Auswertung der PKV­Pflegedatenbank

Im Bundesdurchschnitt beträgt der Anteil, den Pflegebedürftige bzw. ihre Angehörigen bei Unterbringung in einem Pflegeheim selbst tragen müssen, mehr als 1.750 Euro monatlich. Tendenz: steigend. Denn im Mai 2017 lag der Wert noch bei unter 1.700 Euro. Das zeigt eine Auswertung der PKV­Pflegedatenbank. Darin sind die Daten von rund 11.400 vollstationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland erfasst, was einer nahezu vollständigen Abdeckung entspricht. In der Datenbank sind die Vergütungsvereinbarungen zwischen den Pflegekassen und den Heimen hinterlegt. Diese Vereinbarungen gelten für privat und gesetzlich Versicherte gleichermaßen. Denn anders als in der Krankenversicherung ist der Leistungsanspruch bei der Pflege in beiden Systemen gleich.

Was ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE)?

Im Gegensatz zu der Regelung vor der Pflegereform, die in westentlichen Teilen Anfang 2017 in Kraft trat, ist der zu zahlenden Eigenanteil nun nicht mehr abhängig vom Pflegegrad (zuvor: Pflegestufe), sondern setzt sich zusammen aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die pflegebedingten Kosten der Pflegerade 2 bis 5, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten.

Die Einrichtungen finanzieren also die rein pflegebedingten Aufwendungen mit den Zuschüssen der Pflegeversicherung und dem EEE. Diese Aufwendungen setzen sich zu 80 Prozent aus Personal­ und zu 20 Prozent aus Sachkosten zusammen. Je höher also der Pflegegrad der Heimbewohner ist, desto höher ist der Zuschuss der Pflegeversicherung. So zahlt die Pflegeversicherung zum Beispiel 2.005 Euro monatlich für einen Pflegegrad 5 und 770 Euro für einen Pflegegrad 2. Welche Einnahmen eine Pflegeeinrichtung insgesamt aus den Zuschüssen der Versicherung erzielt, ist somit von der individuellen Zusammensetzung der Pflegegrade in der jeweiligen Einrichtung abhängig.

Gleichzeitig richtet sich auch die erforderliche personelle Ausstattung nach diesem Schlüssel. Konkret wird sie in den Rahmenverträgen nach dem Sozialgesetzbuch XI festgelegt. Diese Verträge werden je nach Bundesland geschlossen, so dass es hier durchaus Unterschiede gibt. So ist zum Beispiel in Berlin eine Vollkraft für durchschnittlich 3,9 Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 zuständig, in Schleswig­Holstein aber für 5,4. Neben dem Umfang der personellen Ausstattung spielt natürlich auch die Höhe der Personalkosten eine wesentliche Rolle für die Kosten der Pflegeeinrichtung. Auch hier kommt es in der Regel auf unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern an.

Die Kombination dieser drei Gründe erklärt die möglichen regionalen Unterschiede in der Höhe des EEE. So fällt die durchschnittliche Finanzierungslücke für Pflegebedürftige in den einzelnen Bundeländern auch recht unterschiedlich aus. Sie reicht von monatlich rund 1.1030 Euro in Sachsen­Anhalt bis zu über 2.250 Euro in Nordrhein­Westfalen.

Pflegezusatzversicherungen können helfen.

Angesichts dieser Zahlen ist es sinnvoll, sich möglichst frühzeitig über das Risiko Pflegebedürftigkeit Gedanken zu machen. Denn im Fall der Fälle reicht die eigene Rente oder das Ersparte oft nicht aus, um die Eigenbeteiligung dauerhaft selbst zu finanzieren. Im Zweifel droht die Abhängigkeit vom Sozialamt und damit verbunden eine mögliche Heranziehung der Kinder zur Finanzierung.

Eine sinnvolle Möglichkeit, etwas gegen die drohende Finanzierungslücke zu tun, ist daher der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Den Bedarf dieser privaten, kapitalgedeckten Vorsorge erkennen immer mehr Menschen. Ende 2017 gab es in Deutschland schon mehr als 3,5 Millionen entsprechende Verträge. Mehr als 810.000 Menschen hatten eine entsprechende Versicherung mit einer staatlichen Förderung abgeschlossen. Denn an vielen Policen beteiligt sich der der Staat ab einem Eigenbeitrag von monatlich 10 Euro mit einem Zuschuss von 5 Euro. Für alle Zusatzversicherungen gilt aber: Je früher man sich dafür entscheidet, desto geringer ist dauerhaft der Beitrag.

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