BGH – Urteil vom 27. April 2021 – XI ZR 26/20

 

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat heute entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren.

Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf:

Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, der als qualifizierte Einrichtung nach § 4 UKlaG eingetragen ist. Die beklagte Bank verwendet in ihrem Geschäftsverkehr mit Verbrauchern Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Klauseln enthalten, die im Wesentlichen den Nr. 1 Abs. 2 AGB-Banken und Nr. 2 Abs. 1 bis 3 AGB-Sparkassen bzw. den Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken und Nr. 17 Abs. 6 AGB-Sparkassen entsprechen. Danach werden Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung weist ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hin. Der Kunde hat die Möglichkeit der Kündigung.

Der Kläger hält die Klauseln für unwirksam. Er begehrt mit seiner Klage, der Beklagten bei Meidung von Ordnungsmitteln aufzugeben, es zu unterlassen, die Klauseln in Verträge mit Verbrauchern einzubeziehen und sich auf die Klauseln zu berufen.

Das Landgericht hat die Klage, mit der der Kläger in erster Instanz außerdem noch die Erstattung von Abmahnkosten nebst Rechtshängigkeitszinsen verlangt hat, abgewiesen. Das Berufungsgericht hat die Berufung des Klägers, mit der er sein Klagebegehren mit Ausnahme seines Zahlungsantrags weiterverfolgt hat, zurückgewiesen.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der Bundesgerichtshof hat auf die Rechtsmittel des Klägers das Berufungsurteil aufgehoben und die beklagte Bank nach Maßgabe der in zweiter Instanz gestellten Anträge verurteilt.

Die Klauseln unterliegen vollumfänglich der AGB-Kontrolle. Das gilt auch, soweit sie Zahlungsdiensterahmenverträge erfassen. § 675g BGB sperrt die Anwendung der §§ 307 ff. BGB nicht. Das folgt aus dem Unionsrecht (vgl. EuGH, Urteil vom 11. November 2020 – C-287/19, “DenizBank”, WM 2020, 2218), dessen Umsetzung § 675g BGB dient und der in diesem Sinne unionsrechtskonform auszulegen ist.

Die Klauseln, die so auszulegen sind, dass sie sämtliche im Rahmen der Geschäftsverbindung geschlossenen Verträge der Beklagten mit ihren Kunden wie etwa auch das Wertpapiergeschäft und den Sparverkehr betreffen, halten der eröffneten AGB-Kontrolle nicht stand.

Nr. 1 (2) der AGB der Beklagten betrifft alle Änderungen “dieser” Geschäftsbedingungen, also der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zugleich mit Nr. 1 (2) AGB vereinbart werden, und Änderungen (künftiger) “besonderer Bedingungen” für einzelne gesondert vereinbarte Geschäftszweige, die das gesamte Tätigkeitsspektrum der Beklagten umfassen. Sie betrifft nicht nur Anpassungen von einzelnen Details der vertraglichen Beziehungen der Parteien mittels einer fingierten Zustimmung des Kunden, sondern ohne inhaltliche oder gegenständliche Beschränkung jede vertragliche Änderungsvereinbarung. Damit weicht sie von wesentlichen Grundgedanken der § 305 Abs. 2, § 311 Abs. 1, §§ 145 ff. BGB ab, indem sie das Schweigen des Verwendungsgegners als Annahme eines Vertragsänderungsantrags qualifiziert. Diese Abweichung benachteiligt die Kunden der Beklagten unangemessen nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB. Eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders wird vermutet, wenn eine klauselmäßige Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung gegeben ist. Die allgemeine Änderungsklausel bietet eine Handhabe, unter Zuhilfenahme einer Zustimmungsfiktion im Falle einer fehlenden fristgerechten Ablehnung das Vertragsgefüge insgesamt umzugestalten. Dass “vereinbarte” Änderungen ihrerseits der Ausübungskontrolle unterliegen, gleicht diesen Umstand nicht aus. Für so weitreichende, die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen der Parteien betreffende Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen können, ist vielmehr ein den Erfordernissen der § 305 Abs. 2, § 311 Abs. 1, §§ 145 ff. BGB genügender Änderungsvertrag notwendig.

 

Auch Nr. 12 (5) der AGB der Beklagten hält einer Inhaltskontrolle nicht stand. Die Klausel betrifft Entgelte für Hauptleistungen. Damit benachteiligt die Klausel auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass keine einseitige Anpassungsbefugnis der Beklagten besteht, sondern Änderungen des Vertragsverhältnisses nur im Wege eines – gegebenenfalls fingierten – Konsenses zustande kommen sollen, die Kunden der Beklagten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB). Mittels Zustimmungsfiktion kann die vom Kunden geschuldete Hauptleistung geändert werden, ohne dass dafür Einschränkungen vorgesehen sind. Die Beklagte erhält damit eine Handhabe, das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zu ihren Gunsten zu verschieben und damit die Position ihres Vertragspartners zu entwerten. Für solche weitreichenden, die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen der Parteien betreffenden Änderungen ist, wie oben ausgeführt, ein den Erfordernissen der § 305 Abs. 2, § 311 Abs. 1, §§ 145 ff. BGB genügender Änderungsvertrag notwendig. Eine Zustimmungsfiktion im Falle einer fehlenden fristgerechten Ablehnung reicht hierfür unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Verwendungsgegners nicht aus.

Vorinstanzen:

Landgericht Köln – Urteil vom 12. Juni 2018 – 21 O 351/17

Oberlandesgericht Köln – Urteil vom 19. Dezember 2019 – 12 U 87/18

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

  • 305 BGB

[…]

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss

1.die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und

2.der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,

und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.

[…]

 

  • 307 BGB

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

  1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
  1. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.

  • 311 BGB

(1) Zur Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft sowie zur Änderung des Inhalts eines Schuldverhältnisses ist ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt.

[…]

  • 675g BGB

(1) Eine Änderung des Zahlungsdiensterahmenvertrags auf Veranlassung des Zahlungsdienstleisters setzt voraus, dass dieser die beabsichtigte Änderung spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens dem Zahlungsdienstnutzer in der in Artikel 248 §§ 2 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vorgesehenen Form anbietet.

(2) Der Zahlungsdienstleister und der Zahlungsdienstnutzer können vereinbaren, dass die Zustimmung des Zahlungsdienstnutzers zu einer Änderung nach Absatz 1 als erteilt gilt, wenn dieser dem Zahlungsdienstleister seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Im Fall einer solchen Vereinbarung ist der Zahlungsdienstnutzer auch berechtigt, den Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung fristlos zu kündigen. Der Zahlungsdienstleister ist verpflichtet, den Zahlungsdienstnutzer mit dem Angebot zur Vertragsänderung auf die Folgen seines Schweigens sowie auf das Recht zur kostenfreien und fristlosen Kündigung hinzuweisen.

[…]

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesgerichtshof BGH, Herrenstraße 45a, ­76133 Karlsruhe, Tel: 0721/159­0, Fax: 0721/159­830,  www.bundesgerichtshof.de

90 Prozent verabschieden sich von starren Arbeitszeitmodellen

 

Die Corona-Pandemie hat bei zwei von drei Finanzdienstleistern eine Veränderung der Unternehmenskultur bewirkt. 90 Prozent der Banken und Versicherer hinterfragen beispielsweise etablierte Arbeitszeitmodelle und bieten häufiger Teilzeit an. 62 Prozent setzen auf mehr Eigenverantwortung bei den Mitarbeitenden, um Stress zu vermeiden. Ein kulturelles Manko bleibt die Selbstreflexion: Finanzunternehmen tun sich im Vergleich mit anderen Branchen deutlich schwerer damit, ihre eigenen Schwächen zu erkennen. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie Potenzialanalyse Resilienz von Sopra Steria in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.

Trotz Digitalisierung und neuer Ansätze wie der Einführung agiler Methoden konnten Finanzdienstleister bislang an ihren grundlegenden Arbeitsmodellen festhalten. “Ungeachtet des Filial- und Agenturabbaus blieben die Art der Zusammenarbeit und der Kundenberatung bei Banken mehr oder weniger unverändert. Es bedurfte wohl erst einer Herausforderung wie der Coronakrise, um den Schalter im Kopf endgültig umzulegen”, sagt Martin Stolberg, stellvertretender Leiter Banking bei Sopra Steria.

Das kulturelle Umdenken fällt in der Finanzbranche besonders stark aus. Während beispielsweise in der verarbeitenden Industrie nur 37 Prozent der Unternehmen angeben, dass die Pandemie bei ihnen eine Veränderung der Unternehmenskultur bewirkt habe, kommen die Finanzdienstleister mit 62 Prozent auf einen deutlich höheren Wert. Damit liegen Banken und Versicherer klar über dem Durchschnitt aller befragten Branchen (48 Prozent).

“Gerade zu Beginn der Pandemie haben die Finanzdienstleister viel Lob von ihren Kunden dafür erhalten, dass diese ihre Finanzangelegenheiten trotz Lockdown weiter ziemlich reibungslos erledigen konnten”, so Stolberg. “Damit war und ist aber auch die klare Erwartungshaltung der Kunden verbunden, dass die etablierten Finanzdienstleister nicht nur Onlineberatung anbieten, sondern sich die Beratung zeitlich, örtlich und inhaltlich an den Kunden orientiert.”

Digitalisierte Prozesse und ein konstruktiver Umgang mit Fehlern

Um dauerhaft einen relevanten Platz in den digitalen Ökosystemen ihrer Kunden zu finden, sollten die Finanzdienstleister weiter hart an sich arbeiten und vor allem lernen, eigene Schwächen besser zu erkennen. “Wie unsere Studie zeigt, hinken Banken und Versicherungen hier anderen Branchen wie etwa der Industrie und in Teilen sogar der öffentlichen Verwaltung hinterher”, erläutert Finanzdienstleistungsexperte Martin Stolberg. Dabei weiß die Branche sehr genau, welche Stellhebel eigentlich zu bedienen sind, so die Studie: transparente und digitalisierte Prozesse einziehen (77 Prozent Zustimmung), konstruktiv mit Fehlern umgehen (77 Prozent), das Silodenken überwinden (74 Prozent) sowie insgesamt eine vertrauensvolle Arbeitsatmosphäre schaffen (73 Prozent).

Interview mit Martin Stolberg zum Thema Wettbewerbsvorteile

“Derart resiliente Geschäftsmodelle werden dafür sorgen, dass einem nicht jedes neue oder prominente Digital Icon auf dem Smartphone der Kunden die Schweißperlen auf die Stirn treibt”, ist Sopra-Steria-Berater Stolberg überzeugt. “Es ist Zeit, sich von der Beratung des 20. Jahrhunderts zu lösen. Zeit, Ort und Kanal bestimmt die Kundin oder der Kunde. Das tradierte Modell der Öffnungszeiten, gekoppelt an starre Wochenstunden-Tarifverträge, ist mittlerweile überholt. Hier besteht in der Finanzwelt eine echte Chance, sich mit Beratung, wann und wo Kunden das möchten, Wettbewerbsvorteile zu erarbeiten.”

 

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Sopra Steria Consulting, Hans-Henny-Jahnn-Weg 29, D-22085 Hamburg,Tel: +49 40 22 703-0, Fax: +49 40 22 703-7999, www.soprasteria.de

Kryptowährungen unkompliziert und zuverlässig über das Smartphone handeln: Das ermöglicht BISON, die Krypto-App der Gruppe Börse Stuttgart.

 

Seit Jahresbeginn 2021 hat BISON nun bereits die Marke von 2 Milliarden Euro Handelsvolumen geknackt. Im selben Zeitraum stieg die Zahl der aktiven Nutzer um rund 83 Prozent auf rund 400.000. “Der starke Nutzerzuwachs und das hohe Handelsvolumen bei BISON im laufenden Jahr übertreffen unsere Erwartungen bei Weitem. Sie spiegeln auch die aktuell hohe Dynamik im Kryptomarkt und das immer breitere Interesse an Kryptowährungen wieder. Hier machen wir mit dem einfachen und verlässlichen Handel bei BISON das passende Angebot zum richtigen Zeitpunkt”, sagt Dr. Ulli Spankowski, Geschäftsführer der Sowa Labs GmbH, die als Tochter der Boerse Stuttgart Digital Ventures GmbH die BISON App entwickelt hat. Im Januar 2021 verzeichnete BISON an mehreren Tagen neue Rekorde beim Handelsvolumen, die jenseits von 70 Millionen Euro lagen.

Neben der Entwicklung neuer Features steht bei BISON auch die weitere Internationalisierung auf der Agenda: Bis zum Ende des zweiten Quartals 2021 ist der aktive Markteintritt in Österreich geplant. Schon heute können interessierte Bürger mit einer von 72 Nationalitäten die BISON App herunterladen, wenn sie ihren Hauptwohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz haben.

Die Nutzer können bei BISON ohne Gebühren Bitcoin, Ethereum, Litecoin, Bitcoin Cash und Ripple (XRP) zu den Preisen handeln, die ihnen in der App angezeigt werden. Dabei verdient BISON an der Spanne zwischen den angezeigten An- und Verkaufspreisen. Weitere Kosten oder Gebühren, etwa für die Verwahrung sowie die Ein- und Auszahlung von Kryptowährungen, fallen für die Nutzer nicht an. Bei BISON läuft der Handel an sieben Tage pro Woche rund um die Uhr. Handelspartner der Nutzer bei BISON ist der in Deutschland regulierte Finanzdienstleister EUWAX AG, eine Tochtergesellschaft der Boerse Stuttgart GmbH. Die Nutzer kaufen Kryptowährungen also stets von der EUWAX AG und verkaufen an sie. Die Verwahrung der bei BISON erworbenen Kryptowährungen übernimmt treuhänderisch die blocknox GmbH, eine Tochter der Boerse Stuttgart Digital Ventures GmbH. Weitere Informationen zu BISON unter: www.bisonapp.com/

 

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Boerse Stuttgart GmbH, Börsenstraße 4, 70174 Stuttgart, Tel: +49 711 222985-711, Fax: +49 711 222985-55, www.boerse-stuttgart.de

Junge Menschen gehören zu den Verlierern der Pandemie. Sie leiden besonders häufig an den Folgen der Corona-Einschränkungen – auch finanziell.

 

Eine aktuelle Postbank Umfrage zeigt, dass ihnen die Krise nicht nur aufs Gemüt schlägt, sondern ihre Werte und Einstellungen bezüglich Geld verändert.

Neben­jobs werden gestrichen, befristete Verträge nicht verlängert, Ausbildungs­zusagen platzen: Junge Menschen sind besonders häufig von finanziellen Einbußen durch die Corona-Krise betroffen. Entsprechend groß sind ihre Ängste: Laut einer aktuellen Kantar-Umfrage im Auftrag der Postbank sorgen sich zwei von drei 16- bis 29-Jährigen (66 Prozent) wegen ihres Einkommens, das sind neun Prozent­punkte mehr als der Durchschnitt (57 Prozent); jeder zweite unter 30-Jährige (52 Prozent) befürchtet, dass er Schulden machen muss – der Bundesdurchschnitt liegt bei 41 Prozent. „Oft sind junge Menschen die Ersten in einem Betrieb, denen bei einer wirt­schaftlichen Schief­lage gekündigt wird“, sagt Frank Kuczera von der Postbank. „Zudem sind zahlreiche Unter­nehmen angesichts der Krise und der unsicheren Wirtschafts­entwicklung zurückhaltend, neue Mitarbeiter einzustellen.“

Sparen als Therapie?

Die Corona-Krise bringt viele junge Menschen nicht nur in eine prekäre finanzielle Situation, sondern wirkt sich auch deutlich auf ihre persönliche Bewertung von Geld aus: Vor der Pandemie meinte jeder zweite 16- bis 29-Jährige (51 Prozent), dass es ihn am glück­lichsten macht, Geld für ein schönes Erlebnis mit Erinnerungs­wert auszugeben – zum Beispiel für einen Urlaub oder einen Restaurant­besuch. Aktuell ist nur gut jeder Dritte (37 Prozent) dieser Ansicht, so die Ergebnisse der Postbank Umfrage. Und während jeder vierte unter 30-Jährige (24 Prozent) den Besitz von Geld vor Corona als Glück bringend bezeichnete, gibt heute jeder Dritte (34 Prozent) an, dass ihm ein finanzielles Polster die größte Freude bereitet. Sparen steht bei jungen Menschen entsprechend hoch im Kurs: Der Anteil derer, die Rück­lagen bilden, ist unter den 16- bis 29-Jährigen von allen Alters­gruppen am höchsten – fast 95 Prozent sparen, der Durch­schnitt liegt bei 83 Prozent. Zudem will fast jeder zweite 16- bis 29-Jährige (48 Prozent) wegen der Pandemie mehr Rück­lagen bilden (Durchschnitt: 29 Prozent). „Die ungewisse Zukunft der jungen Menschen spiegelt sich deutlich in ihrer Ein­stellung zum Sparen wider. Sie sorgen trotz ange­spannter Situation für ein finanzielles Polster – und verschaffen sich so ein Gefühl von Sicherheit“, sagt Frank Kuczera.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Postbank – eine Niederlassung der DB Privat- und Firmenkundenbank AG, Friedrich-Ebert-Allee 114-126, 53113 Bonn,Tel: +49 (0)228 920 -0, Fax: +49 (0)228 920 -35151, www.postbank.de

Erster Robo-Advisor mit Girokonto-Anbindung

 

Als erster Robo-Advisor auf dem deutschen Markt integriert quirion ab sofort Multibanking in seine Smartphone-App. Nach der Verknüpfung des Girokontos mit der quirion-App sind alle Kontoumsätze auch in der App sichtbar. Nutzer erhalten so einen einfachen und schnellen Überblick über ihre Finanzen.

Der neue Autopilot bietet zusätzlich zu dieser Komfort-Funktion einen weiteren Mehrwert für alle Anleger. Der Autopilot ist ein variabler Sparplan, der automatisch einmal im Monat frei verfügbare Liquidität vom Girokonto in die gewählte Anlagestrategie bei quirion investiert. Der Nutzer legt dafür einen Betrag fest, der höchstens auf dem Girokonto bleiben soll. Der Autopilot prüft vor dem nächsten Gehaltseingang, ob ein über diesem Wert liegender Betrag vorhanden ist, den er dann automatisch anlegt. So ist einerseits gewährleistet, dass nur Geld gespart wird, das wirklich “übrig” ist. Andererseits sorgt der Autopilot dafür, dass nie mehr Geld als geplant unverzinst auf dem Girokonto liegen bleibt.

Für die Anbindung der Drittkonten setzt quirion auf die Technologie von BANKSapi, einen Banking-as-a-Service Provider mit Sitz in München.

“Mit dem Multibanking-Ansatz bauen wir die quirion-App für unsere Kunden zum Dreh- und Angelpunkt in Sachen ´persönlichen Finanzen´ aus”, so quirion-CEO Martin Daut. “Unsere dynamische Form des Sparplans ist eine Funktion, die so noch kein anderer Robo-Advisor anbietet – und die man auch bei den großen Banken und Brokern vergeblich sucht. Die Zusammenarbeit mit BANKSapi verlief ausgezeichnet – wir arbeiten auch bereits gemeinsam an den nächsten Ideen.”

“Wir freuen uns über die Innovationskraft von quirion, die digitale Geldanlage mit den Möglichkeiten der PSD2 zu verbinden. quirion zeigt mit unserer Unterstützung als erster Marktteilnehmer, dass sich in Zukunft auch Finanzprodukte automatisiert an die Bedürfnisse von Kunden anpassen werden. Die Wachstumszahlen bei Robo-Advisors belegen klar den Trend zu kundenzentrierten, automatisierten und digitalen Lösungen”, ergänzt BANKSapi-Mitgründer und Geschäftsführer Jan Wichmann.

Weitere Informationen zur quirion-App und dem neuen Multibanking-Angebot finden Sie unter www.quirion.de/app

 

Verantwortlich für den Inhalt:

quirion AG, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin, Tel: + 49 (0) 30 89021-400, www.quirion.de

Filialschließungen, Gebührenerhöhungen oder Strafzinsen – Berichte aus der Finanzbranche drehen sich derzeit häufig um kundenunfreundliche Entwicklungen.

 

Dass es auch anders geht, zeigt das Deutsche Institut für Service-Qualität. Das DISQ hat aktuelle Produktnovitäten der Branche ausgewertet und zeichnet die besten Innovationen aus.

245 Unternehmen, 21 prämierte Produkte

Das Deutsche Institut für Service-Qualität analysierte die eingereichten Produkte von 245 einbezogenen Finanzinstituten. Die Auswertung erfolgte unter den beiden Teilaspekten Innovation sowie Nutzen. Die Einreichungen wurden bzw. werden im Zeitraum von Januar 2020 bis Ende des Jahres 2021 auf dem deutschen Markt eingeführt. Die Bewertung führte das DISQ in Zusammenarbeit mit den Finanzexperten Carola Ferstl, Wirtschaftsjournalistin, und Prof. Dr. Sven Christiansen, Brand-University Hamburg und Geschäftsführer des Instituts für Quantitative Finanzanalyse, durch.

Markus Hamer, Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Service-Qualität: “Von den eingereichten Produkten wurden letztlich 21 Neuheiten ausgezeichnet, die hinsichtlich ihrer Innovationskraft wie auch ihrem Kundennutzen überzeugen konnten.”

“Das Thema Finanzen betrifft jede Verbraucherin und jeden Verbraucher. Aufzuzeigen, welche neuen Produkte von hohem Nutzen am Markt sind, stellt deshalb eine gute Orientierungshilfe dar”, so Wirtschaftsjournalistin Carola Ferstl. Finanzexperte Prof. Dr. Sven Christiansen ergänzt: “Da die Thematik auch vielfach komplex erscheint, ist es umso wichtiger, Innovationen transparent zu machen.”

Die Sieger und ihre ausgezeichneten Produkte

Ausgezeichnet werden folgende Unternehmen (alphabetische Reihenfolge):

1822direkt: “ImmoMaster der 1822direkt”

BBBank: “BBBank Immobilienportal”

Berliner Sparkasse: “Digitalisierungs-Check”

BHW Bausparkasse: “StimmtsoSparen”

Creditweb: “MY HOME”

Degussa Bank: “Digitaler Baufinanzierungs-Assistent”

Deka Investment: “Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien”

Hamburger Sparkasse: “Haspa Heimvorteil”

Interhyp: “Interhyp Home”

NRW.Bank: “NRW.Start-up akut” und “NRW.BANK.Universal Direkt”

PSD Bank Hannover: “Tiny Living”

PSD Bank Nord: “Kreditkarte”

RCI Banque (Renault Bank, Nissan Bank): “Zwischenfinanzierung für Elektrofahrzeuge”

Santander: “Santander Protect Plus”

Sparda-Bank Hessen: SpardaRückgabegarantie

Sparkasse Bremen: “S-Rechnungssicherheit”

Sparkasse Nürnberg: “S-Privatsekretär einfacheinfach”

Stadtsparkasse Düsseldorf: “Digitalisierungscheck”

Targobank: “Physisches Gold”

Teambank: “ratenkauf by easyCredit”

 

Das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) verfolgt das Ziel, die Servicequalität in Deutschland zu verbessern. Das Marktforschungsinstitut mit Sitz in Hamburg führt zu diesem Zweck unabhängige Wettbewerbsanalysen und Kundenbefragungen durch. Über 2.000 geschulte Tester sind in ganz Deutschland im Einsatz. Die Leitung der Forschungsprojekte, bei denen wissenschaftlich anerkannte Methoden und Service-Messverfahren zum Einsatz kommen, obliegt einem Team aus Soziologen, Ökonomen und Psychologen. Dem Verbraucher liefert das Institut wichtige Anhaltspunkte für seine Kaufentscheidungen. Unternehmen gewinnen wertvolle Informationen für das eigene Qualitätsmanagement. Das Deutsche Institut für Service-Qualität arbeitet im Auftrag von renommierten Print-Medien und TV-Sendern; Studien für Unternehmen gehören nicht zum Leistungsspektrum des DISQ.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DISQ Deutsches Institut für Service-Qualität GmbH & CO. KG, Dorotheenstraße 48, 22301 Hamburg, Tel: +49 (0) 40 27 88 91 48-0, www.disq.de

Die Börse Stuttgart Digital Exchange (BSDEX) ist Deutschlands erster regulierter Handelsplatz für digitale Assets und hat seit Jahresbeginn 2021 ein Handelsvolumen von 0,5 Milliarden Euro erreicht.

 

Dabei verzeichnete die BSDEX im Februar auch neue Rekorde beim täglichen Handelsvolumen, die jenseits von 15 Millionen Euro lagen.

Die BSDEX wird gemäß § 2 Absatz 12 des Kreditwesengesetzes als multilaterales Handelssystem von der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH betrieben, die auch Trägergesellschaft der öffentlich-rechtlichen Börse in Stuttgart ist. Aktuell sind rund 15.000 Nutzer an die BSDEX angebunden: Sie können dort nahezu rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche die Kryptowährungen Bitcoin, Ethereum, Litecoin und Ripple (XRP) handeln.

“Die Nutzerzahl und das Handelsvolumen an der BSDEX entwickeln sich im laufenden Jahr sehr positiv. Neben dem intensiven Handel von Privatanlegern beflügelt auch das steigende Interesse institutioneller Investoren den Markt für Kryptowährungen. Mit ihrem rechtlichen Rahmen, ihrer skalierbaren Technologie und ihrem zuverlässigen Handelsumfeld wird die BSDEX den Anforderungen institutioneller Akteure voll gerecht”, sagt Maximilian von Wallenberg, Geschäftsführer der Boerse Stuttgart Digital Exchange GmbH. Die technische Betreibergesellschaft der BSDEX ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Boerse Stuttgart GmbH, Axel Springer SE, finanzen.net GmbH und SBI Crypto Investment.

An der BSDEX sind mit dem Finanzdienstleister EUWAX AG, einer Tochter der Boerse Stuttgart GmbH, und dem Bankhaus Scheich bereits zwei institutionelle Teilnehmer angebunden: Sie sind als Liquiditätsspender aktiv und stellen An-und Verkaufspreise im Handel. An der BSDEX geben offene Orderbücher Aufschluss über vorliegende Orders und die aktuelle Marktlage. Der Handel an der BSDEX ist mit Transaktionsentgelten verbunden, die sich je nach Art der Order unterscheiden. Die kostenfreie Verwahrung der Kryptowährungen für Anleger an der BSDEX übernimmt treuhänderisch die blocknox GmbH, eine Tochter der Boerse Stuttgart Digital Ventures GmbH. Auch die Ein- und Auszahlung der handelbaren Kryptowährungen ist an der BSDEX kostenfrei.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Boerse Stuttgart GmbH, Börsenstraße 4, 70174 Stuttgart, Tel: +49 711 222985-711, Fax: +49 711 222985-55, www.boerse-stuttgart.de

Laut Capital-Umfrage bisher 1,4 Mrd. Euro zurückgeflossen – Mindestens eine Milliarde noch offen – Keine Fälle verjährt

 

Banken, Fonds und Privatanleger haben bisher mehr als 1,4 Mrd. Euro an zu Unrecht erstatteten Steuern aus sogenannten Cum-Ex- und Cum-Cum-Aktiendeals an die Finanzbehörden der Länder zurückgezahlt. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Wirtschaftsmagazins Capital (Ausgabe 5 / EVT 15. April) unter allen 16 Finanzministerien der Länder von Anfang April. Danach beziffern die Ressorts den bekannten Steuerschaden aus den Geschäften bisher auf knapp 2,4 Mrd. Euro – 989 Mio. Euro davon seien noch offen. Die höchsten Rückforderungen hat – wenig überraschend dank des Bankenstandorts Frankfurt – das Bundesland Hessen mit 1,2 Mrd. Euro, gefolgt von Bayern mit 770 Mio. Euro. Zu den betroffenen Bundesländern zählen außerdem Hamburg und Baden-Württemberg. Das Land NRW, das mit fast 1000 Beschuldigten derzeit die meisten Verfahren betreibt, kann als einziges Bundesland mögliche Rückforderungen noch nicht beziffern. Elf Bundesländer geben an, bei ihnen seien keine Cum-Ex-Deals aufgedeckt worden.

Gemessen an den eigenen Schätzungen hat sich der Fiskus damit rund 60 Prozent der Steuerausfälle zurückgeholt. Allein in Hessen sind rund 656 Mio. Euro erstattet worden, Bayern nahm 446 Mio. Euro ein, Hamburg 108 Mio. Euro. In Baden-Württemberg waren es 163,5 Mio. Euro. Verjährt seien bisher noch keine Ansprüche. Zusammen kommen allein diese fünf betroffenen Bundesländer auf 149 Steuerverfahren, allein in NRW wird in 81 Ermittlungsverfahren gegen 995 Beschuldigte ermittelt.

Bei Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger die gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden mithilfe ihrer Bank mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Dividendenstichtag herum untereinander Aktien mit (lateinisch: “cum”) und ohne (“ex”) Dividendenanspruch. Etliche Prominente und Unternehmer steckten viel Geld in solche Fonds. Die Geschäfte liefen Jahrzehnte weitgehend unbehelligt, erst eine Gesetzesänderung 2012 machte ihnen ein Ende. Die Schätzungen über den gesamten Steuerschaden für Bund und Länder gehen weit auseinander: Das Bundesfinanzministerium spricht von bis zu 5 Mrd. Euro, Steuerexperten kommen auf bis zu 12 Mrd. Euro.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Capital Redaktion, G+J Business Channel GmbH, Eupener Straße 70, ­50933 Köln, Tel.: 0221/4908 00, Fax: 0221/5342 563, www.capital.de

In den kommenden fünf Jahren wird Commerzbank mit Unterstützung von Google Cloud signifikanten Teil ihrer Anwendungen in Google Cloud auslagern

 

Die Commerzbank AG und Google Cloud bauen ihre Zusammenarbeit weiter aus und gehen eine fünfjährige strategische Partnerschaft ein. Mithilfe von Google Cloud wird die Commerzbank eine signifikante Anzahl ihrer Bankanwendungen in die Cloud verlagern. Seit 2017 arbeiten beide Unternehmen gemeinsam an der Entwicklung einer umfassenden Strategie zur Transformation und Migration von Anwendungen in die Cloud. Ziel der Zusammenarbeit ist es auch, neue innovative Lösungen für Kunden der Commerzbank zu entwickeln.

Die Commerzbank nutzt Cloud-Technologie, um neue Produkte auf den Markt zu bringen und Kundenerlebnisse zu schaffen, die Leistungsfähigkeit ihrer Systeme zu verbessern und Betriebskosten zu senken. Dies soll die digitale Transformation der Bank beschleunigen. Bis 2024 hat die Commerzbank sich zum Ziel gesetzt, 85 Prozent ihrer dezentralen Anwendungen in der Cloud zu betreiben.

„In unserer neuen ,Strategie 2024‘ spielt der Multi-Cloud-Ansatz weiterhin eine große Rolle. Google Cloud ist einer der Vorreiter in der Cloud-Technologie, vor allem im Bereich Datenanalyse und im maschinellen Lernen. Wir profitieren insbesondere von deren umfassenden Fähigkeiten in der Modernisierung von Infrastruktur. Deshalb ist Google Cloud auf unserem Weg in die Cloud ein wichtiger strategischer Partner“, sagte Jörg Hessenmüller, Chief Operating Officer (COO) und Vorstandsmitglied der Commerzbank.

Google Cloud unterstützt die Commerzbank bereits seit 2017 technisch und konzeptionell beim Thema Cloud. Mit diesem neuen erweiterten Vertrag bietet Google Cloud dem Finanzinstitut sogenannte Plattform-Services an, um so die digitale Transformation der Bank zu unterstützen. Entwickler der Commerzbank können einen Continuous-Integration- und Continuous-Delivery-Ansatz (CI/CD) nutzen, der es ihnen ermöglicht, Code-Updates nahtloser durchzuführen. Anwendungen können so schneller und einfacher erstellt und gewartet werden – und die Kunden erhalten so Zugang zu hochmodernen Finanzanwendungen. Eine erste auf der Google Cloud Plattform entwickelte Anwendung nutzen die Kunden der Commerzbank bereits. Die „Digitale Kontoanalyse“ bietet mehrere Vorteile für Bankkunden und Commerzbank-Mitarbeiter, darunter:

eine digitale Analysefunktion, die es Bank und Kunden ermöglicht, gemeinsam schneller Kreditanträge zu bearbeiten,

eine genaue Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben für jedes Kundenkonto,

die Möglichkeit zur besseren Nachverfolgung historischer Finanzdaten, sodass die Kunden ihr Einnahmen- und Ausgabenverhalten im Laufe der Zeit optimieren können.

„Wir freuen uns, mit der Commerzbank zusammenzuarbeiten, um die digitale Transformation der Bank zu unterstützen. Bei Google Cloud erfüllen wir nicht nur die hohen regulatorischen Anforderungen der Finanzindustrie, sondern arbeiten auch bei branchenweiten Initiativen wie der ,Collaborative Cloud Audit Group‘ mit, um nachprüfbare Transparenz wichtiger Compliance-Standards in der Finanzdienstleistungsbranche zu gewährleisten“, sagte Daniel Holz, Vice President, EMEA North Region bei Google Cloud.

Die ,Collaborative Cloud Audit Group‘ (CCAG) ist ein Zusammenschluss von europäischen Finanzdienstleistern. Sie führt kollektive Audits von Cloud-Anbietern wie Google Cloud durch, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften für ihre wesentlichen Outsourcing-Aktivitäten sicherzustellen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Commerzbank Aktiengesellschaft, Kaiserplatz, 60311 Frankfurt am Main, Tel: 069 1 36 20, www.commerzbank.de

Die Stiftung Warentest hat am 8. April 2021 ihren bewährten Girokontenvergleich kostenlos auf test.de zur Verfügung gestellt.

 

Sie sichert damit allen Verbrauchern Zugang zu einer objektiven und kostenlosen Vergleichswebsite. Diese Übergangslösung soll voraussichtlich bis zum zweiten Quartal 2022 gelten. Dann wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) eine staatliche Vergleichswebsite für Girokonten in Betrieb nehmen.

Deutschland muss nach der europäischen Zahlungskontenrichtlinie sicherstellen, dass alle Verbraucher Zugang zu mindestens einer objektiven und kostenlosen Vergleichswebsite für Girokonten haben. Bislang betrieb Check24 die einzige zertifizierte Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG). Am 18. Januar 2021 hatte Check24 diese spezielle Website eingestellt.

Der Girokontenvergleich der Stiftung Warentest umfasst derzeit mehr als 300 Girokontenmodelle von mehr als 130 überregionalen und regionalen Banken und Sparkassen. Je Kontomodell sind über 50 Merkmale erfasst, nach denen Nutzer das für sie passende Konto herausfiltern können.

Der Girokontenvergleich ist abrufbar unter test.de/girokonten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Stiftung Warentest, Lützowplatz 11-­13, D­-10785 Berlin, Tel: 030/26310, Fax: 030/26312727, www.test.de

Sozialverträglicher Abbau von 1.700 Vollzeitstellen bis Ende 2021 über ein Freiwilligenprogramm mit Gesamtbetriebsrat vereinbart

 

Die Commerzbank kommt auf dem Weg zu den angestrebten Kostensenkungen im Rahmen der Strategie 2024 gut voran. Die Bank verständigte sich mit dem Gesamtbetriebsrat auf ein Freiwilligenprogramm für den erforderlichen Stellenabbau. Insgesamt rund 1.700 Vollzeitstellen in der AG Inland sollen bis Ende 2021 über das Freiwilligenprogramm abgebaut werden. „Das Freiwilligenprogramm ist ein wichtiger Schritt in Richtung des erforderlichen Stellenabbaus“, sagt Personalvorständin Sabine Schmittroth. „Wir stellen damit schnell Instrumente zur Verfügung, die bereits im kommenden Jahr die Kostenbasis senken.“

Im Rahmen des Programms werden berechtigten Mitarbeitern voraussichtlich ab Juli 2021 Aufhebungsvereinbarungen angeboten. Mitarbeiter, die das Freiwilligenprogramm nutzen, verlassen die Bank zum Jahresende.

Im ersten Quartal 2021 wird die Bank Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von insgesamt rund 470 Millionen Euro buchen. Ein Großteil resultiert aus dem Freiwilligenprogramm. Darüber hinaus werden Restrukturierungsaufwendungen insbesondere für den Umbau im Ausland sowie Immobilien gebucht. Insgesamt hatte die Bank im Rahmen der Strategie 2024 angekündigt, rund 1,8 Milliarden Euro für die Restrukturierung aufzuwenden. Inklusive der Rückstellungen für das Freiwilligenprogramm sind damit rund 1,4 Milliarden Euro bereits gebucht.

 

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Position der nachhaltigsten Bank unter den Top 20 in Deutschland verteidigt

 

Die Deutsche Kreditbank AG (DKB) hat im gesellschaftlich und wirtschaftlich sehr herausfordernden Geschäftsjahr 2020 dank ihres konjunkturresistenten Marktmixes sowie eines starken Vertriebs in den Bereichen Privat- und Geschäftskund*innen ihre gesetzten Ziele übertroffen.

Der DKB-Konzern erzielt im Geschäftsjahr 2020 (nach IFRS) ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 249,9 Mio. Euro (Vorjahr: 297,8 Mio. Euro) und lag damit über den prognostizierten Erwartungen im Kontext der umfangreich getätigten Investitionen. Der Rückgang des Ergebnisses zum Vorjahr begründet sich, wie angekündigt, aus der fortlaufenden strategischen Transformation der DKB und damit verbundener Investitionen sowie gestiegenen Aufwendungen aus Bankenabgabe und Einlagensicherung.

Der Zinsüberschuss liegt bei 954,0 Mio. Euro und befindet sich damit im Rahmen unserer Erwartungen nahezu auf Vorjahresniveau (954,4 Mio. Euro). Das Risikoergebnisentwickelte sich trotz der Belastungen durch die Corona-Pandemie positiv und beträgt -38,9 Mio. Euro (2019: -55,9 Mio. Euro). Die Bilanzsumme erhöhte sich deutlich auf 109,8 Mrd. Euro (2019:  83,8 Mrd. Euro).  Der damit verbundene Vertriebserfolg bestätigt die DKB-Marktstrategie und trägt zur Finanzierung der Investitionskosten bei. Somit konnten die Kundenforderungen im Berichtszeitraum um 7,0 Mrd. Euro auf 76,6 Mrd. Euro und die Kundeneinlagen um 11,6 Mrd. Euro auf 72,4 Mrd. Euro erhöht werden.

Stefan Unterlandstättner, Vorstandsvorsitzender der DKB: „Nach dem ersten Jahr unserer neuen Konzernstrategie können wir ein positives Zwischenfazit ziehen und unser Wachstum unbeirrt fortsetzen. In 2021 stellen wir die Weichen für eine neue noch digitalere DKB. Die Einführung der neuen DKB Banking App wird dahingehend nur der Anfang sein – weitere smarte Services und Produkte werden folgen. Sowohl privat als auch geschäftlich hat die Corona-Pandemie unseren Alltag aber auch stark verändert. Als Konzern konnten wir durch ein digitales Mindset schnell auf flexible Arbeitsformen (FlexWork) umschalten und das mit einer Home-Office Quote von zeitweise bis zu 90 Prozent. Der überwiegende Teil unserer Branchen hat sich in dieser Zeit als sehr resistent erwiesen und mich freut besonders, dass wir ein überdurchschnittliches Wachstum im Neugeschäft verzeichnen konnten.“

Starkes Wertpapiergeschäft & neue Wachstumspotentiale im Geschäftskund*innen-Bereich

Die Anzahl der Kund*innen im Privatkundensegment hat die DKB im Berichtsjahr auf über 4,6 Millionen ausgebaut (Vorjahr: 4,3 Millionen). Dahingehend lag der Fokus in 2020 intensiv auf der systematischen Entwicklung des DKB-Cash-Ökosystems mit zusätzlichen Features und Kombinationen mit modularen Leistungen. Beispielsweise können DKB-Kund*innen seit dem Herbst 2020 Versicherungspakete mit den Themenschwerpunkten Internet, Shopping oder Reisen abschließen.

Auch das Wertpapiergeschäft hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 sehr positiv entwickelt. Die Zahl der Depots stieg auf über 500.000 mit einem Gesamt-Depotvolumen von mehr als 10 Mrd. Euro. Insbesondere die Wertpapier-Orders haben nennenswert zugenommen – u. a. durch volatile Märkte sowie ein spürbar gestiegenes Interesse der Verbraucher*innen am Wertpapierhandel in der anhaltenden Niedrigzinsphase. Das neue Portal finanzwissen.dkb.de trägt dazu bei, komplexere Finanzthemen – wie z.B. den Einstieg ins Aktiengeschäft – verständlich zu vermitteln.

Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2020 der vollautomatisierte DKB-Sofortkredit (Konsumentenkredit) eingeführt. Hierbei setzt die DKB auf eine enge Technologiepartnerschaft mit FinTecSystems (FTS), dem führenden Infrastruktur-Fintech für Open Banking und Kontodatenanalyse. In Echtzeit kann die DKB nun innerhalb weniger Minuten eine präzise, automatisierte Kreditentscheidung fällen. Somit ist über den bisher marktüblichen, digitalen Antrag hinaus der gesamte Kreditvergabeprozess bis zur Auszahlung automatisiert.

Im Geschäftskundenbereich verzeichnet die DKB eine signifikante Steigerung des Neugeschäfts und damit einen höheren Kreditbestand. Vor allem in den Bereichen Wohnen, Energie und Versorgung sowie dem Kommunal- und Infrastrukturgeschäft zeigten sich die Märkte sehr pandemieresistent. Besonders erfreulich war hier die Entwicklung des im Frühjahr 2020 eingeführten Online-Produkts „Direktdarlehen für Kommunen“, welches in Kooperation mit dem Plattformpartner Loanboox angeboten wird. Über diese Plattform werden Kommunen proaktiv Liquiditätskredite angeboten, die direkt online abgeschlossen werden können. Der Nachfragemarkt wird zum Angebotsmarkt. Bis Ende 2020 wurden allein über diesen digitalen Prozess 2 Mrd. Euro abgeschlossen.

Die DKB erschließt im Zuge ihrer Geschäftsstrategie auch neue nachhaltig geprägte Zukunftsmärkte: Unter dem Label „Energy Solutions“ werden insbesondere Themen wie ausgewählte Speichertechnologien, Wasserstoff, Energie- Contracting, Energieverteilung und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität zusammengefasst und damit weitere Wachstumspotenziale gehoben, die sich aus der Energiewende ergeben. Der Fokus liegt hierbei auf Sektorenkopplung, also die Ausdehnung der Energiewende über den Strommarkt hinaus, auch auf den Wärme- und Verkehrssektor in Deutschland.

Sustainable Finance gewinnt rasant an Bedeutung – DKB mit Top-Noten bei unabhängigen Nachhaltigkeits-Ratings

Sowohl im Privat- als auch Geschäftskund*innen-Bereich steht das unternehmerische Handeln mit ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Zielen seit der Gründung der DKB im Einklang. Die DKB ist weiterhin die nachhaltigste Bank unter den TOP-20-Banken in Deutschland. Zum sechsten Mal in Folge hat die Direktbank beim Nachhaltigkeitsrating von ISS ESG ein hervorragendes Ergebnis erzielt. Im ersten Bankenrating der Non-Profit-Organisation World Wide Fund For Nature (WWF) in Deutschland konnte die DKB die höchste vergebene Wertung erzielen. Die Nachfrage im Hinblick auf nachhaltige Geldanlagen ist weiterhin gestiegen. Von Crowdinvesting über Nachhaltigkeitsfonds bis hin zum Bürgersparen bietet die DKB bereits heute ein breites Portfolio an nachhaltigen Anlageoptionen an.

Ausblick

Die DKB wird auch 2021 auf umfangreiche Investitionen im Bereich der Digitalisierung setzen, um das Wachstum und die Transformation zur TechBank zu beschleunigen. Innerhalb der Gesamtkonzernstrategie der Bayerischen Landesbank wird die DKB weiterhin ein wesentlicher Wachstumstreiber im Gesamtkonzern sein und ihre Marktposition in Deutschland ausbauen.

Investiert wird vor allem in die Kernprodukte, Skalierbarkeit und Automatisierung, um zukünftig angestrebte Wachstumsziele zu erreichen. Die DKB geht weiterhin von einer stabilen Ertragslage im Kundengeschäft aus. Durch weitere strategische Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der DKB wird das Ergebnis vor Steuern daher voraussichtlich unter dem Ergebnis 2020 liegen. Aufgrund der unsicheren weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie und der möglichen, aktuell nicht abschätzbaren Auswirkungen auf die deutsche Volkswirtschaft und die Finanzmärkte unterliegt unsere Prognose allerdings einer ungewöhnlich hohen Unsicherheit, die sich ggf. negativ auf unser Jahresergebnis, vor allem in unserem Fair-Value-Ergebnis und unserem Risikoergebnis, auswirken könnte.

 

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GlobalCapital ECM Awards

 

Zum vierten Mal in Folge wurde Berenberg bei den GlobalCapital ECM Awards als „Best Bank for Small Cap Equity Markets“ ausgezeichnet. Die prestigeträchtige Auszeichnung von GlobalCapital würdigt das kontinuierliche Wachstum der Berenberg-Plattform in den globalen Kapitalmärkten.

Im Rekordjahr 2020 agierte Berenberg bei ca. 70 Investment BankingTransaktionen in einer Reihe von Märkten, die neben der DACH-Region auch Belgien, die Niederlande, Frankreich, Spanien und die nordische Region umfassten und versorgte globale Unternehmen mit insgesamt rund 15 Mrd. Euro Kapital. Zu den bemerkenswerten Transaktionen gehörten der Aktienverkauf an Fluidra in Höhe von 200 Millionen Euro, der Verkauf eigener Aktien der CompuGroup in Höhe von 340 Millionen Euro, der Börsengang von UnifiedPost in Höhe von 252 Millionen Euro und die Kapitalerhöhung von Embracer in Höhe von 7,3 Milliarden SEK. Berenberg spielte eine Schlüsselrolle bei der Kapitalbeschaffung für Eurofins Scientific zur Erhöhung der Covid-19-Testkapazitäten sowie für die in Deutschland ansässigen Covid-19-Impfstoff-Pioniere CureVac und BioNTech bei deren US-Angeboten zur Finanzierung der weiteren Impfstoffentwicklung. Insgesamt hat die Bank im vergangenen Jahr 67 Transaktionen mit einem Emissionsvolumen von 14,8 Milliarden Euro abgeschlossen.

„Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung, da sie unsere Anstrengungen, erstklassige ECM-Dienstleistungen für globale Unternehmen anzubieten, würdigt. Wir sind stolz auf das Geschäft, das wir in den letzten Jahren aufgebaut haben und freuen uns auf die zukünftigen Möglichkeiten“, sagt Fabian de Smet, Head of Investment Banking Continental Europe.

 

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Berenberg, Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg, Tel: +49 40 350 60-0, Fax: +49 40 350 60-900, www.berenberg.de

Über 20.500 Einleger entschädigt – Insgesamt ca. 2,7 Milliarden Euro ausgezahlt

 

Die Entschädigung der Einleger der Greensill Bank AG steht kurz vor dem Abschluss. Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken und die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) haben in den letzten Tagen bereits circa 2,7 Milliarden Euro an über 20.500 Einleger ausgezahlt. Auf die EdB entfielen dabei rund 1,1 Milliarden Euro. Nur bei wenigen Kunden steht eine Entschädigung noch aus. In diesen Fällen wurden insbesondere die benötigten Kontoinformationen oder Unterlagen bislang noch nicht oder nicht vollständig eingereicht.

„Die Einlagensicherung funktioniert und macht das, was sie soll: Sie schützt die Sparerinnen und Sparer. Das ist eine wichtige Botschaft für jeden Bankkunden in Deutschland“, sagte Christian Ossig, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte am 16. März 2021 für die Greensill Bank AG den Entschädigungsfall festgestellt.

Im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung der EdB sind die Einlagen der Kundinnen und Kunden bis maximal 100.000 Euro pro Einleger geschützt. Die Entschädigung der Einleger erfolgt hierbei nach dem Einlagensicherungsgesetz. Sobald die für die Zahlungen notwendigen Kontoinformationen der Einlegerinnen und Einleger vorlagen, wurden diese nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb von sieben Arbeitstagen entschädigt.

 

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Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB), Burgstraße 28, D­-10178 Berlin, Tel.: 030/1663­0, Fax: 030/1663­1399, www.bankenverband.de

Kundeneinlagen steht ein entsprechend hohes Volumen an grünen Vermögenswerten der Bank gegenüber

 

Unternehmenskunden können bei der Deutschen Bank künftig sogenannte grüne Termineinlagen mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten abschließen. Den Einlagen steht ein entsprechend hohes Volumen der grünen Vermögenswerte der Bank gegenüber. Unternehmen müssen bestimmte Zulassungskriterien wie einen Mindestanlagebetrag und bestimmte ESG-Ratings erfüllen, um das Green-Deposit-Programm der Bank nutzen zu können.

„Unser neues Einlagenprogramm ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem führenden Cash Management-Anbieter im Bereich Umwelt, Soziales und guter Unternehmensführung (ESG). Es ist das erste in einer Reihe von Angeboten, die wir im Rahmen unserer Nachhaltigkeitsstrategie einführen wollen“, sagte Ole Matthiessen, der den Bereich Cash Management der Deutschen Bank verantwortet. „Die Liquiditätsanforderungen unserer Kunden mit ihren Nachhaltigkeitszielen zu verknüpfen, ist ein großer Fortschritt, auf den wir sehr stolz sind. Darauf wollen wir künftig mit weiteren Liquiditätslösungen aufbauen“, erläuterte Johnny Grimes, Leiter des Bereichs Liquiditäts- und Devisenprodukte.

Als solche grünen Vermögenswerte qualifizieren sich beispielsweise Kredite an Unternehmen und für Projekte, die den Übergang zu sauberen Energien und einer energieeffizienten und ökologisch nachhaltigen Wirtschaft unterstützen. Gleichzeitig unterstützt die Bank ihre Kunden dabei, deren eigene ESG-Ziele zu erreichen.

Vermögenswerte müssen dabei einer Branche zugeordnet werden, die gemäß Nachhaltigkeitsgesichtspunkten als zulässig gilt. Diese Branchen werden im Rahmenwerk der Bank für grüne Finanzierungen (Green Financing Framework) definiert, das sich wiederum an den Vorgaben der International Capital Market Association orientiert. Um entsprechende grüne Vermögenswerte in solchen zulässigen Branchen zu identifizieren, befolgt die Deutsche Bank einen dreistufigen Prozess bestehend aus der Vorauswahl entsprechender Kredite im Portfolio; einer internen Validierung, bei der das „Green Financing Forum“ der Deutschen Bank bestätigt, dass die ausgewählten Vermögenswerte die Anforderungen des Rahmenwerks erfüllen, sowie einer externen Prüfung durch eine renommierte Drittpartei.

Die Einführung des grünen Einlageprogramms ist Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Deutschen Bank. Im Mai 2020 hat die Deutsche Bank quantitative Ziele für ihr Geschäft mit nachhaltigen Finanzierungen veröffentlicht. So sollen das Volumen an nachhaltigen Finanzierungen sowie der Bestand an verwaltetem Vermögen in ESG-Anlagen bis Ende 2025 auf insgesamt mehr als 200 Milliarden Euro steigen. Darüber hinaus hat sich die Deutsche Bank eine Reihe von Zielen gesetzt, um ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern, und legt dabei ein besonderes Augenmerk auf die Energieeffizienz und den Energieverbrauch. Die Bank arbeitet seit 2012 klimaneutral, will dies fortsetzen sowie ihren Strombedarf bis Ende 2025 vollständig aus erneuerbaren Energien bestreiten.

 

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Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 910-00, Fax: +49 69 910-34 225, www.db.com

Openbank-Kunden können 44 Organisationen und Stiftungen bei verschiedenen gemeinnützigen Projekten unterstützen

 

Openbank, die zu 100-prozentige digitale Bank der Santander-Gruppe, konnte in den letzten zwölf Monaten dank des Engagements ihrer Kunden 3,5 Millionen Euro für verschiedene soziale Projekte und gemeinnützige Initiativen sammeln. Dies entspricht einer Steigerung des Spendenvolumens um 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Bank arbeitet derzeit mit 44 NGOs und Stiftungen zusammen.

“In Deutschland sehen wir ein wachsendes Interesse unserer Kunden, wichtige Organisationen wie ‘Save The Children’ und ‘Aktion gegen den Hunger’ zu unterstützen”, sagt Steve Langer, Market Director Germany der Openbank. “Deshalb nehmen wir in diesem Jahr weitere, insbesondere auch deutsche, Wohltätigkeitsorganisationen in unser Programm auf.”

Die Kunden der Openbank haben trotz der Pandemie weiter die vier Hauptanliegen der Bank unterstützt: die Krankheitsforschung, die Kinderhilfe, die Bekämpfung von Armut sowie die Hilfe in Konfliktregionen. Sie alle sind Teil der Initiative “Open Charity”, welche die Bank 2018 ins Leben gerufen hat und die in allen Ländern, in denen die Bank derzeit tätig ist (Spanien, Portugal, Deutschland und die Niederlande), präsent ist, um die Zusammenarbeit für wohltätige Zwecke zu fördern.

Praktische Spendenfunktion der Openbank-Debitkarte

Jeder Kunde der Openbank kann Organisationen durch eine individuelle Spendenüberweisung oder die Spendenfunktion der Openbank-Debitkarte, die die Bezahlung von Einkäufen auf den nächsten Euro aufrundet, einfach und sicher unterstützen. In den kommenden Monaten wird die Bank weiter jeden Monat neue Stiftungen und Projekte hinzufügen und Spendenkampagnen zu Anlässen wie dem Weltkrebsmonat und dem Weltwassermonat durchführen.

 

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Open Bank, S.A., Paseo de la Castellana 24, 28046 – Madrid, Tel: +49 (0) 69 945 189 175, www.openbank.de

Kontist, Deutschlands erste Neo-Bank mit Fokus auf Freelancern und Selbstständigen, gibt eine weitere Finanzierungsrunde bekannt.

 

Im Rahmen einer Series-B-Runde erhält Kontist von seinen Investoren insgesamt 25 Millionen Euro, mit denen der neue Geschäftsbereich Steuerservice weiter ausgebaut werden soll. Angeführt wird das Investment von Founders, dem dänischen Startup-Studio und Tech-Investor, mit dessen Unterstützung Mitgründer und CEO Christopher Plantener die Berliner Neo-Bank aufgebaut hat. Unter den Kapitalgebern befindet sich zudem die Freiburger Haufe Group, die bereits im Jahr 2018 im Rahmen einer Series-A-Investition eine Minderheitsbeteiligung erwarb.

Kontist plant, das frische Kapital insbesondere für die Erweiterung des Steuerserviceangebots mit Echtzeit- und KI-gestützter Steuerberechnung für Freelancer zu verwenden. So will das Unternehmen den Ausbau des Steuerservices vorantreiben, speziell in punkto vollautomatisierter Buchhaltung sowie geschäftliche und private Steuererklärungen durch die Kontist Steuerberatungsgesellschaft. Diese Leistungen werden zusammen mit dem Geschäftskonto in einer App gebündelt.

„Wir freuen uns sehr über das erweiterte Engagement unserer Investoren, zeigen sie doch damit etwas, das wir bei unserer Geschäftsentwicklung ebenso wie bei der Finanzierung sehr schätzen: Nachhaltigkeit und Kontinuität. Zudem teilen sie unsere Vision, dass der Gruppe der Selbstständigen als essentieller Säule einer Volkswirtschaft Dienstleistungen zur Verfügung stehen sollten, mit deren Hilfe gerade auch in Corona-Zeiten ihre Arbeit deutlich erleichtert wird”, erläutert Christopher Plantener, Gründer und CEO von Kontist.

Benjamin Esser, seit Dezember 2020 ebenfalls CEO von Kontist, fügt hinzu: „Seit meinem ersten Tag bei Kontist spüre ich, wie besonders unsere Vision, unser Produkt, unsere Mitarbeiter und auch unsere Investoren sind. Mit der Verbindung von Bank, Buchhaltung und dem Steuerservice bestreiten wir einen einzigartigen Weg, bei dem wir noch ganz am Anfang stehen. Innerhalb kürzester Zeit hat die Kontist Steuerberatung es geschafft, die vielfache Größe einer durchschnittlichen Steuerkanzlei in Deutschland zu erreichen – allein das spiegelt das enorme Potenzial unseres Ansatzes wider. Ich kann es kaum erwarten, diesen Weg mit frischem Kapital sowie unseren langjährigen Partnern und Investoren fortzuführen.”

Simon Sylvest, Partner bei Founders: „Wir sind sehr stolz darauf, dass mit Kontist ein Unternehmen, das von Grund auf in unserem Studio aufgebaut wurde, diesen bedeutenden Meilenstein erreicht hat. Unsere erneute Investition in Kontist steht ganz im Einklang mit unserer Art, ein Business aufzubauen, und mit unserer Evergreen-Investment-Philosophie: Wir arbeiten ohne feste Zeitvorgaben mit dem Ziel, die Erlöse in neue oder bestehende Unternehmen zu reinvestieren. Am Aufbau von Kontist beteiligt gewesen zu sein und hier nun weiter zu investieren, passt perfekt zu unserer Überzeugung von der Zukunft der Arbeit sowie der Tools und der Infrastruktur, die zur Unterstützung dieser Entwicklung nötig sind.

Durch KI und die Automatisierung von Prozessen kann eine große operative Entlastung für Selbstständige und Freiberufler geschaffen werden. Mit der Ausweitung auf den Bereich Steuern hat Kontist einen Game-Changer für sein Geschäftsmodell identifiziert, der nur dank der Erkenntnisse und Daten möglich ist, die Kontist zur Verfügung stehen. Diese Entwicklung ist äußerst vielversprechend und wir freuen uns, dass wir das Zukunftspotenzial von Kontist durch unsere Evergreen-Fondsstruktur verdoppeln können.“

Birte Hackenjos, CEO der Haufe Group: „Kontist geht in die nächste Runde und wir freuen uns, weiterhin an Bord dieses innovativen und vielversprechenden Unternehmens zu sein. Mit der Ausweitung des Angebots nimmt Kontist die nächste Stufe einer Entwicklung, die unser Kerngeschäft mit Selbstständigen hervorragend ergänzt.”

Über Kontist

Die Kontist GmbH ist Deutschlands erste Neo-Bank mit klarem Fokus auf Freelancern und Selbstständigen. Sie hat sich zur Aufgabe gemacht, mit ihrem Service den Berufsalltag von Selbständigen und Freiberufler zu erleichtern und ihnen mehr finanzielle Sicherheit und Kontrolle zu geben. Mit dem Angebot “Kontist Steuerservice” organisiert Kontist zudem die Durchführung der kompletten Buchhaltung und des Themas Steuern zusammen mit dem Geschäftskonto, zentral in einer App. Kommunikation mit dem Finanzamt müssen Selbständige deshalb nicht mehr selbst erledigen. Das Serviceangebot ist so umfassend, dass über den Kontist Steuerservice die Buchhaltungs- und Steuerberatungsaufgaben zur Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschlüsse, Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR), private und geschäftliche Steuererklärungen an die Kontist Steuerberatungsgesellschaft vermittelt werden können. Das Team der 2016 in Berlin gegründeten Kontist GmbH besteht aus mehr als 110 Mitarbeitern, die größtenteils über langjährige Freelancer-Erfahrung verfügen und das Produkt gemeinsam entwickelt haben.

 

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Kontist GmbH, Kastanienallee 98B, 10435 Berlin, Tel: +49 30 311 986 00, www.kontist.com

Die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V. (BKS) warnt vor notleidenden Krediten in Milliardenhöhe.

 

Das Gesamtvolumen ist aufgrund der staatlichen Hilfsmaßnahmen noch nicht endgültig abschätzbar. Im aktuellen NPL-Barometer prognostizieren die befragten deutschen Kreditinstitute daher deutlich weniger Kreditausfälle, als noch vor einem Jahr erwartet worden waren. Jürgen Sonder, Präsident der BKS: „Sicher ist, dass die massiven Hilfspakete der Regierung die deutschen Banken im vergangenen Jahr vor einer signifikant höheren NPL-Quote verschont haben. Unstrittig ist aber auch, dass die nachlaufenden Effekte die deutschen Bankbilanzen in den nächsten Jahren beschäftigen werden.“

Rund 40,6 Milliarden Euro an notleidenden Krediten oder Non-performing Loans (NPLs) erwarten die befragten Kreditinstitute für das laufende Jahr. Dieser Wert könnte 2022 dann auf bis zu 46,7 Milliarden Euro steigen. Im letzten NPL-Barometer rechneten die befragten Risikomanager noch mit einem Anstieg auf 59 Milliarden Euro allein bis Ende 2021. Zum Vergleich: 2020 waren rund 33 Milliarden Euro an NPL-Beständen zu verzeichnen. „Die Teilnehmer unserer Umfrage waren in diesem Jahr wesentlich konservativer in ihrer Einschätzung. Während im vergangenen Jahr unter dem Eindruck des ersten Lockdowns noch erhebliche Ausfälle erwartet worden waren, zeigte sich, dass aufgrund der Hilfsmaßnahmen Insolvenzen hinausgezögert wurden und Kreditausfälle 2020 zu keinen Verwerfungen geführt hatten. Dennoch müssen die Banken vorsorgen – darauf weisen hohe Rückstellungen hin“, sagt Sonder. Zu den Maßnahmen, die Kreditausfälle aktuell verhindern, zählen unter anderem die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, Liquiditäts- und Kreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau und das Kurzarbeitergeld. „Erst wenn die Politik sich dazu entscheidet, keine weiteren Hilfen zu leisten, wird das wahre Ausmaß deutlich werden“, so Sonder.

Besonders betroffen von möglichen Kreditausfällen sind dabei Unternehmen im (Offline-) Einzelhandel, in der Tourismusbranche und Gastronomie. „Hier sind Ausfälle in größerer Höhe fast unvermeidlich“, sagt Sonder. So werden NPL-Quoten von rund 3,3 Prozent bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für 2021 erwartet. 2020 lag die Ausfallquote noch bei 2,5 Prozent. Für 2022 könnte dieser Wert auf 3,8 Prozent steigen. „Das ist auch in der zweiten Erhebung des NPL-Barometers in der Coronakrise der höchste erwartete Ausfallwert aller Assetklassen“, erklärt Sonder.

Die Immobilienbranche, die in den vergangenen Jahren dank steigender Immobilienpreise und niedriger Zinsen sehr wenige Ausfälle hatte, wird ebenfalls getroffen. „Hier sind die Auswirkungen aber vergleichsweise gering“, so Sonder. Besonders bei wohnwirtschaftlichen Immobilienkrediten fällt der Anstieg von 1,1 Prozent 2020 über 1,5 Prozent 2021 auf 1,7 Prozent 2022 nicht so stark aus. Bei finanzierten Gewerbeimmobilien steigen die Ausfälle stärker: von 1,7 Prozent im vergangenen Jahr über 2,5 Prozent in diesem Jahr auf 3,1 Prozent 2022. „Steigende Arbeitslosigkeit sorgt für einen (moderaten) Anstieg bei den Wohnimmobilienkrediten, bei den Gewerbeimmobilien sind es die anstehenden Schwierigkeiten der Firmen“, sagt Sonder.

Konsumentenkredite weisen 2020 eine NPL-Quote von 2,1 Prozent aus. Hier ist ein Anstieg auf 2,8 Prozent in diesem Jahr und 3,4 Prozent 2022 zu erwarten.

„Die Banken haben 2020 aufgrund der zu erwartenden Kreditausfälle ihre Risikovorsorge deutlich erhöht“, so Sonder. Nach Auslaufen der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen und nach Beendigung der Insolvenzantragspflicht zum 30. April 2021 wird das NPL-Management der Kreditinstitute in den nächsten Jahren besonders gefordert werden. „Auch wenn die Banken die zu erwartenden Kreditausfälle teilweise bereits in der Risikovorsorge berücksichtigt haben, wird ein weiterer großer Mehraufwand in der Restrukturierung beziehungsweise Sanierung von insolvenzgefährdeten Unternehmen entstehen“, sagt Sonder. Früherkennung und Risiko-Monitoring seien dabei die wichtigsten Aufgaben und Instrumente. Im NPL-Management bevorzugen die Risikomanager nach wie vor eine kombinierte Strategie bei der Bearbeitung von notleidenden Krediten. „Parallel zur internen Bearbeitung wird die externe Bearbeitung und die Inanspruchnahme des Sekundärmarktes eine große Rolle spielen müssen“, betont Sonder. Die Unsicherheit aber bleibt.

Das NPL-Barometer kann unter https://bks-ev.de/npl-barometer-21/ kostenlos angefordert werden.

Über die BKS

Die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing (BKS) wurde 2007 gegründet, hat ihren Sitz in Berlin und vertritt die Interessen ihrer derzeit 31 im Sekundärmarkt tätigen Mitgliedsunternehmen in Deutschland. Sie setzt sich zusammen mit ihrem Beirat, der überwiegend aus Vertretern deutscher Kreditinstitute besteht, auf politischer und fachlicher Ebene für einen funktionierenden und transparenten Sekundärmarkt ein. Mit Portfoliotransaktionen und Servicing von NPLs (Non-performing Loans) sichern Kreditdienstleister die Liquidität des Bankensektors. Der Verkauf von notleidenden Darlehensforderungen hilft Banken, Sparkassen und Landesbanken, Risikostrukturen zu verbessern und Liquidität zu sichern, um Neukredite an Darlehensnehmer zu vergeben.

 

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Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V., Marienstraße 14, 10117 Berlin, Tel: +49 (0) 30 204534-15, www.bks-ev.de

Die Post-COVID-19-Ära wird von einem harten Wettbewerb geprägt sein. Um die Kundenerwartungen zu erfüllen, müssen Banken ihre Prioritäten überprüfen und ihre Investitionen neu ausrichten.

 

Retail-Banken stehen vor der Wahl: Entweder richten sie ihr Angebot an den Erwartungen ihrer Kunden aus oder sie gehen das Risiko ein, diese Kunden ganz zu verlieren. Das zeigt der heute von Capgemini und Efma veröffentlichte World Retail Banking Report 2021 (WRBR). Während die wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 weiter anhalten, hat die Disruption eine neue Ära des wertorientierten, kundenzentrierten Bankwesens ausgelöst, das in der Studie als Banking 4.X bezeichnet wird. Um im Banking 4.X erfolgreich zu sein, müssen Banken die digitale Transformation annehmen und cloudbasierte Banking-as-a-Service (BaaS)-Plattformmodelle implementieren, die APIs nutzen. So können Bankgeschäfte für Kunden besser in den Alltag eingebettet und zugänglicher werden.

In den letzten 10 Jahren haben Neo- und Herausforderer-Banken mehr als 39 Millionen Kunden angezogen. Nach Angabe der Studie sind derzeit 81 Prozent der Verbraucher weltweit dazu bereit, von ihrer traditionellen Bank zu einem New-Age-Finanzanbieter zu wechseln, wenn dieser einen einfachen Zugang und ein flexibles Banking-Angebot bereitstellt.

Damit traditionelle Banken ihren Kundenstamm halten und ausbauen können, sind sie durch die COVID-19-Pandemie umso mehr dazu gezwungen, ihre Digitalisierungs- und Kostenoptimierungsmaßnahmen zu beschleunigen. Darüber hinaus erwarten mit der Pandemie konfrontierte Retail-Banking-Kunden jetzt vollständig digitalisierte Angebote auf Abruf (On-Demand), hyper-personalisierte Dienstleistungen und eine Unterstützung rund um die Uhr. In Deutschland erwarten rund 72 Prozent der Kunden ein kanalübergreifendes Bankerlebnis. Dennoch geben 46 Prozent der befragten Bankmanager an, dass sie unsicher sind, wie sie Open Banking umsetzen, Ökosysteme orchestrieren und zu einer wirklich datengesteuerten Organisation werden können. Diese Maßnahmen sind wesentliche Bestandteile der neuen Art, Banking zu betreiben, die von Capgemini als Banking 4.X bezeichnet wird.

“Mit einer innovativen Einstellung und Denkweise, weg vom tradierten Bankgeschäft und hin zur Einführung von Banking-as-a-Service, können Finanzinstitute über ihre Kernbankprodukte hinausgehen, neue Angebote schaffen und ihren Kunden personalisierte Services anbieten”, sagt Klaus-Georg Meyer, Leiter Business and Technology Innovation für Financial Services bei Capgemini in Deutschland. “Um ihre Kunden nachhaltig zu binden, müssen Banken sich darauf konzentrieren, ihre Dienstleistungen als empfundenen Mehrwert in den Kundenalltag und dessen Lebensstil einzubinden. Durch die Plattformisierung ihrer Lösungen und die gezielte Nutzung von Daten, können Banken besser auf die Bedürfnisse des modernen Kunden eingehen und so neue Einnahmequellen schaffen.”

Plattformisierung definiert eine neue Ära für die Industrie

Etablierte Banken können in offenen Ökosystemen über BaaS-Plattformen neue Werte erschließen. Dadurch erhalten sie Zugang zu neuen Datenquellen und es bieten sich ihnen vielfältige Monetarisierungsmöglichkeiten. Banken müssen schnell zu erlebnisorientierten, plattformbasierten Ansätzen übergehen und die Bankgeschäfte sowie andere Services in den Lebensstil der Verbraucher einbetten. Positiv zu vermerken ist, dass 66 Prozent der Banken angeben, bereits eine BaaS-Plattform zu nutzen, während 25 Prozent gerade dabei sind, eine solche zu entwickeln. In Deutschland nutzen 58 Prozent der Banken eine solche Plattform und 31 Prozent entwickeln diese gerade.

Traditionelle Banken haben bereits mehrere Stärken, die sie leicht monetarisieren können (z.B. Kundenkenntnis, existierendes Berichtswesen, Lizenzverträge, Transaktionsverarbeitung, Anbindung an globale Systeme, etc.). Außerdem können sie auf eine Reihe von externen Anbietern zurückgreifen, um ihr Angebot zu verbessern und die Nachfrage der Verbraucher nach einem stärker integrierten und personalisierten Erlebnis bestmöglich zu bedienen. Traditionelle Banken haben erkannt, dass es für sie entscheidend ist, auf die Fähigkeiten ihres breiteren Ökosystems zuzugreifen. Demnach gaben 80 Prozent der Führungskräfte im Bankensektor an, dass BaaS ihnen helfen wird, Synergien im offenen Ökosystem zu nutzen, um dadurch Innovationen und neue Bankprodukte und -dienstleistungen zu entwickeln. So können Banken die Lücke zwischen ihrem heutigen Stand und den Kundenerwartungen von morgen schließen – eine Lücke, die in der Ära von Banking 4.X noch größer werden wird. Bedarfsgerechte, digitale und einfach zu bedienende Kanäle werden die Art und Weise, in der Bankgeschäfte getätigt werden, neu gestalten. Dies ermöglicht es Banken auch die un- und unterversorgten Bevölkerungsgruppen stärker einzubinden.

“Banken und Nicht-Banken sollten zusammenzukommen und einen besseren Kundenservice ermöglichen”, sagt John Berry, CEO der Efma. “Diese strategischen Partnerschaften ermöglichen neue, kreative Angebote, die den Lebensstil, die Bedürfnisse, die Wünsche und sogar die Persönlichkeiten der Kunden widerspiegeln. Banken sollten sich darauf konzentrieren, den Support zu verbessern, die Kosten für Bankprodukte und -dienstleistungen zu senken und Nachhaltigkeitsinitiativen anzubieten. Die Zukunft des Bankwesens beruht auf einem starken digitalen Fundament und einer flexiblen Einstellung gegenüber Innovationen.”

Mit datengesteuertem Ansatz langfristiges Wachstum sichern

Das Bankgeschäft steht am Beginn einer neuen Ära. Finanzdienstleistungen werden effektiver und benutzerfreundlicher in das tägliche Leben der Kunden eingebettet, und der Schlüssel zum Erfolg wird die gezielte Zusammenarbeit mit den richtigen Partnern sein. Der BaaS-Ansatz bietet zahllose Möglichkeiten, mehr Daten durch und über Ökosysteme zu sammeln und diese für ein verbessertes Kundenerlebnis einzusetzen. Mehr als 86 Prozent der Verbraucher weltweit (85 Prozent in Deutschland) geben an, dass sie ihre Daten teilen würden, um ein besseres, personalisiertes Erlebnis zu erhalten. Damit Ökosystemdaten auch genutzt werden können, müssen etablierte Banken entsprechend digitale Fähigkeiten aufbauen. So können sie im Zeitalter von Banking 4.X einen Mehrwert generieren, erhalten und steigern. Führende Banken werden den Kunden in den Mittelpunkt ihrer Transformationsbemühungen stellen, indem sie das Verhalten und die Stimmung der Kunden durch intelligente Datenanalysen verfolgen.

Banken müssen jedoch schnell handeln. Die Studie von Capgemini und Efma ergab, dass 61 Prozent der Unternehmen kein dediziertes Customer Experience (CX)-Managementteam haben, das Kunden-Roadmaps definiert. Banken können ihr Kundenerlebnis drastisch verbessern, indem sie eine digitale CX-Ebene einrichten und Filialen zu Erlebniszentren umgestalten. Dadurch können sie ihren Kunden eine konsistente und sichere Omni-Channel-Erfahrung über alle Touchpoints hinweg anbieten.

Methodik des Berichts

Der World Retail Banking Report 2021 stützt sich auf Erkenntnisse aus zwei Primärquellen – die “Global Retail Banking Voice of the Customer Survey 2021” und das “Retail Banking Executive Survey and Interviews 2021”. Der Bericht enthält Erkenntnisse aus 23 Märkten, von über 8.500 Bankkunden und über 130 Führungskräften führender Banken und Nicht-Banken in allen Regionen. Für weitere Informationen www.worldretailbankingreport.com .

 

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Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Kreditinstitute sagten im Jahr 2020 Immobiliendarlehen in Höhe von 162,3 Mrd. Euro zu (-3,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr).

 

Wohnimmobilien verzeichneten dabei einen Anstieg von 8,1 Prozent auf 108,3 Mrd. Euro. Bei Gewerbeimmobilien sank die Darlehensvergabe um 20,8 Prozent auf 54 Mrd. Euro. Dieser Rückgang ist zum einen auf eine nachlassende Kreditnachfrage von Darlehensnehmern, die Investitionen angesichts der pandemiebedingten Unsicherheit zurückgestellt haben, zum anderen auf das umsichtige Agieren der Banken zurückzuführen.

“Die Pfandbriefbanken halten die Darlehensvergabe auch während der Pandemie auf hohem Niveau und leisten damit ihren Beitrag zur Krisenbewältigung. Dabei führen sie ihre risikoorientierte und nachhaltige Kreditvergabepraxis fort,” erklärte vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. Zugleich wies er darauf hin, dass die Finanzierung von Gewerbeimmobilien im vierten Quartal 2020 ein deutlich höheres Volumen erreichte als in den Vorquartalen. Die Nachfrage nach Wohnimmobiliendarlehen war hingegen über das gesamte Jahr 2020 konstant hoch.

Der gesamte Immobiliendarlehensbestand der vdp-Mitgliedsinstitute belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 904,0 Mrd. Euro, ein Zuwachs von 4,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresstichtag. Zu diesem Zuwachs trugen sowohl Wohn- (+5,6 Prozent) als auch Gewerbeimmobiliendarlehen (+2,0 Prozent) bei.

 

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