Was Vermittlern und Personalern bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) schon lange ein Dorn im Auge war, hat die Gothaer jetzt abgeschafft. Bürokratisches hin und her, mehrfaches Nachfragen und Berge von Formularen werden ab sofort durch das digitale bAV-Cockpit vollständig ersetzt.

 

Faxen, mailen, warten, telefonieren, erinnern, abheften und terminieren – das alles nervte in der Verwaltung eines laufenden Vertrages in der bAV Unternehmen und Versicherer – vom Aufwand ganz zu schweigen. Die Gothaer macht nun einen großen Schritt und hat diese Prozesse vollständig digitalisiert.

Auf gothaer.de und in den Extranetzen wird ab sofort ein übersichtliches bAV-Cockpit (www.gothaer.de/bav-cockpit) angeboten, über das viele Anliegen einfach und unterschriftsfrei eingereicht werden können. Durch plausibilisierte Abfragen werden Rückfragen vermieden und Prozesse beschleunigt und schaffen so eine große Arbeitserleichterung auf allen Seiten. Für weitere Anliegen steht ein Kontaktformular bereit.

Ein bAV-Vorteilsrechner sowie ein Angebotsrechner runden das neue Angebot ab. Das bAV-Cockpit ist ab sofort für alle Firmenkunden der Gothaer bAV sowie für Vermittler nutzbar.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Beim Vertriebsgipfel am Tegernsee zeichnete der WMD-Brokerchannel HonorarKonzept für seine ausgezeichnete mediale Informationsarbeit aus.

 

Der Branchen-Informationsdienst für Vermittler und Berater WMD-Brokerchannel führt laufend eine Informations-Nutzer-Analyse durch. In diese Auswertung fließen mehr als 4.000 Nachrichten ein, die im vergangenen Jahr durch den WMD-Brokerchannel veröffentlicht wurden. Dabei erhielt die HonorarKonzept in der Kategorie Honorarberatung die Auszeichnung des InformationsChampions 2019 für die häufigste Wahrnehmung und Nutzung seiner Meldungen durch die Leser des WMD-Brokerchannels.

„Wir freuen uns sehr, mit der HonorarKonzept einen Pionier der Finanzbranche auszuzeichnen, der sich als professioneller Dienstleister für Honorarberatung mit seiner unermüdlichen Aufklärungsarbeit einen Namen gemacht hat.“, führt Friedrich Wanschka, Chefredakteur des WMD-Brokerchannel, aus.

„Diese Auszeichnung macht uns stolz, bestätigt eindrucksvoll unsere Arbeit und zeigt symbolhaft, wie wichtig Transparenz in unserer Branche ist“, freut sich Heiko Reddmann, Geschäftsführer der HonorarKonzept GmbH.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HonorarKonzept GmbH, Herzberger Landstr. 25, ­37085 Göttingen, Tel: 0551 / 4 88 29 66, Fax: 0551 / 4 88 29 77, www.honorarkonzept.de

450 Partner des Maklerpools informierten sich über technologische Fortschritte, Trends und Produkte

 

Seit 17 Jahren ist es gute Tradition, dass die [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH ihre Partner zur Jahresauftaktakttagung (JAT) ins Münsterland einlädt. 450 Fachleute aus der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche trafen sich am 7. Februar 2020 im Messe und Congress Centrum Halle Münsterland. Es ist ein fester Branchentreff, bei dem es um die Kernthemen Weiterbildung in fachlicher, technischer und vertrieblicher Hinsicht geht.

Das Team um [pma:]-Geschäftsführer Dr. Bernward Maasjost hatte in diesem Jahr wieder ein vielschichtiges Seminarprogramm für die Gäste des Maklerpools zusammengestellt: Prof. Dr. Eckard Minx, Vorsitzender des Vorstands der Daimler und Benz Stiftung, führte mit seinem Vortrag „Im Zweifel immer das Richtige tun“, die Gäste in das Denken von Zukunftsforschern ein und konnte mit seinem leider viel zu kurzen Vortrag begeistern. Informativ ging es auch beim Thema Cyberkriminalität zu. Unter der Überschrift „Wie Ihr Account in 15 Minuten geknackt wird“, informierte der [pma:]-Partner einsnulleins über die Gefahren im world wide web. Patrik Kaiser von JP Morgan konnte in seinen Ausführungen „Vom Sparer zum Anleger“ überzeugend darlegen, dass das klassische Sparen eine Geldvernichtungs-maschine ist. Insgesamt präsentierten elf Fachreferenten aktuelles Marktwissen und -entwicklungen.

Partner, Referenten und Gäste der JAT hatten zudem auf dem „Marktplatz“ die Möglichkeit, in individuellen Gesprächen die Vorträge zu vertiefen oder mit Versicherungspartnern wie der Allianz, der ERGO, der Generali, der HanseMerkur, der Nürnberger, und vielen weiteren Anbietern von Finanzdienstleistungen in den direkten Dialog einzutreten.

Dr. Bernward Maasjost resümierte abschließend: „Es war ein gelungener Jahresauftakt mit viel Input für die [pma:]-Partner. ELVIS – unser Roboter für Technologie – konnte ‚in Person‘ deutlich machen, wie hilfreich technische Unterstützung beim täglichen Workflow ist.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

pma Finanz­ und Versicherungsmakler GmbH, Münsterstraße 111, D­-48155 Münster, Tel.: +49(0)251/70017­0, Fax: +49(0)251/70017­111, www.pma.de

Deutschlands größter Maklerpool Fonds Finanz hat zum 01. Februar 2020 Klaus Brodbeck an Bord geholt.

 

Der ehemalige Vorstand der Smart InsurTech AG ist als Berater für Projekte und Sonderentwicklungen tätig und verantwortet als solcher aktuell die Entwicklung einer Bewertungsplattform für Makler.

Ein erster Prototyp der Plattform soll bereits auf der MMM-Messe am 24. März im MOC München vorgestellt werden. Über die Plattform können Kunden dann ganz einfach ihren persönlichen Makler finden. Neben verschiedenen Suchkriterien funktioniert das in erster Linie über eine moderne Bewertungsfunktion, die quasi Empfehlungen generiert. Kunden werden nach jeder Beratung dazu eingeladen, eine Bewertung für ihren Makler abzugeben.

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit Klaus Brodbeck einen so erfahrenen und versierten Experten gewinnen konnten, der sämtliche branchenspezifischen Zusammenhänge bis ins kleinste Detail kennt“, so Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz. „Wir sind überzeugt davon, dass wir gemeinsam große Schritte tun werden, um die Digitalisierung im Vertrieb voranzutreiben.“

Klaus Brodbeck gründete 1998 die INNOSYSTEMS GmbH, die Vergleichsrechner für alle Versicherungssparten entwickelte. Anfang 2017 wurde das Unternehmen von der Hypoport AG übernommen, Mitte 2018 wurde davon ausgehend die Smart InsurTech AG gegründet, bei der Klaus Brodbeck bis Ende Juli 2019 als Vorstand tätig war. Bis zu seinem Ausscheiden verantwortete er die Produktentwicklung sowie die technische Weiterentwicklung der Vergleichsrechner in den Bereichen Komposit, Kranken, Leben und Kfz.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Das Vermittler-Informationsportal „wmd-brokerchannel“ zeichnete den AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. zum zweiten Mal in Folge in der Kategorie „Branchenverbände“ als “InformationsChampion 2019” aus.

 

(v.l.n.r. Andreas Wanschka – wmd brokerchannel, Matthias Wiegel – Vorstand AfW, Norman Wirth – Vorstand AfW)

Die Auszeichnung erfolgte am Rande des diesjährigen Vertriebsgipfels und erfolgte für die im Vergleich mit anderen Verbänden häufigste Wahrnehmung und Nutzung der AfW-Verbandsmeldungen durch die Leser des Portals.

“Wir sind stolz auch für 2019 diese Auszeichnung erhalten zu haben. Gerade von einer solch renommierten Informationsplattform für Finanz- und Versicherungsvermittler, die über einen wöchentlichen Newsletter an Vertriebe, Makler sowie Vermittler jeden vierten Vermittler in der Branche erreicht, ist es eine besondere Ehre. Es ist aber auch Ansporn 2020 wieder “InformationsChampion” zu werden”, kommentiert die Auszeichnung der Geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsmakler.

Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmaklern sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlern aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Klaus Ostholt (54) wird zum 1. Mai 2020 in den Vorstand der A.S.I. Wirtschaftsberatung AG berufen und bildet damit zusammen mit Jürgen Moll (56), der diesem Gremium bereits seit 2013 angehört, das neue Führungsduo von A.S.I..

 

Ostholt tritt die Nachfolge von Franz-Josef Rosemeyer (62) an, der nach 19 Jahren an der Unternehmensspitze in den Ruhestand geht. „Ich freue mich, dass mit Klaus Ostholt ein versierter Vertriebsprofi die Nachfolge von Franz-Josef Rosemeyer antritt, der das Unternehmen aus seiner langjährigen Tätigkeit bei A.S.I. bestens kennt und den Erfolg der letzten Jahre maßgeblich mitgestaltet hat,“ sagt Oliver Brüß, Aufsichtsratsvorsitzender des Unternehmens. „Zugleich möchte ich Franz-Josef Rosemeyer für sein langjähriges Engagement danken. Unter seiner Führung ist A.S.I. nachhaltig ertragreich gewachsen. Das Unternehmen hat in dieser Zeit die Anzahl der Berater nahezu verdoppelt, neue Geschäftsfelder, wie zuletzt die Ruhestandsplanung, erschlossen und ist dabei zugleich der Philosophie der langjährigen Partnerschaft mit dem Kunden treu geblieben.

Rosemeyer hatte seine Karriere nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre 1984 als Jungberater bei A.S.I. gestartet und bereits nach zwei Jahren die Leitung der Geschäftsstelle Münster übernommen. 1990 wurde er zum Regionalleiter berufen, 1998 zum Vertriebsdirektor. 2001 übernahm er die Geschäftsführung und wurde 2002 nach einer Änderung der Gesellschaftsform zum Vorstand berufen. Mit Erreichen des 63. Lebensjahrs geht er zum 30. April 2020 planmäßig in den Ruhestand.

Sein Nachfolger Ostholt absolvierte zunächst eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann bei der damaligen Nordstern Lebensversicherung und wurde dort 1990 zum Verkaufsleiter für den Bezirk Münster/Osnabrück ernannt. 1991 wechselte er zu A.S.I. als Fachreferent Lebensversicherung. Nach weiteren Karriereschritten und der Weiterqualifizierung als Versicherungsfachwirt wurde er dort 2001 Vertriebsbereichsleiter Lebensversicherung. 2011 übernahm er die Position des Vertriebsdirektors für die Region Nord/Ost. Seit 2014 ist er für die Vertriebsdirektion Mitte verantwortlich. 2018 erhielt er Gesamtprokura für das Unternehmen.

Über A.S.I.

A.S.I. ist seit 1969 eine Wirtschaftsberatung für gehobene Privatkunden mit Geschäftsstellen in über 30 Städten Deutschlands. Das Unternehmen übernimmt für seine Mandanten die Vermittlung und lebensbegleitende Betreuung von Versicherungen, Geldanlagen, Finanzierungen usw. in Zusammenarbeit mit über 150 Produktpartnern. Die Beratung zur Existenzgründung, Praxisführung und -übertragung sowie zum Financial Planning bildet das zweite Geschäftsfeld. A.S.I. ist ein 100prozentiges Tochterunternehmen der Gothaer Finanzholding AG in Köln.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

A.S.I. Wirtschaftsberatung AG, Von-Steuben-Straße 20, 48143 Münster, Telefon: 0251 / 2103-0, Telefax: 0251 / 2103-350, www.asi-online.de

Direkter Kundenkontakt bleibt das A und O

 

Der Anteil derjenigen, die vor einem Neuabschluss von Finanzdienstleistungen Vergleichsportale nutzen, liegt seit mehreren Jahren relativ konstant zwischen 15 und 17 Prozent. Eine aktuelle Analyse des Ipsos Finanzmarktpanels zeigt jedoch, dass es hier je nach Produkt große Unterschiede gibt. Vor allem bei erklärungsbedürftigen Finanzdienstleistungen werden Check24, Verivox und Co. eher selten genutzt.

Verglichen wird bei Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherungen

Vergleichsportale sind längst nicht bei allen Neuabschlüssen in gleichem Maße relevant. Während etwa 37 Prozent der Neuverträge im Bereich Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung einen digitalen Preisvergleich inkludierten, sind es bei der Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherung lediglich 21 Prozent bzw. 19 Prozent. Im Bereich der privaten Altersvorsorge wird nahezu überhaupt nicht verglichen (4%).

Kaum Preisvergleiche bei Girokonten und Bausparverträgen

Im Bankenbereich werden vor allem Tages- und Festgeldkonten (25% bzw. 30% aller Neuabschlüsse), aber auch Raten- (24%) und Hypothekendarlehen (21%) vor dem Abschluss verglichen. Bei Girokonten stellt dagegen nur jeder Zehnte (10%) Preise gegenüber. Aufgrund der hohen Komplexität werden im Bereich der Bausparverträge sogar noch seltener Vergleiche durchgeführt – hier sind es lediglich 4 Prozent aller Neuabschlüsse.

Direkter Kundenkontakt bleibt das A und O

Alles in allem wird nicht einmal jeder zehnte Neuvertrag (8%) im Finanzsektor direkt über ein Vergleichsportal abgeschlossen. Weitaus wichtiger bleiben weiterhin der direkte Kundenkontakt durch Ansprechpartner innerhalb und außerhalb des Finanzunternehmens sowie die Homepages der Banken, Versicherungen und Bausparkassen (jeweils über 20 Prozent Abschlussanteil).

Robert Kraus, verantwortlicher Manager des Ipsos Finanzmarktpanels: “Hört man das Wort Vergleichsportal denkt man unmittelbar an Check24. Allein im ersten Halbjahr 2019 investierte der Marktführer laut Berechnungen von XAD spoteffects rund 78,62 Millionen Euro für TV-Werbemaßnahmen, um eine hohe Penetration zu erreichen und die Markenbekanntheit weiter zu steigern. Nicht umsonst bewegen sich die Nutzerzahlen seit mehreren Jahren auf einem konstant hohen Niveau. Trotzdem werden Check24 und Co. vor allem bei komplexeren Bank- und Versicherungsprodukten nach wie vor eher als Informationsquelle herangezogen, der Abschluss erfolgt meist anderweitig. Damit bestätigt sich das primäre Geschäftsmodel der Vergleichsportale, in erster Linie durch die gezielte Platzierung von Anbieterinformationen Kontakte für ihre Geschäftskunden zu generieren. Eine Strategie, die sich nach unseren Erkenntnissen voll auszahlt.”

Steckbrief Finanzmarktpanel

Das Ipsos Finanzmarktpanel befragt pro Quartal 20.000 Haushalte in Deutschland zu ihren Aktivitäten im Finanzmarkt. Dabei werden Bestände, Neuabschlüsse inkl. Informationsprozess und Kündigungen in den Bereichen Versicherungen, Bankendienstleistungen und Bausparen erfasst. Das Ipsos Finanzmarktpanel analysiert die Faktoren, welche die kurz- und mittelfristige Geschäftsentwicklung von Geldinstituten, Versicherungen und Bausparkassen prägen. Die erhobenen Daten können für verschiedene Marktsegmente, Finanzdienstleister oder Kundengruppen ausgewertet werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Ipsos, Sachsenstraße 6, 20097 Hamburg, Tel: 040 800960, www.ipsos.de

Die private Krankenversicherung steht traditionell für starke Leistungen und bietet gerade jüngeren Versicherten attraktive Beiträge.

 

Ist der Wechsel von einer gesetzlichen in eine private Krankenkasse möglich, zögern Bundesbürger dennoch häufig. Unabhängige Informationen und ein sachliche Beratung sind wichtig, die Kunden digital über einen PKV-Ratgeber wie www.pkv-tarifvergleich.info aufrufen können.

Wechsel für gesetzlich und privat Versicherte weiterhin attraktiv

Das Interesse an einer Absicherung über die private Krankenversicherung steigt stetig. Nach offiziellen Angaben des PKV-Verbandes stiegt die Anzahl der privat Versicherten in Deutschland im Jahr 2019 auf 35,2 Millionen Bundesbürger an. Hierbei werden Volltarife genauso berücksichtigt wie der Abschluss von Zusatztarifen, mit der gesetzlich Pflichtversicherte von den Leistungen der PKV profitieren.

Wer einmal eine private Krankenkasse ausgewählt hat, bleibt dieser häufig über Jahre und Jahrzehnte erhalten. Beitragserhöhungen werden oft hingenommen und sorgen für den Eindruck, dass die Absicherung über eine private Krankenversicherung dauerhaft teurer wird. Dabei ergeben sich für den Wechsel aus der GKV wie für bereits Privatversicherte sehr oft Möglichkeiten, durch einen Tarifwechsel die Beiträge erkennbar abzusenken. Diese Option zeigt sich häufig erst nach einer umfassenden und unabhängigen Beratung.

Mit fachkundiger Hilfe die Tarifvielfalt verstehen

Im Vergleich zu den Tarifen der GKV, die sich streng am gesetzlichen Leistungskatalog orientieren, bietet eine private Krankenkasse mehr Komplexität und individuellen Spielraum. Mehr als 120 günstige Tarife stehen in Deutschland zur Auswahl, wobei nicht immer der Basistarif als preiswerteste Lösung den eigenen Absicherungswünschen entspricht. Die Ausgestaltung nach persönlichen Vorlieben und Bedürfnissen führt zum Tarifabschluss mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, den Laien in Versicherungsfragen alleine nur selten bewerkstelligen.

Für eine unabhängige Hilfe online sind PKV-Ratgeber wie www.pkv-tarifvergleich.info der richtige Anlaufpunkt. Portale dieser Art stellen 50 Versicherer im Vergleich einander gegenüber und zeigen, wo Stärken und Schwächen der jeweiligen Tarife liegen. Die freie Ausgestaltung, die eine private Krankenversicherung ihren Kunden bietet, wird hier systematisch durchleuchtet und schafft Klarheit, wo individuell starke Tarife warten.

Gesellschaftsunabhängiger Vergleich als Grundlage

Möglichkeiten zum Vergleich von Versicherungen und anderen Produkten im Internet gibt es viele. Allerdings findet hier nicht immer der Vergleich auf neutraler Basis statt. Einzelne Versicherer oder Energieversorger unterhalten Vergleichsrechner, in denen prioritär die eigenen Tarife darstellt werden. Um die richtige private Krankenkasse zu finden, ist eine Bevorzugung einzelner Gesellschaften zu verhindern.

PKV-Ratgeber wie www.pkv-tarifvergleich.info sichern diese Unabhängig von bestimmten Versicherern zu und fördern so das Vertrauen in die private Krankenversicherung. Nicht immer sind es die großen und namhaften Gesellschaften, die als private Krankenkasse die persönlich beste Wahl darstellen. Wechselwillige Kunden kommen so mit Gesellschaften und Tarifen in Kontakt, die sie bei einem eigenen Vergleich nicht berücksichtigt hätten.

Testsieger 2020 und mehr unabhängig kennen lernen

Durch den Vergleich der PKV-Tarife bei einem neutralen PKV-Ratgeber online ergibt sich ein weiterer Vorteil: Die Testsieger 2020 werden durchleuchtet und auf individuelle Eignung überprüft. Viele Versicherte gehen automatisch von der perfekten Eignung eines Tarifs aus, wenn eine private Krankenversicherung eine entsprechende Auszeichnung erhalten hat. Dabei kann der persönliche Bedarf von den Prüfkriterien abweichen, die bei einem Test angelegt wurden. Ein unabhängiger Vergleich zeigt dies im Sinne des Versicherten auf.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

FinanceFinder24 GmbH, Lena-Christ-Str.6, 61130 Nidderau, www.pkv-tarifvergleich.info

Preisträger in der Kategorie: Versicherungsunternehmen – Innovation Digitale Transformation

 

Mit dem FinanzBusinessPreis zeichnet das Onlinemagazin für Entscheider der Finanzbranche, FinanzBusinessMagazin.de, u.a. Unternehmen aus, die Trends in der Finanzbranche erfolgreich umsetzen und zeitgleich für neue innovative Geschäftsmodelle stehen.

In der Kategorie “Versicherungsunternehmen – Innovation Digitale Transformation“  wurde die GHV Versicherung aus Darmstadt ausgezeichnet.

„Die GHV Versicherung, mit 111 jähriger Tradition, ist der mittelständische Versicherer mit der schnellsten Umsetzung auf ein komplett digitales Geschäftsmodell. Die Versicherungsmanufaktur GHV entwickelt passgenaue Versicherungslösungen für Mensch, Tier und Natur. Innovative Produkte, schnelle Schadensbearbeitung und direkte persönliche Kundenansprache – alles voll digitalisiert und das in weniger als einem Jahr Entstehungszeit bei laufenden Betrieb und mit allen Mitarbeitern realisiert. Diese außerordentliche Leistung hat die Jury überzeugt, die GHV Versicherung dafür mit dem FinanzBusinessPreis 2020 auszuzeichnen. Herzliche Gratulation“, so Friedrich Andreas Wanschka, Chefredakteur von FinanzBusinessMagazin.de, in seiner Laudatio.

Die Preisverleihung, in der Hans-Gerd Coenen, Vorstandsvorsitzender der GHV Versicherung, die Auszeichnung entgegen nahm, fand im Rahmen des Vertriebsgipfel Tegernsee am 10. Februar 2020 in Rottach-Egern statt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

FinanzBusinessMagazin.de, RedaktionMedien Verlag Astrid Klee, Schwaighofstr. 17 A, D-83684 Tegernsee Tel.: +49 (0)8022 85 83 010, www.FinanzBusinessMagazin.de

 

Resultate Institut gewinnt mit Resultate Select in der Kategorie: Vertrieb – Innovation Dienstleistung für Makler

 

Mit dem FinanzBusinessPreis zeichnet das Onlinemagazin für Entscheider der Finanzbranche, FinanzBusinessMagazin.de, u.a. Unternehmen aus, die für Vertriebs- und Maklerunternehmen mit neuen Dienstleistungen besondere und erfolgreiche Unterstützung leisten.

In der Kategorie ” Vertrieb: Innovative Dienstleistung für Makler” wurde das Resultate Institut aus München ausgezeichnet.

„Das Resultate Institut bietet mit Resultate Select ein Berechnungs-Tool mit dem Versicherungsmakler ganz einfach prüfen können was ihr Bestand oder Ihre Firma wert ist. Und das verbunden mit einem garantierten Kaufangebot. Dieses Berechnungs-Tool ist für Makler, auch wenn sie an andere verkaufen möchten, eine Orientierung die sehr wichtig sein kann für die Entscheidung einen Verkauf anzugehen. Und das ohne finanziellen Aufwand, nur mit geringen Kosten wenn das Kaufangebot dann vom Makler nicht angenommen wird.  Dieser außergewöhnliche Nutzwert für Versicherungsmakler hat die Jury veranlasst, das Resultate Institut für dieses Berechnungs-Tool mit dem FinanzBusinessPreis 2020 auszuzeichnen. Herzlichen Glückwunsch”, so Friedrich Andreas Wanschka, Chefredakteur von FinanzBusinessMagazin.de, bei der Übergabe des FinanzBusinessPreis 2020 an Andreas W. Grimm, geschäftsführender Gesellschafter der Resultate Institut für Unternehmensanalysen und Bewertungverfahren GmbH.

Die Preisverleihung fand im Rahmen des Vertriebsgipfel Tegernsee am 10. Februar 2020 in Rottach-Egern statt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

FinanzBusinessMagazin.de, RedaktionMedien Verlag Astrid Klee, Schwaighofstr. 17 A, 83684 Tegernsee, Tel: +49 (0)8022 85 83 010, www.FinanzBusinessMagazin.de

Mit der Versicherungsgruppe die Bayerische reiht sich aktuell eine weitere renommierte Branchengröße in den prominenten Gesellschafterkreis der BCA AG ein.

 

Der neuerliche Transaktionsabschluss unterstreicht damit einmal mehr den exzellenten Ruf, den die Oberurseler Poolgröße mitsamt ihrem dahinterstehenden zukunftsorientierten Produkt- und Serviceportfolio branchenweit genießt.

Im aktuellen Fall der Versicherungsgruppe die Bayerische wanderte in einem ersten Schritt ein von BCA selbst gehaltenes Aktienpaket in Höhe von 3,33 Prozent zur neuen Anteilseignerin, das daraufhin noch um 0,96 Prozent aus dem Besitz der bbg Betriebsberatungs GmbH aufgestockt wurde. Offizielle Erwerberin des Pakets in Höhe von 4,29 Prozent ist dabei die für Vertriebsaktivitäten des bayerischen Versicherers zuständige Tochtergesellschaft Pro Kunde AG. Zum Kaufpreis wurde gegenseitiges Stillschweigen vereinbart.

Noch im Januar 2017 erwarb die Bayreuther bbg-Betriebsberatungsgesellschaft das gesamte Aktienpaket der Wüstenbecker GmbH & Co. KG, um dieses sukzessive wieder an geeignete Interessenten zu veräußern. Vor diesem Hintergrund sicherten sich zwischenzeitlich bereits fünf prominente Branchengrößen (DFV Deutsche Familienversicherung AG, Haftpflichtkasse VVaG, Haron Holding AG, myLife Lebensversicherung AG, SDK Süddeutsche Krankenversicherung AG) Gesellschafteranteile in Höhe von gesamt 44,3 Prozent an der Oberurseler BCA-Gruppe.

BCA-Vorstandsvorsitzender Rolf Schünemann konstatiert betreffend des neuen Maklerpool-Gesellschafters: „Wir freuen uns sehr, dass wir mit der Bayerischen einmal mehr einen leistungsstarken Markteilnehmer von der soliden Aufstellung und ambitionierten Wachstumsstrategie unserer BCA überzeugen konnten. Als prominenter Teil einer durchweg exzellenten Gesellschafteraufstellung wird sie unsere konsequent maklerfokussierte wie ganzheitlich orientierte Dienstleistungsphilosophie tatkräftig begleiten. Daher freuen wir uns umso mehr auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.“

Und Dr. Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Versicherungsgruppe die Bayerische kommentiert zur gelungenen Transaktion: „Unser Motto aus München lautet ‚Versichert nach dem Reinheitsgebot‘ und ist an das Versprechen geknüpft, bei kompetenter Beratung Kunden ganzheitlich, verständlich und immer individuell zu beraten. Übertragen auf BCA bedeutet dies, dass wir für unsere jeweilige Klientel praktisch die gleichen Ziele verfolgen. Bei einer solch großen Schnittmenge liegt es demzufolge nahe, gleichgesinnte Kräfte zu bündeln, um künftig gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Dieses Vorhaben können wir durch partnerschaftliche Kooperation nunmehr auch an dieser Stelle gemeinsam engagiert befördern.“

Der BCA-Gesellschafterkreis zeigt künftig folgende Aufstellung: Barmenia, Deutsche Familienversicherung, Haron Holding, Ideal Versicherung, myLife Lebensversicherung, Signal Iduna, Stuttgarter, Süddeutsche Krankenversicherung und Volkswohl Bund (in allen Fällen jeweils 10 Prozent der Anteile minus einer Aktie) sowie die Haftpflichtkasse mit 4,3 Prozent und die Versicherungsgruppe die Bayerische mit 4,29 Prozent. Der Rest ist Streubesitz.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

BCA AG, Hohemarkstr. 22, D-­61440 Oberursel, Tel: 06171 91 50­100, Fax: 06171 91 50­101, www.bca.de

Dialog Komposit-Bereich besteht erfolgreich das TÜV Rheinland-Audit nach dem Standard „Zertifizierte Servicequalität – Finance“

 

Im Auftrag der Generali Deutschland AG hat TÜV Rheinland die Qualität des Maklerservices der Dialog Versicherung AG für den Bereich Komposit dem Prüfverfahren „Zertifizierte Servicequalität – Finance“ unterzogen. Die Auditoren kamen zu dem Ergebnis, dass der Maklerservice die Anforderungen des TÜV Rheinland-Standards erfolgreich bestanden hat.

„Kompetenz auf Augenhöhe“ heißt bei der Dialog, unabhängigen Vertriebspartnern und deren Kunden einen erstklassigen Service zu liefern. Daraus ergibt sich der Anspruch an die eigene Servicequalität, Kundenanfragen schnell, flexibel und kompetent zu erfüllen.

Die TÜV Rheinland-Auditoren kamen zu dem Ergebnis, dass die operative Umsetzung der Servicestandards systematisch erfolgt und die Serviceprozesse kontinuierlich weiter entwickelt werden. Die Auditierung erfolgte entlang der vier Hauptkriterien Führung, Ressourcen-Management, Geschäfts- und Serviceprozesse sowie Messung, Analyse und Verbesserung. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf Geschäfts- und Serviceprozessen und auf den Servicekriterien Telefonische Erreichbarkeit, Reaktionszeit, Bearbeitungszeit, Freundlichkeit und Verständlichkeit sowie Fachkompetenz.

Stefanie Schlick, Mitglied des Vorstandes der Dialog Versicherung AG und Head of Broker der Generali Deutschland AG, sagt dazu: „Das TÜV Rheinland Zertifikat ist für uns Bestätigung und Ansporn zugleich, gemeinsam mit unseren Vertriebspartnern an der Optimierung unseres Services weiterzuarbeiten. Als verlässlicher Life-time Partner möchten wir Vertriebspartner und Kunden langfristig begleiten. Ein erstklassiger Service und digitale Prozesse entlasten unsere Vertriebspartner. Damit können sie sich voll und ganz auf ihre Kernaufgabe, die Beratung der Kunden, konzentrieren.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Dialog Lebensversicherungs­ AG, Dr. Hans-Jürgen Danzmann, Stadtberger Straße 99, D-­86157 Augsburg, Tel: 07761/2710, www.dialog­-leben.de

Zu den Hauptsparten Hausrat/Haftpflicht/Glas-Versicherung können weitere Sparten in den qualitativ hochwertigen Versicherungsschutz eingebunden werden.

 

Die Allgefahrendeckung in der Hausrat-Versicherung, sowie die Best/Höchst-Leistungsgarantie in der PHV sorgen für Bestnoten in Vergleichen. Die Update-Garantie sorgt für die Erhöhung der Deckungssummen in der PHV auf nunmehr 50 Mio. auch für Altverträge. Besondere Erwähnung sollte wieder unsere hervorragende Schadenquote finden. Zum Gesamt-Netto-Beitrag aller Sparten konnten wir in 2019 wieder eine sensationell günstige Schadenquote unter 25% ausweisen.

Diese gute Schadenquote wird auch dadurch getragen, dass Kleinstschäden i.d.R. gar nicht zur Bearbeitung kommen – der fallende „SB“  auf 0,00 € bei einem Schaden sorgt dafür.

Einzelheiten hierzu können Sie den Unterlagen in der MiBB-Cloud entnehmen. https://www.magentacloud.de/share/u.6uvye9b0

 

Verantwortlich für den Inhalt:

M i B B in Brandenburg  Maklerverbund , Bernhard Klabe, Jägerstraße 11b, 16540 Hohen Neuendorf, Tel: 03303-50 61 62,Mobil: 0178 – 87 98 828, www.MiBB.net/info (Hausrat+Haftpflicht) – www.MiBB.net/pkv (Krankenversicherung) – https://ajax.systems/ ( deutschsprachige Unterlagen über Herrn Klabe )

Kompaktstudiengang “Zertifizierter Erbschaftsplaner (EAFP)”

Kursbeginn 24. April 2020

 

Aufgabe des Finanzberaters ist es, im Rahmen seiner Gesamtberatung, den Kunden Anstöße zur Beschäftigung mit der Erbschaft- und Nachfolgethematik zu geben. Dies hat insbesondere auch Generationen übergreifende Bindungswirkung und kann Interesse an einer dauerhaften Beratung auch bei der Nachfolgegeneration fördern.

Mit dem Kompaktstudium “Zertifizierter Erbschaftsplaner (EAFP)”  vermittelt die EAFP das notwendige und anwendbare Wissen. Das Kompaktstudium “Zertifizierter Erbschaftsplaner (EAFP)” findet in Bad Homburg statt:

Fr. / Sa. 24. / 25. April 2020
Fr. / Sa. 08. / 09. Mai 2020
Fr. / Sa. 15. / 16. Mai 2020

Melden Sie sich am besten gleich mit diesem Anmeldeformular an.

Sollten Sie Fragen haben, beantworten wir diese gern.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Europäische Akademie für Finanzplanung GmbH & Co., Privatakademie für Finanz- und Informationswissenschaft KG, Ferdinandstraße 19, D-61348 Bad Homburg v.d.H., Tel: +49 6172/69 09 00 , www.eafp.com

Das eJournal mit vielen Informationen für mehr Vertriebserfolg!

 

Nicht nur Produktgeber und Dienstleister besonders Vermittler stehen vor neuen Herausforderungen, die gleichzeitig auch gute Chancen bringen. Wie kann der klassische Vermittler die Herausforderungen der Zukunft meistern? Kann die Maschine besser beraten als ein Experte? Wachsen Honorar- und Provisionsberatung zusammen? Akzeptieren Kunden eine Honorarberatung? Welche Fehler sollten Makler bei der Nachfolgeplanung vermeiden? Weitere große Themen sind die Regulierung und die Auswirkungen eines Provisionsdeckels bei Lebensversicherungen auf Vermittler.

Wie entwickeln sich Maklerpools? Wer bietet den besten Maklerservice? Mit welchen Produkten und Dienstleistungen kann man am besten beim Kunden punkten? Ist die Fondsvermögensverwaltung ein neuer Hype? Bleiben Investments in Wohnimmobilien auch 2020 ein Muss? Wie am besten Kapital anlegen und dabei Klima schützen?

Antworten auf diese und viele weitere spannende Themen finden Sie auf den nächsten Seiten dieser Ausgabe.

Abgerundet wird diese „Vertriebserfolg 2020“-Ausgabe mit aktuellen Entwicklungen, Studien, Umfragen, News und rechtlichen Themen rund um den Vertrieb in der Versicherungs- und Finanzbranche.

Hier die PDF-Ausgabe: vertriebserfolg_2020

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Verantwortlich für den Inhalt:

FinanzBusinessMagazin.de, RedaktionMedien Verlag Astrid Klee, Schwaighofstr. 17 A, D-83684 Tegernsee Tel.: +49 (0)8022 85 83 010, www.FinanzBusinessMagazin.de

Liebe Versicherungsmaklerinnen und -makler, liebe Mandantinnen und Mandanten,

 

ich möchte Sie heute auf eine für den Praktiker bedeutsame Rechtsmeinung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hinweisen. Der 4. Senat hat mit Urteil vom 13.07.2018 (Az. I – 4 U 47/14) deutlich geäußert, welche weiteren „neuen“ Maklerpflichten wohl zu berücksichtigen sind! Für Profis macht es auch Sinn, das vollständige Urteil einmal durchzulesen. Wir haben es hier auf unserer Internetseite für Sie hinterlegt.

Bevor Sie sich aber mit dem komplizierten „Juristendeutsch“ auseinandersetzen, möchten wir Ihnen wirklich grob vereinfacht den Sachverhalt skizzieren und die daraus folgenden Prüfungspflichten des Maklers aufgeben:

Im Wesentlichen ging es um einen Architekten, der wohl unstreitig einen „eigentlich versicherten“ Beratungsfehler begangen hatte. Ab dem 01.01.2005 wurde das Risiko auf einen anderen Versicherer umgedeckt.

Später, im Jahre 2009 erhielt der Architekt ein Schreiben und wurde erstmals wegen eines Fehlers in 2004 in Anspruch genommen. Der „eigentlich zuständige Handwerker“ meldete Insolvenz an, sodass in einem weiteren Verlauf der Architekt gerichtlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen wurde. Die Parteien einigten sich schlussendlich in 2012 auf eine Zahlung des Architekten in Höhe von € 6.000,00.

Dann am 03.02.2012 meldete der Architekt seine Inanspruchnahme erstmals telefonisch dem Versicherungsmakler. Dieser übersandte sofort ein Schadenanzeigeformular und meldete den Schaden der Versicherung, die er vermittelt hatte (!).

Nachdem der Versicherer in die Prüfung eingetreten war, empfahl er am 12.03.2012 den Schaden doch beim Vorversicherer zu melden. Erneut unverzüglich schickte der Makler die Schadenanzeige dann auch an den Vorversicherer und bat auch dort um Regulierung.

Der Vorversicherer berief sich zum einen auf Fristablauf von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung, wie es in den Bedingungen stand. Dies war ja der 01.01.2005. Außerdem habe der Versicherungsnehmer die Obliegenheit der rechtzeitigen Schadenmeldung versäumt, weshalb sich der Vorversicherer ebenfalls auf Leistungsfreiheit berief.

Der Architekt hatte sich wegen der Diskussion um die erhobenen Einwände auch mit dem Vorversicherer vor dem OLG Hamm „etwa hälftig“ verglichen und bekam € 3.200,00, wobei er 55 % der Kosten des Rechtsstreites tragen müsste. Der klagende Architekt vertrat nun die Auffassung, dass der Makler in 2012 die Schadenanzeige nicht unverzüglich an den Vorversicherer übermittelt hätte, weshalb er nur wegen der behaupteten Pflichtverletzung der Anzeigepflichtverletzung einen derart nachteiligen Vergleich hätte abschließen müssen.

Wie würden Sie jetzt entscheiden?

Wir alle wissen natürlich, dass ein Versicherer nur dann leistungspflichtig ist, wenn das versicherte Schadenereignis auch in die dazugehörige richtige (versicherte) Versicherungsperiode fällt. Dementsprechend ist natürlich erst einmal zu prüfen, zu welchem Zeitpunkt denn überhaupt eine Pflichtverletzung eines Architekten behauptet wurde? Der Zeitpunkt der behaupteten Pflichtverletzung ist also dafür ausschlaggebend, welcher Versicherer grundsätzlich durch einen Versicherungsmakler zu informieren ist.

Der Versicherungsmakler hat im Wesentlichen zwei Verteidigungsstrategien vorgebracht. Er hatte vorgebracht, dass er den Vorvertrag überhaupt nicht vermittelt hatte und daher eigentlich mit dem Vorversicherer nichts zu tun habe. Schließlich habe er dem Versicherer, den er selbst vermittelt hatte, unverzüglich die Schadenanzeige zur Verfügung gestellt. Damit habe er doch aus seinem Pflichtenkreis alles Erforderliche getan?

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Vorinstanz aufgehoben und den Versicherungsmakler verurteilt. Dies mit folgendem Leitsatz:

1.

Ein den Versicherungsnehmer betreuender Versicherungsmakler muss bei einer Schadensmeldung auch prüfen, ob möglicherweise ein Vorversicherer eintrittspflichtig ist.

2.

Dies gilt auch dann, wenn der Vorversicherungsvertrag nicht durch Versicherungsmakler vermittelt worden war.

3.

Ggf. hat der Versicherungsmakler seinen Kunden zumindest darauf hinzuweisen, dass eine unverzügliche Schadenanzeige auch dem Vorversicherer gegenüber erforderlich ist.

Meines Erachtens kann durchaus diskutiert werden, ob diese Rechtspflichten nicht überstrapaziert und zu weitreichend sind. Denn grundsätzlich darf ein Versicherungsmakler eine Rechtsberatung und Prüfung nur leisten, wenn er selbst der betreuende Versicherungsmakler dieses Vertrages ist. Dabei wäre es unerheblich, wenn er den Vertrag in die Betreuung übernommen hat oder ob er ihn auch selbst vermittelte. Aber den Vorvertrag hatte der in Anspruch genommene Versicherungsmakler nie selber vermittelt, nie betreut und auch nie in seine eigene Betreuung übernommen. Möglicherweise wusste er gar nicht, welche Verpflichtungen sich aus dem Vorvertrag ergeben würden.

Würden wir die rechtliche Prüfung und Beratung von Ansprüchen aus einem Vorversicherungsvertrag, den der Versicherungsmakler nicht vermittelt hatte, nicht mehr als berechtigte Nebenleistung im Sinne des § 5 Rechtsdienstleistungsgesetz ansehen, dann würde sich der Makler auch einer unerlaubten Rechtsberatung ausgesetzt sehen müssen. Da der Versicherungsmakler natürlich nicht gegen die Grundsätze der Rechtsordnung verstoßen darf, hätte eine rechtliche Beratung, ob Ansprüche gegen den Vorversicherer bestehen, möglicherweise nach dem von mir entwickelten Rechtsgedanken nicht erfolgen müssen.

Das hiesige Gericht argumentierte aber recht „clever“. Es verlangt keine Rechtsberatung des Versicherungsmaklers zu dem Vorvertrag, nur eine („gegenwärtige“) Hinweispflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer, dass möglicherweise auch der Vorversicherer unverzüglich zu informieren sei. Aber die Verletzung einer solchen Hinweispflicht führt dann wiederum zu einem Haftungsanspruch gegen den Versicherungsmakler.

Es ist durchaus und gut vertretbar, dass ein solcher, fast naheliegender Hinweis, natürlich gegenüber einem bestehenden Versicherungsnehmer als Beratungspflicht in Form eines Hinweises auszusprechen ist. Diesen Hinweis könnte man fast immer erteilen…

In der Praxis sieht es bestimmt häufig so aus, dass die Sekretärin die Koordination der Schadenanzeige vornimmt. Diese steigt natürlich nicht in eine inhaltliche Prüfung ein, sondern „leitet einfach nur weiter“. Daher kann ein solcher Fehler – der wegen des Maklers verspäteten Schadenanzeige – schnell passieren…. Die Folge ist dann, dass natürlich nur automatisch der selbst vermittelte aktuelle Versicherer informiert wird und nicht der lange Zeit zurückliegende Vorversicherer.

Daher sollte der Versicherungsnehmer immer sehr deutlich nach dem Schadenzeitpunkt oder nach dem behaupteten Schadenzeitpunkt gefragt werden!

Dann müsste es in einer Schadenanzeige auch schnell auffallen, welcher Versicherer, je nach Versicherungsperiode, für eine Schadenmeldung wirklich zuständig ist.

Sollten Unklarheiten bestehen, dann gilt es am besten immer zweierlei zu tun. Informieren Sie zum einen alle in Betracht kommenden Versicherer und weisen Sie zum anderen auch Ihren Kunden darauf hin, dass vorsichtshalber alle in Betracht kommenden Versicherer zu informieren sind. Vielleicht gibt es ja sogar noch ein Versicherer, von dem sie noch gar nichts wissen!

Im Ergebnis ist es unglücklich, dass hier eine Haftung gegenüber dem Versicherungsmakler festgestellt wird, obwohl er mit dem Vorvertrag überhaupt nichts zu tun hatte. Es war aber rückwirkend betrachtet leicht erkennbar, dass nur der Vorversicherer einstandspflichtig sein könnte und dass auch bei einer intensiven rechtlichen Prüfung – entgegen des Wortlautes der AVB  – berechtigte Leistungsansprüche bestehen. Im Nachhinein kann ein Jurist so etwas ja immer leicht feststellen…

Neben diesen einfach gehaltenen Feststellungen wirft dieser Fall natürlich auch weitere spannende rechtliche Fragestellungen auf, die jedoch den derzeitigen Rahmen unseres kurzen Beitrages sprengen würden.

Passen Sie also auf, dass in Ihrem Büro nicht derartige leichte Fehler zur richtigen Schadenmeldung an den richtigen Versicherer passieren!

Einen tollen Februar wünscht Ihnen,

Ihr,

Stephan Michaelis LL.M.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

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Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.

Das Makler-Portfolio um eine lukrative Dienstleistung erweitern

 

Makler und Konzeptberater sind prädestiniert für den Service Testamentsvollstrecker. Denn sie begleiten zu Finanzen, rechtlicher Vorsorge und Notfall-Management und haben das Vertrauern ihrer Kunden. Jedes Jahr hinterlassen Erblasser in Deutschland rund 400 Milliarden Euro. Durch die demographische Entwicklung ist eine weitere Steigerung in den kommenden Jahren zu erwarten. Damit steigt der Bedarf an qualifizierten Testamentsvollstreckern. Gleichzeitig öffnen sich für Makler und Finanzdienstleister neue Umsatzpotenziale.

Besonders die vielen vermögenden Erblasser wünschen, dass eine außenstehende, wirtschaftlich und rechtlich kompetente Vertrauensperson zum Testamentsvollstrecker bestellt wird. Der Testamentsvollstrecker setzt nach dem Versterben des Erblassers dessen Willen um- und gegebenenfalls durch. Gerade für vermögende Bestandskunden, Patchworkfamilien oder Selbständige macht ein Testamentsvollstrecker oft hochgradig Sinn, weil komplexe Verhältnisse vorliegen.

Warum Makler und Finanzdienstleister besonders geeignet sind

Zu Bestandskunden besteht seitens der Makler und Finanzdienstleister bereits ein gutes Vertrauensverhältnis. In den Vermögens- und Familienverhältnissen der Bestandskunden kennen sich gute Berater aus. Damit sind sie auf wichtige Aufgaben des Testamentsvollstreckers wie beispielsweise die Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses besser vorbereitet als so mancher andere.

Besonders empfehlenswert für Konzeptberater

Betreuen Berater Ihre Kunden zudem als Konzeptberater zu Finanzen, rechtlicher Vorsorge und Notfall-Management sind sie auch in weitere wichtige Bereiche involviert. Dazu gehören unter anderem Vollmachten, Testament, Verfügungen und Notfall-Ordner. Diese Kenntnisse sind zum Vorteil des Erblassers und der Erbengemeinschaft. Vieles geht schneller und effizienter.

Lukrative Serviceleistung bei guter Qualifikation

Durch das master.class seminar® (https://www.juradirekt-akademie.com/) “(Zertifizierter) Testamentsvollstrecker nach AGT-Richtlinien” der JURA DIREKT Akademie erhalten die Teilnehmer relevante Kenntnisse zu Erbrecht und Testamentsvollstreckung. Dazu wichtige Praxiskompetenz über Fallbeispiele. Damit können Sie sicher und erfolgreich tätig werden. Finanziell ist das interessant. Bereits bei einer eher niedrigen Erbmasse von 500.000 Euro liegt die Vergütung nach der Neuen Rheinischen Tabelle bei 12 bis 16-Tausend Euro oder höher, je nach Aufgabenanforderungen.

Das sagen Teilnehmer am master.class seminar Testamentsvollstrecker

Die Teilnehmer kommen in der Absicht ihre Kompetenzen zu erweitern. Aber natürlich auch um neue Geschäftschancen zu entwickeln. “In unserer ganzheitlichen Beratung stellen wir immer wieder fest, dass das Thema Testament für unsere Kunden sehr wichtig ist”, so Rainer Steinberger, RS Finanz, “die Ausbildung zum Testamentsvollstrecker bei der JURA DIREKT Akademie ist für unsere Kunden ein erheblicher Mehrwert und wir können professionell auch dieses Thema in der Beratung begleiten.” Pirmin Bender, GFA Finanz GmbH, stellt fest: “Ich kann es nur jedem empfehlen. Für uns ist Testamentsvollstreckung künftig ein zusätzliches Standbein.” Hartmut Schaut, Ravensburger Finanz, konstatiert, “Ich bekomme zu diesem Thema immer häufiger Fragen von meinen Kunden gestellt. Der Kurs gibt nun die Sicherheit, das Thema in der Praxis umsetzen zu können.”

Qualität und Reputation: von der AGT* anerkannt

Das Zertifikat zum Seminar wird von der *Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT) für eine Zertifizierung als geforderter Theorieteil anerkannt. Sind weitere Kriterien erfüllt können sich die Teilnehmer als “Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT)” bezeichnen und in die www.testamentsvollstreckerliste.de (http://www.testamentsvollstreckerliste.de) der AGT aufgenommen werden. Das Führen des Titels “Zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT” bzw. “Testamentsvollstrecker AGT” setzt eine separate Zertifizierung durch die AGT voraus. Mit dem Kurs der JURA DIREKT Akademie ist der Theorieteil erfüllt. Die Teilnehmer können den Titel “Testamentsvollstrecker nach AGT Richtlinien” führen. Weiter Informationen und Anmelden (https://www.juradirekt-akademie.com/testamentsvollstrecker-2020/)

 

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Die Vertriebe der Swiss Life-Gruppe und Franke und Bornberg haben ein 2017 gestartetes Projekt zur Einbindung der Angebots- und Vergleichsplattform fb>xpert in die Beratungsanwendungen des Finanzberatungskonzerns erfolgreich abgeschlossen.

 

Die Implementierung bei den Swiss Life- Vertrieben ging planmäßig Anfang Januar in den Live-Betrieb. Davon profitieren über 4.000 lizenzierte BeraterInnen. Zum Jahresstart 2020 haben die Projektteams der Finanzberatungen von Swiss Life Deutschland sowie Franke und Bornberg die Implementierung von fb>xpert in die Swiss Life-Beratungsumgebung erfolgreich abgeschlossen. Schon beim Start hatte das Projekt in der Branche hohe Aufmerksamkeit erfahren. Denn es steht für den Umstieg von über 4.000 lizenzierten BeraterInnen der Swiss Life-Vertriebe auf eine moderne, zukunftsfähige Vergleichs- und Tarifierungssoftware.

TAA-Prozesse und Dunkelverarbeitung entscheiden über den Erfolg

Initiator ist Swiss Life Deutschland. Das Unternehmen hatte 2017 entschieden, die Finanzberatungen Swiss Life Select, tecis, HORBACH und ProVentus sowie SwissCompare mit noch leistungsfähigeren Software-Lösungen auszustatten. Die Wahl fiel auf fb>xpert von Franke und Bornberg.

Dr. Matthias Wald, Leiter Vertrieb von Swiss Life Deutschland und Mitglied der Geschäftsleitung, erläutert die Beweggründe: „Mit fb>xpert haben wir uns für eine unabhängige und technisch, sowie fachlich marktführende Angebots- und Vergleichssoftware im Versicherungsbereich entschieden und diese in einem intensiven Projekt gemeinsam mit Franke und Bornberg weiterentwickelt. Unser Anspruch ist eine umfassende und kundenorientierte Beratung zum Vorteil unserer Kunden“, so Wald. Das Programm erfülle alle Ansprüche an eine produktgeberübergreifende und transparente Produktauswahl. Gleichzeitig liefere es einen stabilen, schnellen und effizienten Workflow und biete echte Dunkelverarbeitung.

„fb>xpert stellt aktuell die Benchmark für TAA-Prozesse, also Tarifierung, Angebot und Abschluss von Versicherungen“, konstatiert Wald. „Franke und Bornberg hat es verstanden, auf unsere Belange einzugehen und eine nahezu perfekte Point-of-Sale Anwendung mit uns entwickelt.“ Zudem zeichne sich Franke und Bornberg als verlässlicher Partner mit klarer Zukunftsorientierung aus.

Swiss Life stellt hohe Ansprüche

Vor der erfolgreichen Integration stand ein prall gefülltes Pflichtenheft. Swiss Life hat für das Projekt sehr ambitionierte Ziele formuliert, erläutert Michael Franke, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg. „Das Projekt hat uns extrem viel abverlangt. Allein mit Prozessen, Services, Schnittstellen und der Integration von Webservices und Produkten waren zeitweilig über 50 KollegInnen beschäftigt. Ich bin stolz auf unser gesamtes Team für diese hervorragende Leistung.“

Zu den Kernforderungen von Swiss Life zählten qualitätssichernde Beratungsstandards und Zielgruppenprofile ebenso wie weitreichende Individualisierungsoptionen für Berater. Intelligente Nutzeroberflächen, Webservice-Integration in allen Sparten und echte Dunkelverarbeitung sollten Prozesse verschlanken, Redundanzen vermeiden und Antwortzeiten deutlich verkürzen. Zudem sollten die Vertriebe das Programm möglichst autark administrieren können.

Das neue fb>xpert – Vorteile nicht nur für Swiss Life

Zum Jahreswechsel erfolgte nun der Komplettumstieg vom bisherigem Dienstleister – mit Erfolg, wie Matthias Wald feststellt: „Das neue fb>xpert bietet deutlich mehr Komfort und intelligente Gestaltungsoptionen. Jetzt können BeraterInnen der Swiss Life-Vertriebe noch individueller auf Kundenwünsche eingehen und neue Mitarbeiter schneller geschult werden.“ Viele relevante Produktgeber seien bereits über Webservices angebunden „Eine technische und innovative Beratungssoftware ist notwendig, um die persönliche Beratung zukunftsfest zu machen“, ist Wald überzeugt. Denn die digitale Verarbeitung des Geschäfts wird immer mehr zur Notwendigkeit.

Wichtige Neuerungen von fb>xpert:

– Individuelle Tarifverwaltung und Administrierung durch das Vertriebs-Backoffice.

– Qualitätsvergleich über Zielgruppenprofile: Nicht der Preis zählt, sondern die Eignung nach objektivierbaren Kriterien

– Passgenaue Berufszuordnung: Entscheidend für die bestmögliche Beratung zur Arbeitskraftsicherung (AKS)

– Spartenübergreifende AKS-Vergleiche: Optimale Lösungen mit Online-Risikoprüfungen und verbindlichen Voten über vers.diagnose

– Schnelle Rechenperformance: Parallele Tarifierung über alle angefragten Versicherer meist in weniger als fünf Sekunden

– Schlanke Prozesse: Daten werden nur dort abgefragt, wo sie wirklich relevant sind

– Klonen statt neu berechnen: Berater können schnell und einfach Angebotsalternativen durchspielen

– Elektronischer Antrag mit Antragsvervollständigung: Echte plausibilisierte Dunkelverarbeitung spart Zeit, Erfassungskosten und unnötige Nachbearbeitungen

Nicht nur die Swiss Life-Finanzberatungen profitieren von den Neuerungen, sondern alle Anwender von fb>xpert. Dazu zählen neben Einzelmaklern beispielweise die Maklerpools und -verbünde BCA, germanBroker.net, Jung, DMS & Cie. sowie vfm, die Lufthansatochter Albatros Versicherungsdienste, Finum.Finanzhaus, Plansecur, comdirect Bank und Volkwagen Bank. Auch Insurtechs wie friendsurance und wefox Germany setzen auf fb>xpert und nutzen die Verbesserungen.

Weitere Informationen zu fb>xpert stellt Franke und Bornberg unter diesem Link bereit. Kostenlose Webinare bieten Einblicke zum Funktionsumfang und Tipps für Anwender von fb>xpert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Franke und Bornberg GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover, Telefon +49 (0) 511 357717 00, Telefax +49 (0) 511 357717 13, www.franke-bornberg.de

Viele nach China entsandte Mitarbeiter fragen sich derzeit, ob sie angesichts der Ausbreitung des Coronavirus von ihrem Arbeitgeber zurück nach Deutschland geholt werden müssen.

 

Gleichzeitig ist unklar, inwieweit Dienstreisen in an das Seuchengebiet angrenzende Regionen sowie nach Shanghai oder Hongkong noch durchführbar sind. Die auf Auslandsentsendungen und Auslandsversicherungen spezialisierte BDAE Gruppe gibt betroffenen Expats und Geschäftsreisenden sowie Personalern und Travel-Managern wichtige Hinwiese, wie sie mit der derzeitigen Situation umgehen können.

Gemäß ihrer Fürsorgepflicht sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Lage in China weiterhin zu beobachten und dann aktiv zu werden, wenn die Mitarbeiter geschützt werden müssen. Wenn dies bedeutet, China zu verlassen, müssen Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeiter nach Hause gebracht werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt scheint dies für die gesamte Volksrepublik China der Fall zu sein, weil das Auswärtige Amt seine Teil-Reisewarnung ausgeweitet hat. Da es aktuell jedoch keine Linienflugzeuge gibt, sollten sich Unternehmen an die örtlichen Botschaften wenden, um einen Rücktransport zu organisieren.

Medizinische Assistance kommt nicht für Kosten der Evakuierung auf

Wer eine spezielle Assistance-Versicherung für Krisenfälle abgeschlossen hat, sollte mit dieser die Evakuierungsmöglichkeiten klären. Aber Achtung: Diese Art der Absicherung ist nicht zu verwechseln mit der medizinischen Assistance, die viele Auslandsreise-Krankenversicherungen anbieten. “Die klassischen Assistance-Dienstleister organisieren Transporte lediglich in medizinisch notwendigen Fällen, etwa wenn eine wichtige Behandlung im Krankenhaus vor Ort nicht gewährleistet werden kann. Dann werden Betroffene in die nächstgelegene Klinik geflogen, welche die erforderliche Gesundheitsversorgung gewährleistet”, weiß Michael Bullerjahn, Leiter des medizinischen Abrechnungsservice bei der BDAE Gruppe. “Die Tatsache, dass eine Seuchengefahr besteht, ist keine Leistungsvoraussetzung für eine medizinisch notwendige Evakuierung.”

Generell seien Rückholungen ins Heimatland keine klassischen Versicherungsleistungen und müssten gesondert abgesichert werden. Medizinische Assisteure würden jedoch nicht im Falle einer drohenden Seuche, wie aktuell beim Coronavirus, für die Evakuierung potenziell gefährdeter Expats und deren Angehörige sowie Geschäftsreisender sorgen. In den meisten Fällen würden sie diese mit ihrem Netzwerk dabei unterstützen, einen Heimatrückflug zu organisieren.

Auslandskrankenversicherung zahlt Coronavirus-Test

Wer sich mit einer Auslandskrankenversicherung der BDAE Gruppe im Raum China aufhält, kann sicher sein, dass diese im Krankheitsfall leistet. Auch Tests zum Nachweis oder Ausschluss des Coronavirus werden selbstverständlich bezahlt. Die in den Versicherungsschutz integrierte Assistance-Dienstleistung hilft bei der Organisation von Rücktransporten, kommt allerdings nicht für die Kosten einer möglichen Evakuierung auf.

Viele Arbeitnehmer, die für Dienstreisen oder langfristige Projekte in China, Shanghai oder Hongkong vorgesehen sind, reagieren verunsichert und fragen sich, ob sie die Reise antreten müssen. “Sofern eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung eines Arbeitnehmers bei einer Dienstreise zu erwarten ist, dürfen Arbeitnehmer sich laut Paragraf 106 der Gewerbeordnung weigern, eine Dienstreise in betroffene Gebiete anzutreten, ohne dass sie arbeitsrechtliche Sanktionen zu befürchten haben”, weiß Omer Dotou, Leiter der Abteilung Global Mobility Services beim BDAE. Aktuell hat das Auswärtige Amt für die Provinz Hubei und das gesamte Staatsgebiet der Volksrepublik China (also auch Shanghai) eine Teil-Reisewarnung ausgesprochen, auf die man sich berufen könne. Hongkong und Macao sind davon ausgenommen.

Unternehmen sollten Rücktritt von vertraglichen Verpflichtungen prüfen

Schwieriger gestaltet es sich bei Mitarbeitereinsätzen in angrenzende Länder oder in Hongkong und Macao. Hier besteht zumindest für den Moment keine Gefahr für die Gesundheit im Sinne der deutschen Rechtsprechung und auch das Auswärtige Amt hat für diese Orte keine Reisewarnung ausgesprochen.

Viele deutsche Firmen streichen allerdings ihre Geschäftsreisen nach China und Co. Dabei sollten sie jedoch bedenken: “Unternehmen haben gegenüber Geschäfts- und Kooperationspartnern in China und Shanghai vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen. Das macht es in der Praxis nicht leicht, Dienstreisen einfach abzusagen. Wir empfehlen, Geschäftsreisen dahingehend zu prüfen, inwieweit man von der vertraglichen Erfüllungspflicht bei Seuchengefahren zurücktreten kann”, so Experte Dotou weiter.

Betriebsschließungen in China und Shanghai

Derzeit herrscht in Sachen Produktion und Geschäftstätigkeit ohnehin ein Ausnahmezustand in China und Shanghai, denn ein Großteil der Betriebe hat seit den chinesischen Neujahrsferien geschlossen. Die Regierung hat die Schließung auf den 9. Februar verlängert.

Die örtlichen Behörden sind gemäß Artikel 42 des Gesetzes zur Prävention und Behandlung von Infektionskrankheiten der Volksrepublik China dazu berechtigt, derartige Schließungen anzuordnen. Unternehmen wiederum sind gezwungen, die behördlichen Anforderungen zu erfüllen. Falls ein Arbeitgeber sich nicht daran hält und Mitarbeiter in irgendeiner Form zu Schaden kommen, haftet er zivilrechtlich und es drohen empfindliche Strafzahlungen.

Die zuständigen Behörden sind außerdem befugt, einem Unternehmen die Geschäftslizenz zu entziehen, sollte es sich weigern, Maßnahmen zur Viruskontrolle und Virusprävention umzusetzen. Verantwortliche im Unternehmen können gemäß dem Strafrecht der Volksrepublik China sogar strafrechtlich belangt werden und ins Gefängnis kommen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

BDAE Holding GmbH, Kühnehöfe 3, 22761 Hamburg, Tel: +49-40-30 68 74-0, www.bdae.com

Mit Versicherungen verbinden die Wenigsten in Deutschland romantische Gedanken.

 

Dabei sollen sie genau das absichern und schützen, was besonders am Herzen liegt und wichtig erscheint. Gefragt danach, was den Deutschen so wichtig ist, dass sie es versichern würden, steht auf Platz 1 mit 44 Prozent der eigene Partner oder die Partnerin. Dicht danach folgen die eigene Gesundheit (41 Prozent) sowie Haus oder Wohnung (39 Prozent). Das ergibt eine repräsentative Befragung des Online-Versicherungsmanagers CLARK zusammen mit dem Befragungsinstitut YouGov. Ein Unterschied in diesem Ranking zeigt sich aber hinsichtlich der Geschlechter: Während fast jeder zweite Mann eine Versicherung für seine bessere Hälfte abschließen würde (48 Prozent), steht bei den Frauen die eigene Gesundheit mit 43 Prozent noch knapp vor dem eigenen Partner (41 Prozent).

Die Absicherung des Partners an oberster Stelle

Wäre der optimale Liebesbeweis am Valentinstag also, den Partner mit einer Versicherung zu überraschen? Auf Basis der Umfrageergebnisse wäre eine Lebensversicherung jedenfalls angemessener als rote Rosen. Denn während Blumen, Pralinen & Co. schnell wieder vergessen sind, sorgt die Lebensversicherung für den Partner für den Fall vor, dass einem selbst etwas zustößt. Sie kann den Verstorbenen selbstverständlich nicht ersetzen, gibt Partnern und Angehörigen aber Sicherheit, um mögliche finanzielle Probleme zu verhindern und trotz des Verlustes den Lebensstandard zu halten. Unterscheiden lässt sich zwischen Kapital- und Risikolebensversicherung: Bei Ersterem wird die Versicherungssumme auch ausbezahlt, sollte dem Versicherten in der vereinbarten Laufzeit nichts passieren. Letztere zahlt nur, wenn der Versicherte innerhalb der Laufzeit verstirbt. Dadurch sind die Beiträge der Risikolebensversicherung gleichzeitig deutlich geringer.

Auto und Haustier wichtiger als eigene Arbeitskraft

Die Umfrageergebnisse zeigen auch, dass nur 12 Prozent der Deutschen ihre eigene Arbeitskraft absichern würden. Unter den 18 bis 24-Jährigen ist es nicht mal jeder Zehnte (9 Prozent). Für die Gesamtheit der Deutschen ist damit der Schutz des Kraftfahrzeugs (30 Prozent) sowie des Haustieres (13 Prozent) immer noch wichtiger als ihre Berufsfähigkeit. Vor dem Hintergrund, dass jeder vierte Deutsche im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig wird, setzen die Verbraucher hierzulande aus Sicht der Experten falsche Prioritäten. Denn wenn der Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden kann, reicht die vom Staat gezahlte Erwerbsunfähigkeitsrente häufig nicht aus, um den Lebensstandard zu halten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte in solchen Fällen eine monatliche Rente garantieren, die in etwa 70 Prozent des vorherigen Einkommens entspricht. So können langfristig auch Vierbeiner und Sachgüter finanziell abgesichert werden.

Egal wie wichtig und richtig die ein oder andere Police auf den ersten Blick erscheinen mag, Verbraucher sollten Experten zu Rate ziehen, wenn es um die optimale Absicherung geht. Mit der CLARK App geht das ganz einfach und digital. CLARK analysiert die aktuellen Verträge und vergleicht sie mit den Tarifen von mehr als 160 Anbietern. Mit wenigen Klicks lässt sich zudem die eigene Lebens- und Versicherungssituation individuell bewerten und verbessern.

Zur Befragung: Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2018 Personen zwischen dem 4. und 6. Februar 2020 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Das Ranking beruht auf einer Mehrfachauswahl von maximal drei Items.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Clark Germany GmbH, Goethestraße 10, 60313 Frankfurt, Tel: 069/ 153 229 339, www.clark.de