Durch das starke Wachstum der VEMA und der von ihr angebotenen Dienste und Produktlösungen, war eine Entlastung des Vorstandsvorsitzenden Hermann Hübner am Hauptsitz Heinersreuth wichtig und erforderlich.

Die wichtigste Voraussetzung auch für den dritten Vorstandsposten war und ist daher ausreichende Erfahrung im Maklergeschäft, damit weiterhin praxisrelevant agiert wird. Bereits Ende August des vergangenen Jahres wurden daher interessierte Genossenschaftsmitglieder um ihre Bewerbungen gebeten. Nach Gesprächen mit den interessierten Kollegen und einigen gemeinsamen Sitzungen im Aufsichtsrat, fiel Mitte Dezember die Entscheidung.

Dr. Johannes Neder wird am 01.03.2023 zum weiteren Vorstand der VEMA eG bestellt werden.

Die Tätigkeit von Herrn Dr. Neder als Aufsichtsrat endet am 28.02.2023. Ergänzungswahlen für den Aufsichtsrat finden an der nächsten Generalversammlung am 22.06.2023 in Würzberg statt.

Es freut den Aufsichtsrat und Vorstand sehr, dass Dr. Johannes Neder die Herausforderung als Vorstand angenommen hat. Er kann bereits auf mehr als 20 Jahre Erfahrung als selbständiger Versicherungsmakler zurückblicken. Durch seine Erfahrungen im eigenen Maklerbetrieb, den er auch weiterhin – wie Herr Hübner und Herr Brunner – führen wird, bleibt die VEMA ihrem Erfolgsmotto „Von Maklern – Für Makler“ weiterhin treu. Seit dem 15. Oktober 2020 ist Herr Dr. Neder Mitglied des Aufsichtsrats. In dieser Zeit konnte er tieferen Einblick in die internen Prozesse und die Geschäftsleitung unserer Genossenschaft gewinnen. Er genießt das vollste Vertrauen des Vorstandes und Aufsichtsrates. Beide Organe sind davon überzeugt, dass er die notwendigen Impulse für ein weiteres solides Wachstum der VEMA setzt und eine wertvolle Ergänzung im Vorstand darstellen wird.

Als zuständiges Ressort wird er zunächst das Produktmanagement / Marketing von Hermann Hübner übernehmen, das weiterhin unter der Abteilungsleitung von Markus Gollwitzer bleibt. Weitere Ressorts sollen nach der Einarbeitung, voraussichtlich im 2. Halbjahr 2023 folgen.

Der 40jährige Dr. Neder ist wohnhaft in Steinberg (in der Nähe des oberfränkischen Kronach). Er ist verheiratet und Vater zweier Söhne (Zwillinge). Seine Firma, die Dr. Neder Finanz- & Versicherungsmakler GmbH & Co. KG, betreibt er mit 13 Mitarbeitern an seinem Wohnort. Dabei stellt die Betreuung gewerblicher Kunden den Schwerpunkt der Tätigkeit dar.

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

„Mit leichter Verspätung soll es in diesem Jahr nun endgültig losgehen: Die Aktienrente kommt.

Das Herzensprojekt der FDP nimmt so langsam Form an und ist im Bundeshaushalt für 2023 bereits vorgesehen. Inzwischen offiziell als „Generationenkapital“ bezeichnet plant die Bundesregierung die Einzahlung von zehn Milliarden Euro jährlich in einen Fonds. Kreditfinanziert. Ohne Zugriffsmöglichkeiten durch die Politik. Das Risiko trägt der Bund und Fondsmanager wie die öffentlich rechtliche KenFo-Stiftung. Doch was bedeutet das für die Finanzdienstleistungsbranche? Was müssen Berater nun wissen? Eine Einschätzung aus Sicht des VOTUM Verbands.

Martin Klein, geschäftsführender Vorstand, VOTUM Verband

Das Wichtigste vorab: Es ist absolut zu begrüßen, dass die Bundesregierung den ersten Schritt in die teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung vornimmt. Diese Maßnahme war angesichts der Überalterung unserer Gesellschaft und den damit einhergehenden katastrophalen Auswirkungen auf unser Rentensystem längst überfällig. Ja, die Aktienrente ist ein Schritt in die richtige Richtung. Und dass sich nun auch in Sachen Anschlussfinanzierung in der Bundesregierung eine Lösung abzeichnet, erweckt ebenso Grund zur Hoffnung. Von einem Allheilmittel für die Stabilisierung der Rentenkassen kann jedoch keine Rede sein. Angesichts der jährlich steigenden staatlichen Zuschüsse aus Steuermitteln in die Rentenkasse, die schon längst die 100 Milliarden Euro Schallmauer durchbrochen haben, ist dieser Schritt in die teilweise Kapitaldeckung nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Es besteht also weiterhin bei den allermeisten Menschen in Deutschland die Notwendigkeit, zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Das bringt mich zu der Frage:

Wie sollen die Berater mit der Aktienrente umgehen?

Wichtig ist, dass man sich in den Grundzügen mit dem Vorhaben der Bundesregierung auseinandersetzt. Es kann gut sein, dass im Beratungsgespräch das „Generationenkapital“ thematisiert wird.

So ist gut zu wissen, dass es sich bei dieser teilweisen Kapitaldeckung auch weiterhin ausschließlich um die gesetzliche Rentenversicherung handelt, dass die ersten Effekte erst gegen Ende der 2030er Jahre eintreten werden, wenn aus dem Kapitalstock die ersten Erträge in die Rentenkasse fließen. Dieses Projekt zielt daher ausschließlich auf die Stabilisierung des bestehenden Systems ab und nicht etwa auf eine Erhöhung der Rentenansprüche der zukünftigen Rentnerinnen und Rentner.

Dieses Basiswissen wird den Beraterinnen und Beratern helfen, im Kundengespräch das Thema Aktienrente/Generationenkapital sauber einzuordnen. So kann im Dialog verdeutlicht werden, dass dieser Kapitalstock kein Substitut für eine private Altersvorsorge sein kann und keine Rentenlücke schließt.

Die Aktienrente als Steilvorlage im Beratungsgespräch

Ich würde sogar einen Schritt weitergehen und den Beraterinnen und Beratern empfehlen, das Thema Generationenkapital bewusst anzusprechen. Denn eines macht der Aufbau dieses Kapitalstocks deutlich: Auch ein sicherheitsorientierter Anleger – die Bundesrepublik Deutschland – setzt zur Stabilisierung des Rentensystems auf aktienbasierte Investitionen. Wenn selbst „Vater Staat“ eingesehen hat, dass bei langfristigen Sparvorgängen, Investitionen in den Kapitalmarkt, bei Abwägung von Chancen von Risken, die aussichtsreichste Rendite sichern, dann sollte dies beim Anlageziel Altersvorsorge auch eine echte Option für Ihre Kundinnen und Kunden sein.

Das große „Aber“ – und ein Versprechen von VOTUM

Trotz des mit dem Projekt „Generationenkapital“ eingeläuteten Umdenkens des Staats in Sachen Altersvorsorge und Aktienmarkt muss weiterhin sichergestellt werden, dass die private Altersvorsorge auch in Zukunft staatsfern bleibt.

Bei der Reform der zweiten und dritten Säule muss der Staat die Rolle des Enablers einnehmen. Anreize setzen, statt mit Überregulierung Sparer und Berater einzuengen, das muss das Motto sein. Schließlich ist es die Aufgabe unserer Branche, für jeden Kunden bedarfsgerechte, individuelle und maßgeschneiderte Altersvorsorgeprodukte sowohl in der betrieblichen als auch privaten Altersvorsorge zu finden – und zu vermitteln. Dies kann nicht durch staatlich vorgegebene und verwaltete Standardprodukte ersetzt werden.

Die Einrichtung eines Staatsfonds in der dritten Säule wäre der völlig falsche Weg. Klar ist, und das muss gegenüber der Politik immer und immer wieder gesagt werden: Versicherungs- und Anlagevermittler sind die Haupttreiber für die Schließung der wachsenden Rentenlücke in Deutschland. Sie sind der Schlüssel zum Erfolg. Unser Versprechen als Vermittlerverband VOTUM an Sie ist, dass wir uns auch weiterhin in Berlin und Brüssel für Ihre Interessen einsetzen werden.

Verantwortlich für den Inhalt:

VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Fondssparpläne für Altersvorsorge anerkennen – Mehr Standardisierung gegen Grünfärberei -Fondsbranche als Motor der Transformation

In Deutschland stehen wichtige Weichenstellungen für die private Altersvorsorge, die Transformation und die Erneuerung der Infrastruktur an. In Brüssel ist die Debatte um die provisionsbasierte Anlageberatung erneut aufgeflammt. Zugleich entwickelt die EU die Nachhaltigkeitsregulierung weiter.

Kein Staatsfonds in der privaten Altersvorsorge

Die Regierung hat vor wenigen Wochen die im Koalitionsvertrag vereinbarten Prüfaufträge zur Reform der privaten Altersvorsorge in Angriff genommen. Der deutsche Fondsverband BVI unterstützt das Vorhaben, die kapitalgedeckte private Altersvorsorge zu stärken, ihre Verbreitung voranzutreiben und Rahmenbedingungen für renditestarke Produkte zu setzen. Bestrebungen, den Staat als Anbieter in der privaten Altersvorsorge zuzulassen, hält der Fondsverband jedoch für einen Irrweg. Dazu sagt Thomas Richter, BVI-Hauptgeschäftsführer: „In der sozialen Marktwirtschaft setzt der Staat die Regeln und ist Schiedsrichter. Sobald der Schiedsrichter selbst mitspielt, ist der Wettbewerb weder fair noch marktwirtschaftlich. Deshalb lehnen wir einen Staatsfonds in der privaten Altersvorsorge ab.“ Der BVI weist darauf hin, dass in allen Ländern mit staatlich organisierten Lösungen im Alterssicherungssystem diese nicht in der privaten Säule angesiedelt sind. Zudem sieht der Koalitionsvertrag bereits eine staatlich organisierte kapitalgedeckte Komponente – das Generationenkapital – in der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Richter: „Die staatlich verantwortete erste Säule sollte sich mit privatwirtschaftlich organisierten Lösungen in der zweiten und dritten Säule sinnvoll ergänzen“.

Fondssparpläne als Altersvorsorgeprodukt gesetzlich anerkennen

Zielführend dagegen ist das Vorhaben der Regierung, private Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester in der dritten Säule gesetzlich anzuerkennen. Hierzu hat der BVI bereits Ende November letzten Jahres das Konzept des Fondsspardepots veröffentlicht und in die Gespräche der von der Regierung eingesetzten Fokusgruppe eingebracht. Richter: „Die starke Nachfrage nach Fondssparplänen ist Beleg für die Akzeptanz und Nutzung als Altersvorsorgeinstrument in breiten Bevölkerungskreisen.“ Kernelement des Konzepts ist ein Depot für Fondssparpläne, die ausschließlich zum Zweck der Altersvorsorge abgeschlossen werden und eine Mindestlaufzeit bis zum Ende des 60. Lebensjahres aufweisen. Die Förderung erfolgt über einen gesonderten Freibetrag auf die bis zur Auszahlung erzielten Gewinne. Dieser Freibetrag wächst kontinuierlich mit der Anspardauer. „Auf diese Weise kann die Politik einen starken Anreiz zum renditeorientierten und langfristigen Sparen für die Altersvorsorge setzen“, sagt Richter.

Riester-Reform hilft Geringverdienern

In der privaten Altersvorsorge sieht der BVI neben neuen Lösungen auch dringenden Reformbedarf bei der Riester-Rente. Sie hat trotz veralteter Rahmenbedingungen mit knapp 16 Millionen Verträgen eine hohe Verbreitung erreicht und gehört zu den erfolgreichsten geförderten Modellen in Europa. „Untere Einkommensgruppen werden durch die Zulagenförderung erreicht. Vereinfachungen bei der Förderung könnten die Verbreitung in dieser Bevölkerungsgruppe ankurbeln“, sagt Richter. Ein wesentliches Hemmnis liegt jedoch in der gesetzlich vorgegebenen 100-prozentigen Garantiepflicht auf die eingezahlten Beiträge. Dem Sparer sollte es ermöglicht werden, ein attraktives Produkt ohne oder mit gewünschtem Garantieniveau zu wählen. Dies könnte zügig und mit minimalem Aufwand gesetzlich umgesetzt werden.

Wahlfreiheit zwischen Provisions- und Honorarberatung erhalten

EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness hat die provisionsbasierte Anlageberatung erneut auf den Prüfstand gehoben. Anfang Mai 2023 will sie ihre Vorschläge im Rahmen der angekündigten Retail-Investment-Strategie vorlegen und schließt ein Verbot von Provisionen für den Vertrieb von Wertpapieren nicht aus. Richter: „Ein Provisionsverbot ausschließlich für Wertpapiere ist inakzeptabel. Es verzerrt den Wettbewerb zwischen Wertpapieren und Versicherungen und schadet den Verbrauchern.“ Der BVI setzt sich für den Erhalt der Wahlfreiheit zwischen Provisions- und Honorarberatung ein. Vor allem für Kleinanleger hat die Provisionsberatung klare Vorteile: Wer viel anlegt, zahlt viel, und wer wenig anlegt, zahlt wenig. Zudem bleibt die Beratung kostenfrei, wenn der Sparer nichts kauft.

Schon jetzt haben Verbraucher die freie Wahl zwischen der Provisions- und der Honorarberatung. Dennoch können sich laut einer Umfrage des Marktforschungsunternehmens Kantar nur 16 Prozent der Deutschen vorstellen, für eine Beratung ein gesondertes Honorar zu bezahlen. Ein Provisionsverbot würde also zu einer Beratungslücke führen. Das zeigt auch der Blick nach England, wo es seit zehn Jahren ein Provisionsverbot gibt. Eine Studie der englischen Finanzaufsicht FCA vom Dezember 2020 belegt, dass Sparer mit kleineren Anlagebeträgen faktisch von der Beratung ausgeschlossen sind und die Beratungskosten bei komplexeren Sachverhalten wie der Altersvorsorge unverhältnismäßig hoch sein können. Der Beratungsmarkt hat sich an Vermögen mit mindestens höheren fünfstelligen Pfundbeträgen ausgerichtet. Ähnliches gilt für die Niederlande. Dort sind Provisionen ebenfalls verboten, jedoch ist der Bedarf an privater Vorsorge und damit Anlageberatung aufgrund der starken betrieblichen Altersvorsorge gering.

Darüber hinaus würde ein Provisionsverbot die Umsetzung des „Green Deal“ behindern. Die Fondsindustrie spielt eine Schlüsselrolle auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit. Dabei sind aktiv verwaltete Fonds, die in erster Linie über die Provisionsberatung vertrieben werden, besonders wichtig. Nur aktive Fondsmanager haben die Möglichkeit, Aktien und Anleihen von Unternehmen zu meiden, die die ESG-Standards nicht einhalten.

Standardisierung zur Eindämmung des Grünfärberei-Risikos

Das Ziel der EU-Behörden, gegen Grünfärberei vorzugehen, unterstützt der BVI. Angesichts der vielen offenen Fragen zur Auslegung der EU-Regulierung ist der aktuelle Fokus der Behörden auf eine breit angelegte Marktuntersuchung zu Verdachtsfällen jedoch zu früh. „Bevor man von Verdachtsfällen spricht, müssen erst die Kriterien für nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung geklärt werden“, sagt Richter. Zudem sollten die EU-Gesetzgeber die Anbieter von ESG-Ratings verpflichten, deren Methoden und Datenbeschaffungsprozesse offenzulegen. Fondsgesellschaften wären dann besser in der Lage, die Qualität der ESG-Urteile zu bewerten.

Fondsbranche zum Motor der Transformation machen

Die Transformation und die Erneuerung der Infrastruktur hierzulande wird ohne das Kapital deutscher institutioneller Anleger wie Altersvorsorgeeinrichtungen und Versicherer nicht gelingen. Richter: „Die Fondsbranche steht bereit, als wesentlicher Mittler zwischen Kapitalangebot und -nachfrage zum Motor der Transformation zu werden. Wir können diese Rolle aber nur erfüllen, wenn die Politik zum Beispiel im geplanten Zukunftsfinanzierungsgesetz rechtliche Hürden abbaut“.

Hemmnisse sind derzeit u. a. Anlagerichtlinien für institutionelle Anleger und deutsche Fonds sowie steuerrechtliche Vorgaben. Sie setzen enge Grenzen für Infrastrukturinvestments. Darüber hinaus behindern der im Vergleich zu anderen Ländern geringere Spielraum bei Finanzierungsmöglichkeiten sowie offene Auslegungsfragen die Auflage von Infrastrukturfonds. Dies zeigt auch das Beispiel des deutschen Atomfonds KENFO, der seine Investments in Infrastrukturfonds ausschließlich über Luxemburger Vehikel tätigt. Der Gesetzgeber sollte den aufsichts- und steuerrechtlichen Rahmen deshalb an die Bedürfnisse von Infrastrukturinvestments anpassen und eine investitionsfreundliche Auslegung durch die Verwaltung einfordern.

Verantwortlich für den Inhalt:

BVI ­ Bundesverband Investment und Asset­Management e.V., Eschenheimer Anlage 28, D-­60318 Frankfurt/Main, Tel.: 069/154090­0, Fax: 069/5971406, www.bvi.de

Treffen in Brüssel bilden Auftakt

Auf EU-Ebene wird gerade, angestoßen durch eine Initiative der EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness, über die Einführung eines Provisionsverbotes bei der Vermittlung von Finanzanlagen an Kleinanleger debattiert. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) fordert, diese Pläne ad acta zu legen und wird dafür in diesem Jahr eine Reihe von Gesprächen mit EU-Entscheidungsträgern führen, um ein EU-weites Provisionsverbot zu verhindern. Diese Woche bildet dafür den Auftakt.

„Wir wollen, dass ein Ruck durch die Branche gegen dieses unsinnige Vergütungsverbot geht“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Dazu führten wir bereits mit Vertretern unserer BVK-Kommission für EU und Auslandsfragen am 8. Februar Gespräche mit den deutschen Vertretern bei der Ständigen EU-Vertretung. Deutschland trägt hier als mitgliedsstärkster EU-Staat besondere Verantwortung für den Erhalt des Provisionssystems und kann bei dieser Debatte ein bedeutendes Votum in die Waagschale legen. Schließlich wollen wir nicht in der EU solche Defizite in der Anlage- und Versicherungsvermittlung wie in Großbritannien und der Niederlande, wo nach Einführung von Provisionsverboten die Nachfrage nach Absicherung und qualifizierter Beratung bei Geringverdienern eingebrochen ist.“

Eine weitere Gelegenheit gegen das Provisionsverbot vorzugehen, bildete das am 9./10. Februar stattfindende Mid-term Meeting des europäischen Dachverbandes der Vermittler BIPAR. Hier konnten die BVK-Vertreter weitere Gespräche mit führenden Repräsentanten der EU führen.

„Als BIPAR-Mitglied und größter deutscher Vermittlerverband trugen wir gewichtige Argumente vor, um das bestehende Vergütungssystem in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern zu erhalten“, sagt Dr. Wolfgang Eichele, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied und BVK-Hauptgeschäftsführer im Vorfeld der BIPAR-Tagung. „Denn es hat zwei entscheidende Vorteile: Es gewährt zum einen breiten Bevölkerungsschichten einen kostengünstigen, unkomplizierten und bewährten Zugang zu Finanzdienstleistungen und zur Versicherungsvermittlung. Und es sichert zweitens die Existenz von rund 190.000 Vermittlerbetrieben in Deutschland. Ein Provisionsverbot ist daher für den BVK absolut inakzeptabel.“

Auf dem Mid-term Meeting des BIPAR sprachen Repräsentanten des europäischen Versicherungsmarktes, wie u.a. die Präsidentin der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) Petra Hielkema und Didier Millerot, Leiter des Referats Versicherungen und Renten bei der Europäischen Finanzaufsicht (FISMA). Auch der Abgeordnete des Europäischen Parlaments und Mitglied des Finanz- und Währungsausschusses Markus Ferber (CSU) sowie Karel van Hulle, ehemaliger Leiter der Generaldirektion Versicherungen und Pensionen bei der EU-Kommission, waren Teilnehmer des BIPAR Mid-term Meetings.

Über den BVK:

Der BVK zählt rund 14.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitgliedsbetriebe. Er vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungsvermittler und ist damit der größte deutsche berufsständische Vermittlerverband. Im Jahr 2021 jährte sich das hundertzwanzigjährige Bestehen des BVK.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Die Initiative Ruhestandsplanung führt am 17.02.2023 von 10-11 Uhr ihre Reihe „Best practice Ruhestandsplanung mit dem Webinar „Betriebliche Ruhestandsplanung“ weiter.

In diesem Webinar zeigt der Experte Lutz Ammon auf, wie er Ruhestandsplanung in Abstimmung mit Arbeitgebern als betriebliche Mehrwertberatung umsetzt. Dass das Konzept marktfähig ist, zeigen nicht nur die 55 Beratungstermine allein im November/Dezember 2022, die Lutz Ammon realisiert hat. Mit seinen Praxisbeispielen demonstriert Lutz Ammon, wie dieser spezielle Ansatz der Ruhestandsplanung interessant und lukrativ ausgestaltet sein kann. Aus dem betrieblichen Kontakt zu den Ruhestandsberatungskunden ergeben sich außerdem Möglichkeiten der Anschlussberatung sowie -Produktvermittlung.

Aus den Themen:

  • Wo liegt der Nutzen für Arbeitgeber / Arbeitnehmer?
  • Welches sind die Themen der betrieblichen Ruhestandsplanung, welche über die „normalen“ Themen hinausgehen?
  • Woran verdient man in der betrieblichen Ruhestandsplanung?
  • Wie können die betrieblichen Kontakte zur klassischen Ruhestandsplanung für Privatkunden genutzt werden?

Das Webinar richtet sich an alle Ruhestandsplanerinnen und Ruhestandsplaner. Viele der von Lutz Ammon gemachten Erfahrungen sind nahtlos übertragbar und die aufgeworfenen Fragestellungen für jeden Ruhestandsplaner allgemeingültig. Das Webinar ist kostenlos für Mitglieder der Initiative Ruhestandsplanung e.V.. Nicht-Mitglieder zahlen nur 39,00€ zzgl. USt.

Termin: Freitag, 17.02.2023, von 10.00h bis 11.00h (inkl. Fragen der Teilnehmenden).

Webinar buchen  https://www.initiativeruhestandsplanung.de/leistungen/best-practice-webinarreihe/

Unternehmensinformation:

Die Initiative Ruhestandsplanung: Im Dezember 2014 gegründet und seit April 2017 ein eingetragener Verein. Hinter der Initiative Ruhestandsplanung steht ein Netzwerk von Experten aus vielen Bereichen der Finanzvorsorge. Die Initiative Ruhestandsplanung ist Ansprechpartner von Politik, Finanzvorsorgeunternehmen, Vertriebsgesellschaften und Verbänden zu allen Themen in Bezug auf die Ruhestandplanung der Zielgruppe 50plus.  An der demografischen Entwicklung kommt niemand mehr vorbei. „Wir bieten mit unserem Verein in Deutschland ein umfassendes und professionelles Netzwerk für die Entwicklung dieser Zielgruppe“.

Verantwortlich für den Inhalt:

Initiative Ruhestandsplanung e.V., Dudenstraße 10, 10965 Berlin, Tel: 030 / 6829858-0, www.initiativeruhestandsplanung.de

Am 01.03.2023 findet in der Zeit von 10 bis 13 Uhr der dritte Independence Day der Community #DIE34ER statt.

Diese kostenlose Online-Veranstaltung steht unter dem Motto „All about Sicherheit“ und bietet Informationen und Austausch rund um die für junge Vermittlerinnen und Vermittler so wichtigen Themen der eigenen Unternehmensaufstellung.

„Habe ich die richtige Rechtsform gewählt? Stimmt mein Verhältnis von AP zu BP? Oder ganz grundsätzlich: Bin ich mit meinem Unternehmen als Unternehmer gut aufgestellt? Das sind Fragen, die gerade jüngere Kollegen umtreibt. Wir wollen Expertise und eine Austauschmöglichkeit zu diesen typischen Fragen von Jungunternehmern bieten“, beschreibt Frank Rottenbacher, Vorstand vom AfW Bundesverband, die Zielrichtung der Veranstaltung auf der so erfolgreichen Online-Netzwerkplattform.

#DIE34ER wollen die Unsicherheit bei Vermittlerinnen und Vermittlern angehen und das „mulmige“ Gefühl des „Habe ich alles richtig gemacht?“ vertreiben. Dafür werden zunächst drei Experten einen Überblick geben, auf welche Punkte junge Vermittlerinnen und Vermittler achten sollten:

  1. Betriebswirtschaftlicher Fokus: Dr. Peter Schmidt, Unternehmensberater
  2. Juristischer Fokus: Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW und Fachanwalt für Versicherungsrecht
  3. Steuerlicher Fokus: Daniel Ziska, Steuerberater mit 30 Jahren Branchenerfahrung und steuerpolitischer Berater des AfW

Anschließend werden die folgenden Netzwerkräumen geöffnet:

  • „betriebswirtschaftliche Sicherheit“,
  • „juristische Sicherheit“ und
  • „steuerliche Sicherheit“

Dort stehen dann nicht nur die drei o.g. Experten als Gesprächspartner zur Verfügung. Die #DIE34ER finden dort weitere Spezialisten wie

  • Olaf Czinna (Prokurist der SEB Steuerberatung) für steuerliche Fragestellungen
  • Franziska Geusen (GF der Hans John Versicherungsmakler GmbH) zum Thema Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
  • Oliver Korn (RA und GF der GPC Law) zum Thema Geldwäsche
  • Tobias Strübing (RA bei Wirth Rechtsanwälte) zum Thema Datenschutz

#DIE34ER können in lockerer Atmosphäre ihre Fragen stellen, von der jahrelangen Branchenerfahrung aller Expertinnen und Experten profitieren und sich natürlich auch untereinander austauschen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden viele wertvolle Hinweise erhalten und es werden ihnen Lösungsstrategien an die Hand gegeben.

Teilnehmen an dem Independence Day 3 können alle Mitglieder der Community #DIE34ER. Informationen rund um diese Community junger Vermittlerinnern und Vermittler sowie den Link zur Mitgliedschaft finden Interessierte hier: www.die34er.de

Die #DIE34ER sind eine Community junger, unabhängiger und digital affiner Finanzberater:innen mit einer Erlaubnis nach den Paragrafen 34 d, f, h oder i der Gewerbeordnung. Sie dient dem Netzwerken, dem Austausch und der Erfahrungsweitergabe.

Junge Finanzberater:innen erhalten durch sie eine wahrnehmbare Stimme im Markt. Sie soll Verständnis für die besonderen Positionen junger Finanzberater:innen schaffen.

Die #DIE34ER sind eine Initiative des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW. Eine Teilnahme ist kostenfrei und nicht an eine Mitgliedschaft im Verband gebunden.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen.

Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Konzeption, Finanzierung und Administration von Versorgungsmodellen aus einer Hand

Das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon und die Metzler Pension Management GmbH werden künftig bei Projekten rund um die Ausgestaltung und Finanzierung von betrieblicher Altersversorgung und der laufenden Betreuung der Lösungen zusammenarbeiten. Somit können die Beratungs- und Lösungskompetenzen gebündelt und die Stärken beider Häuser kombiniert werden. Den Kunden wird auf diese Weise eine Rundum-Lösung angeboten: von der Bewertung der Verpflichtungen, der Bereitstellung von Finanzierungsinstrumenten, dem Risikomanagement und der Kapitalanlage bis zur kompletten Administration.

Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung spielt das Zusammenwirken von Pensionsverpflichtungen und von Kapitalanlagen zu deren Finanzierung eine immer größere Rolle. In Zeiten stetig neuer rechtlicher Anforderungen, dynamischer Zinsentwicklungen und Kapitalmärkte stellt dies komplexe Anforderungen an Dienstleister in diesem Feld. Gemeinsam werden die Kooperationspartner Lösungen für die Finanzierung von Versorgungsmodellen oder die Ausfinanzierung bestehender Pensionsverpflichtungen anbieten. Während Metzler seine Pensionsfonds und andere Vehikel zur Ausfinanzierung wie den Metzler Trust e.V. sowie Kapitalanlagekompetenz in die Kooperation einbringt, steuert Aon neben seiner erwiesenen Beratungsexpertise vor allem versicherungsmathematisches und rechtliches Know-how sowie die zunehmend nachgefragten Ressourcen für die Administration von Versorgungssystemen bei. Eine besondere Rolle bei der Einrichtung, Änderung bzw. Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen nimmt die Projektbegleitung ein. Beide Partner stellen ihre umfangreiche Expertise hier gebündelt und abgestimmt zur Verfügung. Damit kann auf Unternehmensebene ein erheblicher Mehrwert generiert werden.

„In den gemeinsamen Gesprächen hat sich gezeigt, dass sich die beiden Unternehmen mit ihren jeweiligen Schwerpunkten optimal ergänzen,“ sagt Dr. Rafael Krönung, Vorsitzender der Geschäftsführung der Aon Solutions Germany GmbH. „Die Ausfinanzierung von Pensionszusagen gewinnt in Deutschland seit längerem an Bedeutung. Hier hat Metzler mit seinen Finanzierungsvehikeln seine Stärken und auch seine Innovationsfähigkeit über viele Jahre eindrucksvoll unter Beweis gestellt. In Kombination mit dem Know-how von Aon in den Bereichen Beratung, Bewertung und Verwaltung von Versorgungssystemen können Kunden Komplettlösungen erwarten, die das Beste beider Partner umfassen. Durch die enge Kooperation wird für die Kunden sichergestellt, dass praxiserprobte und rechtssichere Lösungen bestehen und feste Ansprechpartner für alle Fragestellungen rund um das Versorgungswerk existieren.“

„Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Aon,“ ergänzt Christian Remke, Geschäftsführer der Metzler Pension Management GmbH. „Projekte zur Konzeption und zur Implementierung von Versorgungslösungen und zum laufenden Betrieb erfordern vielfältige Expertise. Hier sehen wir uns gemeinsam noch stärker aufgestellt, um Kunden zusammen mit Aon aus einer Hand umfassend beraten und betreuen zu können, wenn der Kunde das wünscht. Zusammen werden wir zukünftig unseren Kurs fortsetzen, innovative Lösungskonzepte zur Altersversorgung und deren Finanzierung zu entwickeln und umzusetzen.“

Verantwortlich für den Inhalt:

AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Klaus Möller: „Generationenwechsel eingeleitet“

Mathias Grellert ist vom Aufsichtsrat der Defino Institut für Finanznorm AG zum Vorstand berufen worden. Der 43-Jährige wird zukünftig zusammen mit dem bisherigen Alleinvorstand Dr. Klaus Möller die Geschicke des Heidelberger Instituts lenken, das als Normen-Initiator und Zertifizierer für die Finanzbranche agiert. „Mit der Berufung von Mathias Grellert leiten wir fließend den mittelfristig anstehenden Generationenwechsel in der Führung von Defino ein und stellen das Unternehmen zukunftsfähig auf“, freut sich Möller über Grellerts Karrieresprung.

Grellert ist Bankkaufmann sowie Diplom-Kaufmann und -Volkswirt. Er ist seit 24 Jahren in der Finanzbranche tätig. Er war Private Banking Berater bei den Bankhäusern M.M.Warburg und Credit Suisse sowie Senior Consultant in Unternehmensberatungen. Dort befasste er sich überwiegend mit der Optimierung von Beratungsprozessen in Sparkassen und Banken. Seit 2019 war er Senior Project Manager und Prokurist bei Defino.

Defino hatte Grellert 2019 nach der Veröffentlichung der DIN-Norm 77230 für die private Finanzanalyse, der ersten deutschen Norm für die Finanzberatung, für die Mitarbeit im Unternehmen gewonnen. Zusammen mit Möller hatte er zuvor die Obmannschaft des zuständigen Norm-Ausschusses beim Deutschen Institut für Normung innegehabt. Grellert war ebenfalls in der Obmannschaft maßgeblich an der Erarbeitung der DIN 77235 „Risiko- und Finanzanalyse für Selbstständige, Freiberufler und KMUs“ beteiligt.

Über die DEFINO Institut für Finanznorm AG:

Die DEFINO Institut für Finanznorm AG ist aus der 2011 gegründeten gleichnamigen GmbH hervorgegangen. Vorrangiger Geschäftszweck des in Heidelberg ansässigen Unternehmens ist die Zertifizierung von Personen, Unternehmen und Hilfsmitteln, die von DEFINO initiierte und andere wesentliche Standards und Normen für die Finanzbranche vollständig und verbindlich umsetzen, sowie Unternehmen, die die vollständige Umsetzung dieser Standards und Normen unterstützen.

Im Dienste der mit Finanzberatung befassten Unternehmen, Berater und Vermittler sowie im berechtigten Verbraucherinteresse initiiert und etabliert das DEFINO Institut allgemein gültige DIN-Standards und -Normen  zur nachhaltigen Verbesserung der Versicherungs- und/oder Finanzberatung. Das Unternehmen arbeitet dabei eng mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN), mit Wissenschaftlern, Verbraucherschutzorganisationen und Experten des Finanzdienstleistungsgewerbes zusammen.

Vorstand des DEFINO Instituts sind Dr. Klaus Möller und Mathias Grellert. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Dr.  Bernward Maasjost. Vorsitzender des DEFINO-Kuratoriums ist Dr. Herbert Walter.

Verantwortlich für den Inhalt:

Defino Institut für Finanznorm AG, Kirschgartenstr. 52, 69126 Heidelberg, Tel: 06221 6732073, www.defino.de

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) unterstützt Versicherungsvermittler bei der Übernahme ihrer sozialpolitischen Verantwortung und ihrer unersetzlichen Rolle bei der Anpassung von Finanzströmen zur nachhaltigen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft.

„Wir lassen die Versicherungsvermittler mit dieser neuen Aufgabe nicht allein, begleiten die Nachhaltigkeit konstruktiv und sehen hier auch wichtige Vertriebschancen“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Mit unserer frei zugänglichen und ständig aktualisierten BVK-Checkliste können Vermittler klar durch den Regulationsdschungel navigieren und sich zusätzlich mit themenspezifischen Weiterbildungsangeboten der BVK-Bildungsakademie auf den aktuellen Wissensstand bringen.“

Auch mit dem Berichtsstandard „Nachhaltiger Vermittlerbetrieb“ (www.nachhaltiger-vermittlerbetrieb.de) ermöglicht der BVK Vermittlern, über ihren Beitrag zu Nachhaltigkeit zu berichten. Zusätzlich bietet er Qualifizierungsmaßnahmen, Seminare und Vorträge an und trägt mit dieser Initiative zur Entwicklung einer Nachhaltigkeitsmentalität bei Vermittlern bei.

Zudem bringt der BVK in politischen Gesprächen und branchenweiten Gremienarbeiten, national wie international, die Verfolgung der Ziele „Nachhaltiger Entwicklung“ voran. Dazu gehört auch die Kooperation mit dem German Sustainability Network (GSN), woraus u. a. in 2022 zwei Umfragen zur Einstellung der Vermittler zur Nachhaltigkeit resultierten.

Darüber hinaus ist der BVK dem UN-Global Compact (UN GCD) beigetreten, der die Globalisierung im Sinne der 17 Ziele nachhaltiger Entwicklung der Vereinten Nationen sozialer und ökologischer gestalten will.

„Stellungnahmen zur Nachhaltigkeit im Versicherungsvertrieb komplettieren schließlich unsere Bemühungen, die Interessen des Berufsstands in der Debatte über Nachhaltigkeit zu positionieren“, betont BVK-Präsident Heinz.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Sirius Campus Kundenmonitor Assekuranz untersucht die Zielgruppe „Junge Leute“ und weitere Zielgruppenkonzepte im Versicherungsmarkt

Nicht nur in der Versicherungsbranche ist die Zielgruppe der jungen Leute hart umkämpft. Doch angesichts oft mehrere Jahrzehnte andauernder Kundenverbindungen in der Assekuranz erscheint es für Versicherer besonders wichtig, junge Kunden möglichst früh für sich zu gewinnen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist eine gute individuelle und zielgruppengerechte Beratung – gerade junge Leute sind noch offen für viele verschiedene Vertriebs- und Betreuungswege und keineswegs von Vornherein auf Online-Abschlüsse festgelegt.

Im Vergleich zu 2019 – also vor der Corona-Krise – hat sich der Wunsch nach regelmäßiger Beratung signifikant erhöht. Eine solche Beratung ist mittlerweile für 56 Prozent der 18- bis 30-jährigen Entscheider und Mitentscheider in Versicherungsangelegenheiten wichtig, vor drei Jahren betrug dieser Anteil lediglich 40 Prozent. Auch insgesamt ist regelmäßige Beratung wichtiger geworden: In der Gesamtgruppe der 18- bis 69-Jährigen steigt die Relevanz von 50 Prozent (2019) auf inzwischen 58 Prozent (2022).

Noch stärker hat sich der Wunsch nach Online-Beratung durch den Vermittler, z. B. in Form eines Videocalls per Teams, Zoom oder WhatsApp, erhöht. Schon im Gesamtmarkt ist hier eine Steigerung von 32 Prozent (2019) auf 46 Prozent (2022) zu beobachten. Unter den 18- bis 30-Jährigen wünschen sich sogar 71 Prozent eine Online-Beratung durch ihren Vermittler, das sind stolze 28 Prozentpunkte mehr als noch vor drei Jahren.

Dies sind Ergebnisse aus dem aktuellen Schwerpunktbericht „Zielgruppenkonzepte“ des Kundenmonitors Assekuranz 2022. Für die Untersuchung wurden zwischen dem 16. September und dem 25. Oktober 2022 insgesamt 2.008 Entscheider und Mitentscheider in Versicherungsangelegenheiten zwischen 18 und 69 Jahren zu ihren Einstellungen zum Thema Versicherungen sowie zur Akzeptanz einzelner zielgruppenspezifischer Produkt- und Zusatzleistungen befragt. Die Untersuchung wurde erstellt von der Sirius Campus GmbH in Kooperation mit der Aeiforia GmbH.

Vertrauen in Versicherungsgesellschaft nur gering

Bis zum Alter von 25 Jahren folgen junge Leute in der Regel dem Vorbild ihrer Eltern. Über die Hälfte aller bis 25-jährigen Vermittlerkunden (51%) hat ihren aktuellen Versicherungsvermittler durch Empfehlungen aus dem persönlichen Umfeld erhalten, ein weiteres Viertel (27%) ist auf der Suche nach einem Vermittler im Internet fündig geworden. Auch das Vertrauen in Versicherungsgesellschaften ist in dieser Altersgruppe noch hoch: Rund jeder Zweite stimmt der Aussage zu, dass man Versicherungsgesellschaften im Großen und Ganzen vertrauen kann.

Mit zunehmendem Alter ändert sich die Wahrnehmung der jungen Leute deutlich: Zwischen 26 und 35 Jahren werden vielfach erste konkretere Erfahrungen mit Versicherungsgesellschaften gesammelt. Anlässe für die Beschäftigung mit Versicherungsgesellschaften sind dann nicht mehr vorwiegend der Umzug/Auszug von den Eltern oder der Berufseinstieg, sondern vermehrt auch der Bau oder Kauf einer Immobilie, der Wechsel eines Arbeitgebers oder die Geburt eines Kindes. Mit den konkreten Erfahrungen wächst bei einigen jungen Leuten tendenziell auch die Skepsis über Versicherungsgesellschaften. Das generelle Vertrauen in die Assekuranz teilen in diesem Alter nur noch 39 Prozent der 26- bis 30-Jährigen bzw. 42 Prozent der 31- bis 35-Jährigen.

Selbstwirksamkeit und Optimismus gehen zurück, sind aber noch mehrheitlich vorhanden

Betrachtet man die für das Verhalten der jungen Leute besonders relevanten psychologischen Faktoren Zukunftswahrnehmung, Selbstwirksamkeit und Kontrollüberzeugung, so hat sich die Corona-Krise besonders stark auf die Selbstwirksamkeit der jungen Generation ausgewirkt. (Darunter versteht man die Erwartung, Handlungen aufgrund eigener Kompetenz selbst erfolgreich ausführen zu können.) 2017 gaben noch 87 Prozent der jungen Leute an, die meisten Probleme aus eigener Kraft gut meistern zu können, 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie waren es immerhin 83 Prozent. Nun zum Ende von Corona stimmen dieser Aussage nur noch 79 Prozent zu, unter den ganz Jungen (bis 25 Jahre) sind es sogar nur 70 Prozent.

Ungeachtet der Herausforderungen wie Corona, dem Ukraine-Krieg, der Inflation oder der verschärften Klimakrise, blicken 70 Prozent der jungen Leute weiterhin positiv in die Zukunft. Zu Beginn der Corona-Krise (April 2020) lag dieser Wert jedoch deutlich höher bei 78 Prozent.

„Die Einschätzung der eigenen Kompetenz und die persönliche Zukunftswahrnehmung beeinflussen das Verhalten in Krisenzeiten und werden gleichzeitig durch Krisen geprägt.“, erläutert Martin Gattung, Gründer und Geschäftsführer der Aeiforia GmbH. „Das Wissen um diese Wechselwirkung macht es leichter, Kündigungs-, Einspar- und Vorsorgebereitschaft als Folge einer Krise zu verstehen. So gehen ein Rückgang an Optimismus und positiver Selbstwirksamkeit bei jungen Leuten damit einher, dass die Kündigung einer Versicherung in der Regel keinen Tabubruch für diese Zielgruppe darstellt.“

Frauen fordern speziell auf ihre Anforderungen abgestimmte Vorsorgeberatung

Neben den jungen Leuten widmet sich der Schwerpunktbericht „Zielgruppenkonzepte“ auch weiteren Zielgruppen. Beim Thema Altersvorsorge zeigt sich eine deutliche Entwicklung unter den weiblichen Befragten: 59 Prozent der weiblichen Entscheider und Mitentscheider in Versicherungsangelegenheiten wünschen sich, eine speziell auf die Anforderungen von Frauen abgestimmte Versicherungsberatung, z. B. beim Thema Altersvorsorge. Vor 3 Jahren lag dieser Wert mit 47 Prozent noch deutlich niedriger (-12 Prozentpunkte). Vor allem Frauen im mittleren Alter (31 bis 55 Jahre) wollen weg von einer Standardberatung, die spezifische Anforderungen weiblicher Biographien nicht berücksichtigt.

Absicherung der Kinder ist wichtiger als die Absicherung der Familie insgesamt

Eine weitere in der Untersuchung herausgearbeitete Zielgruppe sind Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Es zeigt sich, dass die Absicherung der Familie einen sehr hohen Stellenwert hat. Gefragt zum Thema Familienversicherung geben über 85 Prozent der Väter und Mütter an, dass ihnen die Absicherung der Familie im Ganzen sowie der Kinder im Besonderen wichtig ist. Dabei wird die Absicherung der Kinder sogar als noch etwas wichtiger angesehen als die der Familie insgesamt. Dies gilt umso mehr, wenn sich die Frage direkt an die Mütter richtet. Väter sind darüber hinaus eher bereit, zusätzliches Geld in die Hand zu nehmen, um Kinder besser abzusichern. Zum Beispiel würden 29 Prozent der Väter für einen günstigen Einschluss von Kindern in die Unfallversicherung auch einen höheren Beitrag bezahlen (vs. 15% der Mütter).

„Junge Familien stehen noch immer zu wenig im Fokus der Assekuranz“, bemerkt Christoph Müller, Untersuchungsleiter und Mitbegründer der Sirius Campus GmbH. „Dabei ist der Wunsch nach Absicherung in den Familien hoch und die bislang fehlende Auseinandersetzung mit dem Thema eröffnet der Assekuranz viele Ansatzpunkte. Spezielle kostengünstige Familien-Versicherungspakete, die den Basisbedarf einer Familie absichern, stoßen vielfach auf hohe Akzeptanz bei Müttern und Vätern.“

Über die Untersuchung

Die 105-seitige Untersuchung „Zielgruppenkonzepte“ aus dem Kundenmonitor Assekuranz 2022 liefert detaillierte Erkenntnisse zu den Zielgruppen Junge Leute, Familien und Best Ager – abgerundet durch eine Vielzahl interessanter Quer- und Längsschnittergebnisse zu allgemeinen Versicherungsthemen. Die Akzeptanz von Einstiegspaketen für Junge Leute und Familien werden dabei ebenso betrachtet, wie die Themen Vermögensverwendung und Wiederanlagepräferenzen der Best Ager (55 – 69 Jahre). Differenzierte Analysen über soziodemographische Gruppen – insbesondere Altersgruppen und Geschlechtsunterschiede – und dem Betreuungsstatus sowie über die Select Typen bieten Versicherern konkrete Ansatzpunkte für die Ansprache dieser wichtigen Zielgruppen. Aktuelle Fragen zu Versicherungswechseln, -kündigungen, und Einsparpotenzialen in Folge der Inflation vervollständigen das Angebot. Weitere Informationen sowie eine Bezugsmöglichkeit sind hier hinterlegt. (https://www.siriuscampus.de/wp-content/uploads/2022/11/Sirius-Campus-Zielgruppenkonzepte-2022-Infos-v1.1.pdf)

Über Sirius Campus:

Die Sirius Campus GmbH ist ein Forschungs- und Beratungsinstitut mit Sitz in Köln, das sich auf psychologische Kundenentscheidungen in Abhängigkeit von Zielgruppen, Marken und Beratungsprozessen spezialisiert hat. Mit Marktuntersuchungen zu aktuellen innovativen Themen und Trends ist Sirius Campus den entscheidenden Schritt voraus, um aus empirischen Erkenntnissen wirksame Anpacks für den Markterfolg zu realisieren.

Über Aeiforia:

Die Aeiforia GmbH ist ein Beratungshaus für Unternehmen, Institute und Behörden, die Vorsorgeprodukte entwickeln, verwalten und vertreiben. Von der Produktidee bis zum Markteintritt, vom Verkaufsgespräch bis zum Leistungsfall berät Aeiforia seit über zehn Jahren Versicherer, Bausparkassen, Fondsanbieter, Banken, Sparkassen und Versorgungsträger der bAV bei allen relevanten Prozessen. Aeiforia gestaltet Geschäftsprozesse und Produkte, managt aktuarielle Risiken, steuert IT-Projekte, klärt Rechts- und Steuerfragen und strukturiert den Vertrieb.

Verantwortlich für den Inhalt:

Sirius Campus GmbH, Im Klapperhof 33c, 50670 Köln, Tel: 0221 42 330 200, www.siriuscampus.de

Die Frankfurter Versicherungsmaklergruppe Policen Direkt macht Alexander Trowe zum neuen Geschäftsführer Ihres Düsseldorfer Standortes Versicherungsmakler am Seestern GmbH.

Er bringt langjährige Erfahrung in der Beratung von nationalen sowie internationalen Unternehmen und Industriekunden mit. Nach seinem Abschluss zum Executive Master of Insurance an der Ludwig-Maximilian-Universität in München spezialisierte er sich in den letzten Jahren auf berufliche Haftpflichtrisiken, Cyber- und IT-Haftpflichtversicherung sowie die Beratung von gehobenen Privatkunden. Privat engagiert er sich als Mitglied bei den „Freunden der Kunstsammlung NRW“, im Kunstverein Düsseldorf und diversen Unternehmervereinigungen rund um Düsseldorf.

„Die Region Düsseldorf und damit die Versicherungsmakler am Seestern GmbH sind für uns wichtige regionale Ankerpunkte, auch wegen der langjährigen Tradition des Standorts und des Teams in Meerbusch. Hier gibt es 30 Jahre Erfahrung in der Betreuung von Privat- und Firmenkunden. Der Ausbau des Standorts Düsseldorf durch den Zukauf weiterer Maklerhäuser hat bereits begonnen. Wir sind froh, dass wir Alexander Trowe als Geschäftsführer gewinnen konnten und bestärken damit unsere klare Wachstumsstrategie. Alex überzeugt sowohl persönlich als echter Teamplayer, als auch in seiner fachlichen Kompetenz“, kommentiert Ernesto Knein, Geschäftsführer der Policen Direkt Maklergruppe, die Personalentscheidung.

„Alexander Trowe hat in seiner Vertriebsstrategie 2023 bereits angekündigt, dass er seine langjährige Erfahrung in der versicherungstechnischen Abbildung von IT-Risiken nutzen möchte, um gleichermaßen sowohl Start-ups aus dem Technologiebereich als auch etablierten IT-Unternehmen individuelle Deckungskonzepte zu bieten. Damit erweitert er das Know-How innerhalb unserer Maklergruppe um ein wichtiges Spektrum und ich freue mich persönlich sehr auf die Zusammenarbeit mit Alex!“, ergänzt Philipp Knechtel, Chief Sales Officer der Policen Direkt Maklergruppe.

Die Versicherungsmakler am Seestern GmbH hat sich bereits in der Vergangenheit auf exklusive Zielgruppenkonzepte spezialisiert und profitiert vom deutschlandweiten Betreuungsnetzwerk der Policen Direkt Maklergruppe. Zusätzlich steht den Mandanten der Zugriff auf ein eigenständiges Partnernetzwerk von Branchenexperten, Gutachtern, Sachverständigen und Risikoberatern zur Verfügung.

„Ich freue mich auf die Verwirklichung mir bekannter Erfolgskonzepte und den weiteren Ausbau des regionalen Standortes der Policen Direkt Maklergruppe, als auch auf die kollegiale Zusammenarbeit mit meinem Team vor Ort“, ergänzt Alexander Trowe.

Über die Policen Direkt Maklergruppe:

Die Policen Direkt Maklergruppe übernimmt etablierte Versicherungsmaklerunternehmen, die am bestehenden Standort erfolgreich und nachhaltig weitergeführt werden. Als unabhängiger Versicherungsmakler werden an deutschlandweit 9 Standorten über 15.000 Kunden des deutschen Mittelstands beraten. Die Maklergruppe hat Standorte in Frankfurt, Stuttgart, Augsburg, Aschaffenburg, Limburg, Düsseldorf, Bad Oeynhausen, Kaufbeuren und Pirna und gehört schon heute zu den größten deutschen Versicherungsmaklergruppen, die sich zu 100% in privater Hand befinden.

Verantwortlich für den Inhalt:

Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH, Rotfeder-Ring 5, 60327 Frankfurt am Main, Tel: + 49 69 900 219 114,Fax: + 49 69 900 219 4114, www.policendirekt.de

Neue Vertriebsorganisation besteht aus fünf Direktionen

Die Dialog, der Maklerversicherer der Generali in Deutschland, hat ihren Vertrieb zu Jahresbeginn 2023 neu strukturiert. Der Versicherer trägt damit den sich ändernden Marktverhältnissen und den gewachsenen Bedürfnissen der Maklerinnen und Makler Rechnung.

Zur weiterhin bestmöglichen Betreuung von Maklerinnen und Maklern hat die Dialog drei strategische Maßnahmen umgesetzt: Die Einführung eines zielgruppenorientierten Betreuungskonzepts mit bedarfsgerechten Inhalten, die Priorisierung der Vertriebspartner innerhalb der Betreuungscluster sowie die Optimierung der Zusammenarbeit von Vertrieb und Service.

Anteile im Maklermarkt verschieben sich stark in Richtung Verbünde und Pools und die zunehmende Digitalisierung führt zu einer Beschleunigung der Marktdynamik. Hinzu kommt eine gestiegene Erwartungshaltung der unabhängigen Vermittler in Bezug auf die Betreuungskompetenzen, die Einfachheit und Schnelligkeit der Prozesse sowie die Reaktionszeiten der Versicherer. Mit dem zielgruppenorientierten Betreuungskonzept hat die Dialog ihren Vertrieb jetzt so ausgerichtet, dass die persönliche Nähe und Beziehung die Basis für eine gute und erfolgreiche Geschäftsbeziehung bilden. Durch die hervorragende fachliche Qualifikation und das fundierte Spezialwissen der Key Account Manager ist eine fokussierte Betreuung – dem Bedarf der Maklerinnen und Makler entsprechend – gewährleistet. Kernelement ist und bleibt die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Maklerinnen und Maklern.

DIE NEUE VERTRIEBSORGANISATION DER DIALOG

Die neue Vertriebsorganisation besteht aus fünf Direktionen:

− Vertriebsdirektion Pools, Verbünde und digitale Plattformen; Leitung: Daniela Egensperger

− Vertriebsdirektion Makler Komposit; Leitung: Hans-Joachim Käser

− Vertriebsdirektion Makler Leben; Leitung: Marcus Pfanzelt

− Vertriebsdirektion Broker Experts; Leitung: Susanne Auerbach-Brachmann

− Vertriebsdirektion Vertriebe; Leitung: Stephan Visel

Unterstützt werden die Vertriebsdirektionen von den Business Development Managern Axel Schröder für Komposit und Ines Arrodi für Leben.

Die Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner wurden bereits Ende 2022 über die neue Struktur und Zielrichtung informiert.

DIALOG

Die Dialog ist der Maklerversicherer der Generali in Deutschland. Mit vielfach ausgezeichneten Produkten zur Absicherung biometrischer Risiken, betrieblicher Altersversorgung sowie Sachversicherungen hält die Dialog Versicherungslösungen für Privat- und Firmenkunden bereit. Mit Kompetenz auf Augenhöhe arbeiten die 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit rund 19.000 unabhängigen Vertriebspartnern eng zusammen.

GENERALI IN DEUTSCHLAND

Die Generali ist eine der führenden Erstversicherungsgruppen im deutschen Markt mit Beitragseinnahmen von 14,9 Mrd. € und rund 10 Mio. Kunden. Als Teil der internationalen Generali Group ist die Generali in Deutschland mit den Marken Generali, CosmosDirekt und Dialog in den Segmenten Leben, Kranken und Schaden/Unfall tätig. Ziel der Generali ist es, für ihre Kunden ein lebenslanger Partner zu sein, der dank eines hervorragenden Vertriebsnetzes im Exklusiv- und Direktvertrieb sowie im Maklerkanal innovative, individuelle Lösungen und Dienstleistungen anbietet. Generali Deutschland gehört zu der im Jahr 2022 neu geschaffenen Business Unit „Germany, Austria and Switzerland“ (DACH). Mit 19,4 Mrd. € Beitragseinnahmen und rund 13 Mio. Kunden ist die neue Business Unit der Generali Group eine der führenden Erstversicherungsgruppen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Verantwortlich für den Inhalt:

Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, Tel: (089) 5121-0, Fax: (089) 5121-1000, www.generali.de , www.dialog-versicherung.de

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion „Drohendes EU-Verbot provisionsbasierter Anlageberatung“ (BT-Drucksache 20/5487 v. 2.2.2023) an die Bundesregierung.

„Mit dieser Anfrage soll die Position der Bundesregierung zu den EU-Plänen, Provisionen bei der Vermittlung von Finanzanlagen zu verbieten, klargestellt werden“, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Als größte Volkswirtschaft der EU und seinen 84 Millionen Einwohnern hat Deutschland eine bedeutende Rolle. Zwar haben sich Teile der Bundesregierung wie der Bundesfinanzminister bereits gegen die Pläne der EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness ausgesprochen. Schließlich hätte deren Initiative für ein EU-weites Provisionsverbot verheerende Konsequenzen für den Versicherungs- und Finanzplatz Deutschlands und Europas. Wir fordern daher eine abgestimmte Gegenposition der gesamten Bundesregierung als ein gutes und starkes Signal an die EU-Kommission“, sagt Heinz.

Der BVK kämpft dafür, den Verbrauchern eine Wahlfreiheit zwischen provisionsbasierter Vermittlung und Honorarberatung zu lassen. Denn sie hat sich in der Bundesrepublik bewährt und führte zu einem sehr hohen Absicherungsniveau.

„Die Provisionsvermittlung eröffnet auch Kunden mit einem geringen Budget eine qualifizierte Beratung, ohne dass diese sofort ein Honorar auf den Tisch blättern müssen, auch wenn es zu keinem Vertragsabschluss kommt“, betont BVK-Präsident Heinz. „Unter sozialen Gesichtspunkten ist sie deshalb absolut zu bevorzugen. Und wir fürchten, dass ein Provisionsverbot nicht nur zu einer mangelnden Absicherung, sondern in der Folge auch zu sozialpolitischen Verwerfungen führen könnte.“

Der BVK kritisiert scharf die von der EU initiierte Provisionsverbotsdebatte. Schließlich sind in der Vergangenheit zahlreiche Regulierungen in Kraft getreten, die die von den Befürwortern eines Provisionsverbots behaupteten Fehlanreize weitgehend eliminiert haben. Auch die alljährlichen Veröffentlichungen des Versicherungsombudsmann mit verschwindend geringen Beschwerdequoten weisen dies nach.

„Hinzu kommt noch, dass in den Niederlanden, dem einzigen EU-Mitgliedsstaat mit Provisionsverbot, nach Erlass des Verbots ein Rückgang in der Anlageberatung festgestellt wurde “, sagt BVK-Präsident Heinz. „Für ein ideologisch motiviertes Provisionsverbot in der ganzen EU haben wir deshalb überhaupt kein Verständnis, zumal es auch die rund 190.000 Versicherungsvermittler ihrer wirtschaftlichen Existenzgrundlage berauben würde. Daher sind wir auf die Antwort der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion sehr gespannt.“

Über den BVK:

Der BVK zählt rund 14.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitgliedsbetriebe. Er vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungsvermittler und ist damit der größte deutsche berufsständische Vermittlerverband. Im Jahr 2021 jährte sich das hundertzwanzigjährige Bestehen des BVK.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Sieben Versicherungsgesellschaften als neue Fördermitglieder beigetreten

Zum Jahresbeginn hat das Kuratorium der DEFINO Institut für Finanznorm AG prominente Verstärkung erfahren. Mit der Barmenia, vertreten durch Vertriebsvorstand Frank Lamsfuß, der Bayerischen, vertreten durch den Leiter Vertriebsmanagement Dr. Burghard-Orgwin Kaske, der ERGO, vertreten durch den ERGO Vorsorge Lebensversicherungs-Vorstand Markus Krawczak, der Inter, vertreten durch Vertriebsvorstand Michael Schillinger, der Signal Iduna Gruppe, vertreten durch Adler Vorstand Udo Kallen, den VOLKSWOHL BUND Versicherungen, vertreten durch den Sprecher der Vorstände,  Dietmar Bläsing, und die Zurich, vertreten durch Bereichsvorstand Maklervertrieb Jan Roß, sind sieben weitere Versicherungsgesellschaften dem Kuratorium als Fördermitglieder beigetreten.

Das Defino Institut ist maßgeblicher Initiator von DIN-Normen für die Finanzbranche. Bislang haben die einschlägigen Arbeitsausschüsse im Bereich „Finanzdienstleistungen“ beim Deutschen Institut für Normung vier DIN-Standards entwickelt. Diese Normen sollen den Verbraucherschutz in der Finanzberatung stärken und Beratende vor Interessenskonflikten schützen. Das DEFINO Kuratorium fördert und unterstützt die Arbeit des Instituts bei der Verbreitung von Normen und steht ihm beratend bei der Auswahl und Vorbereitung für die Branche sinnvoller und nützlicher Normungsprojekte zur Seite.

Bisher war die Alte Leipziger Hallesche Gruppe, vertreten durch Vertriebsvorstand Frank Kettnaker, die einzige Versicherungsgesellschaft im DEFINO Kuratorium. „Wir registrieren seit einiger Zeit eine vermehrte Unterstützung unserer Normungsarbeit und der Verbreitung der DIN-Normen insbesondere bei Versicherern“, sagt DEFINO-Vorstand Klaus Möller. Selbstregulierung durch Normen sei ein probates Mittel, überbordender Regulatorik und unsachlichen Diskussionen, wie beispielsweise der über ein Provisionsverbot, vorzubeugen. Bei flächendeckender und konsequenter Umsetzung der in den vergangenen Jahren erarbeiteten DIN-Normen könne Vorwürfen wie dem von Fehlanreizen sehr überzeugend entgegengetreten werden.

„Normen sollen keine Einschränkung oder Erschwerung für die Marktteilnehmer sein. Stattdessen sollen sie die Branche dabei unterstützen, ihre Arbeit im Interesse der Kunden zu verbessern und effizienter zu machen. Gute Normen in diesem Sinne voranzutreiben – dabei wirken wir gerne mit“, so Dietmar Bläsing vom VOLKSWOHL BUND.

Für 2023 hat sich das Kuratorium auf die Fahnen geschrieben, in vier Projektinitiativen Ansätze für die Reduzierung der Komplexität im Umgang mit der Privatkundenanalyse nach Norm, für die Emotionalisierung der Kommunikation über die Norm sowie für deren Bekanntmachung bei Endverbrauchern zu erarbeiten und in Pilotprojekten zu verproben. Beim DIN steht die Clusterung der DIN 77230 in Bedarfsfelder und ihre Weiterentwicklung zu einer europäischen Norm auf der Tagesordnung.

Über die DEFINO Institut für Finanznorm AG:

Die DEFINO Institut für Finanznorm AG ist aus der 2011 gegründeten gleichnamigen GmbH hervorgegangen. Vorrangiger Geschäftszweck des in Heidelberg ansässigen Unternehmens ist die Zertifizierung von Personen, Unternehmen und Hilfsmitteln, die von DEFINO initiierte und andere wesentliche Standards und Normen für die Finanzbranche vollständig und verbindlich umsetzen, sowie Unternehmen, die die vollständige Umsetzung dieser Standards und Normen unterstützen.

Im Dienste der mit Finanzberatung befassten Unternehmen, Berater und Vermittler sowie im berechtigten Verbraucherinteresse initiiert und etabliert das DEFINO Institut allgemein gültige DIN-Standards und -Normen  zur nachhaltigen Verbesserung der Versicherungs- und/oder Finanzberatung. Das Unternehmen arbeitet dabei eng mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN), mit Wissenschaftlern, Verbraucherschutzorganisationen und Experten des Finanzdienstleistungsgewerbes zusammen.

Vorstand des DEFINO Instituts sind Dr. Klaus Möller und Mathias Grellert. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Dr.  Bernward Maasjost. Vorsitzender des DEFINO-Kuratoriums ist Dr. Herbert Walter.

Verantwortlich für den Inhalt:

Defino Institut für Finanznorm AG, Kirschgartenstr. 52, 69126 Heidelberg, Tel: 06221 6732073, www.defino.de

Heiko Hauser: “Wir nehmen die unabhängigen Vergleichstest der Medien genau unter die Lupe, freuen uns jedes Mal über unser gutes Abschneiden, und fragen uns zugleich immer wieder, wie wir künftig noch besser für unsere Kunden werden können.”

Die Finanzberatungsgesellschaft hat im aktuellen Ranking der “besten Finanzvertriebe 2023” des Wirtschaftsmagazins Capital mit vier Sternen einen der vorderen Plätze erreicht. “Darüber freuen wir uns und bedanken uns dafür”, sagt Plansecur-Geschäftsführer Heiko Hauser, “zumal wir seit Jahren bei unabhängigen Vergleichstest immer wieder weit vorne rangieren.”

Ende letzten Jahres hatte Focus Money Plansecur zu den “Top 3” Finanzvertrieben 2022 gemessen an den Kriterien Seriosität, Vertrauen, Kundenberatung, Nachhaltigkeit, Produkt und Service gezählt. Während Focus Money hierzu zusammen mit dem Institut für Management- und Wirtschaftsforschung (IMWF) knapp 360.000 Nennungen in den sozialen Medien ausgewertet hatte, setzte Capital gemeinsam mit dem Münchener Institut für Vermögensaufbau (IVA) auf Stichproben anhand von 92 Beratungen.

Heiko Hauser sagt: “Wir sind froh, dass sich jedes Jahr unabhängige Medien die Zeit nehmen und den Aufwand betreiben, Finanzdienstleister vergleichend nebeneinander zu stellen. Denn von den Ergebnissen profitieren nicht nur die diejenigen, die sich beraten lassen, sondern auch die Beraterschaft, also wir. Denn wir nehmen jeden Test sehr genau unter die Lupe und fragen uns jedes Mal selbstkritisch, wo und wie wir noch besser werden können im Sinne unserer Kunden. Das gilt sowohl für breit angelegte systematische Testverfahren wie Ende letzten Jahres bei Focus Money als auch für Stichprobenverfahren wie aktuell bei Capital.”

Plansecur ist eine konzernunabhängige Unternehmensgruppe für Finanzplanung und Vermittlung, die Wert auf hohe ethische Grundsätze legt. Die Gruppe gehört mehrheitlich ihren Beratern, die am Unternehmen beteiligt sind; daher unterliegen sie keinen Absatz- oder Provisionsvorgaben. Kundenberatungen erfolgen über den Einzelberater hinaus anonymisiert in einem Expertenteam, um höchste Beratungsqualität zu gewährleisten. Plansecur hat das “Vordenker Forum” ins Leben gerufen, das Menschen auszeichnet, die maßgeblich an der Zukunft unserer Gesellschaft mitwirken. Preisträger sind Norbert Walter (2008), Bischof Wolfgang Huber (2009), Paul Kirchhoff (2011), Jean-Claude Juncker (2014), Nicola Leibinger-Kammüller (2015), Frank-Jürgen Weise (2016), der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Situation (“Wirtschaftsweisen”, 2018) und Bassam Tibi (2019). Preisträger des Jahres 2022 war der Tech-Pionier Sebastian Thrun, den die Welt als “deutschen Star im Silicon Valley” bezeichnet.

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Die OCC Assekuradeur GmbH wird zum dritten Mal in Folge mit dem TOP 100-Siegel der innovativsten Mittelständler in Deutschland ausgezeichnet.

Nach 2021 und 2022 überzeugte der Lübecker Spezialist für die Versicherung von Liebhaber-Fahrzeugen auch in diesem Jahr eine Jury in einem wissenschaftlichen Auswahlverfahren mit seinen innovativen Lösungen.

Im Auftrag von compamedia, dem Ausrichter des Vergleichs, untersuchte der Innovationsforscher Prof. Dr. Nikolaus Franke von der Wirtschaftsuniversität Wien OCC Assekuradeur anhand von mehr als 100 Kriterien aus fünf Kategorien: Innovationsförderndes Top-Management, Innovationsklima, Innovative Prozesse und Organisation, Außenorientierung/Open Innovation sowie Innovationserfolg.

Prof. Dr. Franke, wissenschaftlicher Leiter von TOP 100: “Bei TOP 100 geht es um die Frage, welchen Stellenwert das Innovationsziel im Unternehmen einnimmt. Dominieren Routinen und Gewohnheiten oder aber ist das Unternehmen in der Lage, Bestehendes zu hinterfragen, kreativ und neu zu denken und erfolgreich am Markt durchzusetzen? Wir analysieren diese Fähigkeit anhand von mehr als 100 Prüfkriterien.”

OCC Assekuradeur konnte die Jury vor allem mit neuen Vertriebs-Strategien und innovativen Produkt-Lösungen überzeugen. So unterstützt das Lübecker Unternehmen seine Vertriebspartner mit der kostenlosen OCC-Digital Akademie und punktet bei Kunden mit datengetriebenen, transparenten Versicherungslösungen, neuen Services wie der digitalen OCC-Wallet, dem modernen Kundenportal oder der digitalen Selbstbewertung von automobilen Liebhaberfahrzeugen mit einer der größten Datenbanken der Branche.

Marcel Neumann, Chief Sales & Product Officer und Mitglied der Geschäftsleitung bei OCC: “Nun bereits zum dritten Mal in Folge zu den 100 innovativsten Mittelständlern in Deutschland zu gehören, ist insbesondere der Verdienst herausragender Teamleistungen und basiert auf dem unbedingten Willen zur stetigen Weiterentwicklung. Wir fühlen uns abermals bestätigt, dass die Absicherung von klassischen Automobilen und unsere zukunftsweisende Digitalstrategie ausgezeichnet harmonieren. Als kundenorientierter Versicherungsanbieter haben wir dabei immer das Wohl der Community und unserer Geschäftspartner im Fokus und können somit neue Maßstäbe setzen. Diese Spezialisierung hat den erfreulichen Nebeneffekt, dass wir uns in den letzten Jahren enorme Wettbewerbsvorteile erarbeiten konnten.”

Für das TOP 100-Siegel 2023 hatten sich insgesamt 550 mittelständische Unternehmen beworben (bis zu 200 Mitarbeiter groß), 300 von ihnen waren erfolgreich.

Wissenschaftsjournalist Ranga Yogeshwar wird die Top-Innovatoren am 23. Juni in Augsburg auf dem Deutschen Mittelstands-Summit auszeichnen. Der Moderator ist auch Mentor des Innovationswettbewerbs.

TOP 100: der Wettbewerb

Seit 1993 vergibt compamedia das TOP 100-Siegel für besondere Innovationskraft und überdurchschnittliche Innovationserfolge an mittelständische Unternehmen. Die wissenschaftliche Leitung liegt seit 2002 in den Händen von Prof. Dr. Nikolaus Franke. Franke ist Gründer und Vorstand des Instituts für Entrepreneurship und Innovation der Wirtschaftsuniversität Wien. Mit 26 Forschungspreisen und über 200 Veröffentlichungen gehört er international zu den führenden Innovationsforschern. Mentor von TOP 100 ist der Wissenschaftsjournalist Ranga Yogeshwar. Projektpartner sind die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung und der Mittelstandsverband BVMW. Die Magazine manager magazin und impulse begleiten den Unternehmensvergleich als Medienpartner, ZEIT für Unternehmer ist Kooperationspartner. Mehr Infos und Anmeldung unter www.top100.de.

Über OCC:

OCC Assekuradeur (1984 gegründet) ist führender Anbieter im Segment der Spezialversicherungen für Oldtimer, Youngtimer und hochwertige Sportwagen in der kompletten DACH-Region. Das Unternehmen beschäftigt an seinen Standorten in Lübeck, Wien und Basel 110 Mitarbeiter.

Verantwortlich für den Inhalt:

OCC Assekuradeur GmbH, Wielandstraße 14b-c, 23558 Lübeck, Tel: 0451 871 84 224, www.occ.eu

Am 24. Januar veranstaltete die VEMA den diesjährigen Cyber-Kongress in Fulda. Mehr als 250 Versicherungsmakler nutzten die Gelegenheit, neue Informationen und Impulse aus den Vorträgen mitzunehmen und sich in den Pausen mit Kollegen auszutauschen.

Zu Beginn startete Herr Nikolaus Stapels vom Cyberverband Deutschland mit seinem Vortrag zum Thema „Aktuelle Situation – Ransomware Reaction ab 2023“. Der Cyberverband hat es sich zur Aufgabe gemacht, Unternehmen über die Risiken, die in Verbindung mit der digitalen Welt entstehen, aufzuklären und möchte die Möglichkeit bieten, entsprechende Cyberberater zu finden. Aber was ist eigentlich Ransomware Reaction? Hier ging es um die Reaktionen in Verbindung mit einer Lösegeldforderungen bei Hackerangriffen. Hier gilt erstmal Ruhe bewahren, Zeit gewinnen und durch Schnelligkeit Rabatte bei den Hackern erhalten. Laut Herrn Stapels haben einige Versicherer bis zu 60 % weniger Cyberschäden als noch vor einem Jahr. Die häufigsten Angriffe erfolgen laut ihm über Mails, Passwörter, Softwarelücken oder Hotspot-Fallen.

Herr Dr. Florian Wrobel und Frau Ann-Sophie Hauke von der Cogitanda beschäftigten sich mit den richtigen präventiven Maßnahmen, die einen Cyberangriff verhindern sollen. Durch mehrfach simulierte Angriffe z. B. über Mails, verändert sich die Mitarbeiter-Öffnungsrate möglichen Hackermails, von 30 % auf unter 10 %. Durch spezielle Mitarbeiter-Schulungsvideos kann laut Frau Hauke sehr viel verhindert werden.

Auch Herr Matthias Lange von Perseus Technologies und Herr Sönke Glanz von der HDI Versicherung AG referierten am Kongresstag über notwendige Präventionsmaßnahmen und über deren Cyberversicherungsangebote. Durch ihr speziell erstelltes „Cyber-Security-Konzept“, erhält der Kunde ein 365-Grad-Konzept. Ein Schutzpacket mit einem Notfallplan.

Die Referentin Frau Lena von Blohn führte die Makler durch die interne Plattform der VEMA, durch das VEMAextranet. Sie zeigte verschiedene Tools und Möglichkeiten, wie die Makler ihren Kunden, das Risiko der Cyberkriminalität näher bringen können. Insbesondere ging sie auf die speziell entwickelte Cyber-Kampagne ein. Hierfür wurde auch eine entsprechende Cyber-Landingpage erstellt.

Daniel Blazquez von Markel referierte über deren weitreichendes Konzept für die Cyber-Versicherung. Dieses spezielle Deckungskonzept wurde zusammen mit der VEMA erarbeitet. Dieses bietet weitreichende Vorteile für die Versicherungsnehmer und steht den VEMA-Partnern exklusive zur Verfügung. Die VEMA-Partner können dieses Deckungskonzept auch für ihr eigenes Unternehmen abschließen.

Die Cyber-Versicherungen sind derzeit im Wandel. Frau Gisa Kimmerle von der Hiscox berichtet über die aktuellen Herausforderungen der Cyber-Versicherer. Cyber-Angriffe sind eine dynamische Bedrohung, die Angriffszahlen steigen immer mehr an, es gibt dramatische Einbrüche bei den Cyber-Experten und Ransomware stellt die größte Herausforderung. Die eigenen Nachhaltigkeitsanforderungen für ihre Cyberkonzepte spielen bei der Konzeptentwicklung auch eine große Rolle.

Roy Sembdner von der Alte Leipziger spricht über den Aufbau des eigenen Versicherungsprodukts. Der Cyberversicherungs-Modulkasten für Cyber-Profis. Dies ermöglicht eine individuelle Zusammenstellung verschiedener Deckungsinhalte. Hier kann sich der Makler in Verbindung mit dem Kunden für verschiedene Bausteine entscheiden. Die Alte Leipziger setzt bei ihrem Produkt auch mit auf präventive Leistungen, die sie zu dem Produkt kostenlos bereitstellen.

Der Assekuradeur Victor setzt auf die individuellen Risiken, denn jedes Risiko bedarf einer individuellen Behandlung. Auf dem Cyber-Kongress referierte Alexander Arias und Tim Hußmann. Sie erzählten, dass bei Cyberrisiken die Zeit ein wesentlicher und kritischer Faktor ist. Die Komplexität der Schäden sind höher als in anderen Sparten und die Schadenfälle können existenzbedrohend sein. Auch sie bieten 12 individuelle Bedingungswerke und 12 Branchenspezifische Tarife an.

Alexandra Vogg und Linus Töbke von der ERGO starteten ihren Vortrag gleich mit einer interessanten Frage: „Wie sicher ist DATEV?“. Viele Unternehmer werden die professionelle Software kennen und vermutlich für ihre Abrechnungen auch nutzen. Sie erklären dabei, dass Programme, in der Zeit, in der die Entwickler gerade dabei sind Schwachstellen auszumerzen, angreifbar sind. Gegen sogenannte Zero-Day-Angriffe gibt es keinen Schutz. Allerdings berichtet sie im Nachgang über ihr spezielles Cyber-Schutzpaket.

Die VHV ging auf ihre Produkt Highlights des Cyberprotect 3.0 ein. Sie präsentierte auch verschiedene Beitragsbeispiele zum Beispiel für Architekten, Versicherungsvermittler, Arztpraxen, Bauunternehmen und weitere. Neu ist das umfangreiche Präventionsangebot. Laut Christian Tegtmeier und M. Naser möchten sie mit ihrem Produkt auch das Bewusstsein für die Cybergefahren fördern und gleichzeitig präventiv tätig werden.

Der letzte Vortrag des Kongresstages umfasste ein spannendes Thema. Oliver Schneider von den RiskWorkers erzählt, wie Spezialisten mit Kriminellen verhandeln und Schäden von Kunden und Versicherungen abwenden. Er berichtete über die Bestandteile der Verhandlungsstrategie. Zuerst sei es wichtig, bei einer Gelderpressung, Bereitschaft zur Zahlung zu zeigen. Im zweiten Schritt könnte man mit den Erpressern verhandeln und die Forderung senken. Die Unternehmen sollen sich dabei nicht an der Forderung orientieren, sondern an dem, was sie bereit sind zu zahlen. Wichtig ist dabei auch zu klären, um was eigentlich verhandelt wird. Geht es um die Rückgabe der Daten, um die Garantie keiner weiteren Veröffentlichung, geht es um Zugangsdaten um was geht es eigentlich? Es wird auch nur verhandelt, wenn wir uns sicher sind, dass die Erpresse zum Beispiel relevante Dokumente hat. Er gab uns ein wichtiges Schlussfazit mit. „Der Kundenschaden ist beim Verhandeln, um ca. 85 bis 90 % geringer als bei Nichtzahlen!“

Die Vorträge wurden parallel auch online gestreamt, damit Maklerkollegen, die nicht vor Ort sein konnten, an den wertvollen Inhalten teilhaben konnten. Mehr als weitere 600 Personen nutzten diese Möglichkeit.

Im Nachgang erntete die Veranstaltung sehr viele positiven Stimmen und eine Bewertung von 1,49 nach Schulnoten. Der Cyber-Kongress 2023 war also ein voller Erfolg, der sicherlich eine Fortsetzung finden wird.

Auch bei diesem noch recht jungen Thema stärkt die VEMA ihren angeschlossenen Kollegen den Rücken. Schulungen, Unterlagen und veredelte Produktlösungen bis hin zum eigenen Deckungskonzept schaffen einen Vorsprung bei Vertrieb und Beratung. Es zeigt sich immer wieder: Genossenschaft macht stark!

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VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Die Verbände AfW und VOTUM haben angesichts des Inkrafttretens der jüngsten Ergänzung der Transparenzverordnung ihre Formulierungshilfen für Versicherungs- und Anlagevermittler aktualisiert.

Mit der Transparenzverordnung (TVO) geht Europa einen weiteren Schritt beim wichtigen Zukunftsthema Nachhaltigkeit. Diese trat bereits am 10. März 2021 EU-weit in Kraft. Seither müssen nicht nur Produktgeber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Auch Versicherungs- und Anlagevermittler – in der TVO kollektiv als Finanzberater bezeichnet – haben entsprechende Informationspflichten. Seit Beginn des Inkrafttretens dieser gesetzlichen Vorgaben begleiten die Verbände AfW und VOTUM Deutschlands Versicherungs- und Anlagevermittler mit kostenfreien Formulierungshilfen und Hinweisen für die praktische Umsetzung.

Mit Blick auf die durch die am 01. Januar 2023 in Kraft getretene jüngste Ergänzung der Transparenzverordnung sind die Pflichten für die Finanzberater erneut erweitert worden. Dies betrifft insbesondere die nun geltende zusätzliche Vorgabe, dass Berater im Rahmen ihres Online-Auftritts eine dezidierte Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung abgeben müssen.

„Mit der jüngsten Aktualisierung von VOTUM und AfW bieten wir allen Versicherungs- und Anlagevermittlern in Deutschland praxisnahe Hilfestellungen und Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Transparenzverordnung. Auch wenn die Vorgaben aus Brüssel inzwischen eine realitätsfremde Granularität aufweisen – es wird nun sogar der Wortlaut für Zwischenüberschriften auf Internetseiten gesetzlich vorgeschrieben – so müssen diese nun eben umgesetzt werden. Dem ursprünglichen und lobenswerten Ziel, mehr Kapital in nachhaltige Geldanlagen zu leiten, nutzen diese gesetzgeberischen Vorgaben jedoch nicht“, so VOTUM-Vorstand Martin Klein anlässlich der Veröffentlichung.

„Die Regulierungsdichte beim Thema ESG wird immer unüberschaubarer und die Begrifflichkeiten immer unübersichtlicher. Gerade darum wollen wir gemeinsam Halt und sachliche sowie weitestgehend praxisnahe Orientierung geben.“ ergänzt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

VOTUM und AfW sind sich darüber einig, dass das Thema Nachhaltigkeit kein kurzfristiger Trend ist. Daher sollte auch im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung durch die Branche proaktiv agiert werden. Die beiden Verbände werden weiterhin aktiv den Austausch zwischen Anbietern und Finanzberatern zur Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen in der Versicherungs- und Finanzanlageberatung fördern.

Die Hinweise und Formulierungsvorschläge können HIER kostenfrei heruntergeladen werden. https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/eu-transparenzverordnung-tvo/

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Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Nachdem Dietmar Diegel im Jahr 2018 die Aufgabe des Vorstands übernahm, konnte er gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen für das Unternehmen und den Verbund außerordentlich wichtige Erfolge bei der Neuausrichtung des Unternehmens, der Wiederbelebung der Verbundkultur und insbesondere der wirtschaftlichen Konsolidierung der CHARTA AG erzielen.

Nicht zuletzt der Umstand, dass in der letzten Hauptversammlung einen hohen sechsstelligen Jahresüberschuss vermeldet werden konnte, der zu einer maßgeblichen Verbesserung und Stabilisierung der Gesamtbilanz des Unternehmens führte, bringt dies sehr deutlich zum Ausdruck.

Gleichwohl konnte zwischen Vorstand und Aufsichtsrat keine belastbare gemeinsame Basis für eine Fortführung dieser erfolgreichen Zusammenarbeit über die Laufzeit des aktuellen Vorstandsmandats hinaus erzielt werden. Aus diesem Grund wird Dietmar Diegel seine Aufgabe als Vorstand der CHARTA AG mit Wirkung zum 30.04.2023 beenden und sich einer neuen beruflichen Herausforderung widmen.

Nachfolger von Herrn Diegel steht mit Herrn Ulrich Neumann ebenfalls bereits fest.

Als gelernter Betriebswirt und Versicherungsfachwirt begann Herr Neumanns Werdegang 1984 beim Gerling Konzern. Nach 20 Jahren und verschiedenen Positionen im Vertrieb des Unternehmensverbundes Alte Leipziger/Hallesche, wechselte er 2008 zur Gothaer. Zunächst leitete er dort die Ausschließlichkeitsorganisation Nord, übernahm dann 2010 die Leitung des Maklervertriebes sowie Vorstands- und Geschäftsführeraufgaben für Tochtergesellschaften. Zuletzt war er von 2018-2022 zusätzlich für alle Gothaer-Partnervertriebe verantwortlich.

Der Aufsichtsrat ist überzeugt mit Herrn Neumann neue vertriebliche Impulse im Sinne der Aktionärinnen und Aktionäre setzen zu können.

Das Vorstandsmandat von Herrn Neumann beginnt am 01.03.2023, sodass die Charta AG in der Zeit bis zum 30.04.2023 mit zwei Vorständen arbeiten wird. In dieser Zeit soll eine geordnete Übergabe und Einarbeitung stattfinden. Ab dem 01.05.2023 übernimmt Herr Neumann den alleinigen Posten des Vorstands.

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CHARTA Börse für Versicherungen AG, Schirmerstraße 71, 40211 Düsseldorf, Tel: +49 211  86439-47, Fax: +49 211 86439-98, www.charta.de

Die von der IDEAL Lebensversicherung und der Zurich Gruppe Deutschland entwickelten Konsortialprodukte Zurich Sterbegeldversicherung und Zurich Pflegerente werden seit dem 1. Januar 2023 über alle Vertriebswege der Deutschen Bank sowie erstmals auch über die Postbank angeboten.

Die seit 2009 bestehende Kooperation zwischen den Häusern IDEAL und Zurich wurde bereits im Sommer 2011 um den Vertriebskanal Deutsche Bank erweitert. Mit der erfolgten Ausweitung der Exklusivpartnerschaft zwischen Zurich und der Deutschen Bank auf die Marke Postbank gewinnen Zurich und IDEAL enormes Vertriebspotential im Bankvertrieb hinzu.

Peter Nahrmann, Mitglied der Geschäftsleitung Bankvertrieb der Zurich, weiß die Vorsorgeprodukte der IDEAL sehr zu schätzen „Die IDEAL verfügt über eine große Expertise in der Absicherung biometrischer Risiken wie die Pflege- und Sterbegeldversicherung. Mit der Ausweitung der Vertriebsmöglichkeiten können wir noch mehr Kunden in Fragen der Altersvorsorge und Vermögenssicherung eine starke Lösung anbieten.“

Dazu Thomas Fritzsche, Leiter Key Account Management der IDEAL: „Mit den Konsortialprodukten stehen den Vertriebspartnern Deutsche Bank und Postbank nicht nur mehrfach ausgezeichnete Produkte für die Absicherung des Sterbe- beziehungsweise Pflegefalls zur Verfügung. Kunden in ganz Deutschland profitieren bei Abschluss dieser Produkte auch von einer marktüberdurchschnittlichen Überschussbeteiligung und von einem soliden, renditestarken Versicherungspartner. Wir gratulieren der Zurich zur Ausweitung Ihrer Exklusivpartnerschaft im Bankenbereich und zur erfolgreichen Migration des neuen Kooperationspartners.“

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IDEAL Lebensversicherung a.G., IDEAL Versicherung AG, Kochstraße 26, 10969 Berlin, Tel: 030/ 25 87 -259, Fax: 030/ 25 87 -355, www.ideal-versicherung.de