Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur Regulierung von als nachhaltig beworbenen Investmentfonds

 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will gegen die steigende Gefahr von Greenwashing bei Geldanlagen vorgehen. Laut dem Richtlinien-Entwurf müssen Fonds, die als nachhaltig beworben werden, künftig mindestens 75 Prozent ihrer Anlagen nachhaltig investieren. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kommentiert:

Auch bei Geldanlagen besteht die Gefahr von Greenwashing. Es ist deshalb gut, dass die BaFin die Anbieter von Nachhaltigkeitsfonds dazu verpflichten will, dass sie im Kern auch nachhaltig anlegen. Aber auch der Gesetzgeber ist gefordert. Die Mehrheit der Verbraucher erwartet, dass als nachhaltig beworbene Anlagen auch zu konkreten Veränderungen führen, also zum Beispiel Treibhausgasemissionen reduzieren oder Sozialstandards verbessern. Bei vielen Geldanlagen ist eine solche Wirkung allerdings unklar. Der vzbv erwartet, dass die Bundesregierung sich hier für klare Standards und Definitionen einsetzt: Anlagen sollten nur als nachhaltig bezeichnet werden, wenn sie einen messbaren Beitrag zu Nachhaltigkeitszielen leisten und mehr sind als reine Werbeversprechen.

 

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