Im ersten Quartal 2021 wurden über vers.diagnose mehr als doppelt so viele Risikoprüfungen durch-geführt wie im Vorjahr.

 

Im Mai 2021 bringt vers.diagnose einen weiteren Versicherer auf die Plattform und erreicht eine Marktabdeckung von über 50 %. Die Corona-Maßnahmen wirken als Digitalisierungsturbo, COVID-19 spielt in der Risikoprüfung aber eine untergeordnete Rolle. Corona-Maßnahmen beschleunigen den Digitalisierungsprozess. Im ersten Quartal des Jahres überschritt die Zahl der Risikoprüfungsentscheidungen die Marke von einer Million, berichtet Katrin Bornberg, Geschäftsführerin von vers.diagnose. „Der Wachstumstrend des letzten Jahres setzt sich 2021 ungebremst fort. Vermittler:innen beraten zunehmend online und haben den Mehrwert von vers.diagnose erkannt. Versicherer setzen auf digitale Werkzeuge zur Verbesserung der eigenen Prozessqualität. Der steigende Digitalisierungsdruck auf Seiten der Unternehmen führte 2020 sechs weitere Anbieter auf unsere Plattform.“

Über eine Million Risiko-Entscheidungen – ohne Risikovoranfrage

vers.diagnose bietet eine digitale, medizinische und wirtschaftliche Risikoprüfung für Biometrietarife – auf Wunsch parallel und zeitgleich für alle Versicherer auf der Plattform. Im ersten Quartal 2021 hat vers.diagnose zu rund 54.000 Risikoprüfungen (2020: 28.734) insgesamt 1.050.000 Risikoprüfungsentscheidungen (2020: 459.744) geliefert. Im Durchschnitt wurden bei jeder Risikoprüfung Ergebnisse für rund 19 Versicherer ausgeliefert. Im Anschluss an die Prüfung können Nutzer ein Risikoprüfungs-Protokoll erstellen, das die Gesundheitsfragen des ausgewählten Versicherers im Antragsprozess ersetzt. Diese Möglichkeit wurde in den ersten drei Monaten in 24.656 Fällen genutzt (2020 im Vergleichszeitraum 12.753 Fälle).

Neben dem überlegenen Nutzererlebnis, sofort zu wissen, ob und zu welchen Konditionen Versicherungsschutz möglich ist, entlastet vers.diagnose zunehmend die Risikoprüfungsabteilungen der Versicherer. Denn bei einer herkömmlichen analogen Risikovoranfrage werden individuelle Anfragen an mehrere Versicherer versandt. Neben hohen Datenschutzrisiken, die mit dem analogen Prozess verbunden sind, erweisen sich Risikovoranfragen für Versicherer zudem als sehr kostspielig. Erfahrungs-gemäß führt höchstens eine von zwanzig Anfragen auch zum Antrag. Per Risikovoranfrage gewonnene Anträge schlagen daher mit bis zu zwanzigfachen Risikoprüfungskosten zu Buche.

COVID-19 kein Unsicherheitsfaktor in der Risikoprüfung

vers.diagnose hat das Fragenset frühzeitig um die COVID-19-Diagnose ergänzt. Die Auswertungen zeigen: Bei Risikoprüfung und Annahmeentscheidung spielen COVID-19-Erkrankungen derzeit eine untergeordnete Rolle. Im ersten Quartal 2021 hatten nach eigenen Angaben weniger als ein Prozent (444 von rund 54.000) der Interessent:innen eine COVID-19-Diagnose. Mehr als die Hälfte von ihnen haben Versicherungsschutz zu Normalkonditionen erhalten.

„Vermittler und Antragsteller:innen sind bei der verbindlichen Risikoprüfung mit vers.diagnose auf der sicheren Seite“, erläutert Katrin Bornberg. „Das für alle Versicherer einheitliche Fragenset von vers.diagnose ist gezielt auf einfache Verständlichkeit ausgelegt und wird jeweils aktuellen Erkenntnissen angepasst“, so Bornberg.

Neue Partnerschaft: Hannoversche setzt auf vers.diagnose

Ab Mai 2021 liefert vers.diagnose auch für die Hannoversche Lebensversicherung AG elektronische Risikoprüfungsentscheidungen zu Berufsunfähigkeitsversicherungen. „Es ist Anspruch der Hannoversche, die Vermittler optimal zu unterstützen und transparente Leistungen anzubieten. Wir arbeiten bereits vertrauensvoll mit vers.diagnose im Bereich der Risikolebensversicherung zusammen. Jetzt bieten wir auch unsere mehrfach ausgezeichnete SBU im Vermittlermarkt an. Daher ist es nur konsequent, auch hier mit vers.diagnose zu kooperieren“, sagt Florian Kreutzkam, Leiter Risikoprüfung bei der Hannoversche.

Einschließlich der Hannoversche bietet vers.diagnose jetzt Risikoprüfungen für 27 Versicherer und Versorgungswerke – vollständig digital, parallel und in Echtzeit. Die marktführende Position im Bereich der elektronischen Risikoprüfung konnte somit weiter ausgebaut werden. In Bezug auf die Bruttobeitragseinnahmen setzen nun mehr als 50 % der Lebensversicherer auf vers.diagnose. Weitere Kooperationen sind in Planung.

 

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versdiagnose GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover, Tel: +49 (0) 511 357717 14, www.versdiagnose.de

infinma hat die Marktstandards in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung aktualisiert.

 

Wie auch in den vergangenen Jahren, hat die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH ihr erfolgreiches Konzept der Markstandards in der BU auch wieder auf den Bereich der Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (EU) übertragen. Im Rahmen der Untersuchung „Marktstandards in der EU – Stand 04/2021“ wurden 50 Tarife von 19 Gesellschaften analysiert und in insgesamt 17 Qualitätskriterien gegen den Marktstandard verglichen. Berücksichtigt wurden Produkte, die in Deutschland bzw. in Österreich angeboten werden.

Die Analyse basiert wie gewohnt auf der Erhebung aller zu einem Qualitätskriterium am Markt tatsächlich vorhandenen Ausprägungen. Diejenige Ausprägung, die von den Anbietern in ihren Produkten am häufigsten verwendet wird, definiert den jeweiligen Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnittswertes.

Im Weiteren werden die Qualitätskriterien weder gewichtet noch aggregiert. Eine für den Kunden unterdurchschnittliche Regelung kann somit nicht durch eine besonders vorteilhafte Formulierung bei einem anderen Kriterium ausgeglichen werden. Der Verzicht auf jegliche Verdichtung der Analyse-Ergebnisse erhält zudem die wünschenswerte Detailtiefe. Damit handelt es sich bei den Marktstandards von infinma im Vergleich zu anderen Bewertungsverfahren gerade nicht um ein Rating.

An diejenigen Versicherer und Tarife, die in allen getesteten Kriterien diesen Marktstandard aus Kundensicht erfüllen oder übertreffen, verleiht infinma entsprechende Zertifikate. Insgesamt 32 Tarife von 13 Gesellschaften haben die Voraussetzungen für die Erlangung dieser Auszeichnung erfüllt. Gegenüber dem Vorjahr ist die Credit Life als neuer Anbieter hinzugekommen; ansonsten sind die gleichen Versicherer zertifiziert worden.

„Nachdem der EU-Markt bei der Untersuchung in 2020 etwas in Bewegung zu kommen schien, mussten wir nun feststellen, dass die Zahl der Tarife um 18 und die der Gesellschaften um 4 zurückgegangen ist. Das ist einerseits auf Fusionen innerhalb eines großen öffentlich-rechtlichen Versicherungs-Konzerns zurückzuführen, aber auch auf die Einstellung der EU bei einigen Anbietern. Möglicherweise zeigen sich hier erste Verdrängungseffekte zwischen der immer beliebter werdenden Grundfähigkeitsversicherung und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung.“, erläuterte der geschäftsführende Gesellschafter Dr. Jörg Schulz.

„Zum einen dürfte der Begriff Erwerbsunfähigkeit durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente negativ belegt sein. Zum anderen müssen wir aber auch feststellen, dass die Preisgestaltung der EU das Produkt vielfach unattraktiv macht. Der Unterschied zur qualitativ höherwertigen BU gerade in den akademischen Berufen ist oft zu klein“, sieht sein Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann mögliche Gründe für diese Entwicklung. „Auch qualitativ könnte die EU gerade im Vergleich zur SBU sicher noch zulegen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Produktpflege in anderen Absicherungsprodukten intensiver betrieben wird.“

Zur Unterstützung des Konzepts der Marktstandards ist auch für den Bereich der EU bei infinma eine sehr leicht zu bedienende Vergleichs-Software erhältlich. Diese sog. EU-Lupe erlaubt den Vergleich von bis zu vier Produkten im Hinblick auf die für die Zertifizierung maßgeblichen Kriterien. Nähere Informationen finden Sie auch unter: www.infinma.de/lupe.php

 

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infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Max-Planck-Str.37A, 50858 Köln,Tel.+49 (0) 2234 933 69 14, www.infinma.de

Chronische Müdigkeit, Abgeschlagenheit, starke Erschöpfung: Immer mehr Menschen sind vom Long-Covid-Syndrom betroffen.

 

Die Beschwerden können zu einer langfristigen Beeinträchtigung der beruflichen Leistungsfähigkeit führen und sich damit auch auf das Arbeitsverhältnis auswirken. Ob in diesem Fall die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, weiß die Kanzlei Wittig Ünalp, die auf Arbeits- und Versicherungsrecht spezialisiert ist.

Symptome und Folgebeschwerden einer Covid-19-Infektion werden immer noch erforscht. „Eines ist allerdings sicher: Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit und Auswirkungen auf den Job sind möglich“, sagt Maximilian Wittig, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Arbeitsrecht sowie Partner der Kanzlei Wittig Ünalp. „Deshalb liegt die Frage nahe, ob die Berufsunfähigkeitsversicherung greift. Hier ist zunächst festzustellen, dass die marktüblichen Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht auf bestimmte Krankheiten abstellen oder sie ausschließen. Es kommt also nicht darauf an, woran die Person erkrankt. Insofern fallen Covid-19-Erkrankungen grundsätzlich unter den Versicherungsschutz.“

Wie stark ist die Leistungsfähigkeit eingeschränkt?

In der Regel springen Berufsunfähigkeitsversicherungen ein, wenn infolge einer Krankheit der zuletzt ausgeübte Beruf für eine bestimmte Zeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Der Versicherungsschutz greift in der Regel, wenn die Leistungsfähigkeit infolge einer Erkrankung sechs Monate ununterbrochen maximal 50 Prozent beträgt. „Die zentrale Frage ist also, ob die Erkrankung in der Folge zu einer entsprechend starken Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit führt“, erklärt Maximilian Wittig. „Nur wenn jemand aufgrund des Long-Covid-Syndroms nur noch maximal die Hälfte seiner Leistung erbringen kann, ist das ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Zweifel helfen Fachanwältinnen und Fachanwälte für Versicherungsrecht in diesen Fragen weiter.“ Weitere Informationen dazu unter www.versicherungsrecht-wittig.de.

Über Wittig Ünalp:

Die Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB ist eine Fachanwaltskanzlei für Arbeits- und Versicherungsrecht. Die Kanzlei wurde 1998 gegründet und berät Versicherungsnehmende in allen Fragen des Versicherungsrechts. Für die Kanzlei arbeiten mehr als 35 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wittig Ünalp unterhält Standorte in Berlin, Bremen, Hamburg, Hannover, Köln, Frankfurt, München und Nürnberg.

 

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Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB, Domsheide 3, 28195 Bremen, Tel: 0421 3362310, www.versicherungsrecht-wittig.de

Wifo und blau direkt beauftragen Torsten Labbow mit Umsetzung der gemeinsamen Bankassurance-Aktivitäten.

 

Bankassurance ist einer der großen Wachstumstreiber der Poolbranche. Dass einer der Hauptakteure in diesem blau direkt ist, dürfte wenig überraschen. Der Technologiemarktführer bietet unter den Pools doch eine der umfassendsten technischen Plattformen für die Vermittlungsabwicklung an. Kaum bekannt ist hingegen, dass die Lübecker mit der Plattformbereitstellung für rund 550.000 Bankkunden bereits zu den führenden Protagonisten gehören. Diese Aktivitäten sollen nun in Kooperation mit Wifo ausgeweitet werden. Zu diesem Zweck haben die beiden Pools Torsten Labbow als verantwortlichen Geschäftsführer beauftragt. Mit sofortiger Wirkung übernimmt Labbow die Geschäftsführung des gemeinsamen Mehrfachagenten “VOG GmbH”, in welchem die Bankassurance-Aktivitäten der beiden Pools gebündelt werden. Zusammen mit Sven Burkart soll Labbow den Ausbau der Plattform weiter beschleunigen.

“Der Versicherungsvertrieb wird für Banken zunehmend zu einem Produktbereich mit zentraler Bedeutung. Meine Aufgabe ist es, Banken hierbei zu begleiten, insbesondere den wirtschaftlichen Erfolg durch effiziente Prozesse und digitale Kundenzugänge zu forcieren.”, so Labbow. Torsten Labbow ist seit 2019 bei blau direkt und verantwortet dort als Director Sales das Vertriebsmanagement. Zuvor war er 25 Jahre für die HanseMerkur tätig, die er als Vertriebsdirektor verließ.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Norddeutsche Landesbank auf Platz eins

 

Persönliche Beratungen finden auch bei Vermögenverwaltern derzeit häufig nicht vor Ort, sondern per Video-Lösung statt. Erfreulich: Die Beratungsqualität leidet dadurch meist nicht. Dagegen können die schriftlichen Portfolio-Unterlagen nicht in allen Fällen überzeugen. Dies zeigt die Studie des Deutschen Instituts für Service-Qualität, welches in Kooperation mit dem Institut für Quantitative Finanzanalyse 20 Vermögensverwalter getestet hat.

Gute Beratungsleistungen der Branche

Die Vermögensverwalter erzielen im Schnitt ein befriedigendes Resultat und verfehlen mit 69,5 Punkten nur knapp ein gutes Branchenergebnis. Nicht nur beim Erstkontakt per Telefon punkten die meisten Anbieter. Auch in den persönlichen Gesprächen – durchgeführt per Video-Beratung – überzeugen häufig kompetente und ausgesprochen freundliche Berater, die motiviert und glaubwürdig agieren. Insgesamt fallen die Beratungen deutlich besser aus als die im Anschluss unterbreiteten Lösungsvorschläge.

Ein Kritikpunkt an den persönlichen Beratungen ist allerdings die teilweise nur lückenhafte Analyse des Kundenbedarfs. So erfragen bei weitem nicht alle Berater gezielt die finanzielle Situation, die Lebensumstände und das genaue Anliegen des Interessenten. In diesen Fällen mangelt es den Beratungsgesprächen zwangsläufig an Individualität.

Große Leistungsunterschiede

Die schriftlichen Lösungsvorschläge der Vermögenverwalter sind von deutlich unterschiedlicher Qualität; die Ergebnisse reichen hier von “sehr gut” bis “mangelhaft”. Einige Unternehmen stellen lediglich eine allgemeine Präsentation zur Verfügung. “Die unzureichende Abbildung der Renditeerwartung sowie des Risikos stellt sich bei den Portfolios häufig als Schwachpunkt heraus”, kritisiert Prof. Dr. Sven Christiansen, Geschäftsführer des Instituts für Quantitative Finanzanalyse. Nur die besten Anbieter unterbreiten einen speziell auf den Kunden zugeschnittenen Lösungsvorschlag, in dem auch die im Beratungsgespräch geäußerten Wünsche und Ziele berücksichtigt werden.

“Sowohl in puncto Beratung als auch bei den unterbreiteten Vorschlägen zeigen die Vermögensverwalter große Leistungsunterschiede. Die Top-Unternehmen können allerdings in beiden Bereichen mit guten und häufig sogar sehr guten Ergebnissen aufwarten”, so Markus Hamer, Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Service-Qualität.

Die Top 3 im Gesamtergebnis

Testsieger ist die Norddeutsche Landesbank mit dem Qualitätsurteil “sehr gut”. Sowohl die persönliche Beratung per Video als auch der Lösungsvorschlag überzeugen. Das Unternehmen profiliert sich insbesondere mit einer sehr kompetenten und lösungsorientierten Beratungsleistung. Der unterbreitete Portfoliovorschlag punktet mit einer ausgesprochen guten Aufbereitung, in dem auch die Kosten transparent dargestellt werden. Auch die Ganzheitlichkeit des Vorschlags kann überzeugen, indem etwa die Anlagewünsche besonders umfassend berücksichtigt werden. Zudem ist der Informationswert des Internetauftritts sehr hoch.

Den zweiten Rang belegt die Bethmann Bank (Qualitätsurteil: “sehr gut”). Der Lösungsvorschlag besticht mit einer sehr hohen Portfolio-Qualität: Die Aufbereitung, Struktur und Kostentransparenz erzielen jeweils die höchstmögliche Punktzahl. Auch der Verwaltungsvertrag punktet mit Transparenz und Vollständigkeit. Zudem erzielt das persönliche Beratungsgespräch im Anbietervergleich das beste Ergebnis.

Rang drei belegte das VZ Vermögenszentrum, ebenfalls mit einem sehr guten Gesamtresultat. Ausschlaggebend für die Top-Platzierung ist vor allem der individuell auf den Kunden zugeschnittene Lösungsvorschlag, der in puncto Portfolio-Qualität im Vergleich mit führend ist. Das ausgesprochen kompetent geführte Beratungsgespräch erzielt ebenfalls ein sehr gutes Ergebnis.

Von den 20 analysierten Vermögensverwaltern sichern sich auf den folgenden Plätzen vier weitere Unternehmen das Qualitätsurteil “sehr gut”: Lunis Vermögensmanagement (4.), Hauck & Aufhäuser (5.), Hypovereinsbank (6.) und Weberbank (7.).

Das Deutsche Institut für Service-Qualität testete 20 Vermögensverwalter mit Sitz in Deutschland, die Beratungen auch bei Vermögenssummen von unter fünf Millionen Euro anboten. Die Beratungs- und Servicequalität wurde bei jedem Unternehmen anhand eines verdeckten telefonischen Gesprächs mit Terminvereinbarung, einer detaillierten Video-Beratung sowie einer umfangreichen Internetanalyse ermittelt. Insgesamt flossen 60 Servicekontakte mit den Vermögensverwaltern in die Auswertung ein. In einem weiteren Untersuchungsbereich erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Institut für Quantitative Finanzanalyse (IQFin) eine detaillierte Analyse der schriftlich eingegangenen Lösungsvorschläge hinsichtlich Portfolioqualität und Ganzheitlichkeit.

 

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DISQ Deutsches Institut für Service-Qualität GmbH & CO. KG, Dorotheenstraße 48, 22301 Hamburg, Tel: +49 (0) 40 27 88 91 48-0, www.disq.de

Bereits 240.000 Beratungstermine im neuen Format –  Entwicklung aus dem Vertrieb für den Vertrieb –  Hybrides Konzept weiterhin in Kombination mit persönlicher Beratung 

 

Die Pandemie hat in der Finanzberatung entscheidende Veränderungen und Fortschritte herbeigeführt. Mit dem Beratungstool “Vermögensplanung Digital” hat die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) vor einem Jahr ein hybrides Konzept etabliert, das persönliche Kundenberatung und Digitalisierung ideal vereint. Nach zwölf Monaten lässt sich offiziell sagen: Das Projekt ist ein voller Erfolg! Bislang wurden bereits 240.000 Beratungstermine über die App “Vermögensplanung Digital” realisiert, wobei es sich vor allem um umfassende Gespräche mit Neukunden handelte. Weitere digitale Zusatzoptionen wie die Fernunterschrift und der elektronische Antrag runden den Prozess insgesamt ab.

Entwicklung aus dem Vertrieb – für den Vertrieb

Mithilfe von “Vermögensplanung Digital” konnte während der Pandemie der gewohnte Service der Vermögensberater aufrechterhalten werden. Mittels interaktiver Benutzeroberfläche wird das Beratungsgespräch zum erlebbaren Gemeinschaftsprojekt und der Kunde vom Zuhörer zum Mitgestalter seiner Finanzen. Die kontinuierlich steigenden Nutzerzahlen verdeutlichen die hohe Akzeptanz, die die neue App bei Vermögensberatern und Kunden innerhalb kurzer Zeit erreicht hat – und vor allem auch dauerhaft halten kann. Den Grund für den Erfolg sieht Christian Glanz, Vorstandsmitglied der Deutschen Vermögensberatung und zuständig für Informationstechnologie, bereits in der Konzeption: “Wir entwickeln digitale Tools nicht am grünen Tisch, sondern in enger Zusammenarbeit mit unseren Vermögensberatern. Sie wissen am besten, was sie selbst zum Arbeiten brauchen und vor allem auch was sich ihre Kunden wünschen. So können wir unsere Tools und Prozesse ganz nach den Bedürfnissen am Markt ausrichten.”

Kompetente persönliche Beratung mit optimaler digitaler Unterstützung

Aber nicht nur das Tool “Vermögensplanung Digital” verbucht Erfolge – auch die gesamte digitale Unterstützung der persönlichen Beratung wird sehr gut angenommen. Inzwischen geht zum Beispiel die Mehrzahl der Anträge auf elektronischem Wege ein. Auch die Nutzung der Fernunterschrift hat sich, in Zeiten der Pandemie, umfassend etabliert. Jedoch ist ganz klar: Bei aller Digitalisierung steht bei der Deutschen Vermögensberatung weiterhin die persönliche Betreuung an erster Stelle. Als Vertrauensinstanz und persönlicher Finanzexperte bleibt der Vermögensberater Ansprechpartner für alle Themen.

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Rund 8 Millionen Kunden setzen bei den Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung auf die Kompetenz und Erfahrung der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe. Getreu dem Leitsatz “Früher an Später denken” bietet sie in mehr als 5.000 Direktionen und Geschäftsstellen seit über 45 Jahren eine branchenübergreifende Allfinanzberatung. Damit ist das Familienunternehmen Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, ­60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com

Der Qualitätspool setzt sich damit erneut massiv für Versicherungsmakler ein.

 

Die MAXPOOL Maklerkooperation GmbH mahnt die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) wegen Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ab. Der Grund: Die DVAG setzt seit einiger Zeit sogenannte „Mandantenschutzbriefe“ ein, die nach rechtlicher Prüfung durch MAXPOOL als irreführende und damit unzulässige geschäftliche Handlungen gemäß Paragraf 1 Absatz 1 UWG einzustufen sind. Laut MAXPOOL werden durch die „Mandantenschutzbriefe“ insbesondere Makler unzulässigerweise herabgesetzt, verunglimpft und gezielt behindert (§ 3 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG) und die Entscheidungsfreiheit des Kunden durch eine unzulässige Beeinflussung erheblich beeinträchtigt (§ 4 a Abs. 1 Nr. 3 UWG). „MAXPOOL sieht sich unter den Pools als DER Interessenvertreter von unabhängigen Maklern. Deshalb können und wollen wir derartige wettbewerbsrechtliche Verstöße nicht hinnehmen“, erklärt Kevin Jürgens, Vertriebsvorstand der PHÖNIX MAXPOOL Gruppe und Mitglied der Geschäftsleitung bei der MAXPOOL GmbH.

In den Mandantenschutzbriefen wird darauf hingewiesen, dass Berater/Versicherungsmakler mitunter primär ihre eigenen monetären Interessen im Blick hätten und deshalb pauschal behaupten würden, eine vorzeitige Kündigung von Berufsunfähigkeits-, Lebens-, Renten- und fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen seit mit erheblichen Vermögensverlusten verbunden. Berater, die ihren Kunden eine vorzeitige Kündigung oder Änderung der von der DVAG vermittelten Verträge empfehlen, müssen deshalb ein undifferenziertes „Bestätigungsschreiben“ ausfüllen, den jeweiligen Vertrag und den möglicherweise entstehenden Verlust angeben und anschließend bestätigen, den betreffenden Kunden über alle Nachteile aufgeklärt zu haben, die mit der Kündigung in Zusammenhang stehen. Darüber hinaus muss der Berater in dem Bestätigungsschreiben anerkennen, dass Schadensersatzansprüche gegen ihn gestellt werden können, wenn er den Kunden nicht vollständig über die Nachteile aufklärt.

Nach Ansicht von MAXPOOL sind die von der DVAG erstellten Bestätigungsschreiben für die Bewertung von Verträgen nicht ausreichend und in der Form somit nicht ausfüllbar. „Es ist nicht ersichtlich, worauf sich der anzugebende mögliche Verlust bezieht. Etwa auf die zu zahlenden Prämien? Darüber hinaus wird der Eindruck erweckt, ein möglicher Verlust könne fest errechnet werden. Wie soll ein Berater die negative Entwicklung eines Fonds errechnen können? Für einen Vertragswechsel sind viel mehr Kriterien als nur ein möglicher Verlust maßgebend. Das Bestätigungsschreiben ist somit undifferenziert“, erklärt Sevilay Srouji, Syndikusanwältin von MAXPOOL. Darüber hinaus sei ein Berater schon rechtlich dazu gezwungen, eine Gesamtbewertung des Vertrages vorzunehmen und die Kundeninteressen zu wahren. Mit dem Mandantenschutzbrief wird dem Berater ein Bestätigungsschreiben vorgelegt, das unkonkret und in der Form nicht ausfüllbar ist, aber das Ausfüllen und Unterzeichnen durch den Berater soll suggerieren, dass der Berater nur an seinen eigenen Verdienst denken würde. „Dies stellt eine bewusste Irreführung des Kunden dar, die rechtlich relevant ist, da die Vorgehensweise der DVAG die Entscheidung des Kunden massiv beeinflusst“, fasst Srouji zusammen.

„Wir können und werden es nicht hinnehmen, dass unsere Makler schuldlos an den Pranger gestellt und mit falschen Behauptungen verunglimpft werden. Deshalb werden wir alle juristischen Mittel ausschöpfen um dem unzulässigen Treiben der DVAG ein Ende zu setzen.“, ergänzt Kevin Jürgens.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MAXPOOL Maklerkooperation GmbH, Friedrich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg, Tel: +49 (40) 29 99 40 – 437,Fax: +49 (40) 29 99 40 – 9430, www.maxpool.de 

Dmitry Kharchenko, Chief Technology Officer & Chief Data Officer des  Berliner Tech-Unternehmens Friendsurance, wurde heute als einziger Vertreter im Digital Bancassurance Bereich vom Financial Technology Report als einer der Top Financial Technology CTOs 2021 ausgezeichnet: https://thefinancialtechnologyreport.com/the-top-25-financial-technology-ctos-of-2021.

 

Friendsurance als einziges deutsches Fintech vertreten

„Die Auszeichnung von Dmitry Kharchenko als einer der besten Fintech-CTOs zeigt, dass wir als Tech-Pionier im Versicherungsbereich mit unserem Team top aufgestellt sind. Besonders weil es überhaupt nur ein Unternehmen aus Deutschland unter die Top 25 geschafft hat”, erklärt Tim Kunde, Mitgründer und Geschäftsführer von Friendsurance. Kharchenko verantwortet die technologische und strategische Weiterentwicklung der digitalen Bancassurance-Plattform des Unternehmens und führt mehrere agile Teams mit insgesamt 50 Tech- und Daten-Experten. Zu seinen bislang größten Errungenschaften bei Friendsurance zählen der erfolgreiche Go-Live der digitalen Bancassurance-Plattform für die Deutsche Bank, die Schaffung einer neuen effizienten agilen Teamstruktur und die Einführung einer „Architecture Guild” sowie der Ausbau des Data-Science-Bereichs. „Wir sind überzeugt, dass die Nutzung von Bankdaten im Versicherungskontext die Kundenzufriedenheit massiv verbessern wird, weil dadurch bequemere, passendere und kostengünstigere Lösungen angeboten werden können als je zuvor”, so Kharchenko. „Deshalb konzentrieren wir uns auf die Entwicklung von technisch ausgefeilten Anwendungen, die maximalen Kundennutzen mit maximalem Datenschutz verbinden.”

Deutschlands größte Bank und größter Versicherer setzen auf Friendsurance

In den letzten vier Jahren hat Friendsurance neben seinem eigenen B2C-Geschäft ein stabiles B2B2C-Geschäft aufgebaut. „Wir können noch nicht alle Namen nennen, aber wir können verraten, dass wir derzeit mit acht renommierten Bank- und Versicherungspartnern zusammenarbeiten, die unsere digitale Bancassurance-Lösung nutzen”, sagt Tim Kunde. Darunter die Deutsche Bank, die Volks- und Raiffeisenbanken und die HypoVereinsbank sowie die Allianz und die R+V Versicherung. „Neben unserer Tech- und Daten-Kompetenz bieten wir unseren Partnern den kompletten Kundensupport und eine breite Palette von CRM-Tools für ein besseres Kundenerlebnis. Durch unser B2C-Geschäft haben wir  langjährige Erfahrungen im Maklergeschäft und ein tiefes Verständnis von Versicherungskunden”, so Tim Kunde weiter.

20 Jahre Erfahrung als Tech-Experte

Dmitry Kharchenko ist seit Mitte 2020 für Friendsurance tätig. Vor seinem Einstieg bei Friendsurance arbeitete er für das Fintech-Unternehmen Bonify, wo er die Position des Chief Technology Officers & Chief Innovation Officers innehatte. Zuvor war er CTO in Residence beim Inkubator Finleap und Mitgründer eines Finleap-Startups. Vor seiner Zeit in Deutschland war Kharchenko 15 Jahre bei verschiedenen Tech-Unternehmen in Tel Aviv, u.a. beim Cybersicherheits-Startup Firelayers, das mithilfe von Advanced Architectures Schutzmechanismen auf Google Apps und Dropbox baut.

Über Friendsurance Deutschland

Das Berliner Insurtech-Unternehmen entwickelt innovative, digitale Versicherungslösungen mit dem Ziel Versicherungen kundenfreundlicher zu machen. Gegründet 2010, ist Friendsurance als Online-Makler mit dem weltweit ersten Peer-to-Peer-Versicherungsmodell gestartet und betreut heute rund 150.000 Kunden. Zusätzlich zu seinem B2C-Geschäft betreibt das Unternehmen seit 2017 die Digitalisierung von Versicherungsgeschäften für Banken und Versicherer sowie deren Kunden als B2B2C-Business. Friendsurance bietet nationalen und internationalen Kooperationspartnern eine skalierbare und modular einsetzbare Digital Bancassurance-Plattform und hat auf dieser Basis bereits digitale Versicherungsmanager für Unternehmen wie Deutsche Bank, R+V Versicherung sowie Allianz und HypoVereinsbank entwickelt. Friendsurance beschäftigt insgesamt über 100 Mitarbeiter aus 20 Nationen.

 

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Alecto GmbH, Friendsurance, Schützenstraße 6, D­-10117 Berlin, Tel.: +49 (0) 30 5770 5862 1 , www.friendsurance.de

Die EU-Kommission prüft, ob die Steuerbefreiungen für Finanzdienstleistungen und Versicherungen verändert werden sollen. Der AfW wendet sich gegen Verschärfungen und setzt sich für Vereinfachungen und Verbesserungen ein.

 

Das Umsatzsteuergesetz ist die deutsche Umsetzung der EU-Mehrwertsteuersystem-Richtlinie. Es bestehen hierbei nur wenige Wahlmöglichkeiten für den deutschen Gesetzgeber, das meiste ist 1:1 zu übernehmen. Wie für viele andere Rechtsgebiete spielt daher auch für die Umsatzsteuer die wesentliche Musik in Brüssel. Vor bald fünfzig Jahren wurden die wesentlichen Steuerbefreiungen für unsere Branche formuliert. Seitdem ist viel passiert und die EU-Kommission prüft daher, ob die Regeln angepasst werden müssten.

Im Rahmen eines öffentlichen Konsultationsverfahren hat nun der AfW mit Unterstützung seines steuerpolitischen Beraters, Steuerberater Daniel Ziska von GPC Tax Berlin, im Wesentlichen folgende Positionen vertreten:

  1. Die bisherigen Steuerbefreiungen müssen mindestens im bisherigen Umfang erhalten bleiben.
  1. Um das ganze System zu vereinfachen, wäre eine Steuerbefreiung mit gleichzeitigem Vorsteuerabzug, so wie man sie bei bestimmten exportorientierten Umsätzen kennt, das Beste.
  1. Auch die Beratung zu den Produkten der Finanzdienstleistung sowie die Verwaltung von Finanz- und Versicherungsprodukten müssen von der Steuer befreit werden, um aufwendige Abgrenzungsprobleme zu lösen.
  1. Wenn sich Unternehmen Kosten teilen, darf dies nicht zu einer Umsatzsteuerbelastung führen.
  1. Die umsatzsteuerliche Organschaft (Umsatzsteuergruppe), welche die Umsatzsteuer zwischen den einzelnen Gesellschaften eliminiert muss auch länderübergreifend möglich sein.

Im vierten Quartal 2021, so der Plan, will die EU-Kommission das weitere Vorgehen verlautbaren und gegebenenfalls auch bereits einen ersten Änderungsentwurf vorlegen. Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW: „Es gibt Chancen für Verbesserungen, aber genauso besteht die Gefahr, dass die Vorschriften verschärft werden und was heute steuerfrei ist, morgen steuerpflichtig werden könnte. Wir werden das Thema weiter aktiv begleiten.“

Ansprechpartner zu dieser Meldung:

Daniel Ziska,

Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, Dipl. Steuerexperte (Schweiz)

ziska@afw-verband.de, www.gpc-tax.de

 

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsmakler. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmaklern sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlern aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Maklerverbund ermöglicht Partnern Mitbestimmung im Netzwerk

 

Der Maklerverbund germanBroker.net AG (gBnet) versteht sich in erster Linie als Servicegesellschaft für seine angeschlossenen Maklerinnen und Makler. Zugleich ermöglicht das Unternehmen in Form einer „Genossenschaft“ den aktuell mehr als 500 Partnerunternehmen, im Netzwerk mitzuarbeiten und sich aktiv einzubringen.

Die Möglichkeiten und Angebote der Mitbestimmung sind vielfältig. Die Partnerunternehmen stehen zu ihren Wünschen und Themen im direkten Austausch mit den gBnet-Fachabteilungen und insbesondere dem Team Consulting, persönlich oder digital. Zudem hat der Maklerverbund acht Fachbeiräte zu den Bereichen Komposit Privat, Komposit Gewerbe, Altersvorsorge, Invaliditätsvorsorge, Krankenversicherung, Kapitalanlage, Digitale- und Makler-Prozesse sowie Nachhaltigkeit. Die Einrichtung von Fachbeiräten ist in der Satzung des Unternehmens fest verankert. In den Beiräten engagieren sich ausschließlich angeschlossene Maklerinnen und Makler, die für ihre Beiratstätigkeit entlohnt werden. Den Fachbeirat Nachhaltigkeit unterstützt zusätzlich noch ein externer Berater.

Jüngster Neuzugang bei den Fachbeiräten ist Christina Jasmer, Geschäftsführerin des gBnet-Partners PROMA Versicherungsmakler GmbH & Co. KG aus Jettingen-Scheppach und Vorstandsmitglied des Maklerverbands BDVM. Die PROMA gehört zu den Gründungsmitgliedern von gBnet und zählt als Beraterverbund mittlerweile 50 PROMA Partner. Christina Jasmer unterstützt seit kurzem den gBnet-Fachbeirat Altersvorsorge. Hier legt sie ihren Schwerpunkt auf die Entwicklung systematischer Beratungsstrecken für Privatkunden und die Kapitalanlage (den „Motor“) in den Vorsorgekonzepten.

Die gBnet-Fachbeiräte sind unter anderem maßgeblich an der Pflege und Entwicklung von Produkten und Deckungskonzepten beteiligt oder begleiten aktiv die regelmäßigen Rahmenvertragsverhandlungen mit den Versicherern. Beispielsweise wurde das heutige gBnet-Cover SolitärExklusiv (Berufsunfähigkeitsversicherung) ursprünglich von einem angeschlossenen Maklerhaus konzipiert und 2005 für alle gBnet-Partner geöffnet. „Der von mir 1999 entwickelte BU-Maklerrahmenvertrag mit weitreichenden Sonderbedingungen steht seit mehr als 15 Jahren allen Netzwerkpartnern zur Verfügung. Im Beirat optimieren wir das Cover kontinuierlich – mit immer neuen Leistungserweiterungen,“ erklärt Hans-Uwe Klaß, Beirat Invaliditätsvorsorge. „Damit setzen wir Jahr für Jahr neue Qualitätsstandards im BU-Markt, zum Vorteil und Wohle aller gBnet-Partner und deren Mandanten. Die praxisorientierte Zusammenarbeit mit den fachlich hochqualifizierten Maklerkollegen und den sehr kompetenten Mitarbeitern von gBnet bereitet mir große Freude!“

Als maklereigene Servicegesellschaft in Form einer Aktiengesellschaft kommt auch dem Aufsichtsrat eine entscheidende Rolle der Mitbestimmung im Unternehmen zu. Bei gBnet ist dieses Gremium ebenfalls ausschließlich mit Partnermaklern besetzt. Diese unterstützen den Vorstand und können fachkundigen Einfluss auf die strategischen Entscheidungen von gBnet nehmen.

„Im Aufsichtsrat kommen Profis zusammen, die größtenteils von Beginn an dabei sind. Sie bringen jahrzehntelange Erfahrung als Gründer und Eigentümer eines Versicherungsmaklerhauses ein,“ erläutert Udo Bödeker, Aufsichtsratsvorsitzender. „Jeder von ihnen hat in seinem Spezialgebiet den Finger am Puls des Marktes. Deshalb wissen sie auch genau, welche Entwicklungen einen wertvollen Nutzen für die Mitglieder bieten und für Interessenten attraktiv sind. Alle Empfehlungen und Entscheidungen werden mit dem Vorstand partnerschaftlich, auf Augenhöhe und ,aus der Praxis für die Praxis‘ getroffen.“

Das Aktienkapital von gBnet liegt mehrheitlich bei den Maklern. Regelmäßig werden neue Beteiligungen eingeworben. Die Eigentümermakler sind am Unternehmenserfolg beteiligt.

Der Leitgedanke „Gemeinsam mehr bewegen“ bestimmt seit Gründung des Maklerverbunds im Jahr 2001 die Zusammenarbeit innerhalb des Netzwerks. „Neue Partner laden wir herzlich ein, unser Netzwerk mit ihrem Expertenwissen und ihren Kompetenzen zu bereichern,“ so Hartmut Goebel, Vorstand. „Von einer tagtäglich gelebten, echten Partnerschaft profitieren die Maklerinnen und Makler ebenso wie gBnet als Unternehmen.“

 

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germanBroker.net Aktiengesellschaft, Feithstr. 129, D-­58097 Hagen, Tel.: (02331) 8045­171, Fax: (02331) 8045­3171, www.germanbroker.net

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht sich durch den kürzlich vorgelegten Jahresbericht des Versicherungsombudsmann für 2020 in seinen Bemühungen für eine Wertschätzung des Berufsstands der Versicherungsvermittler bestärkt.

 

Denn mit lediglich 106 zugelassenen Beschwerden über Versicherungsvermittler ist die Anzahl zum Vorjahr erneut gesunken. Das entspricht bezogen auf alle eingegangenen Beschwerden einer Quote von lediglich 0,58 Prozent (2019: 0,67 %). „Das ist eine beeindruckend niedrige Beschwerdequote bei der Schlichtungsstelle der Versicherungswirtschaft“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Unser Berufsstand spielt, was Kundenzufriedenheit betrifft, ganz vorne mit. Als Verband heben wir deshalb seit Jahren die Bedeutung der Vermittler für die Absicherung der Menschen hervor. Schließlich erfüllen wir einen bedeutenden sozialpolitischen Auftrag.“

Der BVK verfolgt seit Jahren eine Neupositionierung und Wertschätzung des Berufsstands. Mit dem BVK-Berufsbild für Versicherungsvermittler, das durch die drei Erfolgsfaktoren Qualifikation, freies Unternehmertum und dem Bekenntnis zu den Prinzipien der Ehrbaren Versicherungskaufleute gebildet ist, wird eine identitätsstiftende Klammer für alle in der Vermittlerbranche geschaffen.

 

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Ab sofort können angeschlossene Makler des Bugginger Maklerpools und Deckungskonzeptmaklers AMEXPool AG dessen BiPRO-Schnittstelle mit der Norm 430 (Dokumenten Transferservice) nutzen.

 

Zum Start konnten als Kooperationspartner assfinet mit dem MVP ams.5, Lutronik mit dem MVP vias, Mr.Money mit der BiPRO Box, SQL Projekt AG mit SALIA und die Aspoa GmbH mit scan2find gewonnen werden. Makler können über die genannten Dienstleister von AMEXPool bereitgestellte Dokumente abholen und durch die Integration in ihr Maklerverwaltungsprogramm direkt weiterverarbeiten. Eine selbstständige Einbindung der BiPRO-Schnittstelle ist für versierte Versicherungsvermittler selbstverständlich auch möglich. Hierbei kann die BiPRO-Schnittstelle mit den entsprechenden Daten einfach angebunden werden.

„Dass wir nun endlich unsere lang ersehnte BiPRO-Schnittstelle haben, freut uns besonders. Wir möchten schließlich unseren angeschlossenen Maklern immer den besten Service bieten. Dazu gehört, mittlerweile schon fast selbstverständlich, eine BiPRO-Schnittstelle“, so Boris Beermann, Vorstand der AMEXPool AG und weiter: „Wir haben nun aber eine echte BiPRO-Schnittstelle, die von jedem angesteuert werden kann, der es möchte. Nicht wie bei vielen unserer Mitbewerber über einen einzigen Dienstleister, der die Daten in BiPRO umwandelt. Das machen wir, über die Systeme der ASSFINET GmbH, selbst.“

Wer die BiPRO-Schnittstelle nicht selbst einbinden kann oder will hat die Möglichkeit über unsere Kooperationspartner schnell und einfach an die Schnittstelle zu kommen. Neben den beiden Maklerverwaltungssystemen ams.5 und vias sind bereits zusätzlich Mr.Money mit der BiPRO Box, die Aspoa GmbH mit scan2find angebunden sowie SALIA von SQL Projekt AG. Zeitsprung und b-tix werden in Kürze folgen. Weitere MVP´s sind dabei auch schon an diese Kooperationspartner angebunden, sodass eine effiziente Weiterverarbeitung möglich ist. Darüber hinaus wandeln wir zudem unsere Assekuradeurprodukte selbständig in BiPRO-Daten um. So gibt es keinen Verlust „unterwegs“ und wir haben die Qualität der Daten selbst in der Hand.

Wir ruhen uns aber nicht auf diesem Meilenstein aus und haben bereits mit Assfinet zusammen die BiPRO Norm 440, welche unter dem Begriff „Deeplink“ genutzt wird, mit AMS umgesetzt. Das bedeutet, jeder an die AMEXPool AG angeschlossene Makler der AMS verwendet, kann daraus direkt in den Kundenmanager der AMEXPool AG springen, um dort den aktuellen Stand seiner Verträge einzusehen.“

Wie Makler an ihre Dokumente über die BiPRO-Schnittstelle der AMEXPool AG kommen, ist in einer genauen Beschreibung zu den unterschiedlichen Möglichkeiten im Partnerportal der AMEXPool AG unter der Rubrik Service/BiPRO hinterlegt.

Über die AMEXPool AG:

Die AMEXPool AG ist als Maklerpool/Deckungskonzeptmakler Spezialist für nahezu alle Bereiche der gewerblichen und privaten Kompositsparten, das Kfz-Geschäft, für Personenversicherungen, Baufinanzierungen und Bausparen. Dabei arbeitet die AMEXPool AG mit 185 Versicherungsgesellschaften zusammen. Mit derzeit 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist das Unternehmen aus dem badischen Buggingen bundesweit mit großem Erfolg tätig. Aktuell hat die AMEXPool AG 284.397 Versicherungsverträge in der Verwaltung und kooperiert mit mehr als 4.400 Versicherungsmaklern, die von einer Branchenerfahrung seit 1979, erstklassigen Serviceleistungen und einer umfangreichen Online-Plattform profitieren. Die Eigenkapitalquote lag im Geschäftsjahr 2019 bei über 50 Prozent. Bei den Umsatzerlösen konnten in den vergangenen Jahren fast immer Wachstumsraten im ein- bis zweistelligen Bereich erwirtschaftet werden.

 

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AMEXPool AG , Im Mittelfeld 19 , D-79426 Buggingen, Tel: 07631/3640-0, Fax: 07631/3640-20, www.amex-online.de

Bei hochbetagten Menschen ist die Abänderung des Testaments unter Fremdeinfluss keine Seltenheit – Dies kann für die rechtmäßigen Erben negative Folgen haben – Es lohnt sich deshalb, sich frühzeitig dagegen abzusichern

 

Es ist der Stoff, aus dem Filme gemacht werden: der neue, meist junge Ehepartner des betagten Erblassers oder die Pflegekraft, die sich bei einem pflegebedürftigen, vermögenden Menschen einschmeichelt. Und die dann auf eine Änderung des Testaments zu ihren Gunsten hinwirken – zum Schaden der rechtmäßigen Erben. Doch scheint das nicht nur eine gute fiktive Story zu sein, auch in der Realität kommt das vor. Zwar gibt es keine aktuellen und bundesweiten Zahlen. Zumindest aber berichtet der Bayerische Rundfunk, dass das Bayerische Landeskriminalamt in 2018 etwa 17.000 solcher Fälle in dem Bundesland zählte.

Laut der Stiftung für Erbrecht handelt es sich im Schnitt übrigens nur in einem Drittel aller Fälle von Erbschleicherei um fremde Personen, dafür zu je einem weiteren Drittel um neu angeheiratete Ehepartner sowie um Personen aus der eigenen Verwandtschaft. „Zwar ist es moralisch ohne Frage verwerflich, ältere Menschen dahingehend zu beeinflussen, ein Testament zu den eigenen Gunsten abzuändern“, macht Professor Dr. Rolf Tilmes, CFP®, EFA, HonCFEP, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland), klar. „Aufgrund der grundgesetzlich geschützten Testierfreiheit hierzulande ist das aber rechtlich nicht angreifbar.“

Kaum jemand denkt frühzeitig an sein Testament

Wer sich gegen Erbschleicherei absichern möchte, muss das deshalb schon in einer früheren Lebensphase tun. Doch das ist alles andere als selbstverständlich. Schließlich beschäftigt sich kaum jemand frühzeitig mit dem Gedanken an seinen letzten Willen, wie die Studie „Erben und Vererben“ der Deutschen Bank bestätigt. Demnach haben nur 39 Prozent der potenziellen Erblasser überhaupt ein Testament gemacht.

„Da immer etwas Unvorhergesehenes geschehen kann, ist es aber wichtig, sein Testament in einer Lebensphase, in der man im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten ist, zu machen, um zum Beispiel Erbstreitigkeiten zu vermeiden“, rät der Experte, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist.

„Dabei bietet es sich dann an, gleich die Gefahr der Erbschleicherei zu berücksichtigen.“ Denn die lässt sich in der Tat ausschließen oder zumindest reduzieren. Zwar werden laut gesetzlicher Erbfolge ausschließlich Ehegatten und Verwandte berücksichtigt. Allerdings besteht eben aufgrund der Testierfreiheit die Möglichkeit, zumindest Teile des Vermögens anderen Personen zukommen zu lassen. Eine erste Möglichkeit, dies zu verhindern, besteht darin, dass Eheleute und eingetragene Lebenspartner ein gemeinschaftliches Testament oder mit anderen Personen einen Erbvertrag aufsetzen.

Stirbt nun einer der Partner, dann kann der andere, sofern keine so genannte Öffnungsklausel vereinbart wurde, diesen Vertrag nicht mehr ändern. „Abweichende letztwillige Verfügungen werden damit unwirksam. Dadurch wird Erbschleicherei schon einmal deutlich erschwert“, informiert Prof. Tilmes. Zusätzlich kann in einem Erbvertrag eine Öffnungsklausel zwar eingefügt werden, diese lässt sich aber zum Beispiel an die Bedingung knüpfen, dass der Betroffene seine Testierfähigkeit zuvor gutachterlich prüfen und bestätigen lässt.

Ein guter Schutz gegen Erbschleicherei dürfte der regelmäßige Kontakt zum Angehörigen und somit Erblasser sein. Wer ein gutes Vertrauensverhältnis zu seinen Angehörigen hat, mit diesen seine Sorgen und Ängste teilen kann und zudem tatsächliche Hilfe von ihnen in Anspruch nimmt, ist normalerweise kein leichtes Opfer von Erbschleichern. Ein seriöser Pflegedienst kann helfen und soweit geboten, könnte man beim Amtsgericht auch eine Betreuung veranlassen. Das Amtsgericht könnte die Einrichtung einer Kontrollbetreuung beantragen. Das Gericht setzt dann eine Person ein, die dem Konto- oder/und Vorsorgebevollmächtigen kontrolliert und Missbrauch abstellen kann.

CFEP®-Professionals als geeignete Ratgeber zum Schutz vor Erbschleicherei

Ein anderer Weg ist eine Vorsorgevollmacht – diese sollte man neben einem Testament und einer Patientenverfügung grundsätzlich haben –, mit der einer Person weitreichende Befugnisse über das Vermögen erteilt wird. „Der Erblasser sollte dies aber tun, während er noch im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten ist, und eine vertrauenswürdige Person auswählen“, rät der Experte. Um der Gefahr des Missbrauchs vorzubeugen, kann ein Notar dabei verpflichtet werden, die Vollmacht erst herauszugeben, wenn der Ersteller der Vollmacht nicht mehr geschäftsfähig ist.

Dazu kommen weitere Möglichkeiten: Zum Beispiel die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten an die rechtmäßigen Erben, gekoppelt an ein Widerrufsrecht, falls der Betroffene später doch selbst etwas von dem übertragenen Vermögen benötigt, oder ein Bestimmungsvermächtnis, bei dem zwar eine Zuwendung an eine dritte Person möglich ist, das aber Schutzmechanismen enthält, die verhindern, dass größere Teile des Vermögens zu einem späteren Zeitpunkt übertragen werden. Eine Kontrollfunktion ist ebenfalls dahin möglich, dass man im Testament eine Testamentsvollstreckung anordnet.

Nicht selten kommt es vor, dass Erbschleicher ein Testament verschwinden lassen. Stellt sich nach dem Tod des Erblassers heraus, dass sich ein Erbschleicher mutmaßlich unrechtmäßig das Vermögen unter den Nagel gerissen hat, haben die Angehörigen die Möglichkeit das Testament anzufechten. Das Testament oder ein Erbvertrag kann grundsätzlich wegen Testierunfähigkeit oder Geschäftsunfähigkeit des Erblassers (schwere Demenz, Wahnvorstellungen etc.) und wegen Erbunwürdigkeit des Erbschleichers angefochten werden.

„Die Beispiele zeigen, dass es verschiedene Wege gibt, sich zu schützen“, erklärt Prof. Tilmes. „Was sich davon tatsächlich eignet, kommt aber auf den Einzelfall an, also zum Beispiel, um welche Art und welchen Umfang von Vermögenswerten es sich handelt oder wie die familiäre Situation ist.“ Hilfreich kann deshalb die Unterstützung durch Experten wie die vom FPSB zertifizierten CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER (CFEP®-Professional) sein. Sie können auf den Einzelfall bezogen beraten, welche Alternative sich am besten eignet.

 

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Dr. Max Weinhold, künftiger CCO bei der Gothaer Vertriebs AG

 

Dr. Max Weinhold (39) wird zum 1. November 2021 in den Vorstand der Gothaer Vertriebs-Service AG, kurz GoVS, berufen und dort als Chief Commercial Officer das operative Geschäft verantworten. Die GoVS unterstützt Key Accounts, technische Makler und firmenverbundene Vermittler als Underwriter-Spezialorganisation im Vertrieb von gewerblichen und industriellen Sachversicherungen.

„Ich freue mich, dass wir mit Max Weinhold nicht nur einen ausgewiesenen Vertriebsexperten für die GoVS gewinnen konnten, sondern auch einen erprobten Teamplayer mit strategischem Weitblick. Ich bin sicher, dass er dem Unternehmen wichtige neue Impulse geben und es erfolgreich in die Zukunft führen wird,“ so Thomas Bischof, Vorstandsvorsitzender der Gothaer Allgemeine AG.

Vertriebsprofi und Spitzensportler

Weinhold studierte in München und Köln Sport/Medien- und Kommunikationswissenschaften und war zudem Mitglied der deutschen Herrennationalmannschaft im Hockey. Mit der Mannschaft wurde er zweimal Europameister, Weltmeister und holte olympisches Gold in Peking und London.

Nach dem Diplom startete er seine Karriere in der Versicherungsbranche 2011 als Trainee im Vertrieb der AXA. Berufsbegleitend promovierte er an der Sporthochschule Köln und absolvierte die Ausbildung zum IHK zertifizierten Versicherungsfachmann. 2014 wurde er Regionalleiter im Exklusivvertrieb der AXA. 2017 wechselte er zum HDI und übernahm dort im Maklervertrieb zunächst die Leitung der Vertriebsdirektion Hamburg. 2018 wurde er dann zum Leiter der Vertriebsdirektion Nord/Ost Sach berufen, 2020 zum Leiter des Regionalen Maklervertriebs des HDI.

 

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Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Herr Dirk Benz hat am 19.Mai 2021 im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat sein Amt als Mitglied des Vorstands der Bonnfinanz AG niedergelegt

 

und wird das Unternehmen zum 31. Mai 2021 im besten gegenseitigen Einvernehmen verlassen, um sich neuen beruflichen Herausforderungen zuzuwenden. Unterschiedliche Auffassungen über die zukünftige strategische Ausrichtung des Unternehmens waren ursächlich für diese Entscheidung. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Benz für seinen Einsatz und seine erfolgreiche Tätigkeit für die Gesellschaft.

Bonnfinanz zählt zu den führenden Allfinanzvertrieben Deutschlands. Bereits seit 1970 bietet das Unternehmen ganzheitliche Finanzberatung für private Haushalte und hilft deutschlandweit rund 450.000 Kunden für eine gute Zukunft vorzusorgen.

 

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Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung, Rabinstr. 8, 53111 Bonn, Tel: 0228 533 246, Fax: 0228 268-9359-246, www.bonnfinanz.ne

Priorität haben Emissionseinsparungen an allen Standorten

 

Auf seinem Weg zur CO2-Neutralität bis 2022 gleicht der Finanzdienstleister MLP erstmalig alle im Konzern erfassten CO2-Emissionen aus dem Geschäftsjahr 2020 durch Unterstützung von Klimaschutzprojekten aus. Vorausgegangen war die deutliche Weiterentwicklung der Datenerfassung von Emissionen. Diese umfassen nun detaillierte Angaben zu wesentlichen Einzelgesellschaften der MLP Gruppe und anderen Faktoren wie Rechenzentren oder Geschäftsstellen.

Der Fokus liegt weiterhin auf der Verringerung und Vermeidung von CO2-Emissionen. Ein wichtiger Schritt hierfür war die Umstellung der gesamten Stromversorgung auf erneuerbare Energien im vergangenen Jahr, wodurch rund 1.000 Tonnen CO2 eingespart werden konnten. Insgesamt hatte MLP auf Basis der für das Berichtsjahr 2019 erfassten Datenbasis die Emissionen im Jahr 2020 um rund 45 Prozent reduziert – auch bedingt durch die eingeschränkte Mobilität in der Corona-Zeit. Weitere Maßnahmen werden sukzessive folgen.

Die verbleibenden Emissionen werden ab sofort jährlich durch die Investition in zertifizierte Klimaschutzprojekte kompensiert. Der Schwerpunkt des Engagements liegt auf dem internationalen Waldschutz-Projekt „Schutz für ein bedrohtes Stück Amazonas“ in Peru. Es sorgt für den Erhalt von wertvollem Lebensraum für Tiere und Pflanzen im Amazonas sowie für den Schutz mehrerer indigener Völker und begegnet somit dem Problem der weltweit grassierenden Rodung von Urwäldern. Daneben werden auch regionale Projekte zur Aufforstung deutscher Mischwälder unterstützt. Damit diese zur Klimaneutralität des Konzerns beitragen, sind sie mit einem international anerkannten Waldschutzprojekt in Brasilien kombiniert. Die ausgewählten Projekte unterstützen die internationalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs), zu denen sich MLP bekannt hat.

„Gesellschaftliche und ökologische Verantwortung sind fester Bestandteil unserer Unternehmenswerte und spiegeln sich auch im Ziel der CO2-Neutralität wider. Mit der Unterstützung der Klimaschutzprojekte sind wir nun einen weiteren wichtigen Schritt gegangen“, sagt Dr. Uwe Schroeder-Wildberg, Vorstandsvorsitzender von MLP. Bereits seit 2016 geht MLP das Thema Nachhaltigkeit systematisch an und baut seinen Beitrag zum Klimaschutz gezielt aus. Für 2022 hat sich der Konzern das Ziel der Klimaneutralität gesetzt – bis dahin sollen die Datenerfassung nochmals substanziell weiterentwickelt und weitere CO2-Einsparungsmaßnahmen auf den Weg gebracht werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Die spezialisierte Wertpapierfirma BN & Partners Capital AG blickt auf ein beachtliches Wachstum im Geschäftsjahr 2020 und im 1. Quartal 2021 zurück. Das über alle Geschäftsbereiche hinweg verwaltete Gesamtvolumen ist in diesem Zeitraum von 5,75 auf 8,09 Milliarden Euro angewachsen, ein Plus von 41 Prozent.

 

Insbesondere die Zahl der mandatierten Private-Label-Fonds stieg deutlich um weitere 19 Mandate auf aktuell 65 Mandate. Das Volumen aller von BN & Partners betreuten Private-Label-Fonds wuchs um zwei Milliarden Euro auf rund 7,10 Milliarden Euro (+39 %). Auch im Geschäftsbereich Haftungsdach verzeichnet das in Frankfurt ansässige Unternehmen einen signifikanten Zuwachs. Mit aktuell 135 Tied Agents ist die Zahl der vertraglich gebundenen Vermittler seit Anfang 2020 um insgesamt 47 neue Partner gestiegen (+53 %).

Starker Anstieg im Private-Label-Fonds-Segment

Mit 65 Fondsmandaten mit mehr als sieben Milliarden Euro Volumen zählt BN & Partners deutschlandweit zu den führenden Anbietern im Segment der Private-Label-Fonds und zeichnet sich insbesondere durch große Erfahrung bei der Einführung innovativer Anlagekonzepte aus. Darunter etwa eine ganze Reihe von KI-Fonds oder dem ersten in Deutschland zugelassene Cannabis- Fonds „CANSOUL Fonds – Hanf Aktien Global”.

Auch 2020 ist BN & Partners seinem Pioniergeist treu geblieben und hat im Dezember dem deutschlandweit ersten Wasserstoff-Fonds („GG Wasserstoff“) den Weg geebnet. „Das Anlagesegment Wasserstoff ist noch ein echtes Nischenthema, verfügt aber über enormes Potenzial“, erklärt René Assion, Leiter des Geschäftsbereichs Private-Label-Fonds. So konnte der Fonds allein in den ersten vier Monaten nach Start über 60 Millionen Euro an Mittelzuflüssen verzeichnen. Seit Mitte 2020 ist BN & Partners zudem im Gesundheitssektor mit dem „Grönemeyer Gesundheitsfonds Nachhaltig“ prominent vertreten.

Neben neuen Anlagekonzepten trägt insbesondere auch der wachsende Erfolg bereits etablierter Fonds zur positiven Entwicklung des Private-Label-Fonds-Bereichs von BN & Partners bei, unter anderem der „Acatis Gané Value Event Fonds” oder der vielfach ausgezeichnete Klimafonds „Green Benefit Global Impact Fund”, dessen Anlagevermögen binnen eines Jahres von sieben auf 200 Millionen Euro angewachsen ist. Auch der „DWB Alpha Star Aktienfonds“ konnte innerhalb nur eines Jahres die Assets under Management von 30 auf über 70 Millionen Euro mehr als verdoppeln und wurde jüngst zum zweiten Mal in Folge mit dem „Deutschen Fondspreis” als „Bester Fonds für deutsche Aktien” ausgezeichnet.

Großer Zuwachs an Tied Agents

Mit nunmehr 135 vertraglich gebundenen Vermittlern hat BN & Partners auch im Geschäftsbereich Haftungsdach ein deutliches Wachstum verzeichnet. Die Anbindung von insgesamt 47 neuen Tied Agents bedeutet den zahlenmäßig größten Anstieg an Partnern innerhalb eines Jahres seit der Unternehmensgründung im Jahr 2004 und ist in erster Linie auf die Anbindung von 30 ehemaligen Family Banker des Bankhaus Lenz zurückzuführen.

„Die Attraktivität unserer Dienstleistungen und Services steigt. Immer mehr Berater und Finanzprofis erkennen die Möglichkeiten, die unser Haftungsdach für Partner bietet, sei es bei der Umsetzung eigener Fondsideen oder in der klassischen Anlageberatung”, erklärt Konstantinos Liolis, Vorstand von BN & Partners. Dieser Trend werde im Zuge anstehender Regulierungsmaßnahmen weiter an Dynamik gewinnen. Darüber hinaus habe man noch eine ganze Reihe weiterer interessanter Fondskonzepte in der Pipeline, die in den kommenden Monaten umgesetzt werden.

 

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FONDSNET Gruppe, Steinstraße 33, D-50374 Erftstadt, Tel: +49 (22 35) 95 66 10, Fax: +49 (22 35) 95 66 11, www.fondsnet.de

Inflationsrate könnte in Folge der Pandemie auf zwei bis vier Prozent steigen

 

Die Euro-Währung hat seit ihrer Einführung im Jahr 2002 rund ein Viertel an Kaufkraft verloren. Darauf weist die Finanzberatungsgesellschaft Plansecur hin. “Wer sein Geld im herkömmlichen Sinne spart, verbrennt es also letztendlich”, sagt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan. Eine Anlage etwa in Fondssparplänen sei “chancenreicher, renditestärker und zukunftsträchtiger”, wobei “stets die individuelle wirtschaftliche Situation zu berücksichtigen ist”, wie er betont.

Eine “galoppierende Geldentwertung” etwa mit zweistelligen Inflationsraten, wie sie teilweise als Folge der Pandemie vorhergesagt werden, erwartet Plansecur nicht. “Die Berichterstattung über das Schreckgespenst einer Hyperinflation ist nicht gerechtfertigt, das Gespenst ist tot”, erteilt Johannes Sczepan allen Untergangspropheten eine klare Absage. Er verweist darauf, dass selbst nach den Ölkrisen in den 1970er Jahren die Inflationsrate in Deutschland “nur” auf bis zu acht Prozent im Jahr geklettert war, also mit einem guten Abstand zu einer zweistelligen Geldentwertung.

“Allerdings werden wir nach der Coronakrise auf vielen Sektoren eine verstärkte Nachfrage erleben, der zeitweise nur ein begrenztes Angebot gegenüberstehen wird, so dass ein Anziehen der Preise zu erwarten ist”, analysiert Johannes Sczepan, und spekuliert: “Dieses Phänomen könnte die Inflationsrate zeitweise über die von den Notenbanken anvisierte Zwei-Prozent-Marke hieven.” Sowohl die US Federal Reserve Bank als auch die Europäische Zentralbank hätten deutlich gemacht, dass sie auch in diesem Fall an ihrer Niedrigzinspolitik festhalten wollen. Die niedrigen Zinsen dürften nach Einschätzung des Plansecur-Geschäftsführers die Weltwirtschaft nach Corona wieder beleben und beispielsweise Aktienfonds weiterhin und auf lange Sicht Attraktivität verleihen.

Plansecur ist eine konzernunabhängige Unternehmensgruppe für Finanzplanung und Vermittlung, die Wert auf hohe ethische Grundsätze legt. Die Gruppe gehört mehrheitlich ihren Beratern, die am Unternehmen beteiligt sind; daher unterliegen sie keinen Absatz- oder Provisionsvorgaben. Kundenberatungen erfolgen über den Einzelberater hinaus anonymisiert in einem Expertenteam, um höchste Beratungsqualität zu gewährleisten.

 

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Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Bis Ende Juni sind noch Bewerbungen für DEN Nachwuchswettbewerb der Finanz-, Immobilien- und Versicherungsbranche möglich

 

Er ist das Qualitätssiegel für den unternehmerischen Nachwuchs der Finanz-, Immobilien- und Versicherungsbranche: Der Jungmakler Award geht in seine 11. Auflage. Junge Unternehmerinnen und Unternehmer haben noch bis zum 30.06.2021 Zeit, ihre Bewerbung einzureichen. Den Gewinnern winken Geldpreise in Höhe von insgesamt 18.000 Euro sowie Bildungsgutscheine von der Deutschen Makler Akademie, dem CAMPUS INSTITUT und dem Institut Ritter.

Castings sind digital und persönlich

Konrad Schmidt, Geschäftsführer der bbg Betriebsberatungs GmbH und Veranstalter des Jungmakler Awards hat im Laufe der Award-Geschichte bereits viele Jungmaklerinnen und Jungmakler kennengelernt: „Es ist immer wieder eine tolle Erfahrung, wie sich der Eindruck zur jeweiligen Persönlichkeit im Laufe der Zeit vervollständigt – von dem schriftlichen Bewerbungsfragebogen über die digitalen RegioCastings bis zum persönlich stattfindenden Bundesfinale.“

Aus den Teilnehmern wird eine Gemeinschaft

Hinter jedem Bewerber, hinter jeder Bewerberin steht ein junger Unternehmer, eine junge Unternehmerin mit dem Ziel, das eigene Maklerunternehmen nach vorne zu bringen. Dieses Ziel eint die Teilnehmer des Jungmakler Awards. Und wirklich jeder Teilnehmer wird auch dahingehend gefördert. So gibt es schon während des Auswahlverfahrens die Möglichkeit, an exklusiven Seminaren und Coachings mit Steffen Ritter teilzunehmen. Das Feedback durch die Gruppe und die Jury trägt zur Selbstreflexion bei und fördert Stellschrauben für den Unternehmenserfolg zutage.

Unbezahlbares Netzwerk für die Zukunft

Aus den Teilnehmern spinnt sich unweigerlich ein unbezahlbares Netzwerk für die Zukunft. Der letztjährige Finalist Philipp Schardt bringt es auf den Punkt: „Als junge Unternehmer können wir alle voneinander profitieren und lernen.” Doch nicht nur der Austausch mit  Kolleginnen und Kollegen steht im Fokus. Beim Jungmakler Award haben die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre Unternehmensstrategie von einer erfahrenen Jury bewerten zu lassen. Hier gibt es Feedback auf Vorstandsebene – und zwar auf Augenhöhe. Von dem persönlichen Kennenlernen profitieren die Jungmakler dauerhaft. Dazu Konrad Schmidt: „Nach jedem BundesCasting bekomme ich die begeisterte Rückmeldung der Jungmakler, dass sie mittlerweile kleine Herausforderungen oder große Projekte mit den Vorständen ganz unkompleziert und schnell klären können. Von diesem Netzwerk profitieren die Teilnehmer ihr Leben lang.“

Hintergrund

Hinter dem Jungmakler Award steht die Idee, junge Vermittler der Finanz-, Immobilien- und Versicherungswirtschaft zu fördern und damit eine qualitativ hochwertige Beratungskultur in Deutschland zu erhalten. Der Wettbewerb wird von 45 Förderern aus der Finanz- und Versicherungswirtschaft unterstützt. Informationen und Teilnahmebedingungen unter www.jungmakler.de.

 

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bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.dewww.asscompact.de

US-Spezialversicherer Markel investiert über seinen Corporate Venture Capital-Arm in den Münchener Spezialisten für SME Insurance

 

Das Münchener Insurtech Finanzchef24 setzt sein Wachstum fort und definiert das Segment der SME Insurance neu. Millionen von Einzel- und Kleinunternehmern aus über 1.500 Berufen maßgeschneiderte Gewerbeversicherungslösungen anzubieten, ist für Versicherer aufwändig und komplex. Gleichzeitig ist der Bedarf der Kunden an individuell auf die beruflichen Besonderheiten abgestimmten Versicherungslösungen groß. Schließlich benötigt jeder Unternehmer eine entsprechende Risikoabsicherung. Finanzchef24 löst dieses Dilemma mit durchgängig digitalen Prozessen, maßgeschneiderten Angeboten und Services sowie unabhängiger Beratung und Produktauswahl. An diesem Wachstumspotenzial will der US-Spezialversicherer Markel partizipieren und hat sich über Markel Digital Investments eine Beteiligung im mittleren einstelligen Prozentbereich an Finanzchef24 gesichert. Finanzchef24 betreut derzeit 45.000 aktive Kunden und will diese Zahl mittelfristig mehr als verfünffachen.

Benjamin Papo, Co-CEO bei Finanzchef24, begrüßt den Einstieg: „Das Engagement eines Global Players wie Markel bestätigt, welches Potenzial in unserem Geschäftsmodell steckt. Viele der klassischen Versicherungssegmente für Privatkunden haben bereits einen massiven Digitalisierungswandel durchlebt. Bei den Versicherungslösungen für kleine und mittelständische Unternehmen stehen wir dagegen noch am Anfang. Und wir bei Finanzchef24 treiben diese Entwicklung voran.“

Frederik Wulff, CEO von Markel Insurance SE, bestätigt: „Es hat uns in der Zusammenarbeit mit Finanzchef24 immer wieder beeindruckt, wie gut die digitalen Prozesse hin zum Kunden wie auch zum Versicherer funktionieren. Die Innovations- und Umsetzungskompetenz des Finanzchef24-Teams ist enorm. Vor allem aber verstehen sie ihre Kunden sehr gut. Das ist ein Potenzial, von dem wir nicht nur als Produktpartner, sondern auch als Investor profitieren wollen.“

Tobias Wenhart, Co-CEO bei Finanzchef24, ergänzt: „Mit unserem Geschäftsmodell bringen wir zusammen, was Unternehmer von ihrem Versicherungspartner erwarten: Einfache und sichere digitale Prozesse, ausgeprägte Beratungs- und Fachkompetenz und die Unabhängigkeit eines Brokers. Wir sind überzeugt, dass das die Zukunft im Bereich SME Insurance ist.“

Über Finanzchef24

Finanzchef24 definiert den Markt der Gewerbeversicherungen für Einzel- und Kleinunternehmer (SME) neu. Das Münchener Insurtech vereint digitale Kommunikation und Prozesse mit der Kompetenz des Versicherungsspezialisten und der Unabhängigkeit einer Plattform. Unternehmer erhalten so die für sie optimale Absicherung und können sich voll auf ihr Geschäft konzentrieren. Über 40 Versicherer machen ihre Lösungen effizient und zielgenau den richtigen Kunden zugänglich. Das Konzept von Finanzchef24 hat bereits 45.000 aktive Kunden überzeugt.

 

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Finanzchef24 GmbH, Hohenlindener Str. 1, 81677 München, Tel: 089 716 772 700, Fax: 089 716 772 900, www.finanzchef24.de