Wandelschuldverschreibung 2020/24 im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 5.000.000

 

Die Lloyd Fonds AG (Deutsche Börse Scale, ISIN DE000A1UP29) plant eine weitere Kapitalmaßnahme zur Finanzierung der Gesellschaft, insbesondere zur weiteren Finanzierung des Wachstums des FinTech LAIC.

Hierzu hat der Vorstand der Gesellschaft heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Begebung einer Wandelschuldverschreibung 2020/24 im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 5.000.000 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Die Gesellschaft wird die Ansprache ausgewählter Investoren, denen die Wandelschuldverschreibung im Wege einer Privatplatzierung angeboten werden soll, zusammen mit Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Aktiengesellschaft als Sole Lead Manager durchführen. Im Anschluss hieran sollen die weiteren Konditionen der Emission, insbesondere die Höhe von Zins-Coupon und Wandlungspreis, gesondert festgelegt werden. Die Ausgabe der Wandelschuldverschreibung 2020/24 erfolgt auf Basis der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 12. Juni 2019.

„Die geplanten Mittel aus dem Emissionserlös der Wandelschuldverschreibung 2020/24 sollen uns zusätzliche Flexibilität für die Umsetzung unserer Wachstumsstrategie 2023/25 verschaffen, insbesondere bei der weiteren Positionierung unseres Fintech LAIC“ sagt Dipl.-Ing. Achim Plate, Chief Executive Officer (CEO) der Lloyd Fonds AG. „Durch die begonnene Produktdifferenzierung bei LAIC und die initiierten Vertriebspartnerschaften wollen wir bis zum Jahresende 2020 zu den Top 10 der digitalen Vermögensverwaltungen in Deutschland gehören.“

 

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