Der multimediale Brancheninformationsdienst wmd-brokerchannel zeichnet die uniVersa Versicherungen als Informationschampion 2021-2025 in der Kategorie Krankenversicherung aus.

Die Ehrung basiert auf den höchsten Zugriffszahlen von Lesern auf die Unternehmensmeldungen der uniVersa im renommierten Informationsportal für Finanzberater und Vermittler.

„Die Auszeichnung spiegelt die hohe Relevanz und Qualität der Unternehmenskommunikation wider, die wir bei wmd-brokerchannel.de seit Jahren beobachten. Die uniVersa hat es geschafft, kontinuierlich Inhalte zu liefern, die unsere Leser bewegen und informieren,“ betont Friedrich Andreas Wanschka, Chefredakteur und Herausgeber des wmd-brokerchannel, bei der Preisübergabe an Stefan Taschner, Pressesprecher der uniVersa Versicherungen am 14. April 2025 in Nürnberg. “Mein herzlicher Glückwunsch an die uniVersa und Herrn Stefan Taschner!”

Die Verleihung dieser Auszeichnung ist nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung, sondern auch ein Ansporn für Unternehmen, weiterhin auf transparente und zielgerichtete Kommunikation zu setzen.

Die Auszeichnung zum Informationschampion wird im Fünf-Jahres-Rhythmus an Unternehmen verliehen, deren Meldungen den größten Lesewert und die meisten Zugriffe in der Leserschaft der Vermittler und Berater erzielt haben.

Über wmd-brokerchannel.de:

Der wmd-brokerchannel wurde im Februar 2001 von Friedrich Andreas Wanschka als multimediale Informationsplattform für Finanz- und Versicherungsvermittler gegründet. Der wöchentliche Newsletter wird dienstags und donnerstags an Vertriebe, Makler und Vermittler verschickt. Als etablierte B2B-Marke und Videopionier in der Branche erreicht der wmd-brokerchannel wöchentlich viele Vermittler und Berater in seiner Leserschaft. Friedrich Andreas Wanschka ist zudem als freier Autor, Chefredakteur, Herausgeber, Referent und Moderator zahlreicher Fachveranstaltungen und Kongresse tätig, darunter der jährliche Vertriebsgipfel Tegernsee und der SachwerteGipfel.

Verantwortlich für den Inhalt:

FinanzBusinessMagazin.de, RedaktionMedien Verlag Astrid Klee, Schwaighofstr. 19 A, D-83684 Tegernsee Tel.: +49 (0)8022 50 70 436, www.FinanzBusinessMagazin.de

Ein Spitzenprodukt wird nochmals besser. Seit vergangenem Jahr belegt die Baloise Cyber-Police die Spitzenposition im Rating von Franke und Bornberg.

Anfang April wurde das Produkt als Testsieger mit dem Deutschen Versicherungs-Award 2025 ausgezeichnet. Kein Grund sich auszuruhen, findet das Unternehmen und bietet erneut wertvolle Verbesserungen in der Cyber-Versicherung an.

Bei Baloise gibt es zwei herausragende Neuerungen, die den Versicherungsschutz für Unternehmen nochmals erheblich verbessern. Zum einen bietet Baloise jetzt Versicherungsschutz für Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 150 Millionen Euro. Damit können auch größere Unternehmen von den maßgeschneiderten Versicherungsleistungen im Bereich der Cyber-Versicherung profitieren.

Zum anderen bietet Baloise nun eine durchgängige Deckungssumme von bis zu 5 Millionen Euro. Diese Erhöhung stellt sicher, dass Unternehmerinnen und Unternehmer umfassenderen Schutz genießen und noch besser gegen potenzielle Risiken abgesichert sind. „Diese Änderungen unterstreichen unser kontinuierliches Bestreben, unseren Kundinnen und Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz zu bieten und auf ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen“, so Julia Nebe, Branchenleiterin Cyber von Baloise.

Ein weiterer großer Vorteil der neuen Cyber-Police von Baloise ist, dass sie bei Betriebsunterbrechungen durch Dienstleisterausfälle oder technische Probleme leistet – egal, ob diese durch eine Informationssicherheitsverletzung oder andere Ursachen entstanden sind. Das ist eine Besonderheit auf dem deutschen Markt.

Ein Cyber-Angriff kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, z.B. Meldepflichten nach der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) oder Haftungsfragen bei unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen. Daher bietet Baloise seit April zusätzlich das Produkt JurCybe in Kooperation mit Roland Rechtsschutz an. JurCyber bietet Versicherungsschutz bei der Durchsetzung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen, die aus einem Cyber-Schaden entstehen. Ebenso Schutz und Unterstützung bei Rechtstreitigkeiten vor Verwaltungsgerichten oder wenn Förderungen für Digitalisierung und IT-Sicherheit abgelehnt werden. Unterstützung bei anderen rechtlichen Themen wie Cyber-Mobbing, Reputationsmanagement und Identitätsschutz ist ebenfalls eingeschlossen. Risikoträger ist Roland Rechtsschutz, der auch die Policierung und Schadenbearbeitung übernimmt.

Wer mehr über die aktuelle Baloise Cyber-Police erfahren möchte, findet Informationen unter https://www.baloise.de/de/vertriebspartner/produkte/haftpflicht-und-cyber/cyber-police.html

Interessierte können sich zudem zu Webinaren anmelden. Hierzu weitere Informationen unter https://www.baloise.de/de/vertriebspartner/weiterbildung.html

Ein erster Einstieg in die Cyber-Absicherung ist seit April letzten Jahres mit dem Baustein Cyber-Basisrisiko möglich. Dieser preisgünstige, erste Basisschutz gegen Cyber-Gefahren kann zusammen mit einer Firmenkunden-Haftpflichtversicherung bei Baloise abgeschlossen werden. Informationen dazu finden Interessierte unter https://www.baloise.de/de/vertriebspartner/produkte/haftpflicht-und-cyber/betriebshaftpflicht.html

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Baloise Sachversicherung AG Deutschland, Basler Straße 4, 61352 Bad Homburg v.d.H., Tel: +49 6172 125 4600, www.baloise.de

Die Zahl der Selbstständigen in Deutschland ist in den vergangenen zehn Jahren um 14 Prozent gesunken, die Gründungszahlen sogar um rund 20 Prozent.

Dieser doppelte Rückgang verdeutlicht eine alarmierende Entwicklung: Unternehmerisches Engagement verliert zunehmend an Boden – mit spürbaren Konsequenzen für die Innovationskraft, die Wettbewerbsfähigkeit und das wirtschaftliche Wachstum Deutschlands. Wenn immer weniger Menschen ein Unternehmen gründen oder sich selbstständig machen, fehlt es nicht nur an Ideenvielfalt und wirtschaftlicher Dynamik, sondern auch an stabilen Säulen für Beschäftigung, Wertschöpfung und die langfristige Zukunftssicherung des Landes.

Um auf diese besorgniserregenden Entwicklungen aufmerksam zu machen und Lösungsansätze zu präsentieren, hat sich eine Allianz von Wirtschaftsverbänden gebildet, die gemeinsam über eine Million Selbstständige in Deutschland repräsentiert. Inmitten der aktuellen Koalitionsverhandlungen hat diese Allianz den direkten Dialog mit den Koalitionären aus CDU/CSU und SPD gesucht.

Aus diesem Grund fand heute ein parlamentarisches Frühstück in der parlamentarischen Gesellschaft in Berlin statt, bei dem sich Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaftsverbände mit den Verhandlungsparteien über ihre Forderungen austauschten. Ziel des Treffens war es, die Anliegen der Selbstständigen in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen und notwendige Reformen anzustoßen. Unter den politischen Gästen befanden sich unter anderem Gitta Connemann und Dr. Carsten Brodesser.

Die gemeinsamen Forderungen der Wirtschaftsverbände

Die Allianz fordert dringend eine Verbesserung der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Selbstständige. Die Kernforderungen, die aktuell in einem gemeinschaftlichen Positionspapier zusammengetragen wurden, umfassen:

  1. Altersvorsorgepflicht: Gründerinnen und Gründer sollten mindestens drei Jahre von der Pflicht zur Altersvorsorge ausgenommen bleiben, um den unternehmerischen Start zu erleichtern.
  2. GKV-Beiträge: Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sollten einkommensbezogen erhoben werden, um eine Überlastung in der kritischen Gründungsphase – aktuell bis zu 60 Prozent der Einnahmen – zu vermeiden.
  3. Sozialbeiträge: Eine gleichberechtigte Beitragsbemessung ist notwendig, um die derzeit um 20 Prozent höhere Belastung von Selbstständigen im Vergleich zu Arbeitnehmern zu beseitigen.
  4. Mutterschutz für Selbstständige: Ein nachhaltig finanziertes und praktikables Modell muss sicherstellen, dass selbstständige Frauen nicht benachteiligt werden, wenn Auftraggeber vor und nach der Geburt wegfallen.
  5. Definition von Selbstständigkeit: Eine starre Definition mittels Positivkriterien wird abgelehnt, da sie den vielfältigen Branchen und Tätigkeiten nicht gerecht wird.
  6. Existenzgründungsstrategie: Eine ganzheitliche Strategie zur Förderung aller Gründungsformen ist essenziell – für wirtschaftliches Wachstum, Infrastruktur und Arbeitsplätze.
  7. Existenzförderungsgesetz (ExistföG): Neben dem ERP-Gründerkredit und dem EXIST-Gründerstipendium fordern die Verbände eine dritte Säule zur finanziellen Absicherung in der kritischen Startphase.

Die Verbände appellieren an die politischen Entscheidungsträger, die Rahmenbedingungen für Selbstständige und Gründerinnen sowie Gründer deutlich zu verbessern. Ohne ein starkes Unternehmertum und eine lebendige Gründungskultur droht Deutschland Innovationskraft und wirtschaftliche Stabilität einzubüßen. Eine zeitnahe Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist daher essenziell, um die Abwärtsspirale zu durchbrechen und das Unternehmertum nachhaltig zu stärken.

Zu den Positionen der Verbändeallianz

Über die beteiligten Wirtschaftsverbände:

Der VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. ist der Branchenverband der unabhängigen Finanz- und Versicherungsvermittlungsunternehmen mit Hauptsitz in Berlin. Als solcher vertritt VOTUM die Interessen seiner Mitglieder im Rahmen nationaler und europäischer Gesetzgebungsinitiativen und bietet eine Plattform zur perspektivischen Bewertung regulatorischer Rahmenbedingungen. An die VOTUM-Mitgliedsunternehmen sind rund 100.000 unabhängige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler angebunden. Die Mitarbeiter und Kooperationspartner unserer Mitglieder beraten über 11 Millionen Verbraucher zu Fragen der Absicherung im Alter, der Vermögensbildung und des maßgeschneiderten Versicherungsschutzes.

Der Geschäftsführende Vorstand von VOTUM, RA Martin Klein, ist seit 2020 Chairman im europäischen Dachverband der unabhängigen Finanzberater und Finanzvermittler FECIF. FECIF setzt sich für eine wettbewerbsfähige Regulierung der europäischen Finanzdienstleister und marktfähige Standards der Branche in der Europäischen Union. Seit 2024 ist Klein zudem Chairman des CEN/TC Finance beim europäischen Komitee für Normung CEN.

Seit über 55 Jahren setzt sich der Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) für die Interessen der Direktvertriebsunternehmen des privaten Konsumgüter- und Dienstleistungsbereichs ein. Die BDD-Mitglieder haben sich zur Einhaltung von Verhaltensstandards verpflichtet, die für ein faires Miteinander im Direktvertrieb sorgen. Im BDD sind über 40 Unternehmen organisiert, die ganz unterschiedliche Produkte bzw. Dienstleistungen verkaufen. Dazu gehören z. B. Haushaltswaren, Reinigungsmittel, Bauelemente, Getränke, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetik- und Schönheitsartikel, Schmuck, Heimtiernahrung sowie Energiedienstleistungen.

Der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS) ist als bundeseinheitlicher, auf die Systemgastronomie spezialisierter Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband die umfassende Interessenvertretung der Systemgastronomie in Deutschland. Sitz des Verbands ist in München. Daneben hat der BdS eine Hauptstadtrepräsentanz direkt vor den Toren der Bundespolitik. Ehrenamtlicher Präsident des BdS ist seit Juli 2023 Matthias Kutzer, Personalvorstand McDonald’s Deutschland LLC. Ingo Gugisch, CPO bei L’Osteria, ist seit Oktober 2024 BdS-Vizepräsident. Hauptgeschäftsführer ist Markus Suchert.

CDH steht für „Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb“ e. V. Als Spitzenverband repräsentiert die CDH fast 34.000 Handelsvermittlerbetriebe aller Branchen. Zu unseren Mitgliedern gehören vor allem Handelsvertretungen. Das sind selbständige Unternehmen, die Produkte zwischen Industriebetrieben, zwischen Industrie und Handel oder zwischen Groß- und Einzelhandel vermitteln. Offen steht die CDH aber auch für andere Unternehmen, die selbständig im Vertrieb tätig sind. Den Wirtschaftsverbänden der CDH gehören ebenso Industrievertretungen, Handelsagenturen, Vertragshändler, Vertriebsingenieurbüros, Merchandiser etc. an.

Der Deutsche Franchiseverband ist die wirtschaftspolitische Interessenvertretung des Geschäftsmodells Franchise in Deutschland und repräsentiert als Qualitätsgemeinschaft rund 450 Mitglieder aus etwa 25 verschiedenen Branchen – darunter Handel, Handwerk, Pflege, Gastronomie, Immobilienwirtschaft und Tourismus.  Insgesamt stehen die durch ihn vertretenen Franchisesysteme mit Ihren Franchisenehmern für rund 11 Prozent aller Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland. Diese meist mittelständisch geprägten Franchiseunternehmen beschäftigten 2023 mehr als 830.000 Mitarbeiter in über 190.000 Standorten und erwirtschafteten einen Umsatz von rund 150 Milliarden Euro.

Verantwortlich für den Inhalt:

VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Zurich und das Versicherungs-Tech-Startup Ominimo starten eine umfassende Vertriebskooperation im europäischen Versicherungs-Markt.

Die Zurich Insurance Group hat dabei eine Minderheitsbeteiligung an Ominimo erworben. Das Start-Up zählt zu den am schnellsten wachsenden InsurTechs als Vermittler von Versicherungen in Europa. Die Partnerschaft sieht vor, dass der zur Zurich Gruppe Deutschland gehörende Direktversicherer DA Direkt und Ominimo in einem ersten Schritt gemeinsam Kfz-Versicherungsprodukte für Privatkunden anbieten und damit im zweiten Quartal 2025 in Polen starten.

„Wir haben in den letzten Jahren bereits große Erfolge in der strategischen Zusammenarbeit mit Startups erzielt. Zudem erkennen wir auf der Basis unserer eigenen Pricing-Expertise im deutschen Markt großes Ertragspotenzial für die Kfz-Versicherung in ausgewählten europäischen Märkten. In unserer neuen Partnerschaft mit dem InsurTech Ominimo sehen wir eine ideale Kombination, dieses Potenzial mit maßgeschneiderten Angeboten für eine erweiterte Kundenbasis zu heben“, betont Peter Stockhorst, Vorstand Digital Business & Partnerships bei der Zurich Gruppe Deutschland und CEO von DA Direkt.

Durch die Nutzung der Innovationskultur von Ominimo, der führenden Preisgestaltung und IT-Fähigkeiten in Kombination mit der umfassenden Versicherungskompetenz von Zurich soll diese Zusammenarbeit einem breiten Kundenstamm wettbewerbsfähige und maßgeschneiderte Kfz-Versicherungsprodukte bieten. Die Vertriebspartnerschaft erleichtert Ominimo zudem den Eintritt in neue Märkte und ermöglicht es Zurich, neue Privatkunden in Ländern zu erreichen, in denen das Unternehmen noch nicht im Privatkundenmarkt aktiv ist.

Verantwortlich für den Inhalt:

Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-­33, D-­53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Flossbach von Storch wurde 1998/99 von Dr. Bert Flossbach und Kurt von Storch als klassischer Vermögensverwalter gegründet.

Heute zählt das Unternehmen zu den führenden bankenunabhängigen Investment-Managern ist Europa. Ein Großteil des verwalteten Vermögens entfällt mittlerweile auf die Publikumsfonds des Unternehmens. Mehr als eine Million Anlegerinnen und Anleger haben europaweit in die verschiedenen Anlagestrategien investiert – darunter vermögende Privatpersonen, institutionelle Investoren und nicht zuletzt viele Vorsorgesparer.

„Generationengerechtigkeit wird nicht zuletzt an der gesetzlichen Rente unserer Kinder und Enkelkinder gemessen. Und ich fürchte, dass für sie in Zukunft nicht allzu viel übrigbleibt“, sagt Kurt von Storch, Gründer und Eigentümer der Flossbach von Storch SE. „Umso wichtiger ist es, in Deutschland viel stärker für die private Altersvorsorge, deren Förderung zu werben und die Hemmschwelle, sich mit Finanzthemen zu beschäftigen, abzubauen. Insofern hat der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung eine sehr wichtige Mittlerfunktion. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!“

Matthias Wiegel, Generalbevollmächtigter für Fördermitgliedsgewinnung und -betreuung des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. erklärt: „Wir freuen uns sehr darüber, den international tätigen Investment-Manager Flossbach von Storch als neues Fördermitglied im AfW begrüßen zu können. Mit diesem Engagement trägt Flossbach von Storch dazu bei, die Interessen freier Versicherungsmakler:innen und Finanzdienstleister:innen – und damit die Interessen der Kunden – zu stärken und unsere wichtige Arbeit für den freien Vertrieb von Finanzdienstleistungen in Deutschland zu unterstützen. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.”

Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter: www.flossbachvonstorch.de

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Aktuelle Studie von Hiscox: Ausschließlich vermietete Ferienimmobilien bieten mehrheitlich große Wohnflächen und hochwertige Ausstattung / Mehrheit der Risiken sind aber oft nur unzureichend versichert / Versicherungslücken werden geschlossen durch neue Lösung “Mundial Commercial by Hiscox”

Ferienimmobilien erfreuen sich wachsender Beliebtheit – und werden immer häufiger auch gezielt erworben, um sie zu vermieten, da damit eine attraktive Einkommensquelle geschaffen werden kann. Jedoch birgt das gewerbliche Vermieten auch zahlreiche Risiken für Eigentümerinnen und Eigentümer, die von Schäden durch Mieterinnen und Mieter über Vandalismus, Elementarschäden bis hin zu Mietausfällen reichen. Obwohl viele gewerblich genutzte Ferienobjekte hochwertig ausgestattet sind, sind diese häufig nicht ausreichend versichert. Denn auch wenn sich viele der Risiken bewusst sind, finden sie häufig keine geeignete Police.

Dies sind einige zentrale Erkenntnisse, die aus der repräsentativen “Hiscox Ferienimmobilienumfrage 2025” hervorgehen. In deren Rahmen wurden deutsche sowie österreichische Eigentümerinnen und Eigentümern von Ferienimmobilien befragt, die gewerblich vermietet werden. Auf die bestehende Absicherungslücke hat Hiscox reagiert und eine maßgeschneiderte Versicherungslösung entwickelt, die auf Privatleute sowie kleine Firmen zugeschnitten ist, die Eigentümerinnen und Eigentümer ausschließlich zur Vermietung bestimmter Ferienimmobilien sind. Diese Police wird für insgesamt 20 europäische Länder angeboten.

Umfrage: Feriendomizile verfügen oft über viel Fläche sowie hochwertige Ausstattung

Die Ferienimmobilienumfrage brachte noch zahlreiche weitere interessante Erkenntnisse zu Tage, die ein präzises Bild der Situation und der Bedürfnisse der Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferienwohnungen und -häusern zeichnet: Die populärsten Standorte der Ferienimmobilien sind die “Heimatländer” der Befragten, also Deutschland und Österreich. Im europäischen Ausland folgen auf der Beliebtheitsskala die Länder Spanien und Kroatien.

Die meisten dieser Objekte verfügen über große Wohnflächen: Die Mehrheit (52 Prozent) verfügt über 81 bis 120 m² Fläche, in 22 Prozent der Fälle sind die Immobilien größer als 120 m², 3 Prozent sogar größer als 200 m². 43 Prozent von ihnen ist bis zu einem halben Jahr lang vermietet, 41 Prozent mehr als 6 Monate – das ganze Jahr über jedoch nur in 16 Prozent der Fälle.

Die Mehrheit der Befragten (57 Prozent) besitzt lediglich eine Ferienimmobilie. 40 Prozent hingegen besitzen zwei bis fünf, drei Prozent sogar sechs oder mehr Ferienimmobilien. Eine gewerbliche Vermietung ist oft lukrativ: Während 45 Prozent der Befragten Mieteinnahmen bis 50.000 EUR pro Jahr angaben, nehmen rund 46 Prozent bis zu 300.000 EUR pro Jahr ein, 9 Prozent erwirtschaften sogar Einnahmen von über 300.000 EUR.

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer setzen auf eine hochwertige Ausstattung: 48 Prozent bieten ihren Mieterinnen und Mietern (Whirl-)Pools oder Saunen, 32 Prozent eine Garage mit E-Ladestation und 36 Prozent Fahrzeuge, wie z.B. E-Roller, Fahrräder oder Motorräder. Auch beim Mobiliar wird oft nicht gespart: 40 Prozent der Befragten haben ihre Mietobjekte mit hochwertigen Möbeln, 27 Prozent sogar mit Designermöbeln und weitere 27 Prozent mit wertvoller Kunst ausgestattet. Auch moderne Elektronik darf nicht fehlen: 43 Prozent der Feriendomizile verfügen über Unterhaltungselektronik (z.B. Surround Sound Systeme oder Spielekonsolen) und 39 Prozent haben ihre Immobilie mit einem Smart Home System ausgestattet. Eine Ausstattung mit Fußbodenheizung, Klimaanlage oder Kamin gehört mit 61 Prozent fast schon zum Standard.

Begründete Sorgen vor Schäden – aber oft bleiben Eigentümerinnen und Eigentümer drauf sitzen

Gewerblich vermietete Ferienimmobilien sind somit häufig wertvolle Vermögensobjekte, die jedoch einer Vielzahl an besonderen Risiken ausgesetzt sind – nicht zuletzt, weil sie nicht dauerhaft bewohnt sind und an oft wechselnde Dritte vermietet werden.

Dessen sind sich auch die befragten Eigentümerinnen und Eigentümer bewusst – denn das zeigt auch ihre Schadenshistorie: Die allermeisten (87 Prozent) hatten bereits Schäden an ihrer Ferienimmobilie zu beklagen. Ursache Nr. 1 mit 44 Prozent sind Schäden durch Mieterinnen und Mieter. Häufigster Grund dafür war ein Versehen durch Mieterinnen und Mieter (52 Prozent). 20 Prozent der Schäden aber wurden durch Diebstahl und weitere 18 Prozent durch Vandalismus ausgelöst. Und in 67 Prozent der Fälle bleiben Eigentümerinnen und Eigentümer auf den Kosten sitzen: Bei 38 Prozent bestand entweder kein Versicherungsschutz oder aber die Versicherung übernahm die Schäden nicht. Viele kleinere Schäden, die durch Mieterinnen und Mieter verursacht werden, wurden von den Eigentümerinnen und Eigentümern freiwillig selbst getragen (30 Prozent) – wahrscheinlich, um Diskussionen mit Feriengästen zu vermeiden oder weil ein Nachweis nicht ohne weiteres möglich war.

Bei je einem Drittel der Befragten kam es außerdem bereits zu Einbrüchen sowie Schäden durch Unwetter. Zu Absicherung gegen Einbrüche oder etwa durch einen Sturm aufgedrückte Fenster setzen viele auf technische Lösungen: Fast 60 Prozent verfügen über eine digitale Alarmanlage inklusive Kamera, die sich über eine App aufrufen lässt. Mehr als die Hälfte (55 Prozent) haben eine extra Alarmanlage für Feuer und die Hälfte der Befragten hat Sensoren an Fenstern und Türen installiert, um jederzeit aus der Ferne zu prüfen, ob diese geschlossen sind.

Absicherung trotz Risikobewusstsein oft mangelhaft

Vergleicht man die zahlreichen Schäden mit dem tatsächlich bestehenden Versicherungsschutz, offenbart sich jedoch eine klaffende Lücke: Keine einzige der in der Studie abgefragten relevanten Versicherungsoptionen war von mehr als der Hälfte der Befragten abgeschlossen. Lediglich 46 Prozent haben eine Hausratversicherung, die Schäden an der Einrichtung abdeckt. 42 Prozent verfügen über eine Gebäudeversicherung, die etwa bei Schäden durch Feuer, Wasser oder Unwetter einspringt. Am häufigsten verbreitet ist noch die Vermieterhaftpflicht, die abdeckt, wenn jemand in der Ferienimmobilie bzw. auf dem dazugehörigen Grundstück zu Schaden kommt, beispielsweise wenn eine Mieterin oder ein Mieter durch unzureichende Beleuchtung einen Sturz erleidet. Aber auch diese haben weniger als die Hälfte der Eigentümerinnen und Eigentümer (47 Prozent) abgeschlossen.

Eine weitere große Sorge der Befragten ist der Ausfall von Mieteinnahmen, z.B. durch langwierige Reparaturen oder Renovierungen, die kurzfristig etwa durch eine Überschwemmung nötig werden können. Die klare Mehrheit (59 Prozent) gab an, dass ihnen eigentlich eine Ertragsausfall-Versicherung wichtig wäre, jedoch haben nur 28 Prozent auch eine solche abgeschlossen.

Neue Spezialpolice für gewerblich genutzte Ferienimmobilien schließt Absicherungslücke

“Die Erkenntnisse unserer Umfrage zeigen sehr klar auf: Sehr viele der gewerblich genutzten Ferienimmobilien sind unzureichend oder überhaupt nicht abgesichert”, erklärt Alica Weininger, Manager Underwriting Art & Private Clients bei Hiscox. “Es mangelt aber nicht nur an Wissen über notwendige Absicherungen, sondern auch an geeigneten Versicherungslösungen. Viele Befragte berichteten von der Schwierigkeit, passende Policen für ihre vermieteten Ferienimmobilien zu finden. Insbesondere die Notwendigkeit regelmäßiger Vor-Ort-Anwesenheiten der Versicherungsnehmer, die typischerweise Vorbedingung für einen Versicherungsschutz sind, stellt eine häufige Herausforderung dar. Mit unserer neuen Lösung Mundial Commercial haben wir genau auf diese sowie viele weitere Bedürfnisse reagiert.”

“Mundial Commercial by Hiscox” ist eine Allgefahren-Versicherung zur optimalen Absicherung von gewerblich vermieteten Feriendomizilen zu flexibel wählbaren Versicherungssummen. Die Lösung richtet sich an private Eigentümerinnen und Eigentümer oder kleine Firmen mit Hauptwohnsitz in Deutschland oder Österreich, die ihre Ferienimmobilien zu 100 % gewerblich vermieten. Versicherungsnehmer sind nicht verpflichtet, regelmäßig vor Ort zu sein und die Immobilie muss nicht ständig belegt bzw. bewohnt sein.

Pro Police sind bis zu drei Risikoorte sowie ein maximaler Jahresbruttomietwert von 90.000 Euro versicherbar. Außer für Standorte in Deutschland sowie Österreich wird die Lösung für Immobilien in 18 weiteren europäischen Ländern angeboten.

Das Basismodul der Police bildet eine Hausratversicherung, die neben hochwertigem Hausrat und Einrichtungsgegenständen auch z.B. Kunst bis 20.000 Euro abdeckt. Zudem ist die Versicherung des Gebäudes zum Neubauwert möglich – ist dieses Modul mit ausgewählt, sind auch mögliche Mietausfälle automatisch abgesichert. Außerdem ist auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließbar.

Die Deckung ist sehr umfassend: Alles, was nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist, ist versichert. Etwa Vandalismusschäden – auch durch Mieterinnen und Mieter – sowie Glasschäden und zufallsbedingte Beschädigungen am Gebäude.

Weitere besondere Merkmale der neuen Lösung sind, dass die Versicherungsbedingungen auch für Immobilien im europäischen Ausland in deutscher Sprache sowie nach deutschem bzw. österreichischem Recht (je nach Hauptwohnsitz) formuliert sind und auch der Service – etwa im Schadenfall – komplett auf Deutsch geleistet wird.

Weitere Informationen rund um die neue Lösung Mundial Commercial by Hiscox (für rein gewerblich vermietete Ferienimmobilien) sowie zu Mundial by Hiscox (für überwiegend privat genutzte Ferienimmobilien) finden Sie unter: https://makler.hiscox.de/fuer-privatkunden/mundial-hiscox/

Über die Hiscox Ferienimmobilienumfrage 2025

Im März 2025 wurden insgesamt 261 Personen aus Deutschland und Österreich befragt, die Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferienimmobilien sind, die sie ausschließlich bzw. hauptsächlich (mind. 10 Monate im Jahr) zur gewerblichen Vermietung nutzen. Die Fragen drehten sich u.a. um den Standort, die Ausstattung, die Risikowahrnehmung und die Absicherung der Ferienimmobilien. Die repräsentative Umfrage wurde im Auftrag des Spezialversicherers Hiscox durch das Marktforschungsinstitut Appinio durchgeführt.

Weitere Erkenntnisse aus der Hiscox Ferienimmobilien-Umfrage 2025 finden Sie unter: https://www.hiscox.de/research/ferienimmobilien-umfrage-2025

Verantwortlich für den Inhalt:

HISCOX, Deutschland, Arnulfstraße 31, D-­80363 München, Tel: 089/5458010, Fax: 089/54580111, www.hiscox.de

„Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist unverzichtbar für alle, die von ihrem Einkommen leben“ – diesen schönen Satz liest man in den Ergebnissen der entsprechenden Suchanfrage bei Google.

Aber, es stimmt schon. Was sich belustigend liest, trifft den Nagel auf den Kopf. Das eigene Einkommen abzusichern ist in den meisten Fällen sehr ratsam, immer höhere Krankenstandsmeldungen unterstreichen dies bedauerlicherweise.

Die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) kann die passende Absicherung sein, ist aber in seinen vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten ein komplexes Versicherungsprodukt. Um Berater:innen eine wertvolle Unterstützung zu bieten, bleibt das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) seinem Ratingdesign treu und berücksichtigt zusätzlich zu den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVBs) unterschiedliche Fallkonstruktionen von Musterfällen (siehe Ergebnistabellen). „Verschiedene Berufsgruppen unterstreichen die Besonderheiten dieses ganzheitlichen und realitätsnahen Ansatzes unseres Ratings. Nur so kann ein wertvolles Ergebnis geliefert werden“, meint Michael Hauer, Geschäftsführer des IVFP.

Sechs Berufsgruppen sowie deren Absicherungsmöglichkeiten werden in vier Teilbereichen, Unternehmen 20 %, Preis-Leistung 50 %, Flexibilität 20 % und Transparenz & Service 10 % einer umfassenden Analyse unterzogen, die in keiner Beratung fehlen sollte. Das Rating verzichtet jedoch darauf, alle möglichen Einzeltarifvarianten für jede Berufsgruppe aufzulisten, wie beispielsweise mit oder ohne Arbeitsunfähigkeits-Absicherung (AU). Dies würde das Rating angesichts der bereits hohen Anzahl an Tarifen unnötig aufblähen. Wichtige Tarifmerkmale werden in den Bereichen Preis-Leistung bzw. Flexibilität abgefragt, ohne als eigene Tarifvariante aufgeführt zu werden.

Zudem bietet das IVFP in seinem frei zugänglichen Vergleichsportal https://www.fairgleichen.net/ die Möglichkeit, unterschiedliche Tarife nach persönlichen Bedürfnissen gegenüberzustellen – fair und objektiv, in einem umfassende Benchmark-System bewertet.

Das ist 2025 aufgefallen

Die SBU als Vollsortimenter in der Absicherung biometrischer Risiken wächst weiter und verändert sich zugleich. So ist die AU-Leistung über die Jahre bei knapp über 70 % der Tarife integriert worden, am besten optional zu versichern. Die Kosten dafür sind meist erträglich, über alle untersuchten Tarife führt dies zu einem gemittelten Mehrbetrag von etwa 8 %.

Eine weitere, optionale Spezifikation ist die Absicherung der `schweren Krankheiten`, mit knapp über 60 % in den Tarifen abschließbar – Tendenz steigend.

Eine sehr neue Veränderung ist die Unterscheidung zwischen Raucher und Nichtraucher. War dies in der Vergangenheit eher der Risiko-LV vorbehalten, wird in der SBU mehr und mehr auch hier unterschieden. Dieses Risiko wird von den Anbietern allerdings sehr unterschiedlich bewertet. Zwischen knapp 3 Euro und über 20 Euro ist der Preisanstieg in der Prämie kalkuliert.

In seinem aktuellen Rating hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung 68 Tarife der Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung von 43 Anbietern anhand von über 100 Kriterien unterschieden nach den Berufsgruppen Kaufmännische Berufe, Selbstständige, Studenten, Auszubildenden, med. Berufe, Handwerk untersucht.

Unter https://ivfp.de/rating/ergebnisse/sbu-rating-2025/  stehen die Ergebnisse online zur Verfügung.

Die Ergebnisse werden mit den Auszeichnungen “Exzellent – Sehr gut – Gut – Befriedigend“ bewertet und die Versicherer sind innerhalb der Gesamtnoten alphabetisch sortiert.

Rating Anmerkung

Die jährliche Aktualisierung der Ergebnisse gewährleistet Transparenz und Vergleichbarkeit. Die Einstufung erfolgt nach einem klaren Bewertungssystem von ‘Exzellent’ bis ‘Ungenügend’ und wird sowohl nach Bewertungsstufen als auch alphabetisch sortiert dargestellt.

Die vollständigen Bewertungen aller analysierten Anbieter sind in der Vergleichssoftware fairgleichen.net einsehbar. So erhalten Marktteilnehmer eine verlässliche und unabhängige Grundlage für informierte Entscheidungen, die insgesamt auf eine fundierte Analyse der Stabilität und Leistungsfähigkeit der Versicherer sowie ihrer Produkte baut.

Gleichzeitig unterstützt das IVFP Rating die Unternehmen dabei, ihre Marktposition besser einzuschätzen und gezielte Optimierungspotenziale zu identifizieren – mit dem Ziel, die Produktqualität für Verbraucher:innen kontinuierlich zu verbessern.

Verantwortlich für den Inhalt:

Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Mit Andreas Schidlowski hat die Apo Asset Management GmbH (apoAsset) im April einen weiteren Senior Sales Manager für den Bereich Wholesale verpflichtet. Der erfahrene Vertriebsexperte ist seit über 20 Jahren für verschiedene Fondsanbieter und Banken tätig.

Andreas Schidlowski kennt den Fondsvertrieb aus vielen Perspektiven. Zu seinen beruflichen Stationen gehören unter anderem PRIMA Fonds, ARTS Asset Management, SEB, Ethenea, Veritas Investment und die Fürst Fugger Privatbank. Seine Kundenschwerpunkte liegen im Bankenvertrieb, Drittpartnervertrieb sowie im institutionellen Vertrieb. Der ausgebildete Versicherungskaufmann und Coach ist zudem zertifizierter Experte für New Work und agiles Management.

Mirko Engels, Geschäftsführer der apoAsset, sagt: „Wir freuen uns sehr, mit der Erfahrung und Kompetenz von Andreas Schidlowski unseren Wholesale-Vertrieb weiter zu verstärken. Unsere Multi-Asset- und Gesundheitsfonds stehen dabei gleichermaßen im Fokus, sowohl für die private als auch die institutionelle Geldanlage. Neben unseren Gesellschaftern, der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG und der Deutschen Ärzteversicherung AG, wollen wir das Wholesale-Geschäft über Vertriebspartner stetig ausbauen, zum Beispiel über Maklerpools, Vermögensverwalter, Banken und weitere Plattformen.“

Verantwortlich für den Inhalt:

Apo Asset Management GmbH, Richard-Oskar-Mattern-Str. 6, 40547 Düsseldorf, Tel: (02 11) 86 32 31 0, www.apoasset.de

Am 7. April 1948 wurde die WHO (World Health Organization) gegründet – seitdem erinnert dieser Tag daran, wie wichtig Gesundheit ist.

Denn: Trotz steigender Lebenserwartung bleiben Krankheiten weit verbreitet, psychische Leiden sind auf dem Vormarsch, Fehltage nehmen zu. Damit ist die Absicherung der Arbeitskraft wichtiger als je zuvor – Maklerinnen und Makler sind hier wichtige Partner für den Kunden.

Laut Financial Freedom Report 2024 rechnen 45,8 Prozent der Erwerbstätigen nicht damit, im Lauf ihres Arbeitslebens krankheitsbedingt länger auszufallen. Dementsprechend verfügen der repräsentativen Umfrage unter rund 2.500 Erwerbstätigen aus dem August 2024 zufolge auch nur 21,3 Prozent über eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Doch: Die Wahrscheinlichkeit, länger krank und damit berufsunfähig zu werden, ist deutlich höher als die meisten vermuten. Laut dem aktuellen AOK-Fehlzeiten-Report, der die krankheitsbedingten Fehlzeiten von 15,1 Mio. berufstätigen AOK-Mitgliedern analysiert hat, fallen deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Durchschnitt 24 Tage pro Jahr aus – über eine 40-jährige Berufslaufbahn kann sich das schnell auf mehr als zwei Jahre summieren.

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen

„Bereits nach sechs Wochen Krankheit entfällt der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen fällt niedriger aus als das Einkommen. Und die Erwerbsminderungsrente vom Staat beträgt allenfalls einen Bruchteil des letzten Bruttoeinkommens. Gleichzeitig kann eine Berufsunfähigkeit wirklich jeden treffen – vom Azubi bis zum Unternehmer. Dementsprechend kann die Fehleinschätzung des Risikos zu einer großen Versorgungslücke führen. Dabei ist Bürojob genauso betroffen wie ein körperlich anstrengender Beruf“, sagt LV 1871 Vorstand Hermann Schrögenauer.

Günstige Beiträge sichern durch frühzeitige Absicherung

Dennoch besitzen nur ein Fünftel der Befragten des Financial Freedom Reports 2024 eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Auffallend hierbei ist, dass insbesondere jüngere Menschen und in Ausbildung keine große Notwendigkeit für eine Absicherung ihrer Arbeitskraft sehen. Bei den Personen, die sich noch in Ausbildung befinden, denken 62,6 Prozent, dass sie in ihrem Beruf nicht über sechs Monate gesundheitsbedingt ausfallen. Nur 24,9 Prozent der 18-29-Jährigen besitzen eine BU-Versicherung. Und das obwohl erhöhte Krankenstände kein Phänomen sind, das ausschließlich bei Älteren auftritt. Im Gegenteil, besonders junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weisen in den letzten Jahren viele Krankheitstage auf.

Dabei lohnt sich ein BU-Abschluss bereits in jungen Jahren: Schülerinnen und Schüler, Azubis und Studierende leiden selten unter Vorerkrankungen, sodass ihr guter Gesundheitszustand als Basis für günstige Beiträge festgehalten werden kann. Die LV 1871 ermöglicht es bereits Schülerinnen und Schülern ab Grundschuleintritt mit sechs Jahren eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, und das unabhängig vom späteren Job. Einen so frühen Abschluss  bietet am deutschen Versicherungsmarkt aktuell nur die LV 1871 an. Dank flexibler Gestaltungsmöglichkeiten kann diese zudem laufend an den jeweiligen Lebensstandard angepasst werden und so den Versicherten ein Leben lang begleiten.

Maklerinnen und Makler als wichtige Partner

Hier sind Maklerinnen und Makler als unabhängige Beratungsinstanz gefragt, ihre Kundinnen und Kunden über die Bedeutung und die Folgen von Erkrankungen für die Erwerbsfähigkeit aufzuklären. Gemeinsam mit dem Kunden sollten individuell angepasste Absicherungslösungen gefunden werden, die den spezifischen Bedürfnissen und Risiken gerecht werden.

Mit ihrer digitalen Antragsstrecke und zahlreichen Features unterstützt die LV 1871 ihre Geschäftspartner bei der Beratung rund ums Thema Berufsunfähigkeit. Bereits im Vorfeld können Makler über QuickRisk eine erste Einschätzung zur Risikoprüfung abfragen. Vor Ort beim Kunden führt die Angebotssoftware dynamisch und individuell durch den Antragsprozess und die individuellen Risikofragen – bis hin zur Risikoprüfung, die direkt vor Ort am Point-of-Sale gemeinsam mit dem Kunden durchgeführt werden kann. In den meisten Fällen kann direkt ein verbindliches Votum über Zusage, eventuelle Ausschlüsse oder Risikozuschläge abgegeben und der Antrag auch gleich mit elektronischer Unterschrift rechtssicher abgeschlossen werden. Spätere Anpassungen führen Kunden zusammen mit ihrem Berater bequem und online übers Kundenportal der LV 1871 durch.

Verantwortlich für den Inhalt:

LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

Die fb research GmbH mit Sitz in Hannover zählt zu den führenden Insurtechs am deutschen Markt.

Seit 2006 entwickelt das Unternehmen spezialisierte Softwarelösungen für die Versicherungswirtschaft – mit dem Ziel, Beratungs-, Verkaufs- und Produktentwicklungsprozesse effizienter, rechtssicher und zukunftsfähig zu gestalten. Im Fokus stehen leistungsstarke Angebots- und Vergleichssoftware, eine durchgängige TAA-Strecke sowie intelligente Tools für den Bedingungsvergleich – praxisnah, zuverlässig und digital gedacht.

„Der AfW steht wie kaum ein anderer Verband für die Interessen freier Vermittler – und genau diese Zielgruppe unterstützen wir mit unseren Lösungen seit vielen Jahren. Unsere Fördermitgliedschaft ist daher ein logischer Schritt und ein starkes Zeichen für den offenen Dialog mit der Branche“, erklärt Lennert Paech, Direktor Vertrieb bei fb research. „Wir freuen uns auf den fachlichen Austausch und neue Impulse – insbesondere im Rahmen gemeinsamer Events.“

„Wir freuen uns sehr, mit fb research ein innovatives Insurtech als neues Fördermitglied gewinnen zu können. Das Unternehmen bringt umfassendes Know-how in der Digitalisierung von Beratungsprozessen in unsere Community ein – von moderner Angebots- und Vergleichssoftware über durchgängige TAA-Strecken und E-Signaturprozesse bis hin zum vollelektronischen Abschluss. Als Vollsortimenter im Privatkundengeschäft liefert fb research wertvolle Impulse für die Zukunft des freien Vertriebs“, so Norman Wirth, Vorstand des AfW.

Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter: www.fb-research.de

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Urteil vom 12. März 2025 – IV ZR 32/24

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 12. März 2025 (Az. IV ZR 32/24) entschieden, dass ein privater Krankenversicherer die Höhe des vereinbarten Krankentagegeldes nicht einseitig herabsetzen darf, wenn die zugrunde liegende vertragliche Kürzungsklausel unwirksam ist. Eine spätere Ersetzung dieser Klausel durch neue Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) sei nur dann wirksam, wenn das Festhalten am Vertrag für den Versicherer eine unzumutbare Härte darstellt. In dem konkreten Fall der Höhe des Krankentagegeldes ist es dem Krankenversicherer aber nicht unzumutbar, gegebenenfalls ein über dem letzten Nettoeinkommen liegendes Krankentagegeld zu zahlen.

Der Versicherer hatte dem Vertrag ursprünglich eine Klausel zugrunde gelegt, die es ihm erlaubte, das Krankentagegeld bei gesunkenem Einkommen zu kürzen. Die Regelung entsprach § 4 Abs. 4 MB/KT 2009 und lautete:

„Sinkt das durchschnittliche Nettoeinkommen der versicherten Person in einem Zeitraum von 12 Monaten unter die Höhe des dem Vertrag zugrunde gelegten Nettoeinkommens, kann der Versicherer, auch wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist, das Krankentagegeld und den Beitrag entsprechend dem geminderten Nettoeinkommen herabsetzen.“

Diese Klausel hatte der BGH bereits 2016 (Az. IV ZR 44/15) wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 307 BGB) für unwirksam erklärt.

In Reaktion auf diese Rechtsprechung ersetzte der Versicherer die Klausel im Jahr 2018 durch eine neue Fassung, die detailliertere Maßgaben zur Bemessung des Nettoeinkommens enthielt. Die neue, ebenfalls vom BGH geprüfte Regelung lautete auszugsweise:

„Sinkt das durchschnittliche Nettoeinkommen der versicherten Person in einem Zeitraum von 12 Monaten unter die Höhe des dem Vertrag zugrunde gelegten Nettoeinkommens, kann der Versicherer, auch wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist, das Krankentagegeld und den Beitrag entsprechend dem geminderten Nettoeinkommen herabsetzen. […] Die Herabsetzung des Krankentagegelds und des Beitrags wird von Beginn des zweiten Monats nach Zugang der Herabsetzungserklärung beim Versicherungsnehmer wirksam.“

Der Bundesgerichtshof urteilte, dass die neue Klausel nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurde. Zwar könne ein Versicherer grundsätzlich eine unwirksame Klausel durch eine neue ersetzen (§§ 164 Abs. 1 Satz 1, 204 Abs. 4 VVG), jedoch nur dann, wenn:

  • eine echte Regelungslücke besteht und
  • die Voraussetzungen für eine ergänzende Vertragsauslegung erfüllt sind, insbesondere das Festhalten am Vertrag ohne die Regelung für eine Partei unzumutbar wäre (§ 306 Abs. 3 BGB).

Diese Voraussetzungen verneinte der BGH. Eine potenzielle Überversicherung – also die Möglichkeit, dass der Versicherungsnehmer im Krankheitsfall mehr erhält als zuvor netto verdient – sei kein Grund für eine unzumutbare Härte. Eine solche Differenz sei vielmehr typisches Risiko der Summenversicherung, zu der auch die Krankentagegeldversicherung zählt. Der Versicherungsnehmer hat aus diesem Grund auch kein Anpassungsrecht, wenn er deutlich mehr als ursprünglich angenommen verdient, so der BGH.

Damit grenzt das sehr ausführliche begründete Urteil die Rechte der Versicherer zur nachträglichen Vertragsänderung klar ein. Selbst wenn eine frühere AVB-Klausel vom BGH für unwirksam erklärt wurde, berechtigt das nicht automatisch zur einseitigen Einführung einer neuen Regelung mit vergleichbarem Inhalt. Vielmehr dient auch das im VVG geregelt einseitige Recht zu Vertragsanpassung dem Ausgleich schwerwiegender Vertragsstörungen, die aber immer auch am schutzwürdigen Interesse des Verbrauchers am Bestand des Vertrages zu messen sind.

„Das Urteil schafft wichtige Klarheit – auch für die Beratungspraxis“, so Rechtsanwalt Tobias Strübing von Wirth Rechtsanwälte. „Versicherungsvermittler wie Versicherungsnehmer sollten wissen: Eine nachträgliche Änderung von Versicherungsbedingungen ist rechtlich nur in engen Ausnahmefällen zulässig.“

Über Wirth-Rechtsanwälte:

Seit 1998 vertrauen anspruchsvolle Mandanten in Rechtsfragen auf die Kompetenz der bundesweit tätigen Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte. Die in der Kanzlei tätigen Anwälte haben sich insbesondere auf das Versicherungs-, Vertriebs- und Bank- und Kapitalmarktrecht sowie gewerblichen Rechtschutz und Datenschutz spezialisiert.

Verantwortlich für den Inhalt:

Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

PremiumCircle ist es ein Kernanliegen die PKV zu erhalten und nicht abzuschaffen.

Allerdings sehen wir aufgrund der fortwährenden ordnungspolitischen Diskussion die Gefahr einer drohenden Abschaffung, wenn die PKV Ihre dringenden Handlungsfelder nicht grundlegenden Reformen unterzieht. Übergeordnet ist Transparenz, Verbindlichkeit und Qualität bei der Tarifgestaltung, dem Leistungsverhalten und auf allen Vermarktungskanälen zum Fortbestand unverzichtbar. Das betrifft im Kern folgende Handlungsfelder:

  1. Tarifgestaltung

Die PKV-Tarifwelt differenziert sich nach unserer AVB-Analyse aktuell in 1900 Leistungsaussagen. Das 3-gliedrige Vertragswerk mit in sich wiederkehrenden Ein- und Ausschlüssen ist selbst für absolute Experten schwer zu durchdringen. Selbst unter den jeweiligen PKV-Top-Tarifen gibt es ein immenses Leistungsgefälle mit teilweise existenziellen Leistungslücken. Darüber hinaus hat bis heute kein PKV-Tarif als Basis die GKV-Leistungen nach SGB V, vor allem nicht der PKV-Basis-Tarif.

PremiumCircle fordert eine Reform des § 193 VVG, der bislang lediglich pauschal die Bereitstellung von ambulanten und stationären Leistungen fordert. Wir brauchen einen rechtsverbindlichen brancheneinheitlichen Leistungskatalog als Basis für jeden PKV-Vertrag. Ebenso eine einheitliche transparente Darstellung über die jeweils bereitgestellten vertraglichen Leistungen.

  1. Leistungsverhalten

Über allen vertraglich zugesicherten Leistungsaussagen schwebt im Erstattungsprozess der Vorbehalt der Medizinischen Notwendigkeit. Das bedeutet, dass für PKV-Versicherte zwar der Zugang zur Hochleistungsmedizin faktisch gegeben ist, aber die Beurteilung einer Leistungserstattung unternehmensindividuell den Sachbearbeitern obliegen. Zum Leistungsverhalten und der Qualifikation der Sachbearbeiter gibt es bislang keine Datenlage.

PremiumCircle fordert eine Reform der für alle PKV-Unternehmen geltenden MB/KK 2009. Die mögliche Willkür im Umgang mit der Prüfung ärztlicher Verordnungen oder durchgeführter Behandlungen muss AVB-seitig dahingehend verändert werden, dass in strittigen Fällen ein zeitnah eingeleitetes Gutachtenverfahren für beide Seiten als verbindliche Leistungsregulierungsgrundlage gilt. Im Fall von sogenannten Übermaßbehandlungen muss der PKV-Versicherer bei abweichender Bewertung auf Wunsch des Versicherungsnehmers in den Streit mit Leistungserbringern eintreten.

  1. Marketing und Vertrieb

Das allgemeine PKV-Marketing von Versicherern und Vermittlern verspricht schnelle Termine und bessere Leistungen. Die Vermittler werden immer noch durch Siegel, Ratings, simple Produktvergleiche auf der Makroebene und unternehmenseigene Vertriebsshows gelenkt. Es gibt wenige Akteure, die quellenbasiert qualifizierte Weiterbildung zu Leistungsinhalten und -unterschieden anbieten.

PremiumCircle fordert eine gesetzlich verpflichtende Zusatzqualifizierung und spezielle Zulassung zu der beratungsintensiven und gesellschaftspolitisch relevanten Versicherungssparte PKV. Gleiches muss – gerade bei leistungsschwachen Tarifen – für die Beratungsdokumentation gelten. Das ganze bestehende Qualifikations- und Marketingsystem muss neu strukturiert und transparent geordnet werden. Ebenso ist eine Norm für Siegel und Ratings unumgänglich.

Diese alarmierende Situation erfordert ein schnelles Umdenken. Mit über 800 Veranstaltungen und mehr als 40.000 teilnehmenden Vermittlern, der operativen Unterstützung engagierter Versicherer bei Tarifentwicklungen und -schulungen haben wir seit 2002 den PKV-Markt bereits stark in Richtung Transparenz, Verbindlichkeit und Qualität bewegt.

Das setzen wir u.a. mit unseren diesjährigen Veranstaltungen für die Mitglieder in unserem MaklerNetz, den Rechtsymposien und dem 1. Deutschen Gesundheits- und Versicherungsgipfel im Sinne der Versicherten, die uns letztendlich alle vergüten, fort.

Verantwortlich für den Inhalt:

PremiumCircle Deutschland GmbH, Kaiserstraße 177 , D­-61169 Friedberg,Tel.: 06031 16959­0, www.premiumcircle.de

Funk Vorsorge, eines der marktführenden Makler- und Beratungshäuser für betriebliche Vorsorgelösungen präsentiert mit dem „Funk bKV-Atlas 2025 – Ihr Wegweiser zu einer innovativen betrieblichen Krankenversicherung“ einen praxisorientierten Benchmark für den deutschen bKV-Markt.

Die bKV hat sich als zentrales Element moderner Unternehmensstrategien etabliert. Sie bietet nicht nur einen erheblichen Mehrwert für die Mitarbeitenden, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt. Die Kombination von Flexibilität, Digitalisierung und gezielter Investition in die Gesundheit der Mitarbeitenden macht die bKV zu einem unverzichtbaren Instrument für Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden langfristig binden und motivieren möchten.

„Der Funk bKV-Atlas 2025 bietet Unternehmen wertvolle Einblicke, die Arbeitgebende dabei unterstützen, ihre Gesundheitsstrategien zu optimieren und ihre Attraktivität nachhaltig zu steigern“, sagt Christian Till, Bereichsleiter Markets, Products & Investments bei Funk Vorsorge. „Funk Vorsorge hat 275 kleine, mittlere und große Unternehmen aus verschiedenen Branchen untersucht, um herauszufinden, was eine innovative bKV ausmacht.“

Bei der Untersuchung wurden rein arbeitgeberfinanzierte bKV-Systeme berücksichtigt. „Für die Analyse wurden die Daten zum 01.01.2025 verwendet. Um Verzerrungen zu vermeiden, wurden z. B. Unternehmen mit höherwertigen Kostenerstattungstarifen nicht berücksichtigt“, sagt Melina Henkel, Consultant Markets, Products & Investments bei Funk Vorsorge.

Budgettarife und flexible Tarifgestaltung gewinnen an Bedeutung

Seit Einführung der ersten Gesundheitsbudgettarife im Herbst 2018 basiert laut der Studie ein Großteil der neu implementierten bKV-Systeme auf einem Gesundheitsbudget.

„Funk Vorsorge geht davon aus, dass die Budgettarife mit Sublimits an Bedeutung gewinnen werden“, erklärt Christian Till. „Wir erwarten, dass Budgettarife ohne Sublimits in Zukunft vom Markt verschwinden oder deutlich teurer werden.“

Der bKV-Atlas 2025 zeigt, dass auch Gesundheitsbudgets in Kombination mit Leistungsbausteinen in den heutigen bKV-Systemen zu finden sind – Tendenz steigend. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Zahnersatzleistungen und stationären Behandlungen, wie z. B. die Unterbringung im Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung. Reine klassische Leistungsbausteintarife sind dagegen unterrepräsentiert. „Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass Gesundheitsbudgets oder Kombinationen immer die beste Lösung sind“, sagt Christian Till. „Es ist wichtig, gemeinsam mit dem Unternehmen die Anforderungen, Rahmenbedingungen und Ziele zu definieren.“

Investition in die Gesundheit der Mitarbeitenden

Die Analyse ergab, dass Unternehmen durchschnittlich 23 € pro Monat und Mitarbeitenden in die bKV investieren. Bei dem Großteil der Unternehmen werden die Beiträge als Sachbezug gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG eingestuft und sind somit bis zu einer monatlichen Freigrenze von 50 € pro Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsfrei.

Insbesondere ab dem siebten Monat der Betriebszugehörigkeit erhalten Mitarbeitende dieses Benefit. Mit dieser Investition unterstreichen Unternehmen ihr Engagement, die Gesundheit und Zufriedenheit ihrer Mitarbeitenden zu fördern und gleichzeitig ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern.

Digitalisierung als Treiber der Effizienz

Die Digitalisierung spielt bei der Verwaltung der bKV in Deutschland eine zentrale Rolle. Sieben von zehn Unternehmen nutzen zunehmend digitale Verwaltungsportallösungen, um die Administration ihrer bKV-Systeme effizienter zu gestalten. „Die Digitalisierung der bKV ist ein entscheidender Schritt, um die Gesundheitsversorgung effizienter und zugänglicher zu gestalten“, sagt Melina Henkel. „Die Unternehmen profitieren von einer verbesserten Administration und die Mitarbeitenden von einem einfacheren Zugang zu Gesundheitsleistungen über eine Rechnungs- oder Gesundheits-App.“

Über Funk Vorsorge

Funk Vorsorge wird durch die Unternehmensberatung Funk Vorsorgeberatung GmbH und den Spezialmakler Funk Pensionsmanagement GmbH – Versicherungsmakler für Altersversorgung – repräsentiert. Bei Funk Vorsorge beschäftigen sich ca. 140 Expertinnen und Experten aus den unterschiedlichsten Fachdisziplinen mit betrieblichen Vorsorgethemen nationaler sowie internationaler Ausrichtung. Schwerpunkte sind hier die betriebliche Altersvorsorge (bAV), die betriebliche Krankenversicherung (bKV), Zeitwertkonten und internationale Employee Benefits. Dabei werden Unternehmen vollumfänglich hinsichtlich ihrer finanz- und personalpolitischen Unternehmensstrategie zu den betrieblichen Benefits beraten.

Verantwortlich für den Inhalt:

Funk Gruppe GmbH, Internationaler Versicherungsmakler und Risk Consultant, Valentinskamp 20, 20354 Hamburg, Tel: +49 40 35914-0,Fax +49 40 35914-407, www.funk-gruppe.de

Vergabe von Partner, Service und Investment Awards

Zentrale Auswahlkriterien sind Servicequalität, Bilanzstärke und Rendite-Risiko-Profil – in diesem Jahr ESG-Management ergänzt

Zum 14. Mal hat MLP seine Produktpartner mit Awards in den Kategorien Partner, Service und Investment ausgezeichnet. Hierfür wurden mit Unterstützung der Ratingagentur Assekurata mehr als 1.100 Personen aus den MLP-Geschäftsstellen und insgesamt rund 3.600 Kundinnen und Kunden der 63 einbezogenen Gesellschaften befragt.

„Mit dem Selektionsprozess von Partnern und deren Produkten setzt MLP hohe Qualitätsstandards in der Finanzdienstleistungsbranche – immer ausgehend von den Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden. Partner, die mit besonderen Stärken herausragen, möchten wir mit der Vergabe der Awards auszeichnen“, sagt Miriam Michelsen, Vorständin des Ressorts Produkte & Services bei der MLP Finanzberatung SE.

Der Partner Award wird in den Kategorien Vorsorge, Krankenversicherung, Sachversicherung und Immobilien vergeben. Je nach Kategorie fließen in die Gesamtbewertung die Bilanzanalyse, der Marktanteil, die Prozessqualität sowie die Ergebnisse der Servicebefragung mit ein.

Die Gewinner der MLP Partner Awards:

Vorsorge      Krankenversicherung      Sachversicherung  Immobilien

Platz 1         Allianz         Allianz         Janitos        GRK Immobilien

Platz 2         LV 1871      SIGNAL IDUNA      Barmenia     Pro Urban

Platz 3         Hannoversche       uniVersa      DOMCURA   LEWO

Erstmalig ist in den Kategorien Vorsorge, Krankenversicherung und Sachversicherung in diesem Jahr der Aspekt Nachhaltigkeit in die Partnerbewertung eingeflossen. Dafür wurden mit Unterstützung von Assekurata insgesamt 56 Gesellschaften umfangreich zu verschiedenen Nachhaltigkeitsaspekten befragt – vom ESG-Management über den Standort bis hin zur Kapitalanlage und dem Produktmanagement. Die Ergebnisse zeigen, dass Nachhaltigkeit ein wichtiges strategisches Thema bleibt: Im Vergleich zur ersten Nachhaltigkeitsbefragung vor zwei Jahren verbesserten sich die Gesellschaften im Durchschnitt in allen Teilsegmenten.

Den Service Award erhalten Partnerunternehmen, die sich gegenüber MLP Beraterinnen und Beratern mit einer außerordentlichen Servicequalität auszeichnen. Er wird in den gleichen vier Kategorien wie der MLP Partner Award vergeben.

Die Gewinner der MLP Service Awards:

Vorsorge      Krankenversicherung      Sachversicherung  Immobilien

Platz 1         Alte Leipziger        uniVersa      DOMCURA   GRK Immobilien

Platz 2         die Bayerische       Hallesche    Helvetia       Pro Urban

Platz 3         Allianz         Barmenia    Barmenia     LEWO

Den Investment Award verleiht MLP an herausragende Vermögensverwalter und Fonds. Maßgeblich ist hier das Rendite-Risiko-Profil in den Jahren 2023 und 2024. Die Bewertung erfolgt in den drei Risikokategorien „defensiv“, „ausgewogen“ und „dynamisch“. Darüber hinaus werden sorgfältig ausgewählte Fonds in verschiedenen Themenbereichen prämiert – u. a. mit besonderem Augenmerk auf nachhaltige Anlagestrategien.

Die Gewinner der MLP Investment Awards:

Fonds Vermögensverwalter

Defensiv      ODDO BHF Polaris Moderate     ODDO BHF Asset Management GmbH

Ausgewogen Phaidros Funds Balanced Eyb & Wallwitz Vermögensmanagement GmbH

Dynamisch  MFS Prudent Capital Fund         MFS Investment Management Company (Lux) S.à.r.l.

Themen-Fonds      ACATIS IfK Value Renten ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

Nachhaltigkeits-Fonds     Schroder ISF Sustainable EURO Credit Schroder Investment Management (Europe) S.A.

Verantwortlich für den Inhalt:

MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Interview mit Florian von Tucher, Vorstandsvorsitzender der M&P Group

FBM: Welche Änderungen bringt die ELTIF 2.0-Regulierung für Anleger und Vermittler?

Florian von Tucher: Die ELTIF 2.0-Regulierung eröffnet nicht nur neue Möglichkeiten für Anleger, sondern schafft auch bedeutende Chancen für Vermittler. Eine der zentralen Neuerungen ist die erweiterte Zielgruppe: Durch die Öffnung für Kleinanleger entsteht ein völlig neuer Markt mit zusätzlichen Vertriebsmöglichkeiten. Vermittler können nun ein breiteres Spektrum an Investoren erreichen und ihre Kundenbasis gezielt erweitern. Die gesenkte Mindestanlagesumme von unter 10.000 EUR erleichtert vielen Anlegern den Zugang zu ELTIFs und senkt gleichzeitig Hemmschwellen. Damit wird die Beratung für Vermittler flexibler und eröffnet neue Möglichkeiten zur Kundenansprache.

Ein weiteres entscheidendes Element ist die größere Flexibilität bei der Anteilsrückgabe während der Fondslaufzeit. Dies verbessert die Liquiditätssteuerung und macht ELTIFs für Anleger noch attraktiver. Gleichzeitig sorgt die neue Regulierung für langfristige Stabilität – ein bedeutender Vorteil in einem volatilen Marktumfeld.

ELTIFs bieten eine nachhaltige Investitionsmöglichkeit mit einer klaren, langfristigen Perspektive. Auch für Vermittler ergeben sich neue Chancen: Die erweiterte Diversifikation im Produktportfolio ermöglicht es, Kunden ein noch breiteres Spektrum an Anlagemöglichkeiten zu bieten – insbesondere im Bereich nachhaltiger und grüner Investments. Das Fazit? Neue Umsatzpotenziale, eine stärkere Kundenbindung und ein erweitertes Angebot exklusiver Anlagelösungen, die Vermittler klar im Wettbewerb differenzieren.

FBM: Wie unterscheidet sich das ELTIF Angebot der Tucher Invest von dem anderer Anbieter?

Florian von Tucher: Das ELTIF-Angebot der Tucher Invest, der SIERA Impact Growth Fund hebt sich durch seinen klaren Fokus auf nachhaltige Investments mit messbarem, positivem Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft hervor. Als Article-9-Fonds gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) erfüllt er die höchsten Nachhaltigkeitsstandards und investiert ausschließlich in Projekte mit nachweisbarer ökologischer und sozialer Wirkung. Dabei geht er weit über gängige ESG-Kriterien hinaus und bietet Anlegern nicht nur finanzielle Renditen, sondern auch die Möglichkeit, aktiv zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen.

Ein wesentlicher Unterschied zu anderen Anbietern liegt in der tief verwurzelten Expertise der SIERA Advisors. Mit jahrzehntelanger Erfahrung in Umwelttechnik und Ingenieurdienstleistungen haben die Mitglieder der SIERA Advisors den Markt aktiv mitgestaltet und setzt seit Jahren Maßstäbe in der Branche. Die SIERA Advisors gehört zum Portfolio der Familie von Tucher, die bereits die M&P Group (nun Teil der Siera Advisors) strategisch durch organisches Wachstum und eine gezielte Buy-and-Build-Strategie aufgebaut hat.

Als einer der führenden Anbieter im Umweltingenieurwesen verfügen die SIERA Advisors über einen nachweislichen Track Record in Deutschland. Dieser Hintergrund verschafft uns einen entscheidenden Vorteil: Wir kennen die Marktmechanismen, regulatorischen Anforderungen und technologischen Entwicklungen besser als viele andere – und setzen dieses Wissen gezielt ein, um nachhaltige Investments mit echtem Mehrwert zu realisieren.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Umweltingenieurdienstleistungen im Rahmen des ITP-Ansatzes (Ingenieure, Technologie und Projekte). Dieser geht weit über die reine Projektumsetzung hinaus: Er vereint die Entwicklung innovativer Technologien mit maßgeschneiderten Ingenieurslösungen – alles mit dem Ziel, eine nachhaltige Zukunft aktiv zu gestalten.

Investitionen fließen gezielt in Unternehmen, die wegweisende Umwelttechnologien entwickeln und bedeutende Projekte zur nachhaltigen Transformation Europas realisieren. Anleger erhalten so Zugang zu einem exklusiven Portfolio, das ökologische Wirkung mit wirtschaftlichem Mehrwert vereint.

Durch die konsequente Ausrichtung auf die Ziele des European Green Deal, die Energiewende und die UN-Nachhaltigkeitsziele fördert der Fonds ressourcenschonende Systeme und treibt Innovationen für eine klimaneutrale Zukunft voran. Gleichzeitig profitieren Anleger von einem attraktiven Renditepotenzial in einem dynamisch wachsenden Markt, der durch regulatorische Unterstützung und die steigende Nachfrage nach nachhaltigen Lösungen enormes Wachstumspotenzial bietet.

FBM: Wie sehen Sie die zukünftige Entwicklung des ELTIF-Marktes in Europa?

Florian von Tucher: Die zukünftige Entwicklung des ELTIF-Marktes in Europa wird durch mehrere positive Faktoren begünstigt. Dank der neuen, vereinfachten Regularien gewinnen diese Fonds erheblich an Attraktivität – sie erleichtern den Zugang für Anleger und bieten gleichzeitig flexiblere Investitionsmöglichkeiten. Besonders die Öffnung für Privatanleger und die optimierte Liquiditätsstruktur machen ELTIFs zu einer zunehmend gefragten Anlageklasse.

Gleichzeitig steht Europa vor großen Herausforderungen in den Bereichen Infrastrukturmodernisierung, Digitalisierung und Klimaschutz. ELTIFs spielen eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung dieser Transformation, indem sie langfristiges Kapital gezielt in nachhaltige Projekte lenken. Dazu gehören Investitionen in erneuerbare Energien, soziale Infrastruktur und digitale Innovationen. Besonders Investoren mit einem Fokus auf ESG-konforme Anlagen profitieren doppelt: Sie erzielen nicht nur attraktive finanzielle Renditen, sondern leisten gleichzeitig einen messbaren Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft.

Darüber hinaus bieten ELTIFs eine spannende Alternative zu traditionellen Anlageklassen. Mit ihrem Potenzial für höhere Renditen und einer verbesserten Diversifikation schaffen sie langfristige Stabilität in einem dynamischen Marktumfeld. Durch ihre stabile regulatorische Struktur und den klaren Fokus auf nachhaltiges Wachstum sind sie die ideale Wahl für Anleger, die wirtschaftlichen Erfolg mit gesellschaftlichem Mehrwert verbinden möchten.

FBM: Welche Herausforderungen müssen noch bewältigt werden, damit ELTIFs ihr volles Potenzial entfalten können?

Florian von Tucher: ELTIFs haben das Potenzial, eine Schlüsselrolle in der europäischen Investmentlandschaft zu übernehmen. Doch eine der größten Herausforderungen bleibt ihre noch geringe Bekanntheit. Viele Anleger sind sich der Vorteile und Möglichkeiten dieser Anlageklasse nicht bewusst – ein Grund, warum ELTIFs trotz ihrer attraktiven Eigenschaften bislang nur begrenzt genutzt werden.

Um dieses Potenzial voll auszuschöpfen, sind gezielte Informations- und Aufklärungsmaßnahmen entscheidend. Eine stärkere öffentliche Präsenz, die transparente Vermittlung der Investmentvorteile und eine breitere Einbindung von Marktakteuren können das Vertrauen in ELTIFs stärken und sie für ein größeres Anlegerpublikum zugänglich machen. Mit wachsendem Bewusstsein für diese Fonds können ELTIFs langfristig zu einer etablierten, zukunftssicheren Investmentlösung werden – und so einen bedeutenden Beitrag zur nachhaltigen Transformation der Wirtschaft leisten.

FBM: Welche konkreten Umwelttechnologien und -bereiche stehen im Fokus Ihres ELTIF?

Florian von Tucher: Der ELTIF setzt gezielt auf innovative Umwelttechnologien und nachhaltige Projekte mit messbarem Umwelt- und Klimanutzen. Dabei folgt er dem ITP-Ansatz (Ingenieure, Technologie, Projekte), der eine ganzheitliche Lösung für ökologische Herausforderungen bietet. Durch die Verbindung von technologischem Know-how, innovativen Produkten und der Umsetzung nachhaltiger Projekte entstehen langfristige Lösungen für Umwelt- und Klimaschutz.

Ein zentraler Investitionsfokus liegt hierbei im Bereich Umwelttechnik. Hier stehen moderne Abfallmanagement- und Recyclingkonzepte sowie die Sanierung kontaminierter Standorte im Mittelpunkt. Ergänzend dazu fördert der Fonds Umweltverträglichkeitsprüfungen und ökologische Bauüberwachungen, um nachhaltige Entwicklungsprozesse zu unterstützen. Auch erneuerbare Energien und Energieeffizienz sind essenzielle Themen. Investitionen fließen in kommunale Energie- und Klimaschutzkonzepte sowie in energieeffiziente Gebäudesanierungen, die den CO₂-Ausstoß reduzieren und bestehende Infrastrukturen nachhaltig optimieren.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Geotechnik und Wasserwirtschaft. Hier werden gezielt Maßnahmen zum Boden- und Gewässerschutz gefördert, um eine ressourcenschonende Nutzung und langfristige ökologische Stabilität sicherzustellen. Der ITP-Ansatz ermöglicht es, diese Herausforderungen gezielt anzugehen, indem Ingenieurdienstleistungen mit innovativen Produkten und realen Projekten verknüpft werden, um nachhaltige Wirkung zu erzielen.

Diese Beispiele zeigen die Bandbreite der Investitionsmöglichkeiten, sind aber nicht abschließend. Der Fonds bleibt flexibel und kann gezielt in neue Umwelttechnologien und nachhaltige Projekte investieren, um auf aktuelle Marktentwicklungen und Chancen zu reagieren. Dabei orientiert er sich an den Zielen des European Green Deal, der mit seiner umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie die Transformation Europas hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft vorantreibt.

FBM: Wie bewerten Sie das Wachstumspotenzial des Umwelttechnik-Marktes in den nächsten 5-10 Jahren?

Florian von Tucher: Das Wachstumspotenzial des Umweltingenieurwesen-Marktes in den nächsten 5–10 Jahren ist enorm. Der European Green Deal und das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 erfordern massive Investitionen in nachhaltige Technologien. Gleichzeitig steigt der regulatorische Druck auf Unternehmen – insbesondere durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung vorschreibt. Diese Entwicklungen treiben die Nachfrage nach umweltfreundlichen Lösungen weiter voran.

Investitionen in Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz und CO₂-Reduktion nehmen rasant zu und beschleunigen das Marktwachstum erheblich. Insbesondere Fortschritte in Bereichen wie grünem Wasserstoff, erneuerbaren Energien, Recyclingtechnologien und Wasseraufbereitung verstärken diesen Trend. Experten prognostizieren, dass der Markt für Umweltingenieurwesen in den kommenden Jahren mit einer jährlichen Wachstumsrate von über 15 % expandieren wird.

Unternehmen, die frühzeitig auf nachhaltige Innovationen setzen und ESG-Strategien konsequent umsetzen, werden von dieser Dynamik profitieren. Sie sichern sich langfristige Wettbewerbsvorteile und positionieren sich als Treiber der grünen Transformation.

FBM: Mit welchen Renditen können Anleger bei Ihrem ELTIF langfristig rechnen?

Florian von Tucher: Der SIERA Impact Growth Fund als ELTIF bietet Anlegern langfristig attraktive Renditeperspektiven mit einem angestrebten Ertrag von 8–9 % pro Jahr. Diese solide Performance basiert auf einer stabilen und nachhaltigen Investmentstrategie, die gezielt in zukunftsweisende Umwelt- und Infrastrukturprojekte investiert.

Durch den Fokus auf nachhaltige Wachstumsbereiche und ESG-konforme Investments erzielt der Fonds nicht nur attraktive finanzielle Erträge, sondern schafft gleichzeitig einen messbaren gesellschaftlichen und ökologischen Impact. Die Kombination aus langfristigen Sachwertinvestitionen und innovativen Umwelttechnologien ermöglicht es, gezielt von regulatorischen Anreizen, der steigenden Nachfrage nach nachhaltigen Lösungen und strukturellen Markttrends zu profitieren.

Anleger erhalten Zugang zu einem robusten Portfolio, das konsequent auf langfristige Wertsteigerung ausgerichtet ist – und gleichzeitig aktiv zur nachhaltigen Transformation beiträgt.

FBM: Welche Erfahrungen bringen Sie und Ihr Team speziell im Bereich Umwelttechnologie und -Ingenieurwesen mit?

Florian von Tucher: Unser Team bringt jahrzehntelange Erfahrung im Umweltingenieurwesen, im ITP-Ansatz (Ingenieure, Technologie, Projekte) sowie im Bereich nachhaltiger Investitionen mit. Bereits früh war es an Clean Development Mechanism (CDM)-Projekten im Rahmen des Kyoto-Protokolls beteiligt – dem Vorläufer der heutigen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Der CDM war eines der ersten globalen Klimaschutzinstrumente, das Unternehmen dazu verpflichtete, ihre CO₂-Emissionen auszugleichen, indem sie nachhaltige Projekte in Schwellenländern finanzierten. Nur wenige Marktteilnehmer haben schon in dieser frühen Phase aktiv an der Umsetzung mitgewirkt – ein Erfahrungswert, der unserem Team eine einzigartige Fachkompetenz in nachhaltigen Regulierungen und Klimaschutzmechanismen verleiht.

Während der CDM auf Schwellenländer ausgerichtet war, setzt die CSRD nun in Europa neue Maßstäbe. Sie verpflichtet Unternehmen zu einer umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung und lenkt Kapital gezielt in ESG-konforme Technologien.

Eine zentrale Rolle in diesem Transformationsprozess spielt die SIERA Advisors eines der führenden Unternehmen für Nachhaltigkeit in Deutschland. Seit über 40 Jahren am Markt, beschäftigt sie mehr als 700 Ingenieure und realisiert jährlich über 1.000 nachhaltige Projekte. Mit ihrer tiefgehenden Expertise setzt die SIERA Advisors Maßstäbe im Umweltingenieurwesen und ist ein Schlüsselakteur bei der Umsetzung des European Green Deal.

FBM: Welche regulatorischen Entwicklungen erwarten Sie, die den ELTIF-Markt und Umwelttechnologie-Investments beeinflussen könnten?

Florian von Tucher: In den kommenden Jahren werden regulatorische Entwicklungen den ELTIF-Markt und Umwelttechnologie-Investments maßgeblich prägen. Die Weiterentwicklung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) wird voraussichtlich die Transparenz- und ESG-Berichtspflichten weiter verschärfen – insbesondere im Hinblick auf Scope-3-Emissionen und Impact-KPIs.

Gleichzeitig könnte die EU-Taxonomie auf weitere nachhaltige Sektoren wie Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Mobilität ausgeweitet werden, wodurch sich neue Investitionsmöglichkeiten eröffnen. Parallel dazu verpflichtet die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Unternehmen dazu, umfassende Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen und die damit verbundenen Kosten selbst zu tragen. Dies erhöht den Druck, in nachhaltige Technologien und Emissionsreduktionsmaßnahmen zu investieren, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.

Im Zuge des European Green Deal sind zudem strengere Vorgaben für Energieeffizienz und Ressourcenschonung zu erwarten. Diese Entwicklungen treiben nachhaltige Investments weiter voran und schaffen attraktive Wachstumschancen für Fonds, die sich frühzeitig darauf ausrichten.

FBM: Planen Sie weitere thematische ELTIF-Angebote in Zukunft?

Florian von Tucher: Die steigende Nachfrage nach spezialisierten Anlageprodukten – insbesondere in den Bereichen nachhaltige Infrastruktur, ESG-Investments und Technologie – schafft attraktive Chancen für thematische ELTIFs. Langfristige Investitionen in diese Sektoren ermöglichen es Anlegern, gezielt am nachhaltigen Wachstum teilzuhaben und von zukunftsorientierten Markttrends zu profitieren.

Um flexibel auf neue Marktchancen zu reagieren, wurde ein Umbrella-Fonds geschaffen. Dieser bietet die Möglichkeit, in Zukunft weitere Teilfonds aufzulegen – etwa für größere grüne Infrastrukturprojekte oder andere nachhaltige Investitionsmöglichkeiten.

Der aktuelle Fokus liegt jedoch auf dem erfolgreichen Wachstum und der strategischen Marktpositionierung des bestehenden ELTIF-Projekts. Eine solide Basis zu schaffen ist essenziell, um künftige Initiativen nachhaltig und wirkungsvoll voranzutreiben.

FBM: Wie unterstützen Sie Vermittler bei der Kundenberatung zu ELTIFs?

Florian von Tucher: Vermittler werden gezielt unterstützt – durch eine Kombination aus Schulungsmaßnahmen, hochwertigen Informationsmaterialien und digitalen Tools, die eine fundierte Kundenberatung zu ELTIFs ermöglichen.

Roadshows mit praxisnahen Workshops in mehreren Städten vermitteln umfassendes Wissen zu den Anlagezielen, den regulatorischen Rahmenbedingungen wie ELTIF 2.0, SFDR und der EU-Taxonomie sowie den Chancen und Risiken dieser Investmentklasse. Zusätzlich werden spezielle Kundenveranstaltungen angeboten, bei denen Vermittler ihre Kunden einladen und diesen die Möglichkeit geben können, direkt vom Initiator detaillierte Informationen zu erhalten. Dies erleichtert nicht nur die Beratung, sondern stärkt auch das Vertrauen und unterstützt Vermittler aktiv in der Ansprache potenzieller Anleger.

Ergänzend dazu stehen umfassende Informations- und Marketingmaterialien zur Verfügung, die die wichtigsten Merkmale des SIERA Impact Growth Fund sowie die zugrunde liegende Investitionsstrategie verständlich und anschaulich darstellen.

FBM: Welche Vertriebskanäle nutzen Sie und wie schulen Sie Finanzvermittler zu den Besonderheiten des Produkts?

Florian von Tucher: Der SIERA Impact Fund setzt auf ein leistungsstarkes Vertriebsnetzwerk, um sowohl institutionelle als auch private Anleger gezielt zu erreichen. Durch direkte Partnerschaften mit Finanzvermittlern, digitale Plattformen und eine persönliche Beratung durch spezialisierte Vertriebsteams wird eine maximale Reichweite sichergestellt. Um Finanzvermittler optimal auf die Besonderheiten des Produkts vorzubereiten, bietet der Fonds regelmäßige Webinare und Online-Workshops zu aktuellen Themen wie regulatorischen Anforderungen, nachhaltigen Investitionsstrategien und Markttrends. Ergänzend dazu stehen umfassende Informationsmaterialien bereit, die einen strukturierten Überblick über den Fonds und seine Anlagestrategie bieten.

Doch Wissen allein reicht nicht – persönliche Betreuung macht den Unterschied. Vermittler profitieren von direkten Ansprechpartnern, die individuelle Fragen klären, maßgeschneiderte Unterstützung bieten und sie aktiv im Beratungsprozess begleiten. So wird nicht nur Vertrauen gestärkt, sondern auch die Basis für langfristigen Erfolg geschaffen.

Verantwortlich für den Inhalt:

M&P Group, Sanktjohanserstraße 45, 83707 Bad Wiessee, Tel: +49 8022 188088 18, www.mup-group.com

Interview mit Marvin Koch, Leiter Vermögensmanagement, afm assekuranz-finanz-makler GmbH

In einer Zeit, die durch den Krieg um die Ukraine und weiteren geopolitischen Spannungen sowie daraus resultierenden Schwankungen bei der Inflation und den Zinsen geprägt ist, stehen wir sowohl gesellschaftlich als auch im Bereich der Finanzplanung vor großen Herausforderungen. Einige Kapitalmärkte, allen voran Aktien und Anleihen, entwickeln sich zunehmend dynamisch und sind teils von starken Emotionen geprägt. In unserem Interview mit Marvin Koch, dem Leiter des afm Vermögensmanagements, beleuchten wir, welche Strategien in diesen unsicheren Zeiten langfristig erfolgversprechend sind.

FBM: Herr Koch, Sie arbeiten seit vielen Jahren für die afm-Gruppe. Wer ist die afm, was macht das Unternehmen aus und wofür steht es?

Marvin Koch: Die afm-Gruppe ist ein unabhängiges, inhabergeführtes Finanzdienstleistungsunternehmen mit Hauptsitz in Hamburg, das seit über 30 Jahren Kunden mit regionalen Standorten in ganz Deutschland berät. Wir gehören zu den Top 25 Maklern Deutschlands und sind voll und ganz unseren Kunden verpflichtet. Unsere ausgeprägte Kompetenz für Privatkunden, Unternehmer und Unternehmen in den Bereichen Vorsorge und Versicherungen runden wir mit unserem Angebot im Segment des Vermögensmanagement gekonnt ab. Im Mittelpunkt unserer Dienstleistung steht unsere kompetente 360° Beratung mit dem individuellen Plus, die nahezu alle finanziellen Belange aus den Bereichen Risikoabsicherung, Vermögenserhalt und Vermögensaufbau abdeckt. Wir nutzen im Segment des Vermögensmanagements einen im Marktvergleich äußerst breiten Zugriff auf Investmentfonds, Versicherungsanlageprodukte, Alternative Investmentfonds,

Edelmetalle und Immobilien als Kapitalanlage. Und das selbstverständlich auch gezielt mit nachhaltig ausgerichteten, ESG-konformen Kapitalanlagen, sofern unser Kunde hier einen Schwerpunkt setzten möchte.

FBM: Ein umfangreiches Dienstleistungsangebot. Wie gestaltet sich die Analyse und Umsetzung mit den Kunden?

Marvin Koch: Alles soll verständlich und transparent sein. Unser Ziel ist es, dass unsere Kunden die vorgeschlagenen Konzepte und Produktlösungen vollständig nachvollziehen können. Wir starten mit einem ausführlichen Gespräch und nehmen

uns so viel Zeit wie nötig, um die individuelle Situation, Wünsche und Herausforderungen unserer Kunden zu verstehen. Die Aufnahme relevanter Daten sowie die Fragen nach Erfahrung, Absicherungswünschen, Risikoneigung und steuerlichen Aspekten erfordern ausreichend Zeit, und die nehmen wir uns. Anschließend entwickeln wir ein maßgeschneidertes Absicherungs- und Anlagekonzept, gegebenenfalls unter Hinzunahme externer Fachleute und Spezialisten. Das auf den Bedarf, die Wünsche und die Vorlieben des einzelnen Kunden abgestellte Konzept präsentieren und besprechen wir in den folgenden Terminen detailliert und individuell. Selbstverständlich begleiten wir unsere Bestandskunden auch im weiteren Verlauf aktiv und empfehlen Anpassungen, sobald sich Märkte, Produkte und Ziele unserer Kunden wesentlich ändern – wir bleiben für unsere Kunden am Ball!

FBM: Sie sprachen von Vermögenserhalt bzw. Vermögensaufbau. Welche Renditeziele streben Sie für Ihre Kunden an?

Marvin Koch: Man muss die Renditen auch unter dem Gesichtspunkt der Inflation sehen, weshalb eine Kapitalanlage im Bereich Vermögenserhalt beispielsweise nicht unter der durchschnittlichen Inflation rentieren sollte. Unsere Anlagestrategien zielen darauf ab, breit zu diversifizieren – wir alle kennen das Sprichwort aus Kinderzeiten: „Packe nicht alle Eier in einen Korb.“ In unseren Fonds-Vermögensverwaltungsstrategien sind weltweit über 4.000 Aktien und Anleihen abgebildet, was für

eine breite Streuung sorgt. Je nach Risikobereitschaft unserer Kunden streben wir Renditeziele zwischen 4,00 % und 8,00 % p. a. an, und zwar nach Kosten.

FBM: Zu Ihrer Angebotspalette gehören im Sachwertebereich neben Immobilien und Edelmetallen auch voll regulierte Alternative Investmentfonds. Wie prüfen Sie diese?

Marvin Koch: Wir schauen bei den Produkten nicht nur auf Rendite und Laufzeit. Zunächst machen wir uns ein umfassendes Bild der ausgewählten Partnerunternehmen und prüfen die Prospekte intensiv. Dabei nutzen wir zusätzlich externe Analysen und Bewertungen als Basis für unsere gründliche Prüfung.

Mit vielen Jahren Prüfungserfahrung laufen wir nicht jedem Trend hinterher. In die Gesamtbewertung fließen nicht nur das Produkt, sondern auch die Leistungsbilanz des Anbieters, die transparente Kommunikation sowie das Chancen-Risiko-Verhältnis des Produkts ein. Nur wenn die Produktprüfung positiv und absolut überzeugend abgeschlossen wurde und das Produkt zu den Wünschen der Kunden passt, sprechen wir eine Empfehlung aus. Mit einigen Partnerunternehmen arbeiten wir bereits seit mehr als 15 Jahren erfolgreich zusammen, weil sich das Asset-Management und die Produktkonzepte bewährt haben.

FBM: Herr Koch, vielen Dank für das Interview.

Verantwortlich für den Inhalt:

afm Holding AG, Kaiser-Wilhelm-Straße 9, 20355 Hamburg, Tel: +49 40 5328860, www.afm-gruppe.de

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt die zügige Einigung auf einen Koalitionsvertrag als wichtiges Zeichen politischer Handlungsfähigkeit.

In einer Zeit großer globaler Herausforderungen ist Stabilität und Handlungsfähigkeit von zentraler Bedeutung – auch mit Blick auf Deutschlands Rolle in Europa und Europas Gewicht in der Welt. Umso wichtiger ist es, diese Stabilität mit zukunftsgerichteten Reformen zu verbinden, insbesondere in der Altersvorsorge.

Der AfW erkennt im Koalitionsvertrag erste positive Ansätze, kritisiert jedoch insbesondere das Ausbleiben grundlegender Reformen über alle drei Säulen der Altersvorsorge. Auch wenn die gesetzliche Rente von den unabhängigen Finanz- und Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern nicht beraten wird, sind die Festlegungen hier für eine ganzheitliche Beratung zur Altersvorsorge relevant. „Die Festlegung auf ein Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 mag auf den ersten Blick Sicherheit vermitteln – tatsächlich ist sie Ausdruck politischer Untätigkeit und folgt auch nicht dem dringenden Reformaufruf maßgeblicher Ökonomen noch in den letzten Tagen. Wenn die entstehenden Mehrausgaben allein über Steuermittel ausgeglichen werden, droht die umlagefinanzierte Rente zur steuerfinanzierten Sozialleistung zu verkommen“, erklärt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. Schon heute flössen rund 120 Milliarden Euro jährlich aus dem Bundeshaushalt in die gesetzliche Rentenversicherung – Tendenz steigend.

Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bleiben die Ankündigungen vage. Digitalisierung, Vereinfachung und Portabilität sind zwar sinnvolle Ziele, ersetzen aber keine konkrete Strategie zur Verbreitung der bAV in kleinen und mittleren Unternehmen. Die wichtige Rolle unabhängiger Vermittlerinnen und Vermittler wird nicht erwähnt.

Positiv bewertet der AfW die Einführung einer sogenannten Frühstart-Rente: zehn Euro monatlich für jedes Kind zwischen dem sechsten und 18. Lebensjahr sollen in ein kapitalgedecktes Vorsorgedepot fließen. „Das ist ein richtiges Signal – auch wenn der Betrag eher symbolisch ist. Entscheidend wird sein, wie die konkrete Ausgestaltung erfolgt – insbesondere mit Blick auf die Auswahl der Produkte und deren Beratung“, so Wirth.

Die vorgesehene Reform der Riester-Rente – künftig ein einfaches Anlageprodukt mit staatlicher Förderung, ohne verpflichtende Garantien – weist in die richtige Richtung, bleibt aber ebenfalls unkonkret. Es fehlen klare Aussagen zu Übergangsregelungen, zu Vergütungsfragen sowie zur Rolle unabhängiger Berater. „Ein Standardprodukt allein reicht nicht. Menschen brauchen qualifizierte persönliche Beratung – und diese muss fair und nachvollziehbar vergütet werden“, betont Wirth.

Besonders begrüßt der AfW die eindeutige Haltung zur Beratungsvielfalt: Provisions- und Honorarberatung sollen gleichberechtigt bestehen bleiben. Gleichzeitig soll die BaFin prüfen, ob ihre Instrumente zur Bekämpfung von Fehlanreizen ausreichen. „Es ist ein starkes Signal, dass beide Vergütungsmodelle anerkannt werden. Entscheidend ist nun, dass daraus auch eine faire Regulierungspraxis folgt – ohne ideologische Schlagseiten, die bei einer Übernahme des Finanzministeriums und damit auch der Verantwortung für die BaFin nicht völlig unwahrscheinlich sind.“, so Wirth.

Zustimmung findet auch die geplante Schließung von Lücken in der Regulierung von Kryptowerten, dem grauen Kapitalmarkt und Schattenbanken. „Alles, was unseriöse Marktteilnehmer vom Finanzmarkt entfernt oder fernhält und den Ruf der unabhängigen Beratung schützt, ist zu begrüßen“, erklärt Wirth.

Die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung mit staatlicher Rückversicherung und Opt-out-Möglichkeit bewertet der AfW ebenfalls positiv. „Das ist ein ausgewogener Vorschlag, der den Versicherungsschutz gegen zunehmende Klimarisiken stärkt und gleichzeitig individuelle Spielräume wahrt.“

„Unsere Branche braucht stabile, verlässliche Rahmenbedingungen – aber auch echten Reformwillen. Altersvorsorge darf nicht nur verwaltet, sondern muss gestaltet werden. Und wir stehen als Verband bereit, aktiv an dieser Gestaltung mitzuwirken – im Sinne unserer Mitglieder und der Menschen, die auf qualifizierte Beratung vertrauen“, so Wirth abschließend.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Maximilian Wanschka im Gespräch: Kunst mit Mehrwert – Warum seine Werke auf Wanschka.de Herzen und Räume verwandeln

FBM: Herr Wanschka, Sie sind Künstler und Kommunikations-Designer. Ihre Website Wanschka.de präsentiert Ihre zeitgenössische Kunst. Was ist die Kernidee hinter Ihren Werken und dieser Online-Präsenz?

Maximilian Wanschka: Die Website ist mein Fenster zur Welt, um meine Kunst zu zeigen, die nach einer klaren Maxime entsteht: Das Wahre suchen, das Schöne lieben, das Gute sehen, das Beste geben. Das ist der Geist, der meinen Arbeiten innewohnt. Jedes Gemälde beginnt mit einem Thema und entwickelt sich zu einer Botschaft, die Käufer, Betrachter und die Umgebung bereichern soll – ein visueller Reminder mit Strahlkraft, der über den Zeitgeist hinausgeht. Mein Ziel ist es, Kunst mit Relevanz zu schaffen, die Menschen emotional berührt, ihnen Freude macht und sie in ihren Bann zieht. Es geht darum, mit Bildern zu verwandeln.

FBM: An wen richtet sich Ihre Kunst primär? Sind es private Kunstliebhaber oder auch Unternehmen?

Maximilian Wanschka: Meine Kunst spricht beide Gruppen an. Ich schaffe Originalgemälde für Kunstliebhaber, Sammler und auch Unternehmen, die das Besondere schätzen. Für Unternehmen biete ich zudem über meine Tätigkeit bei WERBUNG ART DESIGN gezielt “Corporate Art” an – individuelle Kunst, die als visueller Ausdruck der Unternehmensidentität dient, also Kultur, Werte, Geschichte und Philosophie widerspiegelt. Meine langjährige Erfahrung in der Gestaltung von Unternehmensauftritten hilft mir dabei, die Bedürfnisse von Firmen zu verstehen und visuell umzusetzen. Aber im Kern geht es immer darum, Menschen zu erreichen, die eine tiefere Verbindung suchen, sei es im privaten oder geschäftlichen Umfeld.

FBM: Was sind die spezifischen Vorteile für Kunstfreunde, die eines Ihrer Gemälde erwerben?

Maximilian Wanschka: Käufer erwerben nicht nur ein Bild, sondern ein exklusives Unikat mit einer einzigartigen Geschichte. Es ist ein Artefakt, das sie zeitlebens begleiten und bereichern kann, indem es ästhetische Inhalte aus meiner Sphäre in ihre überträgt und ihre eigene Persönlichkeit im Raum spiegelt. Meine Bilder sind Sinnbilder, die wertvolle Botschaften transportieren – Kunst mit Mehrwert. Sie sollen nicht nur dekorieren, sondern auch als verwandelnde Kraft wirken, die belebt, Mut macht, Zuversicht gibt und neue Perspektiven eröffnet. Wer sich näher damit beschäftigt, kann darin den Sinn und Unsinn menschlichen Tuns entdecken und vielleicht neue Sichtweisen gewinnen. Zudem lege ich Wert auf höchste Qualität bei Materialien wie Farben und Leinwänden. Und nicht zuletzt: Da die Anzahl meiner Gemälde überschaubar bleiben wird, dürfen Käufer, die heute den Wert erkennen, durchaus auf eine zukünftige Wertsteigerung hoffen.

FBM: Und welche Vorteile bieten Ihre Werke speziell für Unternehmen?

Maximilian Wanschka: Für Unternehmen geht es oft darum, Räume sichtbar zu veredeln und das Raumgefühl exklusiv und positiv zu verändern. Meine Kunst kann dabei helfen. Darüber hinaus dient sie, wie erwähnt, als “Corporate Art” zur Stärkung der Unternehmensidentität und -kultur. Sie kann Werte visualisieren und kommunizieren, sowohl nach innen zu den Mitarbeitern als auch nach außen zu Kunden und Partnern. Ein Kunstwerk von mir in Geschäftsräumen ist mehr als Dekoration; es ist ein Statement, das die Philosophie und den Anspruch des Unternehmens unterstreichen kann. Zudem biete ich flexible Miet-Abo-Modelle an, die es Unternehmen ermöglichen, Kunst temporär zu nutzen und regelmäßig auszutauschen. Meine Erfahrung aus über 30 Jahren im Kommunikationsdesign für diverse Branchen garantiert ein tiefes Verständnis für unternehmerische Belange.

FBM: Fassen wir zusammen: Warum sollte man Ihre Bilder kaufen oder mieten?

Maximilian Wanschka: Weil meine Kunst darauf abzielt, mehr zu sein als nur ästhetisch ansprechend. Jedes Werk ist ein Stück meines Lebens, mit Herzblut geschaffen, um als Inspirationsquelle zu dienen und die Welt des Betrachters zu bereichern. Es sind Unikate von hoher materieller Qualität, die eine tiefere Botschaft tragen und auf eine positive, sinnstiftende Weise wirken sollen. Sie spiegeln die Persönlichkeit des Besitzers wider und können eine lohnende Investition sein. Beim Kauf eines Originals erhalten Sie zudem einen persönlichen Künstlerbrief mit der Hintergrundgeschichte des Werkes und profitieren von einem Rückkaufsrecht. Die Mietoption bietet Flexibilität, um Räume regelmäßig neu zu gestalten. Letztlich steckt in jedem Bild alles, was ich in der Schaffensphase zu geben imstande war – mein Qualitätsversprechen.

FBM: Was inspiriert Sie und wie gehen Sie bei der Schaffung Ihrer Werke vor?

Maximilian Wanschka: Mich treibt der Wunsch an, etwas Sinn- und Wertevolles zu tun, Freude zu machen und Schönes zu schaffen. Inspiration finde ich überall: in der Suche nach dem guten Leben, in aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen, persönlichen Erlebnissen, aber auch in Literatur, Film, Mode, Musik und Natur. Ich bin Autodidakt und male gerne expressiv und impulsiv, mal figürlich, mal abstrakt. Dabei arbeite ich oft mit Strukturpasten, Kohle und hochpigmentierten Acrylfarben auf großformatigen Leinwänden, nutze Pinsel, Spachtel, Schwämme – was immer passt. Texturen in Schichten sind typisch für meine Arbeit. Mein Atelier in der historischen Kunstmühle Rosenheim, mit seinem inspirierenden Ambiente zwischen Stadt und Bergen, spielt dabei eine große Rolle. Zu jedem Gemälde erstelle ich sogar passende Atelier-Playlists, um die Stimmung einzufangen.

FBM: Wo können Interessierte Ihre Kunst erleben und erwerben?

Maximilian Wanschka: Alle verfügbaren Werke sind auf meiner Website Wanschka.de zu sehen. Für ein persönliches Erleben lade ich Interessierte herzlich nach Vereinbarung in meine Ateliergalerie in der Kunstmühle Rosenheim ein. Dort kann man die Bilder im Original sehen und die besondere Atmosphäre des Ortes spüren. Auf der Website finden sich auch die Details zu den Kauf- und Mietoptionen. Es gibt sogar die Möglichkeit, T-Shirts mit Bildmotiven als exklusive Unikate zu erwerben. Ein Werkverzeichnis wird fortlaufend aktualisiert und ist auf Wunsch einsehbar.

FBM: Herr Wanschka, vielen Dank für dieses aufschlussreiche Gespräch.

Kontakt zum Künstler: www.wanschka.de

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FinanzBusinessMagazin.de, RedaktionMedien Verlag Astrid Klee, Schwaighofstr. 19 A, D-83684 Tegernsee Tel.: +49 (0)8022 50 70 436, www.FinanzBusinessMagazin.de

Die uniVersa gehört zu den Maklerchampions 2025 und erzielte mehrere Topbewertungen in der Kranken- und Lebensversicherung, darunter vier erste Plätze bei übergeordneten Aussagen und Leistungsmerkmalen.

Das Versicherungsmagazin hat gemeinsam mit der ServiceValue GmbH die Servicequalität von Produktgebern anhand von 28 Service- und Leistungsmerkmalen untersucht. Dazu wurden 1.682 Maklerurteile in einer Onlinebefragung eingeholt. Zu den ausgezeichneten Maklerchampions zählt die uniVersa. In der Krankenversicherung (KV) erreichte sie in der Gesamtwertung „Silber“ und in der Lebensversicherung (LV) „Bronze“. Vier erste Plätze gab es bei übergeordneten Aussagen und Leistungsmerkmalen. Dies waren: Gesamtzufriedenheit und Leistungsabwicklung in der KV sowie Erreichbarkeit und Umgang mit Beschwerden und Reklamationen in der LV. Zudem gab es zahlreiche weitere Platzierungen unter den Top 5, zum Beispiel bei Maklerorientierung, Geschäftsmodell, Innovationskraft, Produktqualität und Maklerbetreuung in der KV sowie Verbindlichkeit von Zusagen, Fehlerfreiheit, Maklerorientierung, Maklerbetreuung und Nachhaltigkeit in der LV. Bei der offiziellen Preisverleihung erhielt die uniVersa zudem sechs Sonderpreise verliehen: zweimal „Gold“ bei Gesamtzufriedenheit und für Leistungsabwicklung/Schadenregulierung KV, einmal „Silber“ für Maklerorientierung KV und dreimal „Bronze“ für Partnerwert und Produktqualität in der KV sowie Leistungsabwicklung/Schadenregulierung in der LV.

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Die Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz (zum Beispiel ChatGPT) in der Finanz- und Versicherungsvermittlung nimmt zwar zu, bleibt aber auf niedrigem Niveau.

Das ergibt die Auswertung des 17. AfW Vermittlerbarometers mit über 1.100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus dem November 2024.

Erst 35 % der Vermittlerinnen und Vermittler setzen KI-Tools wie ChatGPT aktiv ein – eine Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahr (16 %).

Doch nur 10,5 % der Vermittelnden nutzen KI täglich, weitere 14 % zumindest wöchentlich. Immerhin 16 % planen, KI künftig in ihre Arbeit zu integrieren.

Besonders häufig setzen Vermittelnde KI zur Texterstellung (88 %) und Ideenfindung (62 %) ein, gefolgt von der Informationsbeschaffung. Dagegen spielt der direkte Kundendialog mit KI bisher kaum eine Rolle: Nur 4,8 % haben einen Chatbot für Kundenfragen im Einsatz.

Trotz der zunehmenden Verbreitung gibt es weiterhin große Hürden für die Nutzung von KI in der Finanz- und Versicherungsvermittlung. Die häufigsten Bedenken sind die Fehleranfälligkeit von KI (56 %), der mögliche Kontrollverlust (41 %) und Datenschutzbedenken (38 %). Die Komplexität der Technologie stellt für 36 % der Vermittelnden eine Herausforderung dar.

„Die Ergebnisse zeigen, dass viele Vermittelnde das Potenzial von KI noch nicht voll ausschöpfen. Dabei kann KI entscheidend zur Effizienzsteigerung beitragen – sei es bei der Ideenfindung für Kundenansprachen, der Erstellung und Überarbeitung von Texten oder der Zusammenfassung von Dokumentationen“, sagt Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V..

Um den Einstieg in KI zu erleichtern, wünschen sich 75 % der Vermittelnden Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Tools. 61 % benötigen Hilfe bei der Integration von KI in ihre Arbeitsprozesse, und 54 % haben Fragen zu rechtlichen Rahmenbedingungen.

Zur Studie: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde in Kooperation mit den Fördermitgliedern des Verbandes bereits zum 17. Mal mittels einer Online-Umfrage im Oktober und November 2024 durchgeführt. Insgesamt 1.173 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten maximal 124 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Rund neun von zehn Befragten (88,6 Prozent) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 84 Prozent im Maklerstatus. 59,1 Prozent der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild weist weit über den Verband hinaus, denn 62,4 Prozent der Befragten sind keine Mitglieder des AfW.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de