Gothaer hat bereits 800 Schäden mit einem zu erwartenden Schadenaufwand in Höhe von 1,3 Mio. Euro aufgenommen

 

Sturm und Orkanböen fegten am Wochenende über Nordrhein-Westfalen hinweg. Tief „Eberhard“ sorgte dafür, dass der Fern- und Regionalverkehr in Westdeutschland eingestellt werden musste, Bäume umstürzten und Dächer abgedeckt wurden. In der Regel sind die gesamten Auswirkungen aber erst nach dem Sturm in vollem Umfang zu sehen. Wurde das eigene Hab und Gut beschädigt, fragen sich Mieter und Hausbesitzer nicht nur, wie der Schaden schnellstmöglich behoben werden kann, sondern vor allem wer dafür die Kosten trägt.

Die Gothaer hilft betroffenen Kunden schnell und unbürokratisch: „In der telefonischen Schadenaufnahme wurden die Kapazitäten verdoppelt. Unsere  Kunden und der Vertrieb erhalten bei der telefonischen Neuschadenmeldung gezielte Hinweise und Handlungsempfehlungen zur Vorgehensweise bei notwendigen Reparaturen und welche Unterlagen zusammengestellt werden sollten. Darüber hinaus haben wir die Regulierungsvollmachten der Agenturen angehoben. Betroffene Kunden sollten uns schnellstmöglich informieren, damit wir die Hilfe und die Schadenregulierung anstoßen können“, erklärt Uta Buchholz, Leiterin des Schaden-Services bei der Gothaer. Bisher sind 800 Schäden aufgenommen worden. Wir rechnen mit einem damit verbundenen Schadenaufwand in Höhe von 1,3 Millionen Euro. Insgesamt gehen wir von circa 5.400 Schäden aus, die uns in den nächsten Tagen durch das Sturmtief Eberhard gemeldet werden.“, so Buchholz.

Elementarversicherung deckt Kosten nach dem Sturm

Sturm- und Hagelschäden sind häufig in der Wohngebäude- und Hausratversicherung enthalten. Doch damit werden nicht alle Naturereignisse abgedeckt. Die möglichen Folgen eines Sturms, wie Überschwemmungen oder Rückstau, die zu vollgelaufenen Kellern führen, sind beispielweise nicht in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung enthalten. Für Schäden dieser Art ist eine zusätzliche Elementarversicherung nötig. Nur dann übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparaturarbeiten und Instandsetzungen am Wohngebäude. Auch bei der Hausratversicherung ist ein zusätzlicher Schutz gegen Elementarschäden nötig. Wird das Inventar infolge der Überschwemmung beschädigt, übernimmt der Versicherer dann die Kosten und erstattet den Wiederbeschaffungswert.

Schäden am Auto

In der Kfz-Versicherung verursachten Sturm und Hagel 2017 laut GDV einen Schadenaufwand von 405 Millionen Euro. Ob geparkt oder während der Fahrt – wird das Auto unmittelbar durch den Sturm von mindestens 62 Stundenkilometer (Windstärke 8) beschädigt, greift bereits die Teilkasko. Ist der Schaden jedoch selbstverschuldet, beispielsweise indem der Fahrer gegen einen bereits umgestürzten Baum auf der Straße fährt, greift die Versicherung nicht. Einen weitergehenden von der Windstärke unabhängigen Schutz bietet eine Vollkaskoversicherung.

Haftung durch den Grundstückbesitzer

Wird ein Auto durch einen morschen Baum beschädigt oder gar eine Person durch herabfallende Dachziegel verletzt, steht der Grundstückbesitzer durch die Verkehrssicherungspflicht in der Verantwortung. Der Grundstückeigentümer sollte regelmäßig die Gebäude und das Grundstück auf mögliche Gefahrenquellen prüfen. Das gilt beispielsweise für Bäume, lose Dachziegel oder den Gartenzaun.

Die Gothaer Sicherheitstipps für stürmische Zeiten im Überblick:

 

  • Vorsicht vor herumfliegenden Gegenständen
  • Elementarversicherung schützt vor finanziellen Folgen von Naturereignissen
  • Sturmschäden ab 62 Stundenkilometer (Windstärke 8) versichert
  • Grundstückbesitzer in der Verkehrsversicherungspflicht
  • Mögliche Gefahrenquellen regelmäßig kontrollieren