Adam Riese, die Digitalmarke der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W) im Versicherungsbereich, und blau direkt kooperieren jetzt noch effektiver:

 

Gemeinsam mit dem Infrastrukturdienstleister für Vermittler im Versicherungsbereich konnte Adam Riese eine Schnittstelle nach der aktuellsten BiPRO*-Generation „RNext“ implementieren. Dadurch erfolgt eine direkte Übermittlung von Daten an Adam Riese, wo diese in Echtzeit im System übernommen werden.

Mit der neuen Release-Generation der BiPRO-Schnittstelle wird der Austausch von Bestandsdaten deutlich agiler gestaltet. Damit haben die an blau direkt angeschlossenen Maklerpartner zukünftig die Möglichkeit, Vertragsdatenänderungen noch einfacher an Adam Riese zu übermitteln. So können zum Beispiel von ihren Kunden gewünschte Bank- oder Adressdatenänderungen nach der neuesten BiPRO-Generation „RNext” unmittelbar und nach dem Prinzip der Dunkelverarbeitung realisiert werden. Dadurch entfallen bisherige Medienbrüche, etwa die händische Bearbeitung von Unterlagen, was nicht nur Bearbeitungszeit spart, sondern in erster Linie der Fehlervermeidung und höherer Datenqualität dient.

Daniel Welzer, Geschäftsführer von Adam Riese: „Die Datenübermittlung mittels „RNext“ ist für uns ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung einer optimalen Automatisierung von Versicherungsprozessen. Wir entlasten unsere Makler maximal und beschleunigen dabei gleichzeitig unsere internen Prozesse erheblich. Wir freuen uns, dass blau direkt unseren volldigitalen Ansatz zu 100% unterstützt.“

*BiPRO: Brancheninstitut für Prozessoptimierung ist ein Zusammenschluss von Versicherungen, Vertriebspartnern (wie zum Beispiel Maklern) und Dienstleistern. BiPRO verfolgt das Ziel, die unternehmensübergreifenden Prozesse zu optimieren und definiert dazu fachliche und technische Normen, die Prozessabläufe und Datenmodelle festlegen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, D-70176 Stuttgart, Telefon: +49 711 662 – 0, www.ww-ag.com

Die Neuerwerbung Sibbing arbeitet vor allem für das ambulante Gesundheitswesen

 

Die Ecclesia Gruppe baut ihre Position auf dem niederländischen Markt weiter aus. Die Ecclesia Holding The Netherlands B.V., in der alle niederländischen Unternehmen der Gruppe gebündelt sind, hat heute (12. November) die Mehrheitsbeteiligung an der Sibbing Adviesgroep in Veenendaal (nahe Utrecht) übernommen.

Die Ecclesia Gruppe, größter deutscher Versicherungsmakler für Unternehmen und Institutionen, erweitert damit ihr Portfolio in den Niederlanden um einen großen Spezialmakler für das Gesundheitswesen. In diesem Geschäftsfeld ist die Ecclesia Gruppe in Deutschland und Österreich seit Jahrzehnten Marktführer. Die Neuerwerbung folgt der Strategie der Ecclesia Gruppe, den Kunden in allen Teilmärkten marktführende Dienstleistungen zu bieten.

Die Sibbing Adviesgroep ist vor allem für das ambulante Gesundheitswesen in den Niederlanden tätig. Die 140 Mitarbeitenden betreuen niedergelassene Fachärzte, Hausärzte, Zahnärzte und Hebammen, sie beraten aber auch Kunden aus anderen Segmenten der Medizin. Außerdem bietet Sibbing den Kunden unterschiedliche Finanzberatungs-, Rechnungsprüfungs- und Verwaltungsdienstleistungen an.

Mit der Ecclesia Gruppe habe man einen starken Partner gewonnen, sagt Theo Kruse, einer der Sibbing-Gesellschafter: „Wir sind davon überzeugt, dass unser Unternehmen durch die Übernahme weiter vorangebracht wird.“ Als größter deutscher Versicherungsmakler für das Gesundheitswesen kenne die Ecclesia Gruppe die speziellen Bedürfnisse dieser Kundengruppe sehr genau, gleichzeitig respektiere sie die Identität der Sibbing Adviesgroep. Alle geschäftsführenden Gesellschafter haben sich dazu verpflichtet, auch in den kommenden Jahren im Unternehmen zu bleiben.

Für Jochen Körner, Holdinggeschäftsführer der Ecclesia Gruppe, ist die Übernahme „ein logischer Schritt nach vorn“. Die Ecclesia gehöre durch die Mehrheitsbeteiligung an Sibbing zu den fünf größten Maklerunternehmen in den Niederlanden. Das verbessere die Marktposition im Sinne der Kunden. Außerdem könne durch die Kombination verschiedener Dienstleistungen der Nutzen für die Kunden optimiert werden.

Neben der Sibbing Adviesgroep gehören die Maklerunternehmen Concordia de Keizer, EBC Nederland, Veerhaven Assuradeuren, Gebr. Sluyter sowie Finance & Insurance zum niederländischen Zweig der Ecclesia Gruppe. Sie zählen rund 350 Mitarbeitende an den Standorten in Rotterdam, Amsterdam und Veenendaal.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Ecclesia Gruppe, Ecclesiastraße 1-432758 Detmold, Tel: +49 (0) 5231 603-6912, Fax: +49 (0) 5231 603-606912, www.ecclesia-gruppe.de

Capital und Stiftung Warentest setzen Plansecur auf den ersten und zweiten Platz

 

Nachdem Plansecur beim Vergleichstest der Finanzvertriebe in der Zeitschrift Capital (Ausgabe 11/2020) als Kostensieger hervorgegangen ist, freut sich das Unternehmen beim aktuellen Vergleich in der Zeitschrift Test der Stiftung Warentest (Ausgabe 12/2020) über den zweiten Platz. Der gegenüber dem Thema insgesamt sehr kritische Test-Bericht (“Guter Rat ist selten”) bestätigt Plansecur eine sehr gute Gesprächseröffnung, eine sehr gute Auftragsklärung, eine gute Analyse der Kundensituation und gute Informationen zur privaten Krankenversicherung. Stiftung Warentest hatte nämlich nur einen einzigen Beratungsfall – den Wechsel von der gesetzlichen zu einer privaten Krankenversicherung – konstruiert, um die Qualität der Finanzvertriebe auf die Probe zu stellen.

“Bei einem breiteren Spektrum hätten wir zweifelsohne unsere Kompetenzen noch stärker ausspielen können”, ist sich Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan sicher. In Bezug auf die Beratungsqualität setzten die Tester Plansecur mit der Note 2,6 knapp hinter 2,4 für den Erstplatzierten. Alle anderen Finanzvertriebe erhielten Noten zwischen 3 und 4. Dazu Johannes Sczepan: “Wir hätten uns natürlich auch bei Stiftung Warentest den ersten Platz gewünscht, auf den uns Capital gesetzt hat, liegen jedoch nur mit minimalem Abstand auf dem zweiten Platz, über den wir uns sehr freuen.”

Aus einem Vergleichstest der Finanzvertriebe in der Zeitschrift Capital (Ausgabe 11/2020), bei dem ein breiteres Beratungsspektrum als bei Stiftung Warentest angesetzt wurde, war Plansecur als Kostensieger hervorgegangen. Bei keinem anderen der insgesamt 14 getesteten Anbieter erhalten die Kunden soviel für ihr Geld wie bei Plansecur, befanden die Capital-Tester. Als einziges Unternehmen erhielt Plansecur 7,5 von zehn Punkten.

“Wir freuen uns sehr, dass wir in den beiden Vergleichstests auf dem ersten bzw. zweiten Platz gelandet sind”, fasst Plansecur-Chef Johannes Sczepan zusammen. Er führt weiter aus: “Insbesondere sind wir glücklich, nach dem für den Kunden wohl wichtigsten Kriterium, nämlich wie gut sein Geld für eine Versicherung oder eine Finanzanlage eingesetzt wird, die Spitzenposition erreicht zu haben. Dieser Aspekt steht letztlich auch als Synonym für unsere Beratungsqualität, denn bei einer Finanzberatung geht es nun einmal im Kern ums Geld.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Es ist November und damit die Kfz-Wechselsaison in vollem Gange:

 

Jedes Jahr kämpfen Versicherungsunternehmen um ihre Kunden, diese wiederum halten Ausschau nach den neuesten und besten Tarifen im Bereich Autoversicherung. Zum Stichtag am 30. November empfiehlt sich in der Regel: vergleichen und clever wechseln.

Nicht nur der Preis muss dabei stimmen, sondern auch Leistung und Service. Darum hat sich Getsafe gefragt: Was wünschen sich Kunden von ihrer Kfz-Versicherung wirklich? Und wie gut decken die Tarife der Versicherer eigentlich die Bedürfnisse der Kunden ab? Hierzu hat Civey im Auftrag von Getsafe eine repräsentative Umfrage unter 2.500 Autofahrern in Deutschland durchgeführt. Das Ergebnis: Die meisten Angebote decken die Wünsche der Versicherten heute nicht ab.

Einfachheit und stabiler Preis sind Kunden besonders wichtig: 51% der Befragten wünschen sich, dass ihre Schadenfreiheitsklasse übernommen wird. 45% wünschen sich keine jährliche Beitragserhöhung, 38% keine Beitragserhöhung nach einem Unfall.

Auch Flexibilität scheint eine wichtige Rolle für Autofahrer zu spielen: 17% wollen einfach Freunde und Familie mitversichern, 16% wünschen sich einen einfachen Versicherungswechsel. Immerhin 11% hätten gerne die Möglichkeit zur flexiblen Kündigung, 8% eine einfache Schadensmeldung per App.

Christian Wiens, Gründer und CEO des digitalen Versicherungsanbieters Getsafe, sieht in diesem Trend eine Chance für wechselwillige Kunden: “Schon heute sehen wir bei Versicherungen eine Entwicklung ähnlich wie beim Online Banking: Verbraucher tendieren immer mehr zu digitalen Angeboten, in denen sie ihren Schutz einfach, kostengünstig und flexibel selbst gestalten können.”

Getsafe zeigt, wie es gehen kann: Bei der Entwicklung der Kfz-Versicherung hat der junge Heidelberger Versicherungsanbieter Kundenwünsche maßgeblich mit einbezogen und konnte so eine Autoversicherung auf den Markt bringen, die einfach anders ist: Gefahrene Kilometer, mitversicherte Fahrer, persönliche Daten – alles kann sekundenschnell einfach in der App angepasst werden, ohne Zusatzkosten.

Mit wenigen Klicks wird die Versicherung über das Smartphone abgeschlossen, Schäden gemeldet und der Versicherungsschutz in Echtzeit verwaltet. Bis zu fünf weitere Fahrer, die mindestens 25 Jahre alt sind, können auf diese Weise einfach kostenlos mitversichert werden.

Nach einem Unfall bleibt der Preis für die Versicherung außerdem weiter günstig. Das stellt Getsafe über einen besonderen Ansatz sicher: Andere Versicherer erhöhen die Beiträge nach einem Unfall, da die Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wird. Nicht so bei Getsafe; dadurch bleibt der Beitrag auch nach einem Unfall gleich!

In Zukunft können digitale Versicherungsanbieter ihre Angebote noch stärker an den Bedürfnissen der Kunden ausrichten, indem sie Daten klug analysieren. So legt der technologische Ansatz der jungen Versicherer den Grundstein, um Unfälle und gefährliches Fahrverhalten anhand von Smartphone-Daten zu erkennen und zu vermeiden. Kfz-Versicherungen könnten sich auf diese Weise viel stärker am individuellen Fahrverhalten orientieren – und werden damit am Ende für alle fairer.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Getsafe, Langer Anger 7-9, 69115 Heidelberg, Tel: 0151 55569709, www.hellogetsafe.com

Die Corona-Krise scheint keine Rolle zu spielen: Die Immobilienpreise sind nochmals gestiegen und die langfristige Tendenz zeigt nach oben. Für Anleger bieten sich Immobilieninvestments daher weiterhin an.

 

Die Wirtschaft befindet sich in einem ständigen dynamischen Wandel. Die Märkte ändern sich, Innovationen kommen und gehen, Trends werden zu Megatrends oder verschwinden wieder zügig. Das trifft auch die Unternehmen: Sie müssen sich immer wieder neu justieren, ihre Geschäftsmodelle anpassen und bisherige Strukturen überdenken – vor allem aus strategischer und betriebswirtschaftlicher Sicht. Das zeigt sich nicht nur, aber eben besonders stark in der derzeitigen Situation, die von den Folgen der Corona-Pandemie belastet ist: Experten gehen davon aus, dass es zu einer Insolvenzwelle bei Unternehmen in Deutschland und weltweit kommen kann, bevor die ursprüngliche wirtschaftliche Stärke im Jahr 2022 wieder erreicht werden kann. Ab dann soll es zu neuem Wirtschaftswachstum kommen, um die verlorenen Jahre auf- und nachzuholen.

„Insofern müssen sich Unternehmer und Geschäftsleiter im Firmenalltag und bei ihren Planungen mehr denn je mit der Zukunft und der Optimierung ihrer Strukturen befassen. Auch die Finanz- und Versicherungsthemen eines Unternehmens gehören dazu und verdienen höchste Beachtung. Natürlich sind das Themen, die im Alltag oft untergehen, weil andere Angelegenheiten als wesentlich wichtiger erscheinen. Die Bedeutung ist dennoch sehr groß: Zum einen steckt vor allem in gewerblichen Versicherungspolicen gehöriges Einsparpotenzial. Zum anderen werden professionelle Lösungen benötigt, um ein Unternehmen in seiner Substanz zu festigen, die Schutzfunktionen zu erhöhen und die Weiterentwicklung im Rahmen der wirtschaftlichen Erholung abzusichern“, sagt Sven Cyganek, Spezialist für Gewerbeversicherungen bei der compexx Finanz AG (www.compexx-finanz.de), einem deutschlandweit agierenden Expertennetzwerk für Finanzdienstleistungen. Die rund 200 Berater unterstützen Unternehmer und Unternehmen bei sämtlichen finanziellen Themen. Das Unternehmen steht seit 15 Jahren für eine konsequente Allfinanzberatung unter Berücksichtigung der persönlichen Lebenssituation und der Wünsche an die Zukunft der Kunden.

Beim gewerblichen Versicherungsportfolio stellen sich regelmäßig viele Fragen, darunter die sehr wichtige: Passen die Versicherungen eigentlich noch zum Unternehmen und der Entwicklung? Die Praxis zeigt immer wieder, dass viele Unternehmen es versäumen, im Zuge ihres Wachstums auch die Versicherungen anzupassen. Das kann schnell gehen: Die Halle wird um ein paar hundert Quadratmeter erweitert, der Fuhrpark verdoppelt sich, und die IT-Ausstattung ist zu hohen Preisen modernisiert worden. Entsteht dann ein Schaden, ist ein Unternehmen schnell unterversichert oder erhält gar keine finanzielle Kompensation. Ärger ist dann vorprogrammiert. Damit das vermieden wird, sind regelmäßige Analysen wichtig, um die Versicherungen auf dem aktuellen Stand zu halten und der Entwicklung des Unternehmens zu entsprechen.

Sven Cyganek warnt zudem: „Es gilt gerade bei Wachstumsprozessen: Womöglich ist gerade das Risiko, zu dem es aufgrund der Weiterentwicklung künftig kommen kann, nicht durch den Vertrag gedeckt. Ebenso kann es sein, dass ein Unternehmen durch die Unterversicherung gegen bestimmte Gesetze beziehungsweise Vorschriften verstößt – vor allem dann, wenn die Versicherung gesetzlich verpflichtend ist. Auf die rechtlichen Vorgaben bei Pflichtversicherungen ist daher streng zu achten.“

Wer sich gemeinsam mit seinem Berater die Mühe macht und konsequent über seine Versicherungen nachdenkt, kann auch ohne finanzielles Zutun echte Leistungszuwächse erlangen. Bei Gebäude-, Inhalts- oder Betriebshaftpflichtversicherungen beispielsweise sind in der neuen Tarifgeneration häufig höhere Versicherungssummen enthalten, der Einsatz von Drohnen ist oft mitversichert, die grobe Fahrlässigkeit findet eine bessere Berücksichtigung, einzelne Versicherungsobergrenzen sind höher und vieles mehr. Neue Tarife enthalten daher bei vielen Versicherern auch eine sogenannte „Update-Garantie“. Das bedeutet, dass hier dauerhaft eine Leistungsverbesserung automatisch vom Versicherungsunternehmen durchgeführt wird, wenn es zum Vorteil des Kunden ist. Im Expertennetzwerk der compexx Finanz AG sind zahlreiche Spezialisten für Gewerbeversicherungen tätig, die gemeinsam mit Eigentümern und Verantwortlichen die Versicherungsportfolios eines Unternehmens genau überprüfen und regelmäßig auf eine finanzielle und/oder inhaltliche Optimierung hin abklopfen. Die Erfahrung zeigt, dass regelmäßig viele Potenziale darin schlummern und der Versicherungsschutz bei gleichzeitiger Kostenreduzierung erhöht werden kann.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

compexx Finanz AG, Am Dreifaltigkeitsberg 9, 93059 Regensburg, Tel: 0941-568 15 0, Fax: 0941-568 15 399, www.compexx-finanz.de

Die JDC Plattform-Technologie liefert dafür die integrierten Systeme für die Endkunden- und Beratersicht im JDC-eigenen Vertragsverwaltungsprogramm iCRM.

 

„Hey Sparkassen! Die offene Versicherungsplattform ist da!“ so heißt es im JDC Imagevideo zum Start der ersten von JDC entwickelten Lösung im Sparkassen-Verbund (https://youtu.be/miir79voMjo). Vor rund einem halben Jahr meldete die JDC Group-Tochter Jung, DMS & Cie., eine der größten Service- und Technologie-Plattformen für Finanzdienstleister in Europa, eine weitreichende Kooperation mit der s mobile Versicherungsmakler GmbH – einem Unternehmen der Sparkasse Bremen Gruppe, um mit ihrer administrativen und vertriebsunterstützenden Plattform-Technologie den gesamten Abwicklungs- und Abrechnungsprozess des Versicherungsgeschäfts zu übernehmen.

Nach nur sechs Monaten Projektphase ist es nun soweit: Die umfassende Versicherungsplattform für die s mobile Versicherungsmakler GmbH ist seit einigen Tagen live verfügbar und mit allen Features im Einsatz. Kundinnen und Kunden der Sparkasse können ab sofort ihre Versicherungsangelegenheiten voll digitalisiert über das von JDC erstellte Frontend vom Desktop oder Smartphone tätigen. Gleichzeitig arbeiten die Versicherungsexpertinnen und -experten der Versicherungsmaklergesellschaft auf den Systemen von JDC.

Die s mobile Versicherungsmakler GmbH hat fast alle bisherigen Versicherungsbestände migriert und kann nun mit einem System den Bestand administrieren und Neugeschäft einreichen. Dafür steht eine transparente, offene Versicherungswelt zur Verfügung, die auf der JDC Bancassurance Plattform auch eine WebApp mit Versicherungsordner, Bedarfsanalyse, Tarifvergleich, Online-Schadensmeldung und vieles mehr für den Endkunden bereithält.

Neuabschlüsse können bereits in sieben Sparten voll digital erfolgen. Außerdem können Optimierungen zu allen Versicherungsbereichen durchgeführt werden. JDC übernimmt über die Pool-Plattformservices die Datenbeschaffung der Policen und sichert die Provisionsflüsse für alle Versicherungsbestände, die über die App oder die Beraterinnen und Berater eingesammelt werden.

Mit dem Livegang der Homepage https://www.s-mobile-versicherungsmakler.de/ wird JDC nun verstärkt auch allen anderen Sparkassen die Vorzüge einer transparenten und offenen Versicherungswelt im Rahmen der B2B-Bancassurance-Kampagne anbieten.

Diese Funktionalitäten sind für die jeweilige Sparkasse als Mehrfachagent, als Makler oder mit einem Ankerversicherer einsetzbar: https://youtu.be/miir79voMjo.

„Die Umsetzung dieser Kooperation ist unser diesjähriges Leuchtturm-Projekt im Sparkassen-Verbund. In kürzester Zeit haben wir für die Kundinnen und Kunden sowie auch für das Expertenteam der s mobile Versicherungsmakler GmbH eine Bancassurance-Plattform geschaffen, die sich voll an den Kundenbedürfnissen orientiert und die so viele Services wie keine andere Bancassurance-Lösung – von Frontend bis Backend – liefert. JDC kann jede Form der Registrierung abbilden und in die Vertriebsprozesse vor Ort integrieren.“

Der JDC-Vorstandsvorsitzende Dr. Sebastian Grabmaier ergänzt: „Mit dem Markteintritt der Bancassurance-Lösung der s mobile Versicherungsmakler GmbH haben wir einen ersten großen Schritt im Sparkassen-Verbund gemacht. Doch auch jedes andere Geldinstitut kann unsere Plattform-Technologie nutzen, egal ob als Mehrfachagent, als Makler oder mit einem Ankerversicherer. Damit zeigen wir erneut, dass wir eine im Markt bisher unerreichte Qualität an Abwicklung, Prozessen, Datensicherheit und Datenhaltung, Compliance und Services in allerhöchstem Standard abbilden können.“

Björn Siemer als Geschäftsführer der s mobile Versicherungsmakler GmbH bestätigt: „Wir freuen uns, mit der Bancassurance-Plattform eine intuitive Lösung implementiert zu haben, die sowohl die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden erfüllt als auch die unseres Versicherungsexpertenteams.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

JDC Group AG, Kormoranweg 1, 65201 Wiesbaden, Tel: +49. 0611. 89 05 75-0, Fax: +49. 0611. 89 05 75-19, www.jdcgroup.de

Beraterzahl legt weiter zu auf 2.052 und liegt damit um 121 über dem Wert des Vorjahres

 

Die MLP Gruppe ist den Wachstumspfad der vergangenen Quartale weiter gegangen und hat die Gesamterlöse in den ersten neun Monaten 2020 um 8 Prozent auf den neuen Höchstwert von 525,4 Mio. Euro gesteigert. Dabei konnte MLP coronabedingte Rückgänge vor allem in der Altersvorsorge durch deutliche Steigerungen in der Immobilienvermittlung (plus 82 Prozent), im Vermögensmanagement (plus 16 Prozent) und in der Sachversicherung (plus 7 Prozent) mehr als ausgleichen. Auch das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag mit 26,8 Mio. Euro deutlich über dem Wert der ersten neun Monate 2019 von 19,0 Mio. Euro. Mit einem Anstieg der wesentlichen Bestandsgrößen – dem vermittelten Prämienvolumen in der Sachversicherung (30. September 2020: 433,2 Mio. Euro) und dem betreuten Vermögen (30. September 2020: 40,8 Mrd. Euro) – und einem weiteren deutlichen Zuwachs bei der Beraterzahl haben sich zudem wesentliche Faktoren für die Zukunft positiv entwickelt.

Obwohl die Zahlen des Unternehmens nach neun Monaten oberhalb der bisherigen Planungen liegen, bleibt MLP vorsichtig und passt aufgrund hoher coronabedingter Risiken im traditionell wichtigen Schlussquartal die Prognose für das Gesamtjahr nicht nach oben an. MLP rechnet weiterhin mit einem EBIT am oberen Ende der prognostizierten Spanne von 34 bis 42 Mio. Euro.

„Auch im dritten Quartal sind wir gut durch die Corona-Krise gekommen und konnten den positiven Trend fortsetzen. Dies unterstreicht, wie stabil und robust wir unser Geschäftsmodell durch Diversifikation in den vergangenen Jahren aufgestellt haben. Gleichzeitig haben wir die langfristige Erlösbasis durch die Steigerung unserer Bestände und die Gewinnung neuer Berater weiter gestärkt“, sagt Vorstandsvorsitzender Dr. Uwe Schroeder-Wildberg. „Wir rechnen im Gesamtjahr – gemessen an den Rahmenbedingungen – mit einem sehr soliden Ergebnis und schaffen gleichzeitig die Voraussetzungen, MLP auch beim Ergebnis bis Ende 2022 auf die nächste Ebene zu bringen.“

9M: Gesamterlöse legen auf 525,4 Mio. Euro zu

Im Zeitraum von Januar bis September 2020 stiegen die Gesamterlöse um 8 Prozent auf 525,4 Mio. Euro (9M 2019: 487,3 Mio. Euro). Dies ist der höchste Wert seit der Veräußerung der eigenen Versicherungstöchter im Jahr 2005. Den größten Anteil hatten die Provisionserlöse mit 500,3 Mio. Euro (463,4 Mio. Euro); die Zinserlöse lagen mit 11,7 Mio. Euro leicht unter dem Vorjahr (12,5 Mio. Euro). Betrachtet man das dritte Quartal isoliert, lagen die Gesamterlöse mit 166,3 Mio. Euro um 5 Prozent über dem Vorjahr (Q3 2019: 158,1 Mio. Euro).

Die Aufteilung nach Beratungsfeldern zeigt die stärksten Wachstumsraten in den ersten neun Monaten in der Immobilienvermittlung, die um 82 Prozent auf 26,0 Mio. Euro zulegte (9M 2019: 14,3 Mio. Euro). Im Vorjahreszeitraum wurde das Tochterunternehmen DEUTSCHLAND.Immobilien erstmals im dritten Quartal konsolidiert. Die zweithöchste Zuwachsrate verzeichnete mit 16 Prozent das Vermögensmanagement (Erlösanstieg von 160,5 Mio. Euro auf 185,6 Mio. Euro). Hintergrund ist zum einen die erfolgreiche Neugeschäftsentwicklung sowohl im MLP Privatkundengeschäft bei der MLP Banking AG als auch bei FERI. Hinzu kommt, dass die MLP Gruppe auch im dritten Quartal deutlich höhere performance-abhängige Vergütungen vereinnahmt hat als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Diese fallen für die Wertentwicklung von Anlagekonzepten an und sind zu einem hohen Anteil ergebniswirksam. Das betreute Vermögen erreichte zum 30. September 2020 mit 40,8 Mrd. Euro (31. Dezember 2019: 39,2 Mrd. Euro) einen neuen Höchststand. Auch in der Sachversicherung legten die Bestände weiter zu – auf ein Prämienvolumen von 433,2 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 405,5 Mio. Euro). Die Erlöse stiegen um 7 Prozent auf 110,6 Mio. Euro (9M 2019: 102,9 Mio. Euro).

In der Krankenversicherung lagen die Erlöse nach 9 Monaten mit 37,1 Mio. Euro leicht über dem Vorjahr (35,5 Mio. Euro); die Finanzierung bewegte sich mit 13,6 Mio. Euro (13,6 Mio. Euro) auf dem Niveau des Vorjahres. In der Altersvorsorge waren und sind dagegen die Corona-Auswirkungen marktweit spürbar. Zum einen halten sich Unternehmen beim Abschluss neuer Konzepte in der betrieblichen Altersversorgung zurück. Zum anderen erschweren die aktuellen Rahmenbedingungen die Neukundengewinnung; dies belastet das Neugeschäft in der privaten Altersvorsorge. Hinzu kommen von der Bevölkerung wahrgenommene wirtschaftliche Risiken, durch die Kunden zurückhaltend beim Abschluss langfristiger Verträge agieren. Bei MLP lagen die Erlöse in diesem Beratungsfeld nach neun Monaten mit insgesamt 124,5 Mio. Euro um 7 Prozent unter dem Vorjahr (134,0 Mio. Euro).

EBIT steigt auf 26,8 Mio. Euro

Das EBIT lag nach neun Monaten mit 26,8 Mio. Euro um 41 Prozent über dem Vorjahr (19,0 Mio. Euro), davon entfielen 8,1 Mio. Euro auf das dritte Quartal (Q3 2019: 6,7 Mio. Euro). Das Konzernergebnis betrug 18,3 Mio. Euro Ende September 2020 (9M 2019: 15,3 Mio. Euro).

Beraterzahl steigt kontinuierlich an

Zum 30. September waren 2.052 Kundenberater für MLP tätig. Damit hat MLP im sechsten Quartal in Folge die Zahl qualifizierter Berater steigern können. Die Zahl lag deutlich über dem Vergleichswert des Vorjahres (30. September 2019: 1.931) und über dem Wert vom 31. Dezember 2019 (1.981). Damit stellt sich MLP gegen die Entwicklung im Markt, in dem die Zahl der Vermittler kontinuierlich sinkt. Dabei profitiert MLP vor allem von einer erfolgreichen Entwicklung im jungen Bereich, in den das Unternehmen umfangreiche Investitionen vorgenommen hat. Im Schlussquartal erwartet MLP eine Fortsetzung des positiven Trends bei der Beratergewinnung.

Zum 30. September 2020 betreute die MLP Gruppe 551.900 Familienkunden (30. Juni 2020: 552.400). Die Zahl der brutto gewonnenen Neukunden lag coronabedingt mit 13.100 unter dem Vorjahr (30. September 2019: 13.600). Außerdem betreute die Gruppe 22.400 Firmen- und institutionelle Kunden (30. Juni 2020: 21.900).

Prognose 2020 und Planung 2022

Nach neun Monaten des Jahres liegt die Geschäftsentwicklung oberhalb der bisherigen Planungen. Allerdings bestehen aufgrund der nochmals verschärften Corona-Rahmenbedingungen Risiken im Schlussquartal, das im MLP Geschäftsmodell traditionell eine hohe Bedeutung für den Gesamterfolg hat. Wesentlich für das Ergebnis im vierten Quartal ist vor allem die Altersvorsorge, die am stärksten von den Auswirkungen der Pandemie betroffen ist. Aufgrund der coronabedingten Risiken geht MLP derzeit davon aus, im Schlussquartal deutlich unter dem EBIT des vierten Quartals 2019 (Q4 2019: 28,2 Mio. Euro) zu liegen und passt die Jahresprognose deshalb nicht nach oben an. Stattdessen rechnet MLP weiterhin damit, für das Gesamtjahr ein EBIT am oberen Ende der kommunizierten Spanne von 34 bis 42 Mio. Euro zu erreichen. „Durch die deutliche Verschärfung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie besteht ein erhöhtes Rückschlagpotenzial im nach wie vor wichtigen Schlussquartal. Aufgrund dieser Risiken passen wir unsere Prognose nicht nach oben an. Aber wir werden weiterhin jede Chance entschlossen nutzen, die uns die Märkte bieten“, sagt Finanzvorstand Reinhard Loose. Außerdem bestätigt die MLP Gruppe die mittelfristige Planung, nach der das EBIT auf voraussichtlich 75 bis 85 Mio. Euro bis Ende 2022 steigen soll.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Der Allfinanzdienstleister Plansecur hat sein Dienstleistungsangebot um die Finanzportfolioverwaltung ergänzt und vertraut bei dieser organisatorisch und aufsichtsrechtlich anspruchsvollen Wertpapierdienstleistung auf die langjährige Expertise des Vermögensverwalters Reuss Private Deutschland.

 

Dazu haben die Kasseler Finanzberatungsgesellschaft, die mit ihren 170 Beratern deutschlandweit inzwischen mehr als 85.000 Privat- und Firmenkunden in Deutschland betreut, und die Reuss Private Deutschland AG gemeinsam zwei fondsgebundene Vermögensverwaltungsmodelle aufgelegt. „Wir freuen uns sehr, Plansecur bei der Verwaltung ihrer Fondsvermögensverwaltungsmodelle zu unterstützen und damit die erfolgreiche Zusammenarbeit, auf die Plansecur und unsere Schwester FONDSNET seit Jahren zurückblicken, im Bereich Vermögensverwaltung fortzusetzen“, so Alrik Haug, Vorstand Reuss Private Deutschland AG.

„Wir wissen durch die zurückliegenden Jahre der erfolgreichen und vertrauensvollen Kooperation mit FONDSNET um die Qualität der Dienstleistungen der Gruppe. Deshalb war es für uns ein logischer Schritt, bei der Finanzportfolioverwaltung auf die Erfahrung und Expertise der Reuss Private Deutschland AG zu setzen“, erklärt Johannes Sczepan, Geschäftsführer der Plansecur Unternehmensgruppe.

Bereits seit 2013 kooperiert Plansecur mit FONDSNET, einer Schwestergesellschaft der Reuss Private Deutschland AG, und arbeitet mit den innovativen IT-Systemen und -Lösungen des Maklerpools und seiner Tochter foo – financial engineering.

Diese Zusammenarbeit wird nun ebenfalls ausgebaut. Durch eine engere Verzahnung von FONDSNET Beratungsmodulen und Plansecur-Software werden die Anwendungen des Allfinanzdienstleisters weiter optimiert und damit noch leistungsfähiger. Neben Vermögensverwaltung und IT setzt Plansecur fortan auch im Bereich Pooling auf die Expertise von FONDSNET, über die nun fast alle Depotstellen der Finanzberatungsgesellschaft abgewickelt werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

FONDSNET Gruppe, Steinstraße 33, D-50374 Erftstadt, Tel: +49 (22 35) 95 66 10, Fax: +49 (22 35) 95 66 11, www.fondsnet.de

Liebe Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler, liebe Mandantinnen und Mandanten,

 

aus unserer Sicht gibt es einen klaren Trend, dass immer mehr Versicherungsmakler auch sehr gerne eine Online-Vermittlung von Versicherungsverträgen anbieten möchten. Dabei stellt sich dann natürlich die juristische Frage, wie ein Online-Vergleich, eine Bewertung und ein erteilter Rat des Maklers inhaltlich genau ausgestaltet sein müssen?

Eine „Online-Plattform“ für die Vermittlung von Versicherungsprodukten erhielt zu diesen Fragen eine konkrete Antwort durch das Landgericht Leipzig (Az. 05 O 1789/19), welche recht frisch am 09.09.2020 verkündet wurde und gerade rechtskräftig wurde. Das vollständige Urteil können Sie hier nachlesen.

Was war geschehen:

Der Online-Anbieter von Versicherungsschutz hatte einen Vergleich für Haftpflichtversicherungen auf seiner Internetseite. Die Angebote wurden in einer Ergebnisliste mit einem (sehr schlecht) bis zu fünf (sehr gut) Sternen bewertet. Blickt der Verbraucher auf die Sterne unterhalb des jeweiligen Anbieternamens, erscheint eine Übersicht. Wird weiter auf das „i“ vor dem jeweiligen Bewertungskriterium geklickt, öffnet sich ein weiteres Fenster, das die Bewertungskriterien erläutert. Danach sind diesem, sich weiter öffnenden Fester Kriterien zu entnehmen, die bewertet werden können (z. B. die Zuverlässigkeit und dem Service beim Anfordern individueller Angebote zum Kriterium „Angebotswesen“).

Dem hiesigen Kläger waren diese Informationen aber nicht genug. Er rügt, dass es keine weiteren Hinweise oder Erläuterungen zum Zustandekommen der Sterne-Bewertungen gab. In einer Rubrik „so werden die Tipps ermittelt“ sei jedenfalls damals kein weiterer Hinweis erfolgt, welche Kriterien für die „Sterne-Bewertungen“ herangezogen worden.

Nun stellt sich natürlich die erste rechtliche Frage, ob die Sterne-Bewertungen von sehr schlecht bis sehr gut ausreichend sind, um dem Kunden das Ergebnis der vergleichenden Betrachtung der unterschiedlichen Versicherungsprodukte vorzustellen? Oder ist nur das Ergebnis der Bewertung des Versicherungsmaklers nicht ausreichend? Muss der Online-Vergleich ggf. selber seine eigenen Bewertungskriterien, auf denen das Vergleichsergebnis basiert, offenlegen? Offensichtlich war auch nicht ganz klar, wer denn nun die Sternebewertungen und die Einteilungen vorgenommen habe. Der Online-Vermittler habe darauf hingewiesen, er selbst habe die Einteilung in die unterschiedlichen Sterne-Bewertungen vorgenommen. Die Klägerseite hatte noch gerügt, dass nicht erkennbar sei, welche Personen unter welchen Bedingungen und nach welchen Kriterien wie viele Bewertungen abgegeben hatten.

Der Online-Vermittler (die Beklagte), war der Ansicht, dass die Verbraucher hinreichend informiert waren, von wem und wie die Sterne-Bewertungen vorgenommen wurden. Die Verbraucher seien auch über die Person des Bewertenden und die Bewertungsart – „Bewertung nach der Erfahrung des Betreibers des Vergleichsrechners“ – informiert worden.

Für das Gericht stellte sich also die Frage, ob eine ausreichende Information durch die vom Online-Vermittler vorgenommene „Sterne-Bewertung“ für die Online-Versicherungsvermittlung vorgenommen worden war?

Die wettbewerbsrechtliche Grundlage in einem solchen Fall könnte § 5a Abs. 2 UWG sein. Nach dieser Norm handelt unlauter, wer im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält, die dieser je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen und deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er anderenfalls nicht getroffen hätte. Als Vorenthalten gilt auch das Verheimlichen wesentlicher Informationen und die Bereitstellung wesentlicher Informationen in unklarer, unverständlicher oder zweideutiger Weise. Bei der Beurteilung von geschäftlichen Handlungen gegenüber Verbrauchern ist auf den durchschnittlichen Verbraucher des angesprochenen Verbraucherkreises abzustellen (§ 3 Abs. 4 UWG).

Aufgrund dieser Rechtsgrundlage erkannte das Landgericht Leipzig einen Verstoß gegen § 5a Abs. 2 UWG. An den Bewertungen kann sich ein Verbraucher jedoch nur dann in sachlich nachvollziehbarer Weise orientieren, wenn er Informationen darüber erhält, wer die Bewertungen abgegeben hat und welche sachbezogenen Kriterien den Bewertungen zu Grunde liegen.

Damit ist eigentlich auch schon alles Relevante für die Anforderungen an ein eigenes Bewertungssystem des Versicherungsmaklers gesagt. Danach ergibt sich für Versicherungsmakler als erstes die klare Verpflichtung, konkret mitzuteilen, dass man als Versicherungsmakler einen solchen Online-Vergleich vornimmt.

Im Weiteren ist es auch nicht ausreichend, wenn als Bewertungskriterium nur die Zuverlässigkeit und der Service beim Anfordern individueller Angebote zum Kriterium „Angebotswesen“ für die Sterne-Bewertung zur Verfügung gestellt wird. Vielmehr müssen vernünftige Grundlagen für die Bewertung auf der Internetseite mitgeteilt werden, sodass sachbezogene Kriterien den Bewertungen zugrunde liegen.

Das Gericht war daher der Auffassung, dass weder Kriterien für die Nachvollziehbarkeit der Bewertungen noch Angaben zum Bewertenden (dem Online-Vergleicher) entnommen werden konnten. Mangels Vorliegen besonderer Umstände ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Vorenthalten einer wesentlichen Information, die der Verbraucher nach den Umständen für eine informierte Entscheidung benötigt, auch geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er bei der gebotenen gewesenen Information nicht getroffen hätte (BGH, GRUR 2016, 403, Rd. 25).

Fazit:

Ein Versicherungsmakler ist also grundsätzlich berechtigt, eine eigenes Bewertungssystem für den Vergleich von Versicherungen aufzubauen. Eine erste selbstverständliche Information, die die Internetseite zu enthalten hat, ist, in welchem Rechtsstatus der Versicherungsvermittler agiert. Ein Versicherungsmakler hat also zunächst einmal klar darzulegen, dass er als Versicherungsmakler tätig ist.

Wenn ein Versicherungsmakler dann ein eigenes Bewertungssystem aufbaut, dann hat er die Art und Weise, wie er zu der eigenen Bewertung gekommen ist, nachvollziehbar darzulegen. Für die Differenzierung bedarf es auch sachbezogener Kriterien zu den Bewertungen. Nach meiner Auffassung sind auch subjektive individuelle Bewertungen des Versicherungsmaklers sachbezogene Kriterien, die zur Differenzierung des Bewertungsergebnissen herangezogen werden können.

Eine vom Makler selbst geschaffene Sterne-Bewertung muss jedoch darlegen, auf welcher genauen Grundlage die Bewertungen und deren Ergebnis erfolgten. Natürlich darf eine solches Bewertungssystem auch nicht irreführend sein. Es muss klar zu erkennen sein, dass es sich nicht um Kundenbewertungen handelt, sondern um ein eigenes Bewertungssystem des Versicherungsmaklers.

Jedenfalls hat der Versicherungsmakler sein „Geschäftsgeheimnis“ dahingehend zu offenbaren, dass er seine individuellen Bewertungskriterien für den Produktvergleich über die Internetseite offenzulegen hat. Denn für einen potenziellen Kunden muss es schon nachvollziehbar sein, auf welchen Bewertungsgrundlagen die Sterne-Bewertungen ihr Ergebnis gefunden haben.

Ein solches Informationssystem entspricht nur dann den gesetzlichen Anforderungen, wenn es die wesentlichen Informationen zu den Bewertungskriterien beinhaltet, um einen Verbraucher hinreichend zu informieren. Dementsprechend dürfen auch keine Informationen vorenthalten werden. Die wesentlichen Informationen sind in klarer, verständlicher und eindeutiger Weise bereitzustellen.

Ansonsten droht Ihnen möglicherweise eine Unterlassungsklage, gegen eine derartige Online-Vermittlung mit einen eigenen Bewertungssystem, wie in dem vorliegenden Rechtsstreit beim LG Leipzig.

Herzliche Grüße!

Ihr,

Stephan Michaelis LL.M.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.de

Branche bis Anfang 2020 gut aufgestellt/Dämpfer im ersten Halbjahr 2020/digitale Vertriebsmodelle unerlässlich für zukünftiges Wachstum

 

Europas Topversicherer spüren die Folgen der COVID-19-Pandemie. Verzeichneten sie vor der Krise in 2019 ein kräftiges Prämienwachstum von durchschnittlich 6 Prozent sowie einen um 25 Prozent höheren Gewinn vor Steuern im Vergleich zum Vorjahr, wird sich die Situation der Assekuranzen im Jahr 2020 merklich verschlechtern. So ist zu erwarten, dass die Gewinne der Versicherungsbranche in diesem Jahr um 30 Prozent zurückgehen werden und sich auch das Wachstum abschwächen wird. Die Halbjahreszahlen der fünf größten Versicherer in Europa geben hierbei den Trend vor. Dennoch ist die Krise bisher nicht existenzbedrohend für die Branche. Das liegt nach Ansicht von zeb vor allem an der guten, eigenkapitalstarken Verfassung, in der sich Europas Versicherer vor dem Ausbruch der Pandemie befunden haben.

Dies sind zentrale Ergebnisse der aktuellen European Insurance Study (EIS) von zeb. Die Strategie- und Managementberatung für die europäische Finanzdienstleistungsbranche hat nach 2019 zum zweiten Mal den Zustand der 25 größten europäischen Versicherungsgruppen untersucht, um angesichts von COVID-19 ein Bild der Profitabilität, Solvenz und des Wachstums der Assekuranzen zu zeichnen. Darüber hinaus wurden Daten zum Gesamtmarkt ausgewertet und Wachstumsanalysen von 37 Ländern einbezogen, die Mitglied von “Insurance Europe” sind, dem Dachverband der europäischen Versicherungsunternehmen. Zehn ausgewählte, besonders wichtige Märkte hat zeb zudem intensiver untersucht.

Sinkende Profitabilität durch COVID-19

Im Detail zeigt die EIS, dass die 25 größten europäischen Versicherungsgruppen ihre Rendite im Jahr 2019 im Vergleich zu den Vorjahren erheblich verbessern konnten. So kletterte die Eigenkapitalrendite der europäischen “Top 25” von 8,6 auf 11,3 Prozent. Das operative Vorsteuerergebnis legte um 25 Prozent zu, nicht zuletzt dank geringer Schadenquoten in der Schaden-/Unfallversicherung.

Für das erste Halbjahr 2020 ergibt sich ein anderer Befund. Eine Analyse der Halbjahresberichte der fünf größten europäischen Versicherer zeigt beispielhaft, wie COVID-19 inzwischen der gesamten Branche zusetzt. Sowohl im Bereich der Lebensversicherung (-13 Prozent) als auch im Bereich der Schaden-/Unfallversicherung (-36 Prozent) sind die operativen Ergebnisse deutlich geschrumpft.

Stabilität der Branche trotz COVID-19 ungefährdet

Vor diesem Hintergrund stellten die Niedrigzinsen aus Sicht der Studienautoren in 2019 im Gegensatz zu vielfach geäußerten Vermutungen keine Gefahr für die finanzielle Stabilität der Branche dar. Fast alle Versicherer haben die Solvenzanforderungen der Europäischen Union erfüllt. Die “Top 25” konnten ihre Solvenzquoten durch eine Erhöhung des Eigenkapitals durchschnittlich von 214 Prozent (2018) auf 219 Prozent (2019) sogar noch steigern.

Dieser positive Trend ist im COVID-19-Jahr 2020 abgebrochen. So sind die durchschnittlichen Solvenzquoten der fünf größten europäischen Versicherer im ersten Halbjahr 2020 um fast 25 Prozent geschrumpft. Ein zentraler Grund dafür war die Entwicklung an den Finanzmärkten, insbesondere die weiter gefallenen Zinsen. Insgesamt jedoch liegt die Solvenz fast aller Versicherer aktuell auf einem so hohen Niveau, dass die finanzielle Stabilität nach wie vor ungefährdet ist.

Prämieneinnahmen – vom Wachstum in die Stagnation

2019 konnten die Versicherer auch bei den wichtigen Prämieneinnahmen nach eher wachstumsschwachen Vorjahren kräftig zulegen. Gemessen an den Bruttoprämien lag das durchschnittliche Wachstum der “Top 25” bei 6 Prozent. Parallel ist auch der europäische Gesamtmarkt erheblich gewachsen. Diese Entwicklung ist vor allem auf die Bereiche Lebensversicherung (+7 Prozent) sowie Schaden-/Unfallversicherung (+3,7 Prozent) zurückzuführen.

Aktuell – unter dem Eindruck von COVID-19 – ergibt sich ein verändertes Bild. Die “Top 5” der europäischen Versicherer verzeichneten eine uneinheitliche Entwicklung der Prämieneinnahmen. So ist der Bereich Lebensversicherungen im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 um 2 Prozent geschrumpft, der Bereich Schaden-/Unfallversicherung dagegen um 2 Prozent gewachsen. Unter dem Strich haben die Prämieneinnahmen im ersten Halbjahr 2020 stagniert.

Dr. Jan Hendrik Sohl, zeb-Partner, fasst zusammen: “Die europäischen Versicherer spüren die Auswirkungen der Pandemie. Existenzbedrohend ist sie aber nicht. Das liegt auch am Erfolgsjahr 2019. Die Krise hat die Versicherer insgesamt gut aufgestellt getroffen.”

Ohne digitale Vertriebsmodelle kein zukünftiges Wachstum

Bereits vor der Krise stand die Digitalisierung des Vertriebs oben auf der Agenda der Versicherungswirtschaft. Dieser Trend hat sich durch COVID-19 radikal und unumkehrbar beschleunigt, wie die Studienautoren ausdrücklich hervorheben. Konnten Versicherer bis Anfang 2020 noch über traditionelle Vertriebswege zulegen, ist das seit COVID-19 nicht mehr möglich. Funktionierende digitale Vertriebskanäle werden damit zur Grundvoraussetzung für zukünftiges Wachstum.

Darunter ist sowohl die Digitalisierung des Direktvertriebs als auch die digitale Unterstützung der für den persönlichen Vertrieb zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort zu verstehen. Versicherungskunden haben in den letzten Monaten erkannt, dass Beratung über digitale Kanäle sehr wohl funktioniert. Versicherer müssen das antizipieren und je nach eigener strategischer Ausrichtung ganzheitlich-digitale Beratungsmodelle anbieten.

Dieter Kipp, zeb-Partner, führt abschließend aus: “Alle Produkte und Kundenservices eines Versicherers sollten von Kunden persönlich und digital ohne Beteiligung einer vermittelnden Person abgeschlossen bzw. in Anspruch genommen werden können. Hier anzusetzen, wird in den nächsten Monaten eine der zentralen Aufgabenstellungen der Versicherungswirtschaft sein.”

Weiterführende Ergebnisse, Zahlen und Erfolgsfaktoren der aktuellen European Insurance Study können abgerufen werden unter: https://zeb-consulting.com/de-DE/european-insurance-study-2020

Als führende Strategie- und Managementberatung bietet zeb seit 1992 Transformationskompetenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Bereich Financial Services in Europa. In Deutschland unterhalten wir Büros in Frankfurt, Berlin, Hamburg, München und Münster (Hauptsitz). Internationale Standorte befinden sich in Amsterdam, Kiew, Kopenhagen, London, Luxemburg, Mailand, Moskau, Oslo, Stockholm, Warschau, Wien und Zürich. Zu unseren Kunden zählen neben europäischen Groß- und Privatbanken auch Regionalbanken und Versicherungen sowie Finanzintermediäre aller Art. Bereits mehrfach wurde unser Unternehmen in Branchenrankings als “Bester Berater” der Finanzbranche klassifiziert und ausgezeichnet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

zeb.rolfes.schierenbeck.associates gmbh, Hammer Straße 165, D-48153 Münster, Tel: +49-251-97128-0, Fax: +49-251-97128-118, www.zeb.de

Der Makler-Nachfolger-Club e.V. bereitet Versicherungs- und Finanzmakler und deren Bestände und Unternehmen auf den Zeitpunkt der Übergabe an einen Nachfolger professionell vor und sucht den idealen Nachfolger.

 

Die Vorstände Thomas Suchoweew und Oliver Petersen freuen sich, das mittlerweile 500ste Vereinsmitglied begrüßen zu können und blicken auf eine sehr erfolgreiche Entwicklung seit der Gründung des Vereins 2014 zurück.

So konnten über das Vereinsnetzwerk Käufer und Verkäufer in über 150 Fällen und mit Kaufpreisen von über 15.000.000,00 Euro zusammengeführt werden. Die Erfolgsquote beträgt ca. 98% und spricht für die Qualität der Abwicklung. Transaktionen mit weiteren ca. 2.500.000,00 Euro befinden sich aktuell in der Abwicklung und für das nächste Jahr stehen weitere Vorbereitungen, Übernahmen und Übergaben an.

Den großen Zulauf an Kauf- und Verkaufsinteressenten in diesem Jahr führen die Vorstände neben der im Markt bekannten Qualität der angebotenen Dienstleistungen auf Corona-Effekte und auf das zunehmende Durchschnittsalter der ca. 46.000 registrierten Versicherungsmakler zurück. Dies wird in den nächsten Jahren noch deutlich ansteigen und die Verkaufsdynamik wird zunehmen. Nicht zuletzt wird die zunehmende Digitalisierung weitere ältere Marktteilnehmer überlegen lassen, einen Nachfolger zu suchen.

Dafür ist der Verein gerüstet. Erst in den letzten Tagen wurde eines der größten Käuferportale www.bestandsnachfolge24.de für Interessenten, die die Übernahme von Beständen oder Unternehmen planen, online geschaltet und zum Jahreswechsel geht ein Finanzierungsportal an den Start, das die Finanzierung von Bestands- oder Firmenübernahmen nochmals deutlich vereinfacht und beschleunigt.  Vereinsmitglieder erhalten auch hier Sonderkonditionen.

Die Vorstände stehen Versicherungsmaklern und Finanzdienstleistern, die sich für die Übernahme oder Übergabe von Beständen oder Unternehmen interessieren, gerne in einem kostenfreien Telefongespräch für erste Informationen zur Verfügung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Makler Nachfolger Club e.V., Rothenbühlstraße 1, D­-96163 Gundelsheim, Tel.: 0951­420256, Fax: 0951­4072667, www.makler­nachfolger­club.de

Digitalisierung im Versicherungswesen und im Verkauf wird immer wichtiger

 

Zeit ist Geld, und dadurch wird die Zeit leider manchmal knapp. Was früher ein Problem war, lässt sich heute mit der Hilfe von Apps und Anwendungen leichter machen. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von unterschiedlichen Angeboten im Netz. Die besten sollen anbei noch einmal vorgestellt werden. Diese Anwendungen helfen dem Versicherungsvertreter aktiv beim Verkauf, unterstützen ihn bei der Fortbildung und Weiterbildung und gestalten viele wichtige Aufgaben des Alltags noch einmal deutlich leichter.

V-Quiz – Die App für Fortbildungen

Gamification im Versicherungsbereich? Was früher noch als unseriös betitelt worden wäre, ist heute so etwas wie der gute Standard. Denn es ist wissenschaftlich erwiesen, dass ein spielerischer Lernvorgang auch bei erwachsenen Menschen deutlich effektiver zum Erfolg führen wird. Die App V-Quiz ist nach deutschen und europäischen Standards als Fortbildungsapp zertifiziert und speziell auf die Bedürfnisse und Anforderungen des Versicherungsbereiches ausgerichtet. Die Nutzung ist kinderleicht: Einfach im App-Store herunterladen, installieren und loslegen. Mit jeder erfüllten Aufgabe sammelt man wertvolle Coins, die wiederum in Weiterbildungsstunden umgewandelt werden können. Mit über 7.000 Fragen aus 10 Fachbereichen gehört die Quiz-App zu den umfangreichsten Angeboten in diesem Segment. Natürlich kann die App erst einmal kostenlos ausprobiert werden. Nach der kostenlosen Nutzung, und wenn man dann etwas tiefer in die Materie eindringen möchte werden im Schnitt 20,00 Euro für die Nutzung fällig. Die App unterstützt für einen kleinen Preis den aktuellen Wissensstand und kann in verschiedenen Themenbereichen eine effektive Unterstützung sein. Mit dieser App bekommen erfahrene Versicherungsvertreter, aber auch Einsteiger ein nützliches Tool in die Hand, mit welchem sie immer auf dem neuesten Stand bleiben und sich verbessern können. Auch gutberaten.de und IDD stellen der Quiz-App das bestmögliche Zeugnis aus und zertifiziert sie als optimale Applikation für Weiterbildungen im Versicherungsbereich. Somit können alle IDD pflichtigen Personen (ob Innen- oder Aussendienst) Ihre IDD Weiterbildungsstunden bzw. auch den gutberaten.de Eintrag mit V-Quiz erfüllen.

Die App erhalten Sie im App bzw. Play Store:

Android:

https://play.google.com/store/apps/details?id=com.innotix.Quizzer.de

Apple:

https://apps.apple.com/de/app/v-quiz-d/id1479673280

Mehr Infos unter: www.v-quiz.com

 

Virtuelles Marketingmanagement mit zeitfuerdeinbusiness.de

Online Marketing ist heute aus der Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken. Das gilt natürlich auch, und sogar ganz besonders für den Versicherungsbereich. Die Konkurrenz wird heute immer stärker, und nur wer es schafft sich und seine Produkte effektiv auf dem Markt zu präsentieren kann langfristig erfolgreich sein. zeitfuerdeinbusiness.de hilft dabei und unterstützt auf vielen verschiedenen Ebenen beim Online Marketing. Dadurch bleibt mehr Zeit für die wirklich wichtigen Inhalte des Geschäfts, und vor allem für die Betreuung der Kunden. Konkret handelt es sich dabei um ein Angebot von Saskia Drewicke, einer erfahrenen Profi-Fachfrau für das Online Marketing. Bei ihr bekommen erfahrene, und angehende Unternehmer nicht nur Hilfe und Rat im Bereich Marketing. Vielmehr geht es darum das Unternehmen gleich richtig im Netz zu präsentieren und so die größtmögliche Reichweite zu erzielen. Als Content-Managerin kümmert sich Frau Drewicke dabei um alle anfallenden Aufgaben und übernimmt komplett die Aufgabe des Marketings für das Unternehmen. Wer sich nicht selbst mit dieser doch sehr umfangreichen Aufgabe auseinandersetzen möchte, der wird um die Hilfestellung eines erfahrenen Profis nicht herumkommen. zeitfuerdeinbusiness.de ist hierfür die optimale Lösung und bietet einen umfassenden Service auf dem höchsten Niveau für Unternehmer und Unternehmen.

Mehr Infos erhalten Sie unter: www. zeitfuerdeinbusiness.de

 

Steuergott – Wenn die Steuererstattung mal schneller gehen soll

Gerade Arbeitnehmer quälen sich einmal im Jahr regelrecht bei der Steuererklärung. Dokumente müssen besorgt, Nachweise kopiert und letztlich auch die umfangreichen Fragen des Steuerbogens ausgefüllt werden. Doch mit Steuergott gehört das alles der Vergangenheit an, und der Clou daran ist: Die Erstattung geht noch einmal deutlich schneller! Steuergott schafft es nämlich, dass die Erstattung schon innerhalb von 24 Stunden auf dem Konto landen kann. Dabei geht der Dienstleister gegen eine Gebühr in Vorleistung und erlaubt es dem Anwender, die fällige Erstattung später an Steuergott zurück zu erstatten. Das macht das Angebot vor allem für Arbeitnehmer attraktiv, die mit einer höheren Erstattung rechnen und über diese so schnell wie möglich verfügen wollen. Wer keine Erstattung erwarten kann, der kann den Service natürlich trotzdem ausprobieren. Für die Nutzung an sich fallen auch keine Kosten an. Erst wenn eine Erstattung von über 60,00 Euro fällig wird, fallen die Gebühren des Anbieters an und werden auf den Auszahlungsbetrag angerechnet. Steuergott ist für den gewerblich tätigen Unternehmer vermutlich weniger gut geeignet, lohnt sich aber noch immer als Empfehlung und bietet einen zuverlässigen Service für eine einfache und unkomplizierte Steuererklärung für die Kunden. Wer bei seinen Kunden ein wenig glänzen und ihnen etwas besonderes bieten möchte, der hat mit Steuergott eine sehr gute und effiziente Lösung gefunden die weiterempfohlen werden kann.

Mehr Infos erhalten Sie unter: www.steuergott.com

 

buffer.com – Effektives Marketing für Profis von Profis

Das Thema “Marketing” ist für Unternehmer in einer digitalisierten Welt unumgänglich. Bei buffer.com handelt es sich aber nicht um “ein weiteres Angebot” aus dem Segment, sondern um eine solide Lösung für Unternehmer aus der Versicherungsbranche. Hier geht es vor allem darum, dass der Unternehmer sich selbständig um seine Werbung kümmern kann und dafür eine zentrale Plattform nutzt welche ihm alle wichtigen Informationen und Möglichkeiten bieten kann. Dabei wurde bei der Gestaltung der Seite vor allem darauf geachtet, dass auch Laien problemlos einen leichten Einstieg in die Materie finden und so ihre Reichweite noch einmal deutlich steigern können. buffer.com bietet einen direkten Zugriff auf alle wichtigen Plattformen und kümmert sich mit detaillierten Analysen um eine effektive Auswertung der investierten Mittel. Facebook, Google und andere Kanäle können durch die Verwendung des Service noch einmal deutlich effektiver gesteuert und auf die individuellen Anforderungen hin optimiert werden. Zudem kann über buffer.com die eigene Aktivität gesteuert werden. So ist es beispielsweise möglich direkt auf den wichtigen und gängigen Kanälen zu posten. Durch die direkte Analyse kann man so seine Aktivitäten direkt steuern und effektiver gestalten.

Mehr Infos erhalten Sie unter: www.buffer.com

 

Clark – Der digitale Versicherungsmanager

Als professioneller Makler reibt man sich vielleicht verwundert die Augen und stellt sich die Frage, ob und warum man eine App verwenden sollte die eigentlich den eigenen Beruf ersetzt. Doch die Frage lässt sich ganz einfach beantworten: Weil diese App mehr leisten kann, als manch andere Programme. Mit der Hilfe von Clark können auch Versicherungsvertreter ganz einfach eine passende Versicherung heraussuchen und so die Kosten für ihre Kunden optimieren. Der Umfang der Angebote ist so groß, dass wirklich kein Wunsch unerfüllt bleiben muss. Von der Tierhaltehaftpflichtversicherung, bis hin zur Kfz-Versicherung können so gut wie alle Arten von Versicherungen abgefragt und verglichen werden. Gerade für Unternehmer mit einem kleinen Betrieb und keinem eigenen Zugang zu einer oft teuren Vergleichssoftware sind Apps wie Clark einfach unverzichtbar und gehören auf jeden Fall zur Grundausrüstung. Da über Clark keine Provisionen abgerechnet werden können, sollte man als Makler allerdings nur soweit gehen und die Tarife vergleichen. Die Verträge können dann nicht über die App abgeschlossen, sondern müssen noch einmal händisch angefragt und vom Versicherer bestätigt werden. Zudem gilt zu beachten, dass solche Apps in der Regel nie in Gänze unabhängig sind.

Mehr Infos erhalten Sie unter: www.clark.de

 

Die inveda.net Versicherungszeiger-App für Kunden

Man will den Kunden doch auch einmal etwas eigenes bieten können, ohne dabei gleich mehrere Millionen Euro in die Entwicklung einer App zu stecken. Die Versicherungszeiger-App von inveda.net bietet genau das. Mit ihrer Hilfe können Versicherungsvertreter ihren Kunden eine direkte Übersicht über ihre Verträge anbieten, und zudem die Kontakte steuern und weitere Lösungen offerieren. Die Versicherungszeiger-App ist ideal für alle kleinen und mittelständischen Makler, denn sie vermittelt dem Kunden auf einen Blick alle wichtigen Informationen ohne dabei abhängig von einem Versicherungsunternehmen zu sein. Dieser Service ist die Lösung für Makler, die ihren Kunden ein wenig mehr an Service bieten wollen. Der Aufwand für die Einrichtung ist minimal, und die Steuerung und Freischaltung der eigenen Geräte kann direkt über den Vertreter erfolgen. Der Nutzen dieser App ist groß, der Aufwand und die Kosten sind gering – Kurzum: es handelt sich hier um ein optimales Angebot für kleine und mittelständische Unternehmer aus der Versicherungsbranche.

Mehr Infos erhalten Sie unter: www. inveda.net

 

Probieren Sie die App «V-Quiz» doch einfach aus und testen Ihr Versicherungswissen! Sie finden diese unter www.v-quiz.de, im Google Play Store oder für Apple-Geräte im App Store: einfach V-Quiz eingeben. Dort ist V-Quiz kostenfrei erhältlich.

 

Verantwortlich für den Inhalt: 

Thomas Köhler Founder & CEO, Zaigen GmbH, Speerstrasse 28, CH-8038 Zürich,Tel.: +41 77 524 60 37, www.v-quiz.de

Maklerverbund germanBroker.net baut Vertriebsabteilung weiter aus

 

Die germanBroker.net AG (gBnet) mit Sitz in Hagen (Westfalen) agiert seit Gründung im Jahr 2001 als Maklerverbund von Maklern für Makler. Für das Geschäftsjahr 2019 wurde ein Rekordumsatz verzeichnet und in diesem Jahr konnte das 500. Maklerhaus im Netzwerk begrüßt werden. Um die Betreuung der angeschlossenen Partner weiter zu optimieren, wurde das Consulting-Team neu aufgestellt und ausgebaut.

„Gemeinsam mehr bewegen!“ war der Gründungsgedanke von gBnet und bestimmt das Handeln des Maklerverbundes bis heute und erst recht in der Zukunft. Partnernähe steht somit im Fokus des neu organisierten Fachbereichs Consulting.

Frank Brodbeck, seit 2014 bei gBnet, bringt als Leiter seine langjährige Erfahrung als Versicherungsmakler und Netzwerkpartner für Finanzdienstleister in das Team mit ein. Den Partnern steht er zudem als Leiter des Fachbereichs Personenversicherung im Hause gBnet mit seinem Know-how zur Seite.

„Wir möchten unsere Partnermakler in der Zusammenarbeit mit uns noch stärker unterstützen. Das Consulting-Team engagiert sich persönlich, auch vor Ort, für alle Anliegen rund um die Kooperation mit gBnet“, so Frank Brodbeck.

Vorrangig für die in Süddeutschland ansässigen Partner zeichnet Makler Consultant Oliver Pyzik verantwortlich. Nach verschiedenen Positionen im betreuenden Außendienst eines großen deutschen Versicherers wechselte er in 2013 in die Selbstständigkeit als Versicherungsmakler. Seit Dezember 2019 gehört Oliver Pyzik zum Consulting-Team.

Makler Consultant Julian Spanhof betreut hauptsächlich die Partnermakler im Norden Deutschlands. Er hat in 2012 seine Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen bei gBnet erfolgreich abgeschlossen und arbeitet seitdem für das Kompetenzcenter Komposit Gewerbe. Julian Spanhof verstärkt das Team Consulting seit Juli dieses Jahres.

Komplettiert wird das Consulting durch die Innendienstmitarbeiterinnen Leoni Gehrmann und Christina Kufahl, die im Backoffice ihre Kollegen tatkräftig unterstützen.

„Unser Consulting-Team ist nun personell sehr gut aufgestellt – und mit den Kolleginnen und Kollegen haben unsere Partner professionelle und erfahrene Ansprechpartner an der Hand“, so Hartmut Goebel, Vorstand.

Für die angebundenen Partner, aber auch für Maklerinnen und Makler, die an einer Partnerschaft mit gBnet Interesse haben, steht das Team Consulting werktags von 8:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

germanBroker.net Aktiengesellschaft, Feithstr. 129, D-­58097 Hagen, Tel.: (02331) 8045­171, Fax: (02331) 8045­3171, www.germanbroker.net

Unternehmern und Top-Verdienern winkt ab kommendem Jahr hohe steuerliche Entlastung bei ihrer Altersvorsorge.

 

Der Steuerbonus in der Basis- oder Rürup-Rente steigt um über 1.000 Euro. Vorsorgesparer können dann fast 24.000 Euro beim Finanzamt geltend machen – soviel wie bei keiner anderen Form der Altersvorsorge. Die Basisrente ist ideal für Unternehmer, Selbstständige und Führungskräfte, die steuerbegünstigt für das Alter vorsorgen möchten. Unternehmer können damit eine umfassende private Altersvorsorge aufbauen, angestellte Top-Verdiener können Gehaltsbestandteile absichern, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen (2020: 82.800 Euro).

“Die Basisrente ermöglicht es, wesentlich höhere Beträge steuerlich geltend zu machen als jede andere Vorsorgeform”, erklärt Tom Friess, Geschäftsführer des VZ VermögensZentrums. 2020 können Ledige bis zu 25.046 Euro einzahlen, Ehepaare das Doppelte. “Der Steuervorteil ist enorm, denn derzeit können 90 Prozent davon von der Steuer abgesetzt werden, also 22.541 Euro.” Wer dieses Jahr noch Steuern sparen möchte, dem bietet die Basisrente großes Potential. Im kommenden Jahr ist der Steuervorteil sogar noch größer. Dann sind Einzahlungen bis zu 25.787 Euro förderfähig und der abzugsfähige Anteil steigt auf 92 Prozent. Unterm Strich erkennt das Finanzamt dann 23.724 Euro steuerlich an.

Basisrente mit ETFs erhöht Ertragschancen

“Die besten Lösungen sind Basisrenten, die auf Wertpapieranlagen basieren”, weiß der VZ-Chef. Versicherer bieten die Basisrente als Rentenversicherungen an, der Garantiezins von Neuverträgen liegt allerdings bei nur 0,9 Prozent. Größere Renditechancen bietet die Umsetzung mit Fondssparplänen, zum Beispiel mit kostengünstigen ETFs. Idealerweise sollte der Aktienanteil des Depots dem individuellen Risikoprofil entsprechen und in den Jahren vor Rentenbeginn schrittweise reduziert werden.

Das VZ VermögensZentrum hat eine neue, kostengünstige Basisrente entwickelt, die den Versicherungsschutz mit ETF-Anlagen verbindet. Anders als viele Basisrenten punktet die VZ-Lösung mit flexiblen Einzahlungsmöglichkeiten und individueller ETF-Auswahl. “Bei der VZ-Basisrente zahlen Sie keine Provisionen, keine Ausgabeaufschläge und auch keine Abschluss- oder Vertriebskosten”, sagt Tom Friess. “Auch die Versicherung und die Verwaltung des Vorsorgekapitals sind sehr günstig.” Weitere Steuervorteile: Vermögenserträge sind kapitalertragsteuerfrei, die Renten müssen nur zum Teil versteuert werden, und der persönliche Steuersatz im Rentenalter ist in der Regel niedriger.

 

Verantwortlich für den Inhalt

VZ VermögensZentrum, 80333 München, Maximiliansplatz 12, Tel: 089-2001170, www.vermoegenszentrum.de

Die Corona-Pandemie hat die Deutschen dieses Jahr in vielerlei Hinsicht zum Umdenken gezwungen.

 

So sind in gewohnten Alltagssituationen an die Stelle des direkten, persönlichen Kontaktes zunehmend digitale Tools und Services getreten. Ob Apps für digitale Gruppentreffen, Online-Shopping oder Beratungstermine per Video-Chat – fast jeder dritte Deutsche  hat aufgrund der Corona-Krise vermehrt digitale Dienstleistungen in Anspruch genommen. Nur in Sachen Altersvorsorge scheint noch alles beim Alten geblieben zu sein. Dabei lassen sich gerade jetzt die Vorteile der Digitalisierung auch für die finanzielle Planung im Alter nutzen. Der digitale Versicherungsmanager CLARK zeigt, welche Tools Verbrauchern für die Rentenplanung zur Verfügung stehen und worauf bei der digitalen Altersvorsorge zu achten ist.

Altersvorsorge in Zeiten von Corona

Turbulenzen an den Börsen, eine drohende Wirtschaftskrise mit sinkenden Löhnen und weiterhin niedrige Zinsen für Sparer – aktuell gestaltet sich die Altersvorsorge eher schwierig. Während am Anfang des Jahres repräsentative Ergebnisse einer CLARK-Umfrage zeigten, dass fast jeder Dritte hierzulande noch unsicher bei der Altersvorsorge war und jeder Zehnte schlicht keine Lust auf das Thema hatte, wendete sich im März das Blatt. Knapp ein Drittel der Deutschen befürchtete zu diesem Zeitpunkt, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie auch Einfluss auf ihre Altersvorsorge nehmen könnten. Doch selbst in Zeiten von Corona planen die Menschen hierzulande ihre Rente nur zögerlich: Im Mai gab durchschnittlich jeder fünfte Befragte zu, sich noch nicht um seine Altersvorsorge gekümmert zu haben.

Rentenbescheid als Basisinformation

Doch woher weiß man überhaupt, mit wie viel Rente man später planen kann? Eine grobe Idee gibt der Rentenbescheid, der einmal im Jahr von der Deutschen Rentenversicherung verschickt wird. Er enthält die im Alter zu erwartende Rentenhöhe, vorausgesetzt die Einzahlungen bleiben gleich. Allerdings nutzt die Mehrheit der Deutschen ihren Rentenbescheid nicht zur Planung ihrer Altersvorsorge. Laut einer CLARK-Umfrage lesen 26 Prozent die Renteninformation lediglich kurz und bei jedem Zehnten landet das Schreiben direkt in der Ablage. Doch auch wer zu den 24 Prozent gehört, die ihren Rentenbescheid im Detail lesen, sollte ihn nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage nutzen: “Der Wert im Rentenbescheid ist nicht identisch mit dem Betrag, der ab Renteneintritt monatlich überwiesen wird. Wer außerdem schon vorsorgt hat, sieht auf dem Papier weniger als er bekommt, denn die betriebliche und private Altersvorsorge sind nicht in der staatlichen Renteninformation enthalten”, so die CLARK-Experten. Mehr Informationen über den Rentenbescheid gibt es unter anderem auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.

Digitale Altersvorsorge – so funktionierts

Um eine mögliche Versorgungslücke im Alter also frühzeitig zu erkennen und entsprechend vorzusorgen, können digitale Tools Verbrauchern helfen. Einige Versicherungsgesellschaften wie die Allianz geben ihren Kunden bereits die Option, Verträge der privaten und betrieblichen Altersvorsorge in einem digitalen Rentenkompass zu hinterlegen. Doch viele Verbraucher nutzen für ihre Altersvorsorge Produkte verschiedener Anbieter. Wie lassen sich also beispielsweise die Betriebsrente, Verträge verschiedener Versicherungen und die Riester-Vorsorge online zusammenbringen?

Während die Bundesregierung erst 2023 ein Online Portal zur digitalen Rentenübersicht plant, zeigt die App des digitalen Versicherungsmanagers CLARK schon heute, wie ein umfassender, digitaler Rentencheck aussehen kann. Zur Rentenplanung nutzt CLARK den Wert der Netto-Rente. Das ist der Betrag, mit dem über alle Vorsorgeprodukte hinweg im Alter wirklich zu rechnen ist. Ein Algorithmus bezieht neben den bestehenden Produkten auch notwendige Bestandteile wie Demografika, Inflation und Einkommen zur Prognose der Netto-Rente heran. Im Renten-Cockpit der App wird der errechnete Betrag dann mit einer empfohlenen Rentenhöhe verglichen. Das gibt Verbrauchern einen realistischen Blick auf ihre voraussichtliche Rente, auf deren Basis sie geeignete Maßnahmen zur Altersvorsorge treffen können.

Zuletzt ist auch bei der digitalen Altersvorsorge darauf zu achten, dass die Rentenplanung stets individuell auf den Lebensstandard und Bedarf des Einzelnen angepasst wird. Daher ist es wichtig, die digitale Analyse der eigenen Rentensituation durch eine persönliche Expertenberatung ergänzen zu lassen. Mehr Informationen rund um das Thema Altersvorsorge gibt es auf den Seiten des digitalen Versicherungsmanagers. Wer es besonders einfach und auf den Punkt mag, kann sich dort auch ein kurzes Video mit dem CLARK-Versicherungsexperten ansehen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Clark Germany GmbH, Goethestraße 10, 60313 Frankfurt, Tel: 069/ 153 229 339, www.clark.de

Deutschlands größter Maklerpool Fonds Finanz startet mit einem Online-Weiterbildungsangebot für Immobilienmakler gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

 

Damit ermöglicht der Münchner Maklerpool gewerblich tätigen Immobilienmaklern noch pünktlich bis zum 31. Dezember 2020 ihrer Weiterbildungspflicht nachzukommen. Bis zu diesem Stichtag müssen alle gewerblich tätigen Immobilienmakler, die ihre Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) im Kalenderjahr 2018 oder früher erhalten haben, 20 Zeitstunden aus den vergangenen drei Kalenderjahren nachweisen können. Andernfalls kann laut § 144 Abs. 4 GewO ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig werden.

Der Countdown bis zum Jahresende läuft und damit verstreicht erstmalig der dreijährige Weiterbildungszeitraum, der die Kalenderjahre 2018 bis 2020 umfasst. Für zahlreiche selbstständige Immobilienmakler rückt damit der 31. Dezember 2020 als Stichtag bis zur Erfüllung der 20 Zeitstunden entsprechend der vorgeschriebenen Weiterbildungspflicht immer näher. Die Regelung ist in § 34c Absatz 2a GewO in Verbindung mit § 15b MaBV festgelegt. Für Immobilienmakler, die ihre Zulassung beispielsweise im Jahr 2019 erhalten haben, gilt der 31. Dezember 2021 als Stichtag.

Mit über 20 kostenfreien Online-Schulungen unterstützt die Fonds Finanz ihre angebundenen Immobilienmakler dabei der Verordnung nachzukommen oder noch fehlende Stunden rechtzeitig zu absolvieren. Nach dem Abschluss jeder MaBV-konformen Online-Schulung erhalten die teilnehmenden Makler ein Zertifikat als Weiterbildungsnachweis, welches fünf Jahre aufbewahrt werden muss.

„Wir freuen uns sehr, mit dem speziell für Immobilienmakler entwickelten Online-Schulungsangebot unsere Partner bestmöglich zu unterstützen. Dafür haben wir ein sehr umfangreiches und interessantes Weiterbildungspaket entwickelt, das sowohl den gesetzlichen Vorgaben als auch den Ansprüchen der Makler gerecht wird“, erläutert Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz Maklerservice GmbH.

Alle Informationen zu den Online-Weiterbildungsangeboten sowie zur kostenfreien Anmeldung gibt es unter www.fondsfinanz.de/weiterbildung/besser-beraten-akademie/mabv-weiterbildung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Die Württembergische hat gemeinsam mit dem Assekuradeur Victor ein innovatives Versicherungsangebot für die oneclick AG entwickelt. Für den Plattform-Betreiber von digitalen, cloudbasierten Arbeitsplätzen bietet sie ab sofort eine maßgeschneiderte „Cyber-Assurance“.

 

Gegenstand der Versicherung sind Cyber-Vorfälle beispielsweise durch Hackerangriffe, Schadsoftware, Denial-of-Service bis hin zum Ausfall der Informations- und Kommunikationstechnik. Der Umfang des Versicherungsschutzes beinhaltet unter anderem die Kosten für die IT-Forensik, die Betriebsunterbrechung, die Wiederherstellung der Daten sowie Reparatur oder Ersatz der IT-Systeme.

Durch das vermehrte Arbeiten im Home-Office im Zuge der Corona-Pandemie hat die Nachfrage nach Produkten zur IT-Sicherheit, insbesondere Cyber-Versicherungslösungen, in den letzten Monaten weiter stark zugenommen. Dieser Entwicklung hat die Württembergische nun über die Württembergische Vertriebspartner GmbH mit der Kooperation und der Bereitstellung des Cyber-Pakets Rechnung getragen. „Eine Zusammenarbeit in dieser Form ist in der Cyber-Versicherung bisher einzigartig und ich bin überzeugt, dass individuelle Versicherungslösungen in Zukunft eine immer größere Rolle spielen werden“, erklärt Rainer Gelsdorf, Geschäftsführer der Württembergische Vertriebspartner GmbH in Stuttgart.

„Cyber-Risiken sind so individuell wie die einzelnen Geschäftsmodelle eines jeden Unternehmens selbst. Maßgeschneiderter Versicherungsschutz ist daher unerlässlich für die Sicherheit unserer Kunden. Für Home-Office und Remote-Work können wir diesen jetzt gemeinsam mit der Württembergischen bieten und sind Vorreiter am Markt“, erläutert Alexander Arias, Mitglied der Geschäftsleitung beim Assekuradeur Victor Deutschland GmbH. Und Dominik Birgelen, CEO der oneclick AG, ergänzt: „Das Produktdesign sowie der erhebliche Mehrwert haben uns überzeugt. Die Bereicherung unserer Plattform um die Cyber-Assurance ist ein absolutes Alleinstellungsmerkmal im Markt und komplettiert den Sicherheitsfokus für unsere Kunden.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, D-70176 Stuttgart, Telefon: +49 711 662 – 0, www.ww-ag.com

Viele Betriebe warten trotz Betriebsschließung wegen der Corona-Pandemie auf die Auszahlungen Ihrer Versicherungen oder nach dem erneuten „Lockdown Light“ ab 2. November 2020 – falls diese Versicherung nicht vorliegt – auf zeitnahe und angemessene Hilfen von Bund und Ländern.

 

Beschreibung der ursprünglichen und aktuellen Situation

Am Abend des 20. März 2020 wurde in Deutschland die Schließung der meisten Geschäfte beschlossen. Alle Geschäfte (insbesondere Restaurants, Bars, Nachtclubs, …) wurden geschlossen und viele Einrichtungen haben seitdem nicht wieder geöffnet.

Seit dem 2. November 2002 hat die zweite Welle der bundesweiten Corona-Infektionen die Bundes- und Länderregierungen dazu bewogen, das Wirtschaftsleben wieder erheblich einzuschränken. Im Gegensatz zum „Lockdown“ im Frühjahr 2020 werden die nun beschlossenen Maßnahmen lediglich als ein „Lockdown Light“ bezeichnet, allerdings kommt es erneut zu massiven Einschränkungen. Wieder sind vorwiegend Gastronomie und Freizeiteinrichtungen betroffen, die vorübergehend für zunächst 4 Wochen schließen müssen. Steigen die Infektionszahlen weiter an, ist nach wie vor auch ein vollständiger „Lockdown“ nicht ausgeschlossen. Da sich viele der betroffenen Unternehmen noch nicht von den Folgen der Schließung im Frühjahr erholt haben, sind diese umso mehr auf die von Bund und Ländern versprochenen Unterstützungspakete angewiesen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Hilfen helfen und zeitnah bei den Betroffenen ankommen.

In diesem Zusammenhang stellt sich daher für die finanziellen Folgen des Lockdowns die Frage nach der ‚weitergehenden Staatshaftung‘ für diese wiederkehrenden Beschlüsse, falls die betroffenen Betriebe keine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben.

Eine klare gesetzliche Regelung zur Staatshaftung gibt es bisher nicht, inzwischen liegen aber erste Entscheidungen erstinstanzlicher Zivilgerichte vor. Diese Entscheidungen haben sich bisher unisono gegen etwaige Entschädigungsansprüche aus dem Lockdown ausgesprochen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 13.10.2020 2 O 247/20 – LG Heilbronn, Urt. v. 29.4.2020 – I 4 O 82/20, NVwZ 2020, 975 – LG Hannover, Urteil vom 9.7.2020 – 8 O 2/20, NJW-RR 2020, 1226), dies muss aber nicht bedeuten, dass diese Entscheidungen auch von höheren Instanzen so gesehen werden und es keine Hoffnung auf Entschädigungen vom Staat mehr gibt.

Entschädigungspraxis der Landgerichte Berlin, Heilbronn und Hannover

Die Entschädigungsansprüche bei o. g. Landgerichte behandelten die Klagen von Gaststätten und eines Friseurs, die aufgrund des Lockdowns im Frühjahr schließen mussten. Die Landgerichte entschieden bisher einhellig, dass sich § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG, früher Bundesseuchengesetz) lediglich an Personen richtet, die „direkt als Infizierter oder aufgrund eines Verdachtsfalles in Anspruch genommen wurden“. Die generell angeordneten Schließungen durch Bund und Länder seien nicht Bestandteil von möglichen Entschädigungen. Die analoge Anwendung lehnten die Gerichte mit folgenden Gründen ab:

  • Das Landgericht Berlin setzte sich mit dem „Bestehen eines Amtshaftungsanspruches“ auseinander, verneinte jedoch im Ergebnis die Existenz eines solchen Anspruchs. Es begründete diese Entscheidung mit dem fehlenden konkreten Bezug der behördlichen Betriebsschließungsschließungen, deren „verordnungsrechtliche Grundlage sich an die Allgemeinheit gerichtet hätte“.
  • Das Landgericht Heilbronn meinte, dass es „aufgrund der staatlichen Hilfen keine Regelungslücke gebe“.
  • Das Landgericht Hannover dagegen lehnte mögliche Entschädigungen mit der Begründung ab, dass sich der Gesetzgeber bewusst gegen eine generelle Entschädigungsregelung für Pandemiefälle entschieden habe, da sich das IfSG nur an Personen richte.

Ein Anspruch aus § 65 IfSG (Entschädigung bei behördlichen Maßnahmen) scheitert laut dem LG Berlin in der Urteilsbegründung an der allgemeinen Ausrichtung des Betriebsverbots. „Eine Entschädigung im Rahmen des § 65 IfSG kommt nur bei Einzelfallmaßnahmen in Betracht. Die Regelungen des IfSG gehen im Wege der Spezialität den Entschädigungsgrundlagen des allgemeinen Polizeirechts vor“.

Auch aus dem Eingriff in die privaten Eigentumsrechte sowie einem „enteignungsgleichen Eingriff“ leitet sich kein Entschädigungsanspruch ab. Zwar ist durch die Schließung der Betriebe das Eigentumsgrundrecht betroffen, ein Entschädigungsanspruch kommt jedoch nur bei einem individuellen Eingriff in Betracht. Das LG Hannover sagte in seiner Urteilsbegründung: „Es fehlt an einem Sonderopfer der betroffenen Betriebe, denn alle ähnlichen Betriebe sind gleichermaßen betroffen“.

Das LG Berlin verneinte das Vorliegen eines Sonderopfers hingegen mit Verweis auf die kurze Dauer der Maßnahmen. „Bei nur absehbar vorübergehenden Schließungen entspricht die Betriebsuntersagung dem allgemeinen Lebens- und Unternehmensrisiko und ist damit kein Sonderopfer“. Bei längeren Betriebsschließungen ließ das LG Berlin allerdings offen, ob Entschädigungen möglich seien.

Unsere Meinung und Empfehlung bei Bestehen einer BSV

Wir empfehlen betroffenen Unternehmen und Betrieben, welche sich gegen Betriebsschließungen oder -unterbrechungen versichert haben, die konkreten Versicherungsbedingungen unverbindlich und kostenlos durch die Kooperationsanwälte der Lawtechgroup sorgfältig prüfen zu lassen. Sollten diese zu dem Ergebnis kommen, dass die aktuelle Schließung mitversichert ist, sollte der Schaden anwaltlich gemeldet werden, denn nach unseren bisherigen Erfahrungen muss leider davon ausgegangen werden, dass die meisten Versicherungen zunächst abweisend reagieren und jeden Fehler bei der Anmeldung sofort zu ihren Gunsten nutzen. Wir helfen Ihnen gerne!

Finden Sie weiterführende Informationen auf unserer Homepage. Erster Schritt ist die Registrierung als Geschädigter bei uns und unseren Kooperationsanwälten. https://lawtechgroup.de/betriebsschliessungsversicherung/

Über unser Kooperationspartnerprogramm können wir jeden Makler am Erfolg partizipieren lassen!

Sprechen Sie uns an.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Lawtechgroup GmbH, Promenadeplatz  11, 80333 München, Tel: +49(089) -215 429 72, Fax: +49(089) – 215 429 73 , www.lawtechgroup.de

Die ascent AG hat es auch in diesem Jahr geschafft:

 

Nicht nur zählt der Finanzdienstleister zu den Top 5 der deutschen Spezialvertriebe, im Segment “Investmentfonds” haben die Karlsruher Fonds-Spezialisten im Ranking des renommierten Finanzmagazins CASH sogar erneut die Spitzenposition erobert.

Sieger in der Sparte “Investmentfonds”

Seit 2013 hat die ascent AG einen festen Platz in den durch das Finanzmagazin CASH ausgegebenen Top 10 der erfolgreichsten Spezialvertriebe in Deutschland. Nun wurde das Unternehmen zum mittlerweile 14. Mal als Sieger bei den Spezialvertrieben für Investmentfonds mit dem CASH-Siegel ausgezeichnet. Damit haben die Fonds-Experten im Jahr 2020 erneut ihre Position als Marktführer bestätigt.

ascent AG: Ein starker Finanzvertrieb im Aufschwung

Das CASH-Ranking gibt jedes Jahr einen Marktüberblick über die stärksten Spezialvertriebe in den Themenbereichen Versicherungen, Immobilien, Baufinanzierung, Sachwertanlagen und Investmentfonds. Mit 12,25 Millionen Euro in Provisionserlösen hat sich die ascent AG in der diesjährigen CASH-Hitliste nicht nur den ersten Platz im Segment “Investmentfonds” gesichert, sondern auch die vierte Position unter allen Dienstleistern im Bereich der Spezialvertriebe. Die insgesamt 244 Berater erarbeiteten dabei ein Plus an Erlösen von 5,27 Prozent gegenüber 2018. Die gute Platzierung ist das Resultat einer kontinuierlichen Steigerung über die vergangenen vier Jahre: Seit 2017 konnte der Karlsruher Finanzdienstleister sein Ranking jedes Jahr um eine Position verbessern (2017: Platz 7, 2018: Platz 6, 2019: Platz 5).

CASH-Ranking bietet Orientierung

Jedes Jahr führt das Finanzmagazin CASH einen umfassenden Vergleich der größten Finanzvertriebe in Deutschland durch und veröffentlicht die Ergebnisse auf dem Portal cash-online.de. Seit mehr als zwanzig Jahren bietet das Ranking nicht nur Kunden eine Orientierung, sondern zeigt auch den eigenen Geschäftspartnern, die als Vermittler und Berater für das Haus tätig sind, die Leistungsstärke des jeweiligen Vertriebes auf. Die überzeugenden Geschäftszahlen für das Jahr 2020 bestätigen zahlreiche junge Finanztalente in ihrer Entscheidung, die ascent AG als starken Partner für den Einstieg in eine aussichtsreiche Karriere in der Finanzbranche zu nutzen.

Die Spitzenposition als Verpflichtung

Als Spitzenreiter der Branche ist sich die ascent AG der damit verbundenen Verantwortung bewusst. So wie sich die Verbraucherzentrale seit vielen Jahren für mehr Verbraucherschutz und Transparenz am Finanzmarkt einsetzt, tut es auch der Finanzdienstleister. Deshalb verfolgt man in der Karlsruher Zentrale mit einem Netz aus bundesweiten Beratern das Ziel, Finanzberatung zu einer für Kunden transparenten und verständlichen Angelegenheit zu machen.

Neben der Transparenz in der Beratung zieht die ascent AG auch beim Stichwort Finanzverständnis mit den deutschen Verbraucherzentralen an einem Strang: Bereits seit vielen Jahren hat sich das Unternehmen das Thema Finanzkompetenz auf die Fahne geschrieben. Ebenso wie die Verbraucherzentralen macht sich die ascent AG deshalb für verständliche Bildung rund um das Thema Finanzen stark. Zu den Maßnahmen, die zur Vermittlung des erforderlichen Wissens an Interessierte eingesetzt werden, zählen in erster Linie hauseigene Vorträge und Webinare unter anderem zum Konzept der angewandten Alltagsökonomie. Denn nur Menschen mit einem grundlegenden Verständnis für ökonomische Zusammenhänge können zielführende Entscheidungen in Sachen Finanzen führen.

Fokus auf Investmentfonds hat sich über alle Marktphasen hinweg bewährt

Mit der guten Platzierung im CASH-Ranking und der erneuten Auszeichnung als Marktführer in der Sparte “Investmentfonds” sieht die ascent AG ihre Anlagephilosophie und Beratungsstrategie bestätigt. Denn in seiner Tätigkeit als Spezialvertrieb setzt das Unternehmen konsequent auf die Stärke von Fonds für den Vermögensaufbau und die private Ruhestandsvorsorge. Nicht nur über die vergangenen Jahre des Zinstiefs hat sich das Konzept der Karlsruher als erfolgreich erwiesen. Insbesondere der Fokus auf offene und aktiv gemanagte Investmentfonds hat sich darüber hinaus auch in rückläufigen Marktphasen wie der Finanzkrise von 2008 und in Zeiten finanzieller Turbulenzen wie der aktuellen Corona-Krise bewährt.

Um ihre volle Stärke als renditestarkes Anlageinstrument ausspielen zu können, setzen Fondsinvestments jedoch eines voraus: Eine kompetente Beratung, die in einem auf die individuellen Anlegerbedürfnisse maßgeschneiderten Fondsportfolio mündet. Genau diese Beratung leistet die ascent AG mit ihrem Netzwerk aus qualifizierten und erfahrenen Beratern. So können Kunden des Spezialvertriebs aus Karlsruhe jederzeit professionelle Finanzberatung auf höchstem Niveau erwarten, die kompromisslos ein Ziel verfolgt: den finanziellen Erfolg des Anlegers!

 

Verantwortlich für den Inhalt:

ascent AG, Alte Kreisstraße 42, 76149 Karlsruhe, Tel: 0721/97836-0 , www.ascent.de

Geschätzte Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner,

 

seit Samstag, den 7. November sind deutsche Anleger wieder für Investitionen in den USA ansprechbar! 

Bereits Freitagnacht erhielt ich aus Amerika die ersten Meldungen, dass alle Trends darauf hinweisen, dass Joe Biden der nächste Präsident der USA sein wird. Samstag um 17:30h deutscher Zeit meldeten CNN, ABC und DPA übereinstimmend, dass Joe Biden nun die nötigen Stimmen von mindestens 270 überschritten hat. Selbst der republikanisch eingefärbte Sender FOX News berichtete, dass Joe Biden der nächste Präsident der USA sein wird!

Donald Trump hat die Wahl verloren! Der neue Präsident – der 46. – heißt Joe Biden! Mr. Biden hat in seiner ersten Ansprache an ALLE Amerikaner aufgezeigt, dass er die USA wieder zu alter Verlässlichkeit für US – Bürger und Ausländer machen wird. Mr. Biden will neue, positive und versöhnliche Wege in allen Bereichen gehen. Meine Freunde aus den USA teilten mir mit, dass die meisten Amerikaner wie befreit auf das Wahlergebnis reagierten. Allein die Tatsache, dass Mr. Biden mit Kamala Harris die erste, noch dazu farbige Frau als Vizepräsidentin benennt, zeigt, dass der Blick der Amerikaner nun wieder hoffnungsvoll in die Zukunft gerichtet ist.

Wir bieten in den kommenden Tagen für DNL Vertriebspartner und deren interessierte Kunden diverse Online Präsentationen – am 11.11. unter anderem sogar eine Live Schaltung nach Atlanta zu unseren Partnern der Glenfield Capital, LLC. – an. Gerade jetzt ist unsere nachhaltig erbaute LEED Gold Büroimmobilie in Columbia / South Carolina wieder ein interessantes Thema mit folgenden Vorteilen für die Kommanditisten:

  1. Immobilie mit LEED Gold Auszeichnung
  2. Kurze Fondslaufzeit – geplant max. 5 Jahre
  3. 7% Vorzugsausschüttung p.a. aus Kommanditbeteiligung
  4. Geplante Rendite für die Anleger 11,6% p.a.
  5. Kommanditbeteiligungen ab US-Dollar 10.000 zuzüglich Agio
  6. US-Partner verfügt über eine langjährige, transparaente und positive Leistungsbilanz

Art des Investments: Geschlossener Publikums – AIF

(Erstes) Investitionsobjekt: Wells Fargo Tower, Columbia, South Carolina

Mindestzeichnungssumme: 10.000 US Dollar zzgl. 5% Agio

Geplante Ausschüttungen: 7% p.a. ab 2021, 5% p.a. Vorabverzinsung bis Ende 2020, kumuliert 160% (vor Steuern)

Geplante Laufzeit: geplantes Geschäftsende am 31.12.2026, spätestens 31.12.2029

Firmen Portrait

Die DNL Gruppe vermittelt seit 2002 sehr erfolgreich US-Investments und bietet hier sowohl privaten Investoren als auch institutionellen Anlegern, wie Family Offices, Banken und Versorgungswerken, die Möglichkeit, professionell in wertstabile und dennoch renditestarke Gewerbeimmobilien im Südosten der USA zu investieren.

Mit ihrem ersten KAGB-regulierten Alternative Investment Fund (AIF) legt die DNL Exclusive Opportunity GmbH & Co. KG ihren Fokus vor allem auf ertragreiche Gewerbeimmobilien aus dem Bereich Office und Retail und bietet ihren Anlegern eine Investitionsmöglichkeit in Immobilien mit großem Wertsteigerungspotential.

Unterstützend fungiert die DNL Atlanta One, LLC mit Sitz in Atlanta, welche die Interessen der deutschen Anleger in den USA vertritt und in enger Kooperation mit dem Asset Manager Glenfield Capital, Atlanta, zusammenarbeitet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DNL Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Burggrafenstraße 5, 40545 Düsseldorf, Tel: 0211-52922211, www.dnl-exclusive.de