IT-Sicherheitsexperte kritisiert Panikmache und fordert mehr Gelassenheit

 

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) macht kuriose Auswüchse: Vor etwa zwei Wochen entschied die österreichische Hausverwaltung „Wiener Wohnen“, Namensschilder von Bewohnern gegen Wohnungsnummern auszutauschen. Die für Datenschutz zuständige Magistratsabteilung hatte die Koppelung von Nachnamen und Wohnungsnummern als Verstoß gegen die DSGVO empfunden. Nachdem in der Bild-Zeitung auch der Immobilien-Eigentümerverband “Haus & Grund” seinen Mitgliedern empfahl, die Namensschilder an den Türklingeln vorsorglich zu entfernen, denn nur so sei die Privatsphäre der Mieter gewährleistet, trat die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff auf den Plan und stellte klar: Man solle sich bei den zuständigen Aufsichtsbehörden über die Rechtslage informieren und nicht auf öffentliche Ratschläge hören. Der Anwendungsbereich der DSGVO schließe Klingelschilder mit Namen nicht ein.

Auch IT-Sicherheitsexperte Christian Heutger, Geschäftsführer der PSW GROUP Consulting (www.psw-group.de), rät: „Vermieter sollten sich von dieser Panikmache nicht anstecken lassen. Wir reden hier schließlich nicht von datenschutzrechtlich gerechtfertigten Pseudonymisierungen, weil Personen Opfer von Stalking sind oder sich in einem Zeugenschutzprogramm befinden. Auch ich sehe die Anwendung der DSGVO hier nicht als gegeben, weil der Tatbestand der automatisierten Erfassung und Verarbeitung von Daten meines Erachtens nach nicht erfüllt ist. Vermeintliche Bußgelder halte ich deshalb als sehr unwahrscheinlich und Vermieter stehen nicht unter Handlungszwang. Im Zweifelsfalle kann und sollte jeder Vermieter selbst noch einmal bei der zuständigen Datenschutzbehörde nachfragen.“

Er wünscht sich von allen Seiten – Medien, Anwendern, aber auch Unternehmen und Vermietern  –    etwas mehr Gelassenheit bezüglich der DSGVO. „Im Vorfeld gab es Befürchtungen über Abmahnwellen, die nie eingetreten sind. Auch der Klingelschild-Irrsinn wird in der Versenkung verschwinden“, so Heutger.

Auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat inzwischen klargestellt, dass Namen auf Klingelschildern zwar personenbezogene Daten sind. Jedoch sei die Anbringung der Klingelschilder keine automatisierte Verarbeitung nach DSGVO. Selbst wenn sie dies wäre, wäre die Verarbeitung durch die Wohnungsbaugesellschaft nach Artikel 6, Absatz 1f DSGVO datenschutzrechtlich zulässig. Thomas Kranig, Präsident des BayLDA, findet klare Worte: „Die sehr gute Datenschutz-Grundverordnung [wird] als Begründung für etwas herangezogen […], was sie gar nicht fordert und sie damit als „weltfremdes europäisches Recht“ diskreditiert […]. Äußerungen in der Art, dass ein Mieter sich nur bei der Aufsichtsbehörde beschweren müsse, wenn sein Klingelschild nicht entfernt werde und die Aufsichtsbehörde dann ein Bußgeld von 20 Millionen Euro verhängen werde, was rechtlich völlig ausgeschlossen ist, zeigt, dass es hier um Panikmache oder Streben nach Medienpräsenz geht, aber jedenfalls nicht um wirklichen Datenschutz.“

 

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