Sich Gedanken um den eigenen Tod zu machen, ist wohl für niemanden wirklich angenehm.

Dennoch ist er für jeden von uns eine Tatsache, die leider nicht immer wartet, bis man ein hohes Alter erreicht und alle Angelegenheiten geklärt hat. Daher ist es wichtig, dass man als verantwortungsvoller Kunde Vorsorge für seine Angehörigen trifft – auch dann, wenn nicht z. B. die unübersehbare Last einer Immobilienfinanzierung abgesichert werden muss.

In ihrer jüngsten Qualitätsumfrage befragte VEMA ihre Partner und Genossen nach deren favorisierten Anbieter im Bereich der Risikolebensversicherung und des Sterbegelds. Wo stimmen Qualität, Preis und die Leistungsbearbeitung? Wo wurden gute Erfahrungen gemacht?

Risikolebensversicherung

DELA (17,66 % der Nennungen)

Hannoversche (15,52 %)

Allianz (13,84 %)

Sterbegeld

DELA (24,65 %)

LV 1871 (22,30 %)

IDEAL (19,25 %)

Die VEMA eG führt in regelmäßigen Abständen Makler-Befragungen zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch. Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Sparten zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung sowie die Policierung. Und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall und der Erreichbarkeit wurde gefragt.

Die VEMA steht inzwischen knapp 4.600 mittelständischen Partnerbetrieb mit rund 32.000 Personen als zentrale Anlaufstelle zur Erleichterung der täglichen Arbeit zur Verfügung. Die Maklergenossenschaft zählt inzwischen zum Kreis der führenden Maklerdienstleister. Getreu dem Firmenmotto „Von Maklern – für Makler!“ schafft man mit einem ganzheitlichen Ansatz Mehrwerte für die angeschlossenen Maklerkollegen von der technischen Abwicklung, durchdachten Deckungskonzepten, bis hin zur Unternehmensoptimierung und Weiterbildung.

Die Auswertungen der Umfragen können per E-Mail unter eva.malcher[at]vema-eg.de angefordert werden.

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Haben Sie einen Anspruch, wenn von Ihrer E-Mailadresse eine gefälschte Rechnung verschickt wird?

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten, sehr geehrte Versicherungsmaklerinnen und Makler,

seit geraumer Zeit stellen sich Unternehmer zur Vermeidung von Haftungsansprüchen die Frage „Welchen ausreichenden Sicherheitsstandard hat mein Unternehmen beim Austausch von Datensätzen, z.B. E-Mails, im Geschäftsverkehr einzuhalten?“

Auch die Gerichte haben sich vermehrt mit den Sicherheitsanforderungen beim Versand von geschäftlichen E-Mails und sich daraus ergebenden Schadensersatzansprüchen bei (vermeintlichen) Verstößen gegen Sicherheitsanforderungen zu befassen. Exemplarisch möchten wir Ihnen daher ein sehr lesenswertes aktuelles Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.07.2023 Az.: 19 U 83/22 vorstellen, in dem sich das Gericht mit den Anforderungen an die Sicherheitsanforderungen beim Versand von geschäftlichen E-Mails ausführlich zu befassen hatte. Dies ist auch nicht nur für Inkassomakler interessant.

Der dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.07.2023 Az.: 19 U 83/22 zugrunde liegende Sachverhalt:

Die Parteien schlossen am 8. Oktober 2021 – die Klägerin als Verkäuferin, die Beklagte als Käuferin – einen Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw Daimler Typ E200T zum Preis von 13.500 EUR. Am selben Tag um 11:44 Uhr schickte der Geschäftsführer der Klägerin die Rechnung auf Wunsch der Beklagten als Anhang zu einer E-Mail an deren Geschäftsführer. Im Kopfbereich der Rechnung sowie in der Fußzeile war ein Konto bei der Sparkasse T. als Empfängerkonto angegeben. Um 11:46 Uhr erhielt der Geschäftsführer der Beklagten eine weitere E-Mail von der E-Mail-Adresse der Klägerin mit einer neuen Rechnung im Anhang. Hierin war – nur in der Fußzeile, der Kopfbereich wies unverändert das vorgenannte Konto der Klägerin bei der Sparkasse T. aus – ein anderes Empfängerkonto – nunmehr bei der S-Bank in Berlin – eines Kontoinhabers P. D. angegeben.

Die Beklagte überwies 13.500 EUR auf das letztgenannte (falsche) Konto. Später forderte die Klägerin die Beklagte dann zur Zahlung auf. Dabei stellte sich heraus, dass die zweite E-Mail aufgrund eines „Hackerangriffs“ von einer unbefugten dritten Person versandt worden war; das in der Fußzeile der dieser E-Mail angehängten Rechnung angegebene Konto war keines der Klägerin. Deshalb wollte die Klägerin weiterhin die Zahlung, während die Beklagte meinte, sie habe doch schon die Zahlung für den PKW geleistet.

Die Klägerin hat ihr E-Mail-Konto beim kommerziellen Anbieter W. Es ist mit einem Passwort geschützt, das zwei Personen im gesamten Betrieb der Klägerin bekannt war und alle zwei bis vier Wochen durch eine der beiden Personen geändert und der anderen mündlich mitgeteilt wurde. Computer und Software der Klägerin sind über die Windows Firewall geschützt, die regelmäßig aktualisiert wird. Darüber hinaus sind Computer und Software über die Vollversion von „X.-Internet-Security“ geschützt.

  1. Urteil des OLG Karlsruhe

Das Urteil des OLG Karlsruhe sprach der Klägerin, also der Verkäuferin, die volle Kaufpreisforderung zu, wobei der Beklagten im direkten Gegenzug kein Schadensersatzanspruch zugestanden wurde, den sie (die Beklagte) der Kaufpreisforderung der Klägerin in Höhe dieser Forderung entgegenhalten könnte, obwohl sie (die Beklagte) bereits die Kaufpreiszahlung geleistet hatte.

Die unstreitig bestehende Kaufpreisforderung sei nach Ansicht des OLG Karlsruhe nicht durch Erfüllung, also Zahlung, gemäß § 362 BGB erloschen. Durch die Überweisung auf das Konto eines Dritten sei nicht der geschuldete Leistungserfolg eingetreten. Diese Ansicht überzeugt, wenn nicht ein Verschulden der Verkäuferin zu berücksichtigen ist.

Das Gericht hatte sich daher mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Klägerin beim Versand der 2. Mail mit der ge- bzw. verfälschten Rechnung eine schuldhafte Pflichtverletzung vorzuwerfen sei, die dem Anspruch der Verkäuferin auf Zahlung des Kaufpreises als Schadensersatzanspruch der Beklagten wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht der Klägerin gemäß §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB entgegengehalten werden kann. Denn die E-Mail wurde mit der gefälschten Rechnung vom Account der Klägerin versandt. Hatte diese alles Erforderliche getan, um einen Schaden beim Empfänger zu vermeiden?

  1. Konkret einzuhaltende Sicherheitsanforderungen?

Das Hauptaugenmerk der folgenden Ausführungen soll daher daraufgelegt werden, welche konkreten Sicherheitsvorkehrungen beim Versand von E-Mails zwischen Parteien im Geschäftsbereich eingehalten werden müssen, um eine schuldhafte Pflichtverletzung des Versenders zu vermeiden.

Aufgrund der Tatsache, dass zwischen den Parteien keine konkreten Absprachen bezüglich der Sicherheitsvorkehrungen beim Versand der E-Mails mit dem Anhang der Rechnungen getroffen wurden und gesetzliche Vorgaben für den Versand von geschäftlichen E-Mails nicht existieren, ist bezüglich der Sicherheitsvorkehrung laut juristischer Literatur und Rechtsprechung auf die berechtigten Sicherheitserwartungen des Verkehrs unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit abzustellen (vgl. Riem/Meier, MMR 2020, 571, 573). Hierbei muss bei den nachfolgend dargestellten Sicherheitsmechanismen zudem beachtet werden, ob der Absender bzw. der Empfänger der E-Mail einen eigenen Server betreibt oder sich eines kommerziellen Anbieters bei dem Versand der E-Mails bedient, also überhaupt Einfluss auf die von einem kommerziellen Anbieter eines E-Mail-Postfachs genutzten Sicherheitsmechanismen nehmen konnte bzw. der E-Mail-Postfach einer Person die selbigen Voraussetzungen eines der folgenden Sicherheitsmechanismen aufweist, wie die Person mit der auf elektronischem Wege kommuniziert wird. Wichtige Hinweise für die Einhalten der allgemein im Rechtsverkehr zu erwartenden Sicherheitserwartungen bietet dabei auch das Bundesamt für Sicherheit- und Informationstechnik (https://www.bsi.bund.de/dok/11486416).

Klarstellend wies das OLG Karlsruhe zutreffend darauf hin, dass die Datenschutz-Grundverordnung vorliegend nicht zur Anwendung kommen kann, da diese nur für die Verarbeitung von Informationen gilt, die sich auf eine natürliche Person beziehen (Art. 1 DSGVO).

  1. Sender Policy Framework (SPF)

Die Beklagte hielt die Klägerin für verpflichtet, das Verfahren Sender Policy Framework (SPF) anzuwenden.

Laut öffentlich zugänglichen Quellen – die Informationen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (im Folgenden: BSI), abrufbar unter

https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Internetsicherheit/isi_mail_server_studie_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=1 – handelt es sich beim Verfahren Sender Policy Framework um ein Verfahren, mit dem geprüft werden kann, ob der sendende E-Mail-Server berechtigt ist, für die Domäne E-Mails zu verschicken. Endnutzer wie die Klägerin, die selbst keinen E-Mail-Server betreiben, haben mithin auf die Verwendung des Verfahrens überhaupt keinen Einfluss. Eine berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs an ein Unternehmen wie die Klägerin, das seinen E-Mail-Verkehr über einen Diensteanbieter abwickelt, auf Anwendung des SPF-Verfahrens kann daher nicht bestehen.

  1. Verschlüsselung der pdf-Datei

Dass eine Verschlüsselung von pdf-Dateien im geschäftlichen Verkehr außerhalb des Austauschs besonders sensibler Dateien, die beispielsweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten, üblich wäre, kann nicht ohne Weiteres angenommen werden. Eine berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs bestehe daher ohne Weiteres laut Auffassung des OLG Karlsruhe nicht. Hinzu kam, dass im Fall der Verschlüsselung der Datei die Klägerin und die Beklagte ein Passwort hierzu hätten austauschen müssen, was vorliegend nicht geschehen war. Die Beklagte hatte also bei Erhalt der ge- oder verfälschten Rechnung Kenntnis davon, dass die Datei nicht durch Verschlüsselung gesichert war. Bereits dieser Umstand, dass erkennbar eine derartige Sicherheitsmaßnahme nicht getroffen war, stand der Annahme einer insoweit vorliegenden Pflichtverletzung der Klägerin entgegen.

III. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Auch zu diesem Verfahren konnte laut Vortrag der Beklagten erwartet werden, dass es in der konkreten Geschäftsbeziehung der Parteien bzw. im maßgeblichen Verkehr zu den berechtigten Sicherheitserwartungen zu zählen sein soll. Das BSI empfiehlt zwar für E-Mails die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, äußert aber gleichzeitig die Einschätzung, dass diese bisher nur sehr selten eingesetzt werde.

Dies steht einer entsprechenden allgemeinen Sicherheitserwartung des Verkehrs entgegen und bei den vorliegend versendeten Daten handelt es sich auch nicht um solche, bei deren Versand – wie etwa im Fall von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen – ohne gesonderte Absprache erhöhte Anforderungen zu stellen wären. Hinzu kommt, dass die Verwendung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht vom Versender einer E-Mail allein durchgeführt werden kann. Die Beklagte hat schon nicht vorgetragen, dass ihr eigenes System die Voraussetzungen für den Empfang von Ende-zu-Ende-verschlüsselten Nachrichten erfüllt hätte.

  1. Transportverschlüsselung

Die Beklagte hielt die Klägerin schließlich für verpflichtet, das Verfahren der Transportverschlüsselung anzuwenden. Angaben dazu, weshalb dieses Verfahren in der konkreten Geschäftsbeziehung der Parteien bzw. im maßgeblichen Verkehr zu den berechtigten Sicherheitserwartungen zu zählen sein sollte, wurden jedoch im Verfahren nicht gemacht.

Ausweislich der öffentlich zugänglichen Informationen des BSI handelt es sich bei der Transportverschlüsselung um einen Prozess, bei dem der Inhalt der Übermittlung zwischen Absender und E-Mail-Anbieter, zwischen zwei E-Mail-Anbietern und zwischen E-Mail-Anbieter und Empfänger verschlüsselt wird, wobei dieser automatisiert abläuft und in der Regel keine Aktion des Absenders oder Empfängers erfordert.

Bei der Übertragung der E-Mails kam vorliegend das sogenannte SSL/TLS-Protokoll zum Einsatz. Dabei handele es sich um einen Verschlüsselungsstandard, der die E-Mails auf dem Transportweg sichere. Eine Transportverschlüsselungen der vorstehend beschriebenen Art liegt daher laut Auffassung des OLG Karlsruhe vor. Den Angaben des E-Mail-Betreibers, von dem aus die ge- bzw. verfälschte Rechnung versendet wurde, war weiter zu entnehmen, dass die Transportverschlüsselung nur im Verbund der dort genannten Anbieter zur Anwendung kommt, also bei E-Mails, die zwischen E-Mail-Konten dieser Anbieter versendet werden. Der eigene Server der Beklagten erfüllte diese Voraussetzungen nicht. Es war auch sonst nicht ersichtlich, dass eine Transportverschlüsselung an Umständen gescheitert wäre, die in der Sphäre der Klägerin liegen.

  1. Interner Schutz der E-Mail-Konten, des Computers und der genutzten Software

Auch weitere, von der Beklagten nicht ausdrücklich geltend gemachte Pflichtverletzungen der Klägerin, waren nicht ersichtlich. Das OLG Karlsruhe sah in der Art des von der Klägerin verwendeten Passwortes fürs E-Mail-Konto, dem Personenkreis, der davon Kenntnis hatte und deren regelmäßiger Änderung sowie der Nutzung einer aktuellen Virensoftware und Firewall getroffen, keine Pflichtverletzung im Bereich des Passwortschutzes sowie des allgemeinen Schutzes der von der Klägerin verwendeten Computer.

  1. Ergebnis

I.

Festzuhalten bleibt zunächst, dass das OLG Karlsruhe einer in der Rechtsprechung anzutreffenden Auffassung (LG Lüneburg, Urteil vom 16. Februar 2017 – 7 O 71/16; Urteil wurde nicht veröffentlicht) dahingehend entgegengetreten ist, dass der Verwender einer E-Mail-Adresse jeden Missbrauch durch Dritte vollständig ausschließen müsse. Dies sei nach der Auffassung des OLG Karlsruhe schon wegen der zahlreichen und sich ständig weiter entwickelnden Angriffsmöglichkeiten zu weitgehend. Diese Ansicht ist sachgerecht, da die Haftung des Verwenders einer E-Mail-Adresse für Pflichtverletzungen nur so weit gehen kann, wenn der zugrunde liegende Hacket-Angriff aus der von dem Verwender beherrschbaren Sphäre stammt. Die Gründe für die einschränkende Haftung hat das OLG Karlsruhe vorstehend prägnant und präzise herausgearbeitet und verdient insgesamt Zustimmung. Es wird abzuwarten sein, wie die obergerichtliche Rechtsprechung solche und ähnliche Fälle in Zukunft lösen wird. Erste Urteile des BGH werden jedenfalls nicht mehr lange auf sich warten lassen. Wie auch in diesem Fall setze sich das Gericht mit der Frage auseinander, ob dem Geschädigten – unterstellt, es ließe sich theoretisch ein Schadenersatzanspruch bejahen – ein Mitverschulden bei der Schadensentstehung nach § 254 BGB anzulasten sei. Die Beantwortung dieser Frage hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und dürfte immer dann zu diskutieren sein, wenn die ge- bzw. verfälschte Rechnung auffallende Unregelmäßigkeiten (z.B. Rechtschreibfehler, unbekanntes/-er Konto-(inhaber)) enthält.

II.

Ein weiteres Beweisproblem wird sicherlich auf die Geschädigten und Anspruchsstellenden von Schadensersatzansprüchen zukommen. Die Darlegungs- und ggf. Beweislast für das Vorliegen einer Pflichtverletzung im Sinne des §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB sowie für die Kausalität dieser Pflichtverletzung für den eingetretenen Schaden liegt bei dem Geschädigten als demjenigen, der den Anspruch geltend macht. Den Ausführungen des OLG Karlsruhe kann zudem entnommen werden, dass es am Nachweis der Kausalität dieser Pflichtverletzung für den eingetretenen Schaden fehlte. Es konnte nicht geklärt werden, wie es tatsächlich dazu kam, dass die zweite E-Mail mit der ge- oder verfälschten Rechnung die Beklagte erreichte. Ein erfolgreicher Angriff auf die Sphäre der Klägerin könne zwar angenommen werden, wodurch dieser Angriff hervorgerufen worden sein könnte – und dies dürfte, wenn eine Pflichtverletzung seitens des Verwenders des betroffenen E-Mail-Postfachs anders als in dem vorliegenden Fall anzunehmen ist, oftmals der streitentscheidende Punkt in einem Verfahren sein. Vorliegend bleib dieser Umstand im Hinblick auf die unbekannte Vorgehensweise des oder der unbekannten Dritten gänzlich unklar. Es zeichnet sich nach unserem Dafürhalten bereits jetzt ab, dass den Geschädigten die Beweisführung bzgl. der genauen Hintergründe eines Hackerangriffs und des Beruhens des Schadens auf diese Pflichtverletzung – auch unter Berücksichtigung der oft undurchsichtigen und im Verborgen ablaufenden Prozesse – oftmals nicht gelingen wird.

III.

Ein weiteres Problem dürfte die Frage nach einer ausreichenden Cyberversicherung für betroffenen Unternehmen sein. Leider lässt sich in der Versicherungswirtschaft die Tendenz feststellen, dass viele Versicherer diese Art von Cyberangriffen aus dem Versicherungsschutz ausschließen bzw. nur gegen Entrichtung einer hohen Sonderprämie mitversichern. Dies sollten Versicherungsmakler genau prüfen und klären, da diese Schadenfälle durch Hackerangriffe keine Seltenheit sind.

IV.

Im Ergebnis können wir daher nur empfehlen, dass firmeninterne IT-System auf ausreichenden Virensoftware- und Firewallschutz von einer Fachperson überprüfen zu lassen und die in Ihrem Unternehmen zum Einsatz kommenden E-Mail-Postfächer im Hinblick auf die vorstehend beschriebenen und vom BSI empfohlenen Sicherheitsmechanismen eindringlich überprüfen zu lassen. Dies gilt sowohl bei der Verwendung von eigenen, als auch für die Verwendung von kommerziellen Anbietern eines E-Mail-Servers. Nur wenn Sie auf dem „Stand der Technik“ sind, kann Ihnen nicht der Vorwurf gemacht werden, dass Ihnen eine Pflichtverletzung vorzuwerfen sei und Ihre berechtigte Forderung deshalb nicht (erneut) vom Schuldner zu erfüllen ist.

V.

Natürlich ist der Vorgang auch für den hiesigen Käufer sehr ärgerlich. Er muss den Rechnungsbetrag folglich zweimal bezahlen, obwohl er die Rechnung per E-Mail vom Verkäufer erhielt. Wenn Sie Rechnungen anweisen, seien Sie also in solchen Fällen stets sehr umsichtig. Nie an fremde Kontoinhaber oder ausländische Konten Zahlungen leisten, ohne dass der Zahlungsempfänger dies ausdrücklich vorher bestätigt. Sonst kann es schnell dazu kommen, dass Sie den Rechnungsbetrag zweimal zahlen müssen!

Mit frühlingshaften Grüßen

Ihr,

Stephan Michaelis LL.M.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Verantwortlich für den Inhalt:

Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.de

Mit Wirkung zum 1. April 2024 übernimmt Sabine Buschmann die Leitung des Geschäftsbereichs Vorsorgemanagement bei der Albatros Versicherungsdienste GmbH.

Sie folgt auf Samir Koudhai, der im Laufe des vergangenen Jahres zur Deutsche Lufthansa AG gewechselt ist.

Als ausgewiesene Branchenexpertin verfügt Sabine Buschmann über langjährige Erfahrung im Bereich Vorsorgemanagement und betriebliche Altersversorgung. Zuvor war sie bei der Ecclesia Gruppe tätig, wo sie seit 2011 den Vertrieb Vorsorgemanagement Norddeutschland (Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein) verantwortete. Im Jahr 2021 wurde sie zudem zur Prokuristin und Mitglied der Leitungsrunde der Ecclesia Gruppe Vorsorgemanagement GmbH ernannt. 2018 erwarb sie darüber hinaus ihren Abschluss als bAV-Betriebswirtin (FH) am Campus Institut Koblenz.

Tobias Winkler, Mitglied der Geschäftsleitung, ist überzeugt von der Neubesetzung: “Ich freue mich, dass wir mit Sabine Buschmann eine fachlich versierte und vertriebsstarke Persönlichkeit für uns gewinnen konnten. Mit ihrem großen Erfahrungsschatz wird sie den Bereich Vorsorgemanagement erfolgreich weiterentwickeln und gestalten. Ich wünsche ihr in ihrer zukünftigen Tätigkeit viel Freude und Erfolg.”

Über Albatros

Die Albatros Versicherungsdienste GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Delvag Versicherungs-AG und Teil der Delvag Gruppe. Als Versicherungsmakler und Dienstleister der Deutsche Lufthansa AG berät und betreut Albatros seit über 40 Jahren Firmenkunden inner- und außerhalb der Lufthansa Group in den Bereichen Luftfahrtversicherung, Industrieversicherung, Deckungen für Kredit- und Kundenkarten sowie im Vorsorgemanagement. Das Unternehmen ist auf Dienstleistungen im Rahmen des Firmenservices, der betrieblichen Altersvorsorge und des Belegschaftsservices spezialisiert. Komplettiert wird das Unternehmensportfolio durch die Tochtergesellschaft Albatros Financial Solutions GmbH, die sich um den privaten Versicherungs- und Finanzbedarf von Belegschaften kümmert.

Verantwortlich für den Inhalt: 

Albatros Versicherungsdienste GmbH, Linnicher Straße 48, 50933 Köln,Tel. +49 221 8292-309, Fax +49 221 8292-408, www.albatros.de

Nahtlose Verknüpfung der interaktiven IT-Welt von Bridge mit digitaler Kundenverwaltung – Automatisierter Datenfluss sorgt für optimale Zeitersparnis

 

Als erstes Sales Tech Unternehmen in Deutschland bietet die Bridge ITS GmbH mit Sitz in Dresden Finanzdienstleistern und Maklerpools den Einstieg in die komplett papierlose Beratungswelt. Den Anfang machte Bridge jetzt mit dem Lübecker Maklerpool Blau Direkt. Ab sofort können alle Makler von Blau Direkt die neuartige Verknüpfung der IT-Welten beider Häuser nutzen, so dass jede Dateneingabe künftig tatsächlich nur einmal zu erfolgen hat. Möglich macht dies die in Deutschland einzigartige Bridge-Technologie, mit der Berater und Kunden gemeinsam interaktiv tätig werden können.

Dr. Christian Bohner, COO bei Bridge, sagt: „Unsere auf Interaktion ausgerichtete Plattform und unsere Möglichkeiten der Verschnittstellung sind wie gemacht für das papierlose Büro von Finanzberatern.“ Denn in der Bridge-Welt liegen digital alle Formulare, Dokumentationen und Rechentools zum Ausfüllen und Unterschreiben direkt durch den Kunden vor und gelangen anschließend als Datei sofort ins System des Pools oder der Finanzberatungsgesellschaft. Und auf umgekehrtem Wege fließen alle Daten ohne Umschweife aus der Datenverwaltung (CRM) in die Online-Beratung ein. So findet beispielsweise ein bei Blau Direkt angebundener Makler auf der Bridge-Plattform eine mit allen relevanten CRM-Informationen bereits vor-ausgefüllte Finanzanalyse vor. „Mehr Zeitersparnis geht faktisch nicht“, so Bohner.

Über die Bridge ITS GmbH

Die 2016 gegründete Bridge ITS GmbH ist ein Sales Tech Unternehmen aus Dresden. Die Software bridge ermöglicht Nutzern, alle Kundengespräche digital zu führen und Vertriebsprozesse digital zu optimieren. Bei bridge kommt state-of-the-art-Technologie zum Einsatz, die die Nutzer dabei unterstützt, ihr volles Potential zu entfalten. Besonderes Merkmal ist dabei die Erstellung von Tools für die interaktive Kundenkommunikation. Zu den Kunden gehören große Maklerpools und Versicherungsunternehmen. Tausende Nutzer beraten täglich mit bridge und optimieren so ihren Arbeitsalltag. Gründer und CEO der Bridge ITS GmbH ist Holm Hallbauer und COO ist Dr. Christian Bohner.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bridge ITS GmbH, Käthe-Kollwitz-Ufer 76, 01309 Dresden, Tel: 0351 3187567, www.bridge-systems.com

Ein kostenloses Tool der R+V Versicherung ermittelt die voraussichtliche finanzielle Lücke beim Renteneintritt und zeigt, wie sich durch private Vorsorge diese Lücke schließen lässt.

Die R+V bietet ab sofort einen kostenlosen Rentenlückenrechner an. Dabei erfahren die Nutzer anhand von Rechenbeispielen, wie groß ihre persönliche Rentenlücke ausfällt und wie stark sie sich verkleinern lässt. Auf diese Weise erhalten die User eine erste Einschätzung über die Höhe ihres Vorsorgebedarfs. Zugleich gibt das Tool einen Überblick über die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten und wie sich diese finanziell auswirken. Den R+V-Rentenlückenrechner ( www.rentenlueckenrechner.ruv.de) kann jeder Interessierte nutzen, er muss dafür kein Kunde der R+V Versicherung sein.

Vorläufiger Überblick mit nur fünf persönlichen Angaben

Die Nutzung des Tools ist ganz einfach: Für eine erste Prognose der Versorgungslücke benötigt der Rechner lediglich fünf grundlegende Informationen. Neben dem Alter und dem Brutto-Einkommen wird der Familienstand sowie das Renteneintrittsalter abgefragt. Außerdem müssen die Nutzer angeben, wie viele Kinder unter 25 Jahren sie haben.

Um die persönliche Rentenlücke ganz konkret zu ermitteln, können Nutzer auf Wunsch eine Beratung bei einem R+V-Experten in Anspruch nehmen. Dieser bezieht weitere individuelle Faktoren in die Berechnung ein, beispielsweise die Anzahl der Beitragsjahre oder den persönlichen Finanzbedarf. Zudem gibt er auch Empfehlungen, welche Altersvorsorgeprodukte individuell am besten geeignet sind. Als Faustregel gilt: Ein gutes Auskommen im Alter sollte 80 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens bei einer jährlichen Inflationsrate von 1,5 Prozent betragen.

R+V-Rentenlückenrechner dient als erster Anstoß

“Ein wesentliches Ziel unseres Rechners ist es, den Menschen einen ersten Anstoß zu liefern, damit sie sich mit ihrer Altersvorsorge befassen. Private Vorsorge ist wichtig, denn die gesetzliche Rente allein wird für den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand nicht ausreichen”, erklärt Claudia Andersch, Vorstandsvorsitzende der R+V Lebensversicherung AG. “Darüber hinaus unterstützen und beraten wir die Nutzer bei der Minimierung ihrer Rentenlücke.”

Den Rentenlückenrechner der R+V Versicherung sowie weitere Informationen gibt es unter www.rentenlueckenrechner.ruv.de.

Über die R+V Versicherung

Die R+V Versicherung zählt mit rund 9 Millionen Kunden zu den größten Versicherern Deutschlands. Als Teil der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken bietet die R+V ihren Kunden maßgeschneiderte, innovative Versicherungslösungen. Die Produktpalette der R+V-Gesellschaften umfasst alle bekannten Versicherungen für Privat- und Firmenkunden. Die R+V Gruppe erzielte im Jahr 2023 Beitragseinnahmen von fast 20 Milliarden Euro und beschäftigte bundesweit mehr als 17.000 Mitarbeitende.

Verantwortlich für den Inhalt:

R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel: 0611/533­0, Fax: 0611/533­4500, www.ruv.de

Die Tjara GmbH wird künftig im Bereich Customer Care durch den bekannten Branchenexperten und Versicherungsmakler Mario Strehl im Kundenservice unterstützt.

Die Maklerrente von blau direkt ist vielen Makler:innen als eine solide Option zur Altersvorsorge bekannt. Auch die anderen Lösungen der Ruhestandsplanung mit blau direkt wie der Bestands- und Firmenverkauf werden von Makler:innen mittlerweile häufig genutzt, um ihren Ruhestand abzusichern. Als Tochterfirma der blau direkt GmbH ist die Tjara GmbH für die Betreuung und Beratung von Kunden im Versicherungsbereich zuständig. Dort werden die Versicherungskunden von Vermittler:innen weiter betreut, die sich für eine der verschiedenen Ruhestandslösungen mit blau direkt entschieden haben.

Das “Customer Care Center” der Tjara GmbH bietet diesen Versicherungskunden weiterhin den gewohnten Service sowie professionelle Betreuung und Beratung durch unsere Versicherungsexpert:innen. Mithilfe der technischen Lösungen der blau direkt Systemwelt profitieren die Kunden außerdem von modernen Kommunikationsmitteln wie der Endkunden-App simplr.

Die Tjara GmbH wird künftig im Bereich “Customer Care” durch den bekannten Branchenexperten und Versicherungsmakler Mario Strehl im Kundenservice unterstützt. Als Head of Customer Care übernimmt er künftig die Leitung dieses Unternehmensbereiches.

Mit über 25 Jahren Erfahrungen in der Versicherungs- und Finanzbranche bringt Mario Stehl eine beeindruckende Erfolgsgeschichte als Versicherungsmakler mit und verfügt über ein tiefgreifendes Verständnis für die Bedürfnisse von Kunden. Seine Expertise wird dazu beitragen, die Servicequalität der Tjara GmbH weiter zu verbessern, sodass Kunden nicht nur von der fortschrittlichen Technologie wie der Endkunden-App simplr profitieren, sondern auch von der umfassenden und professionellen Beratung.

Da in der heutigen Zeit exzellenter Kundenservice für Versicherungskunden von essentieller Bedeutung ist, folgt die Tjara GmbH weiterhin ihrer Philosophie der Kombination der persönlichen sowie digitalen Betreuung und Beratung von Kunden, die nun durch Mario Strehls Fachwissen und Erfahrung ergänzt wird.

Mario wird künftig eng mit dem Team von Tjara und blau direkt zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Kunden stets im Mittelpunkt stehen. Sein Ziel ist es, den Kundenservice kontinuierlich zu optimieren und innovative Lösungen einzuführen.

“Makler, die oftmals über Jahrzehnte ihren individuellen Kundenservice geliefert und gelebt haben wodurch auch persönliche Beziehungen zu Kunden über Versicherungs- und Finanzfragen hinaus entstanden sind- machen sich häufig Gedanken, ob sie ihre Kunden mit gutem Gewissen an jemand anderen übergeben können. Wir wollen unseren gemeinsamen Kunden einen fachlich, technisch und menschlich tollen Support bieten und sind uns dieser Ausgangssituation zu 100% bewusst.”, so Mario Strehl über seine neue Position als Head of Customer Care bei der Tjara GmbH.

“Wir freuen uns sehr, dass wir Mario mit seiner jahrzehntelangen Expertise für uns gewinnen konnten. Seine herausragenden Fähigkeiten und sein Engagement für exzellenten Kundenservice machen ihn zur perfekten Besetzung für die Position als Head of Customer Care.”, so Hannes Heilenkötter, Geschäftsführer und COO bei blau direkt.

Zu blau direkt:

blau direkt zählt zu den führenden Technologieanbietern für die unabhängige Vermittlung von Versicherungen und Finanzanlagen. Seit mehr als 20 Jahren ist das Lübecker Unternehmen auf Digitalisierung und Prozessoptimierung spezialisiert und setzt bei der Vereinfachung komplexer Abläufe und der Steigerung der Ertragskraft stetig neue Standards in der Branche. Die cloudbasierte Systemwelt von blau direkt gilt als eine der leistungsstärksten und effizientesten Technologie-Plattformen für die Vermittlung und die Verwaltung von Versicherungen und Finanzanlagen. Moderne Vermittlerunternehmen, die auf blau direkt als Technologiepool setzen, reduzieren ihre Verwaltungsaufwände und verdoppeln im Durchschnitt nachweislich innerhalb von fünf Jahren ihre Umsätze.

Zu Tjara GmbH:

Die Tjara GmbH, Tochterfirma der blau direkt, vereint fachlich umfassende Betreuung und Beratung mit digitalen Services für Gewerbe- und Privatkunden mit individuellen Versicherungs- und Vorsorgebedürfnissen. Durch die Nutzung der blau direkt Systemwelt bietet Tjara überregionale Beratung, sodass Kunden vom bundesweiten Maklernetzwerk profitieren. Die cloudbasierten technischen Lösungen wie z. B. die Endkunden-App simplr ermöglichen dabei eine schnelle, einfache und digitale Möglichkeit der Kommunikation zwischen Makler:innen und Kunden.

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Florian Burg wird neuer Geschäftsführer – Gundula Dietrich verabschiedet sich zum 1. Juli in den Ruhestand

Das international führende Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon plc (NYSE: AON) hat zum 1. März die Geschäftsführung der Aon Solutions Germany GmbH erweitert. Florian Burg ergänzt die bestehende Führung um Rafael Krönung, Gundula Dietrich und Thorsten Teichmann.

Ab dem 1. Juli wird Burg zudem die Aufgaben von Gundula Dietrich übernehmen, die sich nach 23 Jahren bei Aon zum 30. Juni in den Ruhestand verabschiedet. Gundula Dietrich hat nahezu 40 Jahre Erfahrung als Aktuarin und in der Beratungsbranche und ist seit 2020 Geschäftsführerin bei Aon. Sie hat sich sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens für die Weiterentwicklung der bAV stark gemacht. Unter anderem zeichnet sie maßgeblich mitverantwortlich für das wegweisende Konzept der digitalen Rentenübersicht. Während ihrer Karriere bei Aon hat Gundula Dietrich nicht nur verschiedene Standorte geleitet, sondern war sowohl in der Kundenberatung als auch in der Neugeschäftsakquise tätig.

„Gundula hat entschieden dazu beigetragen, unser Beratungsportfolio zugeschnitten auf veränderte Kundenbedürfnisse kontinuierlich weiterzuentwickeln“, so Rafael Krönung, CEO Wealth Solutions von Aon Deutschland. „Dieses Ziel werden wir auch zukünftig weiterverfolgen. Mit der Berufung von Florian in die Geschäftsführung von Aon Wealth Solutions setzen wir auf seine langjährige und umfassende Expertise in der Beratung deutscher Unternehmen rund um die Ausgestaltung, Finanzierung und die Prozesse beim Management der betrieblichen Altersversorgung. Seine Aufgabe wird es daher sein, den Wandel durch die Gestaltung neuer Dienstleistungen und Produkte zu begleiten – sowohl mit Blick auf das Thema der Pensionsverpflichtungen als auch im Rahmen von Finanzierung und Aussteuerung von Prozessen.“

Insbesondere die Digitalisierung und der Einfluss Künstlicher Intelligenz werden zukünftig eine wichtige Rolle für Kunden aus der bAV-Branche spielen. „Wir erwarten mit hoher Sicherheit eine Verschiebung in der Nachfrage nach Dienstleistungen“, unterstreicht Florian Burg. „Diese sind beispielsweise dort abzusehen, wo es um die Auslagerung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwaltung von Pensionen oder Versicherungslösungen für die Altersversorgung geht. Hier werden neue Ansätze und Services benötigt, die Unternehmen die langfristige Sicherheit geben, auf zukünftige Herausforderungen optimal vorbereitet zu sein und bessere Entscheidungen treffen zu können.“

Florian Burg ist von Haus aus Wirtschaftsmathematiker, Aktuar (DAV) und Sachverständiger für Altersversorgung (IVS). Seine Karriere bei Aon startete er bereits vor zehn Jahren. Bis zu seiner Berufung in die Geschäftsführung leitete er seit 2022 bei Aon den Bereich International Wealth Solutions und ist in diesem Bereich für die Beratung global tätiger Konzerne mit Hauptsitz in Deutschland verantwortlich. Unter seiner Führung wurden die Beratungsdienstleistungen rund um die Bereiche globales Aktuariat, M&A sowie Governance, d.h. die Einrichtung und Steuerung von betrieblichen Versorgungswerken, kontinuierlich ausgebaut. Die Berufung von Florian Burg in die Geschäftsführung wird den Generationswechsel in der Geschäftsführung von Aon Deutschland fortsetzen.

Verantwortlich für den Inhalt:

AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Die WWK Versicherungen haben den digitalen Sprung ins Metaverse gewagt und starten mit wegweisenden Projekten in eine neue Ära der Kommunikation und Interaktion.

Die Abteilung Digitale Kommunikation und Online Marketing hat das WWK Metaverse zusammen mit dem Kölner Anbieter RAUM virtual Collaboration GmbH erfolgreich umgesetzt und eröffnet damit spannende Perspektiven für die Zukunft des Unternehmens.

Im Fokus der ersten Metaverse-Projekte stehen die Schaffung einer innovativen Welt für die betriebliche Altersvorsorge, in der sich die WWK 2024 das Ziel gesetzt hat für Vertriebspartner in allen Bereichen neue Maßstäbe zu setzen. Des Weiteren ist die Entwicklung von zukunftsweisenden Konzepten im Bereich des Employer Brandings geplant. Diese Projekte sollen es Vertriebspartnern und potenziellen Mitarbeitern ermöglichen, die WWK Versicherungen auf eine völlig neue und immersive Weise zu erleben.

In einem nächsten Schritt möchte das Unternehmen im WWK Metaverse Schulungen, Meetings und Besprechungen in digitalen Räumen veranstalten. Man verspricht sich dabei einen deutlichen Mehrwert im Vergleich zu den klassischen Onlinemeetings via Webcam. Die WWK hat dazu einen Pool an Virtual Reality Brillen bereitgestellt, um den Mitarbeitern den Zugang zu erleichtern.

Philipp Belli, Leiter der Abteilung Digitale Kommunikation und Online Marketing bei der WWK, äußerte sich begeistert über die Möglichkeiten des Metaverse: “Der Eintritt der WWK Versicherungen in das Metaverse markiert einen Meilenstein in unserer digitalen Strategie. Wir sind davon überzeugt, dass uns diese virtuelle Realität neue Wege eröffnet, um mit unseren Zielgruppen zu interagieren und unseren Marketing-Mix innovativ und sinnvoll ergänzt.“

Thomas Heß, Bereichsleiter Marketing führt aus: „Die WWK gilt als einer der Pioniere der Fondspolice, diesen Pioniergeist haben wir uns als Unternehmen immer bewahrt. Daher wollen wir nun auch in der Kommunikation neue Dimensionen beschreiten, um unsere Vertriebspartner, Kunden und Mitarbeiter noch näher an die WWK heranzuführen.“

Die Umsetzung des WWK Metaverse-Projekts unterstreicht das Engagement des Unternehmens für die digitale Transformation und seine Vision, die Zukunft der Versicherungsbranche aktiv mitzugestalten.

Alle Informationen zum WWK Metaverse finden Sie unter: https://www.wwk.de/metaverse/

Die WWK Lebensversicherung a. G. zählt mit Beitragseinnahmen von über einer Milliarde Euro zu den 20 größten Lebensversicherungen in Deutschland. Geführt wird das Unternehmen als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Als solcher ist die WWK ausschließlich ihren Kunden, also den Mitgliedern, verpflichtet und agiert unabhängig von Aktionärsinteressen. Solidität und Finanzstärke zeichnen die WWK aus. Auf das Geschäftsvolumen bezogen ist die Gesellschaft seit langer Zeit einer der substanz- und eigenkapitalstärksten Lebensversicherer in Deutschland.

Verantwortlich für den Inhalt:

WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

Der Maklerpool FinanzRitter und die PremiumCircle Deutschland GmbH geben ihre exklusive und wegweisende Partnerschaft bekannt, um gemeinsam einen neuen Qualitätsstandard und -kodex in der Beratung zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zu etablieren.

“Diese Kooperation ist ein Meilenstein in unserem Bestreben, die Beratungsqualität auf ein neues Niveau zu heben. Wir sind stolz darauf, mit PremiumCircle zusammenzuarbeiten, um unseren Versicherungsmaklern und deren Kunden Dienstleistungen anzubieten, die nicht nur umfassend, sondern auch von unübertroffener Qualität sind,” äußert Florian Kümper, CEO & Co-Founder der FinanzRitter GmbH.

PremiumCircle bietet an FinanzRitter angeschlossenen Versicherungsmakler:innen hochwertige Schulungsangebote, rabattierten Zugang zur PremiumSoftware und persönliches Coaching. Ziel ist es, höchste Qualität für Kunden durch die an FinanzRitter angeschlossenen Versicherungsmakler in der Krankenversicherungsberatung zu gewährleisten.

“Die Qualität der Beratung steht im direkten Zusammenhang mit dem Wohlbefinden der Kunden. Unsere Partnerschaft mit FinanzRitter unterstreicht unser Engagement für Exzellenz und Vertrauensbildung in der Versicherungsbranche,” kommentiert Marc Pirmin Gorr, Geschäftsführer PremiumCircle.

Mit der Einführung des Qualitätskodex streben beide Unternehmen danach, die Qualität in der Versicherungsberatung zu steigern, das Vertrauen der Versicherten zu stärken und insgesamt das Branchenimage nachhaltig zu verbessern. Die Kooperation umfasst darüber hinaus weitere Bereiche beider Unternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

PremiumCircle Deutschland GmbH, Kaiserstraße 177 , D­-61169 Friedberg, Tel.: 06031 16959­0, www.premiumcircle.de

Cleos Welt, das Hamburger Start-Up und Tochterunternehmen der Uelzener Versicherungen, das sich auf Versicherungen für Hunde und Katzen spezialisiert hat, kündigt die Einführung seines neuen Vermittlerportals an.

Direktanbindungen können über die Website digital beantragt werden. Neben einem vollumfänglichen Vermittlerportal sind die Cleos Produkte in immer mehr Vergleichsrechner rechenbar und auch die Datenversorgung über BiPRO ist ab sofort möglich. Diese Schritte sind entscheidend, um den Maklermarkt zu erschließen und Vertriebspartnern digitale Werkzeuge zur Erfüllung des spezifischen Versicherungsbedarfs von Tierbesitzern an die Hand zu geben.

Mit nur wenigen Klicks ermöglicht das Portal Versicherungsmaklern Angebote zu rechnen und direkt abzuschließen. Zudem stehen Bestandsauskünfte und Courtageabrechnungen jederzeit zur Verfügung.

Ludwig Koch, Head of Product, erklärt: „Dies ist erst der Anfang. Wir planen, das Portal mit weiteren Funktionen zu bereichern, die sich derzeit in der Entwicklung befinden. Unser langfristiges Ziel ist es, eine umfassende digitale Lösung zu scha\en, die den Maklern dient und sich mit ihren Bedürfnissen weiterentwickelt.”

Das Portal bietet eine Vielzahl an Funktionen, die speziell darauf abzielen, den Arbeitsalltag von Maklern und Mehrfachagenten zu vereinfachen. Hierzu zählen unter anderem intuitive Tools zur Angebotsberechnung, die Einrichtung von Kundenkonten online sowie die Möglichkeit, Versicherungsabschlüsse direkt digital abzuwickeln. Darüber hinaus ermöglicht Cleos Welt durch eine einfache Registrierung jedem Makler eine Direktanbindung an das System, wodurch der Zugang zu diesen leistungsstarken Werkzeugen so einfach wie nie zuvor wird. Zudem ist das Portal an die BiPRO Cloud von Zeitsprung angebunden, was eine nahtlose Datenversorgung und -integration auch in das Makler-MVP gewährleistet. Cleos Welt sorgt mit diesen Neuerungen dafür, dass Makler ihre Kunden e\izient und wirkungsvoll unterstützen können. Sie haben Zugriff auf maßgeschneiderte Versicherungslösungen, die genau auf die individuellen Bedürfnisse jedes Tieres zugeschnitten sind.

Über Cleo & You GmbH

Die Cleo & You GmbH wurde 2023 als Tochter der Uelzener Versicherungen und der You Are We Beteiligungsgesellschaft GmbH in Hamburg gegründet. Als selbstständige Marke innerhalb des Uelzener Verbundes ist es ihr Ziel, mit Cleos Welt den Markt der Tierversicherungen mit digitalen Produkten und Services zu ergänzen, die Maklern eine Erfahrung zu bieten, die so einzigartig ist wie der Versicherungsbedarf unserer Haustiere.

Verantwortlich für den Inhalt:

Cleos Welt, Hoheluftchaussee 18, 20253 Hamburg, Tel: +491635754794, www.cleos.de

Untersuchung zu den Erfolgsfaktoren für das Agenturwachstum

Seit 2020 berichten rund zwei Drittel aller Versicherungsagenturen im Ausschließlichkeitsvertrieb von etwas oder stark steigenden Prämienvolumen im SUHK-Neugeschäft. Nur in 2021 kam es aufgrund der Pandemie zu einem Dämpfer mit einem Wachstumsindex von immerhin noch 62. Bereits in 2022 erreichte der SUHK-Wachstumsindex wieder seinen Normalstand von 71. Dagegen liegt der Wachstumsindex für Krankenversicherungen mit 59 nur knapp über der Expansionsschwelle von 50. In der Lebensversicherung fällt das Neugeschäft mit einem Wachstumsindex von 58 in 2020 auf nunmehr 53, praktisch auf Stagnationsniveau. Auch der GDV berichtet in seinen Statistiken von einer jährlichen Zunahme der Vertragsstückzahlen über alle Vertriebswege von 2,5 Prozent in den SUHK- und 2,8 Prozent in den Krankenversicherungssparten. Auch wenn im Jahr 2003 noch drei Viertel aller Versicherungsabschlüsse über Einfirmenvermittler erfolgten, ist die Bedeutung der Agenturen mit knapp der Hälfte aller Versicherungsabschlüsse seit 2019 konstant hoch.

Dies sind die Ergebnisse der Sirius Campus Metaanalyse „Erfolgsfaktoren für das Agenturwachstum“ mit über 6.000 Interviews mit Agenturinhabern der 22 größten Ausschließlichkeitsvertriebe in den Jahren 2020 bis 2023.

Große Unterschiede beim Wachstum zwischen den Gesellschaften

Im Durchschnitt berichten die Vermittler aller 22 untersuchten Versicherungsvertriebe von einem Wachstum im SUHK-Neugeschäft, gemessen am Premiumvolumen, in den Jahren 2020 bis 2023. Am häufigsten berichten Vertreter der Signal Iduna (Wachstumsindex 76), Provinzial (74), ARAG, Zurich und Württembergische (72) sowie HDI und ERGO (71) von einem Wachstum in den SUHK-Sparten. Die Veränderung des Wachstums in diesen vier Jahren fällt jedoch sehr unterschiedlich aus. Während HanseMerkur, Zurich, ARAG, HDI und AXA mit mindestens plus sieben Indexpunkten zu den Wachstumsgewinnern gehören, verlieren Continentale, LVM, R+V Versicherungen und DEVK mit mindestens minus 7 Indexpunkten am meisten. „Alle vier Verlierer eint das Schicksal, dass sie vor der Pandemie zu den wachstumsstärksten Vertrieben für SUHK-Versicherungen gehörten und aufgrund krisenbedingten Einflussfaktoren bisher nicht wieder zu ihrer alten Stärke gefunden haben“, erläutert Dr. Oliver Gaedeke, Gründer und Geschäftsführer von Sirius Campus. „Dabei spielen nicht nur Service- und IT-Prozesse eine Rolle, sondern auch die Preiskommunikation, Preispositionierung und Angebotsgestaltung wirken sich auf die Vertriebsleistung aus.“

In der Krankenversicherungssparte können sich vor allem die Vertreter der Nürnberger, ARAG, HDI, Concordia und VGH mit einer Verbesserung von sieben Indexpunkten beim Premiumvolumenwachstum positiv hervorheben. Die wachstumsstärksten Vertreteragenturen finden sich bei der HanseMerkur, Barmenia, Debeka und ERGO. In der Lebensversicherung konnten sich über die vier Jahre nur die Vertreter von den drei Vertrieben Zurich, ARAG und LVM mit mindestens fünf Indexpunkten verbessern. Die stärksten Lebensversicherungsvermittler sind die Vertreter der Debeka, Barmenia und ERGO.

Stärkste Erfolgstreiber für SUHK-Wachstum: Produktqualität und Vertreterservice

In der vertriebs- und jahresübergreifenden Analyse auf Basis der über 6.000 Interviews stellen sich zwei zentralen Erfolgsfaktoren heraus. Zum einen ist die Überzeugung der Vertreter von der Qualität der Kraftfahrt-, Wohngebäude- und Rechtschutzversicherungen von großer Bedeutung für das Wachstum. Zum anderen steigert das Ansprache- und Serviceverhalten der Vertreter das Agenturwachstum bei SUHK-Versicherungen deutlich. Andere Aspekte wie die Prämienhöhe dieser Produkte, die Qualität der Vertreterschulungen, die Kundenserviceleistungen der Zentrale oder die Bestands- und Verwaltungs-Software für die Agenturen weisen in den KI-basierten Wirkungsanalysen nur eine mittlere bis geringe Treiberstärke auf. Selbst die Treiberstärke der Vertreterbeurteilung der Prämienhöhe ihrer Kfz-Versicherungen ist nicht mal halb so bedeutsam wie Qualitätsanmutung derselbigen. „Innovative und kundenorientierte Produktentwicklung gepaart mit einer überzeugungsstarken Produkt- und Beratungsschulung ist damit der Haupteinflussfaktor einer Versicherungsgesellschaft für den Vertriebserfolg ihrer Vertriebspartner“, schlussfolgert Dr. Oliver Gaedeke.

Vertreter selbst können durch eine marketingorientierte Aufstellung z. B. durch Sponsoring, Auftritten auf lokalen Veranstaltungen, Online-Anzeigen, regelmäßige Kundenansprache sowie ganzheitlichen Beratungen, am besten auch über Video-Telefonie, ihr Wachstum spartenübergreifend fördern. Insbesondere für das Wachstum in den kontaktintensiveren SUHK-Sparten können Vertreter durch eine besonders hohe Fachkompetenz in der Beratung und Hilfsbereitschaft z. B. im Schadenfall punkten. „Kunden erleben bei ihren Versicherungsvertretern eine sehr hohe Fachkompetenz und Hilfsbereitschaft. Dies zahlt sich durch Vertragsbündelung beim Vertreter und Weiterempfehlungen der Agentur aus“, berichtet Dr. Oliver Gaedeke.

Weitere Informationen zu der Metaanalyse „Erfolgsfaktoren für das Agenturwachstum“ mit differenzierten KI-gestützten Wirkungsanalysen der Sparten Lebens-, Kranken- und Kompositversicherungen und entsprechenden Umsetzungsempfehlungen für das Angebots- und Vertriebsmanagement erhalten Sie bei Dr. Oliver Gaedeke (oliver.gaedeke@siriuscampus.de | 0152 38 24 66 40).

Über die Sirius Campus GmbH

Sirius Campus ist ein Forschungs- und Beratungsinstitut mit Sitz in Köln, das sich auf die Optimierung von Beratungs- und Verkaufsprozessen spezialisiert hat. Auf Grundlage von Behavioral Economics und mit einer entscheidungspsychologischen Marktsegmentierung – den Select Typen – entwickelt Sirius Campus Ansprache-, Beratungs- und Angebotskonzepte, die Absatzpotenzial und Preisbereitschaft an unterschiedlichen Touchpoints maximal abschöpfen. Dabei steht das Pricing von Angeboten als wirksamster Hebel für den Unternehmensertrag im Zentrum unserer Beratungsleistung. Sirius Campus bietet Marketing- und Vertriebsmanagern den entscheidenden Wissensvorsprung, um Marktpotenziale frühzeitig zu erkennen und mit wirksamen Anpacks erfolgreich zu gewinnen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Sirius Campus GmbH, Im Klapperhof 33c, 50670 Köln, Tel: 0221 42 330 200, www.siriuscampus.de

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde herausragender Fonds,

nach der Tour ist vor der Tour – gemäß diesem Motto sollten Sie sich jetzt bereits einen Platz bei der Mixed ChampionsTour buchen. Schließlich waren wir bei der kürzlich zu Ende gegangenen HANSA ChampionsTour an zwei Standorten ausgebucht und mussten weitere Interessenten leider abweisen.

Zum besseren Verständnis: Die Mixed ChampionsTour gleicht exakt der HANSA ChampionsTour. Während bei letzterer nur bei HANSAINVEST aufgelegte Fonds präsentiert werden, steht bei der nun anstehenden Mixed ChampionsTour das gesamte Fondsuniversum (mit Ausnahme der bei HANSAINVEST aufgelegten Fonds) zur Verfügung.

Das macht die Selektion nicht einfacher, denn erneut war es unser Anliegen, ein Fonds-Menu für Sie zusammenzustellen, bei dem es keine Überschneidungen der Fondskonzepte gibt. Die Vorträge sollen interessant und gleichermaßen unterhaltsam sein und natürlich sollen unterschiedliche Geschmacksrichtungen bedient werden. Im Fokus stehen bei uns traditionell vor allem die unabhängigen und nicht selten unbekannten Fondsboutiquen, denn Fonds, die Sie schon alle kennen, können gerne andere präsentieren.

Mit dabei in diesem Jahr: Ein Kurzläufer-Anleihenfonds mit einem besonderen konzeptionellen Ansatz, ein aktiv gemangter ETF-Fonds mit Fokus auf die 20 jeweils interessantesten Value-Aktien, ein defensiver Long/Short-Aktienfonds aus Frankreich mit einer mehr als 17-jährigen Historie, der nun auch in Deutschland zum Vertrieb zugelassen ist, sowie ein Investmentgrade-Anleihenfonds, der auch in Discount-Zertifikate investiert und Währungen nach eigenem System hedgt oder offen lässt. Ein Aktien- sowie ein bislang nur institutionellen Anlegern angebotener Mischfonds werden das Programm wahrscheinlich abrunden (hier ist die endgültige Selektion noch nicht abgeschlossen).

Nach dem obligatorischen Einführungsvortrag von Jürgen Dumschat werden die sechs Gesellschaften ihre Fonds in einem jeweils halbstündigen Vortrag präsentieren. In den großzügigen Kaffeepausen sowie beim anschließenden Buffet besteht Gelegenheit, alle Fragen zu den Fonds im persönlichen Gespräch zu klären. Hier trifft man alte Bekannte oder lernt neue kennen. Networking funktioniert bei persönlicher Begegnung und nicht beim anonymen Webinar.

Für die Berliner Veranstaltung haben wir noch ein besonderes Schmankerl, denn die Frage, ob Sie die Mixed ChampionsTour bis zum letzten Vortrag besuchen oder ob Sie doch lieber das Spiel der deutschen Fußballnationalmannschaft gegen Ungarn sehen wollen, erübrigt sich. Wir beginnen in Berlin bereits um 13:30 Uhr (Empfang ab 13:00 Uhr) und werden die Vorträge rechtzeitig zum Anpfiff beendet haben. In einem Veranstaltungsraum mit eigener Bar wird das Spiel auf die große Leinwand übertragen und unter diesen besonderen Umständen wird zum Buffet auch Wein oder Bier gereicht. Natürlich müssen Sie nicht zwangsläufig Fußball schauen, denn im hinteren Teil des großen Raumes finden Sie an der Bar auch Gelegenheit zum Gespräch mit den Fondsanbietern oder anderen Gästen.

Melden Sie sich jetzt an, denn auch diese Tour sollten Sie auf keinen Fall versäumen.

  03.06.2024           Bad Nauheim (bei Frankfurt), Dolce by Wyndham    Link zur Anmeldung

  05.06.2024           Düsseldorf, Van der Valk Airport Hotel           Link zur Anmeldung

11.06.2024           München, Maritim Hotel    Link zur Anmeldung

  18.06.2024           Hamburg, Steigenberger Hotel            Link zur Anmeldung

19.06.2024           Berlin, Wyndham Garden Hotel            Link zur Anmeldung

Empfang (außer Berlin) jew. ab 13:30 Uhr; Beginn der Vorträge um 14:00 Uhr; Get-together-Buffet ab 18:45 Uhr

Informationen zu den sechs Gesellschaften und den von diesen präsentierten Fonds erhalten Sie über die obigen Anmeldungs-Links. Wenn Sie regelmäßig – und frühzeitig – über die Veranstaltungen wie die Mixed ChampionsTour informiert werden wollen, so melden Sie sich einfach in Eventbrite als Follower an.

Sie haben noch kein Eventbrite-Profil? Mit dem schnell angelegten Profil können Sie sich für alle Champions-Touren und für unzählige weitere Veranstaltungen anmelden bzw. Tickets buchen.

Alle Einladungen gelten ausschließlich für Finanzintermediäre (Finanzanlage-, Honorar- oder Bankberater, Vermögensverwalter, Family Offices etc.). Es kann passieren, dass Sie mehrfach eingeladen werden, weil die teilnehmenden Gesellschaften natürlich aus Datenschutzgründen Ihren Mailverteiler nicht untereinander abgleichen dürfen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie sich bereits angemeldet haben, so können Sie dies in Ihrem Eventbrite-Profil überprüfen.

Wir freuen uns, Sie bei der Mixed ChampionsTour für die teilweise zu Unrecht noch unbekannten Fondskonzepte begeistern zu können. Bis dahin …

grüßt Sie herzlich

Jürgen Dumschat

AECON Fondsmarketing GmbH

Verantwortlich für den Inhalt:

AECON Fondsmarketing GmbH, Rechtenbacher Straße 18, 35510 Butzbach, Tel: 06033-746270, www.aecon-gmbh.de

Neu: Versicherungsabschluss auch über Finlex-Plattform möglich

Die Hamburger ConceptIF PRO & BIZ Underwriting GmbH, der Assekuradeur für das private und gewerbliche Komposit-Versicherungsgeschäft in der ConceptIF Group AG, hat die Versicherungsbedingungen ihrer persönlichen D&O-Versicherung „ChefSache by Berkley“ einem Upgrade unterzogen. Sublimits wurden erhöht und Beweislastregeln bei Kardinalpflichtverletzungen kundenfreundlich geregelt. Neu aufgenommen wurde die Kostendeckung bei Verhandlungen über eine Abtretung von Deckungsansprüchen. Die D&O-Police wird nicht nur über die unternehmenseigene CIF-Plattform, sondern auch über die Plattform des Insurtechs Finlex angeboten.

Die verbesserte persönliche D&O-Police „ChefSache by Berkley“, eine Kooperation mit dem Risikoträger Berkley Deutschland, zeichnet sich durch weitreichende Versicherungsbedingungen aus, die Managern bzw. Organen von GmbH, Aktiengesellschaften, Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften einen umfassenden Versicherungsschutz für ihr Privatvermögen bei beruflichen Pflichtverletzungen bietet.

Höhere Sublimits

Sublimits für ergänzende Leistungen, etwa die Gehaltsfortzahlung bei Aufrechnung oder Zurückbehaltung, wurden auf 50 Prozent der Versicherungssumme erhöht (vormals: 30 Prozent).

Kundenfreundliche Regelung der Kardinalpflichten

Grundsätzlich sind die Hürden für den Nachweis von Pflichtverletzungen durch Manager bzw. Organe hochgesteckt. Der Schadenregulierer (Versicherer) muss objektive als auch subjektive Voraussetzungen einer wissentlichen Pflichtverletzung lückenlos nachweisen. Anders sieht es bei den sogenannten Kardinalpflichten aus, den wesentlichen bzw. elementaren Hauptpflichten von Führungskräften. Werden diese Pflichten verletzt, trägt der D&O-Versicherer in der Regel nicht die Beweislast und könnte somit die Schadenregulierung ablehnen. Immer wieder kommt es in der Praxis vor, dass sich Versicherer auf die Verletzung von Kardinalpflichten berufen und die Deckung verweigern. Die Versicherungsbedingungen bringen hier meist wenig Klarheit. „ChefSache by Berkley“ hat nun diesen strittigen Punkt über die Beweislastregeln bei Kardinalpflichtverletzungen geklärt und in den Versicherungsbedingungen definiert (§5 „Risikoausschlüsse“ der Allgemeinen Versicherungsbedingungen von „ChefSache by Berkley“, 2024). Im Versicherungsfall liegt die Beweislast beim Versicherer.

Immaterielle Schäden versichert

D&O-Versicherungen regulieren in der Regel Vermögenschäden. Die ConceptIF-Police geht über diesen Standard hinaus und deckt neuerdings auch immaterielle Schäden – etwa Schadenersatzansprüche, die sich aus der Verletzung der Datenschutzverordnung ergeben können.

Kostendeckung bei Abtretung

„ChefSache by Berkley“ greift bereits einen in Schadenfällen erkennbaren Trend auf und deckt die Kosten für ein versichertes Organ, wenn das Mandatsunternehmen auf Ebene einer ggf. vorhandenen Unternehmens-D&O-Deckung Verhandlungen über eine Abtretung des Anspruchs aus der Unternehmensdeckung anbietet. Gleiches gilt für Verhandlungen über die Abtretung von Ansprüchen aus der „ChefSache“-Deckung an den Anspruchsteller. Das Organ kann sich in diesen Fällen rechtlich beraten lassen.

Ab sofort mit Besitzstandsgarantie

Wer seine bisherige D&O-Police von einem anderen Versicherer zu ConceptIF transferiert, hat ab sofort die Gewähr, dass im Schadenfall die Vorteile und Bedingungen des Vorvertrages auf den laufenden ConceptIF-Versicherungsvertrag übertragen werden, sodass der Versicherte sich nicht schlechter stellt.

„Beim Produkt-Upgrade von ChefSache haben wir sehr weitgehend die Belange von Managern und Organen berücksichtigt und aktuelle Marktentwicklungen einbezogen, sodass Manager angesichts zunehmender Schadensfälle optimal geschützt sind. Darüber hinaus gewinnen Vermittler durch unsere Kooperation mit Finlex neben der CIF-Plattform einen weiteren digitalen Zugangsweg zu unserem Produktangebot“, sagt Wolfgang Pranghe, Geschäftsführer ConceptIF PRO & BIZ Underwriting GmbH.

Verantwortlich für den Inhalt:

Concept.IF Group AG, Concepts for Insurance & Finance, Friedrich-­Ebert-Damm 160a, D­-22047 Hamburg, Tel: 040/696970­666,Fax 040/696970­660, www.conceptif.de

Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich im Jahr 2023 deutlich häufiger bei der Finanzaufsicht BaFin beschwert als im Vorjahr.

Dies geht aus einer Statistik hervor, die die BaFin heute veröffentlicht hat. Hauptgrund für den Anstieg: Fehler und Versäumnisse im Kundenservice bei Banken, Versicherern und Wertpapierdienstleistungsinstituten.

Im vergangenen Jahr beschwerten sich Kundinnen und Kunden von Banken, Versicherern und Wertpapierdienstleistern insgesamt mehr als 38.000 (38.233) Mal bei der BaFin. Das entspricht einer Steigerung von rund 62 (61,8) Prozent im Vergleich zum Jahr 2022 (23.630 Beschwerden). Hilfe beim Verbrauchertelefon der Behörde suchten im gleichen Zeitraum mehr als 28.000 (28.261) Anruferinnen und Anrufer, eine Steigerung von mehr als 26 Prozent gegenüber 2022 (22.395).

Besonders stark stieg die Zahl der Beschwerden für den Bankensektor: von 14.760 im Jahr 2022 auf mehr als 27.000 (27.536) im Jahr 2023 – eine Steigerung von fast 87 (86,6) Prozent. Störungen im Kundenservice, Probleme bei Kontokündigungen, verspätet ausgestellte Jahressteuerbescheinigungen sowie unzulässige Gebühren bei Bausparverträgen lösten die meisten Beschwerden über Banken und Sparkassen aus. Christian Bock, Leiter der BaFin-Verbraucherschutzabteilung, nennt im Interview mit dem BaFinJournal vor allem zwei Gründe für das überdurchschnittlich hohe Beschwerdeaufkommen im Jahr 2023: „Im Bankensektor sehen wir einen Sondereffekt. Ein wesentlicher Teil der Beschwerden über Störungen im Privatkundenservice bei den Banken ging auf ein Finanzinstitut zurück.“ Hinzu komme, dass die BaFin bei Verbraucherinnen und Verbrauchern inzwischen deutlich bekannter sei. „Das liegt unter anderem daran, dass wir über unsere Maßnahmen transparent berichten“, erklärt Bock. Zudem hätten die eigenen Aktivitäten der BaFin in den sozialen Medien zur Sichtbarkeit beigetragen.

Auch im Versicherungssektor sorgten einige Themen immer wieder für Verärgerung bei den Kundinnen und Kunden, darunter vor allem die langsame Schadenbearbeitung und schleppende Auszahlung von Versicherungsleistungen. Insgesamt gingen bei der BaFin 2023 knapp 7.700 (7.680) Beschwerden zur Versicherungswirtschaft ein und damit gut 20 (20,6) Prozent mehr als im Vorjahr (6.370).

Häufig in der Kritik stand zudem der Kundenservice von Wertpapierdienstleistern: Kundinnen und Kunden klagten über lange Reaktionszeiten, unzureichende Antwortschreiben oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Depotüberträgen. Für diesen Bereich des Finanzmarktes stieg die Zahl der BaFin-Beschwerden damit um fast 18 (17,9) Prozent – von 2.404 im Jahr 2022 auf 2.835 im Jahr 2023. Über Kapitalverwaltungsgesellschaften beschwerten sich Anlegerinnen und Anleger in 182 Fällen, 2022 hatte es 96 Beschwerden gegeben.

Bock unterstreicht, wie wichtig die Beschwerden für die BaFin sind, um Missständen im Markt auf die Spur zu kommen: „Wenn wir Anhaltspunkte dafür haben, dass gegen verbraucherschützende Vorschriften verstoßen wird, und viele Verbraucherinnen und Verbrauchern betroffen sind, prüfen wir, ob und welche Maßnahmen wir ergreifen können. Neben unseren eigenen Erkenntnissen aus der Aufsichtsarbeit sind Beschwerden dafür ein wichtiger Indikator.“

Tätig werden könne die BaFin jedoch nur im Rahmen dieses kollektiven Verbraucherschutzes, hebt Bock hervor. Für die Durchsetzung möglicher Rechtsansprüche wegen Fehlverhaltens gegen eine Bank oder einen Versicherer müssten sich die Verbraucherinnen und Verbraucher an die Ombudsleute, die Schlichtungsstellen oder die ordentlichen Gerichte wenden.

Das vollständige Interview mit Christian Bock sowie die Beschwerdestatistik finden Sie im BaFinJournal auf der Website der BaFin. https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2024/fa_bj_2404_Interview_Bock_Beschwerdestatistik_2023.html?nn=19659224

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, Telefon: 0228 / 4108-0, www.bafin.de

Der Lübecker Technologiepool besetzt die strategisch wichtige Position des Chief Sales Officers (CSO) neu und holt mit Stefan Bachmann einen erfahrenen Spezialisten an Bord.

Bereits seit einigen Jahren entwickelt sich blau direkt kontinuierlich weiter. Weg vom reinen Maklerpool, hin zum professionellen Technologieanbieter mit Schwerpunkt auf Software as a Service Lösungen (SaaS). Während viele im Markt diese Entwicklung in der Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung noch nicht als entscheidenden Faktor betrachten, richtet das Lübecker Unternehmen seine Strategie weiter konsequent auf diesen Kurs aus. Die Geschäftszahlen, aus denen hervorgeht, dass das Wachstum von blau direkt in den Jahren 2023, 2022 und auch davor zumeist deutlich über dem Durchschnitt vieler Marktbegleiter liegt, wertet das Unternehmen als klaren Beleg für diese Strategie.

Mit Stefan Bachmann einen weiteren Experten gewonnen zu haben, der über eine weitreichende Expertise im Aufbau erfolgreicher SaaS-Geschäftsmodelle verfügt, ist somit ein riesiger Gewinn für den Lübecker Technologieanbieter. Bachmann, der vor allem Kennern der Finance- und Paymentbranche ein Begriff sein dürfte, hat nicht nur maßgeblich dazu beigetragen, mit PAYONE einen der größten Payment-Service-Provider Deutschlands aufzubauen, sondern auch im internationalen Kontext die Weiterentwicklung moderner Bezahlplattformen vorangetrieben.

Bei blau direkt übernimmt Stefan Bachmann die Leitung der Abteilungen Sales, Support und Key Account Management und wird neben der kontinuierlichen Stärkung des Retail Geschäftes auch den Ausbau der Geschäftsfelder institutioneller Kunden- vor allem im Bereich Bancassurance- signifikant weiterentwickeln.

“Mit Stefan haben wir einen wahren Experten für uns gewinnen können, der einerseits ein tiefes Verständnis davon hat, wie der Aufbau und der Vertrieb von Geschäftsmodellen moderner SaaS Plattformen gelingt. Und andererseits auch die notwendige Expertise mitbringt, um die dafür erforderliche interne Transformation im Unternehmen zu gestalten. Wir freuen uns, gemeinsam mit Stefan die nächsten wichtigen Schritte in der stetigen Weiterentwicklung von blau direkt zu unternehmen”, kommentiert Oliver Lang, Geschäftsführer und CBDO von blau direkt.

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Die jüngste Untersuchung des Fachmagazins AssCompact beleuchtet das aktuelle Geschehen im Kfz-Versicherungsmarkt.

Dabei zeigt sich, dass die VHV sowohl im Segment der privaten Kfz-Versicherung als auch in der Flottenversicherung an der Spitze liegt, was ihren Geschäftsanteil betrifft. Die Itzehoer hingegen erzielt in beiden Bereichen hohe Zufriedenheitswerte bei den unabhängigen Vermittlern.

Die aktuellen Favoriten der Versicherungsmakler im Bereich der privaten Kfz- und Flottenversicherung bestätigen ihre Position als Top-Anbieter aus dem Vorjahr. Die Ergebnisse der Studie “AssCompact AWARD – Private Kfz- & Flottenversicherung 2024” legen nahe, dass sich die Branche auf Bewährtes verlässt.

Im Bereich der privaten Kfz-Versicherung behält die VHV ihren Spitzenplatz beim Geschäftsanteil, gefolgt von der R+V Gruppe und der Itzehoer. Auch in der Flottenversicherung steht die VHV auf Platz 1 und kann damit die R+V Gruppe auf den Silberrang verdrängen. Die Allianz verteidigt ihren Bronzerang.

Enge Verknüpfung von Marktdurchdringung und Kundenzufriedenheit

Die AssCompact Studien berücksichtigen neben dem Marktanteil auch die Zufriedenheitswerte der Vermittlerschaft. Die Itzehoer konnte in der aktuellen Studie “AssCompact AWARD – Private Kfz- & Flottenversicherung 2024” souverän ihre führende Position in beiden Sparten behaupten.

Die Itzehoer überzeugt die Befragten in nahezu allen abgefragten Leistungskriterien. Es fällt auf, dass die Top-Anbieter im Marktanteil auch in den vorderen Plätzen der Zufriedenheitswerte zu finden sind. Dies verdeutlicht, dass eine hohe Marktdurchdringung und Kundenzufriedenheit eng miteinander verbunden sind.

Die Zukunft im Blick: Kfz-Versicherungen und Vergleichsportale

Trotz des weiterhin stabil hohen Anteils des privaten Kfz-Geschäfts unter den befragten Vermittlerbetrieben nimmt dessen Relevanz seit mehreren Jahren stetig ab. Gegenwärtig halten noch 45% der unabhängigen Vermittler die Vermittlung von Kfz-Policen für (sehr) relevant für ihr Geschäft, doch in fünf Jahren erwarten dies nur noch rund 42%. Diese abnehmende Bedeutung überrascht kaum, da die Studienteilnehmer gleichzeitig davon ausgehen, dass in Zukunft vermehrt Geschäfte im privaten Kfz-Bereich über Online-Vergleichsportale wie CHECK24 oder Verivox abgewickelt werden. Aktuell betrachten etwa 28% der Befragten diese Vergleichsportale als ernstzunehmende Konkurrenz, in fünf Jahren sind es bereits 35%.

Zur Studie

Die Studie basiert auf einer Online-Umfrage (21.02.2024 bis 01.03.2024). Die Netto-Stichprobe nach Bereinigung umfasst 370 unabhängige Vermittler der Finanz- und Versicherungsbranche. Die Studie kann zum Einzelpreis von 2.500 Euro zzgl. MwSt. erworben werden. Ansprechpartner ist Dr. Mario Kaiser (Tel. 0921 75758-33, E-Mail: kaiser@bbg-gruppe.de).

Kurzprofil bbg Betriebsberatungs GmbH

Die bbg Betriebsberatungs GmbH mit Sitz in Bayreuth ist als Kommunikations- und Informationsdienstleister Bindeglied zwischen Unternehmen und unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche. Als Herausgeber des Fachmagazins AssCompact, Veranstalter der Fachmesse DKM sowie von Fachforen und Events bietet die bbg verschiedene Plattformen für Wissen, Information, Kommunikation und Kontakte.

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.dewww.asscompact.dewww.die-leitmesse.dewww.dkm365.de

Umsatz 2023 wächst um 10 Prozent auf 171,7 Mio. EUR 

EBITDA steigt um rund 31 Prozent auf 11,7 Mio. EUR nach 9,0 Mio. EUR im Vorjahr

Für 2024 wird eine deutliche Umsatz- und Gewinnsteigerung erwartet

Die JDC Group AG (ISIN DE000A0B9N37) hat ihre Finanzzahlen 2023 veröffentlicht und bestätigt damit die am 8. März veröffentlichten vorläufigen Zahlen. Der Konzernumsatz stieg 2023 deutlich um 10 Prozent auf 171,7 Mio. EUR (2022: 156,1 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) wuchs um rund 31 Prozent auf 11,7 Mio. EUR (2022: 9,0 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verdoppelte sich auf 5,8 Mio. EUR (2022: 2,9 Mio. EUR).

Im sehr starken Plattform-Geschäft (Segment Advisortech) stieg der Umsatz um 13,5 Prozent auf 150,8 (Vorjahr: 132,9 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) wuchs auf 11,9 Mio. EUR (2022: 9,5 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verbesserte sich ebenfalls deutlich auf 7,6 Mio. EUR (2022: 5,0 Mio. EUR).

Der Geschäftsbereich Advisory hat zwar ein sehr gutes viertes Quartal gezeigt, konnte aber aufgrund der Vorquartale den Umsatz des Vorjahres nicht erreichen. Der Umsatz im Gesamtjahr fiel um rund 4 Prozent auf 33,2 Mio. EUR. Das EBITDA im Gesamtjahr stieg dagegen

erfreulicherweise auf 3,1 Mio. EUR nach 2,6 Mio. EUR im Vorjahr. Das EBIT stieg ebenfalls auf 1,9 Mio. EUR (Vorjahr: 1,3 Mio. EUR).

Wesentliche Meilensteine des Jahres 2023: 

JDC konnte exklusive Kooperationsverträge für das Versicherungsgeschäft der Sparkassen im Geschäftsgebiet der Versicherungskammer Bayern (VKB) sowie der SparkassenVersicherung (SV) unterzeichnen. Bisher hatten Sparkassen im Geschäftsgebiet der VKB sowie SV ihren Kunden ausschließlich VKB-Versicherungsverträge bzw. SV-Versicherungsverträge vermittelt. Um ihre Endkunden künftig auch bei der Betreuung von Verträgen anderer Versicherungsgesellschaften zu unterstützen, werden über eine Schnittstelle zum bei den Sparkassen bereits etablierten SVersicherungsmanager (S-VM) Versicherungsverträge der Sparkassen-Kunden außerhalb des VKB-Produktangebots bzw. der Betreuung von Produkten der SV auf der JDC-Plattform gebündelt und von den Inhaus-Maklergesellschaften der VKB (“FidesSecur”) bzw. Der SV (“Sicher gut betreut Versicherungsvermittlung”) betreut werden.

Provinzial beteiligt sich mit rund 5% an JDC

Vor dem Hintergrund einer noch engeren Zusammenarbeit mit den Sparkassen im Vertrieb mit Drittversicherungsprodukten hat JDC rund 5% ihrer Aktien, die sie aus zwei Aktienrückkaufprogrammen über die vergangenen Jahre erworben hat, an den Provinzial Konzern, den zweitgrößten öffentlichen Versicherer Deutschlands, veräußert. Der JDC sind damit rund 13 Mio. EUR liquide Mittel zugeflossen. Es wurden stille Reserven von rund 7 Mio. Euro gehoben, um die sich das Eigenkapital des JDC-Konzerns erhöht.

Emission der neuen Anleihe 2023/2028 erfolgreich abgeschlossen, Umfinanzierung der Anleihe 2019/2024 gesichert

Mit 20 Mio. EUR konnte die JDC-Tochter Jung, DMS & Cie. Pool GmbH für ihre neue Anleihe 2023/2028 (ISIN DE000A3514Q0) ein sehr erfreuliches Platzierungsergebnis erzielen. Aufgrund der sehr guten Liquiditätslage des Konzerns konnte das Platzierungsvolumen von 25 Mio. Euro

aus der Anleihe 2019/2024 bei der nun emittierten Anleihe 2023/2028 auf 20 Mio. Euro reduziert und damit die Eigenkapitalquote verbessert werden.

Neues Aktienrückkaufprogramm

Kurz vor Abschluss des Geschäftsjahres hat die Gesellschaft ein neues Aktienrückkaufprogramm gestartet. Vom 16 November bis Jahresende wurden 64.545 Aktien und damit rund 0,5 Prozent des Grundkapitals zurückgekauft. Das Aktienrückkaufprogramm läuft noch bis zum 15. Mai 2024 und ist begrenzt auf 350.000 Aktien mit maximal 5 Mio. EUR Volumen.

„Das Jahr 2023 hat schwach begonnen, sich aber mit jedem Monat besser entwickelt. Am Ende können wir auf ein viertes Quartal zurückblicken, in dem wir erstmals ein EBITDA von 5 Mio. EUR in nur drei Monaten erzielen konnten. Ein starkes Umsatzwachstum mit einem stringenten Kostenmanagement haben diesen Meilenstein ermöglicht.“ erläutert Ralph Konrad (CFO) die Zahlen. „Das Jahr 2024 startet – anders als 2023 – gemessen an Neugeschäftsaktivität und den Bestandsübertragungen sehr stark. 2024 wird aus heutiger Sicht ein sehr gutes Jahr für JDC.”

“Auf 2023 schauen wir mit einem weinenden und einem lachenden Auge zurück: hohe Zinsen brachten marktweit das Immobilien- und Finanzierungsgeschäft zum Erliegen und auch die Kapitalanlage konnte in diesem Marktumfeld kaum Zuwächse verzeichnen, erläutert Dr. Sebastian Grabmaier, CEO der JDC Group AG. “Erfreulicherweise konnten wir all dies durch unser sehr starkes Versicherungsgeschäft im Advisortech-Segment deutlich überkompensieren. Für 2024 bedeutet dies starken Rückenwind: Denn neben starkem Wachstum in der Versicherung erwarten wir eine Rückkehr von Immobilien- und Finanzierungsgeschäft und auch wieder stärkeres Neugeschäft im Investmentbereich. Da nun auch die TopTen Gruppe seit Dezember zu Umsatz und Ertrag beiträgt, erwarten wir 2024 eine Verdopplung unserer Wachstumsrate bei weiter deutlich verbesserten Gewinnen!”

2024 erwartet das Unternehmen auf der Basis bereits abgeschlossener Kooperationen einen Umsatzzuwachs auf 205 Mio. EUR bis 220 Mio. EUR sowie ein EBITDA von 14,5 bis 16,0 Mio. EUR.

Verantwortlich für den Inhalt:

JDC Group AG, Söhnleinstr. 8, 65201 Wiesbaden, Tel: +49 0611 – 33 53 22 00, www.jdcgroup.de

Langjähriger Leiter der Vertriebsunterstützung bAV rückt auf – Gemeinsame Geschäftsführung mit Dr. Henriette Meissner und Ralf Krasselt

Der Vorstand der Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Gesellschafterin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH, hat Per Protoschill zum 1. April 2024 in die Geschäftsführung bestellt. Der langjährige Leiter der Vertriebsunterstützung bAV führt die Geschäfte der Stuttgarter Vorsorge-Management ab sofort gemeinschaftlich mit Dr. Henriette Meissner und Ralf Krasselt. „Per Protoschill ist ein anerkannter bAV-Experte und eine der tragenden Säulen unserer Erfolgsgeschichte der vergangenen Jahre im Geschäftsfeld bAV. Wir freuen uns sehr, ihn als Geschäftsführer gewinnen zu können“, kommentiert Dr. Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter Lebensversicherung, die Bestellung. Um 40 Prozent hat Die Stuttgarter das Neugeschäft im bAV-Bereich 2023 gesteigert. Der Anteil am gesamten Leben-Neugeschäft der Gruppe lag damit bei rund einem Drittel. „Ich bin sehr froh, dass Die Stuttgarter frühzeitig meine Nachfolge mit Per Protoschill unter Dach und Fach gebracht hat. Herr Protoschill steht für die Servicequalität und Expertise der Stuttgarter bAV auch über 2025 hinaus,“ sagt Dr. Henriette Meissner. Per Protoschill ergänzt: „Für eine auskömmliche Altersvorsorge ist die bAV ein wesentlicher Baustein. Die Stuttgarter hierzu gesamtverantwortlich mit modernen Produkten und ausgezeichneten Vertriebsservices positionieren zu dürfen, ist eine tolle Aufgabe“.

Betriebswirt bAV (FH), Buchautor und Lehrbeauftragter

Per Protoschill, unter anderem Autor des Fachbuches „Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien von Lebensversicherungsprodukten“, startete seine Karriere Mitte der 90er Jahre bei der Allianz. Dort sammelte er umfangreiche und langjährige Erfahrung im Innen- und Außendienst, war in verschiedenen Funktionen für die Bereiche der betrieblichen Altersversorgung, den Maklervertrieb sowie die Qualifizierung von Maklern und Maklerbetreuern in leitender Position verantwortlich. Nach seiner Ausbildung zum Versicherungskaufmann (IHK) schloss er berufsbegleitend den Studiengang zum Betriebswirt (VWA) und Bachelor of Arts (BA) ab. Zusätzlich ist er Betriebswirt bAV (FH). An der Dualen Hochschule Baden-Württemberg lehrt er im Studiengang BWL Versicherungen das Management von Maklerbetrieben und Altersvorsorge-Management.

Die Leitung der Vertriebsunterstützung bAV, die Per Protoschill seit 2014 bei der Stuttgarter verantwortet, bleibt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit auch in der Geschäftsführung.

Verantwortlich für den Inhalt:

Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Rotebühlstr. 120, 70135 Stuttgart, Tel: 0711/665 – 14 71, Fax: 0711/665 – 15 15, www.stuttgarter.de

Christoph von Reiche stößt als Head Institutional Clients zu Vontobel und übernimmt in dieser Position die Leitung der weltweiten Vertriebsstrategie und Wachstumsbemühungen des Unternehmens.

Christoph von Reiche bringt fast 30 Jahre Erfahrung im Finanzdienstleistungssektor mit, von denen er über 20 Jahre im Asset Management tätig war. Vor seinem Wechsel zu Vontobel war er Global Head of Distribution & Marketing bei Robeco Institutional Asset Management und davor Head of Europe Institutional bei JP Morgan Asset Management. Zuvor arbeitete er bei der Goldman Sachs AG, wo er seine berufliche Laufbahn als Analyst im Investment Banking begann und dann in verschiedene Führungspositionen aufstieg, unter anderem auch in die Position des Country Head of Germany für Goldman Sachs Asset Management. Christoph von Reiche hat einen Master-Abschluss in Foreign Service und einen Bachelor in Business Administration von der Georgetown University in Washington, DC.

„Christoph bereichert unsere investmentgetriebene und kundenzentrierte Unternehmenskultur mit seiner langjährigen Erfahrung. Mit seinem Engagement und seinem nachgewiesenen Verständnis für Kunden, Märkte und Trends wird er eine entscheidende Rolle in der Schärfung und Beschleunigung unserer Vertriebstätigkeiten für institutionelle Kunden spielen“, erklärt Christel Rendu de Lint, Co-CEO.

„Wir freuen uns, Christoph willkommen zu heißen. Er wird mit seiner Erfahrung unseren Mitarbeitenden und Kunden einen großen Mehrwert bringen. Seine Ernennung unterstreicht unser Engagement für einen erstklassigen Service und ein differenziertes Anlageangebot, um den sich wandelnden Bedürfnissen unserer Kunden gerecht zu werden“, ergänzt Georg Schubiger, Co-CEO.

„Ich freue mich auf meine Arbeit bei Vontobel und darauf, institutionellen Anlegern dabei zu helfen, ihre langfristigen finanziellen Ziele durch hochkarätige Investmentlösungen in verschiedenen Anlageklassen zu erreichen“, erklärt Christoph von Reiche.

Verantwortlich für den Inhalt:

Vontobel Holding AG, Gotthardstrasse 43, Ch-8022 Zürich, Tel: +41 (0)58 283 59 00, Fax: +41 (0)58 283 75 00, www.vontobel.ch

Die Asset Management Branche dürfte die jüngsten Entwicklungen zur europäischen Kleinanlegerstrategie mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen haben.

Denn der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich kürzlich gegen das von der EU-Kommission in der Kleinanlegerstrategie vorgeschlagene Provisionsverbot ausgesprochen. Zuletzt hatten sich die Überlegungen der EU-Kommission vorerst auf die Einführung eines Provisionsverbots für beratungsfreie Geschäfte beschränkt, mit der Option, nach drei Jahren ein umfassendes Provisionsverbot erneut zu prüfen. Doch nun hat sich der Wirtschafts- und Währungsausschuss auch gegen diese abgeschwächte Variante des Provisionsverbots ausgesprochen. Die finale Entscheidung liegt nun zwar noch beim EU-Parlament – das im April wieder tagt – und beim europäischen Ministerrat. Es zeichnet sich aber ab, dass die Gefahr eines Provisionsverbots auf EU-Ebene zunächst gebannt ist.

Die Aufhebung des Provisionsverbots könnte von der Asset Management Branche als Bestätigung für die Beibehaltung des bisherigen Vertriebsansatzes gewertet werden. Dieser basiert auf der Incentivierung von Vertriebspartnern durch die Zahlung von Provisionen. Wir sind jedoch der Ansicht, dass es einige überzeugende Gründe gibt, warum sich Asset Manager dennoch mit der Frage auseinandersetzen sollten, wie sie den Vertrieb ihrer Produkte unabhängiger von Provisionen gestalten können.

Erstens darf die potenzielle Entscheidung gegen ein Provisionsverbot nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Aufsichtsbehörden das Thema Provisionen vor dem Hintergrund möglicher Interessenkonflikte und der Verhältnismäßigkeit (Höhe der Provisionen) weiterhin im Auge behalten werden.

Zweitens hat die mediale Diskussion um das Thema Provisionen zu einer gewissen Sensibilisierung der Öffentlichkeit geführt. Investoren könnten daher die “provisionsinduzierten Kosten” von Investmentprodukten zunehmend kritischer hinterfragen und nach kostengünstigeren Alternativen verlangen. Dieser Trend ist bereits heute bei der stark wachsenden Gruppe der jüngeren Investoren zu beobachten, die ihre Investitionsentscheidungen häufig selbständig treffen. Diese Investorengruppe kauft eigenständig Investmentprodukte, anstatt sich diese verkaufen zu lassen. Bevorzugt werden dabei kostengünstige Produkte im ETF-Mantel, für die bereits heute keine Provisionen von Asset Managern an ihre Vertriebspartner gezahlt werden.

Darüber hinaus beobachten wir, dass immer mehr Vertriebspartner von Asset Managern – beispielsweise Banken – provisionsbasierte Vergütungsmodelle durch Gebührenmodelle ersetzen. Dieser Trend ist unserer Erfahrung nach nicht ausschließlich regulatorisch motiviert, sondern häufig eine geschäftspolitische Entscheidung, um für den Endkunden die größtmögliche Kostentransparenz zu schaffen und gleichzeitig den wachsenden Anteil von ETFs monetarisieren zu können.

Vor diesem Hintergrund halten wir es für wichtig, dass Asset Manager trotz des möglichen Ausbleibens eines Provisionsverbots eine Vertriebsstrategie 2.0 definieren, die den beschriebenen Entwicklungen Rechnung trägt und den langfristigen Vertriebserfolg sichert.

Über Simon-Kucher

Simon-Kucher ist eine globale Unternehmensberatung mit über 2.000 Mitarbeitenden in 30 Ländern. Unser Fokus: “Unlocking Better Growth”. Wir helfen unseren Kunden, “besser” zu wachsen, indem wir jeden Aspekt ihrer Unternehmensstrategie optimieren, von Produkten und Preisen bis hin zu Innovation, Digitalisierung, Marketing und Vertrieb. Mit rund 40 Jahren Erfahrung in Monetarisierung und Pricing gelten wir als weltweit führend in den Bereichen Preisberatung und Unternehmenswachstum.

Verantwortlich für den Inhalt:

Simon Kucher & Partner GmbH,Strategy und Marketing, Haydnstrasse 36 , ­53115 Bonn Tel.: +49 (0)228 / 9843-­0,  www.simon­kucher.com