Geht es in der Finanzberatung um Absicherung, Vorsorge oder Vermögensplanung, möchten viele Verbraucherinnen und Verbraucher genauer definieren, worin sie ihr Geld investieren

 

– beispielsweise nur oder überwiegend in Unternehmen, die nachhaltige oder soziale Ziele verfolgen. Um solche Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Finanzanalyse eines Privathaushaltes gezielt abzufragen, können Finanzberaterinnen und -berater jetzt einen praktischen Leitfaden nutzen. Anhand der Ergebnisse lassen sich Finanzprodukte auswählen, die ökologische oder soziale Aspekte entsprechend mehr oder weniger stark gewichten.

Der Leitfaden ist ab sofort Teil der DIN 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“, lässt sich aber auch losgelöst von der Norm anwenden. Entwickelt haben ihn die im zuständigen DIN-Arbeitsausschuss tätigen Expertinnen und Experten von Banken, Versicherungen, Maklerbüros, aus der Vermögensverwaltung und von weiteren Institutionen. Die erweiterte Norm zahlt damit auf die ab 2. August 2022 gesetzlich geltenden Vorgaben ein: Anlässlich des EU-Aktionsplans „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ ist es mit der Änderung der MiFID-II Richtlinie verpflichtend, in der Anlageberatung die Nachhaltigkeitspräferenzen von Kund*innen abzufragen. Die Norm ist in der aktuellen Fassung auf www.beuth.de erhältlich.

ESG-Modul flexibel einsetzbar

Der Leitfaden – auch als ESG-Modul (Environment, Social, Governance) der DIN 77230 bezeichnet – soll Verbraucher*innen vor manipulativer Abfrage schützen und ihnen ermöglichen, ihre Nachhaltigkeitspräferenzen anhand standardisierter Bewertungskriterien klar zu definieren. Beraterinnen und Berater profitieren von seiner einfachen und zugleich flexiblen Anwendbarkeit: Mittels eines Abfrageschemas mit sieben Fragen werden die Nachhaltigkeitspräferenzen erfasst, je nach Antwort leitet das Schema zu passenden Folgeschritten weiter. Erläuterungen zu den wichtigsten Fragen sowie zur Ergebnisdarstellung runden das ESG-Modul ab, sodass Finanzberater*innen für das Gespräch optimal vorbereitet sind. „Nachhaltiges Handeln und soziales Engagement sind vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern auch in Bezug auf ihre Finanzthemen wichtig“, sagt Dr. Klaus Möller, Vorstand des DEFINO Institut für Finanznorm AG und Obmann des Normausschusses, der die DIN 77230 erarbeitet hat. „Mit dem Leitfaden tragen wir dazu bei, diese Aspekte in der Finanzberatung standardisiert und transparent zu berücksichtigen.“

Breiter Konsens

An der Erarbeitung des ESG-Moduls der DIN 77230 waren eine Vielzahl an Experten aus renommierten Unternehmen der Branche, Verbraucherschützer und Wissenschaftler beteiligt. Das Modul wurde im Konsens verabschiedet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DIN e. V., Am DIN-Platz, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: 030 2601-0, www.din.de

Marktkommentar von Sandra Mekler, Managing Partner bei MRH Trowe, bAV-Betriebswirtin (FH) und Rentenberaterin

 

– Das neue Nachweisgesetz schießt weit über das Ziel hinaus und schränkt die Digitalisierungsmöglichkeiten ein.

– Vor allem bei der betrieblichen Altersversorgung bleiben Fragen offen.

Da scheint der Gesetzgeber über das Ziel hinausgeschossen zu sein. Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungsrichtlinie (kurz Nachweisgesetz), das am 1. August 2022 in Kraft tritt, ist ein Rückschritt für die digitalen Erfolge vieler Unternehmen und Organisationen. Denn es legt die EU-Richtlinie weitaus strikter aus.

Vor allem zwei Punkte sind kritisch zu hinterfragen. Das Nachweisgesetz, das es bereits seit 25 Jahren gibt, sieht vor, dass Arbeitgeber die wesentlichen Arbeitsbedingungen und deren Änderungen schriftlich festhalten und dem Arbeitnehmer aushändigen müssen. Das geschieht in der Regel mit einem Arbeitsvertrag. Der deutsche Gesetzgeber sieht in der Novellierung nach § 2 Abs. 1 Satz 3 NachweisG nunmehr explizit die strenge Schriftformerfordernis vor – die elektronische Form wird ausdrücklich ausgeschlossen. Heißt, während der Arbeitgeber in den vergangenen Monaten erfolgreich wichtige Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Digitalisierung seiner Prozesse eingeleitet hat, könnten nun wichtige Bemühungen bei der Digitalisierung der Arbeitsverträge einen Rückschritt erleiden.

Das Nachweisgesetz betrifft auch die betriebliche Altersversorgung, die Teil des Arbeitsentgelts ist. Hierüber muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer schriftlich informieren (§ 2 Abs. 2 Nr. 7 NachwG). Es ist egal, ob es sich dabei um eine reine Arbeitgeberleistung oder um Zuschüsse zur Entgeltumwandlung handelt. Auch jedwede Änderung unterliegt der Mitteilungspflicht. Leider ist bislang nicht klar, wie streng dies gehandhabt wird. Anfang Juli hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) an die aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung ein Schreiben gerichtet, wonach die Entgeltumwandlung von der Dokumentationspflicht des Nachweisgesetzes ausgenommen ist. Das Schreiben liefert jedoch keinen Hinweis darauf, wie mit den (gesetzlich verpflichtenden bzw. freiwilligen) Zuschüssen des Arbeitgebers zur Entgeltumwandlung zu verfahren ist. Es bleibt weiterhin abzuwarten, ob Gerichte der Rechtsauffassung des BMAS folgen werden. Wieder ein neues Gesetz, dessen Umsetzung zunächst schwammig bleibt. Eine kleine Ausnahme gibt es jedoch für Arbeitgeber mit Betriebsrat oder tarifvertragsgebundene Arbeitgeber: Die Angaben zur betrieblichen Altersversorgung können durch einen Verweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ersetzt werden (§ 2 Abs. 4 Satz 1 NachwG).

Eine weitere Neuerung im Nachweisgesetz ist, dass ein Verstoß gegen die detaillierten Vorschriften nun – nach 25 Jahren – eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.000 Euro je Verstoß geahndet werden kann (§ 4 NachweisG). Dabei handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Wenn der Arbeitnehmer heute auf diese Nachweispflicht besteht, muss der Arbeitgeber zügig agieren und mitunter Dokumente in der strengen Schriftform nachreichen. Das ist deshalb fraglich, sieht die EU-Richtlinie doch weder das Bußgeld noch die ausdrückliche strenge Schriftform vor. Gerade im Zuge der zunehmenden Digitalisierung bedeutet das einen Schritt zurück nach den Anstrengungen, die Unternehmen in den vergangenen Jahren – vor allem im Zuge der Pandemie – für eine papierlose, digitale Arbeitswelt unternommen haben. Dabei stellt sich die Frage, warum Deutschland einen eigenen, strengeren Weg beschreitet und den Unternehmen damit das Leben erschwert. Denn klar ist, dass Digitalisierung inzwischen ein Grundbaustein einer modernen Gesellschaft ist und allen Beteiligten das Leben sehr viel leichter macht.

Es bleibt also zu hoffen, dass die papierlose Form laut EU-Richtlinie doch zugelassen und das Bußgeld abgeschafft wird. Bis dahin bleibt den Arbeitgebern nichts weiter, als auf Nummer sicher zu gehen, sich beraten zu lassen und trotz dem damit verbundenen Aufwand zurück in die Vergangenheit reisen – hoffentlich nur kurzfristig.

Über MRH Trowe:

MRH Trowe gehört zu den zehn größten deutschen Industriemaklern. Unter dem Dach der Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding agieren neben der MRH Trowe Insurance Brokers GmbH mehrere Spezialdienstleister für verschiedene Segmente. MRH Trowe bietet umfassende Expertise in praktisch allen Versicherungssparten für Industrie- und Gewerbekunden, Institutionen sowie gehobene Privatkunden. Das inhabergeführte Unternehmen verfolgt einen konsequenten Wachstumskurs mit ganzheitlichem Beratungsangebot, spezialisierten Fachteams und einem hohen Digitalisierungsgrad an den Schnittstellen von Mandanten, Makler und Versicherer. Rund 700 Mitarbeiter verwalten ein Prämienvolumen von mehr als 450 Mio. Euro.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding, Walther-von-Cronberg-Platz 6, 60594 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 6605889-0, www.mrh-trowe.com

Mario Oberle übernimmt die Geschäftsführung an der Seite von Ulrike Taube, Michael Hoppstädter verlässt das Unternehmen

 

Mario Oberle trat zum 1. Juli 2022 in die Geschäftsführung des ERGO Pensionsberaters Longial GmbH ein. Bis zum 30. September 2022 wird das Unternehmen zunächst von der Dreierspitze Ulrike Taube, Michael Hoppstädter und Mario Oberle geleitet. Michael Hoppstädter wird sich ab 1. Oktober 2022 einer neuen beruflichen Aufgabe widmen.

Mario Oberle wird in der Geschäftsführung künftig den Bereich „Kunden, Partner, Vertriebe“ übernehmen. Sein Schwerpunkt in dieser Funktion wird auf dem weiteren Ausbau der Strategie für die betriebliche Altersversorgung (bAV) liegen. Oberle kommt von der Zurich Gruppe Deutschland, in der er als Bereichsleiter und Business Manager bAV tätig war. Darüber hinaus verantwortete Oberle als Vorstandsmitglied bei der Deutschen Pensionsfonds AG, dem Joint-Venture von Deutsche Bank und Zurich Gruppe Deutschland, den Geschäftsbereich „Operative Geschäfte“ und bündelte in diesem Ressort die Themenfelder Verwaltung, IT und Produktentwicklung.

„Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und wünschen Mario Oberle in seiner neuen Funktion einen erfolgreichen Start!“, so Ulrike Taube, Vorsitzende des Vorstands der ERGO Pensionsfonds AG, Mitglied des Vorstands der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG, verantwortlich für das Ressort bAV und Geschäftsführerin der Longial GmbH.

Michael Hoppstädter war seit Anfang 2017 in der Geschäftsführung der Longial GmbH tätig und verantwortete dort die Einheiten Beratung und Vertrieb, Recht/Steuern sowie Public Relations. Hoppstädter wird das Unternehmen auf eigenen Wunsch zum 30. September 2022 verlassen, um sich einer neuen beruflichen Aufgabe zu widmen. Ulrike Taube kommentiert: „Michael Hoppstädter hat mit viel Engagement fast sechs Jahre lang die Longial geführt. Dafür danke ich ihm auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen herzlich und wünsche ihm alles Gute für den neuen beruflichen Weg.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Longial GmbH, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf, Tel: +49 (0) 211 4937-7600, Fax: +49 (0) 211 4937-7631, www.longial.de

Ab August tritt eine Neuerung in der EU-Finanzmarktrichtlinie in Kraft.

 

Mit der sogenannten „Nachhaltigkeitspräferenzabfrage“ sollen Anlegerinnen und Anleger die Möglichkeit erhalten, das Thema Nachhaltigkeit bei ihrer Anlageentscheidung in Wertpapier- oder Versicherungsanlageprodukten stärker zu berücksichtigen. Doch was genau beinhaltet die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage konkret? Die LAUREUS AG PRIVAT FINANZ hat die wichtigsten Infos zusammengefasst.

Was bedeutet „Nachhaltigkeitspräferenzabfrage“?

Bei der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage müssen Beraterinnen und Berater ihre Kundinnen und Kunden fragen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sie nachhaltige Aspekte bei ihrer Vermögensanlage berücksichtigen wollen. Die Abfrage erfolgt im Rahmen der Geeignetheitsprüfung, bei der die Kundenwünsche mit den in Frage kommenden Anlageprodukten abgeglichen werden. Es handelt sich bei dieser Regel um eine Neuerung innerhalb der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II, die den Verbrauchern Transparenz und Schutz bei Wertpapieranlagen verschaffen soll.

Was ist das Ziel der neuen Richtlinie?

Die neue Regel soll sicherstellen, dass in der Anlageberatung über die Möglichkeiten von nachhaltigen Investments aufgeklärt wird. Gleichzeitig werden so die Anlegerinnen und Anleger selbst beim Thema Nachhaltigkeit mehr in die Verantwortung genommen. Die EU-Finanzmarktrichtlinie dient der Transparenz und dem Verbraucherschutz bei Wertpapieranlagen. Künftig wird der Faktor Nachhaltigkeit darin gesondert aufgeführt. Die Pflicht zur Nachhaltigkeitspräferenzabfrage ergänzt die bereits 2021 in Kraft getretene EU-Offenlegungsverordnung sowie die nachträglich ergänzte Taxonomie-Verordnung. Erstere soll mehr Transparenz schaffen hinsichtlich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Unternehmen. Die Taxonomie-Verordnung legt Kriterien für ökologisch nachhaltige Finanzprodukte fest.

Ab wann wird die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen Pflicht?

Die überarbeitete Fassung der MiFID II tritt am 2. August in Kraft. Ab dann werden Anlage- und Versicherungsberaterinnen und -berater verpflichtet sein, die Nachhaltigkeitspräferenzen zu erfragen.

Welche konkreten Fragen kommen auf die Kunden zu?

Die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage erfolgt im Rahmen der Geeignetheitsprüfung, bei der ermittelt wird, nach welchen Kriterien die Geldanlage gestaltet werden soll. Bei der Abfrage wird zunächst festgestellt, ob grundsätzlich Interesse an nachhaltiger Geldanlage besteht. Ist dies der Fall, werden im zweiten Schritt der Anteil nachhaltiger Geldanlagen am Gesamtvermögen sowie inhaltliche Kriterien (beispielsweise Berücksichtigung von Treibhausgasemissionen oder die Einhaltung von Arbeits- und Menschenrechten) definiert. Abschließend legen Berater und Kunde gemeinsam eine Strategie fest, auf deren Grundlage das Anlageportfolio zusammengestellt wird. Möglich wäre beispielsweise eine Anlagestrategie, die Papiere von Unternehmen oder Staaten ausschließt, die klar gegen bestimmte Kriterien verstoßen oder aber ein Portfolio das Produkte von Unternehmen enthält, die innerhalb ihrer Branche am besten in den gewählten Nachhaltigkeitskategorien abschneiden.

Was, wenn Anleger nicht speziell in nachhaltige Produkte investieren möchten?

Versicherungs- und Anlageberater werden künftig – zusätzlich zu den bisher geltenden Faktoren Risikobereitschaft, Anlagehorizont und Anlagezweck – auch die Nachhaltigkeitspräferenz als mögliches Kriterium für die Anlagestrategie erfragen. Möchte eine Kundin oder ein Kunde den Faktor Nachhaltigkeit nicht gesondert gewichten, wird dieses Kriterium bei der Portfolioerstellung nicht weiter berücksichtigt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Laureus AG Privat Finanz, Ludwig-Erhard-Allee 15, D-40227 Düsseldorf, Tel: 0211 / 16098­0, www.laureus­ag.de

Im Rahmen der regelmäßigen Untersuchung Marktstandards in der BU hat infinma auch 2022 wieder rund 440 Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherung im Hinblick auf ihre Produktqualität analysiert.

 

Bereits seit dem Jahr 2011 veröffentlicht infinma, die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH in Köln, regelmäßig die sog. Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung und gibt damit sowohl Vermittlern und Maklern, aber auch Versicherern wichtige Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen.

Im Rahmen der Marktstandards in der BU werden regelmäßig wichtige Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen analysiert. Derzeit werten die Analysten von infinma zu insgesamt 18 Kriterien aus, welche konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt, und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“. Wie üblich vergibt infinma kostenlose Zertifikate für die Produkte, die in allen 18 Kriterien gleichzeitig den Marktstandard mindestens erreichen oder diesen übertreffen.

„Nach wie vor ist der Markt in der BU in Bewegung. Möglicherweise sorgt das wachsende (Konkurrenz-) Angebot von immer mehr Grundfähigkeitsversicherungen für neuen Konkurrenzdruck. Dabei konnten wir beobachten, dass derzeit vor allem das Thema Nachversicherungsoptionen eine große Rolle spielt. So hat sich bspw. der Marktstandard bei der ereignisunabhängigen Nachversicherungsmöglichkeit geändert. Es ist jetzt marktüblicher Standard geworden, den Kunden eine Erhöhungsmöglichkeit für ihren BU-Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung anzubieten, ohne dass dazu ein bestimmter, vorab festgelegter Anlass vorliegen muss.“ kommentierte Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, die aktuellen Ergebnisse.

„Obwohl sich der Marktstandard bei der Nachversicherungsmöglichkeit ohne Anlass verbessert hat, ist die Anzahl der zertifizierten Tarife in Relation zur Gesamtzahl der untersuchten Tarife angestiegen. Wir sehen also, dass sich die BU auf ohnehin schon hohem Niveau dennoch kontinuierlich weiterentwickelt. Produkteigenschaften, die noch vor wenigen Jahren ein absolutes Highlight waren, gehören inzwischen zu den Must-Haves.“ ergänzte Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann. „Die immer wieder geäußerte Kritik an der Qualität der Versicherungsbedingungen können wir nur sehr bedingt nachvollziehen.“

Die Veränderungen im Marktstandard haben denn auch zu Änderungen bei den zertifizierten Gesellschaften geführt. Es wurden einige Versicherer neu ausgezeichnet, bei einigen ist das Zertifikat weggefallen.

„Veränderungen im Kreis der zertifizierten Gesellschaften zeigen deutlich, dass unser Verfahren funktioniert und auf grundlegende Marktveränderungen zeitnah reagiert. Anders als bei anderen Analysen oder Bewertungsverfahren haben wir dabei selber keinen Einfluss auf die Ergebnisse und die zertifizierten Produkte“, ging Schulz noch einmal auf die Funktionsweise der Marktstandards ein.

Einen kurzen Ausblick auf das nächste Update der Marktstandards konnte sein Kollege Glissmann geben: „Auch zukünftig werden die Marktstandards in Bewegung bleiben. Immer mehr Produkte haben bspw. bereits eine Verlängerungsoption. Auch die Regelungen zur Teilzeit werden weiter angepasst; zudem bekommen Zusatzleistungen, wie bspw. Einmalzahlungen bei Krebs, noch größere Bedeutung.“

Die aktuellen Marktstandards können in Kürze auf der Internet-Seite von infinma eingesehen werden: https://www.infinma.de/lupe_msbu.php

Über die infinma GmbH

Die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH wurde im Jahre 2003 von den alleinigen Gesellschaftern und Geschäftsführern Marc C. Glissmann und Dr. Jörg Schulz gegründet. Das Institut ist als Analyse- und Beratungsunternehmen mit den Schwerpunkten Personenversicherungen und Kapitalanlagen / Investment tätig. Im Bereich der Unternehmensanalysen gehört infinma zu den führenden deutschen Anbietern und entwickelt bspw. regelmäßig mehr als 250 Kennzahlen zur Analyse der deutschen Lebensversicherer. Schwerpunkte der Produktanalysen sind fondsgebundene Versicherungen in allen Schichten der Altersvorsorge, Garantiemodelle, Konzepte zur Absicherung der Arbeitskraft sowie die Pflegeversicherung. Neben verschiedenen Software-Angeboten unterstützt infinma seine Auftraggeber unmittelbar in der Markt- und Wettbewerbsanalyse, beim Produktmanagement und –marketing sowie der Produktentwicklung und im direkten Kontakt mit Vermittlern und Endkunden. Ein aktueller Analyse- und Beratungsschwerpunkt liegt im Bereich der ESG-konformen Kapitalanlagen in der Lebensversicherung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Max-Planck-Str.37A, 50858 Köln,Tel.+49 (0) 2234 933 69 14, www.infinma.de

Ab dem 2. August, müssen alle Versicherungsvermittler Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden bei der Produktauswahl von Versicherungsanlage- und Kapitalanlageprodukten berücksichtigen.

 

Das schreibt eine Änderungsverordnung zur EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD vor.

„Obwohl wir als ehrbare Kaufleute mit unserem sozialpolitischen Auftrag per se dem nachhaltigen und verantwortungsvollen Handeln verpflichtet sind, wird diese Pflicht nicht wenige Vermittlerbetriebe vor große Herausforderungen stellen“, sagt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Um hier den Vermittlern die Arbeit zu erleichtern, gibt der BVK auf seiner Website eine Checkliste heraus, bietet Bildungsveranstaltungen an und veröffentlicht umfangreiche Informationen in seiner Verbandszeitschrift VersicherungsVermittlung. Die BVK-Initiative „Nachhaltiger Vermittlerbetrieb“ rundet diese Bemühungen dazu ab. Dort können Versicherungs-vermittler über ihre Nachhaltigkeitsstrategie informieren.“

Der BVK gab darüber hinaus im Vorfeld dieser neuen gesetzlichen Pflicht mehrere Stellungnahmen ab und veröffentlichte Pressemitteilungen. Im Kontext der letzten BVK-Jahreshauptversammlung in Berlin führte der Verband einen Kongress zum Thema durch und beteiligt sich an den maßgeblichen Brancheninitiativen wie z. B. dem Arbeitskreis Beratungsprozesse und German Sustainability Network. Die BVK-Bildungsakademie bietet zudem fortlaufend spezielle Kurse über die Nachhaltigkeit im Versicherungsvertrieb an.

„All diese Angebote sollen die Vermittler auch jenseits aller gesetzlichen Pflichten dabei unterstützen, zu verstehen und herauszufinden, wie sie sich zu den 17 UN-Zielen der nachhaltigen Menschheitsentwicklung positionieren möchten“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Änderung der Delegiertenverordnungen zur IDD-Richtlinie  zum 2. August

 

Nachhaltiges Leben und Wirtschaften gehören zu den Kernthemen unserer Zeit. Vor allem im Alltag, beim Energieverbrauch und der Ernährung legen die Menschen Wert auf Nachhaltigkeit. Nachhaltige Geldanlage haben bisher jedoch nur die wenigsten im Blick. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage von Civey im Auftrag der Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) anlässlich der Änderung der Delegiertenverordnungen zur IDD-Richtlinie zum 2. August hervor.

Nachhaltigkeit ist den Menschen in Deutschland besonders wichtig: 74 Prozent der Bundesbürger machen sich Sorgen um die Umweltverschmutzung und 69 Prozent fürchten sich vor dem Klimawandel (GfK 2021). Dabei sind 51 Prozent bzw. jeder zweite der Meinung, dass das eigene Verhalten zur Lösung von Umweltproblemen beitragen kann (Statista 2021). Doch: Bei den Finanzen spielen nachhaltige Aspekte bisher nur eine untergeordnete Rolle. Nur 5,5 Prozent der Menschen in Deutschland legen bei der Geldanlage Wert auf Nachhaltigkeit. Als wichtigste Bereiche werden hingegen der Alltag (55 Prozent), Energieverbrauch im Haushalt (45 Prozent) und Ernährung (38 Prozent) genannt. Civey hat dafür Ende Juli im Auftrag der LV 1871 2.503 Menschen online gefragt, in welchen Bereichen sie persönlich viel Wert auf Nachhaltigkeit legen.

Ein neues Bewusstsein für nachhaltiges Investment

„Klimawandel und Krieg zeigen, wie wichtig ethische, ökologische und soziale Aspekte auch bei der Geldanlage sind. Umso bedauerlicher ist es, dass die meisten Menschen in Deutschland das Thema noch nicht im Blick zu haben scheinen – obwohl ihnen nachhaltiges Handeln an sich sehr wichtig ist“, sagt Hermann Schrögenauer, Vorstand der LV 1871. „Bei dieser Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit können Vermittler im Kundengespräch ansetzen und so gemeinsam mit Kundinnen und Kunden ein neues Bewusstsein für nachhaltiges Investment schaffen. Denn mit modernen Finanzprodukten können sie auch in Zeiten von Niedrigzins und Inflation ihr Einkommen im Alter sichern und gleichzeitig in eine nachhaltige Zukunft investieren.“

Nachhaltige Geldanlage gewinnt an Bedeutung

Der Zeitpunkt, sich mit dem Thema Nachhaltigkeit und entsprechenden Lösungen auseinanderzusetzen, ist günstig: Mit der Änderung der Delegiertenverordnungen zur IDD-Richtlinie zum 2. August gewinnt die nachhaltige Geldanlage noch einmal zusätzlich an Bedeutung. Dann müssen Makler die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kundinnen und Kunden im Rahmen des Eignungsprozesses abfragen und Nachhaltigkeitsrisiken bei Entscheidungsprozessen berücksichtigen. Wer zum Beispiel ethische, ökologische und soziale Aspekte bei der Geldanlage berücksichtigen möchte, kann mit der Anlagestrategie Klimarente von LV 1871 und Ökoworld in Zukunftsthemen wie Wasser, Gesundheit, Ernährung, Bildung oder Energieeffizienz investieren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

Im Geschäftsjahr 2021 steigerte der Maklerverbund germanBroker.net AG (gBnet) seinen Umsatz um knapp 10 Prozent auf jetzt 21,50 Millionen Euro und blieb damit auch weiterhin auf einem nachhaltigen Wachstumspfad.

 

Getragen wurde dieses Wachstum in erster Linie von der privaten Kompositsparte, die auch im Vergleich zum Gesamtmarkt deutlich zulegen konnte (Privat/Sach + 17,1 Prozent). Der Vorsteuergewinn lag 2021 bei rund 365 Tausend Euro, das beste Unternehmensergebnis seit Gründung im Jahr 2001.

„Vor dem Hintergrund der aktuellen Krise stellt auch gBnet sich den Anforderungen an den Maklerpoolmarkt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass das Risikomanagement greift und gBnet belastbar aufgestellt ist“, so Vorstand Hartmut Goebel. „So freut es uns natürlich besonders, dass wir – neben einer erneuten sehr soliden Umsatzsteigerung von knapp 10 Prozent – für das Geschäftsjahr 2021 das höchste Unternehmensergebnis seit Gründung erzielt haben. Einmal mehr ein Beweis dafür, dass das Geschäftsmodell von gBnet auch in Krisensituationen trägt. Unsere Partnermakler profitieren insbesondere von einer hohen Produktqualität sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer Angebote und Dienstleistungen. Der personelle Ausbau unserer Kompetenzcenter und die konsequente Optimierung digitaler Geschäftsprozesse tragen ebenso zum dynamischen Wachstum der letzten Jahre bei“, erläutert Goebel. Die Zahl der Partnermakler erhöhte sich im zurückliegenden Jahr zudem auf über 530 Häuser mit mehr als 3.000 Beschäftigten.

Mit rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nimmt gBnet in Bezug auf die Betreuungsdichte weiterhin eine Spitzenposition unter den Maklerverbünden ein.

Im Geschäftsjahr 2021 kommt für die Aktionäre eine Dividende in Höhe von 7,5 Prozent zur Ausschüttung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von gBnet werden über Bonuszahlungen ebenso am Unternehmenserfolg beteiligt.

„Aus heutiger Sicht kann nur schwer eingeschätzt werden, welche Folgen die Pandemie, die deutlich gestiegene Inflationsrate und der Konflikt in der Ukraine für Gesellschaft und Wirtschaft hat. Inwieweit die Versicherungswirtschaft die Auswirkungen verarbeitet und die Risikomanagementsysteme greifen, muss im Zeitverlauf beobachtet werden“, so der Vorstand mit Blick auf die aktuelle Marktsituation.

In diesem Jahr wartet der Maklerverbund mit Neuigkeiten auf Produkt- und Prozessebene auf, zum Beispiel mit einer eigenen Plattform für die Schadenbearbeitung und weiteren Angeboten zum Thema Nachhaltigkeit. „Am 16. September 2022 laden wir zum mittlerweile 9. gBnet-Partnertag ein und halten wieder das eine oder andere Highlight für unsere Gäste bereit“, so Goebel weiter. „Nachdem unsere Partner froh waren, anlässlich unserer Kompetenztage im Juni nach Corona-bedingten Einschränkungen in den Vorjahren wieder in Präsenz zusammen zu kommen, freuen wir uns erneut auf den persönlichen Austausch im September!“

Über germanBroker.net

Die germanBroker.net AG (gBnet) ist eine Servicegesellschaft für Versicherungs- und Finanzmakler. Der Maklerpool konzipiert in Zusammenarbeit mit namhaften Versicherungsunternehmen exklusive Produkte für besonders anspruchsvolle Kunden. Der Maklerverbund wurde 2001 von Maklern für Makler mit dem Ziel gegründet, die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit kleiner und mittelständischer Versicherungs- und Finanzmakler zu fördern. Der Gründungsgedanke „Gemeinsam mehr bewegen“ trägt noch heute.

Die „Genossenschaft“ in Rechtsform der Aktiengesellschaft steht im Eigentum der beteiligten Makler und ihrer Verbände. Aktuell sind 111 Aktionäre an der germanBroker.net AG beteiligt. gBnet unterstützt seine Partner durch exklusive Versicherungsprodukte, innovative Softwarelösungen und qualifiziertes Versicherungs-Know-how.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

germanBroker.net Aktiengesellschaft, Feithstr. 129, D-­58097 Hagen, Tel.: (02331) 8045­171, Fax: (02331) 8045­3171, www.germanbroker.net

Durch Inflation, Energiekrise und Lieferkettenprobleme steigen die Haftungsrisiken für Manager.

 

Gleichzeitig nehmen Unternehmen vermehrt ihre Leitungsorgane persönlich in Regress für Fehlentscheidungen. Jeder Vorstand und Geschäftsführer sollte daher seinen D&O-Versicherungsschutz überprüfen. Auch ein Check und eine Anpassung der Cyber-Versicherung sind angebracht, denn die Schadenkosten bei Cyber-Vorfällen steigen derzeit spürbar.

Die Inflationsrate ist so hoch wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Während der deutsche Verbraucherpreisindex noch im Juni letzten Jahres bei gerade einmal +2,3 % lag, stieg er laut statistischem Bundesamt im Juni 2022 auf 7,6 %. Insbesondere die Preissteigerungen in den Bereichen Nahrungsmittel (11,9 %) sowie Wohnen, Wasser, Strom und Gas mit jeweils über 10 % schlagen hierbei zu Buche. Die Preissteigerung macht sich auch in weiten Teilen der Gewerbe- und Industrieversicherung bemerkbar, unter anderem in der D&O- und der Cyber-Versicherung. Aufgrund der Inflation ist mit einer deutlich erhöhten Haftungsgefahr für Manager zu rechnen. Zudem werden Schäden in Zukunft wohl teurer und verursachen höhere Kosten. Unternehmen und Unternehmensleiter sollten daher dringend ihren D&O- und Cyber-Versicherungsschutz überprüfen.

Energiekrise und Lieferkettenprobleme

Auslöser für die stark steigende Inflation ist in allererster Linie der Angriff Russlands auf die Ukraine. In ihrer Folge entstand aufgrund eines verminderten Angebots von Gas eine Energiekrise, die drastische Preissteigerungen zur Folge hatte. Damit einher geht ein steigender Druck auf die weltweiten Lieferketten. Verlängerte Lieferfristen gepaart mit Produktionsengpässen, Personal- und Materialmangel sowie Rohstoffknappheit und stark angestiegene Rohstoffpreise lassen Lieferketten teilweise komplett zusammenbrechen.

Erhöhte Haftungsrisiken für Manager in der D&O-Versicherung

Daraus resultieren enorme Herausforderungen für Unternehmen. Deren Vorstände und Geschäftsführer sind somit einem deutlich erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. „In den vergangenen Monaten hat die Anzahl der Anfragen von Unternehmen und Unternehmensleitern zu haftungsrelevanten Themen, und ob diese im Rahmen ihrer D&O versichert sind, spürbar zugenommen“, berichtet Dr. Marcel Straub, Head of Legal und Leiter der Schadenabteilung bei Finlex. Denn insbesondere in Krisenzeiten haben Unternehmenslenker mögliche Risiken zu identifizieren und zu bewältigen. Gelingt dies nicht und begeht ein Manager einen Fehler, so haftet er mit seinem Privatvermögen, wenn er bei einer Entscheidung nicht die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewendet hat.

Beispielhaft dient hierzu der aktuelle Fall eines US-Unternehmens, das technische Lösungen bei Entwicklung, Bau und Wartung kritischer Infrastrukturen bietet. Dessen CEO und der CFO werden von Aktionären in Anspruch genommen, weil sie nicht angemessen auf Lieferkettenprobleme und die Inflation reagiert haben sollen.

Ähnliche Fälle sind auch in Deutschland denkbar. Dr. Marcel Straub erläutert: „Es sind unzählige Konstellationen denkbar, in denen Manager in der momentanen Krisensituation Fehler begehen können, aus denen Vermögensschäden für ihr Unternehmen entstehen. Dazu gehört der mögliche Vorwurf, ein Vorstand oder ein Geschäftsführer habe nicht adäquat auf die veränderten Marktgegebenheiten reagiert. Managern wird zum Beispiel vorgeworfen, Rohstoffe zu spät oder zu teuer eingekauft, keine alternativen Lieferketten erschlossen oder Materialien nicht rechtzeitig bestellt zu haben und deshalb die Produktion stillsteht. Dass Manager anschließend von ihren Unternehmen persönlich in Regress genommen werden, ist keine Seltenheit. Wir raten Managern daher mehr denn je, nur auf Grundlage fundierter Informationen zu handeln, Entscheidungen abzuwägen und Prozesse stets zu dokumentieren. Zur Absicherung sollte jeder Manager auf einen möglichst umfassenden D&O-Versicherungsschutz zurückgreifen können.“

Verteuerung der Schadenkosten in der Cyber-Versicherung

Die Auswirkungen sind in der Versicherungsbranche bereits jetzt spürbar. In der Sachversicherung verursacht die Verteuerung von Material sowie Rohstoffen eine Kostensteigerung bei Wiederaufbau und Reparatur von Anlagen, Maschinen und Gebäuden. Zudem führen Materialmangel oder Störungen in den Lieferketten zu Verzögerungen und damit zu einer verlängerten Betriebsunterbrechung.

Ähnliches ist auch in der Cyber-Versicherung zu beobachten. Wurde der Geschäftsbetrieb eines Unternehmens durch einen Cyberangriff, beispielsweise durch Verschlüsselung oder Zerstörung von Systemen, beeinträchtigt oder komplett zum Erliegen gebracht, so dauert die Wiederherstellung der Systeme aufgrund des Mangels an Rohstoffen oder Lieferproblemen (zum Beispiel bei Computerchips) und damit die Wiederaufnahme des Betriebs länger als bisher üblich. Je länger die Systeme ausfallen, umso höher sind die Schadenkosten des versicherten Unternehmens.

Hinzu kommt, dass aufgrund des allgemeinen Preisanstiegs damit zu rechnen ist, dass sich benötigte Teile und Materialien zur Wiederherstellung der Systeme im Einkauf verteuern. Elke Seiz, Claims Counsel bei Finlex: „Wir gehen davon aus, dass sich schadenrelevante Dienstleistungen in naher Zukunft zum Teil erheblich verteuern werden. Wir beobachten momentan, dass die für die Bewältigung eines Cyber-Angriffes dringend benötigten IT-Dienstleister und Forensiker ihre Stundensätze vereinzelt bereits angehoben haben.“

Aufgrund der Schadeninflation sollte das individuelle Cyber-Versicherungskonzept kritisch hinterfragt werden. Im Fokus sollte dabei stehen, ob eine Erhöhung der Versicherungssumme oder etwaiger Sublimits vorzunehmen ist. Denn es droht die Gefahr, dass aufgrund der gestiegenen Schadenkosten die Versicherungssumme im Schadenfall nicht mehr ausreicht oder Sublimits zu schnell erreicht werden. Die Folge wäre, dass versicherte Unternehmen auf einem Teil des versicherten Schadens sitzen bleiben.

Über die Finlex GmbH

Finlex – die Online-Versicherungsplattform für Gewerbe- und Industriekunden strebt an, europaweit der führende digitale Marktplatz für die Geschäftsfelder der Financial Lines zu sein. Dazu gehören D&O-, Cyber-, Strafrechtsschutz-, Vertrauensschaden-, Vermögensschaden-Haftpflicht- und Kapitalmarkttransaktions-Versicherungen. Die Schwerpunkte von Finlex liegen auf den Bereichen Digitalisierung und Fachlichkeit. In dem von Oliver Wyman jüngst veröffentlichen InsurTech-Radar 2021 gilt Finlex als eines der wenigen „Scale-Ups“ mit enormem Potenzial. Bei Scale-Ups handelt es sich um Start-Ups, welche die Anfangsphase verlassen haben und ein schnelles Wachstum vorweisen. Finlex hat seinen Hauptsitz in Frankfurt am Main mit Büros in Berlin, Barcelona, Düsseldorf und Wien.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Finlex GmbH, Ludwigstraße 33-37, 60327 Frankfurt am Main, Tel: 069 87001420, www.finlex.io

 

Freiwillige Anwendung durch § 34f-Maklerinnen und Makler – Vergrößertes Anlageuniversum über vier ESG-Kategorien – Potenzial für Nachhaltigkeitsfonds durch Kundensensibilisierung

 

Die FondsKonzept AG erweitert das Maklerservicecenter um die sogenannte ESG-Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen der Anlegerinnen und Anleger. Hintergrund sind die ESG-Compliance-Regeln für Kreditinstitute und Vermögensverwalter mit einer Lizenz nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG). Diese müssen ab dem 2. August 2022 bei ihren Kunden im Beratungsprozess erheben, ob in die Produktauswahl neben anlegerbezogenen auch umwelt-, sozial- oder unternehmensverantwortliche Kriterien (ESG) einfließen sollen. Die Abfrage stellt eine weitere Stufe der Taxonomie-Verordnung für Finanzmarktteilnehmer in den Staaten der Europäischen Union dar. Das europaweite Klassifizierungssystem für nachhaltige Produkte und Dienstleistungen wird als Grundlage für Investitionsentscheidungen auch in deutsches Recht umgesetzt.

Die ESG-Abfrage ist nach derzeitigem Stand für Maklerinnen und Makler mit einer Lizenz nach § 34f und § 34h Gewerbeordnung (GewO) nicht verpflichtend, kann aber im Gegensatz zu den § 34d-Lizenzhaltern auf freiwilliger Basis angewendet werden. Eine Ausweitung der Abfragepflicht auf § 34f- bzw. § 34h-Makler ist jedoch zu einem späteren Zeitpunkt absehbar.

FondsKonzept empfiehlt, die neue Option bereits jetzt zu nutzen und den Beratungsprozess um die Erhebung der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundinnen und Kunden zu erweitern. So ist davon auszugehen, dass das Thema Nachhaltigkeit in der Geldanlage großes Potenzial bietet. Gründe sind eine steigende Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit und die erhöhte Bereitschaft, nachhaltige Entwicklungen mit eigenem Handeln gezielt zu fördern.

Aufgrund der fehlenden Datentiefe zu den ESG-Kriterien Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung bei der Zielfondsanalyse hat FondsKonzept eine eigene Auswahlsystematik entwickelt. Diese ermöglicht es, nachhaltige Fonds über vier Kategorien herauszufiltern. Die Kategorien entsprechen dabei den drei oben genannten plus einer weiteren für Zielfonds bzw. deren investierte Unternehmen, die sich positiv entwickeln. Somit wird es möglich, den Kundinnen und Kunden ein deutlich größeres Anlageuniversum anzubieten als dies mit dem derzeit vorhandenen Datenmaterial bei einer Eins-zu-eins-Umsetzung gegeben ist. Gleichzeitig wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es sich um ein dynamisches Thema handelt, bei dem sich Produkte und Dienstleistungen stetig zu mehr Nachhaltigkeit verändern.

Hierzu Alexander Lehmann, Vorstand für Marketing und Vertrieb bei der FondsKonzept AG: „Wir freuen uns, unseren Partnern das Abfragetool zu den ESG-Kriterien zu einem so frühen Zeitpunkt anbieten zu können. Hieraus resultiert ein Marktvorsprung für die Maklerinnen und Makler, der sich über alle Vertriebswege von der persönlichen Beratung bis zum FondsShop erstreckt.“

Weitere Informationen erhalten Maklerinnen und Makler auf einem themenspezifischen Webinar von FondsKonzept in Zusammenarbeit mit externen Experten am 1. August 2022. Die Inhalte beleuchten ESG aus Kundensicht und verdeutlichen die praktische Umsetzung im Beratungsprozess über das Maklerservicecenter.

Über die FondsKonzept AG:

Die heutige FondsKonzept AG wurde am 27. April 2000 als FondsKonzept Service GmbH ins Handelsregister eingetragen und versteht sich als offener Maklerverbund und integrierter Dienstleister für freie Makler, Vertriebe, Vermögensverwalter, Banken, Versicherungen und Haftungsdächer. Schwerpunkt ist die Administration aller Geschäftsvorfälle in den Bereichen Investmentfonds, Versicherungen, Bausparen und Finanzierungen über die Online-Plattform smartMSC und deren volldigitale Architektur rund um FinanceCloud, FinanceApp und FinanceScreen zur Umsetzung eines hybriden Beratungsansatzes.

Unter der FondsKonzept AG mit Sitz in Illertissen bei Ulm sind neben der FondsKonzept Investmentmakler GmbH die FondsKonzept Assekuranzmakler GmbH, die FondsKonzept Mehrfachagenten GmbH, die Sosnowski Computersysteme GmbH, die WealthKonzept Vermögensverwaltung AG (50-Prozent-Beteiligung) sowie die FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH mit Sitz in Wien als Tochtergesellschaften angesiedelt. Zu den Kooperationspartnern zählt eine breite Palette von Gesellschaften und Fondsplattformen. Zum 30. Juni 2022 lag das administrierte Bestandsvolumen bei 13,4 Mrd. Euro.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

FondsKonzept AG, Ulmer Str. 6, D­-89257 Illertissen, Tel: +49 (0) 7303 9698100, Fax: +49 (0) 7303 969816, www.fondskonzept.ag

Lara Kessler steigt zur Vertriebsleiterin der Region West auf.

 

Aon plc (NYSE: AON), ein führendes globales Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen baut seine regionalen Vertriebsaktivitäten im Bereich des Erstversicherungsmaklers weiter aus.  Ab 1. August 2022 wird Lara Kessler als Vertriebsleiterin die vertrieblichen Aktivitäten sowie die Neukundengewinnung in der Region West steuern. Darüber hinaus wird sie Mitglied der Regionalleitung West. Mit dieser Besetzung wird der eingeschlagene Wachstumskurs konsequent fortgesetzt.

Lara Kessler (33) hat ihre Ausbildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen als auch ihr duales Studium (B.A.) bei Aon absolviert. Im Anschluss an ihr Studium sammelte sie Erfahrungen im Vertrieb, bevor sie drei Jahre als Projektleiterin bei deutschlandweiten Akquiseprojekten aktiv war. Zuletzt arbeitete sie erfolgreich als Akquisiteurin in der Region West und leitete eine Vielzahl an M&A- und Vertriebsprojekten.

„Lara Kessler wird uns mit ihrer Fachkompetenz und ihrer Marktexpertise dabei unterstützen neue Vertriebskanäle und Kundensegmente zu erschließen“, sagt Michael Hendriks, Geschäftsführer beim Erstversicherungsmakler von Aon. „Besonders freut mich, dass es uns gelungen ist, ein Talent aus unseren eigenen Reihen für diese anspruchsvolle Aufgabe gewinnen zu können. Wir bei Aon schaffen es bei Aon immer wieder, leistungsstarken Fachkräften interessante Perspektiven zu bieten“.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

 

Das Stornovolumen in der Lebensversicherung ist im Jahr 2021 um 1,1 Prozent auf 13,8 Milliarden Euro  gestiegen (2020: 13,3 Mrd.),

 

abgesehen vom Jahr 2020 der höchste Wert seit Verabschiedung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) 2014. Laut dem GDV wurden 2,57 Prozent der Verträge storniert (2020: 2,55%). Die Stornoquote in Bezug auf den mittleren Bestand an laufenden Jahresprämien beträgt laut mehrerer Schätzungen 4,2 Prozent (2020: 4,2%).

“Weder die Umstände während der Corona-Pandemie noch die Situation der Lebensversicherer selbst haben im Jahr 2021 einen Anlass dafür gegeben, dass sich Verbraucher verstärkt von ihren Policen trennen.“, erklärt Henning Kühl, Leitender Aktuar von Policen Direkt und Versicherungsmathematiker (DAV).

„Das weiterhin hohe Stornovolumen und die gegenüber dem Vorjahr weitestgehend unveränderten Stornoquoten stehen dafür, dass es seit Jahren ein konstant hohes Bedürfnis gibt, Lebensversicherungspolicen zu verwerten bzw. stillzulegen, um zeitweiligen oder längeren finanziellen Herausforderungen adäquat begegnen zu können. Hier kann der Zweitmarkt den Kunden flexiblere und attraktivere Alternativen bieten.“

Im Jahr 2021 liessen sich beim Verkauf am Zweitmarkt Mehrerlöse von rund 4% im Vergleich zur Kündigung erzielen und es wurden Policen im Wert von etwa 200 Millionen Euro gehandelt.  Aufgrund der gestiegenen Marktzinsen wird 2022 mit einem deutlichen Rückgang gerechnet. Zum einen qualifizieren sich aufgrund gestiegener Renditeanforderungen derzeit weniger Policen für ein Verkaufsangebot, zum anderen betragen die erzielbaren Vorteile bei einem Verkauf in der Regel nur noch ca. 1%-2%.

Nichtsdestotrotz lohnt die Anfrage am Zweitmarkt auch weiterhin. So hat die Zeitschrift Finanztest in ihrer Juni-Ausgabe 2022 empfohlen, vor der Kündigung einer Lebensversicherung Angebote am Zweitmarkt einzuholen, da der Verkauf lukrativer als die Kündigung sein kann. Neben dem unmittelbaren finanziellen Vorteil kann der Verkauf oft schneller abgewickelt werden und im Unterschied zur Kündigung bleibt nach dem Verkauf ein Rest-Todesfallschutz erhalten.

Auch für einen nur vorübergehenden Liquiditätsbedarf gibt es am Zweitmarkt vorteilhafte Angebote. Mittelfristige Engpässe lassen sich beispielsweise über Policendarlehen überbrücken, oft zu deutlich besseren Konditionen als von Versicherern angeboten werden

Über die Policen Direkt-Gruppe:

Die Policen Direkt-Gruppe ist Marktführer im Zweitmarkt für Lebensversicherungen und der führende Anbieter für Investments in deutsche Zweitmarktpolicen. Die Gruppe ist der größte Asset Manager für Zweitmarktpolicen in Deutschland und gleichzeitig größter institutioneller Versicherungsnehmer in der Lebensversicherung. Zudem erwirbt Policen Direkt seit 2016 etablierte Versicherungsmakler, bietet als Nachfolgelösung auch verschiedene Rentenmodelle an und leistet für Endkunden mit dem digitalen Versicherungsmanager umfassende Versicherungsservices. Dieser Geschäftsbereich wird in den kommenden Jahren stark ausgebaut. Die Gruppe hat Standorte in Frankfurt, Augsburg, Stuttgart, Limburg, Düsseldorf und London, beschäftigt über alle Gesellschaften ca. 130 Mitarbeiter und verwaltet ein Bestandsvolumen an Versicherungen von rund 1 Mrd.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH, Rotfeder-Ring 5, 60327 Frankfurt am Main, Tel: + 49 69 900 219 114,Fax: + 49 69 900 219 4114, www.policendirekt.de

 

 

 

(Grafik: Nur eine Minderheit hat die Chance genutzt, am Zweitmarkt einen Mehrwert zu erzielen. Hier zum Download)

 

Nichtsdestotrotz lohnt die Anfrage am Zweitmarkt auch weiterhin. So hat die Zeitschrift Finanztest in ihrer Juni-Ausgabe 2022 empfohlen, vor der Kündigung einer Lebensversicherung Angebote am Zweitmarkt einzuholen, da der Verkauf lukrativer als die Kündigung sein kann. Neben dem unmittelbaren finanziellen Vorteil kann der Verkauf oft schneller abgewickelt werden und im Unterschied zur Kündigung bleibt nach dem Verkauf ein Rest-Todesfallschutz erhalten.

 

Auch für einen nur vorübergehenden Liquiditätsbedarf gibt es am Zweitmarkt vorteilhafte Angebote. Mittelfristige Engpässe lassen sich beispielsweise über Policendarlehen überbrücken, oft zu deutlich besseren Konditionen als von Versicherern angeboten werden

 

 

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Über die Policen Direkt-Gruppe:

Die Policen Direkt-Gruppe ist Marktführer im Zweitmarkt für Lebensversicherungen und der führende Anbieter für Investments in deutsche Zweitmarktpolicen. Die Gruppe ist der größte Asset Manager für Zweitmarktpolicen in Deutschland und gleichzeitig größter institutioneller Versicherungsnehmer in der Lebensversicherung. Zudem erwirbt Policen Direkt seit 2016 etablierte Versicherungsmakler, bietet als Nachfolgelösung auch verschiedene Rentenmodelle an und leistet für Endkunden mit dem digitalen Versicherungsmanager umfassende Versicherungsservices. Dieser Geschäftsbereich wird in den kommenden Jahren stark ausgebaut. Die Gruppe hat Standorte in Frankfurt, Augsburg, Stuttgart, Limburg, Düsseldorf und London, beschäftigt über alle Gesellschaften ca. 130 Mitarbeiter und verwaltet ein Bestandsvolumen an Versicherungen von rund 1 Mrd.

EU will einheitliche Regeln für digitale Assets 

Digitale Assets, Kryptowährungen und Blockchain-Technologie werden immer mehr zu einem wichtigen Teil der Investmentwelt. Die Regulierung spielt hierbei eine große Rolle. Dabei gibt es staatlicherseits zwei Vorgehensweisen: pragmatisch und schnell oder bürokratisch und langsam. Luxemburg hat sich für den pragmatischen Weg entschieden – und führt so die Tokenisierung in der EU an.

Das erste Quartal 2022 startete mit einer Flaute an den Finanzmärkten, auch digitale Assets wie Bitcoin blieben nicht verschont. Doch bietet die Korrektur auch Chancen, denn der noch junge Krypto-Sektor verspricht weiterhin spannende Technologien und Trends. Die Blockchain-Technologie revolutioniert die Finanzbranche. Eine der jüngsten – und potenziell disruptivsten – Blockchain-basierten Innovationen ist die Tokenisierung von Vermögenswerten.

Diese Technologie wird zwar noch nicht im großen Maßstab genutzt, doch es existieren bereits vielversprechende Anwendungsfälle auf der ganzen Welt. Mit zunehmender Verbreitung könnte die Tokenisierung des Aktienhandels ab 2030 zu jährlichen Kosteneinsparungen von 4,6 Mrd. EUR führen, so eine aktuelle Studie.

Angesichts der steigenden Nachfrage setzen Anbieter verstärkt auf innovative Produkte wie Krypto-ETFs, für die teilweise noch regulatorische Hürden bestehen. Sollten diese künftig entfallen, so eine Studie, wollen 18 Prozent der Befragten in den USA innerhalb von 18 Monaten einen Krypto-ETF auflegen. Weitere 46 Prozent planen dies in Europa sowie 45 Prozent in Asien.

Jeder dritte Bankentscheider in Deutschland erwartet, dass Kryptowährungen als Assetklasse im Banking künftig an Bedeutung gewinnen werden. Das ergibt die Studie “Branchenkompass Banking 2021” von Sopra Steria, für die 100 Entscheiderinnen und Entscheider befragt wurden. Ein völlig neues Segment der Finanzwelt entsteht. Zahlreiche Banken, traditionelle und Krypto-Börsen sowie Startups arbeiten derzeit an Sekundärmärkten für Security Token. Die neuen Handelsplätze sollen den simultanen Kauf und Verkauf der Token ermöglichen.

Diese und weitere interessante Beiträge, Studien, News und Zukunftseinschätzungen für Entscheider der Finanzbranche finden Sie in dieser Ausgabe.

Hier zur PDF-Ausgabe:  Krypto Assets FinanzBusiness 2022

Hier zur Online-Ausgabe: https://www.yumpu.com/de/embed/view/AMgXqDLnPzl1O9Wh

 

Verantwortlich für den Inhalt:

FinanzBusinessMagazin.de, RedaktionMedien Verlag Astrid Klee, Schwaighofstr. 19 A, D-83684 Tegernsee Tel.: +49 (0)8022 50 70 436, www.FinanzBusinessMagazin.de

Die Flatrate kennt heutzutage eigentlich jeder – zumindest wenn es ums Telefonieren und Surfen im Internet geht. Dass es eine Flatrate auch für die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt gibt, ist vielen Menschen neu – die neue PZR-Flatrate-Sofort für nur 9 EUR im Monat!

 

Mundgesundheit wird immer wichtiger

Die Menschen legen heutzutage immer mehr Wert auf ihr Äußeres. Hauptaugenmerk oftmals die Zähne – das macht sich auch in Statistiken bemerkbar. Zahnfüllungen, Extraktionen und Wurzelbehandlungen sind seit 1991 rückläufig. Das liegt sicherlich teilweise daran, dass sich die Möglichkeiten der Zahnmedizin immer weiter entwickelt haben. Zum anderen wird mehr Augenmerk auf die Prophylaxe gelegt, also die Vermeidung von Zahnerkrankungen. Eine wichtige Rolle dabei spielt sicherlich die professionelle Zahnreinigung (kurz PZR). Die meisten Zahnärzte empfehlen ihren Patienten diese Vorsorgemaßnahme zwei mal im Jahr.

Was ist eine PZR und was kostet sie?

Die PZR ist eine Vorsorgebehandlung, bei der die Zähne von geschultem Fachpersonal gründlich gereinigt und gepflegt werden. Während der knapp 60-minütigen Behandlung werden Beläge auf den Zähnen, den Zahnzwischenräumen und in den Zahnfleischtaschen entfernt. Dabei kommt spezielles Handwerkzeug, Ultraschall und Airflow (ähnlich dem Sandstrahlen) zum Einsatz. So werden auch schwer zugängliche Stellen gereinigt, Zahnverfärbungen beseitigt und die Zähne poliert. Eine professionelle Zahnreinigung kostet im Schnitt etwa zwischen 70 und 130 Euro, wobei Zahnärzte in Ballungszentren meist höhere Preise verlangen als auf dem Land.

Warum ist eine professionelle Zahnreinigung sinnvoll?

Bei einer professionellen Zahnreinigung werden die Zähne meist sehr gründlich gereinigt, oft auch an Stellen, die bei der täglichen häuslichen Pflege zu kurz kommen oder schwer erreichbar sind. Mithilfe guter Mundhygiene und regelmäßiger PZR können viele Munderkrankungen wie Karies oder Parodontitis vermieden werden. Untermauern lässt sich dieser Punkt mit der “Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT)”. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der seit Juli 2021 gültigen PAR-Richtlinie, welche alle Maßnahmen der Parodontitisbehandlung regelt. Die UPT entspricht dabei in weiten Teilen den Behandlungsschritten einer PZR. Abhängig von der Schwere der Parodontitis wird eine UPT während der 24-monatigen Therapiezeit bis zu viermal jährlich verordnet.

Grundsätzlich ist die professionelle Zahnreinigung Privatleistung. Doch auch einige gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich mittlerweile an den Kosten der PZR (wenn auch nur sehr eingeschränkt).

Wem nützt eine PZR-Flatrate?

Wer zwei mal im Jahr zur PZR geht, muss in der Regel etwa 200 Euro an Kosten privat tragen. Da macht das Angebot von PZR-Flatrate-Sofort.de für 9 Euro im Monat absolut Sinn.

“Kurz gesagt profitieren alle, deren jährliche Zahnreinigungskosten höher ausfallen als der günstige Jahresbeitrag für die Flatrate.” so Maximilian Waizmann, Geschäftsführer des Vergleichsportals Zahnzusatzversicherung-Experten.de. “Das ist für Menschen, die aufgrund von Versäumnissen in der Vergangenheit besonders sorgfältig sein müssen, eine ideale Lösung. Speziell nach einer Parodontitis-Therapie sollte sich der Zustand nicht weiter verschlechtern. 2-4 mal jährlich zur PZR zu gehen kann durchaus sinnvoll sein.” so Waizmann weiter. Das Gleiche gilt selbstverständlich für Menschen, deren Kosten für eine PZR relativ hoch ausfallen oder trotz gesunder Zähne mehr als einmal jährlich die Spezialistinnen in den Praxen aufsuchen möchten.

Wie funktioniert das mit der PZR-Flatrate?

Gegenwärtig bietet die Barmenia den “Mehr Zahnvorsorge Baustein” für monatlich 9 EUR an (für Erwachsene ab 21 Jahren). Dieser Tarif lässt sich sofort ohne Wartezeit und Gesundheitsfragen realisieren – durch die Möglichkeit, den Vertrag taggenau zu beginnen, kann ein Abschluss online sogar am Tag der Zahnreinigung erfolgen. Nach der Behandlung kann die Rechnung einfach via App fotografiert und hochgeladen werden. Die Erstattung der entstandenen Kosten erfolgt dann i.d.R. zeitnah auf das hinterlegte Konto. “Wir haben bisher nur gute Erfahrungen mit der PZR-Flatrate-Sofort gemacht.” sagt Maximilian Waizmann

Über die Versicherungsmakler Experten GmbH:

Die Versicherungsmakler Experten GmbH ist seit über zehn Jahren auf den Vergleich von Zahnzusatzversicherungen spezialisiert. Neben individueller Beratung bietet das Vergleichsportal Verbrauchern einen kostenlosen Online-Vergleich mit Annahme-Check und viele nützliche Ratgeber-Inhalte rund um die Themen Zahngesundheit & Zahnzusatzversicherung. Die Versicherungsmakler Experten GmbH ist als unabhängiger Versicherungsmakler tätig und erhält für die Vermittlung und Betreuung eine Vergütung.

Quellen:

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/287130/umfrage/anzahl-der-von-zahnaer[…]erechneten-fuellungen-extraktionen-und-wurzelkanalfuellungen/

https://bit.ly/pzr-krankenkassenbeteiligung

https://dzw.de/pzr-von-41-prozent-genutzt

 

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Versicherungsmakler Experten GmbH, Feursstr. 56, 82140 Olching, www.vm-experten.de

Fondsdepot-Optimierer mahnt dennoch Aufmerksamkeit bei Investitionen am Kapitalmarkt an

 

Eine Prognose des Fondsvermittlers PROfinance GmbH sieht den DAX bis Ende 2023 bei wenigstens 16.000 Punkten. Das ergab eine interne Umfrage unter 20 Fondsmanagern, Investmentbankern und Investoren. Demnach schätzen die befragten Experten den Kurs des deutschen Leitindex innerhalb von 18 Monaten stark steigend ein. Im Mittel nannten die Beteiligten sogar 16.100 Punkte als Ziel. André Gaufer, Geschäftsführer der PROfinance sieht für Privatanleger eine gute Gelegenheit, die aktuell niedrigen Kurse für Investitionen zu nutzen. Er mahnt zugleich jedoch, genau hinzusehen. Nicht alle Aktien und Fonds sind eine gute Anlage. Hinzu kommt der Kostenaspekt. Wer umsichtig agiert und auf etablierte Fonds setzt, hat gute Chancen, als Gewinner aus der Krise hervorzugehen.

PROfinance ist selbst keine Fondsgesellschaft, sondern optimiert Depots und vermittelt zu besonders attraktiven Konditionen Wertpapiere. Das bestätigt das Magazin Finanztest in der Ausgabe 7/2022, in der PROfinance als ein provisionsrückzahlender Fondsshop gelistet ist.

Zeichen für eine kommende DAX-Erholung

Die Inflation und der Angriffskrieg auf die Ukraine sind zwei wesentliche Faktoren, die den DAX in der ersten Hälfte 2022 stark getroffen haben. Für André Gaufer stehen die Zeichen trotz des schlechten Umfelds inzwischen wieder auf Grün. Er erläutert: “Die aktuellen Kurse sind Einstiegskurse. Das zeigt nicht nur unsere Umfrage bei etablierten Fondsmanagern. Auch einige technische Daten und Erfahrungswerte aus den letzten Jahrzehnten deuten auf ein kommendes Kursplus hin. Profis raten daher inzwischen wieder, Fondsanteile zu kaufen, um bei attraktiven Aktien die günstigen Kurse zu nutzen.”

DAX hat viel Potenzial

Krisen am Aktienmarkt sind für Anleger eine Chance. Das zeigt sich auch bei den Kriegen der letzten Jahrzehnte. So konnte der globale Aktienmarkt während der Auseinandersetzungen bis auf wenige Ausnahmen immer deutlich zulegen. Je länger ein Krieg dauerte, desto größer war das Plus. Diese Erfahrungswerte sprechen dafür, dass der Aktienmarkt auch nach Ende des Ukraine-Krieges besser dastehen wird als derzeit.

Der DAX hat bereits einen starken Nachholbedarf. Bei einem DAX-Wert von 13.000 Punkten liegt das Kurs-Buch-Verhältnis (KBV) zurzeit bei etwa 1,4 und damit deutlich unter dem historischen Durchschnitt. Unter Börsenexperten gilt der Index als unterbewertet, wenn er unter 1,2 fällt. Das KBV gibt das Verhältnis des Kurswerts zum aktuellen Buchwert der Aktiengesellschaft an und spiegelt so die Substanz des Unternehmens wider. Je stärker sich dieser vom Wert 1 nach oben wegbewegt, desto überbewerteter ist der Kurs und andersherum.

Gaufer: “Anleger sollten auf Erfahrung setzen”

Diese technischen Werte und Erfahrungen untermauern die Einschätzungen der von PROfinance befragten Marktteilnehmer. Dennoch mahnt Gaufer dazu, nicht wahllos zu kaufen. Er empfiehlt etablierte Fonds. Dazu erklärt er: “Anleger sollten speziell in Krisenzeiten auf bekannte Fonds und Erfahrung setzen und sich nicht von Namen blenden lassen. In den letzten Monaten sind zum Beispiel einige Hobby-Fondsmanager wie unter anderem der bekannte Investor Frank Thelen mit eigenen Fondsangeboten krachend gescheitert. Erfolgreiche Manager beweisen über längere Zeiträume und auch in einem schlechten Marktumfeld ihr Können. Sie stellen ihre Fonds dabei so zusammen, dass sie auch in Krisen besser als der Markt performen können. Es wäre fatal, wenn Anleger zwar den richtigen Zeitpunkt zum Wiedereinstieg wählen, sich dann aber für fragwürdige Produkte von marktfremden Prominenten entscheiden. Wie es besser geht, zeigen einige langfristig gut laufenden Fonds, die wir frei zugänglich auf unserer Webseite vorstellen.”

Kostenminimierung für mehr Gewinn

Fonds haben gegenüber Einzelaktien einen großen Vorteil: Sie beinhalten ein Aktienkorb und streuen das Risiko sehr breit. Wenn eine Aktie an Kurs verliert, können die anderen Werte das auffangen. Allerdings rät Gaufer, bei den Kosten ganz genau hinzusehen. Aktiv gemanagte Fonds sind mit höheren Kosten verbunden, da die Gesellschaften einen Ausgabeaufschlag und eine Verwaltungsgebühr verlangen. Dafür übernehmen sie die Arbeit des Anlegers, der keine Zeit hat, sich mit einzelnen Aktien auseinanderzusetzen. Dagegen sind ETF deutlich günstiger. Ihr Kurs folgt aber stur dem zugehörigen Index.

Beide Anlageformen können vorteilhaft sein. André Gaufer gibt den Rat: “Wer beim Kauf nicht nur auf günstige Einstiegskurse, sondern auch auf die Kosten der Wertpapiere achtet, ist der Gewinner vorn morgen.”

Provisionserstattung: Finanztest listet PROfinance

Damit seine Kunden bereits beim Einkauf zu den Gewinnern gehören, bietet Gaufer mit seinem Unternehmen PROfinance eine besonders attraktive Fondsvermittlung. Der Geschäftsführer unterstreicht seine Maxime des fairen Miteinanders: “Unsere Kunden zahlen für ihre Fonds keine Ausgabeaufschläge. Dadurch sparen sie bereits beim Einkauf. Außerdem erhalten sie den Großteil der Bestands- und Verwaltungsprovision ausgezahlt, die wir selbst bekommen. So maximieren unsere Kunden mit unserem Fonds-Cashback ihre Rendite und sind schneller in der Gewinnzone. Diesen besonderen Vorteil hebt das Magazin Finanztest in der Ausgabe 7/2022 hervor. Dort ist PROfinance als provisionsrückzahlender Fondsshop gelistet. Damit gehört das Unternehmen zu den wenigen Marktteilnehmern, die auf diese Weise Privatanlegern zu einem höheren Gewinn verhelfen.

Aktien und Fonds haben Vorteile, aber Hände weg von Agrarrohstoffen!

Das aktuelle Marktumfeld nutzen nach Aussagen von Gaufer bereits eine Reihe von Investoren, um wieder Positionen aufzubauen oder vorzubereiten. Eine Ausnahme nennt André Gaufer jedoch: Agrarrohstoffe und entsprechende Fonds sollten Anleger meiden. Er sieht hier zwei Aspekte als besondere Gefahr. Zum einen sind die Kursverläufe für Privatanleger kaum vorherzusehen. Zum anderen sind die Kurse von Spekulanten getrieben, die damit die Hungerkrise in Teilen der Welt verschärfen.

Gaufer sagt: “Weizen und Mais gehörten leider zu den besonders erfolgreichen Anlageklassen im ersten Halbjahr. Nach meiner Auffassung sind Investitionen in solche Werte per se unethisch. Daher setzen wir uns bereits seit 2010 mit unserer Initiative handle-fair.de dafür ein, Spekulationen auf Preise von Agrarrohstoffen zu unterbinden. Meine Meinung ist klar: Mit Essen spielt man nicht. Das gilt auch für Fonds und ganz besonders für Privatanleger.”

PROfinance kämpft für Fairness

Für PROfinance ist Fairness keine Worthülse. Das zeigen die attraktiven Konditionen für Kunden und der Einsatz gegen Spekulationen mit Agrarprodukten. Geschäftsführer André Gaufer möchte, dass es den Menschen besser geht. Ein regelrechter Dorn im Auge sind ihm daher Spekulanten, die hemmungslos Kurse für die eigene Rendite treiben oder mit dem Vermögen von Anlegern spielen. Dieser Ansatz treibt ihn auch abseits des Aktienmarktes um. So verklagte er vor Kurzem das Immobilienunternehmen Adler Group. Dabei ging es um ein Bauprojekt, das herausgezögert und ohne Zustimmung der Käufer verändert wurde. Der Fall geht im Herbst vor Gericht. Er war Teil des investigativen TV-Berichts “Die Story im Ersten: Immobilienpoker – Die dubiosen Geschäfte eines Wohnungskonzerns” in der ARD. Die Sendung ist in der Mediathek abrufbar.

Über die PROfinance GmbH

Die PROfinance GmbH besteht seit 1997 und hat ihren Sitz in Berlin. Geschäftsführer André Gaufer hat mit dem Unternehmen seinen Ansatz für ein faires Miteinander am Finanzmarkt Realität werden lassen. PROfinance ist auf die Optimierung von Fondsdepots spezialisiert. Die Kunden erhalten Sonderkonditionen bei comdirect, DWS, ebase, FFB und Fondsdepot Bank. Dadurch sparen die Fondsanleger Geld beim Einkauf. Sie können viele Fonds günstiger erwerben und so schneller Ihr Vermögen aufbauen. Über die günstigen Fondskonditionen des freien Fondsvermittlers hat unter anderem die Stiftung Warentest in der Finanztest-Ausgabe Juli 2022 informiert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

PROfinance GmbH, Giesensdorfer Str. 15 A, 12207 Berlin, Tel: 030 859550-0, www.profinance.de

Beck kommt von Amundi und soll das Geschäft mit institutionellen Investoren voranbringen

 

Das Münchener Fintech-Unternehmen QPLIX verstärkt mit Matthias Beck den Vertrieb seiner gleichnamigen digitalen Wealth Management Plattform. Als Senior Sales Manager betreut er ab sofort Family Offices, Vermögensverwalter, Asset Manager und institutionelle Investoren vorrangig im deutschsprachigen Raum. Beck kommt von Amundi Asset Management, wo er als Executive Director für die Region Deutschland Südwest zuständig war. Zuvor war er bei der DZ Privatbank in München zunächst als Wealth Manager und später in der Verantwortung für den Drittvertrieb von Vermögensverwaltungslösungen tätig.

„Wir freuen uns, mit Matthias Beck nach Frank Sauer nun einen weiteren hochkarätigen Sales-Experten gewonnen zu haben. QPLIX wächst weiterhin stark im Geschäft mit Family Offices, Banken und Vermögensverwaltern. Hier werden seine exzellenten Verbindungen noch einen weiteren Schub bringen. Wir verzeichnen zudem eine gesteigerte Nachfrage von institutionellen Anlegern wie Pensionskassen und Versicherungen. Matthias Becks Brachenkompetenz in diesem Segment ist ein echter Gewinn für uns“, so Christoph Wendel, Managing Director, QPLIX GmbH.

Beck (47) ist gelernter Bankkaufmann, Diplom Bankbetriebswirt (Frankfurt School of Finance and Management) und diplomierter Kommunikationswirt (Bayerische Akademie für Werbung).

QPLIX GmbH

QPLIX digitalisiert das Management komplexer Vermögen. Zu den Kunden der FinTech-Plattform zählen führende Single- und Multi Family Offices, Stiftungen, Investmentfonds, große Vermögensverwalter und institutionelle Anleger sowie Privatbanken wie die Deutsche Bank Wealth Management. Das über die Plattform verwaltete Vermögen (Assets under Management) überstieg Ende 2020 die Schwelle von 120 Mrd. EUR. Die QPLIX-Software bildet die gesamte Bandbreite an liquiden und illiquiden Assetklassen sowie komplexe Legal Entity Strukturen ganzheitlich ab und konsolidiert alle Investmentdaten in einer Hochleistungsdatenbank. Die SaaS-Lösung ermöglicht Manager/innen und Mandant/innen jederzeit den sicheren Zugriff auf Vermögens-Reportings sowie Echtzeitanalysen über Browser- und App-Dashboards. Gegründet wurde die Firma 2012 durch Kai Linde, Philipp Pötzl und Mathias Lindermeir. Das Team besteht aus über 100 Software- und Finanzexperten an den Standorten München und Frankfurt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

QPLIX GmbH, Nußbaumstraße 12, 80336 München, Tel: 089 998271600, www.qplix.com/de/

Lukas Nazaruk zum Geschäftsführer Specialties/FINEX ernannt – Weitere Verstärkung im Bereich FINEX durch Carsten Schiffner und Philipp Rouget

 

WTW, eines der weltweit führenden Unternehmen in den Bereichen Advisory, Broking und Solutions, baut die Sparte FINEX (Financial Lines) des Geschäftsbereichs Corporate Risk & Broking aus und ernennt Lukas Nazaruk (39) zum Geschäftsführer der Specialties. Außerdem ergänzen zukünftig Carsten Schiffner (44) als Head of Business Development Financial Lines & Specialties und Philipp Rouget (34) als Head of Financial Lines das Team. Der Bereich Corporate Risk & Broking berät Unternehmen zu Erfassung, Management und Transfer von Risiken.

Ausbau zum Multi-Specialized Broker wird vorangetrieben

„Mit der personellen Verstärkung bauen wir unsere Expertise im Bereich Specialties weiter aus und können unsere Kunden noch präziser und umfassender beraten. Damit verfolgen wir unseren Weg zum Multi-Specialized Broker konsequent weiter“, sagt Reiner Schwinger, Head of DACH/Polen bei WTW.

„Für Unternehmen sind Financial Lines-Themen – aktuell vor allem die Managerhaftpflicht insbesondere in Verbindung mit dem Thema ESG – von besonderer Bedeutung. Angesichts der großen Dynamik in diesen Bereichen ist es nur folgerichtig, dass wir unser Angebot gerade hier erweitern“, betont Thomas Olaynig, Head of Corporate Risk & Broking DACH & Polen. Der Bereich FINEX erarbeitet unter anderem Lösungen für Haftungs- und Finanzierungsthemen von Unternehmen.

„Ich bin davon überzeugt, dass wir mit Lukas Nazaruk, Carsten Schiffner und Philipp Rouget drei der fachlich stärksten und innovativsten Kollegen im deutschen Markt gewinnen konnten. Zudem beweisen wir einmal mehr, dass unser Unternehmen junge Menschen früh in sehr verantwortungsvolle Positionen beruft“, ergänzt Olaynig.

Langjährige Financial Lines-Erfahrung

Lukas Nazaruk wird als Geschäftsführer die bestehenden Specialties noch stärker an den Kundenbedürfnissen ausrichten und darüber hinaus auch im engen Austausch mit den internationalen WTW-Mitarbeitenden neue, zusätzliche Specialties am deutschen Markt etablieren.

Nazaruk, Schiffner und Rouget hatten bereits in den vergangenen Jahren im Bereich Financial Lines marktführende, innovative Lösungen entwickelt, unter anderem bei der Absicherung von Börsengängen und anderen Kapitalmarkttransaktionen. Alle drei sind Experten in der Gestaltung großer, internationaler D&O-Programme.

Zur Person

Lukas Nazaruk war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften und dem juristischen Referendariat seit 2012 bei Marsh tätig und fungierte dort zuletzt als Mitglied des Management Boards sowie als Senior Vice President und Head of FINPRO Germany.

Carsten Schiffner ist gelernter Versicherungskaufmann und absolvierte sein Studium zum Wirtschafts-Diplom-Betriebswirt an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie (VWA). Zuletzt hielt er bei Marsh unter anderem die Position als Leiter Region Süd FINPRO und anschließend als Head of Business Development FINPRO inne.

Philipp Rouget war nach seinem Master-Abschluss in Finance and Controlling neun Jahre lang bei Zurich tätig und wechselte 2019 zu Marsh. Dort bekleidete er zuletzt die Position als Head of Risk Management FINPRO.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WillisTowersWatson, Eschersheimer Landstraße 50, D-­60322 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 1505 5119 , www.willistowerswatson.com

Der Geschäftsführer der Karl Köllner Gruppe wechselt in eine neue Verantwortung innerhalb des Aon-Konzerns

 

Aon plc (NYSE: AON), ein führendes globales Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen, hat eine Erweiterung seines Global Client Geschäfts angekündigt. Zum 1. Juli 2022 wurde Stephan Winneg (50) zum Managing Director Global Clients ernannt und in das Management Team des Erstversicherungsmaklers berufen.

Der Global Client Bereich gehört zu den größten und wichtigsten Einheiten bei Aon und betreut zahlreiche namhaften (Dax-)Unternehmen auf internationaler Ebene. In der neu geschaffenen Stelle des Managing Director Global Clients wird sich Stephan Winneg auf eine Intensivierung der strategischen Neukundengewinnung und den Vertrieb in dem Kundensegment fokussieren. Mit seiner jahrelangen Erfahrung bei der Allianz und als bisheriger Geschäftsführer der Karl Köllner Gruppe, verfügt er über ein hervorragendes Branchen-Know-how und bringt ein Netzwerk zur Inhouse Broker Community sowie einen neuen „Blick von außen“ mit.

“Stephan bringt Expertise aus verschiedenen Blickwinkeln mit. Neben der Erfahrung beim Erstversicherer und seiner Managementerfahrung beim Erstversicherungsmakler, kann Stephan ebenfalls Erfahrung bei einem Rückversicherungsmakler vorweisen. Dies kombiniert mit der Größe und dem Dienstleistungsportfolio von Aon, ergibt eine perfekte Voraussetzung, um Kundenanforderungen in diesen volatilen Zeiten gerecht zu werden,” kommentiert Kai Büchter, CEO Aon D-A-CH, die Entwicklung.

“Wir wünschen Stephan einen guten Start in seiner neuen Rolle bei Aon und freuen uns sehr auf die weiteren Entwicklungen des gesamten Global Teams,” ergänzt Hartmuth Krämer-Jensen, Chief Broking Officer Aon D-A-CH und Deputy CEO Germany.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA hat am vergangenen Mittwoch lediglich Hinweise zur Integration von Nachhaltigkeitspräferenzen in den Beratungsprozess veröffentlicht – noch im April hatte die Aufsicht einen Entwurf für verbindliche Leitlinien konsultiert.

 

„Mit der Veröffentlichung von rechtlich unverbindlichen Hinweisen („Guidance“) rückt die Aufsicht von dem Vorhaben ab, europaweit verbindliche Vorgaben („Guidelines“) im Bereich der Abfragemethodik von Nachhaltigkeitspräferenzen setzen zu wollen“ erklärt VOTUM-Vorstand Martin Klein. Der Vermittlerverband VOTUM hatte sich dabei als einer von lediglich neun deutschen Organisationen aktiv in den Konsultationsprozess eingebracht.

„Dieses ungewöhnlich deutliche Zurückrudern der EIOPA ist ein klares Signal an die Finanzbranche: Die gerechtfertigte Kritik von Organisationen wie VOTUM wurde gehört. Die EIOPA hat anerkannt, dass es auf Grund der noch nicht abgeschlossenen Regulierungsinitiativen sowie der Tatsache, dass die Anwendung der Rechtsvorschriften zur Ermittlung der Nachhaltigkeitspräferenzen vor dem Inkrafttreten der Frist für die Meldung von Unternehmensdaten im Rahmen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt, aktuell noch deutlich zu früh ist, um eine verbindliche Leitlinie zu formulieren“, so Klein weiter.

Mit den nun veröffentlichten Hinweisen möchte sich die Aufsicht an der ‚Seitenlinie‘ positionieren und die Umsetzung der Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen ab August 2022 in der Praxis erst einmal beobachten. „Auch wenn die Hinweise noch zahlreiche diskussionswürdige Umsetzungsvorschläge beinhalten, so begrüßen wir diesen Sinneswandel doch ausdrücklich. Die EIOPA ist bereit, die Entwicklung in der Praxis weiterhin zu beobachten und es gilt hier mit kreativen Lösungsansätzen die aus Kundensicht bestmögliche Umsetzung zu erarbeiten, damit die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden ein zufriedenstellendes und befriedigendes Beratungserlebnis wird und nicht zur bürokratischen Horrorerfahrung verkommt“, so Klein.

Beispielhaft für die Annäherung an die Beratungspraxis können laut Klein mehrere Punkte angeführt werden: „Die Guidance enthält begrüßenswerte konkrete Empfehlungen für die Anwendung einfacher Sprache, um den Kunden die Thematik der Nachhaltigkeitspräferenzen zu erläutern. Das war im Entwurf aus dem April noch nicht der Fall.

Die EIOPA öffnet sich darüber hinaus einer deutlich einfacherer strukturierten Kundenbefragung, dies zeigt sich beispielhaft an der Thematik, wie ein Berater mit der Situation umgehen kann, wenn die von dem Kunden zunächst geäußerten Nachhaltigkeitspräferenzen es ihm nicht ermöglichen, gegenüber dem Kunden eine Produktempfehlung auszusprechen, da die Produkte diese Präferenzen nicht abbilden. In dem alten Entwurf hatte die EIOPA die Unternehmen noch verpflichten wollen, mit den Kunden eine ergebnisoffene Anpassung seiner Nachhaltigkeitspräferenzen zu erörtern, ohne dass es dem Berater möglich gewesen wäre, dem Kunden konkrete Produkte vorzustellen. Das hätte eine für Kunden und Berater ermüdende Endlosschleife bedeutet. In dem neuen Leitfaden wird nun ausdrücklich ermöglicht, dem Kunden Alternativprodukte vorzustellen. Der Kunde muss lediglich befragt werden, ob er bereit wäre, seine Nachhaltigkeitspräferenzen anzupassen – ist dies der Fall kann der Vermittler, Produktvorschläge unterbreiten, wobei er aufzeigen muss, in welcher Form diese den Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden entsprechen und wo dies nicht der Fall ist.

Die EIOPA hat hier erstaunliche Flexibilität gezeigt und ihre Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen zeigt, dass man sich intensiv mit den Bedenken der Organisation auseinandergesetzt hat, die eine Stellungnahme eingereicht haben. Es zeigt sich hier, dass die häufig mühselige Teilnahme an derartigen Konsultationen tatsächlich Früchte tragen kann, wenn man in der Lage ist, die Argumente gut begründet vorzutragen“, so Klein abschließend.

 

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Aufgrund permanenter Kursveränderungen verschiebt sich die Zusammensetzung des Portfolios laufend – Das kann zu Unwuchten und möglicherweise ungewollten Risiken in Anlegerportfolios führen – Wie aber funktioniert ein regelmäßiges Rebalancing und wie oft sollten Anleger es durchführen?

 

Das vergangene Jahr lief ganz hervorragend für Aktienanleger. Gemessen am MSCI World Index legten globale Aktien rund 31 Prozent zu. Gleichzeitig kamen Staatsanleihen aus den Industrieländern aufgrund steigender Zinsen unter Druck. Gemessen am JP Morgan Global Government Bond Index büßten sie per Saldo in 2021 etwa 1,8 Prozent ein. Solche Unterschiede in der Entwicklung der einzelnen Anlageklassen gibt es laufend. Wie auch aktuell. Ausgelöst durch fast schon historisch hohe Inflationsraten, schnell steigende Zinsen, Rezessionssorgen und nicht zuletzt geopolitische Risikofaktoren haben wir es seit Jahresbeginn mit erheblichen Kursschwankungen an den Finanz- und Kapitalmärkten zu tun.

„Diese laufende marktgetriebene Bewegung der einzelnen Wertpapiere, die dabei meist auch in unterschiedliche Richtungen erfolgt, können für langfristig ausgerichtete Anleger durchaus ein Problem darstellen“, macht Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board (FPSB) Deutschland, klar. „Denn wer ein Vermögen aufbauen möchte, hat in der Regel eine Vermögensallokation aus Aktien, Anleihen und möglicherweise weiteren Anlageklassen, die genau zum Anlageziel und zur Risikotragfähigkeit des einzelnen passt. Doch die Kursentwicklung verändert diese Allokation immer wieder.“

Verschiebung der Gewichtung durch laufende Kursbewegungen

Am besten lässt sich das an einem Beispiel zeigen. Angenommen, ein Anleger hat ein ausgewogenes Portfolio aus 50 Prozent Aktien und 50 Prozent sicheren Staatsanleihen. „Aufgrund steigender Aktienkurse bei gleichzeitig fallenden Anleihekursen kann es nun passieren, dass dieser Anleger plötzlich einen Anteil von 60 oder sogar 70 Prozent Aktien im Portfolio hat, dafür deutlich weniger festverzinsliche Wertpapiere“, so Tilmes. „Damit passt die Allokation nicht mehr zum Anlegerprofil.“

Zu solchen Verschiebungen kann es auch innerhalb der Anlageklassen selbst kommen. In den vergangenen fünf Jahren zum Beispiel legte der MSCI World Information Technology Index jedes Jahr doppelt so stark zu wie der marktbreite MSCI World Index. „Wer gut diversifiziert in den Aktienmarkt investiert hat, hat vermutlich am Ende ein deutlich höheres Gewicht an Technologieaktien wie zu Beginn seines Investments“, folgert Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management & Sustainability Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist.

Die Konsequenz: Anleger können – aufgrund einer höheren Aktienquote oder einer höheren Gewichtung an Technologieaktien – plötzlich mit Kursschwankungen in ihrem Portfolio konfrontiert sein, die sie so nie haben wollten. Umgekehrt kann es auch passieren, dass ein Investor, der risikofreudig und chancenorientiert ist, nach einiger Zeit ein viel zu stark auf Sicherheit ausgelegtes Portfolio hat.

„Aus diesem Grund ist es so wichtig, die passende Ausgangsallokation in regelmäßigen Abständen immer wieder herzustellen“, erklärt Tilmes. Wer zum Beispiel aufgrund der Marktbewegung statt 50 Prozent 70 Prozent Aktien in seinem Portfolio hat, muss so lange Aktien verkaufen und Anleihen nachkaufen, bis die Ausgangsallokation von jeweils 50 Prozent wieder hergestellt ist. Das hat einen interessanten Nebeneffekt: „Sie gehen damit antizyklisch vor“, sagt der Finanzexperte. „Statt Gewinnern hinterherzulaufen, kauft man so die Anlageklasse nach, die schlecht gelaufen und damit günstiger geworden ist, und nimmt bei der Assetklasse, die sich besser entwickelt hat, Gewinne mit.“

Rebalancing ja, aber nicht zu oft

Langfristig, das zeigen wissenschaftliche Analysen, zahlt sich diese antizyklische Vorgehensweise, mit der Anleger ihr Bauchgefühl ausschalten, aus. „Allerdings dürfen Anleger das auch nicht zu oft machen“, warnt Tilmes, „weil damit Kosten verbunden sind, die zu Lasten des Anlageergebnisses gehen.“ Er rät dazu, das Rebalancing eher ein- oder höchstens zweimal im Jahr durchzuführen. Jedoch braucht es dafür auch ein hohes Maß an Disziplin. „Es ist nicht einfach, Gewinnerpositionen abzubauen und eine schlecht laufende Anlageklasse dafür nachzukaufen“, sagt der FPSB-Vorstand.

Und was sich bei den Anlageklassen noch recht einfach anhört, kann bei der regionalen oder der sektoralen Aufteilung innerhalb einer Anlageklasse zudem schwieriger werden. Deshalb kann es hilfreich sein, auch das Rebalancing von einem erfahrenen Finanzprofi durchführen zu lassen. Aufgrund ihrer hervorragenden Ausbildung und laufenden Weiterbildung gelten die vom FPSB zertifizierten CFP® -Professionals als Experten für Finanzplanung und den langfristigen Vermögensaufbau. Bei ihnen können Anleger zudem sicher sein, dass sie ganz im Sinne ihrer Kunden handeln und diese beraten.

Blick auf die ganzheitliche und individuelle Asset Allokation nicht vernachlässigen

Und eines wird häufig in der Beratungspraxis außer Acht gelassen. Das Thema Rebalancing auf Depotebene bzw. in Bezug auf das gesamte liquide Vermögen, was grundsätzlich sehr wichtig ist, sollte zusätzlich mit dem Gesamtvermögen und entsprechender Zielvorstellungen gespiegelt werden. Passt meine aktuelle Aktienquote zum Gesamtvermögen? Hier kann man dann im Rahmen der ganzheitlichen Beratung durch die zertifizierten CFP® -Professionals nochmals zu anderen individuellen Ergebnissen kommen. Eine beispielsweise Aktienquote von 50% im Depot bedeutet in Bezug auf das Gesamtvermögen incl. Immobilien etc. eine Aktienquote von x%, welche dann wiederum sehr niedrig und konservativ sein kann. Da gilt es sich die Fragen zu stellen, was bedeutet für mich „Risiko“, mehr Schwankungsintensität oder mehr Verlustrisiko? Welchen Teil des Vermögens benötigt man, wenn alles schief geht? Welchen Schwankungen darf das Gesamtvermögen unterliegen?

 

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