Mit Freude konstatiert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), dass der Jahresbericht des Versicherungsombudsmann für 2023 eine erneute Verringerung der Beschwerden über Vermittler auf insgesamt 318 ausweist.

„Laut dem Bericht ist das eine Verringerung um sage und schreibe 28,4 Prozent zum Vorjahr“, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Und das, obwohl wir hier sowieso von einem sehr geringen Beschwerdeaufkommen bei Vermittlern in all den Vorjahren sprechen. Dies zeigt, dass unser Berufsstand fair, kompetent und ehrbar mit seinen Kunden umgeht. Es weist auch darauf hin, dass die sozialpolitische Bedeutung unseres Berufsstands für die Absicherung mit Leben gefüllt wird, und das bei Millionen vermittelter Verträge jedes Jahr.“

Dass die Beschwerden über Vermittler zurückgegangen sind, ist umso erstaunlicher, da sich das gesamte Beschwerdeaufkommen laut Versicherungsombudsmann um 13,4 Prozent auf 18.037 erhöhte. Die meisten Beschwerden betrafen mit 22 Prozent die Sparten Lebensversicherung, Rechtsschutz (20,1 %), Kfz-Kaskoversicherung (12,8 %) sowie die Gebäudeversicherung (11,4 %). Auch bei den Vermittlerbeschwerden dominierten die Lebensversicherung und die Gebäudeversicherung mit jeweils 27,6 Prozent sowie die Kfz-Kaskoversicherung (10,6 %).

„Die Zahlen zeigen auch eindrucksvoll, dass wiederkehrende Forderungen für eine noch strengere Regulierung und Aufsicht für Vermittler keine Datengrundlage haben“, betont BVK-Präsident Heinz.

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

BaFin Präsident Mark Branson hat die Jahrespressekonferenz für eine beachtliche und klare Forderung genutzt: „Wir müssen die Komplexität unserer Regulierung reduzieren.“ Der Vermittler-Verband VOTUM stellt sich hinter diese Forderung. 

Geschäftsführender Vorstand Martin Klein betont: „Dieser Forderung können wir uns uneingeschränkt anschließen. Wie er zu Recht ausführt, geht es hier nicht um eine schwächere sondern um eine übersichtlichere Regulierung. Vor allem kleinere Unternehmen leiden unter hohem Regulierungsdruck und massivem Bürokratieaufwand. Mehr Proportionalität bei Regulierungen ist dringend nötig, um eine Diskriminierung von kleineren Marktteilnehmern zu verhindern.“

„Gerade Beratungsunternehmen, die ihre Kunden häufig langjährig betreuen, sehen sich mit ständig ausufernden Informations- und Dokumentationspflichten ohne echten Mehrwert für ihre Kunden konfrontiert. Marktzugänge für innovative Jungunternehmen werden durch den Bürokratie-Dschungel unpassierbar. Mark Branson macht sich daher zu Recht Sorgen um die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Kapitalmarkts“ fügt Martin Klein hinzu.

Die BaFin hat sich unter der Leitung von Mark Branson das klare Ziel gesetzt, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und Prozesse zu beschleunigen. „Es ist wichtig, dass dieser Prozess gelingt und konsequent fortgeführt wird,“ sagt Martin Klein. „Entscheidend ist, dass dieses deutliche Signal einer wichtigen nationalen Aufsichtsbehörde gerade von der europäischen Politik gehört wird, damit nach den Europawahlen im Juni ein klarer Pfad zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands beschritten werden kann. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die EU nur noch als übermäßiger Regulierer betrachtet wird und die Skepsis gegen Europäische Institutionen gefördert wird.“

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VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Die EU-Kommission hatte im Juni 2023 den Verordnungsvorschlag über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FIDA) vorgelegt.

Einbezogen in den FIDA-Anwendungsbereich sind u.a. Ruhegehaltsansprüche aus betrieblichen Altersversorgungssystemen und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Diese EU-Verordnung soll Verbrauchern einen besseren Zugang zu Finanzprodukten ermöglichen, indem entsprechende Kunden- und Produktdaten nach Einwilligung des Kunden durch “Datennutzer” (einschließlich Finanzinformationsdienstleistern) unmittelbar von den “Dateninhabern” (u.a. Vorsorgeeinrichtungen) abgerufen werden können. Dies mag in Bezug auf frei zur Auswahl stehende Altersvorsorgeprodukte der 3. Säule Sinn machen, die allen Verbrauchern offenstehen – nicht aber für die 2. Säule.

Die aba unterstützt daher die im Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europaparlaments vorgesehene Änderung, wonach der Anwendungsbereich von FIDA auf diejenigen EbAV und Rentenprodukte beschränkt wird, die Verbraucher frei wählen können. Der Vielfalt der betrieblichen Altersversorgung und ihrer Einbindung ins Arbeits- und Sozialrecht muss angemessen Rechnung getragen werden.

Die aba begrüßt die Aussage von Staatssekretär Dr. Florian Toncar am ersten Tag der aba-Jahrestagung am 14. Mai 2024 in Berlin, dass sich das BMF die FIDA-Position der aba für die betriebliche Altersversorgung “zu eigen gemacht hat”. Grundsätzlich sehe er FIDA für den Finanzmarkt positiv. In Deutschland sei für den Überblick über Altersversorgungsansprüche die Digitale Rentenübersicht das Mittel der Wahl.

Auch Beate Petry von der BASF SE, die im Mai 2025 den Vorsitz der aba übernehmen wird, betonte, dass das Prinzip eines Teilens von Anwartschaftsdaten auf Wunsch des “Kunden” mit Datendienstleistern oder FinTechs auf EbAV nicht sinnvoll anwendbar sei. Schließlich schaffe oft der Tarifvertrag oder der jeweilige Arbeitgeber die Voraussetzungen für eine Aufnahme in eine EbAV und nicht der individuelle Arbeitnehmer im Rahmen einer Kaufentscheidung für ein Produkt. Daher stimme sie der aktuelle Verhandlungsstand im Europäischen Parlament und die Positionierung der Bundesregierung im Rat hoffnungsvoll für die Fortführung des EU-Gesetzgebungsverfahrens nach den Wahlen zum Europäischen Parlament.

Die aba weist seit Jahren darauf hin, dass Altersversorgungseinrichtungen nicht undifferenziert in die “Finanzmarktregulierung” (wie SFDR, DORA, ESAP) gehören (aba-Beitrag zum Fachdialog “Stärkung der Betriebsrente”).

Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich seit nunmehr 85 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.

Verantwortlich für den Inhalt:

aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., Wilhelmstr. 138, 10963 Berlin, Tel: 030 3385811-0 , www.aba-online.de

Am 12. und 13. Juni 2024 finden die „gBnet-Kompetenztage“ statt.

Die germanBroker.net AG (gBnet) präsentiert den Partnermaklern neue Produkte und Dienstleistungen und lädt zum Austausch zu aktuellen Marktthemen ein. Die Veranstaltung findet in Hagen statt, dem Geschäftssitz des Servicedienstleisters.

Das etablierte Tagungsformat in der ersten Hälfte des gBnet-Veranstaltungsjahres setzt seinen Fokus im Bereich Personenversicherungen. Neuigkeiten und Highlights aus den Sparten Komposit Privat sowie Gewerbe ergänzen das Themenspektrum für die gBnet-Partner.

Am ersten Tag präsentiert der Maklerverbund zentral im großen Plenum aktuelle Themen. Die Partnermakler erhalten unter anderem einen Blick auf die derzeitige Entwicklung in der Kranken- und Lebensversicherungsbranche, insbesondere den Herausforderungen und Lösungsansätzen im LV-Bereich, die digitalen Kanäle für Makler zur Kunden-Akquise, betriebliche Gesundheitspolitik oder das neue Angebot von gBnet zur Maklernachfolge. Im Fokus der Podiumsdiskussion steht zudem das Thema Regulatorik in der Lebensversicherung. Top-Referenten und Experten wie Dr. Anja Hiller (Allianz Lebensversicherungs-AG), Dr. Barbara Ries (Baloise Deutschland), Lars Heermann (ASSEKURATA), Prof. Dr. Volker Nürnberg (BWL-Professor für Management, Health & HR, Allensbach Hochschule) oder Patrick Hamacher (Podcaster, „Der Versicherungsmakler mit Cap“) sind an diesem Tag im Plenum zu Gast.

Am zweiten Tag stellen die Teilnehmer ihre Agenda individuell aus einem breiten sowie facettenreichen Tagungsprogramm zusammen, welches in vier Workshop-Strängen angeboten wird. Neben Updates zu Services und Dienstleistungen von gBnet stehen neue Produkte und Konzepte für die Makler auf dem Tagungsprogramm, zum Beispiel Produktwegweiser Kindervorsorge, Praxisseminar Maklernachfolge, Eigenvorsorge gegen Überflutung, bKV-Update im Dialog, Orientierung zur Grundfähigkeit, Rechtsschutz, erfolgreiche BU-Beratungsprozesse, Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage oder neue Vertriebschancen über Vermögensverwaltungskonzepte.

„Nach der deutschlandweiten Roadshow am Anfang des Jahres sind unsere Kompetenztage das nächste Highlight im gBnet-Veranstaltungskalender. Auf dieser Tagung bieten wir unseren Partnern wieder eine ideale Gelegenheit, den intensiven fachlichen und persönlichen Austausch mit dem Punkt Weiterbildung zu verbinden. Mit hochkarätig besetzten Fachvorträgen, spannenden Workshops und branchenaktuellen Diskussionsrunden hält die diesjährige Tagung einen äußerst attraktiven Mix bereit! Wir freuen uns auch sehr auf das Netzwerken mit den Partnermaklern, Referenten und Versicherern. Es ist von immenser Bedeutung für unsere Makler-Gemeinschaft,“ so Hartmut Goebel, Vorstand gBnet.

Den Abschluss des ersten Veranstaltungstages bildet das traditionelle „Meet & Eat“. Dieses bietet allen Teilnehmern Gelegenheit für weitere Gespräche in entspannter Atmosphäre.

Vor Ort präsentieren auch in diesem Jahr zahlreiche Versicherer und Kooperationspartner ihre Produktneuigkeiten und Angebote und laden zum Dialog ein. Zu den ausstellenden Unternehmen zählen Allianz, ALTE OLDENBURGER, ARAG, AXA, Baloise, Barmenia, BDVM, Continentale, Dialog, die Bayerische, DMB Rechtsschutz, Hallesche, Hannoversche, HDI, Helvetia, HochwasserKompetenzCentrum, R+V/Condor, SDK, Stuttgarter und uniVersa.

Die „gBnet-Kompetenztage“ finden am Mittwoch, den 12. Juni und Donnerstag, den 13. Juni 2024 im Hagener Tagungshotel ARCADEON statt.

Verantwortlich für den Inhalt:

germanBroker.net Aktiengesellschaft, Feithstr. 129, D-­58097 Hagen, Tel.: (02331) 8045­171, Fax: (02331) 8045­3171, www.germanbroker.net

Deutlich positive Entwicklung im Investment- und Versicherungsgeschäft

Die Umsatzerlöse der JDC Group steigen in den ersten drei Monaten 2024 gegenüber dem Vorjahr um rund 22 Prozent auf 53,3 Mio. Euro

Das EBITDA liegt mit 4,1 Mio. EUR rund 28 Prozent über dem Vorjahresquartal, das EBIT steigt um rund 40 Prozent auf 2,5 Mio. Euro

Neugeschäftsanträge wachsen um mehr als 13 Prozent, Anzahl der Bestandsübertragungen sogar um rund 58 Prozent

Die JDC Group AG (ISIN DE000A0B9N37) zeigt mit den heute veröffentlichten Zahlen für das erste Quartal 2024 ein deutliches Umsatz- und Ergebniswachstum. Der Konzernumsatz wuchs in den ersten drei Monaten 2024 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 21,6 Prozent auf 53,3 Mio. Euro. Der Quartalsumsatz übertrifft damit auch den Umsatz des vierten Quartals 2023 deutlich und überschreitet erstmalig die 50-Millionen-Euro-Marke für ein Quartal.

Neben dem weiter starken Versicherungsgeschäft trägt insbesondere das wiedererstarkte Investment- und Finanzierungsgeschäft zum Umsatzwachstum bei, und auch das Immobilien- und Beteiligungsgeschäft springt wieder an. Die wichtigen Kennzahlen für die Geschäftsentwicklung der Gruppe sind somit sämtlich positiv: Die Anzahl der Neuanträge stieg um rund 13 Prozent und die Anzahl der angestoßenen Bestandsübertragungen sogar um rund 58 Prozent. Besonders positiv entwickelte sich das Neugeschäft in den Produkten Lebens- und KFZ-Versicherungen: Die Produktgruppe KFZ-Versicherungen überzeugte mit einem Antragswachstum von über 60 Prozent und Lebensversicherungen mit einem Antragswachstum von rund 25 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal. Die im Bestand betreuten Versicherungsprämien betragen damit das erste Mal über 1,2 Milliarden Euro.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg in den ersten drei Monaten 2024 um rund 28 Prozent auf 4,1 Mio. Euro (Q1 2023: 3,2 Mio. Euro). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der ersten drei Monate 2024 stieg um rund 40 Prozent auf 2,5 Mio. Euro (Q1 2023: 1,8 Mio. Euro). Das Konzernergebnis liegt im ersten Quartal deutlich verbessert bei 2,1 Mio. Euro nach 1,4 Mio. Euro im Vorjahresvergleichszeitraum. Beide Geschäftsbereiche – Advisortech wie auch Advisory – konnten von der Entwicklung profitieren. Der Geschäftsbereich Advisortech steigerte seinen Umsatz in den ersten drei Monaten 2024 um 22,6 Prozent auf 48,3 Mio. Euro (Q1 2023: 39,4 Mio. Euro). Im Vergleich zum starken Vorquartal Q4 2023 bedeutet dies nochmals ein Wachstum von 13,9 Prozent (Q4 2023: 42,4 Mio. Euro).Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg in den ersten drei Monaten 2024 um rund 27,9 Prozent auf 4,2 Mio. Euro und liegt damit deutlich über dem Vergleichswert des Vorjahrs von 3,3 Mio. Euro. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) stieg ebenfalls in den ersten drei Monaten 2024 um rund 32 Prozent auf 3,0 Mio. Euro (Q1 2023: 2,3 Mio. Euro).Im Geschäftsbereich Advisory konnten die Umsatzerlöse in den ersten drei Monaten 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum ebenfalls gesteigert werden. Sie stiegen um rund 7 Prozent auf 8,7 Mio. Euro (Q1 2023: 8,2 Mio. Euro). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) des Segments Advisory stieg in den ersten drei Monaten leicht um über 10 Prozent auf 0,7 Mio. Euro (Q1 2023: 0,6 Mio. Euro). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) stieg in den ersten drei Monaten 2024 um rund 26 Prozent auf 0,4 Mio. Euro (Q1 2023: 0,3 Mio. Euro).

„Das erste Quartal war sehr überzeugend. Noch nie sind wir so stark in ein Jahr gestartet. Alle KPIs zeigen in die richtige Richtung und trotz erheblicher Investitionen in Summitas und unser Aktienrückkaufprogramm sehen wir eine sehr positive Entwicklung unserer Liquidität. So darf es gerne weiter gehen“, freut sich Ralph Konrad, CFO der JDC Group AG.

„Wir freuen uns, dass unser Versicherungsgeschäft weiter stark wächst und nun zusätzlich das Investment- und Finanzierungsgeschäft wieder angesprungen ist. Weitere Erwartungen haben wir für das Immobilien- und Beteiligungsgeschäft, in dem wir wieder eine positive Entwicklung sehen. Für das weitere Geschäftsjahr sehen wir daher sehr große Chancen“, erläutert Dr. Sebastian Grabmaier, CEO der JDC Group AG.

Für den weiteren Verlauf des Jahres 2024 bestätigen wir unsere positive Einschätzung und die veröffentlichte Guidance: 2024 erwartet das Unternehmen auf der Basis bereits abgeschlossener Kooperationen einen Umsatzzuwachs auf 205 Mio. Euro bis 220 Mio. Euro sowie ein EBITDA von 14,5 bis 16,0 Mio. Euro.

Den Aktionärsbrief für das Q1 2024 und weitere Informationen zur JDC Group AG finden Sie unter www.jdcgroup.de.

Über die JDC Group AG

Die JDC Group AG (ISIN: DE000A0B9N37) bietet unter den Marken Jung, DMS & Cie., allesmeins und Geld.de eine digitale Plattform für Versicherungen, Investmentfonds und alle anderen Finanzprodukte und -dienstleistungen. Indem sie sämtliche Produktanbieter des Finanzmarktes mit kompletter Produktpalette und vollständiger Daten- und Dokumentenversorgung anbietet und abwickelt, schafft sie über ihre Sichtsysteme und Schnittstellen den perfekten Arbeitsplatz für Finanzintermediäre aller Art (Makler, Vertreter, Firmenverbundene Vermittler, Banken, Ausschließlichkeitsorganisationen, FinTechs) und das erste echte Financial Home für Finanzdienstleistungskunden. Über Smartphone-App, Tablet oder PC erhalten Kunden und Vermittler eine komplette Übersicht über das individuelle Versicherungs- und Fondsportfolio, einfache Abschlussstrecken und Übertragungsmöglichkeiten und zudem einen vollständigen Marktvergleich, so dass Kunden und Berater Absicherung und Vorsorge einfach und in idealem Leistungs-Kostenverhältnis optimieren können. Rund 250 gut ausgebildete Berater unter der Marke FiNUM ergänzen das Plattformangebot für anspruchsvolle und gehobene Privatkunden. Mit mehr als 16.000 angeschlossenen Plattformnutzern, rund 1,6 Millionen Kunden, einem jährlichen Absatz mit rund zwei Milliarden Euro Bewertungssumme, einem Fondsbestand von über fünf Milliarden Euro und jährlichen Versicherungsprämien von über 1 Milliarde Euro sind wir einer der Marktführer im deutschsprachigen Raum. JDC setzt auf Nachhaltigkeit und hat sich den ESG-Kriterien verpflichtet: Als Digitalisierungsdienstleister hilft JDC, viele Tonnen Papier einzusparen und den Alltag von Finanzintermediären und Kunden einfacher zu machen.

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JDC Group AG, Söhnleinstr. 8, 65201 Wiesbaden, Tel: +49 0611 – 33 53 22 00, www.jdcgroup.de

Vor allem Jüngere setzen auf Abschlüsse im Netz  – 6 von 10 fiel der Online-Abschluss leicht  –  43 Prozent wollen Schadensfälle komplett digital abwickeln

Ob der Diebstahlschutz fürs Fahrrad, die Teilkasko fürs Auto oder Zusatzleistungen im Krankenhaus – die große Mehrheit der Deutschen regelt Versicherungsangelegenheiten im Internet. 8 von 10 (79 Prozent) haben bereits online eine Police abgeschlossen. Am häufigsten wird dazu ein Vergleichsportal wie Check24 oder Verivox genutzt, auf das mehr als die Hälfte (56 Prozent) von ihnen schon einmal zurückgegriffen hat. Dahinter folgen Online-Abschlüsse direkt bei einem Versicherungsunternehmen oder bei einem Versicherungsvertreter oder -makler (je 41 Prozent). Rund ein Drittel (35 Prozent) hat eine passende Versicherung direkt bei einem Online-Händler abgeschlossen und ein Fünftel (21 Prozent) online bei einer Bank. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 1.004 Personen in Deutschland ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Ohne Online-Vertrieb geht für Versicherungen nichts mehr. Und im Web gibt es für Verbraucherinnen und Verbraucher eine bislang nie dagewesene Transparenz, für den Preis wie für die Leistungen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Fragt man, bei welchen Versicherungsarten zuletzt der Vertragsabschluss online stattgefunden hat, dann dominieren bislang die eher einfachen Versicherungen, wobei die Jüngeren von 16 bis 29 Jahren fast überall deutlich häufiger den Online-Weg gewählt haben. Mehr als die Hälfte (57 Prozent) hat ihre Fahrradversicherung beim letzten Mal online abgeschlossen (Jüngere: 65 Prozent) sowie 54 Prozent ihre Tierversicherung (Jüngere: 56 Prozent). Jeder Zweite (50 Prozent) hat zuletzt die Geräteversicherung im Internet abgeschlossen (Jüngere: 61 Prozent). Dahinter folgen Reiserücktrittversicherung (45 Prozent bzw. 62 Prozent), Krankenzusatzversicherung (41 Prozent bzw. 46 Prozent) und die Kfz-Versicherung (38 Prozent bzw. 49 Prozent). Am unteren Ende der Online-Abschlüsse rangieren die Krankenversicherung (25 Prozent bzw. 20 Prozent), die Unfallversicherung (25 Prozent bzw. 33 Prozent), die Haftpflichtversicherung (18 Prozent bzw. 27 Prozent) und die Hausratversicherung (15 Prozent bzw. 11 Prozent). „Manche Versicherungen wurden in der Vergangenheit noch traditionell abgeschlossen und laufen längere Zeit weiter, weil sich viele Menschen ungern um das Thema kümmern. Der Trend bei den Jüngeren zeigt aber deutlich, dass der Online-Abschluss stark an Bedeutung gewinnt“, so Rohleder. „Für die Versicherungen heißt Digitalisierung ähnlich wie für die Banken, sich auf mehr Wettbewerb und stärkere Wechselwilligkeit einzustellen – das kann eine Herausforderung sein, aber auch eine riesige Chance.“

Viele Versicherungen sind dabei offenbar auf dem richtigen Weg. So sagt inzwischen ein Fünftel (21 Prozent) derjenigen, die schon einmal eine Versicherung online abgeschlossen haben, dass dies sehr einfach gewesen sei. 2022 waren es erst 15 Prozent. Und weitere 39 Prozent halten den Online-Vertragsabschluss für eher einfach (2022: 31 Prozent). Zugleich gehen die Anteile derjenigen zurück, die es eher kompliziert (von 26 auf 18 Prozent) oder sehr kompliziert (von 26 auf 19 Prozent) fanden.

Die Versicherungen stehen dabei vor der Herausforderung, dass die Meinungen zu rein digitalen Prozessen bei den Kundinnen und Kunden noch auseinandergehen. So findet knapp die Hälfte (52 Prozent) die Vorstellung beunruhigend, dass ein Schaden vollständig automatisiert abgewickelt wird, auch wenn es dadurch besonders schnell geht. Aber 43 Prozent möchten einen Schadensfall mit ihrer Versicherung am liebsten komplett digital abwickeln. Und 45 Prozent hätten gerne die Möglichkeit, eine Versicherung auf dem Smartphone abzuschließen. „Versicherungen müssen heute den Hebel auf digital umlegen, ohne ihre eher traditionellen Kundinnen und Kunden vor den Kopf zu stoßen. Klar ist: Der Wunsch nach digitalen Angeboten und Prozessen wird in den kommenden Jahren rasant zunehmen“, so Rohleder.

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Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft,Telekommunikation und neue Medien e.V., Albrechtstraße 10, 10117 Berlin-Mitte,Tel: 030 27576-0, www.bitkom.org

Neben der Entscheidung, ob mit oder ohne Makler, sind beim Verkauf einer Immobilie zwei Faktoren ausschlaggebend: die Geschwindigkeit und ein möglichst hoher Verkaufspreis. Das zeigt eine ImmoScout24-Umfrage unter Eigentümer:innen. 

Rund zwei von drei Eigentümer:innen planen beim Verkauf ein Maklerbüro zu beauftragen.

Nur ein Fünftel der Eigentümer:innen würde ohne professionelle Hilfe ihre Immobilie verkaufen – der Rest ist unentschlossen.

Neue energetische Vorgaben sorgen für Bedarf an fundiertem Beratungs- und Bewertungsservice.

Ein hoher Verkaufspreis interessiert eine Mehrheit von 68 Prozent – einen schnellen Verkauf bevorzugen 26 Prozent der Befragten.

Der Immobilienmarkt in Deutschland ist in Bewegung. Nach einer Phase der Zurückhaltung erfährt der Kaufmarkt eine regelrechte Belebung und die Nachfrage kehrt zurück. Eine ImmoScout24-Umfrage unter Eigentümer:innen zeigt, dass rund 63 Prozent ein Makler-Unternehmen mit dem Verkauf ihrer Immobilie beauftragen wollen.

“Der Verkauf einer Immobilie ist komplex und mit viel Detailarbeit verbunden. Professionelle Maklerinnen und Makler geben eine wertvolle Unterstützung.” sagt Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24. “Der Bedarf an Expertise aufgrund energetischer Anforderungen und der Preisentwicklung zeigt sich auch bei der steigenden Maklerquote: 65 Prozent aller Immobilien wurden zuletzt durch ihre Vermittlung verkauft.”

Der Bedarf an Aufklärung und Preisermittlung ist gestiegen, seit die Gebäudeenergiewerte im Fokus der Politik sind. 55 Prozent der Befragten sind davon überzeugt, dass die Verkaufspreise stark von der Energieeffizienz der Immobilie abhängig sind. Zugleich befürchteten 44 Prozent, dass die Immobilienpreise sinken. Drei von vier Eigentümer:innen ist eine kostenlose Objektbewertung vor Auftragsvergabe besonders wichtig (74 Prozent). Dazu kommt der Wunsch nach fundierter Einschätzung des möglichen Verkaufspreises in Abhängigkeit zum energetischen Zustand ihrer Immobilie (65 Prozent).

“Die Einwertung einer Immobilie ist aktuell noch relevanter”, sagt Ali Jashar Babaei vom Maklerbüro Tauriba in Stuttgart. “Viele Verkäufer:innen können im derzeit volatilen Marktumfeld nur schwer die Preise ihrer Immobilie einschätzen. Diese Dienstleistung ist ein Kern unserer Maklerarbeit. Nur mit einer vernünftigen Preisgestaltung kann es zum Verkauf kommen.”

Lieber hoher Erlös als schneller Verkauf

Dreh- und Angelpunkt bei den Verkaufsüberlegungen ist die zu erzielende Summe. 68 Prozent der verkaufenden Eigentümer:innen möchten vorrangig einen hohen Verkaufspreis erzielen und nehmen entsprechend einen längeren Verkaufsprozess in Kauf. 26 Prozent der verkaufenden Eigentümer:innen ist es wichtig, schnell zu verkaufen, auch wenn der Preis geringer ausfällt. 73 Prozent der Verkäufer:innen wollen möglichst geringe Kosten und 65 Prozent keinen Besichtigungstourismus.

“Als Spezialisten für hochwertige Immobilien wissen wir, dass es gute Vorbereitung und Verhandlungsgeschick braucht, damit man einen Preis findet, der den Erwartungen der Verkäufer:innen entspricht”, sagt Agnes Kowalska, Geschäftsführerin von Koco Immobilien in Düsseldorf. “Auch wenn es manchmal nicht anders geht: Wer es besonders eilig hat, bekommt selten den besten Deal.”

Methodik

Umfrage unter 836 Eigentümer:innen, die im 2. HJ. 2023 den Verkauf einer Immobilie geplant oder gerade getätigt haben. Die Mehrheit der Eigentümer:innen verkauft eine Eigentumswohnung (43 Prozent). Von einem Einfamilienhaus wollen sich 25 Prozent der Befragten trennen und 14 Prozent von einer Doppelhaushälfte oder einem Reihenhaus. Der Rest verkauft Mehrfamilienhäuser (11 Prozent), Grundstücke (4 Prozent) und Gewerbeimmobilien (3 Prozent).

Über ImmoScout24

ImmoScout24 ist die führende Online-Plattform für Wohn- und Gewerbeimmobilien in Deutschland. Seit 25 Jahren revolutioniert ImmoScout24 den Immobilienmarkt. Jeden Monat suchen rund 19 Millionen Nutzer:innen auf dem Online-Marktplatz oder in der App ein neues Zuhause oder die passende Gewerbefläche. Deshalb kennen rund 90 Prozent der Zielgruppe ImmoScout24. Mit seinen digitalen Lösungen schafft der Online-Marktplatz Orientierung und bringt Eigentümer:innen, Makler:innen und Immobiliensuchende erfolgreich zusammen. ImmoScout24 arbeitet an dem Ziel, Transaktionen rund um die Immobilie digital abzuwickeln und dadurch komplexe Entscheidungen für seine Nutzer:innen einfacher zu machen. Seit 2012 ist ImmoScout24 auch auf dem österreichischen Wohn- und Gewerbemarkt aktiv und erreicht monatlich rund 3 Millionen Suchende.

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Immobilien Scout GmbH, Andreasstr. 10, 10243 Berlin, Tel: +49 30 24301-1023, www.immobilienscout24.de 

Trendwende in der Immobilien- und Sachwertbranche

Die Investmentwelt befindet sich im Aufbruch. So werden immer mehr flexible Spezial-AIFs in Deutschland aufgelegt und die Anzahl und Volumen der European Long Term Investment Funds (ELTIF) haben 2023 um rund ein Viertel zugelegt. Weitere Fonds sind laut Scope für 2024 und darüber hinaus in Planung. Private Equity, Infrastructure und Private Debt dominieren das Produktangebot.

Savills hat die wichtigsten Themen und Empfehlungen für europäische Immobilieninvestoren im Jahr 2024 herausgearbeitet: Demnach werden für die Branche in diesem Jahr neben der Preisfindung auch die Themen Energie, künstliche Intelligenz sowie ESG zu den entscheidenden Einflussfaktoren gehören.

Künstliche Intelligenz (KI) gewinnt in der Immobilienwirtschaft zunehmend an Bedeutung, um den Betrieb von Gebäuden energieeffizienter und zukunftsorientierter zu gestalten. Eine aktuelle Studie von Techem beleuchtet nun, wie geschäftliche Vermietende und Verwaltende diese Entwicklungen einschätzen und adaptieren.

Die Emissionsaktivitäten der Initiatoren geschlossener Fonds lagen 2023 auf dem niedrigsten Stand der vergangenen sechs Jahre. Gleichzeitig investierten die Anleger so wenig Kapital in die Produkte wie seit 2014 nicht mehr. Für 2024 erwartet Scope Emissionsaktivitäten der geschlossenen Publikums-AIF leicht über dem Niveau des Jahres 2023.

Mehr zu diesen und vielen weiteren interessanten Branchenthemen, Marktzahlen und spannenden Interviews finden Sie in dieser Ausgabe.

Ihr Team vom FinanzBusinessMagazin.de

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Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten, sehr geehrte Versicherungsmaklerinnen und Makler,

dieser Newsletter von unserem Kollegen Rechtsanwalt Fabian Kosch beschäftigt sich dieses Mal weniger mit außergewöhnlichen Sachverhalten und schwierigen juristischen Themen. Dennoch ist das Thema äußerst praxisrelevant und sollte Ihnen, die hoffentlich nur beruflich mit Autounfällen zu tun haben, einen kurzen Überblick geben, was unter dem Begriff „Werkstattrisiko“ zu verstehen ist. Außerdem muss das Thema wichtig sein, wenn der BGH sich diesem Themenkomplex an einem Tag mit fünf Entscheidungen widmet. Diese höchstrichterlichen Entscheidungen sollen nach der Einführung zum Werkstattrisiko im Folgenden für Sie kurz skizziert werden.

  1. Werkstattrisiko – was ist das eigentlich?

Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, welchen er selbst nicht zu verschulden hat, hat Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Reparatur seines Kfz. Dies gilt auch dann, wenn die Werkstatt Positionen viel zu hoch abrechnet oder berechnet hat, die in Wirklichkeit gar nicht angefallen sind. Die Idee dahinter lautet, dass die Schadenbeseitigung in einem Umfeld passiert, in den sich der Geschädigte weder auskennt noch Einfluss auf diese Sphäre hat. Solange der Geschädigte also gutgläubig ist, soll dieses „Werkstattrisiko“ also den Schädiger – bzw. die Kfz- Haftpflicht treffen. Die überhöhten oder fehlerhaften Rechnungen sind also nicht das Risiko des Geschädigten.

Auch wenn Sie, als Versicherungsmakler, natürlich bei der Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen Ihrer Kunden nicht unmittelbar tätig werden dürfen, sollte dieses Grundwissen nützlich werden können, wenn dieser Fall, welcher offenbar gar nicht so selten zu sein scheint, doch eintritt.

  1. Die Entscheidungen des BGH
  1. Geschädigter darf auf Seriosität der Werkstatt vertrauen (BGH, Urteil v. 16.1.2024, VI ZR 51/23)

Der Geschädigte darf bei Reparatur in einer Fachwerkstatt grundsätzlich darauf vertrauen, dass diese keinen unwirtschaftlichen Weg für die Schadensbeseitigung wählt. Er muss daher nicht zwangsläufig vor Reparaturauftrag ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen einholen, um die Schadenbeseitigung auf Grundlage des Gutachtens durchzuführen. Es ist demnach aber auch nicht pflichtwidrig, wenn der Geschädigte tatsächlich ein Sachverständigengutachten einholt und den Sachverständigen durch die Fachwerkstatt aussuchen lasse.

  1. Auch nicht durchgeführte Reparaturen sind ersatzpflichtig (BGH, Urteil v. 16.1.2024, VI ZR 253/22)

Der BGH billigt dem Geschädigten auch Ersatz von Reparaturkosten, die der Geschädigte bezahlt hat, obwohl die Fachwerkstatt diese Reparaturen entgegen dem Auftrag gar nicht durchgeführt hat. Denn auch dann finde die Schadensbeseitigung in einer fremden, vom Geschädigten nicht kontrollierbaren Einflusssphäre statt. Voraussetzung ist allerdings, dass die unterbliebene Reparatur für den Geschädigten nicht erkennbar war, da er andernfalls nicht schutzwürdig ist.

  1. Ersatzanspruch schon vor Rechnungszahlung (BGH, Urteil v. 16.1.2024, VI ZR 266/22)

Hat der Geschädigte die überhöhte Werkstattrechnung nicht oder nicht vollständig beglichen, so muss berücksichtigt werden, dass ein Vorteilsausgleich durch Abtretung etwaiger Schadenersatzansprüche des Geschädigten gegen die Werkstatt an den Schädiger aus Rechtsgründen nicht gelingen kann, wenn der Geschädigte auch nach Erhalt der Schadensersatzleistung vom Schädiger von der (Rest-)Zahlung an die Werkstatt absieht. Es wäre schlichtweg kein Anspruch vorhanden, welcher auf den Schädiger übergehen könnte. Der Geschädigte stünde demnach besser, da er sowohl den vollen Schadenersatz vom Schädiger erhalten habe als auch die überhöhte Rechnung nicht vollständig beglichen habe. Dies ist dem deutschen Schadenersatzrecht jedoch fremd. Der Geschädigte soll durch den Unfall nicht besser stehen als vorher. Der Schädiger stünde demnach sogar ausdrücklich schlechter, da er zum einen die überhöhte Rechnung durch den Schadenersatz an den Geschädigten vollständig ausgeglichen habe, er sich den zu viel gezahlten Anteil mangels übergegangenen Anspruchs jedoch nicht von der Werkstatt zurückholen kann.

Deshalb kann der Geschädigte auch nur die Zahlung des überschüssigen Honorars an die Werkstatt verlangen und eben gerade nicht an sich selbst. Der Geschädigte hat dann Zug-um-Zug die Schadenersatzansprüche gegen die Werkstatt abzutreten.

  1. Rechte aus Werkstattrisiko nicht an Dritte abtretbar (BGH, Urteile v. 16.1.2024, VI ZR, 38/22 und 239/22)

Das Recht des Geschädigten, sich vor Begleichung der Rechnung auf das Werkstattrisiko zu berufen, ist nach der Entscheidung des BGH nicht auf Dritte abtretbar. Dies würde den schützenswerten Interessen des Schädigers entgegenstehen, dass der Geschädigte selbst Gläubiger des Schädigers sei. Allein im Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigten sei für den Schädiger die Durchführung des Vorteilsausgleichs gesichert, da hierfür der Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger und die abzutretenden Ansprüche gegen die Fachwerkstatt in einer Hand, entsprechend beim Geschädigten liegen müssten.

III. Zusammenfassung

Die Rechte aus dem sog. Werkstattrisiko gehen weit, aber nur soweit der Geschädigte tatsächlich auch gutgläubig ist. Ein Verkehrsunfall führt für den Geschädigten häufig zu Stress und nicht unerheblichen Kosten. Gerade die Ungewissheit, ob die Kosten denn nun tatsächlich erstattet werden, ist für viele Betroffene belastend. Der BGH stärkt hier den Unfallopfern zumindest etwas den Rücken, in dem das finanzielle Risiko der falschen, zu teuren oder gar nicht durchgeführten Reparatur dem Schädiger (und der Kfz-Haftpflichtversicherung) aufgebürdet wird. Dies ist auch Interessengerecht, da gerade die Kfz- Haftpflichtversicherungen Experten auf diesem Gebiet sind (oder zumindest sollten sie es sein).

Für Rückfragen steht Herr Rechtsanwalt Kosch gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr, Stephan Michaelis LL.M.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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30 Jahre AMC

Am 22. und 23. Mai kommt die Versicherungsbranche zum AMC-Frühjahrsmeeting zusammen. Seit 1994 treffen sich Versicherungs-Expert*innen aus Marketing und Vertrieb regelmäßig zweimal im Jahr – einige kennen sich seit Jahrzehnten. Das 30-jährige AMC-Jubiläum lädt auch zum Rückblick ein: Welche Trends hat die Branche durchlaufen, welche Innovationen erlebt, welche Herausforderungen gemeistert? Und natürlich: Was liegt vor uns – welche „unendlichen Weiten“ gilt es noch zu erforschen?

Das Phantasialand als Eventlocation für das 60. AMC-Meeting auszuwählen, hat auch symbolischen Charakter. Schließlich kennen viele Expert*innen der Branche das Auf- und Ab in ihrem Alltag und haben zahlreiche Höhen und Tiefen erlebt, vergleichbar mit einer Achterbahnfahrt.

Im Fluss und immer im Fokus: die Kundenausrichtung und die stetige Anpassung an technologische Neuerungen. Auch heute geht es darum, die Wünsche und Bedürfnisse von Kund*innen noch besser zu verstehen und innovative Lösungen anzubieten. Dabei sind Digitalisierung und KI die neuen Vorzeichen, die den Horizont nicht nur der Versicherungsbranche erweitern. Unendliche Weiten eben…

Auf den AMC-Meetings stehen Erfahrungsaustausch und Netzwerken ganz oben auf der Agenda. Man trifft sich persönlich, um sich über Projekte auszutauschen und gegenseitig auf den neusten Stand zu bringen. Dabei stehen aktuelle Herausforderungen – auch über den Tellerrand der Branche hinweg – ganz oben auf der Themenliste. Diesmal ziehen sich Themen rund um Marketing, Digitalisierung und KI als roter Faden durch das Programm. Auf der Bühne und am Buffett bringen Versicherungs- und Lösungsexpert*innen das Beste aus ihrer jeweiligen Praxis zusammen.

„Im Laufe der vielen Jahre hat sich die Branche stets neuen Herausforderungen gestellt. Und unser Netzwerk war immer dabei: Zusammen mit unseren Partnern haben wir die Versicherungsbranche mitgestaltet. Ob Internet, Social Media, CX, Marketing Automation oder jetzt KI. 30 Jahre! Das ist ein guter Grund (uns) zu feiern. Wir freuen uns, bekannte und neue Gesichter auf dem AMC-Frühjahrsmeeting zu treffen“, resümieren die AMC-Geschäftsführer Dr. Frank Kersten und Stefan Raake.

Das gesamte Programm für beide Tage sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier: https://meeting.amc-forum.de

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AMC Finanzmarkt GmbH, Lützowstraße 35, 40476 Düsseldorf, Tel. +49 221 – 99 78 68 0, Fax +49 221 – 99 78 68 20, www.amc-forum.de

Ein ganzes Jahr in einem Werk

Vor seiner diesjährigen Jahreshauptversammlung am 23. Mai in Berlin, veröffentlicht der führende Vermittlerverband, der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), seinen Geschäftsbericht für das abgelaufene Vorjahr.

Das rund 100-seitige Werk gibt Aufschluss über die umfangreichen Aktivitäten und die starke Interessenvertretung des Verbandes in 2023, insbesondere im Kontext der EU-Kleinanlegerstrategie. Aufgegliedert nach der nationalen, europäischen und internationalen Verbandsaktivitäten erfahren Leserinnen und Leser wie nachhaltig sich der BVK für den Berufsstand einsetzte.

Außerdem stellt der BVK-Geschäftsbericht bedeutsame Initiativen und Veranstaltungen vor, wie z. B. das Vertriebsrechtssymposion und das Spitzentreffen der Vertretervereinigungen. Interessierte können zudem, anhand von Daten aus der BVK-Strukturanalyse, die Entwicklung des Berufsstands im letzten Jahr nachvollziehen. Komplettiert wird die Darstellung der Verbandsaktivitäten mit Beiträgen über die BVK-Dienstleistungen, die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und die BVK-Öffentlichkeitsarbeit.

Der BVK-Geschäftsbericht kann frei zugänglich auf der BVK-Website unter diesem Link heruntergeladen werden. https://www.bvk.de/ueber-den-bvk/geschaeftsberichte/

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Russell Investments hat James Young zum Director für Deutschland, Österreich und die Schweiz ernannt.

Mit der Personalie möchte der global aktive Anbieter von Anlagelösungen seine Präsenz in der EMEA-Region weiter ausbauen. James Young wird an Riccardo Stucchi, EMEA Co-Head of Private Markets, berichten.

James Young wird für die Entwicklung des Geschäfts von Russell Investments in der DACH-Region verantwortlich sein. Dabei wird er die Expertise von Russell Investments unter anderem in Private und Public Marktes nutzen, um maßgeschneiderte Lösungen für Investoren zu entwickeln.

James Young verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Investmentbranche. Vor seinem Wechsel zu Russell Investments war er bei Stoneweg als Head of Business Development für Real Estate Private Equity and Debt tätig. Davor hatte er leitende Vertriebspositionen bei Artemis Investment Management und Thames River Capital/F&C inne.

Russell Investments kann auf eine lange Tradition bei maßgeschneiderten Investment- und Implementierungslösungen für ein breit gefächertes Kundennetzwerk zurückblicken, zu dem Privatbanken, Family Offices, Pensionsfonds, Versicherungen und Asset Manager zählen. In den letzten Jahren hat das Private-Markets-Geschäft des Unternehmens infolge der gestiegenen Kundennachfrage vor allem nach Infrastrukturaktien, Private-Equity- und Debt-Strategien eine starke Dynamik erfahren. Russell Investments verwaltet global ein Vermögen von 280,3 Milliarden Euro (per 31.3.2024).

„In einer Phase, in der Anlegerbedürfnisse anspruchsvoller werden, sehen wir eine steigende Nachfrage nach maßgeschneiderten Anlagelösungen“, sagt Riccardo Stucchi, EMEA Co-Head of Private Markets. „Investoren wünschen dabei auch, einen besseren Zugang zu Private Markets zu erhalten. Die langjährige Erfahrung von James in der Kundenbetreuung in der DACH-Region wird von großem Wert sein, um passgenaue Lösungen für die langfristigen Anlagebedürfnisse von Investoren in der Region zu entwickeln und unsere Präsenz zu steigern.“

„Russell Investments hat sich einen hervorragenden Ruf als Anbieter innovativer und maßgeschneiderter Anlagelösungen sowie OCIO-Lösungen erworben, der über eine außerordentliche Expertise in Private und Public Markets verfügt“, ergänzt James Young. „Ich freue mich darauf, mit dem Team, unser Geschäft weiterzuentwickeln und starke Beziehungen zu Investoren im DACH-Markt zu knüpfen.“

Über Russell Investments

Russell Investments ist ein führendes globales Unternehmen für Investmentlösungen mit einem verwalteten Vermögen von 280,3 Milliarden Euro (per 31.03.2024) für Kunden in 30 Ländern. Das Unternehmen bietet institutionellen Anlegern, Finanzvermittlern und Privatanlegern global ein breites Spektrum an Anlagemöglichkeiten. Aufbauend auf einer 88-jährigen Historie kontinuierlicher Innovationen, um Kunden erstklassige Lösungen zu bieten, arbeitet Russell Investments jeden Tag daran, die finanzielle Sicherheit von Menschen zu verbessern. Russell Investments hat seinen Hauptsitz in Seattle, Washington, und unterhält Niederlassungen in 16 Städten weltweit, darunter in London, Paris, New York, Tokio und Mumbai.

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Russell Investments Limited, Rex House, 10 Regent Street, London SW1Y 4PE, Tel: +44 (0)20 7024 6000, www.russelinvestments.com

Aon Analyse der DAX 40 Geschäftsberichte zeigt stabilen Ausfinanzierungsgrad der Pensionsverpflichtungen

Die Betriebsrenten der größten deutschen Unternehmen bleiben auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten solide finanziert. Das zeigt die DAX 40-Studie von Aon plc (NYSE: AON), einem führenden internationalen Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen. In der Studie werden die Pensionspläne der im DAX gelisteten Unternehmen analysiert, bAV-relevante Bilanzkennzahlen ausgewertet sowie die aktuellen Anlage- und Risikostrategien betrachtet.

Deckungsgrad der Pensionsverpflichtungen stabil

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind die Pensionsverpflichtungen der Konzerne um 5,6 Prozent auf 332 Mrd. Euro gestiegen. Ursächlich ist zu einem Teil die neue Zusammensetzung im DAX, da die neu vertretene Rheinmetall und die wieder in den DAX zurückgekehrte Commerzbank zusammen mehr Pensionsverpflichtungen mitbringen als Linde und Fresenius Medical Care, die beide nicht mehr im bedeutendsten deutschen Aktienindex vertreten sind. In erster Linie führte aber die Entwicklung des Rechnungszinses zu einem Anstieg der Pensionsverpflichtungen, denn der durchschnittliche Rechnungszins für die deutschen Pensionsverpflichtungen sank von 3,82 Prozent im Vorjahr auf 3,46 Prozent. „Die in der Vergangenheit zur Eindämmung der Inflation angehobenen Zinsen sorgten dafür, dass Unternehmen insgesamt geringere Rückstellungen für ihre Pensionsverpflichtungen bilden mussten, denn mit der Aussicht auf höhere Zinserträge resultierte ein geringerer Wert an Mitteln, die benötigt werden, um die zukünftigen Versorgungsversprechen zu finanzieren. Zum Ende des vergangenen Jahres ist der Rechnungszins dann aber wieder abgefallen, was die Pensionsverpflichtungen entsprechend ansteigen ließ“, erläutert Christoph Tellmann, Senior Consultant Aon Wealth Solutions. „Der Rechnungszins hat von allen Bewertungsannahmen, die man zur Berechnung der Pensionsverpflichtungen heranzieht, den größten Hebel. Sinken die Zinsen beispielsweise um 0,5 Prozentpunkte, so erhöhen sich die Pensionsverpflichtungen um ca. 6 Prozent. Bei anderen Bewertungsannahmen, zum Beispiel bei einer Erhöhung des Rententrends um 0,5 Prozentpunkte oder bei einer Erhöhung der mittleren Lebenserwartung um ein Jahr, sind die Effekte mit ca. 3 bzw. 2 Prozent deutlich geringer.“

Trotz gestiegener Pensionsverpflichtungen blieb der Ausfinanzierungsgrad mit 78 Prozent (Vorjahr 79 Prozent) stabil. Zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen bilden Unternehmen häufig ein speziell für diesen Zweck reserviertes Deckungsvermögen. Dieses stieg von 248 Mrd. Euro in 2022 auf 260 Mrd. Euro (= 4,8 Prozent). Damit blieb der Ausfinanzierungsgrad der Pensionsverpflichtungen auf einem anhaltend hohen Niveau. Die gegenüber dem Vorjahr stabileren Kapitalmärkte ermöglichten es den DAX-Konzernen, wieder höhere Anlagegewinne zu erzielen. Weitere Dotierungen zum Deckungsvermögen stützten zusätzlich den hohen Ausfinanzierungsgrad.

Der Deckungsgrad der Pensionsverpflichtungen von durchschnittlich 78 Prozent variiert stark zwischen den einzelnen Unternehmen. Er bewegt sich in einer Bandbreite von 0 bis über 100; an der Spitze liegt die Commerzbank mit 109 Prozent. Für Pensionsverpflichtungen, die nicht durch Deckungsvermögen gesichert sind, bilden Unternehmen in ihren Bilanzen zusätzliche Rückstellungen, die dann allerdings die Eigenkapitalquote belasten.

bAV-Trends und Risikomanagement

Unternehmen sind bestrebt, bilanzielle Risiken bei ihren Pensionsplänen zu reduzieren. Dazu dient auf Seiten der Plangestaltung zum Beispiel neben der Auszahlung einer lebenslangen Rente die Gewährung von Kapital- oder Ratenleistungen, um Langlebigkeitsrisiken zu minimieren. Der überwiegende Teil (57 Prozent) der DAX 40-Unternehmen bietet den Mitarbeitenden bei ihren aktuellen Versorgungsplänen die Wahl zwischen Renten-, Kapital- und Ratenzahlung an, 17 Prozent zahlen grundsätzlich einen einmaligen Kapitalbetrag oder eine festgelegte Anzahl an Raten und nur noch 26 Prozent setzen weiterhin ausschließlich auf klassische, lebenslange Rentenzahlungen. Außerdem basieren die meisten Pensionspläne (87 Prozent) inzwischen auf beitragsorientierten Zusagen, mit denen man gegenüber den klassischen Leistungszusagen Risiken aus Inflations- und Gehaltssteigerungen günstig beeinflussen und den Versorgungsaufwand aus Unternehmenssicht klarer umreißen kann.

Beim Deckungskapital setzen Unternehmen unter anderem auf eine breite Streuung der Anlageformen. „Hier kommen alle gängigen Assetklassen wie beispielsweise Staats- oder Unternehmensanleihen, Aktien, Versicherungen oder Immobilen vor. Laufende Kontrollen der Investmententscheidungen durch Asset Liability Management Studien helfen den Unternehmen, ihre Anlagestrategie genau auf die zukünftigen Renten-Cashflows abzustimmen“, berichtet Angelika Brandl, Partner Aon Wealth Solutions. „Dabei wird versucht, Marktrisiken, wie zum Beispiel Zinsschwankungen, zu antizipieren und auch in ungünstigen Szenarien ein möglichst hohen Deckungsgrad der Pensionsverpflichtungen zu halten oder diesen perspektivisch sogar auszubauen. Generell bewegen sich unsere Gespräche mit den Unternehmen immer im Spannungsfeld zwischen Risikominimierung und der Gestaltung von attraktiven Pensionsplänen. Denn eines zeigen unsere Studien und Umfragen immer wieder: betriebliche Altersversorgung ist ein überaus wichtiges Benefit und wird gerade von Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr geschätzt“.

Die Studie beruht auf den nach IFRS Standards veröffentlichten Geschäftsberichten; die Werte beziehen sich überwiegend auf den Bilanzstichtag 31.12.2023. Lediglich vier DAX 40-Konzerne weisen einen abweichenden Bilanzstichtag auf.

Die vollständige DAX 40-Studie erhalten sie hier kostenlos zum Download.

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AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Das Europäische Parlament wird vom 6. bis 9. Juni neugewählt. Dazu befragte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) die zur Wahl stehenden deutschen Parteien zu ihren Positionen zur Vermittlerbranche. CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und Die Linke antworteten.

Die Fragen des BVK behandelten die Standpunkte zur EU-Kleinanlegerstrategie, zur Umsetzung von Nachhaltigkeitspflichten, zur „Open Insurance“ und zum EU-Vorhaben Financial Data Access and Payments Package (FIDA) sowie zum Bürokratieabbau.

Die Antworten der Parteien veröffentlicht der BVK in der Mai-Ausgabe seiner Verbandszeitschrift „VersicherungsVermittlung“ (VersVerm). Sie dienen interessierten Vermittlern als Wahlprüfsteine und zeugen davon, von welcher Partei der Berufsstand im Europäischen Parlament eher eine Unterstützung oder eher eine Belastung in den kommenden Jahren erfahren wird. Damit erhalten die Vermittler eine Orientierung zur Stimmenabgabe.

BVK-Mitglieder erreicht die VersVerm in den nächsten Tagen. Pressevertreter können das Mai-Exemplar kostenlos beziehen. Die VersVerm kann auch von Nicht-Mitgliedern im Jahresabonnement für 70 Euro bzw. das Einzelheft für 7 Euro erworben werden.

Im Rahmen der diesjährigen Jahreshauptversammlung des BVK am 23./24. Mai in Berlin wird sich die Fachtagung dem Thema „EU-Kleinanlegerstrategie – Ideologie auf Kosten des Kunden?“ ebenfalls den Positionen der Parteien diskursiv widmen. https://www.bvk.de/downloads/media/623/ae6d278af665f3595a8878d2ee919ed4/Programmheft_JHV_2024.pdf

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen in der Vermögensschaden- bzw. Berufshaftpflichtversicherung erhöhen sich für Versicherungsvermittler zum 9. Oktober 2024.

Für jeden einzelnen Schadensfall wird die Summe um 264.230 Euro auf 1.564.610 Euro angehoben. Für alle Schadensfälle eines Jahres wird sie künftig bei 2.315.610 Euro und damit 391.050 Euro über dem bisherigen Wert liegen. Der SdV hat sich aktiv dafür eingesetzt, dass diese erhöhte Anforderung ohne zusätzliche finanzielle Belastung für seine Mitglieder erfüllt werden kann.

Durch intensive Verhandlungen mit den Vertragspartnern wurde erreicht, dass die Erhöhung der Mindestversicherungssummen für alle Mitglieder des SdV prämienneutral bleibt. Dies bedeutet, dass unsere Mitglieder keinen zusätzlichen Beitrag für die Anpassung der Versicherungssummen zahlen müssen. Darüber hinaus konnten wir erreichen, dass einige unserer Vertragspartner zusätzliche Verbesserungen im Deckungsumfang vorgenommen haben, um unseren Mitgliedern noch mehr Sicherheit und Schutz zu bieten. “Wir sind äußerst erfreut über das Ergebnis der Verhandlungen mit unseren Vertragspartnern”, sagt der geschäftsführende Vorstand Dirk Czaya von SdV e.V. “Die prämienneutrale Anpassung und die verbesserten Bedingungen sind ein Beweis für die Stärken unseres Verbandes, die Interessen unserer Mitglieder zu vertreten und ihnen den bestmöglichen Nutzen zu bieten.”

“Diese positive Entwicklung unterstreicht die Vorteile einer SdV-Mitgliedschaft, die noch weit mehr bietet als nur eine günstige und leistungsstarke VSH.”, so Czaya abschließend.

Über die Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V.

Der SdV ist ein Berufsverband, dessen Aufgabe die berufsständische Interessenvertretung seiner mehr als 4.300 Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler oder Mehrfachversicherungsvertreter) ist. Durch stetige Öffentlichkeitsarbeit informiert der SdV außerdem in verständlicher Art und Weise über Änderungen und relevante Neuerungen, die für den Alltag und das Wesen des Versicherungsvermittlers von Bedeutung sind. Eine der viel genutzten Leistungen des SdV sind die leistungsstarken und beitragsgünstigen Gruppenverträge in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und im Straf-Rechtsschutz.

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Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V. (SdV), Erfenschlager Str. 19, 09125 Chemnitz, Tel: 0800-7388748, www.sdv-online.de

Die LAUREUS AG PRIVAT FINANZ trotzt dem schwierigen Umfeld und steigert im Geschäftsjahr 2023 erneut das betreute Kundenanlagevolumen

Die LAUREUS AG PRIVAT AG blickt trotz der herausfordernden Gemengelage erneut auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. „Vor dem Hintergrund des angespannten Umfelds sind wir mit unserem Ergebnis für das Jahr 2023 mehr als zufrieden. Dabei hat sich vor allem unser konsequent praktizierter Beratungsansatz mit einem breiten und offenen Produkt- und Dienstleistungsspektrum sowie der Streuung der Anlageempfehlungen auf verschiedene Anlageklassen weiterhin bewährt.“, erklärt Anja Metzger, Vorstandsmitglied der LAUREUS AG.

Trotz der hohen Inflation, einer schwächelnden Wirtschaft und weiteren Unsicherheitsfaktoren verzeichnete das betreute Gesamtvolumen im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr ein Plus von knapp 1 Prozent auf 1,5 Milliarden Euro. Besonders erfreulich entwickelte sich das Wertpapier- und das Versicherungsgeschäft. Das betreute Wertpapiervolumen der Kunden stieg um 9,1 Prozent auf rund 800 Millionen Euro an. Zudem konnte die Private-Banking-Tochter der Sparda-Bank West ihren Maklerbestand auf gut 2.000 Kundinnen und Kunden mit aktiven Versicherungsverträgen ausbauen; gegenüber dem Vorjahr ist das ein Plus von 12 Prozent. Bergauf ging es auch mit dem Kundenbestand – und zwar um 2 Prozent auf nun rund 6.300 Kundinnen und Kunden.

LAUREUS AG profitiert von hohem Beratungsbedarf

„Es hat sich einmal mehr bestätigt, dass Kundinnen und Kunden vor allem in bewegten Zeiten wie derzeit einen hohen Beratungsbedarf haben“, weiß Anja Metzger. Aus guten Gründen setzt die LAUREUS AG somit auch weiterhin auf Präsenztermine mit ihren Kundinnen und Kunden – entweder in den Geschäftsräumen der LAUREUS AG, in den Filialen der Sparda-Bank West oder auf Wunsch des Kunden bei diesem zuhause.

Dem anhaltend hohen Beratungsbedarf trägt die LAUREUS AG auch mit zahlreichen Neueinstellungen Rechnung. „In den Zeiten, in denen der „Kampf um die Talente“ eher zu- statt abnimmt, sind wir besonders stolz, dass wir seit Beginn des Jahres 2023 neun weitere Berater für uns gewinnen konnten“, so Vorstandsmitglied Martin Dietz. Aktuell umfasst das gesamte Team der LAUREUS AG 50 Mitarbeitende – und somit 12 mehr als Anfang 2023. Alle Beraterinnen und Berater sind zertifizierte Finanzplaner – EFPA European Financial Advisor EFA® oder CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®). Und neue Mitarbeitende in der Beratung, die über diese Qualifikation noch nicht verfügen, werden zeitnah als solche ausgebildet.

Dass die Kundinnen und Kunden der LAUREUS AG das umfangreiche Wissen und Engagement der beratenden Expertinnen und Experten in hohem Maße schätzen, zeigt auch das Ergebnis des Bewertungsportals WhoFinance. Demnach wird die LAUREUS AG hinsichtlich Beratungs- und Servicequalität, Angebot, Preis/Konditionen, Kommunikation und Weiterempfehlungsbereitschaft auf der Grundlage von 266 geprüften Kundenbewertungen mit 4,7 von 5 Sternen (Stand 30.04.2024) bewertet. Darüber hinaus wurde die LAUREUS AG im Februar 2023 und Februar 2024 vom FAZ-Institut wiederholt mit dem Titel „Deutschlands bester Finanzdienstleister“ ausgezeichnet (Basis Reputation im Markt).

Digitalisierung und Nachhaltigkeit werden ausgebaut

Der Faktor Mensch ist und bleibt ein entscheidender Faktor der LAUREUS-DNA. Auf der anderen Seite werden aber auch nicht die Chancen und Möglichkeiten der fortschreitenden Digitalisierung ignoriert. So hat die LAUREUS AG beispielsweise im April 2024 die Videoberatung eingeführt. „Mit dieser und weiteren Investitionen in die Digitalisierung und Optimierung von Prozessen werden wir den steigenden Ansprüchen der Kunden in dieser Hinsicht gerecht und bauen die Erreichbarkeit und Nähe zu den Kunden weiter aus“, erklärt Martin Dietz.

Ausgebaut wird auch der eigene Beitrag zur Erreichung des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeitsziele. „Nachhaltigkeit prägt das Handeln der LAUREUS AG – und dies sowohl in ökonomischer und ökologischer als auch in sozialer Hinsicht. Und auf dieser Basis wird die LAUREUS AG ihre Kundenbeziehungen intensivieren und das vorhandene Angebot nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen weiter stärken“, so Anja Metzger.

Zuversichtlicher Blick auf 2024

Die LAUREUS AG ist aufgrund der stetig wachsenden Kundenbasis, ihrer Beratungsphilosophie der „Finanzen im Ganzen“ sowie der Fortführung einer auf enge Begleitung ausgerichteten Kundenbetreuung zuversichtlich, die Marktposition weiter zu stabilisieren und auszubauen. „Für 2024 geht die LAUREUS AG von steigenden Provisionserlösen im klassischen Kundengeschäft und damit von einer weiterhin stabilen Finanz- und Ertragslage aus“, prognostiziert Vorstandsmitglied Anja Metzger.

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Wirtschaftliche Lage der Selbstständigen bleibt angespannt – Aussichten aber positiv / Cyberrisiken werden zunehmend als existenzielle Bedrohung wahrgenommen / Bürokratie stellt Selbstständige vor große Herausforderungen / Versicherungsquote stagniert auf niedrigem Niveau

Selbstständige in Deutschland blicken laut einer repräsentativen Umfrage nach einem wirtschaftlich schwierigem Jahr 2023 mit Optimismus in die Zukunft. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) bewerteten ihre Geschäftsaussichten als stabil, über ein Drittel (34 Prozent) gehen sogar von einem Wachstum in den kommenden Jahren aus (plus acht Prozentpunkte gegenüber 2023). Lediglich 15 Prozent schätzen die Gefahr eines existenziellen Risikos als hoch bis sehr hoch ein (minus fünf Prozentpunkte). Die überwiegende Mehrheit (85 Prozent) würde sich auch wieder für die Selbstständigkeit entscheiden. Diese Zahlen stehen in starkem Kontrast zur Bewertung des Jahres 2023: Nur 15 Prozent haben ihre eigene wirtschaftliche Situation als „sehr gut“, weitere 37 Prozent als „gut“ eingeschätzt. Diese Werte lagen sechs Prozentpunkte unter der Bewertung des Jahres 2022.

Das sind die zentralen Erkenntnisse des zweiten VM-Hiscox-Risikobarometer Selbstständige. Dafür hat das Meinungsforschungsinstitut infas quo im Auftrag der Fachzeitung Versicherungsmonitor mit Unterstützung des Spezialversicherers Hiscox erneut eine repräsentative Umfrage durchgeführt. Befragt wurden etwas mehr als 600 Selbstständige aus drei Gruppen: solche mit einem Jahresumsatz unter 70.000 Euro, einem Umsatz bis 150.000 Euro und Selbstständige mit höherem Umsatz. „Diese detaillierte Befragung der Selbstständigen liefert uns als Versicherer wertvolle Erkenntnisse über die wirtschaftliche Lage und die Risiken, mit denen sich eine oft zu wenig beachtete Gruppe konfrontiert sieht“, sagt Tobias Wenhart, Director Marketing, Product & Digital Channels beim Spezialversicherer Hiscox. „Für Selbstständige sind Versicherungen besonders wichtig, da viele Risiken bei ihnen gleich existenzbedrohende Ausmaße annehmen können.“

Krankheit, IT-Probleme und Cyberangriffe – Risiken für die eigene Existenz

Ein Fokus der Befragung lag auf der Bewertung von existenziellen Risiken, von denen sich Selbstständige bedroht sehen. Unverändert auf dem ersten Platz liegt die eigene Krankheit oder ein Unfall mit Ausfallzeit. Jeweils 41 Prozent sehen darin „in jedem Fall“ bzw. „eventuell“ eine Bedrohung ihrer Existenz. Ebenfalls wie im Vorjahr folgt an zweiter Stelle der Ausfall von IT-Systemen; 32 Prozent bewerten das in jedem Fall, 38 Prozent eventuell als existenzbedrohend. In Summe liegt dieser Wert 4 Prozentpunkte höher als im vergangenen Jahr. Am stärksten gestiegen ist das Bewusstsein für Cyber- und Datenrisiken. Ein Viertel (23 Prozent) gab an, dass diese auf jeden Fall, weitere 46 Prozent eventuell existenzbedrohend seien – insgesamt 5 Prozentpunkte mehr als noch 2023. Auch die Angst vor einem Zahlungsausfall bei einem Auftraggeber hat zugenommen (plus drei Prozentpunkte). Knapp ein Drittel (30 Prozent) bewertet dieses Szenario als auf jeden Fall existenzbedrohend. Die größte Problematik sehen Selbstständige also in der Gefahr, nicht mehr arbeitsfähig zu sein – entweder durch den Ausfall der eigenen Person, ihrer Arbeitsmittel oder durch Cyberangriffe.

In puncto Bürokratie stehen Selbstständige vor einer ähnlichen Herausforderung, denn im Durchschnitt verbringen sie bis zu acht Stunden pro Woche mit Erledigung bürokratischer Aufgaben – Zeit, in denen sie sich nicht um ihr Geschäft kümmern können. 59 Prozent der Befragten geben entsprechend an, dass zu viele neue Regulierungen und Vorgaben eingeführt werden und 56 Prozent fühlen sich durch diese eingeschränkt. Ein Fünftel (21 Prozent) sieht in den bürokratischen Vorgaben und Regulierungen sogar eine Bedrohung für ihre Existenz. Knapp 40 Prozent befürchten außerdem, dass sie die Auflagen der DSGVO ohnehin nicht einhalten können.

Große Risiken stehen niedriger Versicherungsquote gegenüber

Besorgniserregend ist die nach wie vor mangelhafte Absicherung von Selbstständigen gegen existenzielle Gefahren. Am deutlichsten zeigt sich dies im Fall von Krankheit und Unfall: wie oben angegeben, sehen 82 Prozent der Befragten darin eine Bedrohung ihrer Existenz. Dagegen abgesichert sind aber nur 39 Prozent. Ganze 38 Prozent planen keine Versicherung abzuschließen, 4 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Auch bei den Arten der abgeschlossenen Versicherungen zeichnet sich ein bedenkliches Bild: Am häufigsten werden Unfallversicherungen genutzt (29 Prozent), gefolgt vom Krankengeld (26 Prozent). Nur ein Fünftel (21 Prozent) hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.

„Die Ergebnisse zeigen mangelndes Bewusstsein für die größten Risiken“, kommentiert Herbert Fromme, Herausgeber des Versicherungsmonitors und Versicherungskorrespondent der Süddeutschen Zeitung. „Gerade für Selbständige stellen viele Risiken eine Bedrohung ihrer Existenz dar. Dass sich insgesamt nur so wenige dagegen absichern, hat eine Reihe von guten Gründen, die aber nichts an der Fahrlässigkeit der Betroffenen ändern.“

Auch bei Cyber- und Datenrisiken, die in der Wahrnehmung im Vergleich zum Vorjahr am stärksten gestiegen sind, bleibt die Absicherung zu gering. Fast die Hälfte (46 Prozent) hat nicht vor, sich dagegen abzusichern und nur 26 Prozent der Befragten haben hier Maßnahmen ergriffen, 28 Prozent planen dies immerhin. Zu den wichtigsten ergriffenen Maßnahmen gehört die 2-Faktor-Authentifizierung, 46 Prozent nutzen diese (plus 8 Prozentpunkte), und 43 Prozent schützen sich durch Passwortmanagement (plus drei Prozentpunkte). Eine Versicherung gegen Cyberangriffe haben weiter nur die wenigsten abgeschlossen, nämlich 12 Prozent (plus 2 Prozentpunkte).

Auf die Frage nach den Gründen für die fehlende Versicherung gegen betriebliche Risiken gaben 35 Prozent zu hohe Kosten und 27 Prozent fehlenden Bedarf an. Hohe Kosten nannten vor allem Selbstständige mit einem Umsatz bis zu 70.000 Euro (46 Prozent), während der fehlende Bedarf bei den Selbstständigen mit einem Umsatz über 150.000 Euro der wichtigste Grund war. Größere Unternehmen sind zudem deutlich häufiger versichert, bei den Befragten mit Jahresumsatz über 150.000 Euro liegt die Quote bei 70 Prozent, bei denjenigen unter 70.000 Euro Umsatz sind weniger als ein Drittel (30 Prozent) abgesichert.

„Viele betriebliche Risiken können für Selbstständige zu einer existenzbedrohenden Krise führen, das trifft auch und vor allem auf solche mit niedrigen Jahresumsätzen zu. Eine gute Versicherung schützt im Schadensfall buchstäblich vor dem Verlust der Existenz und sollte daher fester Bestandteil der Selbstständigkeit sein“, sagt Tobias Wenhart, Director Marketing, Product & Digital Channels beim Spezialversicherer Hiscox. „Dass sich ‚kleinere‘ Selbstständige wegen vermeintlich zu hoher Kosten gegen eine Versicherung entscheiden, kann zu einem Problem werden. Die meisten Versicherer bieten gerade für sie spezielle Policen an, die günstig sind und im Schadensfall die Existenz von Selbstständigen schützen können.“

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In Deutschland gibt es laut Gesamtverband der Versicherer quer durch alle Sparten rund 473 Millionen Versicherungsverträge. Das ist sehr viel.

Zum 1. April 2024 gab es 184.233 Versicherungsvermittler in Deutschland. Das sind auch nicht wenige. Der Versicherungsombudsmann, die Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherern oder Vermittlern, zählte im Vergangenen Jahr lediglich 318 Beschwerden über Vermittler. Das ist extrem wenig und entspricht einer Beschwerdequote von 0,17 %.

Zum 1. April übernahm Frau Sibylle Kessal-Wulf als erste Versicherungsombudsfrau das Ruder. Die VEMA gratuliert herzlich dazu und wünscht viel Erfolg bei der neuen Aufgabe.

Die VEMA möchte aber auch den Versicherungsvermittlern im Land daher herzlich zu dem guten Job gratulieren, den nahezu jeder davon Tag für Tag für seine Kunden leistet. Welcher Couleur dieser sind – also im Wesentlichen, ob gebundener Versicherungsvertreter oder freier Versicherungsmakler – spielt dabei erst einmal keine Rolle. Von den Vorurteilen, die in der breiten Bevölkerung bestehen, sind sie alle betroffen. Da hört man ja nicht viel Gutes – außer es geht um den konkreten Vermittler eines Kunden, dann ist das anders, den findet man in aller Regel toll. Paradox, oder? Und das schon seit Jahrzehnten.

Gesetzgeber und Branche haben ihre Hausaufgaben gemacht. Mindestqualifikationen und -anforderungen, um überhaupt zu Versicherungen beraten zu dürfen wurden bereits 2008 eingeführt, damit die „schwarzen Schafe“ ausgesiebt werden. Das hat gut funktioniert. Seit 2018 muss zudem jeder, der beratend in Kundenkontakt steht, alljährlich 15 Weiterbildungsstunden nachweisen können, damit sichergestellt ist, dass die Vermittler im Land auch fachlich up to date bleiben. An sich alles wunderbar. Hat sich dadurch etwas am Ansehen des Vermittlerstandes geändert? Nein, kein Stück. Natürlich ist das etwas bedauerlich, aber wirklich schlimm ist es nicht. Mit dem eigenen Vermittler ist man in aller Regel meist sehr zufrieden, wie wir bereits feststellten. An manchen Klischees hält man einfach gerne fest – denken Sie nur mal an die armen Beamten und die vielen Witze über sie. Die haben mit der Realität auch nicht viel gemein.

Versicherungsvermittler erfüllen eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Sie verhindern mit ihrem Sachverstand und ihrer Beratungsleistung wirtschaftliche Katastrophen bei Privathaushalten und Firmen. Sie entlasten damit indirekt den Staat und jeden Steuerzahler. Und ja, vielleicht muss erst jedem ein Schicksalsschlag ereilen der durch die Versicherungsleistung gemildert/ gelöst wird, bevor das auf breiter Front honoriert wird. Aber davon sollte sich unser Berufsstand nicht entmutigen lassen. Intrinsische Motivation ist die stärkste.

Als größte Genossenschaft für Versicherungsmakler im Land unterstützen wir unsere Kollegen bei ihrer Aufgabe. Mit technischen Lösungen helfen wir, Prozesse zu verschlanken und wirtschaftlich zu halten. Mit einzigartigen, wohl durchdachten Produktkreationen schaffen wir bestmöglichen Versicherungsschutz, der dem Schadenfall für Kunde und Vermittler viel Schrecken nimmt und böse Überraschungen verhindert. Unser Weiterbildungsangebot sucht seinesgleichen in der Branche. Online oder in Präsenz? Wir bieten für jeden Geschmack in nahezu jeder Sparte etwas passendes. Wir stärken unseren Maklerkollegen den Rücken und kümmern uns um die Peripherie des Jobs, damit sie den Kopf für das wichtigste frei haben: die Kunden. Wer uns noch nicht kennt und das ändern möchte, den laden wir herzlich dazu ein, Kontakt mit uns aufzunehmen. komm-zur.vema-eg.de

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VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt das „Gutachten Kapitalbedarf Altersvorsorge und Rentenpolitik“ der teckpro AG.

„Die Studie zeigt eindrucksvoll, dass die Einrichtung eines Staatsfonds keine nachhaltige Lösung ist, um die gesetzliche Rentenversicherung zu stabilisieren“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Denn sie führt zu Billionenlasten für den Staat und kommende Generationen.“

Zu dieser Einschätzung kommen Szenario-Berechnungen der teckpro AG in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik. Die Berechnungen der beiden Institutionen zeigen, dass in einem Zeitraum von 10 bis 25 Jahren mehrere Billionen Euro aufgebracht werden müssten, um den aktuellen Status Quo – Rentenniveau und Beitragsniveau bei gleichbleibendem Renteneintrittsalter und gedeckelten Staatszuschüssen – zu sichern. Durchschnittsverdiener müssten daher in den kommenden Jahrzehnten zusätzlich geschätzt 10 Prozent des verfügbaren Einkommens zur Alterssicherung einplanen.

„Das ist ein enormer Finanzbedarf und signalisiert, dass schuldenfinanzierte Fondslösungen über die Kapitalmärkte, auch vor dem Hintergrund der Generationengerechtigkeit, sowohl mathematisch als auch ordnungspolitisch fragwürdig sind“, betont BVK-Präsident Heinz. „Hinzu kommt noch, dass die Lebenslagen der Menschen zu individuell sind, um allen Vorsorgewünschen mit einem Staatsfonds gerecht werden zu können. Hier erfüllen die Vermittler nach ihrer Maxime „Kein Vertrieb ohne qualifizierte Beratung“ einen wichtigen sozialpolitischen Auftrag.“

Der BVK plädiert vielmehr für eine zügige Reform der Altersabsicherung in Deutschland, und zwar sowohl der gesetzlichen durch eine Anpassung beim Renteneintrittsalter, der Beitragssätze und dem Rentenniveau, als auch der privaten Altersvorsorge.

„Vor Jahren machten wir schon Vorschläge für eine Reform der Riester-Rente, die es ermöglicht hätte, dass mehr Vorsorgesparer gefördert daran partizipieren, mit mehr Rendite und weniger Bürokratie“, so BVK-Präsident Heinz. „Das hätte dem Staat nicht Billionenlasten in Zukunft aufgebürdet, sondern die Eigenverantwortung gestärkt und hätte vor allem schneller und nicht schuldenfinanziert vollzogen werden können.“

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Mit der staatlich geförderten Rürup-Rente können die Beiträge in der Sparphase steuerlich abgesetzt werden. Die spätere Rente ist steuerpflichtig. Durch das Wachstumschancengesetz gibt es jetzt eine Erleichterung.

Wer fürs Alter privat vorsorgen möchte, kann seine Sparbeiträge für die Rürup-Rente seit 2023 komplett von der Steuer absetzen. Für dieses Jahr ist dies zusammen mit den Beiträgen der gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischer Versorgungswerke bis zu einem Höchstbetrag von 27.566 Euro pro Person möglich, erklärt die uniVersa Versicherung. Die jeweiligen Rentenleistungen sind nachgelagert zu versteuern. Nach der bisherigen Regelung sollte der Besteuerungsanteil jährlich um ein Prozent auf 100 Prozent bis 2040 gesteigert werden. Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes wurde dies entzerrt. Für 2024 beträgt der Besteuerungsanteil für Neurentner nur 83 Prozent der Rente. Dieser wächst für jeden neuen Rentenjahrgang jährlich um 0,5 Prozent und erreicht erst im Jahr 2058 die Höchststufe. Damit setzt die volle nachgelagerte Besteuerung erst deutlich später ein. Rürup-Sparer profitieren aber meist auch noch von einem „Steuerstundungseffekt“. Demnach ist die Steuerersparnis in der Sparphase in der Regel höher als die Belastung bei der nachgelagerten Besteuerung der Renten. Dies hängt damit zusammen, dass das Einkommen im Erwerbsleben meist deutlich höher ist als im Ruhestand und das Berufsleben meist auch länger dauert als der Rentenbezug, so die uniVersa.

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