Makler profitieren von mobiler Nutzung ihrer Kundendaten

Die Zusammenarbeit der Deutschen Gesellschaft für RuhestandsPlanung, DGfRP, und der FondsKonzept AG schreitet voran. Mit der Quixx App wird das gemeinsame Backoffice­Programm Quixx nun für die Kundenkommunikation geöffnet.

Die Quixx App ist der mobile Zugang zum Backoffice­Programm Quixx Office, das in
Zeiten steigender bürokratischer Herausforderungen die bestmögliche Infrastruktur für
Makler bietet. Berater bekommen mit der App einen schnellen Überblick über relevante
Kundendaten und die dazugehörenden Depots inklusive aller Fondsanteile,
Versicherungen, Beteiligungen und Bankkonten. Neue Versicherungen können angelegt
und bestehende Verträge hochgeladen werden. Mit der Quixx App präsentiert sich der Makler gegenüber seinem Kunden einmal mehr als eigenständige Fintech­Einheit mit breitem Anwendungsspektrum. „Wir ermöglichen unseren Beratern damit den Schritt in das Zeitalter digitaler Kommunikation im Omni­Channel­Vertrieb“, sagt Philipp von Wartburg, Geschäftsleiter Technologie & IT bei der DGfRP.

Der Makler kann seine Kunden je nach Wunsch für die Quixx App freischalten, denn auch sie profitieren: Wer sich anmeldet, hat sein Vermögen jederzeit im Blick. Es gibt Factsheets zu den einzelnen Fonds inklusive Wertentwicklung, Gewinn und Verlust, Rendite­Risiko, Kennzahlen und Vermögensaufteilung. Darüber hinaus werden Zusammensetzung und Wertentwicklung des Depots angezeigt. Orderaufträge können direkt über die App erteilt werden, die Bestätigung erfolgt per Kennwort oder digitaler Unterschrift. Selbst Schadensmeldungen für Versicherungen werden mobil eingereicht. Wer Fragen hat, chattet schnell und direkt mit dem eigenen Makler.

„Mit der Quixx App wird die Vermögensverwaltung einfacher und schneller – für den Makler, der alle Daten immer dabei hat. Und für den Kunden, der jederzeit einen Überblick über seine Vermögenswerte hat“, sagt Philipp von Wartburg. Die Quixx App kann kostenlos für Android und iOS heruntergeladen werden. Weitere Infos auf www.quixx­finance.de.

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH , Martin­Moser­Str. 27, D­84503 Altötting Tel.: 08671/9641­0, Fax: 08671/9641­15
www.dgfrp.de

Beratungstool bietet insbesondere die Geeignetheitsprüfung von Versicherungsanlageprodukten

Die IDD kommt: Seit dem 23. Februar gelten im Versicherungsvertrieb neue Regeln. Die verschärften Transparenz­ und Wohlverhaltenspflichten einzuhalten wird für viele eine Herausforderung. Die HonorarKonzept GmbH hat hierfür den IDD­Advisor entwickelt. Das Beratungstool bietet insbesondere die Geeignetheitsprüfung von Versicherungsanlageprodukten.

Mit der Umsetzung der europäischen Insurance Distribution Directive (IDD) in deutsches Recht gelten ab 23. Februar 2018 höhere Anforderungen im Versicherungsvertrieb, denen Berater durch mehr Transparenz und Dokumentation begegnen sollten.

„Hier kommt der IDD­Advisor ins Spiel“, sagt Heiko Reddmann, Geschäftsführer der Honorarkonzept GmbH. „Das eigens für die Partner der HonorarKonzept entwickelte Tool analysiert nicht nur, wie geeignet ein bestimmtes Produkt für einen bestimmten Kunden ist, es liefert auch ein detailliertes und vollständiges Beratungsprotokoll inklusive Angemessenheits­ und Geeignetheitsprüfung.“

Alle anlageentscheidenden und kundenspezifischen Faktoren wie Anlageziele, Anlagehorizont, Kenntnisse und Erfahrungen im Anlagebereich, Risikotoleranz, finanzielle Verhältnisse und Fähigkeit Verluste zu tragen werden berücksichtigt und dokumentiert. Auf Basis dieser Daten kann der Berater mit dem IDD­Advisor die Angemessenheits­ und Geeignetheitsprüfung vornehmen. Ebenso sind auch die Beratung zu sonstigen Versicherungsprodukten sowie die Dokumentation eines Beratungsverzichtes möglich. Die relevanten Kundendaten können in Kürze direkt aus dem CRM­ System importiert werden.

Auch bietet eine Bestandsverwaltung im IDD­Advisor Zugriff auf bereits vorgenommene Beratungen. Hier können Berater mit wenigen Klicks u.a. auch die laufende Geeignetheitsprüfung für ihre Kunden vornehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

HonorarKonzept GmbH, Herzberger Landstr. 25, D­37085 Göttingen Tel.: 0551 / 4 88 29 66, Fax: 0551 / 4 88 29 77 www.honorarkonzept.de

LV 1871 unterstützt Vermittler mit neuem Beratungstool

Das IDD­Umsetzungsgesetz ist in Kraft getreten – mit erweiterten Beratungspflichten für Vermittler. Die LV 1871 lässt ihre Geschäftspartner hier nicht im Regen stehen und hat ein eigenes Tool für die Geeignetheits­ und Angemessenheitsprüfung entwickelt.

„Wir sehen in der IDD­Richtlinie eine Chance zur Steigerung der Beratungsqualität und unterstützen unsere Geschäftspartner nach Kräften, diese Anforderungen zu meistern“, sagt LV 1871 Vertriebsvorstand Hermann Schrögenauer. Die LV 1871 setzt dabei auf digitale Prozesse, damit ihre Geschäftspartner die komplexen Regulierungsvorschriften einfach und elegant lösen können. Mit dem neuen Tool kann der freie Vermittler innerhalb weniger Minuten herausfinden, welches Versicherungsanlageprodukt für den Kunden geeignet ist.

Sicherheit oder Rendite?

Gefragt wird nach Kenntnissen und Erfahrungen des Kunden, seinen finanziellen Verhältnissen und seinen Anlagezielen sowie seiner Risikotoleranz. Mit dem Einsatz des neuen Tools kann der Geschäftspartner schnell und unkompliziert einschätzen, ob sein Kunde eher sicherheits­ oder eher risikoorientiert ist. Die LV 1871 hat hier fünf Abstufungen hinterlegt. Am Ende der Geeignetheitsprüfung stehen konkrete Produktempfehlungen, die dem Geschäftspartner die Beratung erleichtern. Das erzeugte Pdf­Dokument dient dem Geschäftspartner auch für seine Beratungsdokumentation.

Beratung erleichtern

Das Tool ist in der Tarifsoftware der LV 1871 integriert. Der Geschäftspartner kann es als Einstieg in die Beratung nutzen oder direkt zur Auswahl eines Produkts. In Kürze wird das Tool auch im Partnerportal der LV 1871 hinterlegt sein.

Verantwortlich für den Inhalt:

LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D­80333 München Tel.: 089/55167­0, Fax: 089/55167­550
www.lv1871.de

Kryptowährungen erleben einen Boom, der immer mehr Geschäftemacher anlockt. Beim Maklerpool blau direkt hält man dies für ein unkalkulierbares Risiko.

 

Kryptowährungen erfreuen sich zunehmend großer Beliebtheit bei risikofreudigen Spekulanten. Das lockt Geschäftemacher. Auch viele Makler sind auf den Zug aufgesprungen, versuchen leichtes Geld zu verdienen, indem sie Kunden zu einem Kauf raten. Der Maklerpool blau direkt weist seine Partner nun darauf hin, dass dies ein gefährliches Spiel mit dem Feuer ist. Die BaFin vertritt die Auffassung, dass es sich beim kommerziellen Handel mit Kryptowährungen um ein erlaubnispflichtiges Geschäft nach §54 KWG handelt. Demnach ist die gewerblich motivierte Vermittlung von Kryptowährungen an Verbraucher ohne ausdrückliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Daran änderten laut blau direkt auch Umgehungsversuche nichts. Die BaFin gehe in ihren Ausführungen auf eine Reihe von Konstellationen ein, die darauf abzielen, gewerbliche Einnahmen mit Kryptowährungen zu erzielen, ohne als erlaubnispflichtiger Vermittler aufzutreten. Doch die BaFin erteile solchen Umgehungsversuchen eine Absage. „Selbst das Schürfen von Kryptowährungen könne als erlaubnispflichtiger Handel ausgelegt werden, wenn gleichzeitig mit regelmäßigem Weiterverkauf des Kryptogeldes geworben wird“, so Oliver Pradetto, Geschäftsführer von blau direkt. Privat könne man spekulieren so viel man wolle, doch sobald man andere mit eigener Gewinnerzielungsabsicht zum Kauf verführe, laufe man Gefahr sich strafbar zu machen. Ferner weist der Lübecker Maklerpool darauf hin, dass die Vermögensschadenshaftpflicht des Maklers für die Vermittlung von Kryptowährungen nicht greife. Der Vermittler hafte daher immer persönlich. „Vielen ist nicht klar, dass sie aufgrund der rechtlichen Konstellation für jeden Kursverlust ihrer Kunden haften“, erläutert Oliver Pradetto. Da das Vermittlungsgeschäft unerlaubt und damit illegal sei, könne sich der Vermittler selbst mit einer gewissenhaften Risikoaufklärung nicht vor Ansprüchen schützen. „Weil das Geschäft illegal betrieben wird, steht dem Kunden ein jederzeitiger Rückabwicklungsanspruch zu. Das heißt, immer wenn der Kunde Kursverluste erleidet, kann er gegenüber dem Vermittler auf Rückabwicklung pochen.“ Der Vermittler hafte daher unbegrenzt und in voller Höhe inklusive Durchgriff auf sein Privatvermögen.

„Auch Kryptowährungen werden nicht unbegrenzt in den Himmel steigen. Früher oder später kommt es zu Kursverlusten. Der Vermittler hat einen Teil des Kundengeldes als Provision bekommen, wird aber den vollen Verlust erstatten müssen“, so der blau direkt Geschäftsführer. „Wir halten die Privatinsolvenz entsprechender Vermittler nahezu für unausweichlich. Die Frage ist nicht, ob es dazu kommt, sondern nur wann.“ Folglich könnten diese Vermittler früher oder später ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, wie beispielsweise Stornoprovisionen rückerstatten. Bei blau direkt zieht man daher jetzt klare Konsequenzen, denn man müsse die Versicherungsbeiträge der Kunden schützen. Vermittler, die Kryptowährungen vermittelten, erhielten ab sofort sämtliche Courtagezahlungen nur noch ratierlich über den Haftungszeitraum ausgezahlt.

„Blockchain ist unbestritten eine spannende Technologie mit vielen Anwendungsmöglichkeiten. Auch richten wir uns nicht gegen Kryptowährungen im Allgemeinen“, beschwichtigt Pradetto. „Aktuell sind nur die Voraussetzungen für einen gewerblichen Handel nicht gegeben. Vernünftige Vermittler bremsen ihre Euphorie und warten erst einmal auf den erforderlichen Rechtsraum, bevor sie ihre ganze Zukunft verwetten.“ Selbst etablierte Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum seien noch nicht langfristig erprobt. Trotzdem sprängen aus jedem Eck Geschäftemacher hervor, die sogar noch eigene Kryptowährungskonstrukte an den Mann bringen wollten. „Übersetzt heißt das, man nimmt seinen Kunden echtes Geld ab und jubelt ihnen dafür eine eigengestrickte Fantasiewährung unter. Man kann und muss das klar aussprechen: Erweist sich der Initiator als Dieb, hat sich der Vermittler zum Hehler gemacht. Ich glaube nicht, dass sich Vermittler aktuell einen Gefallen damit tun, ihre geschäftliche Zukunft in einem solchen Umfeld zu suchen.“

 

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blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D-­23560 Lübeck, Tel.: 0451­87201­172, Fax: 0451­87201­299, www.blaudirekt.de

Kommentar zum Koalitionsvertrag

Trotz des verständlichen Wunsches nach einer stabilen Regierung in weltpolitisch unruhigen Zeiten kann man dem Gedanken einer Fortsetzung der Großen Koalition tatsächlich nur wenig Zustimmung entgegenbringen. Dies liegt nicht allein an der Postenposse in der SPD, sondern insbesondere an der Tatsache, dass die CDU sich hier offenbar bereitwillig und ohne Gegenwehr zur Einnahme von Positionen erpressen lassen hat, die man von einer Partei, die einmal verstanden hatte, dass gerade die mittelständische Wirtschaft, die Kleinbetriebe und die Selbstständigen das Rückgrat der wirtschaftlichen Leistungs­ und Innovationsfähigkeit des Landes bilden, nicht erwarten konnte.

Der Koalitionsvertrag ist eine in weiten Teilen inhaltsleere, vor Allgemeinplätzen und Selbstverständlichkeiten strotzende Selbstdarstellung, bei der offensichtlich der aufgeblähte Umfang von 179 Seiten als Begründung für die so langwierige Erstellung dienen soll. Erschreckend hierbei ist, was trotz der Länge des Vertrages nicht den Weg in das Arbeitsprogramm der zukünftigen Regierung gefunden hat und was tatsächlich von ihr als vermeintlich prioritär erachtet wird.

Die Ausführungen zum Finanzmarkt vermitteln streckenweise den Eindruck, als seien sie unmittelbar von der Bankenlobby diktiert worden. Im Bereich der Bankenregulierung wird durch die Koalitionäre eine Überregulierung erkannt und den kleineren Instituten eine Entlastung in Aussicht gestellt. So soll sich der Bankenstandort Deutschland in freudiger Erwartung des Brexits attraktiv herausputzen, um Ansiedlungen zu erleichtern.

Gleichzeitig meint man jedoch, zum Zwecke einer vermeintlich qualitativen Verbesserung der Finanzaufsicht die freien Finanzanlagenvermittler schrittweise der Aufsicht der BaFin unterstellen zu müssen. Die Politiker der Großen Koalition zeigen sich hierbei erschreckend vergesslich und erkennen offenbar nicht, dass eine Übertragung von immer mehr Aufgaben auf die BaFin nicht zu deren Stärkung beiträgt, sondern diese bei der Erfüllung ihrer Kernaufgaben empfindlich schwächt, und sie so weiterhin nicht in die Lage versetzt, ihre volkswirtschaftlich tatsächlich existenzielle Kontrollaufgabe zu erfüllen.

Die BaFin muss in ihren Kernaufgaben gestärkt werden

Die BaFin hat, selbst wenn man nur die Skandale der letzten Jahre betrachtet, erschreckend lange eine bloß passive Beobachterstellung eingenommen und war ­ auch durch Versäumnisse der Großen Koalition ­ offensichtlich nicht in der Lage, ihrer Aufsichtsfunktion im gehörigen Maße nachzukommen. Dies hat sowohl die Reputation deutscher Banken als auch das Vertrauen der Bundesbürger in das Bankensystem und seine Aufsicht untergraben.

Bankenrettungsfonds und Bad Banks verstärken den Eindruck, dass stets der Steuerzahler das Fehlverhalten der Banken und das Versagen ihrer Aufsicht auszugleichen hat. Nur mit extremer Vergesslichkeit ist daher die jetzige Prioritätensetzung im Koalitionsvertrag zu erklären. Der Erinnerung ist daher bereits allein durch die Benennung von drei Vorgängen aus den letzten Jahren nachzuhelfen.

Libor/Euribor Skandal

Bereits im Jahr 2011 wurde aufgedeckt, dass sich auch deutsche Banken an der betrügerischen Manipulation der internationalen Referenzzinssätze Libor und Euribor beteiligt haben. Der weltweite Schaden beläuft sich vorsichtig geschätzt auf bis zu 20 Milliarden Euro. Auffällig ist hierbei, dass es erneut im Wesentlichen die britischen und die amerikanischen Aufsichtsbehörden waren, die von den manipulativ tätig gewordenen Großbanken Strafen in Milliardenhöhe einzogen. Die Deutsche Bank verständigte sich im April 2015 auf eine Strafzahlung an die Aufsichtsbehörden der USA und Großbritanniens in Höhe von tatsächlich 2,5 Milliarden Dollar. Geschädigt wurden jedoch auch in erheblichem Umfang deutsche Verbraucher, Maßnahmen der deutschen Finanzaufsicht sind hier nicht bekannt.

Panama Papers

Durch die Offenlegung der Aktivitäten der panamesischen Kanzlei Mossack Fonseca, welche in weltweiter Zusammenarbeit mit Banken die Gründung von Offshore­Firmen zur Steuerhinterziehung unterstützte, wurde offenbar, dass mehr als 1.200 dieser Briefkastenfirmen mit Hilfe deutscher Banken geschaffen worden waren; dabei taten sich erneut die Deutsche Bank aber auch die Privatbank Berenberg hervor, die tatsächlich trotz dieses Skandals seit April 2016 den Präsidenten des Bundesverbands deutscher Banken stellt. Zu den Kunden derartiger Offshore­Gründungen gehörte auch der ehemalige Finanzminister eines deutschen Bundeslandes. Der Schaden, der insgesamt durch das Betreiben illegaler Offshore­Briefkastenfirmen pro Jahr ausgelöst wird, wird auf annährend 200 Milliarden Dollar geschätzt. Die BaFin ist derzeit noch mit der Aufarbeitung und Kontrolle der diesbezüglichen Aktivitäten von mehr als 10 großen deutschen Banken beschäftigt und die Schlussergebnisse liegen noch nicht vor.

Cum­Ex­Skandal

Eigentlich noch nicht in Vergessenheit geraten sein sollte der Umstand, dass durch illegales sogenanntes Dividendenstripping der deutsche Staat um Milliardenbeträge geprellt wurde. Insgesamt geht man von einem Schaden von über 30 Milliarden Euro dadurch aus, dass sich von Banken unterstützte Betrüger die einmal von ihnen gezahlte Kapitalertragsteuer bis zu zehnmal erstatten ließen. Mutmaßliche Mitwirkende waren hierbei auch 40 deutsche Banken, zu denen u. a. auch die HypoVereinsbank, die Landesbank Baden­Württemberg und die HSH Nordbank gehören, die zumindest bereits knapp 500 Millionen Euro Erstattungen geleistet haben. Die BaFin sorgt sich offenbar um die Finanzstabilität der von ihr beaufsichtigten Institute, da sie im Juli 2017 Fragebögen an die beaufsichtigten 1.800 Banken versandte, um in Erfahrung zu bringen, mit welchen Rückzahlungsverpflichtungen diese auf Grund des aufgedeckten Skandals rechnen. Auch hier wurde der Skandal weder durch die BaFin verhindert, noch durch sie aufgedeckt, im Gegenteil: die Aufsicht spielt erneut lediglich eine passive Rolle.

Koalition bleibt Antworten schuldig

Es gibt also für eine neue Große Koalition genug zu tun, um die Bankenaufsicht effektiv zu stärken, das Vertrauen der Bürger in die Rechtmäßigkeit der Tätigkeiten großer deutscher Bankinstitute wieder zu entfachen, und das Entstehen weiterer Milliardenschäden zumindest unwahrscheinlicher zu machen. Eine Antwort auf die vorstehenden Skandale, und Gedanken zu ihrer Verhinderung in der Zukunft durch eine schlagkräftige Finanzaufsicht, war der verständliche Anspruch an den Koalitionsvertrag. Diese sucht man hier vergebens. Stattdessen meint die Große Koalition eine Aufgabe bei den freiberuflich tätigen Anlagevermittlern und Beratern gefunden zu haben, ohne dies auch nur im Ansatz zu begründen, da Fehlentwicklungen, wie die vorstehend dargestellten, in dieser Berufsgruppe tatsächlich nicht zu finden sind, insbesondere nicht im Hinblick auf die gewaltigen Schadensummen. Bezeichnend für die Arbeit der Großen Koalition in der zurückliegenden Legislaturperiode ist, dass es nicht gelungen ist, innerhalb der auf drei Jahre verlängerten Umsetzungsfrist der MiFID II die Finanzanlagenvermittlerverordnung anzupassen.

Für freie Finanzanlagenvermittler besteht eine funktionierende Aufsicht

Es gibt seit 2013 ein funktionierendes Aufsichts­ und Kontrollsystem für die freien Finanzanlagenvermittler! Dies gilt gerade in den Bundesländern, in denen es von den Handelskammern organisiert wird. Die persönliche Kontrolle eines jeden freien Finanzanlagenvermittlers im Wege der Abgabe jährlicher Prüfberichte eines Wirtschaftsprüfers und deren Nachkontrolle durch die jeweilige IHK greifen hier sehr gut ineinander. Dieses System ist viel näher an dem zu Beaufsichtigenden als es eine zentrale Behörde wie die BaFin sein kann. Berichterstattungen zu flächendeckenden Fehlberatungen, wie sie etwa bei der Vermittlung von Lehmann­Papieren durch die Sparkassen erfolgten, existieren seit der Einführung dieses Kontrollsystems tatsächlich nicht. Zudem hat der Gesetzgeber durch das Kapitalanlagegesetzbuch auch im Bereich der Alternativen Investmentfonds eine Produktregulierung geschaffen, die Probleme aus dem zurückliegenden grauen Kapitalmarkt ad acta gelegt haben. Man darf nie vergessen, dass die freien Finanzanlagenvermittler nur vermittelnd und beratend tätig werden können und zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf das Geld­ oder Anlagevermögen ihrer Kunden haben. Eine Solvenzaufsicht, wie sie die BaFin im Wesentlichen weiterhin darstellt und auch darstellen sollte, ist daher bei dieser Berufsgruppe nicht erforderlich.

Die BaFin selbst hat in mehreren Anhörungen darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Wahrnehmung der Aufsicht über die § 34 f­Berater durch ihre Behörde nicht als sinnvoll erachtet. Auch der ausgeschiedene Finanzminister, Wolfgang Schäuble, hat dies immer als unsachgemäß zurückgewiesen und wusste durchaus um die Defizite der Bankenaufsicht, die es zu verbessern galt. Sein kritischer Sachverstand fehlt dieser Großen Koalition offenbar bereits jetzt. Ihr Agieren ist das des Gärtners, der mit der Lupe nach Schmetterlingsraupen sucht, weil er sich um das Blattwerk seiner Rosen sorgt, während hinter ihm die Wildschweine die Bete umgraben.

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Votum e.V., Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs­Unternehmen in Europa e.V., Glockengießerwall 2 , D­20095 Hamburg
Tel.: 040 / 696 508 ­ 11 , Fax: 040 / 696 508 ­ 88
www.votum­verband.de

Mit der neuen Position reagiert der maxpool auf das anhaltende Unternehmenswachstum

Zum 1. Februar 2018 hat Frau Cigdem Gin ihre Tätigkeit als Abteilungsleiterin
Vertriebsunterstützung und Prokuristin bei der HAMBURGER PHÖNIX maxpool Gruppe
aufgenommen. In der neu geschaffenen Position zeichnet Gin für die Steuerung der
Vertriebsaktivitäten sowie für die Betreuung der Produktpartner verantwortlich. Daneben fällt die Begleitung von internen Projekten und Prozessen sowie die Erarbeitung und Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen in den Verantwortungsbereich der Wahl­Hamburgerin.

„Wir freuen uns sehr, dass Cigdem Gin uns dabei unterstützt, die Vertriebsaktivitäten von maxpool weiter voranzutreiben und zu optimieren“, sagt Oliver Drewes. Mit der neuen Position reagiert der maxpool­Chef auf das anhaltende Unternehmenswachstum. „Bislang waren zu viele Arbeitsbereiche direkt an meine Person geknüpft, sodass ich mich über eine gewisse Entlastung sehr freue und mich wieder verstärkt um den Vertrieb und um die Unternehmenspräsenz im Außenverhältnis kümmern kann. Auch 2018 wollen wir gravierend weiter wachsen, was den Ausbau der Führungsorganisation erforderlich macht. Als Abteilungsleiterin Vertriebsunterstützung über nahezu alle Spartenbereiche nimmt sich Cigdem Gin in Zukunft eines Kernbereiches an, der für den weiteren Erfolg von maxpool von großer Bedeutung ist“, so Drewes weiter.

Cigdem Gin ist im Poolgeschäft sehr erfahren. Sie kann auf insgesamt achtzehn Jahre Branchen­ und Vertriebserfahrung zurückgreifen und war zuletzt bei dem unabhängigen Finanzberater finmap AG in Hamburg als Produkt­ und Vertriebsmanagerin tätig.

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maxPool, Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH, Hamburger Str. 205, D­22083 Hamburg Tel.: 040/299940­0, Fax: 040/299940­40
www.maxpool.de

Bei Kernthemen gemeinsam agieren

Am Vortag des FondsKongress in Mannheim fand das 14. Treffen der beim Bundesverband Finanzdienstleistung AfW angesiedelten Initiative „Pools für Makler“ statt. Eine Vielzahl von Themen wurde intensiv diskutiert.

Ursprünglicher Anlass der Gründung der Poolinitiative war die 2013 öffentlich gewordene Diskussion innerhalb des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GdV) über den dort teilweise geäußerten Wunsch nach einem Provisionsdeckel. Dies mündete damals in der sogenannten „Berliner Erklärung“ aller maßgeblichen Pools, durch die die Unabhängigkeit und verbraucherschützende Stellung der Versicherungsmakler hervorgehoben wurde.

Einhellig wurde bei dem aktuellen Treffen in Mannheim von den Teilnehmern bedauert, dass staatliche Eingriffe in das Vergütungssystem erneut auf der Tagesordnung stehen. Ein klares Bekenntnis hiergegen und für eine freiheitliche Wirtschaftsordnung erscheint dringender denn je.

Die Teilnehmer unterstrichen die Unabhängigkeit der Versicherungsmakler von den Versicherungsgesellschaften und verwahrten sich gegen Bestrebungen, diese Unabhängigkeit anzutasten. Weiter betonten sie ausdrücklich die Relevanz der Maklerschaft für den deutschen Versicherungsmarkt und die unabhängige Verbraucherberatung. Daher wurde von den Teilnehmern die ursprüngliche Berliner Erklärung aktualisiert. Das Treffen mündete in der Verabschiedung der „Berliner Erklärung 2.0“, welcher sich zwischenzeitlich eine Vielzahl weiterer Mitglieder der Initiative Pools für Makler angeschlossen haben.

„Ein Großteil der Branche zeigt, dass sie – bei aller ansonsten bestehenden Konkurrenz – auch in der Lage sein kann, bei Kernthemen gemeinsam zu agieren. Das ist insbesondere wichtig, wenn es um erkennbare Bestrebungen geht, die Unabhängigkeit und Gewerbefreiheit der Versicherungsmakler anzutasten. Die Relevanz der Maklerschaft für den deutschen Versicherungsmarkt und eine unabhängige Kundenberatung kann nicht genug betont werden.“, so Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.

Berliner Erklärung 2.0
Die unterzeichnenden Pools erklären:

1. Wir sprechen uns für frei verhandelbare Vergütungen in der Versicherungsvermittlung aus. Die Branche steht dem Verbraucher gegenüber in der Verantwortung. Sie ist im Bewusstsein hierüber in der Lage, ihre Vergütungsmodelle selbst zu regeln. Eingriffe durch die Legislative und die Exekutive widersprechen unserem Verständnis einer freiheitlich sozial­ marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung. Diese Erkenntnis hat der deutsche Gesetzgeber zuletzt bei der Umsetzung des EU­Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD deutlich betont.

2. Wir sprechen uns für eine qualitativ hochwertige Verbraucherberatung durch Versicherungsmakler als Sachwalter ihrer Kunden aus. Sie ist Voraussetzung für eine unabhängige Altersvorsorgeberatung aller Bevölkerungsschichten.

3. Wir sprechen uns für den Berufsstand des unabhängigen Versicherungsmaklers aus, der im ausschließlichen Interesse seiner Kunden handelt und hierfür angemessen vergütet werden muss.

4. Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers zu garantieren und ihn mit unserer Tätigkeit wettbewerbsfähig zu halten. Nahezu alle Versicherungsmakler nutzen den Mehrwert einer Zusammenarbeit mit Maklerpools. Daher setzen wir uns für die Interessen des unabhängigen Vertriebs ein.

• Harry Kreis – Geschäftsführer, Apella AG
• Matthias Kschinschig – Geschäftsführer, aruna GmbH
• Rolf Schünemann – Vorstand (Vors.), BCA AG
• Halime Koppius – Vorstand, Degenia Versicherungsdienst AG
• Norbert Porazik – Geschäftsführer, Fonds Finanz GmbH
• Hans­Jürgen Bretzke – Vorstand, Fondskonzept AG
• Stephan Fischer – Geschäftsführer, FONDSNET Assekuranz / FONDSNET­Gruppe • Dr. Sebastian Grabmaier – Vorstand (Vors.), Jung, DMS & Cie. AG
• Oliver Drewes – Geschäftsführer, maxpool GmbH
• Karsten Dümmler – Vorstand (Vors.), Netfonds AG
• Michael Bade – Geschäftsführer, STATUS GmbH
• Andrè Klotz – Geschäftsführer, VFV GmbH ­ DER SACHPOOL
• Sven Burkart – Geschäftsführer, WIFO GmbH

• RA Norman Wirth – geschäftsführender Vorstand, AfW e.V. • Frank Rottenbacher – Vorstand, AfW e.V.
• Matthias Wiegel – Vorstand, AfW e.V.

Verantwortlich für den Inhalt:

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., Ackerstr. 3, D­10115 Berlin Tel.: 030/20454403, Fax: 030/20634759
www.afw­verband.de

vzbv: Verbraucher profitieren von höherer Beratungsqualität

Positive Bilanz nach fünf Jahren Provisionsverbot: In einem aktuellen Bericht stellt das niederländische Finanzministerium Studienergebnisse zur Wirkung des Provisionsverbots vor. Demnach habe sich die Beratungs­ und Produktqualität verbessert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, Provisionen auch in Deutschland zu verbieten.

„Schlechte und bisweilen fehlerhafte Finanzberatung ist hierzulande leider nicht die
Ausnahme. Verbraucherinnen und Verbraucher leiden seit Jahren darunter – mit ernstzunehmenden Folgen für die Altersvorsorge”, so Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt im vzbv.

Guten Beispielen folgen

Laut niederländischen Behörden profitieren Verbraucher seit dem Provisionsverbot von höherer Beratungsqualität und besseren Produkten. Produkte, die auf Provisionsmaximierung ausgelegt waren, seien vom Markt verschwunden. Finanzberatern würde seither auch wieder ein größeres Vertrauen entgegengebracht werden.

„Die Niederlande und Großbritannien haben das Problem schon vor Jahren erkannt und deshalb Provisionen bei der Anlageberatung verboten. Die Politik in Deutschland muss diesen guten Beispielen endlich folgen und Provisionen ebenfalls verbieten“, so Mohn.

Kostenlos kann teuer werden

In Deutschland finanzieren sich die meisten Berater über Provisionen. Für Kunden sind diese Beratungen nur vordergründig kostenlos. Tatsächlich zahlen sie die Beratung dabei indirekt über höhere Produktkosten. Bei unabhängiger Beratung zahlen Kunden hingegen ein Honorar an ihre Berater. Dafür fallen üblicherweise die Produktkosten im Falle eines Abschlusses geringer aus. „Wenn Provisionen wegfallen, sind die Fehlanreize deutlich geringer. Das stellt die Unabhängigkeit der Berater sicher und steigert automatisch die Beratungsqualität“, so Mohn.

Verantwortlich für den Inhalt:

vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Markgrafenstraße 66, D­10969 Berlin Tel.: 030/258000, Fax: 030/2580018
www.vzbv.de

FONDS professionell befindet Service­Qualität erneut als herausragend

And the winner is … die Netfonds­Gruppe! Zum siebten Mal in Folge ist die Gruppe für ihre herausragende Service­Qualität ausgezeichnet worden. Der Award „Deutscher Poolpreis 2018“ wurde im Rahmen des FONDS professionell Kongress in Mannheim verliehen. Netfonds setzte sich gegen über 60 Maklerpools durch. Grundlage der Auswertung ist eine Online­Leserumfrage von FONDS professionell, an der sich mehr als 3380 Berater und Finanzprofis aus relevanten Vertriebsstrukturen beteiligten.

Abstimmen konnten die Leser von FONDS professionell in den sechs Kategorien Vertrauen, Produkte, Provisionen, Technik, Vertrieb und Verträge. Hier konnten jeweils Noten zwischen „1“ (sehr gut) und „5“ (mangelhaft) vergeben werden.

„Die erneute Auszeichnung unseres Service spiegelt die hervorragende Arbeit unserer Makler im vergangenen Jahr eins zu eins wider“, sagt Martin Steinmeyer, Vorstand der Netfonds AG, der den Preis persönlich auf dem FONDS professionell Kongress entgegengenommen hatte. „Die fachkundige Einschätzung der marktnahen Vermittler bestätigt uns, dass wir mit unserer umfassenden Digitalisierungsstrategie und weiterhin zugleich persönlichen Betreuung den richtigen Kurs fahren“, so Steinmeyer weiter.

Die Bedeutung dieses spezifischen Preises ist für die Branche nicht zu unterschätzen. „Service ist ein entscheidendes Qualitätskriterium gerade in Zeiten von MIFID II und hohen Anforderungen der Finanzmarktregulierung, dass die Spreu vom Weizen trennt“, erläutert auch Karsten Dümmler, Vorstandsvorsitzender der Netfonds AG.

Netfonds war in diesem Jahr mit gleich zwei Ständen auf dem Kongress in Mannheim vertreten. Die Experten der Hamburger Gruppe stellten ihre Vermögensverwaltung vor, die dem Berater minimale Haftungsrisiken, eine attraktive Vergütung und einen geringen Dokumentationsaufwand bietet. Zudem unterrichteten die Fachleute zum Beratungsprozess im Rahmen von MIFID II und präsentierten Immobilien­Investments. Die NFS Capital präsentierte sich zudem ihren Service für Fondsauflage und Fondsmanagement.

Verantwortlich für den Inhalt:

Netfonds AG, Süderstraße 30, D­20097 Hamburg Tel.: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100 www.netfonds.de

Transformation des Versicherungsgeschäfts durch Nutzung der Blockchain-Technologie

 

Initial Coin Offering im zweiten Quartal 2018. Ausgabe des Utility Token „Blocx“ (BCX) kommt Kunden, Partnern, Beratern/Vermittlern und Community­-Mitgliedern zugute.

Die große Kundenbasis der JDC Group könnte zum bisher größten ICO und zur größten Krypto-­Community in Deutschland und der DACH­Region führen. Whitepaper und ICO­Fakten unter www.jdctoken.io

Am 31. Januar 2018 veröffentlichte die in Frankfurt börsennotierte JDC Group (ISIN:DE000A0B9N37; Bloomberg: A8A.GR) ein Whitepaper, das die Pläne ihres kürzlich in Liechtenstein gegründeten Blockchain­-Labors B­LAB beschreibt, wie Blockchain Technologie zur Entwicklung kundenorientierter Finanz-­ und Versicherungsprodukte genutzt werden kann, um Privatkunden und Unternehmen die Auswahl individualisierter Dienstleistungen zu erleichtern.

Das Whitepaper, das auch unter der Homepage www.jdctoken.io veröffentlicht wurde, beinhaltet Pläne für die Ausgabe eines Utility Tokens (sogenanntes „Token Generating Event“ – TGE) im zweiten Quartal 2018, was einem Initial Coin Offering (ICO) entspricht. ICOs sind in letzter Zeit zu einer neuen Finanzierungsquelle für Unternehmen – hauptsächlich Startups – geworden, die Token auf Grundlage der Blockchain-Technologie ausgeben.

„Es ist an der Zeit, dass endlich ein etabliertes Unternehmen in Deutschland die Möglichkeit der Blockchain Technologie entdeckt, um die Vorteile an seine Kunden weiterzugeben. Durch die Ausgabe unseres Krypto­Tokens Blocx (BCX) und dem mit ihm verbundenen Mehrwert können wir umgehend die größte Krypto­-Community in Deutschland aufbauen. Davon profitieren bestehende und neue Kunden, unsere Partner, unsere Berater und Vermittler sowie alle Investoren“, sagt Stefan Bachmann, Chief Digital Officer der JDC Group und Co­-Initiator des JDC B­LAB.

„Im Gegensatz zu den jüngsten ICO-­Emittenten verfügt die JDC Group bereits über 1,2 Millionen Kunden, Schlagkraft über 16.000 Berater und Vermittler und Schnittstellen zu mehr als 700 relevanten Versicherungs­- und Investmentgesellschaften sowie Banken. Wir verwalten ein Vermögen von über 4,5 Milliarden Euro und erzielen 1,4 Milliarden Euro Neugeschäft pro Jahr“, ergänzt Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender der JDC Group. „Wir sind daher einzigartig positioniert, um eine dezentralisierte Plattform zu betreiben, die die Daten und das Vertrauen unserer Kunden und Partner honoriert. Unsere jüngsten Schritte in der Digitalisierung stellen die perfekte Basis dar, um unseren Kunden maßgeschneiderte Produkte, ein benutzerfreundliches Krypto­-Wallet sowie Kundenbindungsprogramme über unser Blocx Blockchain­Network (B2N) zu bieten“, so Dr. Sebastian Grabmaier weiter.

So ist vorgesehen, dass Kunden, Berater und Vermittler der JDC Group für jedes über die Konzerntöchter vermittelte Geschäft mit Blocx honoriert werden. Auch der Vorteil für Endkunden wird deutlich: Aus einzelnen Kundendaten werden „smarte Daten“. Mit Hilfe dieser – natürlich anonymisierten – Daten können Produktpartner der JDC Group z. B. ganz neuartige Versicherungsprodukte entwickeln. Endkunden werden für die Bereitstellung ihrer Daten ebenfalls wieder mit Blocx honoriert. Damit macht JDC in Bezug auf Daten das Gegenteil von Google, Amazon & Co.: Aus Kundendaten wird nicht Geld gemacht, sondern Kunden erhalten einen echten Gegenwert für ihre Daten.

„Als etabliertes, marktführendes Unternehmen mit bekannten Partnern werden wir bei der Einwerbung von Mitteln für das ICO und der Ausgabe von Token an Kunden, Berater und Vermittler sowie Investoren sorgfältig einem rechtskonformen Verfahren folgen – einschließlich der erforderlichen Know­-Your-­Customer-­Prozedur“, sagt Stefan Bachmann, der vergangenes Jahr von Google in den Vorstand der JDC Group wechselte. „In den letzten Monaten hat es ICOs von Start­ Ups mit einem Volumen von mehr als 50 Millionen Euro auf Basis einiger Prototypen, ein paar Ideen und einer nicht existierenden Nutzerbasis gegeben. Bei etablierten Unternehmen ist es durchaus vorstellbar, dass wir ICOs mit einem Volumen von mehr als 100 Millionen Euro sehen werden“, so Bachmann weiter.

JDC Group wird bei der Transformation des Versicherungsgeschäfts durch Nutzung der Blockchain­-Technologie, beim Whitepaper und der Struktur des JDC Tokens von der Cryptology Asset Group beraten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

JDC Group Aktiengesellschaft, Kormoranweg 1, D­-65201 Wiesbaden Tel: +49 (0)611 89 05 75­0, Fax: +49 (0)611 89 05 75­19, www.jdcgroup.de

Ab dem 23. Februar gelten im Versicherungsvertrieb neue Regeln

Die IDD kommt: Ab dem 23. Februar gelten im Versicherungsvertrieb neue Regeln. Höchste Zeit für Makler und Berater, die verschärften Transparenz­ und Wohlverhaltenspflichten zu verinnerlichen. Die HonorarKonzept GmbH unterstützt mit praxisnahen Lösungskonzepten, Seminaren und Coaching direkt vor Ort.

Mit der Umsetzung der europäischen Insurance Distribution Directive (IDD) in deutsches Recht gelten ab 23. Februar 2018 neue Regeln im Versicherungsvertrieb. HonorarKonzept bietet Orientierung für Finanzberater und beantwortet die drängendsten Fragen rund um die neue Rechtslage.

„Unsere Partner bekommen praxisnahe Unterstützung und konkrete Lösungen zu allen Themen, die die IDD betrifft“, sagt Heiko Reddmann, Geschäftsführer der HonorarKonzept. „Das sind die gesetzlichen Anforderungen zu Wohlverhaltenspflichten, zur Vermeidung von Interessenskonflikten, Weiterbildungspflichten, allgemeinen Informationspflichten und zur Beratung und Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten“, so Reddmann. Ein besonderer Fokus dabei: HonorarKonzept erläutert passgenau, wie Makler z.B. mit dem Thema Interessenkonflikte umgehen müssen und was bei der Beratung von Versicherungsanlageprodukten zu beachten ist.

Als der Kompetenzträger und führende Servicedienstleister für Honorarberatung unterstützt HonorarKonzept umfassend, in die Honorarberatung einzusteigen und langfristig erfolgreich zu bleiben.Verantwortlich für den Inhalt:

HonorarKonzept GmbH, Herzberger Landstr. 25, D­37085 Göttingen Tel.: 0551 / 4 88 29 66, Fax: 0551 / 4 88 29 77 www.honorarkonzept.de

Robert Retz kommt von Aberdeen Asset Management

First State Investments (First State) gibt die Ernennung von Robert Retz zum Sales Manager bekannt und baut damit seine Präsenz für den deutschen Markt weiter aus. Seit 1. Februar 2018 ergänzt Robert Retz das Team um David Gaschik, Niederlassungsleiter Deutschland bei First State, am Standort Frankfurt. Retz kommt von Aberdeen Asset Management, wo er als Business Development Executive in den letzten Jahren den Ausbau des Kundennetzwerks betreute. Zuvor hat er sein Studium am Karlsruher Institut für Technologie mit einem Diplom als Wirtschaftsingenieur abgeschlossen.

„Wir freuen uns sehr, dass Robert unser Team in Frankfurt verstärkt“, sagt David
Gaschik. „Seine Erfahrung und Persönlichkeit passen sehr gut zu First State sowie zu unserer Investmentphilosophie. Wir wollen in 2018 noch stärker in Deutschland und Österreich präsent zu sein und damit sowohl im Wholesale als auch im institutionellen Geschäft weiter wachsen.“

First State eröffnete seinen Standort in Frankfurt im Jahr 2012. Seitdem wurden das Investmentangebot sowie die Kundenbasis kontinuierlich verbreitert. Die Erweiterung des nun dreiköpfigen Teams spiegelt die zunehmende Bedeutung des deutschsprachigen Marktes für First State wider. In den letzten vier Jahren stieg insbesondere die Nachfrage von institutioneller sowie Wholesale­Seite nach Infrastrukturinvestments. Für 2018 stehen die Emerging­Market­ und Asien­ Strategien der Tochtergesellschaft First State Stewart Asia im Fokus. Letztere können im asiatischen Markt bereits eine lange Erfolgsbilanz vorweisen und sind nun auch in Deutschland für den Vertrieb zugelassen. Gleiches gilt für die Multi­ Asset­Strategie „Diversified Growth“, die außerhalb Europas bereits seit über 20 Jahren sehr erfolgreich vertrieben wird und nun auch für Europa zum Vertrieb zugelassen wurde.

Verantwortlich für den Inhalt:

FTI Consulting, Park Tower , Bockenheimer Anlage 44 , D­60322 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 92037 125 , Fax:
www.fticonsulting.com

Makler und Mehrfachagenten stimmten ab: DAK vor HEK und

Techniker Krankenkasse

Um Profis zu überzeugen, braucht es mehr als ein paar nette Flyer oder
Hochglanzbroschüren. Anders als viele Mitglieder Gesetzlicher Krankenkassen klopfen Versicherungsmakler und Mehrfachagenten die Angebote und den Service der Kassen auf Schwachstellen ab, bevor sie mit diesen kooperieren. Doch welche Leistungen der Krankenkassen sind für die Vertriebsprofis besonders wichtig? Dieser Frage geht seit Jahren die GKV­Maklerumfrage nach, die von wmd­Brokerchannel, dem Vermittlerportal www.makleraktiv.de sowie dem Deutschen Finanz­Service Institut (DFSI) gemeinsam durchgeführt wird. An der aktuellen GKV­Maklerumfrage im Januar 2018 beteiligten sich exakt 391 Makler und Mehrfachagenten. Mit Hilfe einer Online­Befragung wurde ermittelt, was den Vertriebsprofis in Kooperationen mit Gesetzlichen Krankenkassen besonders wichtig ist und welche Kassen diese Anforderungen am besten erfüllen.

Die Ergebnisse der Befragung im Überblick:

Top­Leistungen, die über den GKV­Standard hinausgehen, sind für 74,94 Prozent der Befragten zur Kundengewinnung sehr wichtig. 73,15 Prozent der befragten Versicherungsexperten sehen eine starke Finanzkraft und stabile Beiträge der Krankenkasse als äußerst wichtig an. Ein bundesweit einheitlicher, qualitätsgesicherter Service ist immerhin noch für 61,64 Prozent der Profis mehr als wichtig. Dagegen ist für viele die Geschäftsstellendichte nicht von essentieller Bedeutung. Nur 57,80 Prozent werten dieses Kriterium als sehr wichtig. Gewonnene Tests und Auszeichnungen sowie Marke und Image der Kasse sind den Vertriebsprofis wichtiger als Bonusprogramme und ein günstiger Beitragssatz. So bewerten 54,22 Prozent Auszeichnungen und Testsiege mit „sehr wichtig“. Marke und Image sind immerhin noch für 44,25 Prozent der Befragten essentiell. Doch lediglich für 43,48 Prozent sind das auch Bonusprogramme mit Ausschüttungen zur Finanzierung weiterer Versicherungsprodukte.

Und für gerade einmal 31,36 Prozent der Vermittler ist es sehr wichtig, dass die Krankenkasse nicht von sich aus Kunden auf Zusatzversicherungen anspricht. Besonders interessant: Ein günstiger Beitragssatz bekommt lediglich von 29,92 Prozent der Profis das Attribut „sehr wichtig“. Die Befragten wünschen sich zur eigenen Betreuung Krankenkassenmitarbeiter, die sich ausschließlich um die Vertriebspartner kümmern. Am liebsten sind Maklern und Mehrfachagenten dabei persönliche Ansprechpartner. Diese sind für zwei Drittel der Befragten (67,77 Prozent) sogar sehr wichtig. Von exzellenten Krankenkassen erwarten sich die Befragten zudem auch kostenlose Fach­ oder Vertriebsschulungen (63,94 Prozent sehr wichtig). Zur Vertriebsunterstützung wünschen sich die Vermittler zudem, dass die Kassen von sich aus auf fehlende Antragsunterlagen hinweisen – für 72,12 Prozent der Vertriebsprofis ist das äußerst wichtig. Dicht gefolgt von einer persönlichen Stornoprävention der Kassen durch telefonisches Nachfassen (sehr wichtig: 69,05 Prozent).

Auch einen gesicherter Online­Bereich mit speziellen Vermittler­Services halten 52,55 Prozent für eminent wichtig, eine kostenlose Fach­Hotline sogar 64,71 Prozent. Speziell entwickelte Verkaufsmaterialien sind für 62,40 Prozent sehr wichtig. Wenn dann auch noch die Abrechnung professionell und zeitnah erfolgt und die Provision schnell gezahlt wird, ist für die Vertriebsprofis fast alles perfekt (sehr wichtig: 70,08 Prozent). Online­Tools zum Vergleich mehrerer Krankenkassen, zum Hochladen fehlender Dokumente, zum Abschluss von Mitgliedschaften und zur Verfolgung des eingereichten Geschäfts sowie Unterstützung durch die Kassen auf Messen, Veranstaltungen und Roadshows werden dagegen mit Werten zwischen 34 und knapp 50 Prozent seltener als äußerst wichtig angesehen.

Doch welche Kassen erfüllen diese Anforderungen am besten? Die Antworten sind eindeutig: 82,24 Prozent der Befragten bescheinigen der DAK­Gesundheit (DAK) besten Maklerservice, 73,66 Prozent der HEK – Hanseatische Krankenkasse und 66,75 Prozent der Techniker Krankenkasse (TK).

Hier finden Sie die Charts zur Maklerumfrage

Nähere Informationen zu den Unternehmen, die gemeinsam die GKV­Maklerumfrage durchführen:
www.makleraktiv.de ist das Vermittlerportal des führenden Krankenkassenportals www.gesetzlicheKrankenkassen.de und stellt zugelassenen Versicherungsvermittlern eine interaktive Kassensuche zur Unterstützung ihrer Kunden sowie provisionierte Abwicklungsmöglichkeiten für über 50 Gesetzliche Krankenkassen kostenfrei zur Verfügung.

Die DFSI Deutsches Finanz­Service Institut GmbH ist ein unabhängiger Datendienst, der marktrelevante Informationen zu Versicherern, Banken, sonstigen Finanzdienstleistern und Gesetzlichen Krankenkassen sammelt und bewertet. Dabei werden zu Finanzprodukten die Informationen, die für Privatkunden entscheidungsrelevant sind, gebündelt und als Produktratings dargestellt. Hier fließen insbesondere Daten aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), Leistungs­ und Servicedaten des Versicherers sowie Preis­ und Prämiendaten ein. Das DFSI erstellt seit 2008 branchenweite Leistungstests zu Finanzprodukten. Bei der Entwicklung der Test­ und Ratingmethodik wird das DFSI durch Experten des institutseigenen Fachbeirats unterstützt. Diese verfügen über jahrelange Erfahrungen im deutschen Ratingmarkt und der Finanzdienstleistungsbranche.
Mehr Informationen zu den Ergebnissen der Studie finden Sie unter www.dfsi­institut.de

Kontakt:
Sebastian Ewy
Senior Analyst
mailto: s.ewy@dfsi­institut.de Tel.: +49 (0)221 6777 4569­1

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DFSI ­ Deutsches Finanz­Service Institut GmbH , Heinrich­Brüning­Str. 2a, D­50969 Köln Tel.: +49 221 6777 4569 1, Fax: +49 221 423 468 38
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Am 14. Februar 2018 bestätigten die EU­Botschafter eine Übereinkunft, die Umsetzungsfrist zu verschieben

Dies erfolgt auf Vorschlag der EU­Kommission. Es erfolgt eine Verschiebung der Pflicht
der EU­Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der Richtlinienvorgaben bis zum 1.7.2018 –
statt bisher zum 23.2.2018. Die Anwendung hat dann bis spätestens 1.10.2018 zu erfolgen. Da das Europäische Parlament und der Rat die Änderungsrichtlinie voraussichtlich nicht vor März 2018 annehmen werden, wird die Verschiebung dann rückwirkend ab dem 23. Februar gelten.

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW: „Das deutsche IDD­Umsetzungsgesetz ist beschlossen und tritt zum 23.2. in Kraft. Es ist unwahrscheinlich, dass auch der deutsche Gesetzgeber eine Verschiebung vornehmen wird. Die Branche ist weitestgehend IDD­ready, auch wenn die noch ausstehende Versicherungsvermittlungsverordnung noch nicht vorliegt. Im Übrigen ist es unfassbar, was die europäische Bürokratie einer ganzen Branche an Hick Hack zumutet. Erst MiFID2 nun IDD. Regulierungsprojekte mit äußerst gravierenden Auswirkungen für ganze Branchen werden angeschoben, inkonsistent verabschiedet und rückwirkend verschoben, weil man merkt, dass eine Umsetzung in der vorgegebenen Zeit nicht machbar ist.“

Verantwortlich für den Inhalt:

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., Ackerstr. 3, D­10115 Berlin Tel.: 030/20454403, Fax: 030/20634759
www.afw­verband.de

 

Prompte bAV­Tarifberechnungen durch Schnellrechner im bAV­ Berater

Mit dem Angebots­Schnellrechner im “bAV­Berater”, der Vertriebslösung von xbAV, dem
führenden Technologieanbieter für die Digitalisierung der betrieblichen Altersversorgung
(bAV), erhalten Vermittler die Tarifberechnungen jetzt noch schneller. Enge Zeitfenster
oder fehlende Unterlagen können Beratungsgespräche erschweren. Mithilfe des
Schnellrechners führen Vermittler jetzt – losgelöst von Gehaltssimulation und Ermittlung
der Versorgungslücke – die Tarifberechnung aller integrierten Produktanbieter innerhalb
einer Oberfläche durch. Benötigt werden lediglich Alter, Beitrag und gewünschter Tarif.
Die Berechnung erfolgt in Echtzeit und der vorausgefüllte Antrag inklusive Angebot
stehen automatisch zur Verfügung. Möglich sind außerdem Angaben zu: Arbeitgeberzuschuss, Vermögenswirksame Leistung (VL), Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)­Beitragsbefreiung und BU­Rente.

“Die bAV ist komplex. Darum ist eine Softwarelösung für Vermittler dann umso gewinnbringender, wenn sie alle bAV­ Beratungsthemen abdeckt, flexibel einsetzbar ist und dabei einfach bleibt”, erklärt Boris Haggenmüller, Geschäftsführer der xbAV Beratungssoftware GmbH, einem Unternehmen der xbAV AG. “Mit dem Angebots­Schnellrechner hat der Vermittler jetzt zwei Optionen zur Auswahl und ist, wenn er möchte, mit wenigen Klicks beim fertigen Angebot.” Die Vertriebslösung “bAV­Berater” führt den Vermittler entlang eines roten Fadens durch den gesamten Beratungsprozess inklusive aller vertriebsrelevanten Schritte. Aktuell sind die Tarifrechenkerne von vierzehn Versicherern integriert. Die Basis­Version kostet 39,80 Euro/Monat und umfasst alle Grundfunktionen der Online­Beratung, die Generierung der Original­Versicherungsantragsdokumente und den Support. Hinzubuchen lassen sich für 29,80 Euro/Monat weitere Funktionen in der Premium­Version, dazu gehören unter anderem Datenimport, Verwaltung aller Beratungen, Vertriebscontrolling und der neue Angebots­Schnellrechner.

Verantwortlich für den Inhalt:

xbAV AG, Martin­Greif­Strasse 1, D­80336 München Tel.: 089 2000 17 59, Fax:
www.xbav.de

Die Karten sind neu gemischt

Die aktuelle Studie „AssCompact AWARD – Private Kranken­ und Pflegeversicherung
2018“ zeigt, mit welchen Anbietern unabhängige Vermittler in den Bereichen PKV­
Vollversicherung, PKV­Zusatzversicherung und Private Pflegeversicherung am meisten zusammenarbeiten. Beim „AssCompact AWARD ­ Private Kranken­ und
Pflegeversicherung 2018“ gab es einige Verschiebungen, und so wurden etablierte
Vorjahressieger an der Spitze abgelöst. Die AWARD Umfrage hat zudem untersucht, welche Themen bei Versicherungsmaklern im Fokus stehen.

Das Hin und Her in der Politik beschäftigt die Versicherungsmakler: Die viel diskutierte Einführung einer Bürgerversicherung bleibt ein dominantes Thema. Für einen Großteil der unabhängigen Vermittler ist ein Systemwechsel nur noch eine Frage der Zeit. Welche Anbieter für die unabhängigen Vermittler in den Bereichen PKV­Vollversicherung, PKV­Zusatzversicherung und Private Pflegeversicherung momentan die Nase vorn haben, hat die Studie „AssCompact AWARD – Private Kranken­ und Pflegeversicherung 2018“, die soeben veröffentlicht wurde, untersucht. Dabei wirft die Studie „AssCompact AWARD – Private Kranken­ und Pflegeversicherung 2018“ einen ausführlichen Blick auf die Entwicklung der vergangenen zwölf Monate. Die aktuelle Untersuchung zeigt zudem auf, welche Anbieter in den vergangenen zwölf Monaten von den Maklern am häufigsten vermittelt wurden und mit wem sie am zufriedensten waren.

Allianz holt auf ­ ARAG behauptet Spitzenposition

Im Vorjahresvergleich gibt es in den beiden Versicherungszweigen der PKV­Vollversicherungen und der Privaten Pflegeversicherungen einen Führungswechsel. So tauschen die HanseMerkur und die HALLESCHE bei den PKV­ Vollversicherungen ihre Platzierungen. Die Allianz springt von Rang 6 auf 3 bei der PKV­Vollversicherung. Die IDEAL muss nach zwei Jahren an der Spitze im Bereich Pflege den 1. Rang an die Allianz abtreten. Die HALLESCHE gewinnt ebenfalls und komplettiert das Pflege­Podest.

Besonders auffällig ist das positive Abschneiden der uniVersa bei der Vollversicherung, die sich im Vergleich zum Vorjahr um drei Ränge verbessert und ihren Marktanteil sogar verdoppelt. Als einziger Anbieter behauptet die ARAG bei den PKV­Zusatzversicherungen ihre Spitzenposition und verteidigt ihren Vorsprung. Die Allianz hat jedoch auch hier deutlich aufgeholt und macht einen großen Sprung von Rang 5 im Vorjahr auf den aktuell 2. Rang. Die HanseMerkur verliert hierdurch einen Platz und rutscht auf Rang 3. Die folgende Tabelle zeigt die Top­3­Gesellschaften der analysierten Bereiche (Vorjahresplatzierung in Klammern).

Die Favoriten der Makler im Bereich PKV und Pflege

PKV­Vollversicherung

Platz 1 HanseMerkur (2) Platz 2 HALLESCHE (1) Platz 3 Allianz (6)

PKV­Zusatzversicherung

Platz 1 ARAG (1)
Platz 2 Allianz (5)
Platz 3 HanseMerkur (2)

Private Pflegeversicherung

Platz 1 Allianz (2)
Platz 2 IDEAL (1)
Platz 3 HALLESCHE (4)

Quelle: AssCompact AWARD – Private Kranken­ und Pflegeversicherung 2018 Zukunft der PKV­Vermittlung: Private Pflegeversicherung im Trend

Und auch das hat die Studie ergeben: Die Relevanz der privaten Kranken­ und Pflegeversicherung wird für die kommenden fünf Jahre sehr unterschiedlich wahrgenommen. So spielen die PKV­Vollkostenversicherungen nur für 7% der Befragten eine bedeutende Rolle und verlieren somit weiterhin deutlich an Bedeutung. Umso positiver werden hingegen die privaten Zusatz­und Pflegeversicherungen eingestuft. Über 60% schreiben diesen Versicherungszweigen eine große Bedeutung zu. Weiterhin vermittelt knapp die Hälfte der Befragten auch GKV­Tarife. Stark steigende Zusatzbeiträge in der GKV erwarten lediglich 56% (im Vorjahreszeitraum betrug dieser Wert noch 80%). Die Vermittlung von Tarifen der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) nahm deutlich zu, bewegt sich aber immer noch auf einem niedrigen Niveau. Derzeit vermitteln 24% bereits bKV­Tarife (Vorjahr: 10%). Allerdings geben 49% der Vermittler an, dass die bKV zukünftig immer wichtiger wird.

Über die Studie
Die Studie „AssCompact AWARD – Private Kranken­ und Pflegeversicherung 2018“ basiert auf einer Online­Befragung. An der durchgeführten Umfrage beteiligten sich 274 Makler und Mehrfachagenten aus dem Adresspool der bbg Betriebsberatungsgesellschaft GmbH, Bayreuth. Die Stichprobe (Ø­Alter = 54,6 Jahre; Ø­Berufserfahrung = 25,5 Jahre; 7,7% weiblich; 92,3% männlich) stellt ein sehr gutes Abbild der Assekuranz­ und Finanzvermittler hinsichtlich der Alters­ und Geschlechtsstruktur dar. Die Studie kann zum Einzelpreis von 2.250 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. erworben werden. Ansprechpartner ist Florian Stasch (Tel. 0921 75758­38, EMail:
stasch@bbg­gruppe.de).

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, D­95448 Bayreuth Tel.: 0921/757580, Fax: 0921/512852
www.bbg­online.de

Kritik an BaFin­Aufsicht über freie Finanzdienstleister mit

Zulassung nach § 34 f Gewerbeordnung

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW begrüßt jeden Schritt hin zu einer stabilen Regierung und verlässlichen politischen Aussagen. Das betrifft auch den Entwurf eines Koalitionsvertrages, wie er nun seit dem 7.2.2018 vorliegt.

Wir haben zur Kenntnis genommen, dass darin vorgesehen ist, die Finanzaufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu übertragen. Als Begründung wird das Ziel einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht angeführt.

Wir begrüßen das Ziel einer einheitlichen Aufsicht und damit einheitlichen Spielregeln für alle Vermittlungsbereiche. Wir sehen jedoch den angedachten Weg einer BaFin­Aufsicht über freie Finanzdienstleister mit Zulassung nach § 34 f Gewerbeordnung nicht als einen sinnvollen Weg hierzu an.

Wir haben erst seit 2013 ein neues Zulassungs­ und Aufsichtssystem durch die IHKen, Gewerbeämter und Wirtschaftsprüfer. Dieses System hat sich weitgehend bewährt. Es ist kein überzeugendes Argument für eine grundlegende und mit erheblichem finanziellem und bürokratischem Aufwand verbundene Änderung so kurz nach der Einführung dieses Systems ersichtlich. Insbesondere die IHKen haben inzwischen großes Know How und sind mit erheblichem Engagement in der Fläche tätig. Unser föderales System hat es mit sich gebracht, dass in einigen Bundeländern jedoch statt der IHKen die Gewerbeämter für die Aufsicht zuständig sind. Für eine bundeseinheitliche IHK­ Aufsicht machen wir uns weiterhin stark. Die IHKen können das und wollen das.

Wir halten die BaFin dagegen für nicht geeignet, als Aufsicht über die ca. 38.000 freien Finanzanlagenvermittler zu fungieren. Die BaFin steht mit der Umsetzung von IDD, MiFID2, Solvency II und weiteren Großprojekten vor großen personellen und inhaltlichen Herausforderungen allein schon im Rahmen der ihr aktuell übertragenen Aufsichtspflichten.

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand: „Deutsche Kreditwirtschaft und Verbraucherschützer haben sich hier prominent mit einer alten Forderung in den Koalitionsvertrag eingebracht. Wir werden handeln, wenn nötig. Offensichtlich klargestellt werden muss, dass ein angedachter Wechsel der Zuständigkeit für die Aufsicht nicht automatisch zu einer Abschaffung des § 34 f Gewerbeordnung, also der KWG­Bereichsausnahme nach § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 führt. Es gibt keinen Plan, die Fondsvermittlung ausschließlich KWG­Instituten zu überlassen, wie teilweise kolportiert wird.“

Verantwortlich für den Inhalt:
die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München
Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150
www.diebayerische.de

Preisträger in der Kategorie: Investment Innovationen – Robo­ Advisor

 

Mit dem FinanzBusinessPreis zeichnet das Onlinemagazin für Entscheider der Finanzbranche, FinanzBusinessMagazin.de, u.a. Unternehmen aus, die für Anleger außergewöhnliches geleistet haben und zeitgleich für neue innovative Investitionsformen stehen.

“Der FinanzBusinessPreis steht für außergewöhnliche Leistungen für Endkunden und innovativen Produkt­ und Dienstleistungsangeboten wie auch Digitalisierung in Trendsetter­Qualität. Durch einen bisher ausgezeichneten Trackrecord für die Anleger in der noch jungen Sparte der digitalen Vermögensverwaltung, auch unter Einbeziehung von Beratern und innovative Technik, hat unsere Jury überzeugt, den Robo­Advisor „truevest“ der Patriarch Multi Manager GmbH, mit dem FinanzBusinessPreis 2018 in der Kategorie: “Investment Innovationen ­ Robo­Advisor“ auszuzeichnen und somit diese besondere Leistung zu würdigen”, so Friedrich Andreas Wanschka, Chefredakteur von FinanzBusinessMagazin.de, in seiner Laudatio.

Die Preisverleihung, in der Dirk Fischer, Geschäftsführer der Patriarch Multi Manager GmbH, die Auszeichnung entgegen nahm, fand im Rahmen des Vertriebsgipfel Tegernsee am 5. Februar 2018 in Rottach­Egern statt.

 

Verantwortlich für den Inhalt: 

FinanzBusinessMagazin.de, RedaktionMedien Verlag Astrid Klee, Schwaighofstr. 17 A, 83684 Tegernsee, Te.: +49 (0)8022 85 83 010, www.FinanzBusinessMagazin.de

Erstmalige Nutzerauswertung des wmd­-brokerchannel über Zeitraum von 5 Jahren

Das bereits seit 17 Jahren veröffentlichende, Vermittler­-Informationsportal wmd-brokerchannel.de, hat zum Ende des Jahres 2017 erstmals eine Informations­-Nutzer­-Analyse über die letzten 5 Jahre durchgeführt.

In diesem Zeitraum wurden alle PR­-Informationen von Gesellschaften, Marktteilnehmern, die auf dem Vermittler­Informationsportal wmd­brokerchannel.de und dem dazugehörigen Newsletter veröffentlicht wurden, auf die Nutzung durch die Leser geprüft und in den thematisch wichtigsten Kategorien, die jeweiligen Spitzenreiter ermittelt.

Welche Informationen werden von Vermittlern sehr gut abgerufen und welche Gesellschaftsnachrichten erreichen die Fach-­Leserschaft kaum? Und wie ist die Informationsqualität der Mitteilungen? Wie wird die Möglichkeit über Pressemitteilungen die Vermittler­-Leserschaft zu erreichen von den Gesellschaften in den verschiedenen Themengebieten genutzt? Und was erwarten Vermittler von Gesellschaftsnews? Diese Fragen führten zur aktuellen Ermittlung der InformationsChampions in der Branche.

In 17 Kategorien wurde die erstmalige wmd-­brokerchannel.de ­ Informations­Nutzerauswertung über den Zeitraum der letzten 5 Jahre, durchgeführt. Die Unternehmen/Organisationen/ Dienstleister mit der größten Leserakzeptanz der wmd­-brokerchannel­ Nutzer und somit InformationsChampions 2013­-2017, in den einzelnen Kategorien sind:

Kategorie: Arbeitskraftabsicherung       ­               Dialog Lebensversicherungs AG
Kategorie: Altersversorgung                         ­        Continentale Lebensversicherung AG
Kategorie: Banken ­                                                Deutsche Postbank AG
Kategorie: Bildung ­                                               GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG
Kategorie: Branchenverbände ­                             AFW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
Kategorie: Finanzierung ­                                       Interhyp AG
Kategorie: Geschlossene Fonds/Sachwerte  ­        Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG
Kategorie: Gewerbeversicherung ­                         HDI Versicherung AG
Kategorie: Honorarberatung ­                                HonorarKonzept GmbH
Kategorie: Immobilien ­                                          Real I.S. AG
Kategorie: Investmentfonds ­                                 Fidelity Investments
Kategorie: Krankenversicherung ­                          Universa Krankenversicherung a.G.
Kategorie: Pflegeabsicherung ­                              DFV Deutsche Familienversicherung AG
Kategorie: Recht & Steuern ­                                 Kanzlei Michaelis
Kategorie: Sach/HUK ­                                           AXA Versicherung AG
Kategorie: Vergleichs-­ und Beratungssoftware ­   PremiumCircle Deutschland GmbH
Kategorie: Vertrieb / Pools ­                                  blau direkt GmbH & Co. KG

“In den letzten fünf Jahren hat der wmd-­brokerchannel mehr als 10.000 Nachrichten veröffentlicht, die in diese Auswertung eingeflossen sind, daher ist die Auswertung fundiert und zeigt wer über einen solch langen Zeitraum eine wirklich gute Pressearbeit geleistet hat. Die Erfolgskriterien, um das Interesse der Vermittler für eine Nachricht zu bekommen, kann man zusammenfassend so darstellen:
Das Thema muss den Leser interessieren und so auch entsprechend aufgemacht werden. Die Informationen sollten echte Mehrwerte für den Leser darstellen, also für den Leser geschrieben werden. Die Mitteilungen sollten kurz und aussagekräftig sein, am besten die Informationen lassen sich auch für die Beratung einsetzen. Am meisten interessieren Vermittler Themen zu ihrer jeweiligen beruflichen Tätigkeit, Recht und Regulierung, neue Produkte und Dienstleistungen, Veranstaltungen und News aus der Branche. Wir freuen uns mit der Auszeichnung “InformationsChampions 2013 ­-2017″ die besten Leistungen in diesem Bereich würdigen zu können. Gratulation an die Preisträger!”, so Friedrich Andreas Wanschka, Gründer des wmd-­brokerchannel.de, in seiner Laudatio.

Die Preisverleihung fand im Rahmen des Vertriebsgipfel Tegernsee am 6. Februar 2018 in Rottach­-Egern statt.

 

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wmd-­brokerchannel.de, Athribis GmbH, Beethovenplatz 2, D­-80336 München Tel.: 0174 3983901, www.wmd-­brokerchannel.de

Studie: Versicherer schöpfen das Potenzial des persönlichen Verkaufs nicht aus

Eine aktuelle Studie zeigt: Der aus Kundensicht wahrgenommene Mehrwert des persönlichen Vertriebs ist hauchdünn und durchaus gefährdet. Versicherer schöpfen das Potenzial des persönlichen Verkaufs nicht aus.

Im Zeitalter der Digitalisierung führt für die Versicherer kein Weg daran vorbei, sich über
die Zukunft des persönlichen Vertriebs Gedanken zu machen. Der Druck steigt, denn
der Onlinekanal ist immer verfügbar und bietet die Möglichkeit, eine Vielzahl an Markt­,
Wettbewerbs­ und Produktinformationen bequem zu vergleichen. Aus
Kundenperspektive ist der Mehrwert eines persönlichen Verkaufsgesprächs gegenüber dem Onlinekanal gering und häufig lediglich der Faktor Mensch. Nur 13 Prozent der Verkäufer beherrschen das Handwerkszeug einer systematischen Kundenbearbeitung bzw. setzen dieses in den Gesprächen auch tatsächlich ein. Nur jedes zehnte Gespräch ist interaktiv gestaltet. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der globalen Strategie­ und Marketingberatung Simon­Kucher & Partners, unter 300 Versicherungskunden in Deutschland, die in den letzten 24 Monaten eine Versicherung gesucht und ggf. abgeschlossen haben.

„Der persönliche Verkauf hat nur dann einen Mehrwert, wenn er richtig angegangen wird. Aktuell wird hier noch viel zu viel Potenzial liegengelassen“, fasst Dirk Schmidt­Gallas, Senior Partner und Global Head of Insurance bei Simon­ Kucher & Partners, zusammen.

Nutzung digitaler Medien: oft nur zur Datenaufnahme

Die Studie zeigt: die Kunden wünschen sich digital unterstützte Verkaufsprozesse. Die Zufriedenheit der Kunden ist in Gesprächen, in denen digitale Medien eingesetzt werden deutlich höher als in analog geführten Gesprächen (7.8 Punkte vs. 6.4). Zudem sind Kaufwahrscheinlichkeit (79% vs. 71%) und Kundentreue (80% vs. 73%) in digital unterstützten Verkaufsprozessen höher als in analog geführten Gesprächen. Den Kunden werden zudem sowohl häufiger (53% vs. 40%) als auch erfolgreicher Cross­Selling Angebote gemacht (26 Prozentpunkte mehr Abschlüsse). Im Vergleich zu komplett analog geführten Gesprächen werden aber ein vergleichbarer Leistungsumfang (9 Prozentpunkte mehr Standard, dafür weniger Premium­Produkte) und eine geringere Preisqualität (13 Prozentpunkte weniger hochpreisige Policen) realisiert.

„Computer und Tablets werden in den Verkaufsgesprächen zwar häufig, aber wenig nutzenstiftend eingesetzt. Sie dienen meist lediglich der Datenaufnahme und als Tarifrechner“, erklärt Stefanie Grunert, Studienleiterin und Director bei Simon­ Kucher.

Im Blick auf die Details zeigt sich das Verbesserungspotential: Selbst wenn mit Computer, Laptop oder Tablet echte „Multimedia­ Maschinen“ zur Verfügung stehen, werden kaum Videos (13%) oder Fotos (9%) genutzt. „Die Möglichkeiten, die sie zur Umsetzung einer standardisierten, erfolgreichen Verkaufsstrategie bieten, werden allerdings höchstens teilweise, z.B. durch „Reminder“ zum Cross­Selling genutzt“, so Grunert.

Möglichkeit einer individuellen Produktkonfiguration: die Qual der Wahl
Kunden schätzen die Möglichkeit, das Produkt an ihre Wünsche und Bedürfnisse anzupassen: Sie sind mit Gesprächen mit individueller Produktkonfiguration deutlich zufriedener (8.2 vs. 7.5) und auch die Kundentreue ist höher (83% vs. 89%). Die Möglichkeit einer individuellen Produktkonfiguration ist aus Versicherer Sicht allerdings nur dann erfolgreich, wenn der Kunde vom Berater systematisch durch diesen Prozess geführt wird. Wenn die Kunden ohne Unterstützung die Produkte individuell konfigurieren können, sinkt die Kaufwahrscheinlichkeit deutlich (54% vs. 78%).

Dazu Grunert: „In einem solchen Fall wird aus dem Segen der Auswahl der Fluch des ‚Paradox of Choice‘. Das bedeutet: Wer als Kunde eine große Auswahl hat, schätzt zwar in den meisten Fällen die Flexibilität des Angebots, ist jedoch häufig mit der Entscheidung überfordert und kauft am Ende lieber gar nichts. Die Lösung: Auswahl anbieten, den Kunden aber ‚an die Hand nehmen‘ und bei seiner Auswahl eng unterstützen – genau hier können digitale Prozesse sinnvoll eingesetzt werden“.

Interaktive Einbindung des Kunden

Interaktivität in Gesprächen lohnt sich sowohl für Kunden als auch für Versicherer. Zum einen sind Kunden mit dem Verkauf in interaktiven Gesprächen zufriedener und zum anderen verkaufen die Versicherer so tendenziell Produkte mit größerem Leistungsumfang und mehr hochpreisige Policen. Zudem ist die Kaufwahrscheinlichkeit der Kunden in dieser Form der Gespräche deutlich höher. Die Analyse zeigt jedoch: nur etwa jedes zehnte Gespräch ist interaktiv gestaltet.

Ob der Kunde interaktiv in den Prozess eingebunden wird, zeigt sich unter anderem daran, ob er an der Dateneingabe beteiligt ist (z.B. wenn Kunde und Verkäufer gemeinsam das Tablet bedienen).

Systematische Kundenbearbeitung: große Mängel oft schon im grundlegenden Handwerk

Eine systematische Kundenbearbeitung z.B. durch durch Cross­Selling­Angebot, Vereinbarung eines Folgetermins oder der Bitte um eine Weiterempfehlung sollte zum Handwerkzeug eines jeden Verkaufsberaters gehören. Die Realität sieht jedoch anders aus: Lediglich 13 Prozent der Verkäufer nutzen alle der drei aufgeführten Möglichkeiten zur systematischen Kundenbearbeitung. „Wem es gelingt, das breite Mittelfeld seiner Verkaufsmannschaft – z.B. durch strukturierte, digitale Verkaufsprozesse – den Top­Verkäufern anzugleichen, kann enorme Schritte nach vorn erzielen“, erklärt Schmidt­Gallas.

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