Kryptowährungen erleben einen Boom, der immer mehr Geschäftemacher anlockt. Beim Maklerpool blau direkt hält man dies für ein unkalkulierbares Risiko.

 

Kryptowährungen erfreuen sich zunehmend großer Beliebtheit bei risikofreudigen Spekulanten. Das lockt Geschäftemacher. Auch viele Makler sind auf den Zug aufgesprungen, versuchen leichtes Geld zu verdienen, indem sie Kunden zu einem Kauf raten. Der Maklerpool blau direkt weist seine Partner nun darauf hin, dass dies ein gefährliches Spiel mit dem Feuer ist. Die BaFin vertritt die Auffassung, dass es sich beim kommerziellen Handel mit Kryptowährungen um ein erlaubnispflichtiges Geschäft nach §54 KWG handelt. Demnach ist die gewerblich motivierte Vermittlung von Kryptowährungen an Verbraucher ohne ausdrückliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Daran änderten laut blau direkt auch Umgehungsversuche nichts. Die BaFin gehe in ihren Ausführungen auf eine Reihe von Konstellationen ein, die darauf abzielen, gewerbliche Einnahmen mit Kryptowährungen zu erzielen, ohne als erlaubnispflichtiger Vermittler aufzutreten. Doch die BaFin erteile solchen Umgehungsversuchen eine Absage. „Selbst das Schürfen von Kryptowährungen könne als erlaubnispflichtiger Handel ausgelegt werden, wenn gleichzeitig mit regelmäßigem Weiterverkauf des Kryptogeldes geworben wird“, so Oliver Pradetto, Geschäftsführer von blau direkt. Privat könne man spekulieren so viel man wolle, doch sobald man andere mit eigener Gewinnerzielungsabsicht zum Kauf verführe, laufe man Gefahr sich strafbar zu machen. Ferner weist der Lübecker Maklerpool darauf hin, dass die Vermögensschadenshaftpflicht des Maklers für die Vermittlung von Kryptowährungen nicht greife. Der Vermittler hafte daher immer persönlich. „Vielen ist nicht klar, dass sie aufgrund der rechtlichen Konstellation für jeden Kursverlust ihrer Kunden haften“, erläutert Oliver Pradetto. Da das Vermittlungsgeschäft unerlaubt und damit illegal sei, könne sich der Vermittler selbst mit einer gewissenhaften Risikoaufklärung nicht vor Ansprüchen schützen. „Weil das Geschäft illegal betrieben wird, steht dem Kunden ein jederzeitiger Rückabwicklungsanspruch zu. Das heißt, immer wenn der Kunde Kursverluste erleidet, kann er gegenüber dem Vermittler auf Rückabwicklung pochen.“ Der Vermittler hafte daher unbegrenzt und in voller Höhe inklusive Durchgriff auf sein Privatvermögen.

„Auch Kryptowährungen werden nicht unbegrenzt in den Himmel steigen. Früher oder später kommt es zu Kursverlusten. Der Vermittler hat einen Teil des Kundengeldes als Provision bekommen, wird aber den vollen Verlust erstatten müssen“, so der blau direkt Geschäftsführer. „Wir halten die Privatinsolvenz entsprechender Vermittler nahezu für unausweichlich. Die Frage ist nicht, ob es dazu kommt, sondern nur wann.“ Folglich könnten diese Vermittler früher oder später ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, wie beispielsweise Stornoprovisionen rückerstatten. Bei blau direkt zieht man daher jetzt klare Konsequenzen, denn man müsse die Versicherungsbeiträge der Kunden schützen. Vermittler, die Kryptowährungen vermittelten, erhielten ab sofort sämtliche Courtagezahlungen nur noch ratierlich über den Haftungszeitraum ausgezahlt.

„Blockchain ist unbestritten eine spannende Technologie mit vielen Anwendungsmöglichkeiten. Auch richten wir uns nicht gegen Kryptowährungen im Allgemeinen“, beschwichtigt Pradetto. „Aktuell sind nur die Voraussetzungen für einen gewerblichen Handel nicht gegeben. Vernünftige Vermittler bremsen ihre Euphorie und warten erst einmal auf den erforderlichen Rechtsraum, bevor sie ihre ganze Zukunft verwetten.“ Selbst etablierte Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum seien noch nicht langfristig erprobt. Trotzdem sprängen aus jedem Eck Geschäftemacher hervor, die sogar noch eigene Kryptowährungskonstrukte an den Mann bringen wollten. „Übersetzt heißt das, man nimmt seinen Kunden echtes Geld ab und jubelt ihnen dafür eine eigengestrickte Fantasiewährung unter. Man kann und muss das klar aussprechen: Erweist sich der Initiator als Dieb, hat sich der Vermittler zum Hehler gemacht. Ich glaube nicht, dass sich Vermittler aktuell einen Gefallen damit tun, ihre geschäftliche Zukunft in einem solchen Umfeld zu suchen.“

 

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