Die Allianz ist auf die Linie der Stiftung Warentest eingeschwenkt und hat eine umstrittene Klausel in ihren Rechtsschutzversicherungen geändert – sofort und rückwirkend. Diesen Vorgang bestätigten beide Seiten gegenüber „boerse-online.de“, dem Portal des Finanzen Verlags. 

 

Die Stiftung Warentest untersucht regelmäßig Rechtsschutztarife. Die Vergleiche erscheinen alle paar Jahre in der Zeitschrift „Finanztest“, und in kürzeren Abständen auf dem hauseigenen Portal „test.de“. „Ende vergangenen Jahres entdeckten wir auf Hinweis einer Leserin, dass die Allianz bei den untersuchten Tarifen Premium, Komfort und Smart eine Klausel verschlechtert hatte“, sagt der zuständige Redakteur Michael Sittig.

Die bisherige Note „gut“, ausgewiesen auf test.de, sei deshalb in Gefahr geraten. Sittig: „Als wir diesen Vorgang Ende Januar mit der Allianz besprachen, machte der Versicherer schon am nächsten Tag die Änderung rückgängig – nicht nur für künftige Verträge, sondern rückwirkend für alle, in denen die ungünstige Klausel enthalten war. Ich habe so etwas im Rechtsschutzbereich noch nie erlebt, sowohl was die Geschwindigkeit als auch die Rückwirkung betrifft.“ Vor einigen Tagen hatte Stiftungschef Hubertus Primus den Vorgang in einem Newsletter gestreift.

Auf Anfrage von „boerse-online.de“ bestätigt eine Allianz-Sprecherin die Darstellung im Grundsatz. Als Anlass für die Korrektur nennt sie allerdings nicht die Furcht vor einer schlechteren Note. Vielmehr hätten „unter anderem Gespräche mit der Stiftung Warentest“ zur Erkenntnis geführt, die Klausel könne „in Einzelfällen dazu führen, dass Kunden durch die neuen Bedingungen schlechter gestellt wurden als vorher“.

Konkret ging es um den sogenannten verstoßabhängigen Versicherungsfall. Hierzu liefert die Stiftung Warentest folgendes Beispiel: Ein Mieter schließt im Januar 2018 eine Rechtsschutzversicherung ab. 2020 kündigt er die Wohnung und verlangt die Mietkaution von der Vermieterin zurück. Doch diese zahlt nicht. Sie behauptet, dass dem Mieter keine Mietkaution zustehe, weil dieser eine Nebenkostennachzahlung aus dem Herbst 2017 noch nicht überwiesen habe.

„Ist der Mieter bei einem Anbieter mit einer nachteiligen Regelung des Versicherungsfalls rechtsschutzversichert, kann das Unternehmen dem Mieter Rechtsschutz für Ärger um die Kaution verweigern“, schreibt die Stiftung. Nachteilige Klauseln erlaubten es Versicherern, für die zeitliche Einordnung des Versicherungsfalls auch die Behauptungen des Streitgegners zu berücksichtigen. Danach zähle für die Entscheidung über den Rechtsschutz im Beispielsfall also auch, was die Vermieterin dem Mieter vorwirft: angeblich nicht bezahlte Nebenkostennachzahlungen aus 2017. Im Jahr 2017 hatte der Mieter noch keine Versicherung. Stiftung Warentest folgert: „Also erhält er beim Anbieter mit nachteiliger Klausel keinen Rechtsschutz.“

Die Meldung finden Sie im Internet unter: https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/allianz-lenkt-gegenueber-verbraucherschuetzern-ein-1030092342

 

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