OMGV Award 2020

 

Im Oktober 2020 vergab die Onlinemarketing Gesellschaft für Versicherungsvermittler zum dritten Mal die OMGV Awards. Die Auszeichnungen gehen sowohl an Vermittler für herausragendes Onlinemarketing – als auch an Versicherer mit der besten digitalen Maklerunterstützung.

Der OMGV Award wurde ins Leben gerufen, um Versicherungsvermittler für herausragendes Onlinemarketing auszuzeichnen. Die Onlinemarketing Gesellschaft für Versicherungsvermittler (OMGV) legt den Fokus auf Vermittler, die erkannt haben, dass das Internet weitreichende Chancen insbesondere im Bereich der Kundenkommunikation bietet. Der AMC ist Partner der OMGV: Gemeinsam zeichnen OMGV und AMC den besten Versicherer aus.

 

Makler haben es schwer. Die schöne neue Medienwelt bietet unendlich viele Möglichkeiten, wie sich die Protagonisten der Branche neu aufstellen können. Blog, YouTube-Video, Podcast, Microsite … was denn jetzt? Was soll der Vertriebler nutzen, um seinen Kunden nicht nur zu informieren, sondern möglichst noch zu begeistern?

Versicherer haben es auch nicht einfach. Sie stehen vor ähnlichen Herausforderungen wie die Vermittler. Wie unterstützen Versicherer ihre Vertriebspartner am besten digital? Gemeinsam mit dem AMC wurde der OMGV Award für Versicherer vergeben, die Vermittler bei der digitalen Kommunikation und ihren Online-Aktivitäten unterstützen.

In der Kategorie „Maklerunterstützung“ entschied nicht die Jury über die Gewinner, sondern sie wurden im Rahmen eines Votings innerhalb der Maklerschaft ermittelt. 473 Makler nahmen an der Befragung teil. Beworben hatten sich in diesem Jahr fünf Versicherer: DELA, Die Bayerische, HDI, LV 1871 und Zurich.

Mit diesen Services gingen die Versicherer ins Rennen:

DELA Partner Portal: Digitale Vertriebsunterstützung. Mit einem Partnerportal stellt DELA Maklern Tools zur Verfügung, die die digitale Beratung transparent und einfach gestalten. Seit Oktober 2018 können Vertriebspartner Kundenberatung bis hin zur Antragseinreichung flexibel und digital durchführen. Mit der DELA App können Vertriebspartner ihre Kunden von überall aus beraten und Anträge einreichen – auch offline. DELA macht als erster Versicherer im deutschen Markt den papierlosen Online-Abschluss ohne Unterschrift für Makler und Vermittler möglich. Mit 1.100 Maklern nutzen mehr als 60 Prozent aller Vertriebspartner der DELA bereits die digitalen Tools.

vertriebspartner.dela.de

Die Bayerische: Onlinekongress zur Kundengewinnung. Beim Onlinekongress im Juni 2020 stand die Kundengewinnung über moderne Kanäle im Mittelpunkt. Wie schaltet man Kampagnen auf Social Media? Wie erstelle ich einen Blog und worauf sollte ich hier achten? Die Teilnehmer bekamen einen Einblick in die Welt der Kundengewinnung über moderne Kanäle. Gerade in Zeiten von Corona ist der klassische Weg zum Kunden eher schwierig, so auch die Kundengewinnung. Mit diesem Kongress sollten die Vermittler befähigt werden, andere Wege zu gehen. Erreicht wurden so ca. 500 Makler.

www.umdenken.co/onlinekongress-aks-fazit

HDI: die Digitalisierungsinitiative #handschlag. Seit 2017 lebt der HDI in seiner Initiative #handschlag über ThinkTanks, interaktive Landingpages, den Bildungsangeboten der SCHMIEDE oder die #handschlag-Plattform ihr Motto: Zukunft gemeinsam gestalten. So ist die erste Maklergrundausbildung entstanden. #handschlag mobilisiert und ermutigt auf allen Online-Kanälen zum Aufbruch in die Digitalisierung. Zu Beginn der Coronakrise wurde ein digitales Rettungspaket erstellt. Mit Weiterbildungsmaßnahmen bereitet die SCHMIEDE auf die Versicherungswelt von morgen vor. Mit ThinkTanks wird das Ziel verfolgt, sehr intensiv das Wissen von Maklern und Versicherern zu bündeln und komplett neue Tools, Vorgehensweisen, Services, etc. mit Maklern zu entwickeln. Pro Monat besuchen zu 1.200 relevante Nutzer die SCHMIEDE.

hdi-handschlag.de und www.digitalemaklerschmiede.de

LV 1871: Digital Partner Programm und Online Summer School. Im April 2020 wurde das Digital Partner Programm eingeführt, eine Plattform, die das nötige Wissen und die richtigen Tools bereitstellt, um das Maklergeschäft zukunftsfähig aufzustellen. Den Partnern wird zum einen ein Schulungsangebot mit Tutorials bereitgestellt. Zum anderen sind Tools enthalten, zum Beispiel zur Newslettergestaltung, zur Personalisierung von Videos und Werbeartikeln sowie verschiedene Interaktions-Elemente und Infografiken für die eigene Website. Mehr als 180 Vermittler profitieren bislang von diesem Angebot. Außerdem wurde in Webinaren der „Online Summer School“ Basiswissen in den Bereichen SEO, SEA, Website und Social Media vermittelt. Mit rund 2.000 Anmeldungen war die Summer School äußerst erfolgreich.

shop.lv1871.de/category/199 und www.lv1871-summerschool.de

Zurich: Digitale Maklerunterstützung in Corona-Zeiten. Seit April 2020 werden aktuelle Themen aus der Krisensituation und dem Geschäftsfeld der Makler analysiert und über geeignete mediale Formate angeboten: Gezielte Informationen, redaktionelle Inhalte, Kooperationsangebote, Darstellung von Geschäftsmodellen von Maklerkollegen. Zusätzlich gab es konkrete Supportleistungen von Zurich. Die neue Podcast-Serie „Optimistisch durch die Krise“ bietet emotionale Unterstützung und Hinweise von erfolgreichen Maklerkollegen. Der Makler kann diese Informationen nicht nur über die Zurich-Seiten finden, sondern erhält diese u.a. auch bei Pro Contra, Pfefferminzia und Profiono. Erreicht wurden u.a. 5.000 Zurich-Newsletter-Abonnenten und 1.100 Podcast-Hörer.

www.pfefferminzia.de/zurich-inside und www.maklerweb.de/Corona

Und so bewerten die Makler

Am besten kam bei den Maklern das Digital Partner Programm der LV 1871 mit einer Note von 1,51 an. Wir gratulieren dem Team der LV 1871 sehr herzlich für diese tolle Leistung! Es folgen die Bayerische mit einer Note von 2,04, dann DELA (2,23), HDI (2,38) und Zurich (2,54).

Erfreulich ist, dass alle Projekte und Aktivitäten der fünf Versicherer von den Maklern grundsätzlich positiv wahrgenommen werden. Es zeigt aber auch: Da geht noch was – und das ist hoffentlich ein Ansporn für die gesamte Branche, ihren Geschäftspartnern noch mehr und noch bessere digitale Unterstützung zu bieten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

AMC Finanzmarkt GmbH, Lützowstraße 35, 40476 Düsseldorf, Tel. +49 221 – 99 78 68 0, Fax +49 221 – 99 78 68 20, www.amc-forum.de

Mit einem automatisierten Dokumentennaustausch im BiPRO-Format für ein extern genutztes Maklerverwaltungsprogramm unterstützt der Maklerpool Apella AG jene Makler, die neben dem Apella Makler-Service-Center (MSC) auf Grund früherer Entscheidungen noch ein anderes Maklerverwaltungsprogramm nutzen.

 

„Frühere Investitionen wirken lange nach, auch in Maklerunternehmen. Wer sich irgendwann für ein bestimmtes Verwaltungsprogramm entschieden hat, wechselt vielleicht ungern die Pferde im laufenden Betrieb. Mitunter spielt auch Gewohnheit eine Rolle, weil man schon viele Jahre damit arbeitet“, erklärt Guntram Schloß. „Diesen Maklern bieten wir mit dem automatisierten Dokumentenaustausch per BiPRO-Format auch die Möglichkeit einer effizienten Abwicklung in der Zusammenarbeit mit uns.“

Mit dem Kürzel BiPRO wird eine Online-Schnittstelle bezeichnet, über die Daten und Dokumente in einem standardisierten Format abgerufen werden können.

Auf diese Weise findet regelmäßig ein automatisches Daten-Update statt, je nachdem welche Intervalle der Makler für diese Prozesse in seinem anderen Verwaltungssystem einrichtet. Voraussetzung ist allerdings, dass das andere Maklerverwaltungsprogramm einen solchen Dokumentenaustausch auch zulässt. „Jeder Makler soll selbst entscheiden können, welche Software er benutzen möchte. Wir sind allerdings davon überzeugt, dass ein Umstieg auf das Apella MSC langfristig die effizienteste Lösung für die Makler sein wird.“, fügt Guntram Schloß hinzu. Dabei handelt es sich um eine eigene Entwicklung, bei der auch viele Anregungen von Maklern berücksichtigt worden sind. Außerdem war es eine strategische Entscheidung. „So bleibt Apella immer unabhängig und muss nicht der technischen Entwicklung eines fremden Unternehmens folgen oder gar eine Einstellung der Weiterentwicklung fürchten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Apella AG, Friedrich-Engels-Ring 50, 17033 Neubrandenburg, Tel: 0395 5 71 90 90, Fax: 0395 5 71 90 97, www.apella.de

Die BCA AG unterstützt Maklerunternehmen mit einem neuen Fortbildungsangebot in Sachen digitaler Kompetenz.

 

So startet der Oberurseler Maklerpool in Kooperation mit der Gesellschaft für digitale Transformation (digitransform.de) unter dem Namen „Digitaler Führerschein“ ein neues Online-Angebot für Makler zur Verbesserung der digitalen Aufstellung. Rund um das Thema Digitalisierung erhalten Teilnehmer durch das IDD-konforme Weiterbildungsangebot wichtige Informationen und praxisorientierte Lösungen bereitgestellt.

Die Digitalisierung ist in aller Munde. Smartphones, Tablets und Co. haben im Zusammenwirken mit zahlreichen Apps, Online-Shops, Informations- und Kommunikationskanälen sowohl Kundenerwartung als auch -verhalten rasant verändert. Nochmals beschleunigt wurde der digitale Wandel durch den Corona-bedingten Aufruf zur Kontaktbeschränkung. Mobile Informationsbeschaffung, Videokonferenzen und Online-Beratung sind nunmehr bei Verbrauchern zur Normalität geworden. Um demzufolge optimal beraten zu können, ist es für Makler notwendig, passende technische Lösungen und die nötige digitale Fitness zu besitzen.

Digitales Werkzeug und Fachwissen für das Maklerunternehmen

Als überzeugte Fürsprecher des hybriden Beratungsmodells stellt die BCA AG zahlreiche digitale Services und Tools bereit, die den Beratungs- und Organisationsalltag des Maklers deutlich unterstützen. Zuletzt wurden etwa mit dem digitalen Investment-Shop sowie dem Depot-Reporting als auch der asuro Finanzmanager App und der digitalen Bestandsübertragung gleich vier neue Tools präsentiert. Parallel hierzu unterstützt die BCA AG beim Thema Auf- und Ausbau digitaler Kompetenz für den Makleralltag. Gemeinsam mit dem Frankfurter Digitalexperten digitransform startet der Oberurseler Maklerdienstleister hierzu das onlinebasierte Schulungsprogramm Digitaler Führerschein.

Im Rahmen der multimedialen E-Learning-Qualifizierungsmaßnahme erhalten Makler vielseitiges Know-how und Tipps zu Themen wie digitaler Auftritt, Homepage, Sicherheit im Netz, Social Media, digitale Kommunikationskanäle, Apps u.v.m. für den beruflichen Alltag bereitgestellt. Mittels Lernvideos und übersichtlich aufgebauter Lernblöcke reichen die insgesamt 9 Trainingsprogramme vom digitalen Grundwissen über umfassende Informationen zu aktuellen technischen Trends der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche bis hin zu den digitalen Möglichkeiten in einem Maklerbüro. Alle Lerninhalte sind derart angelegt, dass die Teilnehmer das neue Wissen direkt in den beruflichen Alltag einsetzten können.

Trainieren bei freier Zeiteinteilung und flexibel von jedem Ort

Die Lerninhalte des digitalen Führerscheins können dabei zeit- und ortsunabhängig sicher von allen Endgeräten aus abgerufen werden. Selbstverständlich entscheidet der Teilnehmer eigenständig, wann und wie lange er sich für ein Kapitel im E-Learning-Programm fortbildet. Hierbei lässt sich das Lernprogramm jederzeit stoppen und zu einem späteren Zeitpunkt an gewünschter Stelle fortsetzen. Zum Abschluss des Trainings erfolgt zudem eine Erfolgskontrolle. Nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme erhält der Teilnehmer durch die BCA AG ein Zertifikat als Bescheinigung seiner erlernten digitalen Fähigkeiten. Des Weiteren ist der Digitale Führerschein zu 1,5 Zeitstunden auf die IDD-Fortbildungszeit anrechenbar.

Rolf Schünemann, Vorstandsvorsitzender der BCA AG, konstatiert betreffend des neuen digitalen Angebots: „Gerade im digitalen Wandel muss ein Pool alles in Sachen Technik, Infrastruktur, fachlicher Unterstützung und Kommunikationshilfen anbieten, was notwendig ist, damit ein Makler langfristig erfolgreich sein kann. Aus diesem Grund bauen wir seit einiger Zeit unseren digitalen Service deutlich aus. Mit dem Digitalen Führerschein als Qualifizierungsoffensive besteht für Maklerpartner nunmehr die Chance, digitales Fachwissen zu erwerben und effektiv im Arbeitsalltag sowie im Maklerunternehmen einzusetzen. Diesbezüglich sind wir sehr glücklich, dass wir mit digitransform.de einen erstklassigen Partner in Sachen Digitalisierung für dieses Lösungsangebot gewinnen konnten.“

Christoph Bubmann, Geschäftsführender Gesellschafter von digitransform.de: „Wir freuen uns über die Zusammenarbeit mit BCA als wichtigem Digitalisierungspartner in der Investment- und Versicherungs-branche. Die bisher über 50.000 Nutzer der digitalen Bildungsangebote von digitransform.de zeigen, wie wichtig digitales Grundlagenwissen für uns alle geworden ist. Mit der BCA AG konnten wir nun gemeinsam ein maßgeschneidertes Tool bauen, das auf die spezifischen Bedürfnisse von Maklerunternehmen ausgerichtet ist, aber auch die ganz persönliche Digitalkompetenz ausbaut.“

Weitere Informationen zum Digitalen Führerschein finden Interessierte unter: https://www.bca.de/digitaler-fuehrerschein/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

BCA AG, Hohemarkstr. 22, D-­61440 Oberursel, Tel: 06171 91 50­100, Fax: 06171 91 50­101, www.bca.de

Aon Expertenforum am Vorabend der ersten Lesung

 

Der Bundestag wird in erster Lesung das Gesetz zur Digitalen Rentenübersicht behandeln. Experten begrüßten bei einem am Vortag vom Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon veranstalteten Expertenforum einhellig das Vorhaben. Aon hatte gemeinsam mit der Universität Ulm die konzeptionellen Grundlagen für die neue Online-Plattform maßgeblich mit entwickelt.

Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg vom federführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläuterte die Grundzüge des Modells, das die Informationen verschiedener Versorgungsträger “on-demand” zusammenträgt und dem Bürger zur Verfügung stellt. Es sei ein wegweisendes Konzept, das optimal Datenschutz mit Nutzerfreundlichkeit verbinde. Er gehe deshalb davon aus, dass auch das weitere Gesetzgebungsverfahren zügig abgeschlossen werden könne. Der Start einer Pilotphase ist dann für Ende 2022 vorgesehen. Staatssekretär Schmachtenberg machte deutlich: “Wir wollen gemeinsam mit Ihnen einen machbaren Ansatz verfolgen. Wir müssen vermeiden, ungeduldig jetzt schon für viele besondere Konstellationen der Altersvorsorge Sonderfunktionen einzufordern. Die Erfahrung zeigt, dass ehrgeizige und überladene IT-Vorhaben wenig erfolgsfähig sind. Der Schlüssel ist ein schrittweises Vorgehen.”

Das deutsche System der Altersvorsorge ist komplex und unübersichtlich. Zwar gibt es bereits regelmäßige Informationen der Deutschen Rentenversicherung sowie der großen Versorgungswerke und Versicherungen, doch gleichen die Informationen für die Bürgerinnen und Bürger bisher eher einem Flickenteppich. Es oblag bislang allein ihnen, sich eigenständig einen Überblick über ihre individuellen Altersbezüge aus den unterschiedlichsten Quellen zu verschaffen – eine Aufgabe, an denen bis heute viele scheitern.

“Die digitale Rentenübersicht schafft deutlich mehr Bürgernähe und macht es Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern sichtlich einfacher, sich mit ihrer individuellen Rentensituation zu befassen”, erklärte Prof. Dr. Hans-Joachim Zwiesler von der Universität Ulm. “Mit der digitalen Renteninformation erreichen wir, dass individuelle Versorgungslücken rechtzeitig erkannt und gegensteuernde Maßnahmen früh genug ergriffen werden können. Das trägt dazu bei, das Auskommen im Rentenalter für jeden Einzelnen sicherer zu machen.”

Auch die Versicherungswirtschaft steht dem Vorhaben ausgesprochen positiv gegenüber. Dr. Peter Schwark vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßte die staatliche Initiative: “Die verständliche Darstellung der Versorgungssituation stärkt die Eigenverantwortung des mündigen Bürgers, der dann viel stärker motiviert wird, selber etwas zu unternehmen, um seine Versorgungssituation zu optimieren.”

“Transparenz in der Altersversorgung ist wichtiger denn je,” sagt Gundula Dietrich, die gemeinsam mit Dr. André Geilenkothen das Projekt bei Aon verantwortet. “Wir freuen uns, dass unsere Vorschläge nun schnell den Weg in die praktische Umsetzung finden. Dabei ist es wichtig, insbesondere große Versorgungswerke, aber auch mittelständische Unternehmen anzuhören, um gemeinsam bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Nur so lässt sich eine reibungslose Implementierung gewährleisten.”

In der Praxis sollen die Bürgerinnen und Bürger jederzeit auf das Internetportal zugreifen können. Dazu ist es nicht notwendig und auch nicht vorgesehen, alle Daten an einer Stelle zu speichern. Vielmehr werden die jeweiligen Informationen erst durch den Nutzer abgerufen und nur auf dessen Wunsch hin z.B. auf seinem eigenen Rechner dauerhaft gespeichert. Das ist auch im Sinne des Datenschutzes zielführend: Nutzer bleiben so stets der Herr über ihre Daten. Die Vorsorgeeinrichtungen stellen den Datentransfer sicher. Verlässt der Nutzer das Portal, bleiben sie nirgendwo zentral gespeichert.

Geilenkothen ist überzeugt, dass die digitale Renteninformation gleichzeitig die betriebliche Altersversorgung (bAV) stärken wird: “Die digitale Renteninformation macht auch die bAV-Ansprüche für Erwerbstätige auf einen Blick sichtbar und deutlich, welchen Anteil dieses Standbein für den Einzelnen an der Rente hat. Für Arbeitgeber erweist sich die Plattform als gutes Instrument, um die bAV besser bei den Beschäftigten zu verankern und sie als Benefit kreativ zu nutzen, um Talente zu gewinnen und zu halten.”

Aufgrund der Komplexität des Rentensystems ist klar, dass die Umsetzung Schritt für Schritt und sehr fokussiert erfolgen muss. So werden nicht alle Träger der betrieblichen Altersversorgung verpflichtet sein, sich an die Digitale Rentenübersicht anzubinden. “Wir erwarten dennoch,” so Dietrich, “dass auch Träger von Direktzusagen und Unterstützungskassen auf freiwilliger Basis flächendeckend mitmachen werden – zumindest für neu entwickelte Versorgungssysteme.”

Zudem soll keine Zeit verloren werden. Deshalb haben sich Experten aller Säulen bereits in den letzten Monaten Gedanken zu den wesentlichen Punkten der einzelnen Prozesse einer Digitalen Rentenübersicht gemacht und die Machbarkeit aufgezeigt, wie z.B. zur Nutzeridentifikation und Datenübermittlung sowie zur Definition von Datenschnittstellen und Plattform-Design.

“Wir freuen uns sehr, dass die digitale Renteninformation zeitnah realisiert wird”, kommentiert Dietrich. “Sie wird im Übrigen einem grundlegenden Unternehmensziel von Aon gerecht, nämlich Komplexität für Menschen und Unternehmen zu reduzieren. Das ist das Wichtigste: dass die digitale Renteninfo für alle Bürger einfach und klar ist. Bei all dem darf aber eins nicht vergessen werden: Die Plattform kann weder hundertprozentig sichere Voraussagen treffen, noch die persönliche Beratung ersetzen. Das individuelle Gespräch mit Experten ist und bleibt unersetzlich.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Die Fonds Finanz nimmt erstmals die Hannoversche BU für seine Vermittler ins Angebot auf.

 

Die neue Berufsunfähigkeitsversicherung bietet mit ihren vier leistungsstarken Tarifstufen BASIS, PLUS, COMFORT und EXKLUSIV für jeden Kundenbedarf die richtige Absicherung an. Vermittler der Fonds Finanz profitieren von herausragenden Leistungsumfängen, die sie ihren Kunden ab sofort anbieten können. Der neue BU-Tarif ist flexibel, leistungsstark und auch später noch durch umfangreiche Nachversicherungsgarantien nach Bedarf individuell anpassbar.

Die Fonds Finanz bietet nun ihren Vermittlern die leistungsstarken BU-Tarife der Hannoverschen an. Neben grundlegenden Vorteilen wie dem Sofortschutz ab Antragseingang, weltweitem Versicherungsschutz und voller Flexibilität mit der Nachversicherungsgarantie hält die Hannoversche je nach Tarif besondere Leistungen bereit: individuelle Absicherung im Krankheitsfall, hochwertiger Schutz, leistungsstarker Basistarif, hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Der herausragende Leistungsumfang der Tarife wurde von der Stiftung Warentest mit „sehr gut“ bewertet und ist aus der Untersuchung als Testsieger hervorgegangen.

Weitere Antragsleistungen der Versicherung:

  • Voranfragen für Makler möglich
  • Leistung bei Arbeitsunfähigkeit in den Tarifen PLUS und EXKLUSIV: Bei sechsmonatiger oder längerer Krankheit werden Leistungen in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente (max. 18 Monate) ausgezahlt. Die Leistungen werden bereits nach vier Monaten fällig, sofern eine Krankschreibung für zwei weitere Monate vorliegt.
  • Sofortleistungen bei schwerer Krankheit innerhalb der Tarife COMFORT und EXKLUSIV: Zusätzlich zur BU-Rente wird bei schwerer Erkrankung (z.B. Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall) eine Einmalleistung in Höhe von sechs Monatsrenten ausbezahlt.
  • Anwartschaft auf eine Risikolebensversicherung bei dem Tarif EXKLUSIV: Bei Geburt oder Adoption eines Kindes kann einmalig der Abschluss einer Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung beantragt werden.
  • Familienrabatt: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind mit dem Versicherten und seinem/r Partner/in in einem gemeinsamen Haushalt, erhält dieser einen Rabatt auf seinen Zahlbeitrag.
  • Umfangreiche Nachversicherungsgarantien
  • Unterstützung im Leistungsfall in allen vier Tarifstufen: Beabsichtigt die Hannoversche den Leistungsantrag abzulehnen, kann die Entscheidung mit finanzieller Unterstützung von bis zu 500€ von der Hannoverschen durch die Verbraucherzentrale geprüft werden.

„Den Tarif der Hannoversche BU nun erstmals unseren Maklern anbieten zu können, bringt viele Neuheiten für den Markt und Vorteile für unsere Makler mit“ weiß Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz, und führt weiter aus: „Die hier angebotene BU ist aufgrund ihrer verschiedenen Tarifstufen individuell sehr gut anpassbar. Durch das Top-Preis-Leistungs-Verhältnis ist die BU der Hannoverschen auch für unser Makler sehr attraktiv. Ich freue mich sehr, dass die Fonds Finanz diese leistungsstarken Tarife ihren Vermittlern nun zur Verfügung stellen kann.“

„Wir freuen uns, unsere Berufsunfähigkeitsversicherung und damit unseren neuen Tarif nun auch den Vermittlern der Fonds Finanz anbieten zu können“, erklärt Dr. Thomas Wüstefeld, Generalbevollmächtigter Vertrieb der Hannoversche Lebensversicherung AG. „Die Fonds Finanz ist für uns schon immer ein wichtiger Partner für den Kontakt mit den Vermittlern gewesen“, führt Dr. Thomas Wüstefeld weiter aus.

Mit der Aufnahme der Hannoverschen BU in das Portfolio gibt der Münchner Maklerpool seinen Vermittlern die Möglichkeit, ihren Kundenkreis zu festigen und weiter auszubauen. Bislang war ein Abschluss der BU nur via InsurTech-Anbieter möglich.

Für Studenten, Azubis und Berufseinsteiger unter 35 Jahren sind Einsteigertarife in allen vier Tarifstufen möglich. Weitere Informationen zur Hannoverschen BU finden Sie unter www.fondsfinanz.de/hannoversche-bu.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Leitantrag verabschiedet

 

Corona-bedingt führte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 2. November eine Onlinekonferenz durch, als Ersatz für die im Mai ausgefallene Jahreshauptversammlung. Auf dieser verabschiedeten die gewählten Delegierten einstimmig den Leitantrag „Nachhaltigkeit im Vertrieb – Sozialpolitischer Auftrag und soziale Verantwortung der Vermittler“.

Darin fordert der führende Vermittlerverband, die lebensbegleitende Funktion der Versicherungsvermittler für die Kunden stärker anzuerkennen. Denn gerade in der Corona-Pandemie zeigt sich, wie verantwortungsbewusst der Berufsstand für die Kunden da ist: Telefonisch, online und – sofern es die coronabedingten Einschränkungen zulassen – auch persönlich. Damit erfüllen die Versicherungsvermittler nachhaltig die sozialpolitische Funktion des Lebenslotsen auf einem konstant hohen Niveau. Ihre Beratungskompetenz sollte daher nicht durch weitere Bürokratie eingeschränkt werden.

Unter Bezugnahme auf das BVK-Berufsbild, das die Vermittler als ehrbare, qualifizierte und selbstbestimmte Unternehmer sieht, fordern die Delegierten die Versicherungswirtschaft auf, den Versicherungskaufleuten auf Augenhöhe zu begegnen.

Sie postulieren, die Vergütungssysteme stärker auf Laufzeit-orientierte und höhere Betreuungsprovisionen umzustellen. Schließlich würden diese eine kontinuierliche Kundenbetreuung stärker fördern und Vermittler ständen den Unternehmen ebenbürtiger gegenüber.

Die Digitalisierung bietet als zentraler Wettbewerbsfaktor große Chancen. Doch dabei sollten die Versicherer stets die Interessen der Vermittler berücksichtigen und sie auch im Direktgeschäft miteinbeziehen. Ihre hybride persönliche Beratung ist schließlich als wichtigster Vertriebskanal von den Unternehmen zu würdigen.

Weiterbildung erweitern, nachhaltige Investitionen fördern

Zwar hat die branchenweite Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ bereits einen wichtigen Beitrag zur konstant hohen Beratungsqualität der Vermittler geleistet. Nach dem Willen der Delegierten sollte jedoch zusätzlich der Weiterbildungskanon auch den Aufbau unternehmerischer Kompetenz umfassen, da Vermittler mit diesem Wissen langfristig am Markt erfolgreich sein können, was ihrem sozialpolitischen Auftrag für die Kunden entspräche.

Da Nachhaltigkeitskriterien eine immer größere Rolle im Versicherungsgeschäft mit den Kunden spielen, verlangt der BVK von der Versicherungswirtschaft, diesem gesellschaftlichen Megatrend Rechnung zu tragen und bei ihren Investitionen zu beachten. Produkte, die Nachhaltigkeitskriterien entsprechen, sollten zudem für Vermittler leichter identifizierbar sein. Schließlich könnten die Prüfpflichten dafür nicht den Vermittlern aufgebürdet werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Maklerbestand verkaufen – Nachfolger finden?    

 

Immer mehr Makler wollen ihren Maklerbestand verkaufen oder suchen nach einem passenden Nachfolger für ihr Maklerunternehmen. Der Maklernachfolger Club e.V. bietet in der Zusammenarbeit mit erfahrenen Unternehmensberatern und Personalvermittlern eine neue Plattform für die Nachfolgersuche.

Bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger oder einem Käufer, der den aufgebauten Maklerbestand kaufen soll, steht der abgebende Makler vor einigen Herausforderungen. Wo finde ich den passenden Nachfolger, der zu meinen Kunden oder Mitarbeitern passt? Welcher Käufer bezahlt mir den höchsten Kaufpreis und kann er sich diesen auch leisten? Wie kann ich geeignete Kaufinteressenten ansprechen, ohne dass meine Kunden, Mitarbeiter oder Mitbewerber sofort erfahren, dass ich verkaufen will? Wie präsentiere ich mein Unternehmen / meinen Bestand optimal, um den bestmöglichen Preis zu erhalten?

Sicherlich gibt es bei der Vorbereitung, Auswahl, Verhandlung und Übergabe noch viele weitere Herausforderungen, die auf den abgebenden Makler zukommen. In den Medien wird meist über Aufkäufer, von den Schwierigkeiten, einen Nachfolger in der Region oder generell zu finden, berichtet. Dies gelinge nur den wenigsten.

Aus diesem Anlass heraus hat der erste deutsche Makler Nachfolger Club e.V. in Zusammenarbeit mit erfahrenen Unternehmensberatern und Personalberatern eine neue Plattform https://www.bestandsnachfolge24.de geschaffen, auf der Makler in allen Bundesländern Nachfolger finden können.

In den letzten Jahren haben sich über 1.000 Nachfolgerkandidaten registrieren lassen und werden nach einer umfangreichen Überprüfung auf Nachhaltigkeit und Bonität auf der Plattform präsentiert. Alle Nachfolger haben eine umfangreiche Verschwiegenheitserklärung unterschrieben und wurden vom Verein bzw. von ihren Beratern auf eine zukünftige Nachfolge vorbereitet.

Das Spektrum von möglichen Nachfolgern reicht über Versicherungsgesellschaften, Banken, Vermögensverwalter, Investoren, Gewerbemakler, Immobilienmakler, wechselwilligen Ausschließlichkeitsvertretern, Jungmakler und Neueinsteiger. Alle Nachfolger zusammen besitzen ein Eigenkapital von über 40 Mio. Euro, die zum Kauf von Maklerbeständen oder Maklerunternehmen zur Verfügung stehen.

Makler, die einen Nachfolger suchen, können auf der Plattform nach Städten oder Bundesländern suchen und bekommen dann die interessierten Nachfolger präsentiert.

Die Anfragen werden absolut vertraulich behandelt. Der Abgebende kann im Vorfeld mit dem Verein ein unverbindliches Gespräch über die von ihm ausgewählten Kandidaten führen.

Der Verein bietet dann den Abgabewilligen eine kostenlose Bestands- oder Unternehmensbewertung an. Zur Vorbereitung werden alle wichtigen Unterlagen für eine Verkaufsverhandlung vorbereitet. Danach werden die Übergabekonditionen (Verkaufspreis) festgelegt und ein anonymes Verkaufsexposé erstellt. Erst nach der Freigabe des Abgebenden werden die Kaufinteressenten gezielt angesprochen und das Projekt präsentiert.

Im Anschluss hilft der Verein bei den weiteren Verkaufsverhandlungen und der Erstellung des Kaufvertrages. Besondere Unterstützung erhalten Makler, die ihren Bestand an einen Nachfolger übertragen. Zum Service gehören beispielsweise die Mitarbeit bei Kundenanschreiben und den Verhandlungen mit den Versicherungsgesellschaften.

Der Verein bietet diese professionelle Unterstützung auf reiner Erfolgsbasis an und hat nach eigenen Angaben eine Erfolgsquote von 98%. Das Erfolgshonorar wird nur bei erfolgreichem Verkauf fällig. Bis zur Vermittlung des Nachfolgers und der Kaufpreiszahlung fallen für Verkäufer keine Kosten an.

Interessierte Makler können auf der Plattform www.bestandsnachfolge24.de in ihren Regionen nach geeigneten Nachfolgern suchen oder sich direkt mit dem Makler Nachfolger Club e.V. in Verbindung setzen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Makler Nachfolger Club e.V., Rothenbühlstraße 1, D­-96163 Gundelsheim, Tel.: 0951­420256, Fax: 0951­4072667, www.makler­nachfolger­club.de

Umfrage/bAV-Konferenz von Willis Towers Watson

 

Ein Viertel der Unternehmen stellt die bAV jetzt zukunftsfest auf. bAV-Kostenmanagement steht nur bei wenigen im Fokus (Umfrage). Ein Großteil der Unternehmen (38 Prozent) ist damit beschäftigt, die Stabilität nach der Corona-Krise wiederherzustellen. Ein Viertel (26 Prozent) nutzt die Krise als Impuls, die betriebliche Altersversorgung (bAV) jetzt zukunftsfest aufzustellen, knapp ein weiteres Viertel (23 Prozent) setzt darauf, die Mitarbeiter auch in der Krise kontinuierlich durch bAV zu unterstützen. Ein stärkeres Kosten- oder Cash-Management steht nur bei zehn Prozent im Fokus, wie eine Umfrage unter bAV-Verantwortlichen aus großen und mittleren Unternehmen im Rahmen der jährlichen bAV-Konferenz von Willis Towers Watson zeigt. Der Umfrage nach befinden sich nur noch 14 Prozent der Unternehmen im „Krisenmodus“.

“In den letzten Jahren haben zahlreiche Unternehmen ihre bAV überarbeitet und risiko-optimiert ausgestaltet. Das zahlt sich jetzt aus“, kommentiert Dr. Heinke Conrads, Leiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson, die Umfrageergebnisse. Sie ergänzt: „Die Unternehmen, die ihre ‚bAV-Hausaufgaben‘ bereits erledigt haben, haben nun den Kopf frei für andere Themen.“ In der Umfrage gaben rund 34 Prozent der Unternehmen an, dass die bAV aktuell nicht im Fokus stehe, weil andere Themen dringender seien.

Mit motivierten Mitarbeitern die Krise meistern

Dass knapp ein Viertel (23 Prozent) der Unternehmen gezielt darauf setzt, ihre Mitarbeiter auch in der Krise durch bAV zu unterstützen, wertet die bAV-Expertin ebenfalls als positives Signal: „Studien belegen, dass Geldsorgen die Leistung und Motivation von Mitarbeitern beeinträchtigen. Doch gerade in Zeiten der Unsicherheit brauchen Unternehmen gute und motivierte Mitarbeiter, mit denen sie die Krise bewältigen können. Unternehmen, welche die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter kontinuierlich unterstützen, kommen daher nicht nur ihrer Fürsorgepflicht nach, sondern sorgen auch dafür, dass das Geschäft gut weiterlaufen kann. Den Unternehmen, die jetzt ihre bAV neugestalten, empfiehlt die bAV-Expertin, nicht nur auf Risiko-Optimierung und Kostensicherheit, sondern auch auf eine für die Mitarbeiter bedarfsgerechte und flexible Gestaltung und transparente Kommunikation zu setzen. „Die betriebliche Altersversorgung unterstützt grundsätzlich die Mitarbeiterbindung und -motivation. Wenn Mitarbeiter sie gut verstehen und als für sich passend empfinden, steigt die Bindungs- und Motivationswirkung noch einmal an.“

Regulatorische Erleichterungen für bAV reichen nicht aus

Mit Blick auf das erklärte Ziel der Bundesregierung, die weitere Verbreitung der bAV zu fördern, erklärt Conrads: „Das Entgegenkommen zu Beginn der Krise, z. B. gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Erleichterungen bei Beschlussfassungen oder Meldefristen für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, ist sinnvoll, reicht aber bei weitem nicht aus. Denn schon ohne Corona-Krise war der Regulierungsdruck auf die bAV erheblich.“ Die bAV-Expertin kritisiert, dass nach wie vor eine Anpassung der Bestimmung des handelsrechtlichen Rechnungszinses für Pensionsverpflichtungen, wie auch von BDA und IVS gefordert, ausstehe und der steuerliche Rechnungszins weiterhin unverändert bei 6 Prozent liegt. „Damit werden Gewinne versteuert, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gar nicht entstanden sind. Dies ist schon in guten Wirtschaftsjahren nicht nachzuvollziehen und Krisenjahren ein weiterer, unnötiger Stolperstein“, so Conrads.

Über die Konferenz

Zur jährlichen bAV-Konferenz von Willis Towers Watson – dieses Jahr unter dem Motto „Motiviert, inspiriert, zukunftsorientiert – mit der bAV am Puls der Zeit“ – hatten sich rund 270 Teilnehmer, überwiegend bAV-Verantwortliche aus großen und mittleren Unternehmen, angemeldet. Willis Towers Watson veranstaltete diese Konferenz 2020 zum 14. Mal, dieses Jahr aufgrund der Corona-Krise erstmals digital. An der Umfrage während der Konferenz hatten rund 220 Personen teilgenommen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WillisTowersWatson, Eschersheimer Landstraße 50, D-­60322 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 1505 5119 , www.willistowerswatson.com

Mit dem neuen Angebot ConCEPT steigt die Continentale in die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ein. Damit bietet sie sowohl einfache Prozesse für Vermittler, Unternehmen und Arbeitnehmer als auch mit dem ersten Tarif ConCEPT Choose ein attraktives Angebot, mit dem Arbeitgeber ihre Mitarbeiter beim Thema Gesundheit optimal unterstützen können.

 

“Mit Choose können Vermittler Unternehmen immer eine passende Absicherung für deren Mitarbeiter anbieten, die auch deren Familienangehörigen zur Verfügung steht. Dabei ist es egal, ob die Mitarbeiter gesetzlich oder privat krankenversichert sind”, so Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Continentale Krankenversicherung. Die Abläufe sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einfach, effizient und digital.

Gesundheitsbudget für Mitarbeiter

Das Prinzip von ConCEPT Choose: Der Arbeitgeber stellt in der bKV jedem seiner Mitarbeiter ein Gesundheitsbudget von bis zu 1.200 Euro zur Verfügung. Jeder Mitarbeiter bestimmt individuell, welche Leistungen er innerhalb dieses Budgets und der versicherten Leistungen – ambulant, stationär oder beim Zahnarzt – in Anspruch nehmen möchte. Dr. Helmut Hofmeier: “Damit bieten Arbeitgeber immer den richtigen Schutz und machen Vermittler immer das richtige Angebot.”

Das Unternehmen wählt bei ConCEPT Choose ein jährliches Gesundheitsbudget für die Beschäftigten aus: 400, 800 oder 1.200 Euro pro Jahr und Mitarbeiter. Das Produkt ist arbeitgeberfinanziert. Die Arbeitnehmer können die Zusatzversicherung auch bei Ausscheiden oder im Ruhestand privat fortsetzen. Der Arbeitgeber kann zudem den Familienangehörigen den Zugang zur arbeitnehmerfinanzierten bKV öffnen. Für beide Gruppen gelten die gleichen Leistungen wie für Mitarbeiter.

Einmalig im Markt: Mitarbeiter können Budget weiter ausbauen

Eine absolute Innovation im Markt: Werden in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen, können Arbeitnehmer jeweils 10 Prozent ihres Grundbudgets über fünf Jahre lang ansparen. In der Spitze können sie dann auf ein Budget von maximal 1.800 Euro kommen. “Gerade bei größeren Behandlungen wie bei Zahnersatz kann dies sinnvoll sein”, erläutert Dr. Hofmeier.

Breites und flexibles Leistungsspektrum

Arbeitnehmer sichern sich mit dem Budget eine große Bandbreite an Leistungen. Dazu gehören:

–  Ambulant: Sehhilfen und refraktive Chirurgie, Heilpraktikerleistungen im Rahmen der GebüH und zahlreiche Vorsorgeuntersuchungen, wie zum Beispiel Glaukom-Früherkennung oder Prostata-Vorsorge.

–  Stationär: 150 Euro ab dem 5. Tag bei Krankenhausaufenthalten.

–  Beim Zahnarzt: Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz, Implantate oder die Parodontose-Behandlung.

Wofür der Arbeitnehmer dieses Budget verwendet, entscheidet er selbst.

Einfache Abläufe für alle Beteiligten

Eine Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten gibt es bei ConCEPT Choose nicht; das Höchstalter liegt bei 70 Jahren. Einzige Voraussetzung für das Unternehmen: Es müssen mindestens 10 Mitarbeiter versichert werden. Diese können dabei einfach und unbürokratisch über ein Online-Portal angemeldet werden. Die Daten können ebenfalls einfach online verwaltet werden. Choose ist dabei nur der erste Tarif der Continentale in der betrieblichen Krankenversicherung. Die einfachen Abläufe wird es auch für noch folgende Angebote geben.

Attraktives Angebot für Unternehmen und Vermittler

In der Tarifstufe mit einem Jahresbudget von 400 Euro pro Jahr kostet die Absicherung der Arbeitnehmer einheitlich 13,80 Euro monatlich, bei 800 Euro sind es 22,10 Euro und bei 1.200 Euro im Jahr 27,60 Euro.

Unternehmen haben mit ConCEPT Choose einen attraktiven und preiswerten Mehrwert, zum Beispiel um Mitarbeiter zu binden oder zu akquirieren. Für Vermittler ist ConCEPT insgesamt ein attraktives Angebot, um in das Thema betriebliche Vorsorge einzusteigen und neue Kunden zu gewinnen.

Weitere Informationen zur betrieblichen Krankenversicherung finden freie Vermittler unter makler.continentale.de/betriebliche-krankenversicherung und zum Tarif Choose unter makler.continentale.de/concept-choose.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Eine Top-Managementbefragung von Simon-Kucher & Partners lässt erwarten, dass sich der digitale Wandel 2021 weiter beschleunigt. Die Erwartungen sind hoch.

 

Ein Maßstab, dem in der Vergangenheit die wenigsten digitalen Veränderungen gerecht werden konnten. Zwischen „Moonshot“ und harter Ergebnisrealität gestalten Regional- und Kantonalbanken nun das Vertriebsmodell der Zukunft. In der Corona-Krise hat sich die Vertriebs-DNA der Regional- und Kantonalbanken erneut bewährt. Kundennähe, pragmatische Lösungen, regionale Verantwortung und ein nachhaltiger Blick auf die Ergebniswirkung waren und sind die richtigen Leitlinien für Entscheidungen in einem fordernden Marktumfeld. Gleichzeitig hat die Corona-Krise einmal mehr gezeigt, dass sich Regional- und Kantonalbanken in einem tiefgreifenden Wandel im Geschäfts- und Vertriebsmodell befinden: Vom Zins- zum Provisionsgeschäft, vom Filial- zum Omnikanalvertrieb, vom Bank- zum Plattformwettbewerb.

Eine aktuelle Top-Managementbefragung von der globalen Strategie- und Marketingberatung Simon-Kucher & Partners, an der im September 84 Vorstände und Vertriebsentscheider von Regional- und Kantonalbanken aus Deutschland, Österreich und der Schweiz teilgenommen haben, zeigt: Die Branche geht in die Offensive und investiert in das Vertriebsmodell der Zukunft. „Die Liste an Prioritäten ist lang und die Ergebniswirkung vergangener Investitionen in den digitalen Vertrieb war oft genug fragwürdig. Eine ambitionierte Mischung, an deren Ende jedoch ein wirtschaftlicher Erfolg stehen muss. Denn der Ertragsdruck bleibt aufgrund wegbrechender Zinserträge anhaltend hoch“, sagt Matthias Nisster, Partner und Bankenexperte bei Simon-Kucher.

Corona macht Ertragsdruck erlebbar

Die Corona-Krise und der damit verbundene Teilstillstand im Vertrieb im März/April 2020 hat einen Veränderungsprozess in den Fokus gerückt, der Regional- und Kantonalbanken bereits seit Jahren umtreibt: Wie sieht ein modernes Vertriebsmodell aus, das digitale Chancen nutzt, die menschliche Nähe erhält und gleichzeitig die wirtschaftliche Tragfähigkeit besitzt, um fehlende Zinserträge zu kompensieren? Wie wichtig die wirtschaftliche Nebenbedingung ist, unterstreicht die Simon-Kucher-Befragung: 67 Prozent der Entscheider rechnen für 2021 mit einem weiteren strukturellen Rückgang im Zinsergebnis. Ein Rückgang, der nur zum Teil durch den Ausbau des Provisionsergebnisses kompensiert wird. 53 Prozent der Befragten erwarten ein stabiles Provisionsergebnis in 2021, 18 Prozent ein leicht rückläufiges Ergebnis und 29 Prozent erwarten, das Provisionsergebnis steigern zu können. Dr. Christoph Bauer, Partner und Bankenexperte bei Simon-Kucher, sagt: „Der Rückgang im Zinsergebnis führt bereits seit Jahren zu tiefgreifenden Veränderungen in der Preis- und Vertriebspolitik. Die Marktrisiken der Corona-Krise haben diesen Prozess vertieft und gleichzeitig hat die Erfahrung eines Stillstands im Filialvertrieb für notwendige Veränderungen sensibilisiert.“

Der Kanalmix im Vertrieb befindet sich im Wandel

Um den Vertriebserfolg zu steigern, bereiten sich Regional- und Kantonalbanken auf ein neues Gleichgewicht in bestehenden und neuen Vertriebskanälen vor. Mit 86 Prozent investiert die große Mehrheit der Befragten in den Ausbau digitaler und telefonischer Vertriebskanäle. 44 Prozent der Teilnehmer erweitern das Vertriebsnetz durch Kooperationen mit Plattformen und Vermittlern. 42 Prozent überarbeiten bestehende Filialkonzepte. Eine Neuausrichtung zeichnet sich ab, bei der die Entscheider auf die Wandlungsfähigkeit der eigenen Organisation setzen. Nur 16 Prozent gaben an, die Anzahl der Kunden pro Berater deutlich erhöhen zu wollen. Vielmehr geht es darum, Effizienzen und Potentiale durch schlanke Produktionsprozesse (47 Prozent), überarbeitete Segmentierungs- und Betreuungskonzepte (37 Prozent) und kundengerechte Werbeformen/Kampagnen (38 Prozent) zu realisieren. „Die Liste an Aufgaben für das Jahr 2021 ist prall gefüllt. Der Ambition stehen jedoch technische Restriktionen, personelle Engpässe und ein notwendiger aber zu langsam vollzogener Kulturwandel gegenüber. Regional- und Kantonalbanken stehen demzufolge vor einer umfassenden Transformation des eigenen Vertriebsmodells“, sagt Matthias Nisster.

Vertrieb der Zukunft mit der Erfolgs-DNA der Gegenwart

Die Managementbefragung zeigt, dass Regional- und Kantonalbanken das Vertriebsmodell der Zukunft proaktiv gestalten müssen. Dr. Christoph Bauer dazu: „Um Fehler der Vergangenheit bei digitalen Initiativen zu vermeiden, empfiehlt sich ein klarer Blick für Kundennutzen und Ergebniswirkung. Ebenso notwendig ist ein einsichtiges Verständnis über eigene Schwächen und die Möglichkeiten, die sich in einem erweiterten Ökosystem als Plattform für den Kunden ergeben. Der gegenwärtige Erfolg in der Corona-Krise zeigt, wie wichtig VR-Banken und Sparkassen für die Region und den Wirtschaftsstandort sind. Wenn Kunden anders einkaufen, dann müssen Regional- und Kantonalbanken anders verkaufen. Die Weichen dafür sollten jetzt gestellt werden.“

 

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Simon Kucher & Partner GmbH,Strategy und Marketing, Haydnstrasse 36 , ­53115 Bonn Tel.: +49 (0)228 / 9843-­0,  www.simon­kucher.com

Bereits der erste Lockdown ab März 2020 führte zu erheblichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Betriebsschließungsversicherungen, die noch lange nicht ausgestanden sind und deren juristische Aufarbeitung gerade erst begonnen hat.

 

Der zweite Lockdown seit dem 2. November dürfte diese Thematik noch verschärfen.

Mit der Corona-Krise gerieten insbesondere unzählige Hotels und Restaurant aber auch Kitabetreiber, Handwerker, Ladenbetreiber und viele andere Gewerbebetriebe in existentielle finanzielle Not. Viele hatten für diesen Fall mit einer Betriebsschließungsversicherung vorgesorgt. Diverse Versicherer lehnten die Übernahme der Versicherungsleistung ab, unterbreiteten Zahlungsangebote, die in vielen Fällen inakzeptabel waren und sprachen die Kündigung der Versicherungspolice. Wirth-Rechtsanwälte bearbeitet inzwischen eine Vielzahl dieser Fälle.

Viele Firmen, vor allen Dingen aber Gastronomen und Hotelbetreiber stehen vor einer ähnlichen Situation wie bereits Ende März. Sie müssen ab erneut ihre Betriebe ganz oder teilweise schließen. Soweit diese Firmen mit Ihrem Betriebsschließungsversicherer keinen Vergleich geschlossen haben oder die Verträge nicht schon durch Kündigung wirksam beendet oder angepasst wurden, bestehen die Versicherungsverträge in vielen Fällen unverändert fort.

Dementsprechend gibt es derzeit viele Fragen dazu, ob nun nicht ein neuer Versicherungsfall eingetreten sei und daher ggf. neue Leistungsansprüche entstehen können. Wie so oft lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Im Ergebnis dürfte aber in vielen Fälle ein neuer Versicherungsfall eingetreten sein, wenn nicht mit dem Versicherer vereinbart wurde, dass SARS Cov-2 und/ oder Pandemien ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Teilweise sind in den Versicherungsverträgen zwar Regelungen enthalten, wonach mehrfache Anordnung aufgrund gleicher Umstände ausgeschlossen sind. So heißt es in den Bedingungen mehrerer Versicherer gleichlautend:

„Mehrfache Anordnung

Wird eine der durch die Versicherung gedeckten Maßnahmen mehrmals angeordnet und beruhen die mehrfachen Anordnungen auf den gleichen Umständen, so wird die nach Nr. 3 zu leistende Entschädigung nur einmal zur Verfügung gestellt.“

Derartige Vereinbarungen dürften aber mindestens deswegen unwirksam sein, weil sie keine zeitliche Zäsur enthalten und daher entgegen dem Vertragszweck zu einer abschließenden – unzulässigen – Beschränkung des Versicherungsschutzes führen würden. Um es plakativer und ohne Pandemie auszudrücken: Wenn in einem Restaurant mehrmals Salmonellen auftreten, unter Umständen erst im Abstand von mehreren Jahren – sind dann Salmonellen nach der Klausel nach dem ersten Fall nie wieder mitversichert? Das dürfte schwerlich – insbesondere nach dem maßgeblichen Verständnis des versicherten Unternehmens – der Fall sein.

Darüber hinaus sollte aber auch solchen Versicherungsnehmern Anspruch wegen des zweiten Lockdowns zustehen, die mit ihrem Versicherer einen Vergleich geschlossen haben. In einer Vielzahl von Fällen dürften die mit dem jeweiligen Versicherer geschlossen Vergleiche treuwidrig und damit unwirksam sein. Es entsprach und entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass Vergleiche mit Versicherungsnehmern dem Umstand Rechnung tragen müssen, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer aufgrund seines Fachwissen regelmäßig überlegen ist. Das wiederum hat zur Folge, dass Versicherer nur dann wirksam Vergleiche schließen dürften, wenn sie sich sehr redlich gegenüber ihrem Kunden verhalten und ihn unter anderem auf die mit dem Vergleich verbundenen Nachteile hinweise.

Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing, Wirth-Rechtsanwälte, wertet das so: „Wir haben bisher fast keinen Vergleichsvorschlag gesehen, der dieser Rechtsprechung ausreichend Rechnung getragen hat. Es bleibt also ein Dauerthema. Ansprüche auf Versicherungsleistung sollten durch die betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibenden unbedingt angemeldet werden, auch wenn schon beim ersten Lockdown die Ablehnung kam oder ein Vergleich geschlossen wurde.“

Ansprechpartner zu dieser Meldung: Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing, LL.M. struebing@wirth-rae.de

Über Wirth-Rechtsanwälte:

Seit 1998 vertrauen anspruchsvolle Mandanten in Rechtsfragen auf die Kompetenz der bundesweit tätigen Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte. Die in der Kanzlei tätigen Anwälte haben sich insbesondere auf das Versicherungs-, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie gewerblichen Rechtschutz und Datenschutz spezialisiert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

Geschäftsführer Johannes Sczepan: “Bargeldhorten vermittelt eine trügerische Sicherheit, weil die Inflation den Wert allmählich aufzehrt.”

 

In Krisenzeiten neigen viele Menschen dazu, einen übergroßen Teil ihres Vermögens als Bargeld zu Hause zu horten, um es dort vermeintlich sicher aufzubewahren. “Tatsächlich ist Bargeld unterm Kopfkissen oder im Sparstrumpf der sicherste Weg, Geld zu verbrennen, weil der Wert von der Inflation aufgefressen wird”, warnt Johannes Sczepan, Geschäftsführer der Finanzberatungsgruppe Plansecur, vor der “trügerischen Sicherheit” des Bargeldhortens.

Er verweist auf aktuelle Analysen, denen zufolge sich die Bargeldbestände in Deutschland seit 2013 bis heute mehr als verdoppelt haben. In das Jahr 2020 ist die deutsche Bevölkerung mit insgesamt rund 253 Milliarden Euro Bargeld gegangen, ein Wachstum von 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. “Bei einer Inflationsrate von 1,4 Prozent 2019 ist den Zuhausesparern damit allein im letzten Jahr ein Wertverlust in der Größenordnung von mehr als 3,5 Milliarden entstanden”, rechnet Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan vor. Legt man das durchschnittliche Bargeld von 3.000 Euro pro Haushalt zugrunde und geht davon aus, dass die Inflationsrate aus 2019 über zehn Jahre hinweg konstant bleibt, “verbrennen” unterm Kopfkissen oder im Sparstrumpf in diesem Zeitraum pro Haushalt durchschnittlich rund 539 Euro, gibt der Plansecur-Chef ein konkretes Beispiel. Aus den 3.000 Euro werden also 2.461 Euro durch Liegenlassen in den heimischen vier Wänden.

“Wer sein Vermögen gleichgültig in welcher Höhe erhalten will, muss etwas unternehmen, was über Bargeld horten und Sparkonten hinausgeht”, fasst Johannes Sczepan zusammen: “Die Mär, dass in der Krise Bargeld am sichersten ist, ist schlichtweg falsch. Das gilt auch in der Coronakrise.”

Analysen zufolge haben die Privathaushalte in Deutschland seit Ausbruch der Pandemie Anfang 2020 zusätzliches Bargeld in Höhe von etwa 6 Milliarden Euro gehortet. “Anfang nächsten Jahres wird es nur noch rund 5,9 Milliarden Euro wert sein”, warnt der Plansecur-Geschäftsführer. Als eine bessere Alternative nennt er Sparpläne auf Aktienfonds und gibt auch hierfür ein Beispiel. Wer in den letzten 25 Jahren in globale Aktienfonds monatlich 100 Euro investiert hat, konnte eine Rendite von durchschnittlich 4,5 Prozent einstreichen, also deutlich oberhalb der Inflationsrate. In Euro ausgedrückt: Mit 100 Euro monatlich hat der Anleger über 25 Jahre hinweg 30.000 Euro investiert, aus denen durch die Wertentwicklung bis heute mehr als 57.000 Euro geworden sind.

“Bei einer Finanzberatung ist immer jeder Einzelfall individuell zu betrachten”, räumt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan ein, und fügt hinzu: “Aber es gibt wohl keinen einzigen Fall, in dem das Horten von Bargeld in größeren Mengen zu Hause über einen längeren Zeitraum sinnvoll ist.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Deutschlands größter Maklerpool baut auf Loyalty-Programm Three Circles für treue Vermittler.

 

Das Partnerprogramm bietet viele Vorteile für Makler, die jährlich mehr als 15.000 Euro Provisionsumsatz erreichen. Mit Three Circles belohnt die Fonds Finanz die Treue ihrer Vermittler und unterstützt sie auf ihrem Erfolgsweg. Besonders engagierte Makler sind dank des direkten Kontakts mit der Geschäftsleitung aktiv in die Weiterentwicklung des Unternehmens eingebunden.

Der Münchner Maklerpool bietet besonders aktiven Maklern mit dem Partnerprogramm Three Circles einen zusätzlichen Mehrwert zum bestehenden Leistungsspektrum. Das Loyalty-Programm rückt die langfristige Beziehung zu den angebundenen Vermittlern in den Fokus und unterstützt loyale Partner mit exklusiven Boni. Three Circles bietet Maklern zusätzlich zu klassischen Prämien und Vergünstigungen ein breit gefächertes Angebot an Schulungen und Online-Coachings. Damit unterstützt die Fonds Finanz ihre Makler, sich selbst und ihr Netzwerk weiterzuentwickeln und bereitet Vermittler auf alle Herausforderungen am Markt vor. Teilnehmer des Partner-Programms lädt die Fonds Finanz zudem zu exklusiven Veranstaltungen ein, um den persönlichen Austausch mit Entscheidungsträgern der Branche und des Pools zu fördern. Somit unterstützt Deutschlands größter Maklerpool Makler nicht nur bei der Umsatzsteigerung, sondern schafft zusätzliche Anreize zum persönlichen Kennenlernen, Netzwerken und Interagieren.

Das Loyalty-Programm Three Circles wurde 2017 ins Leben gerufen und zählt heute weit mehr als 5.000 teilnehmende Vertriebspartner. Christine Schönteich, Mitglied der Geschäftsleitung, verantwortet das Loyalty-Programm und zieht eine positive Bilanz: „In den vergangenen drei Jahren hat uns Three Circles noch näher an unsere Makler herangebracht. Wir haben im persönlichen Austausch viel voneinander gelernt und konnten gemeinsam im Dialog entwickelte Ideen umsetzen. In Zukunft möchten wir für das Partner-Programm noch mehr Makler gewinnen. Bereits in diesem Jahr wurden viele tolle Prämien an die Makler der Fonds Finanz ausgegeben. Zusätzlich wird der Prämienkatalog stetig erweitert. Neu profitieren

unsere Three Circles Vermittler beispielsweise von unserem 4leads-Angebot, der Kundengewinnung via EMail-Marketing, dem Video-Kurs „Berater für Arbeitskraftabsicherung“ mit Philip Wenzel und der professionellen Erstellung eines Image-Films mit Stephan Peters.“ Sämtliche Prämien und deren Mehrwert präsentiert Christine Schönteich auch online in einem eigenen Prämienvideo.

Die Three Circles: Bronze, Silber und Gold

Die Three Circles des Programms stehen für die Status Bronze, Silber und Gold. Nimmt ein Vertriebspartner der Fonds Finanz am Loyalty-Programm teil, wird jeder Euro Provisionsumsatz in einen Bonuspunkt umgewandelt. Schon ab 15.000 Punkten qualifiziert sich der Makler für den Bronze Status. Ab 30.000 Punkten gibt es Silber und mit 60.000 Punkten den Gold Status. Die Prämien-Pakete sind additiv, sodass auch Gold Makler die Prämien des Silber- oder Bronzepaketes wählen können. Bereits Bronze Maklern steht ein breites Weiterbildungsangebot zur Auswahl, wie zum Beispiel das Vertriebs-Coaching mit Koryphäe Roger Rankel oder die Online-Neukundengewinnung der JO|W Beratung. Makler mit Silber Status können sich zusätzlich im Rahmen von Gipfeltreffen exklusiv mit Top-Entscheidern der Branche und des Maklerpools austauschen, sowie sich kostenfrei eine professionelle Makler-Homepage einrichten lassen.

Vermittler mit Gold Status haben zusätzlich die Möglichkeit im direkten Dialog mit der Geschäftsleitung der Fonds Finanz mit ihren Ideen die Zukunft des Maklerpools mitzugestalten und durch ihren Input bestehende Services zu verbessern. Alle Informationen zum Loyalty-Programm Three Circles auf https://www.three-circles.de/home

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Der digitale Versicherungsanbieter Getsafe erweitert seine Palette um ein Kfz-Produkt.

 

Mit der ersten konsequent für das Smartphone optimierten Autoversicherung richtet sich Getsafe an eine digital affine Zielgruppe. Der Anspruch: Versicherung, die Spaß macht und die jeder versteht.

“Die Autoversicherung ist in Deutschland mit knapp 30 Milliarden Euro Prämie eine der größten Versicherungssparten. Für uns aber ein Meilenstein, denn wir haben nun eine der wichtigsten Sachversicherungen im Portfolio. Mit der Getsafe-App haben Kunden ihren Kfz-Schutz immer dabei. Nie war Autoversicherung einfacher,” sagt Christian Wiens, CEO und Gründer von Getsafe.

Das Besondere: Getsafe entwickelte das Produkt gemeinsam mit seinen Kundinnen und Kunden. Neben persönlichen Gesprächen und Befragungen floss auch direktes Feedback aus der App in die Produktgestaltung ein. “So nah an seinen Kunden zu sein ist für Versicherungen außergewöhnlich und motiviert uns”, erklärt Christian Wiens.

Beim Thema Autoversicherung tauchten immer wieder drei Punkte auf: einfache Bedienung per App, Flexibilität und stabile Preise. “Wir sind stolz, mit unserem Kfz-Produkt diese Punkte perfekt umgesetzt zu haben,” sagt Wiens. So bietet die neue Autoversicherung einen täglich kündbaren Schutz und unter anderem dank des Verzichts auf Vermittler einen günstigen Preis. Mit wenigen Klicks können Kunden die Police auf dem Smartphone abschließen, einen Schaden melden und ihren Versicherungsschutz in Echtzeit verwalten. Der stark technologische Ansatz legt den Grundstein, um in Zukunft mit Millionen anonymisierter Smartphone-Daten Unfälle und gefährliches Fahrverhalten frühzeitig zu analysieren, zu erkennen und zu vermeiden. Hinzu kommt: Nach einem Unfall bleibt die Prämie günstig; unfallfreie Jahre werden belohnt; und Autobesitzer können bis zu fünf weitere Fahrer kostenlos mitversichern.

Für die Kfz-Versicherung kooperiert Getsafe mit iptiQ, dem B2B2C White-Label Versicherer der Swiss Re. Christian Wiens ist überzeugt: “Gemeinsam haben wir eine Autoversicherung auf dem weißen Blatt Papier für Smartphone-affine Kunden völlig neuartig gedacht und entwickelt.”

Künftig will Getsafe neue Produkte und Services für Kunden noch schneller vorantreiben. Dazu hat das Unternehmen im Februar 2020 eine Lizenz für die Schaden- und Unfallversicherung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt. Christian Wiens betont: “Wir wollen Menschen mit einem digitalen Kundenerlebnis begeistern und positiv überraschen. Was wir bisher an Innovationen im Versicherungsmarkt sehen, sind erst die Anfänge. Wir haben noch viel vor und wollen mobiles Versichern in ganz Europa zum Standard machen.”

Über Getsafe

Getsafe schützt Menschen und all das, was ihnen wichtig ist – mit digitalen Versicherungen, einfach per Smartphone. Dazu setzt das Unternehmen auf eine eigens entwickelte Plattform, die in der Lage ist, sämtliche Prozesse für alle Arten von Versicherungen in Echtzeit und über mehrere Länder, Währungen und Sprachen hinweg abzubilden. Mit wenigen Klicks können Kunden rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr eine Versicherung auf dem Smartphone abschließen, anpassen oder einen Schaden melden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Getsafe, Langer Anger 7-9, 69115 Heidelberg, Tel: 0151 55569709, www.hellogetsafe.com

Der Aufsichtsrat der PROJECT Beteiligungen AG hat Alexander Schlichting (45) mit Wirkung zum 26. Oktober 2020 zum Vorstandsvorsitzenden ernannt.

 

Er führt den Bamberger Kapitalanlage- und Immobilienspezialisten gemeinsam mit Finanzvorstand Markus Schürmann. Gleichzeitig verstärkt sich die für den Publikumsvertrieb verantwortliche PROJECT Vermittlungs GmbH mit Christian Grall (34) als weiteren Geschäftsführer.

Der Vorstand der Holdinggesellschaft der PROJECT Investment Gruppe hat sich nach dem Ausscheiden des bisherigen Vorstandsvorsitzenden Ottmar Heinen neu formiert. »Mit Alexander Schlichting übernimmt ein langjährig verdienter und geschätzter Topmanager unseres Hauses die Führung der PROJECT Investment Gruppe gemeinsam mit Markus Schürmann als Finanzvorstand. Mit dieser für uns wichtigen Neuausrichtung an der Unternehmensspitze, die infolge divergierender Ansichten zu unternehmensstrategischen Schwerpunktsetzungen erfolgte, sichern wir das Wachstum und die Kontinuität der Entwicklung von PROJECT«, so Wolfgang Dippold, Aufsichtsratsvorsitzender der PROJECT Beteiligungen AG.

Schlichting verantwortet seit 2007 den Publikumsvertrieb bei der PROJECT Vermittlungs GmbH, seit 2009 als Geschäftsführer. Weiterhin ist er seit Jahren in verschiedenen Beiräten der PROJECT Investment Gruppe aktiv. Ende September dieses Jahres folgte die Ernennung zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der PROJECT Beteiligungen AG. Als neuer Vorstandsvorsitzender leitet Schlichting neben dem Publikumsvertrieb und der Produktentwicklung auch die Ressorts Personal, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing. »Ich danke unserem Aufsichtsrat für das entgegengebrachte Vertrauen und freue mich sehr auf die Aufgaben als Vorstandsvorsitzender, die ich verantwortungsvoll und mit meiner ganzen Kraft im Sinne unserer Investoren, Partner und Mitarbeiter wahrnehmen werde«, so Schlichting.

Ausgewiesene Berufs- und Führungserfahrung im Fonds- und Investmentbereich

Schlichting bleibt vorerst geschäftsführender Gesellschafter der PROJECT Vermittlungs GmbH und leitet gemeinsam mit Christian Grall als neuem Geschäftsführer den Publikumsvertrieb. »Mit Christian Grall freue ich mich einen langjährigen Wegbegleiter wieder bei der PROJECT Vermittlungs GmbH willkommen zu heißen. Seine ausgewiesene Vertriebsexpertise wird er mit Wirkung zum 1. Januar 2021 als Geschäftsführer einbringen und den Publikumsvertrieb gemeinsam mit mir führen«, so Schlichting.

Grall schloss sein Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt International Management und Economics ab. Nach einem dreijährigen Aufenthalt als Produktmanager der Konvortec GmbH & Co. KG wechselte er zur PROJECT Vermittlungs GmbH. Dort war er seit 2012 als Vertriebsspezialist unter anderem für den Key Account-Vertrieb zuständig, seit 2014 als Leiter Inhouse-Vertrieb. 2019 führte ihn sein Karriereweg zum Schweizer Asset Manager Northstone Asset Management, wo er bis zuletzt als Managing Director und Verwaltungsrat Verantwortung für die internationalen Fondsangebote getragen hat. »Ich freue mich sehr, wieder zu PROJECT zurückzukehren und die anstehenden Aufgaben mit Begeisterung und Leidenschaft anzugehen. Wir werden unsere Produkte gemeinsam für unsere Geschäftspartner und Investoren kontinuierlich weiterentwickeln und in den kommenden Jahren die PROJECT Erfolgsgeschichte auf das nächste Level bringen«, so Grall.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

PROJECT Beteiligungen AG, Kirschäckerstraße 25, 96052 Bamberg, Tel: +49 (0) 951 91790 0, Fax: +49 (0) 951 91790 222, www.project-investment.de

Insgesamt 10.000 Euro Preisgeld schüttet der FPSB Deutschland für seinen Wissenschaftspreis 2021 aus

 

Wissenschaftler aufgepasst: Der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) schreibt den FPSB Wissenschaftspreis 2021 aus. Damit sollen bereits zum 5. Mal auszeichnungswürdige Arbeiten aus dem Bereich ganzheitliche Finanzplanung für Privatkunden, des Financial und Estate Planning sowie angrenzender Themenfelder prämiert werden. „Wir wollen mit dem Preis das Wissen im Bereich der Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung und des Financial und Estate Planning weiter fördern sowie Theorie und Praxis stärker miteinander verzahnen“, nennt FPSB-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Rolf Tilmes ein wichtiges Ziel des Preises. Außerdem sollen mit Hilfe der wissenschaftlichen Arbeiten der Finanzdienstleistungsindustrie, den Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, den Verbraucherschützern, der Presse sowie der interessierten Öffentlichkeit praxisrelevante Erkenntnisse bereitgestellt werden.

„Der Wissenschaftspreis des FPSB Deutschland steht für exzellente wissenschaftliche Arbeiten im Bereich der Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung, des Financial und Estate Planning sowie angrenzender Themenfelder in der langfristigen Beratung privater Kunden“, erläutert Tilmes. Teilnehmen können Studierende, Doktoranden sowie wissenschaftliche Mitarbeiter deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Angesprochen sind insbesondere Bewerber aus den Disziplinen Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaften. Entscheidend ist jedoch nicht der Studiengang, sondern die Arbeit selbst. „Neben den genannten Personen freuen wir uns auch über Einzelpersonen sowie Autorenteams aus der beruflichen Praxis, die daran teilnehmen“, sagt der FPSB-Vorstand.

Preisgeld in vier Kategorien

Bis spätestens zum 1. März 2021 müssen die wissenschaftlichen Arbeiten per E-Mail beim FPSB Deutschland eingegangen sein. Der Aufwand lohnt sich: Insgesamt 10.000 Euro Preisgeld schüttet der FPSB an die Gewinner in vier Kategorien aus: Bachelorarbeiten (1.000 Euro), Diplomarbeiten/Masterarbeiten (2.500 Euro), Dissertationen/Habilitationen (4.000 Euro) sowie sonstige wissenschaftliche Arbeiten (non academic oder academic, 2.500 Euro).

Der Wissenschaftspreis wird voraussichtlich am 18. Juni 2021 in Frankfurt verliehen. Die Jury setzt sich aus hochrangigen Wissenschaftlern und berufserfahrenen Experten zusammen: Prof. Dipl.-Math. Michael Hauer, CFP®, Honorarprofessor für Finanzmärkte und Financial Planning, Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden, Prof. Dr. Christian Koziol, Lehrstuhl für Finance, Universität Tübingen, Prof. Dr. Peter Schaubach, CFP®, CFEP®, Honorarprofessur für Family Office, EBS Business School, Oestrich-Winkel sowie Prof. Dr. Dirk Schiereck, Professor am Fachgebiet Unternehmensfinanzierung, FB Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Technische Universität Darmstadt.

„Wir wollen mit diesem Preis Nachwuchswissenschaftler und Wissenschaftler ermutigen, sich mit Themen rund um die ganzheitliche Finanzplanung auseinanderzusetzen“, erläutert Prof. Tilmes. „Denn Financial Planning geht über die landläufige Finanz- oder Vermögensberatung weit hinaus.“

Weitere Informationen sowie die genauen Teilnahmebedingungen finden Interessierte unter: www.fpsb.de/wissenschaftspreis.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

KOBAN SÜDVERS erweitert durch die strategische Zusammenarbeit das Leistungsportfolio für die Kunden spürbar

 

Gute Nachrichten in angespannten Zeiten. Durch die strategische Zusammenarbeit der inhabergeführten Traditionsmakler KOBAN SÜDVERS und Integral Insurance Broker erfahren Österreichs Industrie und Gewerbetreibende eine nachhaltig gestärkte Vor-Ort-Verfügbarkeit und Expertenbetreuung. Neben einem neuen Standort in Linz sehen beide Seiten die Vorteile der gemeinsamen Strategie in einem nachhaltigen Wachstum durch erstklassige Beratung der Kunden. „Als inhabergeführtes Unternehmen ist unser oberstes Ziel die Exzellenz in Service und Beratung unserer Kunden“, äußert sich Dr. Klaus Koban, geschäftsführender Gesellschafter der KOBAN SÜDVERS Gruppe. Durch den strategischen Zusammenschluss mit Integral Insurance Broker wird den KOBAN SÜDVERS-Kunden ein exklusiver Zugang zum weltweit führenden Versicherungsmarkt Lloyd’s of London geboten.

Auch aus Deutschland kommt Anerkennung. „Die Kooperation von Integral und KOBAN SÜDVERS erweitert das Leistungsportfolio für die Kunden in einem besonderen Maße“, beglückwünscht Florian Karle, Geschäftsführender Gesellschafter von SÜDVERS, die strategische Kooperation. Auch Ralf Bender, CEO von SÜDVERS, sieht wegweisendes in der Entscheidung. „Nur durch kluge Bündelung von Kompetenzen kann den Kunden auch in Zukunft trotz zunehmender Internationalisierung bei gleichzeitig notwendiger regionaler sowie lokaler Expertise die richtige Lösung angeboten werden“, so Bender.

Über SÜDVERS

SÜDVERS ist ein national und international agierender Versicherungsmakler, Risikomanager und Finanzdienstleister. Unternehmenssitz ist Au bei Freiburg. Das Unternehmen beschäftigt 425 Mitarbeiter und verfügt über 15 Niederlassungen – acht in Deutschland und sieben in Österreich. SÜDVERS ist inhabergeführt in zweiter Generation. Mit einem betreuten Prämienvolumen von über 440 Mio. Euro im Jahr 2020 zählt SÜDVERS zu den Top 12 der Branche. SÜDVERS versteht sich als Vertrauter der Kunden, betreibt Risikomanagement mit System unter Einsatz einer eigenen Software und setzt auf die Kombination globaler Lösungen mit lokaler Expertise. SÜDVERS ist Gründungsmitglied des WBN – Worldwide Broker Network (WBN). WBN gehört mit über 110 Mitgliedsunternehmen in über 100 Ländern und einem betreuten Prämienvolumen von rund 61 Mrd. US-Dollar zu den Top 3 Brokernetworks weltweit. Weitere Information zu SÜDVERS und zu WBN finden sich auf der Website www.suedvers.de.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

SÜDVERS Service und Management GmbH, Am Altberg 1-3, 79280 Au bei Freiburg, Tel: +49 761 4582-282, www.suedvers.de

Zum Jahreswechsel verändert sich die Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats des in Bad Kreuznach ansässigen Assekuradeurs asspario Versicherungsdienst AG.

 

Es finden folgende Veränderungen im Vorstand und Aufsichtsrat der asspario statt:

  • Der Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt zum 01.01.2021 Arne Buchhop in den Vorstand der Gesellschaft.
  • Zum 31.12.2020 scheidet Maximilian Buddecke aus dem Vorstand der asspario Versicherungsdienst AG aus und wechselt in den Aufsichtsrat.
  • Manfred Buhler verlässt zum Jahresende den Aufsichtsrat und tritt in den Vorstand der Gesellschaft ein.
  • Ebenfalls zum Jahreswechsel scheidet Jürgen Schulz aus dem Aufsichtsrat aus, dafür rückt Christian Veit ab Jahresbeginn nach.
  • Frank Löffler bleibt Mitglied des Vorstands und verlängert seinen Vertrag um weitere fünf Jahre.

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit Arne Buchhop einen versierten Experten für den Vorstand der asspario Versicherungsdienst AG gewinnen konnten. Er wird sich im Wesentlichen dem Ressort Vertrieb und Marketing der asspario AG widmen und gemeinsam mit Frank Löffler, der für Betrieb, IT und Finanzen verantwortlich zeichnet, die erfolgreiche Entwicklung der asspario Versicherungsdienst AG weiter vorantreiben. Das Ressort Produktentwicklung verantworten Frank Löffler und Arne Buchhop zusammen, um gemeinsame Erfahrungswerte zu nutzen. Ergänzt wird der Vorstand um Manfred Buhler, der als erfahrener Manager die Themen Portfoliomanagement und Versicherungstechnik verantwortet. Wir freuen uns sehr, dass es gelungen ist, mit dem neuen Team anerkannte Experten für die asspario Versicherungsdienst AG zu gewinnen“ sagt Armin Greisinger, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Arne Buchhop ist seit dem 01.07.2020 für die Bayerische tätig und war zuvor fünf Jahre bei der Konzept und Marketing GmbH aktiv, unter anderem als Verantwortlicher für das Ressort Key Account Management im Maklermarkt. Manfred Buhler ist seit mehr als 40 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und verantwortet bei der Kompositgesellschaft der Bayerischen den Bereich Betrieb und Produktmanagement.

„Sehr herzlich bedanken wir uns auch bei Jürgen Schulz für seine aktive und engagierte Mitarbeit im Aufsichtsrat seit Gründung der Gesellschaft. Jürgen Schulz hat wichtige Impulse für das digitale StartUp gesetzt. Die Zusammenarbeit hat uns stets viel Freude bereitet“, ergänzt Armin Greisinger.

„Wir danken Maximilian Budddecke für sein Engagement beim erfolgreichen Aufbau der asspario Versicherungsdienst AG und wünschen dem neuen Vorstandsteam besten Erfolg und gutes Gelingen“ sagt Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen und Aufsichtsratsvorsitzender der Bayerische ProKunde AG. „Maximilian Buddecke wird sich ab Jahresbeginn ganz auf seine Aufgabe als Leiter des Partner- und Kooperationsvertriebs der Bayerischen sowie auf sein Mandat als Vorstand der Bayerische ProKunde AG konzentrieren“ ergänzt Martin Gräfer.

Die asspario Versicherungsdienst AG ist eine 100 prozentige Beteiligung der Bayerische ProKunde AG, die als Holding die vertrieblichen Beteiligungen der Versicherungsgruppe die Bayerische bündelt.

Die Gesellschaft versteht sich als voll digitaler Anbieter und wurde 2014 gegründet. Vom Unternehmenssitz in Bad Kreuznach bietet sie heute rund 50.000 Kunden moderne und digitale Lösungen rund um die Absicherung des privaten Hab und Gut. Als Pionier versteht sie sich auch beim Angebot digitaler und umfassender Produktlösungen für gewerbliche Kunden, so wird hier die innovative AllRisk-Deckung für mittelständische Unternehmen bis 50 Mitarbeitende angeboten. Dabei arbeitet die asspario Versicherungsdienst AG aktuell bevorzugt mit der GVO Gegenseitigkeitversicherung Oldenburg VVaG, der Inter Allgemeine Versicherung AG sowie der BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG zusammen.

Die Versicherungsgruppe die Bayerische wurde 1858 gegründet und besteht aus den Gesellschaften Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. (Konzernmutter), BL die Bayerische Lebensversicherung AG und der Kompositgesellschaft BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG. Die gesamten Beitragseinnahmen der Gruppe betragen über 600 Millionen Euro. Die Gruppe steigert ihr Eigenkapital kontinuierlich und liegt dabei weit über dem Branchenschnitt. Es werden Kapitalanlagen von über 4,8 Milliarden Euro verwaltet. Mehr als 12.000 persönliche Berater stehen den Kunden der Bayerischen bundesweit zur Verfügung. Die Ratingagentur Assekurata hat der Neuen Bayerischen Leben in einer aktuellen umfangreichen Unternehmensanalyse erneut die Qualitätsnote A+ („sehr gut“) verliehen und bescheinigt dem Unternehmen eine weit über der Branche liegende Finanzkraft.

 

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Nachdem es sich in den letzten Wochen leider bereits angebahnt hat und in den letzten Tagen erwartbar gewesen ist, ist es nun leider soweit und wir bekommen einen erneuten Lockdown ab Montag.

 

Wir sind in den letzten Tagen sowohl von Maklerseite als auch von Seiten der betroffenen Mandanten in vielfachen Telefonaten und zahlreichen Mails gefragt worden, was dies jetzt im Hinblick auf die Betriebsschließungsversicherung bedeutet, ob diese im jetzt bevorstehenden Lockdown noch einmal leisten muss, wie man sich verhalten soll etc.

Aufgrund dieser zahlreichen Anfragen der letzten Tage haben wir uns entschlossen, zu den wichtigsten an uns gestellten Fragen die sich momentan offensichtlich sowohl viele Makler als auch viele Betroffene stellen, nachfolgend kurz stichpunktartig Stellung zu nehmen, um Ihnen ein Gefühl für die Situation und die möglicherweise zu beachtenden Dinge zu vermitteln. Natürlich können wir dabei nicht alle Fragen und Einzelfälle berücksichtigen. Diese sind dann telefonisch oder per Mail im Einzelnen zu klären, wofür wir Ihnen sowie Ihren Kunden selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung stehe.

  1. Bisherige Entwicklung – Stand der Rechtsprechung

In den letzten Monaten hat sich immer stärker herauskristallisiert, dass bis auf ganz wenige Ausnahmen die meisten Betriebsschließungsversicherungen aufgrund der allgemeinen behördlichen Anordnungen wegen Covid-19 im März 2020 die bereits erfolgten Betriebsschließungen umfassen dürften und dass die Versicherer wohl verpflichtet sind, die aufgrund der eingetretenen Versicherungsfälle zu regulierenden Schäden zu ersetzen.

Nachdem die Versicherer sich auf breiter Front zusammengeschlossen haben um die Schadenregulierung kollektiv zu verweigern, gibt es nunmehr erste Rechtsprechung zur Thematik die bestätigt, dass die Versicherer in der Regel zur Schadenregulierung verpflichtet sein dürften.

Momentan gibt es erst relativ wenige Urteile in Sachen Betriebsschließungsversicherung aus denen sich allgemeingültige Aussagen für die zu erwartende weitere Rechtsprechung in Sachen Betriebsschließungsversicherung ergeben.

Es gibt einige Urteile/Beschlüsse in einstweiligen Verfügungsverfahren in denen die Kläger versucht haben eine Entscheidung gegen die Versicherung im einstweiligen Rechtsschutz herbeizuführen. Diese Verfahren sind nach meiner Kenntnis alle von den Gerichten negativ beschieden worden, da es bereits am Interesse des jeweiligen Antragstellers für eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz gefehlt hat. Die Kläger sind auf ein ganz normales Klageverfahren verwiesen worden. Mit Ausnahme des bekannten Urteils des LG Darmstadt vom 29.04.2020 haben sich die Gerichte im einstweiligen Rechtsschutz mit den wirklich relevanten Fragen inhaltlich entweder gar nicht oder kaum auseinandergesetzt, so dass hier inhaltlich – vom Urteil des Landgerichts Darmstadt abgesehen – kein großer juristischer Erkenntnisgewinn möglich gewesen ist.

So ging es bei dem in der Presse zum Zwecke der Meinungsbeeinflussung immer wieder angeführten Beschluss des OLG Hamm 20 W 21/20, Beschluss vom 15.07.2020, ebenfalls um ein einstweiliges Verfügungsverfahren bei dem der Antrag bereits mangels fehlenden Rechtsschutzinteresses zurückzuweisen war. Auf die Frage, ob Covid 19 im dort zu behandelnden Fall versichert ist oder nicht, ist das OLG nur am Rande mit einem einzelnen Absatz im Rahmen einer flüchtigen summarischen Prüfung eingegangen, und zwar erkennbar ohne sich inhaltlich damit weiter auseinanderzusetzen. Dieser insgesamt nur zwei Seiten umfassende Beschluss bringt keinen inhaltlichen Erkenntnisgewinn.

In den ersten Hauptsacheverfahren liegen mittlerweile einige wenige Urteile vor. Nach meiner Kenntnis sind in den mir inhaltlich bekannten vier Verfahren zwei Klagen abgewiesen worden und zwei Klagen hatten Erfolg. In einigen anderen Verfahren hat die jeweils betroffene Versicherungsgesellschaft kurz vor Urteilsverkündung leider mit den jeweiligen Klägern einen Vergleich mit Stillschweigensklausel geschlossen, um negative Urteile zu verhindern.

Urteile in Hauptsacheverfahren:

  • LG Ellwangen 3 O 187/20, Urteil vom 17.09.2020 – die Klage gegen die Helvetia ist abgewiesen worden. Der Kläger hat es im dortigen Verfahren möglicherweise versäumt, darzulegen, dass die Klausel mit der Aufzählung der Krankheiten unwirksam ist, da sie einer AGB-rechtlichen Prüfung nicht standhält. Da der Kläger dies offensichtlich nicht vorgetragen hat, durfte das Gericht dies auch nicht prüfen. Das Gericht hat im Zivilprozess allein den Vortrag der Parteien rechtlich zu bewerten und darf nicht eigenständig darüber hinausgehen, um einer der Parteien zu helfen. Das Urteil ist in der Sache deshalb nicht zu beanstanden.
  • LG München I 12 O 7208/20, Urteil vom 17.09.2020 – die Klage gegen die Versicherung ist abgewiesen worden, da die Klägerin – eine Kindertagesstätte in München – nicht geschlossen gewesen ist und es damit bereits an einer behördlichen Betriebsschließung gefehlt hat. Auch dieses Urteil ist rechtlich nicht zu beanstanden.
  • LG München I 12 O 5895/20, Urteil vom 01.10.2020 – das Gericht hat der Klage stattgegeben und die Versicherung (Versicherungskammer Bayern) zur Regulierung des Betriebsschließungsschadens verurteilt. Das Gericht hat in dem 30-seitigen Urteil umfänglich dargelegt und rechtlich sauber begründet, weshalb der Betrieb aufgrund behördlicher Anordnung im Sinne der Versicherungsbedingungen durch Allgemeinverfügung bzw. Rechtsverordnung geschlossen gewesen ist und dass die in den Versicherungsbedingungen enthaltene Klausel mit der Auflistung der Krankheiten einer AGB-rechtlichen Prüfung nicht standhält und unwirksam ist, weil die Auflistung der Krankheiten in den Versicherungsbedingungen trotz Bezugnahme auf den Inhalt des Gesetzes inhaltlich von diesem abweicht. Weiterhin hat das Gericht festgestellt, dass Kurzarbeitergeld sowie Überbrückungshilfen und Soforthilfen nicht schadenmindernd anzurechnen sind.
  • LG München I 12 O 5868/20, Urteil vom 22.10.2020 – das Gericht hat auch hier der Klägerin Recht gegeben und die Versicherung (Die Haftpflichtkasse VVaG) zur Regulierung des Betriebsschließungsschaden verurteilt. Das Gericht hat in dem 28-seitigen Urteil erneut umfänglich mit sauberer rechtlicher Begründung dargelegt, weshalb auch dieser Betrieb aufgrund behördlicher Anordnung im Sinne der Versicherungsbedingungen durch Allgemeinverfügung bzw. Rechtsverordnung geschlossen gewesen ist und dass auch die in den Versicherungsbedingungen der Haftpflichtkasse VVaG enthaltene Klausel der Auflistung der Krankheiten einer AGB-rechtlichen Prüfung nicht standhält und unwirksam ist, weil die Auflistung in den Versicherungsbedingungen trotz Bezugnahme auf das Gesetz inhaltlich vom Gesetz abweicht. Auch hier hat das Gericht festgestellt, dass Kurzarbeitergeld sowie Überbrückungshilfen und Soforthilfen nicht schadenmindernd anzurechnen sind.

Damit teilt das Landgericht München I die von uns zuvor bereits vertretene und publizierte Rechtsauffassung hinsichtlich der AGB-rechtlichen Unwirksamkeit der Klauseln mit der Auflistung der Krankheiten sowie auch die anderen von mir vertretenen Rechtsauffassungen in den beiden letztgenannten Entscheidungen. Die beiden zuvor genannten Entscheidungen stehen dem nicht entgegen, da sich das Gericht dort – wie kurz aufgezeigt – mit anderen Rechtsfragen auseinanderzusetzen hatte bzw. die Klagen aus ganz anderen Gründen gescheitert sind.

Bei genauerer Betrachtung der bisher uns bekannten Rechtsprechung lässt sich bisher also ein in sich schlüssiges Bild erkennen. Auch wenn die Urteile aus verschiedenen Gründen unterschiedlich ausfallen, ist doch festzustellen, dass die Argumentationslinien der Gerichte sich gleichen. Es ist deshalb durchaus gut möglich, dass die Rechtsprechung auf breiter Linie den beiden Urteilen des LG München I folgen wird. Allerdings gehe ich davon aus, dass Versicherungen jetzt aus prozesstaktischen Gründen vermehrt versuchen könnten weitere Urteile, die für sie negativ auszugehen drohen, kurz vor Urteilsverkündung durch entsprechende Vergleiche mit den Klägern samt entsprechender Stillschweigensklauseln zu verhindern, während sie Prozesse, in denen die Klagen möglicherweise aus ganz anderen Gründen abgewiesen werden oder einzelne Richter eine andere Rechtsauffassung vertreten, forcieren werden, um danach darauf hinzuweisen, in welchen Verfahren die Klagen überall abgewiesen worden sind. Dass die Klagen in diesen Verfahren möglicherweise aus ganz anderen Gründen abgewiesen worden sind, könnte dabei versehentlich in Vergessenheit geraten. Bei dieser sowohl aus dem Diesel-Skandal als auch den Kapitalanlage- und Bankenskandalen der Vergangenheit bekannten Prozesstaktik in Massenverfahren geht es vor allem darum, die öffentliche Meinung in der Presse sowie auch bei Gericht zu beeinflussen und möglichst viele Geschädigte bzw. Betroffene zu verunsichern und davon abzuhalten ebenfalls ihre Rechte geltend zu machen und notfalls zu klagen. Jedenfalls so lange, bis Verjährung eingetreten ist.

Natürlich können wir die Entwicklung der Rechtsprechung letztlich nicht vorhersehen und weise deshalb an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es nicht auszuschließen ist, dass die Rechtsprechung sich anders entwickelt als von mir erwartet und bisher geschehen. Ich kann deshalb für meine Einschätzung der Rechtslage und der zukünftigen Entwicklung der Rechtsprechung keine Haftung übernehmen. Es handelt sich hier lediglich um meine persönliche Einschätzung auf Grundlage der mir bisher bekannten der bisherigen Entwicklung.

  1. Was folgt daraus für den erneuten Lockdown und was ist zu beachten?
  1. Muss die Versicherung bei einer erneuten behördlichen Anordnung der Betriebsschließung durch Allgemeinverfügung oder Verordnung erneut leisten?

Nach vorherstehenden Ausführungen gehe ich davon aus, dass eine Betriebsschließung aufgrund behördlicher Anordnung durch Allgemeinverfügung oder Rechtsverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Covid-19 vom Versicherungsschutz fast aller Betriebsschließungsversicherungen umfasst ist. Der erste im März eingetretene Versicherungsfall ist bei den meisten Betrieben abgeschlossen, nachdem diese zwischenzeitlich wieder öffnen durften und geöffnet hatten.

Bei der erneuten behördlichen Anordnung der Betriebsschließung durch Allgemeinverfügung oder Rechtsverordnung handelt es sich demnach um einen neuen Versicherungsfall.

Hier ist zu beachten, dass der Versicherungsnehmer den Eintritt dieses neuen Schadenfalles der Versicherung dann ebenso zu melden hat, wie den ersten Schadenfall im März. Es besteht eine erneute Anzeigeobliegenheit!

  1. Voraussetzung – Bestehen des Versicherungsvertrages im Zeitpunkt des Schadens

Voraussetzung für den Eintritt eines weiteren Versicherungsfalles ist, dass der Versicherungsvertrag im Zeitpunkt des Eintritts des Schadenfalles – also am 02.11.2020 – noch besteht.

  1. a) Problematik der Sonderkündigung gem. § 92 VVG

Dies setzt voraus, dass die Versicherung nach Eintritt des ersten Versicherungsfalls im März nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht gem. § 92 VVG Gebrauch gemacht hat. Das ist – zumindest soweit mir dies bekannt ist – auf breiter Front nicht der Fall, da die Versicherungen dann ja den Eintritt des Versicherungsfalles damals hätten eingestehen müssen. Denn nur der Eintritt des Versicherungsfalles berechtigt zur Kündigung nach § 92 VVG.

Soweit vereinzelt Versicherungen eine Kündigung nach § 92 VVG ausgesprochen haben, im Rahmen derer sie aber ausdrücklich noch einmal festgestellt haben, dass ein Versicherungsfall nicht eingetreten sei, sondern lediglich ein Schaden gemeldet worden sei und man allein aufgrund der Schadenmeldung, ohne dass ein Versicherungsfall vorliege, vom Sonderkündigungsrecht nach § 92 VVG Gebrauch mache, so spricht vieles dafür, dass diese Kündigungen unwirksam sind. In einigen Fällen hat die kündigende Versicherung zudem die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von einem Monat nicht eingehalten, sondern mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zu kündigen versucht. Ob der Versicherungsvertrag hier noch besteht oder wirksam gekündigt worden ist, ist im Einzelfall zu klären.

  1. b) Vorzeitige Vertragsaufhebung und Abschluss eines neuen Vertrages

Einzelne Versicherer haben offensichtlich in den letzten Wochen das Problem einer möglichen erneuten Leistungsverpflichtung erkannt und versuchen mit den Kunden unter einvernehmlicher Aufhebung des alten Vertrages neue Betriebsschließungsversicherungsverträge abzuschließen. Dieser Versuch ist wohl dem Umstand geschuldet, dass der Versicherer damit zu vermeiden versucht, im Falle des Eintritts eines weiteren Schadenfalles im Zuge eines erneuten Lockdowns erneut leisten zu müssen. Hier ist Vorsicht geboten. Entscheidend ist der Zeitpunkt zu welchem der bestehende Vertrag aufgehoben werden soll. Wird der Vertrag hier vorzeitig einvernehmlich verändert, besteht das Risiko, dass durch eine solche Vertragsveränderung für den zweiten jetzt bevorstehenden Lockdown dann kein Versicherungsschutz mehr besteht, wenn die Vertragsänderung für einen Zeitpunkt vor dem Eintritt des neuen Versicherungsfalles – in diesem Fall am 02.11.2020 – vertraglich vereinbart wird.

Soweit der Versicherungsvertrag im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles noch besteht ist der neue Schaden zu melden und dann, soweit er vom Versicherungsschutz umfasst ist, grundsätzlich ebenfalls von der Versicherung zu regulieren.

  1. Leistungsbeschränkungsklauseln im Versicherungsvertrag

Eine ganze Reihe von Betriebsschließungsversicherungen enthalten Klauseln in denen sinngemäß geregelt ist, dass die Versicherung im Rahmen eines zweiten Schadenfalles durch die behördliche Anordnung der Betriebsschließung wegen der gleichen Umstände möglicherweise nicht erneut leisten muss.

Die Versicherungsbedingungen sind hier oft völlig unklar. Es wird zum Beispiel ausgeführt:

„Wird eine der durch die Versicherung gedeckten Maßnahmen mehrmals angeordnet und beruhen die mehrfachen Anordnungen auf den gleichen Umständen, so wird die nach Teil E, Ziffer 2.1. zu leistende einschlägige Entschädigung nur einmal zur Verfügung gestellt.“ (Versicherungsbedingungen der Alte Leipziger Versicherung AG)

Es stellt sich die Frage, was dies bedeutet? Die Versicherung wird sich bei erneuten Betriebsschließungen aufgrund behördlicher Anordnungen auf Grundlage des IfSG im Rahmen des bevorstehenden zweiten Lockdowns wahrscheinlich auf diese Klausel berufen und argumentieren, dass aufgrund dieser Versicherungsklausel eine erneute Schadenregulierung nicht geschuldet ist.

Ich halte diese Klausel für möglicherweise unwirksam, da auch sie einer AGB-rechtlichen Prüfung m.E. eher nicht standhält. Die Klausel ist meines Erachtens völlig unklar und damit intransparent. Es ist schon unklar auf welchen Zeitraum sich ein Ausschluss der Versicherungsleistung bei mehrmaliger Anordnung der von der Versicherung gedeckten Maßnahmen beziehen soll. Soll dies auch gelten, wenn zum Beispiel ein Betrieb im Abstand von 10 Jahren aufgrund der gleichen Umstände von der Behörde zweimal geschlossen wird?

Nach dem Wortlaut der Klausel ist dies möglicherweise der Fall. Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer wird dies hingegen nicht so verstehen. Allein dieses kleine Beispiel zeigt, dass die Klausel völlig unscharf und damit intransparent ist. Auch inhaltlich ist nicht erkennbar, was überhaupt die Anordnung aufgrund „gleicher Umstände“ bedeuten soll. Was genau sind gleiche Umstände? Auch hier kann jeder verstehen was er möchte. Man kann die Klausel aufgrund ihres unscharfen Wortlautes zu Gunsten der Versicherung fast beliebig weit auslegen, was zur Unwirksamkeit der Klausel führen könnte. Wie die Rechtsprechung dies später beurteilen wird, kann ich naturgemäß nicht vorhersehen.

Soweit der konkrete Betriebsschließungsversicherungsvertrag eine solche Klausel nicht enthält, stellt sich an dieser Stelle natürlich auch kein Problem. Enthält er eine solche Klausel, so sollte der neu eintretende Schadenfall der Versicherung gegenüber trotzdem ordnungsgemäß gemeldet und geltend gemacht werden. Es wird dann später zu klären sein, ob die entsprechende Klausel im Versicherungsvertrag überhaupt Anwendung findet und falls ja, ob sie wirksam ist oder ob die Klausel unwirksam ist und die Versicherung deshalb auch für diesen weiteren Schadenfall leisten muss.

  1. Bereits geschlossene Vergleiche aufgrund des ersten Schadenfalles

Zahlreiche Betroffene haben die ihnen auf Grundlage der sogenannten „Bayerischen Lösung“ angebotenen Abfindungsvereinbarungen angenommen, nachdem Ihnen die Versicherung zuvor in der mit dem Abfindungsangebot zusammen übersandten Regulierungsablehnung erklärt hat, dass kein Versicherungsfall vorliegt und die Versicherung nicht zur Leistung verpflichtet ist. Man sei jedoch unabhängig von einer nicht bestehenden Leistungspflicht bereit, im Rahmen der „bayerischen Lösung“ bei Abschluss einer entsprechenden Abfindungsvereinbarung eine Kulanzzahlung zu leisten. Oft ist dabei noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass es sich bei der Kulanzleistung nicht um ein Teil des zu regulierenden Schadens handelt. In vielen der Abfindungsvereinbarungen ist weiter geregelt, dass mit Abschluss der Abfindungsvereinbarung auch alle zukünftigen Ansprüche des Betroffenen auf weitere Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung im Zusammenhang mit Covid-19 erledigt bzw. ausgeschlossen sein sollen.

Dies würde für den zweiten nun bevorstehenden Lockdown bedeuten, dass bei Eintritt eines erneuten Schadenfalles kein Anspruch mehr auf erneute Versicherungsleistung bestehen würde.

Allerdings ist es gut möglich, dass die geschlossenen Abfindungsvereinbarungen nach § 779 Abs. I BGB unwirksam sind, wenn der nach dem Inhalt des Vergleiches als feststehend zu Grunde gelegte Sachverhalt (der eingetretene Betriebsschließungsschaden sei nicht versichert und es bestehe keine Leistungspflicht des Versicherers) der Realität nicht entspricht und der Betroffene den Vergleich in Kenntnis der tatsächlichen Sachlage nicht abgeschlossen hätte.

Weiterhin steht bei einigen Fallkonstellationen die Anfechtbarkeit des Vergleiches im Raum und es könnte ein Verstoß der Versicherung gegen § 1a Abs. I Nr. 4 VVG vorliegen, nach dem die Versicherung gehalten ist, gegenüber dem Versicherungsnehmer stets ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse des Versicherungsnehmers zu handeln.

Sollte also die bereits geschlossen Abfindungsvereinbarung unwirksam sein oder anfechtbar, so besteht auch in diesen Konstellationen die Möglichkeit, dass die Versicherung auch den jetzt durch den zweiten Lockdown eintretenden Schadenfall als neuen Versicherungsfall wird regulieren müssen. Selbstverständlich hat der betroffene Versicherungsnehmer in diesen Fällen auch nach wie vor zusätzlich Anspruch auf vollständige Regulierung des ersten Betriebsschließungsschadens aus der Betriebsschließung aufgrund des ersten Lockdowns im März. Hinsichtlich der Einzelheiten bedarf es einer differenzierten Betrachtung der genauen Umstände des Einzelfalles.

  1. Meldung des neuen Schadenfalles

Die Meldung des neuen Schadenfalles hat ebenso wie bei der Meldung des ersten Schadenfalles infolge des Lockdowns im März entweder durch den Betroffenen selbst gegenüber der Versicherung zu geschehen oder durch den Makler des Betroffenen.

Dabei ist zu beachten, dass der Versicherung bei mehreren betroffenen versicherten Betriebsstätten jede aufgrund der behördlichen Anordnung geschlossene Betriebsstätte als Schadenfall zu melden ist!

Die Meldung des neuen Schadenfalles gegenüber der Versicherung erfolgt nicht durch uns! Ich komme erst dann möglicherweise wieder ins Spiel, wenn die Versicherung die Schadenregulierung des gemeldeten Schadenfalles dem Grunde nach endgültig abgelehnt hat und sich damit möglicherweise selbst bereits in Verzug gesetzt hat.

  1. Fazit

Die aufgrund des am 02.11.2020 bevorstehenden erneuten Lockdowns neu eintretenden Schadenfälle bzw. Versicherungsfälle sollten jedenfalls ordnungsgemäß der Versicherung gemeldet werden soweit der Versicherungsvertrag zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles noch besteht. Soweit die Versicherung dann die Schadenregulierung verweigert, wird im Einzelfall durch einen mit der Materie befassen Rechtsanwalt zu prüfen sein, ob eine (erneute) Regulierungspflicht der Versicherung besteht. Für viele Betroffene geht es dabei um sehr viel Geld, zu viel Geld, um darauf einfach verzichten zu können. Ich hoffe, damit zu einigen Fragestellungen in der gebotenen Kürze Stellung bezogen zu haben mit denen sich offensichtlich gerade einer Vielzahl der befassten Makler sowie deren Kunden beschäftigen.

Für Fragen zu Einzelheiten stehe ich Ihnen sowie Ihren Kunden selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr,

Stephan Michaelis LL.M.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

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Bessere Absicherung bei der Lieferung von Speisen aus eigener Herstellung

 

Die zweite Welle der Corona-Pandemie ist in vollem Gange. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen sind gravierend. Die Gastronomie trifft die Krise mit der vorübergehenden Schließung zum wiederholten Male besonders stark. Der digitale Gewerbeversicherer mailo reagiert darauf mit einer wichtigen Überarbeitung in der Betriebshaftpflichtversicherung.

“Die Geschäftsmodelle unserer aktuellen, aber auch potenziellen Kunden verändern sich. Dies geschieht häufig freiwillig. Die derzeitige Ausnahmesituation zwingt jedoch viele Gewerbetreibende, kurzfristig und drastisch umzudenken. Wir sehen es als unseren Auftrag, helfend mitzudenken. So haben wir den erneuten Corona-bedingten Rückschlag für eine unserer Hauptzielgruppen, die Gastronomie, zum Anlass genommen, spontan ein Produkt-Update in der Betriebshaftpflichtversicherung umzusetzen. Eine einfache Außerhausbewirtung war vorher bereits mitversichert. Diese Klausel haben wir deutlich erweitert. So sind ab sofort auch reine Lieferdienste von Speisen aus eigener Herstellung, Catering & Co. mitversichert. Es ist beeindruckend, mit wie viel Einsatz und Kreativität die Gastronomie durch die Krise geht. Der Lieferservice ist für viele zu einem neuen Standbein geworden. Und wir wollten den neuen Gegebenheiten mit der richtigen Absicherung begegnen”, sagt Armin Molla, einer von drei Gründern der mailo Versicherung AG.

Die Produktlösung von mailo ist modular aufgebaut und kann passgenau und bedarfsgerecht zusammengestellt werden. Neben einer Betriebshaftpflichtversicherung, der Basis-Absicherung für alle Betriebe, die für und mit Menschen arbeiten, bietet mailo auch weitere wichtige Deckungsbausteine an. So können sich Betreiber auch gegen reine Vermögensschäden, Cyber-Schäden sowie selbstverständlich auch gegen Schäden an Inventar und Vorräten passend absichern. Bei der Inhaltsversicherung hat mailo mit den Paketen Basis, Medium und Premium drei interessante Kombinationen zusammengestellt. Das Premium-Paket bietet auch eine Absicherung bei Betriebsschließung. Ein vollständiger Unterversicherungsverzicht sowie die optionale Absicherung von Schäden an Kühlgut sind nur ein kleiner Ausschnitt der zahlreichen Deckungskomponenten und -highlights. “Unsere Kunden profitieren dank der Update-Garantie selbstverständlich ebenfalls von diesen Verbesserungen, ohne selbst aktiv werden zu müssen”, so Molla.

Auch beim Gastro-Konzept bietet mailo eine kostenlose Differenzdeckung für bis zu 18 Monate an. Der Versicherungsschutz kann bereits heute beantragt werden – auch wenn der Ablauf der aktuellen Police und der Beginn der mailo-Absicherung weit in der Zukunft liegen. “Mit diesem besonderen Service bieten wir Kunden und Maklerpartnern die Möglichkeit, sich ohne jeden Zeitdruck, frühzeitig eine preis-leistungsstarke Absicherung und die aktuell sehr interessanten Konditionen zu sichern. Ein Upgrade zur aktuellen Deckung gibt es kostenlos dazu”, fasst Molla zusammen.

 

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