Sirius Campus untersucht Teilnahmebereitschaft von Versicherungskunden an Kundenbindungs- und Weiterempfehlungsprogrammen

Kundenbindungs- und Weiterempfehlungsprogramme sind in vielen Branchen ein etabliertes Mittel zur Stärkung der Kundentreue – insbesondere im Lebensmitteleinzelhandel, bei Drogerieketten, Tankstellen und Mobilfunkanbietern. Doch auch für die Versicherungsbranche zeigen sich Potenziale: Fast ein Viertel der Versicherungskunden (24 %) hat bereits Erfahrungen mit solchen Programmen von Versicherern gemacht – 14 Prozent haben sie bereits genutzt, 10 Prozent nutzen sie aktuell.

Der Wunsch vieler Versicherer, Kunden mit passenden Programmen langfristig zu binden, trifft bei den Kunden auf offene Ohren: Langjährige Vertragsbeziehungen und eine geringe Schadenanzahl gelten aus Sicht der Kunden als besonders gerechtfertigte Anlässe für eine Prämierung. Dementsprechend würden sich auch zwei Drittel zumindest über die Teilnahmebedingungen eines Kundenbindungsprogramms informieren. Und selbst wenn die Anmeldung in einem Online-Kundenportal Voraussetzung sein sollte, würde noch mehr als jeder zweite Kunde nicht davor zurückschrecken.

Dies sind die Ergebnisse der Sirius Campus Marktuntersuchung „Digitale Kommunikation unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz“ als Schwerpunktthema im Kundenmonitor Assekuranz mit 1.851 repräsentativen Online-Interviews unter 18- bis 69-Jährigen Versicherungsentscheidern und -mitentscheidern im Oktober 2024.

Cashback überzeugt – besonders bei Jüngeren

Unter den möglichen Belohnungsformen ist Cashback besonders beliebt: 51 Prozent der Befragten bewerten diese Prämienform positiv. Auf den nächsten Plätzen folgen branchenübergreifende Programme wie Payback, Miles & More oder DeutschlandCard (46 % Zustimmung), Bonuspunkte (44% Zustimmung) sowie der klassische Bündelrabatt (42 %). Zugleich wird Cashback als eine besonders gut zur Assekuranz passende Prämie (50%) wahrgenommen und überzeugt zudem über alle Altersgruppen hinweg. Während Jüngere etwas häufiger sonstige Rabatte oder kostenlose Upgrades bevorzugen, zeigen Frauen eine vergleichsweise hohe Affinität zu Einkaufsgutscheinen.

Weiterempfehlungsbereitschaft versandet häufig – obwohl Gespräche über Versicherungen zunehmen

Dass zwischen der Bereitschaft zur Weiterempfehlung und der tatsächlichen Empfehlungsaktivität häufig eine Lücke klafft, ist nicht neu – die aktuelle Studie von Sirius Campus belegt dies erneut. Zwar geben rund 69 Prozent der Befragten auf der bekannten Net Promoter Score (NPS)-Skala einen Wert höher als 6 an, doch nur gut 20 Prozent empfehlen ihre Versicherungsgesellschaft tatsächlich häufiger als nur ein- oder zweimal pro Jahr aktiv weiter. Selbst unter den sogenannten Promotoren – also Kunden mit einem NPS-Wert von 9 oder 10 – liegt die tatsächliche Empfehlungsrate bei lediglich 35 Prozent. Überraschend: Auch unter den Detraktoren (0–6 auf der Skala) gibt knapp jeder Fünfte (18 %) an, seine Versicherungsgesellschaft zumindest gelegentlich (3–5 Mal pro Jahr) oder sogar häufig (mehr als 5 Mal pro Jahr) weiterzuempfehlen.

Als Hauptgrund für die Zurückhaltung werden häufig fehlende Anlässe oder Gelegenheiten angeführt. „Es ist aber auch nicht so, als käme im persönlichen Umfeld das Gespräch nie auf Versicherungen“, erläutert Christoph Müller, Geschäftsführer und Gründer der Sirius Campus GmbH. „Im Vergleich zur letzten Erhebung im Jahr 2014 stellen wir sogar eine deutliche Erhöhung potenzieller Empfehlungsgelegenheiten fest. Erfolgversprechend könnte es daher sein, der grundsätzlichen Empfehlungsbereitschaft mit der Auslobung einer Prämie etwas Nachdruck zu verleihen.“

Prämien als erfolgversprechender Hebel für mehr Empfehlungen

Denn auch in diesem Punkt zeigt sich eine überwiegend positive Resonanz der Versicherungskunden: 64 Prozent der Versicherungskunden begrüßen es, wenn sie für eine erfolgreiche Weiterempfehlung belohnt werden. Immerhin 42 Prozent würden ihre Versicherung häufiger weiterempfehlen, wenn ihnen eine Prämie in Aussicht gestellt würde. Die Analyse zeigt zudem, dass sich mit einer höheren Prämienhöhe auch die Weiterempfehlungsbereitschaft steigern lässt. Allerdings gilt: Der Zusammenhang ist nicht linear, d. h. nicht jede Erhöhung wirkt sich gleichermaßen auf die Weiterempfehlungsbereitschaft aus.

Weitere Informationen zur Marktuntersuchung „Kundenbindung und Weiterempfehlung“ bei Christoph Müller (christoph.mueller@siriuscampus.de | 0152 38 24 66 44).

Über die Sirius Campus GmbH

Sirius Campus ist ein Forschungs- und Beratungsinstitut mit Sitz in Köln, das sich auf die Optimierung von Beratungs- und Verkaufsprozessen spezialisiert hat. Auf Grundlage von Behavioral Economics und mit einer entscheidungspsychologischen Marktsegmentierung – den Select Typen – entwickelt Sirius Campus Ansprache-, Beratungs- und Angebotskonzepte, die Absatzpotenzial und Preisbereitschaft an unterschiedlichen Touchpoints maximal abschöpfen. Dabei steht das Pricing von Angeboten als wirksamster Hebel für den Unternehmensertrag im Zentrum unserer Beratungsleistung. Sirius Campus bietet Marketing- und Vertriebsmanagern den entscheidenden Wissensvorsprung, um Marktpotenziale frühzeitig zu erkennen und mit wirksamen Anpacks erfolgreich zu gewinnen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Sirius Campus GmbH, Im Klapperhof 33c, 50670 Köln, Tel: 0221 42 330 200, www.siriuscampus.de

Geschäftsführer Heiko Hauser: “Beide Modelle ergänzen sich in der Praxis ideal.”

Der neue Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, die honorar- und provisionsbasierte Finanzberatung nebeneinander zu erhalten. Gleichzeitig ist eine Prüfung geplant, ob die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausreichend gerüstet ist, um Fehlanreize in der Finanzberatung zu verhindern. Heiko Hauser, Geschäftsführer der konzernunabhängigen Finanzberatungsgruppe Plansecur, erklärt dazu: “Die damit implizierte Parallelität beider Vergütungsmodelle für Finanzberatung ist eine richtige Weichenstellung, denn dies fördert die Nutzung der Kompetenz der Finanzberatungen in der Breite der Bevölkerung. Die angekündigte Prüfung möglicher Fehlanreize darf indes nicht in einen Generalverdacht oder in einer Überregulierung insbesondere der Provisionsberatung münden.”

Der Plansecur-Geschäftsführer stellt klar: “Weite Teile der Bevölkerung nehmen eine Finanzberatung deutlich eher in Anspruch, wenn sie kein Honorar vorab zahlen müssen, sondern dieses aus den gewählten Finanzprodukten heraus abgeführt wird. Ein Provisionsverbot, wie es etwa auf EU-Ebene regelmäßig diskutiert wird, würde Menschen von der Finanzberatung abkoppeln, die ihren Nutzen auf den ersten Blick für sich nicht erkennen. Das wäre fatal angesichts der gesetzlichen Rentensituation, die eine eigenfinanzierte Altersvorsorge unerlässlich macht, um seinen Lebensstandard im Alter halten zu können.”

Bürokratieabbau statt noch mehr Regulatorik

Vor diesem Hintergrund wertet Heiko Hauser den neuen Koalitionsvertrag als eine “kluge Weichenstellung, die Provisionsberatung in Deutschland beizubehalten.” Allerdings dürfe diese nicht durch noch mehr Bürokratie belastet werden. Er zieht einen anschaulichen Vergleich: “In der Finanzberatung erfährt die Kundin bzw. der Kunde heute schon auf den Cent genau, wie hoch die Provision seiner Beraterin bzw. seines Beraters ist. Das wäre in etwa so, als ob im Einzelhandel unter jedem Preisschild zu lesen wäre, welchen Aufschlag das jeweilige Geschäft auf den Einkaufspreis erhebt.”

Mit der geplanten Absetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz habe die Koalition ein klares Signal für Bürokratieabbau in der Industrie und im Handel gegeben. “In vielen anderen Branchen wie der Finanzberatung wäre eine Reduzierung der Bürokratie sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Anbieter ebenfalls wünschenswert”, sagt Heiko Hauser. Er argumentiert: “Eine ausufernde Regulatorik erschwert nicht nur die Arbeit, sondern verursacht auch Kosten, die letztlich bei der Verbraucherin bzw. beim Verbraucher landen. Wer also dafür sorgen will, dass die Provisionen im Rahmen bleiben, der darf auch die Bürokratie nicht zu weit treiben.”

Der Plansecur-Geschäftsführer weist darauf hin, dass der neue Koalitionsvertrag mit der Einführung der Frühstartrente zum 1. Januar 2026 selbst einen neuen Anreiz geschaffen hat, Heranwachsende zwischen sechs und 18 Jahren zu einer privaten Altersvorsorge zu motivieren. “Das ist gut und richtig”, sagt Heiko Hauser, “aber dann sollte es für die Eltern auch möglichst einfach und unbürokratisch sein, die vom Gesetzgeber eröffneten Möglichkeiten zu nutzen. Die von der Koalition vorgesehenen 10 Euro monatlich bis zur Rente mit 67 Jahren einzuzahlen, reicht sicherlich nicht aus, um im Alter auskömmlich leben zu können. Die Bürgerinnen und Bürger benötigen deutlich mehr eigene Vorsorge, um über Jahrzehnte hinweg ein wachsendes Finanzpolster für ihr Alter aufzubauen.”

Plansecur ist eine konzernunabhängige Unternehmensgruppe für Finanzplanung, die großen Wert auf ethische Grundsätze und jahrzehntelange Kundenbindung legt. Rund 180 selbstständige Finanzprofis beraten die Kundschaft ganzheitlich in allen Finanzbelangen (Absicherung, Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Immobilien). Sie sind mehrheitlich am Unternehmen beteiligt und unterliegen keinen Absatz- oder Produktvorgaben. Plansecur hat ein ausgeprägtes soziales Engagement und neben mehreren Stiftungen auch das “Vordenker Forum” gegründet, das Menschen auszeichnet, die maßgeblich an der Zukunft unserer Gesellschaft mitwirken.

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Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Nur 334 Vermittlerbeschwerden verzeichnet die Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e. V. in ihrem gestern (16.4.2025) vorgelegten Jahresbericht 2024. Als zulässig beschieden wurden sogar noch weniger: 158.

Dazu sagt der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): „Obwohl das eine Beschwerdezunahme zum Vorjahr um fünf Prozent darstellt, ist das ein sehr niedriger Wert im Vergleich zu den 21.548 Beschwerden und einer gesamten Zunahme von 19,5 Prozent insgesamt, die die Versicherungsunternehmen betreffen.“

Die amtierende Versicherungsombudsfrau Dr. Sibylle Kessal-Wulf registrierte soviel Beschwerden wie noch nie seit der Gründung der Streitschlichtungsstelle im Jahr 2001. Die Kfz- und die Gebäudeversicherung haben die größten Beschwerdezunahmen, gefolgt von der Haftpflichtsparte. Dagegen beziehen sich die meisten Vermittlerbeschwerden auf die Lebens- und Rechtsschutzversicherungen.

„Wie schon seit Jahren sehen wir auch in 2024 äußerst geringe Vermittlerbeschwerden bei Millionen vermittelter Verträge“, stellt BVK-Präsident Heinz fest. „Das ist ein objektiver alljährlich erbrachter Beweis unserer hervorragenden Beratungs- und Vermittlungsleistungen und sollte der Politik ein Fingerzeig sein, Diskussion über weitere Regulierungen unseres Berufsstandes ein für allemal zu beenden.“

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) steht seit Jahren im Fokus intensiver Diskussionen – mit dem Ziel, sie für Arbeitnehmer so attraktiv zu gestalten, dass sich eine langfristige Bindung an bAV-Verträge nachhaltig lohnt.

Auch die zukünftigen Regierungsparteien wollen “die betriebliche Altersversorgung stärken und deren Verbreitung besonders in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienern weiter vorantreiben” (Koalitionsvertrag für die 21.Legislaturperiode).

In Zeiten von steigendem Vorsorgebedarf ist es essenziell, dass die bAV durch moderne und unkompliziert übertragbare Produkte beim Arbeitgeberwechsel überzeugt. Dabei gilt es, besonders den Mittelstand in den Blick zu nehmen – denn nur wenn das Instrument dort praktikabel und verständlich ist, kann die bAV seine volle Wirksamkeit entfalten.

Anstatt weitere neue Durchführungswege zu schaffen sollte der Fokus darauf liegen, die bestehenden Möglichkeiten transparenter und handhabbarer zu gestalten. Nur durch klare, nachvollziehbare Lösungen kann das Vertrauen in die bAV gestärkt und ihre Rolle als tragende Säule der Altersvorsorge dauerhaft gefestigt werden. Der BDVM fordert daher folgende Verbesserungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen:

  1. Abschaffung der Verbeitragung in der gesetzlichen Krankenversicherung im Leistungsbezug

Die Verbeitragung von Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sollte abgeschafft oder zumindest verlässlich und spürbar gesenkt werden, um die Attraktivität der bAV nachhaltig zu steigern.

  1. Stärkung des etablierten Modells nach § 3 Nr. 63 EStG unter Nutzung der bestehenden Rahmenbedingungen

Zur nachhaltigen Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung bedarf es einer gezielten Stärkung des bewährten Modells nach § 3 Nr. 63 EStG. Dies erfordert insbesondere eine rechtliche Klarstellung und Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, um Planungssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gewährleisten. Wichtige Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind:

  • Schaffung von Rechtssicherheit für Beitragszusagen mit Mindestleistung (BZML) bei abgesenktem Garantieniveau – etwa durch gesetzliche Klarstellungen, die den Handlungsspielraum für Arbeitgeber und Versorgungsträger erhöhen.
  • Gleiches gilt für die Beitragsorientierte Leistungszusagen (BOLZ), auch hier sollte der Gesetzgeber klarstellen, dass abgesenkte Garantien möglich sind. Eine Absenkung auf 60% (unabhängig von der Finanzierungsart) wäre wünschenswert.
  • Die Rentenzahlung muss im Vergleich zur Kapitalauszahlung grundsätzlich attraktiver (steuerlich vorteilhafter) sein.
  • Konzentration auf die Direktversicherung als präferierter Durchführungsweg in Verbindung mit der Beitragsorientierten Leistungszusage.
  1. Einführung eines automatischen Einbezugs in die bAV (Opting-out-Prinzip)

Um die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung deutlich zu steigern, sollte die Möglichkeit geschaffen werden, Arbeitnehmer standardmäßig in die bAV einzubeziehen – mit der Option, sich aktiv dagegen zu entscheiden (Opting-out). Ein solches Verfahren hat sich international bewährt und würde auch in Deutschland die Teilnahmequote signifikant erhöhen. Das Konzept des BRSG II sollte daher wieder aufgegriffen und konsequent weiterverfolgt werden, um die betriebliche Altersversorgung nachhaltig zu stärken und breiter in der Arbeitswelt zu verankern.

  1. Komplexität reduzieren – Verständlichkeit und Effizienz in den Vordergrund stellen

Die betriebliche Altersversorgung muss einfacher werden. Ziel muss es sein, das System spürbar zu entbürokratisieren, überflüssige Hürden abzubauen und klare, nachvollziehbare Regelungen zu schaffen. Denn: Ein einfaches System schafft Vertrauen, Akzeptanz und eine breite Beteiligung.

Warum ist das wichtig?

  • Höhere Akzeptanz bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch verständliche Prozesse
  • Größere Verbreitung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die heute oft vor organisatorischen oder rechtlichen Hürden zurückschrecken
  • Weniger Beratungs- und Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber
  • Reduzierung administrativer Belastung auf allen Seiten
  • Erhöhte Portabilität – also die einfache Mitnahme bestehender Ansprüche bei Arbeitgeberwechsel – als weiterer wichtiger Baustein für ein modernes bAV-System
  • Beseitigung bestehender Ungerechtigkeiten, etwa durch die Abschaffung des PSV-Beitrags für vollständig rückgedeckte Unterstützungskassen

Fazit:

Die betriebliche Altersversorgung muss einfacher, verlässlicher und gerechter werden. Weniger Bürokratie, klare Regeln, echte Anreize und moderne, portable Lösungen – nur so wird die bAV im Mittelstand zum Erfolgsmodell und für Beschäftigte wirklich attraktiv. Als Versicherungsmakler sehen wir es als unsere Verantwortung, aktiv zur Stärkung der bAV beizutragen und somit die Altersvorsorge der Arbeitnehmer nachhaltig zu sichern. Es liegt nun an der Politik, diese Maßnahmen schnell und konsequent umzusetzen, um die finanzielle Zukunft der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Über den BDVM

Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM) ist die Spitzenorganisation der deutschen Qualitäts-Versicherungsmakler mit rund 750 Mitgliedsunternehmen, die mehr als 12.000 Mitarbeiter beschäftigen. Unsere Mitglieder müssen hohe Anforderungen erfüllen, die weit über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegen und zeichnen sich durch ihre besondere Qualifikation und Professionalität aus. Die Bandbreite unserer Mitgliedsunternehmen reicht von großen international tätigen Industrie-Versicherungsmaklern bis zu mittelständischen und kleineren Unternehmen, die auch im Gewerbe- und Privatkundengeschäft tätig sind.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM), Admiralitätstr. 58, 20459 Hamburg, Tel: +49 (0) 40/369820-0, www.bdvm.de

Der im Oktober 2024 eingeführte „DIVA Portfolio Builder“ ist mit seinen umfassenden Einsatzmöglichkeiten ein neues Highlight unter den Investment-Tools der BCA AG und der BfV Bank für Vermögen AG.

Gemeinsam mit Allianz Global Investors, risklab und FNZ Bank wird der Allfinanz-Maklerpool aus Oberursel in sechs Städten deutschlandweit unterwegs sein, um Finanzprofis und Fachjournalisten die Vorteile des neuen Investment-Tools näherzubringen.

Die Finanzmärkte befinden sich im Alarmmodus. Der Bedarf an professioneller Orientierung und Beratung steigt. In Zeiten volatiler Börsen sind stabile Portfolios unerlässlich. Gebraucht werden starke Tools und klare Strategien. Vor wenigen Monaten wurde der AllianzGI Portfolio Builder powered by risklab – angepasst an die Bedürfnisse der BCA AG – als DIVA Portfolio Builder in die digitale Serviceplattform DIVA der BCA AG integriert.

Der DIVA Portfolio Builder unterstützt die Kundenberatung des Finanzprofis mit institutionellem Know-how und zeigt, wie sich die Märkte in verschiedenen Phasen entwickeln. Das Tool simuliert hierzu bis zu 10.000 ökonomische Szenarien, um individuelle Anlagestrategien zu entwickeln, die hierdurch Kundenpräferenzen, Risikoprofile und Marktveränderungen berücksichtigen. Der hohe Automatisierungsgrad spart wertvolle Zeit, die in die Beratung weiterer Kunden investiert werden kann. Der kostenlos zur Verfügung gestellte DIVA Portfolio Builder ermöglicht es dem Vermittler zudem, eigene Anlageideen einzubringen.

BCA und BfV Bank für Vermögen laden ein

Wie Finanzprofis vom DIVA Portfolio Builder im Beratungsprozess profitieren können, wie einfach das Tool funktioniert und wie effizient es sich in den Beratungsprozess integrieren lässt, ist Themenschwerpunkt auf der DIVA Portfolio Builder Roadshow. Die Veranstaltungsserie findet deutschlandweit an sechs außergewöhnlichen Locations statt. Gemeinsam informieren Experten aus dem Hause Allianz Global Investors, risklab und FNZ Bank über die Vorteile des Kapitalmarktmodells und der digitalen Abwicklung.

Eingeladen sind sowohl Finanzprofis, die bereits mit BCA und BfV zusammenarbeiten, als auch investmentorientierte Vermittler, die noch keine Anbindung an den Allfinanz-Maklerpool und Finanzdienstleister aus Oberursel haben.

Verantwortlich für den Inhalt:

BCA AG, Hohemarkstr. 22, D-­61440 Oberursel, Tel: 06171 91 50­100, Fax: 06171 91 50­101, www.bca.de

Zwei Tage voller Begegnungen, Impulse und Zukunftsideen – und ein wenig Abschiedsschmerz:

Am 8. und 9. April versammelten sich knapp 3.000 Teilnehmer aus Maklerbetrieben, Versicherungsunternehmen und Dienstleistern zu den diesjährigen VEMAtagen im Esperanto Hotel in Fulda. Es war das letzte Mal in Hessen, und wer in dieser Woche durch die Esperanto-Hallen geschritten ist, erinnert sich vielleicht noch an diesen einen Vortrag, der plötzlich neue Perspektiven eröffnete, oder an den Moment, als aus einem kurzen Austausch mit Maklerkollegen ein neues Netzwerk entstand. Fulda war für das gesamte VEMA-Team mehr als nur Austragungsort – es war Treffpunkt, Austausch, Heimspiel. Und dennoch: Die Reise geht weiter. Ab dem kommenden Jahr heißt der neue VEMAtage-Standort Erfurt.

Technik, die weiter denkt: das Erfolgsprojekt VEMAoffice im Fokus

Den Auftakt der VEMAtage markierte der traditionelle gemeinsame Eröffnungsvortrag aller VEMA-Vorstände. Mit sichtbarem Stolz blickten Hermann Hübner, Johannes Neder, Andreas Brunner sowie Thomas Hirsch auf ein mehr als erfolgreiches Jahr für die Genossenschaft zurück. Besonders im Ram-penlicht stand abermals der Dienst um VEMAoffice, der jüngst zur beliebtesten MVP-Lösung unter Mak-lerbetrieben gewählt wurde. Doch Stillstand ist keine Option für die Franken. So wurde als nächste Entwicklungsstufe die Dunkelverarbeitung von Schäden fokussiert – eine weitere technische Innovation, die den Weg für effizientere Prozesse im Makleralltag ebnen soll. Was bereits bei der Policierung erfolgreich funktioniert, soll nun auch im Schadenmanagement Realität werden.

Industriegeschäft auf dem nächsten Level

Auch für Makler im Industriebereich gab es zukunftsweisende Neuigkeiten. Mit dem Industriekonzept VEMAProRisk stehen den VEMA-Maklern bereits heute leistungsstarke Lösungen zur Verfügung, die sich selbst vor den Angeboten spezialisierter Marktteilnehmer nicht verstecken müssen. Komplexe Risiken werden mit VEMAProRisk nicht nur verständlich, sondern auch lösbar. Der Weg geht weiter in Richtung Ausweitung der Partnerschaften, verbessertes Wording sowie neue Sparten.

Konsolidierung am Markt: Unser Beitrag zur Stabilität

Ein weiteres Thema, das nicht unerwähnt blieb, ist die anhaltende Konsolidierung im Maklermarkt. Hier beziehen die VEMA-Vorstände klar Stellung: Die VEMA unterstützt mit dem Unternehmermarktplatz die Unternehmensweitergabe innerhalb der VEMA-Maklerkollegen und stellt nicht nur Kontakte vom Verkäufer zum Käufer, sondern auch Finanzierungsmöglichkeiten für VEMA-Kollegen zur Verfügung.

Der zweite Tag war als klassischer Seminartag für die zahlreichen Vorträge und Workshops vorgese-hen. Rund 30 Möglichkeiten interner wie auch externer Referenten standen den interessierten Besu-chern zur Auswahl. Wie in den Jahren zuvor wurden ausgewählte Seminare auch online für Zuhause gebliebene Maklerkollegen gestreamt.

Die VEMA verabschiedet sich mit zwei Tagen voller Informationen, Gesprächen und Emotionen vom langjährigen Standort in Fulda und nimmt voller Kraft und Motivation Kurs auf in Richtung Thüringen.

Auch 2025 haben die VEMAtage bewiesen, dass die Verbindung von Engagement, Innovation und Dialog etwas Großes entstehen lässt.

Wir danken allen Partnern und freuen uns auf ein Wiedersehen 2026 in Erfurt!

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Die Regelung des eigenen Erbes ist in der Regel ein komplexer Prozess, der strategische und emotionale Herausforderungen mit sich bringt. Aber die meisten Deutschen beschäftigen sich nur sehr ungern mit dem Thema. Warum das ein – möglicherweise auch sehr kostspieliger – Fehler ist.

Der Anlass, sich mit dem Thema Erbschaft zu beschäftigen, ist in der Regel ein trauriger. Laut einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Deutschen Bank von Ende 2024 wird über das Erbe am ehesten nach Schicksalsschlägen gesprochen. Demnach ist für 39 Prozent der Deutschen die schwere Erkrankung eines Angehörigen oder Freundes der Hauptgrund, sich über das eigene Testament Gedanken zu machen – und für 28 Prozent ist es ein Todesfall im nahen Umfeld.

Dass die Bereitschaft, sich mit dem Thema Erbschaft zu befassen, gering ist, zeigt ein weiteres Ergebnis der Umfrage: Nur 35 Prozent der potenziellen Erblasser in Deutschland haben überhaupt ein Testament verfasst. „Schweigen und aufschieben ist aber die schlechteste Lösung“, sagt Maximilian Kleyboldt, CFP®, und Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Er rät dazu, sich frühzeitig um die eigene Vermögens- und Nachlassplanung zu kümmern.

Frühzeitige Planung schafft Klarheit

Weil die Komplexität der vererbten Vermögensstruktur steigt, wächst auch die Gefahr, dass sich die Erben in den Haaren liegen. Eine frühzeitige Planung schafft dagegen Klarheit und bereitet die Angehörigen auf das vor, was im Erbschaftsfall auf sie zukommt. Die Beratungspraxis zeigt, dass die Beratenden sehr erstaunt sind, welche hohe Erbschaftsteuerlasten anfallen können. Natürlich ist es nicht ausgeschlossen, dass die gesetzliche Erbfolgeregelung genau zu den individuellen Vorstellungen und der jeweiligen Familienkonstellation passt. In den meisten Fällen ist es jedoch sinnvoll, Anpassungen vorzunehmen, etwa durch die Verfügung einer testamentarischen Erbfolge, die Anordnung von Vermächtnissen oder die Benennung von Ersatzerben.

Deshalb ist es speziell für Vermögende ratsam, rechtzeitig die Beratungsleistung eines Estate Planners in Anspruch zu nehmen. Estate Planning ist der Fachbegriff, der die Beratung für den Vermögensübergang zwischen den Generationen beschreibt. Diese besondere Beratungsplanung geht weit über die reinen steuerlichen oder rechtlichen Aspekte der Vermögensnachfolge hinaus. „Estate Planning will auch die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des Vermögensübergangs seitens des Erblassers, seiner Erben und auch der nachfolgenden zweiten Generation planen und transparent machen“, erläutert Kleyboldt, zugleich Direktor Wealth Planning bei der Bethmann Bank.

Konkret geht es zunächst darum zu ermitteln, welche Absicherung für den Partner und die Kinder nach dem Tod bestehen soll und welche Konflikte es zu vermeiden gilt, um dann im zweiten Schritt Handlungsfelder zu identifizieren und mögliche Lösungswege aufzuzeigen. „Der Bedarf an einer umfassenden Nachfolgeplanung nimmt zu und die Anforderung an ein professionelles Generationenmanagement des Vermögens steigt. Und damit wird Estate Planning zunehmend wichtiger“, sagt Kleyboldt und verweist darauf, dass immer größere private Vermögen wie auch Betriebsvermögen an die nächste Generation übergehen.

Probesterben deckt Schwachstellen auf

Als gutes Instrument im Estate Planning hat sich das sogenannte Probesterben etabliert. Das ist ein Begriff aus der Nachfolgeplanung, der die Simulation des eigenen Todes beschreibt. Dabei wird geprüft, welche familiären, wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen eintreten würden, wenn der Erblasser zu diesem Zeitpunkt versterben würde. „Das Probesterben ist eine sinnvolle Methode, um die eigene Nachlassplanung realistisch zu überprüfen und zu verbessern“, berichtet Kleyboldt.

Dadurch können nicht nur Lücken in der Nachlassplanung aufgedeckt werden, sondern es dient auch der strukturellen Optimierung, der Überprüfung, ob überhaupt genügend liquide Mittel für Erben, Unternehmen oder Pflichtteilsansprüche vorhanden sind, und nicht zuletzt der Vermeidung von späteren Erbstreitigkeiten und gegebenenfalls der Reduzierung der Erbschaftsteuern.

Wer den Familienfrieden und das hart erarbeitete Vermögen bewahren will, sollte sich also frühzeitig und sorgfältig mit seiner Nachlassplanung auseinandersetzen. Professionelle Unterstützung bieten professionelle Nachlassplaner wie die vom FPSB zertifizierten Estate Planner, die CFEP®-Professionals. Die Fachleute helfen bei der Entwicklung einer bedarfsorientierten Strategie und nennen beispielsweise Vor- und Nachteile möglicher Schenkungen. Und sie fungieren als Schnittstelle zwischen dem Vermögensinhaber als Erblasser und den Erben sowie den unverzichtbaren weiteren Beratern wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern, die die juristischen und steuerlichen Aspekte abdecken.

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Die aktuell veröffentlichten Zahlen der Verbraucherstreitschlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e. V. bestätigen erneut: Beschwerden gegen Versicherungsmaklerinnen und -makler sind äußerst selten – und wenn sie eingehen, sind sie überwiegend unbegründet und oft schon unzulässig.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung nimmt die Veröffentlichung zum Anlass, ein langjähriges Anliegen zu wiederholen: mehr Differenzierung und Transparenz bei der Auswertung der Beschwerden.

Die aktuellen Zahlen des Versicherungsombudsmann e. V. – seit April 2024 unter der Leitung der Ombudsfrau Dr. Sibylle Kessal-Wulf – zeigen: Von über 20.000 eingegangenen Beschwerden entfielen lediglich 334 auf den Bereich „Vermittlerbeschwerden“. Rund die Hälfte der in 2024 beendeten Beschwerden gegen Vermittler war unzulässig, wurde also beispielsweise nicht weiterverfolgt, weil kein Zusammenhang mit einer Versicherungsvermittlung bestand. Noch deutlicher wird die geringe Relevanz bei der Begründetheit: Nur 34,3 Prozent der im Jahr 2024 abschließend bearbeiteten und zulässigen Beschwerden gegen Vermittler wurden ganz oder teilweise als begründet gewertet – also lediglich 52 Fälle.

Eine Aufschlüsselung dieser Beschwerden nach Vermittlertypen findet weiterhin nicht statt. Diese 52 erfolgreichen Beschwerden richteten sich insgesamt gegen Einfirmenvertreter, Mehrfachvertreter, Vermittler von Strukturvertriebe, Versicherungsberater, produktakzessorische Vermittler – und auch gegen Makler. Wie viele genau auf die Gruppe der unabhängigen Maklerinnen und Makler entfielen, bleibt erneut unklar.

„Setzt man die Zahl der registrierten Maklerinnen und Makler ins Verhältnis zu den wenigen begründeten Beschwerden, landet man bei geschätzten zehn bis fünfzehn Fällen pro Jahr – wenn überhaupt. Ich wette, es waren sogar noch weniger. Diese Zahlen bestätigen erneut, was wir seit Jahren beobachten: Unabhängige Makler arbeiten professionell und kundenorientiert. Beschwerden gegen sie bewegen sich statistisch im Nullbereich.“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.

Zugleich erneuert der AfW seine Kritik an der mangelnden Differenzierung in den Ombudsmann-Berichten. Es bleibt weiterhin unklar, wie viele der Beschwerden sich tatsächlich auf unabhängige Versicherungsmaklerinnen und -makler im Sinne des § 59 Abs. 3 VVG beziehen – also auf jene Vermittler, deren Interessen der AfW vertritt. Eine transparente Auswertung nach Vermittlergruppen wäre technisch problemlos möglich, wurde aber auch in diesem Jahr erneut nicht vorgenommen.

„Wir begrüßen die wichtige Arbeit des Ombudsmann e. V. ausdrücklich. Sie ist ein zentrales Instrument des Verbraucherschutzes und trägt zur Qualität der Vermittlung bei“, so Norman Wirth weiter. „Gerade deshalb ist es bedauerlich, dass bis heute nicht differenziert ausgewiesen wird, wie viele Beschwerden auf Makler entfallen. Es wäre ein Leichtes, dies transparent zu machen – und es würde Vertrauen auf allen Seiten stärken.“

Der AfW hatte bereits in früheren Jahren mehrfach auf diese Intransparenz hingewiesen. „Dass in einem stark regulierten Markt wie dem der Versicherungsvermittlung keine belastbare Beschwerdestatistik nach Vermittlertypen veröffentlicht wird, bleibt ein Mangel – gerade mit Blick auf politische Diskussionen über Qualität und Vergütung unabhängiger Beratung. Cui bono?“ – ergänzt er.

Der AfW fordert daher erneut eine klare und standardisierte Aufschlüsselung der Beschwerden nach Vermittlergruppen. Nur so lassen sich fundierte und faire Regulierungsdebatten führen – auf Grundlage nachvollziehbarer Zahlen, nicht von Spekulationen.

Der AfW wird sich weiterhin in Berlin und Brüssel für Transparenz, Fairness und die Stärkung unabhängiger Vermittlerinnen und Vermittler einsetzen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Seit Beginn der Corona-Pandemie galten für Steuerpflichtige verlängerte Abgabefristen. Erstmalig seit 2020 kann man sich nun aber wieder den altbekannten 31. Juli im Kalender anstreichen, der in diesem Jahr auf einen Donnerstag fällt.

Wer sich durch eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, darf sich mit der Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2024 hingegen bis zum 30. April 2026 Zeit lassen. Beim Ausfüllen der Steuererklärung, insbesondere bei privaten Altersvorsorgethemen wie dem Absetzen von Vorsorgebeiträgen, sollte man besonders aufmerksam sein, um nicht durch falsche Einträge versehentlich Geld zu verschenken.

Viele Menschen empfinden die Abgabe der jährlichen Steuererklärung als komplizierte und lästige Aufgabe, die daher gerne bis zum letztmöglichen Zeitpunkt aufgeschoben wird. Doch es lohnt sich, sich gründlich mit dem Thema zu beschäftigen – spätestens, wenn die Abgabefrist näher rückt. Denn wer die Erklärung sorgfältig ausfüllt, kann von nicht zu unterschätzenden Steuerrückzahlungen profitieren.

Mit einigen Tipps lassen sich zudem Aufwand und Komplexität der Steuererklärung verringern. Seit einigen Jahren sind beispielsweise die Versicherer vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, Informationen zu den Altersvorsorgebeiträgen ihrer Kundinnen und Kunden (etwa zu Riester- oder Basisrenten) automatisch zu erfassen und an das zuständige Finanzamt zu melden. Hat man als Versicherter der Übermittlung der Daten zugestimmt und seine Steuernummer beim Versicherungsunternehmen hinterlegt, kann man von diesem also einen Teil der Arbeit erledigen lassen. Auch die Digitalisierung trägt dazu bei, dass die Steuererklärung schnell und fehlerfrei ausgefüllt ist. Bei der komplett digitalen Variante mithilfe einer der vielen verfügbaren Steuersoftwares – unter anderem der kostenlosen Version der deutschen Steuerverwaltungen – werden die Daten aus dem Vorjahr meist ganz automatisch übernommen. Außerdem weist das System auf mögliche Eingabefehler hin.

Typische Fallstricke vermeiden

Bei vielen Vorsorge-Sparern ist das vereinfachte Bescheinigungsverfahren sehr beliebt. Das ist zwar komfortabel, birgt jedoch auch Raum für Fehler. Um eine Förderung der gezahlten Altersvorsorgebeiträge durch das Finanzamt zu erhalten, sollten der Steuererklärung unbedingt bestimmte Anlagen beigefügt werden. Die Einreichung des Formblatts „AV“ (für Riester-Verträge) gewährleistet, dass der Sonderausgabenabzug für alle Verträge beantragt wird, deren Daten vom Vertragsanbieter elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt wurden. Ebenfalls relevant ist die Anlage „Vorsorgeaufwand“, denn besonders oft unterlaufen Steuerpflichtigen Fehler beim Eintragen der Basisrente und einer häufig damit kombinierten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Viele glauben nämlich fälschlicherweise, dass sie den Jahresgesamtbeitrag in Zeile 45 bei „freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen“ eintragen müssen. Tatsächlich sollen dort aber nur die Beiträge zur selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben werden. Der Jahresgesamtbeitrag für die gekoppelte Lösung muss hingegen in Zeile 8 eingetragen werden. „Da das Finanzamt nicht nachträglich darauf hinweist, wie man sich besserstellen könnte, sollte man hier beim Ausfüllen besonders aufmerksam sein. Schließlich wäre es für Versicherte, die durch eine Basisrente mit dazugehöriger Berufsunfähigkeitszusatzversicherung eigentlich von umfassenden Steuervorteilen profitieren, äußerst ärgerlich, durch Fehler beim Eintragen bares Geld zu verschenken“, betont Michael Schwarz, Leiter Absicherung und Vorsorge bei MLP.

Von steuerlichen Vorteilen bei der Betriebsrente profitieren

Steuerpflichtige, die freiwillig in die geförderte betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlen, müssen diese Beiträge bei der Abgabe der Steuererklärung nicht angeben, denn die Beiträge werden automatisch in der Entgeltabrechnung des Arbeitgebers erfasst. In der Direktversicherung sind Beiträge in Höhe von bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG DRV) steuerfrei (2025: 7.728 Euro p. a.). Sozialversicherungsfrei sind vier Prozent der BBG DRV (2025: 3.864 Euro p. a.). Bietet der Arbeitgeber die Unterstützungskasse oder Direktzusage als bAV-Durchführungswege an, bleiben die Beträge in voller Höhe steuerfrei. Falls die Beiträge vom Arbeitgeber getragen werden, sind sie außerdem in vollem Umfang sozialabgabenfrei. Im Rahmen einer Entgeltumwandlung sind die Beiträge zusätzlich zu denen einer Direktversicherung bis zu einer Höhe von vier Prozent der BBG DRV sozialabgabenfrei. „Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erhebliche Vorteile: Sie ermöglicht Steuer- und Sozialabgabenersparnisse sowie oft zusätzliche Arbeitgeberzuschüsse, was sie zu einer attraktiven Option für eine umfassende und breit aufgestellte Vorsorge macht“, weiß Ralf Raube, Vorstand des Geschäftsbereichs TPC Betriebliche Vorsorge in der MLP Gruppe.

Weitere absetzbare Versicherungsbeiträge

Im Umfang der Basisabsicherung können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Diese Beträge sind in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ in den Zeilen 11 bis 42 anzugeben. Erreichen die absetzbaren Beiträge im Rahmen der Basisabsicherung nicht den Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen von 1.900 Euro (Selbstständige: 2.800 Euro), können stattdessen zusätzliche Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden – zum Beispiel für die private Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen. Diese werden in den Zeilen 44 bis 48 eingetragen. Bei Ehepaaren mit gemeinsamer Veranlagung werden die individuellen Höchstbeträge zu einem gemeinsamen Betrag zusammengefasst. Eltern, die ihren Kindern Unterhalt in Form von Geld oder Sachleistungen gewähren, können die Krankenversicherungsbeiträge dieser steuerlich berücksichtigungsfähigen Kinder als Sonderausgaben ansetzen.

Verantwortlich für den Inhalt:

MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Seit dem 1. April 2024 ist die LAIQON Solutions GmbH neues Fördermitglied des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. und unterstützt damit aktiv die berufsständische Interessenvertretung der unabhängigen Finanzdienstleister in Deutschland.

Die LAIQON Solutions GmbH ist die Vertriebseinheit der LAIQON AG, einem stark wachsenden Premium Wealth Spezialisten mit Sitz in Hamburg. Die Unternehmensgruppe setzt auf innovative, digitale und nachhaltige Lösungen für den modernen Vermögensaufbau und zählt mit ihrer KI-Tochter LAIC sowie dem selbst entwickelten LAIC ADVISOR® zu den technologischen Vorreitern im Asset Management in der DACH-Region. Die Vertriebseinheit LAIQON Solutions fokussiert sich insbesondere auf den deutschen Markt und kombiniert persönliche Betreuung vor Ort mit einem leistungsfähigen digitalen Service.

„Als neues Fördermitglied des AfW wollen wir uns für die Interessen unabhängiger Finanzdienstleister in Deutschland einsetzen. Dazu zählen unter anderem die einheitliche Regulierung der Finanzvermittlung und Beratung und die Sicherstellung der Wettbewerbsgleichheit“, sagt Florian Barber, Bereichsvorstand Vertrieb der LAIQON AG.

Der AfW begrüßt die neue Partnerschaft mit großer Freude. „Mit LAIQON erhält unser Verband Unterstützung von einem Unternehmen, das wie wir fest an die Zukunft und Stärke des unabhängigen Finanzvertriebs glaubt“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. „Die Kombination aus innovativer Technologie, digitaler Beratungskompetenz und unternehmerischer Verantwortung macht LAIQON zu einem wichtigen Partner für den AfW – und zu einem klaren Signal für die wachsende Bedeutung unseres Berufsstands.“

Mit der Fördermitgliedschaft unterstreicht LAIQON ihr Engagement für die Professionalisierung und Zukunftssicherung der unabhängigen Finanzberatung in Deutschland. Die Unterstützung durch starke Marktteilnehmer wie LAIQON zeigt die zunehmende Relevanz der freien Vermittlerschaft – sowohl im politischen Diskurs als auch im wirtschaftlichen Wettbewerb.

Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter: www.laiqon.com

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Die FinanzFachFrauen e.V. setzen sich seit vielen Jahren dafür ein, Frauen auf ihrem Weg zur finanziellen Unabhängigkeit zu begleiten.

Um besonders junge Frauen in Sachen finanzielle Bildung zu fördern, beteiligten sich die FinanzFachFrauen 2025 am bundesweiten Girls’ Day. Sechzig Schülerinnen erhielten an der Börse in Frankfurt spannende Einblicke in die Welt der Finanzberufe – und erfuhren, warum es sich lohnt, sich frühzeitig mit dem Thema Geld auseinanderzusetzen.

„Uns ist es wichtig, junge Frauen zu ermutigen, selbstbewusst mit dem Thema Finanzen umzugehen und sich beruflich in diese Richtung zu orientieren“, sagt Gabriele Radl, Geschäftsführerin FIS Finanz- & Invest-Services GmbH, langjähriges Mitglied bei den FinanzFachFrauen. Sie hat schon mehrfach Angebote rund um den Girls’ Day betreut: „Die Veranstaltung ist eine tolle Gelegenheit, mit den Mädchen ins Gespräch zu kommen, Berührungsängste abzubauen und echte Einblicke in unseren Alltag zu geben.“

Karrieretipps für Berufe mit Zukunft

Das Programm an der Frankfurter Börse, das die FinanzFachFrauen gemeinsam mit FIS auf die Beine gestellt hatten, war vielfältig: In kurzen Vorträgen und offenen Gesprächsrunden ging es unter anderem um die Aufgaben der Bundesbank, die Bedeutung von Finanzwissen und um Voraussetzungen für eine Karriere im Finanzwesen. Die Expertinnen der FinanzFachFrauen gaben Einblicke und viele praktische Tipps nicht nur für eine Karriere im Finanzsektor, sondern auch für den Vermögensaufbau. Sprachkenntnisse sind für Dr. Sabine Mauderer, Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank, der Schlüssel zur internationalen Finanzwelt. In ihrem Vortrag beleuchtete sie ihren eigenen beeindruckenden Karriereweg und lieferte den jungen Frauen neben praktischen Tipps auch reichlich Inspiration. Auch das Thema Gleichstellung kam bei der Veranstaltung zur Sprache – etwa in Bezug auf Karrierechancen in der Finanzwelt oder strukturelle Unterschiede bei Gehältern.

Finanzwissen als Teil von Empowerment

Mit ihrer Teilnahme am Girls’ Day möchten die FinanzFachFrauen nicht nur Interesse für die Finanzbranche wecken, sondern jungen Frauen vermitteln, wie wichtig finanzielle Bildung für ein selbstbestimmtes Leben ist. Dieses Ziel verfolgen Gabriele Radl und ihre Kolleginnen auch in anderen Projekten, unter anderem mit regelmäßigen Veranstaltungen und Workshops speziell für Frauen.

„Finanzbildung ist für uns ein zentraler Bestandteil von Empowerment. Je früher junge Frauen lernen, ihre Finanzen selbst in die Hand zu nehmen, desto besser“, betont Gabriele Radl. „Wir freuen uns, wenn wir mit unserer Arbeit dazu beitragen können, dass mehr junge Frauen die Finanzwelt für sich entdecken.“

Mehr Informationen gibt es unter https://finanzfachfrauen.de/

Verantwortlich für den Inhalt:

Die FinanzFachFrauen e.V., Bothmerstr. 11, 80634 München, Tel: 089 – 20 20 88 66 0, www.finanzfachfrauen.de

Die für die langfristige Stabilität wichtige Kombination aus Umlagesystem und kapitalgedeckten Vorsorgestrukturen wird in der 21. Legislaturperiode voraussichtlich nicht erreicht.

Geschäftsführer Heiko Hauser: “Die private und betriebliche Eigenvorsorge bleibt weiterhin unverzichtbar, um seinen Lebensstandard im Alter zu halten.”

“Es gibt gute Ansätze, aber auch offene Baustellen – für heutige wie künftige Rentnerinnen und Rentner sendet der Koalitionsvertrag gemischte Signale”, bewertet die konzernunabhängige Finanzberatungsgruppe Plansecur. “Die Koalitionspartner haben sich auf eine Reihe von Maßnahmen verständigt, um das Rentensystem vorläufig zu stabilisieren, den demografischen Wandel abzufedern, die private Vorsorge frühzeitig in Gang zu setzen und Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit zu schaffen”, analysiert Plansecur-Geschäftsführer Heiko Hauser. Er fügt hinzu: “Aber man muss leider auch konstatieren, dass der dringend benötigte Kurswechsel hin zu mehr selbstgestalteter eigener Vorsorge ausgeblieben ist. Die schuldenfinanzierte Stabilisierung geht zu Lasten künftiger Generationen. Jungen Menschen kann man daher nur raten, ihre eigene Vorsorge so früh wie möglich im Leben aktiv in die Hand zu nehmen.”

Positiv hebt er die Frühstart- und die Aktivrente hervor. Kritik übt er allerdings am “Fehlen jedweder Weiterentwicklung in Richtung kapitalgedeckter Vorsorgestrukturen.” Heiko Hauser bedauert: “Damit bleibt die für die langfristige Stabilisierung der Rente zwingend notwendige Parallelität von Umlagesystem und kapitalgedeckter Rentenvorsoge in der 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages offenbar aus.”

Der Plansecur-Geschäftsführer stellt klar: “Private und betriebliche Altersvorsorge bleiben weiterhin unerlässlich, um seinen gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten.” Immerhin: Bei der zweiten Schicht – der betrieblichen Altersversorgung neben der gesetzlichen und der privaten – hat die neue Koalition einige Verbesserungen und Vereinfachungen in Aussicht gestellt, erkennt Plansecur an.

Abschlagsfreiheit nach 45 Beitragsjahren hat wenig Relevanz

Eine weitere Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag betrifft Menschen mit besonders langen Erwerbsbiografien. Wer mindestens 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, soll künftig ohne Abschläge in den Ruhestand gehen können – unabhängig davon, ob das reguläre Renteneintrittsalter erreicht wurde. Bisher führte ein vorzeitiger Renteneintritt zu dauerhaften Kürzungen von bis zu 0,3 Prozent pro Monat.

Heiko Hauser analysiert: “Diese Neuerung klingt zwar gut, wird aber in der Praxis kaum Auswirkungen haben. Denn 45 Beitragsjahre erreichen die wenigsten Berufe, bei denen die Rente im Alter knapp wird. Immerhin wird durch die Begrenzung verhindert, dass die Regelung zu einer Frühverrentungswelle führt, die das System überlasten könnte.”

“Aktivrente”: Arbeiten im Alter wird attraktiver

Die Einführung der “Aktivrente” stuft Plansecur-Geschäftsführer Heiko Hauser als einen “innovativen Ansatz” ein. Diese Maßnahme soll Erwerbstätigkeit im Rentenalter finanziell lohnender machen und zugleich den Fachkräftemangel abmildern. Rentnerinnen und Rentner, die weiterhin arbeiten, können künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Dieser Betrag wird nicht auf die Rente angerechnet und unterliegt auch keinen Sozialabgaben.

“Damit greift die Koalition ein Konzept auf, das bereits in anderen Ländern wie Schweden erfolgreich umgesetzt wurde”, sagt Heiko Hauser. Er fährt fort: “Das gibt Hoffnung, dass die neue Bundesregierung auch auf anderen Politikfeldern Ideen, die sich im Ausland bewährt haben, nach Deutschland bringt.” Allerdings warnt der Plansecur-Geschäftsführer davor, seine Altersvorsorge in jungen Jahren zu vernachlässigen, weil man plant, bis ins hohe Alter aktiv zu arbeiten. “Niemand weiß, wie gesund und arbeitsfähig man im Alter tatsächlich noch ist”, gibt er zu bedenken.

Frühstartrente ist “ausgesprochen positiv”

Vor diesem Hintergrund bewertet er die neue Frühstartrente, die zum 1. Januar 2026 eingeführt werden soll, als “ausgesprochen positiv”. Sie sieht vor, dass alle Kinder im Alter von sechs bis 18 Jahren, die in Deutschland zur Schule gehen, vom Staat 10 Euro monatlich für ein individuelles Altersvorsorgedepot erhalten. “Das entspricht zwar über die maximale Laufzeit von 13 Jahren nur einem Betrag von 1.560 Euro, aber es besteht die berechtigte Hoffnung, dass die Heranwachsenden dieses Depot ab dem 18. Lebensjahr auch ohne staatliche Zuschüsse weiter besparen und die Beiträge zur Altersvorsorge später auch aufstocken”, sagt Heiko Hauser. Er hofft: “Da kaum jemand gerne Geld verschenkt, werden sicherlich viele Eltern ein Kinderdepot für ihren Nachwuchs einrichten und damit besonders früh im Leben einen Grundstein für die private Altersvorsorge legen.”

Der dabei geforderten Langfristigkeit soll in zweierlei Hinsicht Rechnung getragen werden: Die Erträge aus dem Depot bleiben bis zum Renteneintritt steuerfrei, und das angesparte Kapital kann erst ausgezahlt werden, wenn die Person das reguläre Renteneintrittsalter (derzeit 67 Jahre) erreicht. “Das könnte vielen Menschen helfen, für das Alter privat vorzusagen”, lobt Heiko Hauser. Er stellt zugleich klar: “Mit 10 Euro im Monat kommt man nach 61 Jahren allerdings auf ein Endkapital von lediglich etwas über 30.000 Euro. Finanzielle Freiheit und Sicherheit im Alter erreicht man also nur, wenn man im Laufe seines Lebens den Monatsbetrag deutlich erhöht.” Die Frühstartrente ist auf jeden Fall geeignet, um eine breitere gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der Eigenvorsorge für das Alter anzuregen, heißt es bei Plansecur. “Der richtige Zeitpunkt für den Start der Altersvorsorge ist: so früh wie möglich, besser heute als morgen.”

Plansecur ist eine konzernunabhängige Unternehmensgruppe für Finanzplanung, die großen Wert auf ethische Grundsätze und jahrzehntelange Kundenbindung legt. Rund 180 selbstständige Finanzprofis beraten die Kundschaft ganzheitlich in allen Finanzbelangen (Absicherung, Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Immobilien). Sie sind mehrheitlich am Unternehmen beteiligt und unterliegen keinen Absatz- oder Produktvorgaben. Plansecur hat ein ausgeprägtes soziales Engagement und neben mehreren Stiftungen auch das “Vordenker Forum” gegründet, das Menschen auszeichnet, die maßgeblich an der Zukunft unserer Gesellschaft mitwirken.

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Andreas Kick verstärkt ab April 2025 die IVFP Geschäftsführung

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) freut sich, die Erweiterung seiner Geschäftsführung bekannt zu geben. Mit Wirkung vom 1. April 2025 tritt Andreas Kick in die Geschäftsführung des Instituts ein. Diese strategische Entscheidung unterstreicht das Engagement des IVFP für Nachhaltigkeit und Unabhängigkeit durch eine interne Beförderung.

Andreas Kick verbindet eine langjährige Geschichte mit dem IVFP. Bereits 2008 trat er als freier Mitarbeiter während seines Studiums zum Diplom-Betriebswirt (FH) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Weiden dem Unternehmen bei. In dieser Zeit unterstützte er das Institut insbesondere im Bereich Softwaretests. Damals war die Einführung der Abgeltungsteuer das bestimmende Thema und das IVFP mit dem Abgeltungsteuerrechner wie immer am Puls der Zeit.

Im Juni 2009 zog es Andreas Kick nach Frankfurt am Main zur Deutschen Bundesbank. Dort war er in internationalen Projekten tätig und verantwortete Aufgaben rund um den europäischen Zahlungsverkehr sowie in der Wertpapierabwicklung. 2012 nahm er neben dem Beruf ein Masterstudium an der FernUniversität in Hagen auf, das er 2016 erfolgreich abschloss. Nach seiner Heirat 2013 entschied er sich gemeinsam mit seiner Frau für die Rückkehr in die Oberpfalz – und damit auch zum IVFP.

Seit Oktober 2014 ist Andreas Kick wieder festes Mitglied der IVFP-Familie. Zwischen 2015 und 2019 leitete er das Projektmanagement, insbesondere im Bereich Softwarelösungen. 2019 wurde er zum Partner des Instituts ernannt, ein Jahr später erhielt er die Prokura. Parallel dazu startete er 2020 sein Promotionsprojekt im Bereich Wirtschaftswissenschaften an der Universität Regensburg, in Kooperation mit der OTH Amberg-Weiden. Seine Forschungstätigkeit ergänzt seither das Wissenschafts-Team um Prof. Dr. Thomas Dommermuth und Prof. Michael Hauer.

„Die Ernennung von Andreas Kick zum Geschäftsführer markiert einen bedeutenden Meilenstein für das IVFP“, sagte Prof. Michael Hauer, Gründer und weiterhin aktiver Geschäftsführer des Instituts. „Seine umfassende Erfahrung sowohl im operativen Bereich als auch in der wissenschaftlichen Forschung wird einen wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung unseres Instituts leisten.“

Andreas Kick, der kurz vor Abschluss seines Promotionsprojektes im Bereich der empirischen Kapitalmarktforschung steht, wird das Führungsteam des IVFP neben Prof. Michael Hauer und Thomas Krapf ergänzen. Prof. Dr. Thomas Dommermuth bleibt als Gesellschafter dem Institut erhalten und wird weiterhin sein fachliches Know-how einbringen.

„Diese neue Rolle ist eine Ehre und Verpflichtung zugleich“, kommentierte Andreas Kick. „Ich freue mich darauf, gemeinsam mit dem Team die Erfolgsgeschichte des IVFP fortzuführen und unsere Position als Vorsorge- und Finanzexperten weiter auszubauen.“

Prof. Michael Hauer und Sebastian Maischl sind wie bisher in der Geschäftsführung des SVFP’s.

Verantwortlich für den Inhalt:

Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Am 9.4.2025 wurde der Koalitionsvertrag zwischen der CDU/CSU sowie der SPD veröffentlicht. Nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) enthält er einige für die Vermittlerbranche gute Vereinbarungen, so insbesondere ein klares Bekenntnis zum Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung.

Im Bereich Altersvorsorge, Arbeit und Soziales, Steuer- und Bürokratieentlastung verständigten sich die zukünftigen Regierungsparteien auf lobenswerte Vorhaben.

„Wir begrüßen, dass die private Altersvorsorge durch eine Frühstartrente ab dem 1.1.2026 gefördert werden soll“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Mit zehn Euro pro Monat können sich Kinder ab sechs bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres ein Altersvorsorgekapital aufbauen, das sie dann bis zu ihrem Renteneintritt besparen können. Mit der Frühstart-Rente werden junge Menschen an die Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge herangeführt.“

Die Riester-Rente wird reformiert. Sie soll in ein neues Vorsorgeprodukt überführt und von bürokratischen Hemmnissen befreit werden. Außerdem sollen Garantien wegfallen und der Kreis der Förderberechtigten erweitert werden. „Skeptisch sind wir, wie die neue Koalition die Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten reformieren will“, betont BVK-Präsident Heinz. „Dies darf nicht zu Lasten der Versicherungsvermittler gehen. Auch die Einführung eines Standardproduktes sehen wir kritisch.“

Auch die zweite Säule der Altersvorsorge, die betriebliche Altersvorsorge (bAV), soll attraktiver werden. Sie soll vereinfacht, entbürokratisiert und digitalisiert werden. Die Förderung von Geringverdienern soll verbessert und die Portabilität der bAV erhöht werden. Dies befürwortet der BVK. Auch, dass sich Selbständige für ein Altersvorsorgeprodukt ihrer Wahl frei entscheiden können, ist gut.

Aktivrente, Elementarschadenversicherung, Bürokratieabbau

In die richtige Richtung geht auch die Einführung einer steuerfreien Aktivrente. Damit wird das Weiterarbeiten von Senioren nach dem Erreichen ihrer Regelaltersgrenze steuerlich attraktiver. „Das ist angesichts der nahenden millionenfachen Verrentungswelle der Babyboomer-Generation das richtige Signal“, so BVK-Präsident Heinz.

Die Verhandlungsführer verständigten sich zudem darauf, Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag zukünftig nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung anzubieten. „Hier wird noch eine Opt-Out-Lösung geprüft“, so der BVK-Präsident. „Die Rückversicherbarkeit soll dabei durch eine staatliche Rückversicherung sichergestellt und die Versicherungsbedingungen weitgehend reguliert werden. Dies ist für uns ein Wermutstropfen.“

Positiv sieht der BVK des Weiteren, dass die Wirtschaft durch Steuersenkungen und das Abschaffen des Lieferkettengesetzes gefördert werden soll.

Es bleibt abzuwarten, ob der Koalitionsvertrag von den Parteigremien der CDU, CSU und SPD angenommen wird.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Mit der Verabschiedung des EU AI Act hat die Europäische Union Neuland betreten. Erstmals gibt es einen umfassenden rechtlichen Rahmen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI).

Ziel ist die Sicherstellung, künstliche Intelligenz nach den Werten der EU zu entwickeln und einzusetzen. Die neuen Vorgaben betreffen zahlreiche Branchen, darunter auch die Versicherungsbranche. Was bedeutet das aber konkret für Versicherungsmakler, die KI-gestützte Systeme zur Kundenberatung oder zur Optimierung interner Prozesse nutzen?

Versicherungsmakler arbeiten täglich mit hochsensiblen personenbezogenen Daten, beispielsweise mit Gesundheitsangaben oder mit Informationen zu finanziellen Verhältnissen. Bereits die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt hierzu hohe Anforderungen. Der AI Act geht nun jedoch noch einen Schritt weiter: Wenn KI-gestützte Systeme im Spiel sind, steigen die Anforderungen an Transparenz, Sicherheit und Dokumentation. Konkret heißt das, dass Makler sicherstellen müssen, dass die genutzten KI-Modelle DSGVO- und AI-Act-konform sind. Ein kurzer Blick auf die bestehenden Systeme reicht nicht aus, sondern es bedarf einer gründlichen Prüfung.

Transparenz und Kompetenz werden Pflicht

Damit nicht genug: Die Kundenkommunikation rückt noch stärker in den Fokus. Kunden müssen künftig darüber informiert werden, wenn künstliche Intelligenz in der Beratung oder Entscheidungsfindung zum Einsatz kommt. Kurzum: Wer mit KI arbeitet, muss die Karten auf den Tisch legen. Das stärkt nicht nur das Vertrauen der Kunden, sondern vermeidet auch rechtliche Stolperfallen.

Ein weiterer zentraler Punkt des AI Act betrifft die Kompetenz der Nutzer. Für bestimmte Berufsgruppen – darunter voraussichtlich auch Versicherungsmakler – wird eine Schulungspflicht eingeführt. In der VEMA-Akademie am Standort Karlsruhe arbeiten wir bereits an einem umfassenden Schulungskatalog, der unsere Makler gezielt auf die neuen Anforderungen vorbereitet. Die ersten Angebote starten in den kommenden Wochen.

So setzen Makler die neuen Vorgaben um

Was bedeutet das alles nun für die Praxis? Die Umsetzung der neuen Vorgaben erfordert ein strukturiertes Vorgehen. VEMA empfiehlt daher, bestehende KI-Systeme zu prüfen: Sind diese AI-Act- sowie DSGVO-konform? Falls nicht, ist eine Anpassung hier unumgänglich. Des Weiteren sollten Makler klar und transparent darüber informieren, wann und wie KI in der Kundenkommunikation eingesetzt wird. Das schafft Vertrauen. Fundierte Schulungen und optimierte Datenschutzprozesse helfen außerdem, die neuen Anforderungen souverän zu meistern.

Wer jetzt die Weichen richtig stellt, kann nicht nur regulatorische Fallstricke vermeiden, sondern auch das Vertrauen seiner Kunden stärken. Transparenz, Kompetenz und Sicherheit werden nämlich in Zukunft noch wichtiger.

Mit VEMA gehen Makler gemeinsam diesen Schritt in die schöne neue (digitalisierte) Welt: gut informiert und bestens vorbereitet.

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Bei Versicherungsthemen herrscht selten Einigkeit zwischen Branche und Verbraucherschutz. Dass die finanzielle Absicherung der eigenen Arbeitskraft höchste Priorität genießen sollte, dabei sind sich aber alle einig.

Lässt die Gesundheit es nicht mehr zu, dass man in gewohnter Art und Weise arbeiten kann, können ganze Familien in finanzielle Schieflage geraten, wenn nicht in kluger Voraussicht für einen Einkommensersatz gesorgt wurde. Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt hier nach wie vor den Königsweg unter den Produkten dar. Über die vergangenen Jahre wurden die Tarife der verschiedenen Anbieter immer weiter verbessert und auch früher eher „exotische“ Klauseln wie beispielsweise zu Dienstunfähigkeit oder bei längerer Krankschreibung sind heute recht verbreitet.

Doch die Berufsunfähigkeitsversicherung ist natürlich nicht die einzige Möglichkeit, Vorsorge betreiben zu können. Wer sich eher vorstellen kann, durch eine schwere Krankheit beruflich kürzer treten zu müssen, dem beschert die Dread Disease mit einer Einmalzahlung ein Budget, um mögliche finanzielle Dellen auffüllen zu können. Die Grundfähigkeitsabsicherung wird von vielen als eine Art Basisschutz angesehen, wird aber z. B. für viele Handwerker eine preislich attraktive, viele denkbare Krankheitsszenarien abdeckende Lösung darstellen können.

In ihrer jüngsten Qualitätsumfrage befragte VEMA ihre Partner und Genossen nach deren favorisierten Anbietern im Bereich der Arbeitskraftabsicherung. Wo stimmen Qualität, Preis und die Leistungsbearbeitung? Wo wurden gute Erfahrungen gemacht?

Berufsunfähigkeit

Alte Leipziger (21,73 % der abgegebenen Nennungen)

LV 1871 (10,66 %)

Allianz (9,61 %)

Dread Disease

Canada Life (53,02 %)

Nürnberger (14,88 %)

Zurich (9,30 %)

Grundfähigkeit

Canada Life (17,27 %)

Alte Leipziger (12,65 %)

Swiss Life (10,45 %)

Die VEMA eG führt in regelmäßigen Abständen Makler-Befragungen zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch. Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Sparten zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung sowie die Policierung. Und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall und der Erreichbarkeit wurde gefragt.

Die VEMA steht inzwischen rund 4.900 mittelständischen Partnerbetrieb mit etwa 33.000 Personen als zentrale Anlaufstelle zur Erleichterung der täglichen Arbeit zur Verfügung. Die Maklergenossenschaft zählt inzwischen zum Kreis der führenden Maklerdienstleister. Getreu dem Firmenmotto „Genossenschaft macht stark!“ schafft man mit einem ganzheitlichen Ansatz Mehrwerte für die angeschlossenen Maklerkollegen von der technischen Abwicklung, durchdachten Deckungskonzepten, bis hin zur Unternehmensoptimierung und Weiterbildung.

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VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Prominente Verstärkung in der Pensions- und HR-Beratung

Sie hat in ihrer langen Karriere die Betriebsrentenlandschaft der Bayer AG mitgeprägt und sich in der Branche der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) unter anderem durch ihre Rolle im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) einen Namen gemacht: Claudia Picker. Die promovierte Juristin wechselt nun zu Aon, einem der führenden Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen mit umfassenden Lösungen zu den Themen Risiko, Altersversorgung, Vergütung und Gesundheit. Hier wird sie ab 1. Juli 2025 das Management des Geschäftsbereichs Human Capital am Standort Mülheim verstärken.

Expertin für betriebliche Altersversorgung und Human Resources

Mit Claudia Picker gewinnt Aon eine ebenso ausgewiesene wie prominente Expertin für die betriebliche Altersversorgung: In ihrer knapp 30 Jahre währenden Karriere im Personalbereich bei der Bayer AG stieg die heute 56-Jährige unter anderem zur stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Bayer Pensionskasse und der Rheinischen Pensionskasse sowie des Bayer Pension Trust (CTA) auf. Ihren hervorragenden Ruf in der bAV-Branche unterstrich sie unter anderem in ihrer Rolle als stellvertretende Vorstandsvorsitzende der aba sowie durch ihre Gremienarbeit, unter anderem in der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC), dem Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) sowie der Deutschen Rentenversicherung Rheinland. Daneben bringt die promovierte Juristin breite Expertise und Führungserfahrung im Personalbereich mit – etwa durch ihre Verantwortung für die Pensions-Einheit zur Beitrags- und Leistungsverwaltung bei den Bayer Direct Services sowie die Leitung der Bayer Local Experts, HR Germany und die damit verbundene fachliche Führung der Teams Pensions, Total Rewards, Vocational & Educational Training, Culture und Idea Management.

Stärkung der ganzheitlichen Kundenberatung im Bereich Human Capital

„Wir freuen uns sehr, mit Claudia Picker eine branchenweit bekannte Expertin für betriebliche Altersversorgung für Aon gewonnen zu haben. Durch ihre langjährige Tätigkeit auf der Unternehmensseite bringt sie einen wertvollen Perspektivwechsel für unsere Beratungsansätze.“ betont Dr. Rafael Krönung, CEO Human Capital Germany bei Aon. „Aufgrund ihrer umfassenden Erfahrung im HR-Bereich von Bayer passt sie perfekt zur Strategie von Aon, Kunden in Personal-, Vergütungs-, Benefit- und Pensions-Fragen vollumfänglich zu betreuen.“

Verantwortlich für den Inhalt:

AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Neben geopolitischen Ereignissen und der Klimakrise sorgt auf europäischer Ebene eine Welle von Richtlinien bei Unternehmen für Verunsicherung.

Der internationale Versicherungsmakler und Risk Consultant Funk hat mit „Zukunftssicher #25“ ein Fachbuch herausgegeben, das innovative Lösungsansätze liefert, mit denen Unternehmen diesen Herausforderungen begegnen können.

Unternehmen in Europa stehen vor großen Aufgaben: Neue regulatorische Anforderungen wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) oder die NIS-2-Richtlinie sorgen einerseits für Anpassungsdruck, andererseits ist die regulatorische Landschaft selbst zunehmend durch politische Instabilität gekennzeichnet. Die große Frage lautet also: Wie bleibt man in diesem Spannungsfeld wettbewerbsfähig? Die EU plant zwar eine neue Omnibus-Verordnung, die den Aufwand bei der Umsetzung der Anforderungen verringern soll, aber die Themen bleiben präsent. Zum Beispiel halten viele Unternehmen an der CSRD-Berichterstattung fest oder wählen ein Reporting nach dem freiwilligen VSME-Standard.

Regulatorische Anforderungen als Chance begreifen

Das Funk Innovationsbuch „Zukunftssicher #25“ beleuchtet praxisnah, dass die Erfüllung regulatorischer Anforderungen nicht zu komparativen Kostennachteilen führen muss, sondern als Differenzierungsmerkmal im Markt genutzt werden kann. Ersten Unternehmen gelingt es bereits, die initialen Aufwände der regulatorisch forcierten Cyber-Sicherheits- und ESG-Transformation als kurzfristige Investitionen zu sehen, die sich durch eine Stärkung der eigenen Marktposition und Reduzierung zukünftiger Risiken langfristig auszahlen werden.

Doppelte Perspektive: Inside-out und Outside-in

Fachautorinnen und -autoren aus Versicherungswirtschaft, Industrie und Wissenschaft teilen in „Zukunftssicher #25“ ihre Erfahrungen. „Nur wer sich strategisch gut aufstellt, bleibt langfristig resilient und erfolgreich“, sagt Herausgeberin Dr. Anja Funk. „Unser Buch zeigt zahlreiche Lösungsansätze, wie Unternehmen aus sich heraus durch Innovationen ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern und wie andererseits der innovative Umgang mit externen Faktoren ihre Position am Markt stärken kann.“ So bietet das Jahrbuch einen ebenso fundierten wie inspirierenden Überblick über die aktuellen Entwicklungen und innovative Lösungen für die Herausforderungen von morgen.

Zukunftssicher #25 – Mit Innovationen vom Risiko zum Wettbewerbsvorteil

erschienen im Murmann Verlag

ab sofort im Handel

200 Seiten, Hardcover

ISBN: 978-3-86774-836-0

39,00 € (D) / 40,10 € (A)

auch als E-Book erhältlich

Verantwortlich für den Inhalt:

Funk Gruppe GmbH, Internationaler Versicherungsmakler und Risk Consultant, Valentinskamp 20, 20354 Hamburg, Tel: +49 40 35914-0,Fax +49 40 35914-407, www.funk-gruppe.de

Der VOTUM Verband analysiert die geplanten Reformen und ihre Auswirkungen auf die Finanzberatung

Keine Eingriffe in die Vergütungssystematik vorgesehen

Positiv hervorzuheben ist, dass die neue Regierung keine gravierenden Eingriffe in die Berufsausübung der Finanzberaterinnen und -berater plant. Im Koalitionsvertrag wird ausdrücklich festgehalten, dass sowohl die Honorar- als auch die provisionsbasierte Beratung weiterhin nebeneinander bestehen sollen. Gesetzgeberische Eingriffe sind nicht vorgesehen – lediglich eine Prüfung, ob die Aufsichtsbehörden über ausreichende Instrumente verfügen, um Fehlanreize zu verhindern.

Erneutes Aufgreifen bekannter Vorhaben

Zentrale Vorhaben, die sowohl das künftige Produktangebot als auch den Kundenkreis der Berater betreffen, wurden bereits von früheren Regierungen angekündigt, aber bislang nicht umgesetzt. Sie finden sich nun – wenig überraschend – erneut im Koalitionsvertrag. Im Fokus stehen die längst überfällige Riester-Reform sowie die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige. Hier ist die Wachsamkeit der Berufsverbände gefragt, damit gesetzgeberische Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge erfolgen. Aus Sicht des VOTUM Verbandes ist es zwingend notwendig, zunächst die Riester-Reform umzusetzen, bevor eine Versicherungspflicht für Selbstständige eingeführt wird.

Wiederholter Anlauf zur Riester-Reform – Auch für Selbstständige?

Bei den Ankündigungen zur Riester-Reform zeigt sich Licht und Schatten. Zwar sieht der Koalitionsvertrag vor, ein neues, von bürokratischen Hürden befreites Vorsorgeprodukt zu schaffen, das – wie erwartet – auf die bisher renditehemmende Beitragsgarantie verzichten soll, jedoch fehlt bislang die Zusicherung, dass auch Selbstständige in den Kreis der Förderberechtigten aufgenommen werden. Es heißt lediglich, dass eine Ausweitung des förderfähigen Personenkreises geprüft werden soll. Gleichzeitig ist von einer einfachen staatlichen Förderung für untere Einkommensgruppen die Rede. Gerade hier sollten auch Soloselbstständige berücksichtigt werden, die häufig ebenso großen Förderbedarf haben wie Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen.

Unklar bleibt zudem, ob die Beschreibung der neuen Riester-Alternative als “Anlageprodukt” bedeutet, dass auf die lebenslange Rentenzahlung verzichtet werden könnte – ein bisher zentraler Bestandteil der Riester-Rente, insbesondere aus Sicht der SPD. Ebenso unkonkret bleibt die Aussage, dass das neue Produkt auch als Standardprodukt verfügbar sein soll. Hier muss die Koalition darauf achten, Fehler zu vermeiden, wie sie bereits auf europäischer Ebene bei der Einführung des paneuropäischen Pensionsprodukts (PEPP) gemacht wurden. Dort führte die gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung eines besonders günstigen Standardprodukts mit minimalen Verwaltungskosten dazu, dass PEPP bis heute europaweit nicht angeboten werden. Die Bundesregierung sollte aus diesen Fehlern lernen.

Gesetzliche Rentenversicherungspflicht für neue Selbstständige – alternativlos?

Bei der Einführung der Altersvorsorgepflicht für sogenannte „neue Selbstständige“ ist zu verhindern, dass dies zu einer automatischen Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung führt. Die Formulierungen im Koalitionsvertrag lassen eine solche Tendenz vermuten, da dort von einer „gründerfreundlichen Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung“ die Rede ist, während andere Altersvorsorgeformen lediglich als weiterhin möglich dargestellt werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Regierung ihre „Hausaufgaben“ macht und auch Alternativen wie das künftige Riester-Nachfolgeprodukt ausdrücklich zulässt – aktuell existiert neben der Rürup-Rente keine weitere anerkannte Option.

Mutterschutz für Selbstständige

Darüber hinaus will die Regierung in den Dialog mit der Versicherungswirtschaft treten, um für selbstständige Frauen einen vergleichbaren Mutterschutz wie für Angestellte zu schaffen. Bislang ist dies nur durch Zusatzbeiträge bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung möglich. Ob hier eine gemeinsame Lösung zwischen Staat und privaten Versicherern gefunden werden kann, bleibt abzuwarten.

Frühstart-Rente: Altersvorsorge oder eher Finanzbildungsmaßnahme?

Für das Kundenklientel mit Kindern kündigt der Koalitionsvertrag eine kurzfristige Neuerung an: Ab 2026 soll für jedes Kind zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr ein Anspruch bestehen, monatlich 10 Euro in ein privat organisiertes Altersvorsorgedepot einzuzahlen – die sogenannte “Frühstart-Rente”. Ein Gesetzesentwurf liegt hierzu allerdings noch nicht vor, und das angestrebte Umsetzungsziel zum 01.01.26 erscheint daher etwas ambitioniert. Die Depots sollen ab 18. Lebensjahr weiter besparbar sein – begrenzt auf einen Höchstbetrag und bis zum Renteneintritt unangetastet bleiben. Die Erträge sind bis zum Renteneintritt steuerfrei. Es wird eines der ersten Gesetzesvorhaben sein, an dem sich das Umsetzungstempo der neuen Regierung zeigt.

Strukturelle Verbesserungen in der bAV

In der zweiten Säule der Altersvorsorge – der betrieblichen Altersversorgung – wird eine Verbesserung der Förderung für Geringverdiener angekündigt, verbunden mit dem Versprechen, das System zu digitalisieren, zu vereinfachen und zu entbürokratisieren. Im Fokus steht dabei insbesondere die bessere Übertragbarkeit bei Arbeitgeberwechseln.

Aktivrente – neues Beratungspotential?

Auch Beraterinnen und Berater älterer Kundengruppen für ergeben sich Änderungen in der Beratungspraxis: Zukünftig soll es möglich sein, über das gesetzliche Rentenalter hinaus freiwillig weiterzuarbeiten und dabei bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei zu verdienen. Außerdem sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Hinterbliebenenrente verbessert werden.

Gesetzliche Rente wartet weiterhin auf mutige Reform

An der gesetzlichen Rente selbst sind keine Änderungen geplant. Das Rentenniveau soll bis 2031 bei 48 % festgeschrieben bleiben – die hierdurch entstehenden finanziellen Lücken sollen aus Steuermitteln gedeckt werden. Die Erweiterung der Mütterrente wird diese notwendigen Deckungsbeitrag noch erhöhen. Das von der FDP unter Finanzminister Lindner einst vorgeschlagene Modell der Aktienrente wurde nicht weiterverfolgt, ein stärkerer Kapitaldeckungsanteil in der gesetzlichen Rente ist nicht vorgesehen. Es soll jedoch eine Rentenkommission eingesetzt werden, die bis zur Mitte der Legislaturperiode eine neue Kenngröße für das gesamte Versorgungsniveau über alle drei Säulen hinweg prüfen soll. Ob diese Kommission weitere Prüfaufträge erhält, ist derzeit offen. Insgesamt wirkt der Koalitionsvertrag in diesem Punkt zu mutlos – allerdings muss man ihm zugutehalten, dass er nicht an den noch weniger realistischen Zielen der Vorgängerregierung festhält.

Elementarschadendeckung als Pflichtversicherung?

Auch im Bereich der Versicherungsvermittlung stehen Änderungen bevor. Bei Wohngebäudeversicherungen soll künftig der Elementarschadenschutz im Neugeschäft verpflichtend sein – allerdings mit einer Opt-out-Möglichkeit.

Fazit

Der Koalitionsvertrag ist von Realismus geprägt – entscheidend wird jedoch sein, wie die angekündigten Maßnahmen in konkrete Gesetzesvorhaben umgesetzt werden.

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Welche Wachstumsaussichten hat der Standort Deutschland? Geht es im Immobilienmarkt wieder aufwärts? Welche spannenden Neuerungen gibt es bei Sachwertanlagen?

Zentrale Fragen der Branche werden am 20. und 21. Mai auf dem VKS Sachwert Kongress in Frankfurt/Main diskutiert. Noch gibt es Restkarten für §34f2/f3-Vermittler, vertraglich gebundene Vermittler und KWG-Profis.

Der VKS Sachwert Kongress wird vom Verband der Kapitalverwaltungsgesellschaften und Sachwertanbieter (VKS) organisiert. Auf dem etablierten Branchenevent treffen Sachwert- und Branchenexperten auf Vertriebsprofis. Eine hochwertige und in der Vermittlerpraxis fest verankerte Agenda bietet für Fachbesucher viele Höhepunkte. In diesem Jahr sind die Marktbedingungen besonders herausfordernd.

„Viele Menschen spüren den Kaufkraftverlust durch die Inflation in ihrem täglichen Leben. Die sinkenden Zinsen und der jüngste Börseneinbruch machen Kapitalanlage und Altersvorsorge gleichermaßen anspruchsvoll“, sagt André Wreth, Vorstand Solvium Capital. Die Bedeutung von Sachwerten in den Kundenportfolios nimmt daher zu. Gefragt sind zum Beispiel Private-Equity-Konzepte. „Private Equity eröffnet Privatanlegern Zugang zu attraktiven Investitionen, die sonst institutionellen Investoren vorbehalten sind. Gleichzeitig sorgt das investierte Kapital dafür, dass mittelständische Unternehmen wachsen können, Innovationen gefördert werden und unsere Wirtschaft die notwendigen Transformationen etwa im Zuge der Digitalisierung oder des demografischen Wandels bewältigen kann“, betont Nico Auel, Vorstand Munich Private Equity (MPE).

Angesichts des aktuell volatilen Umfeldes bietet der VKS Sachwert Kongress für die Fachbesucher Orientierung und die Möglichkeit, den eingeladenen Experten Fragen zu stellen. Ein Top-Speaker ist der bundesweit bekannte Politiker Boris Palmer, der über „Mut zum Wandel – Der Mittelstand als Rückgrat der deutschen Wirtschaft“ sprechen wird. Ebenso relevant ist der zweite Top-Speaker-Vortrag. Über „Unternehmen und Märkte in Umbruchszeiten – Zukunftsaussichten für den Standort Deutschland“ wird Professor Dr. Michael Voigtländer, Leiter des Clusters Internationale Wirtschaftspolitik, Finanz- und Immobilienmärkte im Institut der Deutschen Wirtschaft, referieren.

Eineinhalb Tage hochwertiges Programm zu Sachwerten in Frankfurt/Main

Darüber hinaus stehen viele spannende Vorträge zu Immobilien, Logistik, Erneuerbaren Energien und Private Equity aus dem Kreis der VKS-Mitglieder auf dem Programm. Moderiert wird der VKS Sachwert Kongress 2025 wie in den Vorjahren von Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen.

Der VKS Sachwert Kongress 2025 ist speziell für selbstständige Finanz- und Vermögensberater mit einer Gewerbeerlaubnis nach §34 GewO Teil 2 und/oder Teil 3 konzipiert. Die 1,5-tägige Spitzenveranstaltung im Markt für regulierte Sachwerte findet wie in den Vorjahren in Frankfurt am Main im Hotel Crown Plaza statt. Am Abend des ersten Kongresstages findet zudem vor Ort die Verleihung der Sachwerte Awards der Mein Geld Mediengruppe mit anschließendem großem Barbecue-Event statt.

Diese Unternehmen sind vor Ort

Auf dem VKS Sachwert Kongress 2025 vertreten sind die Verbandsmitglieder BVT Unternehmensgruppe, die DFI Deutsche Fondsimmobilien Holding AG, die Dr. Peters Group, EURAMCO, die Habona Invest Gruppe, hep Solar, HTB Hanseatische Fondshaus, IMMAC, Munich Private Equity (MPE), die ÖKORENTA Gruppe, die Primus Valor AG, die Solvium-Gruppe, die US Treuhand und die Verifort Capital Gruppe. Zudem gehören der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW und die Going Public! Akademie für Finanzberatung AG zum Initiatorenkreis.

Treffen Sie diese und andere einflussreiche Experten auf dem VKS Sachwert Kongress 2025 persönlich, pflegen Sie Ihre aktuellen Vertriebskontakte und lernen Sie neue Vertriebspartner kennen. Informative Fachvorträge und interessante Diskussionen bringen Sie auf den neuesten Stand der Branche. Das 2-Tages-Ticket für f2/f3-Vermittler, vertraglich gebundene Vermittler (Haftungsdach) und KWG-Profis kostet mit Frühbucher-Rabatt lediglich 129 Euro (regulär 199 Euro). Darin enthalten sind Tagespauschalen, die Übernachtung im Veranstaltungshotel Crown Plaza in Frankfurt/Main und die Abendveranstaltung. Die 2-Tages-Pauschale ohne Übernachtung ist für diesen Teilnehmerkreis für 79 Euro erhältlich.

„Aktuell sind noch einige Restkarten erhältlich. Lassen Sie sich die Spitzenveranstaltung im Markt für regulierte Sachwerte nicht entgehen“, rät VKS-Vorstandsvorsitzender Klaus Wolfermann. Tickets für den VKS Sachwert Kongress 2025 erhalten Sie unter sc123.de/vks-kongress.  Der VKS Sachwert Kongress wird von diesen Fachmedien begleitet und unterstützt: WMD Brokerchannel, Exxecnews, Mein Geld, kapital markt intern und Cash.

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Verband der Kapitalverwaltungsgesellschaften und Sachwertanbieter e.V.c/o Klaus Wolfermann, Kirchröttenbach D 18, 91220 Schnaittach, Tel: 0172/8955511, www.vks-verband.de