Launch des ersten Projekts macht Investieren zeitgemäß

 

Das Hamburger Start-Up Bloxxter revolutioniert Immobilien-Investments für Privatanleger. Mit dem Launch des ersten Projekts „Städtisches Kaufhaus und Reclam-Carrée Leipzig“ sind Investments in exklusive Immobilien ab sofort nicht mehr nur professionellen Investoren vorbehalten. „Bloxxter macht Sachwert-Investments endlich zeitgemäß, fair und unabhängig. Wir sind überzeugt davon, dass die Qualität von Projekten und Prozessen nicht davon abhängig sein dürfen, mit wieviel Kapital sich ein Anleger beteiligt“, so Marc Drießen, CEO und Gründer von Bloxxter.

Das Top-Duo: Städtisches Kaufhaus und Reclam-Carrée

Das erste Bloxxter Premium-Projekt Städtisches Kaufhaus und Reclam-Carrée bietet Investoren eine Verzinsung von 3% p.a. ab Beteiligung. Diese im Vergleich zu festverzinslichen Anlagen attraktiven Auszahlungen basieren u.a. auf geringen Ankaufsnebenkosten und der digitalen Umsetzung des Investments. Mit dem Städtischen Kaufhaus und dem Reclam-Carrée im Zentrum Leipzigs werden bei Bloxxter zwei geschichtsträchtige Immobilien zum Top-Duo für Investoren. Der historische Charme der modernen Gebäude macht sie besonders attraktiv – für die Nutzer und auch für Investoren. Laut Gutachten sind die Immobilien schon heute 13% mehr wert als die Summe aus Bankfinanzierung und Bloxxter-Investment.

Das Team von Bloxxter verfügt über langjährige Erfahrung aus unterschiedlichen Fachbereichen, unter anderem eine breite Expertise aus vollregulierten Investmentgesellschaften. Dies ermöglicht die Etablierung hoher Standards in der Strukturierung und Qualitätssicherung der Digitalen Wertpapiere. Vor allem aber sind die Investments konsequent vom Kunden gedacht: Niedrige Mindestbeteiligungen von 500 Euro, ein digitaler Investmentprozess und die hohe Flexibilität täglicher Übertragbarkeit kombiniert Bloxxter erstmals mit institutionellen Prozessen wie einer externen Mittelverwendungskontrolle durch eine der Big Four Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und regelmäßige Bewertungen der Immobilien.

„Wir haben mit Bloxxter etwas Neues geschaffen, indem wir das Beste aus unterschiedlichen Welten in einem Investment kombinieren. Es integriert institutionelle Standards, ist flexibel, hat ein geringes Mindestinvestment, ist grundbuchlich abgesichert, digital umgesetzt und einfach verständlich.“, so Drießen weiter.

Beteiligungen sind ausschließlich Online auf der Plattform bloxxter.com möglich. Für Finanzvermittler hat Bloxxter ein exklusives Tippgeber-Programm entwickelt.

Projektdaten Städtisches Kaufhaus und Reclam-Carrée im Überblick

Mindestbeteiligung:         Ab 500 Euro

Rendite:       3% p.a.

Flexibilität:   Täglich weltweit übertragbar

Transaktionskosten:        Unter 10 Cent

 

Über Bloxxter

Bloxxter erfindet das Investieren neu, damit wirklich alle in hochwertige Sachwerte investieren können. Private Anleger haben damit erstmals die Möglichkeit, schon ab 500 Euro ihren fairen Anteil an Assets zu kaufen, die sonst institutionellen Investoren vorbehalten sind. Investieren wird mit dem erfahrenen Team von Bloxxter zudem zeitgemäß: Einfach, schnell und digital. Dabei profitieren Investoren zudem von niedrigen Transaktionskosten, täglicher Übertragbarkeit und institutionellen Prozessen, die die Transparenz erhöhen und externe Bewertungen standardisiert integrieren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bloxxter GmbH, Geibelstraße 46 b, 22303 Hamburg, Tel: +49 40 22 85 85 9 -41, www.bloxxter.com

Kundenerwartungen und Absicherungspotenzial durch Ansprache von Bestandskunden

 

Nur 25 Prozent der Versicherungsnehmer werden innerhalb von zwei Jahren von ihrem Vermittler oder Bankberater direkt hinsichtlich des Versicherungsbedarfs angesprochen. Weitere 16 Prozent erhalten Anrufe aus der Zentrale ihrer Versicherungen und 14 Prozent von einem Mitarbeiter des Versicherungsbüros. Am häufigsten erhalten Versicherungskunden einen entsprechenden Brief (39% in zwei Jahren), um über Neuerungen oder Zusatzangebote mit den Kunden zu sprechen. E-Mail-Informationen haben sich inzwischen mit 17 Prozent in zwei Jahren auf Rang 3 hochgearbeitet. Andere Digitalkontakte wie eine Nachricht über das Kundenportal, SMS oder über sozialen Medien oder eine traditionelle Kundenzeitschrift sind mit unter 10 Prozent kaum von Bedeutung.

Am erfolgreichsten ist die persönliche Ansprache des Kunden, entweder durch einen Vermittler oder Mitarbeiter des Versicherungsbüros oder durch Anrufe aus der Zentrale. Mehr als zwei Fünftel haben im Anschluss einen Neuabschluss oder eine Leistungserweiterung bei ihrem Versicherer abgeschlossen. Der gängigste Anspracheweg „Brief“ erreicht mit rund 10 Prozent die geringste Abschlussquote. Die weiteren Kontaktarten mit geringerer Reichweite wie z. B. Kundenzeitschriften, E-Mail oder SMS erreichen eine mittlere Abschlussquote von rund einem Viertel bis einem Drittel. Jedoch erhöht die digitale Ansprache auch die Gefahr, Abschlüsse bei anderen Gesellschaften auszulösen. Als deutlich besser in dieser Hinsicht erweisen sich Nachrichten an den Kun-den über eine App oder das Kundenportal – über 20 Prozent Erfolgsquote bei nur geringer Aktivierung für den Abschluss bei anderen Gesellschaften (4%).

Dies sind die Ergebnisse der Sirius Campus Marktuntersuchung „Ansprachepräferenzen“ mit über 2.000 Online-Interviews unter privaten Entscheidern und Mitentscheider zu Versicherungen. Die repräsentative Stichprobe für das Alter von 18 bis 69 Jahren wurde im Juni 2020 erhoben.

Medium und Absender der Ansprache abhängig vom Kundentyp

Seit 2015 ist die Akzeptanz der persönlichen Briefe des Vermittlers um 11 Prozentpunkte auf 22 Prozent erheblich gesunken. Dagegen erfreuen sich digitale Nachrichten per E-Mail (14%), Nachrichten im Kundenportal (6%) und Kurznachrichten über das Handy (4%) einer größeren Beliebtheit als noch 2015. Die Präferenzen für bestimmte Medien und Absender werblicher Ansprachen durch den eigenen Versicherer sind weitgehend unabhängig vom Alter. Weitaus differenzierter stellen sich die Präferenzen auf Basis der Select Typen dar – einer Entscheidertypologie im Versicherungsmarkt anhand von Motiven und Heuristiken. Danach erwartet der qualitäts- und beziehungsorientierte Partner am häufigsten einen persönlichen Brief seines Vermittlers oder sogar einen vereinbarten Beratungstermin. Optimierer sind online-affin, aber schätzen auch die unabhängige Beratung von Versicherungsmaklern. Sie lassen sich gerne von innovativen Angeboten mit besonderen Vorteilen überzeugen, ob per Brief oder E-Mail vom Vermittler oder der Zentrale ist für sie dabei eine Nebensache. Vorsichtige sind von werblichen Informationen schnell verunsichert. Nur Angebote per Brief oder für eine persönliche Beratung kommen für sie in Frage. Die sparsamen Eigenständigen treffen ihre Überlegungen allein für sich und meiden Vermittler. Deswegen bevorzugen sie E-Mails oder einen Brief aus der Zentrale. „Die Entscheidertypen lassen sich auf Basis ihres Interaktionsmusters mit Versicherern leicht und sicher identifizieren. So lassen sich typspezifische Ansprachen und Angebotsgestaltungen weitaus erfolgreicher als herkömmliche Massen-Mailings formulieren“, berichtet Dr. Oliver Gaedeke, Gründer und Geschäftsführer der Sirius Campus.

Individuelle Ansprache am erfolgreichsten

Erneut bestätigt sich die Erkenntnis, dass eine individuelle Ansprache der Kunden zu mehr Aufmerksamkeit und einem höheren Abschlusserfolg führt. So werden 17 Prozent der Kunden zu konkreten Lebensereignissen wie Autokauf, Umzug oder Renteneintritt angesprochen. Passen die Themen zu den tatsächlichen Lebensereignissen der Kunden, steigt die Abschlussquote der entsprechenden Angebote auf 45 Prozent. Auch Angebote zu Informationsveranstaltungen z. B. zur Energieberatung, Sicherheit rund ums Haus oder Beratungen für Berufseinsteiger können sehr erfolgreich sein, jedoch werden sie mit rund 7 Prozent selten angeboten. „Individuelle Ansprachen lassen sich nicht nur über Lebensereignisse, sondern auch über die Tonalität oder Ausführungen zu den Neuerungen bzw. Leistungserweiterungen erreichen,“ gibt Dr. Oliver Gaedeke zu bedenken. „Hier besteht häufig noch ein erhebliches Verbesserungspotenzial in der Brief- und Telefon-kommunikation der Gesellschaften.“

Über die Untersuchung

Die über 80-seitige Untersuchung betrachtet die Kundenerwartungen und Erfolgsfaktoren bei der Ansprache für Neuerungen und Zusatzangebote durch Versicherer oder Vermittler. Es werden bevorzugte Medien, Themen und Tonalität sowie die Akzeptanz der Ansprachehäufigkeit untersucht. Differenzierte Analysen über soziodemographische und Vertriebsanbindungsgruppen so-wie über die Select Typen (www.select-typen.de) bieten Versicherern konkrete Ansatzpunkte für Kundenbindungs- und Cross-Selling-Strategien. Weiter Informationen sowie Angaben zur Bezugsmöglichkeit der Untersuchung bietet Christoph Müller (christoph.mueller@siriuscampus.de, 0152 38 24 66 44) und sind hier hinterlegt:

LINK: https://www.siriuscampus.de/2020/10/14/wachstumspotenzial-im-kundenbestand-bietet-ungenutzte-chancen/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Sirius Campus GmbH, Im Klapperhof 33c, 50670 Köln, Tel: 0221 42 330 200, www.siriuscampus.de

Andreas Grünewald als Vorstandsvorsitzender bestätigt

 

Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) wählte auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung einen neuen fünfköpfigen Vorstand. Turnusmäßig wird dieser alle drei Jahre gewählt. Andreas Grünewald (FIVV AG) wurde in seinem Amt als Vorstandsvorsitzender einstimmig bestätigt. Für Grünewald ist es bereits die sechste Amtszeit als Vorstandsmitglied – und er verkündete im Vorfeld, dass dies zugleich seine letzte Kandidatur ist.

Die bisherigen Vorstände H. Christian Störkel (Werte Invest Vermögensverwaltung GmbH), Thomas Buckard (Michael Pintarelli Finanzdienstleistungen AG) und Uwe Eilers (FV Frankfurter Vermögen AG) wurden ebenfalls für diese Amtszeit wiedergewählt. Neu in den Vorstand gekommen ist Andreas Kitta von der Albrecht, Kitta & Co. Vermögensverwaltung GmbH. Kitta folgt auf Martin Wiegelmann (SMS & Cie. Vermögensmanagement GmbH), der dem VuV-Vorstand seit 2008 angehörte. Mehr als zwölf Jahre gestaltete Wiegelmann als stellvertretender Vorstandsvorsitzender sowie als Finanz- und Rechtsvorstand das Verbandsleben maßgeblich mit.

Grünewald würdigte Wiegelmann für seine langjährige wertvolle Mitarbeit sowie für sein konstruktives und dabei stets kollegiales Engagement. „Mit Martin Wiegelmann scheidet ein sehr geschätzter Vorstandskollege aus, der durch seine umfassenden Kenntnisse und Erfahrungen die Ressorts Recht und Finanzen mustergültig fortentwickelt hat und einen auch bilanziell kerngesunden VuV übergibt.“ Die Mitgliederversammlung bedankte sich bei Wiegelmann mit großem Applaus und wählte ihn zum Ehrenmitglied.

Zudem begrüßte es Grünewald sehr, dass Wiegelmann dem Geschäftsführenden Verbandsjustiziar Dr. Nero Knapp weiterhin zur Seite steht. Außerdem wirkt er auch zukünftig in den Fachausschüssen „Regulierungsfragen“ sowie „Recht und Steuern“ mit seinem Knowhow mit.

Ebenso freute es den Vorstandsvorsitzenden, dass für die Vorstandsreihen mit Andreas Kitta der Wunschkandidat seine Bereitschaft zur Mitarbeit erklärt und die Mitgliederversammlung einstimmig dem Vorschlag zugestimmt hat. „Mit Kitta stößt ein erfahrener Vermögensverwalter in unseren Vorstandskreis. Mit mehr als 25 Jahren Branchenerfahrung komplettiert er in idealer Weise unsere fünfköpfige Runde.“

Grünewald dankte den Mitgliedern für ihr Vertrauen und versprach: „Unser Ziel ist es, das Angebot für unsere Mitglieder auf hohem Niveau zu halten und stetig weiter auszubauen. Wir sehen es gerade vorbildlich am Beispiel unserer Akademie. Während des Lockdowns haben wir das Akademiekonzept fortentwickelt und bieten nun neben Hybrid-Seminaren auch eine Online-Lernplattform an. So sind wir froh und dankbar, die jetzige Mitgliederversammlung in unseren Akademieräumen aus einer Mischung von Präsenz- und Online-Live-Format satzungsgerecht durchführen zu können. Das ist für uns alle ein wahrer Meilenstein.“

Für die kommende Amtszeit sieht er die wichtigsten Aufgaben im weiteren Ausbau des Qualifizierungsangebotes, der kontinuierlichen Steigerung der Branchenbekanntheit sowie in der Unterstützung bei der Umsetzung der kommenden Nachhaltigkeitsregularien. Grünewald verweist auf das VuV-CRM sowie auf das verbandseigene Compliance-Management-System, das sämtliche Prozesse und Strukturen behandelt und alle relevanten Musterformulare und Dokumente enthält. Zudem wurde mit dem VuV-KOS für das Kunden-Onboarding ein neues Tool aus der Taufe gehoben, das den „Kunde-Werden-Prozess“ für alle Vermögensverwalter und Depotbanken deutlich vereinfacht. Auch in Anbetracht der Digitalisierung der Prozesse sieht Grünewald den Verband und die gesamte Branche gut aufgestellt für die Zukunft. Und last but not least gilt es die Nachfolge möglichst frühzeitig zu gestalten – Grünewald setzt auf einen verjüngten und weiblicheren Vorstand.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VuV- Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V., Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 660550110, Fax: +49 69 660550119, www.vuv.de

Die Nucleus Life AG hat über die nl360 vertriebs gmbh, Vertriebsgesellschaft der Nucleus Life AG, eine Kooperationsvereinbarung mit der con.fee AG geschlossen.

 

Die 2005 gegründete con.fee AG gehört zu den Pionieren des Honorarberatungsmarktes und bietet ihren ca. 200 angeschlossenen Maklern und Beratern mit der con.fee eigenen Plattform unter anderem Zugriff auf über 300 Sach- und Rentenversicherungstarife aller Schichten auf Nettobasis.

Mit der Kooperation der con.fee AG bietet Nucleus Life AG die Liechtensteiner Versicherungslösung ProtectInvest ab sofort auch als Nettotarif über die con.fee eigene Plattform in Deutschland an. con.fee Makler/Berater erhalten mit ProtectInvest Zugriff auf eine der größten Investmentplattformen in der EU (ca. 35Tsd. Fonds, ca. 1.800 ETFs und viele gemanagte Portfolios) und können so ihr Angebot für langfristig orientierte Kapitalanleger zusätzlich um den Baustein Erben & Schenken erweitern.

Markus Graf, Verwaltungsrat Nucleus Life AG, sagt: „Wir freuen uns, mit der con.fee AG einen Pionier der Honorarberatung als Partner für unsere Ideen gewonnen zu haben. ProtectInvest, unser digitales, abgeltungssteuerfreies „Depot“, ist die ideale Lösung, um Kapitalmarktrendite, steuerliche Optimierung und die Themen Erben & Schenken miteinander zu kombinieren. Eine gute Fondsauswahl ist dabei unerlässlich.“

Thomas Meinhardt, Vorstandsvorsitzender sagt: „Die Kooperation mit Nucleus Life AG ist ein gutes Beispiel dafür, dass Honorarberatung und Innovationen aus Liechtenstein gut zusammen passen. Die schlanke, transparente Kostenstruktur und die Möglichkeit, die Themen Erben & Schenken miteinander verknüpfen zu können, waren ausschlaggebend für unsere Wahl. Mit der Versicherungslösung ProtectInvest öffnet sich vielen Kunden eine interessante Alternative für ihre Kapitalanlage und das Thema Erben & Schenken.“

Über Nucleus Life AG:

Nucleus Life AG ist eine unabhängige, seit 2004 international operierende, Versicherungsgesellschaft mit Hauptsitz in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein. Kernmärkte sind Deutschland, Österreich, Belgien, Norwegen, Schweden, Liechtenstein und Schweiz. Die Nucleus Life AG bietet mit dem digitalen, abgeltungssteuerfreien Depot ProtectInvest eine innovative alternative zum klassischen Fondsdepot. Die Nucleus Life AG ist im Besitz des Managements. Der Vertrieb in der DACH Region erfolgt über die nl360 vertriebs gmbh.

Über die con.fee AG:

Als unabhängige Service-Plattform für Honorarberatung blickt die con.fee AG auf über 15 Jahre Erfahrung, Kompetenz und Beständigkeit zurück. Finanzberater des con.fee-Beraternetzwerks erzielen mit einer speziellen Mehrwertberatung und exklusiven Nettoprodukten eine Alleinstellung bei ihren Kunden. Seit jeher wird dabei die persönliche und umfassende Beratung sowie Betreuung zum Wohle der Kunden in den Mittelpunkt gestellt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

con.fee AG, Hegelstraße 14, 53177 Bonn,Tel: +49 228 – 299 727 82, Fax: +49 228 – 299 727 89, www.confee.de

In diesem Jahr findet die DKM vom 26.-29.10.2020 in einem neuen Format als virtuelle Veranstaltung unter dem Motto „digital.persönlich“ statt.

 

meinMVP nimmt teil und bietet auf der virtuellen DKM Gespräche rund um das Maklerverwaltungsprogramm an. Die Teilnehmer der DKM haben neben einer Chat- und Videotelefonie-Funktion die Möglichkeit, sich in Gruppenterminen beispielsweise über die Grundfunktionen oder auch zur Vertriebsoptimierung mit meinMVP zu informieren.

Gruppentermine

An jedem Tag der DKM bietet das Team von meinMVP Termine für Gruppen bis zu 11 Personen an. Die im Folgenden gelisteten Themen werden jeweils für eine Stunde von meinMVP-Experten vorgestellt:

  • Grundfunktionen
  • BiPRO mit meinMVP
  • Daten & Dokumente in meinMVP importieren
  • Vertriebsoptimierung mit meinMVP
  • Tarifvergleichsrechner in meinMVP
  • Expertentalk: Ihre Fragen – unsere Antworten

Interessierte können sich für jedes dieser Themen ab sofort unter dem folgenden Link eintragen: https://www.meinmvp.de/digitale-dkm-2020/

Hinweis: Da der Gruppentermin über die Plattform der DKM stattfinden wird, ist es erforderlich, dass die Teilnehmer bereits als Besucher der Messe angemeldet sind. Den kostenlosen Einladungslink finden Interessierte hier: https://www.die-leitmesse.de/meinmvp/2020

Persönliche Ansprechpartner

Über den virtuellen und interaktiven Ausstellerbereich der DKM finden Interessenten den meinMVP-Unternehmensauftritt. Dort sind viele praktische Informationen rund um die Anwendung hinterlegt. Interessenten finden hier auch eine Übersicht der meinMVP-Experten, die sich darauf freuen, in den virtuellen Dialog zu treten, die umfangreichen Funktionen von meinMVP vorzustellen und Fragen live zu beantworten. Die meinMVP-Experten stehen vom 26.10.-29.10.2020 jeden Tag von 9 – 17 Uhr für einen Austausch zur Verfügung. Weitere Informationen zur DKM finden Sie auf der Messeplattform www.digital.die-leitmesse.de

Über meinMVP

Hinter meinMVP verbirgt sich ein kostenloses und webbasiertes Maklerverwaltungsprogramm, das wesentliche Abläufe im Maklerbüro vernetzt und das effiziente Management der Kundenbeziehungen, Kundenverwaltung und Kommunikation sicherstellt. So können Makler umfassend digital begleitet und unterstützt werden, damit sie mehr Zeit für die eigentliche Aufgabe haben – den direkten Kundenkontakt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.meinmvp.de

 

Verantwortlich für den Inhalt:

digital broking GmbH, Constantinstraße 90, 30177 Hannover, Tel: 0800 6346687, www.digital-broking.dewww.meinmvp.de

Die Zeit 100-prozentiger Beitragsgarantie neigt sich dem Ende: Versicherer in Deutschland gehen dazu über, keine Lebensversicherungen mit 100-prozentiger Garantie mehr anzubieten.

 

Neukunden können daher künftig nicht mehr auf den vollen Erhalt ihrer eingezahlten Gelder bauen. Stattdessen werden in Neuverträgen häufig fondsbasierte Modelle angeboten, mit einer gesicherten Ausschüttung von 60, 80 oder maximal 90 Prozent der Beiträge. Ausgenommen davon sind Vorsorgekonzepte, für die ein Garantieniveau von 100 Prozent gesetzlich vorgeschrieben ist, wie etwa bei Riester-Verträgen oder der Beitragszusage mit Mindestleistung in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).

Assekuranz läutet Paradigmenwechsel bei Lebensversicherungen ein

„Mit der Abkehr von der Beitragsgarantie verabschiedet sich die Branche von einem Baustein, mit dem sie jahrzehntelang geworben hatte – und das äußerst erfolgreich“, weiß Carsten Telaar, Versicherungsspezialist der LAUREUS AG PRIVAT FINANZ. Die Mischung aus Sparen und Versichern für den Todesfall galt bis zur Jahrtausendwende noch als zentraler Bestandteil der Altersvorsorge. Tatsächlich gab es einst vergleichsweise hohe Zinsen und Überschussbeteiligungen. Inzwischen ist es wegen der anhaltenden Dauer-Niedrigzinsphase für Versicherer schwer, ihre Rendite-Versprechen zu halten.

Auf der anderen Seite ist es aber auch für Sparer sinnvoll, neue Wege der Altersvorsorge zu gehen: „Es ist davon auszugehen, dass uns Null- beziehungsweise Negativzinsen noch für einen langen Zeitraum erhalten bleiben. Vor diesem Hintergrund ist ein Garantieniveau von 100 Prozent nicht mehr zeitgemäß, da hohe Garantien eine Kapitalanlage überwiegend in Zinsanlagen erfordern und eine auskömmliche und finanzierbare Altersvorsorge mit Garantiepolicen allein nicht mehr gewährleistet ist“, erklärt Carsten Telaar. „Die Entscheidung, auf abgestufte Garantiemodelle je nach Risikobereitschaft zu setzen, ist daher aus unserer Sicht der richtige Weg um das Thema Lebensversicherungen in Deutschland langfristig wieder als zukunftsorientierte Anlageform zu verankern.“

Das sollten Interessenten jetzt wissen

Zwar gehen immer mehr Versicherer dazu über, keine 100-prozentige Beitragsgarantie bei Neuabschlüssen mehr zu gewähren. Bestandskunden, die eine Lebens- oder Rentenversicherung mit einem Garantieniveau von 100 Prozent abgeschlossen haben, brauchen sich jedoch keine Sorgen um den Fortbestand ihres Vertrags zu machen. Die bei Vertragsabschluss vereinbarte Beitragsgarantie bleibt von den aktuellen Änderungen unberührt. Dessen ungeachtet ist es jedoch sinnvoll zu überprüfen, ob die versprochenen Ablaufleistungen – inklusive der nicht garantierten Überschussbeteiligungen – und damit das Vorsorgeziel überhaupt noch erreicht werden.

Wer vor diesem Hintergrund unzufrieden mit seiner Police ist oder aussteigen will, weil er sich die Beiträge nicht mehr leisten kann, sollte dennoch nicht voreilig kündigen. Ein vorzeitiger Ausstieg ist in der Regel mit hohen Verlusten verbunden. Ist das Geld knapp, kann es sinnvoll sein, den Vertrag zu pausieren.

Bei jeder Kapitalanlage ¬– und insbesondere bei der Altersvorsorge – ist ein gesunder Mix aus rendite- und sicherheitsorientierten Lösungen gefragt. Die individuelle Struktur hängt von der Risikobereitschaft und der persönlichen Vermögens- und Einkommenssituation ab. Wer die Kapitalmärkte scheut und noch eine Police mit 100-prozentiger Beitragsgarantie abschließen möchte, muss nun aktiv werden.

„Bei kapitalbildenden Produkten mit langfristiger Bindung ist jedoch wohlüberlegtes Handeln und eine regelmäßige Überprüfung gefragt. Egal also ob Sparer bereits eine klassische Lebensversicherung abgeschlossen haben, noch eine Police zu alten Konditionen abschließen möchten oder sich für das neue, fondsbasierte Modelle interessieren: Sparer sollten sich hierzu am besten qualifiziert beraten lassen, um böse Überraschungen zu vermeiden“, rät Carsten Telaar.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Laureus AG Privat Finanz, Ludwig-Erhard-Allee 15, D-40227 Düsseldorf, Tel: 0211 / 16098­0, www.laureus­ag.de

Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mitgeteilt, dass sie an ihren Plänen zur Verlagerung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die BaFin festhält

 

Lesen Sie hierzu den Kommentar von Rechtsanwalt Martin Klein, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VOTUM Verbandes unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen:

Die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zeigt, dass die Regierung aus dem Wirecard Skandal weiterhin nicht die richtigen Lehren gezogen hat. Zudem ignoriert sie die Markt- und Konzentrationsauswirkungen, die eine Verlagerung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die BaFin mit sich bringt, trotz entgegenstehender Einschätzungen seitens der BaFin. Letzteres beruht offenbar auch darauf, dass sich deren Vizepräsidentin, Elisabeth Roegele, im Rahmen der Anhörung im Finanzausschuss am 27.05.2020 höchst widersprüchlich eingelassen hat.

– Bundesregierung negiert Konzentrationswirkung –

In ihrer Antwort führt die Bundesregierung unter Ziffer 8. aus:

„Die Bundesregierung sieht keine Anzeichen dafür, dass es nach der Umsetzung des Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die BaFin zu einem schnellen Rückgang der derzeitigen gut 37.000 Erlaubnisinhaber kommen wird, wobei davon ausgegangen wird, dass die ganz überwiegende Zahl der Finanzanlagenvermittler, die einer Vertriebsgesellschaft angehören oder sich anschließen, auch künftig eigenständige Erlaubnisinhaber sein werden.“

Dies offenbart bereits die Unkenntnis des vorliegenden Gesetzesentwurf. Dieser sieht eindeutig vor, dass Anlagevermittler entweder eine eigenständige Erlaubnis haben oder aber Ausschließlichkeitsvertreter einer Vertriebsgesellschaft sind. Beides gleichzeitig wäre widersinnig.

Der Trugschluss geht offenbar auf eine Äußerung der BaFin im Rahmen der Anhörung zurück.

– BaFin äußert sich widersprüchlich –

Die Vizepräsidentin, Elisabeth Roegele, hat als Sachverständige im Rahmen der Anhörung im Finanzausschuss auf die gleichlautende Frage wie folgt geantwortet:

„Sie haben gefragt, wie sich die Zahl der Erlaubnisträger entwickeln wird. Wir gehen davon aus, dass wir 37.000 bis 38.000 registrierte Erlaubnisträger haben. Wir gehen nicht davon aus, dass sich die Anzahl der Erlaubnisträger wesentlich reduziert. Viele Erlaubnisträger werden sich aber Vertriebsgesellschaften anschließen. Mit diesen Prämissen haben wir kalkuliert. Sollte sich der Trend fortsetzen, hätten wir eine Verlagerung zu den Vertriebsgesellschaften. (…) Wir haben im Hinblick auf die Umlagepflicht damit kalkuliert, dass etwa die Hälfte der Erlaubnisträger künftig bei Vertriebsgesellschaften angesiedelt ist und die andere Hälfte als Einzelumlagepflichtige tätig ist.“

Mit anderen Worten, die BaFin geht selbst davon aus, dass wenigstens die Hälfte der derzeitigen selbständigen Berufsträger ihre eigenständige Erlaubnis aufgeben und unter das Dach einer Vertriebsgesellschaft schlüpfen.

Entweder hat die Bundesregierung dies bisher nicht wahrgenommen, oder sie versteht ihr eigenes Gesetz nicht, denn diejenigen Finanzanlagenvermittler, die einer Vertriebsgesellschaft angehören, sind nach der Konzeption des Gesetzes tatsächlich keine eigenständigen Erlaubnisinhaber, sondern bedürfen dieser gerade nicht.

Entgegen der Darlegung der Bundesregierung kommt es damit auch zu einer Konzentration in diesem Marktsegment.

– Finanzpolitiker der CDU/CSU lehnen Gesetzesentwurf ab –

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Fraktion haben deutlich erkannt, dass der geplante Gesetzesentwurf sich auch gegen die selbstständige Existenz der betroffenen Finanzanlagenvermittler richtet. Es ist etwas ganz anderes, wenn man seinen gewählten Beruf auf Grund einer eigenständigen Berufszulassung ausübt, oder nur von der bestehenden Erlaubnis eines Vertragspartners partizipiert und damit nicht nur ein stückweit die Eigenständigkeit verliert, sondern auch im Falle eines Wechsel der Partnerschaft dem Risiko ausgesetzt ist, eine eigenständige Tätigkeit nicht mehr weiter verfolgen zu können.

Eine solch mittelstandsfeindliche Politik, die sich unmittelbar gegen die Selbstständigen richtet, sollte in der Union zu Recht weiter auf Widerstand stoßen.

Gerade die zitierte Äußerung von Frau Roegele hat im Rahmen der Anhörung im Finanzausschuss zu einem erheblichen Befremden geführt, umso unverständlicher ist es, dass sich die Bundesregierung in ihrer Antwort ahnungslos gibt.

– Internationale Geldwäsche ist keine Aufgabe von Landesbehörden –

Von erschütternder Naivität oder aber Unkenntnis zeugt aber auch, dass die Bundesregierung die Aufrechterhaltung ihrer Pläne, die Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler auf die BaFin zu übertragen, weiterhin mit einer Stärkung der Geldwäscheaufsicht begründet.

Hier heißt es in Antwort 2:

„Laut Koalitionsvertrag soll zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht die Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die BaFin übertragen werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass die dadurch bei den Ländern freiwerdenden Aufsichtskapazitäten zur Stärkung der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzbereich verwendet werden. Der Fall Wirecard zeigt, dass die Geldwäscheaufsicht auf Länderebene gestärkt werden sollte.

Zudem folgt aus den Vorkommnissen um Wirecard ein Bedarf hinsichtlich einer Stärkung hoheitlicher Aufsichtskompetenzen im Bereich des Anlegerschutzes und der Finanzmarktaufsicht.“

Dieser Teil der Antwort der Bundesregierung lässt befürchten, dass die richtigen Lehren aus dem Wirecard Skandal weiterhin nicht gezogen wurden. Wirecard ist ein Exempel dafür, dass eine Geldwäscheaufsicht auf Länderebene im Fall derartig international tätiger Finanz- und Zahlungsdienstleister der völlig fehlerhafte Ansatz ist. Bei Wirecard stritten sich die BaFin und die Bezirksregierung Niederbayern darum, wer die Verantwortung im Bereich der Umsetzung zur Geldwäscheprävention für das Unternehmen trägt. Tätig geworden ist am Ende keiner.

Es kann nicht ernst gemeint sein, dass nunmehr behauptet wird, man kann den Geldwäscheaktivitäten international tätiger Zahlungsabwickler damit begegnen, dass man Mitarbeiterstellen auf der Ebene von Landesbezirksregierungen schafft. Hier muss es eine schlagkräftige Aufsicht bei einer zentralen Behörde, wie es die BaFin idealiter sein könnte, geben. Gerade für solche Aufgaben ist sie prädestiniert, nicht jedoch für Aufsichtsaktivitäten gegenüber regional in Deutschland tätigen Finanzanlagevermittlern.

– Wirecard Skandal kein Beleg für Missstand bei Anlagevermittlern –

Befremdlich ist auch, wenn die Bundesregierung am Beispiel Wirecard ausführt, dass es eine Stärkung der hoheitlichen Aufsichtskompetenzen im Bereich des Anlegerschutzes und der Finanzmarktaufsicht bedarf und hier die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler als vermeintliche Konsequenz anführt.

Im Bereich der Finanzanlagenvermittler hat es in den zurückliegenden Jahren keine Skandale gegeben, die eine Stärkung der hoheitlichen Aufsichtskompetenzen begründen könnten.

Skandalträchtige Missstände sind tatsächlich, wie bei Wirecard, auf der Ebene eines, zumindest teilweise, BaFin überwachten DAX Unternehmens, bei den kontrollierenden Wirtschaftsprüfern und auch bei betrügerisch tätigen Emittenten von Kapitalanlagen zu beobachten. Diese wurden, wie etwa das Unternehmen P & R bei der Zulassung ihrer Kapitalanlageprodukte von der BaFin unzureichend kontrolliert.

Der Fall Wirecard und auch die vorausgegangenen Skandale sind daher keineswegs Indikatoren dafür, dass der BaFin weitere Zuständigkeiten im Bereich der Finanzanlagenvermittler zuzuweisen, sondern tatsächlich ihre Aufsichtskompetenzen in ihrem Kernbereich zu stärken und die Behörde so aufzustellen, dass sie den Skandalen nicht mit Abstand von Jahren hinterherläuft. Auch bei dem am Bankenstandort Deutschland im zweistelligen Milliardenumfang betriebenen Cum-Ex Geschäften hat die BaFin in der Vergangenheit eine unwürdige Zuschauerrolle eingenommen.

Die Bundesregierung tut gut daran, darauf zu achten, dass sich nicht durch Skandale, wie Wirecard und Cum-Ex, bei den Anlegern aber auch bei den kleinen und mittelständischen Steuerzahlern, die bereits zu beobachtende Staatsverdrossenheit verstärkt. Mittelstandsfeindliche gesetzgeberische Eingriffe in einen gut funktionierenden Aufsichtsmechanismus, wie bei den Finanzanlagevermittlern, sind hierfür nicht geeignet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Dialog setzt ihre Digitalisierungsstrategie konsequent fort – Neu: Antragsprozess in der Risikolebensversicherung ab sofort vollständig digital – Ziel ist es, Makler mit schlanken, effizienten Prozessen zu entlasten, damit sie sich voll auf die Beratung ihrer Kunden konzentrieren können

 

Seit 1. Oktober 2020 erfolgt der Antragsprozess der Dialog in der Risikolebensversicherung vollständig digital, ohne Medienbruch. Die Risikoprüfung und die elektronische Unterschrift sind die letzten noch fehlenden Meilensteine für einen komplett elektronischen Antragsprozess in der Risikolebensversicherung. Damit setzt der Maklerversicherer der Generali in Deutschland seine Digitalisierungsstrategie weiterhin konsequent fort. Das macht nicht nur die Verarbeitung innerhalb des Versicherungsunternehmens schneller und kostengünstiger, sondern nutzt gleichermaßen auch dem Makler: Indem er von zeitraubenden Routineaufgaben entlastet wird, kann er sich ganz auf seine Kernkompetenz konzentrieren – die Beratung der Kunden.

DER ELEKTRONISCHE ANTRAGSPROZESS BEI DER DIALOG: DIREKT – SICHER – VOLLSTÄNDIG DIGITAL

Grundlage für den elektronischen Antragsprozess ist der Online-Tarifrechner, der ohne Login im Dialog Vertriebsportal integriert ist. Für ein optimales und erfolgreiches Beratungsgespräch – sowohl auf Seiten der Vertriebspartner als auch der Kunden – wurde der Prozess dank technischer Optimierung so einfach und schnell wie möglich gestaltet. So sind nur noch 9 statt 19 Gesundheitsfragen zu beantworten. Das Informationsblatt „Nicht anzugebende Erkrankungen und Diagnosen in der Risikolebensversicherung“ nennt zudem die Vorerkrankungen, die für die Risikoprüfung nicht relevant sind. Direkt im Tarifrechner wird geprüft, wie sich eine konkrete Erkrankung auf Versicherbarkeit und Prämie auswirkt; auch notwendige Folgefragen sind integriert. Ist der Antrag vollständig ausgefüllt, erfolgt die medizinische Risikoprüfung. Vertriebspartner und Kunden erhalten so direkt die Information, ob der Antrag angenommen und policiert werden kann. Ist der Kunde einverstanden, unterzeichnet er via e-Unterschrift. Sind alle Voraussetzungen des vorläufigen Versicherungsschutzes erfüllt, tritt dieser bereits durch den Abschluss des e-Unterschrift-Prozesses in Kraft.

DIALOG

Die Dialog ist der Maklerversicherer der Generali in Deutschland. Mit vielfach ausgezeichneten Produkten zur Absicherung biometrischer Risiken, betrieblicher Altersversorgung sowie Sachversicherungen hält die Dialog Versicherungslösungen für Privat- und Firmenkunden bereit. Mit Kompetenz auf Augenhöhe arbeiten die 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit rund 19.000 unabhängigen Vertriebspartnern eng zusammen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Dialog Lebensversicherungs­ AG, Dr. Hans-Jürgen Danzmann, Stadtberger Straße 99, D-­86157 Augsburg, Tel: 07761/2710, www.dialog­-leben.de

Ein Marktkommentar von Christian Steiner, Portfoliomanager bei der Bayerische Vermögen Management AG.

 

Fondsvermögensverwaltungen vereinen das Beste aus zwei Welten: Sie kombinieren die langfristige Perspektive und den strategischen Ansatz einer Vermögensverwaltung mit spezialisiertem Branchenwissen und dem Sinn für ein gutes Markttiming eines erfahrenen Fondsmanagers. Doch die Realität sieht mitunter anders aus. Getrieben vom kurzfristigen Rendite-Hunger gehen manche Fondsvermögensverwaltungen auch riskante Wetten ein – und gefährden so den langfristigen finanziellen Erfolg ihrer Kunden.

Statt auf Produkte zu setzen, die auf Sicht von drei oder fünf Jahren und über verschiedene Marktphasen überdurchschnittliche Renditen erzielen konnten, mischen einige Verantwortliche bei Fondsvermögensverwaltungen ihren Portefeuilles mitunter riskante Wetten bei. Das kann in Form von ETFs auf Nischenmärkte oder auch mittels Biotech-Fonds geschehen, die eher aus taktischen, denn aus strategischen Gründen allokiert werden. Gehen diese Trades auf, freuen sich Kunden und Vermögensverwalter über zusätzliche Renditen, die aber strukturelle Defizite mitunter kaschieren. Geht eine derartige Wette allerdings schief, trägt die Strategie künftig eine Bürde in Form einer Unterrendite mit sich, die teils dazu führt, dass erneut Wetten eingegangen werden müssen, um die jeweilige Strategie wieder besser dastehen zu lassen.

Bei der Bayerische Vermögen Management AG kommen ausschließlich Zielfonds zum Einsatz, die sich langfristig bewährt haben. Niemals würden wir unseren Strategien Produkte beimischen, um von kurzfristigen Hypes zu profitieren. Neben der bereits oben skizzierten Gefahr von Rückschlägen, können derartige Trades auch im Widerspruch zu langfristigen Marktpositionen von Zielfonds stehen oder aber bereits bestehende Positionen doppeln, was Klumpenrisiken begünstigt.

Zu einer langfristig tragfähigen Vermögensverwaltungslösung gehören eingespielte Prozesse ebenso, wie klar abgesteckte Kompetenzen. Welchen Sinn macht es, Fondsmanager und deren Produkte vor einem Engagement zunächst auf Herz und Nieren zu prüfen und einen gewissen Zeitraum zu begleiten, um ihnen anschließend nicht zu vertrauen? Erst wenn bewährte Fondsprodukte innerhalb einer langfristig tragfähig ausgerichteten Struktur ihre Stärken ausspielen können, agieren Fondsvermögensverwaltungen im Sinne ihrer Kunden.

Über die Bayerische Vermögen Management AG:

Der Vermögensverwalter mit Niederlassungen in Kempten, Bad Reichenhall und Braunschweig bietet seinen Kunden seit 2016 vielfältige Lösungen für den langfristigen Vermögensaufbau. Das Unternehmen ist nach § 32 KWG lizensiert und betreut Kunden ab einer Anlagesumme von 30.000 Euro in sogenannten Strategiedepots und Kunden ab einer Anlagesumme von 300.000 Euro in Individualdepots. Neben Strategiedepots auf Basis von Investmentfonds in verschiedenen Risikoklassen, bietet die Bayerische Vermögen Management AG mit den Strategien „Globale Marktführer“, „Globale Marktführer Plus“ und „Digitalisierungsgewinner“ auch Produkte mit Einzeltitelauswahl an. Das Selbstverständnis des Vermögensverwalters fußt auf langfristigen und vertrauensvollen Kundenbeziehungen sowie einer transparenten Kostenstruktur.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bayerische Vermögen Management AG, Alte Saline 11, 83435 Bad Reichenhall, Tel: 08651 / 99636-40, www.bvm.bayern

Anja Combrink-Birkholz übernimmt zum 1. Oktober 2020 die Rolle des Head of Wholesale Deutschland und Österreich bei Lombard Odier Investment Managers („LOIM“).

 

In dieser Funktion liegt ihr Fokus auf der Entwickelung strategischer Vertriebspartnerschaften und der Betreuung von Dachfonds, Family Offices sowie Groß- und Privatbanken. Sie wird in Frankfurt sitzen und berichtet an Robert Schlichting, Country Head Deutschland und Österreich bei LOIM.

Anja Combrink-Birkholz kommt von Neuberger Berman, wo sie fast zehn Jahre als Senior Sales Executive, Relationship Manager und Vice President tätig war. Bei dem amerikanischen Vermögensverwalter betreute sie mit Großbanken, Family Offices, Privatbanken und unabhängige Vermögensverwalter das Intermediär-Geschäft in Deutschland und Österreich. Zuvor war Anja Combrink-Birkholz für sieben Jahre als Senior Relationship Manager bei Massachusetts Financial Services beschäftigt, zuletzt als Direktorin für den Vertrieb in Deutschland.

Robert Schlichting: „Mit Anja Combrink-Birkholz haben wir eine erfahrene Kollegin als Head of Wholesale Deutschland und Österreich für LOIM gewonnen. Schon in ihren vorherigen Positionen hat sie ihr exzellentes Gespür für die Bedürfnisse der Kunden bewiesen. Mit ihrer umfassenden Expertise, gerade im Bereich Private Equity, wird sie unser Team ergänzen und beim weiteren Wachstum unterstützen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Lombard Odier Asset Management (Europe), Limited, Frankfurt Branch, Bockenheimer Landstraße 2­4, D-­60306 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0)69 6677 48 154, Fax: +49 (0)69 6677 48 220, www.lombardodier.com

Während der Corona-Pandemie haben Verschwörungstheorien deutlich an Popularität gewonnen. Das scheint auch für den Finanzbereich zu gelten.

 

Dort sind es Crash- und Weltuntergangspropheten, die ihre kruden Theorien zum Besten geben. Zusätzliche Nahrung bekommen sie jetzt durch die fortgesetzte extrem expansive Geldpolitik und die massive Schuldenausweitung der Staaten, womit diese auf die wirtschaftlichen Folgen des Corona-bedingten Lockdowns reagiert haben. „Anleger sollten diesen oft selbsternannten Anlage-Gurus mit allerhöchster Skepsis begegnen, denn ihnen geht es vor allem darum, selbst Geld zu verdienen, sei es mit Vorträgen, mit Büchern oder eigenen Fonds“, warnt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Schließlich sind Verschwörungstheorien noch keine Anlagestrategie und haben nichts mit einer seriösen, langfristig und individuell ausgerichteten Finanzplanung zu tun.“ Denn mit einem professionell aufgebauten Portfolio im Rahmen einer durchdachten Finanzplanung, wie es beispielsweise der Vorgehensweise der vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®-Professionals) entspricht, lassen sich auch Krisenzeiten überstehen. Die Menschen über den Sinn und die Funktionsweise einer professionellen Finanzplanung aufzuklären, ist Zweck des Weltfinanzplanungstages, der am vergangenen Mittwoch im Rahmen der World Investor Week zum vierten Mal stattfand. Der Aktionstag wird vom Financial Planning Standards Board Ltd. (FPSB Ltd.) organisiert, dem internationalen Dachverband der CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®, zu dem auch der FPSB Deutschland gehört. Er steht in diesem Jahr unter dem Motto „Lebe heute.Plane für morgen“ und betont den Wert einer langfristig angelegten Finanzplanung gerade auch in Krisenzeiten.

Wurde das Corona-Virus absichtlich in die Welt gesetzt, um das Bargeld abzuschaffen? Und um eine Währungsreform herbeizuführen und so die Menschen besser ausnutzen zu können? Bricht in der Folge der Euro zusammen? Und wo ist eigentlich das Gold der Bundesbank? Das sind einige der Fragen, mit denen sich Verschwörungstheoretiker gerne auseinandersetzen und aus deren Beantwortung sie dann Rückschlüsse für die optimale Geldanlage ziehen. „Ich kann nur davor warnen, sich als Anleger von solchen Gedankengängen leiten zu lassen“, erklärt Prof. Tilmes. „Denn daraus ergeben sich Investmentstrategien, die oft sehr kurzfristig und einseitig ausgerichtet sind und mit einer durchdachten und auf die persönlichen Bedürfnisse des Anlegers ausgerichteten Finanzplanung nichts zu tun haben.“

Seriöse Beratung: Individuelle Betrachtung des einzelnen Kunden

In der Tat gibt es klare Anhaltspunkte, an denen Anleger eine Anlageberatung erkennen können, bei der es nicht um Effekthascherei geht, sondern der Kunde im Mittelpunkt steht. Ein seriöser und gut ausgebildeter Finanzberater wird seinen Kunden zunächst nach dessen persönlichen und finanziellen Zielen und Plänen, seinen individuellen Bedürfnissen, den Herausforderungen, denen er sich in der Zukunft gegenübersieht, und nach seiner persönlichen Risikoneigung fragen. Auch betrachtet er die ganzheitliche Vermögensstruktur seines Mandanten und nicht nur einzelne Bereiche davon.

„Um zu einem individuell passenden Anlagevorschlag zu kommen, muss ein Berater insbesondere ein Verständnis dafür entwickeln, wie ein Anleger mit Verlusten umgeht und wie viel Risiko er im Ernstfall tragen kann“, erklärt Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist.

Gerade der Risikobegriff ist zentral für das Gespräch mit einem Mandanten. Schließlich bedeutet Risiko für jeden etwas anderes. Für den einen ist es ein Risiko, wenn die eigene Geldanlage starke Wertschwankungen aufweist, für den anderen ist es erst der konkrete Verlust. Auch wird ein professioneller Anlageberater gemeinsam mit seinem Klienten ein maximales Verlustrisiko identifizieren, um festzustellen, ab welcher Verlusthöhe dieser nicht mehr schlafen kann. In diesem Zusammenhang ist das magische Dreieck der Geldanlage von Bedeutung. Dieses besteht aus Rentabilität, Sicherheit und Liquidität eines Investments. „Ein seriöser Finanzplaner wird seine Kunden darüber aufklären, dass diese drei Aspekte nicht vereinbar sind“, so der FPSB-Vorstand weiter. Will ein Anleger eine hohe Rendite, dann muss er ein größeres Risiko eingehen, also auf Sicherheit verzichten, und unter Umständen auf die Fungibilität seiner Anlage, was bedeutet, dass sein Geld für längere Zeit gebunden ist.

Mit Unterstützung von CFP®-Professionals zu einem wetterfesten Portfolio

Eine Vielzahl weiterer Fragen gilt es hinsichtlich der Renditeerwartung, der Anforderung an die Beratung, des Kontakts zwischen Kunde und Berater sowie zum Entscheidungsprozess zu stellen. „Dieser Überblick soll verdeutlichen, dass es bei der Geldanlage um mehr geht als nur darum, das eigene Vermögen auf ein bestimmtes Szenario wie den Zusammenbruch des Euro, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit dann auch noch sehr gering ist, auszurichten“, erklärt Finanzexperte Tilmes.

Am Ende eines Finanzplanungsprozesses steht hingegen ein solides, auf die persönlichen Bedürfnisse eines Anlegers zugeschnittenes Portfolio, das in der Lage ist, auch schwere Stürme und extreme Krisen am Kapitalmarkt zu verkraften. Statt selbsternannten Gurus oder Crashpropheten zu folgen, kann hierbei die Unterstützung durch einen vom FPSB zertifizierten CFP®-Professional hilfreich sein.

„Die anerkannt sehr gute Ausbildung unserer CFP®-Professionals und die Standesregeln des FPSB mit dem entsprechenden Regelwerk bilden dafür das Fundament“, erläutert Prof. Tilmes. „Denn alle unsere zertifizierten Finanzplaner sind diesen Standesregeln verpflichtet, so dass deren Kunden sicher sein können, eine objektive und an ihren individuellen Bedürfnissen ausgerichtete optimale Beratung zu bekommen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Weitgehend unbekannte mögliche Deckungslücke bei Vermittlerhaftung

 

Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung gegen Vermittler können unter ganz besonderen Umständen auch erst nach 30 Jahren verjähren. Vermittler, die ihre VSH erst abgeschlossen haben als dies gesetzliche Pflicht wurde, haben deshalb eine mögliche und nicht unerhebliche Deckungslücke. Das erläutert die Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V. (SdV). Zur Schließung dieser Lücke bietet der SdV seinen Mitgliedern die passende Rückwärtsversicherung und das sogar kostenfrei.

Bei drei geltenden Verjährungsfristen gilt die früher endende

Grundsätzlich verjährt ein Anspruch auf Schadenersatz gegen Vermittler nach drei Jahren. Die Frist beginnt, wenn der Anspruch entsteht und der Geschädigte davon (Entstehung und Ursache des Schadens) Kenntnis bekommt. Daneben gelten Verjährungshöchstfristen von zehn oder 30 Jahren, die nicht berücksichtigen, wann der Geschädigte Kenntnis von seinem Anspruch hatte. Die Frist von zehn Jahren beginnt bei der Entstehung des Schadens. Die Frist von 30 Jahren beginnt mit der fehlerhaften Handlung oder Pflichtverletzung (Verstoß), also meist dem Zeitpunkt einer Falschberatung. Diese 30-Jahre-Frist gilt, solange aus dem Verstoß noch kein Schaden entstanden ist.

Kein Versicherungsschutz trotz bestehender VSH

Liegt der Zeitpunkt der Falschberatung vor dem Versicherungsbeginn der VSH (nicht selten erst mit Beginn der Versicherungspflicht für Versicherungsvermittler), so besteht für einen späteren Schaden daraus kein Versicherungsschutz und auch dann nicht, wenn der Schadenseintritt selbst innerhalb des versicherten Zeitraums liegt.

Alle Versicherungsvermittler, die bereits vor Beginn der Versicherungspflicht tätig waren, aber eine VSH erst ab dem Jahr 2007 abgeschlossen haben, müssen sämtliche Schäden aus einer fehlerhaften Beratung und Vermittlung selbst tragen. Es besteht in dieser Konstellation kein Versicherungsschutz aus der bestehenden VSH.

Rückwärtsversicherung beim SdV schließt Deckungslücke kostenlos

Vergisst ein Versicherungsvermittler beispielsweise bei der Versicherung eines Gebäudes die Versicherung gegen Sturmschäden mit zu beantragen und 25 Jahre nach Beginn des Versicherungsvertrages tritt ein Sturmschaden ein, wäre der fehlerhafte Antrag der Zeitpunkt der Pflichtverletzung bzw. des Verstoßes. Die 30-jährige Verjährungsfrist würde fünf Jahre nach dem Schadeneintritt enden, also früher als die zehnjährige Frist, die mit dem Schadeneintritt (Sturmschaden) beginnt, sodass hier die maximale 30-jährige Gesamtverjährungsfrist zu berücksichtigen ist. Hat der Vermittler in diesem Fall nicht bereits seit mindestens 25 Jahren eine VSH, ist er in diesem Beispiel für den alten Haftungsfall nicht versichert, und der Anspruch des Kunden ist noch nicht verjährt.

All diejenigen, die vor dem Pflichtversicherungstermin keine VSH hatten, aber bereits tätig waren, haben also in so einem Fall keinen Versicherungsschutz, weil der Versicherungsfall, die Falschberatung, vorvertraglich war.

Diese mögliche Deckungslücke schließt die SdV-Rückwärtsversicherung mit den VSH-Tarifen „select“ und „secure“ bei mehrjährigen Verträgen und Abschluss in diesem Jahr und das kostenfrei.

VSH für Vermittler mit weiteren Extras

Für alle Vermittler, die bereits vor dem Pflichtversicherungstermin tätig waren, aber erst zu diesem Ihre VSH abgeschlossen haben, ist diese Rückwärtsversicherung unverzichtbar.

Aber auch aus anderen Gründen lohnt es sich, das VSH-Deckungskonzept des SdV näher zu betrachten. Highlights sind zum Beispiel:

  • garantierte Beitragsstabilität nach einem Schadenfall
  • Vetorecht des SdV bei Kündigung durch den Versicherer
  • Kostenfreie Erstrechtsberatung für jeden potenziellen Schadenfall (durch die Kanzlei Michaelis)

„Wir befürchten, dass viele Vermittler gar nicht wissen, wie lange sie für mögliche Fehler theoretisch noch haften müssen. „Nach zehn Jahren ist alles vorbei, ist leider ein Mythos.“ sagt Christian Sünderwald, geschäftsführender Vorstand beim SdV. „In der Praxis passiert es selten, dass ein so lange zurückliegender Fehler noch zu Ansprüchen führt. Aber bei demjenigen, den es trifft, kann es die Existenz kosten. Deshalb schützen wir unsere Mitglieder und weisen andere Vermittler auf diese mögliche Deckungslücke hin.“

Die Produktinformationen und Online-Rechner zu den VSH-Konzepten des SdV sind auf der Webseite https://m1.sdv-online.de/sdvvermittlerschutz zu finden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V. (SdV), Erfenschlager Str. 19, 09125 Chemnitz, Tel: 0800-7388748, www.sdv-online.de

Die Themen Nachhaltigkeit und ESG sind allgegenwärtig. Die Politik und die Finanzbranche arbeiten gleichermaßen daran, die Rahmenbedingungen für Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage zu verbessern.

 

So soll beispielsweise die Transparenz nachhaltiger Produkte und der Beratung dazu gefördert werden. Viele Vermittler fragen sich, was das ganz praktisch für ihre Beratungstätigkeit bedeutet? Der neue Beratungsleitfaden für Vermittler „Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien von Lebensversicherungsprodukten“ von Per Protoschill gibt Antworten auf zentrale Fragen. Der Leitfaden erscheint am 28.10.2020 im Verlag Versicherungswirtschaft.

„Was können Vermittler und Berater heute schon tun, um sich auf die kommenden gesetzlichen Vorgaben zum Thema Nachhaltigkeit vorzubereiten?“ Diese Frage hat Per Protoschil beruflich wie privat stark beschäftigt. So ist das Thema in den Mittelpunkt einer wissenschaftlichen Seminararbeit gerückt, die er im Rahmen seines Studiums zum Betriebswirt betriebliche Altersversorgung (FH) beim CAMPUS INSTITUT verfasst hat. Sie ist nun für eine größere Öffentlichkeit zugänglich. Per Protoschill ist Leiter Vertriebsunterstützung betriebliche Altersversorgung bei der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH. Die Stuttgarter gehört mit dem Produkt GrüneRente seit 2013 zu den Pionieren der nachhaltigen Altersvorsorge.

Von der Theorie zur praktischen Unterstützung für die Beratung

Bei der Umsetzung früherer Gesetzesvorgaben, wie zum Beispiel der Insurance Distribution Directive (IDD), sahen sich Berater und Vermittler mit damals neuen Vorgaben konfrontiert. Deren Umsetzung im Detail war zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht vollständig ausformuliert. Dies war für Per Protoschill Motivation für die Arbeit: „Es war mir wichtig, aus den stark technischen Formulierungen eine praktische Umsetzung für die Beratung zu skizzieren. Neben der Analyse der Transparenz-Verordnung war dazu auch eine Einordnung anderer, flankierender Regelungen wie beispielsweise die Taxonomie-Verordnung in den Gesamtkontext erforderlich“. „Die gute Abstimmung mit dem betreuenden Gutachter und die Leitung des Studiengangs haben mich sehr bei meinen Überlegungen unterstützt. Dies war die Voraussetzung dafür, eine Skizze für die mögliche Umsetzung in der Beratung zu entwickeln“, führt Per Protoschill weiter aus.

Transparenz-Verordnung gibt ab März 2012 neue Regeln für die Beratung vor

Ein wichtiger Meilenstein für die Entwicklung von Finanzprodukten und der Beratung dazu ist die Transparenz-Verordnung 2019/2088 der Europäischen Union. Dass diese Verordnung bereits seit 2019 in Kraft getreten ist, ist weiten Teilen der Öffentlichkeit bisher unbekannt.

Fakt ist: Sowohl Produktanbieter als auch Finanzberater sind verpflichtet, die Verordnung spätestens ab 10. März 2021 anzuwenden. Wenn bereits heute klar ist, dass in wenigen Monaten die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in den Produkten und in der Kundenberatung transparent gemacht werden muss, können sich Beratende nicht früh genug darauf vorbereiten.

Ein Blick in den maßgeblichen Gesetzestext hinterlässt zum heutigen Zeitpunkt noch viele Fragen nach dem konkreten „Wie“. Detaillierungen zur Umsetzung in Form von technischen Regulierungsstandards sind erst zum Jahresende angekündigt. Damit ist die Zeit für die Umsetzung knapp bemessen. Hier unterstützt der neue Leitfaden. Per Protoschill erklärt: „Die skizzierten Fragestellungen und Herangehensweisen unterstützen Vermittler und Berater dabei, die Anforderungen schnell und gut vorbereitet in die Praxis umzusetzen.“

Welche Fragen werden konkret beantwortet?

Wichtige Fragen, denen der Autor in seiner Arbeit nachgeht, sind zum Beispiel: Lohnt es, sich mit dem Thema zu beschäftigen? Was müssen Vermittler zukünftig in ihrer Beratung berücksichtigen? Was ändert sich dadurch im Beratungsprozess und in der Produktauswahl? In Form von Checklisten unterstützt der Leitfaden Vermittler, die sich auf die Bewertung und die Beratung zu nachhaltigen Vorsorgeprodukten vorbereiten wollen.

Warum sich die Beschäftigung mit dem Thema für Vermittler lohnt

Vermittler kommen am Thema Nachhaltigkeit nicht vorbei, denn Sie werden sich an die gesetzlichen Vorgaben halten müssen. Ein weiteres Argument, sich mit dem Thema frühzeitig zu befassen, ist: Der Markt für nachhaltige Kapitalanlagen entwickelt sich seit Jahren positiv. Untersuchungen zeigen, dass über alle Alters- und Einkommensgruppen hinweg ein hohes Interesse an nachhaltigen Produkten vorhanden ist. Das gilt für Lebensmittel und Bekleidung, und zunehmend auch für Finanzanlagen und Altersvorsorgeprodukte. Nicht zuletzt haben insbesondere institutionelle Anleger, wie zum Beispiel die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, schon lange die Förderung nachhaltigen wirtschaftlichen Handelns besonders im Blick.

Über Per Protoschill

Per Protoschill ist Prokurist der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und dort seit 2014 als Leiter der Vertriebsunterstützung bAV tätig. Nach seiner Ausbildung zum Versicherungskaufmann (IHK) schloss er berufsbegleitend den Studiengang zum Betriebswirt (VWA) und Bachelor of Arts (BA) ab. Mit seiner umfangreichen und langjährigen Erfahrung im Innen- und Außendienst war er vorher in verschiedenen Funktionen für die Bereiche der betrieblichen Altersversorgung, den Maklervertrieb sowie die Qualifizierung von Maklern und Maklerbetreuern bei der Allianz verantwortlich. Für die Duale Hochschule Baden-Württemberg lehrt er zusätzlich im Studiengang für BWL Versicherungen das Management von Maklerbetrieben.

Über das Buch

„Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien von Lebensversicherungsprodukten. Beratungsleitfaden für Vermittler“ von Per Protoschill

ISBN: 978-3-96329-333-7

Erscheinungstermin: 28. Oktober 2020

  1. Auflage, ca. 65 Seiten, Softcover

Preis: 17,90 EUR

Mehr erfahren: https://www.vvw.de/details.html?id=f6e9162d-432e-48f1-86f0-732f6f9b85e3

Über den Studiengang Betriebswirt/-in für betriebliche Altersversorgung (FH)

Detaillierte Informationen zum Studium Betriebswirt/-in für betriebliche Altersversorgung (FH) an der Hochschule Koblenz können unter www.betriebswirt-bav-fh.de angefordert werden. Nächster Studienstart ist im Sommersemester 2021.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Campus Institut AG, Keltenring 5, D-­82041 Oberhaching, Tel.: 089/628338­23, Fax: 089/628338­20, www.campus-­institut.de

Rentenberater bbvs und Bildungsdienstleister PERSPECTIVUM kooperieren

 

Die umfassende Ausbildung von Spezialisten für die betriebliche Vorsorge ist der Kern einer Kooperation, die der unabhängige Bildungsdienstleister PERSPECTIVUM und die bbvs GmbH, eine Tochtergesellschaft des Neubrandenburger Maklerpools Apella AG, vereinbart haben. „Einerseits gewinnen betriebliche Altersvorsorge, betriebliche Krankenversicherung und ergänzende Pflegeabsicherung durch den Arbeitgeber seit einiger Zeit enorm an Bedeutung. Andererseits mangelt es an Fachleuten, die Unternehmen in diesen Fragen souverän beraten können“, beschreibt Karsten Rehfeldt, Geschäftsführer der bbvs, die derzeitige Situation. „Makler und Berater verschenken enormes Geschäftspotential, wenn sie mangels Know-how diesen Wachstumsmarkt links liegen lassen.“ Aus diesem Grund habe sich die bbvs für die Zusammenarbeit mit PERSPECTIVUM entschieden. Der Bildungsdienstleister hat eine zielgruppenadäquate Lernplattform für die Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche, die Immobilienwirtschaft und das Heilwesen aufgebaut.

„Sie ermöglicht die Kombination aus Präsenzseminaren, Webinaren und Onlineseminaren sowie Coaching der Teilnehmer“, erläutert Vera Körwer, Geschäftsführerin der PERSPECTIVUM GmbH. „Diese Plattform ist unabhängig und völlig produktneutral, die Trainer sind ausgewiesene Experten und didaktisch auch in der Lage, das anspruchsvolle Fachwissen erfolgreich zu vermitteln. Gerade bei Letzterem trennt sich häufig die Spreu vom Weizen.“

Darüber hinaus entsteht in der Zusammenarbeit mit der bbvs für die drei Themenbereiche auf der Plattform eine völlig neue Wissensdatenbank, die allen Absolventen zukünftig kostenlos zur Verfügung stehen wird. Für den Bereich betriebliche Vorsorge ist eine solche Datenbank bereits online. „Die Apella-Partner bekommen damit Zugang zu einem Fundus an Ausbildung und Wissen, der in der Branche seinesgleichen sucht“, beschreibt Rehfeldt die Dimension der Zusammenarbeit.

Kontakt: bbvs GmbH, Karsten Rehfeldt, info@bbvs-gmbh.de

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Apella AG, Friedrich-Engels-Ring 50, 17033 Neubrandenburg, Tel: 0395 5 71 90 90, Fax: 0395 5 71 90 97, www.apella.de

Fondsprofessional hat in seinem diesjährigen Fondspolicen Spezial das Angebot von nachhaltigen Fonds in Fondspolicen untersucht.

 

Mit insgesamt 45 aktiv gemanagten und 10 passiv gemanagten ESG-Fonds bietet die myLife Lebensversicherung mit ihrem Produkt myLife Invest aktuell das größte Angebot an nachhaltigen Fonds.

Das Thema Nachhaltigkeit nimmt einen immer größer werdenden Stellenwert ein. Auch wenn noch nicht im Detail geklärt, werden Vermittler ab dem nächsten Jahr im Beratungsgespräch die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden erfragen und dies anschließend dokumentieren müssen.

„In den letzten Jahren gab es in unserer Branche einen deutlichen Zulauf zu passiv gemanagten Fonds. Wenn die Beweggründe sicherlich auch sehr unterschiedlich sind, so bin ich überzeugt, dass wir nun auch bei nachhaltigen Geldanlagen einen erheblichen Anstieg der Nachfrage sehen werden. Dementsprechend wird sich das Angebot an ESG-Fonds zukünftig noch deutlich vergrößern“, sagt Jens Arndt, Vorstandsvorsitzender der myLife Lebensversicherung AG.

Durch die Zusammenarbeit mit der Fondsdepot Bank können die Berater bei myLife Invest auf mehr als 3.000 Fonds – inklusive ETF und Dimensional-Fonds – zugreifen. Modellportfolios und Verwaltungsstrategien können ausgewählt und Musterportfolios vom Berater zusammengestellt werden. Auch die Beitragszahlung durch Übertragung eines bestehenden Depots ist problemlos möglich.

Über das digitale Portal myInfoPoint haben Kunden und Berater der myLife jederzeit direkten Zugriff auf die Verträge. Wie bei einem Depot können hier u. a die Wertentwicklungen der einzelnen Fonds täglich verfolgt und einzelne Transaktionen digital beantragt werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

myLife Lebensversicherung AG, Herzberger Landstraße 25, D-­37085 Göttingen, Tel: 0551 9976­736, Fax: 0551 9976­735, www.mylife-leben.de

Corona: Firmen setzen mit bKV Zeichen bei Mitarbeitern / Neugeschäft steigt im ersten Halbjahr um 75 Prozent / APKV verdoppelt personelle Unterstützung für Vermittler

 

Unternehmen, die ihren Mitarbeitern über eine betriebliche Krankenversicherung einen zusätzlichen Gesundheitsschutz bieten, setzen dabei vor allem auf die Allianz: 36,5 Prozent des Wachstums am Markt gingen im ersten Halbjahr an die Allianz Private Krankenversicherung (APKV).

Vereinfacht gesagt bedeutet das: Mehr als jeder dritte Arbeitgeber, der im ersten Halbjahr 2020 für seine Mitarbeiter eine bKV abgeschlossen hat, entschied sich für die Allianz. Im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres war es jeder vierte (25,5%). „Durch Corona hat das Thema ‚Gesundheit‘ für Firmen weiter an Bedeutung gewonnen“, sagt APKV-Vorstand Jan Esser. „Viele Arbeitgeber wollen etwas für den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter tun und haben deshalb eine bKV abgeschlossen. Wir konnten unser Neugeschäft gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 75 Prozent steigern – trotz Pandemie. Das zeigt: Die bKV ist und bleibt ein Wachstumsmarkt.“

bKV-Team verdoppelt: zehn Experten unterstützen Vermittler

Um Vermittler im oft beratungsintensiven Geschäftsfeld bKV noch besser zu unterstützen, hat die APKV ihr bKV-Team verdoppelt: Vermittlern stehen nun zehn bKV-Experten als persönliche Ansprechpartner zur Verfügung. Sie beantworten alle Fragen zur bKV, begleiten auf Wunsch bei Firmenterminen und stehen bei der Einführung der bKV im Unternehmen zur Seite. Zudem helfen sie bei steuer- und arbeitsrechtlichen Fragen und arbeiten dafür – wenn nötig – auch mit externen Experten zusammen.

Mehr zur bKV der Allianz: www.allianz.de/business/betrieblichekrankenversicherung/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Allianz Deutschland AG, Königinstr. 28, D-­80802 München, Tel.: 0049 89 3800­0, Fax: 0049 89 3800­3425, www.allianz.de

München seit 12. Oktober 2020 als Risikogebiet deklariert – zahlreiche Teilnehmer erklärten Verzicht am Summit -Entgelt wird zurückerstattet

 

Der für den 14. bis 15. Oktober 2020 geplante EXPO REAL Hybrid Summit muss aufgrund der sich in München aktuell verschärfenden Covid-19-Situation kurzfristig abgesagt werden. Zahlreiche Teilnehmer hatten zuvor ihren Verzicht auf eine Beteiligung erklärt. Zur Begründung verwiesen sie darauf, dass München heute zum Risikogebiet erklärt worden ist und sich die Lage in Deutschland und in anderen Ländern Europas in den letzten Tagen und Stunden dramatisch verschärft hat.

Die Absage betrifft sowohl den physischen wie auch den digitalen Teil der Veranstaltung. Da beim Hybrid Summit beide Formate miteinander verwoben sind und sich gegenseitig bedingen, hätte auch eine rein digitale Veranstaltung unter diesen Umständen keinen Sinn gemacht.

In Abstimmung mit dem Fachbeirat hatte sich die Messe München im Juni entschieden, die EXPO REAL unter dem Titel “EXPO REAL Hybrid Summit – hybride Konferenz für Immobilien und Investitionen“ als einen physischen wie auch virtuellen Treffpunkt für die Immobilienbranche zu veranstalten. Mit der Ausarbeitung eines umfassenden Schutz- und Hygienekonzepts hatte die Messe München alles dafür getan, dass diese hybride Konferenz mit begleitender Ausstellung mit behördlicher Zustimmung stattfinden kann. Die aktuelle Entwicklung sowohl in München wie auch deutschlandweit macht jedoch knapp zwei Tage vor dem geplanten Start des EXPO REAL Hybrid Summit dessen Absage zwingend erforderlich.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat heute Mittag München und weitere Städte und Landkreise in Deutschland als Risikogebiete eingestuft. Auch im europäischen Ausland hat sich das Infektionsgeschehen dramatisch verschärft. Zahlreiche Referenten und Teilnehmer erklärten daraufhin, auf eine Reise nach München zu verzichten. Auch ist davon auszugehen, dass sich kurzfristig weitere Teilnehmer und Referenten gegen den Summit entscheiden würden.

Klaus Dittrich, Vorsitzender der Geschäftsführung der Messe München, bedauert die kurzfristige Absage, sieht aber keine andere Wahl: „Die Entscheidung ist natürlich hart, aber wir schützen damit unsere Kunden. Nach der heutigen Entwicklung wäre der EXPO REAL Hybrid Summit kein Treffpunkt für die Immobilienbranche geworden und würde damit den eigenen Ansprüchen nicht gerecht werden. Zudem hätte eine Durchführung unter diesen geltenden Rahmenbedingungen die Erwartungen der Kunden enttäuscht.“

Die Messe München wird den Beteiligten die Entgelte, die sie für die Ausstellungsbeteiligung und Tickets gezahlt haben, zeitnah zurückzahlen. Weitere Informationen zum EXPO REAL Hybrid Summit finden Sie hier: www.exporeal.net

 

Verantwortlich für den Inhalt:

EXPO REAL, Messe München GmbH, Messegelände, 81823 München, Tel: +49 89 949-1162820720, www.exporeal.net

 

„Die Immobilienverrentung ist in vielen Fällen eine sehr sinnvolle Alternative zum klassischen Verkauf.

 

Sie sichert z.B. das lebenslange Wohnrecht und schafft gleichzeitig einen großen finanziellen Spielraum, wenn man dabei einige Punkte beachtet”, so Thomas Garthe, Geschäftsführer der Garthe Immobilienbewertung GmbH in Kalchreuth.

Bei einem Verkauf auf Leibrentenbasis wird die Immobilie gegen eine lebenslange Rente sowie ein lebenslanges Wohnrecht getauscht. Die Verkäufer (meist Rentner) bleiben also kostenfrei in ihrem Eigenheim wohnen und erhalten bis an das Lebensende eine monatliche Zahlung, die „Leibrente“. Die Höhe dieser Zahlung hängt zum einen vom Verkehrswert der Immobilie sowie dem Alter und dem Geschlecht der Rentenbeziehenden ab. Zum anderen spielen die Kosten für die Immobilienbewirtschaftung eine wertrelevante Rolle. Denn bei der Leibrente übernimmt der Käufer die Instandhaltung und Verwaltung der Immobilie. Wenn die Bewohner doch ausziehen möchten, können sie das noch nicht verbrauchte Wohnrecht verkaufen. Die Leibrente wird in jedem Fall weiter ausgezahlt.

Soweit so gut – “Folgende Fragen sollten Sie aber bei dieser Abwicklung ausdrücklich klären. Wer ist der Käufer? Welches Unternehmen steckt dahinter? Wer bewertet Ihre Immobilie? Haben Sie Einsicht in das Verkehrswertgutachten Ihrer Immobilie? Wie sieht Ihre steuerliche Situation nach der Abwicklung für Sie als Verkäufer aus?”, rät Thomas Garthe.

Wir, die Garthe Immobilienbewertung GmbH, können von einigen Fällen in Bayern berichten, dass das klassische lastenfreie Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Verkehrswert in Höhe von 450.000 Euro bei der Einwertung von den Käufern grundsätzlich zwischen 15% bis 20% niedriger bewertet wurde. Danach wurde das lebenslange Wohnrecht ermittelt und abgezogen. In den uns vorliegenden Bewertungsfällen wurden die Gutachten als sogenannte Kurzgutachten für die Käufer erstellt und ein Haftungsaussschluss vereinbart. Zur immobilienspezifischen Qualifikation der jeweiligen Sachverständigen können wir keine Aussage machen, so Garthe, da wir nur Teile des Kurzgutachtens zur Einsicht hatten.

Bei der Erstellung eines unabhängigen Verkehrswertgutachtens sollten Sie sich nicht nur auf ein Kurzgutachten mit Haftungsausschluss des Käufers verlassen, warnt Garthe. Lassen Sie sich die Bewertung zeigen und holen Sie sich eine zweite Meinung ein. Nur durch Transparenz und korrekter Bewertung ist Ihre Leibrente angemessen und Ihre Immobilie nicht unter Wert verkauft.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Garthe Immobilienbewertung GmbH, Heroldsberger Str. 23, 90562 Kalchreuth, Tel: 0911-3226472, www.immobilien-gutachter.online

Institut DIVA sieht vor allem Zuversicht bei jungen Leuten – Engagement an der Börse

 

Deutsche Sparer halten aktienbasierte Sparformen wie Aktienfonds oder fondsgebundene Rentenversicherungen für interessante Formen der Altersabsicherung in Corona-Zeiten – zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Dies gilt vor allem für junge Menschen.

Ihr Geld vertrauen private Anleger lieber Banken und Fondsgesellschaften als dem Staat an. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) in Marburg. Michael Heuser, Wissenschaftlicher Direktor des DIVA, kommentiert: “Die Umfrage zeigt: Der Corona-Schock scheint überwunden, die Menschen in Deutschland werden wieder optimistischer hinsichtlich ihrer Altersabsicherung. Dabei sind junge Leute erheblich zuversichtlicher als ältere.” Vermögensberater, Banken und Fondsgesellschaften, so Heuser, berichteten einhellig von steigendem Engagement junger Leute an der Börse, insbesondere in Fonds.

Der Deutsche Altersvorsorge-Index ist eine Innovation des DIVA. In einer Tandemumfrage werden sowohl repräsentativ ausgewählte Bürger als auch Vermögensberater befragt. Ende März wurde der erste Altersvorsorge-Index aufgelegt. Damals befürchteten fast 40 Prozent größere Schwierigkeiten bei der Altersvorsorge. Jetzt im September sehen 70 Prozent Licht am Ende des Tunnels. Die 18- bis 29Jährigen führen die Rangliste der Optimisten an. Generationenübergreifend verbesserte sich der Deutsche Altersvorsorge-Index des DIVA von -18,7 auf +3,8.

Trotzdem warnt Rentenexperte Heuser: “Auch wenn der Corona-Schock überwunden scheint und die Zuversicht der Menschen bezüglich ihrer Altersvorsorge steigt: Langfristig gibt es keine Entwarnung, die Probleme der Rentenversicherung nehmen sogar noch zu.”

Fast drei Viertel der Befragten bejahten im Übrigen die Frage “Müssen sich Ihrer Meinung nach Menschen unter 30 Jahren Sorgen machen, im Alter von Armut betroffen zu sein?” Wer nicht auf aktienbasierte Sparformen setzt, so zeigt die Befragung, bevorzugt als zusätzliche, private Altersabsicherung in erster Linie eine selbstgenutzte Immobilie oder eine private Rentenversicherung mit Garantie.

Das DIVA (www.diva.de) ist das Forschungsinstitut des Bundesverbands Deutscher Vermögensberater (BDV) und zugleich Hochschulinstitut der Fachhochschule der Wirtschaft (FDHW). Es besteht seit dem Jahr 2020. Wissenschaftlicher Direktor ist Prof. Dr. Michael Heuser. Das DIVA ermittelt zwei Mal im Jahr einen Altersvorsorge-Index. Die aktuelle Befragung wurde im September 2020 durchgeführt. Dazu wurden vom Institut INSAConsulere 2122 repräsentative ausgesuchte Personen in Deutschland befragt. Das DIVA selbst befragte zusätzlich 1590 repräsentativ ausgesuchte Vermögensberater, die 1,5 Millionen Kunden vertreten.

 

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Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung GmbH, Bahnhofstraße 23, 35037 Marburg, Tel: +49 (0) 6421 59078-0, www.diva.de

Der neue, digitale Vorsorgeberater des VZ VermögensZentrums “Vinz” kommt gut an:

 

Binnen 4 Wochen wurde die Smartphone-App bereits über 10.000 Mal installiert. “Die kostenfreie App sucht auf dem deutschen Markt derzeit ihresgleichen”, betont Vinz-Erfinder und Geschäftsleiter Michael Huber vom VZ VermögensZentrum. Die einfache Bedienung und die umfassenden Anwendungsmöglichkeiten sprechen für das neue Tool.

Viele Menschen zögern, ihre private Altersvorsorge in Angriff zu nehmen, denn die Suche nach dem richtigen Produkt ist aufwendig und kompliziert. “Die vertraglichen Varianten und Ausgestaltungsmöglichkeiten vieler Vorsorgeprodukte sind verwirrend, die Kosten und Förderoptionen unübersichtlich und die Ertragsaussichten oft ungewiss”, kritisiert Finanzexperte Huber. Damit mehr Menschen die Scheu vor privater Absicherung verlieren, müsse Altersvorsorge zeitgemäßer und einfacher werden.

Diese Vorgabe setzt die kompakte, leicht zu bedienende Vinz-App des VZ VermögensZentrums um. Der digitale Vorsorgeberater weist via Handy unkompliziert durch die wichtigsten Vorsorgethemen und führt die Nutzer individuell zu einer soliden Alterssicherung.

Altersvorsorge auf einen Blick

Das Neue: Vinz ermöglicht erstmals einen Gesamtüberblick über die eigene Altersvorsorge. Dazu errechnet die App nach Eingabe individueller Daten den aktuellen Versorgungstand. Der eigens dafür entwickelte Renten-Akku zeigt auf einen Blick, wie gut das eigene Rentenkonto bereits gefüllt ist und wie viel bis zum gewünschten Renteneinkommen noch fehlt. Zur Berechnung des Renten-Akkus sind nur wenige Eingaben erforderlich. Das Ergebnis berücksichtigt steuerliche Aspekte und kann flexibel für verschiedene Eingabewerte abgefragt werden. “Vinz ermöglicht einen präzisen Blick auf die bestehende Versorgungssituation und hilft, diese eigenständig zu verbessern”, unterstreicht Huber.

Wer eine exakte Aufstellung wünscht, kann in den Expertenmodus wechseln. Hier lassen sich weitere Kriterien erfassen, wie beispielsweise Mieteinnahmen, Erbanwartschaften oder Ausbildungskosten der Kinder. Sämtliche Planungsannahmen wie Inflation, erwartete Verzinsung oder die eigene Lebenserwartung werden im Expertenmodus genau erklärt und können leicht angepasst werden.

Welche Sparform ist die richtige?

Auch beim Schließen der errechneten Rentenlücke leistet die moderne App wertvolle Hilfe. So hilft Vinz bei der Frage, welche Sparformen sich für die eigene Altersvorsorge eignen. Nutzer erhalten Informationen über die Riester- und Rüruprente, über Versicherungen und ETF-Sparpläne. Vinz erläutert Vor- und Nachteile und beschreibt die positiven Wirkungen des langfristigen, regelmäßigen Sparens. So steigert der Zinseszins-Effekt die Rendite ebenso wie der Kostendurchschnitts-Effekt, durch den man zum Beispiel Kursschwankungen positiv nutzen kann. Bleiben Fragen offen, können User mit einem Experten des VZ VermögensZentrums Kontakt aufnehmen und über ihre finanzielle Situation sprechen.

Hilfestellung zur Benutzung der App bietet der informative Vinz-Ratgeber: 7 Tipps für Ihre Altersvorsorge, den Interessenten im Internet unter https://vinz-vorsorge.de/#mehr-zum-thema-in-unserem-leitfaden-lesen herunterladen können.

Die kostenfreie Vinz-App kann man im App-Store bei Google-Play downloaden unter https://play.google.com/store/apps/details?id=ch.vz.vinz&hl=de

oder im App-Store für iOS-Geräte unter https://apps.apple.com/ch/app/vinz-app/id1505500537

 

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