Neue digitale Versicherung unter der Marke „PETPROTECT“ (www.petprotect.de)

 

Die DFV Deutsche Familienversicherung AG („DFV“, „Deutsche Familienversicherung“), ein stark wachsendes und in Europa führendes Insurtech-Unternehmen, bringt die Tierkrankenversicherung „PETPROTECT“ auf den Markt. Für den Vertrieb des neuen Produkts wird die bestehende Kooperation mit ProSiebenSat.1 Digital nun weiter ausgebaut. ProSiebenSat.1 Digital bewirbt seit heute, 15. Mai 2019, auf den reichweitenstarken TV- und Online-Kanälen der Gruppe die neue Tierkrankenversicherung der Deutschen Familienversicherung. ProSiebenSat.1 Digital hat eigens für die neue Kooperation ein performantes Marketingkonzept entwickelt. Die Vermarktung erfolgt unter der neu geschaffenen Marke „PETPROTECT“ und über die Website www.petprotect.de

Dr. Stefan M. Knoll, CEO und Gründer der Deutschen Familienversicherung: „Wir freuen uns sehr, dass wir mit „PETPROTECT“ ein weiteres digitales Versicherungsprodukt anbieten können. Mit ProSiebenSat.1 Digital steht uns ein erfolgsversprechender und bereits etablierter Vertriebsweg zur Verfügung. Die Tierkrankenversicherung ist ein noch relativ neues Produkt und hat ein enormes Marktpotenzial.“

Tierkrankenversicherung in Deutschland – ein großes Marktpotenzial

Der Markt für Tierkrankenversicherungen steckt in Deutschland noch in den Kinderschuhen und trifft auf eine rasant steigende Nachfrage. In Deutschland leben etwa 9,2 Mio. Hunde und 13,7 Mio. Katzen. Höchstens 17 % aller Hundehalter und 6 % aller Katzenbesitzer haben eine Tierkrankenversicherung.

Mit dem neuen Produkt „PETPROTECT“ tritt die DFV demnach in ein vielversprechendes Marktsegment ein. Damit setzt sie ihre Wachstumsstrategie konsequent um und zeigt die hohe Skalierbarkeit ihres Geschäfts über verschiedene Produktsparten hinweg. Als vollständig digitales Versicherungsunternehmen kann die DFV ihr Produktangebot schnell und flexibel an die Bedürfnisse des Marktes anpassen.

Verläuft alles entsprechend der Planung, beabsichtigt die Deutsche Familienversicherung auch in diesem Produktsegment zu den übrigen Mitbewerbern im Markt aufzuschließen. Dr. Stefan M. Knoll: „Auf Basis unserer flexiblen und hochmodernen IT-Plattform ist es uns gelungen, auch die Tierkrankenversicherungsprodukte nach Logik der 16er Matrix auf den Markt zu bringen. So deckt die Tierkrankenversicherung der Deutschen Familienversicherung alle Risiken ab, mit denen ein Hundebesitzer im Falle einer Erkrankung seines Haustieres konfrontiert werden könnte.“

Die Tierkrankenversicherung wird der Sparte der sonstigen Sachversicherungen zugeordnet und ist Teil der Unternehmensstrategie der DFV, den Anteil der Sachversicherungen im Neugeschäft des Jahres 2019 von 3,5 % (2018) auf 10 % zu steigern.

Über die DFV Deutsche Familienversicherung AG

Die in Frankfurt am Main ansässige Deutsche Familienversicherung ist der erste digitalisierte Versicherer und das einzige funktionierende Insurtech am deutschen Markt. Mit den einfach verständlichen, vernünftigen und ausgezeichneten Versicherungen der 16er Matrix wurden neue Maßstäbe in der Branche gesetzt. Einfach Alter eingeben und abschließen: Einfach. Vernünftig.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DFV Deutsche Familienversicherung AG, Reuterweg 47, 60323 Frankfurt am Main, Tel: 069 95 86 969, Fax: 069 95 86 958,

www.deutsche-familienversicherung.de

Zuwächse in sämtlichen Teilen der MLP Gruppe und über nahezu alle Beratungsfelder hinweg

 

Die MLP Gruppe setzt ihren Wachstumskurs und damit den positiven Trend der vergangenen Monate fort. Im ersten Quartal 2019 stiegen die Gesamterlöse um 6 Prozent auf 177,8 Mio. Euro. Wie schon im Gesamtjahr 2018 erzielte MLP Zuwächse in sämtlichen Teilen der Gruppe und über nahezu alle Beratungsfelder hinweg. Insbesondere die Sachversicherung, die im ersten Quartal eine wesentliche Rolle spielt, und die Altersvorsorge entwickelten sich mit einem Umsatzplus von 7 bzw. 13 Prozent sehr erfolgreich. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag mit 12,5 Mio. Euro auf dem hohen Niveau des Vorjahres (Q1 2018: 13,0 Mio. Euro). Im mittelfristigen Vergleich bedeutet dies eine deutliche Steigerung.

Außerdem haben sich von Januar bis März 2019 mehrere Frühindikatoren für den weiteren Umsatzverlauf positiv entwickelt: So stieg die Beitragssumme im Neugeschäft in der Altersvorsorge um 9 Prozent, die Zahl der neu gewonnenen Familienkunden legte im Vergleich zum Q1 2018 um 3 Prozent zu und auch die Berater-Einstellungen lagen über dem Vorjahresniveau. Nach Ablauf der ersten drei Monate bestätigt MLP den Ausblick für das Gesamtjahr.

„Der Start ins Geschäftsjahr war erkennbar erfolgreich und wir sind gut unterwegs. Wie schon im Gesamtjahr 2018 zeigt sich klar, welch positive Auswirkungen die strategische Weiterentwicklung der vergangenen Jahre auf unser Geschäft hat. Die deutliche Verbreiterung unserer Aufstellung zeigt eindeutige Erfolge. Damit steigern wir die Stabilität von Quartal zu Quartal weiter. Wir gehen zuversichtlich in die kommenden Monate“, sagt Vorstandsvorsitzender Dr. Uwe Schroeder-Wildberg.

Gesamterlöse legen auf 177,8 Mio. Euro zu

Die Gesamterlöse stiegen im ersten Quartal auf 177,8 Mio. Euro (167,9 Mio. Euro). Den größten Teil steuerten die Provisionserlöse mit 169,8 Mio. Euro (160,4 Mio. Euro) bei. Die Erlöse aus dem Zinsgeschäft lagen mit 4,3 Mio. Euro leicht unter dem Vorjahr (4,4 Mio. Euro).

Die Aufteilung nach Beratungsfeldern zeigt Wachstum in der Altersvorsorge, der Sachversicherung, dem Vermögensmanagement und der Krankenversicherung. Den größten Zuwachs verzeichnete dabei die Altersvorsorge mit einem Plus von 13 Prozent auf 38,0 Mio. Euro (33,7 Mio. Euro). Einen wesentlichen Beitrag dazu leistete die betriebliche Altersversorgung mit einem Anteil von 29 Prozent an der vermittelten Beitragssumme. Insgesamt stieg die Beitragssumme des Neugeschäfts, die einen wesentlichen Indikator für die künftige Umsatzentwicklung darstellt, um 9 Prozent auf 722,1 Mio. Euro (659,9 Mio. Euro). Die zweithöchste Wachstumsrate erzielte im ersten Quartal die Sachversicherung mit einem Zuwachs von 7 Prozent. In der Umsatzsteigerung von 56,2 Mio. Euro auf 59,9 Mio. Euro zeigten sich Zuwächse sowohl beim Tochterunternehmen DOMCURA als auch im MLP Privatkundengeschäft. Im Vermögensmanagement stiegen die Erlöse von 47,5 Mio. Euro auf 50,2 Mio. Euro. Hier profitierte die Gruppe von Zuwächsen sowohl in der MLP Banking AG als auch bei FERI. Das betreute Vermögen betrug zum 31. März 2019 36,3 Mrd. Euro (31. Dezember 2018: 34,5 Mrd. Euro). In der Krankenversicherung legte MLP erneut gegen den Markttrend zu und steigerte die Erlöse von 11,7 Mio. Euro auf 12,1 Mio. Euro. Zum Jahresauftakt rückläufig war nach einem sehr starken Schlussquartal 2018 (plus 90 Prozent) die Immobilienvermittlung. Hier betrugen die Erlöse 3,3 Mio. Euro nach 4,9 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum. Die Finanzierung lag mit 5,1 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres (Q1 2018: 5,2 Mio. Euro).

Hohes EBIT-Niveau des Vorjahreszeitraums bestätigt

Das EBIT betrug 12,5 Mio. Euro im ersten Quartal. Darin enthalten ist ein einmaliger Beratungsaufwand in Höhe von 0,4 Mio. Euro im Zuge der angekündigten Mehrheitsbeteiligung an der DEUTSCHLAND.Immobilien Gruppe. Damit lag das EBIT auf dem hohen Niveau der beiden Vorjahre (Q1 2018: 13,0 Mio. Euro, Q1 2017: 12,5 Mio. Euro). Im mittelfristigen Vergleich (Q1 2016: 8,7 Mio. Euro, Q1 2015: 7,0 Mio. Euro, Q1 2014: 3,4 Mio. Euro) stellt dies eine deutliche Steigerung dar. Das Konzernergebnis betrug 9,1 Mio. Euro (9,3 Mio. Euro).

MLP Gruppe betreut 543.250 Familien- und 21.000 Firmenkunden

Zum 31. März 2019 betreute die MLP Gruppe 543.250 Familienkunden (31. Dezember 2018: 541.150). Die Zahl der brutto neu gewonnenen Familienkunden betrug 4.100 im ersten Quartal. Gegenüber dem Vorjahresquartal bedeutet dies eine Steigerung von rund 3 Prozent (Q1 2018: 4.000). Außerdem betreute die Gruppe 21.000 Firmen- und institutionelle Kunden (31. Dezember 2018: 20.900). Zum 31. März 2019 waren 1.910 Kundenberater für MLP tätig. Gegenüber dem 31. März 2018 (1.890) stellt dies einen Zuwachs von 20 Beratern dar, gegenüber dem 31. Dezember 2018 (1.928) zeigt sich der saisonübliche Rückgang. Dabei haben sich auch im ersten Quartal die Einstellungszahlen positiv entwickelt. Auf Jahressicht geht MLP nach wie vor von einem weiteren Zuwachs bei der Zahl der Kundenberater aus.

Ausblick bestätigt

Wie bei der Bekanntgabe der Jahreszahlen angekündigt, investiert MLP in die Weiterentwicklung des Hochschulbereichs 2019 nochmals rund 8 Mio. Euro. Trotz dieser Zukunftsinvestitionen erwartet MLP im Gesamtjahr eine weitere leichte Steigerung des EBITs gegenüber dem Jahr 2018. „Wir haben uns eine gute Ausgangssituation geschaffen und bestätigen unseren Ausblick. In den kommenden Monaten erwarten wir eine Fortsetzung des erfolgreichen Trends“, sagt Finanzvorstand Reinhard Loose.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Die auf den Vertrieb ihrer rein eigenkapitalbasierten Immobilienentwicklungsfonds für private und semi-professionelle Anleger fokussierte PROJECT Vermittlungs GmbH hat einen weiteren Vertriebsspezialisten verpflichtet.

 

Björn Michelsen (39) verantwortet seit dem 1. Mai 2019 die Position als Key Account Manager. Er komplettiert damit die Key Account-Betreuung bei PROJECT Investment, welche seit Herbst 2016 von Harald Hofmann sukzessive ausgebaut wird.

Björn Michelsen war von 2003 bis 2008 als Wertpapierspezialist in der Allianz Beratung für die Dresdner Bank AG tätig. Als Vertriebsleiter der Dr. Ludz GmbH & Treukonzept Finance GmbH verantwortete er bis Mitte 2017 den Vertrieb eines Pools in leitender Position. Zuletzt war der ausgebildete Bankkaufmann als Vertriebsleiter für die HEH Emissionshaus AG in Hamburg tätig. “Björn Michelsen bringt über 15 Jahre Berufserfahrung in der Finanzbranche mit und verfügt über umfangreiche Vertriebserfahrung, die ihn als Key Account Manager bei PROJECT qualifizieren”, so Alexander Schlichting, geschäftsführender Gesellschafter der PROJECT Vermittlungs GmbH. Björn Michelsen ist verheiratet und Vater von zwei Kindern. “Mein eigener Anspruch liegt in der weiterhin umfassenden und kompetenten Zusammenarbeit mit unseren bestehenden sowie zukünftigen Vertriebspartnern. Ich freue mich sehr, mit der PROJECT Gruppe die Zukunft der Branche mitzugestalten und aktiv am weiteren Wachstum mitwirken zu können”, so Björn Michelsen.

Die PROJECT Vermittlungs GmbH betreut den freien Vertrieb deutschlandweit in derzeit sieben Regionen. Ein Netz von Vertriebsdirektoren und Vertriebsleitern bietet freien Finanzanlagenvermittlern und Beratern individuelle Unterstützung vor Ort. Über den Key Account betreut der Kapitalanlage- und Immobilienentwicklungsspezialist mit Sitz in Bamberg Maklerpools sowie Banken und Sparkassen. Weitere Informationen unter: https://www.project-investment.de/private-investoren/vertriebspartner/freie-vertriebspartner

 

Verantwortlich für den Inhalt:

PROJECT Beteiligungen AG, Kirschäckerstraße 25, 96052 Bamberg, Tel: +49 (0) 951 91790 0, Fax: +49 (0) 951 91790 222

www.project-investment.de

Im Anlegerskandal rund um die Picam-Gruppe wurde ein Urteil gefällt, das breite Wirkung zeigen wird:

 

Das Landgericht Kleve hat mit einem Schlussurteil einen Anlagenvermittler zu Schadensersatz verurteilt. Grundlage waren die vom Gericht festgestellten Mängel in den Werbeunterlagen. “Diese Unterlagen wurden nach unserer Kenntnis nahezu immer verwendet, um die Anleger zu überzeugen”, sagt Dr. Jochen Strohmeyer, der das wegweisende Schlussurteil für seine Mandantin erstritten hat.

Der Hintergrund:

Die Piccor AG steht seit 2018 im Kreuzfeuer der Staatsanwaltschaft. In einem gigantischen Anlage-Skandal sollen 2000 bis 3000 Anleger um schätzungsweise 340 Millionen Euro betrogen worden sein. Ermittelt wird gegen die Picam-Gruppe und ihr Geflecht aus Picam, Piccor und Piccox wegen bandenmäßigem Anlagebetrug per Schneeballsystem.

Der aktuelle Fall:

Die Klägerin ließ sich von Dr. Jochen Strohmeyer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der mzs Rechtsanwälte, gerichtlich vertreten, um ihre Ansprüche gegen einen Anlagevermittler durchzusetzen.

Nach Bekanntwerden des Skandals um die von ihm vermittelten Anlageprodukte ließ sie die Anlageprospekte auf Mängel prüfen. Das Team um Dr. Strohmeyer wurde fündig und auch das Gericht bestätigte Mängel, die zu Schadensersatz in Höhe von mehr als 270.000 EUR führten.

Die Familie der Klägerin hatte 2014 Gelder über den Piccam Unternehmensverbund zum Zweck einer angeblichen Vermögensverwaltung in der Schweiz investiert. Im guten Glauben und Vertrauen auf die Informationen aus der Produktpräsentation überwiesen die Kläger 270.000 EUR auf das Treuhandkonto eines Wirtschaftsprüfers, der das Geld an den Schweizer Vermögensverwalter transferieren sollte. Inwieweit die Gelder tatsächlich in die Schweiz transferiert wurden, ist bis heute nicht geklärt. Die Geldflüsse stehen weiter im Zentrum der staatsanwaltlichen Ermittlungen.

Nachdem die Schweizer Börsenaufsicht die Machenschaften aufzudecken drohte, wurde ein Großteil der Gelder in ein neues Produkt mit der Wertpapierkennung WKN A19CXZ in Luxemburg transferiert.

Im Dezember 2017 platze die Blase: Den Anlegern wurde mitgeteilt, dass die investierten Gelder nicht mehr ausgezahlt werden können. Bis heute ist die Staatsanwaltschaft den überwiegend verschwundenen Geldern auf der Spur. Diverse Firmen aus dem Kreis des Piccam Unternehmensverbunds meldeten zwischenzeitlich Insolvenz an.

Das aktuelle Urteil:

Im Mai 2018 forderten die mzs Rechtsanwälte den Anlagevermittler zu Schadensersatz auf, denn er habe Sicherheiten des Produkts nicht überprüft und Unstimmigkeiten, die ihm als Fachmann auffallen hätten müssen, nicht verfolgt.

Das Landgericht Kleve bestätigte diesen Vorwurf nun im Schlussurteil vom 30. April 2019.

Der Anlagenvermittler hatte es versäumt, die Unterlagen darin zu prüfen, ob die darin enthaltenen Informationen schlüssig, sachlich und vollständig richtig sind.

Er hätte an mehreren Stellen stutzig werden müssen. “Es gab in der Präsentation zum Beispiel Grafiken, die sich auf Performance-Ergebnisse bezogen, die zeitlich vor der Gründung der Piccor AG lagen – und die somit erkennbar keine tatsächlichen Werte sein können”, gibt Strohmeyer ein Beispiel.

Das Urteil kann nur durch eine Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf angefochten werden.

Die Tragweite:

“Dieses Urteil gegen den Anlagenvermittler hat Breitenwirkung, denn nach unserer Kenntnis wurden von den rund 70 Anlagenvermittlern der Picam-Gruppe nahezu immer die gleichen Präsentationsunterlagen verwendet, von denen wir nun wissen, dass sie falsche Sicherheiten vorspielen”, fasst Dr. Jochen Strohmeyer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, zusammen.

Die Anleger, die mit dem Totalverlust ihrer bei der Picam-Gruppe angelegten Gelder kämpfen, könnten auf dieser Grundlage Schadenersatzansprüche gegen die Vermittler durchsetzen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

mzs Rechtsanwälte, Dr. Jochen Strohmeyer, Goethestraße 8-10, 40237 Düsseldorf, Tel: +49 (0) 211 69002 0, Fax: +49 (0) 211 69002 97, www.mzs-recht.de

Viele Erwerbstätige beenden ihre aktive berufliche Tätigkeit mit 58, 60 oder 62 Jahren. Also einige Jahre vor dem eigentlichen Beginn der geplanten Rentenzahlungen. Wie kann die Zeit ohne oder mit einem geringeren Einkommen überbrückt werden und wie können die Kosten insgesamt gesenkt werden?

 

“Zur Reduzierung der Kosten steht die PKV-Tarifoptimierung gem. § 204 VVG mit dem Tarifwechsel innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung ganz oben auf der Liste”, so Erik Oppermann von hc consulting. Die hc consulting AG (www.hcconsultingag.de) ist der Marktführer in der zu 100 % kostenlosen und vollumfänglichen Beratung zum PKV-Tarifwechsel. “Wer bis zum 55. Lebensjahr über eine gute Gesundheit verfügt, der sollte unbedingt noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder BU abschließen”, so Oppermann weiter. Die BU 50 plus kann dann unter Umständen eine Finanzierungslücke zwischen dem Ende der Berufstätigkeit und dem Rentenbezug schließen. Die letzten Berufsjahre muss man sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung und bei dann angeschlagener Gesundheit nicht mehr durch den Arbeitsalltag quälen.

Dabei sind die Versicherungsbeiträge für eine neue BU 50 plus wegen der relativ kurzen Vertrags- und Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr günstig. So bezahlt ein 55-jähriger Angestellter oder Selbstständiger je 1.000.- EURO monatlicher Rente keine 60 EURO im Monat. Diese Beträge können spielend aus der Beitragsersparnis nach einem PKV-Tarifwechsel finanziert werden.

Kommt am Ende des Berufslebens doch noch eine schwere Krankheit (häufigste BU-Ursache sind psychische Erkrankungen), kann man dem Rentenbeginn auch mit einer sehr spät abgeschlossenen BU zumindest finanziell gelassen entgegensehen (www.BU-Beratung.org).

Erik Oppermann: “Viele Berufstätige erleben in ihrem Umfeld oder bei älteren Kollegen einen unsicheren und nervenaufreibenden Übergang vom Berufsleben in das Rentenalter. Wer bis zum max. 55. Lebensjahr noch gesund ist und ohne Berufsunfähigkeitsversicherung dasteht, der sollte sofort zuschlagen und eine BU abschließen. Besser kann man sein Geld nicht anlegen. Liegen bereits ernste Erkrankungen vor, ist eine BU 50 plus nicht mehr möglich. Dann kommt vielleicht eine Multi-Risk oder eine Dread-Disease-Versicherung als Lösung in Frage”.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Ferdinand Halm, hc consulting AG, Christophstraße 15-17, 50670 Köln, Tel: 0221 37991961, www.hcconsultingag.de

Der AMC hat die Websites der Vertriebspartner ausgewählter Versicherer analysiert und bewertet.

 

Dabei standen die Auschließlichkeitorganisationen von 16 Versicherungen im Mittelpunkt der Untersuchung. Ergänzend wurden Experten von Versicherungsunternehmen befragt. Das Ergebnis: Sieht schon sehr gut aus, aber … da geht noch was.

Professionelle Vermittler sind für den Vertrieb von Versicherungsprodukten unerlässlich. Neben den Optionen zum Online-Abschluss geben sie den Versicherungen eine persönliche Note und sind quasi ihr Gesicht. Aus Nutzersicht ist es an vielen Stellen sinnvoll in eine persönliche Beratungssituation zu wechseln. Dabei ist davon auszugehen, dass damit eine hohe Erwartung einhergeht – wohlwissend, dass Beratung nicht zwangsläufig auf dem heimischen Sofa stattfinden muss. Die Digitalisierung lässt grüßen.

Entsprechend reibungslos und bequem muss die Identifikation eines passenden Vertriebspartners gelingen, ebenso wie die Hinführung auf sein autarkes Angebot. Ìm Fokus steht die Frage, inwieweit es den Versicherern und ihren Vertriebspartnern gelingt, ihre Nutzer mit all ihren Erwartungen an einen optimalen Web-Service adäquat abzuholen. Oder anders ausgedrückt: Wie smart sind die Vertriebspartner-Websites eigentlich wirklich?

Aus dieser Fragestellung heraus entstand die neue AMC-Studie „Die Websites der Vertriebspartner (AO)“. Der AMC ist bekannt für seine etablierte Studie „Die Assekuranz im Internet“, die seit über zwanzig Jahren jährlich die Website der Versicherungsgesellschaften untersucht. Die Konzeption der Studieninhalte wurde gemeinsam mit interessierten Versicherungsunternehmen aus dem AMC entwickelt. Ergänzt wird die Untersuchung durch eine Befragung der Versicherungsunternehmen zur ihrer Einschätzung der Vertriebspartner-Websites.

Die Studie beantwortet folgende Fragen:

Was bieten Vertriebspartner-Websites?

Ein Vergleich mit der Umsetzung ausgewählter Wettbewerber: Wie gut gelingt Ihren Wettbewerbern die Einbindung der Vertriebspartner?

Wie gut gelingt die Übergabe von der Unternehmens-Website an die Vertriebspartner?

Gibt es Reibungen, Brüche oder Irritationen?

Wie gut sind Kontakt-Optionen und Angebote eingebunden?

Um zeigen zu können, wohin die Reise geht, fokussiert sich die Studie auf vorbildliche Umsetzungen – auf Versicherer, die anderen den Weg weisen können in Sachen Vertriebs-partneranbindung und Umsetzung ihrer autarken Angebote.

Und das Ergebnis? „Ich will es einmal so formulieren: Sieht schon sehr gut aus, aber … da geht noch was.“ Davon ist AMC-Geschäftsführer Stefan Raake überzeugt. „Aus anderen Branchen verwöhnte User erwarten vom Internet deutlich mehr, als viele Versicherer und ihre Vertriebspartner aktuell abliefern. Wer statt eines persönlichen Dialogs lediglich Kontaktformulare und allgemeine Services anbietet, der dürfte kaum überzeugen.“

Die AMC-Studienleiterin Désirée Schubert ergänzt: „In unserer Umfrage räumen die meisten Experten dem Kontaktformular und der Nennung von Öffnungszeiten auf einer Vertriebspartner-Website eine höhere Relevanz ein, als zum Beispiel einem Berater-Chat. Das ist quasi ein Spiegel der Ergebnisse. Digital ist einfach noch viel mehr drin.“

Stefan Raake: „Und die Vertriebspartner müssen ja auch bereit sein, sich auf das ‚Abenteuer Online-Beratung‘ einzulassen. Machen wir uns nichts vor: Das ist es für die meisten ja auch. Dafür brauchen sie allerdings die Unterstützung der Gesellschaften.“

Die neue Vertriebspartner-Studie ist ab Mitte Mai 2019 lieferbar.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

AMC Finanzmarkt GmbH, Lützowstraße 35, 40476 Düsseldorf, Tel. +49 221 – 99 78 68 0, Fax +49 221 – 99 78 68 20, www.amc-forum.de

Marco Kisperth wird Mitglied im Aufsichtsrat & Namensänderung im Vorstand

 

Lübeck, Mai 2019. Marco Kisperth wurde in den Aufsichtsrat der Dr. Klein Privatkunden AG berufen. Er folgt auf Hans-Peter Trampe, der selbigen verlässt. Darüber hinaus gibt es eine Namensänderung im Vorstand: Kingyi Yu nimmt den Nachnamen Fuchs an.

Ein Bekannter im Hypoport-Konzern

Kisperth arbeitete zuletzt selbständig als Board Advisor, Consultant und Interimsmanager. In dieser Funktion stand er Hypoport mit Rat und Tat zur Seite. Von 2016 bis 2017 war er Mitglied des Vorstandes der EUROPACE AG. EUROPACE ist die größte deutsche Transaktionsplattform für Immobilienfinanzierungen, Bausparprodukte und Ratenkredite und eine Tochter der Hypoport AG. Im Rahmen seiner Tätigkeiten dort trieb Kisperth Innovationen voran und launchte die Plattform EUROPACE 2. Mit diesem Schritt fokussierte er seine Aktivitäten auf die EURPOACE-Plattform. Zuvor hatte er seit 1999 verschiedene Positionen innerhalb des Hypoport-Konzerns inne: vom Product Owner bis zum IT-Vorstand. Beste Voraussetzungen für den Aufsichtsrat der Dr. Klein Privatkunden AG: Kisperth bringt insgesamt mehr als 17 Jahre Erfahrung im Baufinanzierungssektor mit.

Namensänderung: aus Yu wird Fuchs

Kingyi Yu trägt seit Ende April den Nachnamen Fuchs.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DR. KLEIN Firmenkunden AG, Hansestraße 14, 23558 Lübeck, Tel: +49 (0)30 / 42086 – 1935, www.drklein-firmenkunden.de

Standard Life Deutschland hat mit Unterstützung von Moody‘s Analytics eine neue Software-Applikation vorgestellt, um die möglichen Ergebnisse ihrer MyFolio-Fonds zu prognostizieren und zu visualisieren.

 

Der sogenannte „MyFolio-Finder“ veranschaulicht dem Kunden, in welcher Bandbreite sich die Wertentwicklung der 15 bestehenden Multi-Asset-Fonds der MyFolio-Palette voraussichtlich bewegen wird. Die rechtlich unverbindlichen Berechnungen sind das Ergebnis einer Vielzahl von Simulationen von Moody’s Analytics, die  auf historischen Kapitalmarktdaten und eigenen Prognosen des unabhängigen Beratungshauses beruhen.

Das neue Online-Tool ist kostenfrei auf der Webseite von Standard Life verfügbar und sehr einfach anzuwenden. Die Kunden müssen lediglich angeben, welchen Betrag sie einmalig bzw. laufend anlegen möchten und wie lange die Laufzeit sein soll. Die Übersicht zeigt dann den Korridor der zu erwartenden Resultate. Für jeden Risikotyp von defensiv über ausgewogen bis zu chancenorientiert werden dabei die minimale, die durchschnittliche und die maximal prognostizierte Performance nachvollziehbar dargestellt. Mit zwei virtuellen Schiebereglern lassen sich Laufzeit und Betrag der Anlage jederzeit verändern und die Prognosen werden entsprechend angepasst.

In einem zweiten Schritt können dann die Berater gemeinsam mit dem Kunden auswählen, welche Variante der MyFolio-Fondsfamilie am besten zum Kunden passt.  Sie sind in einer passiven und zwei aktiven Varianten verfügbar, die wiederum in fünf Risiko-Rendite-Profilen mit unterschiedlicher Performance-Erwartung und Volatilität erhältlich sind. Alle Fonds haben die Gemeinsamkeit, dass sie Anlagechancen weltweit nutzen und dafür breit gestreut in mehr als ein Dutzend Asset-Klassen anlegen. Die passive Familie investiert in Indextracker-Fonds, bei den aktiv gemanagten Varianten hat der Kunde die Wahl zwischen einer von Aberdeen Standard Investments gemanagten Variante und der „MyFolio Multi Manager“-Variante, die in eine breite Palette von Investmentfonds führender Vermögensverwalter aus aller Welt investiert.

„Unsere Kunden und Makler schätzen an den MyFolios vor allem, dass sie zuverlässig die Rendite liefern, die dem individuell gewählten Risikoprofil der Anleger entspricht und dadurch die Planbarkeit erhöhen“, erklärt Christian Nuschele, Head of Sales bei Standard Life Deutschland und Österreich. Mit dem neuen MyFolio-Tool könnten die Kunden auf Grundlage der Expertise von Moody’s Analytics mit einem Blick sehen, wie sich das zu erwartende Ergebnis ihrer Anlage über verschiedene Laufzeiten und unterschiedliche Risikostufen verändert. „Das macht es für den Kunden sehr anschaulich und verschafft dem Makler einen guten Einstieg für ein tieferes Beratungsgespräch“, sagt Nuschele.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Standard Life Versicherung, Zweigniederlassung Deutschland der Standard Life Assurance Limited, Lyonerstraße 15,D­-60528 Frankfurt am Main, Tel.: 01802/214748, Fax: 69/66572110, www.standardlife.de

Johannes Sczepan: “Eine reines Honorarmodell würde Millionen von Verbraucher von der Finanzberatung abschneiden”

 

Ein Vergütungsverbot für Finanzberater würde Millionen Menschen der unteren und mittleren Einkommen von einer Beratung über ihre Altersversorgung abschneiden, weil sie sich das Beratungshonorar nicht leisten könnten, warnt Plansecur, konzernunabhängige Unternehmensgruppe für Finanzplanung und Vermittlung. Plansecur nimmt damit Stellung zur Forderung mehrerer Verbraucherschutzverbände, dass Versicherungsmakler künftig keine Vermittlungsprovision mehr erhalten sollten, wenn sie Versicherungen und andere Finanzprodukte verkaufen. Vielmehr wollen die Verbraucherschützer, dass der Kunde aus eigener Tasche ein Honorar zahlt, um dadurch die Objektivität der Beratung zu gewährleisten und auszuschließen, dass der Vermittler vor allem seine eigene Provision im Blick hat. Betroffen wären nach Einschätzung von Plansecur rund 250.000 Vermittler in Deutschland, die Bezüge aus Vermittlungsprovisionen erhalten. “Diese Berater erfüllen eine gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe, indem sie Menschen bei ihrer Altersversorgung helfen und sie vor Altersarmut bewahren”, stellt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan klar.

Kriminelle Minister und Abgeordnete

Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan erklärt: “Die Provisionsberatung hat sich bewährt, auch wenn gelegentlich schwarze Schafe bekannt werden. Wir erleben auch Bundesminister, die ihre Promotion erschlichen haben und Bundestagsabgeordnete, die rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurden. Aber trotz dieser kriminellen Einzelfälle verlangen wir nicht, dass die Vergütungen von Ministern und Abgeordneten um die Hälfte gekürzt werden.”

Leidtragende einer Abschaffung der Provisionsberatung wären neben den Vermittlern in erster Linie Verbraucher mit einem geringen oder mittleren Einkommen, die sich das Extrahonorar für die Beratung nicht leisten können, meint Plansecur, und nennt konkrete Zahlen: Das mittlere Nettoeinkommen eines Einpersonenhaushalts lag 2017 bei 1666 Euro und bei einer Familie mit zwei Kindern bei 3498 Euro. “Für diese Menschen stellen auch nur 500 Euro Beraterhonorar eine praktisch unüberwindbare Hürde dar, mit der Folge, dass sie ihre Altersversorgung überhaupt keiner Beratung unterziehen werden”, sagt Johannes Sczepan. Er fügt hinzu: “Das ist mit der allseits erhobenen politischen Forderung, die Menschen sollten sich selbst über die staatliche Rente hinaus auch privat um ihre Altersversorgung kümmern, unvereinbar.”

Braucht Deutschland eine Höchstlohndebatte?

Der Plansecur-Chef widerspricht zudem der “Mär von märchenhaften Provisionen” und gibt ein Rechenbeispiel: “Für einen durchschnittlichen Vertrag mit einem Monatsbeitrag von 100 Euro bei einer Laufzeit von 30 Jahren erhält der Vermittler aus einem Gesamtbeitragsvolumen von 36.000 Euro eine Provision von 900 Euro. Dafür erbringt er nicht nur die Beratungsleistung, häufig in mehreren Gesprächen, sondern hat auch die gesetzliche Pflicht, den Kunden 30 Jahre lang zu betreuen. Bei Heirat, Scheidung, Kindern, Umzug oder Beitragsfreistellung muss der Berater tätig werden. Daraus ergibt sich im Durchschnitt ein Stundenlohn von 60 Euro brutto für den Vermittler. Das ist angemessen und keineswegs überzogen.” Dabei legt Johannes Sczepan folgende Zeitansätze zugrunde: Beratungsgespräch (zwei Stunden), Vor- und Nachbereitung der Kundenfragen (anderthalb Stunden), An- und Abfahrt (anderthalb Stunden), laufende Betreuung über 30 Jahre hinweg (mindestens zehn Stunden). Der Plansecur-Geschäftsführer verweist darauf, dass das 2014 in Kraft getretene Lebensversicherungsreformgesetz eine Deckelung der Vergütung der Vermittler auf 2,5 Prozent aller Beiträge, die ein Kunde über die Laufzeit eines Vertrages zahlt, vorschreibt.

Deckelung der Bezüge von Politikern und Vorständen wäre gerechter

“Heute werden die Einkommen von Finanzberatern beschnitten; sind morgen die Provisionen von Autoverkäufern, übermorgen die Stundensätze von Handwerkern und alsbald von Freiberuflern aller Art an der Reihe?” fragt Johannes Sczepan und erbost sich: “Wenn wir der politischen Mindestlohndebatte eine neue Höchstlohndebatte hinzufügen wollen, wäre eine Deckelung der Bezüge von Politikern oder Dax-Vorständen wohl angebrachter, sofern man Gerechtigkeit anstrebt.”

Der Plansecur-Geschäftsführer verweist auf Erfahrungen aus Großbritannien, wo Provisionen für die Altersversorgung seit 2013 verboten sind. Auf der Insel wurden dadurch, nach Auskunft des britischen Finanz- und Wirtschaftsministeriums aus dem Jahre 2016, zwischen 19 und 35 Millionen Briten faktisch von Finanzberatung abgeschnitten, weil sie das Honorar nicht zahlen können oder wollen. Ein Ansatz der Regierung, über den der Berater mit seinem Kunden eine Ratgebergebühr vereinbaren kann, die aus einem Finanztopf der Versicherungen vorfinanziert wird, gilt in Großbritannien als gescheitert, weil zu umständlich und praxisfern.

“Wir sollten uns an Großbritannien wahrlich kein Beispiel nehmen”, meint Johannes Sczepan: “Das Land zeigt gerade mit dem Brexitchaos, wie man es nicht machen sollte.”

Plansecur ist eine konzernunabhängige Unternehmensgruppe für Finanzplanung und Vermittlung, die Wert legt auf hohe ethische Grundsätze. Die Gruppe gehört mehrheitlich ihren Beratern, die am Unternehmen beteiligt sind; daher unterliegen sie keinen Absatz- oder Provisionsvorgaben. Plansecur hat das “Vordenker Forum” ins Leben gerufen, das Menschen auszeichnet, die maßgeblich an der Zukunft unserer Gesellschaft mitwirken. Preisträger sind Norbert Walter (2008), Bischof Wolfgang Huber (2009), Paul Kirchhoff (2011), Jean-Claude Juncker (2014), Nicola Leibinger-Kammüller (2015), Frank-Jürgen Weise (2016), der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Situation (“Wirtschaftsweisen”, 2018) und Bassam Tibi (2019).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Zahl der Finanzvermittler nimmt um 4,3 Prozent auf 4.911 zu

 

Der europäische Finanzvermittlungskonzern OVB ist gut in das Jahr 2019 gestartet. Die Erträge aus Vermittlungen erreichten in den Monaten Januar bis März insgesamt 63,1 Mio. Euro und lagen damit deutlich um 7,8 Prozent über dem Vorjahreswert. Dabei wurde die Geschäftsentwicklung auch durch die Erstkonsolidierung der belgischen Tochtergesellschaft positiv beeinflusst.

Die Zahl der von OVB in nun fünfzehn europäischen Ländern betreuten Kunden nahm im Vergleich zum Vorjahresstichtag um über 250.000 auf aktuell 3,63 Millionen Kunden zu. Auch bei der Gewinnung neuer Finanzvermittler war OVB erfolgreich. Ihre Zahl stieg europaweit von 4.709 um 4,3 Prozent auf 4.911 Vermittler.

Mario Freis, CEO der OVB Holding AG, zeigt sich mit dem bisherigen Geschäftsverlauf des Jahres 2019 zufrieden: »Wir freuen uns, dass wir unsere Vertriebsleistung im ersten Quartal europaweit ausbauen und zusätzlich den Erwerb unseres belgischen Tochterunternehmens abschließen konnten.«

Mit einem in den ersten drei Monaten des Jahres erwirtschafteten operativen Ergebnis von 2,6 Mio. Euro konnte OVB – hauptsächlich aufgrund von Aufwendungen, die abweichend zum Vorjahr ein Quartal früher angefallen sind – den Vorjahreswert nicht ganz erreichen. Positiv entwickelte sich das Konzernergebnis, das von 1,9 auf 2,4 Mio. Euro gesteigert werden konnte.

Die Prognose für das Gesamtjahr 2019 bleibt unverändert: Der Vorstand erwartet für das Geschäftsjahr 2019 – auch aufgrund des Umsatzbeitrags aus dem neuen Ländermarkt Belgien – insgesamt einen deutlichen Umsatzanstieg. Trotz des weiterhin hohen Aufwands für strategische Maßnahmen sollte das operative Ergebnis steigen und bei 13,5 bis 14,0 Mio. Euro liegen.

 

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OVB Holding AG, Heumarkt 1, D­-50667 Köln, Tel.: +49 221 / 20 15 ­ 288, Fax: +49 221 / 20 15 ­ 325,  www.ovb.ag

Die DOMCURA hat sich einmal mehr auf die stetig wachsenden Anforderungen an Versicherungslösungen in Zeiten der Digitalisierung eingestellt und ihr bestehendes Rechtsschutzkonzept “generalüberholt”.

 

Erhältlich ist das neue Produkt in den zwei Leistungsstufen Komfort- und Top-Schutz, die beide grundlegend überarbeitet und den Markterfordernissen angepasst wurden.

Vermittler und Kunden profitieren künftig von einem in Bezug auf Beratungsumfang und -qualität sowie fundiertes Versicherungs-Know-how erweiterten Leistungskatalog zu fairen Preisen. Bereits in der Komfort-Ausprägung mitversichert sind u. a. Risiken im Zusammenhang mit privater Internetnutzung wie z. B. eine Abmahnung wegen eines behaupteten Urheberrechtsverstoßes sowie die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Cyber-Mobbing.

Wesentliche Erweiterungen wurden auch im Top-Schutz realisiert, wo nun ein Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) im Privatbereich und beruflichen Bereich zur Verfügung steht. Dieser wird dem Versicherten bei Vergehen und ausgewählten Verbrechen, u. a. bei Körperverletzung mit Todesfolge (Beispiel: unbeabsichtigte Überdosierung eines Narkosemittels durch den behandelnden Arzt), gewährt – sogar bei einer möglichen Verurteilung mit Strafbefehl.

Ein weiteres Highlight stellt der Rechtsschutz für die Übernahme von Kosten für notarielle Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Testamente dar.

Darüber hinaus erleichtert eine Besserstellungsgarantie den Abschluss in der Beratung, denn etwaige Deckungslücken zwischen der DOMCURA Rechtsschutzversicherung in der Top-Schutz-Variante und dem vorherigen Altvertrag beim Vorversicherer werden damit automatisch geschlossen.

“So vielfältig wie die Menschen selbst sind auch die Konflikte, in die sie geraten können. Dem finanziellen Risiko von juristischen Streitigkeiten haben wir mit der neuen DOMCURA Rechtsschutzversicherung eine leistungsstarke Antwort entgegengesetzt”, sagt Vertriebsvorstand Horst-Ulrich Stolzenberg. “Ein zentrales Anliegen dabei war es, möglichst viele, aber auch gleichzeitig heikle Risiken in einen durchweg überzeugenden Rechtsschutzvertrag einzuschließen, ohne dass der Kunde gleich mit zu hohen Kosten bei der Absicherung rechnen muss.”

 

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DOMCURA AG, Theodor-Heuss-Ring 49, 24113 Kiel, Tel: +49 431 54654-308, Fax +49 431 54654-99308, www.domcura.de

Finanzberatung mit hohen ethischen Grundsätzen, frei von irgendwelchen Vorgaben

 

Finanzberater findet man entweder durch Empfehlung – oder im Internet. Mit einer Beratersuchfunktion will die Plansecur-Unternehmensgruppe für Finanzplanung die Wahl des “richtigen” Beraters erleichtern. Unter www.plansecur.de gibt man einfach den Wohnort oder Firmensitz ein und erhält eine Übersicht über Plansecur-Berater in der Nähe.

Plansecur legt größten Wert auf die Einhaltung hoher ethischer Grundsätze, die unmittelbar in die Kundenberatung einfließen. Eine Beratung bei Plansecur umfasst sechs Stufen: 1. ganzheitliche Analyse der Lebenssituation, 2. Entwicklung eines individuellen Finanzkonzepts, 3. transparente Beratung bei allen Entscheidungen, 4. Dokumentation der Beratung, 5. Vermittlung der geeigneten Finanzprodukte und 6. anschließende Begleitung in der Regel über Jahre hinweg.

Hohe Beratungsqualität will Plansecur unter anderem dadurch gewährleisten, dass die Berater keinen Absatz- oder Provisionsvorgaben unterliegen. Das hängt damit zusammen, dass Plansecur mehrheitlich den Beratern, die am Unternehmen beteiligt sind, gehört. Es gibt also keine Einflussnahme durch externe Investoren, die ihre jeweiligen Finanzprodukte in den Markt drücken wollen. “Wir sind zu 100 Prozent eigenfinanziert und frei von Vorgaben”, bringt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan die Firmenstrategie auf den Punkt.

Das Spektrum möglicher Beratungsansätze ist breit: Einkommen absichern, für die Familie und das Alter vorsorgen, Ruhestand planen, Vermögen anlegen oder vererben, Immobilie verkaufen, betriebliche Risiken der Firma absichern, Manager und Mitarbeiter versorgen und weiteres.

Plansecur ist eine konzernunabhängige Unternehmensgruppe für Finanzplanung und Vermittlung, die Wert auf hohe ethische Grundsätze legt. Die Gruppe gehört mehrheitlich ihren Beratern, die am Unternehmen beteiligt sind; daher unterliegen sie keinen Absatz- oder Provisionsvorgaben. Plansecur hat das “Vordenker Forum” ins Leben gerufen, das Menschen auszeichnet, die maßgeblich an der Zukunft unserer Gesellschaft mitwirken. Preisträger sind Norbert Walter (2008), Bischof Wolfgang Huber (2009), Paul Kirchhoff (2011), Jean-Claude Juncker (2014), Nicola Leibinger-Kammüller (2015), Frank-Jürgen Weise (2016), der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Situation (“Wirtschaftsweisen”, 2018) und Bassam Tibi (2019).

 

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Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Die Vertriebskosten der Versicherer stehen unter Druck, die Regulierung nimmt kein Ende, der Aufwand für die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen ist immens und die Kundengewinnung wird durch digitale Wettbewerber erschwert.

 

Unternehmerisch bedeutet dies: Aufwände steigen und Erträge sinken. Finanzberater müssen ihre Unternehmen daher zukunftsfähig machen und auch alternative Vergütungsmodelle prüfen. Die Gelegenheit hierzu bekommen sie auf der diesjährigen DKM.

Leitmesse bietet Kongress „Honorarberatung“ an

Nach einer Vereinbarung mit der bbg Betriebsberatungs GmbH als Veranstalter der Leitmesse wird die HonorarKonzept GmbH am ersten Messetag am 23. Oktober den Kongress „Honorarberatung“ ausrichten.

„Wir sind sehr glücklich, dass wir nach dem sehr erfolgreichen IDD-Kongress 2017 nun wieder einen Kongress auf der DKM übernehmen werden. Wir wollen Finanzberatern aufzeigen, wie sie in die Honorarberatung als zukunftsfähiges Geschäftsmodell einsteigen können und was sie hierfür benötigen“, sagt Heiko Reddmann, Geschäftsführer der HonorarKonzept GmbH.

Themenreiches und praxisnahes Programm

Besucher können sich bereits jetzt auf ein interessantes Programm mit renommierten Experten freuen. Geplant sind Vorträge zu den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Erwartungen an weitere Regulierungen im Investment- und Versicherungsbereich. Darüber hinaus wird es  eine Expertenrunde mit Branchenvertretern geben, in der unabhängig des Ausgangs des Provisionsdeckels der finanzielle Druck der Berater im Kontext der Stärkung des Verbraucherschutzes diskutiert wird.

Des Weiteren stehen Rechts- und Praxisvorträge zur Honorarberatung sowie wissenschaftliche Fachvorträge zu zukünftigen Anforderungen an die Finanzberatung und die Finanzprodukte auf der Veranstaltungsplanung. Über das finale Programm wird HonorarKonzept in Kürze berichten.

„Wer Interesse an der Honorarberatung hat, muss natürlich nicht zwingend bis zur DKM warten. Ganz aktuell bieten wir deutschlandweit kostenfreie Infoveranstaltungen zur Honorarberatung an. Jeder Versicherungsmakler ist herzlich eingeladen“, ergänzt Volker Britt, Geschäftsführer der HonorarKonzept.

Alle Informationen zum Leistungsangebot der HonorarKonzept sowie zu den Veranstaltungen und die Möglichkeit zur kostenfreien Anmeldung findet man unter: www.honorarkonzept.de.

 

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HonorarKonzept GmbH, Herzberger Landstr. 25, D­37085 Göttingen, Tel: 0551 / 4 88 29 66, Fax: 0551 / 4 88 29 77, www.honorarkonzept.de

Am 06.05.2019 hat der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW im Rahmen der Verbändeanhörung seine umfangreiche Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen abgegeben.

Der Schwerpunkt der Stellungnahme liegt auf den im Auftrag des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e. V. und des VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler BFV erstellten Gutachten, in denen der geplante staatliche Eingriff in die Einkommen der Versicherungsmakler als klar rechtswidrig angesehen wurde.

Der Provisionsdeckel würde gegen die Berufsausübungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoßen. Der AfW äußerst in seiner Stellungnahme sein Befremden darüber, mit welcher Nonchalance fast exakt 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes und in Kenntnis eines äußerst kritischen Verfassungsgutachtens zur Durchsetzung des Provisionsdeckels rechtswidrige Grundrechtseingriffe durchgesetzt werden sollen.

Mit einem klaren ‚Nein’ beantwortete der Staatsrechtswissenschaftler und ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, in seinem vorgelegten Rechtsgutachten die Frage der verfassungsrechtlichen Legitimation für diesen Schritt. In einem weiteren Rechtsgutachten erfolgte durch Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski eine europarechtliche Betrachtung der grundsätzlichen Unzulässigkeit einer gesetzlichen Einkommensbegrenzung.

In der Stellungnahme des AfW wird zudem auf eine aktuelle Stellungnahme von Prof. Dr. Schwintowski vom 24.04.2019 zum Referentenentwurf in Ergänzung zu dem von ihm erstellten Gutachten und dem von Prof. Dr. Papier erstellten Gutachten Bezug genommen. Darin heißt es: „So wie der Referentenentwurf derzeit auf dem Tisch liegt, bleibt er aus den bereits in den Gutachten von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Bundesverfassungsgerichtspräsident a.D., vom Januar 2019 und von mir vom 30.01.2019 genannten Gründen verfassungs- und auch europarechtswidrig.“

Der AfW lehnt den Provisionsdeckel in seiner Stellungnahme auch aus weiteren rechtlichen wie tatsächlichen Erwägungen ab. Es wird dargestellt, warum die Umsetzung der Pläne mittelstandsschädlich und gegen die Interessen der Verbraucher wäre.

Geschäftsführender Vorstand des AfW Norman Wirth: „Die staatliche Reduzierung und Begrenzung der Vergütung des Berufsstandes der Versicherungsmakler – auch Provisionsdeckel genannt – wird aus überzeugenden Gründen so nicht kommen. Es ist zwar zu befürchten, dass der Spuk an dieser Stelle noch nicht vorbei ist – entgegen allen überzeugenden Argumenten, die wir und unsere Mitstreiter unter anderem vom Votum-Verband und der BFV Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler vorgebracht haben. Wir rechnen damit, dass der Gesetzesentwurf ohne wesentliche Änderungen das Bundeskabinett passieren und den Bundestag erreichen wird. Dort muss dann der eigentliche Gesetzgeber – die Abgeordneten – entscheiden. Wir sind weiter davon überzeugt und werden alles dafür tun, dass letztlich die gewählten Volksvertreter sich dem Grundgesetz verpflichtet fühlen und nicht mehrheitlich einem solchen verfassungswidrigen Gesetz zustimmen werden.“

Die Stellungnahme des Bundesverband Finanzdienstleistung sowie die erwähnten Gutachten sind auf der Webseite des AfW  www.bundesverband-finanzdienstleistung.de oder direkt HIER https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2019/05/AfW-Stellungnahme-RefEntw-ProvDeckel.pdf  zu finden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Ackerstr. 3, 10115 Berlin, Tel: 030/63 96 437-0, Fax: 030/63 96 437-29, www.afw-verband.de

Clara Menzel übernimmt Betreuung von Kunden aus dem Banken- und Sparkassensektor

 

Die Shareholder Value Management AG hat ihre Vertriebskapazitäten weiter ausgebaut. Seit dem 1. April 2019 verstärkt Clara Menzel (35) als Relationship Managerin das Team des Frankfurter Vermögensverwalters. Frau Menzel kommt von der SEB, wo sie seit 2010 verschiedene Positionen im Vertrieb und im Investment Banking innehatte. Zuletzt war sie als Sales Executive im Asset Management für Kunden aus dem Wholesale-Bereich zuständig. In ihrer neuen Funktion wird Clara Menzel schwerpunktmäßig Kunden aus dem Banken- und Sparkassensektor betreuen.

Clara Menzel berichtet an Philipp Prömm, der als Vorstand und Head of Sales das Marketing und den Vertrieb der Shareholder Value Management AG verantwortet. Er sagt: „Wir freuen uns, dass Clara Menzel zu unserem Team gestoßen ist. Mit ihr können wir die Betreuung unserer Kunden und Vertriebspartner in Deutschland, Österreich und der Schweiz breiter aufstellen und die von uns gewohnte Servicequalität weiter verbessern.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Shareholder Value Management AG, Neue Mainzer Straße 1, D-60311 Frankfurt am Main, Tel. +49 (0)69 66 98 30 18, www.shareholdervalue.de

Gut gedacht, schlecht gemacht – so fällt in aller Kürze das Urteil des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland) zur europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II aus.

 

Die Regeln mit dem sperrigen Namen, die seit rund einem Jahr gelten, sollen Anleger eigentlich bei Wertpapiergeschäften besser schützen. Doch nach Ansicht des FPSB Deutschland erreicht MiFID II genau das Gegenteil von dem, was gewollt ist. „Viele Anleger sind genervt, verunsichert und investieren weniger“, berichtet FPSB-Vorstandsvorsitzender Prof. Rolf Tilmes. „Sinnvoller wäre es aus unserer Sicht, wenn der Gesetzgeber an der Qualität der Berater ansetzen würde“, sagt der Experte und verweist auf die hohen Aus- und Weiterbildungs-Standards für die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® – Professionals.

Seit Januar 2018 greift die EU-Richtlinie MiFID II. Doch die zum Teil strengen Vorschriften für die Beratung von Verbrauchern bei Wertpapiergeschäften sind umstritten – so auch beim FPSB Deutschland: „Eine Umfrage unter unseren Zertifikatsträgern hat ergeben, dass vor allem ältere Kunden von der Informationsflut genervt sind“, berichtet FPSB Deutschland-Vorstandsvorsitzender Prof. Rolf Tilmes. „Viele Anleger können außerdem die Kosten nicht wirklich vergleichen und wenden sich sogar von der Anlageklasse Aktien ab, da das Risiko überzeichnet hoch dargestellt wird.“

Der FPSB Deutschland-Vorstand weist darauf hin, dass in anderen Ländern, etwa Großbritannien, vom Gesetzgeber unterschiedliche Ausbildungsniveaus (Level 1-4) definiert wurden. „So kann jeder Kunde sehen, auf welchem Fachniveau sich sein Berater befindet.“ In Deutschland reicht dagegen eine Lehre als Bankkaufmann oder eine IHK-Prüfung.

„Der sicherlich größte Schritt zu mehr Beratungsqualität für die Verbraucher aber wäre die gesetzliche Verankerung ganzheitlicher Beratung“, fordert deshalb Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School, Oestrich-Winkel, ist.

Statt Produktverkauf und einer siloartigen Regulierung plädierte der FPSB Deutschland für eine ganzheitliche Beratung nach anerkannten Qualitätsstandards (CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® -Zertifikatsträger und European Financial Advisor EFA® bzw. DIN ISO 22222 und DIN 77230), die alle für den Kunden relevanten Themen abdeckt und die künstliche und schädliche Trennung von Kapitalanlageberatung, Versicherungsberatung oder Immobilienkreditberatung überwindet. Die beschriebenen Zertifikatsträger des FPSB Deutschland haben aufgrund ihrer Ausbildung Kenntnisse in den Bereichen Bank- und Börsenprodukte, Immobilien, Versicherungen und Beteiligungen sowie Verbindlichkeiten. Sie richten ihre Beratung auf die Kundenwünsche und Wahrung der Kundeninteressen. Erklärtes Ziel des FPSB Deutschland ist die Etablierung und Sicherstellung der Beratungsqualität in der Finanzindustrie auf hohem Niveau mittels national und international anerkannter Zertifizierungsstandards zum Nutzen der Verbraucher.

„Der FPSB Deutschland und seine Zertifikatsträger stehen seit über 20 Jahren für Qualität in der ganzheitlichen Beratung“, betont Prof. Tilmes. Die Pfeiler der Beratungsqualität lauten dabei:

  • Ganzheitliche Finanzberatung statt Produktvermittlung
  • Hohe und für den Kunden erkennbare Ausbildungsstandards
  • Ein strenger Ethikkodex
  • Ständige Weiterbildung.

Mit unabhängigen Finanzplanern, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® -Professionals sind Verbraucher stets gut beraten. „Die Zertifikate des FPSB Deutschland sind Beweis für die persönliche Qualifikation eines Beraters – unabhängig von seiner Firmenzugehörigkeit oder einer institutionellen Bindung. Und sie sind ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal: FPSB Deutschland-Professionals signalisieren mit ihren Zertifikaten ihre persönliche Beratungskompetenz“, fasst Tilmes zusammen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Auf meineStuttgarter.de können Kunden Verträge selbst einsehen und Angaben ändern – Für Vermittler verringert sich der administrative Aufwand

 

Das neue Kundenportal der Stuttgarter Versicherungsgruppe meineStuttgarter.de ist ab sofort online. Für Geschäftspartner der Stuttgarter bedeutet dies eine große Entlastung. Sie haben künftig mehr Zeit für die Beratung ihrer Kunden und müssen sich seltener um kleinere administrative Aufgaben kümmern. Das neue Kundenportal unterstützt sie dabei: Kunden können viele ihrer persönlichen Daten jetzt selbst ändern. Darüber hinaus können Kunden Vertragsinformationen einsehen. Bei Fondspolicen erhalten sie zum Beispiel aktuelle Angaben über die Aufteilung ihres Guthabens – nutzerfreundlich, rund um die Uhr und von überall.

Weniger Zeit für Administration – mehr Zeit für die Beratung

„Vermittler werden von Administration befreit und haben so mehr Zeit für die Beratung. Und sie werden über Änderungen und Vorgänge ihrer Kunden im Portal informiert“, sagt Bettina Hallmann, Projektleiterin und Business Analyst bei der Stuttgarter. Wenn Kunden meineStuttgarter.de nutzen, nimmt dies den Vermittlern Arbeit ab, es finden dort jedoch keine Direktabschlüsse statt. Kunden können über das Portal weder Angebote anfordern, noch Versicherungen abschließen.

Auch die Kunden freuen sich über mehr Flexibilität. Sie können kleine Dinge wie Adress- und Namensänderungen auf meineStuttgarter.de einfach selbst erledigen. Zum Beispiel haben sie auch die Möglichkeit, Vertragsdaten einzusehen, Nachrichten zu übermitteln, Schäden online zu melden oder Rechnungen für Zahnbehandlungen einzureichen. „Verbraucher sind heute Multichannel-Profis. Sie springen zwischen den Medien und Kommunikationskanälen und setzen immer öfter Online-Services voraus. Mit meineStuttgarter.de bieten wir unseren Kunden einen Weg, ihre Verträge einfach online zu verwalten, wann immer sie wollen“, ist Bettina Hallmann überzeugt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Rotebühlstr. 120, 70135 Stuttgart, Tel: 0711/665 – 14 71, Fax: 0711/665 – 15 15, www.stuttgarter.de

BdV veröffentlicht Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen“

 

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) kritisiert in seiner gestrigen Stellungnahme zum aktuellen Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) den vorgeschlagenen Provisionsdeckel als zu hoch. „Der vom Ministerium vorgeschlagene Provisionsdeckel wirkt so, als würde man auf der Autobahn ein Tempolimit von 250 Stundenkilometern einführen und zusätzlich 400 Stundenkilometer für all diejenigen erlauben, die von sich behaupten, gut zu fahren. Ein solches Tempolimit führt nicht zu Fahrsicherheit und Umweltschutz, sondern erlaubt weiterhin exzessive Raserei. Genauso ermöglicht der vorgeschlagene Provisionsdeckel auch weiterhin Exzesse im Vertrieb der kapitalbildenden Lebensversicherungen“, erläutert Axel Kleinlein, Sprecher des BdV-Vorstands. Nach Ansicht des BdV führt der Gesetzesentwurf sogar zu noch höheren Provisionen und Abschlusskosten als sie nach bisheriger Rechtslage schon mit 2,5 Prozent der Beitragssumme erlaubt wären. Der Verbraucherschutzverein fordert daher die Beschränkung der Abschlusskosten auf 1,5 Prozent der Beitragssumme und der Verwaltungskosten auf 5 Prozent des Beitrags.

Der BdV unterstreicht in seiner Stellungnahme, dass das Bundesfinanzministerium den richtigen Weg geht, wenn es fordert, dass die tatsächlich gezahlten Provisionen und Abschlusskosten auch vollständig kalkulatorisch abgebildet werden müssen. „Die bisherige Praxis ist kaufmännisch nicht redlich und muss geändert werden“, erklärt Kleinlein. Der Vorschlag im Gesetzesentwurf führt jedoch dazu, dass im Vergleich zu 1998 die Abschlusskosten und Provisionen für die gleiche garantierte Leistung um das Vierfache ansteigen können. „Das ist unterm Strich kein Provisionsdeckel, sondern ein politisches Placebo“, ergänzt Kleinlein.

Der BdV fordert, wie das Bundesfinanzministerium und die Aufsichtsbehörde BaFin, einen Provisionsdeckel, um Fehlanreizen im Vertrieb und exzessiven Vergütungen der Vermittler entgegenzuwirken. In dem jetzigen Gesetzesentwurf fehlen jedoch wirkungsvolle Schritte zur Beschränkung der Kosten. Laut dem BdV sollten neben den Abschlusskosten auch die Verwaltungskosten gedeckelt werden, denn sonst deklarieren die Versicherer nur die Provisionen um und umgehen einen Provisionsdeckel.

BdV-Forderung: Beschränkung der Abschlusskosten auf 1,5 Prozent der Beitragssumme und der Verwaltungskosten auf 5 Prozent des Beitrags – und zwar jetzt. Für alle Verbraucherinnen und Verbraucher!

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V.,Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg, Tel: +49 40-357 37 30 98, Fax: +49 40-357 37 30 99, www.bundderversicherten.de

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gab gestern eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes des Bundesfinanzministeriums zur Deckelung von Abschlussprovisionen bei Lebensversicherungen ab.

 

„In dieser Stellungnahme haben wir zum wiederholten Male ausführlich unsere grundsätzliche Kritik und Bedenken an der Einführung eines Provisionsdeckels vorgetragen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Neben unseren schon bekannten Gegenargumenten, dass ein solcher Eingriff in die Berufsfreiheit der Versicherungskaufleute weder ordnungspolitisch sinnvoll, noch angemessen und erforderlich ist, erläutern wir dem Ministerium auch, warum sich ein Provisionsdeckel auch wirtschaftspolitisch schädlich auswirken kann. Schließlich befindet sich die gesamte Vermittlerbranche in einer anspruchsvollen Umbruchphase, die durch die zunehmende Regulierung, aber auch durch die Digitalisierung und Demografie hervorgerufen wird.“

Eine Begrenzung der Einnahmen der Vermittlerbetriebe wäre daher ein Mittelstandsvernichtungsprogramm. Denn die rund 200.000 Vermittler in Deutschland sind Gewerbetreibende, die als Unternehmer und Selbständige tätig sind. An diesen Kleinbetrieben hängen eine Vielzahl von sozialversicherungspflichtigen Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Letztlich würde ein Provisionsdeckel dem Verbraucher sogar schaden, weil dann die Vermittler ihrem sozialpolitischen Auftrag zur Absicherung schwerer nachkommen könnten.

„Die Bundesregierung muss sich daher fragen lassen, ob sie es sich angesichts schlechter Konjunkturaussichten und dem damit einhergehenden drohenden Wegfall von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen leisten kann, ein Gesetz zu beschließen, dass sozialpolitisch offenkundig kontraproduktiv wäre“, betont BVK-Präsident Heinz.

 

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Weiterhin ist Vorsicht geboten:

 

Wie in unserem letzten Beitrag berichtet, versprechen konkurrierende Rückabwicklungsgesellschaften Sofortauszahlungen für den Widerruf von Lebensversicherungen. Das Vorgehen dahinter ist fragwürdig und wird von Rechtsschutzversicherern stark verfolgt. Der Verlust der Deckung und die nachträgliche Kündigung des Rechtschutzversicherungsvertrages zum Nachteil des Kunden können folgen.

Wie sich zeigt, könnte es aber eine neue Masche geben…

Abzocke über aktuarische Gutachten:

Bezüglich der Nutzungsentschädigungsberechnung hat der BGH zwar ein paar Regeln aufgestellt, jedoch lassen diese einen weiten Spielraum in der Berechnungspraxis zu.

Bei der Beobachtung von zahlreichen Landgerichtsverhandlungen fiel auf, dass vermehrt abstrus hohe Nutzungsentschädigungsberechnungen seitens einiger Aktuare vorgelegt wurden, um so den Streitwert künstlich in die Höhe zu treiben.

Wer Böses glaubt, könnte nun vermuten, dass dies lediglich zur Vereinnahmung höherer Rechtsschutz-Honorare, welche an die etwaigen Abwicklungsgesellschaften weitergeleitet werden, dient.

Vermittler und Kunden sollten im Vorfeld auf seriöse Angebote achten und sich gegebenenfalls bei ihrer Rechtsschutzversicherung erkundigen!

Wir distanzieren uns strikt von jeglichen Kick-Backs (Rückvergütungen) oder Zahlungen von Rechtsanwaltskanzleien nach erfolgter Rechtsschutzdeckung. Gerne versichern wir Ihnen auch schriftlich, dass keinerlei Zahlungen (auch nicht getarnt als Softwarelizenzen) von der zu beauftragenden Anwaltskanzlei an etwaige Rückabwicklungsgesellschaft geleistet werden.

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