Ab dem 23. Februar gelten im Versicherungsvertrieb neue Regeln

Die IDD kommt: Ab dem 23. Februar gelten im Versicherungsvertrieb neue Regeln. Höchste Zeit für Makler und Berater, die verschärften Transparenz­ und Wohlverhaltenspflichten zu verinnerlichen. Die HonorarKonzept GmbH unterstützt mit praxisnahen Lösungskonzepten, Seminaren und Coaching direkt vor Ort.

Mit der Umsetzung der europäischen Insurance Distribution Directive (IDD) in deutsches Recht gelten ab 23. Februar 2018 neue Regeln im Versicherungsvertrieb. HonorarKonzept bietet Orientierung für Finanzberater und beantwortet die drängendsten Fragen rund um die neue Rechtslage.

„Unsere Partner bekommen praxisnahe Unterstützung und konkrete Lösungen zu allen Themen, die die IDD betrifft“, sagt Heiko Reddmann, Geschäftsführer der HonorarKonzept. „Das sind die gesetzlichen Anforderungen zu Wohlverhaltenspflichten, zur Vermeidung von Interessenskonflikten, Weiterbildungspflichten, allgemeinen Informationspflichten und zur Beratung und Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten“, so Reddmann. Ein besonderer Fokus dabei: HonorarKonzept erläutert passgenau, wie Makler z.B. mit dem Thema Interessenkonflikte umgehen müssen und was bei der Beratung von Versicherungsanlageprodukten zu beachten ist.

Als der Kompetenzträger und führende Servicedienstleister für Honorarberatung unterstützt HonorarKonzept umfassend, in die Honorarberatung einzusteigen und langfristig erfolgreich zu bleiben.Verantwortlich für den Inhalt:

HonorarKonzept GmbH, Herzberger Landstr. 25, D­37085 Göttingen Tel.: 0551 / 4 88 29 66, Fax: 0551 / 4 88 29 77 www.honorarkonzept.de