Zuwächse in allen Sparten der Finanzberatung, Tendenz steigend – Neue Berater finden schnellen Einstieg in Unternehmensphilosophie

 

Die Finanzberatungsgesellschaft Formaxx AG befindet sich weiter auf Erfolgskurs. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Umsätze der Formaxx AG (zum vierten Mal in Folge) im vergangenen Geschäftsjahr um rund 3,1 Millionen Euro auf knapp 20,3 Millionen Euro (+18 Prozent). Mit steigender Tendenz: In den letzten drei Monaten 2020 wuchsen die Erlöse aus Neugeschäft nochmal um 33 Prozent gegenüber dem Vorjahres-Quartal.

Die Formaxx AG verzeichnete in 2020 in allen Sparten der Finanzberatung teilweise erhebliche Zuwächse. Auffällig ist neben dem Erlössprung bei der Vermittlung von Finanzierungen um 35 Prozent der Zuwachs in der Sparte der Geldanlagen um 64 Prozent. Maßgeblichen Anteil daran hat die Vermittlung von Direktinvestments in Immobilien und Solarparks.

Online-Beratung als Grundlage für den Geschäftserfolg

Ein wesentlicher Grundstein für die positive Entwicklung im Corona-Jahr war die schnelle und konsequente Umstellung auf Online-Beratung. Mittlerweile führen fast alle Formaxx-Berater Ihre Kundengespräche auch online.

Formaxx-Vorstand Lars Breustedt führt das Umsatzplus außerdem auf die anhaltend steigende Beraterzahl um elf Prozent zurück: „Mit unserem intensiven Ausbildungsprogramm befähigen wir neue Berater und Beraterinnen dazu, schnell den Einstieg in unsere Unternehmensphilosophie und die Produktwelt zu finden – und somit Geld zu verdienen. Das macht uns offenbar zu einem attraktiven Partner.“

Als wichtige Erfolgsbasis sieht Breustedt auch die konsequente Umsetzung der DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ durch alle Beraterinnen und Berater. Die konzeptionelle Vorgehensweise verhelfe im Neugeschäft zum nötigen Kundenvertrauen und sorge für weitere Anfragen durch Bestandskunden sowie ein wachsendes Empfehlungsgeschäft.

 

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FORMAXX Aktiengesellschaft,  Mergenthalerallee 15-21, 65760 Eschborn, Tel: 06196 5868470, Fax: 06196 5868471, www.formaxx.de

Kundenservice auch in Coronazeiten exzellent

 

“Ob mit oder ohne Coronaeinschränkungen: Unsere Vermögensberater waren auch in diesem herausfordernden Jahr jederzeit für ihre Kunden erreichbar: 24 Stunden, sieben Tage die Woche, persönlich oder digital!”, zieht Robert Peil, Mitglied des Vorstands der Deutschen Vermögensberatung, Bilanz. “Veränderungen bestimmen das Leben – und die Qualität unseres Kundenservices ist dabei unser Hauptaugenmerk. Daher freut es uns umso mehr, dass unsere Vermögensberater erneut als ‘exzellent’ ausgezeichnet worden sind.” Bereits im zehnten Jahr in Folge wurde der Kundenservice der DVAG von der ServiceRating GmbH mit der Bestnote prämiert. Besonders in Coronazeiten ein großes Kompliment, findet auch Dr. Franz Gresser, Geschäftsführer von ServiceRating: “Die DVAG überzeugt vor allem hinsichtlich der Service- und Beratungsleistungen. Die Produkte werden passgenau vermittelt und dabei punkten die Vermögensberater mit flexibler Erreichbarkeit und zuverlässiger schneller Kommunikation auf allen Kanälen. Für Kunden gerade in dieser Zeit zwei unfassbar wichtige Dinge.”

Das Siegel zur Auszeichnung der Servicequalität wird auf der Basis einer Befragung von rund 300 Kunden, eines Serviceaudits und einzelner Managerinterviews vergeben. In allen untersuchten Kategorien (Service- und Beratungsleistungen, Servicemanagement und Servicewirksamkeit) überzeugt die Deutsche Vermögensberatung mit hervorragenden Testergebnissen.

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Rund 8 Millionen Kunden setzen bei den Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung auf die Kompetenz und Erfahrung der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe. Getreu dem Leitsatz “Früher an Später denken” bietet sie in mehr als 5.000 Direktionen und Geschäftsstellen seit über 45 Jahren eine branchenübergreifende Allfinanzberatung. Damit ist das Familienunternehmen Deutschlands.

 

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Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, ­60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com

Mit einer Steigerung des Baufinanzierungsvolumens von 27 % auf über 300 Mio. Euro hat die Heun Finanz GmbH im Jahr 2020 mit über 1000 Baufinanzierungen Menschen auf dem Weg zum Eigenheim begleitet.

 

Somit ist die Heun Finanz GmbH einer der größten Baufinanzierungsvermittler Deutschlands und blickt zurück auf das erfolgreichste Geschäftsjahr seit Gründung im Jahr 1989. Die im November 2020 getroffene Entscheidung, sich innerhalb der Geschäftsführung neu aufzustellen, stellt die Weichen für die Fortschreibung dieser Erfolgsgeschichte.

Auch die Firmenstruktur ist im Jahr 2020 trotz aller Widrigkeiten durch die Covid-19-Pandemie weiter gewachsen. Das Unternehmen konnte zu den sieben bestehenden Niederlassungen in Limburg a. d. Lahn, Lampertheim, Bad Nauheim, Leipzig, Berlin Süd, Berlin Nord und München ein weiteres Büro in Bremen eröffnen. In Planung für das Jahr 2021 befindet sich bereits die Neueröffnung von Repräsentanzen in Jena und Stuttgart.

Personell hat sich die Heun Finanz GmbH im Jahr 2020 – wie auch in den vergangenen Jahren – kontinuierlich vergrößert, so dass mittlerweile 86 Vermittlerinnen und Vermittler bundesweit für das Unternehmen tätig sind. Mehr Informationen zu offenen Stellen unter www.heun-finanz.de/karriere/stellenangebote

Die Heun Finanz GmbH ist mit einer Genehmigungsquote von über 90 % weiterhin einer der deutschlandweit führenden Baufinanzierungsvermittler in der Branche.

 

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Heun Finanz GmbH, Bahnhofstr. 50, 65551 Limburg an der Lahn, Tel: 06431 99060, www.heun-finanz.de

CLARK auf Kurs, der führende Versicherungsmakler in Europa zu werden

 

Der digitale Versicherungsmanager CLARK gibt heute den Abschluss seiner Series-C Finanzierungsrunde in Höhe von 69 Millionen Euro bekannt. Mit dieser Finanzierung wird CLARK sein schnelles Wachstum durch weitere Investitionen in sein Produkt und Kundenakquise beschleunigen und seinen Wettbewerbsvorsprung weiter ausbauen. Angeführt wird die jüngste Finanzierungsrunde von Tencent, während bestehende Investoren wie Portag3 Ventures, White Star Capital und Yabeo ihre Investitionen in CLARK ebenfalls erhöhen.

“Wir sind begeistert, mit der Hilfe von Tencent noch schneller zu wachsen und so unser Ziel zu erreichen, der größte Versicherungsmakler für Verbraucher in Europa zu werden”, sagt Dr. Christopher Oster, CEO und Mitgründer von CLARK.

“Mit seinem technologiegetriebenen und kundenzentrierten Geschäftsmodell ist CLARK ein klarer Marktführer in der digitalen Versicherungsbranche in Deutschland. Wir freuen uns, CLARK mit unserem Investment dabei zu unterstützen, sein Wachstum in der InsurTech-Branche weiter voranzutreiben”, sagte Alex Leung, Assistant General Manager von Tencent.

CLARK freut sich auf den Weg zur Marktführerschaft im Versicherungsmakler-Segment, das allein in Deutschland und Österreich 20 Milliarden Euro Provisionsvolumen umfasst. Der Markt ist reif für einen Umbruch, da viele Kunden mit bestehenden Lösungen der Versicherungsbranche unzufrieden sind. CLARK verbindet Datenintelligenz mit dem persönlichen Kontakt zu persönlichen Versicherungsberatern, um seinen Kunden die bestmögliche Empfehlung zu geben. So erreicht CLARK eine Kundenzufriedenheit von 90%.

Die Series C (Placement Agent: JP Morgan) ist der aktuelle Höhepunkt einer Reihe von Meilensteinen in der Unternehmensgeschichte von CLARK: CLARK hat sich als einer der führenden Versicherungsmakler in der fragmentierten deutschen Maklerlandschaft etabliert, seinen Kundenstamm auf über 300.000 Personen ausgebaut, erfolgreich nach Österreich expandiert und beschäftigt mehr als 270 Mitarbeiter.

Über CLARK

CLARK ist ein führender Versicherungsmanager und bietet seinen Kunden eine voll-digitale Möglichkeit ihre Versicherungen zu verbessern. Nach einem 5-minütigen Anmeldeprozess haben Kunden die Möglichkeit, in einem übersichtlichen Versicherungs-Cockpit in der App (iOS und Android) und auf der Webseite den Status ihrer Versicherungssituation einzusehen. Algorithmus-basiert bietet CLARK eine Analyse sämtlicher Tarife des Kunden. CLARK durchsucht das Angebot des gesamten Marktes, um die besten Tarife zu identifizieren. Kunden haben im Anschluss die Möglichkeit, mit wenigen Klicks ihre Versicherungssituation zu verbessern. CLARK wurde im Juni 2015 von Dr. Christopher Oster, Steffen Glomb, Dr. Marco Adelt und Chris Lodde in Deutschland gegründet und bietet seinen Service seit 2020 auch in Österreich an. Die Geschäftsführung in Österreich hat neben Marco Adelt der Salzburger Dr. Philip Steiner inne. CLARK ist anerkannt für die Kombination eines technologie-getriebenen Ansatzes mit der qualitativen Beratung durch Experten.

 

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Clark Germany GmbH, Goethestraße 10, 60313 Frankfurt, Tel: 069/ 153 229 339, www.clark.de

Johannes Sczepan: “Wer keine private Vorsorge trifft, wird im Alter alt aussehen.”

 

Etwa 90 Prozent aller Steuerzahler müssen ab diesem Jahr keinen Solidaritätsbeitrag mehr bezahlen. Die Ersparnis für die Bürger beziffert das Bundesfinanzministerium auf rund 10 Milliarden Euro im Jahr. “Viele Menschen sind gut beraten, das freigewordene Geld in ihre Altersvorsorge zu investieren”, rät Johannes Sczepan, Geschäftsführer der Finanzberatungsgruppe Plansecur. Er begründet: “Die gesetzliche Rentenversicherung wird künftig bei weitem nicht ausreichen, um im Alter eine auch nur annähernd gleiche finanzielle Ausstattung wie in der Berufszeit zu gewährleisten. Wer keine private Vorsorge trifft, wird im Alter alt aussehen.”

Für die trüben Altersaussichten nennen die Finanzberater zwei Gründe. Erstens werden Mitte der 2020er Jahre die geburtenstarken Jahrgänge ins Rentenalter kommen und die gesetzliche Rentenversicherung gravierend belasten. Zweitens erschwert neben der demografischen Entwicklung das anhaltende Niedrigzinsniveau den Aufbau der Altersversorgung.

Mit dem “Soli” hat der Staat seit 1991 insgesamt rund 110 Milliarden Euro kassiert, um damit den “Aufbau Ost” zu finanzieren. Der Zuschlag betrug bislang 5,5 Prozent der Körperschaft- oder Einkommensteuer, war also eine Steuer auf die Steuer. Plansecur gibt ein Rechenbeispiel: Wer über ein Jahreseinkommen von 60.000 Euro brutto verfügt, spart etwa zwischen 400 Euro (als Hauptverdiener in Steuerklasse 3) und 650 Euro (als Alleinstehender) im Jahr. Das gesparte Geld sollte man allerdings nicht auf dem Konto liegen lassen, sondern gezielt anlegen, also beispielsweise in einen Sparplan investieren, rät Plansecur. Bei einem Wertpapiersparplan beteiligt man sich jeden Monat mit einem festgelegten Betrag an Fonds. Durch einen Fondsmix profitiert man einerseits von der Entwicklung an den Aktienmärkten und minimiert andererseits das Risiko, wie es bei der Investition in nur einen einzigen Fonds oder gar einen einzigen Aktientitel bestünde.

 

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Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

DIVA (Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung) veröffentlicht neuen Geldanlageindex DIVAX-GA

 

Während der DAX30 mit neuen Höchstständen ein baldiges Ende der Corona-Krise “einpreist”, hat sich im Anlegerverhalten der Menschen in Deutschland nur wenig verändert: Der Deutsche Geldanlageindex DIVAX-GA bringt im Dezember 2020 mit einem Wert von 41,1 auch weiterhin eine überwiegend positive Grundstimmung zum Ausdruck, wenn es um aktienbasierte Anlageformen geht. Das Zutrauen in Aktien hat sich seit Juni 2020 (DIVAX-GA 44,2) auf hohem Niveau nur geringfügig verringert.

“Die Stimmung gegenüber Aktien bleibt insgesamt gut. Sie war im Sommer 2020 insbesondere deshalb etwas besser, weil sich die Kurse nach dem Corona-Einbruch ab Mitte März fulminant schnell erholt haben. Davon haben viele Anleger profitiert, und das hebt die Stimmung”, so Prof. Dr. Michael Heuser, wissenschaftlicher Direktor des DIVA. Er stellt fest: “Besonders hervorzuheben ist eine Lust auf Börse bei vielen jüngeren Menschen”.

Fast die Hälfte der befragten Bürger (47,5 Prozent) sieht aktienbasierte Anlageformen, zu denen auch Aktienfonds und fondsgebundenen Lebensversicherungen gehören, positiv. Das widerspricht der Aussage, die Deutschen insgesamt seien “Aktienmuffel”.

Bei den Bundesländern gibt es allerdings signifikante Unterschiede: Die Bürger im Westen sehen Aktien klar positiver (DIVAX-GA 42,4) als die Bürger im Osten (DIVAX-GA 36,0). Spitzenreiter ist Hamburg (47,5), Schlusslicht Brandenburg (32,2).

Geht es um die Motive der Geldanlage, bleibt bei dieser Messung des Geldanlageindex alles beim Alten: Fast jeder zweite (46 Prozent) findet, das Kriterium Nachhaltigkeit sei auch für die Geldanlage wichtig. Wenn es dann aber konkret wird und Geld angelegt werden soll, ist die Nachhaltigkeit Schlusslicht. Am wichtigsten ist den Deutschen das Kriterium Sicherheit gefolgt von der Höhe der Rendite und schnellen Verfügbarkeit. “Das Thema Nachhaltigkeit ist also, zumindest was konkrete Anlageentscheidungen angeht, erst bei einem kleineren Teil der Bevölkerung wirklich angekommen”, so Professor Heuser.

DIVA – Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung GmbH (www.diva.de) ist das Forschungsinstitut des Bundesverbands Deutscher Vermögensberater (BDV) und Hochschulinstitut der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW). Forschungsschwerpunkte sind die Vermögensbildung und die Altersvorsorge. Auf Basis repräsentativer Tandemumfragen bei Endverbrauchern sowie Finanzanlagenvermittlern ermittelt das DIVA zweimal jährlich den Deutschen Altersvorsorge-Index (DIVAX-AV) sowie den Deutschen Geldanlageindex (DIVAX-GA). Geschäftsführender Direktor ist Dr. Helge Lach, Wissenschaftlicher Direktor Professor Dr. Michael Heuser.

 

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Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung GmbH, Bahnhofstraße 23, 35037 Marburg, Tel: +49 (0) 6421 59078-0, www.diva.de

Der SdV erweitert die Leistungen im VSH-Tarif „Secure“ (Versicherer: HDI Versicherung AG) beitragsfrei ab dem 01.01.2021 um mehr als zehn Komponenten.

 

Für die Versicherten verbessert sich damit nicht nur der Versicherungsumfang, die Änderungen bringen auch echte Beitragsersparnisse mit sich.

Kein Selbstbehalt mehr

Ganz neu in der Landschaft der VSH-Tarife ist:

Vermittler, die nach den Normen DIN-77230 oder DIN-77232 beraten, erhalten ab 2021 10 % Rabatt. Wer die Zertifizierung für das Norm-konforme Arbeiten schon besitzt oder sich zertifizieren lässt, spart sofort beim Versicherungsbeitrag.

Darüber hinaus wird es künftig keinen Selbstbehalt im Tarif Secure mehr geben. Bis jetzt lag dieser für einige Berufsgruppen noch bei 500 Euro. Ab dem 01.01. entfällt die Selbstbeteiligung komplett. Den hierfür bisher einkalkulierten Prämiennachlass erhalten die Versicherten quasi geschenkt.

Beim Verkauf und Zukauf von Beständen ist derzeit viel Bewegung in der Branche. Deshalb hat der SdV auch an die Absicherung von möglichen, hierdurch übernommenen Risiken gedacht: Ansprüche aus Bestandsübernahmen oder einem kompletten Unternehmenskauf sind jetzt bis 250.000 Euro mitversichert.

Weitere Tätigkeiten mitversichert

Zudem besteht für Handlungen und Tätigkeiten, die nicht direkt unter § 34 d, f oder i GewO fallen, Versicherungsschutz, beispielsweise für

  • Gutachtertätigkeiten,
  • die Vermittlung von Strom- und Gastarifen,
  • die Öffentlichkeitsarbeit nach Reputationsschäden,
  • die Verletzung von Urheberrechten oder auch
  • Vertrauensschäden durch Mitarbeiter.

„Nach nur zwei Jahren sahen wir für ein Tarifupdate bereits wieder die Notwendigkeit, weil wir in der Praxis erleben, welche Schäden doch eintreten können.“ sagt Christian Sünderwald, geschäftsführender Vorstand beim SdV. „Es reicht eben nicht, besonders günstige Tarife anzubieten, mit denen gerade mal der gesetzlichen Versicherungspflicht Genüge getan wird. Wir wollen, dass unsere Versicherten neben günstigen Beiträgen echten Schutz haben, wenn wirklich mal etwas passiert. Deshalb setzten wir uns bei unseren Risikoträgern kontinuierlich für verbesserte Konditionen und einen umfassenderen zeitgemäßen Schutz ein.“

Das Tarif-Update gilt für alle Versicherten im Tarif Secure ab dem 01.01.2021. Zusätzlich gibt es dann auch den Tarif Secure Plus. Dieser beinhaltet noch höhere Versicherungssummen, höhere Entschädigungsgrenzen und weitere besondere Extras. Produktinformationen und Online-Rechner zu den VSH-Konzepten des SdV sind auf der Webseite https://m1.sdv-online.de/sdvvermittlerschutz zu finden.

 

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Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V. (SdV), Erfenschlager Str. 19, 09125 Chemnitz, Tel: 0800-7388748, www.sdv-online.de

Maklerpools werden ihrer Schlüsselrolle bei der Digitalisierung der Versicherungs- und Finanzvermittlung nur zum Teil gerecht.

 

Einige fordern von Versicherern mehr BiPRO-Standards ein, als sie selbst bedienen. Mit eigenen Angeboten können sie MVP-Hersteller unter Druck setzen. Das sind einige Ergebnisse der aktuellen Maklerpoolstudie von BrunotteKonzept.

Die technische Performance von Maklerpools und Verbünden ist ein Schlüssel zur Digitalisierung der Branche. Als Mittler in der Prozesskette kommt ihnen die Aufgabe zu, digital empfangene Informationen der Produktgeber ebenfalls digital an ihre Vertriebspartner weiterzugeben. Nehmen Pools und Verbünde diese Herausforderung an? Werden sie dieser gerecht? Und welche Rolle spielen dabei Normen und Standards? Die aktuelle Maklerpoolstudie von BrunotteKonzept liefert die Antworten. Dafür wurden insgesamt 29 Unternehmen befragt.

BiPRO-Standards: Bis zum Vermittler?

Entscheidend für den Digitalisierungserfolg sind vor allem Verfahren, die das Management von Dokumenten und Schriftverkehr sowie die Aktualisierung von Bestandsdaten unterstützen. Gerade hier schlummerten noch immer erhebliche Rationalisierungspotenziale, konstatiert Michael Franke, Experte für Maklerprozesse und Co-Autor der Maklerpoolstudie von BrunotteKonzept: „Die Prozessqualität von Pools ist weiterhin ausbaufähig. Trotz zunehmender Digitalisierung kommen viele Fortschritte beim Makler nicht an.“

Zwar verlangten 20 von 29 Studienteilnehmern Daten und Dokumente nach BiPRO-Norm 430.4 (vertragsbezogene Geschäftsvorfälle). Aber nur jedes zweite Unternehmen beliefere seine eigenen Vertriebspartner ebenfalls mit Norm-gerechten Daten. Bei allen anderen finde die technische Prozesskette beim Pool ihr Ende.

Etwas weniger brisant ist die Lage für Makler bei Verbünden mit Direktanbindungs-Philosophie. Hier kann der Versicherer die Daten direkt an den Vermittler liefern. Ein weiteres Fazit der Studie: Für Produktgeber, die den Marktzugang über Pools suchen, sind zentral wichtige BiPRO-Normen keine Kür, sondern Pflichtprogramm.

Abrechnungsdaten: Individuelle Lösungen dominieren (noch)

In der Regel reichen Pools das Geschäft ihrer Vertriebspartner bei den Produktgebern ein. Im Gegenzug liefern sie Vermittlern mehr oder weniger detaillierte Abrechnungsdaten – bei Bedarf auch für ganze Strukturen. Normative Regelungen sucht man vergebens. Am weitesten verbreitet ist aktuell noch immer die Tabelle im EXCEL- oder CSV-Format, dicht gefolgt von PDF. Die BiPRO-Norm 43.7 (Vermittlerabrechnung) bedienen derzeit nur fünf Unternehmen. In der Breite handelt es sich also um individuelle Lösungen, die zwar inhaltlich und technisch oft kompatible Informationen liefern, sich im Aufbau aber unterscheiden und deshalb im Vermittlerbüro manuellen Anpassungsaufwand auslösen können.

Bestandsführungssystem: Das Pfund in der Prozessqualität – oder nur Ventil?

Elf von 29 Unternehmen bieten Vermittlern ein proprietäres Bestandsführungssystem (MVP). Dahinter steckt nicht selten der Versuch, auf diese Weise das eigene Ökosystem zu komplettieren. Warum setzen die Pools offenbar weniger auf die Integration gut eingeführter, marktgängiger Systeme?

“Ein eigenes MVP-System bietet die Chance, Daten und Prozesse perfekt zu verzahnen und auf diese Weise hohe Prozessqualität zu erzielen“, weiß Michael Franke. Aber das sei nur ein Aspekt. „Zudem entfaltet ein Pool-MVP eine erhebliche Bindungswirkung. Damit steigt die Austrittshürde für Vermittler“, so Franke. Außerdem erspare das eigene MVP möglicherweise auch den Aufwand, Daten normgerecht aufzubereiten und bereitzustellen. Verlange der Vermittler automatisiert aktuelle Daten, könne er auf das hauseigene System verwiesen werden.

Für Unternehmen, deren Vermittler einen Schwerpunkt im Anlagengeschäft setzen, sei der Bedarf für ein MVP weniger naheliegend als für Dienstleister des klassischen Versicherungsmaklers, erläutert Franke. Nach seinen Beobachtungen steigt der Druck auf traditionelle MVP-Hersteller: „Erstens stehen sie vor der Herausforderung, nachgefragte technische Verfahren und Prozesse möglichst schnell und reibungslos zu integrieren. Zweitens versuchen Pools zunehmend, ihnen das Wasser abzugraben und in die eigenen Angebote umzuleiten. Auch Versicherer setzen auf Vermittlerbindung und bieten mittlerweile ein kostenloses CRM. Und drittens haben Insellösungen kaum noch Überlebenschancen. Gefragt sind webbasierte Ökosysteme einschließlich Beratungsprozess, Bedarfsermittlung, Vergleichs- und Angebotssoftware“, fasst Michael Franke seine Beobachtungen zusammen.

Neben Digitalisierung und Standards beleuchtet die aktuelle Maklerpoolstudie betriebswirtschaftliche Kennzahlen, Anforderungen an und Services für Vertriebspartner, Produktpalette der Pools, Deckungskonzepte, Risikovoranfragen und Ausschreibungen, Kostenmodelle, PSD-2-Services, kostenlose und kostenpflichtige Softwareangebote sowie Alleinstellungsmerkmale von Maklerpools, Verbünden und weiteren Maklerdienstleistern. Autoren der Studie sind Sabine Brunotte, Hamburg, www.brunottekonzept.de und Michael Franke, Düsseldorf, www.insuranceconsult.de.

 

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Brunotte Konzept, Sabine Brunotte, Poppenbütteler Weg 214, 22399 Hamburg, Tel: 040 3558 7947, www.brunottekonzept.de

Der Vertrieb von Versicherungsprodukten über digitale Plattformen nimmt ganz unabhängig von der Frage der persönlichen Beratung an Bedeutung zu.

 

Im Rahmen der digitalen Agenda im deutschen Privat- und Firmenkundengeschäft setzt HDI konsequent auf diesen Trend – mit digitalen Produkten und Services, die in das Leistungsangebot der Partner integriert werden. In der Lebensversicherung gilt dies insbesondere für die Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die Todesfallabsicherung.

Zur Umsetzung der digitalen Agenda erwirbt die HDI Lebensversicherung AG die Mehrheit an Community Life, die bereits über eine integrierte und technisch erprobte Antrags- und Verwaltungslösung verfügt und von einem erfahrenen Gründerteam geleitet wird. HDI wird diese Technologie für vollautomatisierte Produktabschlüsse vom Angebot bis zur Police für Vertriebspartner und Endkunden weiterentwickeln. Damit schafft HDI zudem die Voraussetzung für Plattformlösungen in Zusammenarbeit mit digitalen Geschäftspartnern.

Community Life wird im dritten Quartal 2021 erste Produkte aus der Biometrie auf den Markt bringen. Zudem soll Community Life als White-Label-Plattform für weitere Kooperationspartner ausgebaut werden. Alle Mitarbeiter inklusive der beiden Geschäftsführer der Community Life bleiben im Unternehmen tätig und bilden mit HDI ein gemeinsames Team.

“Wir freuen uns sehr, die Gründer und das Team von Community Life mit offenen Armen und großer Wertschätzung begrüßen zu dürfen. Auch in der Lebensversicherung sind Plattformen – bei Bedarf ergänzt um persönliche Beratung – künftig wichtige Wachstumstreiber”, sagt Dr. Patrick Dahmen, Vorstandsvorsitzender der HDI Lebensversicherung AG. “Wir möchten mit dem Kauf von Community Life und der Gründung des Bereichs Plattformmanagement einen starken Fußabdruck in der digitalen Welt der Lebensversicherung im Bereich der Biometrie hinterlassen. Community Life bietet uns eine Gesamtlösung vom Vertrieb bis hin zu den betrieblichen Abläufen.”

HDI stärkt damit den Zugang zum digitalen Markt – zu Direktkunden und zu Vertriebspartnern sowie zum digitalen Plattformgeschäft. Dazu gehört eine leichtere und schnellere Anbindung an die Onlinevertriebswege von zukünftigen Kooperationspartnern, insbesondere Banken, Versicherungen und digitalen Plattformen. Community Life fungiert dabei auch als White-Label-Komplettlösung und kann von möglichen Kooperationspartnern modular eingesetzt werden.

“Wir freuen uns sehr, gemeinsam mit Community Life in der Lebensversicherung neue digitale Standards zu setzen. Die Kombination aus Startup und Erfahrung eines etablierten Versicherers hat enormes Potenzial – wir können viel voneinander lernen, wenn wir uns auf Augenhöhe begegnen”, so Herbert Jansky, der zukünftig die Kooperation zwischen HDI und Community Life verantworten wird. Ziel sei es, ertragsorientiert im Bereich Biometrie zu wachsen.

Claudia Lang und Stefan Keck, die Gründer von Community Life, sind überzeugt, dass HDI zu ihrer Vision passt. “Gemeinsam werden wir vom Kunden aus denkend die richtigen Angebote entwickeln”, ist Claudia Lang überzeugt.  Stefan Keck ergänzt: “Bequeme digitale Lösungen für Direkt- und Maklerkunden sind in der heutigen Zeit eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HDI Lebensversicherung AG, Charles-de-Gaulle-Platz 1, 50679 Köln, Tel: 0221 144-5599, www.hdi.de

Sven Coels und Mark Sieber rücken in die operative Unternehmensleitung auf

 

Sven Coels (45) und Mark Sieber (46) ergänzen seit dem 1. Januar 2021 die operative Geschäftsführung der km credit consulting gmbh. Der führende Spezialmakler für Kreditversicherungen gehört seit August 2020 zur Ecclesia Gruppe.

Gemeinsam mit Markus Moritz und Jörg Kowalewski, beide verantwortlich für den Unternehmensbereich Credit der Ecclesia Gruppe, sollen Sven Coels und Mark Sieber die Geschäftsentwicklung des Kreditversicherungsmaklers vorantreiben. Ihre zentrale Aufgabe wird es sein, die Prozesse, Strukturen und den Vertrieb des Kreditversicherungs- und Forderungsfinanzierungsgeschäfts der km credit consulting gmbh weiter zu optimieren, um die konsequente Ausrichtung am Kundennutzen sicherzustellen.

Sven Coels und Mark Sieber bringen dafür beste Voraussetzungen mit. Beide verfügen über mehr als 25 Jahre Berufserfahrung in unterschiedlichsten Funktionen in der Kreditversicherungs- und Forderungsfinanzierungs-Sparte. Zuletzt leitete Sven Coels die Niederlassung der km credit consulting gmbh in Köln. Mark Sieber führte die Niederlassung in Wiesbaden.

Markus Moritz und Jörg Kowalewski freuen sich, dass diese zwei Führungspersönlichkeiten aus den eigenen Reihen stammen und sie nun die strategische Ausrichtung des Kreditversicherungsgeschäftes aktiv und erfolgreich mitgestalten: „Beide übernehmen Mitverantwortung für den geschäftspolitischen Kurs. Unser Ziel ist, größter deutscher Spezialmakler in den Delkrederesparten für international agierende Großunternehmen zu werden. Zusammen mit Jürgen Zimmermanns und Matthias Bühler, die das Kreditgeschäft der deas Deutsche Assekuranz Makler GmbH/CFG Finance GmbH verantworten, verfügen wir somit innerhalb der Ecclesia Credit Sparte über ein starkes Management Team, das sich unseren strategischen Zielen verpflichtet fühlt.“

Sven Coels und Mark Sieber werden direkt an Markus Moritz und Jörg Kowalewski berichten und ihren Dienstsitz in Köln beziehungsweise Wiesbaden haben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Ecclesia Gruppe, Ecclesiastraße 1-432758 Detmold, Tel: +49 (0) 5231 603-6912, Fax: +49 (0) 5231 603-606912, www.ecclesia-gruppe.de

Willis Towers Watson Vertriebswege-Studie Lebensversicherung 2019

 

Banken bleiben der wichtigste Vertriebskanal für private Altersvorsorgeprodukte (pAV) in Deutschland. Sie verfügen 2019 mit einem Anteil von 36 Prozent über den größten Teil am Neugeschäftsvolumen nach APE, vor den Einfirmenvermittlern (32) und Maklern/Mehrfachagenten (27). Dies zeigt die detaillierte Betrachtung nach Produktgruppen der Willis Towers Watson Vertriebswegestudie 2019 zur deutschen Lebensversicherung.

Insgesamt lösten die 86 in der Studie analysierten Lebensversicherer im Jahr 2019 ein Neugeschäft in Höhe von 6,6 Milliarden Euro nach APE ein  – ein Plus von einer Milliarde Euro im Vergleich zum Vorjahr. Davon erzielten pAV-Produkte 4,2 Milliarden Euro – nach 3,5 Milliarden Euro in 2018.

Einfirmenvermittler bei laufenden Beiträgen vorn

Bei Unterscheidung nach laufenden und einmaligen Beiträgen zeigt sich die deutliche Führungsposition der Kredithäuser mit 44 Prozent Anteil jedoch nur bei den Einmalbeiträgen. Bei laufenden Beiträgen hingegen liegen Einfirmenvermittler mit 43 Prozent vorn, gefolgt von Maklern und Mehrfachagenten (29) und Banken (24). „Banken kennen die hohen liquiden Mittel ihrer Kunden und die Lebensversicherer bieten in der jetzigen Nullzinsphase dafür attraktive Produkte“, sagt Henning Maaß, für die Studie verantwortlicher Berater bei Willis Towers Watson. „Bei laufenden Beiträgen allerdings haben die Banken 2019 sogar geringfügig weniger Neuzugang in der pAV erzielen können als noch 2018. Die Einfirmenvermittler konnten 2019 bei laufenden Beiträgen hingegen 95 Millionen Euro mehr Neuzugang in der pAV einlösen als in 2018.“

pAV mit signifikanter Steigerung beim Neuzugang

Die Bedeutung der pAV für die Branche hat 2019 nochmals zugenommen. Der APE- Neuzugang stieg von 3,5 Milliarden Euro im Vorjahr auf 4,2 Milliarden Euro in 2019. „Die anderen Produktgruppen haben zwar ebenfalls zugelegt, aber nicht in dem hohen Maße wie die pAV, deren Anteil von 62 auf 65 Prozent gestiegen ist“, erläutert Maaß. Einmalbeiträge konnten sogar um 37 Prozent auf 24,5 Milliarden Euro zunehmen. „Erfreulich ist auch die Steigerung des Neuzugangs bei den laufenden Beiträgen um acht Prozent auf 1,8 Milliarden Euro. Dies zeigt, dass die Lebensversicherer mit ihren Produktangeboten die Bedürfnisse der Kunden treffen“, so Maaß weiter.

pAV bleibt mit Abstand bedeutendste Produktgruppe im Vertrieb

Die Bedeutung der pAV für den Lebensversicherungsvertrieb bleibt sehr hoch, wie auch der Blick auf die pAV-Anteile der drei größten Vertriebswege zeigt: „Die pAV konnte 2019 bei den Einmalbeiträgen ihre überragende Bedeutung bei den Einfirmenvermittlern sowie bei den Maklern und Mehrfachagenten sogar noch auf 94 Prozent bzw. 95 Prozent ausbauen. Da Banken verhältnismäßig viel Todesfallversicherungen gegen Einmalbeitrag verkaufen, ist der pAV-Anteil dort mit 88 Prozent etwas geringer “, erläutert Maaß. „Bei laufenden Beiträgen konnten nur Einfirmenvermittlern den pAV-Anteil auf 52 Prozent steigern, während sich deren Bedeutung bei den beiden anderen Vertriebswegen auf 39 Prozent bzw. 55 Prozent verringerte.“

 

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WillisTowersWatson, Eschersheimer Landstraße 50, D-­60322 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 1505 5119 , www.willistowerswatson.com

Wandelanleihe wurde von 50 auf 75 Millionen Euro aufgestockt

 

Die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG finanziert ihr starkes Wachstum mit Unterstützung renommierter institutioneller Investoren aus Deutschland. So wurde die im November 2019 begebene Wandelanleihe über 50 Millionen um 25 Millionen Euro aufgestockt. Das sichert dem Marktführer für die Immobilienrente ausreichend Kapital, um das Volumen der Ankäufe in diesem Jahr um weitere 50 Prozent zu steigern.

“Die Immobilienrente der Deutsche Leibrenten AG ist das nachhaltigste Produkt für die Altersfinanzierung in Deutschland und erfüllt die hohen Kriterien von ESG-orientierten Investoren”, sagt Vorstandsvorsitzender Friedrich Thiele. “Wir freuen uns, dass der Kapitalmarkt das große Potenzial erkennt und unseren Expansionskurs weiter unterstützt.” Die der Anleihe zugrunde liegende Unternehmensbewertung liegt inzwischen bei 320 Millionen Euro.

Hauptaktionär Rolf Elgeti hält mit seiner Immobilienbeteiligungsgesellschaft Obotritia Capital KGaA weiterhin 95 Prozent der Anteile. “Mit der Aufstockung verbreitern wir erneut die Kapitalbasis der Deutsche Leibrenten AG”, sagt Aufsichtsratsvorsitzender Elgeti. “Unser Ziel ist es, die Immobilienrente nachhaltig in Deutschland zu etablieren und unsere Erfolgsgeschichte weiterzuschreiben.”

Wichtige Meilensteine hat das Frankfurter Unternehmen trotz Corona-Pandemie bereits erreicht: So wickelte die Deutsche Leibrenten AG 2020 Neuverträge mit einem Volumen von 120 Millionen Euro ab – eine Verdopplung im Vergleich zu den Vorjahren. Ziel ist es, das Transaktionsvolumen in diesem Jahr auf 175 Millionen Euro zu erhöhen. Aktuell bewirtschaftet und verwaltet die Deutsche Leibrenten AG im eigenen Bestand eine Wohnfläche von knapp 100.000 Quadratmetern.

Für starkes Wachstum in den kommenden Jahren sollen unter anderem neue Strukturen im Vertrieb sorgen. Dazu baut das Unternehmen seit 2020 als zweiten Vertriebszweig eigene Niederlassungen in allen Teilen Deutschlands auf. Sie ergänzen die Zusammenarbeit mit den bundesweit rund 600 Immobilienmaklern. Sieben Niederlassungen sind bereits gegründet. Bis Mitte 2021 sollen bereits elf Büros ihre Arbeit aufgenommen haben.

Über die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG – www.deutsche-leibrenten.de

Die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG bietet Senioren die Möglichkeit, ihre Immobilie an sie zu verkaufen, ohne aus dem Eigenheim ausziehen zu müssen. Die Verkäufer bekommen – notariell abgesichert und im Grundbuch an erster Stelle verankert – ein lebenslanges Wohnrecht nach Nießbrauchgrundsätzen und eine monatliche Rente und/oder eine Einmalzahlung. Als einziger Anbieter solcher Verrentungsprodukte erwirbt das Frankfurter Unternehmen Immobilien in ganz Deutschland und wird dabei von seinem Mehrheitsaktionär, der Obotritia Capital KGaA mit Sitz in Potsdam, unterstützt. Aktuell hat die Deutsche Leibrenten rund 750 Immobilien in ihrem Eigentum. Das macht sie im Bereich der Immobilien-Verrentung zum Marktführer in Deutschland. Sie ist als einziges deutsches Unternehmen Mitglied in der European Pensions and Property Asset Release Group (EPPARG).

 

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Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG, Gerbermühlstraße 11, 60594 Frankfurt am Main, Tel: 069 – 6897794-0, Fax: 069 – 6897794-12, www.deutsche-leibrenten.de

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) fördert die Erarbeitung der DIN-Norm 77235 für die „Risikoanalyse für Freiberufler, Gewerbetreibende, Selbstständige und klein- und mittelständische Unternehmen (KMU)“. Diese ist jetzt auf der Zielgraden, da der DIN-Normen-Arbeitsausschuss eine Fassung erarbeitet hat.

 

Die künftige DIN-Norm 77235 fördert mit ihrer systematischen und umfassenden Risikoanalyse eine professionelle Finanzberatung von Gewerbetreibenden und KMUs. Dabei werden u.a. auch betriebswirtschaftliche Schwachstellen identifiziert. Auf der Grundlage einer solchen DIN-orientierten Diagnose könnten dann die Adressaten mit Hilfe von Vermittlern ihre betriebswirtschaftlichen und unternehmerischen Risiken minimieren. Damit wäre ein wesentlicher Beitrag zur Stabilisierung von Geschäftsmodellen von KMU, Gewerbetreibenden und Freiberuflern gegeben.

„Der BVK ist als Unternehmerverband an der Solidität des Mittelstandes als dem wirtschaftlichen Herzen Deutschlands sehr interessiert“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Insofern freut es mich, dass mein Präsidiumskollege Andreas Vollmer die Expertise des einzigen Vermittlerverbandes in den DIN-Arbeitsausschuss als akkreditiertes Mitglied eingebracht hat.“

„Mit der DIN-Norm 77235 können wir einen effektiven Beitrag leisten, die Qualität der Beratung gegenüber den KMU deutlich zu erhöhen“, informiert BVK-Vizepräsident Vollmer. „Trotz der erschwerten Bedingungen durch die Corona-Pandemie haben wir es seit 2019 in vielen virtuellen Sitzungen zwischen den beteiligten Verbänden und Bankenvertretern geschafft, zügig voran zu kommen. In den kommenden Wochen wird nun der Norm-Entwurf anhand einiger echter Realfälle getestet und seine Eignung geprüft.“

Im Folgeschritt werden die Ergebnisse ausgewertet und eventuell noch letzte Änderungen vorgenommen. Ab voraussichtlich April 2021 wird dann der Norm-Entwurf veröffentlicht. Damit beginnt die Einspruchsfrist, in der alle Markteilnehmer Gelegenheit haben, sich den Entwurf der neuen DIN-Norm 77235 anzuschauen und diesen zu kommentieren. Die etwaigen Einsprüche wird der Arbeitsausschuss voraussichtlich im Juni 2021 bearbeiten. Mit der finalen Veröffentlichung der Norm ist dann im September dieses Jahres zu rechnen.

 

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

von der Kanzlei Michaelis in Kooperation mit der Anwaltskanzlei Glameyer

 

Durch ein von unserem Kollegen Rechtsanwalt Glameyer erstrittenes aktuelles Urteil des Landgerichts Kleve vom 22.12.2020 ist erneut eine Bank zum vollumfänglichen Ersatz des ihrem Kunden durch die Vermittlung von Containern der P&R Gruppe entstandenen Schadens verurteilt worden. Folgt man der Begründung des Gerichtes, so haftet nicht nur diese Bank ihren Kunden für die durch die Vermittlung der P&R Container entstandenen Schäden, sondern auch andere Banken!

  1. Die P&R Pleite – der Schaden der Anleger

Durch die P&R-Pleite im Sommer 2018 haben bis zu 54.000 Anleger einen Großteil ihres investierten Geldes verloren. Im Rahmen der Insolvenzverfahren hat sich herauskristallisiert, dass es sich bei dem Anlagekonstrukt der P&R-Gruppe seit Jahren um ein „Schneeballsystem“ gehandelt hat. Die Verantwortlichen haben die Anleger offensichtlich über die Anzahl der vorhandenen Container getäuscht. Von den angeblich rund 1,6 Millionen Containern die den einzelnen Anlegern als Eigentümern gehören sollten, existieren tatsächlich wohl nur 618.000 Container und diese befinden sich zudem in einem wesentlich schlechteren Zustand als prospektiert. Verborgen bleiben konnte dies über lange Jahre vor allem deshalb, da die einzelnen Anleger entgegen der falschen Prospektdarstellungen und Aussagen der vermittelnden Banken gerade kein Eigentum an Containern erworben haben, da keine konkrete Containerzuweisung erfolgte. Das fehlende Eigentum hat neben dem Insolvenzverwalter zwischenzeitlich auch das Landgericht Karlsruhe durch Urteil vom 10.07.2020 bestätigt.

Bei Betrachtung der Gesamtsituation dürfte den meisten Anlegern mittlerweile bewusst geworden sein, dass sie auf keine großen Quoten im Rahmen der Insolvenzverfahren hoffen können. Hinzu kommt, dass seitens des Insolvenzverwalters angekündigt worden ist, die in den letzten vier Jahren von den Emittenten geleisteten Mietzahlungen von den Anlegern im Wege der Insolvenzanfechtung gem. § 134 InsO zurückzufordern. Diesbezüglich führt der Insolvenzverwalter bereits erste Klagen gegen die geschädigten Anleger vor Gericht. Sollte er diese Klagen gewinnen, droht den bereits geschädigten Anlegern weiterer Schaden.

Darüber hinaus war bereits deutlich der Presse zu entnehmen, dass bei den hinter der P&R-Gruppe stehenden Personen angesichts des gigantischen Schadens wohl nichts zu holen sein dürfte.

  1. Die Vermittlerhaftung der Banken

Deshalb stellt sich vielen Geschädigten die immer drängendere Frage, inwieweit ihre Bank, die ihnen diese Kapitalanlage vermittelt hat, möglicherweise für den Ihnen entstandenen Schaden aufkommen muss und ob ihre Bank sie bei der Vermittlung der P&R Container fehlerhaft aufgeklärt hat.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes schulden sowohl der Anlagevermittler als auch der Anlageberater dem Interessenten eine richtige und vollständige Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für dessen Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind. Das Landgericht Kleve hat dabei im aktuellen Urteil vom 22.12.2020 betont, dass zur Bestimmung dieser Informationen das Pflichtprogramm nach den Bestimmungen der §§ 11 ff. der Finanzanlagenvermittlungsverordnung heranzuziehen ist. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen führt zu einer fehlerhaften Anlageberatung und damit zur Haftung der beratenden Bank.

Im vorliegenden Fall hatte die Bank es laut Gericht unterlassen, den Kläger darauf hinzuweisen, dass auch nach der – vom Gericht unterstellten – Eigentumsverschaffung an den von der P&R erworbenen Containern ein erhebliches Risiko durch die Haftung für die Container und nicht bezahlte Standgebühren besteht, welches über den Totalverlust hinausgehen konnte. Damit hatte die beklagte Bank es unterlassen, den Kläger über dieses, über das Totalverlustrisiko hinausgehende bis hin zu seiner Privatinsolvenz führende, Verlustrisiko hinzuweisen.

Auf die Frage möglicher weiterer Beratungsfehler kam es im vorliegenden vom Landgericht Kleve entschiedenen Fall folglich nicht mehr an.

  1. Fehlende Plausibilität des Anlagekonzepts

Unabhängig davon, sind die Containeranlageprodukte der P&R Gruppe nach Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Glameyer bereits nicht plausibel gewesen und die beklagte Bank hätte dies im Rahmen der ihr obliegenden Plausibilitätsprüfung unschwer erkennen können und müssen. Denn der Anlagevermittler wie auch der Anlageberater sind verpflichtet, das Anlagekonzept und den Prospekt auf wirtschaftliche Plausibilität zu prüfen. Wird dies unterlassen, muss darauf hingewiesen werden. Die beklagte Bank hatte offensichtlich weder das eine noch das andere getan.

Sowohl im Emissionsprospekt, als auch in allen anderen Werbematerialien der P&R-Gruppe hatte diese gegenüber den Anlegern stets damit geworben, dass der Kunde Eigentümer der von ihm gekauften Container werde und dass diese Investition in echte Sachwerte für den Anleger aufgrund des Eigentums an den Containern sehr viel Sicherheit gewährleiste. Dies ist jedoch erkennbar falsch und hätte nach Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Glameyer von den vermittelnden Banken im Rahmen der ihnen obliegenden Plausibilitätsprüfung der Containerprodukte der P&R-Gruppe bemerkt werden müssen.

Den vermittelnden Banken hätte im Rahmen der ihnen obliegenden Plausibilitätsprüfung problemlos bereits beim Durchlesen eines der „Kauf- und Verwaltungsverträge“ auffallen müssen, dass – entgegen der vielfachen Prospektaussagen – die Anleger durch diese Verträge gerade kein Eigentum an irgendwelchen Containern erwerben sollten und konnten.

In diesen „Kauf- und Verwaltungsverträgen“ ist folgendes geregelt: Mit dem Kaufvertrag „erwirbt“ der Anleger eine bestimmte Anzahl an Containern eines bestimmten Typs, ohne dass feststeht, welche konkreten Container dies sein sollen. Im Hinblick auf die Eigentumsübertragung dieser unbestimmten Container wird im Kaufvertrag selbst auf den nachfolgenden, auf gleichem Blatt abgedruckten Verwaltungsvertrag verwiesen, der die Eigentumsübertragung der erworbenen Container ersetzen soll. Dieser verweist im Hinblick auf die Frage, um welche konkreten Container es sich handeln soll, wiederum auf den vorstehenden Kaufvertrag aus welchem sich gerade kein konkreter Container ergibt. Allein durch Abschluss des „Kauf- und Verwaltungsvertrages“ sollte der Eigentumsübertragungsvorgang abgeschlossen sein, ohne dass weitere Handlungen der Anleger im Anlagekonzept vorgesehenen gewesen sind.

Damit ist nach dem Anlagekonzept der Containerprodukte der P&R ein Eigentumserwerb der Anleger an einem oder mehreren konkreten Containern bereits konzeptionell ausgeschlossen gewesen. Für einen Eigentumserwerb an einem oder mehreren Containern ist nach dem deutschen Sachenrecht eine Zuordnung konkreter Container zu einem konkreten Käufer erforderlich. Daran mangelt es bei den „Kauf- und Verwaltungsverträgen“ mit denen die Anleger Container von der P&R-Gruppe „kaufen“ konnten erkennbar.

Für die vermittelnde Bank ist im Rahmen der ihr obliegenden Plausibilitätsprüfung problemlos durch einfaches aufmerksames Lesen der „Kauf- und Verwaltungsverträge“ mit denen die Container der P&R-Gruppe den Anlegern „verkauft“ worden sind, erkennbar gewesen, dass durch den Abschluss eines solchen Vertrages kein Eigentum an einem oder mehreren Containern von den Anlegern erworben werden konnte. Dadurch ist klar gewesen, dass die von der P&R-Gruppe angebotenen Containerprodukte nicht plausibel gewesen sind.

Diese Problematik der fehlenden Plausibilität betrifft alle von den verschiedenen Banken vermittelten Containerprodukte der P&R-Gruppe, wodurch eine Haftung der vermittelnden Banken gegenüber Ihren Kunden wegen Verletzung der ihnen obliegenden Pflicht zur Plausibilitätsprüfung gegeben sein könnte und entsprechende Schadensersatzansprüche der geschädigten Anleger wegen fehlerhafter Anlageberatung durch die vermittelnde Bank im Raum stehen.

  1. Weitere Urteile zur Vermittlerhaftung in Sachen P&R

Dass es sich bei der Haftung der vermittelnden Banken um keinen Einzelfall handelt, zeigt ein weiteres Urteil des Landgerichts Kleve vom 05.05.2020, durch welches die dort verklagte Bank mit fast identischer Begründung ebenfalls zum Ersatz des ihren Kunden durch die fehlerhafte Anlageberatung entstandenen Schadens verurteilt worden ist. Aber auch ein Urteil des Landgerichts Erfurt vom 22.02.2020, durch welches eine weitere Bank mit nahezu identischer Begründung des Gerichtes wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung der Container der P&R-Gruppe vollumfänglich zum Ersatz des ihrem Kunden entstandenen Schadens verurteilt worden ist, verdeutlicht dies. Diese Urteile fügen sich in eine Reihe weiterer Urteile zugunsten der geschädigten Anleger in Sachen P&R, wie zum Beispiel das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27.11.2019 oder das Urteil des Landgerichts Krefeld.

  1. Handlungsbedarf für die geschädigten Anleger

Vor dem Hintergrund, dass mit keiner vernünftigen Insolvenzquote zu rechnen ist, eine Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter hinsichtlich der bereits erhaltenen Mietzahlungen droht und die Ansprüche der geschädigten Anleger der Containerprodukte der P&R-Gruppe gegen die vermittelnden Banken Ende 2021 zu verjähren drohen, dürfte es jetzt für die geschädigten Anleger an der Zeit sein, sich an einen in den Sachverhalt eingearbeiteten auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Dort sollte geprüft werden, ob die das Produkt vermittelnde Bank möglicherweise wegen fehlerhafter Anlagevermittlung dem Anleger für den entstandenen Schaden haftet. Dies scheint naheliegend, wenn sich nicht etwas anderes aus einer Beratungsdokumentation ergibt.

www.Anwaltskanzlei-Glameyer.de und www.Kanzlei-Michaelis.de

 

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Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.de

Für Finanzdienstleister ist die Positionierung mit Alleinstellung im eigenen Markt das wichtigste. Dafür gibt es fertige Konzepte, die Ihr Geschäft nach vorne bringen.

 

Was ist das momentan Bedeutsamste, um das Business zu optimieren. Aktuell ist das nicht nur besonders interessant, weil ein neues Jahr droht. Geht wieder alles von vorne los? Bleibt alles beim Alten? Oder gibt es endlich einen Schub in die richtige Richtung? Schaffen gestresste Finanzdienstleister den Schritt aus dem Hamsterrad? Sichern sie Ihr Lebenswerk, aktivieren ihren Bestand und werden unabhängiger?

Konzentration auf das Wichtigste für Finanzdienstleister

Es gibt nicht DAS Wichtigste für Finanzdienstleister, sondern IHR Wichtigstes. Es ist nicht absolut, sondern relativ. Die einen sind Versicherungsmakler, die anderen in der Ausschließlichkeit. Vielen gemeinsam ist, dass die Branchenentwicklung und die Digitalisierung auf den Magen schlagen und den Spaß verderben. Und das oft kein klarer Plan vorhanden ist, das zu kontern.

Vieles weglassen, das Gute optimieren

Hilfreich ist das Prinzip “weniger und besser” aus dem Essentialismus. Entscheidend ist, die richtigen Fragen zu stellen und dann auch den Antworten, die man sich gibt, zu trauen. Da hilft die Erkenntnis, dass Finanzdienstleister dazu tendieren, alles Mögliche zu tun, nur nicht das aktuell Wichtigste, um ihr Geschäft zu verbessern. Das Weglassen jedoch ist erfolgsentscheidend, so Experten und Praktiker:

“Es gibt drei tief verwurzelte Annahmen, die wir überwinden müssen (…): “Ich muss”, “Alles ist wichtig” und “Ich kann (alles) tun”. Diese Annahmen sind (…) ebenso gefährlich wie verführerisch. (…) Ersetzen wir diese drei falschen Annahmen durch drei Kernwahrheiten: “Ich entscheide mich für”, “Nur wenige Dinge sind wirklich wesentlich” und “Ich kann alles Mögliche, aber nicht alles tun”. (McKeown, S.37)

Was ist den jetzt konkret das Wichtigste?

“Ich weiß nicht, was für Sie aktuell das Wichtigste ist. Ich kann Ihnen Ansätze mitgeben, wie ich zu meinem Wichtigsten komme und was sich bei erfolgreichen Finanzdienstleistern bewährt”, so Jürgen Zirbik von der JURA DIREKT Akademie .

Glasklare Positionierung für Finanzdienstleister

Viele Finanzdienstleister haben einen Bauchladen, sind aber nicht als “Exzellente Bauchladenanbieter” positioniert. Ein Bauchladen hat viele Vorteile für den Kunden. Allerdings möchten die meisten Finanzdienstleister keine Bauchladenanbieter sein. Gleichzeitig sind sie nicht bereit oder in der Lage sich neu zu positionierten und den Bauchladen aufzugeben.

Das Wichtigste für Finanzdienstleister erarbeiten

Wenn Finanzdienstleister belastbare, andere Ergebnisse wollen, müssen sie andere Fragen stellen. Finanzdienstleister machen sich gerne selbst etwas vor. Ich kenne das aus vielen Coachings. “Ich berate auch die Produkte, die ich nicht so gut kenne – man muss eben alles mitnehmen.” Coach: “Mag sein, Ihre Kunden wollen das aber nicht so. Die wollen das günstigste mit der besten Leistung, dass Sie gar nicht kennen, weil Sie sich hier nicht auskennen.” Ja, das ist erst einmal unangenehm.

Sieben harte Fragen für Finanzdienstleister

Bei den Fragen geht es um geschäftlichen Erfolg – was immer das für den Einzelnen ist – und persönliche Lebensqualität. Man soll nie das eine auf Kosten des anderen anvisieren, raten Psychologen. Also, sieben harte Fragen mit Blick auf alle Lebensbereiche:

  • Was ist das EINE, dass Ihr Geschäft gerade am stärksten voranbringt?
  • Welche 10 Dinge, die Sie tun und die Sie vom Wesentlichen abhalten, können Sie sofort abstellen – auch wenn Sie einiges davon gerne tun?
  • Mit welchen 20 Prozent Ihrer Aktivitäten erzielen Sie 80 Prozent der Wunsch-Ergebnisse?
  • Welche persönlichen Gewohnheiten hindern Sie am Erfolg?
  • Wer oder was in Ihrer Umgebung hält Sie von echtem Erfolg ab?
  • Was ärgert Sie so, dass Sie Ihren Job am liebsten sofort hinschmeißen?
  • Was begeistert Sie so, dass sofort etwas ändern?

Die Antworten auf diese Fragen helfen das für aktuell Wichtigste für eine Businessoptimierung – und vielleicht darüber hinaus – zu finden.

Was ist nun das Wichtigste für Finanzdienstleister

Das Wichtigste für Finanzdienstleister bewegt in den Bereichen Entscheiden und Handeln. Aus den Antworten auf die Fragen oben ergeben sich relevante Ansätze für Finanzdienstleister und Versicherungsmakler:

Was tun?

  • Fokussieren: Optimieren der Top-Kompetenzen die 80 Prozent Ertrag bringen
  • Positionierung: Alleinstellung entwickeln – z.B. Konzeptberater im Vorsorgedreieck
  • Kunden anziehen: Storytelling optimieren – glasklare Nutzenbotschaften
  • Ihre wichtigste Tätigkeit? Hängt von Ihnen und Ihrem Business ab.

Was lassen?

  • So weiter machen wie bisher. Außer Sie wollen genau das.
  • Die unwichtigen Dinge und Tätigkeiten – das sind oft 80%
  • Änderungen und Optimierung aufschieben

“Manchmal ist das, was du nicht tust, genauso wichtig wie das, was du tust.” (Buffet, Clark, aus, Greg McKeown, S.52) Um das individuell Wichtigste zu ermitteln, können Finanzdienstleister 2021 eine geförderte Unternehmensberatung über die JURA DIREKT Akademie nutzen.

 

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JURA DIREKT Akademie GmbH, Gutenstetter Str. 8e, 90449 Nürnberg, Tel: 0911- 92785228, www.juradirekt-akademie.com

Die Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Deutschlands größter Maklerpool, und die VersOffice GmbH stellen unter www.impfschutz-versicherung.de gemeinsam eine Informations-Webseite für die Absicherung von Impfschäden zur Verfügung.

 

Verbraucher finden hier wichtige Informationen über die Impfschutz-Versicherung, einen Baustein einiger privater Unfallversicherungen. Über einen kostenfreien, telefonischen Beratungstermin werden Verbraucher an unabhängige Versicherungsmakler vor Ort vermittelt. Sie helfen dabei, die bestehende Absicherung professionell zu überprüfen und eventuell vorhandene Absicherungslücken schnell zu schließen.

Seit wenigen Tagen werden in Europa die ersten Menschen mit neuartigen Impfstoffen gegen das CoronaVirus geimpft. Mit den in Rekordzeit entwickelten Impfstoffen sind jedoch – wie bei jeder anderen Schutzimpfung auch – Risiken verbunden, die nicht nur bei Impfskeptikern Fragen aufwerfen: Wie ausgereift sind die neuen Impfstoffe? Was passiert bei Folgeschäden aufgrund einer Unverträglichkeit? Bin ich finanziell gegen diese Schäden abgesichert und wenn nein, wie kann ich das ändern?

Eine mögliche Absicherung ist hierbei die Impfschutz-Versicherung, ein bis vor wenigen Wochen kaum beachteter Baustein einiger privater Unfallversicherungen. Versicherte können derzeit über diese Form der Absicherung kaum vertrauenswürdige Informationen finden. Die Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Deutschlands Marktführer unter den Maklerpools, hat daher gemeinsam mit ihrer Tochterfirma VersOffice GmbH unter www.impfschutz-versicherung.de eine Informations-Webseite über die Impfschutz-Versicherung erstellt. Verbraucher finden auf dieser Webseite grundlegende Informationen über die Impfschutz-Versicherung, die private Unfallversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung, die diesen Schutz grundsätzlich nicht abdeckt.

Über die Webseite steht den Besuchern ein kostenfreier Service zur Verfügung, über den telefonische Beratungstermine vereinbart werden können. Die Unfallversicherung unterliegt der PAUKE-Formel: Sie deckt Schäden ab, die durch ein Plötzlich, von Außen, Unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis verursacht wurden. Da eine Impfung geplant und freiwillig durchgeführt wird, erfüllt sie den Unfallbegriff nicht. Eine Impfschutzklausel innerhalb der privaten Unfallversicherung erweitert daher die reguläre Definition der Unfallversicherung nach PAUKE. Versicherte sollten daher jetzt genau prüfen, ob ihre Absicherung innerhalb ihres Tarifs mit einem Impfschutz versehen ist und ob dieser auch die CoronaImpfung einschließt oder sogar Schäden aufgrund einer Corona-Erkrankung abdeckt. Da es sich bei der Impfschutz-Versicherung um eine komplexe Absicherung handelt, können sich Verbraucher über den telefonischen Beratungstermin auch einen unabhängigen Versicherungsmakler vor Ort vermitteln lassen.

Nur unabhängige Makler sind dabei die ideale Anlaufstelle, weil diese im Auftrag des Kunden arbeiten, den vorhandenen Versicherungsschutz fachmännisch überprüfen und bei Bedarf Sicherungslücken kompetent schließen können.

 

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Die Publikation „Maklernachfolge und Bestandsverkauf – Der Leitfaden für Makler“ erscheint mit Unterstützung der Fonds Finanz kostenfrei für alle Vermittler.

 

Autoren sind die renommierten Experten für Maklernachfolge Andreas Grimm und Thomas Öchsner. In dem 242 Seiten umfassenden Ratgeber teilen sie ihr Fachwissen. Seit November steht der Leitfaden unter https://www.fondsfinanz.de/meine-fonds-finanz/kooperationspartner/resultate-institut kostenfrei zum Download zur Verfügung.

Ein Großteil der Vermittler bereitet sich nicht ausreichend auf seinen Ruhestand vor. Was dabei oftmals unterschätzt wird: Vermittler riskieren damit nicht nur ihren Ruhestand, sondern auch den Fortbestand der Makleragentur. Oft scheitert eine Maklernachfolge daran, dass es keine geeigneten Möglichkeiten gibt, sich im Vorfeld vollumfänglich zu informieren, kein Leitfaden oder eine Handlungsempfehlung zur Orientierung vorliegt oder es keinen geeigneten Partner gibt. Diesen Problemen stellt sich nun die Fonds Finanz, um ihren Vermittlern einen reibungslosen Übergang ihrer Maklerfirmen zu gewährleisten und ihren Wohlstand im Alter zu sichern.

Was gibt es bei einer Übergabe zu beachten und wem kann man seine langjährigen Kundenkontakte ohne Bedenken anvertrauen? Was sind faire und realistische Preise und wie erkennt man möglicherweise unseriöse Käufer? All das sind wichtige Themen, mit denen sich der Vermittler auseinandersetzen muss. Mit ihrer neuen Publikation „Maklernachfolge und Bestandsverkauf“ haben die Autoren Andreas Grimm und Thomas Öchsner einen Leitfaden entwickelt, der den Vermittler systematisch durch diese komplexe Thematik führt. Die beiden Geschäftsführer des bekannten „Resultate Institut für Unternehmensanalysen und Bewertungsverfahren“ spannen den Bogen von der Wertermittlung über Deal-Strukturen bis zu

verschiedenen Übergabeszenarien. Sie weisen auf Tücken und Fallstricke hin und geben wertvolle Tipps aus ihrer eigenen über 20-jährigen Berufspraxis. Mittels QR-Codes und Verlinkungen ist der Leitfaden direkt mit der Website der Fonds Finanz verknüpft, wo Vermittler ihr Wissen zu den einzelnen Aspekten gezielt vertiefen können.

„Die Themen Maklernachfolge und Bestandsverkauf sind enorm wichtig und werden gleichzeitig oft unterschätzt“, weiß Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz. Das bestätigen auch die Autoren aus ihrer täglichen Arbeit. „Viele schieben die Nachfolgeregelung auf die lange Bank. Unter Zeitdruck werden dann Bestände fast verschenkt und Risiken akzeptiert, die nirgends sonst üblich sind“, sagt Buchautor Grimm. „Je nach Ausgangslage und persönlicher Zielsetzung empfehlen wir einen Vorlauf von bis zu zehn Jahren. Nur dann hat der Makler genügend Zeit, seine Firma zu einem übergabefähigen und damit für den Käufer wertvollen Betrieb zu machen.“ Häufig müssen dafür Rechtsform, Mitarbeiterstruktur und Systemabläufe erst angepasst werden.

„Damit das leichter gelingt, haben wir diese Kooperation mit Andreas Grimm und Thomas Öchsner geschlossen, denn sie sind die wohl bekanntesten und kompetentesten Experten in Sachen Maklernachfolge“, so Porazik. „Dass wir den Leitfaden allen Vermittlern gratis zur Verfügung stellen, ist für uns selbstverständlich. Denn eine kostenfreie Vertriebsunterstützung und ein sehr guter, umfangreicher und topaktueller Service sind zentraler Bestandteil unserer Unternehmenswerte“, betont der Fonds Finanz Chef.

Das Buch „Maklernachfolge und Bestandsverkauf – Der Leitfaden für Makler“ von Andreas Grimm und Thomas Öchsner kann seit November 2020 als Fonds Finanz Edition kostenfrei unter https://www.fondsfinanz.de/meine-fonds-finanz/kooperationspartner/resultate-institut heruntergeladen werden.

Die Autoren

Andreas Grimm (50) und Thomas Öchsner (57) sind Geschäftsführer des Münchner Resultate Institut und zählen zu den wohl bekanntesten und kompetentesten Experten in Sachen Maklernachfolge – ganz gleich, ob es sich um Projekte bei Versicherungs-, Finanzanlage- Finanzierungsmaklern oder Maklerpools handelt. Sie bewerten Maklerbestände und Unternehmen sachkundig, begleiten Nachfolgeprojekte von den ersten Überlegungen bis zur erfolgreichen Übergabe als M&A-Berater, Coaches oder Moderatoren und bringen die geeigneten Seniormakler und Nachfolger zusammen. Die Autoren entwickeln branchenspezifische Bewertungsstandards, publizieren regelmäßig in zahlreichen Fachmedien und referieren über ihre Themen als Vortragsredner.

 

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

MLP befindet sich in aussichtsreichen Verhandlungen über den Erwerb der RVM Versicherungsmakler GmbH & Co. KG.

 

MLP beabsichtigt die Akquisition des Unternehmens inklusive dessen wesentlicher Tochtergesellschaften. Ein Vertragsschluss könnte im ersten Quartal 2021 erfolgen.

Mit der möglichen Transaktion würde MLP die Marktposition für Gewerbe- und Industrieversicherungen strategisch ausbauen. In den vergangenen Jahren hatte die MLP Gruppe unter anderem mit Übernahmen von FERI, DOMCURA, DEUTSCHLAND.Immobilien und TPC das Geschäft mit Firmenkunden in der betrieblichen Altersvorsorge, mit institutionellen Anlegern sowie mit Vermittlern im Markt erfolgreich auf- und ausgebaut. Auch im Bereich der Gewerbe- und Industrieversicherungen ist es im Fall einer möglichen Transaktion das Ziel, gemeinsam mit RVM mittelfristig eine wesentliche Position einzunehmen. Dazu strebt MLP weitere Zukäufe in einem stark fragmentierten Wettbewerbsumfeld an.

Mit seinem langjährig erfolgreichen Geschäftsmodell konzentriert sich RVM auf mittelständische Kunden und betreut mit seinen rund 200 Mitarbeitern dort mehr als 2.500 Unternehmen. RVM soll auch im Fall einer Transaktion als Marke sowie Unternehmen mit dem heutigen Management unverändert erhalten bleiben und das Geschäft mit der finanziellen Stärke der MLP Gruppe ausbauen. Weitere Geschäftspotenziale bestehen im Zusammenwirken mit anderen Teilen der MLP Gruppe, zum Beispiel bei den von MLP betreuten Kunden in der betrieblichen Altersvorsorge.

Ob und gegebenenfalls zu welchen Konditionen ein Erwerb stattfindet, ist derzeit offen und unter anderem noch von den erforderlichen Gremienzustimmungen abhängig.

 

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MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Die MLP SE erwartet für das Geschäftsjahr 2020 die EBIT-Prognose (oberes Ende der Bandbreite von 34 bis 42 Mio. Euro) zu übertreffen.

 

Bei einer insgesamt positiven operativen Entwicklung verzeichnete die MLP Gruppe für das vierte Quartal 2020 performance-abhängige Vergütungen, die deutlich über der bisherigen Planung liegen.

Performance-abhängige Vergütungen fallen für die Wertentwicklung von Anlagekonzepten im Vermögensmanagement an und sind zu einem hohen Anteil ergebniswirksam. Der Umsatz-Effekt im vierten Quartal 2020 belief sich auf rund 15,6 Mio. Euro.

„Schon heute lässt sich absehen, dass wir nochmals besser abschneiden werden als zuletzt prognostiziert. Damit erzielen wir unter den deutlich erschwerten Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie ein sehr gutes Ergebnis. Es unterstreicht die Stärke, die wir aufgebaut haben“, sagt Vorstandsvorsitzender Dr. Uwe Schroeder-Wildberg. „Wir ernten die Früchte der Verbreiterung unserer Umsatzbasis in den vergangenen Jahren. Dadurch konnten wir coronabedingte Rückgänge in einzelnen Beratungsfeldern durch Zuwächse in anderen mehr als ausgleichen.“

MLP hatte am 27. April 2020 die Prognose eines EBITs in einer Bandbreite von 34 bis 42 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2020 veröffentlicht. Am 23. Juli 2020 wurde die Erwartung dahingehend konkretisiert, voraussichtlich das obere Ende dieser Bandbreite zu erreichen. Im Jahr 2019 erzielte MLP ein EBIT von 47,1 Mio. Euro.

Das nunmehr für 2020 erwartete EBIT kann bis zum Vorliegen konkreterer Zahlen zur Geschäftsentwicklung im vierten Quartal 2020 noch nicht beziffert werden. Die Online-Presse- und Analystenkonferenz findet planmäßig am 25. Februar 2021 statt.

 

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MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Der Aufsichtsrat der Bonnfinanz AG hat Claus Gillen mit Wirkung 1. Januar 2021 zum Vorstand für Produkte und Märkte bestellt.

 

Dr. Kai Wilhelm Franzmeyer, Managing Director von BlackFin Capital Partners für Deutschland, Österreich und die Schweiz und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bonnfinanz AG: „Wir freuen uns sehr, dass sich Claus Gillen für die Bonnfinanz AG entschieden hat. Mit seinem Know-how und seiner Erfahrung wird er die umfassende Zukunftsausrichtung des Unternehmens, die mit der Übernahme durch BlackFin Capital Partners im April 2019 begann, energisch mit vorantreiben.“

Claus Gillen hat mehr als 20 Jahre Führungserfahrung in Finanzdienstleistungsunternehmen. Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main sowie an den US-Universitäten Stanford und Berkeley startete er 1996 seine Karriere bei der MLP SE. Anschließend arbeitete er von 2008 an bei der Formaxx AG sowie seit 2014 als Gründungsvorstand bei der FiNUM.Finanzhaus AG.

Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren Produkte und Märkte, Vertrieb, Kooperationen sowie Unternehmensentwicklung.

Die Vorstandsmitglieder Dirk Benz (Vertrieb und Marketing), Claus Gillen und Stefan Mertes (Finanzen und IT) werden das Unternehmen gemeinsam leiten.

Bonnfinanz zählt zu den führenden Allfinanzvertrieben Deutschlands. Bereits seit 1970 bietet das Unternehmen ganzheitliche Finanzberatung für private Haushalte und hilft deutschlandweit rund 450.000 Kunden für eine gute Zukunft vorzusorgen.

BlackFin Capital Partners, gegründet 2009, ist ein auf Wachstum spezialisierter Investor mit einem verwalteten Vermögen von 1,8 Mrd. Euro. Das Team besteht aus 30 erfahrenen Fachleuten aus europäischen Ländern. Der Fokus des Unternehmens mit Büros in Paris, Brüssel und Frankfurt am Main richtet sich auf den Finanzdienstleistungssektor in Kontinentaleuropa.

 

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Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung, Rabinstr. 8, 53111 Bonn, Tel: 0228 533 246, Fax: 0228 268-9359-246, www.bonnfinanz.net