Im Rahmen der erstmaligen Untersuchung Marktstandards in der GF hat infinma 67 Tarife der Grundfähigkeitsversicherung analysiert.

 

Bereits seit dem Jahr 2011 veröffentlicht infinma, die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH in Köln, regelmäßig die sog. Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung und gibt damit sowohl Vermittlern und Maklern, aber auch Versicherern wichtige Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen.

Aktuell haben die Analysten von infinma erstmals auch Marktstandards für die Grundfähigkeitsversicherung ermittelt. Untersucht wurden diesmal die Tarife von 26 Anbietern; im Jahre 2016 waren es gerade mal 6 Gesellschaften, die eine GF angeboten haben. Stephan Franz, im Hause infinma für die Grundfähigkeitsabsicherungen zuständig, begründete dies: „Zum einen wollen wir natürlich der wachsenden Verbreitung und Bedeutung der Grundfähigkeitsversicherung Rechnung tragen. Zum anderen kommen wir aber auch gerne den Wünschen von Versicherern und Maklern nach, auch für diese Art der Arbeitskraftabsicherung unser bewährtes und vor allem einfaches und transparentes Verfahren anzubieten.“

Im Rahmen der Marktstandards in der GF werden wichtige Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen analysiert. Derzeit werten die Analysten von infinma zu insgesamt 17 Kriterien aus, welche ganz konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt, und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“. Wie üblich vergibt infinma kostenlose Zertifikate für die Produkte, die in allen 17 Kriterien gleichzeitig den Marktstandard mindestens erreichen oder diesen übertreffen.

„Die Produkte in der GF haben recht schnell ein vergleichsweise hohes qualitatives Niveau erreicht. Der grundsätzliche starke Wettbewerb im Bereich der Arbeitskraftabsicherung hat sich auch vorteilhaft auf die GF ausgewirkt. So ist bspw. in nur kurzer Zeit der verkürzte Prognosezeitraum von 6 Monaten zum Marktstandard geworden.“, kommentierte Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, die aktuellen Ergebnisse. „Schon jetzt ist auch zu erkennen, dass sich die Marktstandards sehr dynamisch entwickeln und es wahrscheinlich schon beim nächsten Update Änderungen am Standard geben wird.“

„Themenschwerpunkte bei der Weiterentwicklung der Produkte sind bspw. die Verlängerungsoption, Nachversicherungsmöglichkeiten mit und ohne Anlass oder Zusatzleistungen bei Schweren Krankheiten“, ergänzte Franz.

Zum Verfahren und zur Funktionsweise der Marktstandards führte Franz aus: „Wir haben selber – anders als bspw. bei Ratings oder anderen Bewertungsverfahren – keinen Einfluss auf die Ergebnisse. Damit ist unser Verfahren besonders transparent. Der Verzicht auf eine Gewichtung von Kriterien führt zudem dazu, dass es keine Bevormundung der Nutzer des Verfahrens gibt. Wir maßen uns eben gerade nicht an, beurteilen zu können, dass eine bestimmte Produkteigenschaft umso und so viel Rating-Punkte wertvoller ist als ein anderes Kriterium.“

Die aktuellen Marktstandards können ab sofort auf der Internet-Seite von infinma eingesehen werden: https://www.infinma.de/lupe_msgf.php

 

Über die infinma GmbH

Die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH wurde im Jahre 2003 von den alleinigen Gesellschaftern und Geschäftsführern Marc C. Glissmann und Dr. Jörg Schulz gegründet. Das Institut ist als Analyse- und Beratungsunternehmen mit den Schwerpunkten Personenversicherungen und Kapitalanlagen / Investment tätig. Im Bereich der Unternehmensanalysen gehört infinma zu den führenden deutschen Anbietern und entwickelt bspw. regelmäßig mehr als 250 Kennzahlen zur Analyse der deutschen Lebensversicherer. Schwerpunkte der Produktanalysen sind fondsgebundene Versicherungen in allen Schichten der Altersvorsorge, Garantiemodelle, Konzepte zur Absicherung der Arbeitskraft sowie die Pflegeversicherung. Neben verschiedenen Software-Angeboten unterstützt infinma seine Auftraggeber unmittelbar in der Markt- und Wettbewerbsanalyse, beim Produktmanagement und –marketing sowie der Produktentwicklung und im direkten Kontakt mit Vermittlern und Endkunden. Ein aktueller Analyse- und Beratungsschwerpunkt liegt im Bereich der ESG-konformen Kapitalanlagen in der Lebensversicherung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Max-Planck-Str.37A, 50858 Köln,Tel.+49 (0) 2234 933 69 14, www.infinma.de

 

Zahlreiche neue Leistungsmerkmale und Optimierungen – Qualitätssteigerung in der Risikolebensversicherung – Verbesserungen auch in der Arbeitskraftabsicherung

 

Die Dialog, der Maklerversicherer der Generali in Deutschland und Spezialist in der Absicherung biometrische Risiken, hat die Tarifgeneration 01.2021 auf den Markt gebracht. In der Risikolebensversicherung und in der Arbeitskraftabsicherung wurden neue Leistungsmerkmale eingeführt sowie Bedingungen und Regelungen auf den Kundenbedarf optimiert. Dadurch erhalten unabhängige Vermittler noch bessere Möglichkeiten, Bedarfssituationen und Wünsche ihrer Kunden zielgenau zu versichern.

QUALITÄTSSTEIGERUNG UND NACHHALTIGE VERBESSERUNGEN IN ALLEN RISIKOLEBEN-TARIFEN

In allen Tarifen zur Risikolebensversicherung wurde die Qualität erheblich gesteigert. Der Tarif RISK-vario® Basic wurde durch die Aufnahme zahlreicher Features aufgewertet, u. a. ist das Motorradfahren jetzt bereits beim Basis-Tarif eingeschlossen. Verbessert wurden auch der Klassiker RISK-vario® und der Spitzentarif RISK-vario® Premium. Für alle Risikotarife gilt, dass eine Dread Disease Zusatzversicherung gewählt werden kann. Die Untersuchungsgrenze für das ärztliche Zeugnis wurde für Personen bis 49 Jahren auf 500.000 Euro angehoben und eine präzise Nichtraucherdifferenzierung vorgenommen: Raucher, Nichtraucher (12 Monate), Nichtraucher (10 Jahre). Beim Baufinanzierungskurzantrag wurde die Summengrenze auf 500.000 Euro angehoben; im Premium-Tarif gibt es einen Baubonus von 10% der Versicherungssumme (max. 30.000 Euro) plus Kinderbonus. Zudem ist der aus der BU / EU bekannte Verzicht auf die Anwendung des § 163 VVG nun ebenfalls fixer Bestandteil des Tarifs RISK-vario® Premium. Schließlich wurden die Versicherungsbedingungen sprachlich überarbeitet und haben dadurch deutlich an Verständlichkeit gewonnen.

LEISTUNGSVERBESSERUNGEN IN DER ARBEITSKRAFTABSICHERUNG

Zur Arbeitskraftabsicherung bietet die Dialog Berufsunfähigkeitsversicherungen und Erwerbsunfähigkeitsversicherung jeweils als selbständige Versicherungen und als Zusatzversicherungen an. Mit der Tarifgeneration 01.2021 gibt es zahlreiche Leistungsverbesserungen. Die wichtigsten sind: Schwere Erkrankungen stellen einen Leistungsauslöser für max. 15 Monatsrenten unabhängig vom BU-Grad 50% dar. In der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt Leistung auch bei Anerkenntnis der vollen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Für Selbstständige gibt es eine Umorganisationshilfe bis zu sechs Monatsrenten (max. 12.000 Euro); gesundheitliche Verbesserungen im Leistungsfall müssen nicht mehr gemeldet werden; bei Rehabilitationsmaßnahmen gibt es eine finanzielle Unterstützung. Besonders bedeutsam sind die Erleichterungen, die die Dialog ihren Kunden bei finanziellen Engpässen bietet: Es kann sowohl eine zinslose Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten für max. zwölf Monate als auch nach Ablauf der ersten fünf Versicherungsjahre einmalig eine Beitragsfreistellung für sechs Monate ohne Angabe von Gründen gewährt werden – stets bei vollem Versicherungsschutz.

DIALOG

Die Dialog ist der Maklerversicherer der Generali in Deutschland. Mit vielfach ausgezeichneten Produkten zur Absicherung biometrischer Risiken, betrieblicher Altersversorgung sowie Sachversicherungen hält die Dialog Versicherungslösungen für Privat- und Firmenkunden bereit. Mit Kompetenz auf Augenhöhe arbeiten die 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit rund 19.000 unabhängigen Vertriebspartnern eng zusammen.

GENERALI IN DEUTSCHLAND

Die Generali ist die zweitgrößte Erstversicherungsgruppe im deutschen Markt mit Beitragseinnahmen von 14,3 Mrd. € und rund 10 Mio. Kunden Ende 2019. Als Teil der internationalen Generali Group ist die Generali in Deutschland mit den Marken Generali, CosmosDirekt und Dialog in den Segmenten Leben, Kranken und Schaden/Unfall tätig. Die Produkte der Generali Deutschland Versicherungen sind exklusiv bei der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe erhältlich. Ziel der Generali ist es, für ihre Kunden ein lebenslanger Partner zu sein, der dank eines hervorragenden Vertriebsnetzes im Ausschließlichkeits- und Direktvertrieb sowie im Maklerkanal innovative, individuelle Lösungen und Dienstleistungen anbietet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, Tel: (089) 5121-0, Fax: (089) 5121-1000, www.generali.de , www.dialog-versicherung.de

Immer mehr Anleger wollen nicht nur gutes Geld, sondern auch sauberes Geld verdienen

 

“Die neue gesetzliche Regelung zum 10. März 2021 hätte man sich sparen können.” Seit 10. März 2021 sind Finanzmakler gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden auf das Thema Nachhaltigkeit anzusprechen. “Das machen wir bereits seit rund zehn Jahren”, sagt Johannes Sczepan, Geschäftsführer der Finanzberatungsgruppe Plansecur. Schon lange hätten die Berater den Kundenwunsch ausgemacht, vor allem mit Fonds nicht nur gutes, sondern auch sauberes Geld zu verdienen. Sczepan betont: “Dabei geht es nicht um sozial-romantische Utopien, sondern um saubere Renditen im doppelten Wortsinn.”

Die neue gesetzliche Regelung ab März 2021 hätte man sich nach Ansicht des Plansecur-Geschäftsführers sparen können. “Der Gesetzgeber überhäuft unsere Branche seit Jahren mit immer neuen Regularien. Bislang ging es vorgeblich darum, den Kunden zu schützen, jetzt sind die Finanzberater augenscheinlich auch noch für den Umweltschutz zuständig. So sehr uns bei Plansecur die Bewahrung der Schöpfung am Herzen liegt, so wenig hätten wir dafür eine neue gesetzliche Regelung benötigt”, moniert Johannes Sczepan.

In der “Agenda 2025”, die Plansecur bereits im letzten Jahrzehnt als unternehmerische Leitlinie herausgebracht hat, wird die “Neo-Ökolologie” als einer der “Megatrends unserer Gesellschaft” genannt. Das 55-seitige Strategiepapier “Agenda 2025” formuliert eine “Blaupause” für die Zukunft der Finanzberatungsbranche. “Wir beanspruchen für uns seit unserer Gründung 1986, werteorientiert zu handeln. Daher ist es nur natürlich, wenn wir bei unseren Finanzprodukten schon lange darauf achten, auf welcher sozial-ethischen und nachhaltigen Grundlage sie konzipiert sind”, sagt Johannes Sczepan.

ESG-Kriterien im Fokus

Bei der Feststellung der Nachhaltigkeit stehen die ESG-Kriterien im Mittelpunkt. Hierbei steht der Buchstabe E für Environment, auf Deutsch Umweltschutz, S für soziale Verantwortung und G für Governance, also eine faire Unternehmensführung mit transparenten Steuerungs- und Kontrollprozessen. Für Plansecur gehört eine ESG-Bewertung seit rund zehn Jahren zum Standard, wenn es um die Frage geht, welche Fonds Kunden empfohlen werden.

Bei der Fondsauswahl gilt es sowohl Trend- als auch Unternehmensentwicklungen unter die Lupe zu nehmen. Als Beispiele für nachhaltige Megatrends nennt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan erneuerbare Energien, gesundes Leben und den Erhalt unserer Umwelt. In der Coronakrise haben sich die von Plansecur empfohlenen Nachhaltigkeitsfonds übrigens “gut geschlagen”, weist das Unternehmen hin. Das hängt dem Vernehmen nach unter anderem damit zusammen, dass diese aus ESG-Gründen nur in nachhaltige Branchen investieren. So haben beispielsweise Investments in “grüne Energien” sowohl in als auch weit über die Coronazeit hinaus eine gute langfristige Perspektive.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Branchenexperte verstärkt das Team – Voller Fokus auf Software-Produkte

 

Sven Ueberholz verstärkt ab sofort das Führungsteam von claimsforce. Als neuer Head of Sales koordiniert er die operative Führung und die Vertriebsaktivitäten des Hamburger Startups. „Mit Sven Ueberholz gewinnen wir einen sehr erfahrenen und kompetenten Experten im Schadengeschäft“, sagt Nils Mahlow, Gründer und CEO von claimsforce. „Mit knapp zehn Jahren Berufserfahrung bei namhaften Unternehmen in der Versicherungsbranche und als Leiter des Vertriebs bei einem Sach-Schadendienstleister ist er der perfekte Ansprechpartner für unsere Kunden auf Versicherungs- und Reguliererseite.“

claimsforce bietet seit 2018 innovative Technologielösungen für Versicherungen, Regulierer und Sachverständige an. Durch die kontinuierliche Optimierung der Produkte werden diese passgenau auf die Branche zugeschnitten. Sven Ueberholz soll mit seiner Expertise das Netz der Kooperationspartner erweitern und von den digitalen Dienstleistungen überzeugen. „In den nächsten Monaten werden wir die Software- Lösungen für ein innovatives und effizientes Schadenmanagement weiter optimieren und ausbauen. Die Vorteile der digitalen Arbeitsweise liegen auf der Hand und werden in der Zukunft unverzichtbar sein“, so Sven Ueberholz.

Die digitale Transformation von claimsforce zielt auf den ganzheitlichen Prozess ab. Durch die Vereinheitlichung der gesamten Prozesskette wird die Schadenregulierung beschleunigt und effizienter. Dadurch sinken die Schadenkosten, während Kundenbindung und -zufriedenheit signifikant steigen. Sven Ueberholz (29) startete 2011 in die Versicherungsbranche. Im dualen System arbeitete er zunächst im Account Management bei der Audatex AUTOonline GmbH und studierte parallel dazu Betriebswirtschaft im Bachelor und Business Management im Master-Studium. Nach einem viermonatigen Projekteinsatz im Ausland wechselte er 2016 zur sachcontrol GmbH. Dort verantwortete er fünf Jahre die Vertriebsaktivitäten, ehe er nun das Führungsteam von claimsforce verstärkt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

claimsforce GmbH, Am Sandtorkai 23/24, 20457 Hamburg, Tel:+49 40 537 985 410, www.claimsforce.com

Der internationale Versicherungsmakler und Risk Consultant Funk erhält zum dritten Mal das renommierte Top Job-Siegel und belegt in der Gruppe D (Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden) den dritten Platz.

 

Funk gehört erneut zu Deutschlands attraktivsten Arbeitgebern. Das Unternehmen erhält das Top Job-Siegel, das unter der Schirmherrschaft des ehemaligen Vizekanzlers Sigmar Gabriel verliehen wird. Auf Basis einer wissenschaftlich fundierten Mitarbeitenden- und Managementbefragung zeichnet das Zentrum für Arbeitgeberattraktivität (zeag GmbH) alljährlich die attraktivsten Arbeitgeber des deutschen Mittelstands aus.

Funk hat bereits 2015 und 2018 das Top Job-Siegel erhalten. Durch stetige Weiterentwicklung und gezielte Maßnahmen konnte das innovative traditionsreiche Familienunternehmen seine Attraktivität als Arbeitgeber nochmals steigern. Christoph Bülk, geschäftsführender Gesellschafter bei Funk, sagt: „Wir freuen uns sehr über das gute Ergebnis und die positive Entwicklung in allen Bewertungskategorien in den vergangenen Jahren. Ein höchst flexibles Arbeitszeitmodell, die Einführung von Flexi Office und die modernen Arbeitsplätze mit einer sehr guten IT-Ausstattung werden von den Mitarbeitenden sehr wertgeschätzt. Dies gilt gleichermaßen für die vielen Benefits, eine klare Vision und Strategie sowie ein gutes Krisenmanagement in der Corona-Zeit.“

Herausragende Arbeitgeberqualitäten zeigt Funk unter anderem auch durch seine motivierende, dynamische Führungskultur sowie die wertschätzende Unternehmenskommunikation. „Wir freuen uns sehr, dass wir von unseren Mitarbeitenden so gut bewertet wurden“, kommentiert die geschäftsführende Gesellschafterin Dr. Anja Funk-Münchmeyer. „Der hohe Zusammenhalt im Unternehmen stärkt das gesamte Team und schafft eine Arbeitsatmosphäre, die unter anderem auch dank unserer digitalen Strukturen wertvolle Flexibilität und Verlässlichkeit schenkt. Sowohl intern als auch im externen Kundendialog wird bei Funk Großartiges geleistet. Diese Gemeinschaftsleistung kann uns alle mit Stolz erfüllen.“

Die Unternehmensbewertung führte das Institut für Führungs- und Personalmanagement der Universität St. Gallen unter der Leitung von Prof. Dr. Heike Bruch durch. Die Bewertung erfolgte unter anderem durch eine anonyme Mitarbeitendenbefragung, welche zwei Drittel des Ergebnisses ausmacht. Zusätzlich flossen zu einem Drittel die Ergebnisse einer Befragung des Personalmanagements in die Bewertung ein.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Funk Gruppe GmbH, Internationaler Versicherungsmakler und Risk Consultant, Valentinskamp 20, 20354 Hamburg, Tel: +49 40 35914-0,Fax +49 40 35914-407, www.funk-gruppe.de

Gemeinsam gestalten mit Herz und Hand:

 

In diesem Bestreben, unabhängige Finanz- und Versicherungsmakler noch besser in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen, räumt MAXPOOL angebundenen Vertriebspartnern jetzt auch ganz offiziell mehr Mitspracherecht ein. Ein zehnköpfiger Maklerbeirat wird bei der technischen und vertrieblichen Weiterentwicklung von MAXPOOL zukünftig eine tragende Rolle spielen. Der neu gegründete Beirat setzt sich aus den langjährigen MAXPOOL-Partnern Rainer Dohle, Kevin Eskandary, Hendric Grosche, Rene Hippler, Markus Hoffmann, Patrick Kachelski, Torsten Kötz, Mathias Schunk, Thomas Scholl und Waldemar Strasser zusammen. Die Beiratsmitglieder entscheiden künftig mit, welche technischen und vertrieblichen Services für Maklerinnen und Makler wirklich wichtig sind, indem sie geplante Produkt- und Serviceinnovationen vorab testen und deren Mehrwert für Maklerinnen und Makler einschätzen. Zum besseren Austausch stehen regelmäßige Treffen auf der Agenda des Maklerbeirats, die an deutschlandweit an verschiedenen Orten stattfinden sollen.

„Unser Erfolg als Maklerpool fußt auf dem Wissen um die Bedürfnisse unserer Vertriebspartner. Daher ist es nur logisch, sie auch aktiv in den Weiterentwicklungsprozess einzubinden. Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit den zehn Beiratsmitgliedern und sind uns sicher, MAXPOOL dadurch zu einem noch besseren Partner für Makler zu machen“, sagt Kevin Jürgens, Vertriebsvorstand der PHÖNIX MAXPOOL Gruppe. Die Mitglieder des Maklerbeirats wurden im Rahmen eines aufwändigen Bewerbungsverfahrens von den Vorständen der PHÖNIX MAXPOOL Gruppe ausgewählt. MAXPOOL bietet dem Maklerbeirat vollständige Transparenz, einen direkten Draht zur Vorstandsebene und tiefe Einblicke hinter die Kulissen der „MAXPOOL-Welt“.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MAXPOOL Maklerkooperation GmbH, Friedrich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg, Tel: +49 (40) 29 99 40 – 437,Fax: +49 (40) 29 99 40 – 9430, www.maxpool.de 

Europas größter Finanzvertrieb, die DVAG, hat eine Kampagne mit positiven Fake-Bewertungen gestoppt. Das erklärte eine Unternehmenssprecherin gegenüber “boerse-online.de”, dem Portal des Finanzen Verlags.

 

Sie bestätigte einen Bericht des Versicherungsportals „pfefferminzia.de“, wonach ein Frankfurter Direktionsleiter seine zugeordneten Vermögensberater aufgefordert hatte, auf dem Bewertungsportal „trustpilot.de“ positive Bewertungen abzugeben – über die Generali Versicherung, deren exklusiver Produktpartner die DVAG ist. Daraufhin wurde „trustpilot.de“ binnen kurzer Zeit von hunderten positiven Urteilen und Kommentaren geflutet, während es in den Monaten zuvor fast nur negative Posts gegeben hatte.

Die Aufforderung war in einer internen Facebook-Gruppe gelaufen. „Wir haben den Direktionsleiter gebeten, den Text herauszunehmen“, sagte die Sprecherin. Begründung: „Wir tätigen generell keine Aufrufe für Bewertungen.“ Der Direktionsleiter, wie alle Mitarbeiter des DVAG-Außendiensts ein selbstständiger Handelsvertreter, habe diesem Wunsch mittlerweile entsprochen. Nun werde sich die DVAG ansehen, so die Sprecherin weiter, „welche Bewertungen eventuell im Übermut entstanden sind, und entsprechend reagieren“. Wie diese Reaktionen aussehen könnten, stehe zu solch einem frühen Zeitpunkt noch nicht fest.

Die positiven Bewertungen widersprechen den Richtlinien, die „trustpilot.de“ laut Eigenbeschreibung aufgestellt hat: „Geben Sie keine gefälschten oder parteiischen Bewertungen ab: Erfinden Sie keine Erfahrungen und geben Sie keine Bewertungen für andere Personen ab – überlassen Sie es ihnen, ihre eigene Bewertung zu schreiben. Und wenn Sie eine enge Verbindung zu einem Unternehmen haben, dafür arbeiten oder ein Mitbewerber sind, dürfen Sie es nicht bewerten.“

Bis auf weiteres gaben „trustpilot.de“ und Generali gegenüber „boerse-online.de” keine Stellungnahmen ab. Gegenüber „pfefferminzia.de“ hatte ein Sprecher von Generali Deutschland erklärt: „Uns ist der von Ihnen beschriebene Vorgang nicht bekannt. Da wir grundsätzlich keinen Einfluss auf Bewertungen auf entsprechenden Portalen nehmen, können wir dies nicht kommentieren.“

Die Meldung finden Sie im Internet unter: https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/exklusiv-finanzvertrieb-dvag-stoppt-kampagne-mit-positiven-fake-bewertungen-1030172538

 

Verantwortlich für den Inhalt:Finanzen Verlag GmbH, Bayerstraße 71-73, 80335 München, Tel: +49 (0) 89 2 72 64-351,

Fax: +49 (0) 89 2 72 64-89, www.finanzenverlag.de

Der DIHK und die BaFin haben ihre FAQs zur Weiterbildungsverpflichtung nach § 34d Absatz 9 Satz 2 GewO („IDD-Weiterbildung“) überarbeitet und präzisiert.

 

Am stärksten wurde die Frage „Wer ist zur Weiterbildung verpflichtet?“ ergänzt. Dabei haben die Institutionen den Begriff der „Schadenregulierung“ präzisiert. Dies ist vor dem Hintergrund wichtig, dass gemäß § 34d GewO das „Mitwirken bei Verwaltung und Erfüllung von Versicherungsverträgen, insbesondere im Schadensfall“ als Versicherungsvertrieb angesehen wird und somit die Weiterbildungspflicht auslöst.

Schadenregulierung beschränkt sich gemäß den überarbeiteten FAQs von DIHK und BaFin „auf die Tätigkeiten, die Einfluss auf das Regulierungsergebnis (Regulierung oder Ablehnung der Regulierung eines Schadens) haben können und somit eine Würdigung umfassen, ob ein Versicherungsfall vorliegt oder nicht.“

Wer also lediglich die Anzeige eines Versicherungsfalls entgegennehme und wer sich auf die bloße Korrespondenz zur Klärung des Sachverhalts beschränke, betreibe demnach keine Schadenregulierung. Somit betreibe er auch keinen Versicherungsvertrieb, der eine Weiterbildungspflicht auslösen würde. Zusätzlich stellten BaFin und DIHK klar, dass das folgende Kriterium für die Weiterbildungspflicht wichtig sei: Können Beschäftigte mit ihrer Tätigkeit Einfluss auf den Vertragsinhalt nehmen oder nicht?

„Die erste Version der FAQ stammt erst von Ende Oktober 2020. Wenn es jetzt schon die erste Überarbeitung gibt, dann zeigt das, wie groß die Notwendigkeit nach einer einheitlichen Anwendung der Weiterbildungsverpflichtung ist“, interpretiert GOING PUBLIC! Vorstand Dr. Wolfgang Kuckertz die aktuelle Überarbeitung.

Weiterhin werden folgende Punkte präzisiert:

  • Beim Selbststudium (egal ob online oder über Printmedien) wird betont, dass die Lernerfolgskontrolle nachweisbar sein muss.
  • Während ihrer Ausbildungszeit fallen Azubis nicht unter die Weiterbildungsverpflichtung – es sei denn, der Azubi ist außerhalb der Ausbildung noch vertrieblich tätig.
  • Schulungen zu „versicherungsspezifischer Beratungs- und Angebotssoftware sowie zur elektronischen Antragsaufnahme“ können als Weiterbildung angerechnet werden, sofern sie die weiteren Anforderungen erfüllen. Allgemeine Softwareschulungen (zum Beispiel MS Office) zählen jedoch nicht dazu.
  • Dozententätigkeit kann als Weiterbildung angerechnet werden: einmal pro Jahr und mit dem Zeitvolumen, das die Teilnehmer/innen gutgeschrieben bekommen.

Einen ausführlichen Vergleich der beiden FAQ-Versionen finden Interessierte hier: https://www.akademie-fuer-finanzberatung.de/public/4607555_15_Stunden_IDD_Versicherungsweiterbildung_gemaess_34d/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

GOING PUBLIC! , Akademie für Finanzberatung AG , Dudenstraße 10 , D-­10965 Berlin, Tel.: 030/682985­0 , Fax: 030/682985­22, www.akademie-fuer-finanzberatung.de

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

sehr geehrte Versicherungsmaklerrinnen und Versicherungsmakler,

 

jetzt mussten Sie zum 10. März 2021 schon wieder irgendwelche Dinge zum Thema „Nachhaltigkeit“ auf Ihrer Internetseite präsentieren und wissen nicht, ob Sie es richtig oder falsch gemacht haben? Daher haben Sie die berechtigte Sorge, dass Sie möglicherweise abgemahnt werden?

Abmahnungen sind nach wie vor beliebt. Es werden gerne formale Dinge kritisiert und hohe Gebühren verlangt. Sowohl zum Thema Erstinformationen, Telemediengesetz, DSGVO und den vielen weiteren gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Sie formal zu beachten haben. Die Liste der einschlägigen Gesetze könnte ich noch nach Belieben verlängern.

Abmahnanwälte wollen aber immer das schnelle Geld. Dies bekommen sie nicht, wenn sie Widerstand erwarten dürfen. Daher sollten Sie auf Ihrer Internetseite gleich auf Ihre Lieblingsanwälte verweisen! Diesen Service bieten wir Ihnen gern kostenfrei!

Wir haben Ihnen zur Unterstützung schon seit vielen Jahren ein Siegel angeboten.

Bei allen Versicherungsmaklern*  innen sind wir natürlich damit einverstanden, dass dieses Michaelis Siegel auf Ihrer Internetseite kostenfrei verwendet wird. Egal, ob Sie bei uns VIP Mandant sind oder nicht.

Aufgrund der technischen Weiterentwicklung können wir Ihnen jetzt ganz neu auch eine I-Frame-Lösung für Ihre Internetseite anbieten. Nachfolgend haben Sie den Link, um den I-Frame bei Ihrem Impressum mit unserer Einwilligung kostenfrei einzubauen.

https://kanzlei-michaelis.de/michaelis-makler-protekt-siegel-einbauanleitung-auf-ihrer-homepage/

Den Link finden Sie und Ihre befreundeten Kollegen übrigens auch auf unserer Internetseite unter der Rubrik Service/Download für Versicherungsmakler. Sollten Sie technische Fragen haben, dann steht Ihnen unser Experte Herr Arnulf Müller-Delius für Ihre Fragen kostenfrei zur Verfügung. Sie können Ihm entweder eine E-Mail schreiben an Arnulf.Mueller-Delius@kanzlei-michaelis.de oder wenn es ganz wichtig ist, dann rufen Sie ihn einfach an. Er steht Ihnen unter der Telefonnummer 0171 2616288 oder 040 88888777 gerne jederzeit für Ihre Fragen zur Verfügung.

Alle unsere Mandantinnen und Mandanten sollen daher ein Stück mehr Sicherheit bekommen! Jeder von Ihnen hat das kostenlose Nutzungsrecht an unserem Makler Protekt-Siegel und natürlich an der Einbindung über die vorbereitete I-Frame Lösung.

Im Übrigen haben wir auch noch weitere I-Frame Angebote  für Sie, um Ihre Internetseite mit rechtlichen Services zu optimieren. Wenn Sie aber auch noch weitere Vorschläge haben, wie wir Sie mit mehr Rechtssicherheit unterstützen können, dann danken wir Ihnen für eine Nachricht.

Besser wir sind auf Ihrer Seite!

Passt wohl heute besser denn je?

 

Mit abmahnsicheren Grüßen,

Ihr,

Stephan Michaelis LL.M.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.de

Immer mehr Arbeitnehmer aus der Generation der Babyboomer werden in den nächsten Jahren in Rente gehen – Experten sehen eine regelrechte Welle von Renteneintritten auf uns zurollen.

 

Gleichzeitig werden die Lebensläufe zukünftiger Rentenbezieher immer diverser, unvorhersehbarer und spezifischer. Kein Wunder, dass die Nachfrage nach fachlich fundierten Auskünften in Rentenfragen floriert. Deshalb bilden die Deutsche Makler Akademie (DMA) und das CAMPUS INSTITUT seit 2018 gerichtlich zugelassene Rentenberater aus. Der letzte Lehrgang konnte im Dezember trotz Pandemie erfolgreich in Berlin abgeschlossen werden. Das bewährte Lehrgangskonzept der erfahrenen Bildungsanbieter wird als nächstes in einem kompakten „Sommer-Kurs“ von Mai bis Juli durchgeführt.

Steigender Beratungsbedarf

Die Anforderungen an qualifizierte Rentenberater sind in den letzten Jahren immer weiter gestiegen. So gehören im modernen Berufsleben häufige Arbeitgeberwechsel, längere Karrierepausen, Auslandsaufenthalte sowie die Nutzung verschiedener Vorsorgekonzepte zur Normalität. Auf herkömmliche Fragen, wie „Ab wann bekomme ich meine volle Rente?“, „Wie viel Rente bekommen ich bei welchem Gehalt?“ oder „Kann ich mit 45 Arbeitsjahren in Rente gehen?“ lassen sich immer seltener gängigen Antworten geben. Dringend notwendig ist dabei, dass in der Beratung ein Bezug zur privaten und betrieblichen Altersversorgung der Mandanten hergestellt wird. Seit Inkrafttreten des ersten Rentenpaketes im Sommer 2014 steigt zudem der Beratungsbedarf zum Thema Rente ab dem 63. Lebensjahr. Dafür müssen verschiedene Altersrentenarten und ihre Anspruchsvoraussetzungen geprüft werden. Der Bedarf nach unabhängigen und hochqualifizierten Spezialisten, die in der Lage sind, sich mit der Welle an immer komplexer werdenden Rentenfragen zu beschäftigen, wächst enorm.

In drei Monaten zum Sachkundenachweis

Gerichtlich zugelassene Rentenberater sind Experten für gesetzliche Sozialversicherung, Rentenversicherung sowie Verfahrens- und Prozessrecht. Der Sachkundelehrgang von der Deutschen Makler Akademie (DMA) und dem CAMPUS INSTITUT bereitet optimal auf das breite Aufgabenspektrum eines Rentenberaters sowie die Schnittstelle zur betrieblichen Altersversorgung vor. „Wir freuen uns, dass wir nun im Mai wieder mit unserem bewährten Konzept den Teilnehmern über die Sommerzeit einen kompakten, intensiven Lehrgang anbieten können“, erklärt Ulrike Hanisch vom CAMPUS INSTITUT. „So garantieren wir auch in Pandemie-Zeiten, dass der Sachkundenachweis sicher mit minimalen Kontakten und maximaler Hygiene in Präsenz erreicht wird.“ Mit dem Start am 17. Mai wird der Lehrgang über drei Präsenzwochen in Stuttgart und München und zwei zusätzlichen Seminar- und Prüfungstagen bis zum 30. Juli absolviert. Weitere Informationen können unter www.lehrgang-rentenberater.de angefordert werden.

Vorab-Seminar zur Frührente

Schon am 28. April veranstaltet das CAMPUS INSTITUT ein Online-Seminar zum Thema “In Altersfrührente (63) gehen, aber wie? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?” mit dem Rentenexperten Wolfgang Wehowsky, der auch beim Sachkundelehrgang Rentenberater als Dozent eingesetzt wird. Teilnehmern des Seminars wird bei Buchung des Sachkundelehrgangs Rentenberater für den Start Mai 2021 die Seminargebühr auf den Lehrgangspreis angerechnet. Details und Anmeldung unter shop.campus-institut.de.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Campus Institut AG, Keltenring 5, D-­82041 Oberhaching, Tel.: 089/628338­23, Fax: 089/628338­20, www.campus-­institut.de

Die jährlichen Infobriefe, die deutsche Lebensversicherer verschicken, vermitteln mittlerweile mehrheitlich einen guten Eindruck vom Wert des Vertrages. Die gesetzlichen Vorgaben sind damit weitgehend erfüllt.

 

Bei der Verständlichkeit hinkt die Entwicklung aber weiter hinterher. Vorsorgesparer können so nicht immer beurteilen, ob ihr Geld dauerhaft gut und sicher angelegt ist. Das zeigt die dritte Auflage der großen systematischen Transparenzstudie von Policen Direkt. Mittlerweile setzen deutsche Versicherungsgesellschaften mit ihren Standmitteilungen die gesetzlichen Vorgaben von 2018 um und liefern die vorgeschriebenen Informationen. Einige Versicherer kommen ihrer Pflicht hier mindestens erklärungsbedürftig nach und einzelne versenden fast drei Jahre nach der Neufassung des §155 VVG für Bestandskunden immer noch keine überarbeitete Kunden-Information. “Wieder teilen mehr Versicherer mehr mit als im Vergleich zum Vorjahr, die Pflicht ist damit weitgehend erfüllt“, erklärt Henning Kühl, Leitender Aktuar von Policen Direkt und Versicherungsmathematiker (DAV). „Vollständigkeit der Werte bedeutet allerdings nicht Verständlichkeit. Sehr oft fehlen weitere Angaben, um die Vertragsentwicklung auch nachvollziehen zu können.” Gerade bei den Bewertungsreserven, im Vertrag enthaltenen Zusatzversicherungen oder Anwartschaften liegt die Darstellung weiter im Ermessen des Versicherers und ist oft nicht ausreichend erklärt. Dabei haben diese Komponenten einen großen Einfluss auf den Vertragswert.

Unternehmensangaben zur Verbesserung der Transparenz

Wie wichtig hier aber Transparenz ist, zeigt sich aktuell: Verbraucher sind darauf angewiesen, fundierte Entscheidungen zu ihren Verträgen treffen zu können. COVID-19 und die Folgen führen zu erhöhtem Liquiditätsbedarf: „Nur wer weiß, was sein Vertrag heute wert ist und was er jetzt damit erzielen kann, ist sich der finanziellen Tragweite der Entscheidung zu seiner Lebensversicherung bewusst“, sagt Kühl weiter. „Vor einem kompletten Ausstieg aus der privaten Altersvorsorge können so fundiert mögliche Alternativen wie Beitragsstundungen oder Policendarlehen geprüft werden.“ Besonders transparente Gesellschaften weisen auch auf Alternativen zur Kündigung hin. Wenn ein Versicherer umfassende Vertrags- und Unternehmensinformationen zugänglich macht, begegnet er möglichen Vorurteilen und kann die Qualität seines Angebots herausstellen. Die Standmitteilungen bieten hierfür einen optimalen Kontaktpunkt. Wenige Gesellschaften nutzen diese Gelegenheit für einen Hinweis auf ihr COVID-19-Serviceangebot. Immer mehr aber informieren in immer größerem Umfang auch zur Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage.

Die Ergebnisse in der Übersicht

  • 66 von 74 (2020: 66 von 76) untersuchte Unternehmen erfüllen die seit 2018 geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen für alle untersuchten Verträge vollständig.
  • 49 (34) erfüllen dazu sämtliche BaFin-Anforderungen zu den Bewertungsreserven.
  • 17 (9) Lebensversicherer teilen ihren Kunden diese Pflichtangaben und sämtliche notwendigen Angaben mit.
  • 10 Versicherer informieren zur Nachhaltigkeit bei den Kapitalanlagen.

Auch in diesem Jahr hat Policen Direkt untersucht, ob gesetzeskonform mit den Standmitteilungen auch über die Beteiligung an den Ertragsquellen informiert wird, „immerhin lässt sich mit diesen Zahlen illustrieren, wie ein Unternehmen aktuell angesichts der Garantielast seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt“, sagt Kühl. 70 von 74 (2020: 64 von 76) Unternehmen kommen dieser Pflicht ordnungsgemäß nach. Bei diesen Versicherern sind diese Angaben direkt zu finden. Bei 4 Gesellschaften sind die Hinweise wenig oder überhaupt nicht hilfreich. Laut Mindestzuführungsverordnung (MindZV) §15 sind die Kunden auf diese Veröffentlichung unter Angabe der elektronischen Fundstelle hinzuweisen. Einige Gesellschaften weisen im Zuge dieser Hinweispflicht zudem darauf hin, wo ihre CSR-, Solvenz- und Geschäftsberichte zu finden sind. „Offenbar werden diese wichtigen Informationen von Kunden aber nur in geringem Maße direkt abgerufen“, stellt Kühl fest. „Dass nicht funktionierende Verlinkungen zu den Ertragsquellen erst bei Studienerstellung erkannt werden, spricht nicht für großes Interesse. Von uns darauf hingewiesene Versicherer haben nämlich umgehend die Fehler korrigiert.“

Hohe Punktzahl keine Garantie für Verständlichkeit

Generell zeigte sich 2020: „Auch wenn eine hohe Punktzahl noch keine Garantie für eine verständliche Standmitteilung ist: Je einfacher und einheitlicher die Darstellung, desto besser ist auch der Informationsgehalt.“ Einige beschränken sich dann aber auf die Pflichtangaben, weshalb diese Versicherer keine Bonuspunkte erhalten. Andere haben teils aufwändige und umfangreiche Infobriefe gestaltet, die allerdings nicht immer einen Mehrwert für den Kunden bringen. Kühl: „Die Entwicklungen gehen hier mitunter auseinander. insofern ist in der Versichererlandschaft noch keine klare Linie erkennbar. Dabei lässt sich mit tabellarischer Darstellung sehr leicht gute Verständlichkeit erreichen.“ Im Punktesystem gibt es für eine Standmitteilung 87 Punkte für den Fall, dass alle gesetzlichen und notwendigen Informationen enthalten sind. Dass weitere Gesellschaften die Punktzahl erreichen, liegt daran, dass auch Punkte für Bonus-Angaben vergeben werden. Das sind Angaben wie Vertragskosten, Höhe der Überschussbeteiligung oder Ablaufleistungen zu verschiedenen Abrufterminen. Insgesamt kommen so 36 (2020: 34) Gesellschaften auf 87 Punkte. Der Durchschnitt beträgt 85 Punkte.

Erläuterungen zur Studie

Mit der dritten Auflage der Transparenzstudie nimmt Policen Direkt als größter institutioneller Versicherungsnehmer jetzt erneut in den Blick, ob alle Lebensversicherer die gesetzlichen Pflichten erfüllen. Untersucht wurde über die Pflichtangaben des § 155 VVG hinaus, ob Lebensversicherer Ihren Kunden weitere durch die BaFin vorgeschriebene Informationen zu den Bewertungsreserven mitteilen. Weitere Grundvoraussetzungen dafür, die Kunden in die Lage versetzen, dass sie die Entwicklung ihres Vertrags verstehen, gehen damit in die Bewertung ein.

Die Transparenzstudie zu den Standmitteilungen umfasst vier Bereiche:

  1. Im ersten Bereich geht es um die gesetzlichen Mindestanforderungen an die jährliche Information der Versicherer laut §155 VVG. Es geht hier um den aktuellen Rückkaufswert, um die garantierte Ablaufleistung und die bei Beitragsfreistellung sowie die Leistung im Todesfall. An dieser Stelle bewertet Policen Direkt auch, inwieweit die Vorgaben der BaFin zu den Bewertungsreserven erfüllt sind und ob korrekt auf Angaben nach MindZV hingewiesen wird.
  2. Der zweite Bereich zeigt, inwieweit Versicherer wichtige optionale Informationen in den Infobriefen machen.
  3. Im dritten Bereich untersucht Policen Direkt weitere sinnvolle Bonus-Angaben.
  4. Der vierte Untersuchungsbereich, der nicht in die Gesamtpunktzahl eingeht, widmet sich der Verständlichkeit der Standmitteilung. Hier geht es um Umfang, Textqualität, um verständliche Vertragswerte und darum, ob der Versicherer einzelne Begriffe gesondert erklärt.

Die Studie nimmt klassische kapitalbildende Lebensversicherungen in den Blick und ist deshalb vor allen Dingen eine Transparenzuntersuchung für Bestandskunden. Sie wird laufend aktualisiert. Das heißt, Versicherer, die gesetzeskonforme Standmitteilungen nachreichen, finden Eingang in die Studie unter Zur Studie “Standmitteilungen”. Policen Direkt verwaltet rund 12.000 Lebensversicherungsverträge im Wert von knapp 1 Mrd. Euro. Auch für den nachhaltig erfolgreichen Ankauf von Lebensversicherungen sind die Transparenzdaten deutscher Lebensversicherer extrem wichtig. Neben individueller Vertragsdaten geht es auch um die langfristige Sicherheit der Unternehmen. Da nicht alle Gesellschaften Ratings veröffentlichen, greift das Unternehmen auf frei zugängliche Quellen zurück und teilt die Analysen zu den Standmitteilungen, zur laufenden Verzinsung, zur Mindestzuführungsverordnung und zu den Solvenzquoten mit der Öffentlichkeit. „Wir betreiben damit Verbraucherschutz aus Geschäftsinteresse“, erklärt Kühl.

 

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Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH, Rotfeder-Ring 5, 60327 Frankfurt am Main, Tel: + 49 69 900 219 114,Fax: + 49 69 900 219 4114, www.policendirekt.de

 

Pflege zuhause für Immobilienbesitzer oftmals möglich / Durchschnittliche ambulante Pflegekosten von monatlich 2.500 Euro selten durch Pflegeversicherung abgedeckt / Finanzielle Belastung der Kinder durch Immobilienverrentung vermeidbar

 

Eigenes Heim statt Pflegeheim: Pflegebedürftige Senioren mit Immobilieneigentum können auch eine intensivere häusliche Pflege in Betracht ziehen. So lässt sich das Pflegeheim mitunter vermeiden – und mehr Zeit in der gewohnten Umgebung verbringen. “Eine Verrentung der eigenen Immobilie kann ein Weg sein, sich eine adäquate, auf die persönlichen Bedürfnisse gemünzte Pflege leisten zu können. Finanziert wird die Pflege durch den Verkauf der eigenen Immobilie, die jedoch durch ein Nießbrauchrecht bis zum Tod genutzt werden darf. Der Umzug ins Heim lässt sich so möglicherweise um einige Jahre verschieben oder ganz vermeiden – ohne dass die Kinder mehr einspringen müssen”, sagt Rainer Viering, Verrentungsexperte der DEGIV, der Gesellschaft für Immobilienverrentung (www.degiv.de). Denn: Für viele Senioren ist es ein großer Wunsch, weiterhin autonom in ihrer Immobilie wohnen zu bleiben.

In Deutschland hat die häusliche Pflege nach dem Pflegeversicherungs- sowie Sozialhilferecht immer Vorrang vor der stationären Pflege. So soll sichergestellt werden, dass die Pflegebedürftigen so lange wie möglich von zu Hause aus gepflegt werden können und gleichzeitig die private Pflege gestärkt werden. Menschen mit einem Pflegegrad haben dementsprechend Leistungsansprüche gegenüber der Pflegeversicherung, die auch für häusliche Pflege gelten.

Finanzierung der ambulanten Pflege zuhause

Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst, die bis zu 2.500 Euro im Monat betragen können, werden nur selten vollständig durch Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt. Wenn sich eine pflegebedürftige Person die notwendige Pflege nicht leisten kann, kann sie ab der Einstufung in Pflegegrad zwei Hilfe bei dem für sie zuständigen Regierungsbezirk beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass das eigene Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um die Pflege zu finanzieren. Herangezogen werden auch das Einkommen und Vermögen der Ehe- oder Lebenspartner sowie der Kinder.

Eltern wollen ihre Kinder nicht belasten

Viering: “Oft wollen Eltern ihre Kinder finanziell nicht belasten. Durch Immobilienverrentung entsteht für Senioren im Ruhestand die Möglichkeit, ohne Auszug unabhängig zu bleiben. Sie können ihre in ihrer lastenfreien Immobilie gebundene Liquidität nutzen. Dabei muss das Vermögen der Angehörigen nicht herangezogen werden.” Mit dem durch die Immobilienverrentung gewonnenen Geld lässt sich im Idealfall zudem eine zusätzliche Betreuung finanzieren, die weit über die Mindestpflege hinaus geht.

Wie auch bei Teilverkauf und Leibrente verbessert ein Verkauf der Immobilie mit Nießbrauchrecht laut DEGIV nicht nur die finanzielle Situation. Er ermöglicht es älteren Eigentümern vielmehr, weiterhin im eigenen Zuhause zu leben und beispielsweise das Thema Pflege völlig neu zu betrachten. “Wenn Pflege nötig ist, muss der komplette Immobilienverkauf mit anschließendem Umzug ins Altersheim nicht die letzte Option vor dem Tod sein. Vielmehr lässt sich durch die Immobilienverrentung Liquidität in beachtlichem Ausmaß schaffen, die für Pflege- und Betreuungsleistungen zuhause verwendet werden kann”, sagt Viering. Ist die verrentete Immobilie groß genug und der Erlös ausreichend, können Senioren sogar Personal für Betreuung und Pflege anstellen.

Laut Statistischem Bundesamt waren Ende 2019 in Deutschland 4,1 Millionen Frauen und Männer auf Pflege angewiesen. Und ihr Anteil wird weiter steigen, denn die Deutschen werden immer älter, gute Pflege deshalb immer gefragter. Und damit auch eine möglichst adäquate Versorgung im eigenen Zuhause – durch ambulante Pflegedienste oder Angehörige. 2019 wurden vier von fünf Pflegebedürftigen zuhause gepflegt, davon waren 80 Prozent der Betroffenen über 65 Jahre.

 

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DEGIV – Die Gesellschaft für Immobilienverrentung GmbH, Ludwigstraße 8, D-80539 München, Tel: 089 206 021 335, Fax: 089 206 021 610, www.degiv.de

Mit der Online-Vermögensverwaltung easyInvesto ermöglicht die Fonds Finanz die digitale Depoteröffnung für Vermittler mit einer Zulassung nach § 34d Gewerbeordnung.

 

Damit können auch Makler ohne § 34f GewO-Zulassung Vermögensverwaltungsverträge aktiv vermitteln. Unterstützt werden sie von der DWS Group, einer der weltweit führenden Vermögensverwaltungen, welche die Anlagestrategien überwacht und die Beratungs- und Dokumentationspflicht übernimmt. Insbesondere Klein- und Neuanlegern bietet sich so eine ideale Einstiegsmöglichkeit zur Geldanlage. Als White-Label-Lösung ist easyInvesto vielfältig einsatzbar und wird zum Beispiel vom Finanzen Verlag unter dem Namen €uroRobo eingesetzt.

Möchte man Geld für sich arbeiten lassen, dann ist heute klar: Die Tage von Sparbuch und Tagesgeld sind vorbei. Vielversprechende Optionen für einen zukunftsorientierten Vermögensaufbau sind in erster Linie Wertpapiere, Aktien, Anleihen und Rohstoffe. Für Neuanleger und Laien beginnt oftmals schon bei der Auswahl des passenden Bankdepots ein langwieriger Prozess mit der Folgefrage: Welche Fonds oder ETFs sind die richtigen und aussichtsreichsten? Dabei bleibt die Ungewissheit meist bestehen, ob das investierte Geld nicht doch zu hohen Risiken ausgesetzt ist. Mit easyInvesto bietet die Fonds Finanz gemeinsam mit der DWS ihren Vermittlern die optimale Lösung: Ohne § 34f GewO-Zulassung dürfen Versicherungsmakler Verträge zur digitalen Vermögensverwaltung vermitteln. Klein- und Erstanleger haben so Zugriff auf eine aktiv gestaltbare Anlageoption. Da die Depoteröffnung bei easyInvesto mittels elektronischer Unterschrift und Ausweisscan erfolgt, ist die Anmeldung für Kunden besonders komfortabel.

easyInvesto beruht auf der digitalen Robo-Plattform WISE der DWS. Auf Basis von Kundeninformationen wie der Risikobereitschaft oder dem Anlagehorizont entwickelt die DWS eine individuelle Anlagestrategie, erstellt ein geeignetes ETF-Portfolio und übernimmt automatisch die Dokumentationspflichten. Dabei agiert easyInvesto als digitaler Berater, der verschiedene mögliche Marktentwicklungen aufzeigt sowie Kosten und Verwaltungsaufwand für Kunden minimiert. Vermittler der Fonds Finanz mit einer Zulassung nach § 34d GewO können so Vermögensverwaltungsverträge vermitteln, ohne selbst ETFs oder Fonds zu empfehlen oder Portfolios zu überwachen.

„Viele scheuen sich vor den Risiken der Einzelaktien oder sogar Aktienfonds“, sagt Tim Bröning, Mitglied der Geschäftsleitung der Fonds Finanz und verantwortlich für den Bereich Investment. „Wir sind stolz mit easyInvesto unseren Vermittlern eine Dienstleistung zu bieten, die die moderne digitale Geldanlage mit der fachlichen Expertise eines renommierten Vermögensverwalters verbindet. Versicherungsvermittler können so erstmals ihren Kunden digitale Vermögensverwaltung als rentable Geldanlage vermitteln und gleichzeitig ihre Kundenbeziehung ausbauen“, erklärt Bröning.

Auf Basis der White-Label-Struktur können Unternehmen mit easyInvesto selbst als Online-Makler auftreten und ihr Endkundenangebot erweitern. So setzt der renommierte Finanzen-Verlag den RoboAdvisor unter dem Produktnamen €uroRobo für seine Kunden ein:

„easyInvesto ist als digitale Geldanlage ein enormer Fortschritt und zukunftsweisend für die gesamte Investment-Branche“, betont Dieter Fischer, Geschäftsführer des Finanzen Verlags. „Das Konzept von easyInvesto nutzen wir in unserer Eigenmarke €uroRobo und stoßen damit auf großen Zuspruch“, so Fischer. Weitere Informationen zu easyInvesto und der Registrierung finden Sie unter: www.fondsfinanz.de/meinefonds-finanz/branchennews/ff-magazin/ausgabe2/easyinvesto.

 

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Ab dem 10.3.2021 wird der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. der Branchen-Initiative Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung  (BINL) als Kooperationspartner zugehörig sein.

 

Diese Initiative ist ein speziell auf die Lebensversicherungsbranche und mit ihr verbundene Unternehmen zugeschnittener Verbund, initiiert durch die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH. Der Initiative gehören bereits eine Vielzahl von Versicherungsunternehmen, aber auch Unternehmen aus dem Finanzanlagebereich an.

Die Initiative will Akteure der Branche zusammenbringen und vernetzen und Wissen rund um das Thema Nachhaltigkeit zur Verfügung stellen. Ein weiteres Ziel ist es, die Beratung zu ESG-Themen (Environmental, Social und Governance) zu unterstützen. Davon sollen insbesondere Vermittler und Vertriebe profitieren.

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, begründet den Schritt: „Wir haben bewusst den 10.3., also den Tag des Inkrafttretens der EU-Transparenzverordnung für den Beginn der Kooperation gewählt. Dieser Tag steht symbolisch auch für den Beginn der Regulatorik auch für Finanzberater zum Thema Nachhaltigkeit. Dieses große, gesamtgesellschaftliche Thema wollen wir als Verband proaktiv begleiten. Daher freuen wir uns, auch in dieser Initiative Akzente setzen zu können und über sie dem Thema mehr Akzeptanz bei den Vermittlern zu verschaffen.“

Geschäftsführer Dr. Jörg Schulz ergänzt seitens der Initiatoren der Brancheninitiative: „Es wird absehbar die gesetzliche Pflicht geben, dass im Beratungsgespräch auch auf die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden eingegangen werden muss. Wir sind daher auch mit der Maßgabe angetreten, das Bewusstsein und die Notwendigkeit von Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung bzw. Altersvorsorge bei den Vermittlern zu schaffen bzw. zu fördern. Es freut uns insofern sehr, dass wir jetzt mit dem AfW eine starke Stimme in der Vermittlerschaft als Kooperationspartner gewinnen konnten.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

ebase startet nachhaltigen Robo Advisor „fintego green+“

 

„Unsere aktuelle Vermittler-Fokus-Umfrage unter 120 Finanzprofis zeigt deutlich, dass das Thema Nachhaltigkeit aus der Geldanlage nicht mehr wegzudenken ist“, sagt Kai Friedrich, CEO der European Bank for Financial Services GmbH (ebase). „90 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass die Relevanz von nachhaltigen Investments im Privatkundengeschäft steigen oder sogar stark steigen wird“, präzisiert er (siehe Grafik). „Und was fast noch wichtiger ist: die Zahl der Skeptiker, die von einer abnehmenden Relevanz ausgehen, ist auf null gesunken.“ Dass wiederum die Zahl der ausgeprägten Optimisten in der Befragung im vergangenen Jahr etwas niedriger lag, erklärt Friedrich mit dem Einfluss der Corona-Pandemie, die für viele Vermittler als dominantes Ereignis wahrgenommen wurde.

„Inzwischen ist das Thema Nachhaltigkeit fest in der Anlegerwelt etabliert und wird ganz sicher dort auch verbleiben“, führt Friedrich weiter aus. „Das zeigt sich nicht zuletzt an der steigenden Zahl neu aufgelegter Nachhaltigkeitsfonds sowie den aktuellen Mittelzuflüssen, die belegen, dass nachhaltige Investments bei den Anlegern stark gefragt sind.“

Robo Advisor „fintego green+“ gestartet

ebase hat schon vor Jahren begonnen, aktiv an dem Thema zu arbeiten und hat beispielsweise Nachhaltigkeitsfilter für die Fondsauswahl eingeführt. Konsequenterweise wurde auch der hauseigene Robo Advisor fintego erweitert. Neben dem seit mehreren Jahren etablierten Angebot steht den Kunden nun mit fintego green+ zusätzlich eine nachhaltige Variante der mehrfach prämierten digitalen Vermögensverwaltung zur Verfügung (www.fintego.de/services/fintego-green). Auch Partner der ebase können fintego green+ natürlich – in der Standard- oder auf Wunsch als White-Label-Variante – für ihre Kunden nutzen.

„Mit fintego green+ sind wir unserem bewährten fintego-Konzept treu geblieben. Die Anlagestrategie ist passiv ausgerichtet, wobei in jeder der fünf unterschiedlich risiko-orientierten Strategien ausschließlich nachhaltige ETFs zum Einsatz kommen“, erklärt der CEO von ebase. fintego green+ verfolgt einen ESG-Ansatz, das bedeutet, dass bei den Investments neben dem Umweltschutz (E=Environment) auch Wert auf soziale Aspekte (S=Social) und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (G=Governance) gelegt wird. Die Investments erfolgen weltweit breit gestreut. „Mit diesem neuen Angebot kommen wir vielen verantwortungsbewussten Anlegern entgegen, die sich ihre Fonds nicht selbst auswählen wollen, sondern ein Komplett-Paket für nachhaltiges Investieren wünschen“, ergänzt Friedrich.

Das Plus von „fintego green+“

ESG-Rating: Es wird großer Wert darauf gelegt, dass die ETFs, die für die digitale Vermögensverwaltung zum Einsatz kommen, ein überdurchschnittliches ESG-Rating aufweisen und somit in Bezug auf Nachhaltigkeit eine gute bis sehr gute Position einnehmen.

Impact Investments: Bei den Aktieninvestments setzt fintego green+ zudem auf Themen-ETFs, die eine unmittelbare ökologische Wirkung erzielen. Dazu gehört beispielsweise der Sektor erneuerbare Energien (Solar, Windkraft, etc.). Bei Renten-ETFs stehen Green Bonds im Vordergrund – „grüne Anleihen“, die zur Finanzierung ökologischer Projekte herausgegeben werden und damit ebenfalls einen direkten positiven Impact haben.

United Nations Global Compact: Die von den Vereinten Nationen gestartete United Nations Global Compact ist die weltweit größte und wichtigste Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Sie verfolgt auf Grundlage von 17 Sustainable Development Goals (SDGs) und 10 universellen Prinzipien die Vision einer nachhaltigen Weltwirtschaft zum Nutzen aller Menschen, Gemeinschaften und Märkte. fintego green+ achtet auf die Einhaltung der United Nations Global Compact und teilt dessen Ziele und Prinzipien.

„Vermittler-Fokus-Umfrage“

Die „Vermittler-Fokus-Umfrage“ ist eine online-basierte Umfrage unter den Vertriebspartnern der B2B-Direktbank ebase, wie beispielsweise IFAs, und spiegelt deren Einschätzung wider.

 

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European Bank for Fund Services GmbH (ebase), Richard-­Reitzner-­Allee 2, D-­85540 Haar b. München, Tel: 0180/5005984,Fax: 0180/5005802, www.ebase.de

Herausragendes viertes Quartal im Plattformgeschäft führt zu zweistelligem Wachstumsplus im Gesamtjahr 2020

 

Die JDC Group AG (ISIN DE000A0B9N37) hat das Geschäftsjahr 2020 – trotz der Corona Pandemie – mit einem erfreulichen vierten Quartal sehr erfolgreich abgeschlossen. Auf Basis der heute veröffentlichten vorläufigen und noch untestierten Geschäftszahlen stieg der Umsatz im Gesamtjahr 2020 um rund 10 Prozent auf 122,8 Mio. EUR (2019: 111,5 Mio. EUR). Bereinigt um nicht wiederkehrende Einmalaufwendungen in Höhe von 0,7 Mio. EUR für Umzug, Home-Office Infrastruktur und Abfindungen wuchs das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) um 39,3 Prozent auf 5,8 Mio. EUR (2019: 4,2 Mio. EUR). Ohne Bereinigung wuchs das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) um 22,5 Prozent auf 5,1 Mio. EUR (2019: 4,2 Mio. EUR). Auch das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) fällt 2020 positiv aus und liegt mit 0,5 Mio. EUR (bereinigt: 1,2 Mio. EUR) ebenfalls deutlich besser als im Vorjahr (2019: – 0,1 Mio. EUR).

Im vierten Quartal stieg der Umsatz um 13,9 % auf 36,4 Mio. EUR (Q4 2019:31,9 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg dabei bereinigt deutlich auf 1,9 Mio. EUR (unbereinigt: 1,4 Mio. EUR /Q4 2019: 0,6 Mio EUR). Im Geschäftsbereich Advisortech stieg der Umsatz sogar um 19,9 Prozent auf 30,9 Mio. EUR. Das EBITDA im Segment stieg ebenfalls deutlich auf 1,4 Mio. EUR (Q4 2019: 0,5 Mio. EUR).

Auch die positive Entwicklung im Gesamtjahr wird insbesondere vom Geschäftsbereich Advisortech, also der JDC- Plattformtechnologie getragen. Hier stieg der Umsatz um rund 11 Prozent auf 102 Mio. EUR. Das EBITDA entwickelte sich bereinigt um rund 30,5 Prozent auf 6,3 Mio. EUR, unbereinigt: um 25,3 Prozent auf 6,0 Mio. EUR.

Im Geschäftsbereich Advisory, der persönlichen Beratung von Endkunden, war im vierten Quartal der Lockdown zu spüren, so dass sich das Wachstum hier auf rund 3 Prozent verlangsamt hat. Hier wurde 2020 ein Umsatz von 30,9 Mio. EUR erzielt. Bereinigt stieg das EBITDA leicht auf 1,5 Mio. EUR nach 1,3 Mio. EUR (unbereinigt: 1,1 Mio. EUR).

Die Ergebnisverbesserung im Konzern resultierte neben dem gesteigerten Rohertrag vor allem auch auf einer trotz des Wachstums nahezu unveränderten Sachkostenstruktur. Hier zeigen sich die Erfolge der Automationsbemühungen im Administrationsbereich der JDC Plattform.

„Wir sind rundum zufrieden mit der Entwicklung unseres Unternehmens im Jahr 2020“ freut sich Ralph Konrad, CFO der JDC Group AG. “Wir haben nun die Unternehmensgröße erreicht, bei der weitere Umsatzsteigerungen überproportional auf unser Ergebnis einzahlen, was die Zahlen 2020 eindeutig belegen. Ohne die Corona Einschränkungen hätten wir sogar ein noch besseres Ergebnis erzielen können, was uns sehr zuversichtlich für die nahe Zukunft stimmt.“.

“Der Gewinn namhafter Plattformkunden aus allen Bereichen wie zuletzt Finanzguru, Mediolanum und der Provinzial Versicherung zeigt, dass die JDC-Plattformtechnologie Maßstäbe in der Abwicklung und Verwaltung von Versicherungsverträgen und –daten setzt. Für die kommenden Jahre haben wir uns daher viel vorgenommen: durch nachhaltig steigendes Umsatzwachstum bei nur leicht steigenden Kosten wird sich das Gewinnwachstum weiter erhöhen. Bis spätestens 2025 wollen wir den Umsatz 2020 der JDC Group verdoppeln und damit das EBITDA 2020 vervielfachen,“ ergänzt Dr. Sebastian Grabmaier, CEO der JDC Group AG. „Langfristig wollen wir JDC dann zur führenden Versicherungsplattform in Europa entwickeln.”

2021 erwartet das Unternehmen auf der Basis bereits abgeschlossener Kooperationen einen Umsatzzuwachs auf 135 Mio. EUR bis 142 Mio. EUR sowie ein EBITDA von mehr als 7 Mio. EUR. Die finalen, geprüften Zahlen zum Geschäftsjahr 2020 plant das Unternehmen am 31. März 2021 zu veröffentlichen.

Über die JDC Group AG

Die JDC Group AG (ISIN: DE000A0B9N37) bietet unter den Marken Jung, DMS & Cie., allesmeins und Geld.de eine digitale Plattform für Versicherungen, Investmentfonds und alle anderen Finanzprodukte und -dienstleistungen. Indem sie sämtliche Produktanbieter des Finanzmarktes mit kompletter Produktpalette und vollständiger Daten- und Dokumentenversorgung anbietet und abwickelt, schafft sie über ihre Sichtsysteme und Schnittstellen den perfekten Arbeitsplatz für Finanzintermediäre aller Art (Makler, Vertreter, Firmenverbundene Vermittler, Banken, Ausschließlichkeitsorganisationen, FinTechs) und das erste echte Financial Home für Finanzdienstleistungskunden. Über Smartphone-App, Tablet oder PC erhalten Kunden und Vermittler eine komplette Übersicht über das individuelle Versicherungs- und Fondsportfolio, einfache Abschlussstrecken und Übertragungsmöglichkeiten und zudem einen vollständigen Marktvergleich, so dass Kunden und Berater Absicherung und Vorsorge einfach und in idealem Leistungs-Kostenverhältnis optimieren können. Über 300 gut ausgebildete Berater unter der Marke FiNUM ergänzen das Plattformangebot für anspruchsvolle und gehobene Privatkunden. Mit mehr als 16.000 angeschlossenen Plattformnutzern, rund 1,5 Millionen Kunden, einem jährlichen Absatz mit rund zwei Milliarden Euro Bewertungssumme, einem Fondsbestand von über fünf Milliarden Euro und jährlichen Versicherungsprämien von 750 Millionen Euro sind wir einer der Marktführer im deutschsprachigen Raum. JDC setzt auf Nachhaltigkeit und hat sich den ESG-Kriterien verpflichtet: Als Digitalisierungsdienstleister hilft JDC, viele Tonnen Papier einzusparen und den Alltag von Finanzintermediären und Kunden einfacher zu machen.

 

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JDC Group AG, Kormoranweg 1, 65201 Wiesbaden, Tel: +49. 0611. 89 05 75-0, Fax: +49. 0611. 89 05 75-19, www.jdcgroup.de

Auch in diesem Jahr wird die Fonds Finanz von FOCUS MONEY und DEUTSCHLAND TEST mit dem Award „Digital Champion – Unternehmen mit Zukunft“ ausgezeichnet.

 

In der Kategorie „Finanzdienstleister“ erreicht Deutschlands größter Maklerpool erneut die volle Punktzahl und sichert sich damit den ersten Platz. Im Rahmen der Studie wurden insgesamt 13.000 Unternehmen untersucht. Der Untersuchungszeitraum betrug ein Jahr. Die Studie wurden im Auftrag von FOCUS MONEY und DEUTSCHLAND TEST durch das IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung mit wissenschaftlicher Begleitung des HWWI (Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut) realisiert. Die Datenerhebung fand vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020 mit Hilfe der Social-Listening-Methode statt. Dabei wurden 438 Millionen Online-Quellen analysiert und nach sachbezogenen Informationen und Äußerungen zur Fonds Finanz durchsucht. Berücksichtigt wurden nur Domains aus Deutschland. Die erneute Auszeichnung als „Digital Champion“ ist für die Fonds Finanz ein fundamentaler Gradmesser und Bestätigung für die erfolgreiche Ausrichtung des Unternehmens.

„Die Digitalisierung bietet zahlreiche Chancen und sichert uns dauerhaft unsere Handlungsfähigkeit. Daher macht es mich stolz, auch in diesem Jahr den Titel „Digital Champion“ zu tragen“, erklärt Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz. „Gerade das vergangene Jahr war für uns alle sehr herausfordernd, die Digitalisierung der Branche hat davon aber profitiert. Umso mehr ehrt es uns, dass unsere Arbeit gesehen und geschätzt wird. Auch zukünftig freuen wir uns unsere Vermittler mit unserer Expertise unterstützen zu können“, so Porazik.

Bereits im Vorjahr wurde die Fonds Finanz von FOCUS MONEY und DEUTSCHLAND TEST ausgezeichnet. Zweifach belegte sie den ersten Platz: Anfang 2020 als „Digital-Champion – Unternehmen mit Zukunft 2020“ und im September als „Deutschlands bester Finanzdienstleister“. Eine Übersicht der wichtigsten Auszeichnungen des Maklerpools gibt es unter www.fondsfinanz.de/ueberuns/auszeichnungen/.

 

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Anstieg oder Absenkung: Eindeutiger Trend noch nicht erkennbar

 

Dass die Corona-Pandemie wirtschaftliche Auswirkungen hat, ist unbestreitbar. Wie diese genau aussehen, ist allerdings oft schwer einzuschätzen. Diese Unsicherheit trifft auch Unternehmen mit Pensionsrückstellungen und den damit verbundenen Verpflichtungen – etwa den Rentenanpassungen gemäß dem Betriebsrentengesetz. Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial, zeigt auf, welche Entwicklung möglich ist.

Verpflichtung zur Rentenanpassung

Ein Arbeitgeber mit unmittelbaren Versorgungsleistungen (Direktzusage oder Unterstützungskasse) ist verpflichtet, alle drei Jahre seine laufenden Betriebsrenten anzupassen. Gemäß § 16 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) muss er dabei seine wirtschaftliche Lage gegen die Interessen seiner Betriebsrentner abwägen. Die Anpassungsprüfung erfolgt meist nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG. „Das heißt, der Arbeitgeber gewährt einen Inflationsausgleich, meist auf Basis der Entwicklung des Verbraucherpreisindex“, erläutert Michael Hoppstädter. Alternativ ist die Anpassung in Höhe des Nettolohnanstiegs vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens im Prüfungszeitraum (§ 16 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2) möglich. Die Verpflichtung zur Rentenanpassung ist in den Pensionsrückstellungen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und den International Financial Reporting Standards (IFRS) mit eingepreist. Typischerweise wird die Rückstellung mit einer Annahme für die künftige Rentenanpassung zwischen 1,50 bis 2,00 Prozent jährlich berechnet.

Rentenanpassung 2021 unter 1,00 Prozent möglich

Corona führte – zumindest kurzfristig – zu rückläufigen Preisen. Das bestätigt ein Blick auf den Verbraucherpreisindex: Seit Juli 2020 ist er im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Einer der Hauptgründe hierfür ist die temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer von Juli bis inklusive Dezember 2020. Doch auch ohne diesen Sondereffekt steigen die Preise in Deutschland derzeit allenfalls moderat – zumindest bislang. „Daher könnte die Rentenanpassung nach Verbraucherpreisindex in 2021 niedriger ausfallen als in den Rückstellungen bislang einkalkuliert“, prognostiziert der Longial Geschäftsführer und erläutert: „Der Aktuar spricht in solchen Fällen von versicherungsmathematischen Gewinnen, die die Kosten der Altersversorgung mindern. Sollte sich der Trend tatsächlich fortsetzen, dann kann die Rentenanpassung 2021 nach unserer Einschätzung bei weniger als 1,00 Prozent liegen.“ Bei einem Unternehmen mit Pensionsrückstellungen in Höhe von 5 Mio. Euro kann das einen Gewinn von geschätzt 0,75 Prozent der Rückstellungen für laufende Renten und damit rund 15.000 Euro bedeuten.

Warnung vor steigenden Preisen

Doch dieser Annahme steht entgegen, dass aktuell vermehrt von steigenden Preisen berichtet wird. Nicht zuletzt die wieder auf 19 Prozent zurückgesetzte Mehrwertsteuer führt zu Preissteigerungen, auch die zum 1. Januar in Kraft getretene CO2-Steuer trägt dazu bei. Zudem gehen zahlreiche Experten für 2021 von einer deutlichen Inflation aus – von bis zu 3,00 Prozent ist die Rede. Gleichzeitig sehen viele dies nur als eine kurzfristige Entwicklung an. Außerdem sollten die Preissteigerungen nur dann einen nachhaltigen Effekt auf die Inflationsrate haben, wenn parallel die Löhne und Gehälter entsprechend ansteigen. „Ob jedoch in den von der Pandemie teilweise schwer getroffenen großen Teilen der Wirtschaft signifikante Lohn- und Gehaltssteigerungen Wirklichkeit werden, ist zumindest fraglich“, so der Longial Geschäftsführer.

Empfehlung für Arbeitgeber

Unternehmen, die ihre Pensionsrückstellungen mit einem besonders hohen langfristigen Rententrend von 2,00 Prozent jährlich oder höher bewerten, sollten zusammen mit ihrem Aktuar und Wirtschaftsprüfer besprechen, ob diese Annahme noch angemessen ist. Zumindest für 2020 und eventuell auch für 2021 kann eine Reduzierung des Rententrends begründet werden. „Diese Reduzierung kann zu deutlichen Entlastungen beim Pensionsaufwand führen. Das wirkt den Effekten aus dem auch in 2021 weiter sinkenden HGB-Rechnungszins, der für die Berechnung der Rückstellungen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches zu verwenden ist, entgegen“, so Hoppstädter. „Für die mittelfristige Entwicklung der Inflationsrate bleibt abzuwarten, was sich am Ende durchsetzen wird: Preissteigerungen auf der einen oder Kostendruck wegen schwächerer Wirtschaft auf der anderen Seite.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Longial GmbH, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf, Tel: +49 (0) 211 4937-7600, Fax: +49 (0) 211 4937-7631, www.longial.de

Der langjährige Vorsitzende des Aufsichtsrats der S.L.P. Vertriebsservice AG und Vorstand zahlreicher Vereine und Verbände, die mit der Gesellschaft verbunden sind, ist verstorben.

 

Norbert Wyremba wurde nach langjähriger Tätigkeit als Mitglied der Geschäftsleitung der Schweizerischen Lebensversicherungs- und Rentenanstalt – Niederlassung für Deutschland (heute Swiss Life Deutschland) 1995 in den Vorstand des damals bereits mehrere 10.000 Mitglieder zählenden Vereins zur Förderung des Handelshandwerks und der Industrie e.V. (VFHI) bestellt und übernahm 2006 den Aufsichtsratsvorsitz in der S.L.P. Vertriebsservice AG. Weitere Vorstandsmandate in anderen Vereinen, Verbänden und Versorgungswerken folgten.

„Norbert Wyremba drückte unserer Unternehmensgruppe schnell seinen ‚Stempel‘ auf, den wir bis heute nicht etwa als Last wahrnehmen, sondern als festes Fundament für unseren gegenwärtigen und auch zukünftigen Erfolg“, sagt Christian Sünderwald, der Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft. „Ohne sein großes Engagement wären wir im Bereich der Kollektiv-Lebensversicherung und betrieblichen Altersversorgung im Markt nicht da, wo wir heute sind. Der gesamte Vorstand und Aufsichtsrat empfinden seinen Tod als sehr schmerzlichen Verlust und wir trauern um eine große Persönlichkeit und einen großartigen Menschen. Unser tiefes Mitgefühl gilt im Besonderen seiner Frau und allen Angehörigen.“, so Sünderwald weiter.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

S.L.P. Vertriebsservice AG, Erfenschlager Straße 17-19, 09125 Chemnitz, Tel: 0371-3828027, www.slpag.de

Zum Weltfrauentag: Nur rund 15 Prozent der Zertifikatsträgerinnen und -träger des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. sind weiblich.

 

Noch immer gilt die Finanzbranche als Männerdomäne. Dies ist bei Banken und Versicherungen, aber auch in der Finanzberatung und Finanzplanung gleichermaßen zu beobachten. Nur rund 15 Prozent der Zertifikatsträgerinnen und -träger des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) sind weiblich. Aber die Situation hat sich in den letzten Jahren durchaus positiv verändert – wenn auch langsam. Der FPSB Deutschland nimmt den Weltfrauentag zum Anlass, Entwicklungen und Chancen genauer zu betrachten und die Finanzplanung von Frauen für Frauen zu stärken.

Frauen und Geld: Bis heute häufig ein schwieriges Thema

Vor über 60 Jahren wurde das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts verabschiedet. Doch haben wir beim Thema Finanzen diese Gleichberechtigung erreicht? „Es gibt zunehmend mehr Gleichberechtigung und mehr Frauen, die sich um ihre Finanzen kümmern. Und auch erfreulicherweise mehr Finanzberaterinnen, um dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden“, so Annika Peters, zertifizierte Finanzplanerin (CFP®) und Geschäftsführerin bei der FrauenFinanzBeratung Barbara Rojahn & Kolleginnen in Stuttgart.

Der Weltfrauentag ist ein guter Anlass, um sich die aktuelle Situation anzuschauen. Dabei fällt auf, dass Frauen immer noch weniger verdienen als Männer, deutlich häufiger von Altersarmut betroffen sind und weniger Vermögen aufbauen, obwohl Sie häufig mehr sparen als die Männer. Lisa Hassenzahl, ebenfalls zertifizierte Finanzplanerin (CFP®) und Gründerin des Her Family Office ergänzt: „Unterschiedliche Studien und auch meine tägliche Erfahrung zeigen, dass Frauen weitaus risikobewusster sind und daher den Schritt an die Börse ohne nachvollziehbare Strategie scheuen. Finanzplanung ist hier ein wichtiger Schlüssel, da sie eine nachvollziehbare Entscheidungsbasis schafft und ein gutes Vertrauen in die eigenen Entscheidungen ermöglicht.“

Unter anderem diese beiden vom FPSB Deutschland zertifizierten Finanzplanerinnen beraten Frauen bei der finanziellen Lebensplanung und erarbeiten mit ihren Kundinnen Finanzpläne, die in alle Lebenssituationen passen. Der FPSB Deutschland als Verband der Financial Planner und Estate Planner möchte dieses Engagement seiner Mitglieder unterstützen und die Finanzplanung für Frauen verstärkt in den Fokus rücken. Dazu wurde ein Arbeitskreis gegründet, der, mit der Unterstützung des Vorstandes, wichtige Themen der Finanzplanung aufgreift und für die Verbraucherinnen Mehrwerte auf dem Weg zur eigenen finanziellen Unabhängigkeit liefern soll.

„Wir glauben, es ist wichtig, sich im Klaren darüber zu sein, dass Finanzplanung für Frauen ein wichtiger Bestandteil der Lebensplanung ist. Der Bedarf an Beratungsangeboten von Frauen für Frauen ist groß, das zeigt uns die stetig wachsende Nachfrage unserer Kundinnen, die gezielt nach einer Beratung durch Frauen suchen. Grundsätzlich sind Frauen nicht die besseren Beraterinnen, aber sie können sich meist besser in die Lebenssituation ihrer Kundinnen hineinversetzen und deren Sorgen und Ängste nachvollziehen. Abgesehen davon geht es auch darum, die Wahl zwischen einer Beraterin oder einem Berater haben. Aktuell besteht diese Wahl häufig nicht, da es insbesondere im Bereich des Financial Planning schlicht deutlich mehr Männer als Frauen gibt“, so die beiden Finanzplanerinnen zum Auftakt des Arbeitskreises des FPSB Deutschland. „Wir sind nicht gegen Männer, sondern für Frauen. Tatsächlich trifft der Ansatz, Beratung von Frau zu Frau anzubieten, auch bei Männern auf Zuspruch. Mich erreichen über Soziale Medien und aus dem fachlichen Umfeld viele positive Rückmeldungen“, so Lisa Hassenzahl. „Und auch die Unterstützung des gesamten Vorstands des FPSB Deutschland bestätigt dies“, ergänzt Annika Peters.

 

Über den FPSB Deutschland e.V.

Das Financial Planning Standards Board Ltd. – FPSB ist ein globales Netzwerk mit derzeit 26 Mitgliedsländern und rund 190.000 Zertifikatsträgern. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an. Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern.

Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln zu Ausbildung, unabhängigen Prüfungen, Erfahrungsnachweisen und Ethik. Für die Verbraucher ist die Zertifizierung zum CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, zum CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professional und zum EFPA European Financial Advisor® EFA und zum CGA® CERTIFIED GENERATIONS ADVISOR ein wichtiges Gütesiegel. Als Prüf- und Begutachtungsstelle für DIN CERTCO und Austrian Standards Plus hat der Verband zusätzlich 800 Personen seiner rund 1.800 Zertifikatsträger nach DIN ISO 22222 (Geprüfter Privater Finanzplaner) zertifiziert.

Der FPSB Deutschland hat den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen. Die Definitionen und Standards der Methodik sind Grundlage für deren Weiterentwicklung, Ausbildung und Regulierung. Um seine Ziele zu erreichen, arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen.

Ein wichtiges Anliegen des FPSB ist außerdem die Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der FPSB Deutschland einen Verbraucher-Blog lanciert, der neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über alle relevanten finanziellen Themen informiert. Unter www.frueher-planen.de können sich Verbraucher regelmäßig über die Themen Vermögensaufbau und Altersvorsorge informieren, aufgeteilt in sechs verschiedene Lebensphasen. Zudem finden Anleger dort drei Online-Rechner zur Berechnung der Altersrente und der Basisrente sowie zur Optimierung der Fondsanlage.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de