R+V Versicherung und Union Investment bieten gemeinsame bAV­Lösung an

Die R+V Versicherung und Union Investment haben gemeinsam als bundesweit erste Anbieter ein Konzept für die Zielrente vorgestellt. Die beiden genossenschaftlichen Unternehmen bieten ab sofort allen Tarifparteien in Deutschland eine Lösung im
Rahmen des Sozialpartnermodells für die betriebliche Altersversorgung (bAV) an. R+V und Union Investment können dabei individuell für jede Branche ein Zielrenten­Produkt erstellen – je nach den Wünschen von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Die Vorstandsvorsitzenden Hans Joachim Reinke (Union Investment) und Dr. Norbert Rollinger (R+V) präsentierten die gemeinsame bAV­Lösung auf einer Pressekonferenz in Frankfurt.

Die Betriebsrente wird als Baustein für die Altersversorgung immer wichtiger. Zwar besitzen alle Beschäftigten bereits seit dem Jahr 2002 einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, doch noch viel zu wenige Arbeitnehmer nutzen diese Möglichkeit. Laut dem Union Investment Vorsorgeatlas Deutschland, den die Universität Freiburg erstellte, haben nur rund 41 Prozent der Berechtigten eine Anwartschaft auf eine bAV oder eine Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst erworben. Grund dafür ist, dass Beschäftigte in kleinen und mittelständischen Unternehmen diese attraktive und staatlich geförderte Form der Altersversorgung seltener nutzen als Mitarbeiter großer Unternehmen. Für eine größere Verbreitung der bAV soll seit diesem Jahr das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) sorgen. Das Gesetz ermöglicht unter anderem eine völlig neue bAV­Lösung: die Zielrente. Deren Ausgestaltung können Arbeitgeber und Gewerkschaften aller Branchen individuell bestimmen und sich dazu einen passenden Anbieter aussuchen.

R+V Pensionsfonds AG bietet das erste Zielrenten­Produkt an

R+V und Union Investment bieten ihr Sozialpartnermodell über die gemeinsame Tochter R+V Pensionsfonds AG an. Die R+V Versicherung als einer der größten und erfahrensten bAV­Anbieter Deutschlands übernimmt dabei wie bisher alle Aufgaben, die mit der Führung der Gesellschaft, der Beratung und der Kundenbetreuung verbunden sind. Union Investment als großer Asset Manager gestaltet den entsprechenden Spezialfonds, in den das Geld für die spätere Betriebsrente der Arbeitnehmer investiert wird.

Anhand der Wünsche der Sozialpartner erstellen R+V und Union Investment jeweils ein für die Branche individuelles Konzept der Zielrente. In Abstimmung mit den Sozialpartnern wird eine gemeinsame Renditeeinschätzung vorgenommen. Anhand dieser wählt dann Union Investment die Kapitalanlage­Klassen (z.B. Aktien, Anleihen, Rohstoffe) und definiert eine entsprechende Strategie. Darüber hinaus können in die Zielrente Versicherungsbausteine integriert werden, beispielsweise bei Invalidität oder zur finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen. Dadurch entsteht eine umfassende und leistungsfähige Versorgung für die Arbeitnehmer.

„R+V und Union Investment zählen in ihren Branchen jeweils zu den führenden Anbietern in Deutschland und sind seit Jahren erfolgreiche Partner“, betont der R+V­Vorstandsvorsitzende Dr. Norbert Rollinger. „R+V hat im bAV­Neugeschäft bundesweit einen Marktanteil von rund 25 Prozent und hat mit dem ChemieVersorgungswerk, der MetallRente, der ApothekenRente, der KlinikRente und mit dem landwirtschaftlichen Versorgungswerk schon heute große Erfahrung in der Absicherung von Branchen gesammelt. Mit dieser Expertise werden wir auch bei der neuen Zielrente für alle Branchen ein langfristiger und zuverlässiger Partner sein.“

Hans Joachim Reinke, Vorstandvorsitzender von Union Investment, ergänzte: „Wir freuen uns, dass die Politik mit dem neuen Gesetz die betriebliche Altersversorgung und die Rolle der Asset Manager deutlich gestärkt hat. Damit können den Arbeitnehmern nun chancenreichere Lösungen angeboten und gleichzeitig die Arbeitgeber von der Haftung entbunden werden.“

Hintergrund: Betriebsrentenstärkungsgesetz

Seit Jahresbeginn 2018 ermöglicht das BRSG allen Tarifparteien, sich für ihre Branche auf ein Sozialpartnermodell mit einer Zielrente zu einigen. Für diese Zielrente werden Beiträge gezahlt, die lebenslange Leistungen ohne eine Mindestgarantie vorsehen. Das neue Gesetz gewährt mehr Spielraum in der Kapitalanlage und bietet somit Arbeitnehmern höhere Renditechancen. Die Rahmenbedingungen für die Anlagepolitik legen Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften fest. Auch kleinere und mittelständische Unternehmen, die oft nicht über eine betriebliche Altersversorgung verfügen, können sich dieser Tariflösung zugunsten ihrer Beschäftigten anschließen.

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