsatz und EBITDA deutlich zu. Im Geschäftsbereich Advisortech stieg der Umsatz um 7,4 Prozent auf 66,6 Mio.

EUR und das EBITDA stieg um 15,7 Prozent auf 3,3 Mio. EUR

Auch der Geschäftsbereich Advisory, der den klassischen Vertriebszweig der JDC Group abbildet, entwickelte sich im Jahresverlauf gegen den Markttrend sehr gut und steigerte den Umsatz um 11,8 Prozent auf 26,6 Mio. EUR. Das EBITDA stieg hier um 22,7 Prozent auf 1,2 Mio. EUR.

Auch der Start ins Jahr 2018 ist positiv verlaufen. In der ersten 3 Monaten des Jahres verzeichnete JDC ein deutliches Neugeschäftsplus. Die Gesellschaft erwartet einen Umsatz von mehr als 100 Mio. EUR bei einem EBITDA von mindestens 6 Mio. EUR. Die Veröffentlichung des Q1 Berichts erfolgt am 24. Mai 2018.

Verantwortlich für den Inhalt:

JDC Group Aktiengesellschaft, Kormoranweg 1, D­65201 Wiesbaden Tel.: +49 (0)611 89 05 75­0, Fax: +49 (0)611 89 05 75­19 www.jdcgroup.de

Umfängliche Altersvorsorge­- und Anlageberatung rein auf Honorarbasis aus einer Hand

Neben der bereits seit 2016 bestehenden Zulassung als Honorar­Anlageberater nach §
32 KWG ist die Karlsruher Honorarfinanz AG jetzt auch als “Versicherungsberater“ nach
§34 d Absatz 2 zugelassen. Somit bietet das Unternehmen als eines der wenigen
Finanzdienstleister in Deutschland seine Dienstleistungen sowohl in der Anlage­ als
auch in der Versicherungsberatung rein auf Honorarbasis an. Geplant ist in Kürze die
Mitgliedschaft im BVVB, dem Bundesverband der Versicherungsberater e.V. „Mit der
Zulassung als Versicherungsberater spezialisieren wir uns ausschließlich auf die
Altersvorsorge­ und Absicherungsberatung. In Kombination mit der Honorar­
Anlageberatung bieten wir Verbrauchern jetzt ein umfängliches und produkt­unabhängiges Dienstleistungspaket“, so Honorarfinanz­Vorstand Davor Horvat. „Wir sind überzeugt, dass die Verbraucher den Wert einer solchen Beratung im Vergleich zum Produktverkauf gegen Provision honorieren werden.“

Versicherungsberatung ist logische Konsequenz für die Unternehmensentwicklung

Durch die Erweiterung auf die Versicherungsberatung ist es der Honorarfinanz möglich, die Verbraucher über die Vor­ und Nachteile aus den verschiedenen Vorsorgeschichten umfassend zu beraten. Diese bestehen aus der Finanzanalyse und Risikoprofilierung, der Strategieberatung zur Altersvorsorge nach zuvor ermittelter Zieldefinition und schließlich der darauf aufbauenden Anlageberatung. Horvat: „Nach der KWG­Lizenz vor zwei Jahren war für unsere Unternehmensentwicklung die Zulassung zur Versicherungsberatung der nächste logische Schritt. Damit unterscheiden wir uns von mehr als 99 Prozent der Marktteilnehmer.”

Verantwortlich für den Inhalt:

Honorarfinanz AG, Amalienbadstraße 41, D­76227 Karlsruhe Tel.: 0721­915691­40, Fax: 0721­915691­49 www.honorarfinanz.ag