‘k-mi’ beobachtet regelmäßig die Entwicklung des Finanzdienstleistungsmarktes in Großbritannien.

 

Gilt dieser doch laut Verbraucherschützern nach der Einführung eines Provisionsverbotes als das neue ‘gelobte Land’ für Privatanleger und damit als Vorbild für Deutschland (vgl. ‘k-mi’ 17/17). Anhand einer aktuellen Statistik der EU-Wertpapieraufsicht ESMA haben wir dies aber unlängst widerlegt. Neben den zahlreichen empirischen Belegen für das Vorhandensein einer ‘Beratungslücke’ nach Einführung des Provisionsverbotes schneiden laut ESMA z. B. ausgerechnet Investmentfonds in UK bei der Performance für britische Anleger EU-weit deutlich unterdurchschnittlich ab (vgl. ‘k-mi’-Special 16/20).

Aktuelle Daten der britischen Finanzaufsicht FCA gießen nun weiteres Wasser in den ideologischen Argumentations-Wein der Verbraucherschützer:

Nach den letzten sog. ‘Retail Investments Product Sales Data (PSD)’ der FCA ist in Großbritannien die Beratungsquote z. B. bei Investmentfonds von 57 % im Jahr 2006 auf 10 % im Jahr 2019 gefallen! Auch wenn sich hier ggf. noch andere langfristige Trends widerspiegeln (mehr Selbstentscheider und höhere Beratungskosten durch Regulierung), ist in der entsprechenden Grafik klar abzulesen, dass die Schere zwischen ‘Advised Sales’ und ‘Non-Advised Sales’ erst mit der Einführung des Provisionsverbots ab 2013 aufgeht. Dies ist ein klarer Beleg für das Entstehen einer Beratungslücke in UK durch das Provisionsverbot!

Aktuell hat die FCA weitere Statistiken vorgelegt zum ‘The retail intermediary market 2019’, eine Erhebung, die seit 2016 in England erfolgt. Eine der wesentlichen Erkenntnisse, die die britische Aufsicht selbst hervorhebt: Der Anteil der Honorare (Initial advice charges) am Gesamtumsatz von Beratern sinkt permanent, allein im Jahr 2019 um 14 % gegenüber dem Vorjahr. Mittlerweile führt dies dazu, dass der Anteil der laufenden Servicegebühren (ongoing adviser changes) auf 70 % steigt (+16 % in 2019).

Die Welt in England ist also viel komplizierter, als Verbraucherschützer die Politik Glauben machen wollen: Die Haupteinnahmequelle von Beratern in UK sind da-mit nicht Honorare, sondern (inzwischen) mit großem Abstand laufende Servicegebühren! Der Mythos von der von Interessenkonflikten klinisch gereinigten Honorarwelt in Großbritannien ist damit hinfällig. Denn nach der ‘reinen Lehre’ der Honorarberatung sind Servicegebühren umstritten, sie gelten als ‘Honorarberatung light’: Zwar partizipieren Berater dadurch auch vom Anlageerfolg ihrer Kunden, aber eben auch, wenn diese größere Summen investieren, worauf die FCA explizit hinweist.

Der Siegeszug der Servicegebühren bedeutet aber eben auch, dass sich viele Kunden Upfront-Honorare nicht leisten können (oder wollen) und Berater nicht davon leben können. Dies bestätigen nun die Zahlen aus England: Anders als in der naiven Traumwelt manches Verbraucherschützers können (die meisten) Honoraberater – auch angesichts der immer schneller anwachsenden Regulierungskosten – nicht nur von ‘Laufkundschaft’ leben, die für eine Beratung ‘reinschneit’ und Cash dalässt auch ohne Abschluss. Die Langfristigkeit einer Kundenbeziehung ist auch für Honorarberater entscheidend, und da kommen die Servicegebühren und Abschlüsse ins Spiel, wodurch sich die Unterschiede zwischen den Vergütungssystemen hinsichtlich Interessenkonflikten deutlich nivellieren.

‘k-mi’-Fazit: Die Daten und Fakten aus England entlarven die ideologischen Parolen für ein Provisionsverbot als Irrweg, der vor allem sozial Schwächere ausschließt. Die Ausrichtung nach den realen Bedürfnissen der Verbraucher wird in Zukunft im Retailsegment immer stärker in Form der (ggf. friedlichen) Koexistenz von – im Wesentlichen fünf – Vertriebswegen bzw. Absatzmärkten geschehen: Dies sind  ++ die Provisionsberatung  ++ die Honorarberatung  ++ die klassischen Selbstentscheider sowie im ‘unteren’ Retailsegment  ++ automatisiererte Fintech-Angebote bzw. Robo-Advisor mitsamt Mischformen sowie schließlich zu einem gewissen Anteil auch  ++ die gewerbliche und kostenpflichtige Verbraucher-‘Beratung’ durch Verbraucherzentralen in Finanzthemen. Ausgerechnet Letztere ist jedoch für die Verbraucher, die sich an eine Verbraucherzentrale wenden (müssen) und damit am schutzbedürftigsten sind, gesetzlich und aufsichtsrechtlich völlig unreguliert vor allem hinsichtlich Kosten, Dokumentation, Sachkunde und Versicherungspflicht.

‘k-mi’ wird in der nun anstehenden Reformierung von BaFin und Aufsichtsstrukturen die längst überfällige Regulierung der Versicherungs- und Finanz-‘Beratung’ durch Verbraucherzentralen, die unerklärlicherweise die letzte Grauzone und eine Wettbewerbsverzerrung im Markt darstellt, bei der Politik einfordern!

 

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Umsetzung der EU-Richtlinie durch TÜV-Zertifizierung für mehr Verbraucherschutz

 

Der TÜV Saarland zertifiziert zum ersten Mal eine Vergleichswebsite für Zahlungskonten in Deutschland und setzt damit die gesetzlichen Vorgaben für mehr Verbraucherschutz und Transparenz beim Girokontenvergleich um. Ab sofort darf die spezielle Website von CHECK24 das Siegel “GVW – Geprüfte Vergleichswebsite Zahlungskonten” führen.

Das Zertifikat der TÜV Saarland Certification GmbH bestätigt, dass die Vergleichswebsite, die unter https://finanzen.check24.de/girokonto/zkg/ erreicht werden kann, die Anforderungen der europäischen Richtlinie 2014/92/EU erfüllt, die mit dem Zahlungskontengesetz in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Verbraucher können sicher sein, dass zertifizierte Vergleichswebsites unabhängig und transparent arbeiten, für den Vergleich klare und objektive Kriterien verwenden, leicht verständlich sind, einen wesentlichen Teil des Marktes abdecken und den Vergleich für den Verbraucher kostenfrei anbieten. Dafür werden die Organisation des Betreibers, die Inhalte des Portals und auch die Vergleichs-Algorithmen auditiert und geprüft. Die Einhaltung der Vorgaben wird vierteljährlich überwacht.

Zertifikat schafft Transparenz für Verbraucher und setzt gesetzliche Regelung um

Die TÜV Saarland Certification GmbH ist als einzige Stelle in Deutschland zugelassen, das Zertifikat und GVW-Siegel zu vergeben. Vergleichsportale, die das Prüfsiegel führen dürfen, können damit einen objektiven Kontenvergleich für Verbraucher nachweisen.

“Die Zertifizierung eines Vergleichsportals bestätigt Verbrauchern, dass sie sich auf objektive Information verlassen können. Dafür müssen die Betreiber auch sensible Inhalte, Prozesse und Algorithmen offenlegen, die wir umfangreich prüfen und überwachen,” erklärt Thorsten Greiner, Geschäftsführer der TÜV Saarland Certification GmbH. “Der TÜV Saarland bietet hier der Öffentlichkeit genauso wie den beteiligten Unternehmen die notwendige fachliche und technische Kompetenz, Objektivität und Verlässlichkeit.”

Hohe Anforderungen an Zulassung und Prüfung

Für die Umsetzung der EU-Richtlinie in Form einer Zertifizierung mussten aufwändige Zulassungsverfahren und zum Teil sogar neue Prüfverfahren entwickelt werden. Vorteil der Zertifizierung ist die klare Überprüfbarkeit der Erfüllung der geforderten Kriterien und deren nachhaltige Einhaltung.

“Die aufwändige Umsetzung hat zwar deutlich länger gedauert als in anderen Ländern, sie hat sich aber im Sinne des Verbrauchers auf jeden Fall gelohnt. Mit dem Zertifizierungsprogramm und Umsetzungskonzept liegt Deutschland im europäischen Vergleich sicherlich an der Spitze und garantiert damit ein hohes Maß an Transparenz im Zahlungskontenvergleich,” sagt Thorsten Greiner.

Die TÜV Saarland Certification GmbH und das speziell für den Kontenvergleich entwickelte Zertifizierungsprogramm wurden im Jahr 2019 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) für die Zertifizierung von Vergleichswebsites für Zahlungskonten zugelassen. Diese Zulassung, die sogenannte Akkreditierung, erfolgte auf Basis der ISO-Norm 17065 und stellt damit hohe Anforderungen an die Kompetenz der Zertifizierungsstelle, deren Unabhängigkeit und Objektivität. Die Einhaltung dieser Anforderungen durch die Zertifizierungsstelle wird regelmäßig von der DAkkS überwacht.

 

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TÜV Saarland Certification GmbH, Am TÜV 1, 66280 Sulzbach / Saar, Tel: +49 (0) 68 97 / 506 142, www.tuev-saar.de

 

Plansecur stellt neue Finanzberaterstudie vor: Welche Themen die Firmenkunden der Berater am meisten bewegen

 

Die Absicherung betrieblicher Risiken steht bei der mittelständischen Wirtschaft in Deutschland an erster Stelle. Dies ist ein Schlüsselergebnis des “Plansecur-Report: Finanzbranche 2020”, der auf einer Umfrage unter mehr als 100 Beratern der Finanzgruppe Plansecur basiert. Die Berater sollten Auskunft darüber geben, welche Themen ihre Firmenkunden am meisten bewegen.

Demnach steht bei 70 Prozent der befragten Finanzberater im Gespräch mit mittelständischen Firmen die Absicherung gegen Betriebsrisiken an erster Stelle. Dabei geht es keineswegs nur um Betriebsunterbrechung oder ähnliche Corona-bedingte Folgen, sondern beispielsweise auch um die Abwehr von Cyberangriffen. So verzeichnen immerhin 46 Prozent der Berater eine rege Nachfrage nach Cyberversicherungen.

Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan stellt fest: “Dem Mittelstand sind die Risiken unternehmerischen Handelns überwiegend bewusst und er sorgt vor. Das gilt für die Absicherung des Betriebs ebenso wie für die Altersversorgung der Beschäftigten.”

So ist die Versorgung der Mitarbeitenden und der Entscheidungsträger ein häufiges Thema im vertraulichen Gespräch zwischen Finanzberater und Unternehmensleitung, legt die Plansecur-Studie nahe. Demnach ist für 58 Prozent der Befragten die Mitarbeiterversorgung ein wichtiges Gesprächsthema, für 19 Prozent sogar ein sehr wichtiges. Die Versorgung auf Entscheiderebene stufen 51 Prozent als wichtig und 38 Prozent als sehr wichtig in der mittelständischen Wirtschaft ein

Johannes Sczepan erklärt: “Im Mittelstand hängen betriebliche und private Überlegungen häufig eng zusammen. Viele mittelständische Firmen sind inhabergeführt, so dass sich die Frage nach einer Unternehmensnachfolge zwangsläufig stellt. Daher ist für mehr als die Hälfte der Berater die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben bei der Kundenberatung ein Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt.”

Nicht ganz so beliebt ist hingegen die betriebliche Krankenversicherung, hat die Studie ergeben. Die Mehrheit von 53 Prozent hält dieses Thema für weniger bedeutsam. Immerhin gut ein Drittel (36 Prozent) stufen es als wichtig oder gar sehr wichtig ein. “Dabei hilft ein überzeugendes Gesundheitsangebot für die Beschäftigten den Unternehmen enorm im Kampf gegen den Fachkräftemangel”, gibt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan zu bedenken. Er erklärt: “Eine betriebliche Krankenversicherung stellt für die Beschäftigten eine leicht verständliche und flexible Ergänzung zur privaten Vorsorge dar. Mit dem freiwilligen Angebot zeigen Unternehmen, dass ihnen ihre Beschäftigten und deren Gesundheit am Herzen liegen. Das wird nach Corona noch wichtiger sein als zuvor, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren.”

 

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Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Service für Kunden: kostenlose Beratung und einfache Vertragsverwaltung im Kundenkonto

 

CHECK24 ist bester Dienstleister in der Kategorie “Portale Versicherungsvergleich”. Das ergab eine Untersuchung des Beratungs- und Analyseinstituts ServiceValue im Auftrag der Tageszeitung Handelsblatt.* CHECK24 sicherte sich den ersten Platz z. B. vor Verivox und Biallo.

In der repräsentativen Online-Umfrage wurden über 109.000 Kundenurteile zu insgesamt 555 Dienstleistern aus 19 Kategorien eingeholt. Anhand einer sechsstufigen Skala fragten die Experten von ServiceValue danach, wie Kunden einen Dienstleister im Vergleich zu anderen innerhalb der gleichen Kategorie bewerten. Berücksichtigt wurden nur die Antworten von Befragten, die in den vergangenen 24 Monaten Leistungen des Dienstleisters in Anspruch genommen haben.

Service für Kunden: kostenlose Beratung und einfache Vertragsverwaltung im Kundenkonto

Bei sämtlichen Fragen zu Versicherungsprodukten helfen die CHECK24-Versicherungsexperten im persönlichen Beratungsgespräch per E-Mail oder Telefon. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kunden ihre Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Preis- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einach optimieren und gleichzeitig sparen.

 

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CHECK24 Vergleichsportal GmbH, Erika-Mann-Str. 62-66, 80636 München, Tel: 089 – 200 047 1010, Fax: 089 – 200 047 1011,www.check24.de

Adam Riese, die Digitalmarke der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W) im Versicherungsbereich, setzt neue Akzente:

 

Neben dem Vertrieb von Versicherungsprodukten über Makler, Aggregatoren und über die eigene Homepage, entwickelt Adam Riese jetzt das neue Vertriebssegment „Kooperationen“. Dies umfasst die Bereiche Geschäftskunden/Organisationen und versorgt deren Kunden oder Mitglieder mit Versicherungsleistungen von Adam Riese.

Die erste Zusammenarbeit dieser Art hat Adam Riese jetzt mit dem Berliner PropTech-Unternehmen kawaloo vereinbart. Diese beinhaltet die exklusive Versicherung des ausgelagerten Hausrats bei Buchung von Lagermöglichkeiten über die kawaloo-Plattform. Neben der inkludierten Basis-Abdeckung in Höhe von 5.000 Euro können kawaloo-Kunden selbständig und vollständig digital ihren gewünschten Versicherungsschutz ihrem individuellen Bedarf anpassen. Die zu 100 Prozent digitalen Versicherungslösungen von Adam Riese integrieren sich dazu nahtlos in das Angebot der kawaloo-Plattform.

Nach dem erfolgreichen Aufbau eines etablierten Versicherungsangebotes, mit derzeit rund 130.000 Versicherten, ist die Erweiterung der vertrieblichen Basis durch die Produktgeberschaft für Kooperationspartner der nächste konsequente Schritt in der Unternehmensentwicklung. Oliver Kuhnle, Geschäftsführer der Adam Riese GmbH: „Gemeinsam mit jungen und innovativen Unternehmen treiben wir die Digitalisierung der Versicherungswirtschaft weiter voran und sichern uns Wachstumschancen. Die Partnerschaft mit kawaloo ist dazu ein erster Schritt. Weitere Gespräche mit potenziellen Kooperationspartnern befinden sich derzeit in einem vielversprechenden Stadium.“

Adam Riese

Adam Riese ist Teil der W&W brandpool GmbH, in der die neuen digitalen Aktivitäten der W&W-Gruppe gebündelt sind. Zielgruppe von Adam Riese sind Kunden, die sich wesentlich auf Preis und Leistung eines Produkts konzentrieren und Anbieter entsprechend vergleichen wollen – selbst oder durch Makler. Nachvollziehbare Produktgestaltung, verständliche Sprache, schneller Online-Abschluss und ein volldigitaler Schadenprozess zählen zu den wesentlichsten Vorzügen von Adam Riese. Versicherer und Risikoträger der von Adam Riese angebotenen Versicherungsprodukte ist die Württembergische Versicherung AG.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, 70176 Stuttgart, Telefon: +49 711 662 – 0, www.ww-ag.com

Hiscox bringt Digital- und Cyber-Know-how in die Eventbranche

 

Die erste Spezialversicherung für digitale Risiken von Veranstaltungen in Deutschland kommt ab sofort von Hiscox in Kooperation mit EventAssec. Die Produktlösung „Veranstaltungsversicherung by Hiscox“ bietet eine Antwort auf die rasch wachsenden Risiken für Veranstalter und Eventagenturen, die während der Corona-Krise und darüber hinaus bestehende Veranstaltungskonzepte teilweise oder komplett in die vernetzte Welt verlagern.

Die Eventversicherung geht über die bestehende Lösung für Präsenzveranstaltungen deutlich hinaus und deckt zum einen rein digitale Events ab, die etwa per Live-Stream übertragen werden. Als zweites Offering können Veranstalter auch hybride bzw. digital gestützte Veranstaltungen absichern. Dabei handelt es sich um Live-Veranstaltungen, die das Erlebnis ergänzt durch digitale Technologien, beispielsweise mit mobilen Apps oder virtuellen Messeständen, ins Netz verlängern. Das inhaltliche Format spielt beim Versicherungsabschluss keine Rolle: Egal, ob als Gesprächsrunde, mit oder ohne Moderator oder Interaktion mit dem Publikum an den Bildschirmen. Je nach Größe und Budget sowie Art der Veranstaltung wird in ein standardisiertes Antragsmodell oder individuelles Underwriting unterschieden. Versichert werden dabei nicht nur die Kosten, sondern auch der geplante Gewinn.

Peter Pillath, Underwriting Manager Commercial Property bei Hiscox, kommentiert: „Seitdem mehr und mehr Veranstaltungen in die digitale Welt verlagert werden – von Konzerten über Unternehmenshauptversammlungen sogar bis hin zu privaten Hochzeitsfeiern – haben wir eine Lücke in der Absicherung der Veranstalter erkannt. Eine Lösung dafür zu finden, hat uns sofort gereizt, denn damit stellen wir unseren Innovationsgeist und auch unseren Mut unter Beweis. Es ist klar, dass digitale und hybride Events kein Notnagel bleiben werden, sondern bereits jetzt ihren Mehrwert gezeigt haben. Gesparte Reisezeit sowie -kosten und die Möglichkeit, Zugang für größere Personengruppen zu ermöglichen, sind nur zwei Vorteile. Für Unternehmen und Veranstalter bieten digitale Events große Chancen, während die neu entstehenden Risiken durch uns abgesichert werden.“

Zentrale Fragen für Veranstalter drehen sich vor allem um die Haftung, den Eventausfall und das eigene oder geliehene Equipment wie die Bild- und Tontechnik. Der modulare Aufbau ermöglicht Kunden eine passgenaue Gestaltung ihres Versicherungsschutzes, je nach Eventtyp. Die Ursachen für einen möglichen Ausfall oder die Unterbrechung einer digitalen Veranstaltung stellen einen der größten Unterschiede zu einer analogen Durchführung dar. Der spezielle Versicherungsschutz von Hiscox umfasst je nach vereinbartem Umfang unter anderem Bedienfehler Dritter ebenso wie unvorhergesehene technische Schwierigkeiten. Das gilt auch dann, wenn Werbebanner nicht wie vereinbart eingeblendet werden und der geschädigte Sponsor eine Rückzahlung seiner Gelder fordert.

Auch Cyber-Risiken sind mit abgesichert

Auch IT-Sicherheitskomponenten sind abgedeckt, beispielsweise Netzwerksicherheitsverletzungen bei Hacker-Angriffen. Reichweitenstarke Online-Events stellen attraktive potentielle Ziele für Cyber-Kriminelle dar, da Unterbrechungen Aufmerksamkeit erregen und durch die bekannten Anmelde- und Streaming-Daten ein erster Angriffspunkt vorhanden ist. Sollte ein Event ausfallen, unterstützt Hiscox auch finanziell bei der Verlegung oder dem Neuansetzen an einem späteren Zeitpunkt.

Weitere Haftungsfragen umfassen unter anderem die Verletzung von geistigen Eigentums- und Persönlichkeitsrechten. Wird beispielsweise ein geschützter Begriff in einer Einladung verwendet, kann der Veranstalter wegen Markenrechtsverletzung belangt werden.

Das Produkt wird exklusiv über den spezialisierten Hiscox Partner EventAssec vertrieben. Mit fast 30 Jahren Erfahrung und 215.000 versicherten Veranstaltungen verfügen die Experten über das nötige Fachwissen, um den tatsächlichen Bedarf in der Branche einzuschätzen.

„Die neuen Veranstaltungs-Formate, die entstanden sind, bringen auch ganz neue technologieaffine Risiken mit sich. Diesem Trend stellen wir uns, auch auf Nachfrage vieler Kunden haben wir unser modulares Produkt mit Hiscox so erweitert, dass auch hybride oder rein digitale Veranstaltungen zeitgemäß abgesichert werden, wofür wir ein großes Potenzial sehen. Im November versichern wir beispielsweise den Kongress der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, bei dem die Experten vor Ort in Berlin und die Teilnehmer vor ihren Bildschirmen sitzen werden“, sagt Matthias Glesel, Geschäftsführer von CompactTeam GmbH & Co. KG als Vertreter der Marke EventAssec.

Anspruch der Hiscox Produktverantwortlichen ist es stets, das Bedingungswerk so klar und verständlich wie möglich zu formulieren. Deckungslücken und Abgrenzungsschwierigkeiten sollen so vermieden werden. Die wenigen Ausschlüsse sind für das Neuprodukt transparent aufgeschlüsselt. Sie schließen vor allem das eindeutige Eigenverschulden des Veranstalters aus. Nicht durch die Eventversicherung abgedeckt ist demnach die Fehlbedienung der Technik durch eigene Mitarbeiter. Ebenfalls exkludiert sind zurückgelassenes Equipment und fehlerhafte Planung ebenso wie die Buchung zu geringer Bandbreite durch die Verantwortlichen. Schließlich wird auch keine Haftung dafür übernommen, dass das Zuschauerinteresse geringer als erwartet ausfällt, zum Beispiel, wenn Anmelde- und Teilnehmerquote weit auseinanderklaffen.

„Egal, wie groß eine Veranstaltung ist, eines haben alle gemeinsam: Es arbeiten viele unterschiedliche Personen zusammen, um das Event zu einem Erfolg zu machen. Doch wer haftet, wenn bei virtuellen Übertragungen etwas schief geht, was nicht in der Kontrolle des Veranstalters lag? Wenn eine Kamera umgeworfen und beschädigt wird? Wenn jemand an einen falschen Knopf kommt und die Veranstaltung unterbricht? Wenn Kontaktdaten oder Inhalte übertragen werden, für die keine Berechtigung besteht? Zusammen mit EventAssec unterstützen wir daher nun wie beschreiben die Verantwortlichen, um ihre Risiken digitaler und hybrider Veranstaltungsformate rundum abzusichern, so dass sie sich ganz auf das inhaltliche Gelingen ihres Events konzentrieren zu können“, ergänzt Peter Pillath abschließend.

Weitere Informationen zu der Versicherungslösung finden Sie unter: www.eventassec.de/digitalevents

Makler-Webinar zum Thema hybride und digitale Events absichern

Am 2. September, von 10 bis 11 Uhr, findet für Makler ein kostenloses Webinar statt zum Thema „Hybride & digitale Events zeitgemäß absichern! Neue Veranstaltungsversicherung by Hiscox für besondere Risiken“.

Über die neuartigen Risiken digitaler und hybrider Events und über die Hiscox Versicherungslösungen informieren umfassend die Experten Roman Potyka, Sales Underwriter Hiscox, und Matthias Glesel, Verantwortlicher von EventAssec.

Dafür erhalten Makler ein IDD-konformes Teilnehmerzertifikat.

Anmeldungen sind ab sofort möglich unter: https://attendee.gotowebinar.com/register/2758845507071657488?source=pi

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HISCOX, Deutschland, Arnulfstraße 31, D-­80363 München, Tel: 089/5458010, Fax: 089/54580111, www.hiscox.de

Norbert Porazik und Markus Kiener erweitern Geschäftsleitung um Klaus Brodbeck, Christine Schönteich und Florian Schwenninger.

 

Mit der Erweiterung der Geschäftsleitung schafft die Fonds Finanz die neuen Unternehmensbereiche „Productmanagement“, „Insurance“ und „People & Organisation“.

Deutschlands führender Maklerpool Fonds Finanz hat mit Wirkung zum 01. Juli 2020 die Organisationsstruktur auf insgesamt sechs Unternehmensbereiche ausgeweitet und das Top-Management mit erfahrenen Führungskräften gestärkt. Als neue Mitglieder der Geschäftsleitung wurden Klaus Brodbeck, Christine Schönteich und Florian Schwenninger benannt, die gemeinsam mit dem bisherigen TopManagement die Geschäftsleitung des Maklerpools bilden. Neu geschaffen wurden die Geschäftsbereiche „Productmanagement“ unter Leitung von Klaus Brodbeck, „Insurance“ unter Leitung von Christine Schönteich und „People & Organisation“ unter Leitung von Florian Schwenninger. Tim Bröning verantwortet den Bereich „Finance & Investment“ und Jörg Neugebauer den Bereich „Innovation & Technology“. Den Geschäftsbereich „Marketing & Sales“ verantwortet bis auf Weiteres Norbert Porazik. Die Geschäftsleitung der Fonds Finanz berichtet an die beiden geschäftsführenden Gesellschafter Norbert Porazik und Markus Kiener, die alleinige Inhaber des Maklerpools bleiben.

Klaus Brodbeck gründete 1998 die INNOSYSTEMS GmbH, die Vergleichsrechner für alle Versicherungssparten entwickelte. Anfang 2017 wurde das Unternehmen von der Hypoport AG übernommen, Mitte 2018 wurde davon ausgehend die Smart InsurTech AG gegründet, bei der Klaus Brodbeck bis Ende Juli 2019 als Vorstand tätig war. Bis zu seinem Ausscheiden verantwortete er die Produktentwicklung sowie die technische Weiterentwicklung der Vergleichsrechner in den Bereichen

Komposit, Kranken, Leben und Kfz. Brodbeck war bis Ende Juni bei der Fonds Finanz als externer Berater tätig. Dabei war er für die Entwicklung und Einführung von www.checkdeinenvermittler.de zuständig, einer neuen Bewertungsplattform für Makler.

„Gerade in diesen dynamischen Zeiten möchten wir mit der voranschreitenden Digitalisierung nicht nur Schritt halten, sondern die Standards setzen. Daher freue ich mich sehr, mit Klaus Brodbeck einen erfahrenen und versierten Branchenexperten für die Realisierung von technischen Großprojekten an unserer Seite zu haben“, so Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz. „Die bisherige Zusammenarbeit mit Klaus Brodbeck hat uns darin bestärkt, dass wir gemeinsam große Schritte gehen können, um die Fonds Finanz ihrer Vision entsprechend zukunftssicher aufzustellen“, so Porazik weiter.

Unter der Leitung von Brodbeck wird das gesamte Anforderungs- und Produktmanagement der Fonds Finanz in einen Bereich zentralisiert. Darüber hinaus konzentriert sich Brodbeck auf die optimale Vernetzung der Fonds Finanz Tochter VorFina und des Schwesterunternehmens Softfair.

Christine Schönteich übernimmt mit dem Bereich „Insurance“ die Verantwortung für die drei Kompetenz Center Kranken, Leben und Sach. Mit der Integration der drei Abteilungen in einem Bereich sollen weitere Synergie-Potenziale entlang der Wertschöpfungskette identifiziert und ausgeschöpft werden.

Schönteich ist studierte Versicherungsbetriebswirtin und seit über 13 Jahren als Abteilungsleitung Krankenversicherungen bei der Fonds Finanz tätig. Seit sieben Jahren leitet sie dort zudem die Abteilung Geschäftsentwicklung und kann damit auf langjährige Erfahrungen in der Steuerung unternehmensweiter Projekte zurückgreifen. „Christine Schönteich hat von Beginn an mit ihrem exzellenten Branchen- und Vertriebs-Know-how einen unschätzbaren Beitrag zum unternehmerischen Erfolg der Fonds Finanz beigetragen. Umso mehr freuen wir uns, dass sie unsere drei umsatzstärksten Sparten übernimmt“, erklärt Markus Kiener, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz.

Florian Schwenninger startete im April 2020 als Leiter Digitale Transformation bei der Fonds Finanz. Als Mitglied der Geschäftsleitung für den Bereich „People & Organisation“ fallen die Abteilungen Human Resources sowie Unternehmensstrategie & Organisationsentwicklung in seinen Verantwortungsbereich.

Vor seiner Selbstständigkeit in der Organisationsberatung und -entwicklung sowie als Coach von Teams und Führungskräften, war er bei der Versicherungskammer Bayern als Programm Manager & Experte Digitale Transformation tätig. Dort besetzte er weitere zentrale Führungspositionen, führte das strategische Projektportfoliomanagement ein und professionalisierte das Programm- und Projektmanagement. „Mit Florian Schwenningers weitreichender Erfahrung in der Transformation und Organisationsentwicklung sowie im Projektmanagement, spielt er bei der strategischen Weiterentwicklung der Fonds Finanz eine maßgebliche Rolle“, sagt Markus Kiener. „Seine Funktion nimmt eine wichtige Schlüsselrolle im Unternehmen ein – deshalb freue ich mich besonders, dass wir ihn für diese Aufgabe gewinnen konnten.“

Fonds Finanz Maklerservice GmbH

Die Fonds Finanz Maklerservice GmbH ist der größte Allfinanz-Maklerpool Deutschlands. Mit über 27.000 Vertriebspartnern, 380 Mitarbeitern und 130 Regionaldirektoren ist das Münchener Unternehmen bundesweit tätig. Die Fonds Finanz erzielte im Geschäftsjahr 2019 eine Gesamtleistung von 178,3 Mio. Euro. Der Gewinn belief sich auf 7,0 Mio. Euro (Ergebnis vor Steuern). Die Fonds Finanz bietet umfassende und mehrfach ausgezeichnete Vertriebsunterstützung für Vermittler in den Sparten Leben, Kranken, Sach, Investment, Sachwerte, Immobilien, Bankprodukte und Baufinanzierung – zu 100 % kostenfrei. Die Fonds Finanz wurde 1996 gegründet und ist als inhabergeführte Kapitalgesellschaft zu 100 % unabhängig. Eigentümer und Geschäftsführer sind Norbert Porazik und Markus Kiener.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Medienbruchfreie digitale Unterstützung im Vertriebsalltag

 

Die HanseMerkur stellt unabhängigen Vermittlern ab sofort eine voll digitalisierte Abwicklungs-Lösung von der Angebotserstellung bis zum Antragsversand ohne Medienbrüche zur Verfügung. Mit der Einführung des Beratungsnavigators antwortet der Hamburger Traditionsversicherer auf die gestiegenen Anforderungen an die technischen Prozesse im vertrieblichen Alltag von Maklern und Mehrfachagenten.

Die digitale Infrastruktur im Maklerbüro ist in Zeiten coronabedingter Kontaktsperren und Abstandsregelungen besonders gefordert. Doch auch für die Zukunft rechnet Vertriebsvorstand Eric Bussert mit einem veränderten Kommunikationsverhalten zwischen Vermittlern und Kunden. „Wir haben gesehen, wie gut Online- und Videoberatungen funktionieren. Ich bin mir sicher, dass die Kombination aus persönlicher und digitaler Beratung künftig nicht mehr nur ein Trendthema, sondern gelebter Alltag vieler Vermittler sein wird.

Die HanseMerkur investiert daher bewusst in eine medienbruchfreie Arbeitsumgebung ihrer angeschlossenen Vertriebspartner. Der in diesen Tagen neu eingeführte Beratungsnavigator bildet den gesamten Prozess von Bedarfsanalyse über Angebotserstellung und Tarifvergleich bis zum elektronischen Sofortversand des Antrages in einem System ab. Besonderes Highlight ist hierbei die Einbindung der papierlosen Unterschrift mit der inSign-Technologie. Die erzeugten Dokumente können sofort digital unterzeichnet werden, egal, ob die Beratung im Büro, am Telefon oder per Web-Konferenz erfolgt.

Wichtig war den Verantwortlichen zudem, dass die digitale Infrastruktur der Vermittler durch das neue HanseMerkur-Beratungstool nicht noch komplexer wird. „Der Beratungsnavigator ist eine Online-Anwendung, für die keine weiteren Installationen, Wartungen oder Updates erforderlich sind“, versichert Paulo Patricio, Organisationsdirektor Makler- und Mehrfachagenten. „Als starker Partner der Makler wissen wir, wie wichtig der Dreiklang aus hervorragenden Produkten, einer Top-Betreuung vor Ort sowie schlanken Prozessen ist. Mit dem Beratungsnavigator erschließen wir einen weiteren Meilenstein im Gesamtangebot für unabhängige Vermittler.“ Makler können den Beratungsnavigator ab sofort über ihren zuständigen Vertriebsleiter beziehen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HanseMerkur Versicherungsgruppe, Siegfried­-Wedells-­Platz 1, ­20354 Hamburg Tel.: 040/4119­0, Fax: 040/4119­3257, www.hansemerkur.de

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) hat bei Frauen ein hervorragendes Ansehen – Aon rät, sie verstärkt in die Personalstrategie einzubinden

 

Die bAV genießt bei Arbeitnehmerinnen ein hohes Ansehen. Doch welche Angebote genau ihre Arbeitgeber für sie bereithalten, wissen nur wenige. In der bAV steckt deshalb noch viel ungenutztes Potenzial. Nicht nur, um bestehende Arbeitsverhältnisse zu festigen, sondern auch, um qualifizierte Frauen zu gewinnen und sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Dabei sollten die Angebote transparent und auf zeitgemäße Lebenssituationen zugeschnitten sein. Vor allem empfehlen sich kreative und flexible Lösungen.

Das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon führte im Frühjahr 2020 eine repräsentative Online-Umfrage zum Thema Frauen und Rente durch. Es nahmen 2.000 Frauen und Männer im Alter von 18 bis 65 Jahren teil. Dabei zeigte sich: 63,9 % der befragten Frauen empfinden die Betriebsrente als sicher.

Damit bestätigt sich, was Aon schon zuvor in einer tiefenpsychologischen Studie mit Arbeitnehmerinnen herausgefunden hatte: Die bAV wird von Frauen als ein attraktiver und vertrauenswürdiger Partner angesehen. Sie stuften die betriebliche Altersversorgung als eine Art „Elite-Partner“ in Sachen Rente ein und gaben ihr damit das bestmögliche Ranking.

Die repräsentative Studie zeigt die Gründe dafür: Bei der Altersvorsorge vertrauen Frauen eher ihrem Arbeitgeber (20,6 %) als dem Staat (14,0 %). Aber: Fast die Hälfte der befragten Frauen ist entweder im Glauben, ihr Arbeitgeber mache keine Angebote (25,8 %) oder sie verdiene zu wenig (22,4 %), um von einer Betriebsrente zu profitieren.

Von den Frauen, die monatlich bis 2.200 Euro Bruttoeinkommen verdienen, ist fast jede Zweite (41,3 %) überzeugt, dass die Betriebsrente für sie keine Option ist. Bei den Männern in dieser Gruppe ist es nur jeder Dritte (33,1 %).

Hier ist Aufklärungsarbeit zu leisten: „Natürlich haben Frauen auch in unteren Einkommensklassen und bei Teilzeit Zugang zur Betriebsrente,“ kommentiert Fred Marchlewski, CEO von Aon. „Informationslücken müssen dringend geschlossen werden, am besten anlassbezogen und persönlich.“ Betriebsrenten müssen aber noch in anderer Hinsicht zugänglicher werden: „Arbeitgeber sollten ihre bAV-Angebote auf die spezifischen Lebenssituationen ihrer Mitarbeiterinnen abstimmen. Hier sind kreative Lösungen gefragt, die sich in der Wahrnehmung der Arbeitnehmerinnen positiv verankern. So können Arbeitgeber mit der bAV gemischte, diverse Teams unterstützen. Dass diese in der Regel stärkere Leistungen erbringen, die sich in Zahlen auf den Unternehmenserfolg auswirken, ist erwiesen. Die bAV ist bestens geeignet, um mit intelligenten Modellen dazu beizutragen.“

Berufstätige Frauen vertrauen in Sachen Altersvorsorge eher ihrem Arbeitgeber als dem Staat. Gleichzeitig wissen viele nicht, dass der Arbeitgeber Angebote machen muss, die auch für Geringverdiener attraktiv sind. Das zeigte sich jetzt bei einer repräsentativen Studie des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon.

Informationen zur Studie:

Von Januar bis Februar 2020 wurden im Rahmen einer Online-Umfrage 2.000 Arbeitnehmer in Deutschland nach ihrer Einstellung zu verschiedenen Aspekten ihrer finanziellen Haltung und der betrieblichen Altersversorgung befragt. Die Auswahl der Teilnehmer wurde so gesteuert, dass die Befragung für die Zielgruppe repräsentativ ist (Alter, Geschlecht und Region).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Aon Solutions Germany GmbH, Luxemburger Allee 4, 45481 Mülheim a.d. Ruhr, Tel: +49 208 7006-2620, www.aon.com

Rhetorik für Makler stellt die Kommunikationskompetenz von Beratern auf eine neue Ebene. Mit dem Fünf-Stufen-Modell der BUSINESSWERT Akademie und drei rhetorischen Mitteln überzeugen sie souverän.

 

Rhetorik als Kunst der Rede optimiert Gesprächsführung. Mit modernen Rhetorik- und Kommunikations-Methoden überzeugen Finanzdienstleister vor allem kundengerecht. Im Fünf-Stufen-Modell der BUSINESSWERT Akademie nutzen Makler neue Kenntnisse der Kommunikation. In Kundengesprächen sind sie damit erfolgreicher und haben mehr Spaß.

Stufe 1: Beziehung vor Inhalt

Natürlich ist Inhalt wichtig. Wer Quatsch von sich gibt, wird nicht ernst genommen. Dennoch ist die Beziehungsebene für Gespräche wirksamer als die Inhaltsebene. Hier kommt das Eisbergmodell zum Tragen: Es besagt, dass auf den beiden Ebenen der Kommunikation, der Sachebene und der Beziehungsebene, das Wirkungsverhältnis etwa eins zu neun ist. 90 Prozent wirkt die Beziehungsebene

Auf der Inhaltsebene finden sich Argumente, Zahlen, Daten, Fakten oder das Gesprächsthema. Die Beziehungsebene ist entscheidend für den Gesprächsverlauf – von Anfang an. Aussehen, Emotionen, angenommene Kompetenz des Beraters, Körpersprache, Gestik, Mimik, Betonung und viele andere Faktoren beeinflussen das Gespräch. Überzeugen können Berater nur, wenn die Beziehungsebene passt.

Stufe 2: Zuhören statt Reden

Makler neigen zu “Sprechdurchfall”. Sie texten Gesprächspartner gerne zu, denn sie wollen ihr Wissen loswerden und Kompetenz zeigen. Ein Grundfehler, wie Studien und die Praxis zeigen. Wer spricht, hört nicht zu. Wer nicht zuhört, weiß nicht, was dem Gesprächspartner wichtig ist. Damit reden viele am Interesse des Gesprächspartners vorbei, weil sie nicht wissen, was der Person wichtig ist. Berater “dürfen” natürlich auch etwas sagen – sie müssen sogar. Aber erst dann, wenn der Kunde fragt.

Stufe 3: Zu Beginn Interviewtechnik

Es handelt sich um keine Gesprächstechnik im engeren Sinn, sondern um eine Haltung. Der Berater interessiert sich erst einmal für seinen Gesprächspartner. Deshalb stellt er ihm viele Fragen, macht dann eine Pause und hört zu. Er fragt zur Person, zum Thema, zu Erfahrungen, zu Problemen und Wünschen des Gesprächspartners. Dabei ist das Modell der psychologischen Ebenen hilfreich. Hier nutzt man offene W-Fragen zu Umwelt, Handeln, Fähigkeiten und Werten des Kunden bezüglich des Gesprächsthemas.

Beispielfragen – Thema rechtliche Vorsorge

Welche Situationen haben Sie schon erlebt, in denen jemand keine Entscheidungen mehr treffen konnte?

Wer vertritt Sie, wenn Sie nicht können? Wie haben Sie das geregelt?

Was machen Ihre Angehörigen, wenn Sie ausfallen? Welche Informationen haben Angehörige zur Verfügung?

Inwieweit wissen Ihre Angehörigen, was sie müssen, können und dürfen, wenn Sie ausfallen?

Wer von Ihren Angehörigen kennt sich in Ihrem Geschäft aus? Wie geht es da weiter, wenn Sie nicht können? Wie wäre es für Sie, wenn dann Fremde bestimmen?

Was ist Ihnen besonders wichtig, wenn Sie vertreten werden müssen?

 

Stufe 4: Gefühle entstehen lassen

Menschen treffen Entscheidungen, wenn der Leidensdruck oder der Herzenswunsch groß genug sind. Ansonsten schieben sie Entscheidungen eher auf – gerade bei Finanz- oder Vorsorgethemen. Rhetorisch bauen Berater nun Methoden und Werkzeuge zur Emotionalisierung ein. Das funktioniert über die “Stellen-Sie-sich-vor”-Methode, oder bei Familienthemen über den Stammbaum. Viele Themen, die Makler mit Kunden besprechen, betreffen die ganze Familie. Mit der Betrachtung des eigenen Familienstammbaums taucht der Kunde in seine Familie ein und damit auch in die dazugehörenden Gefühlswelten. Hier reifen die Entscheidungen.

Stufe 5: Bedarf selbst entdecken

Ja-Ketten, Argumente und Einwandbehandlung sind Verkaufstechniken der 1990er Jahre. Und sie zeigen wenig Respekt für den Kunden. Ist der Kunde emotionalisiert, zeigt der Berater die Herausforderungen und Lösungen für die ganze Familie. Diesen Herausforderungen ist sich der Kunde oft nicht bewusst, Lösungen kennt er oft nicht. Rhetorisch klären Berater dazu auf.

Für “Rechtliche Vorsorge” sind Herausforderungen unter anderem “Rechtliche Vertretung”, “Vormundschaft”, “Medizinische Wünsche” oder auch “Aktualität von Dokumenten”. Im Hinterkopf die Familie, erkennt der Kunde, welche Herausforderungen ihn und seine Familie betreffen.

Der Berater beantwortet die Fragen des Kunden kompetent und lösungsorientiert. Rhetorisch wiederholt er Fragen des Kunden und stärkt so die Beziehungsebene. Denn paraphrasierendes (mit anderen Worten) Wiederholen setzt gutes Zuhören voraus und das bedeutet für den Kunden, dass er ernst genommen wird. Wenn seine Fragen beantwortet sind – ja, jetzt darf und muss der Berater reden – 3K-Regel: kurz, knapp, kompetent -, kann der Kunde sachlich richtig und mit gutem Gefühl sicher entscheiden.

Rhetorik für Makler besteht vor allem aus dem Fünf-Stufen-Gesprächsmodell und drei wirksamen rhetorischen Mitteln, den Frageformen, dem Paraphrasieren (mit anderen Worten wiederholen) und Pausen.

Das Fünf-Stufen-Modell nach der BUSINESSWERT Akademie by JURA DIREKT Akademie im Überblick:

  1. Beziehung aufbauen – Beziehung vor Inhalt: 90 zu 10
  2. Beziehung verstärken: Zuhören vor Reden: 70 zu 30
  3. Bedarfsbewusstsein schaffen – Die Interviewtechnik
  4. Gefühle entstehen lassen – Gänsehaut schlägt Fakten
  5. Konkreten Bedarf entdecken und Entscheidungen treffen lassen

 

Verantwortlich für den Inhalt:

JURA DIREKT Akademie GmbH, Gutenstetter Str. 8e, 90449 Nürnberg, Tel: 0911- 92785228, www.juradirekt-akademie.com

Nachdem der Europäische Gerichtshof das Privacy-Shield-Abkommen gekippt hat, ist Datenschutz wieder in aller Munde. Worauf müssen Makler in Sachen Datenschutz achten?

 

Wir haben fünf wichtige Punkte zusammengetragen.

  1. Datenschutz ist Chefsache

Jeder sollte Datenschutz ernst nehmen. Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, dass Datenschutz einfach an einen Datenschutzbeauftragen ausgelagert werden kann und man sich dann nicht weiter darum kümmern muss. Das Thema zieht sich durch das gesamte Unternehmen. Datenschutz sollte bei jeder einzelnen Handlung berücksichtigt werden. Zur Unterstützung gibt es zahlreiche Checklisten und Hinweise der Aufsichtsbehörden und Verbände. Vermittler sollten die Unterlagen durchsehen und die Anforderungen umsetzen.

  1. Datenschutz und Qualitätsmanagement verbinden

Wer bereits ein Qualitätsmanagementsystem initiiert hat, kann Datenschutz hier relativ leicht andocken. Beim Qualitätsmanagements geht es darum, die innerbetrieblichen Prozesse genau zu kennen. Was machen wir? Wie machen wir das und was machen Dienstleister für uns? Diese Fragen sind auch für den Datenschutz entscheidend.

  1. Rechtmäßigkeit und Informationspflichten prüfen und dokumentieren

Eine zentrale Frage des Datenschutzes ist: Auf welcher rechtlichen Grundlage darf ich tun, was ich tue? Diese Rechtmäßigkeitsüberlegungen müssen dokumentiert sein; ebenso wie die informierten Einwilligungen der Kunden zur Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten.

Eine Datenschutzerklärung auf der Homepage ist ebenso wesentliches Element dieser Informationspflichten wie die Datenschutzinformation bei der Erhebung von Daten der Kunden zum Beispiel auf Formularen.

  1. Dienstleister kritisch prüfen

Vermittler sollten ihre Dienstleister kritisch prüfen, mit denen sie für die Datenverarbeitung zusammenarbeiten. Jeder, der Daten bekommt, muss gut ausgewählt werden. Subunternehmer in außereuropäischen Ländern sind wegen der Anforderungen der DSGVO und der aktuellen Gerichtsentscheidungen oft problematischer als Subunternehmer in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum. Eigene Nutzung der Daten durch die Dienstleister sollten tabu sein. Wer Dienstleister beauftragt, sollte wissen und verstehen, was diese tun. Und: Ob sie das, was sie tun, dürfen und wie das vertraglich geregelt ist. Wichtig ist auch: Die Art der Datenverarbeitung durch die Dienstleister sollte in den Datenschutzhinweisen richtig und vollständig dargestellt sein.

  1. Auftragsverarbeitungsverträge nach Privacy-Shield-Entscheidung prüfen

Mit Blick auf die Entscheidung zum Privacy Shield sollten Vermittler und Makler bestehende Auftragsverarbeitungsverträgen prüfen, ob eine Datenübertragung in die USA enthalten ist und auf welcher Grundlage dies geschieht. In diesem Fall ist es wichtig, auf die Vertragspartner zugehen und zu erfragen, wie die Datenübertragung nach dem Wegfall des Privacy Shield legalisiert werden kann. Schon allein die Nachfrage kann im Ernstfall viel Geld sparen.

Die Big Player werden schon aus Eigeninteresse, nämlich zur Sicherung ihres Geschäftsmodells, höchstwahrscheinlich sehr zeitnah Änderungen vornehmen werden. Die Datenschutzbehörden haben ebenso bereits angekündigt, dass sie betroffenen Unternehmen beraten wollen. Sie werden wahrscheinlich in den nächsten Tagen bereits erste Informationen auf ihren Internetseiten veröffentlichen.

 

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LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

Definet AG will Lücke bei Fortbildungsangeboten in der Immobilienvermittlung schließen

 

Rechtzeitig vor Ablauf der ersten Zeitspanne der Fortbildungspflicht für Immobilienmakler (§ 34 c GewO) per 31.12.2020 präsentiert sich mit der Definet AG ein neuer Bildungsdienstleister für die Immobilienbranche. Die Definet-Akademie schult seit Jahren Vermittler von Finanzprodukten und Immobilienfinanzierungen und nun auch als von den Industrie- und Handelskammern (IHK) anerkannte Lehreinrichtung für den Immobiliensektor. Definet-Vorstand Jörg Röckinghausen: „Das Fortbildungsangebot für Immobilienmakler ist trotz der Regulierung von 2018 sehr überschaubar. Daher wird es für Immobilienmakler zunehmend schwer, die notwendigen Fortbildungsnachweise zu erbringen. Diese Lücke wollen wir mit unserem praxisorientierten Angebot schließen.“

Zum Hintergrund: Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 hat der deutsche Gesetzgeber Immobilienmakler erstmals dazu verpflichtet, innerhalb von drei Jahren 20 Fortbildungsstunden zu absolvieren und die entsprechenden Nachweise dazu erbringen zu können. „Wir beobachten seit einigen Monaten in der Finanzdienstleistung, dass die IHKen verstärkt auf die Erfüllung der Fortbildungspflicht hinweisen und gehen davon aus, dass ab 2021 Nachweise auch von Immobilienmaklern angefordert werden“, so Röckinghausen.

Als Bildungsdienstleister weiß die Definet-Akademie aus Erfahrung, dass der Run auf entsprechende Lehreinheiten stets erst wenige Monate vor Ablauf der jeweiligen Fristen einsetzt, die Angebotskapazitäten dann aber begrenzt sind.

Umfangreiches Themenangebot als Online-Seminare

Die Bildungseinheiten der Definet AG sind als Live-Online-Seminare konzipiert und haben eine Länge von 45 Minuten bis zu vier Stunden. Das Programm bis zum Jahresende sieht Seminare beispielsweise zur Hausverwaltung, Immobilienbewertung, notariellen Beurkundung, Geldwäsche und Datenschutz oder zu Versicherungsfragen vor. Die Referenten kommen selbst aus dem Immobiliengeschäft und verfügen in ihren Fachgebieten über eine umfassende Expertise aus der eigenen Praxis.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Definet AG, Mergenthalerallee 15-21, D-65760 Eschborn, Tel: 06196/5868-405, www.definet.de

Es ist ein unrühmliches „Jubiläum“: Seit gut zehn Jahren machen Niedrigzinsen Sparern und Anlegern das Leben schwer. Langfristig wird die Altersvorsorge in Mitleidenschaft gezogen, warnt das VZ VermögensZentrum. Geschäftsführer Tom Friess erklärt, welche Strategie jetzt zum Erfolg führt.

 

Klassische Sparformen wie Banksparpläne und Lebensversicherungen nähern sich der Nullrendite, insbesondere nach Abzug der Kosten. Auch Sparbücher, Tages- und Festgeldkonten zahlen seit Jahren so gut wie keinen Zins mehr. Für die Altersvorsorge sind solche Produkte nicht mehr geeignet. Und Besserung ist nicht in Sicht. Die massive Verschuldung vieler Staaten und der EU – verstärkt durch die Corona-Krise – wird den Niedrigzins wohl auf viele weitere Jahre zementieren.

Bei der Altersvorsorge sind neue Wege dringend gefragt

„Wer an traditionellen Sparkonzepten festhält, hat am Ende zu wenig Alterskapital zur Verfügung“, sagt Tom Friess, Geschäftsführer des VZ VermögensZentrums. Sein Rat: „Statt ‚alten Zins-Zeiten‘ nachzutrauern, sollte man sich den neuen Gegebenheiten anpassen. Anleger müssen jetzt umsteuern und ihre Vorsorge besser ausrichten.“ Der Schlüssel dazu sind Wertpapiere, denn die sorgen langfristig für mehr Rendite.

Ein Beispiel zeigt, wie sehr sich das auszahlen kann: Ein Arbeitnehmer steckt 40 Jahre lang jeden Monat 135 Euro in seine Altersvorsorge. Im Verhältnis zum aktuellen Durchschnittsentgelt von 40.551 Euro entspricht dies 4 Prozent seines Bruttoeinkommens. In Summe zahlt er 64.800 Euro ein. Mit einem Banksparplan mit 1 Prozent Rendite verfügt er am Ende nach Steuern über ein Guthaben von 79.635 Euro. Mit Wertpapieren, zum Beispiel ETF-Sparen, ist eine Rendite von 4 Prozent möglich. Dies würde das Sparergebnis auf 159.564 Euro erhöhen – knapp das Doppelte des Banksparplans.

Anlagestrategie entscheidet über Anlageerfolg

„Bei der Ruhestandsplanung erleben wir es häufiger, dass Anleger zunächst Wertpapiere scheuen. Damit tun sie der Aktie aber Unrecht“, erklärt der Anlage-Experte. Denn trotz wiederkehrender Krisen und Kursverluste zeigen die Börsentrends regelmäßig nach oben. Anleger profitieren von langfristigen Wertsteigerungen. Denn Aktien sind Unternehmensbeteiligungen, und wenn börsennotierte Unternehmen gut wirtschaften und über Jahre Werte schaffen, dann steigen auch deren Aktienkurse.

Damit das Wertpapiersparen erfolgreich ist, sind aber einige Aspekte zu beachten. „Am wichtigsten ist eine individuell ausgearbeitete Anlagestrategie, die das Risikoprofil sowie die Situation und die Ziele des Vorsorgesparers berücksichtigt“, betont Friess. Schließlich bestimmt die Strategie bis zu 80 Prozent des Anlageerfolgs. Zudem hilft Flexibilität bei Ein- und Auszahlungen, um auf unvorhergesehene Entwicklungen angemessen reagieren zu können. Und letztlich sorgen niedrige Kosten dafür, dass möglichst viel der Rendite erhalten bleibt: „Entscheidend ist der Entfall von Ausgabeaufschlägen, der Einsatz kostengünstiger Produkte wie ETFs und faire Gebühren bei der Bewirtschaftung“, so Tom Friess.

Wer unsicher ist, wie er seine Altersvorsorge am besten angeht, der kann sich beraten lassen. Unabhängige Vermögensverwalter wie das VZ bieten individuelle Ruhestandsplanung und persönliche Betreuung in allen Finanzfragen. „Das VZ ist unabhängig und hat keine eigenen Produkte, das ermöglicht objektive Beratung“, erklärt Tom Friess.

Weitere Informationen und Tipps zum Thema Niedrigzinsen erhalten Sie in unserem Webinar „Geldanlage im Spannungsfeld von Coronakrise und Negativzinsen“ am 26. August um 17 Uhr. Anmelden unter: vzde.com/webinar.

 

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VZ VermögensZentrum, 80333 München, Maximiliansplatz 12, Tel: 089-2001170, www.vermoegenszentrum.de

Der Autohersteller Tesla bietet seinen Kunden in Kalifornien heute schon Kfz-Versicherungen an. Auch in Europa plant er ein solches Angebot.

 

Verivox hat die Märkte analysiert. Ein Statement von Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH: „Es gibt Gründe, die gegen einen Erfolg von Tesla in Deutschland sprechen. Sie liegen in den Unterschieden zwischen dem US-amerikanischen und dem deutschen Versicherungsmarkt. Beweggründe, dass Tesla heute Policen in Kalifornien verkauft, waren die relativ hohen Versicherungsbeiträge bei den anderen Versicherungen und die Erwartung, die Daten über das individuelle Fahrverhalten für die Preisgestaltung nutzen zu können.

Wir haben nachgerechnet: Tatsächlich entrichten Tesla-Fahrer in Kalifornien aktuell sehr hohe Versicherungsbeiträge. In einem Modellfall zahlt ein 35-Jähriger in San Francisco über 2.100 Euro pro Jahr für einen Tesla 3. Ausgewertet wurde der Durchschnitt der drei günstigsten Angebote des Vergleichsportals Coverhound. Im ländlichen Soledad kostet der Vertrag immerhin noch 1.500 Euro. Damit ist das E-Auto auch teurer als andere hochmotorisierte Modelle wie ein BMW 330i oder ein Ford Mustang GT.

Dagegen schmerzt der Versicherungspreis in Deutschland weniger: Der Vertrag kostet etwas mehr als 500 Euro in Leer (Ostfriesland) mit einer günstigen Regionaleinstufung und über 800 Euro im vergleichsweise teuren Berlin. Aus Kostengründen gibt es also viel weniger Bedarf an einem neuen Versicherer.

Zweitens haben Telematik-Tarife, die das Fahrverhalten auswerten und vorsichtiges Fahren belohnen, in Deutschland noch nicht richtig Fuß gefasst. Die Anbieter geben aktuell sehr hohe Rabatte, um diese Tarife den Kunden schmackhaft zu machen, und in diesem schwierigen Umfeld müsste sich Tesla behaupten.

Sowohl die niedrigeren Preise als auch das Nischendasein der Telematik-Angebote sprechen gegen einen Erfolg von Tesla auf dem deutschen Versicherungsmarkt. Dafür spricht hingegen eine vermutlich hohe Verbundenheit der Fahrer mit der Marke, worauf die Werte der Kundenzufriedenheit hindeuten. Solche Fahrer könnten eher bereit sein, auch eine markeneigene Versicherung abzuschließen und das insbesondere, falls der Hersteller ein Gesamtpaket schnürt und dort beispielsweise eine Versicherung und eine Mobilitätsgarantie einschließt.“

 

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Verivox GmbH, Am Taubenfeld 10, 69123 Heidelberg, Tel: 06221 7961 100, www.verivox.de

Beitrag von Rechtsanwältin Kathrin Pagel, Fachanwältin für Versicherungsrecht und Partnerin in der Kanzlei Michaelis

 

Das OLG Hamm hat zu einer Einzelkonstellation im Versicherungsvertrag über eine Betriebsschließungsversicherung als Berufungsinstanz im einstweiligen Rechtsschutz-Verfahren entschieden. Gegen Berufungsurteile im einstweiligen Rechtsschutz besteht kein weiteres Rechtsmittel. Diese sind unanfechtbar, sodass der BGH in dieser Sache zunächst nicht entscheiden kann. Allerdings wird es wohl auch noch Hauptsacheverfahren geben, auf dass das OLG Hamm ausdrücklich hingewiesen hat. Bei dem einstweiligen Rechtsschutz handelt es sich um ein summarisches Verfahren zur Sicherung eines Anspruchs bzw. zur einstweiligen Regelung eines Rechtsverhältnisses. Das Hauptsacheverfahren darf damit nicht vorweggenommen werden. Offenbar sieht das OLG Hamm unter Umständen noch weitere Möglichkeiten der Durchsetzung des Anspruchs des Versicherungsnehmers im Hauptsacheverfahren, worauf (vorsichtig) mit der Formulierung „eine Vorwegnahme der Hauptsache (sei) hier nicht gerechtfertigt“ am Ende des Beschlusses hingewiesen wird. Das bedeutet, dass dem Versicherungsnehmer im vorliegenden Fall der weitere Rechtsweg jedenfalls nicht abgeschnitten wird. Es ist aktuell zwar fraglich, ob sich das OLG Hamm in Zukunft in diesem speziellen Fall in rechtlicher Hinsicht noch anders positionieren wird.

Das OLG Hamm hat speziell einen Versicherungsvertrag gewürdigt, in dem die Formulierung verwendet wird: „nur die im Folgenden aufgeführten (vgl. §§ 6 und 7IfSG)…“ , anschließend wird eine Aufzählung von Krankheiten und Krankheitserregern vorgenommen. In dieser Aufzählung sind weder Covid-19 noch Sars-Cov-2 genannt.

Offen bleibt, wann die Versicherungsnehmerin diesen Vertrag geschlossen hatte, bekannt ist derzeit nur, der Vertragsschluss lag vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes, in dem das neuartige Coronavirus mit in die Auflistung aufgenommen wurde. Das OLG Hamm gibt dazu weiter an, dass für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer deutlich werden würde, dass der Versicherer nur für die benannten vom Versicherer einschätzbaren Risiken einstehen wolle. Bei einem nur kurz vorher geschlossenen Vertrag mag das so sein, hingegen ist dies bei einem länger bestehenden Vertrag wohl schon fraglich, denn der Versicherungsnehmer wird immer davon ausgehen, für die aktuellen Gefahren Schutz zu erhalten, dies insbesondere, wenn auf ein Gesetz verwiesen wird. Nach dem OLG Hamm kann im vorliegenden Fall der Hinweis auf „vgl. §§ 6 und 7IfSG“ jedenfalls nicht dahingehend verstanden werden, dass der Versicherer auch bei einer späteren Erweiterung des Gesetzes Versicherungsschutz gewähren würde. In anderen Fällen mag das aber möglicherweise anders gewertet werden.

In dieser Konstellation sieht das OLG Hamm nun offenbar die vorgenommene Aufzählung als abschließend an. Es ist wohl zu erwarten, dass das OLG Hamm diese Rechtsauffassung auch in einem eventuellen Hauptsacheverfahren vertreten wird. Allerdings ist die Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz eine vorläufige, die bei einem besonderen Eilbedürfnis getroffen wird. Grundsätzlich könnte sich diese Auffassung zur Auslegung der Versicherungsbedingungen daher auch im Hauptsacheverfahren noch ändern.

Besonders ist an der verwendeten konkreten Klausel – im Unterschied zu anderen in der Praxis bekannten Klauseln – insbesondere das Wörtchen „nur“. Diese Klausel wird als eine der somit engsten Formulierungen in der Praxis anzusehen sein. Davon ausgehend, dass in dem hier konkret überprüften Fall dadurch eine sehr strenge Einschränkung auf die benannten Infektionskrankheiten vorgenommen wird, kann sich für andere Vertrags-Konstellationen und Formulierungen durchaus – gegebenenfalls auch schon im einstweiligen Rechtsschutz – abweichend eine Einstandspflicht des Versicherers ergeben.

Fazit:

Derzeit sind viele verschiedene Verfahren anhängig, eine genaue Richtung kann aktuell noch nicht abgesehen werden. Es könnte sich zudem vorliegend um eine – in diesem Falle nicht richtungsweisende – Einzelkonstellation handeln, aus dem Beschluss des OLG Hamm allein ist dies nicht genau ersichtlich. Die nachfolgende Rechtsprechung darf nun mit Spannung erwartet werden.

 

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Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.de

Filialschließungen, Personalabbau, Fusionen und fehlende Digitalisierung: Die Coronakrise ist auch zu einer Bankenkrise geworden.

 

Um herauszufinden, was die Bankangestellten in dieser Situation bewegt, führte YouGov Deutschland in Auftrag von Swiss Life Select eine Trendstudie durch. Das Hauptergebnis: Für jeden Sechsten kommt eine berufliche Selbstständigkeit in Frage. Vor allem eine bessere Work-Life-Balance (29%), Entscheidungen selbst treffen zu können (27%), eine leistungsorientierte Vergütung (19%) und keine Absatzvorgaben (12%) sprechen dafür.

„Wir beobachten den Trend bei Bankern, ihren Job als Angestellte für eine Selbstständigkeit als Finanzberater aufzugeben. In den letzten Jahren haben wir mehrere hundert neue Vertriebspartner aus dem Bankensektor gewonnen. Eine ganzheitliche Beratung, die sich an den individuellen Kundenbedürfnissen orientiert, eine breite Produktpalette, sowie die Möglichkeit, die Arbeitszeit frei einteilen zu können und unsere digitalen Tools überzeugen Banker von einer Partnerschaft mit uns”, berichtet Stefan Kuehl, Geschäftsführer beim Finanzberatungsunternehmen Swiss Life Select.

Die befragten Bankangestellten empfinden ihren Job in der Beratung als wichtig und eine große Mehrheit (79%) ist zufrieden mit der sinnstiftenden Aufgabe. Jedoch gibt es auch Kritik an den Arbeitsbedingungen bei den Banken. Für Unmut sorgen eine Vergütung, die sich nicht an der erbrachten Leistung orientiert (43%), Produkt- und Absatzvorgaben (36%), schlechte Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten (36%), eine schlechte Work-Life-Balance (33%) und fehlende digitale Tools (31%). Jeder fünfte Banker gibt an, Kunden keine ganzheitliche Lebens- und Finanzplanung zur Verfügung stellen zu können. Ebenso viele klagen darüber, Kunden nicht individuell beraten zu können. „Eine qualitativ hochwertige Finanzberatung ist zentral, um Menschen finanzielle Selbstbestimmung zu ermöglichen. Sie hat einen gesellschaftlichen Auftrag zur Verbesserung der Vorsorgesituation. Die Menschen brauchen kompetente Beraterinnen und Berater, die ihren Job auch wirklich gerne machen”, so Kuehl weiter.

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 150 Personen, die in Banken arbeiten, zwischen dem 18.06.2020 und 23.06.2020 teilnahmen.

Über Swiss Life Select

Swiss Life Select (http://www.swisslife-select.de/) ist Teil von Swiss Life Deutschland, einem marktführenden Anbieter von Finanz- und Vorsorgelösungen. Kernkompetenz von Swiss Life Select ist ein ganzheitlicher Beratungsansatz nach dem Best-Select-Prinzip. Dies ermöglicht die kundenorientierte Produktauswahl aus einem breiten Portfolio an Lösungen von renommierten Banken, Versicherungen, Bausparkassen, Fondsgesellschaften und weiteren Finanzdienstleistern. Mit Blick auf seine Mandanten versteht sich Swiss Life Select als ein Partner für alle Lebensabschnitte, der maßgeschneiderte Lösungskonzepte für jeden individuellen Kundenbedarf bietet. Um höchsten Ansprüchen der Mandanten gerecht zu werden, lässt sich das Unternehmen regelmäßig von unabhängigen Instituten testen und bewerten. In den Bereichen Beratungs- und Betreuungsqualität sowie Preis-Leistungs-Verhältnis ist der Beratungsansatz bereits mehrfach ausgezeichnet worden. Swiss Life Select ist deutschlandweit mit mehr als 300 Finanzkanzleien präsent. Hauptsitz des Unternehmens ist Hannover.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland, Zeppelinstraße 1, 85748 Garching b. München, Tel: +49 89 38109-0, Fax: +49 89 38109-4405, www.swisslife.de

Es geht voran: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde öffentlich

 

Die Pläne eines zusammenfassenden Online-Portals für alle Rentenansprüche werden konkreter. Jetzt wurde ein Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales öffentlich. Darin ist ein Start des Services für den Herbst 2022 vorgesehen. Grundlage des Entwurfs ist in weiten Teilen eine Studie des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon gemeinsam mit der Universität Ulm, die im letzten Jahr präsentiert wurde.

Gundula Dietrich, die gemeinsam mit Dr. André Geilenkothen bei Aon für das Gutachten verantwortlich war, erwartet, dass das neue System die gesamte Entwicklung hin zu mehr Transparenz in der Altersversorgung beschleunigen wird. „Für große Bereiche der bAV wird es zwar zunächst keine Verpflichtung geben. Wir erwarten dennoch, dass auch Träger von Direktzusagen und Unterstützungskassen auf freiwilliger Basis flächendeckend mitmachen werden – zumindest für die Zukunft.” Geilenkothen freut sich: „Unsere Vorschläge werden umgesetzt. Schön, dass es jetzt voran geht.”

Ein Grundzug des neuen Systems ist der von Aon vorgeschlagene Weg, alle Informationen der verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen zu sammeln, zu filtern und aggregiert auf einer Plattform darzustellen. Dazu ist es dann nicht notwendig, alle Daten an einer Stelle zu speichern. Vielmehr sollen die jeweiligen Informationen erst durch die Nutzer abgerufen werden. Das ist auch im Sinne des Datenschutzes zweckmäßig.

 

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Aon Solutions Germany GmbH, Luxemburger Allee 4, 45481 Mülheim a.d. Ruhr, Tel: +49 208 7006-2620, www.aon.com

„Wir lieben Fernbeziehungen“

 

Begegnung, Vernetzung, Informationsaustausch und Interaktion sollen in Corona-Zeiten unmöglich sein? Nicht bei der [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH. Seit Jahren setzt Dr. Bernward Maasjost, Geschäftsführer des Münsteraner Maklerpools, auf Digitalisierung. Der Gedanke einer virtuellen Vertriebstagung war für ihn naheliegend und so wurden aus analogen digitale Vertriebstage mit dem Namen [inside:]. Am 5. und 7. Mai 2020 konnten interessierte Partner der [pma:] in einem virtuellen Raum an verschiedenen Online-Vorträgen mit Diskussion teilnehmen.

Es war eine Verschmelzung aus gewohnten und ungewohnten Formaten. Die Teilnehmer wurden aktiv in die Veranstaltung eingebunden und auch die klassischen Arbeitsgruppen konnten digital realisiert werden. Erfreut berichtet Dr. Bernward Maasjost: „Mit unserem neuen digitalen Format konnten wir – im Vergleich zu früheren (Präsenz-) Veranstaltungen fast 35 Prozent mehr Teilnehmer begrüßen“.

Die Themen der Tagung waren aktuell und informativ. Auf der Agenda standen: neue BU Angebote, die Gesunderhaltung der Belegschaft, Beratungslösungen für [pma:]-Partner sowie die Kooperation mit FLEXPERTO. Im Format „Dialog mit der [pma:] Geschäftsführung“ diskutierten die Partner des Maklerpools einen breiten Strauß aus Branchenthemen.

“Das Feedback im Nachgang der Vertriebstage hat uns überwältigt“, berichtet Dr. Maasjost. „Das Gemeinschaftsgefühl, das wir in Krisenzeiten schaffen konnten, hat unsere Partner begeistert. Ob wir unsere Veranstaltung künftig immer digital durchführen? Ich denke nein, die Mischung macht´s. Aber es gibt Alternativen – auch in Coronazeiten.”

 

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pma Finanz­ und Versicherungsmakler GmbH, Münsterstraße 111, D­-48155 Münster, Tel.: +49(0)251/70017­0, Fax: +49(0)251/70017­111, www.pma.de

Bis zum Frühjahr 2020 war es um die sprichwörtliche “German Angst” ruhig geworden. Mit Corona kehren existenzielle Ängste nun in den Alltag der Deutschen zurück.

 

Das zeigt eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage des digitalen Versicherungsmanagers CLARK zusammen mit dem Befragungsinstitut YouGov*: 60 Prozent der Befragten geben an, dass sich ihr Risikoempfinden aufgrund der Corona-Pandemie verändert hat. Mehr als jeder zweite Deutsche rechnet laut CLARK-Studie auch damit, dass Infektionsrisiken unser Leben in den nächsten Jahren verstärkt mitbestimmen werden. Zum Vergleich: Bei einer Umfrage im Jahr 2019 hatte nicht einmal jeder Dritte Epidemien als Risikofaktor angegeben. Risiken in ihrem persönlichen Nahbereich scheinen die Deutschen laut CLARK-Studie noch zu unterschätzen.

Gesellschaftliche Veränderungen im Fokus

63 Prozent der Befragten nehmen im Rahmen der CLARK-Studie weiterhin an, dass der wirtschaftliche Abschwung anhält, verbunden mit dem Risiko von Arbeitslosigkeit. Auch ein wachsendes gesellschaftliches Ungleichgewicht (53 Prozent), politische Unsicherheit (39 Prozent) und steigende Kriminalität (37 Prozent) gehören zu den allgemeinen Risiken, mit denen die Befragten 2020 sowie in den nächsten Jahren rechnen.

Trotz ihres veränderten Risikoempfindens ziehen die Deutschen jedoch nicht unbedingt auch den Schluss, sich vermehrt gegen die selbst wahrgenommenen Gefahren abzusichern: Durchschnittlich geben 18 Prozent der Studienteilnehmer an, sich nicht gegen die abgefragten Risiken schützen zu wollen. Bei den über 55-Jährigen ist es sogar fast jeder Vierte (24 Prozent). “Risiken, die Einfluss auf nationaler Ebene haben, erscheinen vielen Menschen erst einmal zu abstrakt, um sich davor individuell schützen zu können”, sagen die CLARK-Versicherungsexperten. “Aber natürlich gibt es auch Möglichkeiten, um sich persönlich beispielsweise gegen verschiedene Symptome einer steigenden Kriminalität über eine Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung abzusichern.”

Risiken im persönlichen Nahbereich werden unterschätzt

Bei der Frage nach der Bewertung von Risiken im persönlichen Nahbereich scheinen die Deutschen wenig alarmiert zu sein: Beispielsweise sehen nur 8 Prozent der Befragten ein sehr hohes oder eher hohes Risiko dafür, dass sie das Eigentum Dritter beschädigen werden. Auch bei der Berufsunfähigkeit (Unfall oder Krankheit) sind es nur 15 Prozent.

“Die Psychologie lehrt uns, dass Menschen Risiken unterschätzen, die sie meinen selbst kontrollieren zu können”, so die CLARK-Versicherungsexperten. “Das beste Beispiel dafür ist die Berufsunfähigkeit: Jeder Vierte in Deutschland wird statistisch gesehen im Laufe seines Lebens berufsunfähig. Laut unserer Studie gehen jedoch 40 Prozent der Befragten davon aus, dass dieses Risiko für sie persönlich gering bis sehr gering ist.” Was viele nicht wissen: Eine Berufsunfähigkeit hängt nicht zwingend mit der körperlichen Belastung bei einer Tätigkeit zusammen. Häufig hat sie psychologische Hintergründe, wie Depressionen oder Anpassungsstörungen. Bereits zwischen 1997 und 2017 hat sich die Anzahl der Arbeitsausfälle aufgrund psychischer Erkrankungen verdreifacht, wie der Psychoreport der Krankenkasse DAK belegt. Ganz gleich also, in welchem Berufsfeld ein Arbeitnehmer tätig ist: Es ist wichtig, sich bereits frühzeitig mit einer Berufsunfähigkeit auseinanderzusetzen.

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann man seine eigene Arbeitskraft absichern. Einen guten ersten Überblick über die Thematik geben Ratgeberartikel im Web, die oft auch die Möglichkeit bieten online die Kosten verschiedener Berufsunfähigkeitsversicherungen zu vergleichen. Doch das ersetzt keine persönliche Beratung: “Jeder Arbeitnehmer hat eine ganz individuelle Arbeits- und Lebenssituation, die verschiedene Anforderungen an eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit sich bringt”, so die CLARK-Versicherungsexperten. “Eine unabhängige Beratung ist da ein absolutes Muss. Schließlich geht es um die eigene Existenz: Man will sichergehen, dass im Falle eines Falles alle Ausgaben finanziert und das Leben weiter nach den eigenen Vorstellungen gestaltet werden kann.”

*Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1021 Personen zwischen dem 12. und 15.05.2020 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

 

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Clark Germany GmbH, Goethestraße 10, 60313 Frankfurt, Tel: 069/ 153 229 339, www.clark.de

Aon-Studie zeigt: Unbürokratische Wege für Zuschüsse bevorzugt

 

Eine aktuelle Bestandsaufnahme des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon zeigt, dass immer mehr Arbeitgeber Anreize dafür schaffen, dass sich Mitarbeiter eine betriebliche Altersversorgung über Entgeltumwandlung aufbauen. Fast zwei Drittel der antwortenden Unternehmen (64 Prozent) gewähren einen Arbeitgeberzuschuss.

Dabei bevorzugen Unternehmen unbürokratische Lösungen. Sie zahlen entweder Festbeträge oder beteiligen sich pauschal mit einem bestimmten Prozentsatz des Umwandlungsbetrages. Nur rund ein Viertel der Unternehmen wählt den im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) vorgesehenen Weg, die tatsächlich eingesparten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung zu errechnen.

Ein hoher Arbeitgeberzuschuss führt in den meisten Fällen zu einer hohen Mitarbeiterbeteiligung. So erreichen ca. zwei Drittel der Unternehmen eine Mitarbeiterbeteiligung von über 25 Prozent, wenn sie die Entgeltumwandlung bezuschussen. Wird kein Arbeitgeberzuschuss gewährt, schafft dies nur etwa ein Drittel. Eine hohe Mitarbeiterbeteiligung wird außerdem eher erreicht, wenn Unternehmen für die Entgeltumwandlung werben. Zwei Drittel (67,8 Prozent) der Unternehmen gaben an, dies mit kommunikativen Maßnahmen bereits zu tun. Dabei werden gleich mehrere Kanäle verwendet. Besonders beliebt sind Erinnerungsnachrichten per E-Mail, individuelle Beratungsgespräche, Mitarbeiterveranstaltungen und Broschüren.

Nur wenige Unternehmen (17 Prozent) haben hingegen den Versorgungsgrad ihrer Mitarbeiter im Blick und versuchen, durch geeignete Maßnahmen den Versorgungsgrad zu erhöhen. „Hier wäre es eine einfache und pragmatische Lösung, im Rahmen einer Prognose zu ermitteln, ob der durchschnittliche Mitarbeiter unter den gegebenen Prämissen überhaupt eine Möglichkeit hat, sein Versorgungsziel zu erreichen”, empfiehlt Aon Principal Angelika Brandl, unter deren Leitung die Studie entstanden ist. „Obwohl wir noch keine konkreten Auswirkungen der Corona-Krise auf die Entgeltumwandlung feststellen konnten, ist davon auszugehen, dass Arbeitnehmer eine solche Form der Unterstützung durch ihren Arbeitgeber sehr schätzen würden.”

Obwohl aktuell die Covid19-Pandemie das gesellschaftliche Leben und die Wirtschaft bestimmt, konnte bei den Unternehmen bislang kaum eine Veränderung am Entgeltumwandlungsverhalten ihrer Mitarbeiter festgestellt werden.

 

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Aon Solutions Germany GmbH, Luxemburger Allee 4, 45481 Mülheim a.d. Ruhr, Tel: +49 208 7006-2620, www.aon.com