Durch die Schließung von Kindertagestätten und Schulen aufgrund der Covid-19-Pandemie fällt aktuell in vielen Fällen der gesetzliche Unfallschutz für Kinder und Jugendliche weg.

 

Diese Lücke schließt Zurich durch eine kostenfreie temporäre Unfallversicherung für Kinder von Zurich Kunden. Die Police ist für alle Privatkunden jederzeit online abschließbar und gilt bis zum 31. Juli 2020.

Kostenlos für Kunden aller Sparten

Die deutschlandweite Schließung von Einrichtungen zur Kinderbetreuung sowie Schulen aller Art senkt zwar das Infektionsrisiko von Covid-19, allerdings nicht den Bewegungsdrang der Kinder und Jugendlichen. Da der gesetzliche Unfallschutz, der die Kinder während des Aufenthaltes beispielsweise in Schulen, Kindergärten und auf dem Weg dorthin absichert, aufgrund der Corona-bedingten Schließungen und Ausfälle nicht greift, läge bei einem Unfall mit Spätfolgen kein Versicherungsschutz vor. Mit der Kinderunfallversicherung schließt Zurich diese temporäre Lücke und bietet allen Privatkunden, egal aus welcher Sparte der Vertrag vorliegt, einen kostenlosen Schutz bis Ende Juli.

Längere Laufzeit und höhere Grunddeckung

„In diesen herausfordernden Zeiten haben Eltern schon genug mit Home-Schooling und der täglichen Betreuung zu tun, auf diese Weise können wir ihnen wenigstens eine Sorge abnehmen – denn wie schnell kann auch daheim ein schwerwiegender Unfall passieren“, erklärt Jawed Barna, Vorstand Vertrieb und Strategische Partnerschaften der Zurich Gruppe Deutschland. „Wir haben uns entschieden, eine im Marktvergleich lange Laufzeit anzubieten und auch eine höhere Grunddeckung statt einer Progression einzubauen. Dies hat für Kunden den Vorteil, dass auch bei geringen Beeinträchtigungen eine adäquate Summe ausgezahlt wird.“ Die Deckungssumme der temporären Kinderunfallversicherung ist ohne Progression auf 50.000 Euro pro Person begrenzt. Versichert werden können Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr die in häuslicher Gemeinschaft mit mindestens einem Elternteil leben.

Einfacher Online-Abschluss

Um die Versicherung abzuschließen, genügt eine Anmeldung für die Aktion auf zurich.de mit einer Zurich Vertragsnummer. Nach Ablauf der Aktion endet die Versicherung automatisch, es fallen keine Kosten an.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-­33, D-­53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Wie ist die Sicht deutscher Verbraucher auf ihre jeweilige finanzielle Situation in Krisenzeiten? Eine aktuelle YouGov-Umfrage gibt Auskunft.

 

Die Corona-Krise und deren ungewisse Dauer beschäftigt die Deutschen auch in finanziellen Belangen: 39 Prozent geben an, dass die Krise große persönliche finanzielle Unsicherheit für sie bedeutet. Für die Hälfte der Befragten (51 Prozent) trifft das aber nicht zu. Personen mit einem Nettoeinkommen von 500 bis unter 1.000 Euro sowie 1.500 bis unter 2.000 Euro sagen am häufigsten (47 Prozent), dass die Corona-Krise eine große persönliche finanzielle Unsicherheit bedeutet. Dies sind Ergebnisse einer aktuellen Umfrage der internationalen Data & Analytics Group YouGov, für die insgesamt 2.032 Personen ab 18 Jahren vom 27.03. bis 30.03.2020 bevölkerungsrepräsentativ befragt wurden.

Männer sind seltener verunsichert und planen seltener bessere finanzielle Absicherung in Krisenzeiten als Frauen

24 Prozent der Deutschen geben an, durch die aktuelle wirtschaftliche Situation verunsichert zu sein und planen, z. B. für den Fall von Jobverlust oder Kurzarbeit, sich finanziell besser abzusichern. 56 Prozent tun dies nicht. Männer sind seltener durch die Krise verunsichert (60 Prozent) als Frauen (52 Prozent) und planen keine bessere finanzielle Absicherung in der aktuellen wirtschaftlichen Situation. Ältere Befragte im Alter ab 55 Jahren sagen am häufigsten (65 Prozent), dass sie nicht verunsichert sind und keine bessere finanzielle Absicherung einplanen. Die Befragten im Alter von 18 bis 24 Jahren sagen dies am seltensten (44 Prozent). Befragte mit einem Nettoeinkommen von 5.000 Euro bis unter 10.000 Euro geben am häufigsten (73 Prozent) an, nicht verunsichert zu sein und keine bessere finanzielle Absicherung einzuplanen (vs. 50 Prozent derjenigen, deren Nettoeinkommen zwischen 1.500 und bis unter 2.000 Euro beträgt).

Drei von zehn wünschen sich aktivere Beratung durch Banken und Versicherungen

29 Prozent der Deutschen wünschen sich, dass ihre Bank bzw. Versicherung in der Krisenzeit aktiv auf sie zugehe und sie zu den aktuellen Themen und Entwicklungen berate. 53 Prozent drücken diesen Wunsch nicht aus. Am häufigsten sagen die Befragten ab 55 Jahren (60 Prozent), dass sie dies nicht wünschen, am seltensten jene der Generation Z (39 Prozent).

Frauen machen sich häufiger Sorgen um private Altersvorsorge als Männer

Sorgen um die private Altersvorsorge macht sich ein Drittel (34 Prozent) der Deutschen. 53 Prozent machen sich keine Sorgen. Männer sind in diesem Punkt sorgloser: 58 Prozent geben an, sich keine Sorgen zu machen (vs. 48 Prozent der Frauen). Beim Altersvergleich sind am häufigsten die Befragten zwischen 35 und 44 Jahren (42 Prozent) besorgt. Am wenigsten Sorgen um ihre private Altersvorsorge machen sich wiederum die Befragten ab 55 Jahren (58 Prozent).

Ein Viertel ist gezwungen, in der Corona-Krise auf Erspartes zurückzugreifen

25 Prozent der Befragten geben an, gezwungen zu sein, in Zeiten der Corona-Krise auf Erspartes zurückzugreifen. Drei von fünf (62 Prozent) sind nicht dazu gezwungen. Am häufigsten geben Befragte im Alter von 25 bis 34 Jahren (33 Prozent) an, dazu gezwungen zu sein, am seltensten die Befragten ab 55 Jahren (21 Prozent).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

YouGov Deutschland AG, Gustav­Heinemann­Ufer 72 , 50968 Köln, Tel: 0221/42061­0, Fax: 0221/42061­100, www.yougov.de

Am 29. April trifft sich die Versicherungsbranche zum AMC-Meeting in einem get together der virtuellen Art: Erfahrungsaustausch und Netzwerken in Zeiten von Corona.

 

Die AMC-Partnerunternehmen allein zuhause? „Allein bist Du vielleicht vor dem eigenen Rechner – gemeinsam verbunden aber in den spannenden Themen dieses außergewöhnlichen Treffens,“ so merken die AMC-Geschäftsführer Dr. Frank Kersten und Stefan Raake mit einem Augenzwinkern an.

Die Corona-Pandemie verschafft uns allen mehr oder weniger unfreiwillige Pausen in unserer Geschäftstätigkeit und unserem Privatleben. Wer nicht nur die Füße hochlegen will, findet beim AMC weiterhin Netzwerken und Erfahrungsaustausch. Das anstehende AMC-Meeting am 29.04.2020 will dies unter Beweis stellen. Statt wie gewohnt in Köln, Düsseldorf oder Neuss, treffen sich die Experten aus dem AMC-Netzwerk virtuell.

Dazu Dr. Frank Kersten: „Die Entscheidung, dieses Mal gezwungenermaßen auf das AMC-Meeting als Präsenzveranstaltung zu verzichten und eine Online-Konferenz durchzuführen, beschäftigt uns sehr – es ist das erste Mal in 26 Jahren AMC. Zumal wir als AMC den persönlichen Austausch leben.“

Stefan Raake ergänzt: „Selbstverständlich kann – derzeit noch – kein digitales System den persönlichen Erfahrungsaustausch adäquat ersetzen. Und doch – unsere Branche denkt seit längerem um. Mit Webinaren haben wir in den letzten Jahren bereits einige Erfahrungen gesammelt. Eine Webkonferenz mit größerer Teilnehmerzahl ist für uns allerdings neu.“

Was erwartet die Teilnehmer?

Das komprimierte Meeting bietet aktuelle Trends, Best Practices sowie Erfahrungsberichte aus der Praxis. So zum Beispiel das Startup-Special am Vormittag, aktuelle Marketing-, Sales- und Lead-Themen am frühen Nachmittag sowie Themen rund um Customer Experience, Omni-Channel Kommunikation, künstliche Intelligenz und digitale Markenbildung.

Die AMC Online-Konferenz in aller Kürze:

Die Online-Konferenz wird in der AMC-Online-Akademie, stattfinden.

Die Online-Konferenz startet um 10:00 Uhr und ist bis 17:00 Uhr angesetzt.

Teilnehmer bekommen ab Mitte April einen Link, der für die gesamte Online-Konferenz gilt.

Der Zugang zur Online-Konferenz kann zu jeder Zeit und mit nur einem Link bequem erfolgen.

Teilnehmer können den ganzen Tag dabei sein, oder sie können sich passende Inhalte aussuchen und zur Konferenz dazustoßen.

Es wird genügend Pausen geben sowie Raum für Fragen und Austausch.

Teilnehmer bekommen wie gewohnt die Vortragsunterlagen im Nachgang zur Verfügung gestellt.

Die Online-Konferenz findet am 29.04.2020 von 10:00 bis 17:00 Uhr statt. Das aktuelle Programm und eine Anmeldemöglichkeit zur kostenfreien Teilnahme gibt es auf der AMC-Website: http://meeting.amc-forum.de

 

Verantwortlich für den Inhalt:

AMC Finanzmarkt GmbH, Lützowstraße 35, 40476 Düsseldorf, Tel. +49 221 – 99 78 68 0, Fax +49 221 – 99 78 68 20, www.amc-forum.de

Ganz bequem von zu Hause aus ärztlichen Rat einholen statt im Wartezimmer zu sitzen: Das können ab Anfang April alle Vollversicherten der R+V Krankenversicherung AG.

 

Mit der TeleClinic haben sie eine digitale Alternative zum Praxisbesuch – per Telefon, Video oder Chat. Um Ansteckungen im Wartezimmer zu vermeiden, ist die digitale Sprechstunde gerade bei infektiösen Erkrankungen von Vorteil. „Mit dem zusätzlichen Angebot der Telemedizin werden unsere Leistungen in der Vollversicherung noch attraktiver“, unterstreicht Nina Henschel, Vorstandsmitglied der R+V Krankenversicherung AG.

Rezepte und Krankschreibungen per App

Das Besondere: Die Telemediziner stellen sogar Rezepte oder Überweisungen aus und können auch krankschreiben. Patienten sind damit nicht länger an die Sprechstunden von Arztpraxen gebunden. Medizinische Fragen lassen sich auch am Wochenende von unterwegs oder sogar aus dem Ausland klären – rund um die Uhr. Dieser Service kostet die R+V-Versicherten keinen Cent extra. Die Rechnung für das Arztgespräch erstattet die R+V Krankenversicherung nach dem jeweils versicherten Tarif.

Kooperation mit TeleClinic GmbH

Für die digitale Sprechstunde kooperiert die R+V Krankenversicherung AG mit der TeleClinic GmbH. Damit werden die Tarife der R+V noch attraktiver, besonders auch die Primärarzttarife. Denn alle der mehr als 250 Mediziner aus rund 30 Fachrichtungen der TeleClinic gelten als Primärarzt – egal, welche Fachrichtung sie haben. Die R+V-Kunden brauchen somit keine separate Überweisung für die Online-Fachärzte. Falls erforderlich, können die Online-Mediziner auch eine Überweisung an einen anderen Facharzt ausstellen.

Beratung per Telefon oder Video

Und so funktioniert‘s: R+V-Kunden melden sich zunächst über die Homepage oder App der TeleClinic an (www.teleclinic.com). Anschließend schildern sie telefonisch oder in einem Online-Formular ihr Anliegen und erhalten dann einen Termin bei dem passenden Arzt. Dieser meldet sich zur verabredeten Zeit per Telefon oder Video. Überweisung, Krankschreibung oder das Rezept kommen fallweise digital direkt in die App. Verordnete Medikamente können über eine von 7.000 Partnerapotheken bezogen oder über eine Versandapotheke nach Hause bestellt werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel: 0611/533­0, Fax: 0611/533­4500, www.ruv.de

Im Prozess zwischen ROLAND Rechtsschutz und einem Berliner Rechtsanwalt hat nun der Bundesgerichtshof endgültig entschieden

 

Im Prozess zwischen dem Kölner Rechtsschutz-Versicherer ROLAND und einem Rechtsanwalt aus Berlin hat der Bundesgerichtshof aktuell entschieden: Verauslagt der Rechtsschutz-Versicherer Kosten im Rechtsstreit eines Versicherten, steht es ihm zu, vom beauftragten Rechtsanwalt Auskunft zum Ausgang des Verfahrens zu verlangen.

Im konkreten Fall hatte ROLAND Rechtsschutz vom Rechtsanwalt einer Versicherten eine Zahlung erhalten, allerdings ohne Angabe, worauf sich die Zahlung beziehe, oder ob die gegnerische Seite im Gerichtsprozess zu einer Kostenübernahme verurteilt worden sei. Die Bitte um Auskunft seitens ROLAND verweigerte der Anwalt unter Hinweis auf seine Verschwiegenheitspflicht.

Diesem Vorgehen erteilte der Bundesgerichtshof nun endgültig eine Absage und bestätigte damit die Vorinstanz. In der Urteilsbegründung heißt es, dass von „einer konkludenten Entbindung des Rechtsanwalts von der Verschwiegenheitsverpflichtung durch den rechtsschutzversicherten Mandanten auszugehen“ sei und zwar „soweit es die Abrechnung des Mandats betrifft“. Sprich: Überlässt die Versicherte wie hier nach der Deckungszusage durch die Rechtsschutz-Versicherung die weitere Abwicklung dem beauftragten Anwalt, liegt darin regelmäßig das stillschweigende Einverständnis, Informationen zur Abrechnung an den Versicherer weitergeben zu dürfen. Der Anwalt kann sich dann gegenüber dem Rechtsschutz-Versicherer nicht auf seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht berufen.

„Das höchstrichterliche Urteil bestätigt vollumfänglich unsere Rechtsauffassung zugunsten einer kundenorientierten und pragmatischen Praxis“, erklärt Dr. Ulrich Eberhardt, Vorstandsmitglied von ROLAND Rechtsschutz.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Deutz-Kalker Straße 46, D-50679 Köln, Tel: 0221/82 77-500, Fax: 0221/82 77-460, www.roland-rechtsschutz.de

Big Data & Predictive Analytics, steigende Regulatorik sowie Cybercime sind weiter die Top-Themen der Versicherungsbranche.

 

Das ist das Ergebnis des Trendbarometers 2020, einer Umfrage des Expertennetzwerks Insight, das von den Versicherungsforen und den Digital Impact Labs Leipzig initiiert wurde.

Die Online-Befragung wurde im Februar 2020 durchgeführt – also noch bevor die Corona-Krise große Auswirkungen auf Deutschland hatte. Zum zweiten Mal nach 2017 wurden Branchenexperten um ihre Einschätzung zu den Top-Trends gebeten – und welche Auswirkungen sie für das eigene Geschäft beziehungsweise die Branche dadurch erwarten. 47 Expertinnen und Experten beteiligten sich an der Studie, davon zwei Drittel Versicherer und knapp ein Drittel Dienstleister.

Auf einer Skala von 1 (überhaupt nicht relevant) bis 4 (sehr relevant) schätzten die Befragten – sowohl Versicherer als auch Dienstleister – das Thema Big Data & Predictive Analytics mit einem Mittelwert von 3,7 als relevanteste Entwicklung für das eigene Unternehmen und die Versicherungsbranche in den nächsten fünf Jahren ein. An zweiter und dritter Stelle folgen über beide Teilnehmergruppen hinweg die Themen Cybercrime (Mittelwert 3,6) sowie steigende regulatorische Anforderungen (Mittelwert 3,4). Das Thema Künstliche Intelligenz (Mittelwert 3,4) wird vor allem unter den Dienstleistern als wichtiger Trend angesehen (Mittelwert 3,69).

Big Data & Predictive Analytics: Präzisere Risikobewertung, individuellere Produkte und neue Geschäftsmodelle

Die Versicherungswirtschaft ist potenziell einer der Hauptprofiteure des Trends Big Data & Predictive Analytics. Die wachsende Menge an relevanten Kunden- und Umweltdaten ermöglicht präzisere Risikobewertungen, aber auch individuellerer Produkte und Services sowie die Etablierung neuer, datengetriebener Geschäftsmodelle. Voraussetzung dafür sind der Zugang zu diesen Daten sowie Expertise und entsprechende Technologien zur Sammlung, Verarbeitung und Analyse dieser Datenmengen.

Cyber-Kriminalität: eigene Vorkehrung und Kundenabsicherung

Bei den regulatorische Anforderungen werden Themen im Kontext der IT stärker aufsichtsrelevant – etwa in Form der Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT). Die Maßnahmen der VAIT sind eine Reaktion auf die steigenden geschäftskritischen IT-Risiken. Denn auch die Versicherer sind von der zunehmenden Zahl der Cyber-Straftaten betroffen: Zum einen können sie selbst Ziel eines Angriffs werden und müssen entsprechende Vorkehrungen treffen beziehungsweise Notfallpläne bereithalten. Zum anderen bieten sie für Privat- und Gewerbekunden entsprechende Versicherungen an. Cyber-Versicherungen werden im Portfolio der Versicherer an Bedeutung gewinnen und mit ihnen auch die Kompetenz der Risikoexperten in den Versicherungshäusern.

Leichte Ernüchterung beim Thema Blockchain

Aber es gibt auch Unterschiede bei der Einschätzung der Relevanz der Trends zwischen den Bereichen. Von den Dienstleistern wurden unter anderem die Themen Künstliche Intelligenz (Versicherer: 3,26/Dienstleister: 3,69), Zunahme extremer Wetterereignisse (Versicherer: 3,13/Dienstleister: 3,73) und E-Mobilität (Versicherer: 2,81/Dienstleister: 3,50) durchweg als relevanter eingestuft. Im Vergleich zu den Befragungsergebnissen aus dem Jahr 2017 zeigt sich bei einigen Trends ein wenig Ernüchterung hinsichtlich der Erwartungen. Insbesondere beim Thema Blockchain waren die Befragungsteilnehmer in diesem Jahr deutlich verhaltener (2020: 2,4/2017: 3,02), was die Verheißungen dieser neuen Technologie anbelangt.

Branche am besten auf regulatorische Veränderungen vorbereitet

Bei der Frage, wie gute Versicherer auf die verschiedenen Entwicklungen und Trends vorbereitet sind, sind sich die befragten Versicherer und Dienstleister weitgehend einig. Die Branche ist nach Ansicht der Befragungsteilnehmer am besten auf regulatorische Veränderungen vorbereitet, wenngleich die Werte in der 2017er Befragung etwas besser waren. Das dennoch recht hohe Maß der Vorbereitung deckt sich mit der als hoch eingeschätzten Relevanz dieses Trends. Auch sonst zeigt sich ein positiver Zusammenhang zwischen Trendbewertung und Grad der Vorbereitung: Je relevanter ein Trend, desto besser ist die Assekuranz auch darauf vorbereitet.

Über das Insight-Panel

„Insight – Das Expertennetzwerk“ ist ein gemeinsames Projekt der LF Gruppe und ihrer Gesellschaften, der Digital Impact Labs Leipzig GmbH, der Versicherungsforen Leipzig GmbH, der Energieforen Leipzig GmbH, der Maklerforen Leipzig GmbH und der Bankenforen Leipzig GmbH. Mit „Insight“ bringen wir Branchenkenner und -vordenker zusammen und diskutieren gemeinsam neue Erkenntnisse zu relevanten Themen und Trends der verschiedenen Branchen (Assekuranz, Banken, Energie).

Trendradar – das neue Werkzeug für professionelles Trendmanagement

Mega- und Subtrends kennenlernen, die Auswirkungen auf die Assekuranz und das eigene Unternehmern ableiten: Der neue Trendradar der Versicherungsforen Leipzig gibt Inspirationen für die strategische Arbeit und die Gestaltung der Zukunft. Für Forenpartner ist die Basisversion kostenlos. Mehr Informationen gibt es unter: www.versicherungsforen.net/trend_radar .

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Versicherungsforen Leipzig GmbH, Querstraße 16, D-­04103 Leipzig, Tel: +49 (0) 341 / 1 24 55­19, www.versicherungsforen.ne

BdV befürwortet Ausweisung der Kosten nach Reduction in Wealth und legt RiW/RiY-Rechner auf

 

Die Kostenbelastung bei privaten Altersvorsorgeprodukten ist für Versicherte oftmals unverständlich. Wie eine transparente und nachvollziehbare Kostendarstellung gelingen kann, darüber diskutierte gestern die EIOPA-Expertengruppe für das europäische Altersvorsorgeprodukt PEPP. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) macht sich dafür stark, dass den Verbraucher*innen mitgeteilt wird, auf wie viel Leistung sie wegen Kosten verzichten müssen. Diese Kostenangabe wird als Reduction in Wealth (RiW) diskutiert. Vertreter der Versicherungswirtschaft befürworten dagegen die Kostenangabe in Prozent der durchschnittlichen Renditeminderung, die sogenannt Reduction in Yield (RiY). „Wenn Versicherte erfahren, dass ein Drittel der Rente durch Kosten aufgezehrt werden, dann ist das verständlich“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. „Die Angabe einer durchschnittlichen Renditeminderung ist dagegen unverständlich.“

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat dazu einen eigenen Excel-Rechner aufgelegt. Mit dem Rechner lassen sich sowohl RiW- als auch RiY-Kennziffern kalkulieren und vergleichen. „Damit lassen sich die Unterschiede beider Ausweisungen sehr anschaulich verdeutlichen“, sagt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Kleinlein ist Mitglied des EIOPA Expert Panel für das europäische Altersvorsorgeprodukt PEPP.

Die Kostenquote, mit der Versicherer derzeit im Markt arbeiten, kann Verbraucher*innen in die Irre führen. Die RiY gibt lediglich Aufschluss über die durch die Kostenbelastung verursachte durchschnittliche Renditeminderung pro Jahr, ohne dass die absoluten Bezugsgrößen offengelegt werden. Reduction in Yield ist deshalb ungeeignet, die Kostenbelastung eines Altersvorsorgevertrags nachvollziehbar zu verdeutlichen und kann bei einem Vergleich von Verträgen mit unterschiedlicher Laufzeit sogar irreführende Ergebnisse liefern. „Die Angaben der Versicherer blenden den Zinseszinseffekt aus und suggerieren besonders bei langlaufenden Verträgen günstige Kosten, während die Kunden tatsächlich auf zunehmend mehr Leistung verzichten müssen“, erläutert Versicherungsmathematiker Kleinlein.

Im Excel-Rechner lassen sich mit dem Rechner Parameter für die Kostenkategorien „einmalige Kosten“, „laufende Kosten“, „Managementgebühren“ und „Zinssatz“ wählen. Die Ergebniskurven zeigen jeweils die RiW und die RiY in Abhängigkeit von der Vertragsdauer an.

Mit dem Rechner kann beispielsweise gezeigt werden, dass bei gegebenen Parametern die RiY für einen Vertrag mit 20 Jahren Laufzeit 1,0% beträgt (rote Linie und rote Skala), während die RiW 10,9% beträgt (blaue Linie und blaue Skala). Das heißt, die Kosten nach RiY führen zu einer Verminderung der durchschnittlichen jährlichen Rendite um 1,0%, während die Kosten nach RiW-Ansatz zu einer Verminderung des durchschnittlichen jährlichen Guthabens um 10,9% führen.

Der BdV hatte seine Position bereits zuvor in verschiedenen Stellungnahmen deutlich gemacht und sich für eine Ausweisung der leistungsmindernden Kosten nach der Methode Reduction-in-Wealth ausgesprochen. Diese besteht im Kern aus einem direkten Vergleich von prognostizierten Auszahlungen vor und nach Kosten. Dass EIOPA nun dazu diskutiert, wertet der Verbraucherschutzverein positiv.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V.,Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg, Tel: +49 40-357 37 30 98, Fax: +49 40-357 37 30 99, www.bundderversicherten.de

 

Die Gothaer Allgemeine verstärkt sich

 

Die Gothaer Allgemeine verstärkt sich weiter. Drei weitere hochqualifizierte Mitarbeiter sind seit dem 1. April 2020 für den Aufbau des Bereichs Business Development sowie die Vertriebsunterstützung Komposit mit an Bord. Damit positioniert sich die Gothaer noch deutlicher in Richtung Mittelstand und Industriegeschäft.

Vesna Mikac (45) wechselt als Strategische Account Managerin zur Gothaer Vertriebs-Service AG (GoVS) und ist dort für ausgewählte, international agierende und Technische Makler verantwortlich. Mit Ihren langjährigen Erfahrung im Underwriting der Württembergischen sowie Ihrer Expertise aus den Tätigkeiten bei AON und dem HDI unterstützt Sie das Team der Strategischen Account Manager der Gothaer Vertriebs-Service AG.

Mit Chris Pruss (31) unterstützt das Team der GoVS ein weiterer Key Account Manager für die Region Süd-Deutschland. Damit sollen existierenden Partnerschaften im gewerblichen und industriellen Maklerumfeld weiter ausgebaut werden. Der Technische Underwriter (BWA/DVA) wechselte vom expert Versicherungsdienst zur Gothaer und hat das Versicherungshandwerk unter anderem bei der R+V-Versicherung erlernt.

Mit Arne Felten (30) als Business Development Manager baut die Gothaer Allgemeine das Ressort Komposit Vertriebsunterstützung weiter aus. Arne Felten war zuletzt Teil der Insurance Practice der Unternehmensberatung KPMG und absolvierte zuvor neben seiner Tätigkeit als Underwriter bei der Rheinland Versicherungsgruppe ein Masterstudium mit Schwerpunkt Sales Management.

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit Vesna Mikac, Chris Pruss und Arne Felten nicht nur Spezialisten in Ihren Disziplinen für den Gothaer Konzern gewinnen konnten, sondern auch für unsere internen und externen Partner das Gothaer-Serviceversprechen wie geplant nachhaltig ausbauen können“, so Mario Tucholke, Vorstand der Gothaer Vertriebs-Service AG.

„Die neuen Kollegen unterstützen unsere Ambition künftig eine noch führendere Rolle im Mittelstand einzunehmen und die Tradition und Erfolge der Gothaer – nicht nur in einem Jubiläumsjahr mit historisch herausfordernden Rahmenbedingungen – nachhaltig im Markt sicherzustellen. Ich wünsche ihnen viel Erfolg im Hause Gothaer und freue mich über die Erweiterung des Teams“, freut sich Dr. Christopher Lohmann, Vorstandsvorsitzender der Gothaer Allgemeine Versicherung AG.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

HDI-Leben erhält im BU-Unternehmensrating von Franke und Bornberg die Höchstnote FFF+ („hervorragend“).

 

Zentrale Prüfpunkte sind Kundenorientierung in der Angebots- und Leistungsphase sowie die BU-Stabilität. Bestnoten erzielt HDI insbesondere für die Angebots- und Antragsphase.

Die Analysten von Franke und Bornberg starten in die neue BU-Ratingsaison mit dem BU-Unternehmensrating 2020. Neben Kundenorientierung in der Angebots- und Leistungsphase bewertet Franke und Bornberg, ob und in welchem Umfang ein Versicherer die Voraussetzungen für ein langfristig stabiles und professionelles BU-Geschäft erfüllt. Dafür nehmen die BU-Experten – zusätzlich zu ihren datenbasierten Analysen – umfangreiche Stichproben vor Ort und validieren so das Zahlenmaterial. Dieser aufwendigen und anspruchsvollen Untersuchung unterziehen sich nur Gesellschaften, denen es wirklich ernst ist mit der BU-Qualität.

Den Auftakt macht in diesem Jahr die HDI Lebensversicherung. Sie stellt sich bereits zum 16. Mal der BU-Unternehmensanalyse von Franke und Bornberg. Die kontinuierliche Weiterentwicklung zahlt sich aus: HDI Leben markiert mit 88 von maximal 100 Punkten eine neue Bestmarke.

HDI-Kundenorientierung in der Angebots- und Antragsphase – besser geht es kaum

Ist die Geschäftspolitik in der Berufsunfähigkeitsversicherung nachhaltig und auf Qualität ausgerichtet? Und sind versicherte BU-Leistungen sowie das vereinbarte Endalter geeignet, den Kundenbedarf zu decken? Produkte und Antragsgestaltung, Annahmerichtlinien, Antragsbearbeitung sowie Maßnahmen zum Schutz vor Verletzung der Anzeigepflicht – all das untersucht Franke und Bornberg zur Angebots- und Antragsphase.

BU-Angebot und -Antragsprozesse des HDI zeichnen sich durch hohe Kundenorientierung aus. In diesem Teilbereich erzielt das Unternehmen 96 von 100 möglichen Punkten – besser geht es kaum. HDI gestaltet den BU-Antrag kundenorientiert und erhebt alle risikorelevanten Fakten. Zudem wird er kontinuierlich optimiert und an neue Entwicklungen angepasst.

Besonders positiv bewerten die Analysten die geringe Quote von Blanko-Anträgen. Darunter versteht Franke und Bornberg alle Anträge, die bis auf Bagatellen keine Angaben zu Erkrankungen enthalten. Blanko-Anträge bergen ein hohes Risiko für Anzeigepflichtverletzungen. Christian Monke, Fachlicher Leiter Analyse von Franke und Bornberg und verantwortlich für das BU-Unternehmensrating, lobt die HDI-Lebensversicherung: „Mit verständlichen Fragen und ausführlichen Warnungen vor möglichen Folgen einer Anzeigepflichtverletzung drückt HDI Leben die Quote der Blanko-Anträge unter 20 Prozent. In der Hälfte der verbliebenen Fälle erfolgt vorsorglich eine Arztrückfrage. Auf diese Weise werden HDI-Kunden bestmöglich vor einem Verstoß gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht bewahrt. Andere Versicherer dürfen sich das gerne zum Vorbild nehmen.“

HDI bietet eine bedarfsorientierte Absicherung mit vielfältigen Optionen wie Dynamik, garantierte Rentensteigerung und umfangreiche Nachversicherungsgarantien. Zudem hält HDI für Beschäftigte in teuren Berufen eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung als kostengünstigere BU-Alternative bereit. BU-Anträge werden dank hoher Qualitätsstandards zeitnah geprüft. Trotzdem liegt die Annahmequote für BU-Schutz bei HDI mit 97 % weit über dem Branchendurchschnitt.

HDI-Kundenorientierung in der Leistungsregulierung – hohe Transparenz für Kunden

Neben der originären Leistungsfallbearbeitung untersucht Franke und Bornberg, wie ein BU-Versicherer seine Kunden in dieser schwierigen Phase begleitet und ob seine Leistungsentscheidung transparent und nachvollziehbar ist. „Ein kundenorientierter Versicherer leistet mehr als nur Sachbearbeitung. Er setzt sein Know-how auch dafür ein, Versicherte zu unterstützen“, erläutert Christian Monke den Anspruch.

Für die BU-Leistungsregulierung erhält HDI 78 von 100 möglichen Punkten. Hervorragend sei vor allem die Transparenz, lobt Monke. Auch ohne explizite Nachfrage erhalte der Kunde ausführliche Informationen zur den Entscheidungsgründen. Das gelte sogar bei anerkannter Leistungspflicht. Der Anteil von zeitlichen Befristungen und Individualvereinbarungen sowie Verweisung und Umorganisation erweist sich als unauffällig. Die Anerkennungsquote des HDI liegt deutlich über dem Marktniveau.

Neben telefonischer Beratung während der Leistungsprüfung (Teleclaiming) bietet HDI einen Vor-Ort-Kundenservice. Dieser unterstützt Anspruchsteller im persönlichen Gespräch bei der Schilderung ihrer individuellen medizinischen und beruflichen Situation. Seit September 2019 bietet HDI auf Wunsch auch die komplett digitale Kommunikation: Kunden können Leistungen online beantragen und ergänzende Unterlagen digital versenden. Der jeweilige Bearbeitungszustand ist via Live-Tracking abrufbar. HDI biete hier einen Service, den Verbraucher bereits von Paketdienstleistern wie DHL kennen und schätzen, so Monke. Wie wertvoll dieser Service sei, zeige sich gerade in gesundheitlichen Krisensituationen.

HDI-Stabilität im BU-Geschäft – ausgefeiltes Controlling sichert Zukunft

Neben präventiven Maßnahmen bei Tarifkalkulation und Annahmeprüfung setzen stabile BU-Versicherer auf kontinuierliche Analysen. Diese sollen Fehlentwicklungen frühzeitig sichtbar machen, denn gerade bei BU-Versicherungen kommt der langfristigen Stabilität eine bedeutende Rolle zu. Für den Teilbereich BU-Stabilität erhält HDI 90 von 100 Punkten im BU-Unternehmensrating und damit die Bewertung „hervorragend“.

Höhe und Entwicklung der Leistungen sind unauffällig. Der versicherbare Deckungsumfang für Schüler, Studierende und Auszubildende, Hausmänner und -frauen sowie Existenzgründer bewegt sich auf Marktniveau. HDI setzt die Annahmerichtlinien konsequent um und passt diese nach regelmäßiger Prüfung bei Bedarf an.

Dank vielfältiger Controllinginstrumente und der konsequenten Analyse von Zeitreihen ist HDI in der Lage, wichtige Entwicklungen und Trends bezüglich Neugeschäft, Bestand und Regulierung frühzeitig zu erkennen. „HDI betreibt ein exzellentes BU-Controlling“, konstatiert Christian Monke. Das Unternehmen beobachte unter anderem die Verteilung nach Geschlecht, Berufsgruppen und Leistungsauslösern und steuere frühzeitig um. „Auf diese Weise ist HDI in der Lage, das BU-Geschäft auch langfristig stabil zu betreiben“, zeigt sich Monke überzeugt.

Der Ratingjahrgang 2020

Das BU-Unternehmensratings von Franke und Bornberg untersucht, ob und in welchem Umfang Lebensversicherer die Voraussetzungen für ein langfristig stabiles und professionelles Betreiben der Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllen. Zudem steht die Kundenorientierung auf dem Prüfstand. Franke und Bornberg untersucht in diesem Zusammenhang die Arbeitsabläufe vor Ort und analysiert anonymisierte Daten aus Vertragsbestand und Leistungsfällen. Das BU-Unternehmensrating ist somit das einzige BU-Bewertungsverfahren, das die bewerteten Daten vor Ort per Stichprobe verifiziert.

Wie in den Vorjahren wurden die Teilbereiche BU-Kundenorientierung und BU-Stabilität unter die Lupe genommen. Die neue Ratinghöchstnote FFF+ vergibt Franke und Bornberg, sofern ein Unternehmen mindestens 80 Prozent der möglichen Gesamtpunkte sowie in mindestens zwei Teilbereichen ebenfalls mindestens jeweils 80 Prozent erzielt. Kein Teilbereich darf unter 75 Prozent abfallen. Neu aufgenommen wurden Bewertungen für die Bearbeitungszeit für den Leistungsfall-Fragebogen beim Kunden sowie die Nettoregulierungsdauer nach Eingang des Fragebogens beim Versicherer. Beide Werte gelten als aussagekräftige Indikatoren für die Qualität der Kundenorientierung in der Leistungsphase.

Franke und Bornberg veröffentlicht die Ergebnisse der jeweiligen BU-Unternehmensratings kostenlos in der Rubrik BU-Unternehmensrating. Die teilnehmenden Gesellschaften erhalten darüber hinaus einen detaillierten Untersuchungsbericht.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Franke und Bornberg GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover, Telefon +49 (0) 511 357717 00, Telefax +49 (0) 511 357717 13, www.franke-bornberg.de

Um die Infektionsrisiken durch das Corona-Virus zu verringern, bietet der Direktversicherer DA Direkt eine digitale Pannenhilfe.

 

Ist man mit dem Fahrzeug liegen geblieben, ermöglicht es die „Roadside Assistance“ Abschleppdienste über eine Web-Anwendung zu beauftragen. Das havarierte Fahrzeug wird dann durch einen Hol- und Bringservice abgeholt, wenn nötig durch einen Leihwagen ersetzt und nach der Reparatur wieder zurückgebracht – und zwar alles ohne eine physische Interaktion mit den Dienstleistern und damit ohne Inkaufnahme von Infektionsrisiken.

Frankfurt/Main 06.04.2020, Um die Infektionsrisiken durch das Corona-Virus zu verringern, bietet der Direktversicherer DA Direkt eine digitale Pannenhilfe. Ist man mit dem Fahrzeug liegen geblieben, ermöglicht es die „Roadside Assistance“ Abschleppdienste über eine Web-Anwendung zu beauftragen. Das havarierte Fahrzeug wird dann durch einen Hol- und Bringservice abgeholt, wenn nötig durch einen Leihwagen ersetzt und nach der Reparatur wieder zurückgebracht – und zwar alles ohne eine physische Interaktion mit den Dienstleistern und damit ohne Inkaufnahme von Infektionsrisiken.

Um den Prozess für Kunden einfacher und transparenter zu machen und insbesondere ein stärkeres Sicherheitsgefühl zu bieten, wurden die einzelnen Servicekomponenten durch die „Roadside Assistance“ gebündelt. Abschleppdienst sowie Hol- und Bringservice greifen auf Kundenwunsch automatisiert ineinander. Mit der zusätzlichen „Track-and-Trace“-Funktion der Pannenhilfe kann der Kunde zu jeder Zeit per Smartphone nachverfolgen, wo sich der Abschleppdienst gerade befindet und wann er den Zielort erreicht. Die Funktion ist vergleichbar mit der Livestandort-Funktion auf WhatsApp oder Google-Maps.

„Die besonderen Umstände und Herausforderungen der Corona-Pandemie verlangen nach innovativen Lösungen für die Menschen. Mit unserer „Roadside Assistance“ lässt sich die Verbreitungsgeschwindigkeit des Corona-Virus deutlich verringern und die Sicherheit unserer Kunden bei einer Fahrzeugpanne signifikant erhöhen“, so Thorsten Storm, Leiter Digital Services & Operations bei DA Direkt. „Es liegt in der DNA der DA Direkt, dass wir digitale Services und persönlichen Kundenkontakt optimal verknüpfen. Gerade jetzt möchten wir zuverlässiger Partner für unsere Kunden sein. Wir sind 24/7 erreichbar, unser Versprechen gilt: wir sind immer für sie da.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DA Direkt Versicherung, Poppelsdorfer Allee 25-33, 53115 Bonn, Tel: +49 (0)228 268 2725, Fax: +49 (0)228 268 2809, www.da-direkt.de

Die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherungsgruppe konnte das Geschäftsjahr 2019 mit sehr zufriedenstellenden Ergebnissen abschließen.

 

„Die Jahresabschlüsse 2019 weisen ausgezeichnete Bilanz- und Wachstumskennzahlen aus und sprechen für unsere nachhaltige und ertragsorientierte Geschäftspolitik. Wir können sowohl die für unsere Versicherten verwendeten Mittel weiter aufstocken als auch das Eigenkapital stärken. Dadurch ist es uns möglich, auch weiterhin unseren Versicherten eine Beitragsrückerstattung zu gewähren und unseren Produkten die notwendige Stabilität und Sicherheit zu geben“, freut sich Manfred Schnieders, Vorstandsvorsitzender der Krankenversicherungsgruppe.

Die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherungsgruppe besteht aus der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG und der Provinzial Krankenversicherung Hannover AG. Die Gruppe gehört mehrheitlich zu den VGH Versicherungen. In Summe haben die beiden Unternehmen im Geschäftsjahr 2019 Beitragseinnahmen in Höhe von 321,7 Mio. Euro (+ 4,0 % im Vergleich zum Vorjahr) erwirtschaftet. Beide Unternehmen wachsen in der Vollversicherung, insgesamt sind damit in beiden Häusern zusammen knapp 65.000 Personen privat vollversichert (+1,1 % im Vergleich zum Vorjahr). Die Aufwendungen für Versicherungsfälle steigen im Gegenzug um 7,7 % auf 178,9 Mio. Euro an. Die erfolgreiche Verwaltung der Kapitalanlagen ist wichtiger Bestandteil des Geschäftsmodells der privaten Krankenversicherung. „Wir profitieren hier von einem nachhaltigen Kapitalanlagemanagement und einer soliden Anlagepolitik, wodurch es uns möglich ist, auch im anhaltenden Niedrigzinsniveau auskömmliche Renditen auszuweisen“, erklärt Schnieders.

„Die guten Jahresergebnisse 2019 stärken uns den Rücken, um auch im aktuellen Geschäftsjahr den Herausforderungen der Branche und des Kapitalmarktes erfolgreich zu begegnen. Dabei wollen wir vor allem in moderne und innovative Prozesse investieren, die die Kommunikation mit unseren Kunden und die Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern weiter verbessern“, resümiert Schnieders.

Mit Blick auf die sich aktuell sehr dynamisch entwickelnde Corona-Pandemie ergänzt er: „Wir treffen derzeit umfangreiche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes und zur Sicherstellung des Kundenservice. Die wirtschaftlichen Folgen dieser Pandemie sind aktuell allerdings noch nicht abschätzbar.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Alte Oldenburger, Krankenversicherung AG, Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta, Tel: 04441/905­0, Fax: 04441/905­470, www.alte-oldenburger.de

Regelungen gelten ab sofort bundesweit für alle bei HDI versicherten Hotels

 

Zur Eindämmung des Coronavirus sind in ganz Deutschland viele Betriebe ganz oder teilweise geschlossen. Die HDI Versicherung hat deshalb frühzeitig erklärt, dass für ihre Kunden der Versicherungsschutz der Betriebsschließungsversicherung auch in diesen Fällen greift. Jetzt ist die HDI Versicherung zusätzlich der Initiative der bayerischen Staatsregierung beigetreten. Damit erhalten auch HDI versicherte Hotelbetriebe eine Entschädigung, die nicht aufgrund behördlicher Anordnung schließen mussten.

Das neuartige Coronavirus wurde seitens der HDI Versicherung den in den Bedingungen für die gewerbliche Betriebsschließungsversicherung genannten Krankheiten und Krankheitserregern des Infektionsschutzgesetzes gleichgesetzt, auch wenn dieses dort nicht namentlich aufgeführt wird. Somit sind behördlich angeordnete Betriebsschließungen aus den lebensmittelnahen Branchen und dem Heilwesen aufgrund des neuartigen Coronavirus für HDI Kunden mitversichert.

„Kunden von HDI, die den Baustein Betriebsschließung abgeschlossen haben, durften darauf vertrauen, dass bei behördlich angeordneten Betriebsschließungen auch neuartige Krankheiten und Erreger mitversichert sind.“ erklärt hierzu Vertriebsvorstand Wolfgang Hanssmann. Und Dr. Christoph Wetzel, Vorstandsvorsitzender der HDI Versicherung AG, stellt klar: „Die HDI Versicherung AG gewährt Deckungsschutz aus der Betriebsschließung auch für behördliche Schließungsanordnungen, die anlässlich des neuartigen Coronavirus angeordnet werden. Die Regulierung zahlreicher Schadenfälle, darunter viele Gaststätten und Bars, hat bereits begonnen.“

Bei Hotels kann es dennoch zu einer besonderen Notlage kommen, obwohl diese in der Regel nicht aufgrund behördlicher Betriebsschließungen geschlossen wurden. Die HDI Versicherung tritt daher der von der bayerischen Staatsregierung initiierten Initiative bei, um Hotelbetreibern schnell eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu bieten und den Betrieben hier Sicherheit zu geben.

In diesen Fällen übernimmt die HDI Versicherung 15% der vereinbarten Tagesentschädigung für die Dauer der versicherten Schließungszeit. Die Zahlung hat keine Auswirkung auf das Anrecht auf andere staatliche Leistungen, wie beispielsweise Kurzarbeitergeld und Soforthilfemaßnahmen der Länder und des Bundes.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HDI Versicherung AG, HDI­-Platz 1, D-­30659 Hannover, Tel: +49 511 645­0 , Fax: +49 511 645­4545, www.hdi.de

Mit der Aktion #BesondereZeiten unterstützt AXA Kunden mit einmonatigen, kostenlosen Zusatzleistungen.

 

Allen AXA Kunden wird ein einmonatiger, beitragsfreier Unfallschutz für ihre Kinder sowie Versicherungsschutz gegen Trickdiebstahl angeboten.

Zusätzlich erhalten alle Menschen in systemrelevanten Berufen*, wie beispielsweise Pflegekräfte oder Rettungsdienste, einen einmonatigen, kostenlosen Unfallschutz sowie Schutz vor Rückstufung bei Schäden in ihrer AXA Kfz-Versicherung.

Die Teilnahme an der Aktion #BesondereZeiten ist bis zum 30.04.2020 möglich. Der Zusatzschutz gilt für jeweils einen Monat ab dem Zeitpunkt der Registrierung.

AXA Krankenversicherung unterstützt AXA Kunden dauerhaft mit telemedizinischen Leistungen.

Viele Menschen verbringen aktuell aufgrund von COVID-19 den Großteil ihrer Zeit zu Hause. Dadurch können Risiken entstehen, die nicht jeder Kunde in seinem Versicherungsschutz eingeschlossen hat. Beispielweise erhöht sich das Unfallrisiko von tobenden Kindern in den eigenen vier Wänden. Auch Trickdiebe nutzen die aktuelle Situation verstärkt aus, um Kunden zu prellen. AXA bietet allen Kunden deshalb mit der Aktion #BesondereZeiten einen kostenlosen Zusatzschutz. Die Aktion läuft bis einschließlich 30. April 2020. Der beitragsfreie Zusatzschutz endet automatisch einen Monat nach Vertragsabschluss.

„In der aktuellen Situation steht jeder Einzelne vor ganz besonderen Herausforderungen – und das sowohl privat als auch beruflich. Deshalb ist es uns besonders wichtig, auch die Menschen zu unterstützen, die in diesen Tagen alles für die Gesellschaft geben. Neben den zahlreichen Hilfsmaßnahmen für Unternehmen sind wir deshalb auch mit beitragsfreien Lösungen für unsere Kunden da.“, so Dr. Nils Reich, im Vorstand der AXA Konzern AG verantwortlich für das Ressort Sachversicherung.

Kostenlose Zusatzleistungen für AXA Kunden in systemrelevanten Berufen

Allen Menschen, die uns in diesen Tagen den Rücken freihalten, möchten wir von ganzem Herzen ein besonderes Dankeschön aussprechen. Daher unterstützt AXA alle Kunden in systemrelevanten Jobs zusätzlich mit dem folgenden kostenlosen Versicherungsschutz:

Private Risiko-Unfallversicherung für Kunden in systemrelevanten Berufen:

Im Falle eines Unfalls zahlt AXA bei dauerhaften Beeinträchtigungen bis zu 60.000 Euro pro versicherte Person. Die jeweilige Summe richtet sich nach der Höhe der dauerhaften Invalidität.

Zusätzlich bietet AXA umfangreiche finanzielle Unterstützung für ein professionelles Rehabilitationsmanagement sowie für kosmetische Operationen, die in Folge eines Unfalls notwendig sind.

Der kostenlose Zusatzschutz gilt für jeweils einen Monat ab dem Zeitpunkt der Registrierung.

Rückstufungsschutz bei Kfz-Schäden für AXA Kfz-Kunden in systemrelevanten Berufen:

Wird in der Kfz-Haftpflicht- und/oder Vollkaskoversicherung ein Schaden gemeldet, bleibt die im Jahr der Schadenmeldung erreichte Schadenfreiheitsklasse im folgenden Versicherungsjahr erhalten.

Dies gilt für jeweils einen Schaden in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, der innerhalb des Aktionszeitraums eintritt.

Der kostenlose Zusatzschutz gilt für jeweils einen Monat ab dem Zeitpunkt der Registrierung.

Kostenlose Zusatzleistungen für alle AXA Kunden

Risiko-Unfallschutz für Kinder:

Im Falle eines Unfalls zahlt AXA Kindern von AXA Kunden bei dauerhaften Beeinträchtigungen bis zu 60.000 Euro pro versicherte Person. Die jeweilige Summe richtet sich nach der Höhe der dauerhaften Invalidität.

Zusätzlich bietet AXA umfangreiche finanzielle Unterstützung für ein professionelles Rehabilitations-management sowie für kosmetische Operationen, die in Folge eines Unfalls notwendig sind.

Versichert sind Kinder bis einschließlich 16 Jahre.

Der kostenlose Zusatzschutz gilt für jeweils einen Monat ab dem Zeitpunkt der Registrierung.

Schutz gegen Trickdiebstahl:

AXA ersetzt einen entstandenen Diebstahlschaden, wenn sich ein Trickdieb unter Vortäuschen falscher Absichten Zugang zu der Wohnung des Kunden verschafft und Bargeld, Schmuck oder andere Dinge stiehlt.

Die maximale Entschädigung liegt je Versicherungsfall bei 2.000 Euro.

Der kostenlose Zusatzschutz gilt für jeweils einen Monat ab dem Zeitpunkt der Registrierung.

Telemedizinische Leistungen für Kunden in der Krankenversicherung:

Darüber hinaus unterstützt die AXA Krankenversicherung alle ihre Kunden mit telemedizinischen Leistungen (medizinische Beratung am Telefon oder per Video-Chat) und entlastet so Arztpraxen auch bei grundlegenden Informationen rund um das Coronavirus SARS-CoV-2. Damit leistet AXA einen Beitrag zur flächendeckenden medizinischen Versorgung der Bevölkerung.

Kostenlose Zusatzleistungen mit nur einem Klick

Die Zusatzleistungen können schnell und einfach über einen virtuellen Assistenten auf axa.de/coronavirus/kundenschutz abgeschlossen werden. Informationen zum Versicherungsschutz sowie die Versicherungsbedingungen stehen dort bereit. Die Versicherungsbestätigung kann zeitnah über das My AXA Kundenportal eingesehen werden.

Weitere Informationen zur Aktion #BesondereZeiten finden Sie unter axa.de/coronavirus/kundenschutz

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Axa Konzern AG, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Colonia­-Allee 10­20, D­-51067 Köln, Tel: 01803 55 66 22, Fax: +49 ­221­148­21704, www.axa.de

AXA hilft Firmenkunden deutschlandweit mit breitem Angebot an Sofortmaßnahmen

 

Unterstützungsangebot für Betriebe in finanziellen Notsituationen, da Betriebsschließungs­versicherungen in der Corona-Krise meist nicht greifen

Beitrag zur flächendeckenden medizinischen Versorgung sowie besondere Unterstützung von Ärzten und weiteren systemrelevanten Berufen

CEO Alexander Vollert: „Die Corona-Krise stellt uns alle vor immense Herausforderungen. Wir stehen unseren Firmenkunden in dieser unsicheren Zeit zur Seite.“

Die globale Corona-Pandemie durch das Virus SARS-CoV-2 ist eine massive Bedrohung mit Auswirkungen, deren Umfang und Dauer derzeit nicht absehbar sind. Die vorsorglichen, staatlich verfügten Schließungen zahlreicher Betriebe bringen viele Unternehmen in eine existenzielle Notlage. AXA Deutschland hat sich dazu entschlossen, Firmenkunden in dieser Ausnahmesituation mit einem umfangreichen Hilfspaket unbürokratisch und rasch zu helfen.

Alexander Vollert, CEO AXA Deutschland: „Die Corona-Krise stellt alle Bereiche des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens vor immense Herausforderungen. Als einer der größten Versicherer Deutschlands übernehmen wir mit unserem Corona-Hilfspaket gesellschaftliche Verantwortung und leisten einen wichtigen Beitrag, um Betriebe in einer finanziellen Notlage zu schützen. So können wir unseren Firmenkunden in dieser unsicheren Zeit zur Seite stehen.“

AXA hilft deutschlandweit und branchenunabhängig

Das Corona-Hilfspaket von AXA umfasst verschiedene Soforthilfemaßnahmen, mit denen der Versicherer seine Kunden seit Mitte März in der schwierigen Situation deutschlandweit und branchenunabhängig unterstützt. Bei einer Vielzahl von Verträgen erhalten Firmenkunden z.B. die Möglichkeit einer flexiblen Deckungsanpassung sowie Lösungen bei Liquiditätsengpässen, durch Stundung von Versicherungsbeiträgen, beispielsweise in der bAV, Ruhendstellung oder Beitragsfreistellung von Verträgen sowie Anpassung von Zahlungsweisen. Auch beim Zugang zu staatlichen Unterstützungsmaßnahmen hilft AXA ihren Firmenkunden schnell und pragmatisch und stellt hierfür umfassende Informationen und Rat bei der Identifikation staatlicher Hilfsleistungen des Bundes und der Länder bereit.

Unterstützungsangebot für Betriebsschließungsversicherung

Ein wesentlicher Baustein dieses Pakets betrifft Firmenkunden mit einer Betriebsschließungsversicherung (BSV), die Pandemien, wie wir sie gerade erleben, in der Regel nicht abdeckt. Die BSV schützt gegen die Folgen eines zeitlich und lokal begrenzten Ausbruchs bekannter, in den jeweiligen Versicherungsbedingungen aufgeführter Krankheiten oder Krankheitserreger in einem Betrieb. Die meisten der aktuellen Betriebsschließungen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus erfolgen jedoch als vorsorgliche Anordnung in der Breite und nicht, weil von einzelnen Betrieben eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit anderer ausgeht.

Angesichts der außergewöhnlichen Situation hat der Staat bereits umfangreiche Hilfspakete aufgelegt, mit denen der wirtschaftliche Schaden für die betroffenen Unternehmen im Durchschnitt um 70% reduziert werden kann. AXA macht nun ihren BSV-Kunden, die von einer Betriebsschließung betroffen sind, das folgende Angebot: Auch ohne Leistungsverpflichtung wird die Hälfte des verbleibenden Schadens und damit 15 Prozent der vereinbarten Tagesentschädigung für die Dauer der versicherten Schließungszeit übernommen (in der Regel 30 Tage). Diese Regelung gilt deutschlandweit und branchenunabhängig.

Erweiterte Ärzte-Haftpflicht und Unterstützung besonders geforderter Berufsgruppen

Im Rahmen des Corona-Hilfspakets unterstützt AXA zudem gezielt die besonders geforderte Berufsgruppe der Ärzte mit spezifischen Leistungen. So hat die Deutsche Ärzteversicherung, der führende Standesversicherer für die akademischen Heilberufe in Deutschland und hundertprozentige Tochter der AXA Konzern AG, schon frühzeitig erklärt, die Haftpflichtdeckung im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie kostenlos zu erweitern. Damit sind etwa Vertretungsärzte in Praxen mitversichert, die von Quarantäne-Maßnahmen betroffen sind. Außerdem unterstützt AXA Kunden in systemrelevanten Berufen in der aktuellen Ausnahmesituation mit kostenlosem Schutz vor Rückstufung bei Schäden in ihrer Kfz-Versicherung sowie einem kostenlosen Unfallschutz.

Darüber hinaus unterstützt die AXA Krankenversicherung alle ihre Kunden mit telemedizinischen Leistungen (medizinische Beratung am Telefon oder per Video-Chat) und entlastet so Arztpraxen auch bei grundlegenden Informationen rund um das Coronavirus SARS-CoV-2. Damit leistet AXA einen Beitrag zur flächendeckenden medizinischen Versorgung der Bevölkerung.

Vertriebspartner unterstützen Kunden persönlich

Eine wesentliche Rolle spielen in der aktuellen Situation die AXA Vertriebspartner, die häufig die erste Anlaufstelle für Kunden sind. Sie unterstützen Firmenkunden nicht nur dabei, Leistungen aus dem Corona-Hilfspaket von AXA Deutschland zu erhalten, sondern unterstützen auch bei der Navigation zu den staatlichen Hilfsleistungen des Bundes und der Länder.

Auch wenn die Agenturen aufgrund der Vorsorgemaßnahmen derzeit nicht für den persönlichen Besuch zur Verfügung stehen, sind die Berater weiter im Einsatz und dank modernster Technik auch aus der Distanz für ihre Kunden erreichbar.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Axa Konzern AG, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Colonia­-Allee 10­20, D­-51067 Köln, Tel: 01803 55 66 22, Fax: +49 ­221­148­21704, www.axa.de

Die Finanzkraft der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG wurde mit der Bestnote „1,0 – extrem stark“ ausgezeichnet.

 

Die Bewertung wurde vom Wirtschaftsmagazin Focus Money vergeben und attestiert die starke Finanzkraft des Unternehmens. Der Lebensversicherer ist Teil der Zurich Insurance Group. Als Teil der Zurich Insurance Group ist die Finanzstärke der Gruppe deutlich wichtiger als die Einzelbetrachtung einer Gesellschaft. Grundsätzlich können Zurich Kunden stets auf die hohe Finanzstärke der Zurich Insurance Group vertrauen, die von unabhängigen Ratingagenturen regelmäßig positiv bewertet wird. Zurich weltweit und Zurich Deutschland sind durch ihr konsequentes Risikomanagement auch auf extreme Marktbedingungen vorbereitet.

Bewertungskriterien des Focus Money Ratings

Um die Leistungsstärke der Lebensversicherer festzustellen, wurden bei dem Focus Money Rating zur Finanzstärke die Ratingergebnisse sechs renommierter internationaler und nationaler Rating-Agenturen – Standard & Poors, Fitch Ratings, Moody`s, A. M. Best, Assekurata sowie DFSI – herangezogen. Diese Agenturen analysieren intensiv, wie es sowohl um die Stabilität von Versicherern aus Investorensicht als auch um die Unternehmensqualität aus Kundensicht bestellt ist. Die Analysehäuser veröffentlichen ihre Ergebnisse jeweils mit einer eigenen Rating-Skala. Da sich diese in Herangehensweise und Aussagekraft teils deutlich unterscheiden, wurden sie zur besseren Vergleichbarkeit für den Finanzstärke-Test von Focus Money in einem einheitlichen Notenschema zusammengeführt. Nach Angaben der Redaktion von Focus Money kann sich damit jeder Kunde über die Bonität des Versicherers informieren.

Kunden und Vertriebe können auf die finanzielle Stärke von Zurich vertrauen

Erst im September letzten Jahres wurde beim Unternehmens-Check des Instituts für Finanzwirtschaft der Hochschule Ludwigshafen eine „starke betriebswirtschaftliche Leistung“ attestiert. Der Lebensversicherer erreichte hinter der Allianz eine sehr gute Bewertung (Note 1,7 – 650 Punkte) und einen geteilten zweiten Platz – auf gleicher Höhe mit der Nürnberger Leben. Prof. Dr. Weinmann bescheinigte allen drei Lebensversicherern eine „finanzstarke Verfassung“. Auch das Ergebnis mit der Bestnote 1 des aktuellen Focus Money Finanzchecks bescheinigt Zurich eine extrem starke Fähigkeit mit stärkeren Verwerfungen an den Kapitalmärkten umzugehen und diese zu bewältigen. Vermittler und Kunden können jederzeit auf die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit der Zurich Deutscher Herold Leben AG vertrauen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-­33, D-­53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Flächendeckende Betriebsschließungen aufgrund der Corona-Pandemie sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes

 

Die Unternehmer des Hotel- und Gaststättengewerbes in Deutschland bemühen sich auf vielfältige Weise, beispielsweise durch Außenverkäufe und Zustellservices die dramatischen Folgen der von den Bundesländern angeordneten flächendeckenden Betriebsschließungen zu mildern und einer finanziellen Notlage zu entgehen. Eine abgeschlossene Betriebsschließungsversicherung ist jedoch nur auf jene Fälle ausgelegt, in denen die Schließung auf Grund eines im Betrieb vorliegenden konkreten Infektionsfalles angeordnet wurde. Die aktuellen Allgemeinverfügungen bzw. Rechtsverordnungen der Länder betreffen dagegen überwiegend solche Betriebe, in denen selber gar kein Infektionsfall vorliegt. Eine flächendeckende, ja sogar landesweite Schließung hingegen ist nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes. Zudem ist das neuartige Coronavirus in der Regel nicht in der Liste der mitversicherten Krankheiten enthalten. Somit kann hier regelmäßig keine Deckung gewährt werden.

„Um hier dennoch eine Lösung für unsere Kunden zu erzielen, und um unserer gesellschaftlichen Verantwortung als Ihr Versicherer gerecht zu werden, haben wir gemeinsam mit der Bayrischen Staatsregierung, dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (VBW) und weiteren Versicherern einen entsprechenden Vorschlag entwickelt“, so Horst Nussbaumer, Chief Operating Officer der Zurich Gruppe Deutschland. „Gemeinsam mit allen Beteiligten wurde heute eine gute Lösung zugunsten der von den Betriebsschließungen betroffenen Kunden erreicht“, so Nussbaumer weiter.

Obwohl grundsätzlich kein Versicherungsschutz besteht, sieht die Vereinbarung vor, dass Zurich gemeinsam mit anderen Versicherungsunternehmen insgesamt einen dreistelligen Millionenbetrag zur Verfügung stellt. Staatliche Unterstützungsmaßnahmen, wie etwa Kurzarbeitergeld und Corona-Soforthilfen der Länder, fangen im Schnitt 70 Prozent des Schadens auf. Auf den verbleibenden durchschnittlichen wirtschaftlichen Schaden des Kunden von rund 30 Prozent wird Zurich eine Zahlung in Höhe der Hälfte, also 15 Prozent der vereinbarten Tagesentschädigung für die Dauer der versicherten Schließungszeit, maximal aber 30 Tage, zahlen. Diese Zahlungen der Zurich sollen sehr schnell erfolgen, um die Notsituation effektiv zu mildern, und werden nicht auf staatliche Unterstützungsleistungen angerechnet.

Zurich hat sich darüber hinaus auch entschlossen, diese Lösung auch auf andere Branchen, die sich in der gleichen Notlage befinden, auszuweiten. Die Kunden werden von Zurich umgehend angeschrieben, sodass eine zügige Auszahlung des Betrages ermöglicht wird.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-­33, D-­53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Die Zurich Gruppe Deutschland weitet ihre virtuelle Fahrzeugbegutachtung deutlich aus.

 

Ziel ist es, die Infektionsrisiken durch das Corona-Virus deutlich zu verringern, indem persönliche Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. Die virtuelle Fahrzeugbegutachtung erfolgt durch die Zurich Videotelefonie-Technologie, die im vergangenen Jahr für die Schadenbegutachtung bei Kraftfahrzeugen eingeführt wurde. Diese kommt nun zusätzlich auch im Underwriting, also bei Vertragsschluss, zum Einsatz. Dies bietet dem Kunden noch mehr Flexibilität und ein geringeres Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus COVID-19, da Fahrzeuge nicht mehr persönlich von einem Sachverständigen in Augenschein genommen werden müssen.

Bei Vertragsschluss ist häufig eine Fahrzeugbegutachtung erforderlich, wenn es um hochwertige Oldtimer, getunte Fahrzeuge mit Sonderausstattung oder spezielle Sport-Modelle mit Luxus-Equipment geht. In vielen Fällen mussten solche Fahrzeuge bisher persönlich von einem Sachverständigen geprüft und geschätzt werden. Dies wird in Zukunft zeitlich flexibler und vor allem ohne gesundheitliches Ansteckungsrisiko über die Zurich Videotelefonie ermöglicht: Per Smartphone können die Fahrzeuge live und unkompliziert von Zurich Sachverständigen begutachtet sowie dokumentiert werden. Aufwändige Terminvereinbarungen und das Warten auf den Gutachter entfallen. Die technische Möglichkeit verschafft Kunden nicht nur mehr Flexibilität und einen schnelleren Vertragsabschluss, sondern senkt im Rahmen der aktuellen Corona-Pandemie auch weiter das Infektionsrisiko für Kunden und Zurich Mitarbeitende. Nur noch bei komplizierten Schadenfällen ist ein Außen-Einsatz unvermeidbar.

Virtuelle Rundum-Hilfe per Smartphone

Bisher kam die Technik lediglich bei der Begutachtung von kleineren Kraftfahrzeug- oder Sachschäden wie Parkrempler am Auto oder Wasserschäden im Haus zum Einsatz. „Die Zurich Videotelefonie ist Teil unseres Mobilitätskonzepts, das nun neben der Schadenbegutachtung noch um einen Schritt erweitert wurde. Schon beim Abschluss einer Versicherung bleibt der Kunde so deutlich flexibler und kann zügiger mit dem Zurich Versicherungsschutz starten“, erklärt Markus Troche, Head of Claims bei der Zurich Gruppe Deutschland. „Auch im Schadenfall können wir so für deutlich mehr Mobilität sorgen: Durch die schnelle Begutachtung per Smartphone ist der Wagen zügiger in der Werkstatt oder ein Ersatzwagen bestellt.“

Mit einem Anruf zum Gutachten

Die Handhabung der Zurich Videotelefonie ist intuitiv und einfach: Nach der Schadenmeldung oder der Anfrage für eine Kfz-Versicherung für spezielle Fahrzeuge erhält der Kunde einen Link auf sein Smartphone. Dieses stellt eine sichere Verbindung mit dem Zurich Sachverständigen her. Der Experte hilft, das Auto oder den Schaden richtig zu dokumentieren, indem er den Kunden anleitet, wie passende Bilder zu machen sind. Zur optischen Unterstützung werden die vom Kunden detaillierter zu filmenden Bereiche auf dem Smartphone-Display in Echtzeit markiert. Die Bilder erreichen direkt die Systeme des Versicherers, sodass eine schnelle Einschätzung und anschließende Regulierung bzw. Vertragsabschluss vorgenommen werden kann. Auf Basis dieser virtuellen Besichtigung kann Zurich dann bei Bedarf auch schnell unterstützende Maßnahmen einleiten, mit dem Kunden besprechen und auf Wunsch auch die Behebung des Schadens in einer Partnerwerkstatt organisieren.

Auch bei DA Direkt, der Tochtergesellschaft von Zurich, wird die Videotelefonie angewendet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-­33, D-­53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Kurzarbeit kann Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung haben.

 

Die Corona Pandemie hat weitreichende Auswirkungen auf die Wirtschaft. Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen haben Bundestag und Bundesrat im Schnellverfahren die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes beschlossen – die Auswirkungen des Coronavirus sollen abgefedert und Entlassungen vermieden werden. Die Experten der Zurich Gruppe Deutschland verfolgen die Geschehnisse sehr genau und erläutern die aktuellen Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung.

„Kurzarbeit kann Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung haben. Das Ob und Wie hängt stark von der gewählten Vorsorgeform ab. Da das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch bei Kurzarbeit rechtlich weiterhin besteht, werden die Zeiten in denen Kurzarbeitergeld geflossen ist, vollständig bei der Ermittlung der Unverfallbarkeitsfristen berücksichtigt“, erklärt der Bereichsvorstand bAV der Zurich Gruppe Deutschland, Lars Golatka. „Wir sind mit unseren Kunden im engen Austausch und entwickeln bei Zahlungsschwierigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie kundenindividuelle Lösungen.“

Kurzarbeit kann Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung haben

Hat ein Unternehmen Kurzarbeit angemeldet, gilt eine bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarung erst einmal unverändert weiter. Der Arbeitgeber ist weiterhin verpflichtet, die umgewandelten Entgeltbestandteile an den Versicherer abzuführen und hierauf den gesetzlich verpflichtenden Zuschuss zu zahlen.

Bei „Kurzarbeit Null“ entfällt die Entgeltumwandlung, da den Beschäftigten kein Entgelt ausgezahlt wird. Das Kurzarbeitergeld stellt eine Lohnersatzleistung dar und kann daher nicht direkt in die betriebliche Altersversorgung fließen.

Ob im Fall von Kurzarbeit eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung weiter vom Arbeitgeber dotiert wird, hängt vom Einzelfall ab. Ist die Höhe des Arbeitgeberbeitrags an das Arbeitsentgelt gekoppelt, sind die Auswirkungen spürbar: Sinkt das Arbeitsentgelt, könnte dies auch zu einem reduzierten Arbeitgeberbeitrag führen. Hat die Zusage des Arbeitgebers keinen Bezug zur Entgeltzahlungspflicht, ist nicht auszuschließen, dass der Arbeitgeber zur weiteren Beitragszahlung – selbst bei ruhendem Arbeitsverhältnis – verpflichtet ist. Liegt keine Verpflichtung vor, kann der Arbeitgeber die Versicherung vorübergehend beitragsfrei stellen.

Lösungen sollten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam entwickelt werden

Auch für den Arbeitnehmer ergeben sich Handlungsmöglichkeiten im Rahmen des Kurzarbeitergeldes: Im Falle der Entgeltumwandlung hat der Arbeitnehmer grundsätzlich die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei fortzuführen. Die Beantragung auf Beitragsfreistellung erfolgt über den Arbeitgeber. Damit entfällt möglicherweise auch ein bereits gewährter Arbeitgeber-Pflichtzuschuss. Auch ist zu beachten, dass bei einer Beitragsfreistellung die Versorgungsleistungen herabgesetzt werden. Eine spätere Wiederinkraftsetzung innerhalb der vorgesehenen Fristen des Vertrages ist jedoch möglich.

Neben einer Beitragsfreistellung besteht bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten aber auch die Möglichkeit der Stundung von Beiträgen. Bei einer Stundung bleibt der Versicherungsschutz in voller Höhe bestehen. Am Ende des Stundungszeitraums erfolgt die Nachzahlung der gestundeten Beiträge in einem Betrag. Sofern eine Nachzahlung am Ende des Stundungszeitraums nicht möglich ist, bietet wir unseren Kunden individuelle Lösungen an.

Trotz Corona-Pandemie können viele Unternehmen zwar eine Kurzarbeit für ihre Arbeitnehmer vermeiden, allerdings spüren auch diese Unternehmen die Folgen der Pandemie. Vielfach bestehen auch bei diesen Unternehmen Zahlungsschwierigkeiten. Auch diesen Unternehmen bietet Zurich individuelle Lösung zur Überwindung von allgemeinen Zahlungsschwierigkeiten an.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-­33, D-­53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Im ersten Quartal 2020 verzeichnete Munich Re im Segment Schaden- und Unfallrückversicherung eine hohe Belastung aus Schäden in Zusammenhang mit den Auswirkungen der erheblich verschärften COVID-19 Krise.

 

Schadenaufwände resultieren vor allem aus dem Ausfall und der Verschiebung von Großveranstaltungen. Auch wenn die Arbeiten am Quartalabschluss gerade erst beginnen, rechnet Munich Re für die ersten drei Monate 2020 daher nur noch mit einem Gewinn in Höhe eines niedrigen dreistelligen Millionen Euro-Betrags (Q1 2019: 633 Mio. Euro).

Aufgrund hoher Unsicherheiten hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen durch COVID-19 wird Munich Re aus heutiger Sicht – und unter der Annahme einer ansonsten erwartungsgemäßen Belastung aus menschengemachten und Großschäden aus Naturkatastrophen  – ihr Gewinnziel von 2,8 Mrd. Euro für das Gesamtjahr 2020 nicht erreichen.

Auch nach den Belastungen aus den Entwicklungen an den Kapitalmärkten und aus Schäden befindet sich die Solvenzquote aktuell komfortabel innerhalb der kommunizierten optimalen Bandbreite von 175 % – 220 % der Anforderung. Der Hauptversammlung am 29. April wird unverändert eine auf 9,80 Euro pro Aktie steigende Dividende vorgeschlagen. Die Durchführung des am 26. Februar 2020 angekündigten Aktienrückkaufprogramms 2020/2021 wird allerdings bis auf Weiteres ausgesetzt, bis mehr Klarheit sowohl über die tatsächlichen Belastungen aus COVID-19 als auch über die sich aus möglichen organischen oder anorganischen Geschäftsopportunitäten ergebenden Kapitalbedarfe besteht.

Hinweis: “Solvenzquote” ohne Anwendung von Übergangsmaßnahmen bei versicherungstechnischen Rückstellungen

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Münchener Rück, Rückversicherungs­Gesellschaft, Königinstraße 107, D-­80802 München Tel.: 089/38910, Fax: 089/399056, www.munichre.de

Die aktuelle, durch das Coronavirus verursachte Lage wirft viele Fragen auf. Um Kunden und Geschäftspartner bestmöglich zu unterstützen, stellt der ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern besondere Services zur Verfügung.

 

Corona-Chatbot – der digitale Assistent für alle Fragen zu Corona

In Zusammenarbeit mit dem Startup DOCYET GmbH mit Sitz in Leipzig wurde für Endkunden ein digitaler Assistent, ein so genannter Chatbot, entwickelt und kurzfristig in die neue Gesundheitsapp hallesche4u integriert. Dieser bietet aktuelle Informationen zu Corona und einen so genannten „SymptomChecker“. Der Chatbot basiert auf den Informationen und Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und beantwortet in einem anonymisierten und automatisierten Frage-Antwort-Verfahren individuell die wichtigsten Fragen.

Der Chatbot steht Kunden des ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzerns in den Apps hallesche4u und fin4u zur Verfügung.

Außerdem ist er hier abrufbar:

https://www.hallesche.de/corona#coronakranken

https://www.alte-leipziger.de/corona#checkerbotal

Internetauftritt des Konzerns um Themenseite Corona erweitert

Zusätzliche aktuelle Informationen finden sich im Internet unter www.alte-leipziger.de/corona bzw. www.hallesche.de/corona. Auf der Themenseite Corona bietet die HALLESCHE Krankenversicherung, der Gesundheitspartner im Konzern, ihren Kunden für die aktuelle Situation besonders relevante Serviceleistungen wie das Gesundheitstelefon und die Ärztliche Videosprechstunde an. Zur Verfügung steht auch ein „Corona-Programm“. Das kostenlose Online-Programm von Selfapy richtet sich an Personen, die währende der aktuellen Lage psychologische Unterstützung und Hilfe suchen.

Angebote für Geschäftspartner

Die Übersichtsseite www.alte-leipziger.de/corona-vermittler-konzern bietet Vermittlern wichtige Informationen zu den Sparten des Konzerns. Dort finden sich unter anderem Hinweise zur Erreichbarkeit, aktuell veränderte Abläufe, spezielle Fragen zum Versicherungsschutz, neue Angebote für Webinare und vieles mehr. Die Übersichtsseite wird laufend um weitere Informationen ergänzt.

Geschäftspartnern, zu denen der ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern eine besonders enge Geschäftsverbindung hat, bietet der Konzern vorübergehend an, für die nächsten drei Monate die Kosten für ein Videoberatungstool zu übernehmen. Auf diesem Weg können Vertriebspartner trotz der geforderten „sozialen Distanz“ die persönliche Kundenberatung erfolgreich fortsetzen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Alte Leipziger, Alte Leipziger­Platz 1, D-61440 Oberursel, Tel: 06171 / 66­00, Fax: 06171 / 24434,  www.alte-leipziger.de