Corona hat das Interesse an Immobilien nicht ausgebremst – im Gegenteil: Die eigenen vier Wände haben in der Pandemie an Bedeutung gewonnen. Damit besteht auch weiterhin großer Bedarf an Finanzierungen.

 

Welche Relevanz hat die Online-Beratung und wohin geht die Entwicklung? Dr. Klein, einer der größten Vermittler von Baufinanzierungen, hat das Kundenverhalten im Corona-Jahr ausgewertet und gibt einen Ausblick.

Üblicherweise findet die Finanzierungsberatung in einem persönlichen Gespräch statt. Unter Corona sind die Bedingungen hierfür deutlich erschwert, zum Teil ist ein Treffen gar nicht mehr möglich.  Als Alternative hat sich bei großen Vermittlern wie Dr. Klein die Kommunikation per Video etabliert, die im vergangenen Jahr verstärkt wahrgenommen wurde. „Mit Hilfe der Online-Beratung konnten wir von heute auf morgen ins Homeoffice wechseln und unsere Beratung gewohnt transparent und nach wie vor in hoher Qualität anbieten“, so Saskia Arntholz, Spezialistin für Baufinanzierung bei Dr. Klein in Duisburg.

Die Zahlen zeigen, dass das Angebot ankommt: Während des Lockdowns im Frühjahr ist die Anzahl der Videositzungen von Februar bis April bei Dr. Klein um das Fünffache gestiegen. Aber auch als Vor-Ort-Termine wieder möglich waren, blieb die Nutzung weiterhin konstant und viermal so hoch wie vor Corona – mit erneut steigender Kurve durch strengere Kontaktbeschränkungen in den letzten Wochen. Rund 2.600 Gespräche führten die Beraterinnen und Berater von Dr. Klein im Dezember per Video durch. Zum Vergleich: Im Dezember 2019 waren es noch 331.

Schnellerer Prozess

Der digitale Gesprächsweg spart Zeit und Aufwand: Weil Anfahrtswege wegfallen, findet sich eher ein zeitnaher Termin, und wer sich von zu Hause aus beraten lässt, hat die noch fehlenden Unterlagen schnell parat. Günstigstenfalls können die Kunden diese Dokumente dann mit dem Handy abfotografieren und direkt in ein Kundenportal hochladen. „So muss niemand nochmal los, um die Finanzierungsunterlagen zusammenzusammeln und bei uns im Büro abzugeben“, meint Saskia Arntholz. „Vom ersten Gespräch bis zur Finanzierungszusage geht es in vielen Fällen deshalb schneller – und Zeit ist manchmal der entscheidende Faktor, um den Zuschlag für die Immobilie zu erhalten.“

Gerade im Finanzierungsgeschäft gelten im Hinblick auf die Video-Lösung hohe Anforderungen an Datenschutz und Zuverlässigkeit. Bei Flexperto, einem Anbieter, der auf digitale Kundenkommunikation spezialisiert ist, sieht man daneben auch die einfache Bedienbarkeit als entscheidenden Erfolgsfaktor für geschäftliche Video-Gespräche: „Niemand will sich lange mit der Funktionsweise auseinandersetzen, sondern sofort und intuitiv mit der Video-Software arbeiten. Nur wenn die Technik absolut benutzerfreundlich ist und sowohl Berater als auch Kunden deutlichen Mehrwert bietet, wird sie auch genutzt“, so die Erfahrung von Tobias Krauß, Mitgründer von Flexperto und dort verantwortlich für Customer Success.

Wie weit wird die Digitalisierung in der Baufinanzierung gehen?

Im Baufinanzierungsgeschäft besteht Nachholbedarf, wenn es um die Digitalisierung von Prozessen und Angeboten geht – das hat nicht zuletzt Corona deutlich gezeigt. Aber bei allem Potenzial, das in der Digitalisierung schlummert: Ein persönliches Beratungsgespräch – ob vor Ort, per Video oder Telefon – wird auch kluge Technologie nicht ersetzen, ist Saskia Arntholz von Dr. Klein überzeugt. „Dafür ist das Thema ‚Immobilienfinanzierung‘ zu komplex und zu emotional, schließlich ist es für viele das wichtigste – und teuerste – Vorhaben – im Leben.“ Ein Zinssatz lässt sich zwar grob online vergleichen, ist aber auch häufig an Bedingungen geknüpft, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind. Wenn es dann auch noch um die Gegenüberstellung der Gesamtkosten von unterschiedlichen Modellen, Bausteinen und Anbietern geht, kommt man online schnell an Grenzen. „Nur wer alle Finanzierungsmöglichkeiten kennt und diese sorgfältig gegeneinander abwägt, kann sich sicher sein, dass er oder sie die individuell passende Lösung wählt. Und dafür braucht es auch in Zukunft Experten mit Ideen, Erfahrung und den richtigen Fragen, die dabei unterstützen“, so Spezialistin Arntholz.

 

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Dr. Klein Privatkunden Aktiengesellschaft, Hansestraße 14, 23558 Lübeck, Tel: 0451/14 08-0, Fax: 0451/14 08-33 99, www.drklein.de

Arbeitnehmer wünschen sich bei der betrieblichen Altersversorgung mehr Rendite, wollen aber auch nicht auf Sicherheit verzichten.

 

Bessere Rendite bei voller Sicherheit, verbunden mit viel Flexibilität – das ist für viele Arbeitnehmer die Idealvorstellung von der betrieblichen Altersversorgung. Dies ist eines der Ergebnisse einer Aon-Studie zum Thema „Wertigkeit der betrieblichen Altersversorgung“, die das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen im Juli 2020 unter rund 1.000 Arbeitnehmern in Deutschland aus Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten durchführte.

Was müsste getan werden, um die betriebliche Altersversorgung insgesamt attraktiver zu machen? Arbeitnehmer sind sich einig: Sie müsste mehr abwerfen. Ganz vorn auf der Wunschliste liegt mit 60,5 Prozent die Rendite, und zwar unabhängig von Alter und Geschlecht. Kurz vor Rentenbeginn, in der Gruppe der 60-65-Jährigen, ist der Wert mit 71,3 Prozent am höchsten. Zugunsten von mehr Rendite aber mehr Risiken in Kauf nehmen? Lieber nicht: Denn mehr Sicherheit wird ebenfalls unter den Top 3 (36,0 %) genannt, ebenso wie mehr Flexibilität und Verfügbarkeit (38,1 %). Der Großteil der Arbeitnehmer möchte darüber hinaus auch auf die steuerlichen Vorteile nicht verzichten, die sich aus der bAV ergeben. Dieser Wunsch zieht sich ebenfalls durch alle Altersklassen.

Sind die Wünsche der Arbeitnehmer also unvereinbar, oder kann man etwas daraus machen? „Der Wunsch, dass unterm Strich mehr rauskommt, ist nicht überraschend,” konstatiert Fred Marchlewski, Geschäftsführer bei Aon. „Nachvollziehbar ist aber auch die Sehnsucht nach mehr Sicherheit bei Arbeitnehmern. Angesichts der Tatsache, dass es auch bei Flexibilität und Verfügbarkeit einen Bedarf gibt, könnte eine Lösung in modernen bAV-Produkten liegen, die durch eine Mitarbeiter-Partizipation verschiedene Varianten und mehr Rendite ermöglichen.“ Allerdings: „Keiner kann erwarten, dass Sicherheit, Rendite und Flexibilität in gleichem Maß maximiert werden können. Kluge Kompromisse dagegen sind möglich – dies zu vermitteln, ist eine der großen Aufgaben für die bAV.“

Zur Studie: Die Online-Studie zum Thema „Wertigkeit der bAV“ wurde vom Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon im Juli 2020 durchgeführt. Es nahmen rund 1.000 Mitarbeiter in Deutschland aus Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten teil.

 

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AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Mit Beginn des neuen Jahres führt die IDEAL Versicherungsgruppe einen Pflegetagegeld-Tarif nach Art der Krankenversicherung ein.

 

Damit bietet die IDEAL für die Absicherung des Pflegerisikos zukünftig zwei Lösungsansätze in unterschiedlichen Sparten an. „Mit dem IDEAL PflegeTagegeld bauen wir die Vertriebsmöglichkeiten für eine private Pflegezusatzversicherung weiter aus und erschließen unseren Vertriebspartnern in der IDEAL Pflegewelt neue Kundengruppen“, begründet Frank André Pernitt, Bereichsleiter Marketing, Brand and Product der IDEAL Versicherungsgruppe, den Entschluss zur Erweiterung der hauseigenen Produktpalette. „Als Marktführer in der Pflegeabsicherung ermöglichen wir so den Verbrauchern eine kostengünstige Alternative zur umfangreichen Absicherung durch unser Premiumprodukt, die IDEAL PflegeRente.“

Leistungsumfang

Das IDEAL PflegeTagegeld können Kunden im Alter zwischen 18 und 75 Jahren abschließen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person in Deutschland privat oder gesetzlich pflegepflichtversichert ist. Drei Produktlinien Basis, Klassik und Exklusiv – analog zu denen der IDEAL PflegeRente – bieten bei lebenslanger Versicherungsdauer finanziellen Schutz ab Pflegegrad 2. Die monatliche Leistung kann zwischen 250 und maximal 4.000 Euro frei gewählt werden. Im Versicherungsfall leistet die IDEAL 100 Prozent der vereinbarten Pflegesumme, egal ob die Versorgung zu Hause oder im Heim stattfindet. Optional können auch eine Sofortleistung oder dynamische Erhöhungen der Pflegerente vor oder nach Eintritt des Leistungsfalls vereinbart werden. Genau wie das Premiumprodukt, die IDEAL PflegeRente, bietet auch das IDEAL PflegeTagegeld zusätzlich Assistanceleistungen, wie die Vermittlung eines Pflegeplatzes innerhalb von 24 Stunden, Sonderkonditionen über das Programm IDEAL ReVita oder auch Beratung zu Pflegedienstleistungen über die kostenlose Pflegehotline.

Vorteile der neuen IDEAL Pflegewelt: Ein System – alle Pflegeprodukte

Obwohl das IDEAL PflegeTagegeld nach Art der Krankenversicherung berechnet wird, konnte das neue Produkt auch technisch nahtlos in die bestehende Pflegeproduktpalette integriert werden. Auf nur einer Vertriebsplattform können ab sofort alle Produkte der IDEAL Pflegewelt gerechnet, verglichen, kombiniert und abgeschlossen werden – egal, ob Pflegetagegeld oder Pflegerente. „Noch nie war Pflegevorsorgeberatung so einfach! Kein lästiges Switchen mehr zwischen verschiedenen Systemen, keine Eingabemasken doppelt befüllen oder den Gesundheitscheck für jede Sparte extra durchlaufen müssen“, fasst Pernitt die Vorteile der einheitlichen Antragsstrecke zusammen. Mit den Pflegeprodukten aus beiden Sparten bietet die IDEAL ihren Vertriebspartnern die volle Flexibilität bei der Beratung zum Pflegerisiko.

Spezielle Vertriebsunterstützung zur Produkteinführung

Neben den üblichen Verkaufsunterlagen wird dem Vertrieb zum Produktlaunch umfangreiche Vertriebsunterstützung angeboten. Alle Informationen zum IDEAL PflegeTagegeld stehen den Vertriebspartnern in einem Infopaket gebündelt zum Download zur Verfügung. Die Internetseite https://www.idvers.de/pflegewelt gibt Einblick in die neue Pflegewelt der IDEAL, die für jeden Kunden die passende Lösung für die Pflegeabsicherung bereithält. Eine digitale Roadshow an insgesamt fünf Terminen bildet im Januar den Auftakt zum Vertriebsstart. „Begleitet wird der Produktlaunch von einer Onlinekampagne, deren Motive wir unseren Vertriebspartnern zur Gestaltung ihrer eigenen Kundenkommunikation über die Plattform DIGiDOR zur Verfügung stellen“, so Pernitt. Im Januar starten auch die Online-Seminare mit umfangreichen Informationen zum IDEAL PflegeTagegeld, zu den Kombinationsmöglichkeiten mit den IDEAL PflegeRentenprodukten und zu den Vorteilen der IDEAL Pflegewelt. Bei allen weiteren Fragen können sich Vertriebspartner der IDEAL an die Vertriebspartnerhotline, Tel. 030-2587-261 wenden oder für Berechnungen die Vertriebsplattform I-POS nutzen.

 

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IDEAL Lebensversicherung a.G., IDEAL Versicherung AG, Kochstraße 26, 10969 Berlin, Tel: 030/ 25 87 -259, Fax: 030/ 25 87 -355, www.ideal-versicherung.de

Große Mehrheit erwartet steigende Aktienkurse in Deutschland

 

Die aktuellen Ergebnisse einer von der European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) durchgeführten Umfrage unter 166 Finanzprofis belegen einen erfreulichen Optimismus: Die Vertriebspartner der B2B-Direktbank gehen bezüglich der Börsenentwicklung 2021 überwiegend von steigenden Kursen aus. „Die Ergebnisse der Umfrage zeigen eindrücklich, dass die Mehrheit der Finanzprofis für 2021 von einem Ende der Corona-Pandemie und einem weiteren Anstieg der Finanzmärkte ausgeht“, erklärt Kai Friedrich, CEO der ebase.

Zwei Drittel der befragten Finanzvermittler gehen davon aus, dass die Kurse deutscher Aktien im Börsenjahr 2021 steigen oder sogar stark steigen werden. In etwa jeder Vierte meint, die Kurse würden unverändert bleiben und nur 10 Prozent der Befragten rechnen mit sinkenden Indexständen des DAX. „Die Umfrageergebnisse reflektieren auch eine große Zuversicht, dass die eingeleiteten geld- und finanzpolitischen Maßnahmen Wirkung zeigen werden und die von der Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Probleme im Rahmen gehalten werden können“, resümiert Friedrich. „Die Kehrseite der Medaille ist allerdings, dass die Zinsen für Erspartes oder verzinsliche Anlagen vorerst auf sehr niedrigem Niveau bleiben dürften, was die Berater und Vermittler vor die Herausforderung stellt, für ihre Kunden attraktive Anlagealternativen zu finden, die sowohl dem Wunsch nach Sicherheit als auch nach angemessener Verzinsung entsprechen.“

Für ein gewisses Maß an Vorsicht, das jeder Anleger walten lassen sollte, spricht auch, dass immerhin jeder Zehnte der Befragten für 2021 sinkende Aktienkurse befürchtet. „Neben der Corona-Pandemie gibt es auch andere Unwägbarkeiten, die auf die Märkte und die Marktteilnehmer zukommen könnten“, erinnert Friedrich. Einige nach wie vor ungelöste Fragen im Zusammenhang mit dem Brexit beispielsweise, oder geopolitische Spannungen in anderen Teilen der Welt, die zu Unsicherheiten an den Märkten beitragen könnten.

„Vermittler-Fokus-Umfrage“

Die „Vermittler-Fokus-Umfrage“ ist eine online-basierte Umfrage unter den Vertriebspartnern der B2B-Direktbank ebase, wie beispielsweise IFAs, und spiegelt deren Einschätzung wider.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

European Bank for Fund Services GmbH (ebase), Richard-­Reitzner-­Allee 2, D-­85540 Haar b. München, Tel: 0180/5005984,Fax: 0180/5005802, www.ebase.de

Marktkommentar von Jürgen Moll, Vorstand der A.S.I. Wirtschaftsberatung AG

 

Die Zeiten des Sparkontos und des freundlichen Bankberaters sind vorbei. Dafür steigt – auch getrieben durch die Start-Up-Szene – die Bandbreite der Versicherungen und Finanzangebote. Für die immer digitaler werdenden Kunden muss sich die Finanz- und Versicherungsbranche im Hinblick auf die Allfinanzberatung neu aufstellen. Wer soll zukünftig den Kontakt zum Kunden halten und erhält exklusiven Einblick in dessen Finanzdaten?

Ein Trend ist das Financial-Home-Modell in einer App oder einer Plattform. Dabei bündelt der Kunde alle seine Finanzprodukte an einem Ort und hat so einen umfassenden Überblick über seine Finanz- und Absicherungssituation. Diese Daten sind dann die Basis für Beratung und Empfehlungen. So werden Versicherungsprodukte und Sachwerte mit den persönlichen Lebenszielen abgeglichen und Handlungsempfehlungen für einzelne Szenarien ausgesprochen. Alles in einem „Zuhause“. Sind die Kunden einmal „eingezogen“, schauen externe Dienstleister und Konkurrenten nur noch zu, sie haben kaum mehr die Chance eine Schnittstelle zu erlangen.

Folgenschwere Entscheidung

Das Interesse an einer Financial-Home-Plattform ist von Verbraucherseite gegeben. Jeder Dritte in Europa interessiert sich für eine zentrale Bündelung seiner Finanz- und Versicherungsangebote. Die Idee ist nicht revolutionär, aber die richtige Antwort auf die sich wandelnde Finanzwelt. Daten sind die zukünftige Währung und da ist es konsequent und folgerichtig, dass sich alle Beteiligten der Branche rechtzeitig positionieren.

Es geht um Daten-Macht. Wer das Zuhause bereitstellt, darf bestimmen wer Zutritt zum Kunden bekommt. Daher haben natürlich auch Versicherungen ein Interesse daran, nicht zum reinen Produktlieferanten zu verkommen, sondern entscheidend mitzuwirken.

Aktuell ist das Financial-Home-Projekt noch in der Entwicklungsphase. Aufgrund der Datensensibilität und des -volumens gibt es aber nur geringe Aussichten auf einen regelmäßigen Anbieterwechsel. Der Wettkampf um die Kunden kommt daher eher einem K.O.-Duell gleich.

Doch wer gewinnt den Wettkampf um die Datenhoheit und damit die Zukunft der Finanz- und Versicherungsbranche?

Beratung und Vertrauen als Schlüsselkriterien Zunächst könnte man meinen, dass die Banken die Nase vorn haben. Aufgrund der flächendeckenden Filialschließungen müssen sie sowieso zukunftsfähige Lösung schaffen. Laut einer aktuellen Studie von Oliver Wyman, sehen zudem 62 Prozent der Befragten die Banken als bevorzugten Anbieter eines Financial Homes und nur 14 Prozent Versicherungen. Doch wer auch immer das Zuhause stellt, darf den entscheidenden Mehrwert nicht außer Acht lassen: die Beratung. Die Herausforderung besteht nicht allein in der Datenanalyse, sondern in der Ableitung einer optimalen und produktunabhängigen Lösung. Dem Hinweis auf veränderte Kosten bei einem Versicherungsprodukt oder den richtigen Zeitpunkt für den Beginn der Altersvorsorge, muss eine konkrete Empfehlung folgen. Diese muss aber zur Situation des Kunden passen. Daher ist Expertise in der gesamten Bandbreite der Themen gefragt und die Einsicht, dass nicht jedes Produkt auf jeden Kunden passt.

Zudem benötigen solch sensible Themen wie die eigenen Finanzen Vertrauen. Da haben die klassischen Bank- oder Versicherungs-Berater/Innen oft einen Vorteil, denn diese haben ein über Jahre gewachsenes Kundenverhältnis aufgebaut.

Financial Home darf kein Gefängnis sein

Financial Home ist eine vielversprechende Basis für die zukünftige Finanzberatung. Die Plattform muss aber einen Mehrwert für den Kunden darstellen und darf ihn nicht in seinen „eigenen vier Wänden“ einschränken. Ein ganzheitlicher und lebenslanger Beratungsansatz ist auch in der digitalen Welt notwendig, um eine schlüssige und individuelle Finanzplanung zu gewährleisten. Die Plattform muss einen guten Marktüberblick und in allen Lebenslagen Lösungen bieten können. Der Nutzen des Financial Homes bemisst sich aber letztlich an der daraus generierten Beratungsqualität. Nur wer aus dem Vollen schöpfen kann, ermöglicht die Freiheit der Kunden.

Wenn der Begriff Home wirklich greifen soll, dann müssen dem Kunden Sicherheit und Vertrauen geboten werden. Die benötigten technischen Voraussetzungen können sicherlich viele Wettbewerber gewährleisten. Anders ist es beim Vertrauen. Das muss man sich verdienen und fair mit dem Kunden umgehen. Durch Produktunabhängigkeit und fundiertes Wissen in den Finanz- und Versicherungssektoren, kann eine umfassende Beratung im Sinne der Kunden sichergestellt werden. Das ist die Domäne der persönlichen Beratung.

Financial Home ist ein attraktives Modell, das die Digitalisierung der Versicherungswirtschaft fordert. Gleichzeitig ist diese Entwicklung auch ein riesiger und vor allem wichtiger Schritt. Die Kunden erfahren volle Transparenz und Übersicht ihrer Daten. Und das hilft in der Beratung, denn die Diskussionen werden intensiver und die volle Expertise des Beraters wird gefordert. Das wohlige Gefühl von Zuhause entsteht durch die Gewissheit, gut beraten zu sein.

 

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A.S.I. Wirtschaftsberatung AG, Von-Steuben-Straße 20, 48143 Münster, Telefon: 0251 / 2103-0, Telefax: 0251 / 2103-350, www.asi-online.de

Beim 13. AfW Vermittlerbarometer haben im November 2020 über 1.200 VermittlerInnen teilgenommen.

 

Auf die Frage, welche Partei sie wählen würden, wenn am kommenden Sonntag Bundestagswahl wäre, kam die CDU erstmals seit 12 Jahren mit 37% auf den Spitzenplatz. Gefolgt vom bisherigen Dauersieger FDP mit 30%. Auch bei den Grünen unterscheidet sich das Wahlverhalten der VermittlerInnen deutlich von anderen, repräsentativen Umfragen. Hier erreichen Bündnis90/Die Grünen nur 10%.

„Wenn es nach den VermittlerInnen ginge, würde es eine schwarz/gelbe Regierungskoalition geben“, analysiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher das Umfrageergebnis.

Die CDU hat sich in der vergangenen Legislaturperiode – insbesondere in Person von Herrn Dr. Brodesser – massiv gegen den Provisionsdeckel gestellt und sich auch deutlich gegen eine BaFin-Aufsicht für § 34f VermittlerInnen positioniert. Das ist eine mögliche Erklärung für den Spitzenplatz der CDU.

Die FDP hat durch Frank Schäffler mit ihren regelmäßigen und kritischen „kleinen Anfragen“ wichtige Themen adressiert und die Bundesregierung zu öffentlichen Antworten gezwungen. Auch dies scheinen VermittlerInnen durch ihr Wahlverhalten zu würdigen.

„Eine Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP würden wir sehr begrüßen, denn dann könnten wir in eine aktive und positive Gestaltung der regulatorischen Rahmenbedingungen übergehen und somit endlich den Verhinderungsmodus verlassen, der uns immer wieder zwingt, gegen ideologisch motivierte Regulierungsvorhaben anzukämpfen“, so AfW Vorstand Frank Rottenbacher.

Am 13. AfW Vermittlerbarometer haben im November 1.250 VermittlerInnen online teilgenommen, davon waren 47% AfW-Mitglieder.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Zusätzliche Kompetenz im Segment Valorenversicherung durch Harald Schwardt Versicherungsmakler GmbH

 

MRH Trowe, einer der Top 10 Industriemakler in Deutschland, setzt auf weitere Expansion. Mit der Harald Schwardt Versicherungsmakler GmbH integriert die Gruppe eine weitere etablierte Maklergesellschaft und erweitert damit das Angebot im Segment Valorenversicherung.

MRH Trowe verfolgt auch künftig starke Wachstumsziele. „In den nächsten fünf Jahren wollen wir unseren Umsatz mehr als verdoppeln“, sagt MRH Trowe-Vorstand Ralph Rockel, der unter anderem für Corporate Development zuständig ist. Die Wachstumsstrategie basiert auf zwei Säulen: „Zum einen wird MRH Trowe das starke organische Wachstum von jährlich 10 Prozent fortsetzen und die Infrastruktur und IT noch effizienter aufstellen sowie das Team mit weiteren Leistungsträgern ergänzen. Zum anderen ist auch anorganisches Wachstum durch die Integration weiterer Maklergesellschaften integraler Bestandteil der Buy-and-Build-Strategie“, so Rockel.

„Dass wir andere Maklerhäuser erfolgreich integrieren können, haben wir in den letzten Jahren oft bewiesen“, sagt Michael Hirz, Vorstand bei MRH Trowe. „Wir sind mit hoher Geschwindigkeit im Markt unterwegs und davon überzeugt, die Position von MRH Trowe so auszubauen, dass wir innerhalb der nächsten Jahre zu den Top-3 der inhabergeführten Industriemakler gehören.“

Zugang zum Lloyd‘s Versicherungsmarkt

MRH Trowe verfolgt weiterhin einen 360-Grad-Ansatz in der Kundenbetreuung, in dem alle relevanten Gebiete des Risikotransfers zielgruppenspezifisch abgedeckt werden. Neben der Verbreiterung des Angebots durch die Akquisitionen schafft die Gruppe mit der Gründung einer eigenen Gesellschaft in London für ihre Kunden auch den direkten Zugang zum Lloyd‘s Versicherungsmarkt. „Damit können wir den im EU-Markt vorhandenen Kapazitätsengpässen der Versicherer begegnen und mittelständischen Maklern Unterstützung bei komplexen Risiken anbieten“, so Max Trowe, zuständiger Vorstand und Geschäftsführer der London Re GmbH.

Wachstumskapital verfügbar

Mit der Einbindung des Spezial-Know-Hows weiterer Makler wird das Angebot auch künftig gestärkt und erweitert. Unter anderem hatte MRH Trowe zuletzt die Frischleder Versicherungsmakler GmbH, M.A.R.K.-Versicherungsmakler GmbH, Nofri GmbH Versicherungsmakler, FinanceRisk Assekuranzmakler GmbH und G. Beyer Versicherungsmakler GmbH integriert.

„Um unsere strategischen Pläne umsetzbar zu machen, haben wir eine Kapitalerhöhung durchgeführt. Dafür haben wir mit AnaCap. einen Partner gefunden, dessen Philosophie und Kultur sehr gut zu uns passt“, sagt Rockel.

„Wir sind überzeugt, dass inhabergeführte Unternehmen im deutschen Maklermarkt die höchsten Erfolgspotenziale haben“, sagt Tassilo Arnhold, Partner bei AnaCap. „Deshalb haben wir das Angebot zur Zusammenarbeit gerne angenommen und gehen gemeinsam mit den Inhabern die nächsten Wachstumsschritte.“ Das bisherige Management von MRH Trowe behält auch in Zukunft die Mehrheit und bleibt somit im „Driver´s Seat“.

Über MRH Trowe:

MRH Trowe gehört zu den zehn größten deutschen Industriemaklern.

Unter dem Dach der Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding agieren neben der MRH Trowe Insurance Brokers GmbH mehrere Spezialdienstleister für verschiedene Segmente. MRH Trowe bietet umfassende Expertise in praktisch allen Versicherungssparten für Industrie und Gewerbekunden sowie gehobene Privatkunden. Das inhabergeführte Unternehmen verfolgt einen konsequenten Wachstumskurs mit einem ganzheitlichen Beratungsangebot, spezialisierten Fachteams und einer hohen Digitalisierungsquote an der Schnittstelle von Mandant, Makler und Versicherer. Rund 470 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verwalten ein Prämienvolumen von mehr als 300 Mio. Euro.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding, Walther-von-Cronberg-Platz 6, 60594 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 6605889-0, www.mrh-trowe.com

Steigerung des betreuten Vermögens um 100 Prozent

 

Für die Honorarfinanz AG und die Anleger des Honorar-Anlageberatungsinstituts war das Krisenjahr 2020 ein erfolgreiches Jahr.  Trotz des Corona-Crashs im März wuchsen in den vergangenen zwölf Monaten die Kundendepots je nach Risikobereitschaft zwischen zwei und  zwölf Prozent an. Honorarfinanz-Vorstand Davor Horvat: „Immer mehr Anleger suchen und schätzen eine unabhängige, honorarbasierte Anlageberatung. Darüber hinaus waren auch unsere Auszeichnungen „Top-Dienstleister“ und „Top-Empfehlung 2020“ durch das Kundenbewertungsportal Proven Expert sehr hilfreich.“ Durch den Kundenzulauf konnte die Honorarfinanz das betreute Kundenvermögen um exakt  hundert Prozent gegenüber dem Vorjahr steigern.

Das Investor Coaching Programm, mit denen die Honorar-Anlageberater der Honorarfinanz ihre Kunden begleiten, zeigte vor allem in diesem Jahr seine volle Wirkung: „Damit führen wir unsere Kunden mit ruhiger Hand durch das Jahr und motivieren sie, bei Marktrückschlägen nachzuinvestieren.“ Diese antizyklische Vorgehensweise hat sich seit Jahren für die Honorarfinanz-Anleger überaus bewährt. Zudem verpassen sie durch die internationale Diversifikation mittels Exchange Traded Funds (ETFs) keine Renditechancen, egal wo sie weltweit entstehen, und sie streuen dadurch ihr Risiko. „Die indexbasierte Anlagestrategie mit ETFs ist zwar einfach und langweilig, aber dafür sehr effektiv“, so Horvat.

Bankberater finden das Modell interessant

Zum Geschäftserfolg trug auch  der bundesweite Ausbau der Repräsentanzen bei. Vor allem immer mehr Bankberater interessieren sich für eine unabhängige Anlageberatung und schlossen sich als Lizenznehmer der Honorarfinanz an. So konnte das Institut für Honoraranlageberatung in 2020 fünf neue Büros gründen und startete jetzt in insgesamt 22 Städten in das neue Jahr. Horvat, der das Unternehmen vor über zehn Jahren gründete: „Gerade für Bankberater ist das Konzept einer unabhängigen Honorar-Anlageberatung lukrativ, da sie ihr Geschäft ohne Verkaufsdruck und Interessenskonflikt betreiben können.“ In Deutschland besitzen nur 17 Anlageberatungsgesellschaften die laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzige Lizenz, die für eine unabhängige Anlageberatung steht.

Die Lizenznehmer unter dem Haftungsdach der Honorarfinanz folgen einem einheitlichen, professionellen Beratungsprozess. Als Unterstützung bietet das Institut ihren Lizenznehmern Dienstleistungen wie Investment Management, Compliance, Back-Office, teilweise Branding und Marketing nach Vorbild des in den angloamerikanischen Märkten verbreiteten „Turnkey Asset Management Programm“ (TAMP) an.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Honorarfinanz AG, Amalienbadstraße 41, D-76227 Karlsruhe, Tel: 0721-­915691­40, Fax: 0721-­915691­49, www.honorarfinanz.ag

Mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 ist Marcus Rex aus dem Vorstand der Smart InsurTech AG, die die webbasierte Versicherungsplattform SMART INSUR betreibt, ausgeschieden.

 

Seit dem 1. Januar 2021 ist er als Chief Sales Officer bei der Muttergesellschaft Hypoport SE für den Bereich Insurance Market zuständig. In der neuen Funktion baut er die Zusammenarbeit mit institutionellen Partnern und sämtlichen Hypoport-Unternehmen, die im Bereich des Versicherungsmarktes agieren, aus. Das Ziel ist es weiter, die Synergien zwischen den Hypoport- Netzwerkunternehmen zu heben.

„Marcus Rex ist die ideale Besetzung für diese Position, da er den Versicherungsmarkt sehr gut kennt und zugleich über eine jahrzehntelange Erfahrung im Bereich Banken und Finanzdienstleistung verfügt“, berichtet Stephan Gawarecki, Aufsichtsratsvorsitzender der Smart InsurTech AG und Vorstandsmitglied der Hypoport SE. „Wir sehen vor allem das institutionelle Geschäft als Wachstumsfeld, das wir mit Marcus Rex gezielter aus einer neuen Rolle bei der Hypoport SE angehen möchten.“

In diesem Bereich gab es vor Kurzem erstmals eine nahtlose Vernetzung der Kreditplattform Europace und der Versicherungsplattform SMART INSUR, um Bankpartnern einen an die Baufinanzierung gekoppelten digitalen Abschluss einer Ratenschutzversicherung zu ermöglichen. Diese Verknüpfung eröffnet neue Marktzugänge. Darüber hinaus bietet der Ausbau des Versicherungsgeschäfts im gesamten Bankenumfeld viel Potenzial.

Matthias Hansen wird Vorstandsvorsitzender der Smart InsurTech AG

Matthias Hansen, seit März 2020 Vorstandsmitglied der Smart InsurTech AG, hat seit dem 1. Januar 2021 den Vorsitz des Gremiums inne. Er übernimmt fortan auch das Ressort Marketing und ist weiterhin für die Entwicklung der Versicherungsplattform hin zu einem Innovations-Marktplatz verantwortlich. Dieser „Marketplace“ wird alle Akteure der Versicherungswirtschaft miteinander verbinden, die Branche mit effizienten Prozessen versehen und die Marktteilnehmer zukunftssicher aufstellen.

Gawarecki ergänzt: „Ich freue mich, dass Matthias Hansen die Weiterentwicklung von SMART INSUR vorantreibt und dabei seine mehr als 20-jährige Expertise aus dem Bereich Financial Services einbringt.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Smart InsurTech AG, Klosterstraße 71, 10179 Berlin, Tel: +49 (0)30/42086-1935, www.smartinsurtech.de

Per Jahresultimo konnte die Netfonds AG abermals einen neuen Höchststand der administrierten Assets erreichen.

 

So legten im Jahresverlauf 2020, trotz der enormen Schwankungen an den Märkten, die Assets im Depotgeschäft um 1,90 Mrd. Euro (+20%) auf insgesamt 12,5 Mrd. Euro zu. Hiervon entfallen auf Assets under Management (Privatkunden und Fondsmanagement) zwischenzeitlich bereits 1,56 Mrd. Euro (+30%).

Ebenso konnte der Bereich Fonds-Advisory ausgebaut werden. Mit einem Wachstum von 0,60 Mrd. Euro auf gut 4,6 Mrd. Euro, ist der Bereich um ca. 15% gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Erstmals konnten im Dezember 2020 auch ausländische Asset Manager als Kunden für den Bereich Regulatorik im Haftungsdach der NFS Netfonds Financial Service GmbH gewonnen werden. Hierbei spielt der zum Jahreswechsel erfolgte Brexit eine wichtige Rolle. Für die nahe Zukunft erwartet NFS Netfonds Financial Service weitere Nachfrage von Asset Managern aus Nicht-EU-Ländern. In der Summe administrierte die Netfonds Gruppe zum Jahreswechsel Assets im Volumen von 17,1 Mrd. Euro (+2,50 Mrd. Euro).

Für das Jahr 2021 stehen die Weichen weiter auf Wachstum: Bereits mit dem Jahreswechsel erfolgte das Closing der Transaktion zum Erwerb der GSR Maklerverbund GmbH. Hierdurch wachsen die Assets zum Jahresstart um zusätzliche 200 Mio. Euro. Weiterhin deutliches Wachstum erwartet die Netfonds Gruppe im neuen Jahr insbesondere in den Bereichen der Regulatorik im Haftungsdach, Fonds-Advisory und Fondsmanagement, sowie durch den Start des Belegschafts-Geschäfts im Bereich der Versicherungsplattform.

Die vorläufigen Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2020 plant die Netfonds Gruppe voraussichtlich in der dritten Februarwoche zu veröffentlichen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Netfonds AG, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg, Tel: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100, www.netfonds.de

Die Apo Asset Management GmbH (apoAsset) hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Damit setzt sich das Unternehmen sichtbar für ein wertschätzendes und vorurteilsfreies Arbeitsumfeld ein.

 

Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt setzt apoAsset ein klares Zeichen für Vielfalt und Toleranz in der Arbeitswelt. Gleichzeitig signalisiert das Unternehmen die Wertschätzung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabhängig von deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Die Charta der Vielfalt ist eine Initiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzlerin Angela Merkel.

„Für unseren Erfolg zählt jede und jeder Einzelne im Unternehmen – ihr Wissen, ihre Entwicklung und Leistung, aber auch ihre Vielfalt und ihre Werte“, erklärt Claus Sendelbach, Mitglied der Geschäftsführung der apoAsset. „Eben dies möchten wir mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt unterstreichen. Wir verbinden bewusst vielfältige Qualifikationen, Perspektiven und Lebenswege. Denn wir sind fest davon überzeugt, dass die richtige Mischung nicht nur das Geheimnis erfolgreicher Investments, sondern auch erfolgreicher Teams ist“, so Sendelbach. Das spiegelt sich zum Beispiel auch in den Dachfonds-Portfolios von apoAsset wider. Dort werden überdurchschnittlich viele Zielfonds von Frauen bzw. gemischten Teams gemanagt. Im Rahmen der thematischen Dachfonds-Neuausrichtung, die den Menschen stärker in den Mittelpunkt stellt, ist die Vielfalt der Zielfonds-Teams ein zusätzlicher Faktor für die Investmententscheidung.

apoAsset zählt zu den insgesamt rund 3.700 Betrieben, öffentlichen Institutionen, Vereinen, Stiftungen und Verbänden, die die Charta der Vielfalt inzwischen unterzeichnet haben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Apo Asset Management GmbH, Richard-Oskar-Mattern-Str. 6, 40547 Düsseldorf, Tel: (02 11) 86 32 31 0, www.apoasset.de

von Dipl. Jurist Fabian Kosch, Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte

 

Der BGH hat mit Urteil vom 18.11.2020 –IV ZR 217/19- ausdrücklich klargestellt, dass die Haftung des Geschäftsführers gem. § 64 S. 1 GmbHG für Zahlung nach Insolvenzreife ein gesetzlichen Haftpflichtanspruch auf Schadensersatz im Sinne der D&O Versicherungsbedingungen darstellen. Das Urteil des BGH schafft endlich Klarheit. Der BGH hatte sich mit einem Fall des OLG Frankfurt, Az.: 3 U 6/16, zu befassen. Das OLG Frankfurt schloss sich hierbei einer Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 20.07.2018 –IV U 93/16- an. Nach den Auffassungen der Oberlandesgerichte sei § 64 S. 1 GmbHG kein gesetzlicher Haftpflichtanspruch auf Schadensersatz im Sinne der Versicherungsbedingungen, sondern vielmehr ein „Ersatzanspruch eigener Art“.

Insbesondere die Entscheidung des OLG Düsseldorf erhielt in der Literatur nicht wenig Beachtung. Auch die Kanzlei Michaelis hatte das Urteil besprochen und insofern auf die Auswirkung des D&O Versicherungsschutzes hingewiesen und die Versicherungsvermittler dazu aufgerufen auch Versicherungsschutz für Ansprüche nach § 64 S. 1 GmbHG beizubringen, da viele Versicherungsgesellschaften Ansprüche dieser Art für gar keine bis kaum Mehrprämie eingeschlossen haben. Insofern gibt es nunmehr auch Entwarnung für Versicherungsvermittler, die diesbezüglich nicht tätig geworden sind.

Der BGH bekräftigt erneut, dass allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen sind, wie ein durchschnittlicher und verständnisbemühter Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs versteht. Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an. In erster Linie ist vom Bedingungswortlaut auszugehen. Nach diesen Maßstäben ergibt die Auslegung für den durchschnittlichen, hier mithin geschäftserfahrenen und mit allgemeinen Geschäftsbedingungen vertrauten Versicherungsnehmer einer D&O-Versicherung, dass der in § 64 S. 1 GmbHG geregelte Anspruch ein bedingungsgemäßer gesetzlicher Haftpflichtanspruch auf Schadensersatz ist. Zwar kann der Versicherungsnehmer der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung entnehmen, dass gem. dem Wortlaut nicht sämtliche mit der Tätigkeit eines Geschäftsführers einhergehende Risiken abgedeckt sind, sondern vielmehr Versicherungsschutz nur für eine Inanspruchnahme des versicherten Person wegen Vermögensschäden gewährt, also solcher Schäden, die weder Personen noch Sachschäden sind. Ferner kann der Versicherungsnehmer erkennen, dass lediglich auf Schadensersatz geregelte Ansprüche und somit keine Ansprüche wegen Eigenschäden der versicherten Person oder Ansprüche auf Erfüllung vertraglicher Leistungsverpflichtungen erfasst sind. Gleichwohl soll der Versicherungsnehmer den in § 64 S. 1 GmbHG geregelten Anspruch der Gesellschaft auf Ersatz nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit geleiteten Zahlung als bedingungsgemäßen Schadensersatzanspruch ansehen dürfen. Der Ausdruck „Schadenersatz“ verweist den Versicherungsnehmer nicht auf den Bereich der Rechtsprache, weil es dort keinen in seinen Konturen eindeutig festgelegten Schadensersatzbegriff gibt. Der BGH argumentiert somit, anders als das OLG Düsseldorf, vor allem auch mit der Umgangssprache, wonach ein Schadensersatz mit der Umgangssprache einen Ausdruck umschreibt der allgemein einen Ausgleich eines erlittenen Nachteils beschreibt.

Der BGH stellt nicht auf die rechtsdogmatische Einordnung des Anspruchs aus § 64 S. 1 GmbHG ab, denn der BGH hatte nämlich tatsächlich in ständiger Rechtsprechung den Anspruch nach § 64 S. 1 GmbHG nicht als Schadenersatzanspruch, sondern als eigene ständige Anspruchsgrundlage bzw. als „Ersatzanspruch eigener Art“ eingeordnet. Eine derartige komplexe rechtsdogmatische Einordnung kann jedoch selbst nach Auffassung des BGH nicht von einem durchschnittlichem, wenngleich geschäftserfahrenen, Versicherungsnehmer gefordert werden.

Diese Entscheidung zeigt wunderbar die Anwendung der Auslegungsregeln im Versicherungsrecht auf. Der BGH stellt den Anspruch aus § 64 S. 1 GmbHG Schadensersatzansprüchen gleich, wenngleich der BGH in ständiger Rechtsprechung kontinuierlich betont, dass § 64 S. 1 GmbHG dogmatisch ausdrücklich kein Schadensersatzanspruch ist. Diese Feinheiten des Rechts können gleichwohl selbstverständlich nicht vom durchschnittlichen Versicherungsnehmer verlangt werden. Insofern ist nunmehr Rechtssicherheit in den praxisrelevantesten Feldern in D&O-Versicherung.

 

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Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.de

Ist nur Bares Wahres?

 

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für Arbeitnehmer äußerst attraktiv. Sie steht ganz oben auf ihrer Wunschliste – noch vor der Option eines höheren Gehalts. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon zur „Wertigkeit der betrieblichen Altersversorgung“ in Großunternehmen.

Hätten Arbeitnehmer einen Wunsch in Sachen Vergütung frei, würden sie sich an erster Stelle für die betriebliche Altersversorgung entscheiden (65,7 %) – und erst an zweiter für ein höheres Gehalt (58,6 %). Zwar wünschen sich jüngere Arbeitnehmer bis 29 Jahren (61,2 %) bzw. von 30 bis 39 Jahren (65,9 %) mehr Bares, dieser Vorsprung nimmt mit zunehmendem Alter der Beschäftigten jedoch ab. Fast ebenso hoch in der Gunst liegt die betriebliche Altersversorgung mit 62,7 Prozent bei den Arbeitnehmern von 30 bis 39 Jahren. Je näher das Rentenalter rückt, um so mehr neigt sich die Waage in Richtung bAV (60-65 Jahre: 75,9 %), umgekehrt nimmt die Bedeutung der Barvergütung ab (60-65 Jahre: 44,8 %).

„Unsere Untersuchung zeigt, “ kommentiert Dr. André Geilenkothen, Partner bei Aon, „dass die bAV hervorragend im Vergleich zu anderen Vergütungsoptionen abschneidet. Sie liegt auch deutlich vor der Mitarbeiterbeteiligung. Gerade jüngere Mitarbeiter schätzen die bAV als eine sehr hochwertige Form der Altersversorgung. Mehr als jeder zweite Arbeitnehmer bis 39 Jahre ist sogar der Ansicht, dass die bAV ihnen heute noch mehr Wert bietet als früheren Generationen. Das sollte Arbeitgeber ermutigen, mit der bAV aktiv und gezielt Arbeitnehmer anzusprechen.“

Am ehesten würden Arbeitnehmer das zusätzliche Geld im Übrigen in einen privaten Sparvertrag (z.B. in Investmentfonds) investieren, unabhängig vom Alter. „Die Bevorzugung dieser Sparform ist damit zu erklären, “ so Geilenkothen, „dass sich die Menschen unkomplizierte Geldanlagen wünschen, zudem verbinden sie damit Sicherheit und flexible Verwendbarkeit.”

 

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AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Versicherungsmakler übernimmt die Kegels & Van Antwerpen Gruppe

 

Die Ecclesia Gruppe übernimmt die belgische Kegels & Van Antwerpen Gruppe. Der größte deutsche Versicherungsmakler für Unternehmen und Institutionen baut damit seine Position im belgischen Markt weiter aus. Bisher ist die Ecclesia Gruppe mit ihren Tochterunternehmen CONCORDIA NV und IC Verzekeringen NV in Belgien vertreten.

„Die Kegels & Van Antwerpen Gruppe ergänzt mit ihrem Portfolio ideal das bestehende Geschäft der CONCORDIA. Durch die Bündelung der Kräfte und die wachsen-den Möglichkeiten können wir zusätzlichen Kundennutzen schaffen. Das ist unser Ziel“, sagt Jochen Körner, Holdinggeschäftsführer der Ecclesia Gruppe. „Für unsere Kunden wird sich nichts verändern – die Ansprechpartner bleiben in beiden Unterneh-men erhalten“, fügt er an.

Die Kegels & van Antwerpen Gruppe hat ihren Sitz in Antwerpen und beschäftigt rund 55 Mitarbeitende. Der Versicherungsmakler ist vor zehn Jahren aus einem Zusammenschluss aus Van Antwerpen en Partners und Kegels Verzekeringen entstanden. In den letzten Jahren ist das Unternehmen konstant gewachsen.

„Langfristige Kontinuität für unsere Kunden war uns bei der Wahl unseres neuen Gesellschafters extrem wichtig. Die Ecclesia Gruppe steht mit ihren Zielen und Werten für diese Konstanz. Gemeinsam steigt unsere Relevanz im belgischen Markt“, erläutert Luc van Antwerpen, Geschäftsführer der Kegels & Van Antwerpen Gruppe, die Hinter-gründe der Transaktion.

Im Laufe des Jahres 2021 sollen die Kegels & Van Antwerpen Gruppe und CONCORDIA NV verschmolzen werden. Das neue Unternehmen wird dann von Luc van Antwerpen und Steve Sartor, dem Geschäftsführer der CONCORDIA NV, geführt. Die ebenfalls zur Ecclesia Gruppe gehörende IC Verzekeringen NV wird in ihrem speziellen Kundensegment weiterhin eigenständig tätig sein.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Ecclesia Gruppe, Ecclesiastraße 1-432758 Detmold, Tel: +49 (0) 5231 603-6912, Fax: +49 (0) 5231 603-606912, www.ecclesia-gruppe.de

Aon veröffentlicht Update zum Marktreport

 

Die Pandemie hat das ohnehin raue Klima in der Versicherungslandschaft nochmal verschärft: Reduzierte Kapazitäten, höhere Preise und immer mehr Ausschlüsse machen die Bewältigung von Risiken aller Art für Unternehmen kompliziert. Das stellt das Beratungs- und Dienstleistungs-unternehmen Aon in einem Update seines aktuellen Marktreports 2020 fest. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie hat sich das Unternehmen erstmals dazu entschlossen, den jährlich erscheinenden Marktreport um aktuelle Entwicklungen und Themen zu ergänzen.

Die Risikolandschaft für Unternehmen hat sich im Jahr 2020 extrem verändert: Ausschlüsse etwa für Daten- und Cyberrisiken sowie ansteckende Krankheiten sind unmittelbar der Pandemie geschuldet und erschweren für Kunden die anstehenden Vertragsverhandlungen. Weitere Unsicherheiten für Unternehmen ergeben sich durch die politische Großwetterlage, wie Brexit und Terrorgefahren.

Entlastung sollen aktuelle BGH-Urteile und Reformen der Bundesregierung bringen. Die neuen Gesetze sind darauf ausgelegt, wirtschaftliche Notlagen zu entschärfen, doch machen sie für Unternehmen auch manche Entscheidung schwieriger, so etwa die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht: „Unternehmen sind auf jeden Fall gefordert, ihre Prognosen im Rahmen der jüngsten Neuerungen zu treffen,“ kommentiert Hartmuth Kremer-Jensen, Geschäftsführer und Chief Broking Officer des Erstversicherungsmaklers Aon in Deutschland. „Dabei ist momentan noch gar nicht absehbar, welche Auswirkungen sich im Detail aus den neuesten Bestimmungen ergeben.“

Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen genau auf dem Schirm haben, welchen individuellen Risiken sie ausgesetzt sind. „Es gilt“, so Kremer-Jensen, sich auf die Realitäten konstruktiv vorzubereiten und dafür im Dialog mit den Fachleuten zu bleiben.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Aon Solutions Germany GmbH, Luxemburger Allee 4, 45481 Mülheim a.d. Ruhr, Tel: +49 208 7006-2620, www.aon.com

Sie sind Finanzvermittler und wollen die Digitalisierung nutzen, um Ihre Umsätze zu steigern?

 

Das geht ganz einfach mit CrowdDesk. Mit uns stellen Sie Ihren gesamten Finanzvertrieb digital, unabhängig und rechtssicher auf. Dazu brauchen Sie keine technischen Vorkenntnisse. Wie das funktioniert, erfahren Sie in unserem kostenlosen Webinar am 20. Januar 2021.

Jetzt anmelden! https://my.demio.com/ref/tpcGN5QFSEHYbn3z

 

Verantwortlich für den Inhalt:

CrowdDesk GmbH, Baseler Str. 10, 60329 Frankfurt am Main, Tel: 069-2547 413-0, www.crowddesk.de

Selbst fürs Alter vorzusorgen ist für nahezu jeden Bürger ein Thema, sofern man im Alter keine finanziellen Einschränkungen hinnehmen möchte.

 

Der Staat hat dies erkannt und unterstützt das Alterssparen durch steuerliche Vorteile auf die ein oder andere Art bereits seit langem. Vor allem für den sehr hohen Vorsorgebedarf von selbständig oder freiberuflich Tätigen Personen wurde mit Einführen der Basisrente enorme Möglichkeiten geschaffen, Steuern durch Vorsorge zu sparen.

Auch bei den Basisrenten besteht hinsichtlich Anbietern und Produktcharakter die Qual der Wahl. VEMA befragte ihre angeschlossenen Makler im Rahmen einer Umfrage nach deren Favoriten.

Bei den klassischen bzw. klassiknahen Basisrententarifen wurden diese drei Anbieter der am häufigsten genannt:

Allianz (33,85 Prozent der abgegebenen Nennungen)

Alte Leipziger (19,23 Prozent)

Volkswohl Bund (16,41 Prozent)

Bei den fondsgebundenen Basisrenten sieht man diese drei Versicherer als die wichtigsten an:

Alte Leipziger (17,55 Prozent)

Allianz (14,91 Prozent)

Canada Life (12,08 Prozent)

Zuletzt bat man noch, die Indexpolicen unter den Basisrenten zu bewerten:

Allianz (40,37 Prozent)

Volkswohl Bund (16,06 Prozent)

Stuttgarter (16,06 Prozent)

Die VEMA eG führt in regelmäßigen Abständen Makler-Befragungen zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch. In den jüngsten Umfragen wurde nach den favorisierten Anbietern im Bereich der Basisrentenversicherung gefragt. Die Partner- und Mitgliederbetriebe der Genossenschaft gaben Auskunft über ihre Bewertung der Anbieter von Dread Disease und Grundfähigkeitsversicherungen.

Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Sparten zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung sowie die Policierung. Und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall wurde gefragt.

Die VEMA steht inzwischen fast 3.700 mittelständischen Partnerbetrieb mit mehr als 23.000 Personen als zentrale Anlaufstelle zur Erleichterung der täglichen Arbeit zur Verfügung. Die Maklergenossenschaft zählt zu den führenden Maklerdienstleister weiter. Auch in 2021wird das gesamte Team der VEMA weiter daran arbeiten, Ihren Maklerkollegen weitere Mehrwerte zu schaffen. Ganz getreu dem Firmenmotto „Von Maklern – für Makler!“.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Jahresausblick von Jens Arndt, Vorstandsvorsitzender der myLife Lebensversicherung AG

 

Corona-Krise, Niedrigzinsumfeld und sinkende Garantien: Das Jahr 2020 hat Versicherer und Berater vor Herausforderungen gestellt und vorhandene Trends bei Produkten sowie in der Beratung und im Vertrieb verstärkt. Jens Arndt hat in diesem Umfeld mit der myLife Lebensversicherung AG im Neugeschäft ein deutliches Plus erzielt – entgegen dem Branchentrend. 2021 sieht der Vorstandsvorsitzende weitere Veränderungen auf die Branche zukommen.

Unter dem Einfluss der Pandemie hat sich auch die finanzielle Situation vieler Kunden verändert. Nicht nur in solchen Fällen erweisen sich flexible und kostengünstige Produkte als am besten geeignet, um Verträge den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Unsere Kunden haben diese Flexibilität genutzt, um sich schnell, unkompliziert und vor allem ohne Stornoabschlag Liquidität über Teilauszahlungen zu beschaffen oder ihre Verträge auf die neue Situation hin anzupassen. Andere haben wiederum günstige Einstiegskurse am Kapitalmarkt genutzt, um neue kapitalmarktbasierte Altersvorsorgeverträge abzuschließen oder bei bestehenden Verträgen zusätzliche Beträge einzuzahlen.

Mit der Transparenz von Produkten ist auch das Kostenbewusstsein auf Kundenseite deutlich gestiegen. Wo in vielen Bereichen die Renditeerwartungen zurückgehen, belasten Produktkosten die Erträge zusätzlich – geringe Kosten stehen umso stärker im Blickpunkt. Nettotarife verstärken zusammen mit den Steuervorteilen einer Versicherungslösung den Effekt, dass mehr Geld in die Kapitalanlage fließt und damit direkt der Altersvorsorge und dem Vermögensaufbau des Kunden zugutekommt.

Kapitalmarktbasierte Altersvorsorge im Fokus

Die gesetzliche Altersvorsorge wird nicht ausreichen, um unseren Lebensstandard im Alter zu halten. Als Versicherer stehen wir in der Verantwortung gegenüber unseren Kunden, die uns ihr Geld für ihre private Altersvorsorge anvertrauen. Die langfristige Verankerung der Niedrigzinsen stellt für die Versicherungsbranche und für viele Produkte, mit denen Kunden für sich und ihre Angehörigen vorsorgen, einen erheblichen Einschnitt dar. In diesem Umfeld geraten Garantieprodukte immer stärker unter Druck. Viele Versicherer sind bereits aus dem klassischen Garantiegeschäft ausgestiegen oder versuchen neue Garantiemodelle zu etablieren. Aus dieser Not entstandene Produkte scheitern jedoch häufig an zu hohen Kosten und sind zumeist unflexibel in ihrer Struktur.

Dennoch ist der Wunsch der Kunden nach Garantien nach wie vor im Markt präsent. Als myLife tragen wir diesem Kundenbedürfnis Rechnung, indem wir unsere myLife Aktiv-Police weiterhin mit der Option zur Anlage im Deckungsstock der myLife anbieten. Der große Zuspruch für unsere innovative myLife Invest-Police zeigt jedoch, dass immer mehr Berater und Kunden der Entwicklung zu einer rein kapitalmarktbasierten Altersvorsorge folgen. Mit mehr als 3.000 Investmentfonds und ETFs im Gepäck gibt sie die Richtung vor und zeigt, wo die Entwicklung hingeht: über eine Beteiligung an den internationalen Kapitalmärkten alle Renditechancen für die Altersvorsorge nutzen und dabei die Vorteile eines klassischen Depots mit denen einer Lebensversicherung verbinden – transparent, flexibel und als Nettotarif zu äußert niedrigen Kosten.

Honorarberatung erweist sich als krisenfest

Als Nettoversicherer setzen wir auf Honorarberatung. Wenn Kunden in der Corona-Krise verstärkt Verträge kündigen oder beitragsfrei stellen müssen, unterliegen Provisionsberater der typischen Stornohaftung. Für Honorare gilt das nicht: Sie werden nicht von uns vorfinanziert – stattdessen erhalten Honorarvermittler ihre Vergütung über individuelle Honorarvereinbarungen mit ihren Kunden. Einen Mehrwert für Berater bieten auch hybride Modelle. Berater können ihre Kunden gegen Provision oder Honorar beraten und besitzen damit einen gewissen Wettbewerbsvorteil. Auf diese Weise können sie sich Schritt für Schritt unabhängiger von Provisionseinkünften aufstellen.

Ein zusätzliches Plus: Eine separate Honorarvereinbarung, die die Vergütung des Beraters in Euro und Cent ausweist, verdeutlicht den Kunden, dass nicht der Verkauf, sondern der Bedarf der Kunden die Beratung leitet. Dadurch entsteht Vertrauen auf Kundenseite – und auf Beraterseite ein ganz neues Selbstverständnis. Aus diesem Grund sehen wir in der Vermittlung von Nettotarifen auf Honorarbasis weiterhin großes Wachstumspotenzial.

Berater-Kunde-Kommunikation im Wandel

Die Pandemie hat ohne Zweifel die Kommunikation zwischen Berater und Kunde verändert. Mit den Kontaktbeschränkungen rückten digitale Kommunikationskanäle in vielen Bereichen an die Stelle persönlicher Kontakte und haben sich innerhalb kürzester Zeit bewährt. Versicherer, Pools und Dienstleister haben ihre Veranstaltungen digital abgehalten, neue Medien eingesetzt und Kampagnen und Vertriebsaktivitäten ins Internet und in soziale Netzwerke verlegt. Kontaktbeschränkungen erfordern zudem mobiles Arbeiten, digitale Prozessexzellenz und Know-how. Homeoffice, virtuelle Meetings und Kundengespräche, digitaler Datenaustausch und vieles mehr werden uns nicht nur in den kommenden Monaten begleiten, sondern über die Pandemie hinaus erhalten bleiben – auch aus Gründen der Effizienz in Beratung und Vertrieb.

Alle, die bereits vor der Krise an ihrer digitalen Fitness gearbeitet hatten, waren im vergangenen Jahr definitiv im Vorteil – und jene, auf die dies nicht zutraf, mussten schnell umdisponieren. Wir haben davon profitiert, dass über unsere Portale der Kontakt zu Vertriebspartnern und Kunden vollständig digital möglich war und sich Verträge ortsunabhängig über unser SMS-TAN-Verfahren abschließen und abwickeln lassen. Durch unsere interne Struktur können wir zudem Produktänderungen und Neueinführungen sehr schnell und effizient umsetzen. Das hat mit dazu beigetragen, dass wir sich verändernde Kundenbedürfnisse und Trends im Markt antizipieren und unser Neugeschäft in 2020 nochmals deutlich steigern konnten.

Private Altersvorsorge gehört in Beraterhände

Auch wenn die digitale Transformation in einigen Bereichen zur automatisierten Beratung durch Robo-Advisor führt, halten wir gerade in der komplexen Altersvorsorge die persönliche Beratung für eminent wichtig, um Kundenbedürfnisse zu erkennen und adäquate Lösungen zu erarbeiten. In Zeiten von Niedrigzinsen und einer immer älter werdenden Bevölkerung ist es wichtiger denn je, Menschen aufzuklären und für die private Altersvorsorge zu sensibilisieren. Ob aktive oder passive Investments am Kapitalmarkt oder Risikoprofile, die sich ändern – Kunden benötigen eine enge Begleitung über den Abschluss hinaus. Ein Robo-Advisor wird – nach heutigem Stand – das häufig benötigte Ausmaß und die Tiefe einer komplexen privaten Altersvorsorge und Vermögensaufbau nicht vollumfänglich leisten können.

Darüber hinaus kommt der klare Fokus der myLife auf Transparenz, Flexibilität und geringe Kosten bei unseren Beratern und deren Kunden sehr gut an. Unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit spiegelt sich in den überaus positiven Neugeschäftszahlen wider. Das zeigt uns, dass wir mit unseren innovativen Nettoprodukten für die weiter an Akzeptanz gewinnende Honorarberatung den Nerv der Zeit treffen und vor allem auch den Bedarf der Kunden erfüllen – auch und gerade in diesen schwierigen Zeiten. Dieser überaus positive Schwung soll uns auch 2021 begleiten. Mit viel Freude und Motivation werden wir unsere Innovationen bei Nettoprodukten und Serviceleistungen für die Honorarberatung weiterentwickeln.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

myLife Lebensversicherung AG, Herzberger Landstraße 25, D-­37085 Göttingen, Tel: 0551 9976­736, Fax: 0551 9976­735, www.mylife-leben.de

Die Fonds Finanz stellt ihren Vertriebspartnern ab sofort eine Vergleichsliste von Unfallversicherungen mit Fokus auf den Impfschadenschutz zur Verfügung.

 

Vermittler erhalten für ihre Beratung so eine strukturierte Übersicht über Versicherer, die einen Versicherungsschutz im Falle einer durch eine Impfung ausgelöste Infektion und deren Folgeschäden abdecken. Zusätzlich stellt der Maklerpool ein Leistungszertifikat aus, bei dem die Fonds Finanz die Kosten einer Rechtsberatung im eventuellen Schadensfall übernimmt.

In den nächsten Wochen und Monaten lassen sich viele Menschen aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie mit neuartigen Impfstoffen impfen. Mit der Impfkampagne der Bundesregierung sind jedoch – wie bei jeder Schutzimpfung – Risiken verbunden, die Fragen aufkommen lassen: Wie ausgereift sind neuartige Impfstoffe? Was passiert bei Folgeschäden aufgrund einer Unverträglichkeit? Ist man gegen Impfschäden abgesichert?

Was vor wenigen Monaten noch ein Nischenbereich in der Unfallversicherung war, ist nun gefragter denn je. Bei mehr als 300 Versicherern deutschlandweit und über tausend Tarifkombinationen ist nun schnelles Handeln gefragt: Für Vermittler gilt es den Tarif-Dschungel zu entwirren, um die Kunden bestmöglich zu beraten und gegen Risiken abzusichern.

„Für viele Menschen ist die Aussicht auf einen Impfstoff gegen das Coronavirus mehr als nur ein Hoffnungsschimmer auf ein Ende der Pandemie“, erklärt Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz. „Dabei stehen viele dem Impfstoff skeptisch oder gar ängstlich gegenüber. Daher ist es uns sehr wichtig, die gewünschten Informationen mit nur wenigen Klicks für unsere Vertriebspartner bereitzustellen. In der Beratung können sie ihren Endkunden den passenden Tarif dann unmittelbar aufzeigen“, so Porazik. Zusätzlich trägt die Fonds Finanz über ein Leistungszertifikat die Kosten der Rechtsberatung im Falle von Folgeschäden durch einen Impfschaden: https://www.fondsfinanz.de/meine-fonds-finanz/fuer-den-ernstfall/leistungsservice-assekuranz.

Die Unfallversicherung unterliegt der PAUKE-Formel: Sie deckt Schäden ab, die durch ein plötzlich, von außen, unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis verursacht wurden. Anders als bei der privaten Unfallversicherung (UV), in der ein Impfschutz als zusätzliche Klausel über einige wenige Versicherer abdeckt ist, ist er in der gesetzlichen UV nicht inkludiert. Eine Impfschutzklausel innerhalb der privaten UV erweitert so die reguläre Definition der Unfallversicherung nach PAUKE. Makler müssen an dieser Stelle genau prüfen, ob ihre Kunden innerhalb ihres Tarifs mit einem Impfschutz abgedeckt sind und ob dieser auch die Corona-Impfung einschließt. Mit der erstellten Vergleichsliste durch die Fonds Finanz können Vermittler die Tarife ihrer Kunden gezielt und schnell abgleichen und diese so frühzeitig und individuell bestmöglich beraten.

Zu den Versicherern, die einen Impfschaden durch die Corona-Impfung abdecken gehören:

  • Allianz
  • Barmenia
  • Basler
  • Continentale
  • Die Bayerische
  • Die Haftpflichtkasse VVaG
  • ERGO
  • Janitos Tarif Best Selection
  • Manufaktur Augsburg
  • VHV Versicherung

Die Leistungen der vorgestellten Versicherer greifen bereits nach einem ärztlich diagnostizierten Invaliditätsgrad von einem Prozent. Weitere Informationen gibt es unter: https://www.fondsfinanz.de/produktwelt/sachversicherung/privat-sach/unfall-und-krankheit/unfall.

„Da die Impfschutzversicherung bis vor wenigen Wochen noch ein Nischenbereich war, lassen sich auch aus Endkundensicht bisher leider wenig Informationen finden“, weiß Porazik und führt weiter aus: „Aus diesem Grund haben wir in Kooperation mit unserer Tochterfirma VersOffice eine Webseite erstellt, die Informationen zum Impfschutz für Endkunden bereithält. So unterstützen wir unsere Makler in diesen Zeiten nicht nur durch die Bereitstellung der Vergleichsliste, sondern greifen ihnen auch vertrieblich unter die Arme.“ Die Webseite wird über die sozialen Medien und Google beworben. Die daraus resultierenden Leads stellt die Fonds Finanz ihren Maklern kostenfrei zur Verfügung. Weitere Informationen zur Endkundenseite gibt es unter: https://www.impfschutz-versicherung.de/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

ISS Nachhaltigkeitsrating deutlich verbessert

 

Die MLP SE hat zum ersten Mal den „Prime“ Status beim Nachhaltigkeits-Rating des Institutional Shareholder Services Inc. (ISS) erreicht und zählt damit nun zum ersten Dezil der Vergleichsgruppe. Im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung konnte MLP das ESG Rating auf „C“ verbessern.

Für die Bewertung der Unternehmen einer Vergleichsgruppe wählt ISS aus mehr als 800 Indikatoren etwa 100 aus den Bereichen Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G) aus, von denen die meisten branchenspezifisch sind. Die Indikatoren werden ständig überprüft und weiterentwickelt, um sie mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, technologischen Entwicklungen, regulatorischen Änderungen und der gesellschaftlichen Debatte in Einklang zu bringen. Gemäß ISS sind „Prime“-Unternehmen führend in Bezug auf Nachhaltigkeit in ihrer Branche und sowohl besser in der Lage mit ESG-Risiken umzugehen als auch Chancen zu ergreifen.

„Das Erreichen des ,Prime‘ Status untermauert, welche Fortschritte der MLP Konzern bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie macht“, erklärte Dr. Uwe Schroeder-Wildberg, Vorstandsvorsitzender der MLP SE. „Unser Ziel, MLP bis 2022 konzernweit klimaneutral aufzustellen, spielt dabei eine wichtige Rolle, aber auch in den anderen Themenbereichen gehen wir Schritt für Schritt voran.“

Nachhaltigkeits-Ratings gewinnen für Investoren immer mehr an Bedeutung. Sie geben Orientierung über die Güte des nachhaltigen Handelns eines Unternehmens und beeinflussen zunehmend das Investitions-Universum professioneller Anleger. Mit dem „Prime“-Status empfiehlt sich die MLP Aktie auch speziell für nachhaltig ausgerichtete Portfolios.

ISS ESG ist der Responsible-Investment-Bereich von ISS, dem weltweit führenden Anbieter von ´Corporate Governance` und ´Responsible Investment` für institutionelle Investoren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de