Sogenannte Immobilien mit Geschichte erfreuen sich aufgrund ihres besonderen Charmes immer größerer Beliebtheit. Sebastian Reccius, Vorstandsmitglied der DI DEUTSCHLAND.Immobilien AG, nennt drei Punkte, die Interessierte beim Kauf eines denkmalgeschützten Objekts beachten sollten:

 

„Denkmalimmobilien gelten als Rarität im Gewerbe. Da von ihnen nur eine begrenzte Anzahl existiert, weisen sie eine im Vergleich zu anderen Gebäudearten hohe Beliebtheit auf. Durch ihren besonders schützenswerten Charakter spielt das Thema Sanierung eine wichtige Rolle. Hier gilt es vorab einige Faktoren zu beachten, sollten sich Investorinnen und Investoren letztlich für den Erwerb entscheiden.

Sanierung unter Auflagen

Bei Denkmalimmobilien trifft Wohnkomfort auf kulturellen Erhalt. Da ein hohes öffentliches Interesse am Schutz eines solchen Bauwerks besteht, müssen Käuferinnen und Käufer bestimmte Auflagen beachten, wenn sie die Immobilie renovieren oder sanieren wollen. Grundsätzlich gilt: Keine Veränderung ohne Absprache mit der Denkmalschutzbehörde. Welche Auflagen für das jeweilige Bundesland gelten, lässt sich am besten mit dortigen Sachverständigen besprechen. Daher empfiehlt es sich, bereits vor dem Kauf des Objekts den Kontakt zum zuständigen Amt zu suchen. Dort erhalten Interessierte bereits alle nötigen Informationen rund um die Themen Sanierung und Instandhaltung von denkmalgeschützten Bauten.

Nicht ohne Experten

Umbauten lassen sich in der Regel auch an Denkmalimmobilien durchführen, um den Ursprungscharakter des Gebäudes zu erhalten gelten sie vielmehr sogar als notwendig. Da denkmalschützte Objekte nicht selten schon einige Jahrhunderte miterlebt haben, weichen Bauart und -substanz von den heutigen Gegebenheiten ab. Bei inneren und äußeren Veränderungen bedarf es daher besonderer Sachkenntnis. Gerade bei Fassadenarbeiten ist besondere Sorgfalt geboten, denn bei nicht fachmännisch durchgeführten Arbeiten kann sich Feuchtigkeit festsetzen, was wiederum das Risiko für Schimmelbildung erhöht. Hier empfiehlt sich vorab ein Gespräch mit Fachkundigen aus dem Bereich Denkmalsanierung. Diese können den Zustand der Immobilie am besten einschätzen und sind darüber hinaus in der Lage, denkmalgerechte Sanierungsarbeiten durchzuführen.

Steuerliche Anreize

Im Vergleich zu herkömmlichen Immobilien müssen Eigentümerinnen und Eigentümer eines denkmalgeschützten Objekts mit höheren Sanierungskosten rechnen. Interessanter Vorteil dabei: Die Kosten können von der Steuer abgesetzt werden. Grundlage dafür stellt die Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung), mit der sich Modernisierungs- beziehungsweise Sanierungsarbeiten von der Einkommenssteuer absetzen lassen. Kapitalanleger können somit auf 12 Jahre verteilt bis zu 100 Prozent der anfallenden Kosten steuerlich geltend machen, Selbstnutzer wiederum 90 Prozent in einem Zeitraum von 10 Jahren. Aufgrund des starken öffentlichen Interesses am Erhalt der Bausubstanz unterstützen Einrichtungen wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) diverse Sanierungsarbeiten mit Krediten. Auch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz oder örtliche Denkmalschutzbehörden gelten als weitere Anlaufstellen im Bereich der Förderung. Somit entpuppen Denkmalimmobilien sich aufgrund ihrer steuerlichen Vorteile besonders für Besserverdiener als attraktive Kapitalanlage.“

 

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