Als langjähriger Partner der CHARTA Börse für Versicherungen AG hat die BAYERISCHE den Service im Rahmen von Wohngebäudeschäden exklusiv für CHARTA-Makler verbessert.

 

Das Pilotprojekt wurde bereits mit ausgewählten CHARTA-Partnern erfolgreich getestet und steht ab sofort allen Verbundpartnern der CHARTA zur Verfügung.

Die BAYERISCHE gibt CHARTA-Maklern exklusiv die Möglichkeit, ihren Kunden eine vereinfachte und beschleunigte Reparaturfreigabe bei Gebäudeschäden zu erteilen. Die Reparaturfreigabe kann vom Makler ab sofort direkt beim Kooperationspartner der BAYERISCHEN, die für sie die Kostenvoranschläge prüft, eingeholt werden. Die Vorteile für CHARTA-Makler: noch kürzere Wartezeiten und schnellstmögliche Reparaturfreigabe für ihre Kunden.

Dieser Service ist an nur wenige, klar definierte Vorgaben geknüpft, die für jeden Makler sehr einfach zu erfüllen sind. Sollten diese Voraussetzungen einmal nicht gegeben sein, erfolgt die Schadenbearbeitung wie bisher mit und über die Spezialisten der BAYERISCHEN.

„Mit der BAYERISCHEN haben wir einen zuverlässigen Top-Partner an unserer Seite, der nicht nur hochwertigen Versicherungsschutz bietet, sondern den schlanken Prozess insbesondere im so wichtigen Leistungsfall zum Vorteil des Maklers und der gemeinsamen Kunden im Blick hat“, so Ralph Meeners, Leiter Produktentwicklung Schadenversicherung der CHARTA.

 

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von RA Stephan Michaelis LL.M. Kanzlei Michaelis

 

Vor Abschluss eine Versicherungsvertrages sind Kunden meist an einer Beratung interessiert und wollen detaillierte Informationen darüber erhalten, welches Produkt sie am ehesten abschließen sollten, damit es am besten zu ihren individuellen Bedürfnissen passt.

Nach Abschluss des Vertrages kann es jedoch sein, dass seitens der Versicherungsnehmer kein Interesse mehr an einer durchgängigen Beratung besteht und sie sich durch eine fortwährende Kontaktaufnahme durch den Makler eher bedrängt oder gestört fühlen. Es stellt sich daher die Frage, wie damit umzugehen ist, wenn eine Kontaktierung nach Vertragsabschluss unerwünscht ist?

Der Ausschluss nachvertraglicher Beratungspflichten mag als Lösung dieses Problems naheliegend erscheinen. Um nachvertraglichen Beratungspflichten gerecht zu werden, ist es schließlich zumindest auch erforderlich, in einen gewissen Umfang einen Überblick über die Verhältnisse der versicherungsnehmenden Personen zu haben. Kenntnisse von Veränderungen in den Verhältnissen der versicherten Person können jedoch wiederum nur durch eine Kontaktaufnahme mit jener erlangt werden. Dies kann unter Umständen mit größerem Aufwand einhergehen und gegebenenfalls wirtschaftlich wenig sinnvoll sein.

Doch ist es für Versicherungsmakler überhaupt möglich, nachvertragliche Beratungspflichten wirksam auszuschließen? Kann sich sogar ein neues Geschäftsmodell dahingehend entwickeln, dass lediglich bei Vertragsschluss beraten wird und danach kein Kontakt mehr zu Kunden gehalten wird; also „lediglich“ Versicherungsverträge abschlossen werden?

Gesetzlich geregelte Maklertypen

Die Rechtsfigur einer ausschließlich als Abschlussmakler tätigen Person wird vom Gesetz nicht explizit vorausgesetzt.

In § 652 Abs. 1 S. 1 BGB werden lediglich die als Nachweismakler und die als Vermittlungsmakler tätige Personen aufgeführt.

Nachweismakler schulden gem. § 652 Abs. 1 S. 1 BGB den „Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags“. Das bedeutet, sie müssen gegenüber der beauftragenden Partei den Nachweis erbringen, dass die Möglichkeit bestanden hat, mit einer am Versicherungsprodukt interessierten Person einen Vertrag zu schließen[1]. Zu einem tatsächlichen Vertragsschluss muss es dabei nicht kommen.

Vermittlungsmakler schulden dahingegen gem. § 652 Abs. 1 S. 1 BGB „die Vermittlung eines Vertrags“. Das bedeutet, dass es nicht ausreicht, dass der Vertragsschluss lediglich möglich gewesen wäre, sondern es muss zu einem Vertragsschluss kommen, der auf die Tätigkeit der Vermittlungsmaklerin oder des Vermittlungsmaklers zurückzuführen ist[2].

Als Abschlussmakler ist im Gegensatz dazu eine Person zu qualifizieren, die vorvertraglich als Versicherungsmakler auftritt und auch am Vertragsschluss teilnimmt und hierfür auch eine Maklerprovision erhält[3]. Nachvertragliche Tätigkeiten hingegen würde sie nicht schulden.

Bestehende Beratungspflichten und deren Ausschlussmöglichkeit

  1. Gesetzlich normierte Beratungspflichten

Versicherungsmaklern sind prinzipiell zur Beratung verpflichtet[4]. Dies resultiert daraus, dass sie als Sachwalter der versicherungsnehmenden Personen agieren[5]. Durch die vorvertragliche Beratungspflicht soll es Menschen, die am Abschluss einer Versicherung interessiert sind, ermöglicht werden, eigenverantwortlich zu entscheiden, welcher Versicherungsvertrag ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Auch nach dem Vertragsschluss sind Versicherungsmakler prinzipiell weiterhin verpflichtet, die Versicherungsnehmenden zu beraten[6].

Auch bei einem etwaigen Versicherungsfall sollen Versicherungsvermittler ihre Kunden mittels fortdauernder Beratung, Betreuung und Unterstützung die bestehenden Erfahrungs- und Wissensdefizite der Versicherungsnehmenden gegenüber dem Versicherer ausgleichen[7].

Die Beratung stellt daher keine Nebenpflicht eines Versicherungsmaklervertrages dar[8]. Die laufende Beratung der Versicherungsnehmer durch die  Versicherungsmakler ist vielmehr eine der zentralen, zu erbringenden Leistungen, eine sog. Kardinalpflicht[9]. Die Bedeutsamkeit der Beratung wird auch dadurch deutlich, dass Versicherungsnehmern sogar die Beratungsdokumentation in Textform gem. § 62 Abs. 1 VVG zu übermitteln ist, sodass diese die in der Beratung ausgesprochenen Empfehlungen und deren Gründe besser nachvollziehen können[10].

Wird die Pflicht zur ordnungsgemäßen Beratung verletzt, kann ein Schadensersatzanspruch aus § 280 BGB i.V.m. § 347 HGB die Folge sein[11].

Seit 2008 statuiert das Versicherungsvertragsgesetz in § 6 VVG auch für Versicherer einige Beratungspflichten, wobei als gesetzgeberisches Vorbild die für Versicherungsvermittler bestehenden Beratungspflichten gedient haben[12].

  1. Möglichkeit des vorvertraglichen Ausschlusses von Beratungspflichten

Zumindest gegenüber dem Versicherer können Versicherungsnehmer im vorvertraglichen sowie im nachvertraglichen Bereich auf die anlassbezogene Beratung gem. § 6 Abs. 3 VVG verzichten, wenn es sich um einen Vertrag im Fernabsatz handelt[13].

Es stellt sich nun die Frage, ob dies auch auf Versicherungsmakler übertragbar ist, diese also auch die vorvertragliche Beratungspflicht ausschließen können.

6 Abs. 6 VVG bestimmt, dass § 6 Abs. 1 bis 5 weder auf Versicherungsverträge über Großrisiken i.S.v. § 210 Abs. 2 VVG noch bei Vertragsvermittlung durch oder einen Versicherungsmakler anwendbar sind.

Dies resultiert auch daraus, dass Versicherungsmakler durch die §§ 60ff. VVG zur umfangreichen Beratung ihrer Kunden verpflichtet sind[14]. Insbesondere im vorvertraglichen Bereich ist es aus den zuvor beschriebenen Gründen essentiell, dass durch die Versicherungsvermittler eine umfassende und inhaltlich zutreffende Beratung erfolgt. Andernfalls würde zwischen einer Person, die selbst Versicherungsangebote recherchiert und ansieht, und einer Person, die von einem Versicherungsvermittler Angebote vorgelegt bekommt, kein wesentlicher Unterschied bestehen. Versicherungsvermittler wären in dieser Konstellation „überflüssig“.  Die Figur des Abschlussmaklers ist daher zumindest im vorvertraglichen Bereich ausgeschlossen. Die gesetzlich vorgesehene vorvertragliche Beratungspflicht kann nicht abbedungen werden.

  1. Möglichkeit des nachvertraglichen Ausschlusses von Beratungspflichten: Laufende Beratung

Gem. § 6 Abs. 4 VVG schuldet zumindest ein Versicherer im Direktvertrieb auch nach dem Vertragsschluss im Falle eines ihm erkennbaren Anlasses Beratung.

Diese Pflicht ist nur ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer selbst von einer Versicherungsmaklerin oder einem Versicherungsmakler betreut wird.

Eine Ausnahme hierzu besteht wiederum, wenn der Versicherer die Versicherungsmakler entweder zur Erfüllung seiner eigenen Aufgaben einsetzt oder sich aus der objektiven Bewertung der Situation ergibt, dass diese tatsächlich so im Lager der Versicherers steht, dass es sich in Realität um einen Versicherungsvertreter handelt[15].

Ebenso lebt die Beratungspflicht des Versicherers aus § 6 Abs. 4 VVG trotz § 6 Abs. 6 VVG wieder auf, wenn der Versicherungsmakler die Versicherungsnehmer nicht mehr betreut und dies dem Versicherer bekannt ist oder er dies zumindest direkt erkennen kann[16]. In dieser Situation wird § 6 Abs. 6 VVG teleologisch reduziert[17].

Auch hieran wird weiter deutlich, dass Versicherungsmakler nach Vertragsschluss grundsätzlich weiterhin zur Beratung verpflichtet sind.

Im Umkehrschluss folgt daraus jedoch ebenso, dass es zumindest möglich sein muss, dass ein Versicherungsnehmer trotz Beratung bei Vertragsabschluss ab einem gewissen Zeitpunkt nach Vertragsabschluss nicht mehr weiterberaten wird.

Dies gilt insbesondere auch, da der Versicherungsmaklervertrag auch beendet werden kann. Daher fragt sich, ob es einen Unterschied machen kann, wenn bereits bei Abschluss des Versicherungsvermittlungsvertrages feststeht, dass nach Abschluss eines geeigneten Versicherungsvertrag der Versicherungsvermittlungsvertrag gekündigt wird.

Es könnte sogar vorzugswürdig sein, es Versicherungsnehmern vertraglich zu ermöglichen, auf die durchgängige Beratung zu verzichten und sich anstelle dessen selbstständig zu melden, wenn sie Beratungsbedarf haben. So wird dem Wunsch der Versicherungsnehmenden Rechnung getragen, nicht in regelmäßigen Abständen von Versicherungsvermittlern kontaktiert zu werden, während sie gleichzeitig noch die Möglichkeit behalten, sich anlassbezogen von „ihren“ Versicherungsvermittlern beraten zu lassen, wenn sie dies wünschen.

Allerdings besteht diese Möglichkeit aufgrund von § 6 Abs. 6 i.V.m. Abs. 4 VVG nicht. Ein kompletter Verzicht auf die nachvertragliche Beratung wie er gegenüber Versicherungsunternehmen möglich ist, wird von § 6 Abs. 6 i.V.m. Abs. 4 VVG unmöglich gemacht. Die Norm bestimmt, dass die Möglichkeit eines nachvertraglichen Beratungsverzichts nicht besteht, wenn der Versicherungsvertrag von Versicherungsmaklern an Versicherungsnehmende vermittelt wird.

Es ist für Versicherungsnehmer lediglich möglich, durch gesonderte schriftliche Erklärung gem. § 60 Abs. 3 VVG auf die Mitteilung über die Beratungsgrundlage und gem. § 61 Abs. 2 VVG auf die Beratungsdokumentation zu verzichten. Auch können Versicherungsmakler von den weiteren Verpflichtungen aus §§ 60ff. VVG nach § 67 VVG nicht zum Nachteil der Versicherungsnehmenden abweichen. Unwirksam sind daher Bestimmungen, die die durch Gesetz normierten Pflichten zur Beratung, Information und Dokumentation herabsetzen[18].

Fazit

Eine Tätigkeit des Maklers als „Abschlussvermittler“ ist aufgrund der gesetzlich bestehenden Regelungen weder im vorvertraglichen Bereich noch nach Vertragsabschluss möglich.

Das Problem, das Unsicherheit besteht, ob Versicherungsnehmer eine Kontaktaufnahme von Versicherungsvermittlern wünschen, sollte dadurch gelöst werden, dass bei (oder auch nach) Vertragsschluss die Unterzeichnung einer diesbezüglichen gesonderten Einverständniserklärung verlangt wird. So befinden sich Versicherungsvermittler auf der „sicheren Seite“ und können gleichzeitig die bestmögliche, bzw. gewünschte Beratung ihrer Kunden sicherstellen.

Die „Nichtberatung“ sollte nicht über einen Beratungsverzicht geregelt werden. Hingegen sollte mit einer gesonderten Erklärung des Kunden die nachvertraglichen  Beratungswünsche mit dem Kunden klar und deutlich vereinbart werden. Wie eine solche Vertragsvereinbarung aussehen könnte, finden Sie nach diesem Beitrag als Anlage. Dieses und weitere Dokumente für den Versicherungsmakler finden Sie selbstverständlich auch auf dem großen Beratungsportal für Versicherungsmakler mit dem Namen www.app-riori.de!

 

[1] Kotzian Marggraf/Kneller in BeckOK BGB, § 652, Rn. 25.

[2] Kotzian Marggraf/Kneller in BeckOK BGB, § 652, Rn. 25.

[3] Vgl. Schmidt in JuS 2005, 461, (463), Unternehmensrecht – Voraussetzungen der Maklerprovision nach § 652 BGB beim Unternehmenskauf.

[4] Kotzian Marggraf in Oetker, HGB, 6. Auflage 2019, § 98, Rn. 6.

[5] Vgl. Werber in VersR 2007, 1153, Information und Beratung des Versicherungsnehmers vor und nach Abschluss des Versicherungsvertrags.

[6] Kotzian Marggraf in Oetker, HGB, 6. Auflage 2019, § 98, Rn. 6.

[7] Vgl. Dröner in Prölss/Martin, VVG, 30. Auflage 2018, § 59, Rn. 74.

[8] Werber in VersR 2007, 1153, Information und Beratung des Versicherungsnehmers vor und nach Abschluss des Versicherungsvertrags.

[9] Vgl. BGH NJW-RR 2005, 1423, (1424).

[10] Münkel in HK-VVG, 4. Auflage 2020, § 62, Rn. 1.

[11] Werber in VersR 2007, 1153, Information und Beratung des Versicherungsnehmers vor und nach Abschluss des Versicherungsvertrags.

[12] Armbrüster in r+s 2017, 57 (58), Der Abschluss von Versicherungsverträgen über das Internet.

[13] Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG, 6. Auflage 2019, § 6 Rn. 28f.

[14] Rudy in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz: VVG, 30. Auflage 2018, § 6, Rn. 70.

[15] Rudy in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz: VVG, 30. Auflage 2018, § 6, Rn. 70.

[16] Rudy in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz: VVG, 30. Auflage 2018, § 6, Rn. 70.

[17] Rudy in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz: VVG, 30. Auflage 2018, § 6, Rn. 70.

[18] Dörner in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz: VVG, 30. Auflage 2018, § 67, Rn. 3.

 

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Covago Vertriebsservice GmbH wird strategischer PKV-Dienstleister der Netfonds AG

 

Versicherungsvermittler der Netfonds Gruppe erhalten ab sofort einen exklusiven Service zur effektiveren Umsetzung des PKV Geschäftes. Das Servicepaket basiert auf einer Kooperation mit der Covago Vertriebsservice GmbH, die im Auftrag von Netfonds agiert. Geschäftsführer der neu gegründeten Covago Vertriebsservice GmbH sind Herbert Nißel und Harald Gesellensetter, der zudem in der Schnittstelle als Business Development Manager KV für Netfonds tätig ist.

„Mit über 20 Jahren Vertriebs- und KV-Expertise verfügt Covago über wertvolles Knowhow beim Ausbau des KV Geschäftes für Netfonds-Partner“, erklärt Oliver Kieper, Vorstand der Netfonds AG.

Basis der Services wird der KV-Einheitsantrag, der in den vergangenen Monaten gemeinsam entwickelt wurde. Der Antrag gilt bisher für 15 namhafte Krankenversicherungsgesellschaften, weitere Gesellschaften werden folgen. Die einheitliche Handhabung lässt bis zu 80% weniger Nachbearbeitungen erwarten. Alle teilnehmenden Gesellschaften bieten zudem eine vereinheitlichte Gesundheitsprüfung an.

Die Covago-Experten unterstützen die Makler bei allen Fachfragen zur PKV und erarbeiten im direkten Dialog mit den Ansprechpartnern der Gesellschaften ein Angebot. Nachtragserklärungen werden vermieden, indem Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse in das persönliche Angebot eingearbeitet werden. Eingereichte Anträge werden vor der Weiterleitung auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Zielsetzung der Services ist eine schnellstmögliche Antragsannahme mit Abschluss des Verkaufsprozesses.

Die Marktveränderungen in den letzten Jahren haben dazu geführt, dass die Vermittlung von privaten Krankenversicherungen zu einer sehr komplexen Aufgabenstellung geworden ist. Harald Gesellensetter benennt den Kernvorteil des Angebotes: „Wir geben dem Makler die Möglichkeit, sich auf seine vertriebliche Tätigkeit zu konzentrieren, indem wir ihn von einem Großteil seiner bisherigen administrativen Aufgaben, der Vor- und Nachbereitung seiner Anträge, befreien.“

Vermittler, Versicherungsgesellschaften und insbesondere Kunden profitieren von dem optimierten Prozess gleichermaßen.

Der Service steht Netfonds-Partnern kostenfrei zur Verfügung. Damit diese das Angebot optimal nutzen können, bietet das Unternehmen allen Interessierten, auch in Corona-Zeiten, Schulungen durch Online-Seminare an.

Weitere Informationen zum Angebot der Covago Vertriebsservice GmbH finden Sie unter www.covago-vertriebsservice.de

 

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Netfonds AG, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg, Tel: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100, www.netfonds.de

Makler Nachfolger Club – Durch Corona keine sinkenden Kaufpreise zu verzeichnen

 

Beim Makler Nachfolger Club e.V. erreichen uns im Moment einige Anfragen, ob und wie sich die Kaufpreise für Maklerunternehmen und Bestände in Zeiten der Corona-Pandemie verändern. Vorstand Oliver Petersen über die aktuelle Marktsituation:

Aktuelle Marktsituation

Eines vorweg: nach unserer Wahrnehmung in den von uns betreuten aktuellen Fällen ist eine stabile Kaufpreisdurchsetzung von Verkäufern auf hohem Niveau zu verzeichnen. Auch wenn es weitere Faktoren bei der Kaufpreisermittlung zu beachten gibt: wir beobachten bei den Courtage-Multiples einen Anstieg auf über 2,5 und bei den EBIT-Multiples einen Anstieg auf über 5,0. Schon deshalb können wir die Äußerungen vereinzelter Marktteilnehmer nicht bestätigen, dass es durch die Pandemie einen Käufermarkt gibt und dass die Kaufpreise sinken. Da es sich bei denjenigen, die solche Äußerungen treffen, häufig selbst um Kaufinteressenten handelt, lohnt es sich, diese Aussagen mit dem aktuellen Marktgeschehen zu vergleichen.

Welche Unternehmen und Bestände viel Geld für das Lebenswerk bekommen

Viel Geld fürs Lebenswerk bekommen insbesondere gut vorbereitete Verkäufer, die sich rechtzeitig mit der Nachfolgeplanung beschäftigt haben, dadurch ein übergabefähiges Unternehmen vorweisen können und die für den Kaufinteressenten wichtige Kennzahlen liefern können. Dazu gehören u.a. Angaben zum EBIT der letzten drei Jahre mit Bereinigungspositionen, eine aktuelle BWA, Angaben zur AP und laufender Courtage bzw. BP, die Aufteilung der laufenden Provisionen auf die Sparten SUH, KFZ, Leben, Kranken usw., Stornoreserve und Stornohaftung mit Stornoquoten, neben weiterer Kennzahlen.

Was Sie als Makler tun können, um deutlich mehr für Ihr Lebenswerk zu erzielen

Allen Maklern, die sich jetzt oder später mit dem Gedanken tragen, einen Nachfolger zu suchen oder zu verkaufen, raten wir zu einer strukturierten Unternehmensberatung zur Vorbereitung auf den Verkaufszeitpunkt, damit die Lebens- und Unternehmensziele zuverlässig verwirklicht werden können und die jeweilige Kaufpreisvorstellung am Markt erreicht werden kann. Diese Beratung sollte unabhängig davon in Anspruch genommen werden, ob ein externer Käufer gesucht wird, oder die Nachfolge durch einen befreundeten Kollegen, einen Mitarbeiter oder jemanden aus der Familie erfolgen soll. Mit einem Berater an Ihrer Seite vermeiden Sie außerdem Schnäppchenjäger, die Ihnen einreden wollen, dass Ihr Bestand oder Ihr Unternehmen nichts wert sei.

Aktuelle Nachfragesituation

Wir sehen eine weiterhin große Nachfrage von der Käuferseite an gut vorbereiteten Beständen und Unternehmen. Daran hat sich durch Corona nichts verändert. Die Preise werden aus unserer Sicht für solche Bestände und Unternehmen eher steigen. Auch die Altersstruktur der Versicherungsmakler in Deutschland lässt auch für die Zeit nach der Corona-Krise kein sinkendes Preisniveau erwarten. Von den ca. 46.000 registrierten Maklern sind ca. 24.900 über 60. Pro Jahr dürften davon 500-600 Maklerunternehmen und Bestände auf den Nachfolgemarkt kommen. Dem stehen ca. 21.300 Makler im Alter bis 49 als potenzielle Kaufinteressenten gegenüber. Hinzu kommen weitere Kaufinteressenten (Versicherungsgesellschaften, Investmenthäuser, Family Offices und andere).

Finanzierungsmöglichkeiten für Käufer

Dass einige Banken sich wegen der Pandemie bei Finanzierungszusagen inzwischen schwertun ist kein Effekt der Branche, sondern betrifft alle Wirtschaftszweige. Durch die Förderprogramme und Bürgschaften des Bundes und der Länder können sich Kaufinteressenten mit entsprechender Bonität trotzdem weiterhin mit dem nötigen Kapital versorgen, das sie für die Expansion durch Zukäufe benötigen. Zusätzlich drängen bankenunabhängige Geldgeber auf den Markt, die sehr interessante Finanzierungsmodelle anbieten.

Lösungen für selbst in die Krise geratene Maklerunternehmen

Selbstverständlich braucht es für alle Fremdkapitalgeber entsprechende Bonität der Kreditnehmer. Wer also durch die Pandemie selbst in Schwierigkeiten gekommen ist, sollte seine Expansionspläne durch Zukäufe zurückstellen und sich um die Sanierung seines eigenen Unternehmens kümmern. Auch hier sollten sich Betroffene von erfahrenen Unternehmensberatern beraten lassen, um das Unternehmen aus der Krise zu führen. Der Staat übernimmt hierfür das Honorar bis zu 100%.

Kein Trend zu Raten- oder Rentenmodellen ersichtlich

Raten- und Rentenmodelle bergen für den Verkäufer hohe Risiken, da er oder sie sich auf die Bonität und auf den Zahlungswillen des Käufers verlassen muss. Das wissen mittlerweile auch viele Verkäufer, die ihren Bestand oder ihr Unternehmen auf dem Markt anbieten. In manchen Fällen kann ein solches Modell sinnvoll sein. Es ist jedoch immer anzuraten, dies von einem Steuerberater auf die steuerlichen Konsequenzen prüfen zu lassen. Auch sollte eine Besicherung der Raten oder Renten vom Käufer erfolgen können. Leider scheitern genau hier häufig viele Angebote. Von unbesicherten Raten- oder Rentenzahlungen bonitätsschwacher Käufer ist dringend abzuraten. Auf jeden Fall sollten solche Modelle umkehrbar sein, sprich eine Ausstiegsklausel mit Vertragsstrafe enthalten, wenn die Zahlungen nicht wie vereinbart fließen sollten. Einen Trend zu solchen Modellen können wir von der Verkäuferseite nicht feststellen.

Fazit vom Makler Nachfolger Club

Der Nachfolgemarkt für Versicherungsmakler bleibt ein dynamischer Verkäufermarkt, da im Verhältnis zu den wenigen auf den Markt kommenden Beständen und Unternehmen weiterhin überproportional viele Kaufinteressenten vorhanden sind. Durch die Erweiterung der Kaufinteressenten durch neue Marktteilnehmer wie Versicherungsgesellschaften, die Maklertöchter gründen und zukaufen wollen, sowie in- und ausländische Investmentgesellschaften, Family Offices (et al.), die den Maklermarkt als lukratives Target-Investment identifizieren, dürfte sich trotz der Finanzierungsprobleme mancher Kaufinteressenten das hohe Preisniveau, insbesondere für gut vorbereitete Verkäufer, fortsetzen.

Makler die Ihre Nachfolgeregelung planen wollen können sich auf der Seite www.makler-nachfolger-club.de informieren oder zumindest ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Spezialisten aus dem Vereinsnetzwerk führen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Makler Nachfolger Club e.V., Rothenbühlstraße 1, D­-96163 Gundelsheim, Tel.: 0951­420256, Fax: 0951­4072667, www.makler­-nachfolger-­club.de

Der Markt des gewerblichen Kompositgeschäfts ist für Makler aus verschiedenen Gründen ungebrochen sehr attraktiv.

 

In der Zeit der Corona-Krise hat sich gezeigt, dass die regelmäßigen Einkünfte eines soliden Kompositbestands dabei helfen, auch Ausnahmesituationen gut zu überstehen. Durch die Komplexität der Materie bietet er ein hervorragendes Spielfeld, um mit Fachkompetenz punkten zu können. Weiterhin befindet sich nach wie vor der größte Teil an gewerblichen Versicherungsverträgen in der Betreuung von Ausschließlichkeitsorganisationen. Makler haben den Vorteil, aus dem Markt die passendsten Produkte für einen Kunden herauszusuchen und miteinander zur bestmöglichen Lösung zu kombinieren.

Diese bestmögliche Lösung kann durchaus auch bei nur einem einzigen Versicherer gefunden werden. MultiRisk-Policen bieten alle wichtigen Gewerbesparten (Betriebshaftpflicht-, Inhalts- und gegebenenfalls Gebäudeversicherung etc.) aus einer Hand und stellen vor allem bei einfach gelagerten Kundenfällen eine unkompliziert zu kalkulierende Form der Risikoabsicherung dar, wenn die Qualität stimmt.

Bei der jüngsten Befragung der VEMA-Makler wurden diese drei Anbieter von gewerblichen MultiRisk-Policen am häufigsten genannt:

  1. HDI (17,86 Prozent der abgegebenen Nennungen)
  2. Gothaer (14,64 Prozent)
  3. Helvetia (14,46 Prozent)

Alle drei Versicherer bieten dabei exklusive Deckungskonzept der VEMA, die über ergänzende Sondervereinbarungen der VEMA-Klauselbögen zur gewerblichen Sachversicherung und zur Betriebshaftpflicht gegenüber dem Standardprodukt bedeutend aufgewertet wurden.

Die VEMA eG führt in regelmäßigen Abständen Makler-Befragungen zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch. In den jüngsten Umfragen wurde nach den favorisierten Anbietern im Bereich der privaten Pflegeergänzung gefragt. Die Partner- und Mitgliederbetriebe der Genossenschaft gaben ferner Auskunft über ihre Einschätzung der Anbieter von Pflegetagegeld und Pflegerente.

Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Sparten zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung sowie die Policierung. Und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall wurde gefragt. Insgesamt gab es bei dieser Umfrage 540 Nennungen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, , Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Europa altert. Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation WHO zufolge soll sich die Zahl der Menschen über 85 Jahre auf dem alten Kontinent von 19 Millionen in 2020 auf 40 Millionen in 2050 mehr als verdoppeln.

 

Und diese Tendenz ist auch weltweit festzustellen. So soll laut den Vereinten Nationen in 30 Jahren jeder Sechste der Weltbevölkerung 65 Jahre oder älter sein. In 2019 war es nur einer von elf. Diese demografische Entwicklung bezeichnen viele als einen der Megatrends, der die Welt der Geldanlage beeinflussen wird. „Und das nicht zu Unrecht“, bestätigt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Denn dieser demografische Wandel hat eine ganze Reihe von Auswirkungen auf das Thema Geldanlage und Altersvorsorge.“ So dürfte die Überalterung künftig unter anderem dafür sorgen, dass Menschen länger arbeiten und mehr sparen müssen, sie wird sich auf das Zinsniveau auswirken und das Konsumverhalten beeinflussen. Wer also seine Finanzen unter Berücksichtigung dieses Trends gut strukturiert aufstellen und zudem Chancen, die sich daraus ergeben, nutzen möchte, sollte sich professionelle Unterstützung holen. Zum Beispiel bei erfahrenen Finanzprofis wie den vom FPSB Deutschland zertifizierten CFP®-Professionals.

Gerade wer seine Finanzen langfristig erfolgreich managen möchte, sollte einmal versuchen, das tägliche Grundrauschen auszublenden. Denn über einen Anlagehorizont von 20, 30 oder mehr Jahren, spielen die täglichen Nachrichten eine eher untergeordnete Rolle. „Viel wichtiger ist es stattdessen, sich die wirklich langfristig wirksamen Trends, die maßgeblichen Einfluss auf die Wirtschaft und die Kapitalmärkte haben, bewusst zu machen“, erklärt Prof. Tilmes. Ein solcher langfristig wirkender und maßgeblicher Trend ist die demografische Entwicklung. Zwar wird die Weltbevölkerung nach Schätzung der Vereinten Nationen bis Ende dieses Jahrhunderts noch weiter wachsen. Da sich dieses Wachstum aber auf wenige Länder beschränkt, wird es im Rest der Welt zu einer zunehmenden demografischen Überalterung kommen.

Mehr sparen und länger arbeiten

Mit Blick auf Industrieländer wie Deutschland wird dies nicht ohne Folgen für die Wirtschaft, für die Kapitalmärkte und für die private Altersvorsorge bleiben. Allgemein bekannt dürfte inzwischen sein, dass hierzulande immer mehr Ruheständler auf immer weniger Beitragszahler kommen werden.

„Das bedeutet die Notwendigkeit von verstärkter privater Vorsorge sowie längerer Lebensarbeitszeiten“, folgert Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. Gleichzeitig haben Forscher der Europäischen Zentralbank festgestellt, dass die demografische Alterung zu einer geringeren Produktivität und einem langsameren Wirtschaftswachstum führt und so allmählichen Druck auf das Zinsniveau ausübt.

Die Folge davon: Geld auf das Sparbuch zu legen oder in andere festverzinsliche Anlagen zu investieren, lohnt sich immer weniger. „Wer heute für das Alter vorsorgen oder sich langfristig ein Vermögen aufbauen möchte, der muss mehr Risiken bei der Geldanlage eingehen“, erklärt der FPSB-Vorstand. „Zukünftig dürften Aktien, Infrastrukturinvestments und illiquide Anlagen wie Private Equity eine viel größere Rolle in den Portfolios der Anleger spielen.“

Gesundheitsbereich mit guten Wachstumsaussichten

Aber auch einzelne Sektoren können in erheblichem Maße von dem demografischen Wandel beeinträchtigt sein. „Sie müssen beispielsweise bedenken, dass ältere Menschen als weniger konsumfreudig gelten als Jüngere und andere Präferenzen haben“, so der Anlageexperte. Jene Unternehmen, die sich darauf einstellen, sollten folglich im Vorteil sein. „Gleichzeitig dürften die Ausgaben für Gesundheit, für Arzneimittel oder für Medizintechnik sowie die Nachfrage nach Plätzen in Pflegeheimen zunehmen.“ Aber auch die Arbeitswelt steht vor Veränderungen. So könnten, angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels, Arbeiten zunehmend von Maschinen oder Robotern übernommen werden.

Dies sind nur einige Beispiele dafür, wie der demografische Wandel die Wirtschaft, die Gesellschaft und die Kapitalmärkte beeinflussen kann. „Es zeigt aber zugleich auch, dass solche langfristigen Trends in einer gut durchdachten Finanzplanung unbedingt eine Rolle spielen sollten“, macht Tilmes klar. Aus diesem Grund ist es heute wichtiger denn je, Unterstützung durch einen professionellen Finanzexperten in Anspruch zu nehmen, der dabei hilft, Fehler zu vermeiden und Chancen zu nutzen, die sich aus diesem Trend ergeben. Gut geeignet sind dafür die vom FPSB Deutschland zertifizierten CFP®-Professionals. Sie genießen die anerkannt beste Ausbildung in diesem Bereich, sind zur laufenden Weiterbildung und einer objektiven Beratung verpflichtet.

 

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Mit „Dialog@AXA“ baut AXA die bereits in 2019 eingeführte digitale Veranstaltung aus.

Spannende Informationen und Fachvorträge zu aktuellen Vertriebsthemen stehen 24/7 ortsunabhängig zur Verfügung. Die virtuelle Fachmesse bietet allen AXA Vertriebspartnern die Möglichkeit zum fachlichen und persönlichen Dialog sowie Interaktionsmöglichkeiten per Chat.

Trotz der aktuellen Lockerungen in vielen Bundesländern werden persönliche wie berufliche Kontakt- und Austauschmöglichkeiten auch zukünftig vorerst nur sehr eingeschränkt möglich sein. Vor diesem Hintergrund ergreift AXA die Chance, Neues auszuprobieren und im Bereich digitaler Vertriebslösungen den nächsten Schritt zu gehen: Mit „Dialog@AXA“ baut AXA sein digitales Veranstaltungstool weiter aus und lädt Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner aller Vertriebswege zu einer virtuellen Fachmesse ein.

Content rund um die Uhr

Im virtuellen Raum bietet AXA zahlreiche Vorträge zu aktuellen Fach- und Verkaufsthemen, wie der Absicherung von Cyberrisiken sowie Selbstlerntrainings im Bereich der Weiterbildung an. Per Chat können Vertriebspartner mit Experten von AXA, unter anderem zu aktuellen Produkt- und Serviceangeboten in der Personenversicherung von AXA, der DBV sowie von ROLAND Rechtsschutz, in den Austausch gehen. Das Angebot steht 24/7 zur Verfügung.

„Der fachliche wie persönliche Austausch mit unseren Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartnern ist ein Schlüsselelement zur Stärkung und Weiterentwicklung unserer Vertriebsorganisation. Mit „Dialog@AXA“ haben wir eine digitale Plattform geschaffen, die Kontakte intensivieren und ergänzen soll. So bleiben wir flexibel und virtuell im Dialog und tauschen uns rund um unser aktuelles Produkt- und Serviceangebot aus, auch in Zeiten, in denen der persönliche Kontakt eingeschränkt ist. Wir informieren in vertriebsrelevanten Kurzvorträgen und ermöglichen durch interaktive Chatmöglichkeiten den wertvollen Austausch mit unseren Spezialisten und bieten so Zugang zum breiten Know-How von AXA.“, so Kai Kuklinski, im Vorstand der AXA Konzern AG verantwortlich für das Ressort Vertrieb.

Content on Demand: Dialog@AXA

Das im Herbst 2019 gelaunchte digitale Veranstaltungstool „Dialog@AXA“ erfüllt in jetzigen Krisenzeiten und dadurch bedingten flächendeckenden Veranstaltungsausfällen eine entscheidende Funktion: AXA bleibt durch den Wechsel von Präsenzveranstaltungen auf ein digitales Dialog-Format weiterhin im interaktiven Austausch mit allen Vertriebspartnern. Besuchen Sie Dialog@AXA: www.axa.de/dialog

 

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Axa Konzern AG, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Colonia­-Allee 10­20, D­-51067 Köln, Tel: 01803 55 66 22, Fax: +49 ­221­148­21704, www.axa.de

AXA Konzern, Beratung und Vertrieb, Digitalisierung und Innovation

 

AXA startet gemeinsam mit dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die neue Branchenkampagne – GET REAL. Werde #Insurancer.

Als Mitglied des GDV beteiligt sich AXA an der Kampagne und begleitet die Initiative mit mehrwöchigen Kommunikationsmaßnahmen sowie einer eigens initiierten Social-Media-Challenge und einer virtuellen Karriere-Messe

Die Recruiting-Initiative richtet sich an junge Menschen zwischen 16 und 30 Jahren und vermittelt ein neues und modernes Bild der Versicherungsvermittler*innen.

Die Kampagne ist zunächst bis Jahresende geplant.

Ab dem 18. Mai startet AXA gemeinsam mit dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die neue Branchenkampagne – GET REAL. Werde #Insurancer. Als Mitglied des GDV beteiligt sich AXA an der Kampagne und begleitet die Initiative mit mehrwöchigen Kommunikationsmaßnahmen über die AXA Website www.axa.de/werde-insurancer sowie via Social-Media. Zeitgleich startet AXA eine im Rahmen der Kampagne eigens initiierte Social-Media-Challenge auf LinkedIn sowie eine im späteren Verlauf geplante virtuelle Karriere-Messe.

„Mit der Kampagne gelingt es uns, ein modernes und neues Berufsbild des Versicherungsvermittlers aufzuzeigen und die Stärke unseres personellen Vertriebes zu verdeutlichen. Denn unsere Vertriebspartner*innen sind nicht nur die ersten und wichtigsten Ansprechpartner*innen für unsere Kunden*innen – eine Karriere im Vertrieb bietet auch viele Möglichkeiten, die gerade in der jungen Generation verstärkt nachgefragt werden: Schnell Verantwortung zu übernehmen, räumlich flexibel Karriere machen zu können und die Möglichkeit, den eigenen Terminkalender selbst zu bestimmen. Entsprechend gespannt sind wir auf die neue Kampagne und erhoffen uns viele interessante Gespräche und neue Talente.“, so Christiane Schneider, Leiterin AXA Exklusiv-Vertrieb.

Mit wenigen Klicks zum Traumberuf

GET REAL. Werde #Insurancer – die neue Kampagne des GDV richtet sich an junge Menschen im Alter von 16 bis 30 Jahren und zeigt ein neues, modernes Bild der Versicherungsvermittler*innen. In kurzen Videos beantworten junge Vermittler*innen Fragen zu ihrer Motivation und ihrem Berufsbild.

Mit dem AXA Company-Match können Bewerber*innen einsehen, was AXA aus- und stark macht und individuell beurteilen, ob sie zu AXA passen. Denn wir sind uns sicher: In Zeiten kultureller Transformation macht jeder Einzelne den Unterschied.

Die Initiative ist zunächst bis Ende 2020 geplant – weitere Informationen zur Kampagne GET REAL. Werde #Influencer finden Sie auf www.axa.de/werde-insurancer sowie über YouTube und Instagram. Weitere Informationen finden Sie auf der übergreifenden Kampagnen-Seite des GDV www.werde-insurancer.de.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Axa Konzern AG, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Colonia­-Allee 10­20, D­-51067 Köln, Tel: 01803 55 66 22, Fax: +49 ­221­148­21704, www.axa.de

Digitaler Vorreiter: Persönliches Online-Gespräch inklusive elektronischer Unterschrift

 

München. Die Corona-Pandemie zeigt es: Vieles lässt sich auf dem virtuellen Weg ganz einfach regeln. Um eine persönliche Liveberatung zu bekommen und im Gespräch eine Versicherung abzuschließen, müssen die Kund*innen des Konzerns Versicherungskammer nicht mehr Vermittler*innen in Empfang nehmen oder sich selbst auf den Weg in ein Büro machen. Via interaktivem Co-Browsing nutzen sie Unterlagen und Unterschriften im Gespräch mit den Berater*innen bequem und direkt auf ihrem Computer, Smartphone oder Tablet.

Co-Browsing, Screensharing und Vertragsabschluss

Möglich macht es die Software Live Contract, die die Versicherungskammer in Kooperation mit der SyncPilot GmbH ihren Vertriebspartner*innen flächendeckend anbietet. Sie erlaubt es, dass Kund*in und Berater*in „Co-Browsing“ nutzen, also auf ihrem Bildschirmen ein Dokument gleichzeitig live aufrufen und aktiv bearbeiten können. Wie bei einem Termin vor Ort wird der Versicherungsantrag gemeinsam in Echtzeit durchgegangen und ausgefüllt. Auch Beratungsunterlagen können digital angezeigt werden. Möchten Kund*innen die Police abschließen, ist dies sofort mit elektronischer Unterschrift möglich, die ganz einfach mit der Maus am Computer oder via Touchscreen erstellt werden kann. Ab August wird auch eine Videoidentifizierung möglich sein.

Bequemer und zeitgemäßer Service

„Mit dem fallabschließenden digitalen Angebot bieten wir unseren Kund*innen einen zeitgemäßen ortsunabhängigen Service, der sich bereits im Betrieb bewährt hat“, sagt Isabel Martorell Nassl, Bereichsleiterin Betrieb im Konzern Versicherungskammer. Auch wenn Geschäfte in Bayern und damit auch unsere Servicestellen wieder geöffnet haben, können Kund*innen, die Versicherungsangelegenheiten lieber aus sicherer Distanz erledigen möchten, per E-Mail oder SMS einen Live-Termin direkt bei ihren Berater*innen der Versicherungskammer Bayern vereinbaren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, D­-80530 München, Tel: 089 ­ 2160 ­ 3050, Fax: 089 ­ 2160 ­ 3009, www.vkb.de

Kostenlose Prüfung und Beratung – Start-up immorow checkt Verträge von Hotels und Gaststätten mit coronabedingten Schließungen auf Zahlungshöhe

 

Seit 14.05. steht fest: Versicherer dürfen nicht per se Zahlungen für coronabedingte Betriebsschließungen im Gastgewerbe ausschließen. Das Landgericht Mannheim konstatiert, dass Schließungen aufgrund COVID-19-Allgemeinverfügungen oder Rechtsverordnungen über Betriebsschließungsversicherungen versichert sind. Damit hat jede Versicherung zu zahlen, wenn eine Betriebsschließungsversicherung vorliegt. Doch wer überprüft die angebotene Summe auf die Schnelle?

Viele Versicherer lehnten bislang entsprechende Leistungen mit fragwürdigen Begründungen ab. Nun, nach dem Mannheimer Urteil, versuchen sie Gastronomiebetreiber und Hoteliers mit gerade mal zehn bis fünfzehn Prozent der Schadenssumme abzuspeisen. Selbst, wenn sie hundert Prozent der Kosten zu übernehmen hätten. Um zu wissen, ob die eigene Versicherung eine entsprechende Klausel enthält und ob der Versicherer etwas zahlt, melden sich viele Geschäftsinhaber bei ihren Versicherungen und Ansprechpartnern – zu viele. Die Leitungen der Makler und Zentralen sind überlastet, die Mailordner zum Bersten gefüllt. Ein Unterscheiden nach Dringlichkeit und individuellem Anspruch scheint in der Hektik nicht möglich. Hier unterstützen die Bremer Vergleichsexperten von immorow durch einen Pro-bono-Versicherungscheck.

Versicherung ist nicht gleich Versicherung

Wie immer nehmen es Versicherer auch bei Pandemien ganz genau. Denn selbst wenn der abgeschlossene Vertrag eine entsprechende Klausel enthält, kommt es auf ihren Wortlaut an. „In vielen Fällen liegt beispielsweise eine Auflistung der abgedeckten Infektionen vor“, erklärt Akin Ogurol, immorow-CEO. „Da Covid-19 jedoch in Deutschland noch nie auftrat, steht dieses Virus nicht auf der Liste. Keine Chance, dafür vom Versicherer entschädigt zu werden – bis jetzt!“ Denn laut Gerichtsspruch zählen die Allgemeinverfügungen oder Rechtsverordnungen zu Covid-19 für eine Entschädigung durch die Betriebsschließungsversicherung.

Unterstützung bei der Durchsicht

immorow verfügt über ein erfahrenes Serviceteam, das das Versicherungs-Wording kennt. Alle Geschäftsinhaber, die dringend ihre Versicherungen auf eine Betriebsschließungsklausel hin überprüfen müssen, können sich nun kostenlos bei immorow telefonisch unter 0800 -0800 9880 melden oder über corona.immorow.com den geschulten Mitarbeitern die Versicherungspolice direkt zusenden. Das Team kümmert sich innerhalb von 48 Stunden um die Prüfung und meldet sich umgehend mit dem Ergebnis. Zusätzlich bieten die Kanzleien Wirth und Schiller & Gloistein in Zusammenarbeit mit immorow eine kostenlose Erstberatung an. Nötige Folgeberatungen werden von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Mit dieser Kombination konnte bereits vielen Kunden geholfen werden.

Über immorow

immorow ist ein Unternehmen der EINFACHSPAREN24 GmbH. Das Start-up aus Bremen wurde im Februar 2020 von Akin Ogurol (CEO) gegründet, der als langjähriger Versicherungskaufmann unter anderem für eine globale Versicherung gearbeitet sowie bei einem namhaften Vergleichsportal Erfahrungen gesammelt hat. Neben immorow im B2B-Bereich beherbergt EINFACHSPAREN24 noch das gleichnamige B2C-Vergleichsportal einfachsparen-shop.de mit Beratungsshop am Bremer Hauptbahnhof. Weitere Informationen unter immorow.com.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

immorow – eine Marke der Einfachsparen24 GmbH, Bahnhofstraße 12, 28195 Bremen, www.immorow.de       

MAXPOOL bietet seit Mitte April Maklern konkrete Liquiditätshilfen an, die in der Corona-Krise nicht in der Lage sind, eine Courtage-Rückforderung zu erfüllen. Das Stundungsprogramm hat nach nur wenigen Tagen viel positives Feedback bekommen und bereits Kooperationspartner gefunden. 

 

Wenn Kunden Beiträge schuldig bleiben, Beiträge reduzieren oder gar Verträge kündigen, haftet der Makler im Personengeschäft mehrere Jahre für alle Abschlusscourtagen, die noch nicht vollständig verdient sind. Daher hat MAXPOOL als Vorreiter in der Branche bereits im April ein Stundungsprogramm für Makler ins Leben gerufen, das sie vor erhöhten Courtage-Rückforderungen schützen soll. Denn aus Sicht der Hamburger ist der weitere Verlauf der Krise und deren Folgen aus heutiger Sicht kaum abzuschätzen.

Beispielloses Hilfsprogramm des Hamburger Qualitätspools 

Doch während andere Versicherer und Maklerpools noch über Alternativen nachdachten, hat MAXPOOL längst die Initiative ergriffen und mit seinem beispiellosen Hilfsprogramm konkrete Lösungen im Gepäck: Ist der Makler wirtschaftlich nicht in der Lage eine Courtage-Rückforderung zu bedienen, wird die Rückzahlpflicht gestundet. Der Makler kann diese in einem Ratenzahlplan über einen längeren Zeitraum, im Bedarfsfalle sogar über mehrere Jahre und mit flexiblen Raten, gestreckt bedienen, sobald es ihm wirtschaftlich bessergeht. MAXPOOL haftet hier mit seinem eigenen Kapital bei Rückforderungen durch die Produktgeber und stundet die anfallende Rückvergütung gegenüber dem Maklerbetrieb.

Mit dem Stundungsprogramm will MAXPOOL jedoch ausdrücklich nicht Umsatzrückgänge der Maklerbetriebe kompensieren. „Wir decken gezielt das separat drohende Risiko ab, falls bereits vermitteltes Geschäft von Kunden nicht mehr voll oder gar nicht mehr mit Beiträgen bedient wird und Versicherer deswegen Courtagen zurückfordern“, erklärt Oliver Drewes, Vorstandsvorsitzender der PHÖNIX MAXPOOL Gruppe AG.

MAXPOOL-Chef Oliver Drewes appelliert an die Branche 

Drewes motivierte von Anbeginn, dass sich andere Pools dem Stundungsprogramm anschließen mögen. Zunächst folgte Blau Direkt und bietet nun ebenfalls ein eigenes Programm zur Liquiditätsunterstützung an. Das Unternehmen stellt mehrere Millionen Euro bereit, um in Notlage geratene Kollegen zu unterstützen, so Sebastian Plaza, Head of Sales & Support bei Blau Direkt. Nun schlossen sich weitere Pools wie Wifo und Finanz-Zirkel der Initiative an. MAXPOOL-Chef Oliver Drewes zeigt sich sehr erfreut von der Entwicklung: „Damit haben wir vier Poolgesellschaften die sich abgesprochen haben, im Bedarfsfall die in den vier Häusern bestehenden Sachbestände wechselseitig anzurechnen und gemeinsame Lösungen suchen, um den Maklern im Bedarfsfall unbürokratisch und schnell helfen zu können. Meine herzliche Einladung an alle Poolkollegen lautet: Schließen Sie sich ebenfalls unserer Initiative an!  Und ich appelliere hiermit an die gesamte Branche: Lassen Sie uns auch weitere innovative Tools und Möglichkeiten finden, um insgesamt mit der Krise bestmöglich umgehen zu können.“

Noch einmal betont Drewes, dass es sich bei dem internen Stundungsprogramm nicht um eine klassische Kreditvergabe handelt, die bekanntlich nur den Banken vorbehalten ist. Vielmehr steht MAXPOOL mit eigenem Kapital bei Rückforderungen durch Produktgeber ein und stundet die anfallende Rückvergütung gegenüber dem Maklerbetrieb: „Wir haben unsere ‚Kriegskasse‘ geöffnet und stellen uns als Unternehmen mit über 100 Jahren Markterfahrung, mit unseren Möglichkeiten und unserem Kapital schützend vor unsere aktiven Kooperationspartner“, so Drewes. Bei Bedarf stellt die PHÖNIX MAXPOOL Gruppe einen siebenstelligen Betrag bereit. Dieser soll seine Partner-Makler von der finanziellen Storno-Last schützen – und zwar unabhängig von etwaigen staatlichen Hilfsprogrammen oder Hilfen durch die Produktgeber. Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie hier: www.maxpool.de/COVID-19

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MAXPOOL Maklerkooperation GmbH, Friedrich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg, Tel: +49 (40) 29 99 40 – 437,Fax: +49 (40) 29 99 40 – 9430, www.maxpool.de 

Viele Versicherer stehen angesichts des Niedrigzinsumfelds und der Corona-Krise vor der Herausforderung, kreative Lösungen zu finden, um sowohl den eigenen, als auch den Interessen ihrer Kunden zu entsprechen.

 

Eine finanzielle Notlage der Versicherer ist derzeit nicht in Sicht[1], doch haben viele ihrer Kunden durch Kurzarbeit oder ausbleibende Aufträge wirtschaftlich zu kämpfen. Die finanziellen Einschnitte machen es den Betroffenen schwer, in gleichem Umfang zu sparen wie zuvor. Dennoch: Die Kündigung der privaten Altersvorsorge ist die schlechteste Lösung. Die Lebens- und Rentenversicherer bieten stattdessen viele Optionen, die Absicherung an sich ändernde Bedürfnisse und Rahmenbedingungen anzupassen.[2]

Die aktuellen Zahlen des GDV, noch ungetrübt von Corona, zeigen das Kapitalpotential und enorme Leistungsversprechen deutscher Versicherer an seine Kunden auf. Ein großer Teil davon fällt dabei auf den Bereich der Rentenversicherungen zurück, seit langem eine präferierte Form der Kapitalanlage für Versicherte.[3] „Welche Auswirkung aber die aktuelle Situation auf die Altersvorsorge haben wird, kann derzeit niemand abschätzen“, meint Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). „Fest steht, sämtliche Vertragsänderungen sollten wohl durchdacht und besprochen werden, um die Altersvorsorge nicht zu gefährden“, so Hauer weiter.

Im aktuellen Privatrenten-Rating 2020 untersucht das IVFP zum elften Mal in Folge die private Rentenversicherung. Die Ergebnisse werden mit den Auszeichnungen “Exzellent – Sehr Gut – Gut“ bewertet, sowohl im Gesamtergebnis, als auch in den einzelnen Teilbereichen und die Versicherer sind innerhalb der Gesamtnoten alphabetisch sortiert.

In diesem Jahr hat das IVFP 145 Tarife von 52 Anbietern auf bis zu 90 Kriterien hin untersucht. Die Einteilung erfolgte in die Kategorien klassisch, Klassik Plus, Index, fondsgebunden mit und ohne Garantien sowie Comfort. Das Gesamtergebnis setzt sich wie in allen Ratings des Instituts aus der Summe der vier Teilbereiche Unternehmensqualität (35 %), Rendite (30 %), Flexibilität (25 %) sowie Transparenz und Service (10 %) zusammen.

Unter www.ivfp.de/Privatrenten-Rating2020 stehen die Ergebnisse online zur Verfügung.

 

[1] https://aktuar.de/politik-und-presse/pressemeldungen/Pressemitteilungen/2020_05_04_Corona_final.pdf

[2] https://www.gdv.de/versicherer/altersvorsorge—rente/news/lebensversicherung-nicht-kuendigen-1026

[3] https://www.gdv.de/resource/blob/49582/83323faa82e7dd8d5185178f4e1a07e1/lebensversicherung-in-zahlen-2019—download-data.pdf

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Eine unbegrenzte Jahreshöchstleistung in allen Tarifen: Die GHV Versicherung sticht mit ihrer Pferde-OP-Versicherung auf dem Versicherungsmarkt hervor.

 

Pferdebesitzer profitieren nicht nur von der unbegrenzten Leistungssumme, sondern können zudem aus drei verschiedenen Tarifmodellen mit gestaffelter Selbstbeteiligung wählen – für mehr Auswahl und eine noch individuellerer Absicherung. Diese Kriterien haben auch den Online-Versicherungsmakler vergleichen-und-sparen.de überzeugt.

Mehr Auswahl für den Verbraucher auf vergleichen-und-sparen.de

Die Tarife der GHV nimmt Ralf Becker, Geschäftsführer der vs vergleichen-und-sparen GmbH, gerne in den Online-Vergleichsrechner auf. Er sieht darin klare Vorteile für den Verbraucher. „Im Vergleich zu anderen Tiersparten gibt es im Pferde-OP-Bereich nicht sehr viele Versicherungsanbieter. Umso schöner, dass wir Pferdehaltern nun mit der GHV weitere Tarife zur Auswahl stellen können, die ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis bieten.“

Basis, Komfort und Premium: die Tarifmodelle der GHV Pferde-OP-Versicherung

Wer sein Pferd mit einer Pferde-OP-Versicherung absichern möchte, sollte einen genauen Blick in den Online-Vergleichsrechner werfen. Denn dort stehen Kunden ab sofort neben den Tarifen der Allianz, R+V sowie der Uelzener nun auch die Tarife der GHV zur Auswahl.

Die GHV bietet gleich 3 Tarifmodelle an: Basis, Komfort und Premium. Im Leistungsvergleich fallen einige Gemeinsamkeiten auf, die alle drei Tarife des Versicherers bieten:

  • die Übernahme der Kosten am letzten Untersuchungstag vor der OP
  • die Abrechnung bis zum 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte
  • die Kostenübernahme von bildgebenden Verfahren (Röntgen etc.) bis zum festgelegten Höchstsatz
  • die unbegrenzte Jahreshöchstleistung

Im weiteren Vergleich hat die Tarifvariante Premium aufgrund des größeren Leistungsumfangs die Nase bei den drei GHV Tarifen vorn. Als einziger Tarif kommt er anteilmäßig für die Nachsorge mit alternativen Heilmethoden auf. Zudem übernimmt GHV Premium ebenfalls Teilkosten für die Operation von Gelenken bei Vorliegen einer Osteochondrose und Birkelandfrakturen. Mitversichert sind außerdem viele Operationen, die nicht in der Gebührenordnung für Tierärzte aufgeführt werden, darunter Sehnenscheiden- und Fesselringband-Operationen.

Die Preise für die Tarife der GHV beginnen im Tarif Basis ab 8,09 €/mtl., dem Tarif Komfort ab 13,77 €/mtl. und dem Tarif Premium ab 20,52 €/mtl.

Alle Tarife der Pferde-OP-Versicherung können Verbraucher ab sofort unter https://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdeversicherung/pferdeopversicherung/ kostenlos vergleichen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

vs vergleichen-und-sparen GmbH, Wilhelm-Tenhagen-Str. 2, 46240 Bottrop, Te: (02041) 77 44 7-0, www.vergleichen-und-sparen.de

Junge Menschen kümmern sich vermehrt um Vorsorge

 

Die Nachfrage nach Altersvorsorgeprodukten hat sich während der Monate März und April 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sprunghaft erhöht. Das geht aus einer aktuellen Auswertung hervor, für die das Finanzberatungsunternehmen Swiss Life Deutschland die Daten seiner rund 1,3 Millionen Beratungskunden in Deutschland zugrunde gelegt hat. Im März und April 2020 haben sich 34 Prozent mehr Menschen für ein Altersvorsorgeprodukt entschieden als im Vorjahreszeitraum. Der Trend zur Altersvorsorge gilt ganz unabhängig davon, welches Geschlecht die Kunden haben oder welcher Berufsgruppe sie angehören. Jörg Arnold, CEO von Swiss Life Deutschland, erklärt diese Entwicklung so: „Die Menschen suchen gerade in diesen verunsichernden Zeiten nach finanzieller Selbstbestimmung. Jetzt werden die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise spürbar und die Unsicherheit über die weitere Entwicklung bleibt groß. Das macht den Menschen bewusst, wie wichtig finanzielle Planbarkeit und Verlässlichkeit sind. Viele werden deshalb aktiv und optimieren ihre private Vorsorge.“

Die Daten der Swiss Life-Beratungsunternehmen Swiss Life Select, tecis, HORBACH und ProVentus decken sich mit einer für die deutsche Bevölkerung repräsentativen Studie, die die Unternehmen in Kooperation mit dem Forschungsinstitut YouGov Deutschland durchgeführt haben: Für 30 Prozent der befragten Deutschen hat das Thema Altersvorsorge demnach seit der Coronakrise an Bedeutung gewonnen.

Junge Menschen lassen sich für die Altersvorsorge begeistern – Trend zur persönlichen Beratung per Video

Die Menschen sorgen nicht nur häufiger fürs Alter vor, sondern tun dies auch immer früher. Betrug das Durchschnittsalter der Swiss Life-Beratungskunden im April 2019 noch 31 Jahre, so fiel es im April 2020 auf 30 Jahre. Die Generation der Millennials stellt die größte Kundengruppe dar. Haben sich im März und April 2020 46 Prozent mehr Kunden in der Generation der Millennials für ein Altersvorsorgeprodukt entschieden, waren es in der Generation X 28 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. „Wir stellen fest, dass sich junge Menschen entgegen der landläufigen Meinung sehr wohl für die Altersvorsorge interessieren. Dazu passt, dass das Durchschnittsalter unserer Finanzberater bei 35 Jahren liegt. Unsere Beraterinnen und Berater sind damit zwanzig Jahre jünger als der Branchendurchschnitt. So können wir uns in die Lebenssituation von jüngeren Menschen hineinversetzen. Wir kommunizieren auf Augenhöhe und wir bieten eine persönliche Beratung per Video an. Im März und April 2020 haben sich die Videoberatungen im Vergleich zu den ersten beiden Monaten des Jahres 2020 mehr als versechsfacht“, berichtet Arnold.

89 Prozent der befragten Millennials aus der gemeinsamen Studie mit YouGov Deutschland, die auf Online-Vergleichsportalen zu Altersvorsorgeprodukten recherchieren, gaben an, dass sie vor Abschluss eine persönliche Beraterin oder einen persönlichen Berater konsultieren würden. Von einer persönlichen Beratung erwarten sie sich folgende Aspekte: die persönliche Beraterin oder Berater nimmt sich Zeit, den individuellen Bedarf des Kunden kennenzulernen (48%), die Beratung erfolgt anbieterübergreifend (35%) und auch nach Produktabschluss steht die Beraterin oder der Berater mit Rat und Tat zur Seite (36%). 72 Prozent der Millennials, die auf eine persönliche Beratung setzen, würden diese Dienstleistung auch per Video durchführen.

Frauen: Nachholbedarf in der Vorsorge

In März und April 2020 haben im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 29 Prozent mehr Kundinnen ein Altersvorsorgeprodukt nachgefragt. Dennoch wird die Nachfrage – wie in den vergangenen Jahren auch – von Männern dominiert. Im März und April 2019 interessierten sich 32 Prozent mehr Männer als Frauen für ein Altersvorsorgeprodukt. In den Corona-Monaten März und April 2020 schlossen sogar 44 Prozent mehr Männer als Frauen ein solches Produkt ab. „Leider bestätigen unsere Daten, dass die Ungleichheit in der Vorsorgesituation der Geschlechter in Zeiten von Corona trotz Nachfrageplus weiterbesteht. Die Rente ist eine Konsequenz des Arbeitslebens. Frauen haben oft längere Pausen in ihren Erwerbsbiografien, gehen häufiger Teilzeitbeschäftigungen nach, verdienen meist weniger als Männer. Umso wichtiger wäre eine private Vorsorge. Hier tragen auch unsere Beraterinnen und Berater – gerade in der aktuellen Situation – eine gesellschaftliche Verantwortung“, sagt Arnold.

Angestellte sorgen eher vor als Selbstständige

Die gute Botschaft ist, dass Menschen, ganz egal zu welcher Berufsgruppe sie gehören, nun die Zeit nutzen, sich Gedanken um ihren Lebensabend zu machen. Gleichwohl zeigen die Daten der Swiss Life-Beratungen, dass Angestellte in den letzten Jahren häufiger privat vorgesorgt haben als Selbstständige. Wenngleich beide Erwerbsgruppen insgesamt mehr Vorsorgelösungen nachfragen, entschieden sich seit Beginn der Coronakrise 36 Prozent mehr Angestellte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum für ein Altersvorsorgeprodukt als selbstständige Kunden mit einem Plus von lediglich 9 Prozent. „Eine private Vorsorge ist für alle Selbstständige wichtig, unabhängig davon, ob sie Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben oder nicht. Diesen Menschen wollen wir beratend zur Seite zu stehen“, so Arnold.

Der Vorsorge-Report basiert auf dem Vorsorgeverhalten der insgesamt 1,3 Millionen Privatkunden, die von den zu Swiss Life Deutschland gehörenden Finanzberatungs­unternehmen Swiss Life Select, tecis, HORBACH und ProVentus beraten werden, und wurde anlässlich der Corona-Pandemie für eine Sonderanalyse erstellt. Alle anderen verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.048 Personen zwischen dem 08.05.2020 und 11.05.2020 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland, Zeppelinstraße 1, 85748 Garching b. München, Tel: +49 89 38109-0, Fax: +49 89 38109-4405, www.swisslife.de

Nach wie vor stellt die Coronavirus-Pandemie die Versicherungswirtschaft vor eine so bislang nie dagewesene Probe.

 

Noch immer fällt es Versicherern schwer, die mit dem Virus verbundenen Risiken zu kalkulieren – und eigentlich gebotene Transparenz zu zeigen. Viele Anbieter ziehen daher die Notbremse. Anders der BDAE: Auch im Corona-Fall ist er weiterhin für seine Versicherten da.

Noch immer viele Deutsche im Ausland “gestrandet” und ohne Versicherungsschutz

Etliche im Ausland Versicherte spüren die Auswirkungen am eigenen Leib. Ihnen wurde die (überlebens-)wichtige Auslandskrankenversicherung gekündigt oder ihr Anbieter hat die Laufzeit stark verkürzt. Betroffen sind vor allem jene Menschen, die im Ausland “gestrandet” sind und bislang aus unterschiedlichsten Gründen nicht nach Hause können – oder es nach vielen Jahren im Ausland gar nicht wollen. Dazu zählen etwa zahlreiche Auswanderer, digitale Nomaden und Travel-Blogger. Oder da sind jene, die erst nach einer (finanziellen) Odyssee wieder in die Heimat konnten.

Gleichzeitig bieten zum aktuellen Zeitpunkt viele Versicherer keine Auslandskrankenversicherungen mehr an. Viele pausieren, um abzuwarten welche finanziellen Folgeschäden die Corona-Pandemie für die Assekuranz hat.

Transparenz – zentrales Kriterium jeder Versicherung

Spätestens jetzt ist klar, was für den Verbraucher an oberster Stelle steht: Transparenz. Und diese Transparenz lebt der BDAE seit 25 Jahren vor. Wohl als einziger Anbieter im deutschsprachigen Raum veröffentlicht der Versicherer sämtliche AGBs ganz offen auf seiner Webseite. Das “Kleingedruckte” wird dort ganz groß geschrieben: “BDAE-Kunden erfahren nicht nur, was wir leisten”, so BDAE-Geschäftsführer Philipp Belau. “Wir klären unsere Kunden außerdem aktiv und im Vorfeld darüber auf, was wir nicht leisten können. Wir finden das nicht nur fair, sondern auch selbstverständlich.”

Und anders als manch anderer Auslandsversicherer leistet der BDAE auch im Corona-Fall. So zahlt er bei medizinischer Notwendigkeit den Corona-Test und erstattet die Kosten im Quarantäne-Fall. Ist vor Ort keine ausreichende Versorgung möglich, übernimmt der Versicherer den Transport dorthin, wo sie verfügbar ist – auch über Landesgrenzen hinweg. Darauf weist der Versicherer unter www.bdae.com/corona hin.

Das gilt für alle Auslandskrankenversicherungen, die der BDAE derzeit anbietet. Dazu gehören:

– EXPAT PRIVATE – eine leistungsstarke Auslandskrankenversicherung für Weltreisende und Berufstätige

– EXPAT PRIVATE PREMIUM – die besonders hochwertige Auslandskrankenversicherung für anspruchsvolle Singles und Familien mit besonders langer Laufzeit

– EXPAT FLEXIBLE- weltweit gültiger Basisschutz für Weltreisende und Berufstätige, der den Geldbeutel schont

Auswanderer, digitale Nomaden und Expats profitieren vom umfassenden BDAE-Schutz. So auch Jessica und Daniel Krawczyk, die als Life to go das Abenteuer Ausland zu ihrem beruflichen Themenfeld gemacht haben. Im Interview mit dem Nachrichtenportal Expat-News betonen sie, wie gut sie sich auf den Service des BDAE verlassen können.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

BDAE Holding GmbH, Kühnehöfe 3, 22761 Hamburg, Tel: +49-40-30 68 74-0, www.bdae.com

Geld für Sanierung durch Verrentung

 

Jeder zweite Seniorenhaushalt in Deutschland lebt in den eigenen vier Wänden. Die meisten wollen dort selbstbestimmt alt werden. Mit dem Alter verändern sich jedoch nach und nach die Anforderungen an das Wohnumfeld. Dafür können Eigentümer schon frühzeitig vorsorgen und ihre Immobilie barrierefrei umbauen. Doch oft ist das Vermögen in der Immobilie gebunden und viele ältere Menschen haben wenig oder keinen Spielraum für Umbauwünsche. Senioren mit Immobilieneigentum und Liquiditätsbedarf sollten laut DEGIV, der Gesellschaft für Immobilienverrentung, die Möglichkeit der Immobilienverrentung prüfen.

Wer sein Haus oder seine Wohnung barrierefrei umbauen möchte, kann neben den staatlichen Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, auch die Immobilienverrentung prüfen. Bei der Immobilienverrentung wird die Immobilie mit einem Preisabschlag verkauft. Der Verkäufer kann im Gegenzug über ein Nießbrauchrecht bis zum Lebensende darin wohnen und bekommt per Einmalzahlung das Geld. Diese Liquidität können Senioren anschließend zum Beispiel für altersgerechte Umbaumaßnahmen, Pflege oder für die Instandhaltung der Immobilie aufwenden. Özgün Imren, geschäftsführender Gesellschafter der DEGIV: “Das Thema Barrierefreiheit wird im Alter immer wichtiger. Ältere Menschen, die in ihren Eigentumsimmobilien wohnen und nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um alterstaugliche Renovierungen zu realisieren, können durch eine Immobilienverrentung ihr Zuhause entsprechend ihrer Umstände umbauen und müssen somit nicht ausziehen.” So verbessert sich der Wohnwert und gleichzeitig die finanzielle Situation.

Durch das Nießbrauchrecht bleibt der Verkäufer wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie, deshalb kann er auch Umbauten vornehmen. “Sämtliche Umbaumaßnahmen sind erlaubt, sofern sie den Marktwert der Immobilie nicht schwächen”, sagt Mesut Yikilmaz, geschäftsführender Gesellschafter der DEGIV. Dazu können zum Beispiel Maßnahmen wie der Einbau eines zweiten Badezimmers oder eines zweiten separaten Eingangs gehören, die den Wert eher steigern. “Für bauliche Modernisierungsmaßnahmen müssten die bisherigen Besitzer die neuen Eigentümer gar nicht um Erlaubnis fragen, dennoch werden solche Maßnahmen in den meisten Fällen besprochen”, sagt Özgün Imren. Nicht selten ist den neuen Eigentümern sogar daran gelegen, weil die Maßnahmen auf die Qualität und den Wert der Immobilie einzahlen. “Wir kennen viele Fälle, in denen sich die Käufer sogar finanziell an den Umbaumaßnahmen beteiligen, indem sie einen Teil der Kosten übernehmen.” Wichtig ist, dass die Umbaumaßnahmen von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DEGIV – Die Gesellschaft für Immobilienverrentung GmbH, Ludwigstraße 8, D-80539 München, Tel: 089 206 021 335, Fax: 089 206 021 610, www.degiv.de

Beitrag von Wolfgang J. Kunz, Prokurist, DNL Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG

 

 

Eigentlich wollte ich heute detailliert über Besonderheiten und Vorteile von LEED zertifizierten Immobilien berichten. Jedoch aufgrund der momentanen wirtschaftlichen Situation in den USA und in Deutschland, bin ich der Meinung, zunächst hier kurz zu informieren,

warum die USA, insbesondere der Südosten, durch ihre Wirtschaftskraft und den US-Dollar weiterhin der sichere Hafen für Vermögen sind:

Es macht einfach keinen Sinn, Amerika ständig mit der Wirtschaftsleistung Deutschlands zu vergleichen. Wenn man die Vereinigten Staaten schon in den Vergleich ziehen möchte, dann muss man dies mit ganz Europa machen. Dann sieht das Ganze direkt anders aus, und das Ergebnis fällt zugunsten der USA aus.

In der EU haben wir den Nachteil, dass die Länder sich untereinander mit Geldern unterstützen und dadurch ihre eigene Wirtschaft schwächen. Jetzt, Mitte Mai, haben Deutschlands Bundeskanzlerin und Frankreichs Präsident den gemeinsamen Vorschlag gemacht, einen Euro-Fonds über 500 Milliarden € zur Unterstützung der durch die Pandemie finanziell geschwächter EU-Länder aufzulegen. Schweden, Niederlande und Österreich wehren sich spontan, dieses Geld einfach abzugeben. Sie fordern, dass es sich bei diesen Zahlungen, zum Beispiel für Italien und Spanien, um Darlehen handeln soll, die auch zurückgezahlt werden müssen.

Wie dem auch sei, die Leistung von 500 Milliarden € Darlehen erhöhen die sowieso schon herausgegebenen Darlehen zur Unterstützung und schwächen den Euro nachhaltig.

Ich berichtete in meinen vorangegangenen Online Präsentationen bereits mehrfach über die zu befürchtende Rezession, wo Wirtschaftsweise darüber diskutieren, in welcher Form „V, W, U oder L“ diese wohl zu erwarten ist. Die Mischung aus dem Fluten der Eurozone mit Euro – Hilfen in Kombination mit einer einhergehenden Rezession, führen zu hohen Wertverlusten, die auch der Sparer oder Anleger zu tragen hat.

Die Meldungen, die in Deutschland sowohl von der Industrie und dem Staat publiziert werden, deuten ebenfalls darauf hin, dass man mit einem massiven Konjunkturrückgang rechnet. Die Lufthansa, die deutsche Bundesbank und viele namhafte Unternehmen beabsichtigen, tausende Arbeitsplätze zu streichen, bis laut eigenen Aussagen, das Gröbste vorbei ist.

Ich bin davon überzeugt, dass Deutschland auch diese Krise überstehen wird. Die Kernfrage lautet aber, WIE wird Deutschland durch die extremen Belastungen aus der gesamten Situation herausgehen? Wenn alle EU-Länder an einem Strang ziehen würden, wäre eine Lösung vielleicht schneller möglich. Da aber jede Nation nur ihre eigenen Vorteile im Sinn hat, werden die schwachen Länder gewinnen und die starken Länder verlieren.

All das steht der USA nicht bevor, weil dort ein europäisches System schlicht nicht existiert. In den Vereinigten Staaten gibt es keine Finanzierung „untereinander“, d.h. der wirtschaftlich starke Südosten hat nicht die Aufgabe, Staaten wie Kalifornien oder einzelne Großkonzerne wie Autobauer Chrysler zu unterstützen. Gerade aktuell berichtete der Präsident der FED, Jerome Powell, dass er, trotz des dramatischen Einbruchs der Wirtschaftslage, wieder mit einem starken Wachstum der Wirtschaft ab dem dritten Quartal rechnet. Mr. Powell sowie internationale Wirtschaftsfachkreise erwarten auch, dass sich dann die Arbeitslosenquote sehr schnell verbessert.

Mr. Powell und alle Wirtschaftsweisen sehen jedoch ihre Prognose als unhaltbar, wenn die Pandemie sich erneut entfacht. Natürlich gilt Gleiches für Deutschland und Europa.

Bleiben wir alle jedoch optimistisch und beleuchten, wie sich eine positive Entwicklung in den USA nicht nur für die USA selbst sondern auf die globale Wirtschaft auswirken wird. Als stärkste Wirtschaftsmacht der Welt im Vergleich zu China, wird deren wieder aufblühende Ökonomie die Weltwirtschaft befeuern. Bevor weltweit alle Mechanismen positiv greifen, wird in den USA die Wirtschaft schon wieder laufen. Die sich stabilisierende Wirtschaft in Amerika wird sich vor Allem im Südosten bemerkbar machen. Mit circa 32% trägt der Südosten den größten Anteil des amerikanischen Bruttoinlandsproduktes. Da in dieser Wirtschaftsregion Gewerkschaften sehr schwach sind und die Lebenshaltungskosten nur circa ein Drittel von New York oder Kalifornien betragen, wird dort auch zuerst wieder Rendite erwirtschaftet.

Wir bieten hier im Südosten, genau genommen in South Carolina, eine großartige Möglichkeit, bei einer TOP Class A Immobilie (LEED zertifiziert) schnell Vermögen zu sichern und sehr attraktive Renditen erwarten zu können.

Detaillierte Informationen erhalten alle interessierten Vertriebspartner auch bei meinen wöchentlichen Online Präsentationen – oder rufen Sie mich an unter 0211-52922211.

Bis dahin alles Gute und bleiben Sie gesund!

Ihr

Wolfgang J. Kunz

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DNL Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Burggrafenstraße 5, 40545 Düsseldorf, Tel: 0211-52922211, www.dnl-exclusive.de

Peter Süßengut, Experte für alternative Vergütungsmodele, plädiert für ein neues Verständnis im Vertrieb:

 

An die Stelle zwanghafter Produktverkäufe und die Jagd nach dem nächsten Kunden soll nun der Service am Kunden treten. Wieso davon Kunden und Vertrieb gleichermaßen profitieren.

WMD: Herr Süßengut, Sie bezeichnen sich als Experte für alternative Vergütungsmodelle. Was ist darunter zu verstehen?

Alternative Vergütungsmodelle bedeuten für mich, das bestehende Konstrukt des Vertriebs zu hinterfragen. Derzeit steht das Einkommensdach auf zwei Säulen – der Abschlussprovision und der Provision für die Betreuung des Bestands. Beide sind in den vergangenen Jahren vor allem durch politische Entscheidungen dermaßen angesägt worden, dass das Einkommensdach des Vertrieblers bereits heute kurz vor dem Kippen ist. Der Provisionsdeckel wird sein Übriges dazu beitragen, die Tragfähigkeit der Säule Abschlussprovision weiter zu beschneiden.

Ich habe dies als Finanzdienstleister im Außendienst und Versicherungsmakler selbst erfahren müssen: Die Zeit beim Kunden, als das Wichtigste, was ich leisten konnte, wurde immer weniger, während meine Aufgaben im Büro von Jahr zu Jahr weiter zunahmen. Deshalb habe ich nach Alternativen zu diesem bestehenden Konzept gesucht. Servicevereinbarungen erschienen mir seinerzeit das geeignete Mittel dazu zu sein, um das Einkommensdach auf eine weitestgehend unabhängige Säule zu stellen und so das entstandene Ungleichgewicht auszugleichen. Meine eigenen, positiven Erfahrungen bilden die Basis dazu, die Mission Service auszurufen.

WMD: Mission Service? Das klingt interessant…

Genau. Versicherungsmakler finden sich unter der Maßgabe zusammen, gemeinsam durch besseren Kundenservice dazu beitragen wollen, die negative Provisionsspirale zu beenden. Ziel ist es, dass Kunden verstehen, wie die endlose Kette aus Kündigungen und Neuabschlüssen funktioniert, und sich dann bewusst für ein anderes Konzept – nämlich Service – entscheiden. Somit soll der nächste Wechsel des Ansprechpartners auch der Letzte sein, da Kunden erhalten, was sie sich wünschen: Selbst gewählte Betreuung und Begleitung zu finanziellen Fragen.

WMD: Halten Sie Kunden für diesen Schritt bereit, nachdem sie seit Jahren von Vergleichsportalen zur „Geiz-ist-Geil-Mentalität“ erzogen wurden?

Kunden sind jetzt bereiter als jemals zuvor, da sie gerade vor einer großen Herausforderung stehen: Sie wollen und müssen beispielsweise bedingt durch Kurzarbeit ihre Versorgung anpassen. Ihre Ansprechpartner sind auf der Suche nach neuen Kunden, da sie an der Kündigung bzw. Anpassung von Verträgen wenig verdienen. So ist es verständlich, dass Viele wenig motiviert sind, Service zu leisten, wenn sie von der Bestandsprovision nicht einmal ihre Unkosten für den Besuch beim Kunden decken können. Die Bedingungen für die nächste Runde der Provisionsspirale, Kündigung unter Verlust, stehen also so günstig wie selten zuvor.

Wer seinen Kunden diesen Zusammenhang glaubhaft machen kann, der schafft sich eine Basis für ein vertrauensvolles Gespräch über die Fragen, wie sie künftig betreut werden möchten und zu welchem Invest sie bereit sind. Mit anderen Worten, der Kunde bezahlt seinen Ansprechpartner gerne, weil er einen permanenten Mehrwert darin sieht. Dieses Vorgehen hebelt jede Diskussion über die Branche und gemachte Erfahrungen aus und lässt Vertrieb wie auch Kunden gemeinsam in die Zukunft planen.

WMD: Welche Erfahrungen haben Ihre Kunden denn mit der Konkurrenz gemacht, die Service wie beispielsweise Jahresgespräche kostenfrei leisten?

Viele meiner Kunden haben bereits die Perspektive verändert und verstanden, dass sie sich gegenüber dieser durch zusätzliche Verkäufe motivierten Vertriebler mit einer Servicevereinbarung bewusst abgrenzen. Service soll nicht zulasten permanenter Neuabschlüsse gewährleistet werden, sondern durch eine faire Vergütung auf Augenhöhe im Sinne des Vermittlers und der Kunden erfolgen. 

WMD: Können Sie uns abschließend drei Argumente nennen, warum man jetzt starten sollte? 

  1. Kunden benötigen jetzt Service und können diesen besonders wertschätzen.
  1. Weitere Gefährdungen der beiden bereits wankenden Einkommenssäulen, wie beispielsweise der Provisionsdeckel, sind nicht nur am Horizont sichtbar.
  1. Nutzen Sie mein Angebot und lassen Sie sich in einem kostenfreien Beratungsgespräch, einen Schritt-für-Schritt Plan für die erfolgreiche Umsetzung von Servicevereinbarungen an die Hand geben: www.petersuessengut.de

 

WMD: Vielen Dank für das Gespräch

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Peter Süßengut Consulting, Dessauerstraße 40, 04129 Leipzig, Mobil: +491622354388, E-Mail: info@petersuessengut.de, www.petersuessengut.de

Analysehaus Morgen & Morgen vergibt 5 Sterne für Berufsunfähigkeitsversicherung – Erwerbsunfähigkeitsversicherung durch das Institut für Finanz-Markt-Analyse (infinma) erneut zertifiziert

 

Der Verlust der Arbeitskraft stellt das gravierendste biometrische Risiko dar. Die Dialog, der Maklerversicherer der Generali in Deutschland, bietet bedarfsgerechte Vorsorgeprodukte an, die namhafte Rating-Agenturen immer wieder mit Spitzenbewertungen auszeichnen. Das renommierte Analysehaus Morgen & Morgen hat in seiner neuesten Studie die Berufsunfähigkeitsversicherungen der deutschen Anbieter unter die Lupe genommen. Das Rating wurde in vier Teilbereiche Versicherungsbedingungen, Kompetenz, Beitragsstabilität und Antragsfragen aufgegliedert. Die Dialog erhielt als Gesamtergebnis des Ratings die Bestnote 5 Sterne („Ausgezeichnet“).

ERWERBSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG – DIE GÜNSTIGE ALTERNATIVE

Auch die Erwerbsunfähigkeitsversicherungen wurden in diesem Frühjahr einer umfassenden Prüfung unterzogen. Das Kölner Institut für Finanz-Markt-Analyse (infinma) untersuchte insgesamt 68 Tarife von 23 Gesellschaften im deutschen und österreichischen Markt auf die Erfüllung von Marktstandards. Zugrunde gelegt wurden hierfür die 17 wichtigsten Kriterien. Weniger als die Hälfte, nämlich 31 Tarife, wurden von infinma zertifiziert, der größere Rest fiel durch. Insgesamt 12 Gesellschaften erhielten das begehrte Zertifikat. Die Dialog bekam das infinma-Zertifikat für ihre in Deutschland und in Österreich angebotenen Tarife in der selbständigen Erwerbsunfähigkeitsversicherung und in der Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung.

Michael Stille, Vorstandsvorsitzender der Dialog Lebensversicherungs-AG, sagt dazu: „Sowohl die Experten von Morgen & Morgen als auch diejenigen von infinma haben einmal mehr bestätigt, dass die Dialog in der Absicherung des Arbeitskraftverlustes höchste Qualitätsstandards erfüllt, dem Kundenbedarf auch bei schwierigen Lebenssituationen gerecht wird und Fairness bei der Leistung praktiziert. Die laufend weiter optimierte Erwerbsunfähigkeitsversicherung stellt dabei eine attraktive Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung dar, weil sie speziell Handwerkern, Künstlern und Personen mit besonders gefahrgeneigten Berufen einen soliden Basisschutz zu bezahlbaren Beiträgen bietet.“

DIALOG

Die Dialog ist der Maklerversicherer der Generali in Deutschland. Mit vielfach ausgezeichneten Produkten zur Absicherung biometrischer Risiken, betrieblicher Altersversorgung sowie Sachversicherungen hält die Dialog Versicherungslösungen für Privat- und Firmenkunden bereit. Mit Kompetenz auf Augenhöhe arbeiten die 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit rund 19.000 unabhängigen Vertriebspartnern eng zusammen.

GENERALI IN DEUTSCHLAND

Die Generali in Deutschland ist mit 14,3 Milliarden Euro Beitragseinnahmen sowie rund 10 Millionen Kunden der zweitgrößte Erstversicherungskonzern auf dem deutschen Markt. Zum deutschen Teil der Generali gehören die Generali Deutschland Versicherung, AachenMünchener Lebensversicherung, CosmosDirekt, Dialog, Central Krankenversicherung, Advocard Rechtsschutzversicherung und Deutsche Bausparkasse Badenia.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Dialog Lebensversicherungs­ AG, Dr. Hans-Jürgen Danzmann, Stadtberger Straße 99, D-­86157 Augsburg, Tel: 07761/2710, www.dialog­-leben.de

Versicherungskunden verzichten zunehmend auf Vermittler und sind bereit mit neuen Marktteilnehmern zusammenzuarbeiten

 

Der heute veröffentlichte World Insurance Report 2020 von Capgemini und Efma zeigt, dass Verbraucher aller Altersgruppen ein “Millennial Mindset” entwickeln: Sie vertrauen zunehmend ihrer eigenen Recherche über digitale Kanäle, um an Informationen zu kommen und Versicherungsprodukte zu kaufen. Verbraucher wenden sich an nicht-traditionelle Akteure wie BigTechs[1] und Produkthersteller, um innovative, personalisierte Angebote mit einem gesteigerten Kundenerlebnis (CX) zu bekommen. Die COVID-19-Pandemie beschleunigt diese Entwicklungen.

“Millennial Mindset” setzt sich in allen Altersgruppen durch

Digital-Orientierung ist nicht länger eine Frage des Alters. Für diejenigen, die Zugang zum Internet und zu sozialen Medien haben, sind die Online-Recherche und der direkte Versicherungsabschluss online über alle Generationen hinweg zur Normalität geworden. Die Studie von Capgemini zeigt, dass sich der Kundenanteil aus der Generation X und älter[2], die täglich online bzw. mobil Transaktionen wie Einkäufe oder Überweiseungen tätigen, international verdoppelt hat. Von 30 Prozent der Befragten der Generation X und älter im Jahr 2018 ist er auf 64 Prozent im Jahr 2020 gestiegen. In Deutschland hat dieser Anteil sich im selben Zeitraum auf niedrigerem Niveau fast verdreifacht – von 18 auf jetzt 53 Prozent. Die Einschränkungen aufgrund von COVID-19 werden diesen Trend noch verstärken, da Verbraucher gezwungen sind, für Alltags-Transaktionen digitale Kanäle zu nutzen – unabhängig von ihrem Alter oder technischem Know-how.

Neue Vertrauensverteilung im Versicherungswesen

Der World Insurance Report 2020 gruppiert die Versicherungskunden nach ihren sozialen Verhaltensweisen und ihren Einkaufsvorlieben in vier Kategorien: Pioniere[3], Neugierige[4], Experimentierfreudige[5] und Nachzügler[6]. Die Kunden informieren sich vor Kaufentscheidungen über mehrere Kanäle: In variierendem Maße vertrauen sie auf Online-Recherche inklusive Bewertungen, auf Erfahrungsberichte von Familie und Freunden sowie Makler- und Agentenratschläge. Sie fühlen sich fähig, Kaufentscheidungen eigenständig zu treffen. Potenzielle Kunden wünschen sich Nutzerfreundlichkeit, und nicht-traditionelle Firmen wie digital-agile BigTechs oder Produkthersteller bieten ein unübertroffenes Kundenerlebnis. Dies verlockt immer mehr Kunden dazu, neue Anbieter auszuprobieren. Der Appetit auf eine BigTech-Versicherung wächst international rapide: Während nur 17 Prozent der Befragten des World Insurance Reports 2016 angaben, dass sie den Abschluss einer Versicherung bei einem BigTech in Erwägung ziehen würden, hat sich die Zahl bis 2020 mehr als verdoppelt (auf 36 Prozent). Deutsche Versicherungskunden sind hierbei deutlich zurückhaltender: Von lediglich 7 Prozent im Jahr 2016 hat sich der Anteil der an einer BigTech-Versicherung Interessierten bis zum Jahr 2018 auf 21 Prozent verdreifacht und stagniert seitdem.

Starke Personalisierung entscheidend

Die Studienautoren empfehlen den Versicherern, um für Kunden relevant zu bleiben, besser auf ihre Versicherungsnehmer einzugehen, indem sie ihnen ein stark personalisiertes und erfahrungsorientiertes Portfolio bieten. Anders ausgedrückt: Versicherer müssen ihnen die richtigen Produkte zur richtigen Zeit über die richtigen Kanäle anbieten. Da sich die Präferenzen der Kunden schneller verändern als je zuvor, ist auch eine kontinuierliche Neubewertung anhand von Echtzeit-Daten dringend erforderlich. Nur so können die Kundenerlebnisse mit den Bedürfnissen und Wünschen der Verbraucher Schritt halten.

“Das heutige wettbewerbsorientierte und sich schnell verändernde Umfeld hat sich durch COVID-19 unumkehrbar fortentwickelt. Die generationsübergreifende Digital-Orientierung und die beispiellosen Auswirkungen der Pandemie zwingen etablierte Versicherer ihre Betriebsmodelle zu transformieren”, sagt Dr. Joachim Rawolle, Head of Business Technology Solutions für Versicherungen bei Capgemini. “Am Ende geht es darum, der Versicherer zu sein, der die stark personalisierten Kundenerlebnisse bietet, um mit den BigTechs konkurrieren zu können. Versicherer müssen den Verbrauchern Gründe bieten, damit sie sich von neuen digitalen Versicherungsanbietern nicht abwerben lassen. Neben Zuverlässigkeit kann Individualisierung der entscheidende Grund sein.”

Ökosysteme bieten Versicherern wichtige Daten für den Vertrieb

Die Verbraucher suchen nach Flexibilität und Benutzerfreundlichkeit, wenn sie sich Versicherungsanbieter genauer ansehen. So wünschen sich beispielsweise mehr als 50 Prozent der Kunden international und 47 Prozent der deutschen eine nutzungsbasierte Versicherung, weil sie stark personalisiert ist und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis hat. Aber nur die Hälfte der Versicherer weltweit bietet diese Option an. Unter den Versicherern in Deutschland sind es bereits 65 Prozent. Obwohl traditionelle Versicherer verstehen, wie wichtig es ist, zum richtigen Zeitpunkt mit den Verbrauchern in Kontakt zu treten, handeln sie nicht danach. Manchmal fehlt es ihnen an den richtigen Tools und Techniken, um vorherzusagen, wann sie geeignete Produkte auf den Markt bringen müssen, was ihre Fähigkeit, zum richtigen Zeitpunkt zu handeln, einschränkt: Nur 35 Prozent der Versicherer international und 25 Prozent der deutschen stellen ihren Vermittlern digitale Werkzeuge zur Verfügung, mit deren Hilfe sie die Lebensereignisse der Versicherungsnehmer – wie Heirat, ein neues Kind oder einen Hauskauf herausfinden können. Tatsächlich sagt nur ein Viertel der Versicherer, dass die Einbeziehung externer Daten nützlich ist.

Daten der Versicherungsnehmer lassen sich – im Rahmen der Datenschutzverordnungen – aus einer Vielzahl von Quellen aufnehmen. Wenn die Versicherer an offenen API-Ökosystemen teilnehmen, können sie leichter antizipieren, wann Verbraucher ein neues Produkt benötigen, so die Anregung der Studienautoren.

Während sich die Kunden an Vergleichsportale und an die Webseiten der Unternehmen wenden, um Informationen über Policen zu sammeln, glauben nicht einmal 30 Prozent der Versicherer, dass ihre Webseiten nützlich sind, um Informationen über Policen zur Verfügung zu stellen. Nur 37 Prozent sagen, dass Vergleichsportale zur Aufklärung der Kunden beitragen. Unter den deutschen Versicherern glauben das dagegen 71 Prozent. Die Versicherer sollten in Online-Kanäle investieren – gerade auch in eigene, bei denen die Kunden Entscheidungen mit einem Mausklick treffen können. Ohne eine nahtlose Omnichannel-Vernetzung drohen traditionelle Versicherer den Kürzeren zu ziehen: 75 Prozent der Kunden würden den Anbieter wechseln, wenn ein nahtloser Policenservice nicht über alle Kanäle verfügbar wäre.

Innovation für etablierte Versicherer überlebenswichtig

Die Versicherer müssen schnell von Einheitsprodukten zu einem Angebot finden, das den spezifischen und individuellen Präferenzen der Versicherungsnehmer gerecht wird. Während BigTechs Echtzeitdaten mit Hilfe von Sprachassistenten, Wearables und anderen IoT-Geräten sowie interaktiven Chat-Bots erfassen, nehmen nur 38 Prozent der Versicherer international und 41 Prozent der deutschen Daten aus Echtzeit-IoT-Geräten auf. 33 Prozent weltweit erfassen Daten aus Unterstützungssystemen, die auf der Verarbeitung natürlicher Sprache basieren (z.B. Chat-Bots). In Deutschland tun dies nur 19 Prozent der Versicherer.

Die Studie kommt zu dem Schluss, dass in dieser neuen Versicherungslandschaft “Inventive Insurers” die erfolgreichen sein werden: etablierte Versicherer, die die Bedürfnisse und Präferenzen der Kunden verstehen und verfügbare Ökosystemdaten nutzen, um personalisierte und Zeitpunkt-sensitive Produkte anzubieten.

“Strategisch geschickte Spitzenversicherer intensivieren ihre Zusammenarbeit mit ausgereiften InsurTech-Unternehmen, um innovative Lösungen zu entwickeln. Denn das Kundenerlebnis wird mehr denn je das Alleinstellungsmerkmal derjenigen sein, die in Zukunft erfolgreich sind”, sagt John Berry, CEO von Efma.

[1] BigTechs sind große, multinationale Technologiefirmen wie Google, Amazon, Facebook, Apple, Alibaba usw.

[2] Gen X und ältere Kunden sind Kunden, die im Jahr 1980 oder früher geboren worden sind.

[3] Pioniere suchen aktiv in Online-Bewertungen nach Informationen und konsultieren ihre Freunde bzw. Familie, bevor sie ein Produkt kaufen. Sie begrüßen neue Versicherungsangebote und sind bereit, für einen ausgezeichneten Service nach dem Kauf mehr zu zahlen.

[4] Neugierige Kunden sind versiert mit sozialen Medien und recherchieren Online-Bewertungen. Sie sind allerdings nur dann bereit, neue Produkte und zusätzliche Dienstleistungen zu einem höheren Preis zu testen, wenn sie darin einen Wert sehen.

[5] Experimentierfreudige Kunden sind weder sehr aktiv in sozialen Medien noch sonderlich an einer Beratung durch Familie oder Freunde interessiert – doch sie sind bereit dazu, neue Produkte auszuprobieren.

[6] Bei Nachzüglern ist es unwahrscheinlich, dass sie proaktiv auf Produkt- oder Dienstleistungsinformationen zugreifen, Online-Bewertungen suchen oder Ratschläge von Familie bzw. Freunden einholen. Sie werden auch kaum neue Produkte ausprobieren oder für zusätzliche Dienstleistungen mehr bezahlen.

Informationen zur Studien-Methodik sowie zu Capemini und Efma erhalten sie unter https://www.capgemini.com/de-de/news/world-insurance-report-2020/

 

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