Die Württembergische Krankenversicherung (WürttKranken) bietet ab sofort in Zusammenarbeit mit BetterDoc, einem Dienstleister für die Suche und Vermittlung von Fachärzten, einen neuen Gesundheitsservice an. Kunden mit einer Krankenvollversicherung können die Unterstützung von BetterDoc zum Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung ab sofort kostenlos nutzen.

Bei gesundheitlichen Sorgen fällt die Wahl des richtigen Arztes oft nicht leicht. Für bestimmte Probleme und Diagnosen kommt häufig nur eine kleine Auswahl an Spezialisten in Frage. Der Rat von Familie, Freunden und Bekannten sowie die Recherche im Internet bringen nicht immer die erhoffte Lösung.

BetterDoc, der neue Partner der WürttKranken, unterstützt die Kunden des Stuttgarter Krankenversicherers kostenfrei bei der Suche nach einem Spezialisten für eine unabhängige Zweitmeinung, eine ambulante Behandlung oder eine Operation. Hierzu beschreibt der Versicherte seine Diagnose und das Anliegen über das Web-Formular oder die Kundenhotline von BetterDoc. Für die Empfehlung eines passenden Spezialisten kann der Dienstleister auf ein Experten-Gremium von über 2.500 Fachärzten zurückgreifen. Jeder Ratsuchende wird von einem festen Ansprechpartner betreut. Dieser analysiert den medizinischen Fall und recherchiert innerhalb von 48 Stunden einen passenden Spezialisten für den Anfragenden. Auf Wunsch vereinbart BetterDoc einen Termin bei dem empfohlenen Arzt oder der vorgeschlagenen Klinik. Weitere Informationen zu BetterDoc erhalten Interessierte online auf https://www.betterdoc.org/wuerttembergische und telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter 0800 444 6 999.

 

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Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, D-70176 Stuttgart, Telefon: +49 711 662 – 0, www.ww-ag.com

Medizinische Beratung per Videochat? TeleClinic macht‘s möglich.

 

Seit Januar 2019 kooperiert die NÜRNBERGER Krankenversicherung (NKV) mit der Gesundheitsplattform und übernimmt die Kosten für Fernbehandlungen im Rahmen des versicherten Tarifs.

NKV-Kunden, die privat vollversichert sind, können ab jetzt per App, PC oder Telefon einen Arzt konsultieren und eine Behandlung oder ein Rezept erhalten – ohne zuvor ein Sprechzimmer aufsuchen zu müssen. Der medizinische Service besteht auch außerhalb der Praxis-Öffnungszeiten und am Wochenende. „Damit bieten wir unseren Kunden eine ärztliche Beratung 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr“, erklärt Christian Barton, Vorstand der NKV.

Über 200 Ärzte aus 30 Fachrichtungen

Patienten können die digitale Sprechstunde nicht nur von zu Hause aus nutzen. Die ärztliche Behandlung durch TeleClinic ist weltweit möglich – auch im Urlaub oder auf Dienstreise. Dazu nimmt eine medizinische Assistenz das Anliegen des Patienten auf und vermittelt ihn an den entsprechenden Facharzt oder einen Allgemeinmediziner. Ob das Gespräch per Video, Chat oder Telefon stattfindet, entscheidet der Kunde. Zum vereinbarten Termin kontaktiert und berät ihn der Arzt umfassend.

Individueller Service per Klick

Hat der Patient Fragen zu einer bereits gestellten Diagnose oder wünscht eine ärztliche Zweitmeinung, kann er die medizinischen Dokumente gleich hochladen und mit einem Arzt besprechen. Daneben bietet TeleClinic auch eine Facharztsuche vor Ort. Rezepte werden bei Bedarf auf digitalem Weg zugesendet und der Kunde kann das Medikament bei einer der Apotheken des TeleClinic-Netzwerks abholen.

Datenschutz hat oberste Priorität

Für TeleClinic sind ausschließlich Ärzte mit einer deutschen Approbation tätig. Die Datensicherheit wird über die Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik gewährleistet.

Und auch für die NÜRNBERGER hat der Datenschutz oberste Priorität: „ Wir haben selbstverständlich keinen Zugriff auf die App und die darin abgelegten Dokumente unserer Versicherten. Mit der telemedizinischen Behandlung stellen wir unseren Kunden einzig und allein eine umfassende Serviceleistung bereit“, betont Christian Barton.

 

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NÜRNBERGER Versicherung, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg, Tel. 0911 531-7960, Fax -817960, www.nuernberger.de

Schadenträchtiges zweites Halbjahr führte 2018 zu hohen Gesamtschäden aus Naturkatastrophen von 160 Mrd. US$.Die Hälfte der Schäden war versichert, die Schadenbelastung für Versicherer war deutlich höher als im langfristigen Durchschnitt. Bemerkenswert sind klare Hinweise auf einen Einfluss des menschgemachten Klimawandels auf verheerende Waldbrand-Ereignisse in Kalifornien, die 2018 wie schon im Vorjahr zu Milliardenschäden führten.

Torsten Jeworrek, Mitglied des Vorstands von Munich Re: „2018 war geprägt von mehreren schweren Naturkatastrophen mit hohen versicherten Schäden. Dazu zählen das ungewöhnliche Zusammentreffen schwerer Wirbelstürme in den USA und in Japan sowie verheerende Waldbrände im Herbst in Kalifornien. Derart große Feuer treten durch den Klimawandel offenbar häufiger auf. Daher muss hier bei Baustandards und Landnutzung gehandelt werden, um Schäden zu vermeiden. Insgesamt sollte die Häufung ungewöhnlicher Ereignisse und Zusammenhänge für Versicherer Anlass sein zu prüfen, ob sie Ereignisse wie im Jahr 2018 auf dem Radar ihrer Modelle hatten oder Risikosteuerung und Zeichnungsstrategie anpassen müssen.“

Die Naturkatastrophen-Bilanz des Jahres 2018 im Überblick:

Die Gesamtschäden von 160 Mrd. US$ lagen über dem inflationsbereinigten Durchschnitt der vergangenen 30 Jahre (140 Mrd. US$). Sie blieben damit unter der extremen Schadenssumme von 2017 von 350 Mrd. US$, die von Rekordschäden durch Hurrikane geprägt gewesen waren.

Die versicherten Schäden lagen mit 80 Mrd. US$ deutlich über dem inflationsbereinigten Durchschnitt der vergangenen 30 Jahre (41 Mrd. US$), jedoch unter dem Rekordwert des Vorjahres (140 Mrd. US$).

Rund 10.400 Menschen kamen bei Naturkatastrophen im Jahr 2018 bedauerlicherweise ums Leben. Dennoch ist ein Rückgang im Vergleich zum Durchschnitt der vergangenen 30 Jahre von 53.000 erkennbar. Dieser seit Jahren beobachtbare Trend kann als Indiz dafür gewertet werden, dass weltweit betrachtet Maßnahmen zum Schutz von Menschenleben zu greifen beginnen.

Die tödlichste Katastrophe 2018 war ein sieben Meter hoher Tsunami nach einem Erdbeben nahe der indonesischen Stadt Palu, der am 28. September die Einwohner überraschte. Tausende Gebäude wurden zerstört, etwa 2.100 Menschen starben. Ein weiterer Tsunami traf am Abend des 22. Dezember ebenfalls in Indonesien Küstenregionen der Inseln Sumatra und Java. Die meterhohe Flutwelle wurde vermutlich durch einen Hangrutsch bei einem Ausbruch des Vulkans Anak Krakatau ausgelöst. Da bisherige Tsunami-Frühwarnsysteme nur auf Erdbeben reagieren, traf die meterhohe Welle die Menschen unvorbereitet. Mindestens 400 Menschen starben.

Die kostspieligsten Naturkatastrophen ereigneten sich in USA: Die teuersten Ereignisse waren ein Waldbrand im Norden Kaliforniens („Camp Fire“, Gesamtschaden 16,5 Mrd. US$, versicherter Schaden 12,5 Mrd. US$) und Hurrikan Michael (Gesamtschaden 16 Mrd. US$, davon 10 Mrd. US$ versichert).

In Europa war die lange Dürre mit hohen Schäden in der Landwirtschaft und vielen Waldbränden die teuerste Katastrophe. Die direkten Schäden betrugen 3,9 Mrd. US$ (3,2 Mrd. €), wovon nur ein kleiner Teil versichert war. Bis in den Herbst behinderte Niedrigwasser der Flüsse den Gütertransport und damit die Wirtschaft.

Extreme Waldbrand-Saison in Kalifornien – zum zweiten Mal in Folge

In Kalifornien ereigneten sich im Herbst die folgenschwersten Waldbrände der US-Geschichte. Beim so genannten „Camp Fire“ wurde Anfang November die Kleinstadt Paradise am Rand der Sierra Nevada rund 140 Kilometer nördlich von Sacramento weitgehend zerstört. Trockenheit und starke Winde hatten die Ausbreitung des Feuers beschleunigt, das bergige Gelände und begrenzte Zufahrtswege erschwerten die Bekämpfung zusätzlich. Am 8. November wurde die Evakuierung der rund 27.000 Einwohner angeordnet. Dennoch kamen 86 Menschen ums Leben, tausende Häuser und Autos brannten aus. In der Vergangenheit hatten Waldbrände den Ort immer wieder bedroht, das Ausmaß war jedoch nie so gravierend gewesen. Alleine bei diesem Brand entstand ein Gesamtschaden von 16,5 Mrd. US$, davon waren 12,5 Mrd. US$ versichert. Damit war das „Camp Fire“ die teuerste Naturkatastrophe des Jahres.

Beinahe zeitgleich brach bei Los Angeles das „Woolsey Fire” aus, das vor allem in den Hügeln nahe des Prominentenvorortes Malibu wütete. Rund 1.600 Häuser wurden zerstört. Wegen der hohen Gebäudewerte betrug der Schaden 5,2 Mrd. US$, 4 Mrd. US$ waren versichert. Insgesamt trugen Waldbrände in Kalifornien damit Gesamtschäden von 24 Mrd. US$ zur Naturkatastrophen-Schadenbilanz 2018 bei, davon waren etwa 18 Mrd. US$ versichert.

Ernst Rauch, Chef-Klima- und Geowissenschaftler von Munich Re: „Unsere Daten zeigen, dass die Schäden aus Waldbränden in Kalifornien in der jüngeren Vergangenheit fast sprunghaft angestiegen sind. Zugleich kam es zuletzt häufiger als früher zu besonders heißen und trockenen Sommern, was Waldbrände begünstigt. Viele Wissenschaftler sehen darin einen Zusammenhang mit dem fortschreitenden Klimawandel. Dazu kommen menschgemachte Faktoren wie die Besiedelung waldnaher Gebiete. Die Opferzahlen und die Schäden sind immens, daher sind vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Bränden und Schäden wichtig. Auch Versicherer müssen die Schadenzunahmen in ihrem Risikomanagement und der Kalkulation des Risikopreises berücksichtigen.“

Wirbelstürme in USA verursachten ein Fünftel der globalen Schäden

Auch die Wirbelsturmsaison 2018 geht bei globaler Betrachtung als ungewöhnlich in die Statistik ein: Normalerweise ist die Sturmaktivität in den unterschiedlichen Ozeanbecken verschieden. Doch dieses Jahr entstanden in allen Ozeanbecken der Nordhalbkugel mehr Stürme mit mindestens Tropensturmstärke als im Langfristmittel. Bemerkenswert waren eine hohe Zahl von Taifunen, die Japan trafen, und zwei Treffer von Hurrikanen auf das US-Festland. Insgesamt verursachten die Wirbelstürme weltweit Gesamtschäden von 56 Mrd. US$, deutlich mehr als der inflationsbereinigte Langfristdurchschnitt. Von den Schäden war rund die Hälfte versichert.

Im Nordatlantik nahm die Hurrikanaktivität nach einem relativ ruhigen Start Anfang September sprunghaft zu. So genannte El-Niño-Bedingungen, die üblicherweise die Hurrikanentstehung dämpfen, kamen für die Saison 2018 zu spät. Teuerstes Ereignis war Hurrikan Michael, der am 10. Oktober das US-Festland im Nordwesten Floridas erreichte. Mit Windgeschwindigkeiten von 250 km/h war er der bisher viertstärkste jemals gemessene Sturm der USA. Der Gesamtschaden wird auf 16 Mrd. US$ geschätzt. Wegen des hohen Anteils von Sturmschäden waren davon rund 10 Mrd. US$ versichert, da Sturmdeckungen im privaten und gewerblich-industriellen Bereich in den USA weit verbreitet sind.

Dagegen war der versicherte Anteil der Schäden durch Hurrikan Florence deutlich niedriger, der mit extremen Niederschlägen rund drei Wochen vorher die Küste von North Carolina getroffen hatte. Grund ist, dass die Versicherungsdichte gegen Überschwemmungen in den USA sehr niedrig ist und die Schäden bei Florence vor allem durch Hochwasser entstanden: Schätzungsweise 5 Mrd. US$ des Gesamtschadens von 14 Mrd. US$ wurden von Versicherern getragen. Eine höhere Versicherungsdichte gegen Hochwasser wäre sinnvoll, zumal Studien einen begünstigenden Einfluss des Klimawandels auf Starkniederschläge in den Küstenregionen am Golf von Mexiko – wie etwa bei Hurrikan Harvey 2017 – aufgezeigt haben.

Japan von ungewöhnlich vielen Naturkatastrophen getroffen

Japan wurde 2018 sowohl von wetterbedingten wie geophysikalischen Naturkatastrophen schwer getroffen: Mehrere Taifune und zwei Erdbeben verursachten Milliardenschäden.

Während der Taifunsaison trafen oder streiften sieben Stürme die japanischen Inseln. Fünf davon gingen mit Taifunstärke an Land oder näherten sich stark und brachten extreme Niederschläge mit sich. Die Entstehung des zentralpazifischen El Niño, einer Sonderform der Klimaschwankung El Niño, hatte für Zirkulationsverhältnisse gesorgt, die Wirbelsturmtreffer in Japan wahrscheinlicher machten. Folgenreichster Sturm war Taifun Jebi mit Gesamtschäden von 12,5 Mrd. US$, davon waren etwa 9 Mrd. US$ versichert. Damit war dieser Sturm einer der teuersten Taifune in Japan in der Geschichte.

Im Juli wurde nach ungewöhnlichen Regenfällen insbesondere die Region um Hiroshima überschwemmt. Örtlich fielen innerhalb von 10 Tagen fast 2.000 Millimeter (Liter pro Quadratmeter) Regen. Elf Präfekturen mit Schwerpunkt im Südwesten der Hauptinsel Honshu waren von Überschwemmungen und zahlreichen Erdrutschen betroffen. Der Schaden durch das Hochwasser betrug 9,5 Mrd. US$, davon waren 2,4 Mrd. US$ versichert.

Neben den wetterbedingten Katastrophen verursachten zwei Erdbeben in Japan Gesamtschäden von 9 Mrd. US$, knapp 2 Mrd. US$ waren versichert. Insgesamt hielten sich dabei wegen der hohen Baustandards in Japan die Schäden in Grenzen.

Die Philippinen wurden von Super-Taifun Mangkhut (Ompong) mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 270 km/h getroffen. Mehr als 200.000 Menschen wurden evakuiert, es kamen etwa 100 Menschen bei dem Tropensturm der höchsten Kategorie 5 ums Leben. Trotz der zahlreichen Todesopfer zeigte auch dieses Ereignis, dass rechtzeitige Warn- und Evakuierungsmaßnahmen eine humanitäre Tragödie wie zuletzt durch Taifun Haiyan im Jahr 2013 mit mehr als 6.000 Toten vermeiden können.

In Europa verursachte ein heißer, langer und ungewöhnlich trockener Sommer Milliardenschäden insbesondere in der Landwirtschaft. Nach einem langen Winter herrschten im Frühjahr vielerorts relativ schnell fast sommerliche Temperaturen. In vielen Ländern regnete es monatelang praktisch nicht. Getreide und Feldfrüchte wurden zu früh reif, Grünfutter für Vieh wurde knapp. Vielerorts fiel die Ernte ganz oder teilweise aus. Flüsse führten zu wenig Wasser, so dass sich Güterpreise etwa für Benzin und Diesel drastisch erhöhten, da Schiffe bis in den Herbst hinein nur teilweise beladen werden konnten. Auch dies belastete zahlreiche Unternehmen, die nicht gegen Wetterschwankungen abgesichert waren. In Skandinavien führte die Trockenheit zu extremen Waldbränden.

Die Dürre verursachte direkte Schäden von 3,9 Mrd. US$ (3,2 Mrd. €), in denen indirekte Schäden durch Produktionsausfälle oder teure Rohstoffe nicht enthalten sind. Nur ein Bruchteil der Schäden (280 Mio. US$, 230 Mio. €) war versichert, da sich in vielen Ländern Landwirte oft nur gegen einzelne Gefahren, meist Hagel, versichern. Da die Landwirtschaft Folgen des Klimawandels wie etwa längere Dürreepisoden in Zukunft noch stärker spüren wird, sind Mehrgefahren-Versicherungssysteme sinnvoll, die Dürre mit einschließen. Diese können nur bei einer Kofinanzierung durch die öffentliche Hand gut funktionieren. Einige Länder habe solche Systeme bereits erfolgreich eingeführt, z.B. die USA. Auch in einigen EU-Ländern gibt es eine staatliche Kofinanzierung, und auch Dürre ist in diesen Ländern zum Teil schon versicherbar.

 

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Münchener Rück, Rückversicherungs­Gesellschaft, Königinstraße 107, D-­80802 München Tel.: 089/38910, Fax: 089/399056, www.munichre.de

Mit dem Jahreswechsel sind neue Gesetze sowie neue Rechengrößen für die Sozialversicherung in Kraft getreten. Dies kann auch Auswirkungen auf Privatversicherte haben.

 

Höhere Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze, oder Jahresarbeitsentgeltgrenze, steigt von 59.400,00 Euro auf 60.750,00 Euro.

Damit wird Arbeitnehmern der Wechsel in die Private Krankienversicherung (PKV) durch die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze weiter erschwert. Die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze sind seit 2003 nicht mehr deckungsgleich und haben sich in den letzten Jahren deutlich auseinander entwickelt: Die Versicherungspflichtgrenze liegt gegenwärtig um 6.300 Euro höher als die Beitragsbemessungsgrenze. Heute sind 86 Prozent der Arbeitnehmer in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, vor zehn Jahren waren es erst 80 Prozent.

Privatversicherte Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, müssen sich in aller Regel wieder in der (GKV) versichern. Hier eröffnet der Gesetzgeber allerdings die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Wer wieder versicherungspflichtig wird, kann innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht einen Befreiungsantrag bei einer gesetzlichen Kasse beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 53.100 Euro auf 54.450 Euro pro Jahr.

Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze sowie steigende Löhne und Gehälter spülen den GKV mehr Geld in die Kassen, denn mit dem Jahreswechsel werden höhere Einkommen zur Beitragsberechnung herangezogen.

Die gesetzlich Versicherten, deren Einkommen an oder über der neuen Grenze liegen, müssen seit dem 1. Januar 703,31 Euro im Monat für die Krankenversicherung und 138,39 Euro für die Pflegeversicherung zahlen. Bei Kinderlosen liegt der Pflegebeitrag bei 149,74 Euro pro Monat. Insgesamt zahlen die gesetzlich Versicherten mit entsprechenden Einkommen dann durchschnittlich 841,70 Euro; Kinderlose müssen sogar 853,05 Euro einzahlen.

Eine Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) zeigt übrigens, dass die Beiträge in der GKV von 2009 bis 2019 um durchschnittlich 3,3 Prozent pro Jahr gestiegen sind. In der Privaten Krankenversicherung waren es 2,8 Prozent.

Arbeitgeberzuschuss zur PKV steigt 2019

Auch für Privatversicherte kann die Beitragsbemessungsgrenze von Bedeutung sein. Aus der Bemessungsgrenze ergibt sich zum Beispiel der Höchstzuschuss zur PKV durch den Arbeitgeber. Zur Jahreswende wurde in der GKV außerdem die Beitragsparität wiederhergestellt: Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger übernehmen jetzt die Hälfte des Zusatzbeitrages. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz, der 2019 von 1,0 % auf 0,9 % sinkt, wird nun erstmals zur Berechnung des maximalen Arbeitgeberzuschusses herangezogen.

Durch diese Änderungen steigt der maximale Arbeitgeberzuschuss 2019 ungewöhnlich stark auf 351,66 Euro pro Monat. Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Pflegepflichtversicherung liegt dann bei 56,42 Euro. Über das Jahr gesehen können Privatversicherte vom Arbeitgeber insgesamt Zuschüsse in Höhe von 4.553,40 Euro für ihre Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.

Anstieg der Pflegebeiträge – durch neue Pflegeoffensive

Gesetzliche wie private Beitragszahler müssen seit dem 1. Januar 2019 höhere Pflegebeiträge aufbringen. Wesentlicher Grund dafür sind die Leistungsausweitungen der jüngsten Pflegereformen. Die Beiträge in beiden Systemen werden allerdings unterschiedlich berechnet:

In der Sozialen Pflegeversicherung hängen sie vom persönlichen Einkommen ab. Der Beitrag steigt in der sozialen Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent. Für Kinderlose auf 3,3 Prozent.

In der Privaten Pflegepflichtversicherung spielen neben dem gesetzlich vorgegebenen Leistungsumfang vor allem das Lebensalter und der Gesundheitszustand des Versicherten bei Vertragsbeginn eine Rolle für die Berechnung der Beiträge. Wie sich die Beitragserhöhung für jeden einzelnen auswirkt, lässt sich daher nicht pauschal sagen.

Der Gesetzgeber verweist darauf, dass das Gesetz zur Beitragssatzanpassung in der sozialen Pflegeversicherung sowohl die Leistungsverbesserungen der letzten Jahre,  als auch zukünftige Maßnahmen in der Pflege gegenfinanzieren soll.

Im Jahr 2018 wurde mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) und dem „Sofortprogramm Pflege“ ein umfangreicher Maßnahmenkatalog beschlossen. Das PpSG tritt ebenfalls zum 1. Januar 2019 in Kraft.

Einige Maßnahmen im Überblick:

13.000 neue Stellen in der stationären Altenpflege

Förderung der Digitalisierung zur Entlastung der Pflegekräfte

Bessere Honorierung der Wegezeiten für die ambulante Alten- und Krankpflege

Bessere Tariflöhne für Pflegekräfte, Umstellung bei Finanzierung der Pflegepersonalkosten

Ausbildungsvergütung in bestimmten Pflegetätigkeiten werden vollständig von Kostenträgern refinanziert

Erweiterung der telemedizinischen Leistungen z.B. Sprechstunden durch Videoübertragung

Verbesserte Zusammenarbeit zwischen Pflegeheimen und Ärzten

 

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Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Bayenthalgürtel 26, D­-50946 Köln Tel.: 0221 / 9987 0, Fax: 0221 / 9987 3950, www.pkv.de

Kooperation als Digitalisierungs-Treiber

 

Die Smart InsurTech AG hat die ELEMENT Insurance AG mit ihrer Digital-Plattform SMART INSUR verknüpft. Damit können Makler, die Lösungen der ELEMENT vertreiben und verwalten, alle Prozesse über die Versicherungsplattform volldigital und medienbruchfrei abwickeln.

Zudem hat die Smart InsurTech AG von der ELEMENT Insurance AG entwickelte Privathaftpflicht- und Hausratversicherungen integriert. Mit der neu geschaffenen Schnittstelle können Makler ab sofort diese beiden Lösungen online berechnen und beantragen. Die automatisierte Verknüpfung verringert den Verwaltungsaufwand für Makler und ermöglicht ihnen, unter den Angeboten diverser Produktgeber, auch Alternativen von digitalen Versicherern anzubieten.

„Wir kreieren für unsere Geschäftspartner passgenaue und innovative Versicherungsprodukte, damit sie ihren Kunden zugleich einfache und maßgeschneiderte Rundum-Sorglos-Angebote machen können“, erklärt Dr. Wolff Graulich, Vorstandsmitglied der ELEMENT Insurance AG. „Um in der gesamten Wertschöpfungskette und für alle beteiligten Akteure höchste Effizienz zu erzielen, wickeln wir Datenflüsse und Prozesse volldigital ab. Über die Plattform der Smart InsurTech ermöglichen wir diesen Zugang auch Maklern und Vertrieben.“

„Versicherer, InsurTechs und Vertriebe müssen Datenflüsse und Prozesse gemeinsam optimieren und offene Schnittstellen schaffen. Nur so kann sich die Versicherungsbranche zukunftsfähig aufstellen“, so Andreas Quast, Vorstand der Smart InsurTech. „ELEMENT hat sich als digitaler Produktanbieter innerhalb kürzester Zeit erfolgreich etabliert und ist ein echter Digitalisierungs-Treiber in der Versicherungswirtschaft. Unsere Kooperation unterstreicht, dass SMART INSUR auch für die innovativsten Versicherungsprozesse die ideale Plattform ist.“

Smart InsurTech hat rund 160 Versicherungsunternehmen an ihre integrierte Plattform angebunden. Ein Großteil der Versicherungsunternehmen ist über den Branchenstandard BiPRO verknüpft. Sowohl Vermittler als auch Versicherer profitieren von der Möglichkeit des volldigitalisierten Datenaustausches. Neben den BiPRO-Schnittstellen verfügt Smart InsurTech über diverse weitere Service-Technologien, die automatisierte Datenverarbeitung ermöglichen. Vertriebsorganisationen reduzieren durch die Nutzung der Smart InsurTech-Plattform ihre Aufwände zur Dokumentenverarbeitung, gleichzeitig sparen sie einen Großteil der Kosten für Lizenz- und Hardware-Infrastruktur ein.

 

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Smart InsurTech AG, Klosterstraße 71, 10179 Berlin, Tel: +49 (0)30/42086-1935, www.smartinsurtech.de

Die Versicherungsgruppe die Bayerische bündelt in der neuen „die Bayerische Digital AG“ (BayDit AG) im Sinne eines unternehmerischen Daches ihre digitalen Aktivitäten.

 

Bestehende Töchter wie die Bayerische IT GmbH (BIT) und die iS2 Intelligent Solution Services AG werden in Zukunft unter dem Dach der BayDit AG geführt. Diese Gesellschaft ist offen für weitere Beteiligungen und darauf ausgerichtet, mit weiteren IT-Unternehmen der Branche Transformationspartnerschaften zu schließen.

Die Idee ist, so wertschöpfende Beiträge bei der Digitalisierung der Versicherungsbranche zu leisten. Die BayDit AG wird sich von Anfang an öffnen für Kooperationen im Rahmen von IT- und Digitalisierungsprojekten – gerade auch für die Zusammenarbeit mit Wettbewerbern oder Dritten.

Die Bayerische Digital AG wird von einer Doppelspitze geführt: Der Vorstand besteht aus Michael Brand (50) und Thomas Wolf (49). Den Aufsichtsrat bilden die drei Vorstände der Versicherungsgruppe die Bayerische, Dr. Herbert Schneidemann, Thomas Heigl und Martin Gräfer, der zugleich Vorsitzender des Gremiums ist.

„Wir verfolgen eine konsequente Neuausrichtung unserer unternehmerischen Aktivitäten. Dabei ergänzen wir unser traditionelles Versicherungsgeschäft um unabhängige Vertriebs- und Beratungsaktivitäten und nun auch um digitale Lösungen für den Markt. Als Zielkunden der BayDit AG denken wir über die Bayerische hinaus. Wir sind sicher, dass sich gerade bei mittelständischen Anbietern gemeinsam mehr erreichen lässt“, erläutert Aufsichtsratschef Gräfer. „Die Neugründung ist neben der im letzten Jahr ebenfalls neugegründeten die Bayerische Prokunde AG weiterer Baustein unserer Unternehmensentwicklung im Rahmen unseres Programms „die Bayerische goes Amazon“.

“Wir decken mit unseren Lösungen das komplette Spektrum eines Leben- und Komposit-Versicherers ab, der die Vertriebswege Exklusiv- sowie Makler- und Onlinevertrieb bedient”, sagt Thomas Wolf. Michael Brand: “Mit unserem Portfolio, das von Beratung über IT-Dienstleistung bis hin zu “Versicherung as a Service” reicht, adressieren wir nicht mehr nur die Bayerische, sondern wenden uns damit an den gesamten Markt der Versicherer.“

Michael Brand ist Diplom-Informatiker mit Schwerpunkt Software-Engineering und seit 1990 in der Versicherungs-IT. Seit 2007 ist er als Geschäftsführer der Bayerischen IT GmbH tätig. Thomas Wolf, Diplom-Ingenieur Elektrotechnik, war ab 2002 bis Oktober 2018 Vorstand der iS2 Intelligent Solution Services AG.

 

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die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Finanzvorstand Dr. Wolfgang Fischer verabschiedet sich in den Ruhestand –   Frank Karsten und Dr. Guido Bader übernehmen seinen Verantwortungsbereich

 

Dr. Wolfgang Fischer (62), stellvertretender Vorsitzender der Vorstände der Stuttgarter Versicherungsgruppe, hat sich zum 31. Dezember 2018 in den Ruhestand verabschiedet. Der promovierte Jurist war insgesamt 21 Jahre für Die Stuttgarter tätig. Zuletzt war er in seinem Vorstandsressort für Rechnungswesen, Recht und Steuern sowie Kapitalanlage und Immobilien verantwortlich. Der Vorstand hat diese Veränderung zum Anlass genommen, die Verantwortlichkeiten in den Ressorts ab 1. Januar 2019 neu zu ordnen.

Mit dem Ausscheiden von Dr. Wolfgang Fischer geht sein Verantwortungsbereich an seine Vorstandskollegen Frank Karsten und Dr. Guido Bader über. Das Rechnungswesen sowie Recht und Steuern übernimmt Frank Karsten zusätzlich zu seinen bisherigen Aufgaben Betriebsorganisation, IT, Konzerncontrolling, Revision, Risikomanagement und Personal. Dr. Guido Bader verantwortet in seinem Ressort neben Mathematik und Kundenservice Leben nun auch die Kapitalanlage und Immobilien. Ralf Berndt bleibt so wie bisher für die Bereiche Vertrieb und Marketing, Martin Kübler für Unfall/Schaden, Komposit und Rückversicherung zuständig.

Ruhestand nach 30 Jahren Versicherungsbranche

Dr. Wolfgang Fischer begann nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann und dem Studium der Rechtswissenschaften mit anschließender Promotion seine berufliche Laufbahn bei der Bayerischen Versicherungskammer. Dort leitete er ab 1988 das Referat Vermögensverwaltung. 1992 übernahm der gebürtige Münchner die Leitung des Bereichs Finanzen bei der Bayern-Versicherung. Fünf Jahre später folgte der Wechsel zur Stuttgarter Versicherungsgruppe.

„Es ist das Verdienst von Dr. Wolfgang Fischer, dass sich Die Stuttgarter insbesondere bei der Kapitalanlage einen hervorragenden Namen als weitsichtiger, solider und finanzstarker Versicherer im Markt erworben hat“, betont Vorstandsvorsitzender Frank Karsten und fügt hinzu: „Mit seinem klugen, besonnenen Führungsstil und seinem außerordentlich großen Engagement hat er das Unternehmen über viele Jahre geprägt und maßgeblich zu dessen Erfolg beigetragen. Dafür danke ich ihm sehr und wünsche ihm von Herzen alles Gute.“

Vorstandsressorts der Stuttgarter Versicherungsgruppe seit 1. Januar 2019:

Frank Karsten (Vorsitzender): Betriebsorganisation, IT, Konzerncontrolling, Revision, Risikomanagement, Personal, Rechnungswesen, Recht und Steuern

Dr. Guido Bader: Lebensversicherung und Kapitalanlage

Ralf Berndt: Vertrieb und Marketing

Martin Kübler: Unfall/Schaden, Komposit, Rückversicherung

 

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Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Rotebühlstr. 120, 70135 Stuttgart, Tel: 0711/665 – 14 71, Fax: 0711/665 – 15 15, www.stuttgarter.de

Hausbesitzer benötigen zum Schutz vor Schneedruck oder Lawinen eine Elementarschadenversicherung

 

Der Winter hat Deutschland derzeit fest im Griff: Vor allem im südlichen Teil des Landes fällt seit Tagen kräftig Schnee. Vielerorts wächst die Sorge vor Lawinen, in Teilen Bayerns ist sogar der Katastrophenfall ausgerufen worden.

Schneebedeckte Dächer sind zwar auf der einen Seite schön anzusehen, auf der anderen Seite aber auch nicht ungefährlich: 20 Zentimeter der weißen Pracht lasten schnell mit einem Gewicht von etwa zwei Tonnen auf dem Dach. In einigen Teilen Deutschlands dürften derzeit sogar deutlich größere Schneemengen auf den Dächern liegen. Doch allzu große Sorgen vor Schneedruck scheinen sich deutsche Hausbesitzer nicht zu machen. Nur 22 Prozent halten es laut einer forsa-Studie im Auftrag der Gothaer Versicherung für wahrscheinlich, dass ihr Dach unter zu großer Schneelast nachgeben könnte. In Bayern, das vom derzeitigen Schneechaos am stärksten betroffen ist, hält immerhin fast jeder Dritte (29 Prozent) einen solchen Fall für wahrscheinlich. Dass eines Tages einmal eine Lawine auf das eigene Haus zurollen könnte, glaubt sogar nur ein Prozent der Befragten.

Elementarschutz greift bei Naturgefahren

Aber welche Versicherung kommt für den Schaden auf, wenn eine Lawine die eigenen vier Wände zerstört oder Schneedruck das Dach zum Einsturz bringt? Quasi unerlässlich für Immobilienbesitzer sind eine Wohngebäude- und eine Hausratversicherung. „Jeweils zusätzlich sollten Hausbesitzer unbedingt auch eine Elementarversicherung abschließen“, rät Gothaer Experte Steffen Bolzmann. „Denn Wohngebäude- und Hausratversicherung schützen Gebäude und Inventar zwar vor Schäden durch Feuer oder Sturm, Naturgefahren wie Schneedruck oder Lawinen sind aber nicht gedeckt.“

Wenn also beispielsweise Schneemassen oder Eisklumpen vom Dach stürzen und die Regenrinne beschädigen, benötigen Hausbesitzer eine Elementarversicherung, um nicht auf den Kosten für eventuell nötige Instandsetzungen am Wohngebäude oder Schäden am Inventar sitzen zu bleiben.

Hauseigentümer müssen Verkehrssicherungspflicht beachten

Eine Elementarversicherung allein entlässt Hausbesitzer aber nicht aus ihren Pflichten: „Türmt sich der Schnee immer höher auf dem Dach, sollte man Fachleute wie einen Statiker oder die Feuerwehr hinzuziehen, um zu klären, wie groß die Einsturzgefahr oder die Gefahr einer Dachlawine ist”, sagt Bolzmann. „Wenn nötig, muss der Hauseigentümer den Schnee beseitigen lassen.“ Bleiben solche Sicherheitsmaßnahmen aus, kann der Versicherer trotz Elementardeckung die Regulierung ganz oder teilweise verweigern.

Stürzen Schnee und Eis in Form einer Dachlawine vom Dach und verletzten Menschen oder beschädigen Autos, haftet in der Regel der Hauseigentümer, denn er hat die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Er muss also dafür sorgen, dass niemand durch Dachlawinen gefährdet wird. Vor Schadenersatzforderungen Dritter schützt ihn eine Haus- und Grundbesitzer oder Privat-Haftpflichtversicherung. In den Bauvorschriften legen die einzelnen Gemeinden fest, was im Rahmen der Sorgfaltspflicht genau zu tun ist.

 

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Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

In einer vierteiligen wmd-brokerchannel.de Serie erfahren Sie alles zum CMI Brexit –  Desaster

 

Seit Clerical Medical / Scottish Widows Ltd. am 27.07.2018 das letzte Informationsschreiben zum Schlachtplan im Rahmen des Brexits veröffentlicht hat, ist bereits einige Zeit vergangen. Nun informiert das Unternehmen in einem neuen Schreiben Vermittler und Versicherungsnehmer über eine Übertragung der Verträge nach Luxemburg an eine neue Gesellschaft, die noch nicht einmal genehmigt wurde.

Stellungnahme der Clerical Medical

CMI beabsichtigt den britischen Versicherungsbestand europäischer Anleger auf eine neue juristische Person, „Scottish Widows Europe S.A.“, in Luxemburg zu übertragen.

Die beabsichtigte Übertragung muss das High Court of Justice in London erst noch genehmigen. Dies erfolgt im Rahmen einer Anhörung am 14.03.2019. Sollte die Genehmigung erteilt werden, sollen alle Versicherungsverträge am 28.03.2019 übertragen werden.

Welche Auswirkungen hat das auf Versicherungsnehmer?

Für den Versicherungsnehmer bedeutet das, dass im Insolvenzfall keine Ansprüche mehr aus dem UK Financial Services Compensation Scheme (Fonds zur Entschädigung der Kunden von Finanzdienstleistungsunternehmen) geltend gemacht werden könnten.

Kurz gesagt: Der britische Insolvenzschutz entfällt.

 

Lesen Sie im zweiten Teil:

Wegfall der Kapitalertragssteuerfreiheit von Verträgen der Clerical Medical Investmentgroup Ltd.

Schlechte Verträge laufen noch schlechter.

Lesen Sie im dritten Teil:

Warum haftet der Makler, wenn er seinen Kunden nicht informiert?

Wie kann er die Haftung vermeiden.

Lesen Sie im vierten Teil:

Was Sie tun können

Warum es Clerical-Widerruf gibt und wie Sie profitieren können.

 

Falls Sie akute Informationen brauchen, melden Sie sich bitte SOFORT!  https://clerical-widerruf.de/clerical-widerruf/

Das Genehmigungsverfahren läuft noch.

 

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Mit einem neuen Pflege-Baustein in der betrieblichen Krankenversicherung startet die HanseMerkur in das Jahr 2019

 

Die Vorstellung, ein Pflegefall zu sein, ist unangenehm und gerade für junge, aktive Menschen kaum vorstellbar. Doch Pflege kann jeden treffen. Allein im Jahr 2017 waren fast 20 Prozent aller Pflegefälle nicht altersbedingt, sondern durch Krankheit oder Unfall verursacht. Tritt ein Pflegefall ein, stehen Betroffene und Angehörige vor großen finanziellen Herausforderungen. Die gesetzlichen Leistungen decken immer nur Teile der Kosten ab, die bei Pflegebedürftigkeit anfallen.

Im Rahmen der betrieblichen Krankenzusatzversicherung (bKV) können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter im Alter von 15 bis 67 Jahren ab sofort auch mit dem neuen Pflegezusatztarif BKPG der HanseMerkur unterstützen. Der Monatsbeitrag beträgt 8,90 Euro. Im Leistungsfall erhält der Mitarbeiter je nach Pflegegrad ein individuelles Pflegemonatsgeld – unabhängig davon, ob dieser eine stationäre oder ambulante Pflege zu Hause bevorzugt. Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 2) kann der versicherte Mitarbeiter wählen, ob er ein Pflegemonatsgeld in Höhe von bis zu 1.000,- Euro oder aber bis zu 750,- Euro inklusive einer Einmalzahlung in Höhe von 5.000,- Euro bevorzugt. Darüber hinaus enthält der Versicherte eine Pflegeplatzgarantie sowie telefonische Pflegeberatung und Vermittlung von Assistance Leistungen. Der Tarif endet entweder nach Auszahlung des Pflegemonatsgeldes für 36 Monate oder mit dem Erreichen der Höchstaltersgrenze von 67 Jahren.

Mit maßgeschneiderten Lösungen setzt die HanseMerkur im Rahmen der bKV seit Jahren Standards zur Ergänzung der gesetzlich geregelten medizinischen Versorgung. „Uns ist es wichtig, auf die sich aus der demografischen Entwicklung ergebenden Bedürfnisse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu reagieren. Wir unterstützen daher gerne Unternehmen, innovative Lösungen zur Mitarbeiterbindung und zur Mitarbeitergesundheit zu entwickeln“, sagt Dr. Andreas Gent, Vorstandsmitglied der HanseMerkur.

 

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HanseMerkur Versicherungsgruppe, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel: 040/4119-0, Fax: 040/4119-3257,www.hansemerkur.de

Beitragsvorteil für hkk-Mitglieder bis zu 302 Euro pro Jahr

 

Die hkk (Handelskrankenkasse) mit Hauptsitz in Bremen senkt ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2019 von 0,59 auf 0,39 Prozent. Dies entspricht einer Senkung des Gesamtbeitrags auf 14,99 Prozent. Das hat der Verwaltungsrat unter Leitung der alternierenden Vorsitzenden Ronald-Mike Neumeyer und Roland Schultze beschlossen. Für hkk-versicherte Arbeitnehmer und Rentner reduziert sich der Zusatzbeitrag aufgrund des Versichertenentlastungsgesetzes (GKV-VEG) auf 0,195 Prozent. Das Anfang 2019 in Kraft tretende Gesetz sieht vor, dass der Zusatzbeitrag künftig zur Hälfte vom Arbeitgeber bzw. der Rentenversicherung gezahlt wird.

Damit bleibt die hkk 2019 zum fünften Mal in Folge die günstigste bundesweit wählbare Krankenkasse. Dies geht aus aktuellen Beitragsvergleichen hervor, zum Beispiel in der Januarausgabe der Zeitschrift Finanztest (“Gesetzliche Krankenkassen: Ab 2019 zahlen alle weniger”) sowie auf www.krankenkassen.de (Kassenliste nach Beitragssatz: https://bit.ly/1Ikh7WM) und http://www.finanztip.de/gkv/ (günstigste Kassen je Bundesland).

Der hkk-Beitrag liegt erheblich unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen von 0,9 Prozent im Jahr 2019. Im Vergleich zu teuren Kassen beträgt der hkk-Beitragsvorteil für Arbeitnehmer – je nach Einkommen – bis zu 302,16 Euro. Der Arbeitgeber spart noch einmal dasselbe. Personen, die den Zusatzbeitrag alleine tragen (z. B. Selbstständige), sparen das Doppelte. Gleichzeitig wird die hkk ihre Zusatzleistungen und Services erweitern, obwohl diese schon heute über dem Kassendurchschnitt liegen.

 

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hkk Krankenkasse (Handelskrankenkasse), Martinistr. 26, 28195 Bremen, Tel: 0421-3655 1000 , www.hkk.de

Cyberangriffe und Datenverlust sind 2018 die größten Risiken für Führungskräfte.

 

Das geht aus dem jährlichen Directors Liability Report „D&O: Personal Exposure to Global Risk“ hervor, den Willis Towers Watson gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Allen & Overy veröffentlicht hat. „Das Risiko von Cyberangriffen und Datenverlust hat inzwischen regulatorische Untersuchungen als oberste Priorität der Vorstände abgelöst“, sagt Mathias Pahl, Head of Corporate Risk and Broking bei Willis Towers Watson. „Mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen haben angegeben, im vergangenen Jahr einen signifikanten Cyberangriff oder einen erheblichen Datenverlust erlitten zu haben. Zum Vergleich: 2017 lag dieser Wert nur bei 30 Prozent.“

Ausmaß der Bedenken Jahr 2018 auffallend

Der D&O Report analysiert seit 2012 die sich wandelnde Risikokultur des oberen Managements von Unternehmen. Der Rückblick auf die letzten Jahre zeigt auf, dass die Haftungsrisiken für die Unternehmensleitung stetig zunehmen. Zum ersten Mal sind die Bedenken vom Thema Cybersicherheit beherrscht – insbesondere von der Kombination aus Datenverlust und Cyber-Angriff. Mehr als die Hälfte aller Befragten (52 Prozent) bezeichnet das Risiko von Datenverlust, Datenverletzung oder Risiken im Zusammenhang mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als sehr oder äußerst besorgniserregend. Rund 50 Prozent gaben an, dass Cyber-Angriffe ihnen das gleiche Maß an Respekt einflößen. Geldbußen und Reputationsschäden belegen, dass diese Furcht durchaus berechtigt ist.

„Die Breite und die Tiefe der von den Führungskräften geäußerten Bedenken ist in diesem Jahr besonders auffällig“, erklärt Mathias Pahl. Von Gesundheit und Sicherheit über kriminelle Aktivitäten bis hin zu einem erhöhten Risiko für Beschäftigungsansprüche und aus dem Klimawandel ist das Spektrum der potenziellen Haftungsquellen für Manager so breit wie nie zuvor. Eine weitere zentrale Bedrohung ist außerdem das zunehmend professionelle Vorgehen der Klägeranwälte, welche Ansprüche gegen Manager weltweit geltend machen. „Noch nie zuvor war es für Führungskräfte wichtiger, sich über den Umfang ihres persönlichen Haftpflichtschutzes im Klaren zu sein“, ergänzt Mathias Pahl.

Weitere wichtige Umfrageergebnisse:

Regulatorische Risiken bleiben unter den wichtigsten drei Bedenken: 43 Prozent der großen Arbeitgeber und 38 Prozent der börsennotierten Unternehmen haben in den vergangenen zwölf Monaten einen regulatorischen Anspruch unter Beteiligung einer Führungskraft festgestellt.

60 Prozent der Befragten gaben an, dass sich der regulatorische Fokus auf die persönliche Verantwortung der Direktoren auf deren Entscheidungsprozesse auswirkt.

72 Prozent der befragten börsennotierten Unternehmen sind besorgt über das aktuelle Wirtschaftsklima; 72 Prozent über geopolitische Risiken – ein Anstieg um 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, die sich auf das Geschäft eines Unternehmens auswirken, stellen in diesem Jahr für 37 Prozent der Befragten ein Risiko dar; 2017 lag dieser Wert noch bei 18 Prozent.

 

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Studie zeigt Rentenlücken durch Arbeitslosigkeit und Mini-Jobs

 

Arbeitnehmer, die heute zwischen Anfang und Mitte 40 sind, haben deutlich größere Lücken in ihrer gesetzlichen Altersvorsorge, als dies ältere Generationen in diesem Alter hatten. Dies zeigt eine neue Studie im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung und des Bundesarbeitsministeriums, über die das Wirtschaftsmagazin ‘Capital’ (Ausgabe 1/2019) berichtet. Erstmals wurden für die Studie Lebensläufe und der Vorsorgestatus der 40- bis 60-Jährigen aus verschiedenen Generationen ausgewertet. Demnach waren Arbeitnehmer, die zwischen 1972 und 1976 geboren wurden, bis zu ihrem 40. Geburtstag häufiger arbeitslos oder geringfügig beschäftigt als vorherige Generationen und verfügen deshalb über geringere Rentenansprüche.

Anders als bisherige Studien stehen bei dieser nicht der statistische Durchschnittsrentner, sondern die echten Rentenkonten von über 20 Millionen Versicherten im Fokus. Danach verdoppelte sich bei den heutigen Mittvierzigern der Anteil von Menschen mit längeren Zeiten ohne Job gegenüber Älteren fast auf über zehn Prozent. Bei den Frauen in den neuen Bundesländern war das sogar bei jeder vierten der Fall. Letztere blieben mit im Schnitt 74 Monaten auch besonders lange arbeitslos. Zudem arbeiteten der Studie zufolge auch mehr Jüngere langfristig in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.

 

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Jedes zweite Unternehmen wird seine bAV im Zuge der Reform überarbeiten / Umfrage von Willis Towers Watson

 

Nahezu jedes zweite befragte Unternehmen (47 Prozent) plant im Zusammenhang mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), seine betriebliche Altersversorgung (bAV) auszubauen oder anzupassen. Dabei werden vordringlich zunächst „Pflichtthemen“ wie der neue Arbeitgeberzuschuss zu Mitarbeiterbeiträgen in die bAV (59 Prozent) bearbeitet. Letzterer werde die Verbreitung der bAV tatsächlich fördern, erwarten 58 Prozent. Dies zeigt eine Umfrage von Willis Towers Watson unter knapp 50 Unternehmen. Kritisch äußern die Befragten, dass das Gesetz für die Praxis überfällige Reformthemen wie der überhöhte steuerliche Rechnungszins (68 Prozent) oder die Doppelverbeitragung (81 Prozent) nicht aufgreift. Nur verhalten optimistisch betrachten sie die Erfolgschancen der Reform. Eine weitere Verbreitung der bAV unter Geringverdienern oder in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) werde das Gesetz allenfalls teilweise bewirken.

„Modernisierungsschub für die bAV“

„Der Anteil der Unternehmen, die ihre bAV nun anpacken wollen, ist sprunghaft gestiegen – und das ist zu begrüßen“, erklärt Dr. Reiner Schwinger, Head of the Northern Europe Region von Willis Towers Watson. „Mit der Umsetzung der durch das BRSG neu entstandenen Pflichten werden viele Unternehmen sinnvollerweise auch gleich weitere Modernisierungsschritte – etwa im Blick auf die Risiko-Optimierung oder die Mitarbeiterkommunikation – angehen. Daher ist in den kommenden Jahren mit einem Modernisierungsschub für die bAV zu rechnen“, fährt Schwinger fort. Ob Unternehmen dabei auf die neu geschaffenen Gestaltungsoptionen (wie etwa die reine Beitragszusage) setzen oder altbewährte Möglichkeiten neu entdecken, sei zweitrangig. „Wichtig ist, dass das Gesetz die bAV auf die Agenda bringt – und dadurch wird es viel bewegen“, sagt Schwinger.

Willis Towers Watson hatte im März 2017 und im September 2018 Unternehmen, die bereits über eine bAV verfügen, nach ihrer Einschätzung und ihren Umsetzungsplänen in Bezug auf das Betriebsrentenstärkungsgesetz befragt. Primär richtet sich das BRSG zwar an Unternehmen, die ihren Mitarbeitern noch keine bAV anbieten. Dennoch wird es auch von Unternehmen, die bAV-Lösungen zum Teil schon vor vielen Jahren eingeführt hatten, aufmerksam verfolgt. Nachdem noch im März 2017 zwei Drittel (67 Prozent) dieser Unternehmen ihre bAV „so lassen wollten, wie sie ist“, wird nun fast die Hälfte ihre bAV anpacken. Ein knappes Viertel (23 Prozent) will sie ausbauen, ein Fünftel (21 Prozent) umstrukturieren oder überarbeiten. Zwei Prozent werden einen neuen Pensionsplan einführen.

Hoher Klärungsbedarf für Detailfragen, Präferenz für betriebliche Lösung

Die meisten Unternehmen bearbeiten zunächst vordringlich „BRSG-Pflichtthemen“ wie die Umsetzung des Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung (59 Prozent) und die Nutzung der neuen steuerlichen Freibeträge (55 Prozent). „Dies erweist sich allerdings aufgrund eines hohen Klärungsbedarfs für zahlreiche Detailfragen in der Praxis als herausfordernd“, berichtet Dr. Michael Karst, der bei Willis Towers Watsons im Bereich Pensions den Fachbereich Recht leitet. So sehen drei Viertel (76 Prozent) der Unternehmen bei den Regelungen für den Arbeitgeberzuschuss – zumindest teilweise – Anpassungsbedarf.

Die neu eröffneten Möglichkeiten – reine Beitragszusage und Opting-out auf tariflicher Basis – stehen allerdings nur in 15 bzw. 17 Prozent der Unternehmen auf der Agenda. Bislang können diese Optionen noch nicht umgesetzt werden, da keine entsprechenden Tarifverträge vorliegen. Sollte dies künftig der Fall sein, bevorzugen 90 Prozent der Unternehmen tarifliche Rahmenvorgaben, die betrieblich ausgestaltet werden können. Sie zeigen also eine starke Präferenz für betriebliche Lösungen.

Überfällige Reformschritte nun Gegenstand neuer Initiativen

Unternehmen, die bereits über eine bAV verfügen, erhofften sich vom BRSG vor allem eine Absenkung des steuerlichen Rechnungszinses sowie die Abschaffung der Doppelverbeitragung in der Sozialversicherung. Diese beiden Punkte wurden in beiden Umfragen (März 2017 und September 2018) am häufigsten genannt. „Gerade diese Problemfelder packt das BRSG aber nicht an – sie stehen aktuell anderweitig im Fokus einer gesetzlichen bzw. gerichtlichen Klärung“, führt Karst aus.

Durch das Reformpaket steige die Komplexität der bAV weiter, sagen 70 Prozent der befragten Unternehmen. Karst erklärt: „Gerade hier ließe sich Abhilfe schaffen, indem der Gesetzgeber eine ‚Positivliste‘ zur bAV verabschieden würde.“ Über die vergangenen Jahrzehnte haben sich zahlreiche Arbeitgeberpflichten im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der bAV entwickelt. Genannt seien etwa Informations- und Aufklärungspflichten, die oft keine ganz klare Kontur aufweisen. „Wenn die Unternehmen positiv aufgezählt Klarheit über ihre arbeitsrechtlichen Pflichten aus einer bAV-Zusage hätten, würde das viel Verlässlichkeit und eine noch höhere Bereitschaft, sich in der bAV zu engagieren, mit sich bringen“, betont Karst.

Arbeitgeber-Zuschuss wird bAV voranbringen, sonst verhaltener Optimismus

Nach der Reform sind Unternehmen künftig verpflichtet, Beiträge, die ihre Mitarbeiter aus eigenem Bruttoentgelt in bAV-Versicherungen, -Pensionskassen oder -Pensionsfonds investieren, in Höhe von 15 Prozent zu bezuschussen. Somit sollen durch die Entgeltumwandlung eingesparten Sozialversicherungsabgaben der bAV zugutekommen. Trotz der komplizierten Umsetzung in der Praxis traut über die Hälfte der Unternehmen (58 Prozent) diesem Zuschuss zu, dass er die weitere Verbreitung der bAV fördern wird. „Der Zuschuss verstärkt den Anreiz, eigenes Geld in die bAV zu investieren und verbreitert die Finanzierungsbasis“, so Schwinger. „Viele Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern bereits Zuschüsse auf eigene bAV-Beiträge – mit dem Gesetz wird diese Praxis nun zum Standard erhoben.“

Skeptisch blicken Unternehmen hingegen auf die Geringverdienerförderung oder die weitere Verbreitung der bAV in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Hälfte der Unternehmen traut diesen Neuerungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verbreitung der bAV zu. Dass sie die weitere Verbreitung der bAV „teilweise“ fördern können, sagen 47 bzw. 42 Prozent. „Dies mag die realen Gegebenheiten widerspiegeln“, sagt Schwinger. „Wenn weder auf Arbeitgeber- noch auf Arbeitnehmerseite freie Mittel zur Verfügung stehen – und dieses Problem besteht in weiten Bereichen des Geringverdienersegments –, ist auch ein staatlicher Zuschuss kein Anreiz. Dies dürfte die Skepsis der Unternehmen mit Blick auf die Geringverdienerförderung erklären“, so Schwinger.

 

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Die Aufsichtsräte der VHV a.G. und der VHV Holding AG haben Sebastian Stark (38) mit Wirkung zum 01.01.2019 zum Vorstand für das neu geschaffene Ressort Risk & Solvency berufen.

 

Die Ressortverantwortung umfasst die Themen Risikomanagement, Solvency sowie Datenschutz und Informationssicherheit. Mit der Schaffung des neuen Ressorts trägt die VHV Gruppe der gestiegenen Bedeutung der sehr umfangreichen und komplexen aufsichtsrechtlichen Anforderungen bezüglich der oben genannten Themen Rechnung. Die Entsprechung und Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen sind zu einer wesentlichen Funktion in den Unternehmen der Versicherungswirtschaft geworden.

Dr. Peter Lütke-Bornefeld, Aufsichtsratsvorsitzender der VHV Gruppe: „Sebastian Stark ist ein exzellenter Kenner der Materie. Das betrifft nicht nur die rein aufsichtsrechtlichen Themenstellungen, sondern das gesamte konzerninterne Risikomanagement. Dieses ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die wertorientierte Umsetzung unserer Konzernstrategie und der langfristigen Sicherung der VHV Gruppe als Garantiegeber für ihre Kunden und Partner.“

Uwe H. Reuter, Vorstandsvorsitzender der VHV Gruppe, „Ich freue mich, dass wir mit Sebastian Stark das neue Ressort intern besetzen können. Zum einen kennt er durch seine mehrjährige Tätigkeit als Chief Risk Officer unser Unternehmen sehr gut und ist mit seinen zukünftigen Aufgaben bereits bestens vertraut. Zum anderen zeigt es, dass wir über hervorragende Talente auch für herausragende Führungsaufgaben in der VHV Gruppe verfügen.“

Der Diplom-Kaufmann Sebastian Stark ist ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet Risikomanagement und Solvency. Als Chief Risk Officer verantwortete er seit 2014 die Abteilung Konzernbetriebswirtschaft und Risikomanagement der VHV Gruppe. Nach seinem Betriebswirtschaftsstudium an der Justus-Liebig-Universität in Gießen startete er zunächst bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Köln, wo er zuletzt als Prokurist im Beratungsbereich Financial Service und Risk Insurance tätig war. Dort war Stark auf Risikomanagementberatung, Projektmanagement und Prüfung von Risikomanagementsystemen bei Versicherungsunternehmen spezialisiert.

 

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VHV Holding AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover, Tel: +49.511.907-4807, Fax: +49.511.907-14807, www.vhv-gruppe.de

Harald Rosenberger (41) wurde zum 1.1.2019 neues Vorstandsmitglied der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG (NBG).

 

Das hat der NBG-Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 5.12.2018 beschlossen. Rosenberger wird im Konzernvorstand die Bereiche Lebens- und Krankenversicherung verantworten. Mit der Erweiterung des Konzernvorstands trägt das Unternehmen der besonderen Bedeutung der Personenversicherung für die NÜRNBERGER Rechnung. Bislang war dieser Bereich vom Konzern-CFO Dr. Jürgen Voß mitverantwortet worden.

Harald Rosenberger kam am 1.6.2017 zur NÜRNBERGER, wo er als Vorstandssprecher der NÜRNBERGER Lebensversicherung AG für die Weiterentwicklung des Produktportfolios und des Geschäftsmodells verantwortlich zeichnete. Diese Funktion wird er auch weiterhin wahrnehmen.

 

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NÜRNBERGER Versicherung, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg, Tel. 0911 531-7960, Fax -817960, www.nuernberger.de

Neue Version der Pricing Software ermöglicht Versicherern Zugriff auch auf Daten außerhalb von Radar-Modellen

 

Eine deutliche Leistungssteigerung durch einen neuen Algorithmus und Zugriff auf Informationen außerhalb von Radar-Modellen – mit Radar 4.2 bietet Willis Towers Watson Sachversicherern eine zukunftssichere Lösung für ein agiles und anspruchsvolles Pricing. Die neue Version der Radar Pricing Software ist darauf ausgelegt, schnell auf sich ändernde Marktbedingungen zu reagieren und gleichzeitig ein neues Maß an analytischer Qualität zu erreichen. Dadurch reduziert sich die Komplexität jeder Integration und bietet Assekuranzen gleichzeitig die Möglichkeit, ihre Preislösungen flexibel zu erweitern.

„Damit Versicherer für die Herausforderungen einer sich wandelnden Branche ausgerüstet sind, stellen wir ihnen Werkzeuge der nächsten Generation zur Verfügung“, sagt Michael Klüttgens, Leiter der Versicherungsberatung bei Willis Towers Watson in Deutschland. „Versicherer stehen ständig unter dem Druck, neue Datenquellen und fortschrittlichere Analyseverfahren einzusetzen. Die neue Radar-Version bietet Funktionen, die ihnen umfassendere Einblicke, mehr Flexibilität sowie eine schnellere Markteinführung, Preisgenauigkeit und betriebliche Effizienz ermöglichen.“

Leistungssteigerung bei großen Datensätzen

„Durch einen neuen Algorithmus passen sich Gradient Boosting Machines (GBMs, eine im Versicherungsbereich sehr häufig verwendete Form des Machine Learnings) bis zu sechs Mal schneller an die zugrunde liegenden Daten an und sorgen so für eine deutliche Leistungssteigerung“, sagt Gero Nießen, Sales & Practice Leader der P&C Insurance bei Willis Towers Watson. „GBMs können jetzt außerdem mit größeren Datensätzen kalibriert und einfacher ausgeführt werden. Das spart den Analysten Zeit bei der Erstellung von einsatzbereiten Modellen.“

Radar 4.2 basiert auf modernster Technologie und verfügt über eine neue externe Callout-Komponente, mit der Versicherer auf Daten, Berechnungen oder Dienstleistungen außerhalb der Willis Towers Watson Software zugreifen können.

 

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Kontinuierlicher, störungsfreier Service für Kunden der Chubb gewährleistet – ungeachtet des letztlichen Ergebnisses der Brexit-Verhandlungen  

 

Chubb European Group gab am 2.Januar 2019 bekannt, dass sie den Sitz ihrer Gesellschaften per 1. Januar von London nach Frankreich verlegt hat. Dies erfolgte im Zuge von bereits zuvor angekündigten Vorbereitungen auf den Brexit. Die von den Aufsichtsbehörden im Juli 2018 genehmigte Sitzverlegung gewährleistet gegenüber Kunden von Chubb einen kontinuierlichen, störungsfreien Service, ungeachtet des letztlichen Ergebnisses der zwischen Großbritannien und der Europäischen Union stattfindenden Brexit-Verhandlungen.

David Furby, Regional President der Chubb European Group, kommentiert: „Chubb hat sich darauf konzentriert, ihren Kunden, Maklern und Partnern gegenüber transparent zu sein, ihnen einen unterbrechungsfreien Service bieten zu können und gleichzeitig Gewissheit hinsichtlich der Zukunft zu geben – unabhängig vom Ergebnis der Brexit-Verhandlungen. Wir freuen uns, dass die Sitzverlegung der Gesellschaften der Chubb European Group nach Frankreich wie geplant vonstatten gegangen und nun abgeschlossen ist.

Die Chubb European Group SE (CEG) und die ACE Europe Life SE (AEL) unterstehen von nun an der Aufsicht der französischen Regulierungsbehörde ACPR, 4 Place de Budapest, CS 92459, F-75436 PARIS CEDEX 09. Beide Gesellschaften werden in Großbritannien bis auf Weiteres als EWR-Niederlassungen mit Passporting-Rechten tätig sein. Die CEG und die AEL werden in Großbritannien von der Financial Conduct Authority reguliert.

Der neue Firmensitz der Chubb European Group SE und der ACE Europe Life SE lautet La Tour Carpe Diem, 31 Place des Corolles, Esplanade Nord, 92400 Courbevoie, Frankreich.

Chubb European Group SE ist beim RCS Nanterre mit der neuen Handelsregisternummer 450 327 374 eingetragen. ACE Europe Life SE ist beim RCS Nanterre unter der neuen Handelsregisternummer 497 825 539 eingetragen. Weitere Informationen über die Brexit-Planungen der Chubb auf www.chubb.com/brexit

 

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Chubb European Group Limited, Direktion für Deutschland, Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69 746 193,

www.chubb.com/de-de/

Erstmals hat ein großer Versicherer seine Überschussbeteiligung für 2019 gesenkt.

 

Die Debeka verringert die laufende Verzinsung im Vergleich zu 2018 von 2,50 auf 2,25 Prozent, erklärte ein Unternehmenssprecher gegenüber dem Finanzportal “boerse-online.de”. Die Debeka ist der viertgrößte deutsche Lebensversicherer. Bislang haben acht der zehn Branchengrößten mitgeteilt, dass sie die Überschussbeteiligungen konstant halten – allen voran Marktführer Allianz, die bei Policen mit gesetzlichem Garantiezins bei 2,80 Prozent bleibt. Lediglich die Generali hat sich noch nicht geäußert.

Mittlerweile haben fast alle Lebensversicherer ihre Überschussbeteiligungen für 2019 genannt. Erhöhungen und Senkungen sind die große Ausnahme, die überwältigende Mehrheit ist beim Vorjahreswert geblieben. Laut einer Übersicht der Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH, die Lebensversicherungen von Endkunden aufkauft, hat sich die laufende Verzinsung branchenweit im Durchschnitt von 2,34 auf 2,41 Prozent erhöht.

 

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