Bund der Versicherten e. V. (BdV) sieht gute Ansätze, fordert aber ein wirkungsvolles Gesamtkonzept

Nach den vorläufigen Verhandlungsergebnissen von CDU, CSU und SPD soll es künftig eine flächendeckende Absicherung gegen Elementarschäden geben. Eine echte Pflichtversicherung ist jedoch nicht geplant. Stattdessen soll jede Wohngebäudeversicherung nur noch mit einem entsprechenden Zusatzschutz angeboten und abgeschlossen werden können. Für den Verbraucherschutzverein BdV geht das Vorhaben in die richtige Richtung. „Deutschland hängt bei der Naturkatastrophenabsicherung hinterher – wie bei vielen anderen infrastrukturellen Themen auch. Wir diskutieren seit einem Vierteljahrhundert über eine sinnvoll ausgestaltete und vor allem auch flächendeckende Elementarschadendeckung. Es braucht eine Hauruckaktion, um den Rückstand aufzuholen“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke.

Es ist essenziell, zügig eine hohe Versicherungsdichte zu erreichen, um die Risiken möglichst breit und tragfähig zu verteilen. Wie erfolgreich die Pläne der Koalitionspartner sein werden, hängt von den Details ab. Geplant ist, die Versicherungsbedingungen weitgehend zu regulieren, also einen Mindeststandard für den Elementarschutz zu definieren. Entscheidend wird sein, wie die Regelungen im Versicherungsvertragsgesetz dann aussehen werden – insbesondere hinsichtlich Leistungsvoraussetzungen, Deckungsumfang, Selbstbeteiligungen und Prämiengestaltung. Zudem wollen CDU, CSU und SPD prüfen, ob Versicherte über eine Opt-Out-Lösung den Elementarschutz auch ablehnen können sollen. Das birgt die Gefahr, dass zu viele Eigentümerinnen und Eigentümer auf eine Absicherung verzichten, wenn der geplante gesetzliche Mindeststandard dann nicht überzeugt. „Es gibt bessere Lösungen, als lediglich den Abschluss einer marktgängigen Elementarversicherung verpflichtend zu machen. Wir sollten die Gelegenheit nutzen, um einmal buchstäblich vor die Welle zu kommen“, sagt Rehmke. Hierfür braucht es ein flächendeckendes Konzept, das Versicherungs-, Präventions- und staatliche Schutzmaßnahmen miteinander verknüpft und integraler Bestandteil einer staatlich getragenen Klimafolgenanpassung sein sollte.

Immerhin lässt sich in dem Verhandlungspapier die Absicht erkennen, dass auch der Staat mehr in die Verantwortung gehen soll. Die Parteien haben sich darauf verständigt, eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden einzuführen und für Kommunen, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Risikogebieten ausweisen, konkrete Staatshaftungsregeln festzulegen. Die staatliche Prävention darf sich allerdings nicht darauf beschränken, überschwemmungsbedrohte Gebiete aus den Bebauungsplänen zu streichen. „Wir brauchen öffentlich-private Partnerschaften, in denen Maßnahmen koordiniert werden, mit denen man Katastrophenschäden eindämmen und so den Versicherungsschutz bezahlbar halten kann. Über den verpflichtenden Abschluss einer Elementarversicherung können dem Staat Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, die er zweckgebunden in Präventionsmaßnahmen stecken kann“, sagt Rehmke.

Der BdV macht sich für ein kollektives Pflichtsystem zur Absicherung von Elementarschäden über einen öffentlich verwalteten Risikopool stark. Dieses System sollte von den Bundesländern zusammen mit der Versicherungswirtschaft in einem Public Private Partnership bereitgestellt und durch einen Zuschlag auf die Grundsteuer finanziert werden. „Eine kollektive Pflichtlösung fördert Solidarität und Gemeinsinn, verspricht Verlässlichkeit und gibt die Aussicht, dass durch Extremwetter verursachte schwere individuelle und gesellschaftliche Schäden gemildert werden können“, erläutert Rehmke.

Das vollständige Positionspapier „Elementarer Schutz gegen Naturgefahren“ steht auf der Website des Verbraucherschutzvereins zum Download bereit. https://www.bundderversicherten.de/downloads/positionspapiere/positionspapier-elementarschutz.pdf

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Die MMM-Messe der Fonds Finanz am 18. März 2025 im MOC München war erneut ein großer Erfolg.

Mit rund 5.800 Besuchern, 150 Ausstellern und 120 Fachvorträgen, davon mehr als 50 IDD-zertifiziert, hat sich die Fachmesse wieder als unverzichtbares Event der Finanz- und Versicherungsbranche erwiesen. Die teilnehmenden Makler nutzten die Gelegenheit, sich über aktuelle Trends, Produkte und Tools zu informieren, wertvolle Kontakte zu knüpfen und sich in hochkarätigen Vorträgen weiterzubilden. Besonders große Resonanz fanden die Auftritte der diesjährigen Star-Redner Dr. Herbert Diess, Markus Koch und Deniz Aytekin. Einen Rückblick gibt es unter www.mmm-messe.de/rueckblick/.

Auch 2025 überzeugte die MMM-Messe mit einem vielfältigen und praxisnahen Programm. Ein besonderes Highlight war erneut das Newcomer Forum, das speziell für Berufseinsteiger und Interessierte konzipiert wurde und wie schon im Vorjahr sehr gut besucht war. Hier erhielten angehende Makler wertvolle Einblicke in die Branche, Best Practices erfahrener Vermittler und Praxis-Tipps für den Start in ihre Karriere.

„Die MMM-Messe ist jedes Jahr ein absoluter Höhepunkt für unsere Branche. Hier wird alles geboten, was für unabhängige Vermittler und Brancheninteressierte von Bedeutung ist. Der persönliche Austausch, das geballte Fachwissen und die Möglichkeit, sich direkt mit unseren Kollegen sowie den zahlreichen Produktgebern zu vernetzen, sind unschätzbar wertvoll“, sagt Norbert Porazik, Geschäftsführer der Fonds Finanz.

Die Referenten und Speaker konnten sich auch in diesem Jahr über gut gefüllte Vorträge und Workshops freuen. Besonderen Anklang fanden dabei die Auftritte der prominenten Star-Redner. Dr. Herbert Diess, ehemaliger Vorstandsvorsitzender von Volkswagen, gab spannende Einblicke in die Zukunft der Mobilität und die wirtschaftlichen Herausforderungen der kommenden Jahre unter der Berücksichtigung der aktuellen weltpolitischen Lage. Als renommierter Wall-Street-Experte begeisterte Markus Koch das Publikum mit seinen pointierten Analysen zu den Finanzmärkten und schilderte die Zusammenhänge zwischen dem Aktienmarkt und dem aktuellen Kurs der US-Politik unter dem amerikanischen Präsidenten Donald Trump. Deniz Aytekin, einer der bekanntesten Bundesliga-Schiedsrichter, sprach über Entscheidungsfindung, Führung und den Umgang mit Druck – wertvolle Impulse nicht nur für die Sportwelt, sondern auch für die Finanz- und Versicherungsbranche.

Zum Abschluss des erfolgreichen Messetags nutzten viele Besucher die Gelegenheit, sich auf der kostenfreien Messeparty im Münchner Club P1 weiter auszutauschen und den Tag entspannt ausklingen zu lassen.

Die Hauptstadtmesse in Berlin wird dieses Jahr nicht stattfinden. Aufgrund der Beschränkungen des Veranstaltungsortes und der begrenzten Besucherzahl kann die Messe 2025 nicht in der gewohnten Größe durchgeführt werden.

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Moderne Versorgungssysteme nutzen fast ausschließlich die beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ)

Kapitalmarktorientierte Versorgungssysteme nehmen deutlich zu, Kapitalkontenpläne lassen hohe Renditen erwarten

Die bAV-Kommunikation der Zukunft erfolgt über Mitarbeiterportale

Eine attraktive betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein zentrales Instrument, um neue Fachkräfte zu gewinnen und dauerhaft an sich zu binden. Und dieses Instrument wird auch in Zukunft von hoher Bedeutung sein. Davon sind 85 % der HR-Verantwortlichen überzeugt, die Lurse für die Studie “Betriebliche Altersversorgung 2024” befragt hat. Weitere Ergebnisse: Deutsche Unternehmen nutzen fast ausschließlich die beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) als Zusageform und versprechen sich von Kapitalkontenplänen gute Renditen. In Sachen bAV-Kommunikation setzen sie verstärkt auf digitale Mitarbeiterportale, um Effizienz und Transparenz zu steigern.

Die neueste Spezialstudie des HR- und Lösungsanbieters Lurse ist Ende Februar erschienen. Sie untersucht ausschließlich offene Versorgungspläne von insgesamt 61 großen und mittelständischen Unternehmen aus allen für Deutschland wichtigen Branchen. Bei den Gestaltungsmerkmalen der Pläne differenziert sie nach Finanzierungsquellen und Mitarbeitergruppen. Insgesamt berücksichtigt die Studie 113 verschiedene Pläne, in denen häufig mehrere Finanzierungsquellen verknüpft sind. Davon sind 57 arbeitgeber- und 70 arbeitnehmerfinanziert. In 33 Regelungen kommen Matching-Modelle zum Einsatz, zu denen beide Seiten Beiträge leisten.

BOLZ dominiert

Der Trend zur beitragsorientierten Leistungszusage setzt sich weiter fort: Nahezu alle Studienteilnehmenden (98 %) gestalten mindestens einen ihrer offenen Pläne als BOLZ aus. Bei den arbeitgeberfinanzierten sind es 93 %, bei den Matching-Plänen sogar 100 %. Die Verbreitung der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) geht bei den Unternehmen dagegen rapide zurück – von 34 % im Jahr 2018 über 27 % im Jahr 2021 auf heute nur noch 10 %. Nur ein Unternehmen hat innerhalb der letzten 10 Jahren einen neuen Versorgungsplan als BZML gestaltet. Die wesentlichen Gründe dafür sind die größere Flexibilität in der Kapitalanlage und die damit verbundenen höheren Ertragschancen bei der BOLZ. “Aufgrund der hohen Flexibilität der BOLZ, insbesondere bei Garantien und Renditechancen, bleibt sie auch in Zukunft unverzichtbar”, sagt Miroslaw Staniek, Managing Partner bei Lurse.

Kapitalkontenpläne bringen deutlich höhere Renditen

Die in der Studie betrachteten Zusagearten nutzen jeweils etwa zur Hälfte Baustein- und Kapitalkontenpläne. Bausteinpläne sehen überwiegend einen Garantiezins vor, und ihre Gesamtverzinsung liegt bei durchschnittlich 2,8 %. Kapitalkontenpläne sind dagegen renditestärker. Im Vergleich zur vorherigen bAV-Studie von Lurse aus dem Jahr 2021 ist die Renditeerwartung bei ihnen von 3,4 % auf 4,0 % deutlich gestiegen. “Der Renditesprung von 0,6 Prozentpunkten ist u. a. auf das wieder normalisierte Zinsniveau und damit auf die höheren Ertragschancen bei den festverzinslichen Wertpapieren zurückzuführen”, sagt Miroslaw Staniek. Sieben von zehn Kapitalkontenplänen – das sind 13 Prozentpunkte mehr als noch 2021 – sehen inzwischen keine Mindestverzinsung mehr vor. “Bei einer Mindestverzinsung von 0 % orientiert sich die Entwicklung der eingebrachten Beiträge ausschließlich an den Wertpapierrenditen bzw. an einem Index”, erklärt Staniek. “Das eröffnet Mitarbeitenden eine größere Chance, von den positiven Entwicklungen der Kapitalmärkte zu profitieren und damit auf höhere Leistungen.”

Wahlrechte bieten Flexibilität und Individualität

Wahlrechte bzgl. der Leistungs- und Auszahlungsform erhöhen die Attraktivität der bAV für die Beschäftigten, da sie ihre Versorgung damit besser an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können. Grundsätzlich lässt sich feststellen: Bei Regelungen, die eine Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden erfordern, also bei arbeitnehmerfinanzierten und bei Matching-Plänen, sind Wahlrechte besonders weit verbreitet. Von den bAV-Systemen der befragten Unternehmen, ob arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert, bieten 40 bis 60 % optional zusätzliche Leistungen wie Hinterbliebenen- und Invalidenrenten an. Auch bei der Leistungsauszahlung für die Alterssicherung besteht bei 46 bis 67 % der Pläne ein Wahlrecht zwischen lebenslanger Rente, einmaliger Kapitalzahlung oder Ratenzahlung.

Bei den Auszahlungsformen ist über alle Finanzierungsquellen hinweg im Vergleich zu 2021 eine leicht stärkere Verbreitung von Kapitalleistungen festzustellen. Die Hälfte dieser Regelungen sieht keine Raten-, sondern nur einmalige Kapitalauszahlungen vor. “Kapitalzahlungen bieten sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern deutliche Vorteile”, erläutert Miroslaw Staniek. “Für Mitarbeitende sind sie attraktiv, da sie flexibel und sofort nutzbar sind, während die Unternehmen dank des schnelleren Abbaus von Rückstellungen langfristige Verpflichtungsrisiken verringern.”

Anpassung der Altersbezüge

Unternehmen sind verpflichtet, Rentenleistungen alle drei Jahre zu prüfen und gegebenenfalls zu erhöhen, um den inflationsbedingten Kaufkraftverlust auszugleichen. Diese gesetzliche Regelung entfällt zum einen, wenn sich Arbeitgeber verpflichten, die Leistungen jährlich, um mindestens 1 % anzuheben. Zum anderen, wenn bei versicherungsförmigen Durchführungswegen die Überschussbeteiligung gutgeschrieben wird, was bei 33 % der Unternehmen Praxis ist. Die Lurse-Studie zeigt, dass mehr als 70 % der Versorgungssysteme die Leistungen um mindestens 1 % jährlich erhöhen, was auf den hohen Anteil der Direktzusagen zurückzuführen ist. Pläne mit Direktzusagen oder Unterstützungskasse nutzen zur Hälfte die sogenannte Fixanpassung von 1 % pro Jahr. Weitere 38 % der Pläne sehen eine Überschussbeteiligung vor, jedoch ein Plus von mindestens 1 % jährlich. “Nur noch 1 % der Studienteilnehmenden passt die Betriebsrenten bei für den Neuzugang offenen Plänen alle drei Jahre gemäß der Entwicklung der Verbraucherpreise bzw. der Nettolöhne an”, erläutert Miroslaw Staniek. “Das liegt insbesondere an der schlechten Kalkulierbarkeit in Verbindung mit bilanziellen Schwankungen je nach Inflation und Inflationserwartung. Moderne Versorgungspläne sehen vorwiegend die pauschale Anpassung von 1 % pro Jahr vor.”

Unternehmen überprüfen ihre Versorgungssysteme in regelmäßigen Intervallen

80 % der Studienteilnehmenden überprüfen ihre Versorgungssysteme in regelmäßigen Intervallen zwischen einem und fünf Jahren. Ziel solcher Audits ist es, die Risiken, Kosten und Attraktivität der Systeme im Blick zu behalten. In den vergangenen drei bis fünf Jahren haben 56 % der Unternehmen ihre Versorgungssysteme wesentlich modifiziert. Davon wiederum haben 63 % die Garantie- und Mindestverzinsung gesenkt, während 61 % ihre bAV stärker am Kapitalmarkt orientiert haben. Zudem wurden Administration und Kommunikation verbessert. Es kam aber auch zu Erhöhungen der Arbeitgeberbeiträge. “Diese Maßnahmen dienen eindeutig dazu, Risiken zu vermindern (De-Risking) und die Attraktivität der Betriebsrente zu steigern”, sagt Miroslaw Staniek.

Auf dem Weg zu mehr Effizienz und Kostenreduktion

Knapp 30 % der befragten Unternehmen planen in den kommenden 12 Monaten Änderungen an ihren bestehenden bAV-Modellen. Dabei konzentrieren sie sich hauptsächlich auf zwei Maßnahmen: auf die Vereinfachung der Administration (56 %) und auf die Harmonisierung der Versorgungslandschaften (38 %). Von beidem erwarten sie mehr Effizienz in der Verwaltung und eine Kostenreduzierung. Zudem macht eine Harmonisierung die bAV-Leistungen sowohl für Beschäftigte als auch für die Arbeitgeber transparenter und besser vergleichbar. “An all dem lässt sich ablesen, dass Unternehmen ihre bAV-Modelle proaktiv optimieren, um den Bedürfnissen ihrer Belegschaften gerecht zu werden und zugleich ihre Kosten zu senken”, sagt Miroslaw Staniek. “Die Phase des De-Riskings mit Absenkungen der Garantie- und Mindestverzinsung ist weitgehend abgeschlossen.”

Mitarbeiterportale – die Zukunft der bAV-Kommunikation

Aus der Lurse-Studie geht deutlich hervor, dass die Zukunft der bAV-Kommunikation Online-Portalen gehört. Insgesamt 73 % der Befragten messen diesem Kommunikationskanal in Zukunft eine wichtige Rolle in ihren Unternehmen bei, während Intranet, E-Mails, Leistungsausweise u.a. erheblich an Bedeutung verlieren werden. Der wesentliche Grund dafür ist die Interaktivität der Online-Portale. Sie ermöglichen es ihren Nutzern nicht nur, sich einfach und umfassend über ihre bAV-Zusagen zu informieren, sondern eröffnen ihnen auch Wege, Leistungen selbst zu berechnen, Zuschüsse und Zusagen des Arbeitgebers abzufragen, Kontoinformationen einzusehen sowie bestehende Verträge zu ändern oder neue abzuschließen. Darüber hinaus können sie ihren gesamten Schriftverkehr über ein Online-Portal abwickeln und alle Dokumente dort hinterlegen. “Online-Portale bieten Transparenz, umfassende Informationen und Interaktionen an einem Ort”, sagt Miroslaw Staniek. “Damit entlasten sie Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen.”

In knapp zwei Drittel der Unternehmen wird die bAV-Administration mittlerweile durch eine digitale Plattform unterstützt. Bei einem Viertel (24 %) erfolgt die Administration bereits komplett digital über Arbeitgeber- und Mitarbeiterportale, während ein Siebtel (14 %) der Unternehmen die Einführung einer digitalen Plattform plant.

Externe Dienstleister entlasten Personalabteilung

Nahezu 80 % der Studienteilnehmenden setzen in der Administration ihrer bAV vollständig (24 %) oder zum Teil (55 %) auf externe Dienstleister. Von denen, die ihre bAV-Verwaltung vollständig oder teilweise ausgelagert haben, nutzen über zwei Drittel (69 %) nur einen einzigen Dienstleister. Als Gründe für das Outsourcing nennen die Studienteilnehmenden vor allem den Wunsch, ihren Personalbereich zu entlasten und sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren sowie den in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Verwaltungsaufwand. Bei der Auswahl der Dienstleister spielen in erster Linie die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und der verschlüsselte Datenaustausch eine Rolle. Auch dadurch werden digitale Verwaltungsplattformen und Portale immer wichtiger.

Betriebliche Altersversorgung: Für Mitarbeiterbindung und -gewinnung unverzichtbar

Die Bedeutung der bAV als Instrument der Mitarbeitergewinnung und -bindung nimmt aus Unternehmensperspektive stetig zu. 85 % der Befragten schätzen sie auch in Zukunft als hoch, zwei Drittel davon sogar als sehr hoch ein. Die Betriebsrente wird vorwiegend als Zusatzleistung im Rahmen eines Gesamtvergütungspakets gesehen. “Damit bleibt die bAV gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein entscheidender Faktor, wenn es darum geht, die besten Köpfe anzuwerben und zu halten”, ist Miroslaw Staniek überzeugt. “Unternehmen, die ihren Beschäftigten hier überzeugende Angebote machen, sichern sich einen klaren Vorsprung im Wettbewerb um Talente.”

Über Lurse

Lurse ist ein HR- und bAV-Lösungsanbieter mit den Schwerpunkten Compensation & Benefits, Pensions und Talent. Seit 1989 berät Lurse große und mittelständische Unternehmen aller Branchen national und international bei der Gestaltung, Weiterentwicklung und Harmonisierung von Vergütungs-, Benefits- und Performance Management-Systemen.

Neben der Beratung zur Einrichtung, Harmonisierung und Ablösung von betrieblichen Versorgungswerken und EbAVs bietet das Unternehmen eine breite Unterstützung in der Mitarbeiterbetreuung und Kommunikation an. Umfassendes Know-how sowie eine hochautomatisierte Infrastruktur in der digitalen bAV-Administration und versicherungsmathematischen Bewertung von bAV-Systemen vervollständigen das bAV-Portfolio. Zusammen mit MBWL International ermöglicht Lurse die internationale Renten- und Pensionsberatung aus einer Hand. 2023 hat sich Lurse mit dem Industrieversicherungsmakler MRH Trowe zusammengeschlossen, um die Aktivtäten im bAV-Geschäft zu bündeln.

Mehr über Lurse und MRH Trowe finden Sie unter www.lurse.de, www.p-live.de, www.amakura.de, www.mrh-trowe.de, www.mbwl-int.com sowie auf LinkedIn und XING.

Verantwortlich für den Inhalt:

MRH Trowe & Lurse GmbH, Winkhauser Str. 15, 33154 Salzkotten, Tel: +49 52589818 0, www.lurse.de

Vanguard, einer der weltweit führenden Vermögensverwalter, ist seit dem 1. März 2025 Fördermitglied des AfW Bundesverbandes Finanzdienstleistung e.V.

Der Indexfonds-Pionier aus den USA verwaltet ein Vermögen von über 10 Billionen US-Dollar (Quelle: Vanguard, 28.02.2025) und ist bekannt für seine kosteneffizienten Anlagelösungen, bestehend aus Indexfonds und ETFs, die Anlegern Zugang zu breit diversifizierten Anlagen ermöglichen. Vanguard steht seit 50 Jahren für Fairness und Transparenz und ist nur einem Ziel verpflichtet – dem Anlageerfolg seiner Kunden.

Vanguard arbeitet eng mit unabhängigen Finanzberatern in Deutschland zusammen, um maßgeschneiderte und kosteneffiziente Lösungen anzubieten, die den Bedürfnissen der Anleger gerecht werden. Mit der Mitgliedschaft im AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. möchte Vanguard sowohl die Qualität der Finanzberatung in Deutschland als auch die Interessen der Anleger weiter stärken. „Unser Ansatz unterscheidet sich durch eine klare Ausrichtung auf Intermediäre und ihre Kunden  sowie die Förderung von Weiterbildung in der Finanzbranche. Unser Engagement beim AfW unterstreicht unser Versprechen, Finanzberatern in Deutschland die bestmögliche Unterstützung mit unserer Expertise und Tools wie dem Vanguard 365 Beratungsprogramm zu bieten. Gemeinsam können wir die Investmentkultur in Deutschland weiter vorantreiben und die Interessen der Anleger besser vertreten,“ so Moritz Schüßler, Head of Intermediated Retail bei Vanguard Deutschland.

“Wir freuen uns sehr darüber, mit Vanguard einen der weltweit größten Vermögensverwalter und Pionier passiver Anlagestrategien als neues Fördermitglied für den AfW gewonnen zu haben. Mit diesem Engagement unterstützt Vanguard unsere erfolgreiche Arbeit für den Erhalt und die Stärkung eines unabhängigen Vertriebs von Finanzdienstleistungen – nicht zuletzt zum Wohle der Verbraucher,“ ergänzt Matthias Wiegel, Generalbevollmächtigter für Fördermitgliedsgewinnung und -betreuung des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.

Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter: https://www.de.vanguard/professionell

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Riester-Reform und Elementarpflichtversicherung geplant

In einer ersten Bewertung sieht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Licht und Schatten bei den Arbeitsgruppenergebnissen der Koalitionsverhandlungen.

Wir begrüßen grundsätzlich die Pläne der Arbeitsgruppe Haushalt, Steuern, Finanzen die bisherige Riester-Rente in ein neues Vorsorgeprodukt zu überführen, von bürokratischen Hemmnissen zu befreien und keine zwingenden Garantien vorzusehen. „Dies entspricht in vieler Hinsicht den bereits lange geforderten Positionen des BVK. Kritisch sehen wir die geplante Reduzierung der Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten,“ erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Eine gesetzliche Deckelung insbesondere der Abschlusskosten lehnen wir ab. Denn qualifizierte Beratung ist wichtig und muss auch angemessen entlohnt werden. Daher sollte das Anlageprodukt, das auch als Standardprodukt geplant ist, stets beraten werden müssen,“ erklärt Heinz.

Der BVK begrüßt jedoch eine mögliche Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten, verbunden mit einer möglichst einfachen staatlichen Förderung für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen.

Zudem wird die weitere Beibehaltung der honorar- und provisionsbasierten Finanzberatung sehr begrüßt. Zurückhaltend sehen wir die Pläne zur Prüfung, ob die Instrumente der Missstandsaufsicht der BaFin derzeit ausreichen, um mögliche Fehlanreize in der Finanzberatung zu verhindern.

Elementarschadenpflichtversicherung

Zudem begrüßt der Verband die Pläne der Koalitionsarbeitsgruppe Innen, Recht, Migration und Integration zur Einführung einer Elementarpflichtversicherung. Damit soll die Versicherungswirtschaft im Neugeschäft verpflichtet werden, nur noch Gebäudeversicherungen mit einem inkludierten Naturgefahrenschutz anzubieten.

„Vor dem Hintergrund der sich häufenden Hochwasserkatastrophen im Zuge des Klimawandels und dem dann immer wieder aufwallenden Ruf nach staatlicher Hilfe für Flutopfer begrüßen wir diesen konstruktiven Vorschlag, der auch weitestgehend unserer Forderung entspricht“, erklärt Heinz.

Der Vorschlag sieht konkret vor, dass bei allen Neuverträgen für Gebäudeversicherungen standardmäßig ein Naturgefahrenschutz eingeschlossen sein soll. Geprüft werde noch die Möglichkeit für Kunden, diesen Schutz aktiv abwählen zu können. Der BVK plädiert dafür, dies nur nach vorhergehender Beratung durch Vermittler über das damit verbundene Deckungsrisiko zu ermöglichen. Auch die schon bestehenden Gebäudeversicherungen sollen laut den Plänen zu einem Stichtag einen Naturgefahren- bzw. Elementarschadenschutz erhalten.

„Privatwirtschaftliche Lösungen unter Einbeziehung der Vermittler können in der Regel auch schneller und unkomplizierter umgesetzt werden als staatliche Obligatorien. Für eine langfristige Rückversicherbarkeit halten wir eine staatliche Rückversicherung daher für zielführend.“

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

MRH Trowe & Lurse und Heubeck bündeln ihre jeweiligen Kompetenzen und schließen zu den Marktführern in der aktuariellen bAV-Beratung auf

MRH Trowe & Lurse übernimmt führende Rolle als Full-Service-Anbieter für Betriebsrenten

Kunden profitieren künftig vom Expertenwissen eines über 500-köpfigen bAV-Teams

Im Markt für betriebliche Altersversorgung formiert sich durch die Fusion zweier Schwergewichte ein neuer Big Player. MRH Trowe & Lurse erwirbt sämtliche Geschäftsanteile der Heubeck AG von der Gründerfamilie, der S-PensionsManagement GmbH und der VKVG GmbH & Co. KG. Die entsprechende Vereinbarung wurde unterzeichnet.

MRH Trowe & Lurse, Strategieberater und Spezialist für HR- und bAV-Systeme, und Heubeck, traditionsreicher Berater im bAV-Bereich und aktuarieller Dienstleister, bündeln ihre Kompetenzen und vereinen ihre Stärken, um eine führende Rolle bei der aktuariellen Beratung und bilanziellen Bewertung von Pensionsverpflichtungen einzunehmen. Damit setzt MRH Trowe & Lursegemeinsam mit Heubeck den konsequenten Wachstumskurs der vergangenen Jahre fort. Die neue gewinnbringende Partnerschaft festigt die Position von MRH Trowe & Lurse als innovativer Partner für Unternehmen, Versicherer, Fondsgesellschaften sowie betriebliche und berufsständische Versorgungseinrichtungen in allen Belangen rund um die Betriebsrente – ob strategischer, rechtlicher, aktuarieller, betriebswirtschaftlicher oder administrativer Art.

Das Unternehmen Heubeck ist mit seiner über 75-jährigen Tradition und Bedeutung für die Entwicklung der bAV in Deutschland hoch angesehen und hat sich in dieser Zeit zum ganzheitlichen Dienstleister in allen Fragen rund um die bAV entwickelt. Der Schwerpunkt der knapp 200 Mitarbeiter, darunter mehr als 70 Aktuare, liegt in der aktuariellen Bewertung und Beratung für Unternehmen, berufsständische und betriebliche Versorgungswerke sowie der Administration der Zusagen. Seit Jahrzehnten setzen die Heubeck-Richttafeln den Standard für die bilanzielle Bewertung von deutschen Pensionsverpflichtungen und haben das Unternehmen weltweit bekannt gemacht.

MRH Trowe & Lurse ist mit über 300 Mitarbeitenden ebenfalls ein bekannter, anerkannter und gefragter Rundum-Anbieter für Betriebsrenten und Benefits. Das Unternehmen hat in den vergangenen Jahren mit der digitalen Plattform P·LIVE die Technologieführerschaft im stark wachsenden Geschäftsfeld für digitale Bestandsverwaltung in allen Durchführungswegen der bAV übernommen. P·LIVE ermöglicht es Unternehmen, Versicherern und Fondsgesellschaften, ihre gesamte bAV-Administration schlank und effizient abzuwickeln. Dank erstklassigem Know-how ist MRH Trowe & Lurse in der Lage, die steigende Nachfrage nach digitaler Bestandsverwaltung zu befriedigen.

Das Zusammengehen von MRH Trowe & Lurse mit Heubeck eröffnet betrieblichen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen vielversprechende Perspektiven. Künftig werden beide Gesellschaften gemeinsam innovative bAV-Lösungen entwickeln und anbieten. In der Analyse, Bewertung und Prognose betrieblicher Versorgungszusagen vervielfachen sie ihre Leistungsfähigkeit. Zugleich erweitern sie ihr Servicespektrum für das Pensionsmanagement international tätiger Unternehmen, unter anderem durch das Angebot globaler Gutachten über den Lurse Partner MBWL. Gemeinsam verfügen MRH Trowe & Lurse und Heubeck über mehr als 500 Fachleute, die Antworten auf alle Fragen rund um Personal- und Pensionsmanagement sowie zu den damit verbundenen aktuariellen Bewertungs- und Finanzierungsthemen liefern.

Heubeck wird als Partner der MRH Trowe & Lurse-Gruppe seine Eigenständigkeit weiterführen. Auch das Management von Heubeck bleibt an Bord.

“Die Konstellation, dass zwei starke Partner eine gemeinsame Vision für die Zukunft haben, ist eine große Chance für beide Unternehmen. Die Kompetenzfelder von MRH Trowe & Lurse und von Heubeck ergänzen und verstärken sich gegenseitig”, sagt Matthias Edelmann, Vorstand bei der MRH Trowe AG Holding und Managing Partner der MRH Trowe & Lurse GmbH. “Wir sind sehr stolz, dass ein so renommiertes Haus wie die Heubeck AG mit ihrer herausragenden Reputation nun zu unserer Gruppe gehört. Mit der Akquisition zeigen wir unsere Entschlossenheit, unseren Wachstumskurs fortzusetzen und unsere Position als führender Berater im Bereich der betrieblichen Altersversorgung weiter zu festigen. Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit Heubeck, dem Team und natürlich den Heubeck-Kunden.”

“Mit unserer Stärke im Bereich der aktuariellen Dienstleistungen – nicht zuletzt dokumentiert durch die Bedeutung der Heubeck-Richttafeln – bringen wir ein wichtiges Asset in die Zusammenarbeit mit MRH Trowe & Lurse ein”, sagt Susanna Adelhardt, Vorstandsvorsitzende der Heubeck AG. “Wir können unsere Expertisen ideal miteinander verbinden und so das Angebot für unsere Kunden rund um die betriebliche Altersversorgung und sich daran anknüpfende, ergänzende Beratungs- und Dienstleistungen nochmals substanziell verbessern. So schaffen wir ein vollständiges und ausgewogenes bAV-Angebot von der Beratung über die Bewertung bis zur Administration. Eine ideale Voraussetzung für Heubeck, auch weiterhin zu wachsen.”

“Es freut mich, dass die Heubeck AG auch künftig als deutsches Unternehmen international mitspielen kann”, sagt Prof. Dr. Klaus Heubeck. “Für die steigenden Anforderungen an Regulatorik, Administration und weitere Digitalisierung sind kluge Lösungen notwendig. Heubeck und MRH Trowe & Lurse werden zukünftig ihre Kompetenzen nutzen und als zwei starke Partner alle relevanten Dienstleistungen auf höchstem Niveau anbieten. So werden wir das Kerngeschäft kraftvoll weiter ausbauen. Die Heubeck AG und ihre Unternehmensphilosophie werden mit der Fusion in einer erfolgreichen Umgebung fortgeführt und ausgebaut.”

“Durch die strategische Partnerschaft mit der Heubeck AG erweitern wir unser Leistungsspektrum mit erstklassigem versicherungsmathematischem Know-how. Mit künftig 1.700 Experten bieten wir umfassende Dienstleistungen in Risikomanagement, betrieblicher Vorsorge und Finanzierung an, was sowohl unseren Kunden als auch Kooperationspartnern einen Mehrwert bietet”, erklärt Ralph Rockel, Vorstandsvorsitzender der MRH Trowe AG Holding.

Die Akquisition steht noch unter Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständigen Kartellbehörden. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

Über MRH Trowe:

MRH Trowe gehört zu den zehn größten deutschen Makler- und Beratungshäusern in den Geschäftsfeldern Insurance, Benefits und Finance. Unter dem Dach der Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding agieren neben der MRH Trowe Insurance Brokers GmbH mehrere Spezialdienstleister für verschiedene Segmente. MRH Trowe bietet umfassende Expertise in praktisch allen Versicherungssparten für Industrie- und Gewerbekunden, Institutionen sowie gehobene Privatkunden. Das inhabergeführte Unternehmen verfolgt einen konsequenten Wachstumskurs mit ganzheitlichem Beratungsangebot, spezialisierten Fachteams und einem hohen Digitalisierungsgrad an den Schnittstellen zwischen Mandanten, Maklern und Versicherern. Rund 1.500 Mitarbeitende verwalten ein Prämienvolumen von mehr als 700 Mio. Euro.

Verantwortlich für den Inhalt:

Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding, Walther-von-Cronberg-Platz 6, 60594 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 6605889-0, www.mrh-trowe.com

Rekordumsatz von 2,5 Milliarden Euro: ein weiteres Erfolgsjahr für die Deutsche Vermögensberatung

Geschäftsmodell bestätigt: Nachhaltiges Wachstum und innovative Vertriebsunterstützung sichern Spitzenposition.

Zukunftssicherer Beruf: Vermögensberaterinnen und Vermögensberater bei der DVAG sind gefragter denn je.

Kundennutzen im Fokus: bedarfsorientierte Beratung als Schlüssel zu Kundenzufriedenheit und Weiterempfehlungen

Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) feiert im Jahr 2025 ihr 50-jähriges Bestehen. Darüber hinaus erzielt das Familienunternehmen ein weiteres Rekordjahr mit dem Geschäftsjahr 2024. Mit einem Umsatz von über 2,5 Milliarden Euro wurde 2024 eine neue Bestmarke erreicht. “Unser Erfolg basiert vor allem auf Kundennähe, Marktverständnis und Vertrauen”, so Andreas Pohl, Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Vermögensberatung, anlässlich der Veröffentlichung der Geschäftszahlen. “In den Beratungsgesprächen der Vermögensberaterinnen und Vermögensberater gibt es viele Fragen und Unsicherheiten über die eigene finanzielle Zukunft. Die Kundinnen und Kunden schätzen umso mehr, dass sie in diesen Zeiten ihren persönlichen Ansprechpartner an ihrer Seite haben. Deshalb ist und bleibt unsere Allfinanzberatung ein außergewöhnliches Wachstumsfeld.” Zum historischen Umsatzerfolg haben maßgeblich die Vermögensberaterinnen und Vermögensberater beigetragen. Rund 14.000 Anträge wurden täglich eingereicht, der Bestand der betreuten Verträge erreichte einen neuen Höchststand von 256,8 Milliarden Euro, ebenfalls ein Rekord. Damit startet das Familienunternehmen in sein 50-jähriges Jubiläumsjahr unter dem Motto “50 Jahre Zukunft” mit einem weiteren Beweis der Zukunftsfähigkeit.

Kundennutzen im Fokus

Die Erfolge der DVAG sind kein Zufall. Die größte eigenständige Allfinanzberatung setzt strategisch auf ihr langfristig ausgerichtetes Geschäftsmodell, das flexibel auf aktuelle Marktentwicklungen und geänderte Kundenbedürfnisse eingeht. Entscheidungen werden mit Weitsicht getroffen. Kurzfristige Managementstrategien zur Maximierung von Quartalszahlen spielen keine Rolle. Ziel ist es immer, eine langfristige und nachhaltige Kundenverbindung aufzubauen. “Unsere Kundinnen und Kunden profitieren von einer umfassenden und kompetenten Beratung, die ihnen hilft, ihre finanziellen Ziele zu erreichen. Dank ihrer umfassenden Qualifikation können die Vermögensberaterinnen und Vermögensberater auf jede Marktsituation reagieren und haben so immer ein passendes Angebot für jede Lebenslage”, erklärt Andreas Pohl. Qualität und langfristige Betreuung sind dabei die obersten Prinzipien. Ein wesentlicher Faktor für den Erfolg der DVAG ist dabei das Engagement der selbstständigen Vermögensberaterinnen und Vermögensberater. Ihre Expertise und ihr Einsatz sind entscheidend dafür, dass die Kundinnen und Kunden stets die bestmöglichen Lösungen für ihre Ziele und Wünsche erhalten. Andreas Pohl hebt hervor: “Der große Einsatz der Vermögensberaterinnen und Vermögensberater für eine kompetente Finanzberatung macht unseren Erfolg erst möglich.”

Herausragende Geschäftszahlen und Wachstum

Der Gesamtbestand der betreuten Verträge erreichte im Geschäftsjahr einen neuen Höchstwert von 256,8 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 2,0 Prozent entspricht.

Die fondsgebundene Lebensversicherung bleibt eine attraktive Möglichkeit zur Alters- oder Hinterbliebenenvorsorge. Der Bestand (Versicherungssumme ohne Berufsunfähigkeitsversicherung) wuchs um 0,7 Prozent auf nunmehr 185,0 Milliarden Euro.

Mit der Erhöhung des Höchstrechnungszinses war es möglich, am 29. November 2024 die Riester-Rente wieder als Baustein in das Beratungsportfolio für die private Altersvorsorge aufzunehmen. Die hohe Nachfrage mit über 10.000 Verträgen bis zum Jahresende zeigt: Staatlich geförderte Altersvorsorge ist für viele Bevölkerungskreise die richtige Lösung, ein immenser Bedarf ist vorhanden.

Themen wie Gesundheit und Pflege rücken stärker in den Fokus. Das zeigt sich auch im Bestand der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Dieser hat sich im Jahr 2024 um 5,0 Prozent auf jetzt 1.747,4 Millionen Euro Jahressollbetrag erhöht (Vorjahr 1.664,2 Millionen Euro). Das Neugeschäft wuchs kräftig um 30 Prozent auf jetzt 103,5 Millionen Euro (Vorjahr 86,2 Millionen Euro).

Überaus positiv entwickelte sich auch das Kompositgeschäft. Den Bestand des Unternehmens an Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherungen konnte das Unternehmen so im Jahr 2024 um 7,5 Prozent auf 3,2 Milliarden Euro ausbauen (Vorjahr 3,0 Milliarden Euro). Das Neugeschäft lag mit 489,2 Millionen Euro deutlich (12,7 Prozent) über dem des Vorjahres (434,1 Millionen Euro).

Die aktienbasierte Geldanlage gewinnt weiterhin: Der Investmentbestand (Direktgeschäft und Zuflüsse aus fondsgebundenen Lebensversicherungen) erhöhte sich auch dank guter Performance um 22,8 Prozent auf nunmehr 45,9 Milliarden Euro (Vorjahr 37,4 Milliarden Euro). Auch das Neugeschäft (nur Direktanlage) steigerte sich und lag mit 4,1 Milliarden Euro um 39 Prozent über dem Vorjahr (2,9 Milliarden Euro).

Edelmetalle sind weiter im Aufwind – auch aufgrund der vielfältigen Angebote: in Form von physischem Gold und Silber, als Sparplan oder Einmalanlage oder sogar als Möglichkeit der Altersvorsorge, eingebunden in private Lebens- und Rentenversicherungen. Im Direktgeschäft konnten so insgesamt fast zwölf Tonnen Gold und über 126 Tonnen physisches Silber vermittelt werden.

Das Bausparsegment verlief im Neugeschäft mit 3,3 Milliarden Euro Bausparsumme (minus 26 Prozent) marktkonform. Der Bestand wuchs hingegen auch aufgrund der hohen Abschlussraten der Vorjahre um 4,3 Prozent von 28,7 auf 29,9 Milliarden Euro.

Aufgrund der gesunkenen Marktzinsen erreichte die Baufinanzierung mit 2,1 Milliarden Euro ein Plus in Höhe von 6,5 Prozent.

Wachstumsstrategie: Ausbau der exzellenten Marktposition

Die Deutsche Vermögensberatung blickt auf das erfolgreichste Jahrzehnt ihrer Unternehmensgeschichte zurück. Unter der Führung des Vorstandsvorsitzenden Andreas Pohl hat die größte eigenständige Finanzberatung Deutschlands ihren Umsatz in der letzten Dekade mehr als verdoppelt. Andreas Pohl betont dabei die Bedeutung der Wachstumsstrategie, die er für die Zukunftsausrichtung des Unternehmens ins Leben gerufen hat: “Unsere Wachstumsstrategie legt das Fundament für unseren zukünftigen Erfolg. Wir setzen auf nachhaltiges Wachstum und werden die bereits hohen Qualitätsstandards noch weiter verbessern.” Denn klar ist: Der Vermögensberaterberuf bleibt ein Zukunftsberuf: Mehr als 1.500 Vermögensberaterinnen und Vermögensberater starteten im vergangenen Jahr in den mehrfach ausgezeichneten Ausbildungsprogrammen “on the Job” ihre Karriere mit der Deutschen Vermögensberatung. Diese Entwicklung soll mit Maßnahmen zur Stärkung der einmaligen Berufsgemeinschaft fortgesetzt werden. Dafür investiert die DVAG jährlich über 80 Millionen Euro in die Aus- und Weiterbildung. Die Fokussierung auf eine erneute Steigerung der Servicequalität für die Vermögensberaterinnen und Vermögensberater ist ebenso Teil der Strategie wie die Etablierung von neuen Technologien und künstlicher Intelligenz, um mit ausgeprägten Prozessverbesserungen die Vermögensberater zu entlasten. Die Konzentration auf das Kerngeschäft, der persönlichen Allfinanzberatung, steht im Mittelpunkt – damit ist das Familienunternehmen bestens für die Zukunft gerüstet.

Weitere Informationen auf www.unternehmensbericht.dvag

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, ­60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com

Die Apo Asset Management GmbH (apoAsset) verstärkt ihr Wholesale-Geschäft zum 1. April 2025 mit Arthur Elbin als Senior Sales Manager.

Er verfügt über mehr als 28 Jahre Vertriebserfahrung für die private und institutionelle Geldanlage.

Arthur Elbin war zuletzt als Senior Executive Consultant bei der HW HanseInvest tätig, wo er Banken, Vermögensverwalter, Stiftungen und institutionelle Anleger umfassend beriet. Davor war er als Sales Director im Wholesale-Bereich bei Prisma Investment tätig, wo er sich insbesondere auf Stiftungen und Multi-Asset-Strategien konzentrierte. Mit über 28 Jahren Erfahrung an den Kapitalmärkten bringt er eine fundierte Expertise im Consulting, Bankenvertrieb, Private Banking und Wholesale-Bereich mit.

Mirko Engels, Geschäftsführer der apoAsset, sagt: „Wir freuen uns sehr über die Verstärkung durch Arthur Elbin als Senior Sales Manager. Mit ihm wollen wir unsere beiden Schwerpunkte Multi-Asset-Fonds und Gesundheitsfonds weiter ausbauen. Er verfügt über große Erfahrung und breite Expertise für die Zielgruppen, auf die wir uns in den kommenden Jahren konzentrieren wollen. Der vielfältige Wholesale-Markt spielt dabei eine zentrale Rolle neben dem institutionellen Geschäft. Dafür werden wir unser Vertriebsnetzwerk aus Drittvertrieben, Vermögensverwaltern, Banken, Fondsselektoren und Plattformen weiter ausbauen, zusätzlich zu der engen Kooperation mit unseren Gesellschaftern Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG und Deutsche Ärzteversicherung AG.“

Verantwortlich für den Inhalt:

Apo Asset Management GmbH, Richard-Oskar-Mattern-Str. 6, 40547 Düsseldorf, Tel: (02 11) 86 32 31 0, www.apoasset.de

Die Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) nimmt mit der neuen EU-KI-Verordnung (KI-VO) konkrete Formen an.

Ab 2025 gelten schrittweise neue Vorgaben für den Einsatz von KI in Unternehmen – mit direkten Auswirkungen auch auf Versicherungsmakler und Finanzvermittler. Eine Expertengruppe, die sich bereits intensiv mit datenschutzrechtlichen Fragen in der Vermittlerbranche auseinandergesetzt hat, hat nun ein umfassendes Informationspapier zur KI-VO erarbeitet.

Die KI-VO definiert klare Regeln für den professionellen Einsatz von KI und unterscheidet verschiedene Risikoklassen. Während allgemeine Anwendungen wie Chatbots oder Textgeneratoren Transparenzpflichten unterliegen, gelten für sogenannte Hochrisiko-KI – beispielsweise in der automatisierten Kreditwürdigkeitsprüfung oder Schadensregulierung – besonders strenge Anforderungen. Vermittler müssen sich zudem mit datenschutzrechtlichen Fragen auseinandersetzen, da der Einsatz von KI häufig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden ist.

„Die Geschwindigkeit, mit der sich KI entwickelt, stellt die Branche vor neue Herausforderungen“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. „Mit dem nun veröffentlichten Infoblatt bieten wir eine fundierte Orientierungshilfe, die Vermittler dabei unterstützt, die Auswirkungen der KI-VO besser zu verstehen und sich frühzeitig darauf vorzubereiten.“

Auch für die Versicherungsbranche ist die KI-VO ein zentraler Baustein für den künftigen Umgang mit künstlicher Intelligenz. „Die Regulierung schafft Klarheit darüber, unter welchen Bedingungen KI im Vertrieb und in der Beratung eingesetzt werden kann. Entscheidend wird sein, wie die Umsetzung in der Praxis erfolgt“, ergänzt Guido Wehmeyer, Allianz. „Die Expertengruppe leistet hier einen wichtigen Beitrag, indem sie Vermittlern konkrete Orientierungshilfen bietet.“

Etablierter Branchenstandard als Vorbild für künftige KI-Regelungen

Die Expertengruppe ist auch für den Branchenstandard zur Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung zuständig, der 2020 als freiwilliger Standard für die Vermittlerbranche entwickelt wurde. Ein Expertenteam aus Datenschutz- und Vertriebsspezialisten hat auf Initiative des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung eine praxisorientierte, verständliche und übersichtliche DSGVO-konforme Einwilligungserklärung und weitere Dokumente entwickelt, um damit einen freiwilligen Branchenstandard zu etablieren.

Eine Vielzahl von Verbänden und Marktteilnehmern unterstützt diese Initiative. Neben den beteiligten Verbänden sind dies Maklerpools und Verbünde sowie Versicherungsunternehmen. Das Ziel des Branchenstandards ist es, möglichst breit am Markt akzeptierte und laufend aktualisierte Vorlagen für die Themen

  • Einwilligungserklärung,
  • Risikovoranfrage und
  • Information zur Datenverarbeitung

zu schaffen. Diese sollen DSGVO-konform und unter Wahrung eines höchstmöglichen Verbraucherstandards sowohl den Bedürfnissen der Maklerinnen und Makler im Verhältnis zu ihren Kundinnen und Kunden als auch im Verhältnis zu Verbünden, Maklerpools und Versicherern Rechnung tragen. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die Versicherungsunternehmen einbezogen, indem die Regelungen des GDV Code of Conduct Datenschutz und die unverbindlichen GDV-Musterformulierungen berücksichtigt wurden.

Durch den Einsatz des Branchenstandards werden zentrale Vermittlerprozesse wie Bestandsübertragungen, Bestandsverkäufe und Risikovoranfragen erheblich erleichtert. Makler profitieren von einer deutlich höheren Rechtssicherheit im Vergleich zu individuell erstellten Formulierungen. Auch Versicherer profitieren durch standardisierte Einwilligungsformulare, die Prüfprozesse vereinfachen und Bearbeitungszeiten verkürzen. Die kostenlosen Dokumente finden Sie hier: https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/branchenstandard-ewe/

KI als zukünftiger Bestandteil des Branchenstandards

Die Orientierungshilfe zur KI-VO kann dabei eine Vorarbeit für die künftige Integration von KI-Themen in den Branchenstandard zur Einwilligungserklärung sein. Denn mit der zunehmenden Nutzung von KI in der Vermittlerbranche wird es unerlässlich sein, KI auch in die Einwilligungsprozesse der Kunden mit einzubeziehen. Die Expertengruppe sieht hier langfristig Handlungsbedarf, um den Standard weiterzuentwickeln und den neuen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung stellt auf seiner Webseite als Plattform die Informationen zur Verfügung und unterstützt die Verbreitung der Orientierungshilfe. Weitere Unternehmen der Branche sind eingeladen, sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen und sich an der Weiterentwicklung praxisnaher Standards zu beteiligen.

Das vollständige Informationspapier kann auf der AfW-Website unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/ki-verordnung-relevanz-fuer-vermittler-und-datenschutz/

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Der GREENtable ist eine Initiative der Versicherungs- und Finanzbranche, die das Thema Nachhaltigkeit aus verschiedenen Perspektiven betrachtet. Im Mittelpunkt des jüngsten Treffens stand das Forum Nachhaltige Geldanlagen und dessen Bedeutung für die Branche.

Am 13. März 2025 fand das mittlerweile 12. Treffen der Brancheninitiative GREENtable statt. Fester Agenda-Punkt jeder Sitzung ist der Austausch zu aktuellen marktrelevanten Themen speziell im Bereich Nachhaltigkeit in der Versicherungsbranche. Darüber hinaus gibt es stets ein Schwerpunktthema.

Als Schwerpunktthema stand dieses Mal das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) und das FNG-Siegel im Fokus der Gesprächsrunde. Gastreferent Marian Klemm, Vorstandsvorsitzender des FNG und Geschäftsführer der Green Growth Futura GmbH, erläuterte die zentralen Aufgaben und Ziele des FNG sowie die Bedeutung des FNG-Siegels.

Als anerkannter SRI-Qualitätsstandard im deutschsprachigen Finanzmarkt trägt das FNG-Siegel zur Transparenz und Steuerung nachhaltiger Investitionen bei. „Durch die klare Kennzeichnung und Bewertung nachhaltiger Geldanlagen unterstützt das FNG-Siegel idealerweise die gezielte Umlenkung von Kapitalströmen hin zu wirkungsvollen Impact-Investments,“ betonte Julia-Maria Voeste, Nachhaltigkeitsbeauftragte der germanBroker.net AG.

Die Teilnehmer des GREENtable diskutierten intensiv, wie nachhaltige Geldanlagen stärker in den Fokus von Beratern, Investoren und Endkunden rücken können. Dabei wurde deutlich, dass es gemeinsamer Anstrengungen bedarf, um mehr Transparenz zu schaffen, das Bewusstsein für nachhaltige Finanzprodukte zu schärfen und innovative Lösungsansätze zu entwickeln, die sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Mehrwerte bieten.

Erweiterung der Agenda: Best Sustainability

Der GREENtable hat seine Agenda um einen neuen Punkt erweitert: „Best Sustainability“. In diesem Rahmen werden besonders gelungene und inspirierende Nachhaltigkeitsmaßnahmen vorgestellt. Die Brancheninitiative setzt dabei bewusst keine festen Kategorien oder Transformationsfelder. Auch kleinere, aber wirkungsvolle Ansätze erhalten eine Bühne.

Im Zuge dessen stellte Armand Colard, Geschäftsführender Gesellschafter der ESG Plus GmbH aus Wien, die Vergleichsplattform CLEANVEST vor. Die 2019 veröffentlichte Plattform ermöglicht eine transparente Bewertung nachhaltiger Finanzprodukte und misst deren der Impact.

GREENtable wächst: Neue Mitglieder aus Wissenschaft und Finanzbranche

Die Brancheninitiative begrüßte in den letzten Monaten weitere hochkarätige Mitglieder, darunter:

  • Prof. Dr. Estelle Herlyn, Wissenschaftliche Leiterin des Kompetenz Centrums für nachhaltige Entwicklung an der FOM Hochschule für Ökonomie & Management,
  • Jutta Herrmann, Nachhaltigkeitsbeauftragte der MLP-Gruppe,
  • Wiebke Merbeth, Partnerin der Deloitte Consulting und Expertin für Sustainable Finance,
  • Dr. Carsten Zielke, Geschäftsführender Gesellschafter der Zielke Research Consult GmbH & Zielke Rating GmbH.

Die Initiative umfasst mittlerweile 28 Mitglieder aus unterschiedlichen Bereichen der Versicherungs- und Finanzbranche. Das nächste GREENtable-Treffen findet am 03. Juli 2025 statt.

Über den GREENtable

Die germanBroker.net AG, Maklerverbund mit Sitz in Hagen, hat den GREENtable Ende 2021 ins Leben gerufen.

Der GREENtable ist eine Initiative aus Versicherungsmaklern, Berufsverbänden, Nachhaltigkeitsexperten, Versicherungsgesellschaften, Vermittlerorganisationen sowie Ratingagenturen. Die Brancheninitiative tauscht sich regelmäßig zu relevanten Nachhaltigkeitsthemen speziell in der Versicherungsbranche aus, gibt Impulse und entwickelt Lösungsansätze für eine nachhaltigere Versicherungs-branche.

Alle Informationen zum GREENtable sowie eine Übersicht der Teilnehmer finden Sie unter https://www.green-table.net.

Über die germanBroker.net AG

Die germanBroker.net AG (gBnet) sichert als professioneller Servicedienstleister im Hintergrund die unabhängige und wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft von Maklerbetrieben der Versicherungs- und Finanzwirtschaft. Entsprechend dem Gründungsgedanken „Gemeinsam mehr bewegen“ setzt gBnet dabei insbesondere auf den persönlichen Austausch in einem leistungsstarken und kooperativen Netzwerk.

Auf der Basis langjährig gewachsener Partnerschaften bringt der Maklerverbund Versicherer, Ratingagenturen, Softwarehäuser und andere Netzwerkpartner an einen Tisch. Sie investieren in gemeinsame Projekte und schaffen Lösungen, die neu und exklusiv sind. Mit eigenen Deckungskonzepten im Sach- und Lebenbereich bietet gBnet seinen Partnermaklern zudem besondere Wettbewerbsvorteile. Der Servicedienstleister mit ausgeprägtem Qualitätsanspruch unterstützt aktuell über 630 Maklerhäuser in den Sparten Komposit Privat & Gewerbe, Leben & Kranken, Investment und Baufinanzierung.

Der Maklerverbund wurde 2001 gegründet. Vorstand ist Hartmut Goebel.

Verantwortlich für den Inhalt:

germanBroker.net Aktiengesellschaft, Feithstr. 129, D-­58097 Hagen, Tel.: (02331) 8045­171, Fax: (02331) 8045­3171, www.germanbroker.net

Die auf Gewerbe- und Industrieversicherungen spezialisierte Unternehmensberatung eXulting hat erneut eine umfassende Analyse und Bewertung des aktuellen Marktangebots zur Betriebshaftpflichtversicherung vorgenommen. Das neue Rating zeigt deutliche Veränderungen in der Hitliste der besten Tarife.

Das ergibt sich insbesondere durch neue Deckungskonzepte und die Aufnahme weiterer Versicherer in die Bewertung. Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt für alle Unternehmen zu den essenziellen Absicherungen. Sie schützt vor finanziellen Risiken, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein können. Ein umfassender Versicherungsschutz, passend zur Betriebsart ist daher entscheidend für den wirksame Unternehmenssicherung.

Branchenspezifische Bewertung erhöht die Aussagekraft

eXulting analysiert und bewertet den Versicherungsschutz gezielt nach Branchen. Damit ist der spezifische Deckungsbedarf der Betriebe berücksichtigt, sowie die Auswahlkriterien der Makler. Die Ranglisten der Anbieter sind dadurch besonders praxisnah.

Durch eine branchenspezifische Bewertung stellt eXulting sicher, dass sowohl der spezifische Deckungsbedarf von Betrieben als auch die Auswahlkriterien der Makler optimal berücksichtigt werden. Mit dieser bewährten Methodik entstehen praxisnahe Ranglisten der Versicherer, die eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Unternehmen und Makler bieten.

Auch in diesem Jahr umfasst unsere Veröffentlichung den Ausschnitt für folgende Branchen:

  • Baugewerbe
  • Handwerk
  • Gastronomie und Beherbergung
  • Medizinische Nebenberufe

Die Analyse der Bedingungen umfasst 130 generelle Klauseln mit über 500 Deckungskomponenten. Zusätzlich fließen je nach Branche weitere 10 bis 40 spezifische Klauseln in die Bewertung ein. Diese detaillierte Methodik ermöglicht ein präzises und fundiertes Gesamtbild der Versicherungstarife.

Zentrale Erkenntnisse des aktuellen Ratings

Die Gothaer konnte ihre führende Position behaupten und mit dem neuen Tarif dieses Jahres, der in diesen Tagen an den Markt geht, in allen Branchen den ersten Platz belegen. Die Bedingungen von andsafe erreichten in mehreren Branchen weiterhin Rang 2, obwohl diese bereits 2019 auf den Markt kamen. Durch neun neue Deckungen wurden einige ältere Bedingungen auf niedrigere Platzierungen verdrängt oder fielen sogar aus der Liste der Top-Deckungen.

In der Branche ‚Handwerk‘ konnten sich beispielsweise Zurich, BGV und der Münchener Verein neu unter den Bestplatzierten positionieren. Besonders stark zurückgefallen sind hingegen Rhion.digital, VHV und Württembergische – vor allem aufgrund der Verdrängung durch neuere Deckungen.

Die Gesamtpunktzahl für das Rating setzt sich aus der Bewertung der allgemeinen und der branchenspezifischen Klauseln zusammen. Auffällig ist, dass tendenziell Versicherer mit hoher Punktzahl im branchenspezifischen Teil insgesamt besonders gut abschneiden. Das bestätigt, dass gezielte Deckungskonzepte für einzelne Branchen entscheidend für die Produktqualität sind.

Über eXulting:

Die eXulting GmbH & Co. KG agiert bereits seit 2011 als Unternehmensberatung mit Spezialisierung auf Gewerbe- und Industrieversicherungen. Zudem betreibt eXulting mehrere Portale für Gewerbeversicherungen (z.B. BrokingX.de; XSelect.net, Bedingungsvergleicher.de, Gewerbepilot.de). Seit 2019 veröffentlich eXulting Ratings und Gewerbeversicherungen und vergibt Qualitätssiegel.

Verantwortlich für den Inhalt:

eXulting GmbH & Co. KG, Fasanenfeld 2a, 53721 Siegburg, Tel: 02241-9593741, www.exulting.de

Nachfolgeplanung wird immer wichtiger: Mit der Anmeldung von einem Maklerunternehmen aus dem Sauerland erreichte der Makler Nachfolger Club e.V. im März 2025 die Schwelle von 1.000 Mitgliedern und setzt damit ein deutliches Zeichen für Wachstum und Beliebtheit.

Im Jahr 2014 wurde in Bamberg der erste Deutsche Makler Nachfolger Club e.V. gegründet, der sich seitdem erfolgreich für die Nachfolgeregelungen von Maklern und Maklerunternehmen in Deutschland einsetzt. Mit über 1.000 Mitgliedern bundesweit hat sich der Verein als zentrale Anlaufstelle für Makler etabliert, die auf der Suche nach einem passenden Nachfolger sind.

Zudem bietet der Verein ein spezielles Expertennetzwerk von Steuerberatern, Rechtsanwälten und TOP-Experten der Nachfolgeplanung für Makler und Maklerunternehmen um die Mitglieder bei Ihrer Nachfolgeplanung unterstützen.

Viele Makler stehen vor der Herausforderung, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Der erste Deutsche Makler Nachfolger Club e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, diesen Prozess zu vereinfachen. In den letzten 10 Jahren hat der Verein über 350 erfolgreiche Nachfolgeplanungen begleitet und bietet damit eine wertvolle Unterstützung für die Branche.

Das größte Nachfolgerportal für Makler und Maklerunternehmen in Deutschland, www.bestandsnachfolge24.de, ermöglicht es, potenzielle Nachfolger in allen Regionen Deutschlands zu finden, die nicht nur zu den Kunden passen, sondern auch den gewünschten Kaufpreis zahlen. In beeindruckenden 98 % aller Fälle gelingt es dem Verein, den passenden Nachfolger zu vermitteln. In den meisten Fällen werden den abgebenden Maklern mindestens 3-5 ausgewählte Nachfolgekandidaten gleichzeitig vorgestellt, um eine bessere Verhandlungsposition zu ermöglichen.

Zu den angebotenen Dienstleistungen gehören eine kostenlose Bewertung von Maklerbeständen und -unternehmen sowie die Erstellung eines umfangreichen Verkaufs-Exposés. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder eine 90-Tage-Verkaufsgarantie, die zusätzliche Sicherheit bietet. Der Verein unterstützen seine Mitglieder von der professionellen Notfallplanung bis zur professionellen Übergabe an einen geeigneten Nachfolger und stellen somit einen nachhaltigen Generationenwechsel sicher.

Aktuell bereitet der Verein über 200 Makler und Maklerunternehmen auf eine Übergabe vor und unterstützt sie dabei, ihre Nachfolge erfolgreich zu gestalten.

Werden Sie Teil unseres Vereins und profitieren Sie von unserem Netzwerk und unserer Expertise in der Nachfolgeregelung. Gemeinsam machen wir den Übergang für Makler einfacher und erfolgreicher.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website: www.makler-nachfolger-club.de.

Verantwortlich für den Inhalt:

Makler Nachfolger Club e.V., Rothenbühlstraße 1, D­-96163 Gundelsheim, Tel.: 0951­420256, Fax: 0951­4072667, www.makler­-nachfolger-­club.de

Kein TOP-Tarif erfüllt den Basis-Schutz der GKV nach SGB V. PKV-Vertriebsmarketing führt Verbraucher in die Irre.

Die PremiumCircle Deutschland GmbH (PCD) hat auf Basis der vertraglich garantierten Leistungen der PKV nach 2012 und 2018 die 3. Auflage ihre umfassenden Kurzstudie zum Leistungsvergleich der additiv leistungsstärksten PKV-Tarife mit der GKV veröffentlicht. Die Studie umfasst 118 Seiten.

Die Basis der Analyse bilden 107 PCD-Mindest-Leistungs-Kriterien, von denen 104 dem GKV-Leistungskatalog nach SGB I, SGB V, SGB X, SGB XI, G-BA-Richtlinien, KHEntgG, BMG entsprechen sowie 3 weiteren PLUS-Mindest-Leistungs-Kriterien die zwar keine GKV-Leistung darstellen, die aber ein Krankenversicherungsschutz mindestens umfassen sollte.

Im Ergebnis hat kein PKV-Tarif die 104 GKV-Mindest-Leistungskriterien erfüllt. Die Bandbreite der PKV-Tarife liegt zwischen 48 und 99 erfüllten Kriterien. Die GKV hat 104 erfüllt.

Bei den 107 PCD-Mindest-Leistungs-Kriterien, die 3 weitere PLUS-Mindest-Leistungs-Kriterien im Bereich Sehhilfen und Zahnleistungen umfassen, bleibt das Ergebnis erfüllter Mindest-Leistungskriterien der GKV bei 104, während die Bandbreite innerhalb der PKV-Tarife zwischen 51 und 102 liegt.

Zu Gunsten der PKV wurde in der Analyse die in allen PKV-Tarifen vertraglich garantierte Möglichkeit, ärztlich verordnete oder durchgeführte Behandlungen und sonstige Maßnahmen in der Leistungsregulierung wegen fehlender medizinischer Notwendigkeit oder sogenannter Übermaßbehandlung durch die PKV-Sachbearbeiter herabzusetzen oder gar ganz abzulehnen, nicht berücksichtigt.

Besonders auffällig sind erhebliche Defizite der PKV-Tarife in den Bereichen Psychotherapie, Anschlussheilbehandlung, Reha und Kur, Krankenpflege und Palliativversorgung, Prävention.

Die im PKV-Vertrieb oftmals pauschal verwendeten Marketingaussagen „PKV ist besser als die GKV“ sind demnach irreführend.

Die 118-seitige Kurzstudie ist bei PremiumCircle unter https://www.premiumcircle.de/shop/produkt/kurzstudie-leistungsvergleich-pkv-gkv-2025/ zu bestellen.

Verantwortlich für den Inhalt:

PremiumCircle Deutschland GmbH, Kaiserstraße 177 , D­-61169 Friedberg,Tel.: 06031 16959­0, www.premiumcircle.de

“See you, SIU, Goodbye RIS?” AfW verlangt Gleichlauf von Regelungen und Verzicht auf ausufernde Berichtspflichten

Die EU-Kommission hat ihren ersten Plan für die Spar- und Investitions-Union (SIU) vorgestellt. In ihrer Diagnose wird die Brüsseler Institution deutlich: „Das Zusammentreffen eines relativ niedrigen Produktivitätswachstums und relativ hoher Sparquoten deutet auf Probleme bei der Vermittlung dieser Ersparnisse in produktive Investitionen hin.“

Zur Therapie will die Kommission unter anderem auf ein sehr umstrittenes Mittel zurückgreifen: eine EU-weite Aufsicht über die Kapitalmärkte. Am Donnerstag haben sich in Brüssel auch die Staats- und Regierungschefs mit diesem Thema beschäftigt, allerdings ohne bereits Beschlüsse dazu zu treffen.

Zugleich lässt die Initiative der Kommission die Fragezeichen bei der Kleinanlegerstrategie RIS nochmal größer werden. Die EU-Kommission hat sich am Dienstag beim ersten Trilog darauf festgelegt, bis Ende April konkrete Vorschläge unter anderem dazu vorzulegen, wie die Regelungen zum Preis-Leistungs-Verhältnis (Value for Money) und den Berichtspflichten in der RIS besser ausgestaltet werden können.

AfW-Vorstand Frank Rottenbacher sieht dies als letzte Möglichkeit für die Kommission, die Kleinanlegerstrategie überhaupt noch über die Ziellinie zu bringen:

„Wenn die Kommission es nicht schafft, hier einen echten Gleichlauf mit den übergeordneten Zielen der Spar- und Investitions-Union herzustellen, sollte das Projekt RIS besser ganz beerdigt werden“.

Rottenbacher weiter: „Niemandem – und schon gar nicht den Anlegern und Vermittlern – ist geholfen, wenn in fast planwirtschaftlicher Manier an Regulierungsprojekten festgehalten wird, die zu einer Zeit angeschoben wurden, als die Lage der Europäischen Union noch eine ganz andere war“.

Die Kommission will noch weitere Hindernisse für grenzüberschreitende Aktivitäten aus dem Weg schaffen. Unter anderem soll der Vertrieb von in der EU zugelassenen Fonds innerhalb des Blocks erleichtert und die Richtlinie über Aktionärsrechte überprüft werden.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Objektive Bewertung dank Unabhängigkeit von Produktgebern

Die Versicherungsplattform SMART INSUR hat ihre Tarifbewertung nach Verbraucherschutzkriterien (Smart Check) um eine neue Produktart ausgebaut: Die PKV Restkostenversicherung für Beamte kann nun anhand von 42 Verbraucherschutzkriterien bewertet werden. Diese Versicherung deckt die Differenz zwischen den tatsächlichen Behandlungskosten und der Beihilfe-Erstattung. Damit können entsprechend versicherte Beamte sich und mitversicherte Angehörige vor unerwarteten Eigenleistungen schützen.

„Versicherungsnehmer schätzen bei der Tarifwahl objektive Maßstäbe von Verbraucherschutzorganisationen“, erklärt Sebastian Langrehr, Chief Sales Officer (CSO) der Smart InsurTech AG. „Darüber hinaus lassen sich mit Smart Check Neu- und Alttarife bis ins Jahr 1960 vergleichen.“ Das ermöglicht Versicherungsvermittlern, ihren Kunden eine fundierte Analyse von Preis und Leistungsumfang zu bieten inklusive gezielter Optimierungsvorschläge.

Mehr Transparenz in der Kfz-Versicherung: 15 neue Zusatzkriterien zu Elektromobilität

„Unser Ziel ist es, den Marktüberblick für unsere Nutzer kontinuierlich zu verbessern“, ergänzt Sebastian Langrehr. „Gerade angesichts der immer spezifischeren Tarifangebote für Elektro- und Hybridfahrzeuge haben wir unseren Tarifcheck um 15 zusätzliche Leistungsmerkmale zum Thema Elektromobilität erweitert.“

Während Versicherungsvertriebe Smart Check zur Bestandspflege und Neukundengewinnung verwenden, schätzen auch immer mehr Versicherer das unabhängige Tarifrating. Sie erhalten mit nur drei Eckdaten einen umfangreichen Leistungscheck ihres Versicherungsprodukts und können unmittelbar verorten, wo es im Preis-Leistungs-Verhältnis gegenüber Wettbewerbern steht.

Die Grundlage des Tarifratings bilden über 25.000 Alt- und Neutarife (Basistarife zzgl. einer Vielzahl an Tarifvarianten) von mehr als 400 Versicherern in 15 Produktarten. Allein im vergangenen Jahr 2024 wurden damit mehr als 800.000 Tarifbewertungen durchgeführt.

100 % unabhängig – für maximale Objektivität

Als 100%ige Tochter der Hypoport InsurTech AG unter dem Dach der börsennotierten Hypoport SE betreibt Smart InsurTech das Tarifrating völlig unabhängig von Produktgebern. Diese Unabhängigkeit gewährleistet nicht nur neutrale Bewertungen, sondern sichert auch den angeschlossenen Vertriebsorganisationen ihre Bestände.

Über die Smart InsurTech AG

Die Smart InsurTech AG betreibt mit SMART INSUR eine webbasierte Versicherungsplattform für Verwaltung, Vergleich und Beratung von Versicherungs- und Vorsorgeprodukten bzw. -verträgen. Das voll integrierte System verbindet Prozesse und Datenflüsse von Versicherungsunternehmen und -vertrieben und ermöglicht mit seiner modernen Technologie den schnellen und direkten Vertragsabschluss, anlassbezogene Produktvergleiche, Konzeptberatung und effiziente Bestandsverwaltung. Die hoch automatisierten Prozesse der Plattform führen zu deutlichen Kostenvorteilen und nachhaltigem Geschäftserfolg unserer Kunden. Das Unternehmen wurde mit dem TOP 100-Siegel 2024 für besonders innovative mittelständische Unternehmen ausgezeichnet.

Die Smart InsurTech AG ist eine 100%ige Tochter der Hypoport InsurTech AG, die als Holding für neun Unternehmen im Versicherungsbereich unter dem Dach der Konzernmutter Hypoport SE fungiert. Sie verfolgt in den Bereichen tarifierbare Privat- und Gewerbeversicherungen, betriebliche Vorsorgeversicherungen und Industrieversicherungen das Ziel, einfache, effiziente und partnerschaftliche Lösungen für den Versicherungsmarkt zu schaffen.

Die Aktien der MDAX-notierten Hypoport SE sind an der Deutschen Börse im Prime Standard gelistet. Die Hypoport-Gruppe beschäftigt in ihrem Netzwerk von Technologieunternehmen über 2.200 Mitarbeitende und hat im Jahr 2024 einen Umsatz von 561 Mio. Euro erwirtschaftet.

Verantwortlich für den Inhalt:

Smart InsurTech AG, Klosterstraße 71, 10179 Berlin, Tel: +49 (0)30/42086-1935, www.smartinsurtech.de

Drei Jahrzehnte lang kannte der Höchstrechnungszins nur eine Richtung: nach unten. Doch zum 1. Januar 2025 gab es eine historische Wende – zum ersten Mal seit 30 Jahren wurde der Zinssatz von 0,25 auf 1 Prozent angehoben.

Klingt technisch? Vielleicht. Was hat das also eigentlich zu bedeuten? Und: Ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten für die Altersvorsorge und Absicherung? Die Antwort lautet “Jein”. Zu den konkreten Auswirkungen kann ein Vermögensberater, beispielsweise von der Deutschen Vermögensberatung, in einem persönlichen Beratungsgespräch Informationen liefern. Dank des Fachwissens und der jahrelangen Erfahrungen können die Finanzexperten erklären, ob und wo sich ggf. neue Möglichkeiten zur Vorsorge, Absicherung oder für den Vermögensaufbau ergeben.

Was ist der Höchstrechnungszins: Der Höchstrechnungszins ist der maximale Zinssatz, mit dem Versicherer bei klassischen Lebens- und Rentenversicherungen kalkulieren dürfen. Er wird vom Gesetzgeber festgelegt und ist eine Reaktion auf das seit 2021 stark gestiegene Zinsniveau. In den letzten Jahrzehnten wurde dieser Zinssatz immer weiter gesenkt, was klassische Garantieprodukte weniger attraktiv machte. Bei Risikoversicherungen, zum Beispiel bei Berufsunfähigkeitsabsicherungen, wirkt sich ein erhöhter Rechnungszins prinzipiell so aus, dass für die gleiche Rentenhöhe der Beitrag sinkt.

Lebensversicherungen – Was ändert sich durch die Erhöhung des Höchstrechnungszinses? Für bestehende Verträge klassischer Kapitallebensversicherungen ändert sich durch die Anpassung des Höchstrechnungszinses hingegen nichts. Die in den Verträgen garantierten Leistungen bleiben unverändert bestehen. Für Neukunden können mit dem gestiegenen Höchstrechnungszins höhere Garantieleistungen einhergehen. Das bedeutet, dass man bei gleichem Prämienaufwand höhere Renten oder Kapitalleistungen erhalten kann.

Für die fondsgebundene Lebensversicherung gilt, dass die Kunden in der Regel keine Auswirkungen durch die Anpassung des Höchstrechnungszinses verspüren. Denn fondsgebundene Lebensversicherungen investieren in Aktienfonds und bieten damit ihren Kunden die Möglichkeit, langfristig vom Kapitalmarkt zu profitieren, und ermöglichen höhere Renditechancen. Deshalb nimmt der Höchstrechnungszins dabei keinen Einfluss auf die Rendite. Allerdings bieten fondsgebundene Rentenversicherungen auch Garantien: Pro 10.000 Euro angespartem Vermögen wird eine monatliche Rente garantiert. Dieser garantierte Rentenfaktor kann bei einem Vertragsabschluss im Jahr 2025 dank des höheren erlaubten Rechnungszinses höher ausfallen als der im Vorjahr.

Riester-Rente – das Comeback des Jahres: Mit der Erhöhung des Rechnungszinses ergriffen einige Anbieter die Chance zur Wiedereinführung der Riester-Rente im Neugeschäft. Die Anbieter konnten die Garantie der gezahlten Beiträge und Zulagen kalkulatorisch wieder darstellen. Den Kunden bietet die Riester-Rente den entscheidenden Vorteil einer staatlichen Förderung in Form von Zulagen und Steuervorteilen. Da die Riester-Rente lebenslang ausgezahlt wird, kann sie dabei helfen, die gesetzliche Rente aufzustocken.

Unabhängig vom geltenden Höchstrechnungszins gilt: Es lohnt sich, früh mit der Altersvorsorge und der Arbeitskraftabsicherung zu beginnen. Je früher man startet, desto günstiger sind die Beiträge, und über die gesamte Laufzeit kann man vom Zinseszinseffekt profitieren. Es ist deshalb ratsam, den eigenen Vorsorgebedarf zu überprüfen und die Beratungsleistung eines Vermögensberaters in Anspruch zu nehmen.

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Rund 8 Millionen Kunden setzen bei den Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau auf die Kompetenz und Erfahrung der Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe. Die Finanzcoaches helfen ihren Kunden, das Beste aus ihren Finanzen zu machen. Getreu dem Leitsatz “Früher an Später denken” bieten sie in über 5.200 Direktionen und Geschäftsstellen eine branchenübergreifende und individuelle Beratung. Als Deutschlands größte eigenständige Allfinanzberatung feiert das Familienunternehmen 2025 sein 50-jähriges Jubiläum und richtet dabei den Blick weiterhin in die Zukunft, um innovative und maßgeschneiderte Lösungen für Kundinnen und Kunden anzubieten.

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Personelle Neuaufstellung im Vorstand der Dialog Versicherungen

  • Tamara Pagel wird neue Chief Executive Officer (CEO) der Dialog Versicherungen
  • Tanya Waeber wird neue Chief Insurance Officer P&C (CInsO P&C) der Dialog Versicherung AG
  • Daniel Spooren wird neuer Chief Financial Officer (CFO) der Dialog Versicherungen

Zum 1. April 2025 stellt die Generali Deutschland AG das Vorstandsteam bei ihrem Maklerversicherer Dialog neu auf. Tamara Pagel (40) übernimmt den Vorstandsvorsitz der Dialog Versicherungen. Damit liegt die Führung der Dialog Lebensversicherungs-AG sowie der Dialog Versicherung AG zukünftig in einer Hand.

Tamara Pagel folgt auf Uli Rothaufe, aktuell CEO der Dialog Lebensversicherungs-AG, und Roland Stoffels, aktuell CEO der Dialog Versicherung AG, welche die Leitung der jeweiligen Gesellschaften bislang zusätzlich zu ihren Aufgaben als Chief Insurance Officer Life and Health sowie Chief Insurance Officer P&C im Vorstand der Generali Deutschland AG (GD AG) wahrgenommen haben. Tamara Pagel ist eine ausgewiesene Versicherungsexpertin und hat seit 2009 verschiedene Aufgaben und Führungspositionen in der Generali Deutschland inne. Zuletzt war sie als Head of Prevention Services sowie Leiterin des CEO-Office der GD AG tätig. Tamara Pagel wird in ihrer neuen Rolle ihre langjährige Expertise in der Produktentwicklung, im Marketing sowie im Vertrieb bei der Neuaufstellung der Dialog Versicherungen einbringen.

Tanya Waeber (42), derzeit Head of Cyber Insurance, übernimmt die Vorstandsfunktion Chief Insurance Officer P&C bei der Dialog Versicherung AG. Sie trat 2018 als Senior Underwriter Financial Lines bei der Generali ein und ist seither in verschiedenen Führungspositionen der Gruppe tätig, zuletzt bei der Generali Global Corporate & Commercial (GC&C). Tanya Waeber zeichnet sich durch eine hohe Expertise in den Bereichen Produktentwicklung, Underwriting und Portfoliomanagement aus. Sie folgt auf Martin Schenk, der die Position vorübergehend zusätzlich zu seinen Aufgaben als Chief Insurance Officer P&C bei der Cosmos Versicherung AG und als Head of Steering P&C der GD AG wahrgenommen hat.

Neuer Chief Financial Officer der Dialog Versicherungen wird Daniel Spooren (48), der diese Aufgabe zusätzlich zu seiner aktuellen Funktion als Head of Accounting and Taxes der GD AG sowie Mitglied des Vorstands der Generali Deutschland Krankenversicherung AG übernimmt. Er folgt auf Edoardo Malpaga, der die Position des Finanzchefs bei der Dialog Lebensversicherungs-AG bislang zusätzlich zu seinen Aufgaben als Chief Financial Officer im Vorstand der GD AG wahrgenommen hat sowie auf Nils Heise, der die Position des Finanzchefs bei der Dialog Versicherung AG zusätzlich zu seinen Aufgaben als Head of Steering im Chief Customer Officer Ressort wahrgenommen hat. Daniel Spooren hat 2009 seine Karriere als Führungskraft im Rechnungswesen bei der Generali Deutschland AG begonnen. In der Zwischenzeit hat er unterschiedliche Vorstands- und Führungspositionen übernommen, in die er insbesondere seine hohe Finanzexpertise einbringt.

Melanie Kramp-Gerstner scheidet ebenfalls zum 1. April aus dem Vorstand der Dialog Versicherung AG aus. Den Kunden- und Vertriebsservice übernimmt Michael Reinelt, der bereits im Januar als Vertriebsvorstand bei den Dialog Versicherungen gestartet ist.

Stefan Lehmann, CEO der Generali Deutschland AG: „Ich freue mich sehr, das neue Vorstandsteam mit Tamara, Tanya und Daniel zu vervollständigen. Diese Managerinnen und Manager aus unseren eigenen Reihen bilden zusammen mit Michael Reinelt sowie mit Neven Rebic und Ulrich Ostholt das neue Vorstandsteam. Es vereint langjährige Versicherungsexpertise, fundiertes versicherungstechnisches Know-how sowie umfassende Kenntnis des Vertriebs- und Kundenservicemanagements und wird den eingeschlagenen Kurs der Dialog fortsetzen, das profitable Wachstum im Makler-Geschäft in den Bereichen Biometrie, betriebliche Altersversorgung (bAV) sowie im Schaden- und Unfallsegment weiter zu forcieren. Ich wünsche Tamara, Tanya und Daniel viel Erfolg für die neuen Aufgaben und danke Melanie, Edoardo, Roland, Uli, Martin und Nils für ihre erfolgreiche Tätigkeit in den Vorständen der Dialog Versicherungen.“

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BVK begrüßt den Start des Trilogverfahrens

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt, dass das Trilogverfahren zwischen der EU-Kommission, dem EU-Ministerrat und dem EU-Parlament zur Abstimmung der EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS) gestartet ist.

„Damit nimmt dieses komplexe politische Vorhaben einen weiteren Schritt zu seinem finalen Abschluss sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wir begrüßen auch, dass im Zuge der Schaffung einer EU-Spar- und Investitionsunion (SIU) Optionen geprüft werden, die RIS zu entbürokratisieren und zu vereinfachen. Denn es ist folgerichtig, dass das Ziel der EU, Wohlstand und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit innerhalb Europas zu fördern, nur gelingen wird, wenn man die bürokratischen Hürden bei Investitionen der Versicherungs- und Finanzbranche sowie beim privaten Beteiligungskapital der Bürgerinnen und Bürger löst.“

Deshalb hält es der BVK für weitsichtig, dass bei diesem Verfahren in den nächsten Wochen geprüft werden soll, wie die Ausarbeitung der RIS gelingen kann. Hier wird also der Zeitdruck die RIS bald zu finalisieren, gesenkt, und es könnte sogar sein, dass die RIS in die EU-Spar- und Investitionsunion integriert oder ggf. sogar ganz zurückgenommen wird.

„Allerdings hat sich die EU-Kommission vorbehalten, ein Veto einzulegen, falls die Beratungen zur RIS dem Ziel widersprechen, eine größere Beteiligung von Privatanlegern an dem Renditepotenzial von Finanzmärkten zu ermöglichen und / oder ihren Schutz ignorieren“, betont BVK-Präsident Heinz. „Hier existieren also noch einige Unwägbarkeiten hinsichtlich der Ausgestaltung der EU-Spar- und Investitionsunion sowie der RIS. Dies soll bis zum dritten Quartal 2025 entschieden werden.“

Der BVK wird das weitere Verfahren engmaschig begleiten, die weiteren Verfahrensergebnisse prüfen und die Interessen der Versicherungsvermittler einbringen.

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Personalabbau, Reduzierung von direkten Ansprechpartnern, Hotlines – auf den ersten Blick scheint es, als ob Versicherer es Vermittlerinnen und Vermittlern nicht gerade leicht machen wollen, komplexe Gewerbeversicherungen an Unternehmerinnen und Unternehmer zu bringen.

Inzwischen verzichtet ein Fünftel der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler komplett auf das Gewerbegeschäft. Im Rahmen des aktuellen Vermittlerbarometers hat der AfW ermittelt, welche Folgen das für die Beratung und Betreuung von Gewerbeversicherungen hat.

Der sogenannte “Bauchladenmakler” ist ein bekanntes Bild: Ob Altersvorsorge, Hausrat oder Vermögensschaden-Haftpflicht – alles wird angeboten, überall besteht Fachwissen. Doch diese Vorstellung entspricht längst nicht mehr der Realität. Das zeigt auch die aktuelle Umfrage des AfW: Etwa 20 % der Befragten vermitteln keine gewerblichen Versicherungen.

Komplexität als Hürde für Gewerbeversicherungen

Ein Blick auf die Gründe macht deutlich: Vor allem die zunehmende Komplexität der Produkte schreckt viele Vermittlerinnen und Vermittler ab. Ob Beratungsaufwand, Schadensregulierung oder Haftungsrisiken – in nahezu allen Bereichen nannten die Befragten wachsende Herausforderungen. Die Zahl der Teilnehmenden, welche keine besonderen Schwierigkeiten im Vertrieb von Gewerbeversicherungen sehen, schrumpft auch im Jahr 2024 weiter.

„Wir beobachten eine deutliche Reduzierung direkter Ansprechpartner für Vermittlerinnen und Vermittler, etwa in Form von Underwritern“, erklärt Franziska Geusen, Vorständin des AfW und selbst auf Gewerbeversicherungen spezialisierte Maklerin. „Früher konnte man im persönlichen Austausch unkompliziert maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen entwickeln. Heute dominieren standardisierte Produkte und anonyme Hotlines – auch im Gewerbebereich. Die aktuelle Tendenz, weiter Personal im Sachbereich abzubauen, wird diesen Effekt sicherlich weiter verstärken.“

Kippt die Stimmung?

Neben den vorgegebenen Antwortmöglichkeiten bot die Umfrage auch Raum für individuelle Kommentare. Wo im letzten Jahr noch besonders häufig auf Kooperationen mit Fachmaklern hingewiesen wurde, finden sich beim 17. Vermittlerbarometer klare Aufforderungen in Richtung der Versicherer:

  • „Der Service bei den VR wird immer schlechter. Emails werden nicht beantwortet – Die telefonische Erreichbarkeit wird gefühlt immer schlechter“
  • „Fehlender AD – Support insbesondere beim Check komplexer Risiken vor Ort.“
  • „grottenschlechte Schadenbearbeitungszeiten der Versicherer“
  • „schlechte und verzögerte Leistungen beim Versicherer“

Diese Aussagen verdeutlichen, dass viele Vermittlerinnen und Vermittler sich nicht mehr dazu in der Lage fühlen, die individuellen Herausforderungen der Gewerbetreibenden zu bedienen. Gerade im komplexen Gewerbebereich wird eine individuelle Betreuung gefordert.

Versicherer können sich leicht abheben

Für diejenigen Versicherer, die im Gewerbebereich wachsen wollen, sollten diese Aussagen aber auch Grund zu Hoffnung geben. Bei allen Digitalisierungsbestrebungen und Produktverbesserungen scheint der Service in der Bestandsbetreuung den Nerv der Vermittlerinnen und Vermittlern zu treffen.

„Wer es schafft, hier herauszustechen, kann sicherlich enormes Wachstumspotential ausschöpfen.“, kommentiert Franziska Geusen. „In vielen Bereichen können die Risikoträger vor allem im kleinen und mittleren Gewerbesegment eine auskömmliche Marge generieren. Die Versicherer sollten sicherlich überlegen, wie sie – vor allem auch jüngere – Vermittlerinnen und Vermittler unterstützen können, um sich als richtiger Partner im Gewerbegeschäft zu positionieren.“

Zur Studie: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde in Kooperation mit den Fördermitgliedern des Verbandes bereits zum 17. Mal mittels einer Online-Umfrage im Oktober und November 2024 durchgeführt. Insgesamt 1.173 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten 124 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Rund neun von zehn Befragten (88,6 Prozent) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 84 Prozent im Maklerstatus. 59,1 Prozent der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild weist weit über den Verband hinaus, denn 62,4 Prozent der Befragten sind keine Mitglieder des AfW.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Die WWK Lebensversicherung a. G. wurde von der Fachzeitschrift Versicherungsmagazin und dem Analysehaus Service Value auch in diesem Jahr beim alljährlichen Branchenwettbewerb Makler-Champions geehrt.

Dabei wurde dem Versicherer erneut die Auszeichnung „Gold-Status“ in der Kategorie Lebensversicherung verliehen. Die WWK gehört damit zur Spitzengruppe der beliebtesten Maklerversicherer.

Thomas Heß, Marketingchef und Organisationsdirektor der Sonderdirektion sowie Mark Mauermann, Organisationsdirektor der Vertriebsdirektionen Deutschland erklärten im Nachgang der offiziellen Preisverleihung im Hyatt-Hotel in Köln: „Auf die erneute Auszeichnung der WWK sind wir besonders stolz. Denn sie zeigt eindrucksvoll unsere hohe Wettbewerbsfähigkeit auf. Das ist für einen Versicherer, der neben dem Maklervertrieb auch auf eine starke Ausschließlichkeit setzt, eine tolle Leistung.“

Das Versicherungsmagazin hat gemeinsam mit der ServiceValue GmbH zum fünfzehnten Mal in Folge die Servicequalität von Produktgebern anhand von 28 Service- und Leistungsmerkmalen untersucht und insgesamt sechs Sparten ausgezeichnet. Dazu wurden zwischen September 2024 und Januar 2025 im Rahmen einer Onlinebefragung rund 1.700 Maklerurteile eingeholt und ausgewertet.

Entscheidend bei der Untersuchung für die Rankings ist der Servicewert der Versicherer aus Maklersicht. Für den Servicewert werden dabei drei Aspekte als relevant erachtet. Erstens “Integration”, also wie kompatibel die zentralen Service- und Technikleistungen des Anbieters mit den Strukturen und Prozessen beim Makler sind. Zweitens “Befähigung”, das bedeutet, wie stark die Service- und Unterstützungsleistungen auf den Vertriebserfolg des Maklers einzahlen. Und drittens “Zusatznutzen”, das bedeutet, in welchem Maß die zusätzlichen Serviceleistungen einen Mehrwert für das Maklerunternehmen schaffen.

Die WWK konnte bei der umfangreichen Untersuchung erneut überzeugen und wurde bereits zum wiederholten Male im Bereich der Lebensversicherung geehrt, dieses Jahr zum zweiten Mal in Folge mit der Bestbewertung in „Gold“.

Die WWK Lebensversicherung a. G. zählt mit Beitragseinnahmen von über einer Milliarde Euro zu den 20 größten Lebensversicherungen in Deutschland. Geführt wird das Unternehmen als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Als solcher ist die WWK ausschließlich ihren Kunden, also den Mitgliedern, verpflichtet und agiert unabhängig von Aktionärsinteressen. Solidität und Finanzstärke zeichnen die WWK aus. Auf das Geschäftsvolumen bezogen ist die Gesellschaft seit langer Zeit einer der substanz- und eigenkapitalstärksten Lebensversicherer in Deutschland.

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WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de