Versicherer verkauft Kfz-Policen der Marke Allianz auch über Verivox und korrigiert damit seine Vertriebsstrategie

 

Autoversicherungen der Marke Allianz sind über einen weiteren Vertriebsweg abschließbar. Die Kfz-Policen sind seit Anfang Oktober auch über das Internet-Vergleichsportal Verivox erhältlich, wie Sprecher von Allianz und Verivox gegenüber der Wirtschaftszeitung „Euro am Sonntag“ bestätigten (Ausgabe vom 6. Oktober). Damit revidiert Deutschlands zweitgrößter Kfz-Versicherer seine Verkaufsstrategie. Bislang offerierte die Allianz über Vergleichsportale lediglich Verträge ihrer Onlinetochter Allsecur.

Der Schritt ist bemerkenswert, weil in den kommenden Wochen voraussichtlich die meisten Anbieterwechsel des Jahres stattfinden werden. Autofahrer können ihrem Versicherer üblicherweise zum 30. November kündigen. Vergleichsportale sichern sich einen immer größeren Teil dieses Wechselgeschäfts und lassen sich das von den Versicherern durch teilweise hohe Provisionen bezahlen. Kfz-Marktführer HUK-Coburg und dessen Onlinetochter HUK24 verzichten komplett auf einen Verkauf über Vergleichsportale. Nach Angaben eines HUK-Sprechers soll das auch mit Blick auf den kommenden 30. November so bleiben.

Joachim Müller, Vertriebsvorstand der Allianz Deutschland, hatte noch Ende September auf dem „Autotag“ des Konzerns erklärt, man werde die bisherige Online-Strategie beibehalten. Er sagte damals, Policen der Marke Allianz böten einerseits mehr Optionen und einen besseren Service für Kunden, und seien andererseits üblicherweise teurer als Allsecur-Angebote.

Der Allianz-Sprecher nahm auf Anfrage von „Euro am Sonntag“ keine Stellung zur Frage, wie der plötzliche Meinungswechsel zustandekam. Nach seinen Angaben ist Verivox der einzige Partner, der Vergleichsportal-Marktführer Check24 bleibt also außen vor. Die Kooperation solle vorerst nur bis zum 30. November laufen. „Damit wollen wir mehr über die Bedürfnisse unserer Zielgruppe erfahren“, sagte der Sprecher weiter. Über weitere Schritte solle dann entschieden werden. Der Verivox-Sprecher erklärte, sein Haus sei an einer langfristigen Partnerschaft interessiert.

Die Entscheidung der Allianz ist ein weiterer Schlag für die rund 8000 Ausschließlichkeitsvertreter. Sie sind an einem möglichst geringen Vertrieb über das Internet interessiert, um die Policen selbst verkaufen zu können. Kfz-Versicherungen gelten als Türöffner, um auch noch andere Allianz-Angebote an den Kunden zu bringen. Vertriebschef Müller hatte auf dem „Autotag“ diese Rolle der Kfz-Versicherungen erneut betont. Allerdings waren die Autoversicherungen der Allianz auch jetzt schon über die Homepage des Versicherers abschließbar.

Vor kurzem hatte die Allianz angekündigt, dass sie etwa der Hälfte der Ausschließlichkeitsvertreter einen nicht unerheblichen Teil ihrer Provisionseinnahmen streicht. Konkret geht es um die sogenannte Bestandssicherungsprovision, die übergangsweise noch für vier weitere Jahre gezahlt werden soll, ehe sie komplett wegfällt.

 

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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat das Internetvergleichsportal Check24 wegen Verletzung des gesetzlichen Provisionsabgabeverbotes abgemahnt.

 

Hintergrund für diesen juristischen Schritt sind die „Versicherung Jubiläums Deals“ des Vergleichsportals. Nach Auffassung des BVK verletzt damit Check24 das gesetzliche Provisionsabgabeverbot, indem es Kunden bei einem neuen Versicherungsabschluss bis zu zwölf Monatsprämien erstattet. Die Erstattung findet durch die Check24-Konzernmutter statt und nicht durch die Versicherungsvermittlungsgesellschaften der Check24 Gruppe.

„Wie umsatz- und profitgierig muss man sein, dass man das erst kürzlich in Kraft getretene Gesetz zum Provisionsabgabeverbot über eine juristische Konstruktion zu umgehen versucht, um noch mehr Kunden anzulocken?“, fragt sich BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Nach unserer Auffassung stellt die Rückgewährung von Versicherungsprämien nichts anderes dar, als eine nachgelagerte Provisionsabgabe, auch wenn diese im konkreten Fall über die Muttergesellschaft der jeweils werbenden Check24-Versicherungsvermittlungsgesellschaften erfolgt. Check24 meint offenbar, man könne verbraucherschützende Gesetze durch plumpe juristische Tricks wirkungslos machen. Dieses Geschäftsgebaren wollen wir durch eine Abmahnung unterbinden.“

Der BVK hat sich erfolgreich für den Erhalt und die Stärkung des Provisionsabgabeverbotes eingesetzt, weil es Verbraucher davor bewahrt, wegen kurzfristiger Geldzuwendungen einen für sie unangemessenen Versicherungsschutz abzuschließen, und vermeidet, die Vermittler in einen ruinösen Wettbewerb um die größtmögliche Provisionsabgabe zu treiben. Der Gesetzgeber stärkte konsequenterweise im Zuge der Umsetzung der EU Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) das Provisionsabgabeverbot, indem es seit Ende Februar gesetzlich im § 48 b des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) fixiert wurde. Seitdem gilt es als eine anerkannte Marktverhaltensregel, die von der Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits restriktiv ausgelegt wird.

 

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Nicht nur in der Diskussion um die Bürgerversicherung kommt immer wieder die Frage auf, ob es sich bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) um ein Auslaufmodell handelt.

 

In einem einstündigen Live-Webinar am 15.11.2018 erläutert Rudolf Bönsch Probleme, Risiken und Möglichkeiten unter aktuellen Rahmenbedingungen.

Die PKV – ein wichtiger Bestandteil im dualen Krankenversicherungssystem?  

In den Verhandlungen zur letzten Regierungsbildung tauchte sie wieder auf: Die Bürgerversicherung. Als Lösung für alle Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung wurde sie propagiert. Niedrigere Beiträge für alle, keine Wartezeiten mehr beim Arzt, mehr Solidarität und vor allem keine Zwei-Klassen-Medizin mehr. Durchsetzen konnten sich die Ideologen nicht. Im Webinar wird – ohne ideologische Positionen – sachlich dargestellt, warum die PKV ein wichtiger Bestandteil im dualen Krankenversicherungssystem ist und warum es keinen Sinn macht, ein System abzuschaffen, das nahezu demografiefest ist.

Die private Vollversicherung hat immer noch Zukunft Viele Menschen müssen sich privat versichern, aber auch für alle, die es freiwillig tun können, hat das System lebenslange Vorteile. Die private Vollversicherung hat immer noch Zukunft. Der Referent wird Argumente aufzeigen und wie diese im Verkauf eingesetzt werden können. Außerdem werden unter anderem die Fragen geklärt, ob die Demografie in diesem Zusammenhang unterschätzt oder doch irrelevant ist, welche Probleme die Bürgerversicherung eigentlich lösen soll und wie sicher die Leistungszusagen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Live-Webinar mit Fach-Experten

Rudolf Bönsch absolvierte von 1975 bis 1979 ein Studium der Mathematik, der theoretischen Physik und der Versicherungsmathematik, von 2012 bis 2015 ein pflegewissenschaftliches Studium. Seit 1979 ist er in der Versicherungswirtschaft aktiv. Zum Schwerpunkt seiner Tätigkeit gehören Produktentwicklung und Vertrieb von Personenversicherungen, Administration aller Sparten und Rückversicherung und vor einigen Jahren kam noch die Pflegewissenschaft dazu. Seit vielen Jahren ist er als Dozent für Versicherungsmathematik an verschiedenen Hochschulen und am CAMPUS INSTITUT tätig. Herr Bönsch referiert am 15.11.2018 zum Thema „Private Krankenversicherung im Schlaglicht von Demografie und Bürgerversicherung“ live. Auch für eine abschließende Fragerunde steht er im Anschluss online zur Verfügung. Weitere Informationen sowie eine Anmeldemöglichkeit unter: http://campus-institut.de/seminare/webinare/

IDD-Pflicht erfüllen

Regelmäßige Weiterbildung ist aktuell ein sehr wichtiges Thema. Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) schreibt vertrieblich Tätigen vor, sich 15 Stunden für ein laufendes Kalenderjahr weiter zu bilden. Für alle Seminare am CAMPUS INSTITUT, einschließlich für das Webinar von Herrn Bönsch, gibt es Weiterbildungsstunden gem. IDD-Vorgaben und der Initiative „gut beraten“. Um für das gesamte Jahr gewappnet zu sein und entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten vorweisen zu können, hat das CAMPUS INSTITUT eine IDD-Flatrate Variante zusammengestellt, die exakt die vorgeschriebenen 15 Stunden Weiterbildung beinhaltet. https://campus-institut.de/seminarflatrate/

 

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Bestes Ergebnis seit Gründung mit zweistelligen Wachstumsraten

 

Die FondsKonzept AG hat das Geschäftsjahr 2017 mit einem Rekordergebnis abgeschlossen. Dies ist das Fazit der Feststellung des handelsrechtlichen Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung. Unter dem Konzerndach der FondsKonzept AG sind die FondsKonzept Investmentmakler GmbH, die FondsKonzept Assekuranzmakler GmbH, die Diversitas GmbH, die Sosnowski Computersysteme GmbH sowie die FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH mit Sitz in Österreich als 100-prozentige Tochtergesellschaften einbezogen.

Nach den von den Wirtschaftsprüfern testierten Zahlen stiegen die Umsatzerlöse aus den vereinnahmten Provisionen in den Bereichen Finanzanlagenberatung und -vermittlung, Versicherungsgeschäft sowie finanztechnologische Dienstleistungen zum Stichtag 31. Dezember 2017 auf 69,4 Mio. Euro gegenüber 59,5 Mio. Euro im Vorjahr. Dies entspricht einem Zuwachs von 16,6 Prozent und spiegelt die höchste Steigerung in der Unternehmensgeschichte wider. Hauptumsatzträger blieb die Finanzanlagenberatung und -vermittlung mit einem Anteil von 94 Prozent (Vorjahr 95 Prozent), wenngleich auch das Versicherungsgeschäft zulegen konnte.

Die zweite zentrale Maßzahl, das administrierte Fondsvolumen, erreichte 9,9 Mrd. Euro (2016: 8,2 Mrd. Euro), sodass mit 20,7 Prozent ein ebenfalls zweistelliger Zuwachs auf einen Wert knapp unterhalb der Zehn-Milliarden-Euro-Marke erzielt wurde.

Hierfür war die freundliche Entwicklung an den Weltbörsen genauso verantwortlich wie ein deutlich positiver Saldo beim Nettomittelaufkommen. Das Rohergebnis laut HGB als Erfolgsausweis und Zwischensaldo der Gewinn- und Verlustrechnung liegt bei 8,8 Mio. Euro (Vorjahr: 7,8 Mio. Euro) – auch hier mit 12,6 Prozent in einem zweistelligen Zuwachs. Gleichzeitig erreichte das Investitionsvolumen in die IT-Infrastruktur für Projekte zur technischen Ausstattung, Prozessoptimierung und Digitalisierung rund 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: 1,45 Mio. Euro) und nimmt damit eine Schlüsselposition ein.

Die überragende Entwicklung resultiert aus der frühen strategischen Weichenstellung, die Digitalisierung weiter zu forcieren und als einer der führenden finanztechnologischen Dienstleister für unabhängige Finanzmakler aktiv mitzugestalten. Mit der integrierten Infrastruktur für die digitale Kundenansprache und die traditionelle Face-to-Face-Beratung konnten auch 2017 neue Partner in einem anspruchsvollen Marktumfeld für die FondsKonzept AG gewonnen werden. In der Gesamtbetrachtung nutzen immer mehr Makler die Angebote der digitalen Vertriebsunterstützung auf der erweiterten Online-Plattform Maklerservicecenter – für eine Ausweitung ihrer Provisionserträge über eine fokussierte Akquise und Potenzialausschöpfung sowie die Effizienzsteigerung durch prozessgesteuerte Abläufe.

Martin Eberhard, Vorstand für Marketing und Vertrieb bei der FondsKonzept AG: „Wir freuen uns über dieses herausragende Ergebnis und bedanken uns bei allen Partnern, die mit ihrem großen Engagement dazu beigetragen haben. Auch in Zukunft werden wir alles daransetzen, Finanzmakler mit führenden technologischen Lösungen vom digitalen Wandel bestmöglich profitieren zu lassen.“

Die positive Geschäftsentwicklung hat sich im laufenden Jahr fortgesetzt. Hierbei zeichnet sich eine erneute Steigerung des administrierten Bestandsvolumens sowie des Courtageumsatzes aus den vereinnahmten Provisionen ab. Eine wichtige Triebfeder sind die Impulse aus dem Multi-Channel-Vertrieb beim Ineinandergreifen von persönlicher Beratung und ergänzenden digitalen Vertriebswegen wie dem Fondsshop, der seit einigen Wochen mit einer konzentrierten Produktpalette von 200 Investmentfonds und bis zu fünf Modellportfolios in der Version 2.0 zur Verfügung steht. Weitere, zu großen Teilen bereits umgesetzte Meilensteine im laufenden Jahr umfassen die Erweiterung der Dienstleistungen im Versicherungsbereich, ein Eventkonzept zu Kundenveranstaltungen, eine intensivierte Aus- und Weiterbildung der Partner und eine Ansprache von interessierten Maklern über 40 Partnertage im gesamten Bundesgebiet.

 

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FondsKonzept AG, Ulmer Str. 6, D­-89257 Illertissen, Tel: +49 (0) 7303 9698100, Fax: +49 (0) 7303 969816, www.fondskonzept.ag

Gleich zwei Auszeichnungen konnte der größte deutsche Maklerpool Fonds Finanz von der großen Cash. Gala am 28. September in Hamburg mit nach Hause nehmen: Die Münchner wurden zu „Deutschlands bestem Maklerpool“ und Geschäftsführer Norbert Porazik zum „Man of the Year 2018“ gekürt.

 

Die Cash. Gala fand wie gewohnt in feierlichem Rahmen auf dem Hamburger Süllberg statt. Norbert Porazik nahm beide Auszeichnungen persönlich entgegen. „Gleich zwei Auszeichnungen mit nach Hause nehmen zu dürfen ist nicht nur für mich, sondern für das gesamte Unternehmen ein großartiger Erfolg. ‚Deutschlands bester Maklerpool‘ zu sein erfüllt mich nicht nur mit Stolz, sondern auch mit Dankbarkeit. Zudem noch als ‚Man of the Year‘ ausgezeichnet zu werden, ist eine große Ehre für mich“, so Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz.

Die Auszeichnung „Deutschlands bester Maklerpool“ wurde in diesem Jahr erstmalig verliehen und resultiert aus einer Leserumfrage der Cash., im Rahmen derer die Teilnehmer über ihre Zufriedenheit mit ihrem Maklerpool abstimmen konnten. Die Auszeichnung „Man of the Year“ hingegen wird bereits seit vielen Jahren auf der Cash. Gala an herausragende Unternehmerpersönlichkeiten verliehen. Ausgewählt werden diese von der Cash. Chefredaktion sowie der Geschäftsführung.

„Marketinggetrieben und vertriebsorientiert wurde so aus einer Vision, mit der Energie und der Professionalität eines Einzelnen, des Man of the Year 2018 Norbert Porazik, ein Unternehmen, das sich in seinem Geschäftsfeld an die Spitze gesetzt hat. Norbert Porazik überzeugt und begeistert als Person, als Ideengeber und als Teamplayer,“ so Ulrich Faust, Vorstand der Cash. Medien AG und Laudator auf der Gala.

 

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Fast ein Fünftel aller Kfz-Versicherungen schließen Kunden über das Internet ab, Tendenz steigend.

 

Wenn es um die Altersvorsorge geht, steht die persönliche Beratung klar im Vordergrund. Das geht aus der Vertriebswegestatistik 2017 hervor. Der Einfirmenvermittler bleibt in allen drei Versicherungszweigen, der Lebens-, Schaden-/Unfallversicherung und der privaten Krankenversicherung, wichtigster Ansprechpartner für Kunden. Das geht aus der aktuellen Vertriebswegestatistik für 2017 des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor.

In der Schaden-/Unfallversicherung setzt sich jedoch der Trend  zum Online-Abschluss aus den vergangenen Jahren fort und erreicht 2017 nach Beitrag 15 Prozent (Vorjahr: 13,9 Prozent). Als Treiber erweist sich einmal mehr die Kfz-Police: Nahezu ein Fünftel des Neugeschäfts-Volumens in der Autoversicherung (19,3 Prozent/Vorjahr: 18,5 Prozent) wird im Netz abgeschlossen – direkt beim Versicherer oder über ein Vergleichsportal. In der privaten Krankenversicherung ist die Tendenz zum Online-Abschluss ebenfalls erkennbar –  mit gut sieben Prozent allerdings auf niedrigerem Niveau.

Ein weiterer Trend bestätigt sich: Bei der Altersvorsorge suchen Kunden die persönliche Beratung. Grundlage der Analyse ist die Betrachtung der Beitragssumme, in der die Laufzeit der Versicherungsverträge berücksichtigt ist.

Erstmals ‚Annual Premium Equivalent‘ für die Lebensversicherung ausgewiesen

Erstmalig wird dieses Jahr ausgewiesen, welchen Anteil die Vertriebswege am Neugeschäft nach dem ‚Annual Premium Equivalent‘ (APE) haben. Diese in der Versicherungswirtschaft gebräuchliche Messgröße bezeichnet die Summe aller Prämieneinnahmen eines Jahres aus laufenden Beitragszahlungen und ein Zehntel aller Einnahmen aus Versicherungen mit Einmalzahlung. Die Laufzeit der Verträge findet dabei keine Berücksichtigung. Bei dieser Betrachtungsweise ergibt sich daher für die Lebensversicherung ein etwas anderes Bild. Über ein Viertel des Neugeschäftsvolumens wird demnach am Bankschalter vermittelt.

In den kommenden Jahren werden wir beobachten, wie sich der seit Februar 2018 geltende neue Rechtsrahmen für den Versicherungsvertrieb auf die Vertriebswege auswirkt.“ fügt Elisabeth Stiller, Leiterin Vertrieb beim GDV, mit Blick in die Zukunft hinzu.

 

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Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­2020 5000, www.gdv.de

Das Brancheninstitut für Prozessoptimierung (BiPRO) startet am 16. Januar 2019 mit den „Düsseldorfer Maklergesprächen“ eine neue Veranstaltungsreihe, die die digitale Zukunft des Maklers in den Fokus stellt.

 

Das Forum mit Workshops und Diskussionsrunden richtet sich aber nicht nur an Vermittler, sondern auch an Versicherungen und Softwarehersteller.

Mit einem neuen Veranstaltungsformat startet das BiPRO ins neue Jahr 2019. In Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und dem Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) soll mit den „Düsseldorfer Maklergesprächen“ eine Plattform geschaffen werden, die den direkten Austausch von Maklern, MVP-Herstellern und Versicherern fördert. Neben Vorträgen zu Trends, aktuellen technischen Entwicklungen und Themen aus der Branche hält das neue Format viel Raum für Diskussionen bereit.

Vor dem Hintergrund der digitalen Transformation steht das Maklergeschäft vor großen Herausforderungen. Die Digitalisierung aller Prozesse der Wertschöpfungskette im Maklerbetrieb sowie ein sich stetig veränderndes Konsumentenverhalten enthalten Chancen und Risiken. Die Maklerschaft erwartet von der deutschen Versicherungswirtschaft durchweg schlanke Prozessabläufe auf Basis von BiPRO-Normen, um mehr Zeit für anspruchsvolle Risikoanalysen und Umsetzungsberatungen beim Kunden zu gewinnen. Wohin der Weg gehen kann und welches Bild die Branche von sich selbst zeichnet, soll in dieser Veranstaltung beleuchtet werden. In Workshops erhalten Teilnehmer darüber hinaus die Gelegenheit, sich mit ihren Vorstellungen direkt in die Arbeit des BiPRO einzubringen. Ziel ist es, ein besseres gegenseitiges Verständnis für technische und prozessuale Herausforderungen zu fördern. Damit wird die Basis geschaffen, Optimierungspotenziale zu erkennen, gemeinsam zu heben und dafür die nächsten Schritte einzuleiten.

Wie disruptiv die Wirkung der Digitalisierung in der Finanz- und Versicherungswirtschaft sein wird, ist bisher noch unklar. „Der Maklermarkt befindet sich an einem deutlichen Scheideweg“, beschreibt Frank Schrills, geschäftsführender Präsident des BiPRO e.V., die aktuelle Entwicklung. „Wir haben immer mehr marktfremde Player, die dabei sind, in den Markt einzusteigen und ihre teilweise schon bereits bestehende Vormachtstellung voll auszunutzen“, sagt Schrills. Der sprachgesteuerte Verkauf von Versicherungen ist nicht mehr nur eine Vision. „Deshalb ist ein Forum wichtig, in dem aktuelle Entwicklungen diskutiert werden können.“ Mit den „Düsseldorfer Maklergesprächen“ geht man genau diesen Weg. Makler, Versicherer und Softwarehersteller haben hier die Chance, gemeinsam Herausforderungen zu adressieren und Lösungsansätze für die digitale Prozess- und Kommunikationswelt zu finden.

„Alle Maklerhäuser, die exklusiv an unserer Veranstaltung teilnehmen, erleben einen signifikanten Informationsvorsprung durch die Gespräche mit relevanten Entscheidern zur Versicherer-IT im deutschen Maklermarkt“, erläutert Andreas Vollmer, Vizepräsident des BVK, die weiteren Vorteile. Die Veranstaltung bietet zudem die Möglichkeit, das eigene Know-how aus der Umgangspraxis mit BiPRO-Normen weiterzugeben und aktiv an zukünftigen Normierungsvorhaben mitzuwirken. Die Nutzenzentrierung für die tägliche und strategische Arbeit aller Beteiligten im Maklermarkt steht im Mittelpunkt der Veranstaltung.

„Wir Makler müssen technisch und prozessual am Puls der Zeit bleiben, um auch in Zukunft erfolgreich zu agieren“, so Holger Mardfeldt, Vorstandsmitglied im BDVM. „Um auch morgen noch Zeit für unsere Kunden, für nutzbringende Beratung zu haben, ist es wichtig, Geschäftsprozesse zu normieren und ineffektive Doppelarbeiten zu vermeiden.“ Die gemeinsame Veranstaltung informiert über die neuesten Marktentwicklungen und liefert echten Mehrwert für Makler und Versicherer.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:  www.bipro.net/duesseldorfer-maklergespraeche

 

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D-53115 Bonn Tel.: 0228/22805-0, Fax: 0228/22805-50, www.bvk.de

Hohe Gewinnchancen, hohes Risiko – das trifft auf den Forex-Markt zu. Die ESMA hat das Risiko für private Anleger durch verschiedene Maßnahmen begrenzt.

 

Der Handel mit Devisen bietet Anlegern die Aussicht auf hohe Gewinne, ist allerdings auch mit erheblichen Risiken verbunden. Um private Anleger besser zu schützen, hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) verschiedene Maßnahmen getroffen, die sich auf den Forex-Markt auswirken, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Der Foreign Exchange Market kurz Forex gilt als der größte Finanzmarkt der Welt und ist weder an einen festen Ort noch an eine feste Zeit gebunden. Devisen können rund um die Uhr gehandelt werden und gerade in Zeiten niedriger Zinsen erschien der Devisenhandel auch zunehmend privaten Anlegern attraktiv. Um das Risiko der Anleger zu reduzieren hat, die ESMA verschiedene Maßnahmen innerhalb der Europäischen Union beschlossen.

So hat die Behörde die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf binärer Optionen an Kleinanleger in der EU verboten. Der Vertrieb und Verkauf von CFDs an Kleinanleger wurde zwar nicht komplett untersagt, aber stark eingeschränkt. So wurden beispielsweise Hebel-Obergrenzen bei der Eröffnung einer Position durch Kleinanleger eingeführt. Der Hebel wurde beim Handel mit Major-Forex-Paaren auf 30:1 begrenzt, beim Handel anderer Währungspaare liegt die maximale Hebelgrenze bei 20:1. Bei Staatsanleihen liegt die Hebelgrenze bei 5:1 und bei Kryptowährungen bei 2:1. Weitere Maßnahmen sind, dass ein CFD-Tradingkonto ab einem Verlust von 50 Prozent geschlossen werden muss und die Nachschusspflicht für Anleger abgeschafft wurde. Durch das Gesamtpaket an Maßnahmen wurde das Verlustrisiko privater Anleger erheblich entschärft. Durch den Wegfall der Nachschusspflicht können sie nicht mehr verlieren als sie eingesetzt haben.

Die ESMA hat die Maßnahmen wegen der hohen Komplexität der Produkte und ihrer mangelnden Transparenz für unerfahrene Privatanleger beschlossen. Die Risiken werden so zwar reduziert, dennoch wird beim Handel mit Devisen für die Anleger immer ein Risiko bleiben. Umso wichtiger ist für sie eine umfassende Aufklärung über Funktionsweise und Risiken beim Devisenhandel. Bei Problemen im Forex-Handel sind im Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte kompetente Ansprechpartner.

 

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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte, Gürzenich-Quartier  Augustinerstraße 10, 50667 Köln, Tel: +49 221 2722750, www.grprainer.com

Neues digitales Weiterbildungsprogramm für erfolgreiche Honorarberatung 

 

Die neue Versicherungsvermittlungsverordnung sieht vor, dass Makler bereits für dieses Jahr 15 Weiterbildungsstunden nachweisen müssen. Vorausschauende und unternehmerisch denkende Makler können diese Anforderung zum Anlass nehmen, ein digitales, speziell auf das Honorargeschäft ausgerichtetes Qualifizierungs- und Weiterbildungsprogramm zu nutzen. Dabei geht es in erster Linie um die zukunftssichere Ausrichtung von Makler-Geschäftsmodellen.

Die con.fee AG sieht sich als ausgewiesener Spezialist für die Honorarberatung und als Bildungspartner in der Verantwortung, ihr Angebot ständig zu verbessern und veränderten Rahmenbedingungen anzupassen.

Nach den Erfahrungen des ersten Jahres mit neuen Honorarberater-Erfolgskursen wurde das Akademieprogramm der con.fee AG neu ausgerichtet. Die Verbesserungen umfassen insbesondere ein neues Online-Angebot, mit dem Makler das gesamte Kursspektrum modular und abgestimmt auf ihre individuellen Anforderungen nutzen können. Mit diesem Programm werden Makler in die Lage versetzt, professionelle Honorarberatung mit ihren Kunden durchzuführen und in ihren Geschäftsbetrieb ertragreich einzubinden.

Dabei müssen sie nicht auf die Interaktion mit anderen Teilnehmern verzichten. Neben der reinen Wissensvermittlung gibt es im Rahmen von Online-Konferenzen die Möglichkeit zur Diskussion und Interaktion. Zur Vertiefung und Reflexion werden außerdem Aktiv-Trainings in der Region angeboten.

Das neue Programm und das dahinterstehende Konzept wird am 09. Oktober 2018 im Rahmen eines Webinars vorgestellt.  Darin werden auch auf den aktuellen Stand der IDD-Weiterbildungsverpflichtung und die Umsetzungsvorteile durch die Kooperation mit „gut beraten“ eingegangen.

 

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con.fee AG, Hegelstraße 14, 53177 Bonn,Tel: +49 228 – 299 727 82, Fax: +49 228 – 299 727 89, www.confee.de

Bis zu 750 Euro Rente für Bestands- und Neukunden – Aktion bis Ende des Jahres

 

Die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. bietet ihre Fünf-Sterne-Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ab sofort mit einer stark vereinfachten Gesundheitsprüfung an. Das gleiche gilt für die erfolgreiche Einkommensabsicherung €XISTENZ. Versicherbar sind jeweils bis zu 750 Euro Monatsrente. Die Aktion läuft bis zum 31. Dezember 2018.

Bis dahin reichen für die BU schon drei Gesundheitsfragen aus. Dazu kommen die Angaben zu Größe und Gewicht. Auch einen Pflegeschutzbrief kann der Kunde hinzuwählen. Im Pflegefall erhält er dann eine zusätzliche, lebenslange Pflegerente von bis zu 2500 Euro. Zum Ende der Vertragslaufzeit hat er außerdem die Option auf eine Anschluss-Pflegeversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung.

€XISTENZ kommt im Aktionszeitraum mit nur zwei Gesundheitsfragen aus. Auch hier müssen zusätzlich Größe und Gewicht angegeben werden. Der Kunde kann diese Police ebenfalls um den Pflegeschutzbrief erweitern – mit einer zusätzlichen Pflegerente von bis zu 750 Euro monatlich.

Die Aktion gilt sowohl für Bestandskunden als auch Neukunden, die zum ersten Mal an einer BU- oder €XISTENZ-Aktion der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. teilnehmen.

Für die Aktion BU wie auch für die Aktion €XISTENZ gilt: Späteste Antragsaufnahme mit Unterschrift ist der 31. Dezember 2018, spätester Versicherungsbeginn ist der 1. März 2019.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VOLKSWOHL BUND Versicherungen, Südwall 37 – 41, 44137 Dortmund, Tel:  0231/5433-451, Fax: 0231/5433-450, www.volkswohl-bund.de

Neues Tool erleichtert Prämienberechnung und Antragsstellung – Automatische Erstellung der eVB-Nummer

 

Mit dem neuen Online-Antrag bietet Hiscox Maklern ab sofort einen unkomplizierten Abschluss der Oldtimerversicherung an: Makler können das digitale Antragsformular ausfüllen, online einreichen und erhalten automatisch eine eVB-Nummer. Auch lässt sich das Formular zunächst leer, vorausgefüllt oder personalisiert zwischenspeichern. Eine direkte Verknüpfung mit der Datenbank von classic-analytics ermöglicht ihnen dabei jederzeit Zugriff auf aktuelle Preisnotierungen je Zustandsnoten in Echtzeit.

David Clegg, Underwriting Manager Art & Private Clients bei Hiscox: „Der Online-Antrag ermöglicht für unsere Maklerpartner ab sofort eine wesentlich einfachere Antragsstellung zu unserer Oldtimerversicherung. Auch wird automatisch eine eVB-Nummer erstellt – damit Kunden schnell freie Fahrt haben können.“

Verbesserte Antragsstellung pünktlich zur Wechselsaison im Herbst

Der neue Online-Antrag kommt pünktlich zur Wechselsaison: Wie in der Kfz-Versicherung gilt in der Oldtimerversicherung der 30.11. als Stichtag für den Versichererwechsel. Für Makler bieten sich deshalb interessante Vertriebschancen. Außerdem ist ein guter Ansatzpunkt, dass der Großteil der Liebhaber-Fahrzeuge nach wie vor nur mit einem Standard-Kfz-Tarif versichert ist – wie die Hiscox/Kantar TNS Oldtimer-Umfrage 2018 zeigt. Dabei fahren Classic Car-Eigentümer mit einer spezialisierten Police deutlich besser.

Hiscox berücksichtigt zum Beispiel gute Pflege, Wartung und vorsichtiges Fahren der Eigentümer eines Oldtimers und bietet günstige Policen an. Als Berechnungsgrundlage zählen beim Hiscox Oldtimer-Tarif außerdem vor allem Fahrzeugalter und -wert. Im spezialisierten Hiscox Tarif besteht die Wahlmöglichkeit, den Autoklassiker zum Markt-, Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungswert zu versichern. Teures Fahrzeug-Zubehör oder -Ersatzteile sind im Hiscox Tarif bis zu 5.000 Euro abgedeckt. Auch ist eine Vorsorge für Wertsteigerungen bis zu 25 Prozent der Versicherungssumme bei Hiscox automatisch enthalten. Im Schadenfall können Hiscox Versicherungskunden auf einen besonderen Service zählen.

Alle Informationen zum Oldtimer-Schutz von Hiscox finden Interessierte unter makler.hiscox.de/oldtimer. Ausführliche Informationen zu den Umfrageergebnissen der Hiscox Umfrage finden sich unter www.hiscox.de/classic-cars-studie.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HISCOX, Deutschland, Arnulfstraße 31, D-­80363 München, Tel: 089/5458010, Fax: 089/54580111, www.hiscox.de

Die DR. KLEIN Firmenkunden AG hat mit Nicolas Schulmann einen vierten Vorstand berufen.

 

Schulmann wird als CIO die Digitalisierung in der Immobilienwirtschaft vorantreiben. Er ergänzt damit die Vorstandsmitglieder Peter Stöhr (COO), Karsten Vaelske (CSO) und Hans Peter Trampe (CEO).

Schulmann wurde 1970 in Chemnitz geboren. Mit dem Immobilienportal wohnfinder.de legte er 1999 den Grundstein für seinen unternehmerischen Erfolg. Nach dem Verkauf von wohnfinder.de an die Immonet GmbH konzentrierten sich Nicolas Schulmann und Franziska Glade als Vorstände der FIO SYSTEMS AG ganz auf die bereits 2001 begonnene Entwicklung webbasierter Softwarelösungen für die Finanz- und Immobilienwirtschaft.

Im April 2018 wurde die FIO SYSTEMS AG eine 100%ige Tochter der Hypoport-Gruppe, zu der auch die DR. KLEIN Firmenkunden AG gehört. Hans Peter Trampe, der auch dem Vorstand der Hypoport AG angehört, machte sich für die Übernahme stark, da er u.a. für das von ihm verantworteten Segment Immobilienplattform große Synergien zwischen FIO und Hypoport bzw. DR. KLEIN Firmenkunden sah. „Haufe-FIO axera ist die führende webbasierte ERP-Lösung für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Damit können wir das Angebotsportfolio für unsere Firmenkunden hervorragend abrunden.“ Die webbasierte Maklersoftware FIO WEBMAKLER und ihre „Schwestern“ FIO S-VERMARKTUNG für Institute der Sparkassen-Finanzgruppe und FIO VR-MAKLER für die Genossenschaftliche FinanzGruppe wiederum erweitern die Wertschöpfungskette von Deutschlands führender Vermittlungsplattform für Baufinanzierungen EUROPACE – ebenfalls Teil der Hypoport-Gruppe.

„Ich freue mich sehr auf die zusätzlichen Aufgaben bei der DR. KLEIN Firmenkunden AG“, erklärt Schulmann. „IT-Produkte zu kreieren und auszubauen, um damit zukunftsfähige Lösungen zu schaffen, die der Branche Mehrwert und ganzheitliche Prozesse bieten, ist meine Leidenschaft. Und aus den Synergien zwischen FIO und DR. KLEIN werden sich spannende neue Möglichkeiten ergeben.“ Schulmann bleibt, gemeinsam mit Glade, Vorstand der FIO SYSTEMS AG.

„Die bisherige Zusammenarbeit mit Nicolas hat schon gezeigt, dass er für viele Themen brennt“, freut sich Trampe. „Er treibt bestehende Projekte und hat immer neue Ideen rund um das Thema Digitalisierung. Davon werden unsere Kunden in den nächsten Jahren sehr profitieren.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DR. KLEIN Firmenkunden AG, Hansestraße 14, 23558 Lübeck, Tel: +49 (0)30 / 42086 – 1935, www.drklein-firmenkunden.de

Reiner Schrot, ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender, verstärkt ab sofort den Vorstand der finmap AG. Neuer Aufsichtsratsvorsitzender ist Detlef Kraus.

 

Nach der Integration und Übertragung aller Kundendatenbestände auf eine neue Verwaltungsplattform, tritt Reiner Schrot nun in den Vorstand mit ein. Bereits bei Erwerb der Anteile im September 2017 setzte Schrot auf Bestleistung zu Topkonditionen durch InsureTech-Lösungen.

„Die technischen Anwendungen übernehmen eine zentrale Funktion“, so Reiner Schrot. Unter dem Stichwort Abwicklung 4.0 bietet finmap schlanke, administrative Abläufe, rechtssicher und digital. „Das Herzstück sind unsere Apps. Komplexe Sachverhalte werden einfach, übersichtlich und leicht verständlich dargestellt. Für Endkunden besonders spannend: die übersichtliche Verwaltung der vorhandenen Verträge und Dokumente, eine einfache Schadensmeldung oder auch die Prüfung von Beiträgen.“

Um eine unabhängige und sachlich fundierte Beratung anbieten zu können, nutzt finmap die Finanzanalyse DEFINO für Privathaushalte. Durch DEFINO Deutsche Finanz Norm® wird es möglich, die Finanzanalyse für den Endkunden transparent, nachvollziehbar und vergleichbar zu machen. finmap versteht sich als einer der modernen Online-Finanzdienstleister Deutschlands und findet für die Kunden unter hunderten Versicherern das individuell passende Konzept.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

finmap AG, Mottmannstr. 4a, 53842 Troisdorf, Tel: 02241 200 67 07, Fax: 02241 200 67 45, www.finmap.ag

Die Neodigital Versicherung AG und der Versicherungsmakler Aon haben eine Zusammenarbeit vereinbart. Mit der Neodigital-Produktpalette und deren Abschlussmöglichkeiten beschleunigt Aon die digitale Transformation seines Privatkundengeschäfts.

 

Neodigital gewinnt dadurch einen der renommiertesten Versicherungsmakler Deutschlands als Partner. Aon ist eines der weltweit führenden Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen, das eine breite Palette von Lösungen zu den Themen Risiko, Altersversorgung, Mitarbeiterentwicklung und Gesundheit anbietet. Das Unternehmen ist in 120 Ländern mit 50.000 qualifizierten Mitarbeitern aktiv – davon arbeiten an den elf deutschen Standorten rund 1.700.

Die nun beschlossene Kooperation ist ein Beleg für das starke und eigenständige Wachstum der Neodigital. Für Aon und deren Kunden ergeben sich durch die Zusammenarbeit eine neue digitale Nutzererfahrung entlang aller Geschäfts- und Abwicklungsprozesse. So erhalten die Privatkunden von Aon über das digitale Kundenportal des Maklers ab sofort eine größere Produktauswahl in den Bereichen Privathaftpflicht-, Tierhaftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherung. Zudem profitieren die Kunden von maximaler Transparenz aller Vorgänge – von der Policen-Erstellung bis hin zur Schadenabwicklung.

Franz Rudolf Golling, Vorstand der SchneiderGolling Gruppe und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Neodigital Versicherung AG, hat bereits die ehemalige SG Iffoxx Assekuranzmakler AG als deren Aufsichtsratsvorsitzender erfolgreich in die Aon-Organisation überführt. Er ist von der strategischen Dimension dieser Kooperation und den sich daraus ergebenden Potenzialen begeistert: „Neodigital als vollkommen digital aufgestellter Versicherer stellt Aon für dessen Belegschafts- und Verbandsgeschäft komplett digitalisierte Produkte und Prozesse zur Verfügung. Daraus ergeben sich skalierbare Stückzahlen gepaart mit kompromisslos effizienten Geschäftsabläufen. Unsere Zusammenarbeit markiert einen Quantensprung in der Kooperation von Großmaklern und digitalem Risikoträger“, so Golling abschließend.

Auch Aon freut sich auf die Kooperation mit Neodigital „Wir haben mit Neodigital einen Kooperationspartner gefunden, der unsere Vorstellung von Digitalisierung im Versicherungsbereich absolut teilt. Wir freuen uns daher sehr, unseren Privatkunden schon in Kürze die innovativen Produkte und digitalen Dienstleistungen von Neodigital anbieten zu können“, sagt Wouter Goudswaard, Chief Affinity Officer Aon Deutschland, zuständig für alle Privatversicherungen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Neodigital Versicherung AG, Untere Bliesstrasse 13–15, 66538 Neunkirchen, Tel: +49(0)6821 – 4022000, www.neodigital.de

3.700 Besucher nutzten am 18. September im Estrel Hotel Berlin einen der wichtigsten Treffpunkte der Finanz- und Versicherungsbranche, um sich zu informieren, auszutauschen und weiterzubilden.

 

Auf besonders großes Interesse stießen die 36 IDD-konformen Fachvorträge. Neben der MAHAG boten erstmals auch BMW und Mercedes attraktive Messeangebote für Vermittler der Fonds Finanz. Einen Rückblick in Bildern gibt es unter www.hauptstadtmesse.de/rueckblick.

Die Fonds Finanz zeigte sich mit dem Messetag mehr als zufrieden. „Es war wirklich ein rundum gelungener Tag mit Top-Referenten, spannenden Vorträgen, tollen Sonderaktionen und herausragenden Highlights. Wir freuen uns sehr, dass wir so viele positive Rückmeldungen bekommen haben, von den Besuchern wie auch von den Gesellschaften. Das zeigt auch, wie wichtig der Messestandort Berlin ist – für alle Beteiligten“, so Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz.

Den Auftakt machte Star-Redner Dr. Theo Waigel mit seinem Vortrag „Deutschlands Rolle in Europa“. Es folgten über 80 Vorträge von mehr als 70 renommierten Referenten, wie Investment Punk Gerald Hörhan, BU-Experte Philip Wenzel, Marketing-Spezialist Stephan Peters, IDD-Fachmann Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski oder auch Verkaufsprofi Roger Rankel. Im Fokus standen hochaktuelle Themen wie Digitalisierung, Regulierung, Social Media Marketing und zukunftsweisende Vertriebschancen. Die Fonds Finanz selbst informierte im Rahmen verschiedener Vorträge über aktuelle Projekte und neue Angebote, wie die Allumfassende Maklerplattform und das Thema Ruhestandsplanung. Daneben waren die Sparten Investment und Baufinanzierung & Bankprodukte mit eigenen Themenforen auf der Messe vertreten. Den Abschluss des Programms bildete Star-Redner „Mr. DAX“ Dirk Müller mit seinem Vortrag „Bitcoin bis 3D-Druck – Arbeit und Finanzen der Zukunft“. Insgesamt 36 Fachvorträge wurden IDD-konform angeboten und konnten damit als Leistungsnachweis im Rahmen der Weiterbildungsanforderungen angerechnet werden.

Rund 130 Gesellschaften nutzten die Hauptstadtmesse, um Produkte und Leistungen zu präsentieren. Zahlreiche Sonderaktionen sorgten für einen regen Austausch auf der Ausstellerfläche. Die Messeparty am Abend bildete den würdigen Abschluss des erfolgreichen Tages.

Mit der Hauptstadtmesse endete die Fonds Finanz Messesaison 2018. Die Messesaison 2019 startet am 19. März mit der MMM-Messe im MOC München. Bis dahin bietet der Maklerpool zahlreiche weitere Veranstaltungen an, wie den Advisor’s Studio Intensiv-Workshop am 11. Oktober in München oder die „Mehr Erfolg mit Fonds Finanz“ Roadshow, die sich in mehreren deutschen Städten mit dem Thema „Digitalisierung im Vermittleralltag 4.0“ beschäftigt. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen gibt es unter: www.fondsfinanz.de/weiterbildung/roadshows.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Verunsicherung durch EU-Richtlinie schreckt Anleger ab

 

Die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II hat die Anlageberatung nicht wie vom Gesetzgeber angestrebt besser gemacht. Stattdessen sorgt sie bei Kunden, Banken und Kapitalverwaltungsgesellschaften gleichermaßen für Unzufriedenheit. Das zeigt eine Expertenbefragung der Unternehmensberatung Cofinpro. Besonders problematisch: Nach Angaben von mehr als jedem Zweiten hat sich das Angebot für die Kunden verringert, 28 Prozent sprechen sogar von einer starken Einschränkung.

“Der Kapitalaufbau wird vom Staat propagiert und immer wichtiger, auch um die Vorsorgelücke für das Alter zu schließen. Gleichzeitig führt die gesetzliche Regulierung aber zu starken Einschränkungen im Angebot für die Bundesbürger”, sagt Daniel Spitschan, Manager bei der auf Finanzdienstleister spezialisierten Unternehmensberatung Cofinpro. “Selbst erfahrene Kunden haben nicht mehr uneingeschränkt die Möglichkeit, aus einem diversifizierten Angebot an risikoreichen und -armen Angeboten im Sinne einer breiten Portfoliostreuung zu wählen. Das kann nicht Sinn des Gesetzgebers gewesen sein.”

Das Urteil der befragten 57 Experten aus Banken und Kapitalverwaltungsgesellschaften ist eindeutig: Die Beratung hat sich nicht verbessert, auch sind die angebotenen Produkte weder passgenauer noch günstiger geworden, zeigen sich 70 Prozent überzeugt. Lediglich in puncto Kosten profitieren die Kunden – 53 Prozent der Befragten sehen hier mehr Transparenz. Die Reaktion der Anleger ist eindeutig: Viele schreckt der klare Blick auf Produkt- und Dienstleistungsgebühren ab. Sie verlangen stärker als früher eine Rechtfertigung des Beraters für hohe Kosten.

Doch nicht nur bei den Anlegern, auch bei den Beratern spüren die Studienteilnehmer Verunsicherung. Dies zeigt sich beispielsweise in einer größeren Zurückhaltung gegenüber dem Kunden: 48 Prozent sprechen von einem Rückzug der Kundenbetreuer aus der Wertpapierberatung. Das mag zum Teil daran liegen, dass diese die ausgeweiteten Beratungs- und Dokumentationsprozesse noch nicht beherrschen, wie mehr als vier von zehn Experten beobachtet haben.

Insgesamt verzeichnen 56 Prozent der Befragten in ihren Instituten seit Jahresbeginn sinkende Absätze im Wertpapiergeschäft. Gut jeder Fünfte weiß sogar von stark gesunkenen Verkäufen. “Banken und Kapitalverwaltungsgesellschaften können das Gesetz mit seinen komplexen Anforderungen nicht ignorieren. Aber sie werden versuchen, ihre internen Prozesse noch weiter anzupassen, um Workarounds abzulösen und Abläufe zu verschlanken”, sagt Cofinpro-Wertpapierexperte Spitschan. “Die Hausaufgaben aus der Umsetzung von MifID II sind also noch nicht abgeschlossen”. Dies zeigen auch die Studienergebnisse: Acht von zehn Befragten sehen Handlungsbedarf im eigenen Unternehmen, um die Erträge im Wertpapiergeschäft wieder zu stabilisieren.

Die Studie können Sie unter folgendem Link downloaden: https://www.cofinpro.de/expertenstudie-mifid-ii-2018

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Cofinpro AG, Untermainkai 27-28, 60329 Frankfurt am Main, Tel +49 (0) 69 – 299 20 87 60, Fax +49 (0) 69 – 299 20 87 61, www.cofinpro.de

 

Auszeit bei Regulierung gefordert

 

Das 14. „Bonner Spitzentreffen“, das rund 40.000 Versicherungsvertreter in Deutschland repräsentiert, positionierte sich am 19.9. einstimmig in der verabschiedeten „Bonner Erklärung“ gegen eine Deckelung von Provisionen im Zuge der Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG).

Dazu erklärte der Präsident des teilnehmenden Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Michael H. Heinz: „Ein Provisionsdeckel in der Lebensversicherung wäre eindeutig verfassungswidrig. Eine gesetzliche Provisionsbegrenzung wäre weder geeignet, noch erforderlich und angemessen, weil das ursprüngliche LVRG bereits Wirkung entfaltet, wie der Evaluierungsbericht des Bundesfinanzministeriums selbst feststellt. Der BVK würde auch anhand eines Musterfalles gegen den gesetzlichen Provisionsdeckel klagen!“

Bei dem alljährlich im September in Bonn stattfindenden Treffen der Vorsitzenden der Vertretervereinigungen, des BVK-Präsidiums sowie des Vorstandes des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) werden aktuelle branchenpolitische, rechtliche und berufsständische Fragen und Entwicklungen erörtert. Dies fließt in der Verabschiedung der „Bonner Erklärung“ ein. In diesem Jahr stellen die Repräsentanten der deutschen Vermittlerschaft unter dem Titel „Die Umsetzung der IDD – Neue Herausforderungen für den Agenturvertrieb in den Bereichen Vertriebssteuerung, Weiterbildung und Vergütung“ Kernforderungen an die Politik.

Angesichts vieler neuer Gesetze und Regulierungen postuliert das „Bonner Spitzentreffen“ vom Gesetzgeber eine Auszeit, da die Belastungsgrenze vieler kleiner und mittelständischer Vermittlerbetriebe bereits überschritten ist. Auch sollten Überregulierungen überprüft werden, wie die unverändert hohe Stornohaftung.

Licht und Schatten

Von den Versicherungsunternehmen verlangen die Vermittler, die gesetzlichen Vorgaben, die sich auch aus der IDD-Umsetzung ergeben, fair und kooperativ umzusetzen und – falls rechtlich nötig – Vergütungsvereinbarungen wertausgleichend anzupassen.

Insgesamt zeigte sich das 14. „Bonner Spitzentreffen“ mit dem verabschiedeten Gesetz zur IDD-Umsetzung zufrieden. Dies aus mehreren Gründen: Es garantiert den Erhalt des Provisions- und Courtagesystems als Leitvergütung und begrenzt nicht die Vergütung von Vermittlern, entgegen der aktuellen Pläne im Zuge der LVRG-Evaluierung. Eine Vertriebssteuerung durch die Unternehmen ist zudem nur noch im Kundeninteresse möglich, was den Verbraucherschutz stärkt. Des Weiteren sind die bestehenden Transparenzvorschriften festgeschrieben worden, womit eine irreführende Provisionsoffenlegung verhindert wurde.

Ebenso ist das Provisionsabgabeverbot gesetzlich im Versicherungsaufsichtsgesetz gestärkt worden, wofür der BVK immer eingetreten ist. Der BVK begrüßt in diesem Zusammenhang die restriktive Auslegung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Begrüßenswert hält das „Bonner Spitzentreffen“ auch, dass nun für alle Vertriebswege, also auch für den Onlinevertrieb, gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten. Damit konnte insbesondere der BVK den Gesetzgeber davon überzeugen, dass es zukünftig „Keinen Vertrieb ohne Beratung“ geben darf.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­53115 Bonn Tel.: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Nach der großen Zustimmung der Finanzbranche für die Anfang 2019 erscheinende Norm DIN 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ weitet DIN die Normungsaktivitäten im Bereich der Basis-Finanzanalyse weiter aus.

 

Das neue Normungsprojekt richtet sich an Freiberufler, kleine und mittelständige Unternehmen sowie Selbstständige und Gewerbetreibende und soll außer der Basis-Finanzanalyse auch eine Risikoanalyse beinhalten. Ein entsprechender Normungsantrag mit dem Titel „Basis-Finanz- und Risikoanalyse für Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und KMUs“ wurde beim Normenausschuss Dienstleistungen gestellt.

Das Projekt folgt somit dem klassischen Normungsprozess: Alle an der Ausschussarbeit interessierten Kreise können sich aktiv in den Normungsprozess einbringen.

Die konstituierende Sitzung ist für Anfang Dezember 2018 geplant. Bei Interesse an der Mitarbeit können sich Experten beim zuständigen Projektmanager Matthias Kritzler-Picht (Matthias.Kritzler-Picht@din.de) melden.

Übrigens, wie viele andere auch, beschäftigen wir uns seit geraumer Zeit intensiv mit der seit 25. Mai 2018 gültigen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ihren Auswirkungen auf uns und unsere Zusammenarbeit mit Ihnen. In der DSGVO ist unter anderem davon die Rede, dass ein wechselseitiges vorhandenes Interesse die Kontaktaufnahme und das Speichern von Kontaktdaten legitimiert (Art. 6 DSGVO).

 

Verantwortlich für den Inhalt:  

DIN e.V., Am DIN-Platz – Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49 30 2601-2050, www.din.de

Digital, kompetent, persönlich: CHECK24 feiert zehnjähriges Markenjubiläum

 

Wer online eine Versicherung abschließt, muss nicht auf eine persönliche Beratung verzichten. Das zeigt Deutschlands größtes Vergleichsportal CHECK24 seit mittlerweile zehn Jahren. Bei sämtlichen Fragen rund um das Thema Versicherungen helfen über 300 Experten im persönlichen Beratungsgespräch per E-Mail oder Telefon – und das an sieben Tagen die Woche.

Vergleichsrechner und persönliche Beratung sind bei CHECK24 immer kostenlos. Vor, während, aber auch nach Vertragsabschluss unterstützen CHECK24-Experten die Verbraucher. Die Kundenberater passen bei veränderten Lebensumständen der Versicherungsnehmer die Policen an oder checken bestehende Tarife im Beratungsgespräch auf Preis und Leistung. Außerdem unterstützen sie Kunden im Schadensfall beim Ausfüllen der Formulare und in der Kommunikation mit dem Versicherer.

Fortbildung: CHECK24 Academy und akkreditierter Bildungsdienstleister bei “gut beraten”

In der CHECK24 Academy bilden hauseigene Schulungsmanager die Mitarbeiter des Vergleichsportals kontinuierlich fort. Neben Anregungen und Verbesserungsvorschlägen von Kunden fließen auch die Kundenbewertungen nach einem Online-Abschluss ein. So lernt CHECK24 von Kunden.

Daneben ist CHECK24 akkreditierter Bildungsdienstleister bei der Brancheninitiative “gut beraten”. Akkreditierte Bildungsdienstleister dürfen für Weiterbildungsmaßnahmen, an denen vertrieblich tätige Mitarbeiter teilgenommen haben, Weiterbildungszeit in der Datenbank buchen.

CHECK24 ist fairster digitaler Versicherungsmakler – Vergleichsportale fördern Wettbewerb

CHECK24 gehört mit der Gesamtnote “sehr gut” laut ServiceValue und FOCUS MONEY zu den fairsten digitalen Versicherungsmaklern. In das Urteil fließen die Kategorien “faire Produktangebote”, “faire Vertragsordner”, “faire Kundenberatung”, “faire Kommunikation” und “fairer Schadenservice” ein.

Vergleichsportale fördern den Wettbewerb zwischen Anbietern von Versicherungen. Im Bereich der Kfz-Versicherung sparten Verbraucher so innerhalb eines Jahres insgesamt 318 Mio. Euro. Das ergab eine repräsentative Studie der WIK-Consult, einer Tochter des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

CHECK24 Vergleichsportal GmbH, Erika-Mann-Str. 62-66, 80636 München, Tel.: 089 – 200 047 1010, Fax: 089 – 200 047 1011, www.check24.de

Manfred Alsdorf übernimmt Stabsstelle für Produkt- und Portfoliomanagement Detmold.

 

Die Industriemakler der Ecclesia Gruppe erhalten eine personelle Verstärkung in der strategischen Führung: Manfred Alsdorf (57) leitet ab dem 1. Oktober die neu geschaffene Stabsstelle für Produkt- und Portfoliomanagement der Industriemakler im In- und Ausland. Damit setzt die Ecclesia Gruppe einen weiteren Punkt der Strategie ihrer Industriemakler-Sparte um.

Diese Stabsstelle ist direkt beim zuständigen Holding-Geschäftsführer der Ecclesia Gruppe, Jochen Körner, angesiedelt. „Manfred Alsdorf kennt durch seine fundierte berufliche Erfahrung die Interessen von Versicherungsmaklern und Versicherern gleichermaßen und kann sie bewerten“, erläutert Jochen Körner. „Wir werden mit ihm gemeinsam das Wachstum der Industriemakler weiter voranbringen.“

Der Versicherungsbetriebswirt verfügt über 30 Jahre Erfahrung in verschiedenen Führungspositionen auf Makler- und Versichererseite. Zuletzt war er Hauptbevollmächtigter der deutschen Niederlassung des spanischen Versicherers MAPFRE Global Risks. Er lebt mit seiner Familie in Köln.

 

Verantwortlich für den Inhalt:  Ecclesia Gruppe, Klingenbergstraße 4, 32756 Detmold, Tel: +49 (0) 5231 603-6912, Fax: +49 (0) 5231 603-606912,Mobil: +49 (0) 151 28800245, www.ecclesia-gruppe.de