ConceptIF und DEFINO wollen DIN-Norm zum Durchbruch verhelfen

 

Seit Januar 2019 kann die unter Federführung des Deutschen Instituts für Normung (DIN) und der DEFINO Institut für Finanznorm AG erarbeitete DIN-Norm 77230 als Grundlage für die Privatkunden-Beratung angewendet werden. Makler, die sich mit diesem Regelwerk identifizieren und dieses in der Außenwirkung darstellen möchten, können sich zertifizieren lassen. ConceptIF und DEFINO werden Makler ab sofort dabei unterstützen und eine erfolgreiche Zertifizierung honorieren.

Im engen Schulterschluss arbeiten ConceptIF und DEFINO zusammen, um der DIN 77230 zum Durchbruch in der Beratung von privaten Haushalten zu verhelfen. Makler, die bei DEFINO erfolgreich eine Zertifizierung als „Spezialist/in für die private Finanzanalyse – DIN 77230“ absolviert haben, können mit einem Bonus auf ihre Courtage rechnen. ConceptIF vergütet auf Konzepte der Assekuradeure ConceptIF Biz und ConceptIF Pro eine um bis zu zehn Prozent höhere auf die derzeit vereinbarte Courtage.

„Die DIN-Norm ist für uns ein Qualitätsnachweis für eine hochwertige und umfassende Beratung“, sagt Jan Bergmann, Leiter Produktmanagement bei der ConceptIF AG. „Wir honorieren die Bemühungen jener Maler, die sich dem Zertifizierungsprozess unterziehen und die DIN 77230 im bestmöglichen Interesse der Kunden anwenden.“ Die DIN-Norm schafft eine gute Grundlage dafür, denn sie legt fest, welche Daten Vermittler für eine Basis-Finanzanalyse von Privathaushalten erheben sollten und wie sie die individuellen Risiken und Notwendigkeiten der Haushalte identifizieren können.

DIN-Norm ist ein Zeichen für Qualität

Verbraucher haben die Sicherheit, dass das Ergebnis einer solchen Analyse immer vergleichbar ist, egal welcher Berater diese vorgenommen hat. Makler können im Rahmen der DIN-Analyse alle Risiken ihrer Kunden aufdecken, Versorgungslücken rechtzeitig schließen und Haftungsrisiken minimieren. Dazu ein Beispiel: Die Frage nach den persönlichen Risiken aus einer Manager- oder Geschäftsführertätigkeit wird bei der Bestandsaufnahme im Rahmen der Basis-Finanzanalyse seit Neuestem auch gestellt. Privatpersonen müssen daher von nun an auch über Haftungsrisiken aus ihrer Berufstätigkeit informiert werden, da sie mit ihrem gesamten Privatvermögen haften, wenn sie ihre Pflichten als Geschäftsführer oder Vorstand verletzen. Die DIN-Norm hilft ein bisheriges Defizit in der Privatkunden-Beratung zu beseitigen.

Für Makler liegt ein weiterer Vorteil in der positiven Außenwirkung, wenn sie nach erfolgreicher Zertifizierung mit dem DEFINO-Siegel werben können. „Allerdings ist der ganzheitliche Ansatz der Norm mit einem hohen Qualitätsanspruch verbunden, der für Makler zunächst mehr Arbeit und Aufwand bedeutet. Doch der Aufwand lohnt sich, denn wir erwarten mehr Vertrauen der Verbraucher in die Arbeit der Berater und Vermittler“, meint Dr. Klaus Möller, DEFINO-Vorstand.

ConceptIF erwartet, dass die DIN-Norm langfristig zum Branchenstandard wird. Bei Haftungsstreitigkeiten um eine fachgerechte Beratung ist davon auszugehen, dass die Gerichte die DIN-Norm als Entscheidungsgrundlage für ihre Urteile heranziehen werden. Für Vermittler kann es daher nur von Vorteil sein, sich nach DIN 77230 zu zertifizieren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Concept.IF AG, Concepts for Insurance & Finance, Friedrich-­Ebert-Damm 160a, D­-22047 Hamburg, Tel: 040/696970­666,

Fax 040/696970­660, www.conceptif.de

100 % digital – Antrag, Vertragsprüfung und Dokumentenversand in nur 1 Minute

 

Der KS/AUXILIA ist ein weiterer Schritt zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen gelungen. Mit der elektronischen Police schafft der Rechtsschutz-Spezialist die Möglichkeit der komplett papierlosen Antragsbearbeitung – also die durchgängige Digitalisierung der Prozesse Antrag, Vertragsprüfung und Bereitstellung der Vertragsdokumente.

Freie Versicherungsvermittler können diese Möglichkeit ab sofort in der hauseigenen Berechnungssoftware der KS/AUXILIA für ihre Kunden wählen. Die ePolice und alle weiteren Vertragsdokumente werden nach Antragsannahme sofort digital im Kunden- sowie im Vermittler-Portal zur Verfügung gestellt. Im Fall einer vollständigen elektronischen Prüfung ist die Police in nur 1 Minute verfügbar.

Der neue technische Service kann zukünftig auch in externe Vergleichsrechner integriert werden. Seitens der KS/AUXILIA sind die technischen Voraussetzungen dafür vorhanden.

Bestandskunden der KS/AUXILIA profitieren von den technischen Möglichkeiten, in dem sie ab sofort auf den digitalen Versand ihrer Vertragsunterlagen umstellen. Diese Umstellung kann jederzeit innerhalb der Vertragslaufzeit vorgenommen werden.

„Unser Ziel ist es, unseren Kunden und Geschäftspartnern sowohl Mehrwerte als auch Service-Erlebnisse zu bieten. Mit der ePolice folgen wir konsequent den Bedürfnissen und Erwartungen unserer Zielgruppen nach digitalen Services. Wir erreichen zudem wirtschaftliche Vorteile für die Versichertengemeinschaft.“ führt Ole Eilers, Mitglied des Vorstandes der KS/AUXILIA aus. Passend dazu hat der Versicherer vor kurzem bekannt gegeben, dass die Rechtsschutz-Beiträge in 2019 und auch in 2020 weiterhin auf dem günstigen Niveau gehalten werden können.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Kraftfahrer­Schutz e.V., Versicherungs­Gesellschaften, Uhlandstraße 7, D­80336 München, Tel: 089/53981­0, Fax: 089/53981­250, www.ks-auxilia.de

Die Deutsche Makler Akademie (DMA) hat ihre besten Trainer der Jahre 2017 und 2018 ausgezeichnet.

 

Die feierliche Ehrung fand im Rahmen des diesjährigen Trainertags in Berlin statt. Grundlage aller Auszeichnungen waren die Trainerbewertungen der DMA-Seminarteilnehmer. Für das Jahr 2017 erhielt Torsten Tessnow, Bezirksleiter der Bausparkasse Schwäbisch Hall, die Auszeichnung Trainer des Jahres. Seine Trainingsschwerpunkte liegen im Immobilienbereich. Für das gleiche Jahr wurde Silke Augat von der IDEAL Versicherungsgruppe, Spezialistin für das Thema Generationenberatung, als Förderertrainerin des Jahres ausgezeichnet. Für diese Ehrung kommen Trainer der über 40 Förderunternehmen der DMA in Frage, zu denen Versicherer, Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Vertriebe, Maklerbetriebe sowie Pools und Dienstleister gehören.

Newcomer des Jahres 2017 wurde der gelernte Bankkaufmann und Volljurist Dominik Rauschmayr. Gleichzeitig wurde er auch Trainer des Jahres 2018. Als hauptberuflicher Trainer liegen seine Tätigkeitsschwerpunkte in rechtlichen, betriebswirtschaftlichen sowie Kommunikations- und Verkaufsthemen.

Als Newcomer des Jahres 2018 wurde Carsten Harlozynski ausgezeichnet. Der Bankkaufmann und Fachwirt für Finanzberatung ist seit vielen Jahren als Geschäftsführer eines Wirtschafts- und Finanzberatungsunternehmens tätig. Der Titel Förderertrainer des Jahres 2018 ging an Philipp Wolframsdorf von der Stuttgarter Lebensversicherung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Makler Akademie (DMA) gemeinnützige GmbH, Petersburger Platz 6, 10249 Berlin, www.deutsche-makler-akademie.de

Kollegialer Gedanken- und Informationsaustausch schnell, spontan, überall.

 

Die makler.de Services GmbH bietet auf ihrem Portal www.makler.de Verbrauchern vielfältige Informationsmöglichkeiten zu Versicherungen und Finanzanlagen mit dem konsequenten Hinweis auf die Notwendigkeit einer kompetenten Beratung. In der Folge kann über ein intelligentes Suchsystem ein auf den aktuellen Bedarf spezialisierter Berater gefunden werden.

Neben diesem Instrument zur Neukundengewinnung unterstützt makler.de, die Initiative PRO Makler, unabhängige Finanzdienstleister durch eine geschlossene Community, das Maklerforum. Anmeldungen sind kostenlos, Voraussetzung ist der Nachweis der gewerberechtlichen Zulassung (IHK-Registrierungsnummer). Das Ergebnis: Eine Community ausschließlich unter Kolleginnen und Kollegen.

Community plus Branchen-Informationsmedium

Der kollegiale Austausch ist heute unverzichtbar: Eigene Erfahrungen, sinnvolle Empfehlungen, praktische Tipps, Hinweis auf nützliche News und vieles mehr. Der Einzelkämpfer wird zum Mitglied einer großen und starken Gemeinschaft und kann selbst durch eigene Posts und Blogs den Branchenkollegen helfen. Darüber hinaus kann man gezielt auf wertvolle Informationen zugreifen.

Nur ein paar Beispiele:

Der Marktplatz:

Hier entsteht ein konzentriertes Branchenbuch. Produktgeber und Dienstleister aus der Branche können ihr Unternehmen und spezielle Lösungen präsentieren. Der Vorteil: Über die Suchfunktion finden Vermittler und Berater genau den richtigen Anbieter für Ihren aktuellen Bedarf.

Akademie:

Mitglieder der Community oder Anbieter stellen empfehlenswerte Events ein. Selbst kann man gezielt nach Veranstaltungen suchen, z.B. für die IDD-Weiterbildungszeiten.

Gruppen:

Die konzentrierte Interessensgemeinschaft, hier tauscht man sich zu einem speziellen Thema aus. Einfach alle Gruppen ansehen und ggf. beitreten. Oder: Zum eigenen persönlichen Schwerpunktthema eine eigene Gruppe ins Leben rufen und andere Mitglieder der Community zur Teilnahme einladen.

Die Community jetzt als APP

Kontakte knüpfen, aktuelle Informationen bekommen und nützliche News in die Runde geben. Diese Kernelemente des Social Media müssen schnell, spontan und standortunabhängig möglich sein. makler.de bietet deshalb die Nutzung des Maklerforums ab sofort auch als App an, sowohl für Android als auch IOS. Zum Download bei Google Play oder im App Store einfach den Suchbegriff „makler.de Maklerforum“ eingeben. Die Installation und Nutzung ist kostenlos.

Makler/Berater/Vermittler, die sich bereits auf makler.de registriert haben (aktuell rund 450 mit täglichen Neuanmeldungen), können die App mit den gleichen Anmeldedaten (Benutzername und Passwort) nutzen und jetzt noch komfortabler von den Mehrwerten dieser Branchen-Community profitieren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

makler.de Services GmbH, Gottesackerstraße 11, 85221 Dachau, Tel: +49 8131 77 99 56-0, Fax: +49 8131 77 99 56-1, www.makler.de

Mit der Kanzlei PNHR Pelka Niemann Hollerbaum Rohde und Partner mbB hat sich eine renommierte Wirtschaftskanzlei für eine Mitgliedschaft im Interessensverein ZUKUNFT FÜR FINANZBERATUNG e.V. entschieden.

 

Die deutschlandweit tätige Sozietät aus Rechtsanwälten, Steuerberaten und Wirtschaftsprüfern mit Sitz in Köln bietet Finanzdienstleistern und Unternehmen der Finanzwirtschaft seit mehr als vier Jahrzehnten fachübergreifende Dienstleistungen und Lösungen aus einer Hand.  Der Interessensverein ZUKUNFT FÜR FINANZBERATUNG e.V. hat es sich zur Hauptaufgabe gemacht, das Branchenimage nachhaltig zu verbessern und damit verbunden wieder mehr Nachwuchskräfte für die Branche zu begeistern zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit.

PNHR unterstützt als Fördermitglied ab sofort die Aktivitäten des Vereins in Sachen Imageförderung für die Finanzdienstleistungsbranche sowie Verbesserung der Zukunftsperspektiven von Finanzberatern. „Als erfahrene Wirtschaftskanzlei mit einem klaren Mandanten-Schwerpunkt im Finanzsektor, liegt uns die Zukunftsfähigkeit dieser Branche sehr am Herzen. Aus diesem Grunde möchten wir auch die Aktivitäten des ZUKUNFT FÜR FINANZBERATUNG e.V. tatkräftig unterstützen“  so Rechtsanwalt Peter Schröder, Partner bei PNHR. „Im Rahmen unserer Mitgliedschaft möchten wir künftig auch den angeschlossenen Mitgliedern auf Wunsch bei ausgewählten Fragen zu Recht und Steuern mit der Kompetenz unserer Kanzlei zur Verfügung stehen und so die wertvolle Arbeit der Finanzberater fördern.“

Der Interessensverein plant derzeit verschiedene Projekte zur überregionalen Unterstützung von Finanzdienstleistern. Neben einem neuartigen Verbraucherportal, das bis zur Jahresmitte gestartet werden soll, will der Verein deutschlandweit direkte Mehrwerte für alle angeschlossenen Mitglieder bieten.

„Wir freuen uns sehr, mit PNHR eine höchst renommierte Kanzlei als weiteres Fördermitglied gewonnen zu haben, die seit mehreren Jahrzehnten im Finanzmarkt erfolgreich aktiv ist. Wir wollen damit unseren Anspruch, greifbare Vorteile direkt an die Basis der Finanzberater zu bringen, deutlich unterstreichen“ kommentiert Christian Schwalb (1. Vorsitzender ZUKUNFT FÜR FINANZBERATER e.V.) die neue Partnerschaft.

Über PNHR

Die Wirtschaftskanzlei PNHR Dr. Pelka und Sozien GmbH hat Ihren Sitz in Köln und unterhält Niederlassungen in Berlin und Essen. Die Kanzlei ist international tätig und besteht aus 16 Partnern und mehr als 150 Fachkräften. Ob Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung oder Steuerberatung: PNHR bietet fachübergreifende Dienstleistungen und Lösungen aus einer Hand. In der Beratung von Finanzdienstleistern, Versicherungsgesellschaften und Unternehmen der Finanzbranche liegt ein wesentlicher Schwerpunkt in der Mandantenauswahl.

Über ZUKUNFT FÜR FINANZBERATUNG e.V.

Der Verein ZUKUNFT FÜR FINANZBERATUNG e. V. wurde am 25. Oktober 2018 im Rahmen der DKM in Dortmund von Branchenverbänden, Marktteilnehmern und Dienstleistern der Branche gegründet. Ziel des gemeinsamen Vereins ist die Förderung und Verbesserung des Ansehens der Finanz-, Versicherungs- und Vorsorgeberatung in Deutschland. Inzwischen sind viele Unternehmen als Förderer und Unterstützer beigetreten, welche die Ziele des Vereins unterstützen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

ZUKUNFT FÜR FINANZBERATUNG e.V., Kronachallee 8, 96317 Kronach, Tel: 0800 – 38 66 546, www.zukunftfuerfinanzberatung.de

“Wie hoch wird meine Rente sein? Und wie hoch ist mein Altersvorsorgebedarf?”

 

Kaum jemand wird diese Fragen aus dem Stegreif beantworten können. Um für mehr Transparenz beim Altersvorsorgebedarf zu sorgen, bietet die Zurich Versicherung ab sofort mit dem RentenCheck (www.zurich.de/rentencheck) einen kostenlosen Online-Rentenrechner. Mit nur wenigen Klicks erhält der Anwender einen Anhaltspunkt zur Orientierung, wie hoch der Vorsorgebedarf im Alter ist. Mithilfe der alljährlichen Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung, die an rund 31 Millionen Versicherte verschickt wird, können Bundesbürger auf einfache Art und Weise den Vorsorgebedarf online berechnen. Nach Eingabe des Alters, Geschlechts, des geplanten Renteneintrittsalters sowie der Rentenhöhe gemäß Renteninformation erhalten Interessierte einen Überblick darüber, wie viel sie bis zum Renteneintritt zusätzlich zur gesetzlichen Rente privat ansparen müssen, um ihren gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten.

Mit Online-Rentenrechner und persönlichem Beratungsgespräch Vorsorgelücken aufdecken und Maßnahmen ergreifen

“Viele Bürger haben weder eine Vorstellung darüber, welche Nettorendite unter Berücksichtigung von Steuern, Sozialabgaben und Inflation zur Verfügung steht, noch wie viel sie monatlich sparen müssten, um ihre Wunschrente zu erreichen. Mit dem vereinfachten Tool von Zurich möchten wir das Bewusstsein für das Thema schärfen und Interessenten einen Anhaltspunkt zur groben Orientierung bieten. Darauf aufbauend kann im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs eine professionelle Vorsorge-Analyse durchgeführt werden. Unsere Zurich Vorsorgeexperten können zudem aufzeigen, wie sich die Sparbeiträge unter Nutzung staatlicher Förderungen optimieren lassen”, sagt Jawed Barna, Vorstand Distribution & Partnerships bei der Zurich Gruppe Deutschland. Mit dem Wissen zur eigenen Vorsorgelücke und mögliche Förderungen versetzt Zurich Bundesbürger in die Lage frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die individuelle Wunschrente zu erreichen und den Lebensabend ohne finanzielle Sorgen zu genießen.

Der Renten-Dreiklang für die optimale Altersvorsorge: Gesetzliche, betriebliche und private Rente

Höhere Lebenserwartung bei sinkender Geburtenrate: Deutschland schrumpft und altert. Trotz steigender Einkommen erleben wir in den letzten Jahren ein sukzessiv sinkendes Rentenniveau. Klar ist: Die gesetzliche Rente allein kann den Lebensstandard im Alter nicht sichern. Die Menschen in Deutschland sollten ihre Altersvorsorge deshalb vermehrt selbst in die Hand nehmen. Darauf wird auch in der Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung hingewiesen. Die Renteninformation erhalten alle Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 27. Lebensjahr und wenn sie mindestens fünf Jahre Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben. “Die Renteninformation verschafft einen Überblick über die bisher erworbenen und künftigen Rentenansprüche. Um die individuelle Wunschrente zu erreichen, ist es unumgänglich die gesetzliche Rente mit einer betrieblichen und einer privaten Rente zu kombinieren”, betont der Versicherungsexperte Jawed Barna.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-­33, D-­53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

0,00016 Beschwerden je Versicherungsvermittler in 2018

 

Am 23.5.2019 hat der amtierende Ombudsmann für Versicherungen, Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier, die Jahresstatistik 2018 vorgestellt. Im Bereich der Lebensversicherung gab es 2018 annähernd NULL Beschwerden gegen Vermittler.

Bei der Diskussion über die Einführung eines Provisionsdeckels in der Lebensversicherung wird häufig damit argumentiert, dass die Qualität der Beratung gering sei und verbessert werden müsse. In dem vorliegenden Entwurf eines Provisionsdeckelgesetzes wird ein extrem bürokratisches und kaum umsetzbares System von Qualitätskriterien vorgestellt und den Versicherern die Aufsicht über deren Einhaltung übertragen. Der AfW hat diesen Umstand in seiner ausführlichen Stellungnahme zu dem Referentenentwurf wegen des damit vorgesehenen Systemwechsels in der Vermittleraufsicht hart kritisiert.

Die aktuelle Statistik des Ombudsmann weist nun für 2018 die Zahl von 103 „zulässigen Beschwerden“ gegen Vermittler auf. Ein weiterer Rückgang im Vergleich zum Vorjahr. 43,7 % der zulässigen Beschwerden, also 45 Beschwerden, betrafen davon die Sparte Leben.

Eindrucksvoller wird es noch, wenn man beachtet, was „zulässig“ bedeutet. Das heißt ausschließlich, dass sich die Schlichtungsstelle überhaupt inhaltlich mit der Beschwerde befasst hat. Darüber, ob die Beschwerde auch „begründet“ ist – also letztlich festgestellt wurde, dass durch den betroffenen Vermittler etwas falsch gemacht wurde – , sagt die Zahl noch nichts aus.

Lediglich 31,4 % (also 32 Beschwerden) der zulässigen Vermittlerbeschwerden gingen 2018 zugunsten der Beschwerdeführer aus. Das heißt wiederum, dass lediglich 32 Beschwerden gegen Vermittler tatsächlich auch begründet waren. Überträgt man auch hierauf wiederum die  43,7 % Sparte Leben, stellt sich heraus, dass ca. 14 berechtige Beschwerden gegen Vermittler im Bereich Lebensversicherung 2018 beim Ombudsmann festgestellt wurden.

Ob überhaupt auch nur eine einzige begründete Beschwerde gegen Versicherungsmakler dabei war, lässt die Statistik leider wieder einmal offen.

In Deutschland sind ca. 200.000 Versicherungsvermittler registriert. Es gab also je Versicherungsvermittler 0,00016 Beschwerden in 2018, im Bereich der Sparte Leben nur 0,00007 Beschwerden.

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW dazu: „Das ist statistisch NULL. Diese Zahlen zeigen eindrucksvoll, wie völlig absurd es ist, den Vermittlern pauschal eine schlechte Beratungsqualität zu unterstellen und damit auch noch ein Gesetz begründen zu wollen, was massiv in Grundrechtspositionen vor allem von mittelständischen Gewerbetreibenden eingreift.  4.700.000 – in Worten: viermillionensiebenhunderttausend – vermittelte Versicherungsverträge 2018 und dabei nur 14 – in Worten: vierzehn – berechtigte Beschwerden zur Vermittlung – das sind Zahlen, die die Branche stolz vor sich hertragen kann. Besser geht es nicht und es wird Zeit, dass die Politik hier Anerkennung ausspricht, statt abwegige Negativunterstellung zur Gesetzesbegründung heranzuziehen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Ackerstr. 3, 10115 Berlin, Tel: 030/63 96 437-0, Fax: 030/63 96 437-29, www.afw-verband.de

Die Verbraucherschlichtungsstelle Versicherungsombudsmann hat am 22. Mai 2019 ihren aktuellen Jahresbericht vorgelegt.

 

Prof. Dr. Günter Hirsch, Ombudsmann bis März 2019, und sein Nachfolger, Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier, informierten in Berlin über die Beschwerdetätigkeit, äußerten sich zu aktuellen verbraucherpolitischen Themen und stellten sich den Fragen der Presse.

Prof. Hirsch, von 2008 bis März 2019 Ombudsmann für Versicherungen, davor Präsident des Bundesgerichtshofs, erläuterte seinen Vorschlag zur Ergänzung der Musterfeststellungsklage. Nach der ersten Stufe, der gerichtlichen Feststellung der Haftung von Unternehmen, sollten diese in der zweiten Stufe verpflichtet werden, sich an einem Schlichtungsverfahren über die Höhe der Entschädigung zu beteiligen.

Weiter wies Prof. Hirsch auf die 2018 in Kraft getretenen Änderungen im Versicherungsvermittlerrecht, und hier insbesondere auf die gewerberechtliche Verpflichtung der Vermittler hin, am Verfahren des Versicherungsombudsmanns teilzunehmen. Dies stärke die Rechte der Verbraucher und zeige die Wertschätzung des Ombudsmannverfahrens durch den Gesetzgeber.

Schließlich zog Prof. Hirsch ein Fazit seiner 11-jährigen Amtszeit. Nicht nur die Schlichtungsstelle habe sich kontinuierlich weiterentwickelt, das gelte auch für den Rechtsrahmen. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur außergerichtlichen Streitbeilegung durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sei auf der Verfahrensseite nachvollzogen worden, was Verbrauchern an Rechtsansprüchen im Laufe der Zeit richtigerweise zugewachsen ist. Eine aktuell im Gesetzgebungsprozess befindliche Änderung des Gesetzes halte er allerdings für problematisch, da damit die außergerichtliche Streitbeilegung einer uneingeschränkten behördlichen Aufsicht unterstellt werde. Dies könne in die Unabhängigkeit des Schlichters eingreifen und widerspreche der Idee des auf Konsens ausgerichteten, vereinfachten und schnellen Schlichtungsverfahrens. Damit drohe sie zu verlieren, was sie gerade auszeichne und für den Verbraucher wertvoll mache.

Während seiner Amtszeit seien über 200.000 Beschwerdefälle abgewickelt worden. Das zeige, wie sehr die von der deutschen Versicherungswirtschaft eingerichtete Schlichtungsstelle angenommen werde. Herrn Dr. Schluckebier wünsche er die notwendige Fortune für die künftigen Aufgaben.

Dr. Schluckebier, zuvor Richter des Bundesverfassungsgerichts, berichtete über seine ersten Eindrücke im Amt. Er zeigte sich beeindruckt von der Leistungsfähigkeit der Schlichtungsstelle. Fast 50 Mitarbeiter, darunter 22 in den Versicherungssparten spezialisierte Volljuristen und 15 Versicherungskaufleute brächten täglich rund 60 Verfahren mit zum Teil sehr komplizierten Rechtsfragen zum Abschluss. Dabei werde in vielen Fällen Abhilfe bewirkt und mit großem Einfühlungsvermögen dem mitunter aus nachvollziehbaren Gründen aufgebrachten Verbraucher in verständlicher Sprache die Rechtslage erklärt.

Die Beschwerdestatistik erläuterte Dr. Horst Hiort, Geschäftsführer des Vereins. Im Berichtsjahr haben 14.147 zulässige Beschwerden die Schlichtungsstelle erreicht. Gegenüber dem Jahr 2017 bedeute dies eine Verringerung um 5,1 Prozent. Bei der Betrachtung der Versicherungssparten falle der Rückgang von Eingaben in der Lebensversicherung um 19,7 Prozent auf. Ebenfalls niedriger sei das Beschwerdeaufkommen in der Rechtsschutzversicherung ausgefallen, wenngleich nur um 6 Prozent. Damit führe die Sparte aber immer noch die Beschwerdestatistik an. Der größte Zuwachs sei in der Gebäudeversicherung mit fast 25 Prozent zu verzeichnen, danach folge die Kfz-Kasko- und dann die Kfz-Haftpflichtversicherung mit 6,2 bzw. 7,1 Prozent. Besondere Vorkommnisse seien aus statistischer Sicht nicht erkennbar.

Im Berichtsjahr wurden in der Schlichtungsstelle 14.329 zulässige Beschwerden abschließend bearbeitet. Zusammen mit den unzulässigen und von den Beschwerdeführern nicht weiterverfolgten Vorgängen wurden 19.216 Verfahren beendet. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der zulässigen Beschwerden konnte mit 2,6 Monaten im Durchschnitt noch einmal gesenkt werden.

Der Jahresbericht steht zum Download auf der Website der Schlichtungsstelle bereit (www.versicherungsombudsmann.de).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Versicherungsombudsmann e. V., Leipziger Straße 121, 10117 Berlin, Tel: +49 30 20 60 58 – 0, www.versicherungsombudsmann.de

Mit ihrer Fördermitgliedschaft unterstützt die ARTS Asset Management GmbH seit dem 01.04.2019 die Arbeit des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW.

 

ARTS Asset Management ist Teil der C-Quadrat Investment Gruppe und auf das Managen von quantitativen Total Return-Strategien spezialisiert. Ein technisches Handelssystem bildet für das aktive Fondsmanagement, bei dem sämtliche Anlageentscheidungen unabhängig von menschlichen Emotionen getroffen werden, die Grundlage. Der Erfolg der Total Return Fonds orientiert sich nicht an einer Benchmark, sondern versucht langfristig in allen Marktphasen absolute Gewinne zu erwirtschaften. Die ARTS Fonds wurden in den vergangenen 16 Jahren mit über 300 internationalen Auszeichnungen honoriert.

Gunther Pahl, Head of Europe: “ARTS Asset Management ist mit dem von Partnern vermittelten Privatkundengeschäft groß geworden. Zu diesem stehen wir auch für die Zukunft. Unsere Vertriebspartner schätzen die fachliche, rechtliche und lobbyierende Unterstützung des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW. Mit unserer Fördermitgliedschaft im AfW wollen wir den Interessenverband unserer Vertriebspartner unterstützen.“

„Wir freuen uns sehr darüber mit der ARTS Asset Management GmbH ein neues Fördermitglied gewonnen zu haben, das sein Wachstum der vergangenen Jahre vor allem dem freien Vertrieb seiner Produkte über unabhängige Finanzanlagenvermittler zu verdanken hatte. Umso engagierter unterstützt die ARTS Asset Management GmbH die Arbeit des Verbandes für den Erhalt und den Ausbau des freien Vertriebes von Finanzdienstleistungen in Deutschland“, ergänzte Matthias Wiegel, Mitglied des Vorstandes im Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Ackerstr. 3, 10115 Berlin, Tel: 030/63 96 437-0, Fax: 030/63 96 437-29, www.afw-verband.de

Siegfried Isenberg, Leiter Bereich Vertriebspartner der IKK classic, erläutert das bisher unterschätzte Vertriebspotenzial von Zusatzleistungen in der GKV und schildert, wie die IKK classic hierzu Makler in der Beratung unterstützt.

 

Warum haben bisher nur wenige Vermittler das Thema Leistungsoptimierung in der GKV für ihre Kunden im Portfolio?

Die GKV wurde bisher von vielen Maklern noch gar nicht als relevanter Beratungsgegenstand erkannt. Für sie scheinen „GKVen alle gleich zu sein“. Allerdings wird das Thema auch von den Kunden nur selten angesprochen. Die Wechselbereitschaft bezüglich ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ist oft sehr gering ausgeprägt oder emotional belegt. Höchstens der Preis wird noch als Vergleichskriterium eingebracht. Das wirklich Wichtige, das Preis-Leistungs-Verhältnis für den individuellen Bedarf und die Gesundheit des Kunden, werden noch viel zu wenig beachtet. Mit den Wahltarifen, dem Bonusprogramm, dem Gesundheitskonto und dem Gesundheitsclub bietet die IKK classic genau diese wertvollen Leistungen für ihre Kunden.

Welches Einsparpotenzial können Wahltarife und Bonusprogramme in der GKV den Vermittlerkunden generell bieten?

Die IKK classic bietet ihren Kunden zwei Wahltarife an. Im IKK Cash bekommen Kunden, die „keine Leistungen“ in Anspruch nehmen, einen Monatsbeitrag des selbst gezahlten Anteils zurück – bis zu 600 Euro. Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheitskurse können jedoch in Anspruch genommen werden. Mit dem Wahltarif Cash plus kann sogar eine Rückerstattung von bis zu 900 Euro erreicht werden, wenn für den Kunden eine geringe Selbstbeteiligung an möglichen Gesundheitskosten infrage kommt.

Gleichzeitig können mit den gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen sowie den Gesundheitskursen und einigen sportlichen Aktivitäten Punkte für das Bonusprogramm gesammelt werden. Mit nur vier Maßnahmen innerhalb von zwölf Monaten können Erwachsene (ab 16 Jahren) so leicht eine Prämie von 100 Euro erhalten – Kinder erzielen mit drei Maßnahmen 60 Euro Bonusprämie. Noch besser: Versicherte ab 16 Jahren haben alternativ die Möglichkeit, den Bonus als Zuschuss für eine private Krankenzusatzversicherung der SIGNAL IDUNA und andere Gesundheitsleistungen (z. B. Fitnesstracker) einzusetzen – dann sogar bis zu 150 Euro.

Über die Prämien aus dem Bonusprogramm und den Wahltarifen hat der Kunde somit einen erheblichen finanziellen Vorteil und kann seinen Versicherungsschutz optimieren – und für Vermittler ergibt sich so die Gelegenheit, GKV und private Zusatzversicherungen zu kombinieren, um die Gesundheitsversorgung ihrer Kunden zu verbessern. Für versierte Berater liegt hier ein großes Cross-Selling-Potenzial.

Die IKK classic bietet auch das Gesundheitskonto und den Gesundheitsclub an. Was verbirgt sich dahinter?

Hinter dem Gesundheitskonto verbergen sich attraktive Erstattungsleistungen für die Kunden der IKK classic. Erstattet werden beispielsweise 180 Euro für Gesundheitskurse, 160 Euro für osteopathische Behandlungen, 40 Euro für die professionelle Zahnreinigung und vieles mehr. Schwangere erhalten außerdem 100 Euro für Mineralstoffe wie Folsäure, Eisen und Magnesium und weitere 100 Euro für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen wie die Nackenfaltenmessung oder das Ersttrimesterscreening. Die Erstattungen über das Gesundheitskonto können auch von Personen in Anspruch genommen werden, die kostenlos familienversichert sind – ein echter Mehrwert für die ganze Familie.

Der Gesundheitsclub bietet den Kunden der IKK classic zusätzlich attraktive Preisvorteile in den Bereichen Sport, Fitness, Ernährung, Erholung, Entspannung und Gesundheit. Dabei findet der Kunde auf der Homepage der IKK classic neben den namhaften bundesweiten Anbietern, wie zum Beispiel Philips, Lensbest oder AKON Aktivkonzept über die Suchfunktion auch regionale Angebote in seiner Nähe.

Inwieweit sind all diese Vorteile kombinierbar?

Das Bonusprogramm, die Wahltarife und die Leistungen aus dem Gesundheitskonto und dem Gesundheitsclub sind vielfältig miteinander kombinierbar – das gibt es so nur bei der IKK classic. Ein kleines Beispiel: Ein Mitglied bekommt 150 Euro als Zuschuss aus dem Bonusprogramm, 450 Euro aus dem Wahltarif IKK Cash plus, 180 Euro Erstattung für eine AKON-Aktiv-Reise und 30 Prozent Rabatt auf einen Philips-Fitnesstracker.

Wie sollten Vermittler Ihre Kunden am besten auf das Thema Gesundheitsversorgung/GKV ansprechen?

90 % der Bevölkerung in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert. Also ist ist das Thema immer passend. Die Abfrage des Krankenversicherungsschutzes sollte die Basis jeder Bedarfsermittlung sein. Und schon ist man im Thema.

Für die Darstellung der Vorteile der IKK classic bieten wir unseren Vertriebspartnern vielfältige Unterstützung an. Im Vertriebspartnerportal stehen Erklärvideos, Flyer, Präsentationen und Tools bereit, mit denen der Vermittler sich die Sales Story selbst verdeutlichen aber auch dem Kunden sehr schön präsentieren kann. Die Mitgliedschaft kann dann ganz einfach – ohne Unterschrift – vom Vermittler online abgeschlossen werden. Den Vertriebspartnern der IKK classic steht zusätzlich ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung, so dass in jedem Fall Rückfragen schnell und unbürokratisch beantwortet werden können. In schwierigen Fällen kann der Ansprechpartner auch die Beratung unterstützen oder übernehmen – ganz nach Bedarf und Geschmack. Anders als bei der PKV droht dem Berater zudem keine Stornohaftung und auch eine Risikoprüfung kennt die GKV nicht. Der Vermittler erhält dabei immer die volle Aufwandsentschädigung für jedes geworbene Mitglied.

Ein Krankenkassenwechsel ist auch eine emotionale Frage. Wie können Vermittler hier zielgerichtet argumentieren?

Gesundheit und Familie sind für Jeden emotionale Themen. Hier kann der Vertriebspartner mit der IKK classic attraktive Argumente liefern, um auch die emotionale Seite des Kunden anzusprechen. Einige Beispiele: Die IKK classic unterstützt Ehepaare in der Kinderplanung mit einem Zuschuss von 500 Euro auf den Eigenanteil zur künstlichen Befruchtung und leistet mit dem Gesundheitskonto auch während der Schwangerschaft deutlich mehr, als es der gesetzliche Rahmen vorsieht. Mit einem Zuschuss von 250 Euro zur Hebammenrufbereitschaft hat die werdende Mutter die Möglichkeit, von ihrer eigenen Hebamme während der Entbindung unterstützt zu werden. Die IKK classic steht jedem Kunden als verlässliche und leistungsstarke Krankenversicherung zur Verfügung – und ist mit über 150 Geschäftsstellen und mobilen Beratern auch persönlich vor Ort für die Menschen da.

Aktive Verlinkung: www.ikk-classic.de/vertriebspartner

 

Verantwortlich für den Inhalt:  

IKK classic, Tannenstraße 4 b, 01099 Dresden, +49 (0) 800 455 1111, www.ikk-classic.de

Interview mit Claus-Dieter Gorr, Geschäftsführender Gesellschafter, PremiumCircle Deutschland GmbH

 

Herr Gorr, Sie sind seit vielen Jahren mit PremiumCircle Ausrichter der von Maklern, Vermittlern und Versicherern sehr geschätzten Veranstaltungsreihe „VorsorgeFachForum“. Was sind die Leitthemen in diesem Jahr?

Unter dem Motto „Transparenz und Präzision entscheiden“ beschäftigen wir uns einerseits mit der aktuellen qualitativen Positionierung der biometrischen Versicherungsprodukte, andererseits aber auch mit der politischen Bewertung der Produkt- und Vertriebswelt. Gerade bei den beiden aus politischer Sicht kritischen Sparten, der PKV und der Berufsunfähigkeitsversicherung, gibt es dringenden Handlungsbedarf für die gesamte Versicherungswirtschaft, insbesondere aber für die Unternehmen, die eine gute Startposition haben. Also die, die bei den VorsorgeFachForen dabei sind.

Gibt es auch Themen die Makler und Vermittler so bisher am Markt noch nicht gehört haben?

Ja, ganz sicher eine ganze Reihe, die wir  – manchmal noch in der Nacht vorher – einbauen. Eine echte Premiere wird allerdings unsere neue benutzerfreundlicherer PremiumSoftware BU sein. Bei der neuen Software arbeiten wir zum ersten Mal mit Transparenzkriterien. Wir identifizieren in der PremiumSoftware die Fülle unverbindlicher Formulierungen und unbestimmter Begriffe in den AVB und geben unseren Usern damit eine weitere Sicherheit in der Verbraucherberatung. Das bedeutet, dass der Kunde im Protokoll künftig auch  eine Visualisierung und  additive Darstellung aller unklar formulierten und leistungsrelevanten AVB-Merkmalen erhält. Für alle Beteiligten also die maximale Rechtssicherheit.

Welchen Mehrwert haben Ihre Teilnehmer durch die diesjährigen VorsorgeFachForen? 

Das erklärt nichts so gut wie das Feedback eines Teilnehmers der letzten VorsorgeFachForen, Zitat: „Trotz 20 Jahren in der Branche und über 5000 Kundenverbindungen habe ich mich während der Vorträge nicht einmal getraut auf die Toilette zu gehen. Ich hatte Angst etwas zu verpassen.“ Wir sind überzeugt davon, dass keine andere Veranstaltung der Versicherungswirtschaft eine so transparente, präzise und quellenbasierte Darstellung der IST-Situation auf dem biometrischen Produktmarkt leistet, und gleichzeitig auch eine vertriebliche Perspektive für die Zukunft aufzeigt. Es gibt an einem Tag  – wie immer –  eine neutral qualitative Druckbetankung.

Herr Gorr Sie haben kürzlich eine vielbeachtete Studie zum PKV-GKV Vergleich im Auftrag der Grünen/Bündnis90 erstellt. Was waren die drei wichtigsten Aussagen/Erkenntnisse der Studie?

1.)          Die  überwiegende Anzahl der PKV-TOP-Tarife hat nicht einmal die Leistungen der GKV nach SGBV

2.)          Die gravierendsten Deckungslücken gibt es im Bereich der Anschlussheilbehandlung, Reha und Kur, der häuslichen Krankenpflege und Palliativversorgung, der Psychotherapie, Transporte, Prävention und Familienplanung (d.h. nicht rechtswidriger Schwangerschaftsabbruch, Haushaltshilfe, Sozialpädiatrie, Kindernachversicherung). Also Leistungskriterien die bei Inanspruchnahme meistens sehr kostenintensiv sind und erst mit zunehmender Vertragsdauer in Anspruch genommen werden.

3.)          PKV ist nicht gleich PKV. Es gibt enorme unternehmensindividuelle Unterschiede.

Interessanterweise haben, insbesondere die in der jüngsten ASS-Compact-Umfrage beliebtesten PKV-Anbieter, in ihren  AVB erhebliche Leistungslücken. Da werden in einigen Jahren auf einige  Vermittler und manchen Pool existenzielle Forderungen wegen Fehlberatung zukommen.

Kann man die PKV wirklich mit der GKV vergleichen? Was war die Intension für Sie diese Studie herauszubringen?

Systemisch betrachtet sicher nicht, die PKV ist eine klassische Versicherung und die Gesetzlichen Krankenkassen sind Teil des politisch gesteuerten Gesundheitssystems. Man kann aber sehr wohl den aktuellen  Leistungskatalog vergleichen.

„DIE“ PKV wird in der medialen Darstellung eher kritisch betrachtet. Unsere Studie sollte aufzeigen, inwieweit sich die Angebote der PKV-Unternehmen voneinander inhaltlich unterscheiden, und ob die selbstbewussten Werbeaussagen der PKV  – sinngemäß „alles besser“ – tatsächlich faktenbasiert sind. Diesem Auftrag sind wir nachgekommen.

Was antworten Sie auf die Kritik des PKV Verbandes und Politikern wie Herrn Lauterbach von der SPD, die genau diese Vergleichbarkeit der beiden System so nicht nachvollziehen wollen?

Der PKV-Verband sprach in seiner seiner ersten und später redigierten Pressemitteilung davon, die Kriterien seien nicht relevant gewesen und im Übrigen gäbe es eine nebenvertragliche Regulierungsmöglichkeit. Wir haben den Verband aufgefordert, uns die konkreten Rechts- und Kalkulationsgrundlagen für mögliche Kulanzleistungen zu benennen. Diese Informationen sind mangels Rechtsgrundlage bis heute ausgeblieben. Und genau das ist das Problem der PKV: es besteht eben nur ein Anspruch auf das, was vertraglich garantiert ist. Und genau das steht in der Studie drin. Sie legt transparent offen wozu die einzelnen Unternehmen offenbar bislang nicht selbst in der Lage waren, nämlich die unter Umständen für Versicherte existenziell relevanten Leistungsdifferenzierungen innerhalb der PKV-Tarifwelt. Herr Lauterbach mag ein guter Mediziner sein, mit dem Versicherungsystem scheint er sich nicht  so detailliert beschäftigt zu haben.

Bei den VFF im vergangenen Jahr haben Sie erstmals eine professionelle Leistungsfallbegleitung bei BU vorgestellt. Wie hat sich dieses Thema in den letzten Monaten entwickelt, wie groß ist die Nachfrage von Versicherungskunden?

Frau Maurath arbeitet eng mit unserem Haus zusammen und hat Ihren Firmensitz inzwischen nach Friedberg in unser Geschäftsgebäude verlegt. Durch die Nähe zu den Mitgliedern im Maklernetzwerk des PremiumCircles, aber eben auch durch die intensive Zusammenarbeit mit Fachanwälten, Kliniken und Ärzten, ist die Leistungsfallbegleitung ein prosperierender Geschäftszweig geworden. Gerade für kranke Menschen ist die Unterstützung im BU-Fall existenziell. Durch die gemeinsame Arbeit von Frau Maurath und dem Team von PremiumCircle sind Berufsunfähige im Leistungsfall auf Augenhöhe mit ihrem BU-Versicherer. Oftmals lässt sich so eine prozessuale Auseinandersetzung vermeiden.

Welche Qualifikation benötigen professionelle Leistungsfallbegleiter(in) für BU-Fälle? Kann das jeder Makler anbieten?

Durch die Vielzahl der unverbindlichen Formulierungen in den AVB, den komplexen Risiken einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung sowie der Darstellung und Nachweise der tatsächlichen Tätigkeiten und Qualifikationen, ist bei einer kundenorientierten  Leistungsfallbegleitung ein komplexes medizinisches und juristisches Wissen sowie eine empathische Herangehensweise und Durchsetzungskraft gegenüber den Versicherern erfolgsentscheidend. Die Regulierung eines BU-Falls ist kein Kfz-Schaden.  Für Makler ist die Leistungsfallbegleitung in erster Linie eine Haftungsfrage. Ich kann alle Makler nur davor warnen, sich auf dieses Glatteis zu begeben. Sie sollten direkt auf professionelle Leistungsfallbegleiter verweisen.

Wie reagieren die Versicherer auf dieses externe Dienstleistungsangebot?   

Die Versicherer verkürzen durch die professionelle externe Unterstützung erheblich die BU- Leistungsfallprozesse und optimieren ihren eigene Kostenstruktur. Gerade durch die medizinische Kompetenz von Frau Maurath und ihre jahrelange Regulierungserfahrung bei einem großen BU-Versicherer ist sie in der Lage, Leistungsanträge präzise, nachvollziehbar und entscheidungsreif aufzubereiten. Inzwischen gibt es erste Gespräche zu Pilotprojekten mit BU-Versicherern mit dem Ziel die Leistungsfallbegleitung outzusourcen. Der Vorteil für die Kunden liegen auf der Hand: eine neutrale Stelle ist zwischengeschaltet und wirkt so effizient bei der Entscheidung mit.

VorsorgeFachForum – Termine 2019:

Mit Thomas Krützmann (55) verstärkt seit Mai ein langjährig erfahrener Investmentspezialist als Senior Director Institutional Sales den Vertrieb bei der auf institutionelle Investments fokussierten PROJECT Real Estate Trust GmbH.

 

Der gelernte Bankkaufmann und studierte Betriebswirt verfügt über eine mehr als 20-jährige Expertise in der Finanzbranche und im Bereich der Alternativen Investmentfonds. In seiner beruflichen Laufbahn war er in Seniorpositionen für die renommierten Anbieter d.i.i., LHI und KGAL tätig. Bei KGAL war er Geschäftsführer der KGAL Capital. Zuletzt verantwortete Thomas Krützmann bei d.i.i. den Vertrieb an deutsche und internationale professionelle und semi-professionelle Investoren in leitender Position. Insgesamt verfügt der Vater von zwei Söhnen über ein umfangreiches Erfahrungspotenzial in den Bereichen Produktdesign und Vermarktung von Fondskonzepten für unterschiedlichste Anlegergruppen mit einem Schwerpunkt im Immobilienbereich.

Verstärkte individuelle Betreuung

“Ich freue mich, dass wir mit Thomas Krützmann einen langjährig erfahrenen Investmentspezialisten und Kenner der institutionellen Investmentlandschaft hinzugewonnen haben. Mit dem Ausbau unseres institutionellen Vertriebs können wir der steigenden Nachfrage nach Immobilienprojektentwicklungen von Seiten institutioneller Investoren gerecht werden und eine verstärkte individuelle Betreuung bieten”, so Jürgen Uwira, Geschäftsführer der PROJECT Real Estate Trust GmbH. “Ich kenne die PROJECT Gruppe schon seit vielen Jahren und freue mich darauf, für einen so gut positionierten Anbieter tätig zu sein. Mit ihrem fokussierten Geschäftsmodell, klaren Prinzipien und einer beeindruckenden Leistungsbilanz ist sie aus meiner Sicht der prädestinierte Partner für institutionelle Investoren in ihrem Kerngeschäft”, so Thomas Krützmann.

Spezial-AIF und Namensschuldverschreibung

Aktuell bietet die PROJECT Real Estate Trust GmbH zwei Beteiligungsangebote für institutionelle Investoren im Bereich der Immobilienentwicklung mit Schwerpunkt Wohnen an. Mit »Vier Metropolen III« setzen die Franken seit Jahresbeginn ihre etablierte institutionelle Spezial-AIF-Reihe fort. Alternativ können über eine Feeder-Konstruktion Namensschuldverschreibungen in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro in die Projektgesellschaften des “Vier Metropolen III” eingebracht werden. Bislang haben institutionelle Investoren Kapital in Höhe von 25 Millionen Euro in die aktuellen Angebote investiert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

PROJECT Beteiligungen AG, Kirschäckerstraße 25, 96052 Bamberg, Tel: +49 (0) 951 91790 0, Fax: +49 (0) 951 91790 222, www.project-investment.de

Seit 1969 steht der Mensch im Mittelpunkt der Beratung –  Zusammenspiel von individueller Beratung und Digitalisierung ist die zukünftige Erfolgsbasis

 

Schon 50 Jahre begleitet die A.S.I. Wirtschaftsberatung AG gehobene Privatkunden vom Studium über den Berufsbeginn bis in den Ruhestand und stellt seit 1969 den Menschen in den Mittelpunkt der Beratung. Am 24. Mai nimmt A.S.I. das Unternehmensjubiläum zum Anlass, um gemeinsam mit Mitarbeitern und Beratern zu feiern und den digitalen Wandel sowie die damit verbundenen Chancen und Herausforderungen für A.S.I. zu diskutieren.

Dabei richtet die A.S. I. ihren Blick vor allem nach vorne: Ziel des Unternehmens ist es, die hohe Beratungskompetenz auch in der digitalen Welt einzubringen. „Individuelle Beratung und Digitalisierung sind für A.S.I. kein Widerspruch, sondern die Basis für den zukünftigen Erfolg. Das Herzstück von A.S.I. bleibt weiterhin der Mensch und die persönliche Beratung“, sind sich Jürgen Moll und Franz-Josef Rosemeyer, Vorstände der A.S.I. Wirtschaftsberatung AG, einig.

A.S.I. sieht den digitalen Wandel als hervorragende Möglichkeit, aktiv einen integrierten Finanz-Service zu entwickeln, der die persönliche Beratung online-basiert weiter aufwertet. „Zusammen mit unseren Beratern und Mitarbeitern bleiben wir auch im immer unpersönlicher werdenden Finanzgeschäft dem Mensch-zu-Mensch-Ansatz verbunden. Ein digitaler Rund-um-die-Uhr-Service ergänzt die traditionelle Beratung“, sagt Jürgen Moll. „Dabei wird es in Zukunft immer wichtiger, dass Berater mit ihrem digitalen Fußabdruck und einer hohen Beratungskompetenz zur eigenen Persönlichkeitsmarke werden.“

Als Pionier der Finanzberatung begann A.S.I. 1969 mit 2 Mitarbeitern. Seitdem ist das Unternehmen stetig gewachsen und heute bundesweit mit 34 Geschäftsstellen und rund 150 Wirtschaftsberatern präsent. Zu den Leistungsbausteinen gehören die Versicherungs-, Finanz- und Vorsorgeplanung, Immobilienfinanzierung und die spezielle Beratung besonderer Berufsgruppen, insbesondere Ärzte und andere Akademiker. Rund 90.000 Kunden vertrauen auf die Expertise der Berater, die eine hochqualifizierte Ausbildung durchlaufen. Seit Jahren zählt das Unternehmen zu den ausgezeichneten Top-Arbeitgebern in Deutschland. Nicht zuletzt deswegen genießt A.S.I. einen hervorragenden Ruf.

„Dass die A.S.I. ein starkes, bundesweit aktives und hochqualifiziertes Beraterteam hat, macht mich stolz“, sagt Rosemeyer. „Unsere Berater und Mitarbeiter stehen voll und ganz hinter dem Unternehmen. Sie bringen sich aktiv ein, um A.S.I. fit für die Zukunft zu machen und am digitalen Wandel zu wachsen. Diesen Ansatz wollen wir noch weiter ausbauen und gemeinsam als Team vorantreiben.“

„Die Möglichkeiten, die sich durch die Digitalisierung für uns ergeben, werden wir konsequent nutzen. In Testprojekten und mit Prototypen entwickeln wir die Instrumente, mit denen unsere Wirtschaftsberater und Mitarbeiter der Zentrale das Beratungserlebnis mit digitalen Instrumenten für die Mandanten weiter verbessern“, sagt Moll. „Das ist der Treibstoff für die Entwicklung der nächsten 50 Jahre.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

A.S.I. Wirtschaftsberatung AG, Von-Steuben-Straße 20, 48143 Münster, Telefon: 0251 / 2103-0, Telefax: 0251 / 2103-350, www.asi-online.de

Die Mehrheit der Selbständigen hat Angst um die finanzielle Absicherung im Alter, insbesondere Frauen

 

Neun von zehn Selbständigen und Freiberuflern in Deutschland würden sich auch heute wieder selbständig machen. Und fast die Hälfte unter ihnen will auch nach dem Verkauf der eigenen Firma weiterhin selbständig tätig bleiben (47 %). Auf der anderen Seite machen sich fast zwei Drittel der Selbständigen Sorgen um ihre finanzielle Absicherung im Alter (62 %). Unter selbständigen Frauen spricht sogar jede Fünfte von „sehr großen Sorgen“. Verkaufserlöse für die eigene Firma spielen in diesem Zusammenhang keine große Rolle. So betreiben viele Unternehmer gar keine Verkaufsplanungen oder wünschen sich die Weitergabe innerhalb der Familie, 28 % würden ihre Firma sogar innerhalb der eigenen Familie verschenken. Unter niedergelassenen Ärzten registriert dabei die Mehrheit (53 %), dass der Wert ihrer Praxis im Verlauf der Selbständigkeit gesunken ist.

Das sind Ergebnisse einer bundesweit repräsentativen Befragung von insgesamt 1.008 Selbständigen und Freiberuflern in Deutschland inklusive niedergelassener Ärzte mit eigener Praxis, die repräsentativ nach Alter und Geschlecht ausgewählt wurden. „Die Begeisterung der Selbständigen für ihren Beruf beruht auf einem Lebensgefühl und einer unternehmerischen Grundeinstellung“, analysiert Karl Matthäus Schmidt, Gründer und Vorstandsvorsitzender der Quirin Privatbank in Berlin, die die Untersuchung mit der Forschungsgruppe YouGov Deutschland im März und April 2019 durchgeführt hat. „Zugleich überraschen die hohen Erwartungen der Unternehmer an Verkaufspreise für ihre Firmen, wenn man sieht, wie wenig planvoll sie demgegenüber den Verkauf betreiben.“

Unternehmensverkäufe wenig geplant, Familienlösungen sind beliebt

Im Mittel gehen Selbständige davon aus, dass der Verkauf ihrer Firma fast 50 % zu dem beisteuern kann, was sie insgesamt zur privaten Altersvorsorge zur Verfügung haben werden. Im Widerspruch zu dieser hohen Bedeutung steht aber ihre Planung des Verkaufsprozesses: Mehr als die Hälfte der Selbständigen kann oder will keine Schätzung abgeben, in welchem Alter ein Firmenverkauf erfolgen soll (52 %). Fast jeder Dritte hat auch keine Idee, an wen überhaupt verkauft werden könnte, und fast genauso viele wären bereit, ihr Unternehmen innerhalb der Familie zu verschenken (28 %). Wenn es innerhalb der Familie zu einem Verkauf käme, würden Selbständige im Mittel um etwa die Hälfte günstiger als zum Marktwert verkaufen (45 %).

Ärzte stellen schwindende Preise für ihre Praxen fest

Niedergelassene Ärzte zeigen innerhalb der befragten Selbständigen und Freiberufler mit eigener Firma Besonderheiten. Während 37 % der Mediziner den Verkauf ihrer Praxis an jemanden außerhalb der Familie am ehesten für denkbar halten, sind es unter allen Selbständigen nur 23 %. Auch würde ein Verkauf fast der Hälfte der Ärzte „sehr oder eher leicht fallen“. Unter allen Selbständigen sagt das nur rund ein Drittel. Zudem kalkulieren drei von zehn Ärzten (30 %) schon von Beginn der Selbständigkeit an mit einem möglichen Verkaufserlös zur eigenen Altersvorsorge. Selbständige in anderen Bereichen tun das weit seltener (20 %). Schließlich beobachten Besitzer einer Arztpraxis den Markt für Verkäufe auch deutlich intensiver. Und sie zeigen sich dabei viel häufiger ernüchtert: Gut die Hälfte (53 %) haben ihre Vorstellungen zum erzielbaren Preis für ihre Arztpraxis im Laufe der Zeit senken müssen. Das sind fast viermal so viele wie unter allen Selbständigen (15 %), wo die Mehrheit stabile oder sogar steigende Preise bei einem Firmenverkauf annimmt.

Mit einer Million Euro wollen Unternehmer 23 Jahre auskommen

Wie lange würde der Erlös von einer Million Euro beim Firmenverkauf den eigenen Lebensstandard und den der Familie sichern? Auf diese hypothetische Frage nennen Unternehmer im Schnitt 23 Jahre. Diese Schätzung fällt sehr ähnlich aus unter Männern wie Frauen, in Ost- und in Westdeutschland sowie bei Älteren und Jüngeren. Lediglich Mediziner geben mit 13 Jahren einen deutlich niedrigeren Wert an. Allerdings zeigen sich die Ärzte auch weitaus interessierter an Beratung im Finanzbereich. Nahezu jeder zweite Arzt würde den Rat einer Bank einholen, wenn es um die Anlage des Erlöses aus dem Praxisverkauf geht. Das sind fast doppelt so viele wie unter allen Selbständigen. Hier vertraut man viel stärker eigenen Fähigkeiten: 28 % würden sich bei der Geldanlage nach einem Firmenverkauf von überhaupt niemandem beraten lassen – dreimal so viele wie unter Ärzten (10 %).

„Viele Selbständige haben gerade in der letzten Finanzkrise schlechte Erfahrung mit Bankberatung gemacht“, gibt Karl Matthäus Schmidt zu bedenken. „Als Deutschlands erste Honorarberaterbank, die jegliche Provisionen von Finanzhäusern für verkaufte Produkte ablehnt, teilen wir dieses Misstrauen gegenüber der Qualität herkömmlicher, provisionsfinanzierter Anlageberatung. Und wir werden deshalb auch die aktuellen Vorschläge zur Durchführung einer pflichtgemäßen Altersvorsorge für Selbständige sehr wachsam verfolgen.“

Gender Pay Gap auch für selbständige Frauen

Ähnlich wie unter Angestellten in Deutschland lassen sich laut Quirin-Studie schließlich auch bei Selbständigen große Einkommensunterschiede („Gender Pay Gap“) zwischen Frauen und Männern feststellen. Einen Jahresumsatz von weniger als 50.000 Euro erreichen 42 % der weiblichen Selbständigen – bei den männlichen sind es nur 29 %. Umgekehrt sagen lediglich 28 % der Unternehmerinnen, keine Sorgen bezüglich ihrer finanziellen Absicherung im Alter zu haben. Bei Unternehmern sind es mit 37 % weitaus mehr.

Interessant allerdings: Selbständige Frauen besitzen wie selbständige Männer im Schnitt fast gleichermaßen oft selbstgenutztes Wohneigentum (43 % bzw. 45 %) oder vermietete Immobilien (18 % zu 21 %). Im Gegensatz zu dieser eher konservativen Anlageform sind die Unterschiede beim Besitz von Investmentfonds (22 % zu 34 %) und einzelnen Aktien (13 % zu 25 %) aber sehr erheblich.

 

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quirin bank AG , Kurfürstendamm 119, D­10711 Berlin, Tel.: +49 (0)30 89021­402,  www.quirinprivatbank.de

Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG und der Spezial-Versicherer W. R. Berkley Europe AG haben eine strategische Partnerschaft geschlossen.

 

Ab sofort erweitert W. R. Berkley Europe AG sein Financial Lines Portfolio für Unternehmenskunden um den Straf-Rechtsschutz von ROLAND. Damit rundet der auf die Absicherung betrieblicher Risiken von kleinen und mittelständischen Unternehmen spezialisierte Versicherer seine D&O-Versicherung ab.

Wie Auswertungen zeigen, gehen viele D&O-Schadenfälle mit staatsanwaltlichen Ermittlungen einher. Für Unternehmen bedeutet das ein ernsthaftes finanzielles Risiko, beispielsweise wenn Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder rufschädigende Schlagzeilen in der Presse den Geschäftsbetrieb stören. Durch die Kombination der D&O-Versicherung von W. R. Berkley Europe AG mit dem Straf-Rechtsschutz von ROLAND können Makler ihren Unternehmenskunden eine 360-Grad-Absicherung aus einer Hand anbieten und Deckungslücken schließen. Die Makler selbst gewinnen dabei Haftungssicherheit.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Deutz-Kalker Straße 46, D-50679 Köln, Tel: 0221/82 77-500, Fax: 0221/82 77-460, www.roland-rechtsschutz.de

blau direkt ordnet seine Finanzbuchhaltung neu und beruft Peer Möller zum Head of Finance.

 

Zum 01. Mai 2019 beruft blau direkt Peer Möller zum neuen Head of Finance. Der 39-jährige war zum Jahresanfang zu blau direkt gewechselt. Er übernimmt nun die Leitung der Finanzbuchhaltung von blau direkt. Der Lübecker Transaktionsdienstleister und Maklerpool setzt große Hoffnung auf die neue Leitungskraft. Peer Möller sei künftig für die Aufstellung der Abschlüsse, der zu blau direkt zugehörigen Gesellschaften zuständig; koordiniere die Zusammenarbeit mit Steuerberatung, Finanzbehörden und Wirtschaftsprüfern.

Zuvor war Peer Möller für die Interlock Medizintechnik verantwortlich, leitete dort Finanzen und Administration.

Vorerfahrungen sammelte der gelernte Diplom-Kaufmann auch als Financial Manager der Reederei Bernhard Schulte, als Controller des Windkraftanlagenherstellers Vestas und als langjähriger Abteilungsleiter eines Dienstleisters für das Outsourcing von Finanz- & Rechnungswesen mittelständischer Betriebe.

„An blau direkt fasziniert mich vor allem das schnelle Wachstum und der technologiebasierte Ansatz“, bekräftigt Möller und weiter: „Die Bedeutung des Rechnungswesens gewinnt mit dem operativen Geschäft. Nicht viele haben die Chance den Aufbau des Finanzmanagements in einem entstehenden Konzern zu prägen.“

 

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blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Plansecur Zukunftsforum am 28. Mai in Kassel: www.plansecur.de/zukunftsforum

 

Werden Finanzprodukte in Zukunft überwiegend digital vertrieben oder ist angesichts der steigenden Komplexität ganz im Gegenteil die persönliche Beratung gefragter als je zuvor? Diese für die Finanzbranche essenziellen Fragen diskutieren Experten auf dem “Zukunftsforum für Finanzexperten” am 28. Mai in Kassel. Die Antwort betrifft rund eine Viertelmillion Finanzberater in Deutschland, die hauptberuflich damit befasst sind.

“Die Argumente prallen aufeinander”, sagt Plansecur-Geschäftsführer Wolfgang Stolz, und benennt sie offen: “Die eine Seite argumentiert, dass die Digitalisierung den Markt überrollt und künftig FinTech und InsurTech die Branche dominieren. Die andere Seite meint, dass die zunehmende Komplexität in der Finanzwelt den persönlichen Rat und eine intakte Kundenbeziehung noch wichtiger macht.” Als Antwort auf diesen Fragenkomplex hat Plansecur eine “Agenda 2025” entwickelt, die unter anderem die Rolle der Finanzberater in der digitalen Welt darstellt.

“Ja, die Digitalisierung verändert die Rolle des Finanzberaters. Und nein, er wird nicht überflüssig, aber er muss sich auf veränderte Rahmenbedingungen einstellen und seine Beraterfunktion intensiver wahrnehmen”, bringt es Wolfgang Stolz auf den Punkt, und sagt: “Alles andere am 28. Mai in Kassel.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Die Mehrheit der Bundesbürger traut den Urteilen von Anlageberater nicht recht, dies geht aus einer Online-Umfrage von Exporo hervor.

 

69 Prozent vermuten, dass professionelle Berater eher Produkte empfehlen, die ihnen hohe Provisionen bringen und dem Anleger weniger Rendite bieten. Eine noch größere Mehrheit, 86 Prozent, empfindet die Arbeit professioneller Anlageberater als zu teuer.

Deutlich mehr als die Hälfte der Befragten, 57 Prozent, traut auch ihrem Bankberater nicht. Bei den befragten drei Altersgruppen, 18 bis 34 Jahre, 35 bis 54 Jahre und über 55 Jahre gibt es kaum Unterschiede in der Bewertung von verschiedenen Finanzprodukten. Lediglich bei dem Vertrauen in die Bankberater wird deutlich, dass die jüngeren Umfrage-Teilnehmer eher zu einem Bankberater gehen würde, da ihnen selbst das Fachwissen über gute und sichere Geldanlagen fehlt.

Knapp 7 von 10 Deutschen fühlen sich dagegen dank Internet und Anlage-Plattformen ausreichend informiert, sich ein eigenes, unabhängiges Urteil zum Thema Geldanlage zu bilden. Generell unterscheiden sich die Beurteilungen der Geschlechter kaum. Allerdings nutzen mehr Männer (72 Prozent) als Frauen (57 Prozent) die Möglichkeiten, sich mittels Internet und transparenter Anlage-Plattformen ein eigenes, unabhängiges Urteil zu bilden und ihre Geldanlage selber in die Hand zu nehmen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Exporo AG, Am Sandtorkai 70, 20457 Hamburg, Tel: +49 (0) 40 / 210 91 73 – 00, Tel: +49 (0) 40 / 210 91 73 – 99, www.exporo.de

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion den Provisionsdeckel betreffend

 

Wie will man etwas sinnvoll regeln, wenn man nur eine vage Vorstellung von den möglichen Auswirkungen hat? Die schlichte Entgegnung, dass das unmöglich ist, entsteht bei der Lektüre der Antwort der Bundesregierung vom 8. Mai 2019 auf eine Kleine Anfrage der FDP (BT Drucksache 19/9591 v. 23.4.2019). Diese hakte beim vorliegenden Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums nach und wollte wissen, mit welchen Vorstellungen die Bundesregierung die geplante Begrenzung von Provisionen verbindet.

„Die Antwort des Ministeriums, dass die Auswirkungen des vorgesehenen Provisionsdeckels auf die Rendite der Lebensversicherungen nicht bestimmbar sind, lässt leicht den Eindruck der Planlosigkeit entstehen“, kommentiert der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Michael H. Heinz das Schreiben. „Das ist aber mit Blick auf die Vermittlerbranche, die die Absicherung der Bevölkerung besorgt und von ihrer Beratungs- und Vermittlungsleistung leben können muss, unverantwortlich. Parteiideologische Beweggründe sollten nicht auf dem Rücken der Bevölkerung ausgetragen werden.“

Zudem sind nach Ansicht des BVK die Provisionen im Zuge des Lebensversicherungsreformgesetzes seit fünf Jahren bereits auf breiter Front abgesenkt worden und gefährden jetzt schon die Existenz zahlreicher Vermittlerbüros und damit die flächendeckende Absicherung der Bevölkerung.

Der BVK kritisiert daher grundsätzlich vehement den Plan zur Einführung eines Provisionsdeckels wie er jetzt im  Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vorgesehen ist und hat hierzu eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. In dieser erläutert der Verband ausführlich, warum ein Provisionsdeckel weder geeignet, angemessen noch legitimierbar ist.

„Wir werden uns weiter aktiv ins Gesetzgebungsverfahren einbringen“, erklärt BVK-Präsident Heinz.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Die VEMA eG führt bereits seit langer Zeit in regelmäßigen Abständen Befragungen zur Produktqualität in den verschiedenen Sparten bei ihren Maklern durch. Bei den aktuellen Umfragen lag das Schwerpunktthema auf der gewerblichen Sachversicherung.

 

Mit mehr als 3.100 angeschlossenen, mittelständischen Maklerfirmen hat sich die Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG (VEMA) seit ihrer Gründung 1997 zum größten genossenschaftlichen Verbund unabhängiger Versicherungsmakler in Deutschland entwickelt. Rund 21.000 Mitarbeitern der Partner- und Genossenschaftsbetriebe steht das reichhaltige Angebot an Diensten, Produkten und Weiterbildung der VEMA für ihre tägliche Arbeit zur Verfügung.

Im Rahmen der regelmäßigen Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA diesmal gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den Sparten gewerbliche Inhalts- sowie Betriebsgebäudeversicherung zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern, an die man verhältnismäßig wenige Verträge vermittelt hat, nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung und Policierung und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall wurde gefragt.

Nach der Betriebshaftpflicht ist die Inhaltsversicherung sicher die verbreitetste Gewerbeversicherung. Kaum ein Gewerbetreibender, Handwerker oder Freiberufler, der nicht ein Minimum an Arbeitsmitteln benötigt, um seiner Arbeit nachgehen zu können.

Die qualitativ hochwertigsten Inhaltsversicherer für VEMA-Partner sind

(Bewertung nach Schulnoten):

AIG (1,43, VEMA-Deckungskonzept)

SV SparkassenVersicherung (1,47, VEMA-Deckungskonzept)

HDI (1,50, VEMA-Deckungskonzept)

Auch im Mittelwert, dem Mix aus Produktqualität, Antragsbearbeitung und Schadenregulierung, dominieren die VEMA-Deckungskonzepte. Mit einer Mittelwertschulnote von 1,77 erringt hier das Deckungskonzept mit der Helvetia den ersten Platz. Auf den Plätzen zwei und drei folgen das Deckungskonzept mit der SV SparkassenVersicherung (1,89) und das Deckungskonzept mit der Gothaer (1,91). Zu diesem Teil der Umfrage gab es 999 Teilnahmen.

Ähnlich wie im Bereich der Wohngebäude hat sich auch bei der gewerblichen Gebäudeversicherung erst wieder eine einkömmliche Beitragssituation entwickeln müssen.

Die qualitativ wichtigsten Anbieter für die VEMA-angeschlossenen Maklerbetriebe sind hier:

AIG und HDI (jeweils 1,60, jeweils Deckungskonzepte)

SV SparkassenVersicherung (1,61, VEMA-Deckungskonzept)

Helvetia (1,68, VEMA-Deckungskonzept)

Beim Blick auf die Beurteilung der Qualität der Schadenbearbeitung stechen vor allem das Deckungskonzept mit Helvetia (1,83) und das Deckungskonzept mit der Basler (1,87) besonders positiv hervor. Zu diesem Umfrageteil gab es 951 Beteiligungen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, , Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de